Archive for überwachung

Deutscher Bundestag: Innenausschuss debattierte über Vorratsdatenspeicherung

Deutscher Bundestag: Innenausschuss debattierte über Vorratsdatenspeicherung.

Verfassungsrechtler: Vorratsdatenspeicherung widerspricht Recht – Vorratsdatenspeicherung – derStandard.at › Web

Verfassungsrechtler: Vorratsdatenspeicherung widerspricht Recht – Vorratsdatenspeicherung – derStandard.at › Web.

heise online | Neue Details zur geplanten Vorratsdatenspeicherung in Großbritannien

heise online | Neue Details zur geplanten Vorratsdatenspeicherung in Großbritannien.

Großbritannien: Entwurf für Überwachungsgesetz offiziell vorgestellt – News – gulli.com

Großbritannien: Entwurf für Überwachungsgesetz offiziell vorgestellt – News – gulli.com.

heise online | Strafverfolger wollen Vorratsdatenspeicherung für Domains

heise online | Strafverfolger wollen Vorratsdatenspeicherung für Domains.

Vorratsdatenspeicherung in dieser Legislaturperiode offenbar vom Tisch – dradio.de

Vorratsdatenspeicherung in dieser Legislaturperiode offenbar vom Tisch – dradio.de.

GPA-djp – Journalistengewerkschaft unterstützt Verfassungsklage gegen die Vorratsdatenspeicherung

GPA-djp – Journalistengewerkschaft unterstützt Verfassungsklage gegen die Vorratsdatenspeicherung.

Die Mutter aller E-Government-Projekte: Indien baut die größte biometrische Datenbank der Welt › netzpolitik.org

Indien baut mit einem gewaltigem Aufwand eine Datenbank, um alle 1,2 Milliarden Einwohner zu identifizieren. Jede Person im zweitbevölkerungsreichsten Land der Erde soll drei verschiedene biometrische Merkmale abgeben und eine eindeutige Nummer bekommen. Datenschützer kritisieren das Mammut-Projekt.

Melderegister und Identifikationsnummer

Genauer gesagt gibt es zwei Initiativen: Das nationale Melderegister (National Population Register, NPR) und die eindeutige Identifikationsnummer Aadhaar (Unique Identification Authority number, UID).

Das Melderegister ist Teil der aktuellen Volkszählung in Indien. Alle in Indien lebenden Menschen, also auch Ausländer, müssen sich dafür registrieren lassen. Parallel dazu soll jeder Bürger eine 12-stellige eindeutige Identifikationsnummer erhalten. Neben ein paar personenbezogenen Daten (Name, Adresse, Geschlecht) sollen drei biometrische Merkmale vermessen werden: Gesichtsbild, Fingerabdrücke und Iris. Diese Daten werden, verknüpft mit der eindeutigen Nummer, in einer zentralen staatlichen Datenbank gespeichert. Die beiden Datenbanken konkurrieren miteinander, werden aber im Endeffekt zusammen geführt.

Dafür wird ein gewaltiger Aufwand betrieben. 36.000 Registrierungsstellen sind aktiv dabei, die Daten zu erheben. In weniger als einem Jahr sind bereits 170 Millionen Menschen erfasst worden, bis 2017 sollen alle 1,2 Milliarden Menschen in der Datenbank sein. Also jeder siebte Mensch auf der Erde.

Insgesamt sollen irgendwo zwischen 2,6 und 21,7 Milliarden Euro ausgegeben werden.

Begründung: Sozialhilfe und Terrorismus

Tatsächlich gibt es in Indien viele Menschen, die kein Ausweisdokument besitzen. Das bringt Probleme bei Polizeikontrollen und Bewerbungen. Daher freuen sich manche Menschen über die Ausweiskarte, die man im Gegenzug erhält. Auch der Zugang zu einem Bankkonto soll damit vereinfacht werden, womit Menschen einfacher Kredite und Sozialleistungen erhalten können. Aus diesen Gründen wird die vor allem die soziale Perspektive des E-Government-Projekts gepriesen.

Auf der anderen Seite soll damit aber auch die illegale Einwanderung bekämpft werden. Und natürlich der Terrorismus. So kam die Idee im letzten Indisch-Pakistanischen Krieg 1999 auf. Seit den Anschlägen in Mumbai 2008 werden die Daten endgültig auch für die “nationale Sicherheit” verwendet.

Kritik

In letzter Zeit wird vermehrt Kritik am Projekt geäußert. Professor Ram Ramakumar bemängelt:

  1. Das Projekt verletzt zwangsläufig die Privatsphäre und die bürgerlichen Freiheiten der Menschen.
  2. Biometrische Daten in einer Datenbank mit über einer Milliarde Einträge werden zu viele Fehler produzieren, da sie nicht eindeutig sind. Zudem ist die Qualität der Fingerabdrücke in Indien nicht erforscht genug.
  3. Es gab bisher keine Kosten-Nutzen-Analyse oder Machbarkeitsstudie für das Projekt.
  4. Die angeblichen Vorteile des Projekts sind weitgehend illusorisch.

Damit erinnern diese Punkte sehr an die Einführung des Fingerabdrucks im Reisepass hierzulande.

Die Arbeit, die der CCC damals hier leistete, hat nun das Centre for Internet and Society (CIS) in Bangalore gemacht. In einer Serie an offenen Briefen wurden der biometrische Standard, Finanzen und Sicherheit, zusätzliche Kosten, Fehler im Design, Datenübertragung und Deduplizierung auseinander genommen. Sunil Abraham vom CIS führt weiterhin aus, dass biometrische Daten nicht erneuert werden können, wenn sie einmal kompromittiert sind. Was auch unbemerkt passieren kann.

Rebecca Bowe von der EFF weist darauf hin, dass Indien noch gar kein Datenschutzgesetz hat. Die Schriftstellerin und Aktivistin bezeichnet das ganze Projekt gleich als “ein administratives Werkzeug in den Händen eines Polizeistaats.”

via Die Mutter aller E-Government-Projekte: Indien baut die größte biometrische Datenbank der Welt › netzpolitik.org.

Australiens Polizei setzt auf iFace | Telepolis

Australiens Polizei setzt auf iFace | Telepolis.

Große Schwester Europol

Matthias Monroy

Die EU-Polizeiagentur Europol soll mehr Kompetenzen für eigene Ermittlungen erhalten. Im November will die EU-Kommission einen Vorschlag über die zukünftige Aufgaben, Struktur und Arbeitsweise vorlegen

Früher galt die EU-Grenzschutzagentur Frontex als die “Kleine Schwester” Europols: Die Polizeiagentur wurde offiziell 1999 gegründet, während die EU-Migrationsabwehr erst seit 2004 am Start ist. Doch was die Kompetenzen angeht, ist Frontex längst vorgeprescht. Jetzt soll Europol aufholen: Zur Debatte steht der Ausbau von Datensammlungen, das Einleiten von Ermittlungen und ein stärkeres Vorgehen auch gegen unerwünschte Migration. Die gleichzeitig anvisierte Ausweitung der parlamentarischen Kontrolle bleibt wohl marginal.

Bis zum Lissabon-Vertrag galt Europol als zwischenstaatliche Einrichtung der sogenannten “Dritten Säule” zur polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen, in der die EU keine eigenen Beschlüsse fassen konnte. Mit dem seit 1. Januar 2010 gültigen neuen Europol-Beschluss ist die Behörde in den Rechtsrahmen der EU überführt worden und wird aus dem Gesamtbudget der EU finanziert (Europol in der dritten Generation). Die Aufgabenbereiche wurden im Vertrag von Lissabon als Bekämpfung der “schweren Kriminalität, des Terrorismus und der Kriminalitätsformen, die ein gemeinsames Interesse verletzen” sehr weitgehend definiert. Voraussetzung ist immer, dass zwei oder mehr Mitgliedstaaten betroffen sind. Jedoch dürfen polizeiliche Zwangsmaßnahmen ausschließlich von den Behörden der Mitgliedstaaten vorgenommen werden. (weiter auf heise.de)

via Große Schwester Europol.

INDECT: Interview mit Prof. Dziech “Spezialisten des AGH: INDECT gefahrdet unsere Privatsphäre nicht”

Dieses Interview gewährt einen schoenen Einblick in das Projekt INDECT und in die Motivation der Personen die am Projekt teil nehmen.

Lest selbst…

Spezialisten des AGH: INDECT gefahrdet nicht unsere Privatsphäre
Forschungsinstitut bricht nicht die Arbeit an Projekt INDECT ab, welches zur Verbesserung der Sicherheit beitragen soll. Dieses Projekt ist keine Bedrohung der bürgerlichen Freiheiten und unsere Privatsphäre
– sagt Koordinator Prof. Andrew Dziech.
Das Projekt INDECT ein Thema nach ACTA, welches emotionen hervorrief, in dem Begriffe fallen wie “Tracking” und “Ueberwachung”. Wie wird das System in der Praxis arbeiten und welcher unser Verhalten beobachten?
Prof. Dziech:
Man redet uns ein, das wir uns im Projekt INDECT mit der
Ueberwachung der Buerger beschaeftigen. Das hat Absolut keinen Platz.
Es war nie die Rede davon, leute die die Strasse ueberqueren zu
Identifizieren, sammeln von Personenbezogenen Daten, beobachten von
irgendjemanden. Die Ziele von INDECT kann man in 3 Kategorieren
einteilen: Erkennung von Bedrohungen durch Überwachung, erkennung von
Bedrohungen im Internet und Datenschutz.
Loesungen, an welchen wir in einer Gruppe von 17 Projekt-Partnern
arbeiten soll helfen gefährliche Gegenständen bzw. liegengebliebenes
Gepaeck zu entdecken, sondern auch dazu dienen, persönliche Daten zu
schuetzen durch verstecken sensibler Informationen.
Wer wird wann bestimmen, ob unser Verhalten angemessen oder verdächtig ist?
Prof. Dziech:
In genutzen Uberwachungssystemen ist ein Mensch anwelsend
– der Disponent, Polizist – welche ueber die Kamerabilder wacht, welche
man aufnehmen kann, und diese dann bei Bedarf anschauen oder loeschen
kann. Wir wollen keine ständige Überwachung. Die vorgeschlagenen
Loesungen in INDECT schwaechen eher das vorhandene Ueberwachungssystem.
Wir interessieren uns für die Übertragung der Bilder nur, wenn diese in
Verbindung mit einer Gesundheitsbedrohlicher Situation fuer einen
menschen oder fuer dessen lebens erkannt werden z.B.: das zuecken einer
Waffe in der Oeffentlichkeit oder das liegen lassen von Gepaeck. Die
Kamera verfügt über Minikontroler oder Mikroprozessor, der bestimmte
Situationen analysiert und Gegenstände erkennen kann. Informationen
über potenzielle Gefahren werden an den “Verteiler”/Disponenten
geleitet. Dieser Mensch wird entscheiden, ob die Bedrohung real ist
oder ob jemand auf der Straße eine Attrappe einer Waffe oder eine
Wasserpistole gezogen hat. Zum Disponenten/Polizisten wird gehoeren das
beurteilen von Situationen und die Entscheidung welche Schritte
unternomen muessen muessen mit dem Hinblick auf das geltende Recht.
Ein Mensch kann sich irren, worin besteht der Aenderung?
Prof. Dziech:
Wir können Verbrechen verhindern, wenn rechtzeitig auf
uebermittelte Informationen von Kameras reagieren z.B.: liegen
gelassenes Gepaeck. Wir versuchen einen neuen Typ von Kamera zu
entwickeln, welche Video und Audio in einer Weise integriert hat, dass
sie auf ein ausgewaehltes Geraeusch reagieren laesst. Die teilnehmenden
Experten aus Gdansk University of Technology entwickeln eine
Anwendunge, die automatisch Ereignisse erkennt wie eine zerschlagene
Scheibe, Schuss, Explossion, Worte  wie “Hilfe”, “Rettet mich”,
“Ueberfall”. Es geht darum, dass wenn die Kamera in der Nacht
ueberwacht, das Bild nicht immer klar ist. Dann wird der Ton/das Audio
zum Signal/Alarm, das sich irgendwas gefaehrliches tut. Es gibt keine
kontinuierliche Aufzeichnung von Toennen, wie manche uns das vorwerfen.
Vielleich  wollen die Leute nicht solch einen Eingriff in ihr Leben, auch wenn der Preis dafuer weniger Sicherheit ist?
Prof. Dziech:
Ich werde eine Analogie verwenden. Wir wollen, das Messer scharf sind, so arbeiten wir an einer Verbesserung der Technologie sie schaerfer zu machen, dann sagt jemand, dass auf diese Weise erleichtert die Arbeit der Banditen, weil das Messer zum Töten eingesetzt werden können. Heißt das dann auf die Forschung zu verzichten? INDECT ist zu unrecht beschuldigt als ein als zusammenhängendes System zu sein, welches “alles macht”. Mittlerweile besteht das Projekt aus mehreren unabhängigen Komponenten. Das Werkzeug wurde erstellt um gefaehrliche gegenstaende bzw. liegengelassenes Gepaeckt ohne Aufsicht zu erkennen, und der andere Teil des Projekts ist die Arbeit an versteckten sensible Informationen in einem Bild, wie Gesicht oder Autokennzeichen. Diese Werkzeuge koennen integriert werden oder nicht. Gegner von INDECT reden ueber Privatsphaere. Heute hat jeder ein Handy. Das ist wirklich eine Bedrohung für die Privatsphäre – sind Institutionen, die mit der Ermittlung der Position einer Person auf der Basis von aktiven Telefonnummer beschaeftigt sind. Leute sind damit  einverstanden. Die Vorgeschlagenen Loesungen in INDECT automatiseren lediglich den Prozess, welcher jetzt schon realisiert ist.
Der Leiter des Innenministeriums Marek Cichocki hat beschlossen die Beteiligung des Polizeipräsidiums im Projekt INDECT auszusetzen. Dem Minister zufolge kann das Gleichgewicht zwischen Sicherheit und Privatsphäre gestoert werden. Das Projekt wirft auch unter Mitgliedern Fragen auf, welche einen parlamentarische Ausschuss für Verwaltung und Inneres in dieser Angelegenheit einberufen wollen.
Prof. Dziech:
Ich sehe keine Bedrohung für Ihre Privatsphäre der Bürger durch die Arbeit an INDECT. Wir verfolgen keine von Bürgern, wir erheben oder sammeln keine
persönlichen Daten. Wir von den Generalinspektor für den Schutz
personenbezogener Daten kontrolliert und es konnten keine etwaige
Mängel oder Unregelmäßigkeiten festgestellt werden. Uns miesfeld es,
das INDECT eine Bedrohung der bürgerlichen Freiheiten ist. Die
Europäische Union ist sehr empfindlich auf diesen Punkt. Es existiert
ein Rat für Ethik und Ethik Kommission, welche den Verlauf des
Projektes kontrollieren – alles verlaeuft optimal.
Inzwischen befassen wir uns auch mit dem Schutz der Privatsphäre. Das
AGH Team ist zusammen mit dem Partener der Universität Wuppertal weit
fortgeschritten bei der Erstellung von digitalen Wasserzeichen, die
eine Ueberblendung von bestimmten Elementen im einem Bild erlauben
z.B.: Gesichter oder Autoschilder sowie dem Datenschutz im Internet.
Mit einem anderen Teilnehmer des Projektes, der Madrider Universität
Carlos, arbeiten die Speziallisten des AGH an Quantenkryptographie zum
Schutz von Datenbanken auf einem Computer.
Woher also die Kontroverse und der starke Widerstand?
Prof. Dziech:
Die Versuchung das Projekt wie ein Überwachungssystem zu praesentieren war wohl für manche Menschen stärker als einzicht zur Wahrheit.
Im Rahmen des Projekt soll voraussichtlich ein Werkzeug zur Suche nach Kinderpornografie entstehen.
Prof. Dziech:
Der Prototyp, den wir schaffen, soll für die forensische
Analyse genutzt werden. Hat nichts damit zu tun – der Verfolgung von
einzelnen Computern wie einige behaupten. INACT ist entwickelt worden,
um der Polizei beim durchsuchen von geschuetzten Festplatten mit sehr
grossen Kapazitaeten, zu helfen. Die Sorftware fischt jene Bilder aus,
welche mit hoher Wahrscheinlichkeit kinderpornographiesche Merkmale
enthalten. Wir arbeiten auch an einer intelligenten Suche fuer
Gerichtsakten, welche die Rationalisierung und Beschleunigung der
Verfahren in der Justizverwaltung ermoeglichen soll.
Wissenschalftler arbeiten auch an Tools, welche helfen sollen bei dem Kampf gegen Terrorismus und Organhandel. Wird ihre Benutzung verbunden sein mit dem durchsuchen des Internets?
Prof. Dziech:
Wir sind an der Schaffung von Tools interessiert, welche
uns helfen sollen, bei der Aufklaerung von Bedrohungen mit Handel von
menschenlichen Organen. Unser Ziel waere es, den
Strafverfolgungsbehörden bei der identifizierung der Server, die das
handeln mit Organen zugaenglich machen, mit dem Ziel, in
Übereinstimmung mit dem Gesetz, weiter zu ermoeglichen. Wir müssen
betonen, dass unsere Werkzeuge nichts gemein haben, wie manchmal
behauptet wird, mit der Möglichkeit des eindringens in die Computer der
einzelnen Nutzer.
Werden alle Elemente von INDECT umgesetzt und erfordert das Aenderungen in der Gesetzgebung?
Prof. Dziech:
Denke, das INDECT etwas falsch implementiert ist. Das ist
ein Forschungsprojekt – Forschung, welche alle guten europäischen
Forschungszentren verbindet, mit dem Ziel der Entwicklung von neuen
Ansetzen welche der Sicherheit der Buerger dienen sollen. Das Ergebnis
wird fortschrittliche Software sein. Wir bieten neue Technologien und
Lösungsansetze, vielleicht sogar Prototypen. Wir beschaeftigen uns
nicht mit deren Implementierung. Ich glaube nicht, das ihre Verwendung
eine Aenderung im Gesetzt erforderlich macht, wie z.B.: staedtische
Ueberwachung ist heute vereinbar mit dem Gesetzt.
Wem werden die erarbeiteten Loesungsansetze/Loesungen , welche im Rahmen von INDECT enstanden sind, gehoeren?
Prof. Dziech:
INDECT ist ein reguläres Projekt der EU, eines von ueber
100 aktuell gefuehrten Projekten auf dem Gebiet der Sicherheit. Das
Projekt hat ein Budget von 15 Millionen Euro, davon 75 Prozent – fast
11 Millionen davon sind aus Mitteln, welche von der Europäischen
Kommission zur Verfügung gestellt wurden.
Die Eigentümer der Lösungen werden Partner des Projekts sein –
Universitäten und Unternehmen. Sie sind es, die entscheiden, es
jemanden zu uebergeben oder nicht.
Sind schon Stellen an der Einfuehrung der im Projekt vorbereiteten Loesungen interessiert?
Prof. Dziech:
Potenzielle Kunden sind Europol, die Polizei in Spanien, Lettland, Malta und Rumänien.
Wie ist und soll INDECT getestet werden?
Prof. Dziech:
Es muss noch einmal betonen werden, dass es kein
INDECT-System gibt. Es gibt das Projekt INDECT, indem es viele Themen
gibt die geloest werden muessen, auch im Bezug auf die Wissenschaft.
Einige Testergebnisse sind schon fertig in Form von funktionierenden
Prototypen, die darueber hinaus staendig verbessert werden. Die
endgültigen Ergebnisse der Forschung, in einigen Fällen getestet, zum
Beispiel ein System zur Ausblendung sensibler Teile eines Bildes (z.B.:
Gesichter) mit der Verwendung von digitalen Wasserzeichen. Die Tests
werden in der Regel auf dem Campus durchgeführt. Jeder Teilnemehr,
unterzeichnet eine Einwilligungserklärung, welche ihn berechtigt an der
Forschung teil zu nehmen. Es kann keine Rede davon sein, die Loesungen
anders zu testen z.B.: es gibt Geruechte, dass ein Teil dert Software
während der EURO 2012 getestet werden soll, sind völlig falsch – es
gibt keine derartigen Absichten.

Kritik an Lücken in Vorratsdaten-Firmenliste – Vorratsdatenspeicherung – derStandard.at › Web

Kritik an Lücken in Vorratsdaten-Firmenliste – Vorratsdatenspeicherung – derStandard.at › Web.

Vorratsdaten: Zu leichter Zugriff? « DiePresse.com

Vorratsdaten: Zu leichter Zugriff? « DiePresse.com.

orratsdatenspeicherung: Regierung unterdrückt Forschungsergebnisse (24.04.2012) [ergänzt] <<Stoppt die Vorratsdatenspeicherung!

via Stoppt die Vorratsdatenspeicherung!

Das Bundesjustizministerium hat 2007 massiv politischen Einfluss auf einen kritischen Forschungsbericht zur damals geplanten Vorratsdatenspeicherung genommen. Als Konsequenz fordert der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung die Schaffung einer nur dem Bundestag unterstellten unabhängigen Grundrechteagentur zur systematischen Überprüfung aller Überwachungsgesetze.

 

Wie das ZDF-Magazin „Frontal21“ heute berichtete,[1] hat das Bundesjustizministerium 2007 einen kritischen Forschungsbericht geheim gehalten, bis der Bundestag das verfassungswidrige Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verabschiedet und die Wissenschaftler ihre Kritik daran abgeschwächt hatten. Aus heute vom AK Vorrat erstmals veröffentlichten Aktenauszügen[2] ergibt sich, dass sich das mit dem Forschungsprojekt beauftragte Max-Planck-Institut für internationales und ausländisches Strafrecht gegenüber dem Bundesjustizministerium als Auftraggeber massiv für seine inhaltlichen Aussagen und Schlussfolgerungen zur staatlichen Telekommunikationsverbindungsüberwachung rechtfertigen musste. Praktisch jede Seite des Entwurfs des Abschlussberichts der Forscher wurde vom Bundesjustizministerium scharf kritisiert, Empfehlungen der Wissenschaftler wurden als „inakzeptabel“ verworfen. An den ersten 10 Seiten allein haben Bürokraten des Ministeriums über 40 Kritikpunkte angebracht und einen großen Teil der vereinbarten Vergütung zurückgehalten, solange die Forscher nicht ihren Abschlussbericht änderten.

Das Forschungsinstitut hat dem politischen Druck teilweise nachgegeben und seine Kritik an der geplanten Vorratsdatenspeicherung deutlich entschärft:

 

  1. Dass die Vorratsdatenspeicherung „annähernd 300 Millionen Menschen“ betreffen sollte, erschien in der Endfassung des Forschungsberichts nicht mehr.
  2. Dass im Internet Daten über „persönliche Präferenzen“ anfallen, wurde ebenfalls gestrichen.
  3. Dass heimliche Ermittlungsmaßnahmen „unerlässlich“ seien, wurde plötzlich als „international konsentiert“ dargestellt.
  4. Das Volkszählungsurteil war in der Endfassung des Forschungsberichts kein Hindernis für eine verdachtslose Vorratsdatenspeicherung mehr.
  5. Die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung hat ihre Ziele in der Endfassung des Forschungsberichts nicht mehr „deutlich verfehlt“, sondern nur „noch nicht erreicht“.
  6. Die Verbindungsdatenabfrage war in der Endfassung des Forschungsberichts nicht mehr „auf dem Wege zu einer Routineermittlungsmaßnahme“.
  7. Die Funkzellenabfrage wies zuletzt plötzlich nicht mehr „deutliche Merkmale der Rasterfahndung“ auf.

 

Aus dem vom AK Vorrat veröffentlichten Aktenauszug ergibt sich außerdem, dass das Bundesjustizministerium der Projektleiterin des Forschungsinstituts im Juni 2007 untersagte, Schaubilder zu veröffentlichen, die den dramatischen Anstieg der staatlichen Identifizierung von Internetnutzern (IP-Adressen) schon ohne Vorratsdatenspeicherung offenbart hätten. Diese Schaubilder könnten „nicht für eine Veröffentlichung genehmigt werden“, weil „rechtspolitische Bedenken“ gegen eine Veröffentlichung „zum jetzigen Zeitpunkt“ bestünden, beschied das Bundesamt für Justiz.[3] 2007 protestierten Zehntausende gegen die geplante Vorratsspeicherung aller Telefon- und Internetverbindungsdaten.

„Ich bin entsetzt darüber, wie politisch gesteuert vermeintlich unabhängige Ergebnisse regierungsfinanzierter Überwachungsforschung in Deutschland sind“, kommentiert Kai-Uwe Steffens vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. „Politisch unliebsame Forschungsergebnisse wurden von der damaligen schwarz-roten Bundesregierung zensiert und bis nach der Verabschiedung von Überwachungsgesetzen geheim gehalten – ein Skandal! Eine unabhängige Überprüfung aller bestehenden Überwachungsbefugnisse in Hinblick auf ihre Wirksamkeit, Verhältnismäßigkeit, Kosten, schädliche Nebenwirkungen und Alternativen, wie sie zehntausende von Bürgern auf unseren jährlichen Demonstrationen gegen Überwachungswahn fordern,[4] ist unter diesen Bedingungen nicht möglich. Wir fordern den Bundestag daher auf, eine neu zu schaffende, unabhängige Grundrechteagentur mit dieser Aufgabe zu betrauen. Außerdem müssen Entwurfsfassungen von Forschungsberichten künftig sofort und unverändert veröffentlicht werden.“

Nachdem das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung 2010 für verfassungswidrig erklärt worden ist, arbeitet das Bundesjustizministerium aktuell an der Wiedereinführung einer verdachtslosen Vorratsspeicherung der Internet-Verbindungsdaten sämtlicher Bürger Deutschlands.[5]

Weitere Informationen:

 

Ergänzung:

Heute ist auch die Entwurfsfassung des Forschungsberichts im Internet aufgetaucht:

via Stoppt die Vorratsdatenspeicherung! – Vorratsdatenspeicherung: Regierung unterdrückt Forschungsergebnisse (24.04.2012) [ergänzt].

MPI-Forschungsbericht: Rechtswirklichkeit der Auskunftserteilung über Telekommunikationsverbindungsdaten nach §§ 100g, 100h StPO (application/pdf-Objekt)

Rechtswirklichkeit der Auskunftserteilung über
Telekommunikationsverbindungsdaten
nach §§ 100g, 100h StPO

MPI-Forschungsbericht_2007-09.pdf (application/pdf-Objekt).

Die Quadratur des Kraiss: Unbemerkt von der Öffentlichkeit | sicherheit.info

Die Quadratur des Kraiss: Unbemerkt von der Öffentlichkeit | sicherheit.info.

Bundeskanzleramt findet kein Argument für die Vorratsdatenspeicherung | unwatched.org

Bundeskanzleramt findet kein Argument für die Vorratsdatenspeicherung | unwatched.org.

Vorratsdatenspeicherung: ÖJC unterzeichnet Verfassungsklage | unwatched.org

Vorratsdatenspeicherung: ÖJC unterzeichnet Verfassungsklage | unwatched.org.

Laschet will große Koalition, um Videoüberwachung auszubauen | DerWesten

Laschet will große Koalition, um Videoüberwachung auszubauen | DerWesten.

«Schlimmste Erinnerungen an einen orwellschen Überwachungsapparat», – News Digital: Internet – tagesanzeiger.ch

«Schlimmste Erinnerungen an einen orwellschen Überwachungsapparat», – News Digital: Internet – tagesanzeiger.ch.

Meine Lieblingspassagen aus dem ESM :) –> 20120202-ESM-Vertrag,templateId=raw,property=publicationFile.pdf (application/pdf-Objekt)

HIER den ganzen Kothaufen lesen, der direkte Weg in die legale Diktatur juhu 🙂

meine Lieblingspassagen aus dem ESM 🙂 und fang bei Artikel 32 an, das ist mein Lieblingsartikel

Der ESM besitzt volle Rechtspersönlichkeit; er besitzt die uneingeschränkte Rechts- und Geschäftsfähigkeit,
a) bewegliches und unbewegliches Vermögen zu erwerben und zu veräußern,
b) Verträge abzuschließen,
c) Partei in Gerichtsverfahren zu sein und
d) ein Sitzabkommen und/oder Protokolle zu unterzeichnen, soweit dies notwendig ist, um
sicherzustellen, dass sein Rechtsstatus und seine Vorrechte und Befreiungen anerkannt und
durchgesetzt werden.

Der ESM, sein Eigentum, seine Mittelausstattung und seine Vermögenswerte genießen
unabhängig davon, wo und in wessen Besitz sie sich befinden, Immunität von gerichtlichen
Verfahren jeder Art, es sei denn, der ESM verzichtet für ein Gerichtsverfahren oder in den Klauseln
eines Vertrags, etwa in der Dokumentation der Finanzierungsinstrumente, ausdrücklich auf seine
Immunität.

Das Eigentum, die Mittelausstattung und die Vermögenswerte des ESM genießen unabhängig
davon, wo und in wessen Besitz sie sich befinden, Immunität von Durchsuchung, Beschlagnahme,
Einziehung, Enteignung und jeder sonstigen Form des Zugriffs durch vollziehende, gerichtliche,
administrative oder gesetzgeberische Maßnahmen.

Soweit dies zur Durchführung der in diesem Vertrag vorgesehenen Tätigkeiten notwendig ist, sind das gesamte Eigentum, die gesamte Mittelausstattung und alle Vermögenswerte des ESM von Beschränkungen, Verwaltungsvorschriften, Kontrollen und Moratorien jeder Art befreit.

Der ESM ist von jeglicher Zulassungs- oder Lizenzierungspflicht, die nach dem Recht eines ESM-Mitglieds für Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsunternehmen oder sonstige der Zulassungs- oder Lizenzierungspflicht sowie der Regulierung unterliegende Unternehmen gilt, befreit.

Jedes ESM-Mitglied trifft unverzüglich alle Maßnahmen, die erforderlich sind, um diesen Artikel in seinem eigenen Recht in Kraft zu setzen, und unterrichtet den ESM entsprechend.

Kurz zusammen gefasst:

Der ESM darf ALLES und muss NICHTS!

Er darf auch NICHT kontrolliert oder reguliert oder lizenziert werden, auch nich von bestehenden Regulierungen, oder Verpflichtugnen…

Der ESM ist voll Geschäfts- und Gerichtsfähig, kann also jederzeit auch Klagen einreichen – im Gegenzug ist der ESM SELBST aber VÖLLIG UNKLAGBAR.

ES DÜRFEN KEINERLEI BESCHLAGNAHMUNGEN ODER DURCHSUCHUNGEN DURCHGEFÜHRT WERDEN UND KANN GENERELL UNTER AUSSCHLUSS DER ÖFFENTLICHKEIT AGIEREN

Und wenn das mit den Gesetzen eines Staates nicht konform geht, müssen diese eben angepasst werden!

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Kanzleramt: Keine Argumente für Vorratsdatenspeicherung « DiePresse.com

Kanzleramt: Keine Argumente für Vorratsdatenspeicherung « DiePresse.com.

Drohne: Flugroboter landet auf der Hand – Golem.de

Drohne: Flugroboter landet auf der Hand – Golem.de.

Justiz: Justizministerin bleibt bei Vorratsdatenspeicherung hart – Nachrichten Newsticker – News3 (DAPD) – WELT ONLINE

Justiz: Justizministerin bleibt bei Vorratsdatenspeicherung hart – Nachrichten Newsticker – News3 (DAPD) – WELT ONLINE.

Thousands of Austrians standing up against data retention | EDRI

25 April, 2012

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Two parallel initiatives by the Austrian AK Vorrat (working group data retention) are impressively supported by the general public. On the one hand, the citizens initiative for the abolishment of the EU data retention directive and the evaluation of national anti-terror legislation has already been signed by more than 100 000 citizens. On the other hand, already more than 7 000 persons have taken part in the planned constitutional complaint against the national implementation of data retention.

Last year the Austrian AK Vorrat started a citizens’ initiative in order to commit the Austrian Government to take position against data retention on European level and to undertake an evaluation of the numerous national laws which have been implemented to allegedly fight terrorism. While this initiative has so far been supported by more than 100 000 people, the AK Vorrat is planning further actions to bring data retention to a downfall in Austria.

The Austrian government has delayed the implementation of the EU data retention directive for a long time. In spring 2010, after the EC has filed an infringement procedure, the government finally adopted a respective package of measures which entered into force on 1 April 2012.

Already in 2010 the working group started its preparations for an appeal to the Austrian Constitutional Court, but since a so-called individual complaint can be filed only against a law in force (and when the individual is directly affected by the challenged provisions) the activists had to wait till April 2012.

When this day came the working group presented its plans in a press conference. The target was to motivate about 1 000 individuals to join the complaint against the data retention in Austria. This target was reached only two days after its announcement. Within three weeks more than 18 000 persons have declared their intent to join the action, almost 7 000 of which have already submitted the necessary formal authorisation.

The mass complaint against data retention seems to become the biggest complaint in the history of the republic. In relative figures, the number of plaintiffs in Austria is much higher than the number of plaintiffs who supported the complaint which led to the suspension of the German data retention law in 2010: About 34 000 Germans have supported the appeal – at a population of more than 80 million. The number of 7 000 Austrian plaintiffs at a population of about 8 million is twice as much than in Germany.

Nevertheless some experts do not believe that the complaint will be successful in bringing down data retention in Austria. They claim that the Austrian Court is generally much more conservative in its rulings compared to the German judges and that the Austrian judges tend to rubber stamp what is determined by the EU.

The AK Vorrat activists are still quite optimistic about convincing the Constitutional Court. Their aim is not only to achieve a decision to reject the Austrian legislation for the implementation of data retention (as it happened in Germany or in the Czech Republic). They want to convince the Court that data retention per se is not compatible with fundamental rights at all.

The initiative represents among others EDRi member VIBE!AT, lawyers from the Ludwig Boltzmann Institute of Human Rights and several activists. It is supported by green MP Albert Steinhauser. They call on for further support of the complaint.

All Austrian inhabitants who want to join the appeal are encouraged to send their declarations of support by 18 May 2012. Declaration forms are available at verfassungsklage.at

Also the citizens initiative is still open for support. All Austrians starting from the age of 16 can support the initiative online at zeichnemit.at

Constitutional Complaint against the national implementation of data retention (only in German)
http://www.verfassungsklage.at/

Citizens Initiative for the abolishment of the EU Data Retention directive and evaluation of national anti-terror legislation (only in German)
http://www.zeichnemit.at

Arbeitskreis Vorratsdaten Österreich (AKVorrat.at) (only in German)
http://www.akvorrat.at

EDRi-gram: Austria: Petition against Data Retention Directive
http://www.edri.org/edrigram/number9.24/austrian-data-retention-petiti…

(Contribution by Andreas Krisch – EDRi-member VIBE!AT)

via Thousands of Austrians standing up against data retention | EDRI.

Projekt INDECT <<Domingo Conte, Januar 2011 – Nomen nominandum

(CC BY-NC-ND 3.0)

Einblicke in das Europäische Sicherheitsforschungsprogramm
oder
Panopticon meets Orwell
Domingo Conte, Januar 2011
PDF Version
Download “Projekt INDECT” in PDF format

via Nomen nominandum: Projekt INDECT.

„EU finanziert Orwells künstlichen Intelligenz Plan zur Überwachung der Öffentlichkeit bei “abnormem” Verhalten“ lautete die Schlagzeile des britischen Telegraph [1], im aller ersten Bericht der Mainstream-Medien zu dem seit Anfang 2009 laufenden Sicherheits- und Überwachungs-Projekt der EU. Die Zeit nannte es in ihrer online-Ausgabe den „Traum der EU vom Polizeistaat. [2] „[Es] riecht nach einer abstrusen Verschwörungstheorie, könnte aber unsere nahe Zukunft sein“, meinte Der Freitag [3] dazu, und die TAZ schrieb, dass das alles nach Science-Fiction klingen würde. [4]
Die Rede ist von einem von der Europäischen Union finanzierten Projekt mit der Bezeichnung INDECT („Intelligent information system supporting observation, searching and detection for security of citizens in urban environment“, zu Deutsch: „Intelligentes Informationssystem zur Unterstützung von Überwachung, Suche und Entdeckung für die Sicherheit von Bürgern in städtischer Umgebung.“). Doch was verbirgt sich nun hinter dem, was wie eine wilde Verschwörungstheorie, wie Orwells 1984 oder wie eine moderne Variante von Benthams Panopticon [5] klingt?
Um zu verstehen, um was es sich dabei konkret handelt bzw. in welchem größeren Kontext Projekte wie INDECT ins Leben gerufen wurden, wollen wir anfangs etwas weiter ausholen und kurz auf das Europäische Sicherheitsforschungsprogramm im Rahmen des „Seventh Framework Programms“[6] eingehen: 
Im Februar 2004 initiierte die Europäische Kommission das Projekt PASR (“Preparatory Action in the field of Security Research”) [7]mit einem Budget von € 65 Millionen, verteilt auf den Zeitraum zwischen 2004 bis 2006 [8]. Im Rahmen von PASR entstanden 39 Projekte mit folgenen Prioritätsbereichen: 1. Verbesserung von Situationserkennung, 2. Optimierung des Schutzes und der Sicherheit von Netzwerksystemen, 3. Schutz vor Terrorismus, 4. verbessertes Krisenmanagement und 5. die Herstellung von integrierten, kompatiblen Informations- und Kommunikationssysten. 
An PASR beteiligt waren vorwiegend Unternehmen aus der Verteidigungsindustrie. Unter anderem die britische Firma BAE Systems, dem derzeit größten Rüstungskonzern der Welt. BEA Systems geriet in den letzten Jahren immer wieder wegen Korruptionsverdacht, Spionage, Betrugs und Menschenrechtsverletzungen in die Schlagzeilen. 2005 wurde etwa bekannt, dass das Unternehmen den chilenischen Diktator Pinochet finanziell unterstützt hat, [9] und schon 2003 wurde BAE verdächtigt, Mitarbeiter der britischen NGO Campaign Against Arms Trade auszuspionieren.[10] Das englische Serious Fraud Office untersuchte Fälle von Gebrauch politischer Korruption zur Erleichterung von Waffenverkäufen seitens BEA gegenüber Ländern wie Chile, der Tschechischen Republik, Rumänien, Saudi Arabien, Südafrika, Tansania und Qatar.[11] BAE plädierte stets auf “nicht-schuldig” und gab nie irgendwelche Verwicklungen in Korruption zu, dennoch wurde der Konzern im Februar 2010 zu Geldstrafen in Höhe von knapp 300 Millionen Pfund verurteilt.[12] Nur einen Monat später verloren sie einen Prozess gegen die US Regierung wegen konspirativen Betrugs und wurden zu Geldstrafen in Höhe von $400 Millionen verklagt.[13]
In Saudi Arabien war BAE in den sogenannten Al-Yamamah arms deal verwickelt, die Untersuchungen wurden allerdings wieder eingestellt und die Untersuchungsergebnisse werden bis heute mit der Begründung zurückgehalten, dass die Veröffentlichung sowohl die internationalen Beziehungen als auch die kommerziellen Interessen Englands gefährden würde.[14]

Ein weiteres der Unternehmen, das an PASR beteiligt war, ist die European Aeronautic Defence and Space Company (EADS). Auch sie gehört zu den weltweit größten Rüstungskonzern und auch sie waren und sind in diverse Fälle von Betrug bis Korruption involviert. EADS war beispielsweise, ebenso wie BAE Systems, in die Eurofighter-Affäre in Österreich verstrickt.[15] Dazu kommen dann noch weitere Rüstungskonzerne wie die französische Thales Group oder die italienische Finmeccanica companies. Allein diese vier Konzerne erzielten 2008 einen (offiziellen) Gesamtprofit von gut €150 Milliarden [16] durch den Verkauf von Waffen und Überwachungstechnik in die ganze Welt: an Militärs, private Sicherheitsagenturen auf der ganzen Welt, Diktatoren und diverse paramilitärische Organisationen – unterschiedslos. Solange nur der Gewinn stimmt. Diese Unternehmen leiteten das Sicherheitsforschungsprogramm der Europäischen Union während des PASR Projektes.
Ben Hayes schreibt diesbezüglich zu PASR [17]: „Die wohl hervorstechenste Eigenschaft von PASR war das Ausmaß der Beteiligung der Verteidigungsindustrie. Von den 39 Sicherheitsforschungsprojekten im Rahmen von PASR, wurden 23 (60%) von Firmen geleitet welche primär im Verteidigungssektor tätig sind. Ein Drittel aller PASR Projekte (13) wurde von Thales (Frankreich), EADS (Niederlande), Finmeccanica companies (Italien), SAGEM Défense Sécurité (Teil der französichen SAFRAN Gruppe) und ADS („AeroSpace and Defence Industries Association of Europe“ – Europas größte Lobby-Gruppe der Verteidigungsindustrie) geleitet. Zusammen mit BAE Systems (UK) beteiligten sich diese Firmen an 26 (67% oder zwei Drittel) der 39 Projekte.“

Zusätzlich zu diesen 39 PASR-Projekten finanzierte die EU zwischen 2002 und 2006 sicherheitsbezogene Forschungsprojekte im Rahmen des „Sixth Framework Programme“ (FP6).[18] Aus einem Bericht für das EU Parlament von Didier Bigo und Julien Jeandesboz ging hervor, dass Ende 2006 insgesamt 170 Projekte von der EU im Rahmen von FP6 finanziert worden sind. Ein Großteil dieser Projekte befasste sich mit Forschung und Entwicklung in den Bereichen IT-Sicherheit, Raumfahrt, Weltraum- und Satelliten gestützte Beobachtung und Überwachung.[19] Zwischenzeitlich wurde im September 2004 die Einrichtung eines “European Security Research Programme” (ESRP) in die Wege geleitet welches über den Zeitraum von 2007 bis 2013 im Rahmen des FP6-Nachfolgeprogrammes FP7 („7th Framework Programme“) mit einem Budget von 1.4 Mrd. € von der EU finanziert wird.

Das “Europäische Sicherheitsforschungsprogramm” wurde unter FP7 erstmals als eigener Schwerpunkt ausgeschrieben und startete mit der europäischen Sicherheitsforschungskonferenz in Berlin unter deutscher EU-Ratspräsidentschaft. FP7 ist eine Art gemeinsames Dach unter welchem u.a. verschiedenste Forschungsprogramme der EU zum Thema Sicherheit und Kriminalitätsbekämpfung zusammengefasst werden. Das Gesamtbudget von FP7 beträgt ca. 50 Mrd. € [20] und umfasste ursprünglich 46, mittlerweile  über 90 Projekte im Bereich Sicherheitsforschung. Viele dieser Projekte befassen sich mit der Entwicklung von Technologien zur Überwachung. Jedes der FP7 Projekte ist um eine koordinierende Institution herum organisiert und wird von unterschiedlich vielen Partnern unterstützt. Finanziert werden die einzelnen Projekte zum Teil von der EU sowie von verschiedenen nationalen und privaten Organisationen und Firmen.
Von den ursprünglich 46 FP7 Forschungsprojekten werden 17 (37%) von Organisationen geleitet, die primär im Verteidigungssektor beschäftigt sind. Weitere fünf Projekte werden von Firmen aus der Sicherheitsindustrie geleitet. Doch der Anschein trügt, dass der Verteidigungssektor nun weniger dominant ist als noch während des PASR Programmes von 2004 bis 2006, denn im Großteil der FP7 Projekte sind mehr oder weniger “bekannte Persönlichkeiten” des Verteidigungssektors vertreten. Die Europäische Kommission bezeichnet ihre Sicherheitsforschung als einen “public-private dialogue”. Beteiligt sind Schlüsselunternehmen aus der Verteidigungs- und Sicherheitsindustrie und „Endverbraucher“ aus nationalen und europäischen Sicherheitsagenturen- und Diensten. Eigentlich steht die Beteiligung an FP7 allen Institutionen in EU-Mitgliedsstaaten und verbündeten Drittstaaten offen, doch ist die Beteiligung und Finanzierung sehr unregelmäßig verteilt: Organisationen aus sechs Staaten (Frankreich, U.K., Italien, Deutschland, Schweden und Israel) erhielten den Großteil der finanziellen Zuwendungen. [21]

QUELLE: Review of Security Measures in the Reasearch Framework Programme Study 2010. p. 20


„Seventh Framework Programme“ (FP7) Projekte
Das Sicherheitsforschungsprogramm im Rahmen von FP7 befasst sich mit verschiedenen Bereichen rund um das Thema Sicherheit, wie etwa Kriminalitätsbekämpfung, Kriminalitätsprävention oder Kriesenmanagement. Die Schlüsselbereiche des später FP7 Security Theme (FP7-ST) genannten Programmes sind: [22]
  – Biometrie und Identifikation
  – Erkennung und Überwachung
  – Austausch von Informationen, Risiko-Analyse und Risiko-Vorausschätzung
  – Schutz kritischer Infrastrukturen, Krisenmanagement und öffentliche Sicherheit
  – Freiheit und Privatsphäre

Diese fünf Schlüsselbereiche sollen nun kurz etwas genauer betrachtet werden. Beginnen wir mit dem letzten Punkt „Freiheit und Privatsphäre“: Innerhalb der 46 Projekte die ursprünglich im Rahmen des FP7-ST Programmes verzeichnet waren, beschäftigen sich insgesamt nur drei davon mit der Untersuchung von gesetzlichen, politischen und sozialen Implikationen der technologischen Entwicklungen innerhalb von FP7-ST. Diese sind: DETECTER („Detection technologies, terrorism, ethics and human rights“) [23], INEX („Converging and conflicting ethical values in the internal/external security continuum in Europe“) [24] und dem sozialen Komponenten des Projektes GLOBE („European Global Border Environment“) [25]. DETECTER und INEX zusammen werden mit € 4.8 Mil., also mit knapp einem Prozent des Gesamtbudgets, finanziert. Im Vergleich dazu werden die Projekte welche sich mit „Erkennung und Überwachung“ befassen (insgesamt 26) mit einem Budget von € 177 Mil. (41.1% des Gesamtbudgets) unterstützt. [26]
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Projekt Indect (22.01.2011 – Final Version) – Fullscreen

Projekt Indect (22.01.2011 – Final Version) – Fullscreen.

ÖJC: Vorratsdatenspeicherung schränkt Pressefreiheit ein | unwatched.org

ÖJC: Vorratsdatenspeicherung schränkt Pressefreiheit ein | unwatched.org.

Flugabwehrsystem auf einer Wohnanlage während der Olympischen Spiele | Telepolis

Flugabwehrsystem auf einer Wohnanlage während der Olympischen Spiele | Telepolis.

Vorratsdatenspeicherung und EU-Vertragsverletzungsverfahren <<handreichung.pdf (application/pdf-Objekt)

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Daten-Speicherung.de – minimum data, maximum privacy » Europarechtler gesucht: Lässt sich der EU-Zwang zur Vorratsdatenspeicherung aufheben? [ergänzt am 11.01.2012]

Die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung zwingt aktuell alle EU-Mitgliedsstaaten, die Verbindungsdaten sämtlicher Bürger ohne Verdacht „auf Vorrat“ speichern zu lassen. Im Sommer baten 44 europäische Nichtregierungsorganisationen die EU-Kommission, an die Stelle der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung ein europaweites Verbot anlassloser Vorratsdatenspeicherung zu setzen. Sollte dies nicht mehrheitsfähig sein, solle die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung nur noch für Staaten gelten, deren Parlamente und Verfassungsgerichte überhaupt Telekommunikationsdaten ohne Anlass auf Vorrat speichern lassen wollen, und sollten diesen Staaten enge Grenzen gesetzt werden.

Aus Brüssel hört man nun Erstaunliches: Der letztgenannte „Kompromissvorschlag“ werde in die aktuell laufende Abschätzung der Folgen unterschiedlicher Handlungsmöglichkeiten der EU-Kommission (impact assessment) nicht einbezogen, weil ihn der Juristische Dienst der EU-Kommission als unzulässig bezeichnet habe mit der Begründung, den Mitgliedsstaaten dürfe die Anwendung einer EU-Richtlinie nicht freigestellt werden.

Diese Rechtsmeinung ist hanebüchen: Es geht nicht darum, die Anwendung einer EU-Richtlinie freizustellen, sondern die Richtlinie soll sich darauf beschränken, nationale Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung zu harmonisieren, wo sie existieren.

Dass dies zulässig ist, ergibt sich schon aus dem früheren Artikel 15 RiL 2002/58/EG, der den Mitgliedsstaaten – optional – gestattete, Daten aufbewahren zu lassen, und der bestimmte Grenzen nur für diesen Fall definierte (nur „aus den in diesem Absatz aufgeführten Gründen“, nur „während einer begrenzten Zeit“).

Ein weiteres Beispiel solcher „alternativen Harmonisierung“ ist die Entscheidung 2003/641/EG, die den Gebrauch von Bildern als Gesundheitswarnung auf Zigarettenpackungen nur für solche Mitgliedsstaaten harmonisiert, die den Abdruck solcher Bilder vorschreiben. Artikel 1 Abs. 3 dieser Entscheidung lautet: „Where Member States require health warnings in the form of colour photographs or other illustrations, these shall be in accordance with the rules established by this Decision.“ Dies entspricht genau dem Harmonisierungsmodell, das wir für die Vorratsdatenspeicherung – hilfsweise – ins Spiel gebracht haben.

Wir dürfen nicht zulassen, dass sich die EU-Kommission bei der laufenden Überarbeitung der Richtlinie unter Berufung auf vermeintliche Rechtszwänge nicht einmal mit der Möglichkeit auseinandersetzt, eine Vorratsdatenspeicherung wenn nicht schon EU-weit zu verbieten, dann doch wenigstens nur in denjenigen Mitgliedsstaaten zu harmonisieren, deren Parlamente und Verfassungsgerichte sich für ein entsprechendes Gesetz entscheiden, anstatt EU-weit sämtliche Staaten zur verdachtslosen Vorratsdatenspeicherung zu zwingen. Zwar prüft die EU-Kommission im Rahmen der Folgenabschätzung die Möglichkeit einer ersatzlosen Aufhebung der Richtlinie. Dies wäre aber ungünstiger als eine alternative Harmonisierung, weil die Mitgliedsstaaten dann ohne jede EU-rechtliche Begrenzung und Kostenerstattung auf Vorrat speichern lassen könnten, weit über die Grenzen der gegenwärtigen Richtlinie hinaus.

Deshalb meine Fragen an alle Europarechtler:

  1. Gibt es weitere EU-Instrumente zur Harmonisierung des Binnenmarkts, die den Mitgliedsstaaten das „Ob“ eines Eingriffs freistellen und nur das „Wie“ regulieren?
  2. Wie können wir der rechtlichen Bewertung des juristischen Dienstes der EU-Kommission eine andere, zutreffende Bewertung der Rechtslage entgegen setzen? Wen könnte man darum bitten oder damit beauftragen?

Ich bitte um sachdienliche Hinweise.

Ergänzung vom 06.01.2012:

Ich danke für den Hinweis, dass Artikel 25 (2) der Richtlinie 2011/92/EU den Mitgliedsstaaten die Entscheidung überlässt, ob sie Internetsperren einführen, ihnen jedoch für diesen Fall bestimmte Grenzen setzt (nur innerhalb ihres Staatsgebiets, transparentes Verfahren, Information der Nutzer, Rechtsschutz). Dies ist ein weiteres Beispiel einer Maßnahme, die den Mitgliedsstaaten das „Ob“ eines Eingriffs freistellt und nur das „Wie“ reguliert.

Ergänzung vom 11.11.2012:

Ich danke für den Hinweis, dass die Artikel 9 ff. der Dienstleistungsrichtlinie 2006/123/EG den Mitgliedsstaaten die Entscheidung überlassen, ob sie die Aufnahme und die Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit einer Genehmigung unterwerfen, ihnen jedoch für diesen Fall bestimmte Grenzen setzen.

Ferner danke ich für den Hinweis, dass Artikel 5 der Urheberrechtsrichtlinie 2001/29/EG den Mitgliedsstaaten die Entscheidung überlässt, ob sie das alleinige Vervielfältigungsrecht der Urheber beschränken, ihnen jedoch für diesen Fall verschiedene Grenzen setzt.

Dies sind weitere Beispiel von Maßnahmen, die den Mitgliedsstaaten das „Ob“ eines Eingriffs in den Binnenmarkt freistellen und nur das „Wie“ regulieren.

via Daten-Speicherung.de – minimum data, maximum privacy » Europarechtler gesucht: Lässt sich der EU-Zwang zur Vorratsdatenspeicherung aufheben? [ergänzt am 11.01.2012].

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irat Patrick Breyer klagt gegen EU-Kommission: Klageschrift_Br_vs_EU-Kommission_2012-04-27.pdf (application/pdf-Objekt)

Klageschrift_Br_vs_EU-Kommission_2012-04-27.pdf (application/pdf-Objekt).

Piratenpartei SH – Vorratsdatenspeicherung: Pirat verklagt EU-Kommission | Pressemitteilungen

Veröffentlicht am Mittwoch, 02. Mai 2012 11:49

paragraphPatrick Breyer, Kandidat der Piratenpartei zur Landtagswahl in Schleswig-Holstein, hat beim Europäischen Gerichtshof Klage gegen die EU-Kommission auf Herausgabe von Dokumenten betreffend die EU-Richtlinie zur verdachtslosen Vorratsspeicherung aller Telekommunikations-Verbindungsdaten eingereicht.

Mit der Klage wird Herausgabe der Schriftsätze verlangt, mit denen sich Österreich vor dem Europäischen Gerichtshof 2009 und 2010 gegen eine Klage wegen Nichtumsetzung der hochkontroversen Richtlinie verteidigte. Österreich zog vor dem Europäischen Gerichtshof in Zweifel, ob die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung überhaupt mit dem Grundrecht aller Bürger auf Datenschutz vereinbar und gültig ist. Sowohl Österreich als auch die EU-Kommission verweigern die freiwillige Offenlegung dieser Schriftsätze, die im Hinblick auf die anstehende Vertragsverletzungsklage gegen Deutschland von Bedeutung sind.

„Der EU-weite Zwang zur verdachtslosen Protokollierung jeder unserer Telefon-, Handy-, E-Mail- und Internetverbindungen ist ein vollkommen unverhältnismäßiger Eingriff in die Grundrechte von 500 Mio. Europäern“, erklärt Breyer seine Klage. „Der Europäische Gerichtshof wird die fatale EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung voraussichtlich 2013 auf Vorlage des irischen High Court für ungültig erklären. Deutschland darf in der Zwischenzeit keinesfalls dem Umsetzungsdruck nachgeben, zumal der volkswirtschaftliche Schaden einer Vorratsdatenspeicherung um ein Vielfaches höher als etwaige Verzugszahlungen wäre. Ich fordere die Bundesregierung auf, ihre Pläne zur verdachtslosen Protokollierung jeder Internetverbindung in Deutschland (IP-Vorratsdatenspeicherung) sofort aufzugeben und stattdessen bei der EU-Kommission zu beantragen, wegen wichtiger Erfordernisse des Grundrechtsschutzes von der Umsetzung der EU-Richtlinie befreit zu werden.“

Mit seiner Klage forderte Breyer ursprünglich auch die Herausgabe eines Vermerks des Juristischen Dienstes der EU-Kommission, wonach es rechtlich unzulässig sei, die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung künftig optional auszugestalten und ein Wahlrecht jedes EU-Mitgliedsstaats einzuführen. Die EU-Kommission hat diesen Vermerk nunmehr freiwillig herausgegeben. Die in dem Vermerk vertretene Rechtsmeinung kritisiert Breyer als „hanebüchen“. Es gehe nicht darum, die Anwendung einer EU-Richtlinie freizustellen, sondern die Richtlinie solle sich künftig darauf beschränken, nationale Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung zu harmonisieren, wo sie existierten – wenn eine verdachtslose Vorratsdatenspeicherung nicht europaweit gänzlich verboten werde.

via Piratenpartei SH – Vorratsdatenspeicherung: Pirat verklagt EU-Kommission | Pressemitteilungen.

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Statisten gesucht / Einladung zum Filmdreh – Begräbnis der Privatsphäre | Netzkinder

Die Gruppe „Go Outside“ sucht für den Filmdreh rund um ihr neuestes Projekt „Get Up“ am Sonntag noch Statisten. Das Thema ist „Begräbnis der Privatsphäre“, als logische Fortsetzung des Trauerzuges vom 31.03. Entsprechend werden noch „Trauergäste“ in Kostüm oder Anzug gesucht, die vor Ort auch noch mit zusätzlichen Requisiten wie Trauerschleier ausstaffiert werden. Schon bei der VDS- und den ACTA-Demos hat sich diese Runde mit ihren Projekten hervorgetan und auch dieses neue Vorhaben überzeugt durch die gründlichen Vorbereitungen.

Mit Deiner Hilfe kann es gelingen!

Wenn Du Dich als Komparse an diesem stilvollen Protest gegen die Abschaffung der Privatsphäre beteiligen möchtest und Dich diesen Sonntag, dem 6. Mai bis 10.00 Uhr in schwarzer, eleganter Kleidung in einem Wiener Gemeindebezirk einfinden kannst, schreibe bitte eine Mail an info@gegenvds.at, die Dich dann mit weiteren Infos versorgen werden.

Bis am Sonntag!

via Statisten gesucht / Einladung zum Filmdreh – Begräbnis der Privatsphäre | Netzkinder.

Prominente Unterstützung für Verfassungklage | Netzpolitik | futurezone.at: Technology-News

Eva Glawischnig, Robert Menasse und „Facebook-Kläger“ Max Schrems unterzeichneten…

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