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Vorratsdatenspeicherung: Deutschland versucht EU zu beruhigen – Politik | STERN.DE

http://www.stern.de/politik/deutschland/vorratsdatenspeicherung-deutschland-versucht-eu-zu-beruhigen-1767671.html

Die Bundesregierung hat sich gegenüber der EU-Kommission für ihr Verhalten bei der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung gerechtfertigt. In einem vom Bundesjustizministerium verfassten Schreiben vom 23. Dezember hebe Berlin hervor, die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung sei zumindest “teilweise” umgesetzt worden, schreibt die “Frankfurter Allgemeine Zeitung”.

Ein weiterer Schritt zur Umsetzung sei der vom Bundesjustizministerium in die Diskussion gebrachte Vorschlag, die Daten nur nach konkreten Anhaltspunkten für Straftaten speichern zu lassen. Die Bundesregierung gehe “alsbald” von einem Kabinetts- und Parlamentsbeschluss zu diesem sogenannten Quick-Freeze-Verfahren aus, heißt es weiter.
“Quick-Freeze-Verfahren” geht der EU nicht weit genug

Deutschland droht eine Klage der EU-Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof, weil die Bundesregierung die Frist für eine Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung hat verstreichen lassen. Eine Verurteilung könnte eine erhebliche Geldstrafe nach sich ziehen. Eine Neuregelung scheitert bislang an den Differenzen zwischen Union und FDP. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) will die Daten nur nach konkreten Anhaltspunkten für Straftaten speichern lassen (“Quick Freeze”). Das geht Unionspolitikern nicht weit genug.

Laut “FAZ” reichen die Zusicherungen gegenüber der EU-Kommission nach Angaben aus Regierungskreisen nicht, um ein Verfahren gegen Deutschland abzuwenden. Dafür sei das “Quick-Freeze-Verfahren” nicht weitgehend genug. In ihrem Schreiben verweist die Bundesregierung dem Zeitungsbericht zufolge auch auf die kritischen Äußerungen der Kommission selbst zu den datenschutzrechtlichen Mängeln der Richtlinie. Zudem hätten die anderen Mitgliedstaaten die Richtlinie teilweise erheblich unterschiedlich umgesetzt. Und auch der Europäische Datenschutzbeauftragte habe von der Kommission gefordert, weniger einschneidende Alternativen zu prüfen.

Schünemann will ein halbes Jahr speichern

Niedersachsen Innenminister Uwe Schünemann (CDU) erneuerte im Sender NDR Info seine Forderung nach einer weitergehenden Lösung. “Die Praxis sagt, dass wir seit eineinhalb Jahren absolute Probleme haben, bei Schwerkriminalität auch erfolgreich zu sein und insofern ist die Bundesjustizministerin absolut säumig. Ich wäre sehr froh, wenn wir sechs Monate speichern könnten.” Den Vorschlag der FDP-Politikerin, Verbindungsdaten ohne richterlichen Beschluss nur für zwei Wochen zu speichern, bezeichnete Schünemann als “echte Provokation”.

Der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, warf Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) vor, sie “verzocke” deutsche Steuermittel aus “rein ideologischen Gründen”, indem sie durch ihren “vorsätzlichen Verstoß” gegen EU-Recht, eine Strafzahlung riskiere. Das “Quick-Freeze-Verfahren” nannte Wendt gegenüber der Onlineausgabe vom “Handelsblatt” “völlig ungeeignet” zur Bekämpfung der Kriminalität. Leutheusser-Schnarrenbergers Politik sei “freiheitsfeindlich”, da sie die Sicherheit gefährde.

Kampf gegen Extremisten – Polizei dringt auf Vorratsdatenspeicherung – Politik – sueddeutsche.de

http://www.sueddeutsche.de/politik/kampf-gegen-extremisten-polizei-dringt-auf-vorratsdatenspeicherung-1.1246823

30.12.2011, 08:23

Der jetzige Zustand in Deutschland sei “verheerend”: Polizeigewerkschafts-Chef Bernhard Witthaut wünscht sich eine Vorratsdatenspeicherung von zwei Jahren – so könnten die Beamten zum Beispiel im Fall der Neonazi-Mordserie besser ermitteln.

 
 

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) findet es “verheerend”, dass in Deutschland derzeit keine Vorratsdatenspeicherung möglich ist. Ihr Vorsitzender Bernhard Witthaut sagte in einem Interview der Süddeutschen Zeitung, im Fall der rechtsextremistischen Terrorzelle NSU wäre es die Basis jeder Ermittlung, das Umfeld der Verdächtigen zu kennen. Dazu müsse man wissen, mit wem das Terror-Trio von Zwickau wann telefoniert, gemailt oder gechattet hat.

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“Wer weiß, vielleicht wäre ja auch ein Anruf aus der NPD dabei, der für ein Verbot wichtig sein könnte”, sagte Witthaut. Ihm wäre eine Vorratsdatenspeicherung von zwei Jahren am liebsten, aber weil dies politisch nicht durchsetzbar sei, wäre “ich schon mit einem halben Jahr zufrieden”. Derzeit habe die Polizei keine Möglichkeit, Kontakte von Verdächtigen zurückzuverfolgen.

Witthaut zog in dem Interview einen Vergleich zu Norwegen. Dort hätten die Behörden nach dem Massaker des Rechtsextremisten Anders Breivik gefürchtet, dieser sei Teil eines rechtsradikalen Netzwerks. Durch die gespeicherten Telefondaten habe sich aber schnell herausgestellt, dass Breivik ein Einzelgänger gewesen sei. “Wir dürfen aber im Fall des Nazi-Trios nicht rückverfolgen, was die Kollegen in Norwegen dürfen – in einem, wie ich erinnern darf, der freiheitlichsten Staaten der Welt”, sagte der GdP-Chef.

Scharfe Kritik richtete Witthaut an die Gewerkschaft Verdi, die wie die GdP dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) angehört. Ihn stört, dass die Kollegen immer wieder dazu aufrufen, Demonstrationen von Neonazis zu verhindern. Für viele bei Verdi gelte “ziviler Ungehorsam als bürgerliche Tugend”.

Er, Witthaut, habe selber jahrelang als Einsatzbeamter Demonstrationen von Rechtsradikalen beschützen müssen. Das mache niemand gern, aber wenn die Gerichte die Kundgebung wegen des Grundrechts auf Demonstrationsfreiheit zuließen, müsse die Polizei dieses Recht durchsetzen. “Beim Thema ‘Naziaufmärsche verhindern’ sind die Gewerkschaften jedoch ganz vorn mit dabei – und ihre Leute haben dann Konflikte mit der Polizei, zum Beispiel 2010 in Dresden”, sagte der GdP-Chef.

Seehofer will Vorratsdatenspeicherung zur Chefsache machen – Yahoo!

http://de.nachrichten.yahoo.com/seehofer-will-vorratsdatenspeicherung-chefsache-094704192.html

CSU-Chef Horst Seehofer will die Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung zur Chefsache machen, wenn die zuständigen Minister weiter keinen Kompromiss finden. “Regierungen sind dazu da, dass sie regieren, also entscheiden”, sagte der bayerische Ministerpräsident der “Bild am Sonntag”. Wenn sich die Minister für Justiz und Inneres, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) und Hans-Peter Friedrich (CSU), nicht einigen könnten, “dann sollten sie das den drei Parteivorsitzenden sagen, damit wir das dann in der Koalition unter Beteiligung der Fachpolitiker entscheiden”.

Martens schließt erneute Erfassung von Handydaten nicht aus | MDR.DE

http://www.mdr.de/sachsen/erneute-datenabfrage-moeglich100.html

Sachsens Justizminister Jürgen Martens schließt auch während der im Februar 2012 in Dresden geplanten Neonaziaufmärsche und der Proteste dagegen erneute Handy-Überwachungen nicht aus. Der FDP-Politiker sagte in einen Interview mit der Nachrichtenagentur DAPD, Gewalttäter, die mit Molotowcocktails oder Steinen auf Menschen und Sachen werfen, bekämen “Probleme mit dem Staatsanwalt”. “Wer gewalttätig ist, muss damit rechnen, dass gegen ihn mit allen zulässigen Mitteln vorgegangen wird, also auch nötigenfalls seine Daten von den Ermittlungsbehörden abgefragt werden”, sagte der Justizminister.
Friedliche Demonstranten sollen sich “keine Gedanken machen”

Martens erklärte weiter, die sächsische Generalstaatsanwalt habe bereits angekündigt, dass eine massenhafte Daten-Abfrage wie in diesem Jahr “wohl nicht mehr in Betracht kommen wird”. Aus seiner Sicht müssten sich friedliche Demonstranten “keine Gedanken” machen. “So es geht, soll auf eine Funkzellenabfrage verzichtet werden. Wir wollen auf keinen Fall friedliche Demonstranten einschüchtern”, sagte Martens. Der Minister verteidigte erneut das bisherige Vorgehen der sächsischen Sicherheitsbehörden bei den Protesten gegen Rechtsextreme in Dresden. Zwar könne er verstehen, wenn  Menschen ein “ungutes Gefühl bekommen” und sich fragen, ob ihre Handydaten auch erfasst wurden. Allerdings bestehe dabei oft “eine gewisse Unkenntnis”. Letztlich wären im Februar 2011 nur sogenannte Verkehrsdaten, also keine Namen und Anschlussinhaber abgefragt worden. “Es wurde kein Fischernetz über die Stadt gelegt, nach dem Motto: Erstmal alles einkreisen.” Nach Ansicht von Martens gibt es zu den Vorgängen “viele Fehlvorstellungen, die unbegründet sind”.
Tausende unbescholtene Bürger gerieten ins Visier der Polizei

Im Februar hatten in der sächsischen Landeshauptstadt rund 17.000 Menschen friedlich gegen die Aufmärsche von Rechtsextremen protestiert. Am Rande kam es aber zu gewalttätigen Ausschreitungen zwischen Linksextremen, der Polizei und Neonazis. Rund 100 Polizisten wurden laut dem sächsischen Innenministerium dabei verletzt. Um die Gewalttäter zu ermitteln, sammelte die Polizei massenhaft Handydaten. Ins Visier gerieten dabei auch Tausende unbescholtene Bürger. Zuvor waren bereits am 13. und 18. Februar Handydaten erfasst worden. Die an allen drei Tagen gesammelten Datensätze summierten sich auf etwa eine Million.
700 Personen fordern Auskünfte zur Datenerfassung

Laut dem sächsischen Landeskriminalamt wurden im Zuge von Ermittlungen gegen mutmaßliche Randalierer bislang  54.800 Bestandsdaten ausgewertet – es sind also Telefonnummer und Anschlussinhaber festgestellt worden. Wie der Sprecher der Dresdner Staatsanwaltschaft, Lorenz Haase, sagte, liegen inzwischen 700 Anträge von Personen vor, die wissen wollen, ob ihre Handydaten im Februar gesammelt und ausgewertet wurden. Alle Anfragen würden beantwortet, sicherte Haase zu. Der sächsische Datenschutzbeauftragte hatte die massenhafte Datenerhebung als unzulässig kritisiert.

0,006 Prozent

http://www.tagesspiegel.de/meinung/0-006-prozent/6002196.html

Gegen die Vorratsdatenspeicherung spricht vor allem ihr geringer Nutzen.

Die Gegner der Vorratsdatenspeicherung sind allesamt paranoide Verschwörungstheoretiker. Wer in diesen Tagen die Debatte um das Thema verfolgt, könnte zu diesem Schluss kommen. Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sagte gestern sinngemäß, die Bürger sollten sich mal nicht so anstellen. Schließlich würden nur Rufnummern und Telefonzeiten gespeichert, das hätte die Post ja früher auch getan. Er meinte: Wer nur wegen ein paar gespeicherter Verbindungsdaten gleich den Überwachungsstaat an die Wand malt, hat wohl zu früh im Leben zu viel Orwell gelesen. Also ruhig Blut.

Nun gut, ruhig Blut. Auch nüchtern betrachtet lassen sich Argumente gegen die Vorratsdatenspeicherung finden, gegen das Speichern der Verbindungsdaten aller Deutschen ohne Anlass.

Das wichtigste Argument ist die Verhältnismäßigkeit. Auf diesen Grundsatz hat sich das Bundesverfassungsgericht berufen, als es 2010 über die Vorratsdatenspeicherung urteilte. Gegenüber stehen sich der Schaden des Eingriffs in das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis und das berechtigte Interesse des Staates, schwere Straftaten aufzuklären.

Der Eingriff, so das Bundesverfassungsgericht, ist „besonders schwer“, er habe „eine Streubreite, wie sie die Rechtsordnung bisher nicht kennt“. Herrmanns Aussage ist irreführend. Denn das was gespeichert wird, ist keineswegs vergleichbar mit dem, was die gute alte Post verwahrte. Bei Handygesprächen etwa wird auch die Funkzelle erfasst, in der sich der Betroffene (also wir alle) gerade befindet, die Daten ermöglichen also Bewegungsprofile. Zudem ist das Anlegen großer Datenmengen immer ein Risiko, das haben die Datenskandale der vergangenen Jahre gezeigt. Journalisten fürchten um den Quellenschutz.

Dagegen steht ein voraussichtlich begrenzter Nutzen. Eine Studie des Bundeskriminalamts aus dem Jahr 2005 ergab, dass nur 381 Straftaten unaufgeklärt blieben, weil Ermittler nicht mehr auf bereits gelöschte Daten zugreifen konnten. Die Aufklärungsquote würde also lediglich um 0,006 Prozent verbessert. In anderen europäischen Ländern, die das Gesetz bereits eingeführt haben, sind keine oder nur geringe Effekte zu beobachten. Viele schwere Straftaten, die in diesem Jahr die Forderungen nach Vorratsdatenspeicherung laut werden ließen, hätten auch mithilfe dieser Daten nicht aufgeklärt werden können.

Das Bundesverfassungsgericht kam dennoch zu dem Urteil, dass das Speichern auf Vorrat in engen Grenzen zulässig und verhältnismäßig sein kann. Doch Politik muss nicht heißen, jeden rechtlichen Rahmen auszuschöpfen. Es geht nicht um die juristische, sondern auch eine politische Bewertung der Verhältnismäßigkeit. Und aus politischer Sicht kann man sehr wohl zu dem Schluss kommen, dass die Vorratsdatenspeicherung nicht nötig ist: weil der Nutzen gering, der Widerstand unter den Bürgern aber groß ist. Weil Techniken sich ständig weiterentwickeln und schon morgen die Frage im Raum stehen könnte, ob Zugriffe auf Clouddienste und soziale Netzwerke nicht auch noch, wie schon das Abrufen von E-Mails, gespeichert werden müssten. Und ja, vielleicht auch, weil man sich, selbst wenn man kein Verschwörungstheoretiker ist, Gedanken darüber machen sollte, in welcher Sorte Gesellschaft man leben möchte.

*** VORRATSDATENS SPEICHERUNG *** – Petition ››zeichnemit.at

sRomy says:

Artikel 12
Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine
Wohnung und seinen Schriftverkehr oder Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines
Rufes ausgesetzt werden.

Jeder hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche
Eingriffe oder Beeinträchtigungen.


ZEICHNE MIT

https://zeichnemit.at/initiative_text.html

Für eine Abschaffung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung 2006/24/EG und Evaluation sämtlicher Terrorgesetze

Seitens der Einbringer_innen wird eine Bundeskompetenz in folgender Hinsicht angenommen:
Der österreichische Nationalrat kann die österreichische Regierung beauftragen Positionen in den EU-Ministerrat einzubringen. Weiter sind alle Terrorgesetze Bundesgesetze und damit Bundeskompetenz.
Anliegen

Der Nationalrat wird ersucht: die österreichische Regierung aufzufordern, sich für die Aufhebung der EU-Richtlinie zur verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung (2006/24/EG) und für ein europaweites Verbot der verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung einzusetzen. Darüber hinaus wird der Nationalrat ersucht die bestehenden Terrorgesetze (einschließlich der Vorratsdatenspeicherung) zu evaluieren und falls diese entweder nicht notwendig oder nicht verhältnismäßig sind zurückzunehmen und das in der Verfassung verankerte Menschenrecht auf Privatsphäre wieder herzustellen.
Begründung

Bei der Vorratsdatenspeicherung werden von jedem Menschen in Europa sensible persönliche Daten ohne jeden Verdacht gespeichert. Alle die in Europa ein Telefon benutzen, E-Mails verschicken oder sich mit dem Internet verbinden sind davon betroffen. Aus den Daten können persönliche und geschäftliche Beziehungen mühelos abgelesen werden. Bei Telefonaten mit Mobiltelefonen werden noch dazu Standortinformationen gespeichert, aus denen ein genaues Bewegungsprofil erstellt werden kann. Deshalb stellt die verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung einen massiven Eingriff in das Grundrecht auf Privatsphäre (Artikel 8 der europäischen Menschenrechtskonvention im Verfassungsrang) dar. Die EU-Richtlinie verlangt eine grundrechtskonforme Umsetzung die in der jetzigen Form der Richtlinie nicht möglich ist.

In mehreren Staaten ist die Umsetzung der EU-Richtlinie 2006/24/EG vom jeweils nationalen Verfassungsgerichtshof bereits für verfassungswidrig erklärt worden. Die Evaluierung der Richtlinie durch die Europäische Kommission ergab keinerlei Belege für eine Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung. In Hinblick auf die Grundrechtseingriffe soll die Richtlinie nun überarbeitet werden. Der österreichische Nationalrat wird mit dieser Bürgerinitiative ersucht, der österreichischen Regierung den Auftrag zu erteilen im EU-Ministerrat für eine Abschaffung der Richtlinie 2006/24/EG und für das Verbot von verdachtsunabhängiger Vorratsdatenspeicherung in der EU einzutreten. Ebenso wird der Nationalrat ersucht die bestehenden Terrorgesetze zu evaluieren und wenn diese entweder in einer demokratischen Gesellschaft nicht notwendig oder nicht verhältnismäßig sind zurückzunehmen und das in der Verfassung verankerte Menschenrecht auf Privatsphäre wieder herzustellen.

image

BürgerInneninitiative für eine Abschaffung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung 2006/24/EG und Evaluation sämtlicher Terrorgesetze.

www.zeichnemit.at
Am 1. April 2012 tritt in Österreich die Vorratsdatenspeicherung in Kraft. Das bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt die Kommunikationsdaten aller BürgerInnen ohne Verdacht sechs Monate lang “auf Vorrat” gespeichert werden. Die Polizei kann überprüfen, mit wem Du, wann, wie lange telefoniert und vor allem wo Du dich zu diesem Zeitpunkt aufgehalten hast. Der Versand und Empfang aller SMS Nachrichten wird mitprotokolliert. Beim Versenden von E-Mails werden Sender, Empfänger und Zeitpunkt der Nachricht aufgezeichnet. Egal welches Handy du verwendest, dein aktueller Standort wird mitprotokolliert. So lassen sich genaue Bewegungsprofile von Handynutzern erstellen.

Überwachung ist immer ein schwerer Eingriff in die Privatsphäre eines Menschen. Durch die Vorratsdatenspeicherung wird die Kommunikation aller Menschen in Österreich überwacht, selbst wenn keinerlei Verdacht besteht. Die pauschale Überwachung aller Bürger, geht gegen die Unschuldsvermutung, gefährdet die Privatsphäre und ist auch als Ermittlungsmethode völlig unverhältnismäßig.

Die österreichische Regierung beruft sich bei diesem Gesetz auf die EU-Richtline zur Vorratsdatenspeicherung. Andere EU-Länder wie Schweden sehen aber die Grund- und Freiheitsrechte ihrer Demokratie in Gefahr und haben sich gegen eine Umsetzung entschlossen, stattdessen bekämpfen sie jetzt diese EU-Richtlinie. Das österreichische Parlament hat die Vorratsdatenspeicherung trotzdem verabschiedet. Und das obwohl zu diesem Zeitpunkt die Verfassungsgerichte von Deutschland, Tschechien und Rumänien die Umsetzung der Richtlinie bereits aufgehoben haben.

Im Laufe des letzten Jahrzehnts wurden bereits zahlreiche Gesetze zur Bekämpfung von Terrorismus verabschiedet. Deren Wirksamkeit und Nutzen wurden bisher jedoch nie überprüft, trotzdem werden diese Gesetze laufend erweitert

Hilf mit die Vorratsdatenspeicherung abzuschaffen und unterzeichne diese Bürgerinitiative gegen die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung und zur Überprüfung sämtlicher Terrorgesetze!

Antiterror Gesetz in Begutachtung – Überwachungsstaat kommt | at.indymedia.org

http://at.indymedia.org/node/21230

gepostet am 23. September 2011 – 3:33 von George Orwell

Nachdem sich SPÖ und ÖVP auf ein „Antiterror-Paket“ geeinigt haben, hat das Innenministerium heute Donnerstag eine „entsprechende Antiterror Gesetzesnovelle“ in Begutachtung geschickt. Der Entwurf enthält umfassende Änderungen im Sicherheitspolizeigesetz, das die Polizei- und Verfassungsschutzarbeit regelt. Die treffenste Beschreibung dieser Gesetzesänderung ist wohl „Überwachungsstaat Novelle“!

Sie gibt den Repressionsbehörden weitgehende Überwachungs- und Datensammelbefugnisse ohne dabei einer Kontrolle unterliegen zu müssen. Sofern es noch irgendwelche gesetzlichen Hindernisse für den Verfassungsschutz gab politischen Aktivismus zu überwachen und zu kriminalisieren, würden diese wohl mit diesem Gesetz vollends beseitigt werden.

Die Grauslichkeiten der Überwachungsstaat Novelle im Detail:


Erweiterte Gefahrenerforschung bei Einzelpersonen

Erweiterte Gefahrenerforschung ist ein Euphemismus für Geheimdienstarbeit. Menschen werden wegen ihrer politischen Einstellung und/oder Tätigkeiteit beobachtet und überwacht und dies ohne dass überhaupt eine Gesetzesübertretung, ein konkreter Verdacht, oder dergleichen vorliegen müsste. Es reicht vielmehr, dass der Verfassungsschutz zu der Ansicht kommt, dass von den Betroffenen vielleicht irgendwann mal Gewalt ausgehen könnte. Schon bisher hat der Verfassungsschutz im Rahmen der erweiterte Gefahrenerforschung Gruppierungen (mehr als 3 Personen) daher weitreichend überwachen und über sie Daten sammeln können.

Mit der Überwachungsstaat Novelle darf der Verfassungsschutz auch Einzelpersonen überwachen.

Es soll zwei Fälle geben:

1) Die Person äußert sich mündlich in der Öffentlichhkeit (zb Demorede, Diskussion im gefüllten Lokal, Podiumsdiskussion etc) oder in schriftlicher (zb Brief, Flyer, Poster) oder elektronischer (zb Internetforum, Email, Facebook, twitter etc) Kommunikation in irgendeiner Form positiv über Gewalt gegen Menschen, Sachen oder verfassungsmäßigen Einrichtungen

oder

2) die Person verschafft sich Mittel und Kenntnisse (zb Buch kaufen, pdf downloaden, Doku ansehen, Internetseite lesen, Chemiestudium…) mit denen sie in die Lage versetzt wird schwere Sachbeschädigungen oder die Gefährdung von Menschen herbeizuführen. Eine tatsächliche Planung ist nicht notwendig; vielmehr reicht es, dass die Person mit dem Wissen theoretisch sich befähigt. Das das Wissen zb zu einem ganz anderen Zweck erworben wird, ist irrelevant.

Liegt einer dieser zwei Fälle vor, muss der Verfassungsschutz nur mehr zu der Ansicht kommen, dass von der Person schwere weltanschauliche oder religiös motivierte Gewalt eventuell vielleicht mal ausgehen könnte (damit tut er sich bekanntlich nicht sonderlich schwer) und schon darf die Person überwacht werden. Eine Zustimmung des Rechtsschutzbeauftragten ist erforderlich; der sitzt aber im Innenministerium und die Polizei scheint mit ihm ganz zufrieden zu sein. Mit anderen Worten der Rechtsschutzbeauftragte ist ein Placebo.

Folgende Überwachungsmaßnahmen darf der Verfassungsschutz dabei anwenden ohne dass ein Gericht zustimmen müsste:

  • personenbezogene Daten einholen, sammeln und in Datenbanken weiterverarbeiten
  • offene Befragung
  • Observation
  • Peilsender
  • Verdeckte Ermittlung
  • Foto, Ton und Videoaufnahmen in der Öffentlichkeit
  • Foto, Ton und Videoaufnahmen durch verdeckte Ermittlung (zb verwanzter Zivi)
  • Abfragen von Daten bei allen staatlichen Einrichtungen (von Strafregister bis Sozialversicherung)

Quelle: Seite 1 und 2 des Gesetzesentwurfes bei Gesetzestext Ziffer 6: § 21 Abs 3 SPG


Datenbank für „staatsfeindliche Tätigkeiten“ – 8 Millionen Verdächte

Den Vogel schießt aber diese Neuerung ab. Es wird eine Datenbank zur Analyse von staatsfeindlichen Tätigkeiten geschaffen. Es geht dabei quasi um eine erweiterte Gefahrenerforschung vor der erweiterten Gefahrenerforschung! Diese Analysedatenbank soll nämlich erst der Ausgangspunkt dafür sein, ob überhaupt eine erweiterte Gefahrenerforschung stattfinden soll. In der Datenbank und bei der Analyse können personenbezogene Daten ohne weitere Erfordernisse von quasi 8 Millionen Verdächtigen gesammelt und weiterverarbeitet werden. Jeder politisch-aktive Mensch wird in Zukunft vom Verfassungsschutz auf seine „Staatsfeindlichkeit“ und Gefährlichkeit geprüft werden können ohne dass der Verfassungsschutz dabei auch nur irgendwelchen Anforderungen unterliegen würde.
Quelle: Seite 2 des Gesetzesentwurfes bei Gesetzestext Ziffer 11: § 53 Abs 1 Z 7 SPG


Handy-Standortdaten ohne gerichtliche Kontrolle (Bewegungsprofil)

Handystandortdaten sollen von der Polizei ohne gerichtlichen Kontrolle von Handyunternehmen abgefragt werden können. Abgesehen davon, dass dadurch die Polizei fast beliebig Bewegungsprofile erstellen kann, wird dadurch aber auch Rechtshilfe und Infoarbeit während Demos und Aktionen ziemlich gefährlich, da die Polizei noch während der Demo die Standortdaten vom Handyunternehmen erfragen könnte.
Quelle: Seite 2 des Gesetzesentwurfes bei Gesetzestext Ziffer 12: § 53 Abs 3b SPG


Peilsender

Bisher war es unklar, ob die Polizei technische Mittel wie Peilsender bei Observationen im Rahmen des Sicherheitspolizeigesetzes verwenden darf. Das soll sich jetzt ändern und der Einsatz von Peilsendern bei Observationen im Tätigkeitsbereich der Polizei möglich sein.
Quelle: Seite 2 des Gesetzesentwurfes bei Gesetzestext Ziffer 14: § 54 Abs 2a SPG neu


Besetzungen

Hausbesetzungen sollen zu Verwaltungsübertretungen werden, die mit einer Geldstrafe von bis zu 500 Euro bedroht sind.
Quelle: Seite 3 des Gesetzesentwurfes bei Gesetzestext Ziffer 32 und 35: § 84 Abs 1 Z 6 SPG

Weiters soll die Besetzung durch einen Menschen auch ohne Räumungsverordnung möglich werden. Die Polizei könnte dann Besetzungen per „Wegweisung“ durchsetzen ohne, dass eine Räumungsverordnung nötig wäre. Die Bestimmung ist so formuliert, dass es möglich ist die Notwendigkeit einer Räumungsverordnung zu umgehen.
Quelle: Seite 2 des Gesetzesentwurfes bei Gesetzestext Ziffer 9: § 38 Abs 5 SPG


Verwaltungsübertretungen werden teurer

Störung der öffentlichen Ordnung, Aggressives Verhalten gegenüber PolizistInnen oder Begehung einer Verwaltungsübertretungen im Vollrausch werden teurer. 350 statt bisher 218 Euro Geldstrafe.
Quelle: Seite 3 des Gesetzesentwurfes bei Gesetzestext Ziffer 31: § 81 Abs 1, 82 Abs 1 und 83 Abs 1 SPG

Big Brother Verfassungsschutz ist watching you!