Wer kann am Ostersamstag bei einem Paperstorm in Wilhelmshaven mitmachen?
An diesem Tag sind voraussichtlich einige Menschen in der Stadt, da auch noch einige Geschäfte auf haben (Ostersamstag/Karsamstag ist KEIN gesetzlicher Feiertag!)
Wieder mal steht die Vorratsdatenspeicherung vor der Tür und wir möchten keine Zeit verlieren, die deutschen Bürger darüber aufzuklären um eine zukünftige Petition gegen die VDS zu stärken! (z.B.)
Wir würden uns freuen, wenn auch ihr wieder Flyer und Informationsmaterial anfertigt und zur Verfügung stellt, wie bekannt: Wir stellen immer nur simple Informations-Flyer zur Verfügung. Jeder darf sich frei fühlen, das Flyer-Angebot zu erweitern!
Diesmal stehen wieder 2 Termine für größere Paperstorms an, damit in so vielen Städten wie möglich geflyert wird, eröffnet Pads und/oder Facebook-Events für eure Städte, und leitet die Links an uns weiter. Wir werden hier alle Events sammeln und für euch die Links verteilen.
Paperstorm 1: 06.04.2012 bis 09.04.2012(24 Std. lang pro tag, feel free)
Paperstorm 2: 13.04.2012 bis 15.04.2012(24 Std. lang pro tag, feel free)
*Bitte keine Autos, Brief- wie auch Postkästen bekleben, verhaltet euch friedlich und seid freundlich!
STOPPT die Vorratsdatenspeicherung
Mach Dich jetzt für Deine Grundrechte stark und bring mit uns Klage gegen die Vorratsdatenspeicherung in Österreich ein!
Dazu musst Du nur die Vollmacht unterschreiben und bis 18. Mai 2012 per Post zu uns schicken.
Risiken und Kosten trägst Du keine.
Die Klage wird vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung in Zusammenarbeit mit Albert Steinhauser (Nationalratsabgeordneter der Grünen) eingebracht.
Hier geht’s direkt zum Formular: http://www.verfassungsklage.at/
by http://tantejolesch.at/ & http://wientv.org/ Hier gehts direkt zum Formular: http://www.verfassungsklage.at/
Nach langem Kampf und einigen Rückschlägen tragen wir am 31. März eine gute Bekannte, treue Freundin und ständige Begleiterin symbolisch zu Grabe.
Jeder kannte und schätzte sie. Unzählige Menschen traten aufopferungsvoll für ihren Schutz und zu ihrer Rettung ein.
Vergebens.
Wir werden dich vermissen, geliebte Privatsphäre.
Protest gegen Einführung der Vorratsdatenspeicherung
(Protest against EU Data Retention Act in Austria)
Worum geht es?
April 2011 wurde die Vorratsdatenspeicherung (VDS) von SPÖ/ÖVP trotz zahlreicher europaweiter Protestaktionen und auch parteiinterner Bedenken beschlossen.
Mehrere EU-Staaten (u.a. Deutschland, Tschechien und Schweden) haben die Vorratsdatenspeicherung gekippt, bzw nie eingeführt. Auch in Österreich geht der Kampf um unser aller Privatsphäre weiter.
Eine Online-Bürgerinitiative des AK Vorrat hat bis jetzt rund 70.000 Unterstützer gegen die VDS und zur Evaluierung bestenender “Anti-Terror-Gesetze” gesammelt. Sie kann noch online unterschrieben werden http://zeichnemit.at/
Zur Veranstaltung:
Am 31.März 2012 werden wir unsere Privatsphäre symbolisch durch einen Trauer/Protestmarsch zu Grabe tragen. Daher wäre schwarze Trauerkleidung
erwünscht. Auch Rosen, um sie bei der Sargniederlegung dazuzulegen. Seid kreativ und macht etwas dem Anlass und der Stimmung entsprechendes.
Wir freuen uns auf einen friedlichen, ÜBERPARTEILICHEN Protestmarsch. Das ist keine Parteiveranstaltung. Nicht themenbezogene Parteiwerbung ist unerwünscht. Also lasst sie bitte zu Hause.
Zusätzlich zu den Kundgebungen wollen wir auch für die Teilnehmer ein Sprachrohr bilden.
In diesem Sinne kann jeder, der ein paar Worte zu den Themen Freiheit, Zensur oder Überwachung sagen will, dies anonym (auch vor Ort) niederschreiben und zu Beginn in einen Sarg werfen.
Zur Abschlusskundgebung vor dem Parlament wird ein Teil davon von den Organisatoren, Freiwilligen oder wenn der Wunsch besteht, auch selbst verlesen werden. Das deshalb, weil Open-Mic oder Redekreise kaum von vielen Teilnehmern genutzt werden und die meissten Stimmen nicht gehört werden.
Wann:
Am 31.März 2012
Beginn 14:00Uhr
Abmarsch: ca 14:30 –15:00 Uhr
Route:
Über Mariahilferstrasse bis zum Heldenplatz (Hofburg)
Dort findet die erste Kundgebung statt.
Im Anschluss gehts weiter zum Parlament, wo die Abschlusskundgebung stattfinden wird.
(Die Route wurde abgeändert, der Stephansplatz ist nicht mehr eingeplant. Weitere geringfügige Änderungen sind nicht ausgeschlossen, darum bitte kurz vor dem 31. März nochmal vorbeischauen)
Heute hat der AK Vorrat Österreich eine Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung vorgestellt. Mit in Kraft treten der Speicherpflicht für alle österreichischen Mobilfunk- und Internetanbieter am kommenden Sonntag eröffnet sich zum ersten Mal der Gang zum Verfassungsgerichtshof.
Auf www.verfassungsklage.at können sich alle Menschen der Anfechtung der österreichischen Vorratsdatenspeicherung anschließen. Auf der Seite gibt es ein Formular mit allen notwendigen Daten für die Vollmacht, welche per E-Mail als PDF zugeschickt wird und dann unterschrieben per Post bis zum 18. Mai 2012 an den AK Vorrat geschickt werden muss.
Notwendig dafür ist nur die Betroffenheit durch einen Telefon- oder Internet-Anschluss in Österreich auf den eigenen Namen. Eine Österreichische Staatsbürgerschaft oder Wohnhaft ist nicht erforderlich. Neben Einzelpersonen können sich auch Firmen und Vereine der Klage anschließen. Wer diesen Prozess durchläuft ist offizieller Mitkläger an der Verfassungsbeschwerde. Kosten und Risiken gibt es für die Mitkläger keine. Nähere Infos finden sich in den FAQs.
Eine sogenannte Drittelbeschwerde aller Oppositionsparteien gegen das Gesetzt ist im August an der FPÖ gescheitert. Die Klage wird nun vom AK Vorrat Österreich gemeinsam mit dem grünen Justizsprechers Albert Steinhauser eingebracht.
Das Ziel der Aktivisten ist es mindestens 1.000 Vollmächte für die Klage zu bekommen, um ein deutliches Signal gegen die pauschale Speicherung an die Politik zu senden. Nach der Bürgerinitiative des AK Vorrat, welche inzwischen über 80.000 Unterschriften gesammelt hat, scheint dieses Ziel realistisch. Am kommenden Samstag dem 31. März 2012, dem letzten Tag vor der Speicherpflicht, gibt es auch Trauerzüge in ganz Österreich.
Verfassungsklage.at ist eine Initiative vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und dem grünen Justizsprecher Albert Steinhauser. Eingebracht wird die Klage von den ErstklägerInnen und Vertreten durch die Scheucher Rechtsanwalts GMBH (http://www.scheucher.eu)
Warum wurde dieser Rechtsanwalt beauftragt und nicht ein anderer?
Rechtsanwalt Ewald Scheucher aus Wien ist Gründungsmitglied des AKVorrat.at und hat einschlägige Vorerfahrung. Er hat bereits im Jahr 2008 in Kooperation mit dem Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte (BIM) eine “Sammelbeschwerde” von insgesamt 30 AntragstellerInnen als Individualantrag an den VfGH gegen die SPG Novelle 2007 eingebracht, mit der die Polizei damals die Blankoermächtigung bekommen hat, die TeilnehmerInnen zu einer bestimmten IP-Adresse auszuforschen. Dieser Antrag wurde 2009 vom VfGH zurückgewiesen, das heißt aus formalen Gründen gar nicht zur Entscheidung in der Sache angenommen (VfGH vom 1.7.2009, G147/08 ua). Das Hauptargument war dort, dass die AntragstellerInnen nicht unmittelbar und aktuell durch das Gesetz betroffen wären, weil eine Betroffenheit erst bestehe, wenn die Polizei im Einzelfall tatsächlich Daten abgerufen habe. 2010 wurde aufgrund dieser Entscheidung eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eingebracht, ebenfalls von Rechtsanwalt Ewald Scheucher in Kooperation mit dem BIM (EGMR Tretter u.a. gegen Österreich).
Wie kann ich mitmachen?
Füll das Formular auf verfassungsklage.at aus, Du bekommst wenig später eine Mail mit einer vorausgefüllten Vollmacht. Diese druckst Du aus, unterschreibst sie und schickst sie an AKVorrat, Westbahnstrasse 46/1A 1070 Wien. Sobald die Vollmacht bei uns eintrifft, bist Du dabei.
Wann wird die Klage eingebracht?
Die Klage wird voraussichtlich am Freitag dem 25.5.2012 eingebracht. Deshalb sollten alle Vollmachten spätestens am 18.5.2012 zu uns geschickt werden um rechtzeitig dabei zu sein.
Wer kann mitmachen?
JedeR, der/die einen Internetanschluss/ein Mobil oder Festnetztelefon in Österreich angemeldet hat. Auch Firmen können an der Klage teilnehmen.
Bis spätestens wann ist meine Vollmacht erforderlich?
Schicke deine Vollmacht bis spätestens 18.5.2012 zu uns. Die Klage wird eine Woche später eingebracht, damit auch sicher alle Vollmachten bei uns ankommen.
Ein österr. Telefon- oder einen Internetanschluss ist auf mich angemeldet, ich bin aber kein österr. Staatsbürger. Kann ich trotzdem mitklagen?
Ja!
Ich habe nur ein Prepaid-Telefon ohne Vertrag. Kann ich mitklagen?
Nein. Der Eingriff in die Grundrechte basiert darauf, dass personenbezogene Daten gespeichert werden. Obwohl auch bei einem Prepaid-Telefon nicht ausgeschlossen ist, dass die Person dahinter ausgeforscht werden kann (zB über sog. IMEI-Rasterung, wenn mit dem selben Gerät vorher eine personenbezogene SIM-Karte verwendet wurde), muss der Zusammenhang für die Verfassungsbeschwerde unmittelbar mit der Person bestehen.
Ich habe kein auf mich lautendes Telefon und mein Internetprovider sagt, er wäre zu umsatzschwach um unter das VDS-Regime zu fallen. Kann ich mitklagen?
Nein. Die Verfassungsbeschwerde ist ein sogenannter Individual-Antrag nach Artikel 140 Bundesverfassungs-Gesetz (B-VG). Ein solcher Antrag ist nur zulässig, wenn der/die AntragstellerIn durch die angefochtenen Gesetze aktuell und unmittelbar in seinen/ihren Grundrechten betroffen ist. Im Kern des Antrags werden die Bestimmungen im Telekommunikationsgesetz (TKG) zur Vorratsdatenspeicherung bekämpft. Wer bei einem Anbieter ist, der durch diese Bestimmungen (vor allem § 102a TKG) gar nicht zum Speichern verpflichtet ist, ist weder unmittelbar noch aktuell betroffen. Anbieter von Kommunikationsdiensten im Sinne des § 102a TKG sind dann nicht zur Vorratsspeicherung verpflichtet, wenn sie unter die Umsatzschwelle fallen, die ansonsten einen Anbieter zur Entrichtung eines Beitrags zur Rundfunk- und Telekom Regulierungs GmbH (RTR-GmbH) verpflichtet. Die genauen Kriterien dafür sind in § 34 KommAustria Gesetz geregelt. Nach den Umsatzvoranmeldungen für 2012 gibt es nach Angaben der RTR-GmbH in Österreich 142 speicherpflichtige Anbieter. Die RTR-GmbH erwägt derzeit die Veröffentlichung einer Liste der speicherpflichtigen Anbieter, eine Entscheidung darüber ist aber noch nicht gefallen. Im Zweifel sollte man beim eigenen Anbieter nachfragen.
Welche Kosten und Risiken entstehen mir?
Keine. Für die einzelnen Mit-AntragstellerInnen entstehen keinerlei Gerichts-, Anwalts- oder sonstige Kosten. Dies gilt auch dann, wenn die Verfassungsbeschwerde keinen Erfolg haben sollte. In der Vollmacht ist die Kostenfreiheit nicht noch einmal erwähnt, weil die Vereinbarung über die Anwaltsvergütung mit der Vollmacht nichts zu tun hat. Die Vollmacht wird im Original dem VfGH vorgelegt und die Vereinbarung hinsichtlich der Vergütung interssiert den VfGH nicht. Die gesammten Kosten werden vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung getragen. Die vom AKVorrat zu tragenden Gerichtskosten richten sich
Ich kenne Euch nicht, kann ich Euch vertrauen?
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ist eine Gruppe von Aktivisten, die sich mit dem Thema beschäftigt und sich das Ziel gesetzt hat die Vorratsdatenspeicherung in Österreich und Europa abzuschaffen. Wenn du uns kennenlernen willst, komm vorbei: Der Arbeitskreis trifft sich alle zwei Wochen in Wien. Es bestehen aber auch Kontakte zu Organisationen in den Bundesländern, die das selbe Anliegen teilen. Der AKVorrat.at ist zwar als Verein eingerichtet, weil damit in formal-rechtlicher Hinsicht der Handlungsspielraum erweitert ist. Aber für die eigentliche Arbeit ist eine Mitgliedschaft keinesfalls notwendig. Vielmehr will der AKVorrat ein Forum für alle bieten, die für das Ziel der Abschaffung der VDS ihre Energie bündeln wollen.
Was passiert mit den Daten, die ich in das Onlineformular eingebe?
Die Daten werden bis zur Verfassungsbeschwerde in einer nicht öffentlichen Datenbank gesammelt, damit wir eine Liste der MitbeschwerdeführerInnen haben.
Muss ich nach dem Abschicken der Vollmacht noch irgendetwas tun?
Das Abschicken der Vollmacht reicht. Wenn du noch etwas tun willst, erzähle deinen Bekannten und Freunden von der Initiative.
Ich habe schon die Bürgerinitiative auf zeichnemit.at unterschrieben, ist das das gleiche?
Nein. Die Bürgerinitiative richtet sich vorallem gegen die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung. Die Verfassungsklage gegen das österreichische Gesetz, mit dem diese Richtlinie umgesetzt wird.
Kann ich den Klagetext lesen?
Nicht in allen Details. Der vollständige Text des Antrags wird veröffentlicht, sobald er beim Verfassungsgerichtshof eingebracht wurde. Eine Zusammenfassung findest du allerdings Hier
Mit deiner Unterschrift unter die Vollmacht bevollmächtigst du Rechtsanwalt Scheucher, dich in dem Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) zur Anfechtung der Bestimmungen zur Vorratsdatenspeicherung zu vertreten. Bei dem Vollmachtsvordruck handelt es sich um ein Standardformular, wie es bei jeder Beauftragung eines Anwalts unterschreiben wird und das um die notwendigen Angaben zur Beurteilung der Betroffenheit ergänzt ist. Der Individualantrag ist auf die Anfechtung jener österreichischen Gesetzesbestimmungen gerichtet, welche aufgrund der Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG zur Vorratsdatenspeicherung ergangen sind. Diese Vollmacht umfasst jedwede im Zusammenhang mit diesem Individualantrag stehenden Vertretungshandlungen sowie eine Zustellvollmacht.
Könnte ich meine Vollmacht zurückziehen?
Ja, eine Vollmacht kann ebenso widerrufen werden, wie man sie erteilen kann. Dafür ist auch keine Angabe von Gründen notwendig. Damit der Arbeitsaufwand für die (grundsätzlich ehrenamtlichen) Aktivisten des AKVorrat nicht uferlos wird, bitten wir aber darum, einen solchen Widerruf rechtzeitig vor der Antragseinbringung bekannt zu geben.
Warum eine eigene Klage – das Land Kärnten klagt doch schon/auch?
Dem AKVorrat ist jede Initiative recht, die das selbe Ziel verfolgt: Die Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung. Rechtlich hat die Klage des Landes Kärnten aber keine Auswirkungen auf die Zulässigkeit der Klage des AKVorrat. Der AKVorrat bringt auch deshalb eine eigene Klage beim VfGH ein, weil auf diese Weise die Hoheit über die Argumente beim Arbeitskreis liegen, auf die er sonst keinen Einfluss hätte. Vor allem aber kann man sich dem Individualantrag des AKVorrat anschließen, das geht bei der Klage eines Bundeslandes nicht.
Ist die Vorratsdatenspeicherung in Kraft, während die Klage läuft?
Ja, bis zur (erhofften) Aufhebung durch den VfGH ist das Gesetz in Kraft und muss angewendet werden. Ein Antrag auf vorläufige Ausserkraftsetzung ist nach der Rechtslage und der ständigen Rechtssprechung des VfGH aus verschiedenen Gründen im Falle eines Individualantrags nach Artikel 140 B-VG aber unzulässig (zB VfGH vom 10.03.2001, G69/01 ua).
Wie ist das Verhältnis der Klage zum EuGH-Verfahren?
Beide sind formal voneinander unabhängig – Das EuGH-Verfahren betrifft die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung, die VfGH-Beschwerde hingegen das österreichische Gesetz zur Umsetzung dieser Richtlinie. Fällt die Richtlinie weg, so bleibt das österreichische Gesetz zunächst bestehen. Dann hängt es von den Gründen ab, aus denen die Richtlinie durch den EuGH im besten Fall aufgehoben würde: Erklärt er diese für nicht vereinbar mit der EU Grundrechte-Charta, entsteht daraus in der Folge die Pflicht für die Mitgliedsstaaten, die innerstaatlichen Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung wieder abzuschaffen, weil die Staaten sonst EU Recht verletzen würden. Ein Zusammenhang besteht aber insofern, als im Individualantrag an den VfGH beantragt wird, die Frage der Vereinbarkeit der Vorratsdatenspeicherung mit europäischen Grundrechten dem Gerichtshof der EU (EuGH) vorzulegen. Und zwar für den Fall, dass der VfGH der Meinung ist, dass seine Entscheidung von einer Auslegung des EU Rechts abhängt.
Was ist und seit wann gibt es in Österreich eine Sammelklage?
Juristisch gesehen handelt es sich nicht um eine Sammelklage, sondern um eine “normale” Verfassungsbeschwerde, nur dass sie von vielen Personen gemeinsam erhoben wird. Das ist grundsätzlich zulässig und geschieht vor dem VfGH hin und wieder, zB bei der oben erwähnten Anfechtung der SPG Novelle 2007 (VfGH vom 1.7.2009, G147/08 ua). Davon ist die Zulässigkeit des Antrags selbst zu unterscheiden, wo es vor allem um die Frage geht, ob die AntragstellerInnen auch aktuell und unmittelbar betroffen sind.
Was passiert, wenn die Klage erfolgreich war und der Vorratsdatenspeicherung die Verfassungskonformität abgesprochen wurde?
Dann gibt es keine Speicherpflicht für die im Telekommunikationsgesetz festgeschriebenen Daten mehr. Folglich müssen die Daten gelöscht und dürfen nicht mehr gesammelt werden, sobald sie für den Anbieter nicht mehr unbedingt zum Betrieb des Kommunikationsdienstes benötigt werden, etwa zur Abrechnung oder zur Störungsbehebung.
Wurde deine Frage nicht beantwortet? Wende dich an info@akvorrat.at! Wir freuen uns auf deine Anfrage!
Durch das Inkrafttreten der Vorratsdatenspeicherung mit 1. April 2012 haben wir jetzt zum ersten Mal die Möglichkeit, das Gesetz zu kippen: Die verdachtsunabhängige Speicherung sämtlicher Kommunikationsdaten aller Menschen in Österreich stellt einen schweren Grundrechtseingriff dar. Gegen diesen Eingriff beschweren wir uns gemeinsam beim Verfassungsgerichtshof – und Du bist dabei!
Ab 1. April 2012 werden die Verbindungsdaten von jedem Telefonat, jeder SMS und jeder Email gespeichert: wer mit wem kommuniziert, sowie wann und wo – ohne konkreten Verdacht. Das greift tief in das Kommunikationsgeheimnis ein. Um in ein Grundrecht eingreifen zu dürfen, muss zwecks Aufrechterhaltung der demokratischen Ordnung eine solche Maßnahme notwendig und verhältnismäßig sein. Jedoch ist weder die Verhältnismäßigkeit noch die Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung erwiesen – im Gegenteil: Studien aus Deutschland zeigen keinen Effekt dieser Maßnahme. Aus diesem Grund wurde die Vorratsdatenspeicherung schon von den Verfassungsgerichten in Deutschland, Tschechien, Bulgarien und Rumänien gekippt. Das gleiche wollen wir jetzt in Österreich erreichen.
Mach Dich jetzt für Deine Grundrechte stark und bring mit uns Klage gegen die Vorratsdatenspeicherung in Österreich ein! Dazu musst Du nur die Vollmacht unterschreiben und bis 18. Mai 2012 per Post zu uns schicken. Risiken und Kosten trägst Du keine. Die Klage wird vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung in Zusammenarbeit mit Albert Steinhauser (Nationalratsabgeordneter der Grünen) eingebracht.
Die Eckpunkte der Verfassungsbeschwerde
Die Vorratsdatenspeicherung …
betrifft alle Nutzer von Kommunikationsdiensten aktuell, unmittelbar und nachteilig in ihrer Grundrechtssphäre.
ist nicht dazu geeignet, die vorgeblichen Zwecke zu erreichen.
ist selbst dort, wo sie vielleicht in manchen Einzelfällen die Ermittlungen unterstützt, nicht das schonendste Mittel, den Zweck zu erreichen.
steht selbst dann, wenn man sie als das gelindeste, noch zum Ziel der Kriminalitätsbekämpfung führende Mittel ansieht, in keinem angemessenen Verhältnis zum Nachteil für die Einzelnen sowie die Gesellschaft.
ErstbeschwerdeführerInnen
Dr. Maria Wittmann-Tiwald
Co-Vorsitzende der Fachgruppe Grundrechte in der Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter
A.o. Prof. Dr. Hannes Tretter
Co-Leiter des Ludwig Boltzmann Institut für Menschrechte
Sigi Maurer
Ex ÖH-Vorsitzende und Aktivistin
Jana Herwig
Medienwissenschaftlerin
Andreas Krisch
Obmann Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und Datenschutzexperte
Christof Tschohl
Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte, Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung
Albert Steinhauser
Nationalratsabgeordneter, Justitzsprecher der Grünen
Ao. Univ.-Prof. Mag. DDr. Erich SchweighoferLeiter der Arbeitsgruppe Rechtsinformatik, Universität Wien & WZRI Wiener Zentrum für Rechtsinformatik
Die Vorratsdatenspeicherung ist die Totalüberwachung elektronischer Kommunikationsdaten und bedeutet die Aufzeichnung, welche Menschen wann, mit wem, von wo aus, wie lange und in welcher Form kommuniziert haben – unabhängig davon, ob sie sich jemals etwas zuschulden kommen lassen haben, und ohne Vorliegen eines Verdachtes.
Mit Hilfe der über die gesamte Bevölkerung gespeicherten Daten können Bewegungsprofile erstellt, geschäftliche Kontakte rekonstruiert und private Beziehungen identifiziert werden. Auch Rückschlüsse auf den Inhalt der Kommunikation, auf persönliche Interessen und die Lebenssituation – Krankheit und Beziehungsprobleme ebenso wie etwaige finanzielle Schwierigkeiten – der Kommunizierenden werden möglich. Für Terroristen und organisierte Kriminelle ist es einfach, sich diesem Überwachungsnetz zu entziehen, darin hängen bleiben: „Frau Maier“ und „Herr Müller“, also Sie!
Mit der Vorratsdatenspeicherung dringt der Staat in einen Kernbereich Ihrer Freiheit ein: die Privatsphäre. Wen kenne ich? Mit wem kommuniziere ich und wie oft? Wo war ich?
[Bearbeiten]Was ändert sich mit der Vorratsdatenspeicherung?
Die Vorratsdatenspeicherung stellt uns alle unter Pauschalverdacht: Die Überwachung betrifft jeden.
Statt Verbrechen gezielt aufzuklären und zu bekämpfen, werden vorsorglich alle verdächtigt: Im Namen angeblicher Sicherheit wird jeder überwacht.
Paradigmenwechsel im Datenschutzrecht: Wo bisher der Schutz der Person im Zentrum stand und staatliche Eingriffe nur begründet und gerechtfertigt erfolgen durften, wird nunmehr der staatliche Zugriff zum „Normalzustand“.
Was bringt die Vorratsdatenspeicherung?
Terroristen und organisierte Kriminelle bleiben in diesem Überwachungsnetz sicher nicht hängen: Mit ein paar technischen Kenntnissen ist es ein Leichtes, der Vorratsdatenspeicherung zu entgehen.
Die Vorratsdatenspeicherung ist unwirksam: Bis heute konnte kein Nachweis erbracht werden, dass ein derartiger „Pauschalverdacht“ die Sicherheit tatsächlich erhöht.
Wo Sicherheit draufsteht, ist totale Konformität drin: Wer sich von der Norm abweichend verhält, fällt auf. Wer auffällt, ist verdächtig.
Berufsgeheimnisse und das damit verbundene Vertrauen werden verletzt: Kontakte zu Ärzten, Anwälten und Journalisten werden ebenso aufgezeichnet wie das Telefonat mit der Schulpsychologin.
Gesamtgesellschaftlicher Wandel: Überwachung wird zum Alltag. Wer unbeobachtet sein will, hat wohl auch etwas zu verbergen – dies wird zumindest immer häufiger vermittelt. Die Grenze zu jenem Bereich, der als „Intimsphäre“ akzeptiert wird, wird immer weiter verschoben.
Und im Übrigen: Die erheblichen Kosten Ihrer Überwachung tragen Sie selbst über Steuern und Tarife.
Die Vorratsdatenspeicherung ist die Totalüberwachung elektronischer Kommunikationsdaten und bedeutet die Aufzeichnung, welche Menschen wann, mit wem, von wo aus, wie lange und in welcher Form kommuniziert haben – unabhängig davon, ob sie sich jemals etwas zuschulden kommen lassen haben, und ohne Vorliegen eines Verdachtes.
Mit Hilfe der über die gesamte Bevölkerung gespeicherten Daten können Bewegungsprofile erstellt, geschäftliche Kontakte rekonstruiert und private Beziehungen identifiziert werden. Auch Rückschlüsse auf den Inhalt der Kommunikation, auf persönliche Interessen und die Lebenssituation – Krankheit und Beziehungsprobleme ebenso wie etwaige finanzielle Schwierigkeiten – der Kommunizierenden werden möglich. Für Terroristen und organisierte Kriminelle ist es einfach, sich diesem Überwachungsnetz zu entziehen, darin hängen bleiben: „Frau Maier“ und „Herr Müller“, also Sie!
Mit der Vorratsdatenspeicherung dringt der Staat in einen Kernbereich Ihrer Freiheit ein: die Privatsphäre. Wen kenne ich? Mit wem kommuniziere ich und wie oft? Wo war ich?
Weshalb tritt der AK Vorrat für eine Welt ohne Vorratsdatenspeicherung ein?
Der Freiheit wird dieser prominente Platz in der fundamentalen, universal anerkannten Menschenrechtserklärung nicht ohne Grund zugestanden. Die Freiheit von äußerer Bestimmung durch den Staat ist die notwendige Grundlage für die Verwirklichung anderer Menschenrechte, sie ist Voraussetzung für die freie Willensbildung und ermöglicht überhaupt, was die Würde des Menschen letztlich ausmacht: Ein Leben in Selbstbestimmung.
Für die Freiheit, wie wir sie heute kennen, haben in der Vergangenheit viele Menschen ihr Leben gelassen. Heute können wir – geschützt durch verfassungsmäßig garantierte Grundrechte – in Freiheit leben. Einer der wichtigste Aspekt davon ist die Privatsphäre: Die Gestaltung des eigenen Lebens aufgrund eigener Entscheidungen, frei von Zwängen, Beobachtung und Beeinflussung. Der Staat darf zwar eingreifen – aber nur, wenn dies begründet und gerechtfertigt ist.
Was hat das mit der Vorratsdatenspeicherung zu tun?
• „Das Recht auf Achtung der Privatsphäre schützt die Persönlichkeit des Menschen in ihrer physischen, seelischen und geistigen Existenz, wie sie sich in der Begegnung des Menschen mit sich selbst und in zwischenmenschlichen Bezügen äußert. Der Schutzbereich umfasst die unmittelbare, intime Sphäre des Menschen, sohin den Bereich, in dem Menschen ihre spezifischen Interessen und Neigungen sowie ihre Beziehungen zu anderen Menschen entfalten.“ (Verfassungsgerichtshof 10.10.2002, VfSlg 16.688)
• Das Recht auf Privatleben umfasst auch, dass ich mich grundsätzlich unbeobachtet bewegen darf. (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte 28.1.2003, Peck vs. GB, Nr. 44647/98)
• In einer freien Gesellschaft „braucht der Bürger ohne triftigen Grund niemandem Einblick zu gewähren, welchem Zeitvertreib er nachgeht, welche Bücher er kauft, welche Zeitungen er abonniert, was er ißt und trinkt und wo er die Nacht verbringt. Auch wenn solche Vorgänge und Umstände oft nicht eigentlich geheim gehalten und einem durch die Umstände beschränkten Personenkreis ohne weiters bekannt werden, ist es doch Sache des Betroffenen, zu entscheiden, ob und was er darüber welchen anderen wissen läßt. Das gilt auch für ein ganz unauffälliges Privatleben.“ (Verfassungsgerichtshof 14.03.1991, VfSlg 12.689)
• Nicht der Staat, sondern ich bestimme, welche Teile meiner Privatsphäre ich freigebe. Wir alle haben etwas „zu verbergen“, nämlich unser ganz normales Privatleben. So gehen etwa Krankheiten, unser ganz normales Familienleben, aber auch familiäre Probleme und natürlich persönliche Kontakte – so lange wir sie nicht selbst offen legen – grundsätzlich niemanden etwas an.
• Wir alle sind der Staat, und der Staat darf nur das, was wir ihm erlauben: Freiheit ist nicht, was der Staat uns zugesteht; Freiheit ist jener Bereich, in den der Staat ohne unsere Erlaubnis nicht eingreifen darf.
Was ändert sich mit der Vorratsdatenspeicherung?
• Die Vorratsdatenspeicherung stellt uns alle unter Pauschalverdacht: Die Überwachung betrifft jeden.
• Statt Verbrechen gezielt aufzuklären und zu bekämpfen, werden vorsorglich alle verdächtigt: Im Namen angeblicher Sicherheit wird jeder überwacht.
• Paradigmenwechsel im Datenschutzrecht: Wo bisher der Schutz der Person im Zentrum stand und staatliche Eingriffe nur begründet und gerechtfertigt erfolgen durften, wird nunmehr der staatliche Zugriff zum „Normalzustand“.
Was bringt die Vorratsdatenspeicherung?
• Terroristen und organisierte Kriminelle bleiben in diesem Überwachungsnetz sicher nicht hängen: Mit ein paar technischen Kenntnissen ist es ein Leichtes, der Vorratsdatenspeicherung zu entgehen.
• Die Vorratsdatenspeicherung ist unwirksam: Bis heute konnte kein Nachweis erbracht werden, dass ein derartiger „Pauschalverdacht“ die Sicherheit tatsächlich erhöht.
• Wo Sicherheit draufsteht, ist totale Konformität drin: Wer sich von der Norm abweichend verhält, fällt auf. Wer auffällt, ist verdächtig.
• Berufsgeheimnisse und das damit verbundene Vertrauen werden verletzt: Kontakte zu Ärzten, Anwälten und Journalisten werden ebenso aufgezeichnet wie das Telefonat mit der Schulpsychologin.
• Gesamtgesellschaftlicher Wandel: Überwachung wird zum Alltag. Wer unbeobachtet sein will, hat wohl auch etwas zu verbergen – dies wird zumindest immer häufiger vermittelt. Die Grenze zu jenem Bereich, der als „Intimsphäre“ akzeptiert wird, wird immer weiter verschoben.
…Und im Übrigen: Die erheblichen Kosten Ihrer Überwachung tragen Sie selbst über Steuern und Tarife
Wir wollen mal Ordnung ins Chaos bringen, und sämtliche anstehenden Demostrationen hier bündeln. Schaut bitte für einzelne Termine und Orte unter “Mehr anzeigen” die wir zusammentragen. Und bitte Eventseiten zukommen lassen.
Am 1. April 2012 tritt in Österreich die Vorratsdatenspeicherung in Kraft. Trotz vieler Kritik wurde die Implementierung der EU-Richtlinie “2006/24/EG über die Vorratsspeicherung von Daten” in das österreichische Gesetz im Frühling 2011 vom Nationalrat abgesegnet.
Jedes Telefonat und SMS wird mitprotokolliert und sechs Monate lang gespeichert – als würde der Staat genau Buch darüber führen, wer einen Brief an welche Person schickt.
Mobiltelefone verraten zusätzlich bei jeder Verbindung den Standort der NutzerInnen. Die Speicherung dieser Information ermöglicht die Erstellung detailierter Bewegungs- und Kommunikationsprofile der letzten sechs Monate!
Was wird gespeichert?
SIM-Karte: Standort (dauerhaft)
Telefonat: IMSI & IMEI der Geräte, Zeitpunkt, Dauer, Standort
SMS: Sender, Empfänger und Zeitpunkt, Standort
E-Mail: E-Mail Adressen und IP von Sender & Empfänger, Zeitpunkt
Mobile Internetverbindung: IP, Einwahlzeitpunkt & Dauer, Standort
Diese unverhältismäßige Überwachung wurde ursprünglich mit Terrorismusbekämpfung argumentiert. Jetzt steht dieses Werkzeug den Behörden auch schon bei Verdacht auf schwere Straftaten zur Verfügung.
Mehr Informationen
akvorrat.at – Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung Österreich
Textideen für Kundgebungen bei Hofburg und vor dem Parlament
(bitte auf Pastebin oder anderem Pad schreiben, hier nur die links rein wegen Übersichtlichkeit)
Oder Vorschläge für Redner? Redner brauch ma auf jeden Fall auch noch. einen, der sich kurz hält und zum abschluss etwas länger
Andere Organisationen, welche ebenfalls gegen VDS sind und mitmachen könnten oder das bewerben? Ich werd dann zw. 10. und 20. Jänner anfangen, die anzuschreiben.
jay-ich könnte anfragen bei den FReiheitlichen wenn ihr wollt !!! weil auch sie sind dagegen !!! NO WAY populisten brauchen wir nicht. NEVER
Sarg: Jemand vom Forum hat Zugriff auf einen Sarg, Mal sehen, ob das noch gilt.
gizmo: Sargtischlerei für Sponsoring anfragen (die haben solche )? A: zu viel aufwand – entweder selber aus Karton bauen oder ausborgen (Protest-Sarg).
Musik: irgendwas trauriges, ist ja ein Trauermarsch 😉 Spielt vl wer ein passendes Instrument? Sonst CD:
Vielleicht Porträtfotos von allen Politikern a la Totenbilder gestalten, die für die VDS zugestimmt hatten. Zumindest von den bekanntesten oder Todesanzeigen?
Flyerdesign wie todesmeldung…
dazu getötet durch (logos spö/övp) im Auftrag von (Logo EU)
Monatelang haben wir, unzählige Aktivisten und Datenschützer, sowie der AK Vorrat mit einer Bürgerinitiative, dafür gekämpft, Ihnen die Vorratsdatenspeicherung und die daraus resultierenden Eingriffe in unsere Privatsphäre zu ersparen. In Österreich hört die Regierung jedoch, wie sich in letzter Zeit zunehmend zeigt, nicht auf die Stimme des Volkes, sondern entscheidet willkürlich und über die Köpfe aller anderen hinweg, was in diesem Staat passiert. Wir haben einen gigantischen Teil dazu beigetragen, dass das Thema “Vorratsdatenspeicherung” einer breiten, öffentlichen Diskussion zugeführt wird und wir haben ebenso alles in unserer Macht stehende getan, um die VDS zu bekämpfen. Trotzdem wird diese mit 1. April eingeführt. Mit anderen Worten: Ab diesem Tag werden Sie, wir und alle anderen ohne jeglichen Anlass rund um die Uhr überwacht. Es wird ein halbes Jahr lang gespeichert, wer wann wo mit wem telefoniert, SMS oder E-Mails schreibt und wann man sich von wo aus ins Internet begibt. Diese Daten können bereits bei puren Verdachtsmomenten – und ohne dass irgendjemand davon etwas mitbekommen würde – jederzeit von den Behörden abgerufen werden. Das Innenministerium und hier insbesondere das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämfpung (BVT), sieht in der Vorratsdatenspeicherung eine fundamentale Grundlage, was die Sicherheit in Österreich angeht. Dass die VDS jedoch weder zur gezielten Vorbeugung von Terrorismus beziehungsweise zur Aufklärung von Verbrechen beiträgt, hat sich in der Mehrheit der Staaten gezeigt, in denen die Vorratsdatenspeicherung eingeführt und wegen unzureichender Ergebnisse mittlerweile wieder abgeschafft bzw. aufgrund von Verfassungswidrigkeit aufgehoben wurde. Den massiven Eingriff, den die Vorratsdatenspeicherung in die Privatsphäre aller Bürger hat, können wir nicht hinnehmen. Aus diesem Grund wird es von uns drei weitere große Aktionen gegen die Vorratsdatenspeicherung geben:
1. Am 31.3.2012 werden in Wien, Linz und Salzburg Trauermärsche stattfinden, bei denen unsere Privatsphäre symbolisch zu Grabe getragen wird. Besonderes Highlight sind unter anderem unsere “Femanons”, die ihre Privatsphäre völlig aufgeben und den Marsch in Wien nackt begleiten werden. Das ganze läuft unter dem Motto “Farewell Privacy”. Mehr Informationen finden Sie unter http://pwny.biz/FarewellPrivacy oder auf den Facebook-Events.
2. Um Ihnen zu demonstrieren, was wir von Methoden wie der VDS halten, haben wir im Zuge der “Operation Pitdog” unsere eigene Vorratsdatenspeicherung über Monate hinweg durchgeführt und in dieser Zeit dutzende E-Mail-Accounts von Politikern überwacht. Diese Aktion hat gezeigt, dass die derzeit im Korruptionsuntersuchungsausschuss behandelten Fälle nur die Spitze des Eisbergs darstellen und der Großteil der illegalen Machenschaften noch immer nicht aufgedeckt ist. Zeitgleich mit dem Start der Vorratsdatenspeicherung am 1.4.2012 wird es diesbezüglich zu einer Reihe von Veröffentlichungen kommen, die Österreich erschüttern werden! Zudem haben wir Originaldokumente von Überwachungseinsätzen des BVT gegen regierungskritische Journalisten vorliegen, die wir ebenfalls zu genanntem Datum veröffentlichen werden. In diesem Zusammenhang empfehlen wir allen besorgten Bürgern, Ihre Rechte wahrzunehmen und beim BMI einen Auszug aller über sie gespeicherten Daten ebendort kostenlos anzufordern (Musterbrief der ARGE Daten: http://bit.ly/xxhuXm).
3. Im Zuge der “Operation Free All Pwnies” haben wir uns auch die IT-Systeme der österreichischen Internet Service Provider, vor allem jene der Telekom, näher angesehen. Immerhin sind diese dafür verantwortlich, dass unsere Vorratsdaten – wie es immer behauptet wird – sicher verwahrt werden. Auch auf diese Ergebnisse darf man gespannt sein, aber mehr wollen wir an dieser Stelle nicht verraten.
Abschließend wollen wir dazu aufrufen, ein Zeichen gegen die Vorratsdatenspeicherung zu setzen und – wie es bereits über 74.000 Österreicherinnen und Österreicher gemacht haben – die Bürgerinitiative des AK Vorrat unter www. zeichnemit.at zu unterschreiben.
Anwendungen und Vorteile von TOR (The Onion Router) für Benutzer erklärt. Präsentation vom eDay (05. März 2009) in der Wiener Hofburg. Promotion der PrivaSEC forte USB Sticks mit TOR der UBIT Wien. Launch des TOR Exit Knotens UBIT1 in Wien.
Utl.: Kärntner Landesregierung fechtet Vorratsdatenspeicherung wegen Verfassungswidrigkeit beim Verfassungsgerichtshof an
Klagenfurt (OTS/LPD) - Wie Landeshauptmann Gerhard Dörfler heute,
Montag, bekannt gab, wird in der morgigen Sitzung der Kärntner
Landesregierung ein Antrag auf Aufhebung der Bestimmungen über die
Vorratsdatenspeicherung vor dem Verfassungsgerichtshof eingebracht.
"Die Vorratsdatenspeicherung, bei der Netzbetreiber und Anbieter von
Diensten verpflichtet werden, alle Verbindungsdaten im Handy- und
E-Mailverkehr für die Dauer von sechs Monaten zu speichern, greift in
unverhältnismäßiger Weise in Grundrechte ein. Angefangen mit der
Achtung der Privatsphäre, dem Grundrecht auf Datenschutz, dem
Fernmelde- sowie dem Kommunikationsgeheimnis, bis hin zum Recht auf
freie Meinungsäußerung sowie der Unschuldsvermutung", erklärte
Dörfler, weshalb dieses Gesetz entsprechend angefochten wird. Ziel
ist es, die Bestimmungen über die Vorratsdatenspeicherung als
verfassungswidrig aufzuheben.
"Diese Regelung führt dazu, dass die Daten aller Bürger in
Österreich flächendeckend und verdachtsunabhängig gespeichert werden
und damit eine quasi Rundum-Überwachung per gesetzlichem Freibrief
ermöglicht wird", so Dörfler. Er wies auch darauf hin, dass bislang
eine Telefonüberwachung nur dann zulässig war, wenn gegen eine
bestimmte Person ein bestimmter Verdacht bestand.
"Dieser Entwicklung zu einem per Gesetz unter Rundum-Überwachung
gestellten gläsernen Bürger muss dringend Einhalt geboten werden. Wir
können es nicht zulassen, dass dadurch die unbegründete
Dauerüberwachung des Bürgers möglich wird und somit der Weg in eine
Art "Überwachungsstaat" geebnet wird", so Dörfler. Zugleich gab der
Landeshauptmann zu bedenken, dass das Gesetz im Zuge seiner
Beschlussfassung im Nationalrat bereits äußerst umstritten war und
selbst Abgeordnete der Regierungsparteien einräumten, dass man sich
mit der Vorratsdatenspeicherung an der Grenze der
verfassungsrechtlichen Grundrechte bewege.
(Schluss)
Berlin: (hib/VER) Nach einem aktuellen Gutachten des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg i.Br. (MPI) hat die Vorratsdatenspeicherung keinen messbaren Einfluss auf Aufklärungsquoten. Professor Hans-Jörg Albrecht, Direktor des Instituts und gesamtverantwortlich für das Gutachten, war am Mittwochvormittag zu Gast im Rechtsausschuss des Bundestags, um die Ergebnisse zu präsentieren. Auftraggeber des Gutachtens ist das Bundesministeriums der Justiz.Ebenfalls für diesen Mittwoch wird Medienberichten zufolge die Bekanntgabe eines Ultimatums der EU-Kommission für Deutschland erwartet. Sie erwarte die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung binnen der kommenden vier Wochen, heißt es. Danach könne Deutschland ein Zwangsgeld drohen.
Vorangegangen war jedoch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts im März 2010, das die Umsetzung einer europäischen Richtlinie für verfassungswidrig und nichtig erklärt hatte. In der Regierungskoalition herrscht bislang Uneinigkeit über das Für und Wider der EU-Richtlinie. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) lehnt Angaben ihres Ministeriums zufolge die verdachtsunabhängige Speicherung der Verkehrsdaten aller Bundesbürger für sechs Monate ab.
Das MPI-Gutachten ist der Frage nachgegangen, ob Schutzlücken durch den Wegfall der Vorratsdatenspeicherung entstehen könnten. Ob diese immer wieder aufgestellte Behauptung tatsächlich zutrifft, haben Kriminologen in einer 270 Seiten umfassenden Studie auf Veranlassung des Bundesjustizministeriums eingehend untersucht.
Als Ergebnis ihrer Untersuchung etwa der deliktsspezifischen Aufklärungsquoten für den Zeitraum 1987 bis 2010 fassen die Autoren zusammen, dass der Wegfall der Vorratsdatenspeicherung nicht als Ursache für Bewegungen in der Aufklärungsquote herangezogen werden kann. Dieser Befund gilt insbesondere für die Bereiche der Computerkriminalität sowie der so genannten Internetkriminalität.
Das sogenannte Quick-Freeze-Verfahren wird laut Gutachten nicht als „taugliches Äquivalent zur Vorratsdatenspeicherung gesehen.“ In diesem Verfahren kann die Sicherung von Verkehrsdaten derjenigen Personen angeordnet werden, die einen hinreichenden Anlass dazu gegeben haben.
Das Gutachten in voller Länge ist über die Internetseite des Bundesjustizministeriums abrufbar.
Auch unterwegs aktuell informiert mit der kostenlosen App “Deutscher Bundestag” und unter m.bundestag.de.
Einführung der Vorratsdatenspeicherung in Österreich am 1. April
Wieviele?
Wir hoffen auf zahlreiche Beteiligung und erwarten mehr als 9000 Menschen auf der Straße.
Am 1. April wird die Vorratsdatenspeicherung in Österreich umgesetzt.
Aus diesem Grund findet einen Tag vorher ein Trauer- bzw. Protestmarsch statt, um den Politikern zu zeigen, dass wir die durch die VDS resultierenden Einschränkungen in der Privatsphäre aufs Schärfste kritisieren. Der Protestmarsch startet am Christian-Broda-Platz (in der Nähe des Westbahnhofs)
danach wird sich die Gruppe zum Parlament begeben, wo dann einige Reden gehalten werden.
Clean-IT
StoppCleanIT – Für ein Internet ohne Überwachung
ECHELON- Das weltweite Abhörsystem
Bei Echelon handelt es sich um das vermutlich größte Abhörnetz der Welt, welches von den Geheimdiensten der Staaten des UKUSA-Abkommens betrieben wird: USA, Kanada, Großbritannien, Australien und Neuseeland.
Europäische Gendarmerietruppe (EGF)
Die Militärtruppe kann dabei unter das Kommando der Europäischen Union, der Vereinten Nationen, der NATO sowie anderen internationalen Organisationen oder Ad-hoc-Koalitionen gestellt werden.
The CleanIT Project
The Clean IT project is carried out with the financial support from the Prevention of and Fight against Crime Programme of the European Union, European Commission – Directorate-General Justice, Freedom and Security.
*** Tor Browser Bundle*** The Tor software protects you by bouncing your communications around a distributed network of relays run by volunteers all around the world
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Sollten sich auf dieser Seite versehentlich oder unwissentlich irgendwelche Copyright Verletzungen finden, schickt bitte eine e-Mail an sunnyromy@rocketmail.com oder hinterlasst einen Kommentar mit Hinweis.
Ich werde die Copyrightverletzung dann sofort entfernen!
Published explainity on Jul 28, 2011
Sanfte Umschuldung, Rettungspaket, Schuldenschnitt...ganz schön viele Begriffe, die da gerade durch die Nachrichten geistern. explainity fasst die Sache mal in einigen Minuten zusammen, ums ein bisschen übersichtlicher zu machen.
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