Archive for Verfassungswidrig

Anonymous News Germany • Operation Paperstorm VDS Deutschland 2012, expect us!

Wieder mal steht die Vorratsdatenspeicherung vor der Tür und wir möchten keine Zeit verlieren, die deutschen Bürger darüber aufzuklären um eine zukünftige Petition gegen die VDS zu stärken! (z.B.)

Wir würden uns freuen, wenn auch ihr wieder Flyer und Informationsmaterial anfertigt und zur Verfügung stellt, wie bekannt: Wir stellen immer nur simple Informations-Flyer zur Verfügung. Jeder darf sich frei fühlen, das Flyer-Angebot zu erweitern!

Diesmal stehen wieder 2 Termine für größere Paperstorms an, damit in so vielen Städten wie möglich geflyert wird, eröffnet Pads und/oder Facebook-Events für eure Städte, und leitet die Links an uns weiter. Wir werden hier alle Events sammeln und für euch die Links verteilen.

Paperstorm 1: 06.04.2012 bis 09.04.2012 (24 Std. lang pro tag, feel free)

Paperstorm 2: 13.04.2012 bis 15.04.2012 (24 Std. lang pro tag, feel free)

*Bitte keine Autos, Brief- wie auch Postkästen bekleben, verhaltet euch friedlich und seid freundlich!


Paperstorm Events (Städte):

Magdeburg: http://www.facebook.com/events/327557553972124/

Wernigerode: http://www.facebook.com/events/362739067104284/

Dortmund: http://www.facebook.com/events/141644119296737/

Düsseldorf: http://www.facebook.com/events/194922780623182/

Wilhelmshaven: https://anonwhv.piratenpad.de/1 & http://www.facebook.com/events/395280943823352/

Bamberg: http://piratenpad.de/p/3KKWkJHjKN & http://www.facebook.com/events/418073581552966/

Augsburg: http://www.facebook.com/events/423669484315807/


Video zum Paperstorm: http://www.youtube.com/watch?v=iJJ-pFaAsT0

Flyer & Material: https://rapidshare.com/files/2415397640/vds_paperstorm1.rar

Studien und Infos: http://www.vorratsdatenspeicherung.de

Twitter Infos: http://www.twitter.com/AnonNewsDE

via Anonymous News Germany • Operation Paperstorm VDS Deutschland 2012, expect us!.

heise online | Vorratsdatenspeicherung in Österreich startet rechtswidrig

heise online | Vorratsdatenspeicherung in Österreich startet rechtswidrig.

Frau Sopherl und die Prähve…, Prevä…, … Vorbeugung – Gerhard’s Place

Frau Sopherl und die Prähve…, Prevä…, … Vorbeugung – Gerhard’s Place.

Vorratsdatenspeicherung könnte illegal sein

Vorratsdatenspeicherung könnte illegal sein.

BBC News – Email and web use ‘to be monitored’ under new laws

BBC News – Email and web use ‘to be monitored’ under new laws.

Die Angst der Politiker vor der Generation Netz « DiePresse.com

Die Angst der Politiker vor der Generation Netz « DiePresse.com.

ARGE Daten: Chaos bei Vorratsdatenspeicherung | Netzpolitik | futurezone.at: Technology-News

ARGE Daten: Chaos bei Vorratsdatenspeicherung | Netzpolitik | futurezone.at: Technology-News.

Antiterror Gesetz in Begutachtung – Überwachungsstaat kommt | at.indymedia.org

http://at.indymedia.org/node/21230

gepostet am 23. September 2011 – 3:33 von George Orwell

Nachdem sich SPÖ und ÖVP auf ein „Antiterror-Paket“ geeinigt haben, hat das Innenministerium heute Donnerstag eine „entsprechende Antiterror Gesetzesnovelle“ in Begutachtung geschickt. Der Entwurf enthält umfassende Änderungen im Sicherheitspolizeigesetz, das die Polizei- und Verfassungsschutzarbeit regelt. Die treffenste Beschreibung dieser Gesetzesänderung ist wohl „Überwachungsstaat Novelle“!

Sie gibt den Repressionsbehörden weitgehende Überwachungs- und Datensammelbefugnisse ohne dabei einer Kontrolle unterliegen zu müssen. Sofern es noch irgendwelche gesetzlichen Hindernisse für den Verfassungsschutz gab politischen Aktivismus zu überwachen und zu kriminalisieren, würden diese wohl mit diesem Gesetz vollends beseitigt werden.

Die Grauslichkeiten der Überwachungsstaat Novelle im Detail:


Erweiterte Gefahrenerforschung bei Einzelpersonen

Erweiterte Gefahrenerforschung ist ein Euphemismus für Geheimdienstarbeit. Menschen werden wegen ihrer politischen Einstellung und/oder Tätigkeiteit beobachtet und überwacht und dies ohne dass überhaupt eine Gesetzesübertretung, ein konkreter Verdacht, oder dergleichen vorliegen müsste. Es reicht vielmehr, dass der Verfassungsschutz zu der Ansicht kommt, dass von den Betroffenen vielleicht irgendwann mal Gewalt ausgehen könnte. Schon bisher hat der Verfassungsschutz im Rahmen der erweiterte Gefahrenerforschung Gruppierungen (mehr als 3 Personen) daher weitreichend überwachen und über sie Daten sammeln können.

Mit der Überwachungsstaat Novelle darf der Verfassungsschutz auch Einzelpersonen überwachen.

Es soll zwei Fälle geben:

1) Die Person äußert sich mündlich in der Öffentlichhkeit (zb Demorede, Diskussion im gefüllten Lokal, Podiumsdiskussion etc) oder in schriftlicher (zb Brief, Flyer, Poster) oder elektronischer (zb Internetforum, Email, Facebook, twitter etc) Kommunikation in irgendeiner Form positiv über Gewalt gegen Menschen, Sachen oder verfassungsmäßigen Einrichtungen

oder

2) die Person verschafft sich Mittel und Kenntnisse (zb Buch kaufen, pdf downloaden, Doku ansehen, Internetseite lesen, Chemiestudium…) mit denen sie in die Lage versetzt wird schwere Sachbeschädigungen oder die Gefährdung von Menschen herbeizuführen. Eine tatsächliche Planung ist nicht notwendig; vielmehr reicht es, dass die Person mit dem Wissen theoretisch sich befähigt. Das das Wissen zb zu einem ganz anderen Zweck erworben wird, ist irrelevant.

Liegt einer dieser zwei Fälle vor, muss der Verfassungsschutz nur mehr zu der Ansicht kommen, dass von der Person schwere weltanschauliche oder religiös motivierte Gewalt eventuell vielleicht mal ausgehen könnte (damit tut er sich bekanntlich nicht sonderlich schwer) und schon darf die Person überwacht werden. Eine Zustimmung des Rechtsschutzbeauftragten ist erforderlich; der sitzt aber im Innenministerium und die Polizei scheint mit ihm ganz zufrieden zu sein. Mit anderen Worten der Rechtsschutzbeauftragte ist ein Placebo.

Folgende Überwachungsmaßnahmen darf der Verfassungsschutz dabei anwenden ohne dass ein Gericht zustimmen müsste:

  • personenbezogene Daten einholen, sammeln und in Datenbanken weiterverarbeiten
  • offene Befragung
  • Observation
  • Peilsender
  • Verdeckte Ermittlung
  • Foto, Ton und Videoaufnahmen in der Öffentlichkeit
  • Foto, Ton und Videoaufnahmen durch verdeckte Ermittlung (zb verwanzter Zivi)
  • Abfragen von Daten bei allen staatlichen Einrichtungen (von Strafregister bis Sozialversicherung)

Quelle: Seite 1 und 2 des Gesetzesentwurfes bei Gesetzestext Ziffer 6: § 21 Abs 3 SPG


Datenbank für „staatsfeindliche Tätigkeiten“ – 8 Millionen Verdächte

Den Vogel schießt aber diese Neuerung ab. Es wird eine Datenbank zur Analyse von staatsfeindlichen Tätigkeiten geschaffen. Es geht dabei quasi um eine erweiterte Gefahrenerforschung vor der erweiterten Gefahrenerforschung! Diese Analysedatenbank soll nämlich erst der Ausgangspunkt dafür sein, ob überhaupt eine erweiterte Gefahrenerforschung stattfinden soll. In der Datenbank und bei der Analyse können personenbezogene Daten ohne weitere Erfordernisse von quasi 8 Millionen Verdächtigen gesammelt und weiterverarbeitet werden. Jeder politisch-aktive Mensch wird in Zukunft vom Verfassungsschutz auf seine „Staatsfeindlichkeit“ und Gefährlichkeit geprüft werden können ohne dass der Verfassungsschutz dabei auch nur irgendwelchen Anforderungen unterliegen würde.
Quelle: Seite 2 des Gesetzesentwurfes bei Gesetzestext Ziffer 11: § 53 Abs 1 Z 7 SPG


Handy-Standortdaten ohne gerichtliche Kontrolle (Bewegungsprofil)

Handystandortdaten sollen von der Polizei ohne gerichtlichen Kontrolle von Handyunternehmen abgefragt werden können. Abgesehen davon, dass dadurch die Polizei fast beliebig Bewegungsprofile erstellen kann, wird dadurch aber auch Rechtshilfe und Infoarbeit während Demos und Aktionen ziemlich gefährlich, da die Polizei noch während der Demo die Standortdaten vom Handyunternehmen erfragen könnte.
Quelle: Seite 2 des Gesetzesentwurfes bei Gesetzestext Ziffer 12: § 53 Abs 3b SPG


Peilsender

Bisher war es unklar, ob die Polizei technische Mittel wie Peilsender bei Observationen im Rahmen des Sicherheitspolizeigesetzes verwenden darf. Das soll sich jetzt ändern und der Einsatz von Peilsendern bei Observationen im Tätigkeitsbereich der Polizei möglich sein.
Quelle: Seite 2 des Gesetzesentwurfes bei Gesetzestext Ziffer 14: § 54 Abs 2a SPG neu


Besetzungen

Hausbesetzungen sollen zu Verwaltungsübertretungen werden, die mit einer Geldstrafe von bis zu 500 Euro bedroht sind.
Quelle: Seite 3 des Gesetzesentwurfes bei Gesetzestext Ziffer 32 und 35: § 84 Abs 1 Z 6 SPG

Weiters soll die Besetzung durch einen Menschen auch ohne Räumungsverordnung möglich werden. Die Polizei könnte dann Besetzungen per „Wegweisung“ durchsetzen ohne, dass eine Räumungsverordnung nötig wäre. Die Bestimmung ist so formuliert, dass es möglich ist die Notwendigkeit einer Räumungsverordnung zu umgehen.
Quelle: Seite 2 des Gesetzesentwurfes bei Gesetzestext Ziffer 9: § 38 Abs 5 SPG


Verwaltungsübertretungen werden teurer

Störung der öffentlichen Ordnung, Aggressives Verhalten gegenüber PolizistInnen oder Begehung einer Verwaltungsübertretungen im Vollrausch werden teurer. 350 statt bisher 218 Euro Geldstrafe.
Quelle: Seite 3 des Gesetzesentwurfes bei Gesetzestext Ziffer 31: § 81 Abs 1, 82 Abs 1 und 83 Abs 1 SPG

Big Brother Verfassungsschutz ist watching you!