Archive for April 11, 2012

Siemens und Syrien: Was die Überwachungstechnik kann › netzpolitik.org

Deutschland ist nicht nur der drittgrößte Rüstungsexporteur der Welt und der größte in Europa, auch bei Überwachungstechnologien schätzen autoritäre Regime die deutsche Wertarbeit. Eine syrische Ausschreibung beschreibt, was die gelieferte Technik mindestens können muss. Die beteiligten Firmen hüllen sich in Schweigen.

Gestern wurde bekannt, dass der Siemens-Konzern Technologien zur Überwachung von Telefon- und Internet-Kommunikation an Syrien verkauft hat, die dort noch immer im Einsatz sind. Der FAKT-Bericht ist mittlerweile online:

Überwacht wird jede Webseite und jede E-Mail

Wie die konkrete Technologie aussieht, ist bisher nicht bekannt. Etwas Licht ins Dunkel bringt eine Ausschreibung, die von der Piratenpartei Deutschland gestern veröffentlicht wurde. Die ist aus dem Jahr 1999, vorher gab es in Syrien kein richtiges Internet. In der Ausschreibung wird spezifiziert, welche Anforderungen an das zu errichtende Backbone-Netz sowie die Provider gestellt werden.

Der Überwachung wird darin ein eigener Absatz gewidmet, ab Seite 19. Dort heisst es, dass die Überwachungstechnologie hauptsächlich von Strafverfolgungsbehörden verwendet werden soll, aber eben nicht ausschließlich. Diese “Bedarfsträger” müssen mindestens einzelne Userinnen, E-Mail, Webseiten, Chats und Nachrichten überwachen können.

Syrien verlangt etwa eine vollständige Online-Überwachung einzelner Nutzerinnen, die alle gesendeten und empfangenen Daten aller Dienste und Protokolle der Zielperson aufzeichnet. Also eine Kopie aller Inhalte bestimmter Personen. Zusätzlich will man aber auch eine vollständige Protokollierung von Zugriffen auf Webseiten, von allen Internet-Teilnehmerinnen. Verdachtsunabhängig, wie es so schön heisst.

Das gilt auch für E-Mails. Man möchte “eine Kopie aller über das Netzwerk ausgetauschten E-Mails”. Diese sollen in einer riesigen Datenbank mindestens einen Monat lang gespeichert werden und vollständig durchsuchbar sein. Im Jahr 1999 rechnete man mit 150.000 E-Mails pro Tag. Zwei Jahre später sollten es aber schon 400.000 sein. Das System sollte für hunderttausende Benutzer ausgelegt sein.

Auch Chats und “Nachrichten” (wohl so etwas wie Foren) sollen anlasslos gespeichert werden, zusammen mit dem echten Namen der jeweiligen Nutzerin.

Das sind jedoch nur die Minimalanforderungen, die Syrien unbedingt brauche. Man freue sich auch über Möglichkeiten, wie man verschlüsselte Daten “erkennen, abfangen und blockieren” kann. Und was dem Lieferanten sonst noch so einfällt.

Neben Hard- und Software wird natürlich auch eine Schulung in der Überwachung verlangt.

Nochmal: Die Ausschreibung ist vom August 1999 und damit aus der absoluten Anfangszeit des Internets in Syrien. Die Periode um die Jahrtausendwende brachte mit dem Machtwechsel von Hafiz al-Assad zu seinem Sohn Baschar auch eine Periode der relativen Freiheit und Öffnung im Land. In den letzten Jahren sind Überwachung und Unterdrückung wieder umfassender geworden. Zusammen mit der Ausbreitung des Zugangs zum Internet ist es wahrscheinlich, dass die hier geschilderten Anforderungen heute bei weitem “übererfüllt” werden.

Trovicor: Weder bestätigen noch dementieren

Wir wollten wissen, ob die gelieferte Technik aus Deutschland diese Anforderungen erfüllen kann. FAKT berichtete:

Die gesamten “Monitoring Center”-Verträge wurden FAKT zufolge im März 2009 in die damals neu gegründete Firma Trovicor mit Sitz in München übergeleitet.

Die Münchner Firma Trovicor gibt als Ziel auf ihrer Webseite an, man will “die Welt zu einem sichereren Ort machen”. Dazu entwickelt man “Sicherheitslösungen”, um “Bedrohungen der persönlichen und nationalen Sicherheit” bekämpfen zu können. Dafür entwickelte Trovicor ein Rundum-Sorglos-Paket der Kommunikations-Überwachung:

Das trovicor Monitoring Center (MC) wurde speziell entwickelt, um die komplexen Anforderungen der Strafverfolgungs-und Sicherheitsbehörden weltweit zu bedienen. Es ermöglicht ihnen, abgefangene Stimm- und Daten-Kommunikation wie auch historische Daten aufzufangen, zu speichern, zu analysieren, zu untersuchen und zu verteilen.

Ob man diese Technik nach Syrien geliefert hat, wollte Trovicor gegenüber netzpolitik.org nicht bestätigen. Dementieren wollte man es aber auch nicht. Über Kunden gäbe man grundsätzlich keine Auskunft, das sei in den Verträgen so geregelt. Man kann aber sagen, dass man seit dem EU-Embargo, das den Export von Überwachungstechnologien verbietet, keine geliefert hat. Das war vor nichtmal drei Monaten.

Immerhin steht auf der Webseite auch eine Sozialverantwortung mit netten Zielen wie “Umweltbewusstsein und Teilnahme an der globalen Gemeinschaft”. Wie letztere aussehen kann, sagt wiederrum die Produktbeschreibung:

Es kann entsprechend flexibel konfiguriert werden, so dass es die Rechtssprechungen der meisten Länder der Welt abdecken kann.

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Dieser Beitrag steht unter der Lizenz CC BY-NC-SA: Andre Meister, Netzpolitik.org.

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2012EDRi_US_PNRcomments.pdf (application/pdf-Objekt)

Is the new EU-US PNR Agreement acceptable?
The European Parliament will have to vote soon on an Agreement for the transfer to the US, subsequent use
and retention of European citizens’ data (PNR) travelling to the US. However, the proposed Agreement is still
deeply flawed. In its Resolutions of 5 May 2010 and 11 November 2010, the European Parliament raised
serious concerns about the upcoming negotiations and the general approach to transfers of passenger name
record (PNR) data to third countries. The current proposal has not addressed any of the demands and flaws
identified by the European Parliament. The criteria set in its Resolutions are not met.
Among the wide range of problems of the current proposal, these are, we believe, the most important
questions:
1. Has the retention period been reduced?
No. The European Parliament asked for a limitation of the length of storage periods1, but the new Agreement
would allow a storage period of 15 years. According to Article 8, data are retained in an active database for
up to 5 years and then transferred to a dormant database for a period of up to 10 years. As the Article 29
Working Group highlights, this still means that the “data of unsuspected citizens is stored for up to 15 years,
only its use would be more limited”.2
The Commission has neither provided evidence that the collection, storage and processing of personal data
is proportionate at all, let alone why it appears to believe that 15 years of data retention are necessary and
proportionate.
2. Is there a meaningful anonymisation of the data after 6 months?
No. The Agreement would only require that the DHS copies of PNR data be “depersonalized” after six
months. This means that while some data fields are not accessible to every official involved in the PNR data
usage, but for others, the data will still be accessible with full personalisation. Even worse: The data fields
that are not masked out contain billing information, including credit card numbers, which means the data can
still always be linked to a specific person.
3. Does the new Agreement prohibit data mining and profiling?
No. In its Resolution of 11 November 2010, the European Parliament demanded that PNR data “shall in no
circumstances be used for data mining or profiling”. However, there is no mention of data mining or profiling
in the Agreement. It has not been explicitly excluded, as the Parliament has requested, therefore data mining
and profiling are still possible and will be done.
4. Does the new Agreement provide sufficient safeguards for European citizens?
No. The proposed Agreement does not provide for sufficient protections and rights for citizens. According
to the revised Agreement, any individual is entitled to “request” their PNR data from the DHS. However,
since the Agreement does not address what citizens are entitled to receive, the DHS can decline this
request. Moreover, the DHS has decided that its use of PNR data is exempt from the Privacy Act even for
U.S. Citizens.3
1 Resolution 5 May 2010 on PNR http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P7-TA-2010-
0144+0+DOC+XML+V0//EN
2 Article 29 Data Protection Working Party, and to the letter of 6 January 2012 http://ec.europa.eu/justice/data-protection/article-
29/documentation/other-document/files/2012/20120106_letter_libe_pnr_en.pdf
3 As confirmed by a first court decision in Hasbrouck vs. CBP, see http://papersplease.org/wp/2012/01/24/first-rulings-in-our-lawsuitover-
dhs-travel-records
European Digital Rights
Rue Montoyer 39/9, B-1000 Brussels
Tel:+32 (0)2 550 4112
E-Mail: brussels@edri.org, http://www.edri.org
It should also be noted that citizens are not informed when their data is being accessed. According to US
organisation Friends of Privacy: “Europeans cannot, as the agreement suggests, obtain independent and
adequate relief from unlawful actions by the US Executive Branch (USG) by appealing those decisions
under the Administrative Procedures Act (the APA).”4
5. Is the Agreement proportionate and necessary?
No. The Article 29 Working group points out in its letter dated 6 January 2012 to the LIBE committee that, in
order to make “PNR data of all (…) passengers – nearly all of them being innocent and unsuspected citizens –
available to foreign law enforcement agencies”, irrefutable proof is required to show that the agreement is
necessary and proportionate. So far however, the Commission has failed to prove that the use of PNR data
is necessary and proportionate in order to effectively combat terrorism. Instead, the Commission stated that
the Agreement was necessary because the USA want access to the data. This misleading claim ignores the
test that needs to be carried out on the necessity of data transfer, use and retention for fighting terrorism and
serious transnational crime.
The European Parliament has repeatedly called on the Commission “to provide it with factual evidence”5, but
no privacy impact assessment has been carried out, and no systematic evidence apart from a few anecdotes
has been provided by the European Commission.
6. Why has the Agreement not taken the form of a treaty?
In its Resolution from 5 May 2010, the European Parliament had asked for the Agreement with the USA to
take the form of a Treaty. This has been ignored. Simply because the US has demanded it, the only option
available is an Agreement which is not going to be binding on the US and does not require any further US
approval. However, it does require ratification by both by Council of the EU (national governments of EU
members) and the Parliament. As it is not a Treaty, the Agreement cannot be enforced in US courts. This
creates still further legal uncertainty for European citizens.
According to a DHS testimony to Congress, 5 Oct. 2011, an Agreement is crucial “to protect U.S. industry
partners from unreasonable lawsuits, as well as to reassure our allies, DHS has entered into these
negotiations.”6 The purpose, therefore, is to legitimise current illegal processing of European data by
companies on which US jurisdiction is being imposed.
7. Does the Agreement provide sufficient accountability and oversight?
No. Article 8.3 of the Charter of Fundamental Rights explicitly demands an independent body, as does
jurisprudence of the European Court of Justice7. However, the oversight structure mentioned in Article 14 of
the Agreement does not foresee an independent body – merely an “independent review”.
8. Does the Agreement foresee sufficient protections for onward transfers?
No. In its Resolution of 5 May 2010, the EP asked for sharing PNR data with third countries to be in line with
EU data protection laws. The Agreement however does not foresee any compliance with European data
protection laws nor does it give more detailed information on how the terms of the Agreement or any other
safeguards can practically be implemented. This is exactly the approach criticised by all political groups in
the debate on data protection in the February 2012 Parliament plenary session.
Therefore, EDRi calls on the MEPs to not give its consent to the conclusion of the Agreement.
4 Steinhardt, Chair of Friends of Privacy http://papersplease.org/wp/wp-content/uploads/2012/01/pnr-agreement-steinhardtsummary.
pdf
5 Resolution 11 November 2010 on EU external strategy on PNR http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?
pubRef=-//EP//TEXT+TA+P7-TA-2010-0397+0+DOC+XML+V0//EN
6 Testimony of David Heyman, Assistant Secretary, Office of Policy, before the House Committee on Homeland Security
Subcommittee on Counterterrorism and Intelligence https://www.dhs.gov/ynews/testimony/20111005-heyman-info-sharing-privacytravelers.
shtm
7 See: Commission vs. Federal Republic of Germany of 9 March 2010, C-618/07
European Digital Rights
Rue Montoyer 39/9, B-1000 Brussels
Tel:+32 (0)2 550 4112
E-Mail: brussels@edri.org, http://www.edri.org

via 2012EDRi_US_PNRcomments.pdf (application/pdf-Objekt).

» Geheimes Treffen im EU-Parlament zu USA-PNR NoPNR!

February 22nd, 2012 § 1 comment

NoPNR-Logo-160x147

Letzte Woche trafen sich in Straßburg am Rande der Plenungssitzung Vertreter des Europäischen Parlaments, der Kommission und der juristischen Dienste, um über das umstrittene Fluggastdatenabkommen mit den USA zu diskutieren. Das Treffen war geheim, doch einige Infos sickerten nun durch: Bei der Zusammenkunft wurden von den Kritikern erneut die größten Bedenken vorgetragen: Unverhältnismäßiger Eingriff in die Privatsphäre, schwammige Formulierungen und keine Rechtssicherheit für die EU-Bürger. Während der Debatte stellte sich heraus, dass die USA die Daten auch für den Grenzschutz heranziehen werden. Es geht also in keiner Weise nur um Terrorismus und schwere Kriminalität, wie es uns zuvor stets versichert wurde. Kritisch wird nach wie vor betrachtet, dass schwere Kriminalität mit einem Strafmaß von drei Jahren Haft oder mehr definiert wird. So fordert zum Beispiel der EU-Datenschützer Peter Hustinx eine Liste von Strafbeständen, da nur so für Klarheit gesorgt werden kann. Erneut wurde von den Kritikern klargestellt, dass durch dieses Abkommen keinerlei Rechte für die EU-Bürger herausspringen, wie es zuvor bereits oft von den Befürwortern behauptet wurde.
Den Vogel in der Debatte dürfe aber der Rechtsdienst der EU-Kommission abgeschossen haben: Auf die Frage nach der Notwendigkeit der Maßnahme antwortete dieser, dass die USA die Daten eben haben wolle. Unterstützung für diese absurde Begründung gab es durch die konservative EPP Fraktion, der auch die CDU und die ÖVP angehört. Damit ist klar: Den Befürwortern des Abkommens fehlt jegliche argumentative Basis. Stumpf werden die Forderungen der USA erfüllt, die Rechte der europäischen Bürger zählen da offensichtlich nichts.

Auch über die aktuellen Mehrheitsverhältnisse war bei dem Treffen einiges zu erfahren. Die Liberale Fraktion (ALDE), die Grünen (Greens), die Linke (GUE), große Teile der Rechten (EFD) und der Fraktionslosen (NI) werden gegen das Abkommen stimmen. Dafür werden sich die beiden konservativen Fraktionen EPP und ECR aussprechen. Beim großen Wackelkandidaten S&D (Sozialdemokraten) gibt es noch keine eindeutige Meinung. Aber genau diese Fraktion wird am Ende für die Mehrheit sorgen – für oder gegen das Abkommen. Wenn ihr den Fraktionsvorsitzenden Hannes Swododa (SPÖ, Österreich) eure Bedenken mitteilen mögt, schreibt ihm doch einfach eine E-Mail: hannes.swoboda@europarl.europa.eu oder kontaktiert ihn über Twitter: @Hannes_Swoboda oder ruft ihn an: 0032 2 28 47716. Auch an die einzelnen Abgeordneten der S&D könnt ihr Mails schreiben oder mal anrufen, eine Liste findet ihr hier: S&D MEPs.

Hintergrundinformationen:

Analyse des EU-USA Abkommens und Abkommenstext

Swoboda neuer S&D Chef – Was bedeutet das für PNR

Wachsende Kritik am Fluggastdatenabkommen mit den USA

New EU-US PNR Agreement will compromise the privacy rights of international travelers

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via » Geheimes Treffen im EU-Parlament zu USA-PNR NoPNR!.

“Die USA wollen die Fluggastdaten eben haben” | Netzpolitik | futurezone.at: Technology-News

via “Die USA wollen die Fluggastdaten eben haben” | Netzpolitik | futurezone.at: Technology-News.

» Fluggastdaten an die USA – Analyse NoPNR!

NoPNR! hat eine Analyse des Abkommensentwurfs zur Übermittlung von Fluggastdaten an das amerikanische Heimatschutzministerium (DHS) veröffentlicht und kommt zu dem klaren Schluss: Das Abkommen ist abzulehnen!

 

Die ausführliche Analyse kann man hier herunterladen.

 

In der Kurz-Analyse heißt es:

 

“Es wird nicht im konkreten Verdachtsfall ermittelt sondern erst der Verdachtsmoment durch die Datenanalyse (Profiling) kreiert, woraufhin anschließend die Unschuld des Betroffenen festgestellt werden muss. Das ist eine vollständige Umkehr der Unschuldsvermutung! Darüber hinaus ist die Maßnahme jenseits jeder Verhältnismäßigkeit! Die Datenkategorien sind nach wie vor sehr weitreichend und die Speicherdauer zu lang. Das Abkommen wird zu keinem Zeitpunkt mehr Rechtssicherheit garantieren können, da NUR durch einen internationalen Vertrag, der auch vom US-Senat angenommen werden müsste, Rechtssicherheit vor US-Gerichten tatsächlich garantiert wird! Darüber hinaus sind auch die im Abkommen festgehaltenen Rechtsinstrumente belanglos, da die Definitionen zuvor zu schwammig sind, als dass man einen Missbrauch klar erkennen kann. Darüber hinaus gelten die Reglungen nicht für bisher gespeicherte PNR Daten.
Das Abkommen ist daher vom Europäischen Parlament abzulehnen!

via » Fluggastdaten an die USA – Analyse NoPNR!.

Stoppt das US-EU PNR Abkommen – VIBE!AT

 

 

Kontaktiere deine/n Europaabgeordnete/n und sende die Antwort an uns

Stoppt das Fluggastdaten-Abkommen / PNR!*

*Das Fluggastdatenabkommen mit den USA stellt einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Privatsphäre aller Flugreisenden dar.

Was ist das Problem mit dem PNR-Abkommen?

  • 1
    Durch das PNR-Abkommen werden sämtliche Fluggastdaten an die USA übermittelt und für 15 Jahre auf Vorrat gespeichert. »
  • 2
    Die Forderungen des EU-Parlaments werden ignoriert: Profiling und anderer Missbrauch ist nicht ausgeschlossen!»
  • 3
    Das Abkommen sorgt nicht für Rechtssicherheit für EU-Bürger »
  • 4
    Dieses Abkommen ist eine Richtungsentscheidung »

 

Mehr Informationen

 

Hast Du schon deine/n
Europaabgeordnete/n
kontaktiert?*

* Du hast eine/n Europaabgeordnete/n kontaktiert und eine Antwort erhalten, die noch nicht hier zu sehen ist? Schick uns die Antwort an info@vibe.atund wir bauen sie ein.Die folgende Liste enthält alle Abgeordneten, die in den betroffenen Ausschüssen sitzen sowie mitunter auch solche, die sich bereits zum Fluggastdatenabkommen geäußert haben.

Stimmen für das Fluggastdatenabkommen

Jetzt kontaktieren!

Heinz K. Becker, ÖVP

Mitglied des Europäischen Parlaments

»Wenn wir auch nicht alle unsere Vorstellungen durchsetzen konnten, so haben sich die USA doch deutlich in Richtung europäischer Datenschutzstandards bewegt – und das bei der Frage der Einreise in die USA! Das Abkommen ist also nicht perfekt – aber allemal besser als kein Abkommen.«

19/03/2012 Mail
Jetzt kontaktieren!

Othmar Karas, ÖVP

Mitglied des Europäischen Parlaments

»Wenn wir auch nicht alle unsere Vorstellungen durchsetzen konnten, so haben sich die USA doch deutlich in Richtung europäischer Datenschutzstandards bewegt – und das bei der Frage der Einreise in die USA! Das Abkommen ist also nicht perfekt – aber allemal besser als kein Abkommen.«

19/03/2012 Mail
Jetzt kontaktieren!

Elisabeth Köstinger, ÖVP

Mitglied des Europäischen Parlaments

»Wenn wir auch nicht alle unsere Vorstellungen durchsetzen konnten, so haben sich die USA doch deutlich in Richtung europäischer Datenschutzstandards bewegt – und das bei der Frage der Einreise in die USA! Das Abkommen ist also nicht perfekt – aber allemal besser als kein Abkommen.«

19/03/2012 Mail
Jetzt kontaktieren!

Hubert Pirker, ÖVP

Mitglied des Europäischen Parlaments

»Wenn wir auch nicht alle unsere Vorstellungen durchsetzen konnten, so haben sich die USA doch deutlich in Richtung europäischer Datenschutzstandards bewegt – und das bei der Frage der Einreise in die USA! Das Abkommen ist also nicht perfekt – aber allemal besser als kein Abkommen.«

19/03/2012 Mail
Jetzt kontaktieren!

Paul Rübig, ÖVP

Mitglied des Europäischen Parlaments

»Wenn wir auch nicht alle unsere Vorstellungen durchsetzen konnten, so haben sich die USA doch deutlich in Richtung europäischer Datenschutzstandards bewegt – und das bei der Frage der Einreise in die USA! Das Abkommen ist also nicht perfekt – aber allemal besser als kein Abkommen.«

19/03/2012 Mail
Jetzt kontaktieren!

Richard Seeber, ÖVP

Mitglied des Europäischen Parlaments

»Wenn wir auch nicht alle unsere Vorstellungen durchsetzen konnten, so haben sich die USA doch deutlich in Richtung europäischer Datenschutzstandards bewegt – und das bei der Frage der Einreise in die USA! Das Abkommen ist also nicht perfekt – aber allemal besser als kein Abkommen.«

19/03/2012 Mail

Wackelkandidaten

Jetzt kontaktieren!

Hannes Swoboda, SPÖ

Mitglied des Europäischen Parlaments

Jetzt kontaktieren!

Karin Kadenbach, SPÖ

Mitglied des Europäischen Parlaments

Jetzt kontaktieren!

Jörg Leichtfried, SPÖ

Mitglied des Europäischen Parlaments

Jetzt kontaktieren!

Ulrike Lunacek, Grüne

Ausschuss für Auswärtige Angelegenheiten (AFET)

Jetzt kontaktieren!

Hans Peter Martin, Unabhängig

Mitglied des Europäischen Parlaments

Jetzt kontaktieren!

Andreas Mölzer, FPÖ

Ausschuss für Auswärtige Angelegenheiten (AFET)

Jetzt kontaktieren!

Franz Obermayr, FPÖ

Mitglied des Europäischen Parlaments

Jetzt kontaktieren!

Evelyn Regner, SPÖ

Rechtsausschuss (JURI)

Jetzt kontaktieren!

Ewald Stadler, BZÖ

Mitglied des Europäischen Parlaments

Jetzt kontaktieren!

Angelika Werthman, Unabhängig

Mitglied des Europäischen Parlaments

Stimmen gegen das Fluggastdatenabkommen

Jetzt kontaktieren!

Weidenholzer Josef, SPÖ

Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE)

»Die #SPÖ Abgeordneten im #EP werden gegen das #PNR Abkommen stimmen. #LIBE #noPNR #datenschutz«

12/03/2012 Twitter

»”Gute Beziehungen zu den USA sind wichtig, sie erlauben jedoch keine gravierenden Eingriffe in die Grundrechte der Europäerinnen und Europäer”, so der Europaabgeordnete. Er werde daher bei den kommenden Abstimmungen gegen das Abkommen stimmen«

22/03/2012 Presseaussendung
Jetzt kontaktieren!

Martin Ehrenhauser, Unabhängig

Mitglied des Europäischen Parlaments

»Das Europäische Parlament tut nun gut dran das Abkommen abzulehnen, sich damit weiter an die eigenen Vorgaben zu halten und die EU-Kommission in die Schranken zu weisen.«

28/11/2011 Blog

»Ich werde definitiv gegen #US-#PNR stimmen.«

19/03/2012 Twitter
Jetzt kontaktieren!

Eva Lichtenberger, Grüne

Mitglied des Europäischen Parlaments

»Ich werde natürlich gegen ein Abkommen stimmen das in vielen Aspekten gegen europ. Werte und Normen verstößt.«

21/03/2012 Mail

Mehr Informationen

 

Eine Analyse des Abkommens von NoPNR.

Infos zum geheimen Treffen im EU-Parlament

Futurezone:
“Die USA wollen die Fluggastdaten eben haben”.

EDRi-Analyse zum Abkommen (EN):
Is the EU-US PNR Agreement acceptable?

 

Wir danken unseren Freunden von Bitbureauet und der Digitalen Gesellschaft e.v für die Bereitstellung des Quellcodes dieser Webseite.

Creative Commons License

via Stoppt das US-EU PNR Abkommen – VIBE!AT.

Sehr geehrter Herr ! Seitens des Referates III/7/a des Bundesministeriums f� – Pastebin.com

Sehr geehrter Herr !

Seitens des Referates III/7/a des Bundesministeriums für Inneres darf Ihnen mitgeteilt werden, dass Ihr Antrag auf Auskunftserteilung gemäß § 26 Datenschutzgesetz 2000 (DSG) mit der Übermittlung der Kopie Ihres Führerscheins vom 04.04.2012 nunmehr vollständig ist und somit dem behördlichen Verbesserungsauftrag (Zahl BMI-LR1250/0162-III/7/a/2012) entsprochen wurde.

Ihr Antrag auf Auskunftserteilung wird umgehend einer Erledigung zugeführt.

Mit freundlichen Grüßen

MMag. Matthias Gugatschka, LLM

REFERAT III/7/a Datenschutz

BUNDESMINISTERIUM FÜR INNERES

TEL +43-1 53 126-3659

matthias.gugatschka@bmi.gv.at

Von:
Gesendet: Mittwoch, 11. April 2012 11:25
An: *BMI III/7/a
Betreff: Antw: AW: BMI-LR1250/0162-III/7/a/2012

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe am 4.4.2012 per Mail eine “Kopie” meines Führerscheines in Form eines Fotos übermittelt und bitte um Info, ob dieses Foto als Kopie im unten angeführten Sinne gilt und ich somit dem behördlichen Verbesserungsauftrag Folge geleistet habe?

Ich ersuche um kurze Rückmeldung,

vielen Dank!

freundliche Grüße

>>>schrieb am 04.04.2012 um 07:30:

Sehr geehrter Herr !

Seitens des Referates III/7/a des Bundesministeriums für Inneres darf – neuerlich – darauf hingewiesen werden, dass Ihr Anbringen nach fruchtlosem Ablauf der gesetzten Frist von zwei Wochen als zurückgezogen gilt, wenn Sie dem behördlichen Verbesserungsauftrag (Zahl BMI-LR1250/0162-III/7/a/2012) nicht Folge leisten:

Mit der „elektronischen Signatur“ haben Sie Ihren Antrag zwar – unzweifelhaft – rechtsgültig „unterschrieben“, jedoch nicht den „besonderen Identitätsnachweis“ iSd § 26 Abs. 1 Datenschutzgesetz (DSG) erbracht.

Für die Frage, wie der datenschutzgesetzliche „Identitätsnachweis“ (iSd § 26 Abs. 1 DSG 2000) zu erbringen ist, ist darauf abzustellen, welche Daten / Merkmale im Sinne dieser Spezialnorm geeignet sind, darzutun, dass das Auskunftsbegehren von der als Auskunftswerber bezeichneten und in ihrer Identität amtlich bestätigten Person herstammt, mithin welche Identitätsdaten zur Feststellung von (eindeutigen) Merkmalen einer Person, die die Wiedererkennung ermöglichen (z.B. Lichtbilder / handschriftliche Unterschriften), nachzuweisen sind. In der Rechtsprechung der Datenschutzkommission (vgl. etwa zuletzt den Bescheid vom 02. September 2011, GZ K121.715/0010-DSK/2011, und vom 2. August 2005, GZ K121.034/0006-DSK/2005, abrufbar im RIS) wird die Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises als Nachweis angesehen (Bescheid der Datenschutzkommission vom 2. Februar 2007, GZ: K121.225/0001-DSK/2007, RIS).

Sie werden daher neuerlich ersucht, binnen der Frist von zwei Wochen eine (Farb-)Kopie eines auf Ihren Namen lautenden, und mit Ihrem Lichtbild, Geburtsdatum, Geburtsort und Ihrer Unterschrift ausgestatteten behördlichen Identitätsdokuments (z.B. Reisepass oder Führerschein) nachzureichen.

Die von Ihnen nachzureichende (Farb-)Kopie eines behördlichen Identitätsdokuments muss jedenfalls gut (aus-)lesbar und weiterverarbeitungsfähig sein, soweit es für Zwecke der Bearbeitung Ihres Auskunftsbegehrens und der damit verbundenen Durchführung von entsprechenden polizeilichen Überprüfungen erforderlich ist, die Daten Ihres Identitätsnachweises weiterzuverarbeiten („einzuscannen“) und an andere Sicherheitsbehörden (im In- und / oder Ausland) und / oder an Sicherheitsorganisationen (hier z.B.: an das Europäische Polizeiamt – EUROPOL in Den Haag, Niederlande, und / oder das Generalsekretariat der internationalen kriminalpolizeilichen Organisation [Interpol]) in Lyon, Frankreich, zu übermitteln, insb. soweit Sie z.B. aus der Datenanwendung „Europol-Informationssystem (EIS)“ und / oder aus „Interpol – Datenanwendungen“ Auskunft begehren.

Mit besten Grüßen
Referat III/7/a
Bundesministerium für Inneres

Von:
Gesendet: Freitag, 30. März 2012 12:42
An: *BMI III/7/a
Betreff: GZ.: BMI-LR1250/0162-III/7/a/2012

S.g. Damen und Herren,

nach meinem Rechtsverständnis und den Ausführungen auf http://www.digitales.oesterreich.gv.at/site/5567/default.aspx#a13 sollte die qualifizierte elektronische Signatur ausreichen, um meine Identität eindeutig nachzuweisen.

Da ich mein Anbringen in elektronischer Form getätigt habe und dieses auch mittels qualifizierter elektronischer Signatur unterschrieben habe, ist meine Identität also nachgewiesen.

Mein Geburtsort ist , die Vornamen meiner Eltern sind und .

Bitte um Information, warum im gegenständlichen Fall dieser Nachweis nicht ausreicht?

Freundliche Grüße

via Sehr geehrter Herr ! Seitens des Referates III/7/a des Bundesministeriums f� – Pastebin.com.

Wirtschaftsförderung Region Stuttgart: Streitthema Vorratsdatenspeicherung

Wirtschaftsförderung Region Stuttgart: Streitthema Vorratsdatenspeicherung.

NK03 – Verfassungsklage gegen die Vorratsdatenspeicherung | Netzkinder

NK03 – Verfassungsklage gegen die Vorratsdatenspeicherung | Netzkinder.

sVlog

Hochgeladen von daniel0402hrncir am 10.04.2012

Andreas Krisch, Obmann des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung, beantwortete uns im Interview alle Fragen zur VDS.

Aktiv gegen die Speicherung der privaten Dateien durch die staatlichen Behörden, kann man sich online unter http://www.verfassungsklage.at und http://www.zeichnemit.at zu Wehr setzten.

Mahriah Zimmermann und Daniel Hrncir für WienTV.org

viaVorratsdatenspeicherung – Was nun? – YouTube.

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