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Luftverkehrsgesetz: Die Drohnen und das Schweigen des Parlaments «WELT ONLINE
Der Bundestag verabschiedet ohne öffentliche Debatte ein neues Luftverkehrsgesetz – obwohl es um eine kleine Revolution geht: die Zulassung von Drohnen.
Der Bundestag verhandelt öffentlich, heißt es in Artikel 42 des Grundgesetzes. Das ist die Theorie. In der Praxis aber geht es anders zu: In der vergangenen Legislaturperiode wurden von den 15.500 Reden der Parlamentarier 4429 nicht mündlich vorgetragen, sondern nur schriftlich zu Protokoll gegeben.
Interessiert sich der von seinem Abgeordneten vertretene Bürger also für das, was sein Repräsentant gesagt haben würde, hätte dieser leibhaftig am Rednerpult gestanden, dann muss er das Archiv des Bundestages durchforsten.
“Das Verstummen eines Parlaments”
„Heiliges Entsetzen“ habe jene Zahl bei ihm ausgelöst, sagte Parlamentspräsident Norbert Lammert zu Beginn der laufenden Legislatur. Der CDU-Politiker forderte seine Kollegen auf, künftig „viel zurückhaltender“ von der Protokollrede Gebrauch zu machen. Schließlich sei nicht auszuschließen, dass dieses Verfahren eines Tages vom Bundesverfassungsgericht beanstandet würde.
Diese Gefahr besteht in der Tat. In einer Abhandlung des Lehrstuhls für Öffentliches Recht der Universität Göttingen ist nachzulesen, dass „das Verstummen eines Parlaments“ im Konflikt mit dem Grundsatz der Verhandlungsöffentlichkeit steht. Den Anforderungen von Kommunikation, Transparenz und Kontrolle als essenziellen Elementen einer Parlamentsdebatte werde durch die Schriftform nicht genügt.
Ein (un)schönes Beispiel dafür lieferte der Bundestag in dieser Woche mit der Verabschiedung des neuen Luftverkehrsgesetzes. Neben der Umsetzung europäischer Vorgaben für Flughafenentgelte wird darin nicht weniger als eine „grundlegende Veränderung der zivilen Luftfahrt“ geregelt.
So steht es im Gesetzentwurf aus dem Haus von Verkehrsminister Peter Ramsauer (CSU). Künftig sollen „bemannte und unbemannte Luftfahrtgeräte gleichberechtigt am Luftverkehr teilnehmen“. In verständlichen Worten: Das Gesetz schafft die Grundlage, dass künftig neben den herkömmlichen, von Piloten gesteuerten Flugzeugen auch unbemannte Drohnen über Deutschland fliegen können. Eine nicht ganz unerhebliche Novelle also.
Erste Lesung des Gesetzes im schriftlichen Verfahren
Die erste Lesung des Gesetzes im Dezember allerdings wurde im schriftlichen Verfahren abgewickelt, die Reden der Verkehrspolitiker der fünf Fraktionen verschwanden ungehört im Textarchiv. Wer sie dort aufstöberte, konnte nachlesen: Keinem Vertreter der Opposition war das zwischen den Regelungen zu Flughafen-Entgelten versteckte Drohnenthema aufgefallen.
Die Regierungsvertreter griffen es zwar auf, allerdings schwärmten sie nur vom wirtschaftlichen Potenzial der neuen Technologie. Aber sogar das hörte ja niemand.
Die im Gesetzentwurf selbst aufgeführten Probleme, von den fehlenden „wissenschaftlichen Parametern für die technischen Anforderungen an das Gerät und die Piloten“ und vor allem dem Schutz der Persönlichkeitsrechte der Bürger, „soweit die Drohnen mit Kameras bestückt würden“, wurden vom Bundestag ignoriert.
Als “Welt Online“ in einem Bericht darauf hinwies, empörte sich das federführende Verkehrsministerium über den Eindruck, dass die Regierung „quasi durch die Hintertür an den Abgeordneten des Bundestags vorbei Regelungen zum Betrieb von Drohnen in Deutschland einführen“ wolle. Dass das Gesetz in erster Lesung nicht debattiert worden sei, stelle „einen normalen Vorgang dar“. Eine Beratung im Bundestag werde „in jedem Fall“ noch erfolgen.
Kommunikation, Transparenz, Kontrolle? Fehlanzeige
Der Eindruck mit der Hintertür hatte sich das Ministerium selbst zuzuschreiben. Denn die Beamten hatten das Wort „Drohne“ auf Wunsch der Luftfahrtindustrie aus dem Gesetz gestrichen und durch „Unmanned Aerial Systems“ ersetzt, weil die Lobbyisten durch den militärisch vorbelasteten Begriff „unnötige und unsachliche Vorbehalte im parlamentarischen Verfahren“ fürchteten.
Was aber die Beratung im Bundestag angeht: Am Donnerstag fanden zweite und dritte Lesung des Gesetzes statt – wiederum mit zu Protokoll gegebenen Reden. Öffentliche Debatte, Kommunikation, Transparenz, Kontrolle? Fehlanzeige. Die einzige wirkliche Beratung des Gesetzes fand im Verkehrsausschuss statt.
Drohnen sind unbemannte Flugkörper, die oft über weite Strecken hinweg ferngesteuert werden können. Anwendung finden sie vor allem im militärischen Bereich.
Der Bundesdatenschutzbeauftragte, zunächst von der Regierung aus dem Gesetzgebungsverfahren ausgeschlossen, war durch Lektüre von “Welt Online“ auf das Drohnenproblem aufmerksam geworden und verlangte die Einfügung eines Absatzes in das Gesetz zur Wahrung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung der Bürger beim Einsatz von Drohnen. Dem wurde entsprochen.
Auch die Opposition wurde wach: Die Linke legte einen Änderungsantrag vor, der abgelehnt wurde. Auch die Grünen formulierten Bedenken und stellten eine kleine Anfrage an die Bundesregierung, um mehr Informationen über die zu erwartenden Zulassungszahlen zu erhalten.
Bürger konnte sich nur die Abstimmung ansehen
Dem interessierten Bürger allerdings blieb all das verborgen. Der konnte sich lediglich die Abstimmung im Plenum ansehen. Die war in Minutenschnelle erledigt: Das Gesetz wurde mit den Stimmen von Union, FDP und SPD angenommen, die Grünen enthielten sich, die Linke stimmte dagegen.
Und der CDU-Abgeordnete Peter Wichtel fasste das Verfahren in seiner nicht gehaltenen Rede so zusammen: Das Parlament habe sich „verantwortungsbewusst und ergebnisoffen mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung auseinandergesetzt“.
Your Anon News • STOP CENSORSHIP BY GETTING INVOLVED Petitions – …
http://youranonnews.tumblr.com/post/16652240061/stop-censorship-by-getting-involved-petitions
Einstieg in die Kontrolle von oben?: Drohnen sind nun Luftfahrzeuge «n-tv.de
Der Bundestag beschließt, dass zivile Drohnen “unbemannte Fluggeräte” sind. Welche Folgen die Änderung des Luftverkehrsgesetzes hat, ist umstritten. Das Ministerium sagt: keine. Die Linken befürchten dagegen, dass die Überwachung mit Drohnen “zukünftig noch leichter wird”. Die Grünen fordern restriktive Regeln.
Die Bundesregierung hat einem Einsatz von Drohnen in Deutschland den Weg geebnet. Dazu hat der Bundestag mit den Stimmen der schwarz-gelben Koalition und der SPD das Luftverkehrsgesetz ergänzt. Im Zentrum steht ein einziger Satz: “Ebenfalls als Luftfahrzeuge gelten unbemannte Fluggeräte einschließlich ihrer Kontrollstationen, die nicht zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden (unbemannte Luftfahrtsysteme).”
Der Ausdruck “Drohnen” taucht im Gesetzentwurf nicht auf, offenbar werden die Assoziationen, die dieser Begriff weckt, als zu negativ empfunden.
Aus Sicht des Verkehrsministeriums ist die Änderung des Luftverkehrsgesetzes keine große Sache. “In das Gesetz wird nur aufgenommen, dass es unbemannte Luftfahrtsysteme gibt, unmittelbare Auswirkungen hat das Gesetz nicht”, sagt ein Sprecher des Ministeriums n-tv.de. Die unbemannten Luftfahrtsysteme seien “eine technische Entwicklung, die man im Gesetz abbilden muss”, betont der Sprecher. “Es ist nicht so, dass der Betrieb damit erleichtert wird, die restriktiven Vorgaben werden beibehalten.”
Linke befürchten Umgehung des Bundestags
Vor allem bei den Linken sind die Vorbehalte gegen die Gesetzesänderung groß. “Wir haben große Sorge, dass die Überwachung durch Behörden mit Drohnen zukünftig noch leichter wird”, sagt der Linken-Verkehrspolitiker Herbert Behrens n-tv.de. Davor schütze auch eine Änderung zur Frage des Datenschutzes nicht, die auf Intervention des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar aufgenommen worden sei.
Nach der Änderung des Luftverkehrsgesetzes seien weitere Regelungen per Verordnung oder in Landespolizeigesetzen möglich, ohne dass der Bundestag beteiligt werde, kritisiert der Bundestagsabgeordnete. “Wir wollen über die Einführung von Drohnen im Luftverkehrsgesetz erst dann entscheiden, wenn die Bundesregierung dem Verkehrs- und Innenausschuss den angekündigten Bericht geliefert hat. Wir kaufen keine Katze im Sack.”
Grüne fordern restriktive Regelung
Dieser Bericht soll im April vorliegen, auch die Grünen warten darauf. Bislang gebe es nämlich noch keine Übersicht darüber, welche Produkte aus dem Bereich der unbemannten Luftfahrtsysteme von öffentlichen Stellen in Deutschland angeschafft wurden, sagt Innenausschuss-Mitglied Konstantin von Notz. Er kritisiert an der Änderung des Luftverkehrsgesetzes, dass noch völlig unklar ist, wie der Einsatz von Drohnen ausgestaltet werden soll.
Grundsätzlich halten die Grünen den Einsatz von Drohnen bei Großveranstaltungen, wie beim Castor-Transport 2010, für rechtswidrig. Von Notz fordert eine streng restriktive gesetzliche Regelung, die festlegt, dass Drohnen allenfalls zu zivilen Zwecken und unter höchsten Datenschutzvorkehrungen eingesetzt werden dürfen. Das heimliche Ausspähen und Überwachen von Großveranstaltungen aus der Luft sei mit den Grünen nicht zu machen.
Der zivile Markt ersetzt den militärischen
Kritiker gehen davon aus, dass es neben der in der Begründung zum nun verabschiedeten Gesetzentwurf erwähnten “polizeilichen Gefahrenabwehr” vor allem um wirtschaftliche Interessen geht. Der Politologe Eric Töpfer vermutet in einem Beitrag für eine friedenspolitische Zeitschrift, dass die Hersteller von militärischen Drohnen in den zivilen Markt drängen, weil das Militär nur noch geringe Stückzahlen abnimmt. Die CSU-Abgeordnete Daniela Ludwig hatte im Dezember im Bundestag erklärt, “dahinter” – gemeint war offenbar die Neuregelung des Luftverkehrsgesetzes – stecke “ein nicht zu unterschätzender Markt, der in Deutschland, dem Erfinderland, auch Unterstützung von politischer Seite erwarten kann”.
Tatsächlich ist der Markt im Moment noch nicht sehr groß, sagt Reinhard Grünwald, der als Mitarbeiter des Bundestagsbüros für Technikfolgen-Abschätzung ein Gutachten über die Nutzung unbemannter System geschrieben hat. Allerdings “wird durchaus vermutet, dass es einige interessante Anwendungsbereiche gibt”, bestätigt Grünwald: “Überwachung von Fangquoten in der Fischerei, Kontrolle von Pipelines und dergleichen mehr, da dürfte sich durchaus ein Markt entwickeln”.
hvo
via http://www.n-tv.de/politik/Drohnen-sind-nun-Luftfahrzeuge-article5333576.html
What’s it about? «STOPP INDECT
What is INDECT?
INDECT stands for “INtelligent information system supporting observation, searching and DEteCTion for security of citizens in urban environment”. It is a research project of the European Union launched in 2009 and planned to be finished in 2013.
INDECT is the most extensive surveillance project ever planned or established. It is not limited to monitoring the internet. People on the street won’t escape INDECT either. What sounds like weird science fiction could become disturbing reality as soon as 2013. Science fiction was yesterday. INDECT will be tomorrow. INDECT combines all data from forums, social networks (e.g. Facebook) and internet search engines with government databases, communication data and feeds from street surveillance cameras. INDECT will know where we are, what we do, why we do it and what we are going to do next. INDECT will know our friends and our place of work. INDECT will judge whether we are behaving normally or irregularly.
Details
INDECT consists of the following measures:
Online
Internet surveillance using search engines, UseNet, social networks (Facebook, WKW etc.), forums, blogs, P2P networks and individual computer systems
Image and video search using watermarks, as well as automated search algorithms to find depictions of violence and “abnormal behavior”.
Advanced computer linguistic algorithms which are able to bind relations between persons and contexts of conversations into the analysis and interpretation of messages (for example, in chats).
On the streets
“Mobile Urban Observation System”
Drones = flying surveillance cameras (so-called “Unmanned Aerial Vehicles or UAVs, for example the Quadrocopter)
The UAVs shall be connected “intelligently and autonomously” into a network to co-operate, allowing to both identify suspicious moving objects and trace them in cities automatically through hive patterns.
Surveillance cameras use biometric data from passports to identify persons and create movement profiles.
Data obtained through these measures will be fed into a database, continuously updated and complemented by existing data, for example:
Surveillance camera feeds
Mobile phone location tagging (GSM, GPS)
Face recognition (e.g. biometric data in electronic passports)
Communication monitoring (data retention)
A survey among Polish policemen has shown that the following points may be used as criteria for “abnormal behavior”. You are considered dangerous if you…
On the street
run
fight
drive too fast
In mass transport
sit on the floor
sit for too long
forget your baggage
In stadiums
throw bottles
run onto the playing field
In airports
forget your baggage
sit for too long
The survey results are used to deduce types of behavior which should be automatically tagged as “suspicious”:
moving in the “wrong” direction
loitering
more than X persons meeting together
stealing a car
running
falling
forgetting luggage
sitting for longer than X minutes
screaming
gunfire, explosions
swearing
…to make it short, you are suspicious whatever you do. So if you sit on the floor in a bus, stay too long on the bus or forget your luggage, you have to expect security personnel to catch up with you. People who “hang around”, meet with too many others or swear, are just as suspicious.
Based on individual profiles the programs shall learn to identify “dangerous persons” automatically. If someone who is considered “dangerous” is identified by a surveillance system, their data may be requested by the system automatically from the databases. After a quick scan the person is placed into a certain “danger category” and if the danger is deemed to be high enough, police or security forces are alerted.
Consequences
In 2012 it is planned to test INDECT on visitors of the soccer European Championship in Poland and Ukraine. The goals of this test are the identification of “abnormal behavior” and the filtering of fan chants.
In 2013 the research project is to be finished. INDECT will show results. It will be possible to gather, pool and analyze information on each citizen from all available sources. It will be possible to identify “potentially dangerous” behavior and alert the authorities. The masters of INDECT will try to predict when and where any kind of protest can come up, even before the protesters themselves know it. INDECT is a tool of intimidation and control. It allows to remain in charge without the necessity to pay attention to the people.
INDECT wants to know what we do, before we know it ourselves
INDECT will change our society in a way which exceeds any surveillance measures put into place before
INDECT will define what is “normal”
INDECT is George Orwell’s worst nightmare
Who watches the watchers?
Because of criticism those responsible for the project have decided to introduce a new level of secrecy. An “ethics board” decides from now on what information on the project is made public. The (acknowledged) members of this committee include 4 policemen, 2 researchers of security technology, 1 professor for human-machine interaction, 1 representative of the media industry, 1 law professor, 1 human rights attorney and 1 ethics professor (http://www.indect-project.eu/ethics-board-members). You may decide for yourself whether you trust a committee with such a composition to act in an independent and responsible way.
Links to further information
Official EU INDECT web site http://www.indect-project.eu
INDECT at Wikipedia http://en.wikipedia.org/wiki/INDECT
general link collection: Link collection
*** VORRATSDATENS SPEICHERUNG *** – Petition ››zeichnemit.at
sRomy says:
Artikel 12
Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine
Wohnung und seinen Schriftverkehr oder Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines
Rufes ausgesetzt werden.Jeder hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche
Eingriffe oder Beeinträchtigungen.
https://zeichnemit.at/initiative_text.html
Für eine Abschaffung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung 2006/24/EG und Evaluation sämtlicher Terrorgesetze
Seitens der Einbringer_innen wird eine Bundeskompetenz in folgender Hinsicht angenommen:
Der österreichische Nationalrat kann die österreichische Regierung beauftragen Positionen in den EU-Ministerrat einzubringen. Weiter sind alle Terrorgesetze Bundesgesetze und damit Bundeskompetenz.
Anliegen
Der Nationalrat wird ersucht: die österreichische Regierung aufzufordern, sich für die Aufhebung der EU-Richtlinie zur verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung (2006/24/EG) und für ein europaweites Verbot der verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung einzusetzen. Darüber hinaus wird der Nationalrat ersucht die bestehenden Terrorgesetze (einschließlich der Vorratsdatenspeicherung) zu evaluieren und falls diese entweder nicht notwendig oder nicht verhältnismäßig sind zurückzunehmen und das in der Verfassung verankerte Menschenrecht auf Privatsphäre wieder herzustellen.
Begründung
Bei der Vorratsdatenspeicherung werden von jedem Menschen in Europa sensible persönliche Daten ohne jeden Verdacht gespeichert. Alle die in Europa ein Telefon benutzen, E-Mails verschicken oder sich mit dem Internet verbinden sind davon betroffen. Aus den Daten können persönliche und geschäftliche Beziehungen mühelos abgelesen werden. Bei Telefonaten mit Mobiltelefonen werden noch dazu Standortinformationen gespeichert, aus denen ein genaues Bewegungsprofil erstellt werden kann. Deshalb stellt die verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung einen massiven Eingriff in das Grundrecht auf Privatsphäre (Artikel 8 der europäischen Menschenrechtskonvention im Verfassungsrang) dar. Die EU-Richtlinie verlangt eine grundrechtskonforme Umsetzung die in der jetzigen Form der Richtlinie nicht möglich ist.
In mehreren Staaten ist die Umsetzung der EU-Richtlinie 2006/24/EG vom jeweils nationalen Verfassungsgerichtshof bereits für verfassungswidrig erklärt worden. Die Evaluierung der Richtlinie durch die Europäische Kommission ergab keinerlei Belege für eine Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung. In Hinblick auf die Grundrechtseingriffe soll die Richtlinie nun überarbeitet werden. Der österreichische Nationalrat wird mit dieser Bürgerinitiative ersucht, der österreichischen Regierung den Auftrag zu erteilen im EU-Ministerrat für eine Abschaffung der Richtlinie 2006/24/EG und für das Verbot von verdachtsunabhängiger Vorratsdatenspeicherung in der EU einzutreten. Ebenso wird der Nationalrat ersucht die bestehenden Terrorgesetze zu evaluieren und wenn diese entweder in einer demokratischen Gesellschaft nicht notwendig oder nicht verhältnismäßig sind zurückzunehmen und das in der Verfassung verankerte Menschenrecht auf Privatsphäre wieder herzustellen.

BürgerInneninitiative für eine Abschaffung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung 2006/24/EG und Evaluation sämtlicher Terrorgesetze.
www.zeichnemit.at
Am 1. April 2012 tritt in Österreich die Vorratsdatenspeicherung in Kraft. Das bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt die Kommunikationsdaten aller BürgerInnen ohne Verdacht sechs Monate lang “auf Vorrat” gespeichert werden. Die Polizei kann überprüfen, mit wem Du, wann, wie lange telefoniert und vor allem wo Du dich zu diesem Zeitpunkt aufgehalten hast. Der Versand und Empfang aller SMS Nachrichten wird mitprotokolliert. Beim Versenden von E-Mails werden Sender, Empfänger und Zeitpunkt der Nachricht aufgezeichnet. Egal welches Handy du verwendest, dein aktueller Standort wird mitprotokolliert. So lassen sich genaue Bewegungsprofile von Handynutzern erstellen.
Überwachung ist immer ein schwerer Eingriff in die Privatsphäre eines Menschen. Durch die Vorratsdatenspeicherung wird die Kommunikation aller Menschen in Österreich überwacht, selbst wenn keinerlei Verdacht besteht. Die pauschale Überwachung aller Bürger, geht gegen die Unschuldsvermutung, gefährdet die Privatsphäre und ist auch als Ermittlungsmethode völlig unverhältnismäßig.
Die österreichische Regierung beruft sich bei diesem Gesetz auf die EU-Richtline zur Vorratsdatenspeicherung. Andere EU-Länder wie Schweden sehen aber die Grund- und Freiheitsrechte ihrer Demokratie in Gefahr und haben sich gegen eine Umsetzung entschlossen, stattdessen bekämpfen sie jetzt diese EU-Richtlinie. Das österreichische Parlament hat die Vorratsdatenspeicherung trotzdem verabschiedet. Und das obwohl zu diesem Zeitpunkt die Verfassungsgerichte von Deutschland, Tschechien und Rumänien die Umsetzung der Richtlinie bereits aufgehoben haben.
Im Laufe des letzten Jahrzehnts wurden bereits zahlreiche Gesetze zur Bekämpfung von Terrorismus verabschiedet. Deren Wirksamkeit und Nutzen wurden bisher jedoch nie überprüft, trotzdem werden diese Gesetze laufend erweitert
Hilf mit die Vorratsdatenspeicherung abzuschaffen und unterzeichne diese Bürgerinitiative gegen die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung und zur Überprüfung sämtlicher Terrorgesetze!





















