Archive for technik
Motorola-Übernahme: Geschäft muss auch noch in China genehmigt werden <<Handelsblatt
Google hat die Wettbewerbshüter auf beiden Seiten des Atlantiks überzeugt und darf Motorola übernehmen. Das ist für Google ein bedeutender Schritt im Patent-Duell gegen den Dauerrivalen Apple.
Brüssel/WashingtonDie EU-Kommission und das US-Justizministerium haben nach ausführlicher Prüfung die Übernahme des Handy-Herstellers Motorola durch Google gebilligt. EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia erklärte, das Zusammengehen der beiden Unternehmen wecke keine kartellrechtlichen Bedenken. Aus Washington hieß es, der Markt werde sich durch die Übernahme nicht wesentlich ändern.
Zugleich warnten die Wettbewerbshüter, dass sie den Umgang mit wichtigen Motorola-Patenten, ohne die man heute kein Smartphone oder Tablet bauen kann, aufmerksam beobachten werden. Die Regulierer wollen verhindern, dass die sogenannten FRAND-Patente als Waffe in den aktuellen Patentkriegen in der Branche eingesetzt werden.
Das US-Justizministerium billigte wohl nicht zufällig im selben Atemzug auch den Kauf großer Patentpakete durch Google-Rivalen. So übernehmen Apple, Microsoft und der Blackberry-Anbieter RIM Patente des insolventen Netzwerk-Ausrüsters Nortel. Und Apple wurde der Kauf von Patenten des Software-Spezialisten Novell erlaubt.
Read the rest of this entry »
EU und USA erlauben Übernahme – Google darf Motorola Mobility schlucken <<sueddeutsche.de
“Diese Übernahme wirft keine wettbewerbsrechtlichen Probleme auf”: EU-Kommission und US-Justizministerium genehmigen Google die Übernahme von Motorola Mobility. Allerdings wollen die Wettbewerbshüter den Internetgiganten scharf im Auge behalten. Denn mit dem Mobiltelefon-Hersteller verleibt sich der Konzern eine Vielzahl von Handypatenten ein.
Die EU-Kommission und die USA haben Google am Montag erlaubt, den Handy-Hersteller Motorola Mobility zu übernehmen. Damit hat der Internetgigant auf dem Weg zur Abwicklung des umfangreichsten Geschäfts in den 13 Jahren seines Bestehens eine wichtige Hürde genommen. Die geplante Übernahme hat ein Volumen von 9,4 Milliarden Euro.
EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia erklärte in einer Stellungnahme, die Fusion werde genehmigt, “weil wir nach eingehender Untersuchung zu dem Schluss gekommen sind, dass diese Übernahme keine wettbewerbsrechtlichen Probleme aufwirft”. Die Marktsituation bei Betriebssystemen und Patenten für Smartphones und Tablets werde durch die Fusion nicht erheblich verändert.
So bestehe keine Gefahr, dass Google andere Hersteller nun von einer Nutzung seines populären Betriebssystems Android abhalten wolle. Gleichwohl werde die EU-Kommission das Verhalten aller Marktteilnehmer weiter aufmerksam verfolgen, sagte Almunia weiter.
Das US-Justizministerium erklärte wenig später, eine sechsmonatige Überprüfung habe ergeben, dass durch den Zusammenschluss der Unternehmen der Wettbewerb auf dem Markt für Mobilfunkgeräte nicht gefährdet sei. Google ist vor allem an den mehr als 17.000 Patenten interessiert, die Motorola Mobility hält – eine wichtige Waffe im Wettbewerb mit Apple, Microsoft und anderen Konkurrenten.
Allerdings monierte das Ministerium, Google habe sich vergleichsweise “vieldeutig” geäußert, was die Lizensierung der Patente an Dritte angehe: “Die Behörde wird nicht zögern, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um den wettbewerbswidrigen Einsatz von grundlegenden Patenten (SEP) zu unterbinden.”
Motorola Mobility entwickelt Smartphones und Tablets. Das Unternehmen entstand aus der Mobilfunksparte von Motorola, als das Unternehmen vor einem Jahr aufgespalten wurde. Das andere Nachfolgeunternehmen, Motorola Solutions, ist von der Google-Übernahme nicht betroffen.
Google, das weltweit größte Unternehmen für Internetsuchdienste und Suchmaschinenwerbung, hat mit Android ein populäres Betriebssystem für mobile Geräte entwickelt.
Vor der Übernahme von Motorola Mobility sind noch kartellrechtliche Genehmigungen in den wichtigen Märkten China, Taiwan und Israel nötig.
Jungfernflug der Vega: Neue europäische Trägerrakete erfolgreich gestartet – Wissenschafts-Meldungen – FOCUS Online – Nachrichten
Montag, 13.02.2012, 17:56
Die neue europäische Trägerrakete Vega ist zu ihrem Jungfernflug erstmals ins All gestartet. Im Gepäck hatte die Vega bei ihrem Jungfernflug zwei Test-Satelliten sowie sieben Mini-Satelliten.
Die neue europäische Trägerrakete Vega ist am Montag erstmals ins All gestartet. Die kleine Rakete hob vom Weltraumbahnhof Kourou in Französisch-Guyana ab, wie die europäische Raumfahrtagentur ESA mitteilte. Im Gepäck hatte die Vega bei ihrem Jungfernflug zwei Test-Satelliten sowie sieben Mini-Satelliten. Die neue Trägerrakete soll die Beförderung von kleinen Satelliten ins All billiger und schneller machen.
Die Vega, die 30 Meter lang ist und einen Durchmesser von drei Metern hat, ist für ein Trägergewicht zwischen 300 Kilogramm und 2,5 Tonnen ausgelegt. Die Reichweite liegt zwischen 300 und 1500 Kilometern. Zum Vergleich: Die europäische Trägerrakete Ariane 5 kann bis zu 20 Tonnen ins All befördern. Vega, das „Leichtgewicht“ unter den Trägerraketen, wurde ab 1998 entwickelt und kostete laut ESA insgesamt 786 Millionen Euro. 60 Prozent der Kosten übernahm Italien, 25 Prozent Frankreich. Der Jungfernflug kostete 40 Millionen Euro.
Vega sollte bei ihrem Jungfernflug in 1450 Kilometern Höhe zunächst den kleinen italienischen Wissenschaftssatelliten LARES aussetzen, der nur einen Durchmesser von 37 Zentimetern hat, aber 400 Kilogramm schwer und mit 92 Reflektoren ausgestattet ist. Von der Erde aus soll er mit Laserstrahlen beschossen werden, um einen von Albert Einstein in seiner Relativitätstheorie beschriebenen Effekt genauer zu messen. Danach soll 350 Kilometer tiefer der rund 13 Kilogramm schwere Test-Satellit ALMASat-1 ausgesetzt werden.
An Bord der Vega waren auch sieben Würfel-Satelliten mit nur zehn Zentimeter Seitenlänge, die weniger als ein Kilo schwer sind. Sie waren im Rahmen eines europäischen Programms aus dem Jahr 2007 von Studenten entwickelt worden; darunter sind die ersten rumänischen, ungarischen und polnischen Satelliten. Nach einem Erfolg des Jungfernfluges ist ein zweiter Vega-Flug für Anfang 2013 vorgesehen.
Nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion waren zahlreiche militärische Raketen in Trägerraketen umgewandelt worden, um kleine Satelliten kostengünstig ins All zu bringen. Dies hatte lange Zeit die Entwicklung einer eigenen, europäischen Trägerrakete kleineren Ausmaßes behindert. Von Kourou aus waren auch bereits russische Sojus-Raketen gestartet, die ein Gewicht von bis zu drei Tonnen aufnehmen können. Sie hatten ebenfalls Satelliten ins All befördert.
ah/gxw/AFP
Raumfahrt: Trägerrakete Vega hat ihren Jungfernflug erfolgreich absolviert <<pcgames.de
Die neue Rakete Vega startete am Montag (morgens, nach Ortszeit) ihren ersten Ausflug ins All. Der Start der Vega erfolgte vom Weltraumbahnhof Kourou in Französisch-Guatemala aus. Die 30 Meter hohe Trägerrakete wurde in Europa entwickelt, insgesamt saßen die Ingenieure neun Jahre an der Entstehung der Vega-Rakete. Die Kosten für das Programm belaufen sich auf 710 Millionen Euro. Das wiederum bedeutet für die Industrie ein Schnäppchen, schließlich versuchte man die Kosten so gering wie möglich zu halten.
Vega ist die kleine Schwester der Ariane-Trägerrakete (50 Meter Höhe) und ist am Montag von dem Platz aus gestartet, von dem im Jahr 1979 die erste Ariane in den Weltraum aufbrach. Die alte Startrampe existiert noch immer, sie wurde kurzerhand nur etwas angepasst. Das Kontrollzentrum befindet sich im selben Gebäude wie damals. Mit an Bord hat Vega am Montag insgesamt neun Forschungssatelliten von verschiedenen Universitäten.
Die ESA feierte den gelungenen Jungefernflug von Vega. ESA-Generaldirektor Jean-Jacques Dordain sagte: “Es gibt nun keinen einzigen europäischen Satelliten mehr, der nicht mit europäischen Startdiensten ins All befördert werden kann”. Der Jungfernflug erzeugte Kosten von 40 Millionen Euro, die Entwicklung der Vega insgesamt 768 Millionen Euro. Die erste Vega Rakete transportierte acht kleinere Satelliten von europäischen Universitäten und den größeren italienischen Forschungssatelliten Lares.
Deutschland hat sich aus der Vega-Entwicklung allerdings rausgehalten. Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt erklärte heute, dass der Schwerpunkt Deutschlands auf der Entwicklung von Flüssiggasantrieben beruhe. Daher wurde damals nicht mitgemacht. Nun wolle man abwarten, wie sich Vega entwickelt und womöglich später noch einsteigen. Quelle: Arianespace
Die Trägerrakete Vega hat ihren Jungfernflug erfolgreich absolviert. Bei ihrem Start vom Raumflughafen in Kourou hatte die Nachfolgerin der erfolgreichen Ariane-Raketen bereits neun Satelliten diverser Universitäten an Bord. Deutschland war nicht an der Entwicklung von Vega beteiligt. Ein Youtube-Video zeigt den erfolgreichen Jungfernflug der Vega-Rakete
Vega ist die kleine Schwester der Ariane und soll am Montag zu ihrem Jungfernflug starten. Vega ist die kleine Schwester der Ariane und soll am Montag zu ihrem Jungfernflug starten. Die neue Rakete Vega startete am Montag (morgens, nach Ortszeit) ihren ersten Ausflug ins All. Der Start der Vega erfolgte vom Weltraumbahnhof Kourou in Französisch-Guatemala aus. Die 30 Meter hohe Trägerrakete wurde in Europa entwickelt, insgesamt saßen die Ingenieure neun Jahre an der Entstehung der Vega-Rakete. Die Kosten für das Programm belaufen sich auf 710 Millionen Euro. Das wiederum bedeutet für die Industrie ein Schnäppchen, schließlich versuchte man die Kosten so gering wie möglich zu halten.
Vega ist die kleine Schwester der Ariane-Trägerrakete (50 Meter Höhe) und ist am Montag von dem Platz aus gestartet, von dem im Jahr 1979 die erste Ariane in den Weltraum aufbrach. Die alte Startrampe existiert noch immer, sie wurde kurzerhand nur etwas angepasst. Das Kontrollzentrum befindet sich im selben Gebäude wie damals. Mit an Bord hat Vega am Montag insgesamt neun Forschungssatelliten von verschiedenen Universitäten.
Die ESA feierte den gelungenen Jungefernflug von Vega. ESA-Generaldirektor Jean-Jacques Dordain sagte: “Es gibt nun keinen einzigen europäischen Satelliten mehr, der nicht mit europäischen Startdiensten ins All befördert werden kann”. Der Jungfernflug erzeugte Kosten von 40 Millionen Euro, die Entwicklung der Vega insgesamt 768 Millionen Euro. Die erste Vega Rakete transportierte acht kleinere Satelliten von europäischen Universitäten und den größeren italienischen Forschungssatelliten Lares.
Deutschland hat sich aus der Vega-Entwicklung allerdings rausgehalten. Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt erklärte heute, dass der Schwerpunkt Deutschlands auf der Entwicklung von Flüssiggasantrieben beruhe. Daher wurde damals nicht mitgemacht. Nun wolle man abwarten, wie sich Vega entwickelt und womöglich später noch einsteigen. Quelle: Arianespace
via Raumfahrt: Trägerrakete Vega hat ihren Jungfernflug erfolgreich absolviert.
146025 SV/2 Vorratsdatenspeicherung – Notwendiges Ermittlungswerkzeug oder Symptom eines repressiven Staates? <<uibk.ac.at
| Institut: | Fakultäten Servicestelle |
| Lektor/in/n/en: | Lassnig Clemens |
| LV-Nummer: | 146025 |
| Titel: | Vorratsdatenspeicherung – Notwendiges Ermittlungswerkzeug oder Symptom eines repressiven Staates? |
| Typ/Stunden: | SV 2 |
| Rubrikzuordnung(en): |
+ Anzeigen
|
| Studien: |
+ Anzeigen
|
| Beginn: | 19.04.2012 |
| Unterrichtssprache: | Deutsch |
| Inhalt: | Mit 1. April 2012 wird Österreich die Vorratsdatenspeicherung einführen und man implementiert damit eine sehr umstrittene Methode mit dem Ziel der Gefahrenprävention. Von ihren BefürworterInnen wird sie als unumgänglich bezeichnet, KritikerInnen hingegen sehen darin eine Verletzung der Grundrechte und einen Schritt zum Überwachungsstaat. Der Vortrag soll allen Interessierten einen Überblick über die verschiedenen Aspekte dieses Themas geben, das einerseits medial unterrepräsentiert aber andererseits in Hinblick auf den Schutz der Privatsphäre von äußerster Wichtigkeit ist. |
via http://orawww.uibk.ac.at/public/lfuonline_lv.details?sem_id_in=12S&lvnr_id_in=146025
ACTA stoppen! <<netzfreiheit.org
– 25. Januar 2012Eingestellt unter: Blogpost
Macht was gegen ACTA – Schreibt an einen oder mehrere Abgeordnete und bekräftigt damit eure Stimme! Je voller deren Mailboxen, je lauter unser Krawall, desto besser unsere Chancen!
Sehr geehrte Frau Abgeordnete,
Sehr geehrter Herr Abgeordneter,
Das Anti-Counterfeiting Trade Agreement, das, wie Sie wissen, bereits von acht Staaten unterzeichnet wurde, stellt eine Bedrohung für die Freiheit und Offenheit des Internets dar. Unter ACTA wird Internetdienstanbietern und Webseiten mehr Macht verliehen, um zu überwachen, was wir online tun. Sie werden gezwungen diese Informationen auszuhändigen und unsere Aktivitäten den Behörden mitzuteilen – Alles im Namen des Urheberrechtsschutzes! Dieses kontroverse Abkommen über intellektuelle Güter verletzt unsere Grundrechte auf Redefreiheit und Zugang zu unserer Kultur.
Das Anti-Counterfeiting Trade Agreement wurde lange Zeit unter Geheimhaltung verhandelt und viele Aspekte des Abkommens sind so formuliert, dass eine falsche Interpretation zu oben genannten Risiken führen kann. ACTA fehlt demokratische Glaubwürdigkeit und ich bitte Sie deshalb im EU-Parlament gegen eine Unterzeichnung des Abkommens, wie es jetzt existiert, zu stimmen.
Mit freundlichen Grüßen
Ergeht an:
Dr. Hannes Swoboda (SPÖ) hannes.swoboda@europarl.europa.eu
Univ.-Prof. Dr. Josef Weidenholzer (SPÖ) josef.weidenholzer@europarl.europa.eu
Mag.a Evelyn Regner (SPÖ) evelyn.regner@europarl.europa.eu
Karin Kadenbach (SPÖ) karin.kadenbach@europarl.europa.eu
Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ) joerg.leichtfried@europarl.europa.eu
Mag. Othmar Karas (ÖVP) othmar.karas@europarl.europa.eu
Elisabeth Köstinger (ÖVP) elisabeth.koestinger@europarl.europa.eu
Dr. Richard Seeber (ÖVP) richard.seeber@europarl.europa.eu
Ing. Mag. Dr. Paul Rübig (ÖVP) paul.ruebig@europarl.europa.eu
Dr. Hubert Pirker (ÖVP) hubert.pirker@europarl.europa.eu
Heinz Becker (ÖVP) heinzk.becker@europarl.europa.eu
Mag.a Ulrike Lunacek (Grüne) ulrike.lunacek@europarl.europa.eu
Dr. Eva Llichtenberger (Grüne) eva.lichtenberger@europarl.europa.eu
Dr. Hans-Peter Martin (Liste Martin) office@hpmartin.net
Mag. Martin Ehrenhauser (Liste Martin) martin.ehrenhauser@europarl.europa.eu
Andreas Mölzer (FPÖ) andreas.moelzer@fpoe.at
Mag. Franz Obermayr (FPÖ) franz.obermayr@fpoe.at
Mag. Ewald Stadler (BZÖ) ewald.stadler@parlament.gv.at
via https://netzfreiheit.org/2012/01/25/acta-muss-gestoppt-werden/
Proteste gegen ACTA – 16.000 demonstrieren für Internetfreiheit – Bild 1 – München <<sueddeutsche.de
Die Teilnehmerzahl überraschte selbst die Polizei: Waren bei der Münchner Sicherheitskonferenz vergangenes Wochenende gerade einmal 2000 Menschen auf die Straße gegangen, demonstrierten am Samstag 16.000 Menschen bei eisiger Kälte gegen das Anti-Produktpiraterie-Abkommen ACTA – mehr als in jeder anderen deutschen Stadt.
“ACTA ad acta” legen: Unter diesem Motto haben am Samstag zehntausende Menschen in Europa gegen das geplante internationale Urheberrechts-Abkommen ACTA protestiert. In Deutschland beteiligten sich nach Angaben der Piratenpartei etwa 100.000 Menschen an dem internationalen Protesttag. Die größte Demonstration fand allerdings nicht in Berlin, sondern ausgerechnet in München statt.
Bild: dpa Süddeutsche.de/dpa/dapd/AFP/afis
via Proteste gegen ACTA – 16.000 demonstrieren für Internetfreiheit – Bild 1 – München – sueddeutsche.de.

Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) <<votewatch.eu
|
(89.60% of MEPs voted along party lines)
|
See vote by member states
(54.89% of MEPs voted along member state lines)
|
ACTA: Note from Marietje Schaake, Member of the European Parliament <<reddit.com
Eingereicht vor 16 Tagen von MarietjeSchaakeMEP
As a Member of the European Parliament (EP), I am concerned about the ACTA treaty in the international trade committee (INTA). Please find some information about the procedure of the ACTA treaty in the EU, especially the EP, below. You can reach me on Twitter via @marietjed66, where I will also post a message about this post.
The internet blackouts by thousands of websites last week in protest of the Stop Online Piracy Act (SOPA) and the Protect Intellectual Property Act (PIPA) have raised lively discussions. Not only in the US but also in the EU the question is how to balance or reform copyright laws whilst preserving an open internet.
The success of the protests against SOPA and PIPA has also given the internet community quite a confidence boost. How will this development influence future legislative proposals? The Anti-Counterfeiting and Trade Agreement (ACTA) is the next controversial treaty which may be about to become law. This is an international trade agreement which aims to halt counterfeited products, but also affects the internet. Already massive protests have taken place on the streets of Poland against ACTA.
A wide range of NGO’s, scholars, civil society organisations, engineers, industry and activists have expressed concern about the impact ACTA will have on online freedom and freedom of speech. But there are also serious questions about access to medicine and the fact that ACTA may violate international law. Certainly, the lack of transparency of the negotiations has made it very difficult for both civil society and the European Parliament to monitor the drafting process.
The European Commission and Member States will sign ACTA on Thursday January 26th in Japan. However, the European Parliament has a decisive voice on ACTA. It can determine whether the EU ratifies the treaty or not. Ratification means the treaty will actually be enacted; the signature itself is not legally binding but expresses intent and agreement on the text.
Next steps
The European Parliament has the decisive voice on ACTA and the INTA committee has the lead. Other committees will be developing their opinions on ACTA in the coming months. You can find some more information about the procedures and relevant committees on this official EP website
The 1st exchange of views on ACTA in the INTA committee is scheduled for either the 29th of February or the 1st of March. The committee will then most likely vote on the ratification of the treaty in April or May.
After that, the most important vote will be during the Strasbourg plenary session on June 11th to 14th, where all MEPs will be able to vote on ACTA. (Please note that these dates may change). If the majority of MEPs vote in favour of ratification ACTA will be ratified by the EU.
So what can we do to stop ACTA?
If you are concerned about ACTA, you can convince the EP to vote against ACTA. In November 2010 we proposed an alternative resolution on ACTA, which intended to take away the main concerns. It was voted down by a very slight majority, please see here (the red section represents MEPs voting against our resolution). As you can see, the difference is only 16 votes, out of 736 (or 754 as it stands now). Another text was then voted in favour, which said the Commission should carry on its negotiations.
If you are concerned about ACTA, contact MEPs (from your country of political party), especially targeting the ones who are in the committees who will vote on ACTA in the coming months. You can find their email addresses on the EP website. Perhaps it won’t have to come to a blackout!
I will organise a hearing in April, where parties that will be affected by ACTA can give their opinion. This meeting will be live streamed. If you wish to be informed about this, please send me an email: marietje.schaake-office@europarl.europa.eu.
I believe internet offers tremendous opportunities to bring makers of music, film and other cultural content closer to audiences at lower prices. However, while Europe offers the most attractive and diverse content in the world, much of it is locked behind fragmented copyright laws. Instead of focusing on enforcement, we must focus on reform, while keeping in mind that it is not the government’s job to preserve certain business models against the forces of the free market.
TL;DR: Important dates for ACTA in the European Parliament:
– 29 February/1 March: Discussion in international trade committee,
– April or May: Vote in international trade committee,
– 12, 13 or 14 June: Final vote in plenary (most important vote).
(Please note, all dates may be changed)
SD Fraktion im EU-Parlament will ACTA-Prüfung durch EUGH durchsetzen <<Telekom Presse
Am 29. Februar findet im Ausschuss des Europaparlaments für internationalen Handel eine erste Debatte über ACTA statt. Wie aus Kreisen der sozialdemokratischen Fraktion zu erfahren ist wird man dabei eine Prüfung des Abkommens durch den EUGH durchsetzen.
(09.02.2012, 11:10) Der Fahrplan des EU-Parlaments für ACTA steht durchaus noch nicht fest. Zwar ist klar, dass das Abkommen erstmals am 29. Februar im zuständigen Ausschuss für internationalen Handel behandelt wird. Aber eine Abstimmung schon im Juni im Plenum scheint immer unwahrscheinlicher.
Die Telekom Presse sprach mit der IKT-Sprecherin der sozialdemokratischen Fraktion im Wiener Landtag, Barbara Novak, über das Abkommen. Sie lehnt ACTA ab, da es ein ungeeignetes Mittel für die als Ziel genannte Bekämpfung der Produktpiraterie ist. Sie geht hart ins Gericht mit den Inhalten: „ACTA wird nicht greifen. Es ist ein ursteinzeitlicher Ansatz und entspricht nicht mehr der Lebensrealität der Menschen, die im Internet ja nicht nur mehr Konsumenten sind, sondern bereits auch Produzenten. Außerdem fehlen mit Indien und China zwei der wichtigsten Länder für das Thema.“
Novak lehnt auch den Prozess und die Art des Zustandekommens durch Geheimverhandlungen ab. „In der EU gibt es einige Open Data Initiativen und dann werden so wichtige Abkommen geheim verhandelt und die Öffentlichkeit nicht informiert. Die Open Data Initiativen sind gut, aber es geschieht genau das Gegenteil.“
Hinter ACTA stehe in Österreich auch keine politische Willensbildung, meint Novak: „Das ist alles auf Beamtenebene geschehen.“
Aus der Fraktion der sozialdemokratischen Abgeordneten aus Österreich ist aber zu hören, so Novak, dass es hier sehr wohl eine Beschäftigung mit der Materie gibt und sich daher die kritischen Stimmen mehren. Die Fraktion der Sozialdemokraten im EU Parlament hat sich bereits entschlossen eine Prüfung von ACTA durch den Europäischen Gerichtshof zu verlangen und durchzusetzen.
Das könnte bereits bei der Sitzung des Ausschusses am 29. Februar geschehen. Dafür scheint es bereits eine Mehrheit im Ausschuss zu geben. Damit wäre dann die weitere parlamentarische Behandlung bis zum Erhalt des Rechtsgutachtens des EUGH ausgesetzt und damit auch die Gültigkeit des Abkommens verschoben. Das Abkommen kann erst nach Ratifizierung durch das EU-Parlament in Kraft treten.
Ähnlich hart geht auch einer der führenden Experten in der sozialdemokratischen Fraktion, der deutsche Abgeordnete Bernd Lange, mit ACTA ins Gericht: „Ich bezweifle, dass der Bericht vor dem Sommer zur Abstimmung gelangt. Es gibt noch immer zahlreiche offene Fragen über mögliche Auswirkungen dieses Abkommens auf die Bürger und auf spezifische Bereiche wie den Zugang zu Generika und die Netzneutralität. Wir wollen nicht, dass Internetanbieter zu Scheriffs des Cyberspace werden. Wir werden den Text im Detail überprüfen und möglicherweise den Europäischen Gerichtshof um ein Rechtsgutachten ersuchen.
Die Kommission hat ihre Transparenzpolitik verraten und das Parlament nicht über den Verhandlungsverlauf informiert. Wir konnten die ersten Entwürfe des Abkommens nur deshalb lesen, weil andere Verhandlungspartner sie veröffentlicht haben.
Jetzt haben wir als Europäisches Parlament nur noch die Möglichkeit, dem gesamten Text zuzustimmen oder ihn abzulehnen, ohne Änderungen vornehmen zu können. Das ist eine kritische Entscheidung für die EU, und wir können die Abstimmung nicht überstürzen.“
Auch der fraktionsfreie EU-Abgeordnete Martin Ehrenhauser ist überzeugt, dass eine Mehrheit im EU-Parlament gegen ACTA greifbar nahe ist. „Das Zünglein an der Waage sind derzeit die unentschlossenen Liberalen. Die Liberalen müssen für Bürgerrechte und gegen die Lobbyinteressen der ‘Content-Indutrie’ stimmen“, so Martin Ehrenhauser.
Derzeit haben sich neben Ehrenhauser die Linken und Grünen eindeutig gegen das Abkommen ausgesprochen. Auch die Sozialdemokraten werden nach Einschätzung Ehrenhausers mit hoher Wahrscheinlichkeit dagegen stimmen. Hinzu kommen neun europaskeptischen UKIP-EU-Abgeordneten sowie drei weitere Fraktionsfreie. „Würde auch die ALDE-Fraktion geschlossen gegen das Abkommen stimmen, wäre die Mehrheit erreicht“, analysiert Ehrenhauser in seinem aktuellen Blogbeitrag.
„Wichtig ist, dass die Zivilgesellschaft weiter ihren engagierten Protest fortsetzt, denn die entscheidende Protestphase kommt erst. Nur so können wir die Liberalen überzeugen und die Sozialdemokraten am Umfallen hindern“, so Ehrenhauser abschließend.
via SD Fraktion im EU-Parlament will ACTA-Prüfung durch EUGH durchsetzen – Telekom Presse.
Die Köpfe hinter ACTA in der EU-Kommission – fm4.ORF.at
Er sei von den Protesten gegen ACTA nicht beeindruckt, versicherte Karel de Gucht am Mittwoch den EU-Parlamentariern. Sein Handeln erweckte allerdings einen gegenteiligen Anschein: de Gucht hatte alle Fraktionen zu dringenden Gesprächen gebeten. Nacheinander und natürlich hinter verschlossenen Türen, wie es dem Ungeist dieses Abkommens, dessen Text jahrelang strikt geheimgehalten worden war, entspricht.
Die Proteste in Polen, Tschechien, der Slowakei und neuerdings auch in Lettland hatten zu eiligen Distanzierungen der jeweiligen Regierungen geführt, was wiederum hinter den Kulissen von Brüssel einige Hektik ausgelöst hat. Ein Land könnte nämlich genügen, um das gesamte, umstrittene “Anti-Piraterie”-Abkommen zu Fall zu bringen. Mit dem 11. Februar steht noch dazu ein weltweiter Aktionstag bevor. Auch in Österreich sind für Samstag Demonstrationen geplant
Read the rest of this entry »
Hintergründe und weiter reichende Pläne zu ACTA in der EU-Kommission <<Telekom Presse
Die Betreiber an der Spitze der Kommission gehen nach einem abgestimmten Plan vor und stützen sich unter anderem auf eine leitende Juristin, die jahrelange Cheflobbyistin und Juristin der Lobby der Musikindustrie war. Weitere Richtlinienentwürfe wie IPRED und IPRED2 enthalten noch viel weitergehende Pläne zur Überwachung, Zensur und Kriminalisierung von Internetusern.
(09.02.2012, 21:43) Wer hinter ACTA steckt ist so leicht nicht auszumachen, abgesehen von der Lobby der Musik- und Filmindustrie. In der Politik ist das schon weniger klar. In der Zwischenzeit haben zwar bereits vier Länder, nämlich Polen, Tschechien, Slowakei und jüngst auch Lettland die Ratifizierung ausgesetzt.
Ist die ACTA-Hysterie berechtigt? »Internet-Law
sRomy says:
Wem noch nicht klar ist, warum Deutschland (im Gegensatz zu zB Österreich) die Ratifizierung zurück zieht…
hier ist die Antwort 🙂
Wer sich gegen ACTA ausspricht, der muss sich also in einem ersten Schritt bewusst machen, dass ACTA im Vergleich zur geltenden deutschen Rechtslage keine Verschärfung mehr mit sich bringt, weil entsprechende Regelungen in Deutschland – anders als in manchen anderen Ländern – längst vorhanden sind
Wer versucht, sich über die Inhalte des sog. Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) zu informieren, hat es nicht leicht. Im Netz finden sich zwar jede Menge aufgeregter Aufrufe, die sich aber fast durchgehend durch eine starke Faktenarmut auszeichnen. Es betrübt mich richtiggehend, dass auch viele Falschinformationen verbreitet werden. Die aktuelle Diskussion ist leider in weiten Teilen äußerst unsachlich. Es gibt gute Gründe sich gegen ACTA auszusprechen, aber man sollte seriös argumentieren.
Wenn man sich den ACTA-Text anschaut, dann findet man dort fast nichts, was nicht in Deutschland ohnehin schon geltendes Recht wäre. ACTA geht allerdings punktuell über die bisherigen Regelungen des europäischen Rechts hinaus, was von Rechtswissenschaftlern kritisiert wird. Diese Feststellung ist einerseits erschreckend, weil sie belegt, dass Deutschland gerade in den letzten 10 Jahren das Urheberrecht und den gewerblichen Rechtsschutz fortlaufend zugunsten der Rechteinhaber verändert hat und praktisch alles was ACTA verlangt, längst umgesetzt hat.
Andererseits sind damit aber Thesen, wie man sie im Piratenpad lesen kann, wonach ACTA ähnlich wie SOPA eine Internetzensur einführen, eine Strafbarkeit der Privatkopie begründen und neue Grenz- bzw. Zollbefugnisse schaffen würde, fast durchgehend falsch.
Die spezifisch das Internet betreffenden Regelungen finden sich in Art. 27 des Abkommens. Die dortigen Forderungen nach einem wirksamen strafrechtlichen und zvilrechtlichen Vorgehen gegen Rechtsverletzungen (siehe z.B. §§ 97 ff. UrhG und §§ 106 ff. UrhG), nach Auskunftsansprüchen gegen Provider (siehe: § 101 UrhG, § 19 MarkenG) und nach Rechtsvorschriften zum Schutz technischer Maßnahmen, also Kopierschutz (siehe: §§ 95 a ff. UrhG), sind im deutschen Recht allesamt bereits vorhanden. Auch Netzsperren oder ein Three-Strikes-Modell sieht ACTA, entgegen anderslautender Behauptungen, nicht vor. Auch die des öfteren aufgestellte Behauptung, ACTA würde Internet-Provider dazu verpflichten Online-Inhalte zu überwachen, findet im Vertragtext keine Stütze.
Die vorsätzliche Verletzung von Urheberrechten (§§ 106 ff. UrhG) und gewerblichen Schutzrechten (siehe z.B. §§ 143 ff. MarkenG) ist in Deutschland längst strafbar, auch wenn teilweise etwas anderes behauptet wird. Die Strafbarkeit der Verletzung von Urheberrechten ist nach deutschem Recht auch nicht auf eine gewerbsmäßige Rechtsverletzung beschränkt, diese ist vielmehr “nur” ein Strafschärfungsgrund.
Ein Recht auf Privatkopie im Wege des Filesharing gibt es nach deutschem Recht ohnehin nicht, was der Gesetzgeber in § 53 Abs. 1 S. 1 UrhG noch ergänzend dadurch klargestellt hat, dass eine privilegierte Privatkopie ausscheidet, wenn eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Kopiervorlage verwendet wird.
Auch die Beschlagnahmebefugnisse des Zoll sind als sog. Grenzbeschlagnahme im deutschen Recht bereits umfassend geregelt. Hierzu empfehle ich die Lektüre der §§ 146 ff. MarkenG, 142a PatG oder 111b UrhG. Auch insoweit bingt ACTA nicht viel Neues.
Wer sich gegen ACTA ausspricht, der muss sich also in einem ersten Schritt bewusst machen, dass ACTA im Vergleich zur geltenden deutschen Rechtslage keine Verschärfung mehr mit sich bringt, weil entsprechende Regelungen in Deutschland – anders als in manchen anderen Ländern – längst vorhanden sind.
ACTA zememtiert eine urheberrechtliche Richtungsentscheidung, die einseitig die Rechteinhaber begünstig und wenig Rücksicht auf das Gemeinwohl nimmt. Wir brauchen m.E. eine andere Weichenstellung im Urheberrecht, weil das jetzige System weder funktioniert noch einen fairen Ausgleich schafft und u.a. im Bereich von Wissenschaft und Bildung – aber nicht nur dort – zu schädlichen Einschränkungen führt.
Wenn man ACTA kritisiert, dann sollte man sich dennoch an die sachlich zutreffenden Argumente halten.
Update:
Noch eine kurze Ergänzung, die sich mir aufgrund der aktuellen Twitter-Diskussion aufdrängt. ACTA ist ein völkerrechtlicher Vertrag und kein Gesetz. Gebunden werden damit also nur die Mitgliedsstaaten – in unserem Fall die EU – und nicht der Nutzer oder Provider. Die Mitgliedsstaaten müssen ACTA dann in innerstaatliches Recht umsetzen. Die EU wird diese Regelungen vermutlich in Form einer Richtlinie bzw. einer Ergänzung der sog. Enforcement-Richtlinie umsetzen. Für das deutsche Recht sehe ich auf den ersten Blick keinen nennenswerten Änderungsbedarf, weshalb ich mir vorstellen kann, dass man unsere nationalen Gesetze wie das UrhG, MarkenG oder PatG aufgrund des ACTA-Abkommens überhaupt nicht ergänzen wird.
Österreichisches Patentamt: Stellungnahme zu ACTA – Telekom Presse
In einer Aussendung des Patentamts zeigt man sich bereit einen aktiveren Beitrag zum Schutz des geistigen Eigentums beizutragen, auch wenn Proteste gegen ACTA immer lauter werden.
(10. 02. 2012; 16:00) Der ausverhandelte ACTA-Text bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Ratifizierung durch die EU-Ebene als auch durch sämtliche Mitgliedsstaaten.
Innerhalb Österreichs handelt es sich, nach Angaben des Österreichischen Patentamts, um eine Querschnittsmaterie der verschiedenen Ministerien und dem Patentamt. An sich sei man für Marken- und Patentschutz, nicht aber etwa für Urheberrecht verantwortlich.
Der Präsident des Österreichischen Patentamtes, Friedrich Rödler, betonte in diesem Zusammenhang:“ Das Österreichische Patentamt sieht sich durch diesen Anlassfall in seinen Überlegungen bestärkt, im Rahmen eines Vorschlages zur strukturellen Bereinigung und Zusammenführung der Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Geistigen Eigentums und seines Schutzes in einer zentralen Stelle, einen Beitrag zur Verwaltungsreform leisten zu wollen. Durch den Abbau von Parallelstrukturen kann künftig ein noch wesentlich effizienterer Beitrag zum Schutz des geisten Eigentums geleistet werden.“
In Österreich sieht man anscheinend trotz des größer werdenden Unmuts und der angekündigten internationalen Demonstrationen keinen Grund ACTA nicht zu ratifizieren. Im Gegenteil: Man sieht sich in den Ämtern dazu veranlasst, vehementer gegen Urheberrechtsverletzungen vorzugehen.
Auf Anfragen der Zuständigkeit verweist ein Ministerium zum anderen. Das Bundeskanzleramt weist die Verantwortlichkeit zum einen Teil auf das Wirtschaftsministerium und auf das Außenministerium hin. Doch auch diese Ministerien fühlen sich nicht zuständig. Lediglich das Justizministerium weiß um seine Aufgabe und gibt an, zu prüfen welche Änderungen in bestehenden Gesetzestexten vorgenommen werden müssten.
Auch Marco Schreuder, Mitglied der Grünen, ist sehr daran interessiert zu erfahren, wer denn nun genau im Parlament für ACTA zuständig gewesen ist und wo die Ansprechpartner für dieses Abkommen zu finden sind.
Im Rahmen der morgen stattfindenden Proteste, sind allein in Österreich sechs Demonstrationen geplant. Darunter auch in Wien, Graz und Salzburg. Informationen dazu gibt es auch auf der Webseite stopp-acta.at.
via Österreichisches Patentamt: Stellungnahme zu ACTA – Telekom Presse.
ACTA: Grüne fordern Stopp der Ratifizierung <<futurezone.at
Nach dem Stopp der Ratifizierung des umstrittenen Anti-Piraterie-Abkommens ACTA durch Polen, Tschechien und die Slowakei drängen die Grünen auf einen ähnlichen Schritt durch Österreich.
„Auch Österreich muss das ACTA-Abkommen stoppen“, forderte der Grüne Bundesrat Marco Schreuder am Dienstag in einer Aussendung. „Ein Vertrag, der geheim verhandelt wurde, und an der nur eine Seite – nämlich die Content-Industrie – mitwirken durfte, hat keinen demokratischen Wert“. In den vergangenen Tagen hatten bereits Polen, Tschechien und die Slowakei die Ratifizierung des des umstrittenen Copyright-Paktes ACTA ausgesetzt
Mehrheit in EU-Volksvertretung fraglich
Schreuder kritisiert die mangelnde Einbindung von Internet-Usern, Datenschützern und Technologieexperten bei den Verhandlungen. „Ohne transparente Verhandlungen darf es keine rechtsgültigen Verträge geben.“ Die Grünen unterstützen auch die für Samstag geplante Protestdemonstration gegen ACTA in Wien.
Kritik am Abkommen hatten zuvor bereits Vertreter von SPÖ und BZÖ sowie der fraktionslose Europaabgeordnete Martin Ehrenhauser geübt. Auf das Europaparlament richtet sich in der ACTA-Debatte das Hauptaugenmerk. Damit das Abkommen in Kraft treten kann, muss es nämlich auch von der EU-Volksvertretung abgesegnet werden. Eine Mehrheit für das Vertragswerk scheint äußerst fraglich.
Strittiges Abkommen
Das Abkommen wurde von 21 der 27 EU-Staaten unterzeichnet, darunter auch Österreich. Das „Anti-counterfeiting Trade Agreement“ ist ein internationaler Handelspakt mit dem Ziel, Urheberrechte auch international durchzusetzen. Es geht auf eine Initiative der USA und Japans zurück und ergänzt das TRIPS-Abkommen von 1994 im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO).
Die Befürworter argumentieren, dass der Pakt keinerlei Gesetzesänderungen auf nationaler Ebene vorsehe, sondern nur den geltenden Rechtsbestand absichere. Kritikern zufolge ebnet das Abkommen einer Einschränkung der Internetfreiheit unter dem Vorwand des Kampfes gegen Film- und Musikpiraterie den Boden.
via ACTA: Grüne fordern Stopp der Ratifizierung | Netzpolitik | futurezone.at: Technology-News.
Grüne: Auch Österreich muss ACTA-Ratifizierung stoppen – Copyrights ››derStandard.at
Nach Polen, Tschechien und der Slowakei
Nach dem Stopp der Ratifizierung des umstrittenen Anti-Piraterie-Abkommens ACTA durch Polen, Tschechien und die Slowakei drängen die Grünen auf einen ähnlichen Schritt durch Österreich. “Auch Österreich muss das ACTA-Abkommen stoppen”, forderte der Grüne Bundesrat Marco Schreuder am Dienstag in einer Aussendung. “Ein Vertrag, der geheim verhandelt wurde, und an der nur eine Seite – nämlich die Content-Industrie – mitwirken durfte, hat keinen demokratischen Wert”.
“Ohne transparente Verhandlungen darf es keine rechtsgültigen Verträge geben.”
Schreuder kritisiert die mangelnde Einbindung von Internet-Usern, Datenschützern und Technologieexperten bei den Verhandlungen. “Ohne transparente Verhandlungen darf es keine rechtsgültigen Verträge geben.” Die Grünen unterstützen auch die für Samstag geplante Protestdemonstration gegen ACTA in Wien. Kritik am Abkommen hatten zuvor bereits Vertreter von SPÖ und BZÖ sowie der fraktionslose Europaabgeordnete Martin Ehrenhauser geübt. Auf das Europaparlament richtet sich in der ACTA-Debatte das Hauptaugenmerk. Damit das Abkommen in Kraft treten kann, muss es nämlich auch von der EU-Volksvertretung abgesegnet werden. Eine Mehrheit für das Vertragswerk scheint äußerst fraglich.
Einschränkung der Internetfreiheit
Das Abkommen wurde von 21 der 27 EU-Staaten unterzeichnet, darunter auch Österreich. Das “Anti-counterfeiting Trade Agreement” ist ein internationaler Handelspakt mit dem Ziel, Urheberrechte auch international durchzusetzen. Es geht auf eine Initiative der USA und Japans zurück und ergänzt das TRIPS-Abkommen von 1994 im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO). Die Befürworter argumentieren, dass der Pakt keinerlei Gesetzesänderungen auf nationaler Ebene vorsehe, sondern nur den geltenden Rechtsbestand absichere. Kritikern zufolge ebnet das Abkommen einer Einschränkung der Internetfreiheit unter dem Vorwand des Kampfes gegen Film- und Musikpiraterie den Boden. (APA)
via Grüne: Auch Österreich muss ACTA-Ratifizierung stoppen – Copyrights – derStandard.at › Web.
Bundesregierung: Eiertanz um ACTA <<futurezone.at
Österreich hat den umstrittenen Copyright-Pakt ACTA zwar unterschrieben, in der Regierung ist aber niemand auszumachen, der sich dafür zuständig fühlt. Ministerien wiegeln Anfragen ab und verweisen auf andere Ressorts. Auch im Bundeskanzleramt gibt man sich ahnungslos. Eine Mehrheit für das umstrittene Abkommen im EU-Parlament ist mittlerweile alles andere als sicher.
Der Copyright-Pakt ACTA (kurz für Anti-Counterfeiting Trade Agreement) sorgt seit Wochen europaweit für Aufregung. Polen, Tschechien, die Slowakei und Lettland, die das Abkommen ebenso wie Österreich und zahlreiche weitere EU-Mitgliedsstaaten Ende Jänner unterzeichneten, haben nach Protesten von Bürgern die Ratifizierung von ACTA mittlerweile ausgesetzt. Ob auch die österreichische Bundesregierung ähnliches plant, ist nicht herauszufinden. Der Grund: In der Regierung fühlt sich niemand für das umstrittene Handelsabkommen verantwortlich.
“Versteh ich nicht”
Das Bundeskanzleramt verweist darauf, dass das Wirtschaftsministerium inhaltlich und das Außenministerium für den Ablauf zuständig sei. Auf den Einwurf, dass die Unterzeichnung des Abkommens im Ministerrat einstimmig – also auch vom Bundeskanzler – beschlossen wurde, heißt es: “Dass Sie das jetzt auf den Bundeskanzler schieben wollen, versteh ich nicht.”
“Haben damit nichts mehr zu tun”
“Wir haben damit nichts mehr zu tun”, heißt es auf Anfrage der futurezone aus dem Wirtschaftsministerium. Das Ministerium habe lediglich während der Verhandlungen die Stellungnahmen und Weisungen der österreichischen Ministerien koordiniert, so eine Sprecherin: “Wir haben das weitergegeben.”
“Unsere Rolle ist sehr beschränkt”
Zur Abstimmung in den Ministerrat am 24. Jänner wurde das Abkommen vom Außenministerium eingebracht. “Unsere Rolle dabei ist sehr beschränkt”, hieß es damals aus dem Außenamt. Der Beschluss im Ministerrat wurde von dem Ministerium eingebracht, weil die österreichische Vertretung in Japan das Abkommen unterzeichne: “Verhandelt wurde vom Wirtschaftsministerium.”
Querschnittsmaterie
ACTA sei eine Querschnittsmaterie, in die neben Wirtschafts- und Außenministerium auch noch das Justizministerium, das Finanzministerium, das Innenministerium, sowie das im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie angesiedelte Patentamt zuständig seien, erläutert ein Sprecher des Außenamts. Das Außenministerium sei für die Vertragsunterzeichnung und die Ministerratseinbringung zuständig: “Wenn ein Diplomat was unterzeichnet, geschieht das auf einstimmigen Beschluss der Bundesregierung.”
Das Außenamt muss nun auch noch einen Ministerratsvortrag zur Zuleitung von ACTA an das Parlament einbringen. Geschieht das nicht, wäre der Ratifizierungsprozess gestoppt. Ein Termin dafür ist noch nicht bekannt.
Justizministerium prüft rechtliche Anpassungen
Aus dem Justizministerium heißt es, dass derzeit geprüft werde, welche rechtlichen Anpassungen durch ACTA notwendig werden könnten. Möglich sei, dass in bestimmten Fällen aus Privatanklagedelikten Offizialdelikte werden. Das bedeutet, dass bei – wie es aus dem Justizressort heißt – “besonders schwerwiegenden” Urheberrechtsverstößen der Staatsanwalt ermitteln muss.
“Blind auf die EU vertraut”
“Wer in Österreich für ACTA zuständig ist, würde ich auch gerne wissen”, sagt der grüne Bundesrat Marco Schreuder, dessen Fraktion vergangene Woche im Bundesrat gegen ACTA protestierte und einen Stopp der Ratifizierung des Abkommens auch in Österreich forderte. “Offensichtlich hat man blind auf die EU vertraut. ACTA wurde im Ministerrat durchgewunken, ohne dass es einen Meinungsbildungsprozess gegeben hätte”, kritisiert Schreuder: “Man hat sich überhaupt nicht darum gekümmert.”
Nach Protesten von Bürgern würden nun – wie unter anderem die Beispiele von Polen, Tschechien und der Slowakei zeigen würden, die Nationalstaaten plötzlich bemerken, dass sich das Abkommen auch auf ihre eigene Gesetzgebung auswirke. Entscheidend sei aber ohnehin, wie das EU-Parlament abstimme.
EU-Parlament: Mehrheit unsicher
Die EU-Abgeordneten können das Abkommen noch kippen. Zur Abstimmung wird es voraussichtlich im Juni kommen. Eine Mehrheit für den umstrittenen Pakt scheint mittlerweile alles andere als sicher. Am Donnerstag meinte etwa der Fraktionsvorsitzende der Sozialdemokraten im EU-Parlament, der Österreicher Hannes Swoboda, er befürchte, dass das Abkommen dazu genutzt werden könne, um in die Privatsphäre der Internet-Nutzer einzudringen: “Wir können uns im Moment nicht vorstellen, für ACTA zu stimmen.”
Der fraktionsfreie österreichsiche Abgeordnete Martin Ehrenhauser hält eine Mehrheit im EU-Parlament gegen ACTA für möglich, wie er in seinem Blog notierte. Das sei unter anderem von den Liberalen abhängig, die in der Frage noch gespalten seien.
Nach Meinung von Kritikern könnte das umstrittene Abkommen, das in den vergangenen Jahren zwischen 39 Staaten, darunter neben den USA und Japan auch die 27 Mitgliedsstaaten der EU, ausverhandelt wurde, zur Internet-Überwachung und Einschränkungen bei der Meinungsfreiheit führen. Am Samstag sind europaweit Demonstrationen gegen ACTA geplant. In Österreich wird in Wien, Graz, Salzburg, Klagenfurt, Leoben, Linz, Innsbruck und Bregenz protestiert.
via Bundesregierung: Eiertanz um ACTA | Netzpolitik | futurezone.at: Technology-News.
INDECT kontern – Politikerlügen automatisiert erkennen <<Farlion Inside
Die “EU-Sicherheitsexperten” arbeiten ja seit geraumer Zeit am Projekt INDECT, einem System zur vollautomatischen Überwachung von Personen in öffentlichen Räumen. Dieses System soll beispielsweise “verdächtiges Verhalten” automatisch erkennen und die entsprechenden Personen dann überwachen und gegebenenfalls Sicherheitskräfte in den Einsatz schicken.
Das widerspricht zwar – zumindest bei uns – diversen Artikeln im Grundgesetz, trotzdem ist Deutschland in großem Umfang an diesem Projekt beteiligt.
Letztlich läuft es darauf hinaus, dass jeder Bürger erstmal prinzipiell unter Generalverdacht gestellt würde. Die Politik steuert also darauf zu, dem normalen Bürger prinzipiell erst einmal schlechte Absichten zu unterstellen.
Gestern kam mir eine spontane Idee. Warum den ganzen Unfug nicht mit ähnlichen Mitteln kontern?
Wir alle wissen, dass Lügen eine Hauptbeschäftigung von Politikern ist. Für den ungeübten Bürger ist es oftmals schwer, diese Lügen gleich zu erkennen. Aber ebenso wie INDECT das verdächtige Verhalten von potentiellen Straftätern erkennen soll, wäre es möglich, ein genauso “zuverlässiges” Projekt zu erstellen, was Politikerlügen entlarvt.
Es gibt seit Jahren psychologische Studien, mit deren Hilfe man anhand von Mimik und Gestik eines Menschen darauf schließen kann, ob ein Mensch lügt oder nicht. Auf Basis dieser Studien urteilen Polizeipsychologen und gerichtlich bestellte Gutachter übrigens auch oft wenn es darum geht, die Glaubwürdigkeit von Verdächtigen oder Zeugen in Strafprozessen zu beurteilen.
Das könnte man wundervoll nutzen.
Eine Erkennungssoftware zur Entlarvung von Politikerlügen
Stellt Euch mal vor, man müsste nur ein Programm installieren, das sich an einen Medienplayer hängt und das dann auf Wunsch Reden und Debatten von Politikern auf Mimik und Gestik analysiert und bei jeder potentiellen Lüge einen entsprechenden Warnhinweis im Bild erscheinen lässt?
Prinzipiell wäre das vorstellbar und durchführbar. Scheitern wird es aber wohl am Mangel interessierter Programmierer, die sich unbezahlt für so ein Projekt zur Verfügung stellen. Falls aber doch der ein oder andere Programmierer Interesse hat, bitte melden, denn interessant wäre so ein Projekt schon, besonders wenn es dann noch international verbreitet würde.
via INDECT kontern – Politikerlügen automatisiert erkennen – Farlion Inside.
Internet-Piraterie: Berlin verweigert Unterschrift unter Acta-Abkommen <<WELT ONLINE
Erfolg für die deutschen Gegner von Acta: Das Auswärtige Amt wird umstrittene internationale Urheberrechtsabkommen vorerst nicht unterzeichnen.
Deutschland wird das internationale Urheberrechtsabkommen Acta nach Informationen der Nachrichtenagentur dpa vorerst nicht unterzeichnen. Das Auswärtige Amt habe die bereits erteilte Weisung zur Signierung des umstrittenen Vertragswerks wieder zurückgezogen, verlautete am Freitag aus Regierungskreisen.
Aktion zum ACTA-Abkommen
Das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (Handelsabkommen zur Abwehr von Fälschungen) wurde am 26. Januar von der EU sowie von 22 der 27 Mitgliedsstaaten unterzeichnet. Der auf Initiative der USA und Japans ausgehandelte Vertrag regelt unter anderem die “Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums im digitalen Umfeld”.
Deutschland habe den Vertrag nur aus formalen Gründen noch nicht mit unterzeichnet, hieß es daraufhin im Auswärtigen Amt.
Deutsche Behörden warnen vor akuter Hacker-Gefahr
In der Zwischenzeit verstärkten sich jedoch die Proteste gegen ACTA, zahlreiche Internet-Aktivisten mobilisierten zu einer Kampagne gegen das Abkommen. Die Grünen, die Linke und die Piratenpartei sprachen sich ebenfalls gegen ACTA aus. Bedenken wurden auch innerhalb der FDP laut. Für (den morgigen) Samstag werden mehrere zehntausend Teilnehmer bei Anti-ACTA-Demonstrationen in 60 deutschen Städten erwartet.
Am Freitag hatte der CDU-Netzpolitiker Michael Kretschmer die mangelnde Öffentlichkeit bei den Verhandlungen kritisiert. „Viel Aufregung wäre vermieden worden, hätte es bei den Verhandlungen mehr Transparenz gegeben“, sagte der stellvertretende Unions-Fraktionsvorsitzende in Berlin. Es schaffe kein Vertrauen in der Bevölkerung, „wenn solche Verträge wie ein Geheimabkommen zustande kommen“.
Kretschmer sagte, er wünsche sich eine breite Debatte über das Abkommen. „Es ist ein richtiger Schritt, dass die Staaten nicht länger versuchen, isoliert Regeln für das Internet aufzustellen. Das Internet braucht internationale Abkommen.“ Acta könne helfen, „zu einer globalen Verständigung über den Schutz von Urheberrechten zu kommen“.
Nach Polen und Tschechien hat damit der dritte Staat die Ratifizierung des Abkommens Acta vorerst ausgesetzt.
In Orag hatte Tschechiens Ministerpräsident Petr Necas erklärt: „Wir dürfen auf keinen Fall zulassen, dass die bürgerlichen Freiheiten und der freie Zugang zu Informationen in irgendeiner Weise bedroht sind“.
Der überraschenden Ankündigung in Tschechien waren Proteste gegen das Abkommen vorangegangen. Hacker der Gruppe „Anonymous“ entwendeten eine Liste mit Privatanschriften und Telefonnummern von mehr als 27 000 Parteimitgliedern der Regierungspartei ODS und spielten sie tschechischen Zeitungen zu. Auch in Polen hatte es wochenlang Proteste gegeben.
dpa/toto
Deutschland wird ACTA-Abkommen vorerst nicht unterzeichnen <<n-tv.de
Das Auswärtige Amt habe die bereits erteilte Weisung zur Signierung des umstrittenen Vertragswerks wieder zurückgezogen, verlautet aus Regierungskreisen. Das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (Handelsabkommen zur Abwehr von Fälschungen) wurde im Januar von der EU, aber noch nicht von allen Mitgliedsstaaten unterzeichnet.
via Nachrichten, aktuelle Schlagzeilen und Videos – n-tv.de.
ACTA-Abkommen schwer unter Beschuss <<blog.zdf.de
Der Netz-Protest gegen amerikanische Gesetzentwürfe zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen (SOPA und PIPA) Anfang des Jahres zeigte Wirkung. Nun steht die nächste Nagelprobe ins Haus: Das ACTA-Abkommen geht in die entscheidende Phase und das Netz läuft erneut Sturm. Für den 11. Februar sind hunderte Demonstrationen geplant.
Am 18. Januar 2012 ließ das Internet die Muskeln spielen: Unzählige Webseiten rund um den Globus, darunter auch Riesen wie Google und Wikipedia, schalteten ab oder schränkten ihre Dienste ein. Der für jeden spürbare Protest richtete sich gegen die amerikanischen Gesetzentwürfe zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen (SOPA und PIPA).
Beide Novellen sahen weitgehende Überwachung des Netzes und harsche Sanktionen gegen “Raubkopierer” vor. Schon am nächsten Tag bekamen die Befürworter kalte Füße. Ein US-Senator nach dem anderen erklärte über Twitter und auf Facebook, er habe die Proteste gehört und sehe nun ein, dass die Freiheit der Menschen mehr Rücksicht verdiene. Plötzlich ungeliebt, stehen die Gesetzentwürfe seitdem auf dem Abstellgleis.
Erster großer Lobbyerfolg der Netzgemeinde
Ein grandioser Erfolg für die weltweite Netzgemeinde. Sie hat sich am 18. Januar endgültig als mächtige Lobby formiert und Politikern in freien Ländern gezeigt, dass gerade aus den sozialen Netzwerken längst ihre Wähler sprechen – und nicht nur einige Nerds. Gute Gelegenheit also für Regierungen, den Umgang mit dem nunmehr netzaffinen Souverän neu zu lernen. Eile könnte geboten sein, denn die nächste Nagelprobe steht ins Haus. Es geht wieder ums geistige Eigentum, diesmal aber auf globaler Ebene. ACTA heißt das Abkommen, gegen das sich gerade eine neue Protestwelle auftürmt.
Dabei ist ACTA (Anti-Counterfeiting Trade Agreement, PDF der Endfassung) schon länger ein Thema. Seit 2008 verhandeln Europäische Union, USA und viele andere Staaten über einen Pakt, der Urheber- und Markenrechte besser schützen soll. Wie bei internationalen Runden seit jeher üblich, geschah das unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Der abschließende Vertragstext ist mittlerweile zwar von der EU veröffentlicht. Die maßgeblichen Zusatzprotokolle bleiben aber unter Verschluss. Journalisten, die sich auf die Informationsfreiheit berufen, erhalten zwar pflichtgemäß Dokumente – diese sind aber an entscheidenden Stellen geschwärzt.
ACTA schränkt Grundrechte ein
Verständlich, dass solch unzeitgemäße Geheimniskrämerei das Netz in Wallung bringt. Doch auch die bekannten netzpolitischen Teile von ACTA klingen nicht beruhigend. So sieht das Abkommen im Ergebnis vor, dass Internetprovider künftig für Urheberrechtsverstöße ihrer Kunden haften, es sei denn, sie kontrollieren aktiv und vorbeugend, welche Daten durch die Leitung fließen. Das demontiert das Grundrecht auf Telekommunikationsfreiheit und ist unverhältnismäßig, urteilen Kritiker zu Recht.
Video der ACTA-Gegner: Was ACTA im schlimmsten Fall bedeuten könnte.
Zum Vergleich: Selbst die Polizei, also der Staat, darf Telefone und Datenverkehr nur bei erheblichen Straftaten abhören, und das auch nur im Einzelfall. So bedauerlich der Tausch von Musik und Filmen im Netz aus Sicht der Urheberrechtsinhaber sein mag, so wenig können deren wirtschaftlichen Interessen eine durchgehende private Bespitzelung jedes Bürgers rechtfertigen. Wirtschaftliche Interessen übrigens, die – auch dank emsiger Lobbyarbeit – durchaus überschätzt werden. So setzt die Musik- und Filmindustrie in Deutschland weniger um als etwa das Bestattungsgewerbe.
Auch wenn die einzelnen Vorgaben im ACTA-Text eher schwammig sind, so lässt sich doch eine Grundtendenz herauslesen: Die Vertragspartner sollen die Freiheit des Netzes radikal beschränken dürfen, wenn es das geistige Eigentum schützt. Zum Instrumentarium gehören somit Internetsperren und sogar verschärfte strafrechtliche Vorschriften. Gefängnis für einfache Tauschbörsennutzer – die Kriminalisierung der Kinderzimmer ist neben der Aufweichung des Telekommunikationsgeheimnisses eine weitere Horrorvision für den Rechtsstaat.
Die Gefahren von ACTA werden mittlerweile auch erkannt – vor allem in Osteuropa. Während EU-Vertreter Ende Januar das ACTA-Abkommen ungerührt in Tokio unterschrieben und damit den Verabschiedungsprozess in Gang brachten, sorgten Proteste in Warschau für eine Umkehr. Polen stoppte den nationalen Ratifizierungsprozess; mittlerweile sind Tschechien und die Slowakei gefolgt.
Internationale Verpflichtungen dienen als Rechtfertigung
In Deutschland und anderen Ländern Westeuropas sind für den 11. Februar hunderte Demonstrationen geplant. Offiziell geben sich die Verantwortlichen bei uns noch entschlossen, ACTA Wirklichkeit werden zu lassen. So schlimm werde es am Ende gar nicht, lautet ein beliebtes Argument. ACTA sei nicht verbindlich für die Vertragspartner. Jedes Land entscheide selbst, welche Regeln es in eigene Gesetze umsetzt. Wieso man aber überhaupt internationale Verträge abschließt, die sogar Grundrechtsverletzungen möglich machen, darauf gibt es keine befriedigende Antwort.
Zur Verharmlosung von ACTA besteht jedenfalls kein Grund. Die Erfahrung lehrt nämlich, dass internationale Verpflichtungen später sehr wohl im nationalen Rahmen als Rechtfertigung dienen. Motto: Wir können ja gar nicht anders. Zuletzt hat man das bei der Vorratsdatenspeicherung gehört. Diese ist ja (angeblich) auch durch eine EU-Richtlinie vorgegeben.
Hinter den Kulissen werden ACTA-Strippenzieher freilich schon nervös. So hat der verantwortliche EU-Kommissar Karel de Gucht den EU-Abgeordneten einen geradezu flehentlichen Brief geschrieben. Darin fordert er, die Parlamentarier sollten sich bei der noch anstehenden Verabschiedung von ACTA bloß nicht von den Protestmails vieler Bürger beeindrucken lassen.
Den unüberhörbaren Protest im Internet selbst erwähnt der Kommissar nur abschätzig in Form von “Angriffen auf Webseiten”. Das klingt fast so, als sei er am 18. Januar 2012 offline gewesen.
Update:
In einer aktuellen Stellungnahme in einem kurzen Video auf Youtube fand die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sehr klare Worte: “Internetprovider sind keine Hilfsscheriffs. Wir wollen … keine Sperrung von Internetzugängen wegen Urheberrechtsverletzungen.” Das europäische Parlament müsse nun entscheiden, ob es ACTA will oder nicht will. Die Bundesrepublik Deutschland habe keinerlei Gesetzgebungsbedarf.
http://www.youtube.com/watch?v=WhgMS_lnbhs&feature=youtu.be
(Das ZDF ist für den Inhalt externer Internetseiten nicht verantwortlich)
Multimedia Communications, Services & Security 2012
Aims and Goals of the Conference
In recent years, Multimedia Communications, Services and Security have been contributing extensively to our life experience and are expected to be among the most important applications in the future. The objective of the Multimedia Communications, Services & Security (MCSS’12) conference is to present research and developing activities contributing to aspects of multimedia communications, systems and security. We are inviting both theoretical and experimental papers as well as work-in-progress research. The main topics of interest are as follows:
Audio-visual systems including novel multimedia architectures and SOMA
Multimedia and data fusion in personal, sensor, p2p and ad-hoc networks
Acquisition of multimedia content and QoE management in content distribution networks
Seamless mobility of multimedia services including mobile and wireless access networks
Watermarking technology and applications
Network measurement, monitoring and performance evaluation of multimedia services
Reliability, availability, serviceability of multimedia services
Searching methods, search engines and applications
Multimedia surveillance and compound security, object tracking and threat detection
Semantic description of multimedia data and metadata information systems
Intelligent monitoring of objects and areas, recognition with automatic categorization
Modern computing methods for multimedia systems and authentication of multimedia content
Interactive multimedia applications
Ethical issues and law aspects in video surveillance, Internet monitoring, security research
Intelligent urban environment observation systems including safety monitoring and evacuation
Cybercrime – threats and counteracting
Cryptography and data protection, including quantum cryptography
Evaluation of security features in end-user applications
Parallel processing of audio & video, video processing through cloud computing, video transcoding
Intelligent searching of multimedia content
Biometric applications
Privacy protection
The conference objectives are in conformance with the objectives of the FP7 Security Research. During the conference, a presentation of the FP7 Security Research will be shown. Objectives of the FP7 Security Research are as follows:
to develop technologies for building capabilities needed to ensure the security of citizens from threats (terrorism, natural disasters, crime), while respecting human privacy,
to ensure optimal use of technologies to the benefit of civil European security,
to stimulate the cooperation for civil security solutions,
to improve the competitiveness of the European security industry, and
to deliver mission-oriented research results to reduce security gaps.
INDECT Presentation <<indect-home
Professor Andrzej Dziech, the Project Coordinator, took part in the 5th International Police Conference – Science and Innovation vs. the State Security System
The Conference took place on April 13-14, and it was organized by the General Headquarter of the Polish Police in order to exchange experience between the Polish Police and its security-oriented partners. The Conference website is available here.
The presentation of INDECT Project consists of following topics:
Short History of INDECT,
The Partners involved,
The Main Research Tools and Objectives,
The architecture and overall scope of INDECT,
Innovations by INDECT,
Ethical Issues.
Click here to view the entire content of the presentation.
To EURO 2012 and INDECT <<indect-home
It should be pointed out that in a case when the project research on the detection of threats requires some experimental studies; the project conducts these experiments on university campuses. The tests are conducted exclusively within the universities and directly adjacent areas, in the wake of obtaining all the possible approvals and permits, from people whose image and voice is recorded and stored. Prototype tools are tested in separated areas, (e.g. in the internal parking lot of the university) with the participation of people informed about such attempts and, according to the procedures, after giving their informed consent. In order to satisfy personal information constrains a signed permission was received from all subjects (consent template can be found in public INDECT Deliverable D0.5). No personal data of participants were collected. The person’s images were anonymized by utilization of low resolution cameras, insufficient for registration of recognizable face image.
The project’s research for the detection of threats by intelligent cameras, especially those threats related to terrorism and serious criminal activities, can obviously be used by companies producing equipment for monitoring the safety of people at the stadiums. INDECT as a research project has no plans to perform testing of such equipment in the stadiums. There are no plans for European Football Championship in Ukraine and Poland or Olympic Games in United Kingdom next year to test tools developed in the INDECT project.
Bericht des Innenministeriums zu INDECT öffentlich machen! PIRATEN wenden sich gegen EU-Überwachungsprojekt | Piratenpartei Deutschland
Im Innenausschuss des Bundestages präsentiert das Innenministerium am Mittwoch, dem 8.2. einen vertraulichen Bericht zum EU-Überwachungsprojekt INDECT. Die Piratenpartei fordert, diesen Bericht und sämtliche zugehörigen Dokumente sofort offenzulegen. Weiter wenden sich die Piraten auch gegen das ausgefeilte Überwachungsvorhaben INDECT an sich.
Im Forschungsprojekt INDECT werden verschiedene Überwachungstechnologien weiterentwickelt, automatisiert und miteinander verknüpft. INDECT steht für ein geplantes »Intelligentes Informationssystem zur Unterstützung der Überwachung, Suche und Erkennung (von Personen)«. So soll es möglich werden, dass das System »verdächtiges Verhalten« eines Menschen erkennt, Daten über die betreffende Person einholt, sie nach einer Durchleuchtung dieser Informationen einer bestimmten Gefahrenkategorie zuordnet und gegebenenfalls (z. B. bei Zuordnung zu einer Kategorie »verdächtige Personen«) die Polizei informiert. Ziel ist die Verhinderung von Straftaten, bevor diese überhaupt begangen wurden. Anders formuliert: Jeder ist schuldig bis die Unschuld bewiesen ist.
»Es ist jetzt schon vielerorts eine differenzierte Technik der sozialen Kontrolle im Einsatz: Spähsoftware, Videoüberwachung und alle möglichen Varianten auch biometriegestützter Überwachungs- und Kontrollverfahren, wie wir sie unter dem Schlagwort INDECT zusammenfassen können«, meint Bernd Schlömer, stellvertretender Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland. »Die Überwachung wird hier zum unverzichtbaren Instrument im Kampf gegen das Verbrechen deklariert. Über die Auswirkungen dieser Instrumente wird leider wenig gesprochen. Ich würde mir wünschen, dass die Vertreter der deutschen Innenpolitik die Bürgerinnen und Bürger zumindest über die angedachten Überwachungsinstrumente und -methoden aufklären. Die kontinuierliche Verletzung unserer Privat- und Intimsphäre darf auf keinen Fall in dieser Weise angewandt werden.«
Deutschland ist bereits jetzt eines der sichersten Länder der Welt: Die Zahl der Straftaten sinkt stetig, die Aufklärungsrate steigt. Eine Notwendigkeit, die Grundrechte mit weiteren Überwachungsmaßnahmen zu beschneiden, ist keinesfalls erkennbar. Wer überwacht wird, ändert sein Verhalten. Zudem wird ein diffuses Gefühl der Unsicherheit geschaffen.
Seit über zwei Jahren wird INDECT von der Piratenpartei thematisch begleitet. Besonders die integrierte Vernetzung aller möglichen Datenquellen sowie deren automatisierte Auswertung lehnen die Piraten als bürgerrechtsfeindliche Vorverdächtigung ab. Auch sollen unbemannte Flugzeuge – im Volksmund »Drohnen« genannt – im Rahmen von INDECT bei Großereignissen eingesetzt werden und verdächtige Personen aus der Luft erkennen. Bilder können mittlerweile in Gigapixelauflösung erstellt werden, das heißt, jeder einzelne Mensch auf der Straße kann in Passfotoqualität sichtbar gemacht werden.
INDECT ist ein Vorhaben im Rahmen des 7. Rahmenprogrammes für so genannte Sicherheitsforschung in der EU. Weitere Projekte beschäftigen sich etwa mit dem automatischen Erkennen »auffälligen Verhaltens in Menschenmengen« im Forschungsprojekt ADABTS.
Hintergrund:
zu INDECT
Intelligent information system supporting observation, searching and detection for security of citizens in urban environment
Dt.: Intelligentes Informationssystem zur Unterstützung von Überwachung,
Suche und Erfassung für die Sicherheit von Bürgern in städtischer
Umgebung
INDECT ist ein Forschungsprogramm der Europäischen Union für die Verbesserung der Massenüberwachung und zur präventiven Verbrechensbekämpfung.
Die deutschen Teilnehmer des Forschungsprojektes sind: Bergische Universität Wuppertal, PSI Transcom GmbH, Innotec Data GmbH & Co KG
Seit September 2010 wurden die Geheimhaltungsvorschriften verstärkt, so dass ein Ethikrat seitdem über die Veröffentlichung von Informationen entscheiden muss. Dies wird auch von Abgeordneten des Europäischen Parlaments kritisiert.
Andere Forschungsprogramme des 7. Rahmenprogrammes:
ADABTS
Automatic Detection of Abnormal Behaviour and Threats in crowded Spaces
(Automatische Erkennung von abnormalem Verhalten und Bedrohungen in
Menschenmengen)
SAMURAI
Suspicious and Abnormal behaviour Monitoring Using a netwoRk of cAmeras & sensors for sItuation awareness enhancement (Beobachtung von verdächtigem und abnormalem Verhalten mithilfe eines Netzwerks aus Kameras und Sensoren für eine Verbesserung der Erkennung von Situationen)
Bericht des Innenministeriums zu INDECT öffentlich machen!
von Piratenpartei Deutschland
PIRATEN wenden sich gegen EU-Überwachungsprojekt
Im Innenausschuss des Bundestages präsentiert das Innenministerium am Mittwoch, dem 8.2., einen vertraulichen Bericht zum EU-Überwachungsprojekt INDECT. [1] Die Piratenpartei fordert, diesen Bericht und sämtliche zugehörigen Dokumente sofort offenzulegen. Weiter wenden sich die Piraten auch gegen das ausgefeilte Überwachungsvorhaben INDECT an sich.
Im Forschungsprojekt INDECT [3] werden verschiedene Überwachungstechnologien weiterentwickelt, automatisiert und miteinander verknüpft. INDECT steht für ein geplantes »Intelligentes Informationssystem zur Unterstützung der Überwachung, Suche und Erkennung (von Personen)«. So soll es möglich werden, dass das System »verdächtiges Verhalten« eines Menschen erkennt, Daten über die betreffende Person einholt, sie nach einer Durchleuchtung dieser Informationen einer bestimmten Gefahrenkategorie zuordnet und gegebenenfalls (z. B. bei Zuordnung zu einer Kategorie »verdächtige Personen«) die Polizei informiert. Ziel ist die Verhinderung von Straftaten, bevor diese überhaupt begangen wurden.
Anders formuliert: Jeder ist schuldig bis die Unschuld bewiesen ist.
Read the rest of this entry »
Die Großen Brüder von INDECT | Telepolis
Zwei neue Großprojekte der europäischen Sicherheitsforschung stellen alle früheren Vorhaben in den Schatten. Derweil wird über die Fortsetzung des Programms bis 2020 verhandelt
Die Kritik am EU-Sicherheitsforschungsprogramm konzentriert sich auf das Projekt INDECT. Zeit, dass sich das ändert. Denn bei Großprojekten wie PERSEUS und Co. geht es nicht nur um Überwachung, sondern auch um die Mobilisierung der Forschung für die europäische Rüstungspolitik.
Wenn es hierzulande um das 1,4 Milliarden Euro schwere Sicherheitsforschungsprogram der EU geht, kommt die Sprache schnell auf INDECT Das Projekt war angetreten mit dem Versprechen, ein “intelligentes Informationssystems zur Unterstützung von Beobachtung, Suche und Erkennen für die Sicherheit der Bürger in städtischen Umgebungen” zu entwickeln. Als “Bevölkerungsscanner” geziehen beschäftigt das Projekt Netzaktivisten, Bürgerrechtler, Enthüllungsjournalisten und Parlamentarier (Bevölkerungsscanner liebäugelt mit Supercomputer).
In der Tat klingen die technokratischen Überwachungsvisionen von INDECT beklemmend, aber nicht wenige zweifeln an der Realisierbarkeit der vollmundigen Versprechen. So ist es fragwürdig, dass die koordinierende Technische Universität Krakau wirklich über die Qualitäten verfügt, ein Konsortium aus 18 Projektpartnern effektiv zu managen und das disparate Patchwork technischer Teilprojekte zu einem integrierten urbanen Überwachungssystem zu schmieden. Plausibler ist, dass einzelne Module im Verlauf des Projektes zur Praxistauglichkeit heranreifen und letztlich isoliert ihren Weg in den Alltag suchen. Doch selbst dann muss man die Frage stellen, welche Chancen für eine erfolgreiche Vermarktung bestehen. Das Konsortium – Universitäten, die polnische und nordirische Polizei sowie einige mittelständische Unternehmen – repräsentiert eher periphere Akteure des sicherheitsindustriellen Komplexes, und entsprechend behaupten Insider hinter vorgehaltener Hand, dass die Genehmigung des Projektes mehr dem europäischen Proporzdenken geschuldet war als einem überzeugendem Forschungsplan.
Doch nicht wenigen der zahlreichen Akteure der Sicherheitsforschung dürfte es sehr gelegen kommen, dass INDECT als Projektionsfläche der Ängste vor der “Forschung für den Überwachungsstaat” vom großen Ganzen ablenkt. Zwar ist INDECT mit seinem 15-Millionen-Euro-Budget das teuerste Projekt in der Förderlinie “Sicherheit der Bürger”. Aber diese ist nur eine – zudem kleinere – unter insgesamt sieben Förderlinien; und INDECT ist nur eines von mehr als 130 Projekten, die seit 2007 im Rahmen des Europäischen Sicherheitsforschungsprogramms bewilligt wurden. Von A wie ADABT (“Automatic detection of abnormal behaviour and threats in crowded spaces”) bis W wie WIMA2S (“Wide maritime area airborne surveillance”) zielen zahlreiche dieser Projekte auf die Entwicklung und Perfektionierung von Überwachungssystemen – und einige von ihnen mit absehbar größerem Erfolg als der mutmaßliche “Bevölkerungsscanner”.
170 Millionen Euro für die Festung Europa
Mehr als zehn Projekte haben Budgets, die zum Teil weit über dem von INDECT liegen, die meisten davon in der Förderlinie “Intelligente Überwachung und Grenzsicherheit”. PERSEUS, TALOS, EFFISEC, I2C oder SEABILLA: Hier geht um den Ausbau und die Integration der existierenden Grenzüberwachungssysteme an Mittelmeer und Atlantik, die Sicherung der grünen Grenze im Osten der EU durch semi-autonome Patrouillenroboter und Sensornetze oder neue High-Tech-Schleusen für die Grenzkontrolle an Häfen (“Vollständige situative Kenntnis der Außengrenzen”). Bislang fördert die Europäische Kommission diesen Schwerpunkt mit 110 Millionen Euro; weitere 60 Millionen steuern die beteiligten Unternehmen als Eigenanteil dazu.
Das Projekt “Indect”: Wer ist hier abnormal? <<BR.de
Vernetzte Beobachtung ist ein Thema der Münchner Sicherheitskonferenz – eine Pilotidee dazu ist das europäische Forschungsprojekt “Indect”. Und das soll nicht irgendwo im Nahen Osten angewandt werden, sondern hier bei uns.
Autor: Laura Freisberg Stand: 02.02.2012
Indect soll öffentliche Plätze sicherer machen. Würde jemand einer Dame am Münchner Hauptbahnhof die Handtasche entreißen und wegrennen – der Dieb wäre schnell gefasst mithilfe von biometrischen Überwachungskameras, einer automatischen Internet-Suche und kleinen Drohen, die durch Münchens Straßen fliegen. Dank Indect könnten Verbrechen sogar entdeckt werden, bevor sie verübt werden. Wie das funktioniert, hat Nils Johanning von der Firma Innotec Data in der ARD-Sendung Kontraste erklärt:
“Eines der Ziele im Indect Projekt ist beispielsweise bestehende Videoüberwachungssysteme, die bereits existieren, mit mehr Intelligenz auszustatten, so dass, wenn beispielsweise eine Person um ein Auto herumschleicht, sich verdächtig gegenüber diesem Auto verhält, dass dann das System dieses erkennt als ungewöhnliches Verhaltensmuster.”
Nils Johannig
Und bei einem ungewöhnlichen Verhaltensmuster meldet Indect: Gefahr! Die Firma Innotec Data ist an der Entwicklung von Indect beteiligt – neben Universitäten, Polizeieinheiten und Technikunternehmen aus Irland, Deutschland und Polen. Sie sollen bis 2013 Ergebnisse liefern. Die Münchner Netzaktivistin Sylvia Johnigk beobachtet die Entwicklung von Indect seit Jahren kritisch:
“Was an Indect bemerkenswert ist, ist dass es sehr viele Techniken, die gerade auch parallel entwickelt werden, miteinander verknüpft. Dass es quasi so eine Spange ist, die alle anderen Projekte zukünftig zusammenhalten kann.”
Sylvia Johnigk
Kameras waren früher – jetzt soll Indect helfen
Indect soll Internetforen, Facebook-Profile und das Polizeiregister scannen und so zum Beispiel innerhalb von Sekunden einen vorbestraften Hooligan oder potenziellen Terroristen identifizieren. Was Indect tatsächlich kann, weiß kaum jemand. Auch das Europäische Parlament nicht, das ja immerhin die Finanzierung von Indect mit knapp 15 Millionen Euro bewilligt hat. Alexander Alvaro sitzt für die FDP im Europa Parlament:
“Wir wissen auch als Mitglieder des Hauses nicht, in welchem Stadium Indect tatsächlich ist. Das liegt aber unter anderem daran, dass das Konsortium nicht bereit ist, darüber Auskunft zu geben und die Kommission gleichfalls nicht bereit ist oder nicht fähig ist, das zu tun.”
Alexander Alvaro
Besonders umstritten ist die Frage: Wann genau soll Indect Alarm schlagen? Was ist „abnormales Verhalten?“. Einige Definitionen: „Rennen“, „plötzlich die Richtung wechseln“ oder „Rumlungern“. Das Programm soll den Menschen ansehen, dass sie etwas Böses vorhaben, erklärt die Netzaktivistin Sylvia Johnigk:
“Alles was dieses Projekt hergibt an Dokumenten deutet darauf hin, dass es um eine präventive Strafverhinderung geht. Und nicht um Aufklärung einer Straftat.”
Sylvia Johnigk
Erinnungen an Minority Report
Einen Täter erwischen, bevor er zuschlagen kann. Das erinnert an den Film “Minority Report”. Dort werden Menschen für Morde verhaftet, die sie noch gar nicht begangen haben. Anders als im Minority Report braucht Indect keine hellsichtigen Kinder für seine Verbrechens-Vorhersagen, sondern schlaue Profiling-Programme.
Das heißt aber auch: jeder, der nicht ins Raster des normalen Verhaltens passt, ist suspekt. Der FDP-Politiker Alexander Alvaro glaubt, dass ein so umfassendes Überwachungsprogramm gegen das Grundgesetz verstoßen würde. Trotzdem: mit seinem Protest gegen Indect will Alvaro nicht warten, bis jemand dagegen klagt:
“Wir sehen das bei Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen oder die Diskussion um die Vorratsdatenspeicherung, da merkt man schon dass wenn einmal so eine Maßnahme in der Welt ist, kriegt man sie nicht zurück. Und im Übrigen: ich glaube auch wenn ein Programm existiert, dann werden auch die, die im Zweifelsfall davon adressiert werden sollen, in dem Fall Kriminelle, sich recht schnell anpassen können. Dann wird im Zweifelsfall nicht mehr gerannt, vor einem Wagen rumgelungert, sondern recht schnell zugeschlagen.”
Alexander Alvaro
Mit EU-Steuergeldern wird ein Forschungsprojekt finanziert, das mit den Persönlichkeitsrechten der Bürger möglicherweise gar nicht vereinbar ist. Warum gibt es Indect dann trotzdem? Alexander Alvaro glaubt, die Europäische Kommission will mit dem Projekt auch die Wirtschaft fördern:
Ein wachsender Wirtschaftszweig
“Viel gefährlicher finde ich eine Argumentation, die ich aus der Kommission gehört habe: dass die Entwicklung solch einer Technologie natürlich auch als Exportfaktor für den Mittelstand und für die Wirtschaft gesehen werden könnte.”
Alexander Alvaro
Ausfuhr-Beschränkungen wie bei Waffenexporten gibt es für sogenannte Sicherheitstechnik bisher nicht. Die ist ein wachsender Wirtschaftszweig, das sagt auch Marco Malacarne aus dem Referat für Sicherheitsforschung bei der Europäischen Kommission im ARD-Magazin Kontraste:
“Man wundert sich vielleicht, warum wir das tun und ob das alles überhaupt Sinn macht. Aber vielleicht muss man sich bewusst machen, dass der Einsatz von diesen Überwachungskameras ein großes Geschäft ist. Ein Multimilliarden-Geschäft weltweit. Somit ist ein Projekt wie Indect sehr wohl sinnvoll.”
Marco Malacone
Viktor Schauberger <<Wikipedia
Viktor Schauberger (* 30. Juni 1885 in Holzschlag in Schwarzenberg am Böhmerwald; † 25. September 1958 in Linz) war ein Förster und selbsterklärter “Naturforscher”.[1][2][3] Von ihm gebaute Geräte, zur Verwendung als Transportgerät oder zur Erzeugung von gigantischen Energiemengen, die er als Repulsine/Repulsator bezeichnete, können aus naturwissenschaftlicher Sicht nicht funktionieren.[4]Leben [Bearbeiten]
Antiterror Gesetz in Begutachtung – Überwachungsstaat kommt | at.indymedia.org
http://at.indymedia.org/node/21230
Nachdem sich SPÖ und ÖVP auf ein „Antiterror-Paket“ geeinigt haben, hat das Innenministerium heute Donnerstag eine „entsprechende Antiterror Gesetzesnovelle“ in Begutachtung geschickt. Der Entwurf enthält umfassende Änderungen im Sicherheitspolizeigesetz, das die Polizei- und Verfassungsschutzarbeit regelt. Die treffenste Beschreibung dieser Gesetzesänderung ist wohl „Überwachungsstaat Novelle“!
Sie gibt den Repressionsbehörden weitgehende Überwachungs- und Datensammelbefugnisse ohne dabei einer Kontrolle unterliegen zu müssen. Sofern es noch irgendwelche gesetzlichen Hindernisse für den Verfassungsschutz gab politischen Aktivismus zu überwachen und zu kriminalisieren, würden diese wohl mit diesem Gesetz vollends beseitigt werden.
Die Grauslichkeiten der Überwachungsstaat Novelle im Detail:
Erweiterte Gefahrenerforschung bei Einzelpersonen
Erweiterte Gefahrenerforschung ist ein Euphemismus für Geheimdienstarbeit. Menschen werden wegen ihrer politischen Einstellung und/oder Tätigkeiteit beobachtet und überwacht und dies ohne dass überhaupt eine Gesetzesübertretung, ein konkreter Verdacht, oder dergleichen vorliegen müsste. Es reicht vielmehr, dass der Verfassungsschutz zu der Ansicht kommt, dass von den Betroffenen vielleicht irgendwann mal Gewalt ausgehen könnte. Schon bisher hat der Verfassungsschutz im Rahmen der erweiterte Gefahrenerforschung Gruppierungen (mehr als 3 Personen) daher weitreichend überwachen und über sie Daten sammeln können.
Mit der Überwachungsstaat Novelle darf der Verfassungsschutz auch Einzelpersonen überwachen.
Es soll zwei Fälle geben:
1) Die Person äußert sich mündlich in der Öffentlichhkeit (zb Demorede, Diskussion im gefüllten Lokal, Podiumsdiskussion etc) oder in schriftlicher (zb Brief, Flyer, Poster) oder elektronischer (zb Internetforum, Email, Facebook, twitter etc) Kommunikation in irgendeiner Form positiv über Gewalt gegen Menschen, Sachen oder verfassungsmäßigen Einrichtungen
oder
2) die Person verschafft sich Mittel und Kenntnisse (zb Buch kaufen, pdf downloaden, Doku ansehen, Internetseite lesen, Chemiestudium…) mit denen sie in die Lage versetzt wird schwere Sachbeschädigungen oder die Gefährdung von Menschen herbeizuführen. Eine tatsächliche Planung ist nicht notwendig; vielmehr reicht es, dass die Person mit dem Wissen theoretisch sich befähigt. Das das Wissen zb zu einem ganz anderen Zweck erworben wird, ist irrelevant.
Liegt einer dieser zwei Fälle vor, muss der Verfassungsschutz nur mehr zu der Ansicht kommen, dass von der Person schwere weltanschauliche oder religiös motivierte Gewalt eventuell vielleicht mal ausgehen könnte (damit tut er sich bekanntlich nicht sonderlich schwer) und schon darf die Person überwacht werden. Eine Zustimmung des Rechtsschutzbeauftragten ist erforderlich; der sitzt aber im Innenministerium und die Polizei scheint mit ihm ganz zufrieden zu sein. Mit anderen Worten der Rechtsschutzbeauftragte ist ein Placebo.
Folgende Überwachungsmaßnahmen darf der Verfassungsschutz dabei anwenden ohne dass ein Gericht zustimmen müsste:
- personenbezogene Daten einholen, sammeln und in Datenbanken weiterverarbeiten
- offene Befragung
- Observation
- Peilsender
- Verdeckte Ermittlung
- Foto, Ton und Videoaufnahmen in der Öffentlichkeit
- Foto, Ton und Videoaufnahmen durch verdeckte Ermittlung (zb verwanzter Zivi)
- Abfragen von Daten bei allen staatlichen Einrichtungen (von Strafregister bis Sozialversicherung)
Quelle: Seite 1 und 2 des Gesetzesentwurfes bei Gesetzestext Ziffer 6: § 21 Abs 3 SPG
Datenbank für „staatsfeindliche Tätigkeiten“ – 8 Millionen Verdächte
Den Vogel schießt aber diese Neuerung ab. Es wird eine Datenbank zur Analyse von staatsfeindlichen Tätigkeiten geschaffen. Es geht dabei quasi um eine erweiterte Gefahrenerforschung vor der erweiterten Gefahrenerforschung! Diese Analysedatenbank soll nämlich erst der Ausgangspunkt dafür sein, ob überhaupt eine erweiterte Gefahrenerforschung stattfinden soll. In der Datenbank und bei der Analyse können personenbezogene Daten ohne weitere Erfordernisse von quasi 8 Millionen Verdächtigen gesammelt und weiterverarbeitet werden. Jeder politisch-aktive Mensch wird in Zukunft vom Verfassungsschutz auf seine „Staatsfeindlichkeit“ und Gefährlichkeit geprüft werden können ohne dass der Verfassungsschutz dabei auch nur irgendwelchen Anforderungen unterliegen würde.
Quelle: Seite 2 des Gesetzesentwurfes bei Gesetzestext Ziffer 11: § 53 Abs 1 Z 7 SPG
Handy-Standortdaten ohne gerichtliche Kontrolle (Bewegungsprofil)
Handystandortdaten sollen von der Polizei ohne gerichtlichen Kontrolle von Handyunternehmen abgefragt werden können. Abgesehen davon, dass dadurch die Polizei fast beliebig Bewegungsprofile erstellen kann, wird dadurch aber auch Rechtshilfe und Infoarbeit während Demos und Aktionen ziemlich gefährlich, da die Polizei noch während der Demo die Standortdaten vom Handyunternehmen erfragen könnte.
Quelle: Seite 2 des Gesetzesentwurfes bei Gesetzestext Ziffer 12: § 53 Abs 3b SPG
Peilsender
Bisher war es unklar, ob die Polizei technische Mittel wie Peilsender bei Observationen im Rahmen des Sicherheitspolizeigesetzes verwenden darf. Das soll sich jetzt ändern und der Einsatz von Peilsendern bei Observationen im Tätigkeitsbereich der Polizei möglich sein.
Quelle: Seite 2 des Gesetzesentwurfes bei Gesetzestext Ziffer 14: § 54 Abs 2a SPG neu
Besetzungen
Hausbesetzungen sollen zu Verwaltungsübertretungen werden, die mit einer Geldstrafe von bis zu 500 Euro bedroht sind.
Quelle: Seite 3 des Gesetzesentwurfes bei Gesetzestext Ziffer 32 und 35: § 84 Abs 1 Z 6 SPG
Weiters soll die Besetzung durch einen Menschen auch ohne Räumungsverordnung möglich werden. Die Polizei könnte dann Besetzungen per „Wegweisung“ durchsetzen ohne, dass eine Räumungsverordnung nötig wäre. Die Bestimmung ist so formuliert, dass es möglich ist die Notwendigkeit einer Räumungsverordnung zu umgehen.
Quelle: Seite 2 des Gesetzesentwurfes bei Gesetzestext Ziffer 9: § 38 Abs 5 SPG
Verwaltungsübertretungen werden teurer
Störung der öffentlichen Ordnung, Aggressives Verhalten gegenüber PolizistInnen oder Begehung einer Verwaltungsübertretungen im Vollrausch werden teurer. 350 statt bisher 218 Euro Geldstrafe.
Quelle: Seite 3 des Gesetzesentwurfes bei Gesetzestext Ziffer 31: § 81 Abs 1, 82 Abs 1 und 83 Abs 1 SPG
Big Brother Verfassungsschutz ist watching you!




















