Archive for technik
The final programme for the FOCUS Mid-term Symposium on 13 March in Vienna is now online! Registration open until 5 March. <<focusproject.eu [= (people behinde INDECT & Co]
via Facebook (people behinde INDECT & Co)
FP7 Planning
https://www.facebook.com/pages/FP7-Planning/164448513606479?sk=wall
FP7 Rubicon
https://www.facebook.com/pages/FP7-Rubicon/101770896583648?sk=wall
DIVERSITY FP7
https://www.facebook.com/pages/DIVERSITY-FP7/370356977186
SocialSensor FP7 Project
https://www.facebook.com/pages/SocialSensor-FP7-Project/275263565826949?sk=info
Dem@Care FP7 Project
https://www.facebook.com/pages/DemCare-FP7-Project/147922858638342?sk=info
EU FP7 Project NIFTi
https://www.facebook.com/pages/EU-FP7-Project-NIFTi/118078331607614?sk=inf
SPIKE FP7 Platform
https://www.facebook.com/pages/SPIKE-FP7-Platform/207383925952840?sk=info
Soteria FP7 Network
https://www.facebook.com/pages/Soteria-FP7-Network/187906374599095?sk=info
Das Projekt “Indect” – die Bananenrepublik <<mein-herz-schlaegt-links.de
Wer ist eigentlich hier abnormal?
Hinter dem Forschungsprojekt Intelligent Information System Supporting Observation, Searching and Detection for Security of Citizens in Urban Environment – kurz Indect.
Steht teht der Versuch, durch Gesichts- und Verhaltensmustererkennung flächendeckend potenzielle kriminelle Aktivitäten im Vorfeld zu erkennen und vermeintliche Täter sofort zu identifizieren.
Kaum bemerkt von der Öffentlichkeit fördert die EU dieses Kontrollsystem wie viele andere.
Denn mehr als zehn Projekte haben Budgets, die zum Teil weit über dem von INDECT liegen, die meisten davon in der Förderlinie “Intelligente Überwachung und Grenzsicherheit”.
PERSEUS, TALOS, EFFISEC, I2C oder SEABILLA:
Hier geht um den Ausbau und die Integration der existierenden Grenzüberwachungssysteme an Mittelmeer und Atlantik, die Sicherung der grünen Grenze im Osten der EU durch semi-autonome Patrouillenroboter und Sensornetze oder neue High-Tech-Schleusen für die Grenzkontrolle an Häfen (“Vollständige situative Kenntnis der Außengrenzen”).
Bislang fördert die Europäische Kommission diesen Schwerpunkt mit 110 Millionen Euro; weitere 60 Millionen steuern die beteiligten Unternehmen als Eigenanteil dazu.
Die Kritik am EU-Sicherheitsforschungsprogramm konzentriert sich auf das Projekt INDECT. Zeit, dass sich das ändert.
Denn bei Großprojekten wie PERSEUS und Co. geht es nicht nur um Überwachung, sondern auch um die Mobilisierung der Forschung für die europäische Rüstungspolitik.
Bisherige Großprojekte der EU-Sicherheitsforschung: die Top 10
- Protection of European seas and borders through the intelligent use of surveillance (PERSEUS)
- Secured urban transportation – European Demonstration (SECUR-ED)
- Integrated mobile security kit (IMSK)
- The Railway-Industry Partnership for Integrated Security of Rail Transport (PROTECTRAIL)
- Transportable autonomous patrol for land border surveillance system (TALOS)
- Bridging resources and agencies in large-scale emergency management (BRIDGE)
- Efficient integrated security checkpoints (EFFISEC)
- Integrated system for Interoperable sensors & Information sources for Common abnormal vessel behavior detection & Collaborative identification of threat (I2C)
- Sea Border Surveillance (SEABILLA)
- Total Airport Security System (TASS)
INDECT – eine Europäische Überwachungstechnologie ist ein Werkzeug für Diktatoren.
Der Bürger als Souverän geht wieder ein Stück weiter den Bach runter.
Der Bürger- von den Privilegierten abgesehen, die sich praktisch alles leisten können (Kohl: Ehrenwort, Schäuble: Köfferchen, Wulff: Freunde, Damen und Herren Märkte: leistungslose Einkommen) -dient nur noch als Produktionsfaktor, als Konsumfaktor, als Melkkuh und erhält daher jene Fürsorge, die man seit der Domestizierung von Wildtieren seinem lebenden Eigentum zukommen lässt.
Dazu gehört ausreichendes Futter, medizinische Hilfe – sofern noch nutzbringend, Einstallung und hinreichende Überwachung, damit die Rindviecher auch da bleiben, wo sie hingehören und nicht auf die Idee kommen, sich daran zu erinnern, dass sie – einst frei geboren und in Freiheit lebensfähig – ihren eigenen Weg gehen könnten.
In selbst organisierten Herden, wo Kälber bei den Kühen bleiben und vom Euter trinken, statt als Abfallprodukt der Milcherzeugung mit billigem Milchersatz gerade solange gemästet zu werden, bis sie – unter Berücksichtigung von Schlachtgewicht und bis dahin anfallenden Unterhaltskosten zu Wiener Schnitzeln und Kalbsleberwurst verarbeitet werden.
Wer sich in Deutschland und ganz Europa so umsieht, kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass nach Schafen, Ziegen, Kaninchen, Schweinen und Kühen nun die Menschen selbst wieder einmal endgültig zum Objekt von “Übermenschen” gemacht werden sollen.
Sklaverei in moderner Gestalt.
Nun ein weiterer Aspekt, das Projekt “INDECT” !
Vorgestellt vom nur bedingt verdächtigen WDR, nach Vorratsdatenspeicherung, Bundes- und Ländertrojaner, Handy-Ortung, Nummernschild-Fotografie, biometrischem Ausweis mit berührungslos auslesbarem Chip folgt nun die Totalvernetzung von Überwachungskameras mit allen geheimen und nicht geheimen, behördlichen und frei zugänglichen privaten Datenbanken.
Wir seien der Souverän, heißt es.
Ein erbärmlicher Souverän!
Vernetzte Beobachtung ist ein Thema der Münchner Sicherheitskonferenz – eine Pilotidee dazu ist das europäische Forschungsprojekt “Indect“. Und das soll nicht irgendwo im Nahen Osten angewandt werden, sondern hier bei uns.
Federführend wird das Projekt an der AGH University of Science and Technology in Krakau betreut.
Indect soll öffentliche Plätze sicherer machen.
Würde jemand einer Dame am Münchner Hauptbahnhof die Handtasche entreißen und wegrennen – der Dieb wäre schnell gefasst mithilfe von biometrischen Überwachungskameras, einer automatischen Internet-Suche und kleinen Drohen, die durch Münchens Straßen fliegen.
Dank Indect könnten Verbrechen sogar entdeckt werden, bevor sie verübt werden.
Wie das funktioniert, hat Nils Johanning von der Firma Innotec Data in der ARD-Sendung Kontraste erklärt.
Man kann sich Indect vorstellen wie einen allwissenden, künstlichen Polizisten.
Seine Augen, das sind Überwachungskameras und fliegende Drohnen, die die deutsche Firma Innotec Data derzeit eigens entwickelt.
Sie können etwa Autos durch die Stadt verfolgen.
Die Ohren sind zugehörige Mikrofone, die auf Schreie oder Explosionen horchen.
Den Instinkt des Polizisten simuliert Indect, indem es gefährliche Situationen und merkwürdiges Verhalten automatisch erkennt.
“Für Deutschlands Datenschützer ein Alptraum: Flächendeckende Kameraüberwachung, fliegende Aufklärungsdrohnen in den Innenstädten. Wer sich verdächtig macht, wird über Internet und Datenbanken identifiziert und landet im Räderwerk der Strafverfolger. Mit dem EU-Projekt „Indect“ soll dieser Alptraum Wirklichkeit werden. Trotz massiver Kritik fördert die Bundesregierung das Projekt mit Personal und Steuergeldern.”
Laut dem Indect-Projekt soll die Überwachung bereits zur EM 2012 möglich sein.
Auch zur Olympiade 2012 in London soll Indect eingesetzt werden.
Laut Fiff habe die britische Regierung geplant, entsprechende Gesetze verabschieden oder ändern zu wollen, die den Einsatz von Indect ermöglichen.
Erinnungen an Minority Report
Einen Täter erwischen, bevor er zuschlagen kann.
Dort werden Menschen für Morde verhaftet, die sie noch gar nicht begangen haben.
Anders als im Minority Report braucht Indect keine hellsichtigen Kinder für seine Verbrechens-Vorhersagen, sondern schlaue Profiling-Programme.
Es wird Zeit, dass wir uns wieder mehr um unsere Freiheit bemühen.
Festigen, was noch übrig ist, und zurückholen, was uns Schritt für Schritt genommen wurde.
Zuletzt aktualisiert am Sonntag, 19. Februar 2012 um 07:22 Uhr
PPÖ: ACTA vorerst adACTA – aber EU öffnet Hintertüre IPRED <<blog.piratenpartei-wien.a
Posted on 19. February 2012 by ppoeblog
Medienmitteilung der Piratenpartei Österreich, Wien, 19.02.2012
Die Piratenpartei Österreichs begrüßt einerseits das Zurückrudern der österreichischen Bundesregierung im Ratifizierungsprozess des umstrittenen ACTA-Abkommens, kann aber nicht verstehen, dass von der Piratenpartei mitgetragene Demonstrationen und Proteste die Regierung von ihrem einstigen Kurs, das ACTA-Abkommen im stillen Kämmerlein durch ominöse Botschafter in Japan durchzuboxen, notwendig sind. Weit über 10.000 Menschen in ganz Österreich sind am 11. Februar bei zweistelligen Minusgraden dem Aufruf der Piratenpartei gefolgt, um auf die Gefährlichkeit von ACTA hinzuweisen.
Einerseits erfreut es die PPÖ, dass die Demonstrationen Wirkung zeigten, andererseits kann nicht hingenommen werden, dass sich nun die österreichische Bundesregierung hinter dem Europäischen Parlament versteckt, bis es eine Entscheidung trifft.
Gerade auf diese Hinhaltetaktik wird die Piratenpartei am nächsten Samstag, dem 25. Februar, in Form von weiteren Demonstrationen eine Antwort liefern.
Diese Proteste sind notwendig, um darauf hinzuweisen, dass in der EU über Gesetze von Politikern abgestimmt wird, die offenbar nicht einmal den Text, den sie beschliessen, gelesen haben.
Piratenpartei marschiert am 25. Februar vom Europaplatz zum Parlament
Die PPÖ hat für kommenden Samstag zusammen mit den Grünen und etlichen anderen Organisationen zu einer weiteren Protest-Aktion gegen die Zensur durch die Hintertür via ACTA aufgerufen. Vorbehaltlich eines negativen polizeilichen Bescheids werden die Piraten um 14:00 Uhr mit einem Lautsprecher-LKW vom Europaplatz über die Mariahilfer Strasse und den Ring zum Parlament ziehen. Bisher gibt es für die Demonstration auf der StoppACTA Facebook-Seite nach 36 Stunden 4.500 Teilnahmezusagen.
Bis zu 4 Jahre Gefängnis für die Weitergabe von Links – EU stellt Wissens-Weitergabe mit Drogenhandel gleich
Die PPÖ wird dabei insbesondere darauf hinweisen, dass das in geheimer EU-Kommissions-Sitzung beschlossene ACTA-Abkommen nun vom nicht gewählten EU-Rat in der ebenso undurchsichtigen IPRED-Direktive (PDF) aus dem Jahr 2006 durchgepeitscht werden soll.
IPRED stellt die unautorisierte Weitergabe von geistigem Eigentum unter Strafandrohung von bis zu 4 Jahren Haft und kriminalisiert damit Internet-Nutzer, die neues Wissen in Form von Links weitergeben. Der EU-Rat stellt in IPRED die Informations-Weitergabe mit dem Drogenhandel auf eine Stufe.
Die PPÖ schliesst sich dem Zitat von Marie Ebner-Eschenbach an: „Wissen ist das einzige Gut, das sich vermehrt, wenn es geteilt wird.“
Piratenpartei Österreich (PPÖ)
Rückfragehinweis: Toni Straka, Bundesmediensprecher
email: toni.straka@piratenpartei.at
Tel.: 0676 696 6664
Twitter: @PiratenOE
This entry was posted in ACTA, Medienmitteilung PPÖ and tagged ACTA, Anti-ACTA Demos am 25. Februar, Anti-Counterfeiting Trade Agreement, piratenpartei, piratenpartei österreich, ppoe, ppö. Bookmark the permalink.
? Medienmitteilung der Piratenpartei Österreichs zu Liquid Feedback, 17.02.2012
INDECT soll automatische Erkennung „abnormalen“ Verhaltens ermöglichen <<pressback.blogsport.de
18. Februar 2012Stell dir vor, alle Daten, Bilder und Videos, die im Internet kursieren, werden von einer Suchmaschine gescannt, analysiert und ausgewertet. Und diese Suchmaschine meint, „abweichendes Verhalten“ zu erkennen, denn sie wurde darauf programmiert, Verhalten als normal oder abnormal, strafbar oder gefährlich einzustufen. Per Gesichtserkennung werden alle Personen erfasst und dann wird alles an eine Datenbank weitergeleitet, in der auch unter anderem dein Personalausweisfoto liegt, weshalb dir die Daten problemlos zugeordnet werden können. Dort werden sie dann in deiner digitalen Akte gespeichert, in der sich bereits Bilder aus Überwachungskameras (Gesichtserkennung!), Verbindungsdaten deines Mobiltelefons und viele andere interessante Informationen häufen. Denn im Internet wird eben alles „ständig und automatisch“ analysiert, z.B. Websites, Foren, so genannte Soziale Netzwerke, Fileserver, aber auch „individuelle Computersysteme“. Mithilfe von weiterentwickelter Computerlinguistik ist es den Auswertungsprogrammen auch möglich, den Kontext von Unterhaltungen und die Beziehung zwischen Personen zu erkennen. Daneben ist auch alles, was die Polizei vielleicht einmal über dich gesammelt hat, Teil der digitalen Akte (z.B. abgehörte Telefongespräche oder E-Mails). Es ergibt sich also eine nahezu vollständige Sammlung von allem, was aus deinem Leben mehr oder weniger öffentlich geworden ist. Und sollte das allzu „abweichend“ sein, stehen direkt verschiedene mobile Geräte bereit, z.B. fliegende Kameras. Diese arbeiten autonom und sind untereinander vernetzt; mit ihnen können „Objekte verfolgt werden“. Solche Objekte wie du.
Das alles klingt wie die immer als Horrorszenario heraufbeschworenen Totalüberwachung – ist aber ein konkretes EU-Vorhaben. Denn die EU investiert momentan rund 15 Mio. Euro in das gemeinsame Projekt INDECT, das all das möglich machen soll: Die Verknüpfung von Überwachungs-, Ermittlungs- und Fahndungsmethoden durch ein „intelligentes Sicherheitssystem“, um eine lückenlose Aufzeichnung von „Gewalt“, „Bedrohungen“ und „abnormalem Verhalten“ zu ermöglichen. Von Seiten der BRD sind verschiedene Unternehmen sowie die Bergische Universität Wuppertal beteiligt. INDECT soll eine Art Bevölkerungsscanner sein, so dass mittels computergestützter, mathematischer Verfahren alle Daten, die auf die oben beschriebenen Arten gesammelt wurden, auf begangene oder zu erwartende Straftaten hin analysiert werden können. Damit ergeben sich aus Sicht von „Sicherheits“fanatiker_innen ganz neue Möglichkeiten, denn lästige Hürden wie gerichtliche Anordnungen und Kommunikationsprobleme zwischen Polizeistellen könnten damit problemlos überwunden werden.
Die Tendenz, Personen nicht mehr nur wegen einer begangenen oder unmittelbar drohenden Straftat zu überwachen, sondern sie aufgrund vager Anhaltspunkte als „Gefährder_innen“ einzustufen und daher zu observieren, ist in den letzten Jahren bereits deutlich erkennbar. INDECT ist ein Auswuchs eben dieses Konzepts – denn bei welchen „verdächtigen“ Informationen kann ihre Nützlichkeit schon ausgeschlossen werden?
Natürlich können viele Personen schon angesichts der Unmengen an öffentlichen persönlichen Daten (vor allem im Internet) bereits heute umfassend überwacht werden. Mit den ständig verbesserten Techniken schreiten jedoch die Möglichkeiten der Automatisierung immer weiter fort – weshalb das flächendeckende Anhäufen und Analysieren von Daten eventuell irgendwann nicht mehr am Personalmangel scheitern wird.
via http://pressback.blogsport.de/2012/02/18/eu-will-die-totalueberwachung/
[FSFE PR][EN] European Parliament must prevent criminalisation of software vendors and users <<europarl.europa.eu
Joachim Jakobs press at fsfeurope.org
Mon Apr 23 10:10:40 CEST 2007
- Previous message: [FSFE PR][EN] FSFE launches list of recommended Free Software lawyers
- Next message: [FSFE PR][EN] FSFE Newsletter
- Messages sorted by: [ date ] [ thread ] [ subject ] [ author ]
European Parliament must prevent criminalisation of software vendors and users FSFE criticises the proposed "second Intellectual Property Enforcement Directive" (IPRED2) for sweeping criminalisation across various areas of law and loosely described areas of activity, including for 'attempting, aiding or abetting and inciting.' The proposed text criminalises these acts for infringement of many dissimilar laws including copyright, trademark, and patents. "This threatens" according to a press release of FSFE "to introduce intimidating degrees of punishment to activities which individuals, community-based projects, and other small to medium-sized groups participate in - groups that may not have sufficient money or lawyers to defend their rights in court." "The proposed text greatly increases the number of criminalised activities and is very unclear on where the limits are", explains Ciaran O'Riordan, FSFE's Brussels Representative, and continues "we understand criminal sanctions might form a useful part of consumer protection and can deter and help prosecution of cases of counterfeit pharmaceuticals or equipment that could create public safety risks. But it is obvious that applying the same sanctions to publishers and software developers is completely unnecessary and is harmful for society." The Directive will be voted on next week when the MEPs are in Strasbourg. If member states already have such consumer protection laws in place, then rejecting the Directive outright would also be a good option. "This directive targets users, distributors, developers and publishers of software in general, including those of Free Software," explains Georg Greve, President of FSFE. "In combination with the lack of a strong directive against software patentability, the directive would create incalculable risk for all participants of the information society." In a broad coalition with FFII, EFF, EBLIDA, and BEUC, FSFE calls on all participants of the information society in EU member states to support the joint amendments published on FFII's site. FSFE's open letter has been sent to MEPs in six languages so far. About the Free Software Foundation Europe: The Free Software Foundation Europe (FSFE) is a non-profit non-governmental organisation active in many European countries and involved in many global activities. Access to software determines participation in a digital society. To secure equal participation in the information age, as well as freedom of competition, the Free Software Foundation Europe (FSFE) pursues and is dedicated to the furthering of Free Software, defined by the freedoms to use, study, modify and copy. Founded in 2001, creating awareness for these issues, securing Free Software politically and legally, and giving people Freedom by supporting development of Free Software are central issues of the FSFE. [1] http://fsfeurope.org/projects/ipred2/letter-april-2007.en.html -- Joachim Jakobs <jj at office.fsfeurope.org Media Relations - FSF Europe (http://fsfeurope.org) Tel: +49 700 - 373387673, Ext.: 404 Mobile: +49-179-6919565 Join the Fellowship and protect your freedom! (http://www.fsfe.org) via http://mail.fsfeurope.org/pipermail/press-release/2007q2/000176.html
30.04.2007 Votum des Europäischen Parlaments zum strafrechtlichen Schutz geistigen Eigentums <<ifross.org
30.04.2007
Von: Benjamin Roger
Das EU-Parlament hat dem Kommissionsentwurf für die geplante “Richtlinie über strafrechtliche Maßnahmen zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums” (IPRED2) am 26. April 2007 mit einigen Änderungen in erster Lesung zugestimmt (vgl. Meldung von heise.de mit einigen Reaktionen). Patente sind nunmehr vom Geltungsbereich der Richtlinie ausgeschlossen, was gerade mit Blick auf die noch unklare Situation bei Softwarepatenten (vgl. auch Nachricht der Woche vom 05.03.07) zu begrüßen ist. Einige zentrale Begriffsdefinitionen wurden aufgenommen, insbesondere die der “Gewerbsmäßigkeit”, wobei dennoch zweifelhaft bleibt, ob private Nutzer gänzlich von der Strafdrohung ausgenommen sind. Dem kann auch die neue “fair use”-Klausel zu Gunsten bestimmter Nutzerkreise (insb. Forschung und Lehre) nicht abhelfen, die den rein persönlichen Gebrauch gerade nicht nennt.
IPRED2: Abstimmung Parlament gelaufen <<netzpolitik.org
Die EU-Richtlinie zur strafrechtlichen Durchsetzung von Geistigen Eigentum (IPRED2) ist heute im EU-Parlament mit Änderungen angenommen worden. Ein Antrag der Grünen auf Abweisung ist nicht durchgekommen. 379 sollen für die Richtlinie gestimmt haben, 270 dagegen. Es soll zwar eine Änderung in der Formulierung zwischen kommerzieller / privater Nutzung angenommen worden sein, aber wahrscheinlich ist die Konkretisierung nicht gut genug. Sie wird immer noch als sehr schwammig bezeichnet. Ein weitergehender Änderungsantrag wurde leider abgelehnt. Mehr Infos später.
Update: Reaktionen.
Malte Spitz, Mitglied des Bundesvorstandes von Bündnis 90/Die Grünen: Dem Lobbydruck gebeugt!
Die Richtlinie sieht mit ihren allzu schwammigen Formulierungen vor, dass private Tauschbörsennutzer, die in keiner weise kommerziell handeln, bald nicht mehr wie bisher nur zivilrechtlich sondern möglicherweise auch strafrechtlich verfolgt werden können. Die Unklarheit in den Formulierungen, trotz Aufnahme einer Änderung, lässt dabei alle Interpretationsmöglichkeiten offen.[…]Es ist sehr bedauerlich, dass so viele Abgeordnete auf die Lobbyarbeit der Rechteinhaber, besonders der Film- und Musikindustrie, reingefallen sind. Mit der Umsetzung könnte die Musikindustrie dann beispielsweise Zugriff auf die Daten zur Verfolgung erhalten, die im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung gesammelt wurden.“
Monika Ermert hat für Heise einige Stimmen gesammelt: EU-Parlament schränkt Strafrechtssanktionen zum Schutz geistigen Eigentums ein.
Das EU-Parlament in Straßburg hat sich heute in erster Lesung mehrheitlich für eine EU-Richtlinie zu strafrechtlichen Sanktionen zum Schutz geistigen Eigentums (IPRED2) ausgesprochen. Allerdings wurde der von der EU-Kommission vorgelegte Vorschlag in mehreren Punkten zurückgestutzt. Urheberrechtsverletzungen, die im persönlichen und nicht auf Gewinn abzielenden Bereich vorkommen, wurden beispielsweise von Strafrechtssanktionen ausgeschlossen. Patente sollen anders als bei den 2004 verabschiedeten zivilrechtlichen Maßnahmen (IPRED1) nicht erfasst werden. Im mehrheitlich beschlossenen Positivkatalog der von den Strafrechtsmaßnahmen erfassten geistigen Eigentumsrechte ist neben dem klassischen Urheberrecht auch der Schutz von Datenbanken, Halbleitertopographien, Markenrechten- und Geschmacksmusterrechten, geographischen Herkunftsbezeichnungen und Firmennamen eingeschlossen.
EFF: IPRED2 Slips Through, Fight to Continue
We were told by the two largest political parties that they felt that the Directive had not been given enough time to be properly discussed, and that our campaign had definitely contributed to the discussion. The fight now moves to the Council of the European Union, where it will be considered by representatives of the national governments of all EU Member States. Several states have started to mount resistance to IPRED2 in recent weeks, with the UK and Holland leading the charge. Europeans worried about their right to innovate, and their ability to live under clear, fair criminal laws must now turn to their own national governments to ensure that IPRED2 doesn’t set a terrible precedent for copyright law, and the EU legal process. If the Council disagrees with EuroParl’s action — which we believe is in reach — IPRED2 would be returned for a second reading. We will be tracking these developments and providing opportunities to act at CopyCrime.eu.
IPRED2 Passes First Reading <<copycrime.eu
EuroParl votes yes to making you a copycriminal: the battle now moves to the Council of Ministers. More information soon at EFF’s DeepLinks blog, and from FFII’s IPRED2 workgroup.
Sign our petition to be kept up to date with the latest news.
If IPRED2 is implemented without clear limits, “aiding, abetting, or inciting” copyright infringement on a “commercial scale” in the EU will become a crime.
Penalties for these brand new copycrimes will include permanent bans on doing business, seizure of assets, criminal records, and fines of up to €100,000.
IPRED2’s backers say these copycrimes are meant only for professional criminals selling fake merchandise. But Europe already has laws against these fraudsters. With many terms in IPRED2 left unclear or completely undefined – including “commercial scale” and “incitement” – IPRED2 will expand police authority and make suspects out of legitimate consumers and businesses, slowing innovation and limiting your digital rights.
IPRED2 and Business
The entertainment industry spent millions suing the makers of the first VCRs, MP3 players and digital video recorders, trying to use copyright law to kill those innovative products because they threatened old business models. Fortunately, the industry was unsuccessful.
IPRED2’s new crime of “aiding, abetting and inciting” infringement again takes aim at innovators, including open source coders, media-sharing sites like YouTube, and ISPs that refuse to block P2P services.
With the new directive, music labels and Hollywood studios will push for the criminal prosecution of these innovators in Europe, saying their products “incite” piracy – with EU taxpayers covering the costs.
Under IPRED2, these same entertainment companies can work with transnational “joint investigation teams” to advise the authorities on how to investigate and prosecute their rivals!
IPRED2 and Your Digital Freedoms
Criminal law needs to be clear to be fair. While IPRED2 says that only “commercial scale” infringement will be punished, the directive doesn’t clearly define “commercial scale” or “incitement.” Even IP lawyers can’t agree on what are “private” and “personal” uses of copyrighted works. One step over that fuzzy line, however, and anyone could be threatened with punishments intended for professional counterfeiters and organized criminals.
How can ordinary citizens feel safe exercising their rights under copyright and trademark law when serious criminal penalties may be brought against them if they cross the line?
Tell the European Parliament to Fix IPRED2
The excesses of IPRED2 need to be reined back. Call your MEP, and sign our petition now!
Kriminalisierung von Verletzungen des Urheber- und Markenrechts <<fsfe.org
Unterstützen Sie unsere Arbeit an diesem und ähnlichen Projekten: werden Sie Fellow der FSFE, spenden Sie an die FSFE und ermutigen Sie andere dazu.
- Status
- Bisherige Aktivitäten
- Zusammenfassung der Richtlinie
- Schädliche Auswirkungen auf Freie Software
- Den Vorschlag „2006/0168(COD)“ lesen
- Was wir tun können
- Externe Links
Aktueller Stand
Am 25. Mai 2007 findet die Abstimmung zur ersten Lesung des Europäischen Parlaments statt. Der FFII hat eine Tabelle mit den Änderungsanträgen veröffentlicht, aus der man auch ablesen kann, welche Änderungsanträge bisher angenommen wurden.
Bisherige Aktivitäten
Informationen zur Position der FSFE, vor der ersten Lesung des Europäischen Parlaments, finden Sie in unserem offenen Brief an die MEPs (Mitglieder des Europäischen Parlaments), April 2007.
Zusammenfassung der Richtlinie
- Die vorgeschlagene Richtlinie: com(2006)168
„Artikel 3
Straftat
Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass jede vorsätzliche, in gewerblichem Umfang begangene Verletzung eines Rechts des geistigen Eigentums, der Versuch einer solchen Rechtsverletzung sowie die Beihilfe und Anstiftung dazu als Straftat gilt.“
(Artikel 3. Seite 9 der vorgeschlagenen Direktive)
Die Definition von „geistigem Eigentum“ („Intellectual property rights“) wirft Patente, Urheberrechte, Markenrechte, Geschmacksmuster und andere Kategorien von Recht in einen Topf. Es wird keine Definition von „vorsätzlich“ oder von „in gewerblichem Umfang“ gegeben, und es fehlen Beispiele dazu, was unter „geistigem Eigentum“ zu verstehen sein soll und was nicht darunter zu verstehen ist.
Diese Richtlinie wird häufig „IPRED2“ genannt. Wir empfehlen jedoch, Begriffe wie „geistiges Eigentum“ nicht zu verwenden, da dies zu Verwirrungen führt, die unsere Arbeit schwieriger machen. Die Richtlinie könnte stattdessen „die Kriminalisierungsrichtlinie“ genannt werden.
Schädliche Auswirkungen auf Freie Software
Softwarepatente: Durchsetzung mittels Angst
Wir erwarten, dass das Europäische Parlament die vorgeschlagene Richtlinie abändern wird, um Patente auszuschließen. Dies ist wichtig, denn obwohl durch das Europäische Patentabkommen Software von der Patentierbarkeit ausgeschlossen ist, gewährt das Europäische Patentamt (EPA) Patente auf Softwareideen. Trotz der Tatsache, dass mehr als 90% der Rechtstreitigkeiten, die auf solchen Patenten basieren, keine Chance auf Erfolg vor Gericht besäßen, bietet das EPA damit Patentinhabern eine juristische Grundlage, um Softwareproduzenten und -händlern Gerichtsverfahren anzudrohen. Gefängnisstrafen, hohe Geldstrafen, Beschlagnahme von Besitz und die Gefahr der Firmenschließung sind Bedrohungen, die genügend Furcht unter Computernutzern erzeugen könnten, diese ungültigen Patente anzuerkennen. (Weitere Informationen zu der Problematik von Softwarepatenten gibt es auf der Seite über die Arbeit der FSFE gegen Patentierbarkeit von Software.)
Schaden für effiziente Softwareproduktions- und Vertriebsmodelle
Die starke Erhöhung der Risiken von Softwareentwicklung und -vertrieb wird sich abschreckend auf Produzenten und Händler auswirken, die in Strukturen agieren, die keine oder nur wenige Geldmittel für juristische Zwecke zur Verfügung haben. Damit wird insbesondere Freie Software geschwächt, da diese oft durch Einzelpersonen, kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) oder durch Unternehmen, die ihre Kerngeschäft nicht in der Softwareentwicklung sehen, entwickelt wird.
Ermutigung zu kommerziellem Missbrauch, siehe SCO
Wenn man den Initiatoren von Gerichtsverfahren in diesem Zusammenhang erweiterten Zugang zu nationalen Strafverfolgungsinstitutionen gibt und damit die nachteiligen Auswirkungen von Rechtsstreitigkeiten erhöht, dann werden Menschen dazu angeregt, diese Gerichtsverfahren als kommerzielles Werkzeug am Markt anzuwenden.
Ein weithin bekanntes Beispiel aus den USA ist SCO: Ohne irgendeinen Beweis oder irgendwelche anderen Hinweise hat SCO IBM und andere der Verletzung von „geistigem Eigentum“ auf kommerzieller Ebene beschuldigt. Damit haben sie den wachsenden Einsatz von Freier Software, wie etwa des GNU/Linux-Betriebssystems, gehemmt und haben dem Ansehen einer Handvoll Unternehmen, allesamt Wettbewerbsgegner von Microsoft, einem der Hauptunterstützer von SCO, geschadet.
Verhinderung von Haftungsübernahmen
Bei Straftatbeständen ist keine Haftungsübernahme möglich. Daher werden Versicherungen gegen Patentklagen unmöglich gemacht, und Softwareproduzenten können nicht mehr die Haftung für ihre Vertragshändler übernehmen.
Entwickler in Grauzonen: DeCSS, Datentauschdienste
Die Europäische Richtlinie zur „Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft“ (com(2001)29ec) hat den Einfluss des Urheberrechts stark erweitert. Neben dem Verbot der nichtgenehmigten Vervielfältigung von Informationen schränkt das Gesetz jetzt auch die Möglichkeiten ein, wie die Öffentlichkeit Technologien einsetzen kann, um auf urheberrechtlich geschützte Informationen zuzugreifen. Zum Beispiel gilt man als Urheberrechtsverletzer, wenn man seine eigene Software entwickelt, mit der man eine gewöhnliche, selbst erworbene DVD anschauen kann. Schreibt man Software, mit der man Dateien mit anderen über das Netzwerk tauschen kann, so befindet man sich in einer rechtlichen Grauzone – es könnte eine Urheberrechtsverletzung darstellen. Die in der Richtlinie angedrohten Gefängnisstrafen und anderen harten Strafen werden viele davon abhalten, nützliche Software aller Art zu schreiben (inklusive zwar geduldeter, aber illegaler Software sowie Software in Grauzonen).
Den Vorschlag „2006/0168(COD)“ lesen
Der IPRED2-Vorschlag bestand ursprünglich aus zwei Teilen, wurde dann aber im Mai 2006 als ein Richtlinienvorschlag veröffentlicht: com(2006)168).
Der Grund für die Neuveröffentlichung und die Änderung von zwei Teilen zu einem ist ein Präzedenzfall des Europäischen Gerichtshofes, der besagt, dass EU-Richtlinien von Mitgliedstaaten die Einführung von strafrechtlichen Maßnahmen verlangen können.
Verfahrensdetails
Die folgenden Informationen in diesem Abschnitt gelten für die erste Veröffentlichung von IPRED2, es ist aber sehr wahrscheinlich, dass es sich im aktuellen Vorschlag nicht ändern wird.
Verantwortlicher Ausschuss im Parlament: Rechtsausschuss (JURI)
Berichterstatter im Parlament: Nicola Zingaretti (PSE, Italien).
Weitere kommentierende Ausschüsse im Parlament: Industrie, Forschung und Energie (ITRE), Binnenmarkt- und Verbraucherschutz (IMCO), Bürgerrechte, Justiz und Innenpolitik (LIBE).
Die Probleme
Die größten Probleme der Richtlinie bestehen in den Artikeln 3 und 4 (Seite 9 und 10 des Dokuments). Artikel 3 ist weiter oben angeführt. Artikel 4 listet die harten strafrechtliche Maßnahmen auf, die für die in Artikel 3 beschriebenen Handlungen anwendbar gemacht werden sollen. Diese beinhalten Gefängnis- und Geldstrafen, Geschäftsschließungen, Zerstörung von Gütern, die Möglichkeit, durch das Gericht überwacht zu werden und das Verbot, auf öffentliche Unterstützung zurückgreifen zu können.
Schwache Abgrenzung: „vorsätzlich“ und „gewerbsmäßig“
Der Satz „jede vorsätzliche Verletzung […] in gewerbsmäßigem Umfang“ wird viele Menschen glauben machen, die Richtlinie beziehe sich nur auf vorsätzlichen Gesetzesbruch aus Profitgründen.
Nehmen wir zum Beispiel den Anwalt eines Patentinhabers, der versucht, einen Softwareentwickler dazu zu zwingen, seine Software nicht mehr zu vertreiben.
Anwalt: „Hallo. Sie verletzen unser Patent, stellen Sie den Vertrieb Ihrer Software ein.“
Softwareentwickler: „Da muss ein Missverständnis vorliegen. Ich habe kein Patent gelesen, und außerdem ist Softwarefunktionalität in der EU nicht patentierbar.“
Anwalt: „Aber das Europäische Patentamt hat dieses Patent gewährt, und Sie verletzen es.“
Softwareentwickler: „Es ist sehr unwahrscheinlich, dass es einer gerichtlichen Überprüfung standhalten wird.“
Anwalt: „Da Sie vorsätzlich ihre Software geschrieben haben und Ihre Software den Softwaremarkt betrifft, ist Ihre Rechtsverletzung vorsätzlich und gewerbsmäßig – das macht Sie zu einem Kriminellen. Werden Sie nun den Vertrieb ihrer Software einstellen, oder riskieren Sie eine Vorstrafe, die Schließung Ihres Unternehmens, eine hohe Geldstrafe und vielleicht ein wenig Zeit im Gefängnis?“
Softwareentwickler: „… aber meine Entwicklungsarbeit war vorsätzlich, die Rechtsverletzung jedoch nicht. Ich habe noch nicht einmal etwas von diesem dubiosen Patent gewusst.“
Anwalt: „Nun, seit dem Zeitpunkt meiner Anschuldigung der Rechtsverletzung Ihnen gegenüber sind Sie sich dessen jedoch bewusst. Daher ist jede weitere Rechtsverletzung vorsätzlich. Werden Sie jetzt den Vertrieb einstellen?“
Ein einfacheres Beispiel ist der Musiker, der auf der Straße für das Kleingeld der Leute spielt. Die vorgeschlagene Richtlinie stempelt jeden Musiker zum Kriminellen ab, wenn das Lied, das er spielt, urheberrechtlich geschützt ist und ohne einer Lizenz vorgetragen wird. Es macht auch die Person, die den Musiker in die Stadt gefahren hat zum Kriminellen, da sie die Rechtsverletzung unterstützt hat. Leute, die dem Musiker ihr Kleingeld geben oder einfach nur umherstehen und zuhören, könnten dann ebenso Kriminelle sein, da sie den Musiker zum spielen animieren. Und jeder, der die Rechtsverletzung hätte verhindern können, dies aber nicht tat, ist auch ein Krimineller: Er hat die Rechtsverletzung begünstigt. Dieses Beispiel kann sehr nützlich sein, den Menschen klarzumachen, wie aberwitzig der Richtlinientext ist, aber es verdeutlicht nicht die Gefahr für die Softwarefreiheit. Daher ist es nur als erster Schritt für tiefergehende Erläuterungen zu verstehen.
Unverhältnismäßiger Zugang für Rechteinhaber
Der Richtlinienvorschlag gibt den Rechteinhabern Sonderrechte, um die Untersuchung zu beeinflussen:
„Artikel 7
Gemeinsame Ermittlungsgruppen
Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass die betroffenen Inhaber von Rechten des geistigen Eigentums oder ihre Vertreter sowie Sachverständige an den von gemeinsamen Ermittlungsgruppen geleiteten Untersuchungen von Straftaten im Sinne von Artikel 3 mitwirken können.“
Wichtig ist auch Artikel 8 (Seite 11), der aussagt, dass Mitgliedstaaten Verletzungen „geistiger Eigentumsrechte“ auch untersuchen und bestrafen sollen, wenn der Rechteinhaber dies nicht verlangt hat.
Was wir tun können
- Wir können das Europäische Parlament und den Ministerrat dazu aufrufen, die strafrechtlichen Mittel auf jene Fälle zu beschränken, bei denen die Rechtsverletzung im Zusammenhang mit organisierter Kriminalität steht, oder wo sie ein Gesundheits- oder Sicherheitsrisiko für die Öffentlichkeit darstellt. Organisierte Kriminalität und öffentliche Gesundheit- und Sicherheitsrisiken werden als Rechtfertigung für diese Richtlinie genannt und es erscheint angemessen, die Artikel an die Rechtfertigungen zu knüpfen.
- Wir können das Europäische Parlament und den Ministerrat dazu auffordern, die strafrechtliche Behandlung „des Versuches einer solchen Rechtsverletzung sowie der Beihilfe und Anstiftung“ aus der Richtlinie zu entfernen. Denn für die meisten, wenn nicht sogar alle Mitgliedstaaten stellt die Richtlinie eine härtere Bestrafung für Anstiftung oder Beihilfe einer solchen Verletzung von „geistigem Eigentum“ dar, als bisher für das eigentliche Delikt auf der jeweiligen nationalen Ebene anwendbar ist.
- Wir können Druck im Europäischen Parlament aufbauen, diese Richtlinie einfach grundsätzlich abzulehnen. Der Entwurf von Gesetzen ist die Aufgabe der Europäischen Kommission und nicht des Europäischen Parlaments. Nachdem die Kommission den Richtlinienvorschlag an das Parlament übergeben hat, welcher im Grunde aus undefinierten und unklaren Begriffen besteht, wäre es für das Parlament angemessen, den Vorschlag zurückzuweisen, da die Kommission nicht ihre Aufgaben gemacht hat.
- Wir können im Präzedenzrecht nach existierenden Strafsanktionen für Patent-, Urheber- und Markenrechtsverletzungen suchen. Einige MEPs denken, dass dieser Richtlinienvorschlag lediglich eine Harmonisierung existierender Gesetze ist. In Wirklichkeit existieren aber nur in sehr wenigen Mitgliedstaaten der EU solche Gesetze – und es wäre interessant zu wissen, wie oft diese angewandt werden. Wenn dies alte, selten angewandte Gesetze sind, dann wäre es schwer für jemanden zu argumentieren, dass diese Gesetze europaweit unabdingbar sind.
- Wir können versuchen, Patente aus der Richtlinie auszuschließen. Dies wäre sehr brauchbar, da es gerade bei Patenten einfach ist, diese unwissentlich zu verletzen. Diese unwissentliche Verletzung würde hier niemanden vor Strafsanktionen schützen, denn „vorsätzlich“ könnte sich hier eher auf die Handlung beziehen, welche zur Rechtsverletzung (schreiben der Software) führte, als die Rechtsverletzung selbst. Selbst wenn man unwissentliche Rechtsverletzungen ausschließen würde, würde dieser Richtlinienvorschlag den Patentinhabern die Macht geben, durch einfaches Informieren des Rechteverletzers ein Vergehen in eine Straftat zu verwandeln. Diese hätte offensichtlich Verwendungsmöglichkeiten auf dem Markt: Einen Konkurrenten kurz vor der Veröffentlichung eines Produkts oder während eines Ausschreibungsverfahrens zu informieren wären zwei Beispiele für einen möglichen Missbrauch.
Notwendige Sofortmaßnahmen
Hoffentlich wird diese Internetseite nützlich sein, um andere zu informieren. Wenn Sie der Meinung sind, dass weitere Informationen hier hinzugefügt werden sollten, dann nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
Viele Mitgliedstaaten besitzen bereits strafrechtliche Maßnahmen für Urheber- und Markenrechtsverletzungen, und einige haben diese sogar schon für Patentverletzungen. Wenn Politiker fragen: „Welchen Schaden haben strafrechtliche Maßnahmen in anderen EU-Mitgliedstaaten hervorgerufen?“, so sollten wir eine Liste mit treffenden Beispielen zur Verfügung haben. Diese Liste muss zusammengetragen werden, und dafür benötigen wir Ihre Hilfe.
Externe Links
- Der Richtlinienvorschlag: com(2006)168. (auch weiter oben verlinkt)
- Meinten Sie „geistiges Eigentum“? Ein verführerisches Nichts, eine Abhandlung von Richard Stallman über Begrifflichkeiten.
- Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union. Die Richtlinie verletzt möglicherweise den Artikel 49 über die „Verhältnismäßigkeit im Zusammenhang mit Straftaten und Strafen“.
- Ein Artikel des ZDNet aus Großbritannien: (englisch) Making IP infringement a crime
- com(2000)789, eine im Zusammenhang stehende Mitteilung der Kommission.
- IPRED-1, der Vorgänger dieser Richtlinie
IPRED <<wiki.openrightsgroup.org
Contents[hide] |
IPRED
The Intellectual Property Rights Enforcement Directive (IPRED) is a long-running proposal by the European Union to increase penalties and ultimately criminalise “commercial” infractions of intellectual property law within the EU.
The directive was originally passed in March 2004 and provided additional confiscatory and subpoena powers to litigants in civil IP cases. Additional legal protection for technical protection measures (TPM) was dropped, as were criminal penalties for IP infringement.
Directive 2004/48/EC of the European Parliament and of the Council (Enforcement Directive or IPRED Directive)
This directive aimed at the harmonisation of national legislations relating to the enforcement of intellectual property rights in order to promote innovation and business competitiveness, safeguard employment, prevent tax losses and destabilisation of the markets, ensure consumer protection and the maintenance of public order. The rights covered by the directive were not thoroughly clear until the clarification made by the EC with the statement 2005/295/EC. The rights concerned are:
- copyright;
- rights related to copyright
- sui generis right of a database maker
- rights of the creator of the topographies of a semiconductor product
- trademark rights
- design rights
- patent rights, including rights derived from supplementary protection certificates;
- geographical indications
- utility model rights
- plant variety rights
- trade names, in so far as these are protected as exclusive property rights in the national law concerned
Article 3 of the IPRED directive contains a general obligation for the Member States that must provide for effective, dissuasive, proportionate measures, remedies and procedures necessary to ensure the enforcement of intellectual property rights. However, “those measures, procedures and remedies shall be fair and equitable and shall not be unnecessarily complicated or costly, or entail unreasonable time-limits or unwarranted delays”.
The Directive states that Member States have to ensure that judicial authorities, under certain circumstances, may order a party (in a trial) to present the evidences lying under its control upon request of the opposing party needing these evidences. The same applies to the communication of banking, financial or commercial documents when the infringement is committed on a commercial scale. In presence of reasonably available evidences on the actual or potential infringement of an intellectual property right, the competent judicial authorities may order prompt provisional measures (e.g. taking of samples, physical seizures, etc.) to preserve evidence even before the proceedings. Article 8 provides for a right of information: upon request of the claimant, the competent judicial authorities may order to provide information on the origin of the goods or services that are thought to infringe an intellectual property right and on the networks for their distribution or provision. The order refers to the infringer and/or to any person who:
- was found in possession of the infringing goods on a commercial scale
- was found to be using the infringing services on a commercial scale
- was found to be providing on a commercial scale services used in infringing activities
- was indicated as being involved in the production, manufacture or distribution of the infringing goods or services
The Enforcement Directive provides also for interlocutory injunctions aimed at preventing imminent infringements or stopping the continuation of infringements of an intellectual property right. In some cases, this continuation can be subject to the lodging of guarantees intended to ensure the compensation of the right holder. These injunctions are issued by the competent judicial authorities at request of the right-holder. In case of an infringement on a commercial scale and if the injured party demonstrates risks affecting the recovery of damages, precautionary seizures can be issued towards “the movable and immovable property of the alleged infringer, including the blocking of his bank accounts and other assets” (art.9.2).
If the goods are found to be infringing an intellectual property right, the competent judicial authorities may order corrective measures that generally are carried out at the expense of the infringer. The measures are issued in respect of the proportionality between the seriousness of the infringement and remedies that must be taken. On the strength of these provisions, the infringing goods can be recalled from the channels of the market, definitively removed or destructed. Moreover, the judicial authorities may order injunctions in order to prohibit the continuation of the infringement. The injunctions may be ordered also against intermediaries whose services have been used by a third party for the infringement of an intellectual property right.
Instead of the measures previously described, pecuniary compensation may be ordered if the infringer “acted unintentionally and without negligence, if execution of the measures in question would cause him disproportionate harm and if pecuniary compensation to the injured party appears reasonably satisfactory” (art. 12). In deciding the merit of the case, the competent judicial authorities set the damages that the infringer has to pay to the right-holder. The damages are calculated taking into account the negative economic consequences (e.g. lost profits) for the right-holder, any unfair profit made by the infringer and, in some cases, other economic factors such the moral prejudice suffered by the right-holder.
IPRED Directive covers the area of the civil and administrative proceedings. By contrast, the provisions do not affect existing European and laws on intellectual property, Member States’ international obligations and national provisions on criminal procedures and penalties in respect of infringement of intellectual property rights.
The Enforcement Directive has been widely criticized by scholars, digital activist and organizations for different reasons. First, the directive would be characterized by a lack of distinction between the different IP rights creating an uniform protection that would lead to a one-size-fits-all approach to enforcement. Moreover, the lack of distinction would characterize also the kinds of infringement, as the failures to define non-commercial and commercial scales prove. Second, the provisions relating to the intermediaries would constitute an excessive burden on the Internet Service Providers (ISPs) that could be forced to disclose the data of potential infringers using their services. This rigid system of IP protection seems to not take into account considerably the right to privacy of citizens and could reduce the use of internet in public spaces. Finally, some argue that the directive seems to ignore the importance of copyright exceptions in permitting a fair dealing of copyrighted works in order to facilitate innovation and access to knowledge. In 2005 the European Commission proposed a new directive (known as IPRED2) aimed to supplement directive 2004/48/EC. This proposal imposed to the Member States to treat as criminal offences all intentional infringements of an intellectual property right on a commercial scale, and attempting, aiding or abetting and inciting such infringements. Widely criticized for its draconian provisions, the proposal has been withdrawn by the Commission in September 2010.
In December 2010, the European Commission launched a consultation aimed at the revision of the IPRED Directive. The consultation has been accompanied by a report that evaluates the application of Directive 2004/48/EC by the Member States. According to some commentators, the EC will propose a new piece of legislation strengthening the enforcement of IP rights but without considering the criticism raised and to opportunity to adapt the IP regime to the new digital era.
IPRED2
IPRED2 was a renewed attempt in 2005 to re-introduce the criminal provisions of the original proposal. It would require that “all intentional infringements of an intellectual property right on a commercial scale, and attempting, aiding or abetting and inciting such infringements, are treated as criminal offences”. It, too, was temporarily postponed for procedural reasons following a European Court case, although it has been reintroduced.
Its official name is “directive on criminal measures aimed at ensuring the enforcement of intellectual property rights”.
June 29th 2006. Both Chambers of the Dutch Parliament (Staten-General) have unanimously concluded that the European Commission has no competence to propose a directive to criminalise intellectual property violations.
European Parliament had its first reading on IPRED2 in April, 2007. It passed the first vote in the European Parliament but did not include its most controversial element, the criminalising of patent infringement.
Executive Summary
The original Commission proposal has been heavily criticized, and much of the concern can be traced to two major lines of analysis. First, many Member States submitted that the proposal went beyond the legislative competence of the European Community. For example, as the Dutch Parliament stated in a letter, the legal means to combat piracy are already available, so the proposal was not justified. Second, almost all position papers written about the proposal characterized it as disproportionate, and noted that it fails to make adequate distinctions between commercial piracy enterprises, legitimate/lawful activities undertaken by business competitors, or even the common activities of ordinary Europeans.
Recommended Action: The Directive is fundamentally flawed. For these reasons, we are united in our belief that the best option would be to reject the directive in its entirety. A second best alternative would be to seek to ameliorate the most egregious impacts of the directive by incorporating legally precise definitions to safeguard legal certainty and proportionality. Even then, a solution must be found for the problem that preliminary rulings take too long for criminal cases.
Wording for this executive summary taken from the FFII/EFF/EBLIDA/BEUC coalition report on the proposal as amended in Strasbourg by the European Parliament at its first reading on Wednesday, 25 April, 2007.
Criticisms
While supposedly aimed only at commercial pirates, IPRED and IPRED2 both have serious chilling effects on ordinary users of technology, as well as open source developers. If you unknowingly infringe a patent or trademark in your work, you may find yourself criminally prosecuted. In the case of copyright infringement, the burden of work to pursue infringers now moves from the rights-holders to law enforcement. If IPRED2 passes, we can envision greater lobbying by powerful copyright industries to transfer police resources to pursuing “intellectual property” crimes.
- FFII/EFF/EBLIDA/BEUC coalition report on the proposal 2007
- Law Society of England and Wales’ 2006 analysis – Suggests narrowing of scope to counterfeiting and piracy (i.e. exclude criminal sanctions for patents and trade marks)
- FIPR’s 2005 criticisms
Current Manoeuvring
The Commission has relaunched a slightly modified version of the directive under the co-decision procedure on 2 May. Originally (July/August 2005), it was proposed by the Commission primarily as a Council framework decision (with only some details put under co-decision). In that case, the European Parliament has little or no legislative power, and the Council must decide with unanimity.
The reason for the original legislative path was that only member states have the competence to decide about criminal law until now (the proposed Constitutional Treaty would change that though). Co-decision is reserved for cases where there is a distortion in the internal market which can be solved using harmonisation.
In autumn 2005, the European Court of Justice however published a ruling regarding an act concerning criminal sanctions for environmental pollution, and decided that this act could/should be under co-decision. The reason was that member states with lax sanctions concerning Environmental crimes would have a competitive advantage over those with strong regulations, so that would disturb the internal market.
The Commission is however now using this ruling everywhere as justification to relaunch directives concerning criminal sanctions under co-decision (since the Council is then less strong, as it only has to approve with a qualified majority in case the Commission agrees with their standpoint). They argue in each case that some sort of harmonisation is required for a better functioning internal market, but in case of this directive they don’t explain at all how that would be the case for IP infringements.
This means that now a) the European Parliament will be a full co-legislator for this directive (and thus can reject it) b) several member states are angry at the Commission for meddling in their criminal law without these member states having veto power in the Council (see e.g. the Dutch Minister of Justice’ statements quoted in our press release)
Additionally, Wednesday the Commission started publicly pressuring member states to accept all regulations related to criminal sanctions (http://www.eupolitix.com/EN/News/200605/f22b375f-238f-4313-b4be-e9b65a18397c.htm):
“Should we wait for another terrorist atrocity before we have effective joint decisions across Europe to fight terrorism?,” he asked.
The IPRED2 directive’s justification indeed stresses threats to national governments and organised crime.
Quotes
Ross Anderson, Chair of FIPR and Professor of Security Engineering at Cambridge University:
- Whitehall spin-doctors are telling us that the Government will foster the creative industries, but the IPR Enforcement Directive will have exactly the opposite effect. It will interfere with enterprise and choke off competition. It will push up prices for consumers at a time of rising global inflation, and do particular harm to the software and communications industries. It will also harm universities, libraries and the disabled.”
Said Terri Dowty, Director of Action on Rights for Children and member of FIPR’s Advisory Council:
- We have already seen the kind of pressure that companies are prepared to exert on the parents of children who download music without due thought. We fear that they would not baulk at mounting criminal prosecutions of children.
- “It is monstrous that a ten-year old (or an eight-year old in Scotland) could be criminalised by the careless download of files. Children often assume that if something is available it must also be legitimate, and it is unreasonable to expect parents to monitor their every action — and most will not have the specialist knowledge to understand whether or not a particular download will be a crime.”
Said Nicholas Bohm, FIPR’s General Counsel:
- “Criminalising patent and other IPR infringement could expose a range of business advisers (accountants, lawyers, bankers) to threats of prosecution as accessories if a company involved in a deal they were arranging or implementing was subject to an infringement complaint.”
Links
Groups
News
Documents
- IPRED2 entry in Wikipedia
- IPRED Wiki
- Free Software Foundation Europe on IPRED
- FIPR’s critique of IPRED2
- FFII position paper and amendment proposals
- EU-Commissions proposal COM(2006) 168 — (COD 2005/0127)
- FFII’s full analysis of the text, IP Enforcement Directive 2: European Community goes criminal
- Minister Donner not pleased with European interference with Dutch criminal law
- EDRI/FIPR take on the new proposal
- Directive text
IPRED: Schwedens Provider widersetzen sich <<tomshardware.de
12:50 – Donnerstag, 30. April 2009 von Thomas Kretschmann – quelle: Tom’s Hardware DE
Anfang April ging der Datenverkehr in Schweden deutlich zurück (siehe »Schweden surft auf Sparflamme«). Grund dafür war das Inkrafttreten der EU-Richtlinie IPRED (Intellectual Property Rights Enforcement Directive). Dieses Anti-Piraterie-Gesetz sieht vor, dass die Internet-Provider auf richterliche Anordnung Kundendaten herausgeben müssen. Weitergeleitet werden die Informationen dann an die Rechteinhaber, beispielsweise Vertreter der Musikindustrie, um Identität mutmaßlicher Urheberrechts-Verletzer festzustellen diese anzuklagen.
Während die PirateBay-Betreiber mit ihrem IPREDator ihren Kunden einen kostenpflichtigen VPN-Service anbieten, um das Ausspähen von P2P-Verbindungen und -Daten zu unterbinden (siehe »Großer Erfolg für Schwedens IPREDator«), wehren sich die schwedischen Internet-Provider auf ihre eigene Weise gegen die Datenweitergabe: Sie speichern die Kundendaten nicht mehr, sondern löschen sie.
Wie unter anderem Pressetext meldet, speichert nach den Providern All Tele und Bahnhof auch Tele2 nun keine IP-Adressen mehr. »Bisher haben wir einige Informationen zu den jeweiligen IP-Adressen unserer Kunden für interne Zwecke gespeichert. Die Integrität dieser Daten ist jetzt aber durch die IPRED gefährdet«, wird Tele2-Chef Niclas Palmstierna zitiert.
Das Löschen beziehungsweise das Nicht-Vorhalten von Kundendaten verstößt nicht gegen geltendes Recht: »Im Gesetz ist nicht ausgeführt, was wir speichern müssen, lediglich, was wir nicht speichern dürfen«, so Palmstierna. Liegen keine Daten vor, kann auch nichts weitergegeben werden.
Das Verhalten der ISPs stößt bei der Medienindustrie beziehungsweise deren Vertretern freilich auf wenig Gegenliebe: »Jeder im Parlament hat unter der Annahme gehandelt, dass die ISPs sich gegenüber dem Gesetzgeber loyal verhalten und nicht von Rechtsbrüchen profitieren wollen«, so Peter Danowsky, der Anwalt des Branchenverbandes IFPI (International Federation of the Phonographic Industry). Er wird für den Fall, dass sich noch weitere Provider dem Trend anschließen, noch härtere Gesetze fordern
The Criminal Measures IP Directive: Criminalizing the industry <<ipred.org
The European Commission has proposed a directive to combat piracy and other infringements of “intellectual property rights” (IP-rights), such as patents, copyright and trade marks. While it does make sense to combat clear cases of piracy, it is nonsense to combat other infringements than such clear cases, with criminal measures. These other infringements occur during normal commercial business conduct, civil courts decide on them. The Commission criminalises the industry, inhibits the desired freedom to act in the market. Decent people can be treated as organised criminals.
A badly drafted Commission proposal was matched by badly drafted European Parliament amendments, and an amendment changed after the vote. The proposal is now in the hands of the Council.
Behind closed doors the EU, US and Japan negociate an Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA), with much the same content, or even worse. See our ACTA page.
Read the rest of this entry »
Die Köpfe hinter ACTA in der EU-Kommission <<fm4.orf.at/stories
9. 2. 2012 – 09:00 Uhr
Handelskommissar Karel de Gucht und Michel Barnier (Binnenmarkt) treiben das umstrittene Abkommen voran. Die für “geistiges Eigentum” zuständige Juristin der Kommission war bis 2004 Toplobbyistin der Musikindustrie.
Er sei von den Protesten gegen ACTA nicht beeindruckt, versicherte De Gucht am Mittwoch den EU-Parlamentariern. Sein Handeln erweckte allerdings einen gegenteiligen Anschein: De Gucht hatte alle Fraktionen zu dringenden Gesprächen gebeten. Nacheinander und natürlich hinter verschlossenen Türen, wie es dem Ungeist dieses Abkommens, dessen Text jahrelang strikt geheim gehalten worden war, entspricht.
Die Proteste in Polen, Tschechien, der Slowakei und neuerdings auch in Lettland hatten zu eiligen Distanzierungen der jeweiligen Regierungen geführt, was wiederum hinter den Kulissen von Brüssel einige Hektik ausgelöst hat. Ein Land könnte nämlich genügen, um das gesamte, umstrittene “Anti-Piraterie”-Abkommen zu Fall zu bringen.
ACTA und IPRED
Noch ist ACTA im EU-Parlament gar nicht richtig angekommen, schon geht es Schlag auf Schlag. Die EU-Kommission hat vor wenigen Tagen eine “Roadmap” zur Novellierung der Richtlinie zur “Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte” (IPRED) veröffentlicht. In diesem Fahrplan ist exakt jenes Kapitel enthalten, das bereits vor Längerem aus ACTA gestrichen werden musste, weil es dafür offenbar keinen Konsens gab: das Kapitel zum Internet.
Content Allianz fordert rasche Umsetzung von ACTA <<internet-law.de
Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0 – 17.2.12
Die Deutsche Content Mafia Allianz hat die Bundesregierung aufgefordert, das umstrittene völkerrechtliche Abkommen ACTA ohne weitere Verzögerung umzusetzen. Dieser Allianz gehören u.a. der Bundesverband der Musikindustrie, die Spitzenorganisation der Filmwirtschaft (SPIO), die GEMA, ARD und ZDF, der Börsenverein des Deutschen Buchhandels sowie der Verband Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT) an.
Bei der Lektüre dieser lobbyistischen Pressemitteilung muss ich einmal mehr feststellen, dass die Vorstellungen darüber, wie eine zukunftsorientierte Reform des Urheberrechts aussehen muss, gar nicht weiter auseinandergehen könnten. Man hat unweigerlich den Eindruck, dass die Content-Industrie die bestehende Legitimationskrise des Urheberrechts schlicht ignoriert. Es ist genau diese Geisteshaltung, die die immer wieder beklagten Krisen der Musikindustrie und der Verlage maßgeblich mitverursacht hat. Die mangelnde Kreativität einer Branche, die davon lebt, mit der Leistung Kreativer Geld zu verdienen, ist vielleicht ihr größtes Problem.
Und mit Blick auf die gebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ARD und ZDF, die ebenfalls meinen, in das Horn der Urheberrechtslobbyisten blasen zu müssen, hat mich vorher gerade ein Tweet des Kulturschaffenden Alexander Lehmann zum Nachdenken angeregt.
Eine berechtigte Frage, über die Frau Piel und Herr Schächter vielleicht auch einmal nachdenken sollten.
3 Kommentare »
RSS Feed für Kommentare zu diesem Artikel.
Hinterlasse einen Kommentar
Hinweis: Gesetzes- und Rechtsprechungszitate werden automatisch über dejure.org verlinkt
via http://www.internet-law.de/2012/02/content-allianz-fordert-rasche-umsetzung-von-acta.html
Anonymous: Warungen an US-Regierung wegen ACTA <<gulli.com
Das Internet-Kollektiv Anonymous nahm in der Nacht mehrere Websites der US-amerikanischen Regierung unter Beschuss. Auch heute waren Teile der Website der Federal Trade Commission nicht erreichbar. Anlass dafür scheint ACTA zu sein. Anonymous drohte aber auch, dies würden nicht die einzigen Angriffe bleiben.
Über den Twitter-Account @AnonymousIRC wurde unter anderem verbreitet, man habe den Server hinter business.ftc.gov übernommen und die darauf befindlichen Daten gelöscht. Bevor die Daten gelöscht wurden, wurde die Website aber anscheinend defaced und mit einem humorvollen Youtube-Video sowie einer Botschaft der Hacker gegen ACTA versehen. In dieser Nachricht wird unter anderem der Twitter-Account @AnonymousIRC genannt. Dieses Video und die Nachricht sind allerdings nur noch über eine Version im Cache verfügbar, da die eigentliche Website nicht mehr erreichbar ist.
Diese Angriffe sind an sich nicht neues, stehen aber in diesem konkreten Fall in Zusammenhang mit dem umstrittenen internationalen Handelsabkommen ACTA. Auch wurde die Occupy-Bewegung erwähnt.
In der Nachricht wird scherzhaft darauf Bezug genommen, dass sich viele Leute davor fürchten, dass unter ACTA Websites zensiert und abgeschaltet werden könnten. So heißt es: “Don’t like it?… So, how’s it feel when your entire site is jack-hammered off the internet? Do tell!” Auch wurde Bezug auf die Kampagne #AntiSec genommen. Man werde “systematisch alle bösen Firmen und Regierungen aus [unserem] Internet entfernen”, und es würde “Feuer regnen auf die Feinde der freien Meinungsäußerung, Privatsphäre und des Internets”, sollte ACTA verabschiedet werden.
Es bleibt also abzuwarten, wie weiter vorgegangen wird. Man sollte die Drohungen aber ernst nehmen, dass weitere Angriffe folgen könnten.
Was meint die Community dazu? Ist das einfach nur dumme Erpressung oder ist das wipen eines Servers eine berechtigte Form des Protests, um seinen Unmut zum Ausdruck zu bringen?
via http://www.gulli.com/news/18173-anonymous-warungen-an-us-regierung-wegen-acta-2012-02-17
PIRATEN fordern: ACTA ablehnen und Debatte um modernes Urheberrecht beginnen! <<xing.com
Die Piratenpartei begrüßt, dass sich nun endlich auch die europäischen Institutionen demokratischen Richtlinien verpflichtet sehen und die Proteste des europäischen Souveräns ernst nehmen.
Einem geleakten Protokoll einer Sitzung führender Köpfe der EU-Kommission ist Spannendes zu entnehmen: Angesichts der »starken Mobilisierung« gegen das Abkommen vonseiten »gewisser Bürgerrechtsorganisationen und Internet-Bewegungen« soll ACTA nun durch den Europäischen Gerichtshof auf Vereinbarkeit mit EU-Recht geprüft werden.
»Es ist schön zu sehen, dass die Bemühungen und der Einsatz breiter gesellschaftlichen Schichten für ihre Grundrechte und deren Erhalt nicht vergebens sind. Die ersten Äußerungen vonseiten der EU-Kommission und Herrn De Gucht, die Proteste seien ungerechtfertigt und die Demonstranten unwissend, waren eine Frechheit«, so Christopher Lang, Bundespressesprecher der Piratenpartei Deutschland. »Die EU-Kommission muss nun zügig ihre Lehren aus dem Geschehen rund um den Fall ACTA ziehen. Es ist immerhin schon ein Schritt in die richtige Richtung, seine Fehler zu erkennen und einzugestehen.«
»Internationale Verträge müssen von Beginn an rechtsstaatlich auf sicheren Füßen stehen. Geheime Verhandlungen wie bei ACTA sind des demokratischen Prozesses unwürdig. Es fehlt dennoch weiterhin eine transparente Beteiligung der Nutzer und Kreativen. Mit ACTA werden einseitig die Begehren der Content-Industrie befriedigt, veraltete Verwertungsrechte verteidigt und Pfründe gewahrt. Unsere Informationsgesellschaft braucht jedoch ein neues, modernes Urheberrecht, das Kreative und Nutzer in den Mittelpunkt stellt. Diese Diskussionen wollen wir PIRATEN jetzt europaweit führen«, erklärt Lang weiter.
Ein Programmpapier als Ausgangspunkt für ein neues Urheberrecht, welches die Interessen der Urheber selbst in den Mittelpunkt stellt und die Interessen der Allgemeinheit ebenfalls berücksichtigt, hat die Piratenpartei auf dem letzten Bundesparteitag in Offenbach beschlossen.
Die Piratenpartei erwartet weitere »Fälle«, in denen es ein ähnliches Aufbegehren gegen Entscheidungen der EU-Kommission geben wird – INDECT, TPP und IPRED sind nur einige wenige Beispiele.
http://www.piratenpartei.de/Pressemitteilung/piraten-fordern…
Bye, bye, privacy. Canada introduces online-spying bill <<rt.com
Published: 15 February, 2012, 03:04

A person wears a Guy Fawkes mask while using an Apple iPhone at the Occupy Toronto movement in Toronto. (REUTERS/Mark Blinch)
TAGS: Law, Internet, Information Technology, North America
Move over, SOPA and say your prayers, PIPA. There’s a new bill in the works that, if passed, will pull the plug on how the Internet is used in Canada.
Lawmakers in the Great White North are debating a bill that will pulverize what’s left of online privacy for Canucks.
The Investigative Powers for the 21st Century Act (Bill C-51) is legislation that isn’t new to Canadian Parliament, but after a series of additions and other changes, lawmakers there are expected to begin discussion on it this week. If passed, law enforcement there will be able to monitor all Internet and telephone activity from anyone, anywhere in the country, without having to obtain a warrant.
According to the Calgary Herald out of the province of Alberta, a Conservative-majority government is likely to pass the bill.
Vic Toews, Canada’s minister of public safety, thinks the bill is necessary for the welfare of the nation. “We are proposing to bring to measure, to bring laws into the twenty-first century and provide police with the lawful tools that they need,” he pleads.
Opponents of Toews, however, say that the bill will do far more harm than good.
“I know the criminal justice system is constantly looking for information about criminals, child pornographers etc, but at the same time it seems like an invasion of everyone’s personal information,” University student Jared Exner tells CTV. He’s used the Internet his whole life and is aware of legislation already in place to thwart such things as child pornography. If Bill C-51 is passed, however, anyone operating on the Web or on a mobile device in Canada will be subject to instantaneous, no-questions-asked surveillance.
Towes insists that it’s an issue that’s either black or white. Canadians, says the minister, “can either stand with us or with the child pornographers.”
In an earlier form, the bill died in Parliament along with a provision that allowed “warrantless access” for authorities. A campaign managed to help kill that addendum, but it is back once again. If passed, authorities will be able to view anything, anytime, and some fear that it was install Big Brother over all too broad of a medium.
“It could include anything from email addresses to IP addresses and cellphone-identified numbers,” University of Ottawa law professor Michael Geist tells the Winnipeg Free Press. “The ability to use that kind of information in a highly sensitive way without any real oversight is very real.”
By forcing Internet and cell providers to handle IP addresses, profiles can be constructed of any Canuck that details practically every move they make online. Geist thinks of that as way too encompassing of a regulation and questions why it is even needed.
“One thing (the government) has never provided is the evidence to show how the current set of laws has stymied investigations or created a significant barrier to ensure that we’re safe in Canada,” he adds.
Others fear that if Canadian officials have the power to monitor in real-time without warrants, the all-watching eye will seemingly cease civil liberties.
“How can we trust them not to use private information to intimidate law abiding Canadians to protest a pipeline, or protest pension cut?” asks Francis Scarpaleggia, a Liberal MP for Lac-Saint-Loius. Like Exner, Scarpaleggia is opposed to the bill. New Democratic Party member and digital critic Charlie Angus also is against it, and warns Parliament that, if passed, it will turn each Canadian’s cell-phone into “an electronic prisoner’s bracelet.”
“I say to Vic Toews, ‘Stop hiding behind the boogey man. Stop using the boogey man to attack the basic rights of Canadian citizens,’” adds Angus. “Is Vic Toews saying that every privacy commissioner in this country who has raised concerns about this government’s attempt to erase the basic obligation to get a judicial warrant, is he saying that they’re for child pornography?”
Nearly 100,000 Canadians have so far signed a “stop online spying” petition started by openmedia.ca, a net neutrality lobby group.
Anonymous will Internet am 31. März abschalten <<web.de
In der Ankündigung werden anschließend alle 13 Root-DNS-Server aufgelistet, die angegriffen werden sollen, um die Abschaltung zu erzwingen. Dabei sollen konkret folgende Root-DNS-Server angegriffen werden:
- 198.41.0.4
- 192.228.79.201
- 192.33.4.12
- 128.8.10.90
- 192.203.230.10
- 192.5.5.241
- 192.112.36.4
- 128.63.2.53
- 192.36.148.17
- 192.58.128.30
- 193.0.14.129
- 199.7.83.42
- 202.12.27.33
Bei 198.41.0.4 handelt es sich beispielsweise um von VeriSign betriebene Root-Server, die auch in Frankfurt stehen. Eine Auflistung aller Root-DNS-Server finden Sie auf http://root-servers.org/.
Ein erfolgreicher Angriff auf alle Root-DNS-Server hätte zufolge, dass nach einer Eingabe einer URL diese nicht mehr in eine IP-Adresse umgewandelt werden könnte. Der Aufruf von http://www.pcwelt.de wäre damit nicht möglich, sondern die Anwender müssten die IP-Adresse der Website kennen und diese im Brower eingeben. Im Falle von PCWELT.de müsste in der Adresszeile also 62.146.91.230 eingegeben werden. Da die Mehrheit der Internet-Nutzer im Internet über URLs surft, wäre damit praktisch durch den Angriff auf das Herz des Internets das gesamte Internet lahm gelegt.
Promotion
Bleibt letztendlich die Frage, ob die Drohung ernst gemeint ist oder ob es sich – der genannte Termin 31. März wäre ein Hinweis – um einen verfrühten April-Scherz handelt. Auch Anonymous weiß, dass das Internet in vielen Ländern die einzige Möglichkeit für die Bevölkerung ist, frei miteinander zu kommunizieren. Ein derartiger Angriff auf die freie Meinungsäußerung wäre eher untypisch für Anonymous.
Zuletzt erfolgte im Jahr 2007 ein großangelegter Angriff auf die Root-DNS-Server. Damals wurden 2 der insgesamt 13 Root-DNS-Server angegriffen. Zu spürbaren Problemen bei der Erreichbarkeit von Web-Servern und Internet-Diensten kam es damals aufgrund des Angriffs nicht, weil die restlichen Root-DNS-Server die Arbeit übernahmen.
Die Root-DNS-Server sind nicht zuletzt auch für die Verarbeitung riesiger Anfrage-Mengen konzipiert. Dadurch stellt sich die Frage, ob ein solcher Angriff auf alle Root-DNS-Server überhaupt mittels eine DOS-Attacke möglich ist. Theoretisch könnte eine große Mehrheit der Root-DNS-Server gleichzeitig ausfallen, ohne dass es die Internet-Surfer mitkriegen. Bei einem gleichzeitigen Ausfall aller Root-DNS-Server könnte zumindest das von Internet-Providern genutzte DNS-Caching zur Beschleunigung der DNS-Anfragen für eine Milderung der Probleme sorgen.
Parlamentarische Anfragen INDECT ››europarl.europa.eu
20. Juni 2011 E-006026/2011
Anfrage zur schriftlichen Beantwortung an die Kommission
Artikel 117 der Geschäftsordnung Martin Ehrenhauser (NI)
Betrifft: Indect — Audy-Bericht
Antwort(en)
Am 8. Juni 2011 hat das Europäische Parlament einen Bericht über die Zwischenbewertung des 7. Rahmenprogramms der Europäischen Union für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration angenommen.
Darin wird die Kommission unter Punkt 27 aufgefordert, alle Unterlagen im Zusammenhang mit Indect zur Verfügung zu stellen.
1. Wird die Kommission der Forderung des Europäischen Parlaments nachkommen? Falls ja: Wann wird die Kommission die entsprechenden Unterlagen zur Verfügung stellen und in welcher Form? Falls nein: warum nicht?
2. Darüber hinaus wird ein klares und strenges Mandat für das Forschungsziel, die Anwendung und die Endanwender von Indect gefordert. Wie steht die Kommission dieser Forderung gegenüber?
3. Wird die Kommission das Mandat entsprechend der Forderung des Europäischen Parlaments ändern? Falls ja: wann und wie? Falls nein: warum nicht?
via Schriftliche Anfrage – INDECT – Audy-Bericht – E-006026/2011.
07.12.2010: Menschensuchmaschine des Polizeistaats ››Tageszeitung neues deutschland
Von Marian Krüger 07.12.2010 / Inland
Auf EU-Ebene wird an einem vernetzten Überwachungssystem geforscht. Die Bundesregierung weiß von nichts
via 07.12.2010: Menschensuchmaschine des Polizeistaats (Tageszeitung neues deutschland).
IPRED das ist ACTA² ››Piratenpartei Braunschweig
vom 15.02.2012 in Internet und Medien, Themen, Urheberrecht, Wirtschaft
Gerade beschäftigen wir uns noch mit ACTA und gehen zusammen mit 100.000 anderen Bürgern in Deutschland auf die Straße, da entsteht unter unseren Augen eine noch größere Bedrohung für die Informationsfreiheit:
IPRED (Intellectual Property Rights Enforcement Directive), die Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte an immateriellen Gütern
EU KomissionDie EU-Kommission hat bereits einen Zeitplan zur Novellierung von IPRED veröffentlicht. Aber was genau verbirgt sich dahinter? IPRED stellt eine Erweiterung zu ACTA dar, die den verwendeten Begriff “geistiges Eigentum” enger fassen und die Kontrolle der Inhalte im Internet festlegen soll. Mit IPRED soll ein schärferes Vorgehen gegen Webseiten mit urheberrechtlich geschützten Inhalten ermöglicht werden. Wie das konkret geschehen soll wird noch nicht beschrieben, stattdessen wird auf eine Initiative für ein Notifizierungs- und Handlungssystem gegen illegalen Online-Content verwiesen.
Dabei beinhaltet der Entwurf einige durchaus sinnvolle Ansätze. So sollen beispielsweise endlich EU-weit klare Regelungen zur Herausgabe von Daten durch Provider geschaffen werden. In Deutschland sind diese bereits zivilrechtlich festgeschrieben. Außerdem sollen die Rechteinhaber für eine Genehmigung zur Datenabfrage das “gewerbliche Ausmaß” von Rechtsverletzungen nachweisen müssen, um sicherzustellen, dass statt gegen “individuelle Verbraucher” nur gegen “professionelle Fälscher” vorgegangen wird. Leider wurde auch hierbei versäumt, die Grenze zwischen einem gewerblichen Ausmaß und einer privaten Nutzung zu definieren.
Wenn es nach Brüssel geht, sollen kleine und mittlere Unternehmen, die Opfer von (Raub)kopien ihres geistigen Eigentums werden, zivilrechtliche Abhilfsmaßnahmen im Schnellverfahren zur Seite gestellt werden. Dazu sollen auch einstweilige Verfügungen, Schadensersatzzahlungen oder andere Ausgleichsmittel gehören, wie sie in der Form und Umsetzung bereits in den ACTA Papieren zu finden sind.
Die Kommision erwägt zudem noch weitere Möglichkeiten um Raubkopien im Internet gänzlich zu unterbinden und zu diesem Zweck die “Kooperation zwischen Zugangsanbietern (Internet Providern) und Rechteinhabern” zu verbessern. Dabei wird, wieder einmal, die “abgestufte Erwiederung”, wie sie auch vom Bundeswirtschaftsministerium postuliert wird, in den Raum gestellt. Mit anderen Worten: Die europaweite Einführung von “Three strikes” wird gefordert. Das bedeutet, dass nach zwei Vergehen, die leicht bestraft werden (in der Regel mit Verwarnungen), beim dritten Mal eine drastische Strafe folgt. In diesem Fall handelt es sich um den Entzug des Grundrechts auf Internetzugang für eine bestimmte Zeit. Denn wie die für Medienfragen zuständigen Minister der Mitgliedstaaten des Europarates in der Abschlusserklärung ihres Treffens vom 28. bis 29. Mai 2009 in Reykjavik feststellen: “Der Zugang zu [Internetdiensten] betrifft ebenso die Menschenrechte und Grundfreiheiten wie die Ausübung demokratischer Bürgerrechte”.
Das Fatale ist, dass dieser Entzug des Internetzugangs durch die oben erwähnte “Kooperation zwischen Zugangsanbietern und Rechteinhabern” erfolgen soll, also auf Zuruf durch die Rechteinhaber und ohne einen Gerichtsbeschluß. Das bedeutet im schlimmsten Fall eine Umkehr der Beweislast, möchte ein Betroffener seinen Internetzugang zurück haben, muss er dagegen klagen und seine Unschuld beweisen. Hier gilt nun nicht mehr das Prinzip der Unschuldsvermutung. Stattdessen wird erneut versucht, jeden einzelnen Bürger unter einen Generalverdacht zu stellen und zu kriminalisieren.
Im deutschen Rechtssystem ist die Unschuldsvermutung nicht explizit niedergelegt. Sie ist jedoch nach einhelliger Auffassung eine zwingende Folge des Rechtsstaatsprinzips des Artikel 20 Grundgesetz. In Artikel 6 Absatz 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention heißt es: “Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig“. Eine ähnliche Formulierung ist in Artikel 11 Absatz 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948 zu finden).
Die Kommision will jetzt eine Folgenabschätzung durchführen um die Verhältnismäßigkeit der Ansätze zu prüfen. Im September soll dann ein offizieller Vorschlag der Richtlinie folgen.
Jetzt ist genau der richtige Zeitpunkt, um sich nicht nur gegen ACTA zu stellen, sondern um dem Europäschen Parlament und der Bundesregierung zu zeigen, dass kein Regelungswerk, das die Informations- und Meinungsfreiheit in Gefahr bringt, von den Bürgern akzeptiert werden wird.
Ähnliche Beiträge:
ACTA-Protest am 11.02.12 Die Piratenpartei ruft alle Mitglieder und Bürger dazu auf, sich …
Pleiten, Pech und Pannen Braunschweig hat bereits Erfahrung mit PPP machen müssen und eine …
Verbot der Vorratsdatenspeicherung – Die E-Petition Endlich gibt es mal wieder eine richtig sinnvolle E-Petition beim …
NDS zeigt ACTA die eiskalte Schulter Der Landesverband Niedersachsen der Piratenpartei freut sich über die hohe …
KURZ NOTIERT: Zugang zu Arbeiten der WD Die Bundestagsverwaltung will Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste nur Parlamentariern zur …
getaggt mit: ACTA, IPRED
geschrieben von: Oliver Schönemann
AnonAustria: Polizei stürmt falsche Wohnung ››futurezone.at
Auf der Suche nach dem unter dem Namen “The_Dude” bekannten Mitglied von AnonAustria, dem Verhetzung vorgeworfen wird, tappt die Polizei weiter im Dunkeln. Im Rahmen der Ermittlungen kam nun ein weiteres Mal ein vollkommen Unbeteiligter zum Handkuss. Bei einem Treffen mit der futurezone berichtet der betroffene Michael R., wie die Beamten schwer bewaffnet seine Wohnung stürmten und wonach er bei der Einvernahme befragt wurde.
26. Jänner 2012: Frühmorgens um 6.45 Uhr klingelt es an der Wohnungstür von Michael R. Durch den Spion an der Tür sieht R. einen Mann in Installateurs-Montur und öffnet. “Wir sind vom Notfallsdienst, es gibt einen Wasserschaden”, sagt der Mann und deutet mit der Hand zur Seite. Michael R. tritt darauf hin einen Schritt aus der Wohnung hinaus und findet sich im nächsten Moment fixiert von zwei Beamten am Treppengeländer wieder.
“Zuerst wusste ich überhaupt nicht, was los ist”, erzählt Michael R. beim Treffen mit der futurezone. Sein erster Gedanke: “Wollen die mir die Wohnung ausräumen?” Erst als einer der Beamten seinen Ausweis vorzeigt, ist klar: hier ist eine Mannschaft des BVT (Bundesamt für Verfassungsschutz und Terorrismusbekämpfung) ausgerückt, um eine Hausdurchsuchung vorzunehmen. “Ein ganzer Wega-Strumtrupp ist in meine Wohnung hinein und hat als erstes mal das ‘Objekt gesichert’”, beschreibt R. die Situation.
Vorgeworfen wird dem Wiener Informatiker er habe gegen das Verbotsgesetz verstoßen, er sei jenes Mitglied von AnonAustria (futurezone-Interview hier), das unter dem Nickname “The_Dude” Aussagen wie “Heilt eurem (sic!) Führer”, “Für Grossösterreich” und “Ich bin der Führer!” getätigt haben soll. Wie aus der Anordnung zur Hausdurchsuchung hervorgeht, die der futurezone vorliegt, sollten im Zuge der Polizeiaktion “NS-Devotionalien und NS-Propagandamaterial, Computer, Mobiltelefone, Fotoapparate, Videokameras und sonstige Speichermedien” sichergestellt werden.
Rätseln über Verdachtsmoment
Vollkommen unklar ist bislang, wie die Ermittler überhaupt auf Michael R. – dem mittlerweile offiziell bescheinigt wurde, nichts mit der Sache zu tun zu haben – gekommen sind. In der Begründung zur Hausdurchsuchung ist bloß zu lesen, Michael R. stehe im Verdacht, sich “im nationalsozialistischen Sinn betätigt zu haben, indem er in ‘Chats’ vor jeweils ca. 20 anwesenden Personen nachfolgende Äußerungen unter den Nicknames ‘Reichsfuehrer_Dude’ und ‘The_Dude’ veröffentlichte (…)”.
Danach werden in dem Dokument die oben genannten Aussagen aufgezählt, weiters heißt es: “Der dringende Verdacht, dass es sich bei dem bis dato unbekannten Täter ‘Dude’ um Michael R. (…) handelt, ergibt sich aus den umfangreichen, auf AS 15ff in ON 3 ausführlich wiedergegebenen, Ermittlungen des Bundesamtes für Verfassungschutz und Terrorismusbekämpfung, die zahlreiche Übereinstimmungen zwischen ‘Dude’ und Michael R. zu Tage brachten.”
Auszug: Diese Aussagen wurden bzw. werden “The_Dude” zur Last gelegt
“Ich hab mir das durchgelesen und konnte damit eigentlich gar nichts anfangen”, sagt R., der sich bis dato selbst nicht im geringsten erklären kann, wie der Verdacht auf ihn fallen konnte und woher die Übereinstimmungen mit der gesuchten Person hinter “The_Dude” rühren sollen. Während der Hausdurchsuchung sei ihm noch nicht einmal klar gewesen, dass es sich hier um Ermittlungen im Zusammenhang mit AnonAustria gehandelt habe. Mit der Gruppe stand er nach eigenen Aussagen zudem überhaupt nie in Kontakt, “abgesehen davon, dass ich AnonAustria auf Twitter folge und einmal in diesem IRC-Chat war (Anm. den jeder besuchen kann), um mir anzusehen, was die dort machen”. Den Nickname “Dude” habe er nie verwendet, sagt R., der die Aktionen von AnonAustria differenziert sieht und etwa das Veröffentlichen von privaten Daten, wie beim Leak der Polizeidaten, strikt ablehnt.
Wiederbetätigungs-Vorwurf nur als Vorwand?
Nachdem im Zuge der Durchsuchung weder NS-Devotionalien noch andere Hinweise auf nationalsozialistisches Gedankengut in der Wohnung oder auf den Computern des Beschuldigten gefunden wurden, musste Michael R. zur Einvernahme auf ein Polizeiamt.
Aus dem Vernehmungsprotokoll, das der futurezone ebenfalls vorliegt, wirft sich zudem die Frage auf, inwiefern der Verstoß gegen das Verbotsgesetz hier nur als Vorwand diente, um dem österreichischen Anonymous-Ableger den Garaus zu machen. Seitens dem vermeintlich echten “The_Dude” wurde bereits mehrmals – zuletzt im Interview mit der futurezone – betont, die Aussagen aus dem Chatprotokoll seien aus dem Zusammenhang gerissen worden und nicht ernst gemeint, sondern Satire gewesen.
Wenngleich für diese Rechtfertigung kein Beweis vorliegt, mutet es dennoch seltsam an, dass Michael R. im Rahmen der Einvernahme letztlich eher am Rande zum Thema Wiederbetätigung und hauptsächlich zu seinen IT-Kenntnissen und Internetaktivitäten befragt wurde: “Kennen Sie Anonymous/AnonAustria?”, “Betreiben Sie einen eigenen Server?”, “Welche Accounts, Anmeldungen, haben Sie im Internet?”, “Haben Sie eigene Internertseiten?”, usw. Zum Thema Nationalsozialismus finden sich in dem mehrseitigen Protokoll nur zwei Fragen: “Ihre Meinung zu nationalsozialistischem Gedankengut? und “Gibt es Foren, wo sie schon mal darüber gelesen haben?”.
Akteneinsicht
Trotz der harten Vorgehensweise bei der Hausdurchsuchung hegt Michael R. erstaunlicherweise wenig Groll gegen die beteiligten Beamten. Dass gleich ein Wega-Trupp angerückt ist, erklärt sich der Informatiker damit, dass er über eine Waffenbesitzkarte verfügt. “Da ging es bei den Beamten wohl auch um so etwas wie Selbstschutz. Als sie gesehen haben, dass es bei mir nichts Gefährliches gibt, sind sie ja relativ rasch wieder abgezogen”, zeigt sich R. gelassen.
Eine Akteneinsicht zum Ermittlungsverlauf soll es nun in den kommenden Wochen geben. “Darauf bin ich schon sehr gespannt”, sagt Michael R., der sich dadurch endlich Klarheit darüber erhofft, wie er überhaupt zur verdächtigten Person werden konnte. “Je nachdem, was dabei herauskommt, werde ich mir natürlich überlegen, wie ich weiter vorgehe.” Mit Begründungen wie der Tatsache, dass er im IT-Bereich arbeitet, und in seinem Twitter-Namen das Wort “terror” vorkommt, würde er sich jedenfalls nicht zufrieden geben, sagt R. Dass Leute von AnonAustria den Verdacht auf ihn gelenkt haben könnten, um sich selbst zu schützen, schließt er aus.
AnonAustria: “Polizei versteht Internet nicht”
AnonAustria fängt Mails an Innenministerium ab
Anonymous: Aktivisten unter Generalverdacht
Polizei wirft AnonAustria Verhetzung vor
via AnonAustria: Polizei stürmt falsche Wohnung | Netzpolitik | futurezone.at: Technology-News.
Die Polizei auf dem Weg zur Geheimpolizei ›››Deutschlandradio Kultur
16.02.2012 · 07:20 Uhr
Staatliche Interessen verdrängen den Rechtsschutz des Bürgers
Von Peter-Alexis Albrecht
Die bewährte grundsätzliche Zuständigkeit der Länder für polizeiliche Gefahrenabwehr, aber auch die Trennung zwischen Polizei und Nachrichtendiensten werden aufgehoben. Die rechtsstaatliche Polizei denaturiert zur Geheimpolizei, meint Peter-Alexis Albrecht.
Das oberste Gebot in einem demokratischen Rechtsstaat ist das einer transparenten Polizei, die durch Offenheit dem Bürger Vertrauen in den Staat vermittelt. Die Offenheit wird jedoch zunehmend überlagert durch den Trend zum geheimen Ermittlungsverfahren. Das Gespenst der Geheimen Staatspolizei und der Staatssicherheit aber erschüttert das Vertrauen der Bürger. In einem demokratischen Rechtsstaat eigentlich undenkbar.
Nach Belieben kann sich die Polizei selbst von den Fesseln der Strafprozessordnung befreien. Es gibt keine strafrichterliche Kontrolle und keine Erkenntnismöglichkeiten für die Gerichte über die polizeilichen Methoden der Beweiserhebung.
Auch die Beteiligung der Strafrichter durch den Richtervorbehalt führt nicht zu einer effektiven Begrenzung (geheim-)polizeilicher Ermittlungen. Dies liegt zum einen daran, dass bei Gefahr im Verzug der Richter durch die Eilkompetenz der Staatsanwaltschaft oder der Polizei umgangen werden kann. Zum anderen filtert die Polizei den Sachverhalt aus ihrer Sicht, ohne dass die Richter ihn tatsächlich zu überprüfen vermögen.
Das Gesetz über das Bundeskriminalamt aus dem Jahr 2009 räumt der zentralen Behörde Möglichkeiten zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus ein, die zuvor nur den Polizeibehörden der Länder zustanden. Neben der umstrittenen Online-Durchsuchung kommen vor allem Rasterfahndung hinzu, Einsatz verdeckter Ermittler, Möglichkeiten zur akustischen und optischen Überwachung von Wohnungen sowie der Telekommunikationsüberwachung.
Die vielfach kritisierte Reform des Gesetzes ermöglicht dem Bundeskriminalamt zudem, präventive Ermittlungen ohne konkreten Tatverdacht in eigener Leitung durchzuführen. Solche sogenannten “Vorfeldermittlungen” obliegen nun nicht mehr allein der Staatsanwaltschaft, obwohl sie größtmögliche Grundrechtseingriffe des Staates ermöglichen.
Die bewährte grundsätzliche Zuständigkeit der Länder für polizeiliche Gefahrenabwehr, aber auch die Trennung zwischen Polizei und Nachrichtendiensten werden aufgehoben. Gerade diese Trennung dient der Sicherung bürgerlicher Freiheitsrechte. Die rechtsstaatliche Polizei denaturiert zur Geheimpolizei. Staatliche Strafverfolgungsinteressen verdrängen den Rechtsschutz des betroffenen Bürgers bis zur Unkenntlichkeit.
Besonders bedenklich ist es, dass umgekehrt auch der Bundesnachrichtendienst polizeiliche Eingriffsbefugnisse erhält, also nach seinem Ermessen Strafverfolgung einleiten, ja sogar das Bestehen einer konkreten Gefahrenlage oder eines Tatverdachts feststellen darf. Damit wird das rechtsstaatlich unabdingbare Straf-verfolgungsmonopol der Staatsanwaltschaft außer Kraft gesetzt. Die Bewertung des Bundesnachrichtendienstes als Bundesgeheimpolizei liegt nahe.
Die Verquickung erfolgt durch das schon 2004 gegründete Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum. Dort tauschen Beamte aus dem Bundeskriminalamt und dem Bundesnachrichtendienst gemeinsam mit Verfassungsschutzbehörden und Landeskriminalämtern ihre Erkenntnisse und ihr Fachwissen aus.
Wenn weder der Bürger noch die rechtsstaatliche Strafjustiz von polizeilichen Ermittlungen Kenntnis erhalten, um sie zu kontrollieren, ist das Ende des Rechtsstaats eingeläutet. Aber das scheint in unserer Gesellschaft fast niemanden zu stören. Die Ökonomie hat den Rechtsstaat seit langem überrollt und zehrt ihn auf. Die soziale Kontrolle dient zunehmend der Stabilität des ökonomischen Systems – weitgehend ohne Rechtsschutz für den Einzelnen. Werden das Recht und der Rechtsstaat dagegen zu reaktivieren sein?
Peter Alexis Albrecht, geboren 1946, ist Jurist, Sozialwissenschaftler und Professor für Kriminologie und Strafrecht an der Goethe Universität Frankfurt am Main. Seine Forschungsgebiete sind das Strafrecht in seinen Grundlagenbezügen zur Kriminologie, zur Rechtssoziologie und Rechtstheorie sowie die Methoden empirischer Sozialwissenschaften zur Erforschung der Wirkungsweisen des Kriminaljustizsystems. Veröffentlichungen u.a.: “Die vergessene Freiheit” (2. Auflage, 2006) und “Der Weg in die Sicherheitsgesellschaft – Auf der Suche nach staatskritischen Absolutheitsregeln” (2010). Peter-Alexis Albrecht ist Herausgeber und Schriftleiter der Zeitschrift “Kritische Vierteljahresschrift für Gesetzgebung und Rechtswissenschaft”.
Diskutieren Sie mit zum Thema auf der Facebook-Seite von Deutschlandradio Kultur!
Open Data <<bpb.de
Open Data steht für die Idee, Daten öffentlich frei verfügbar und nutzbar zu machen.
Welches Potential verbirgt sich hinter den Daten, die Behörden und Ministerien, Parlamente, Gerichte und andere Teile der öffentlichen Verwaltung produzieren? Was kann man mit den Umwelt- und Wetterdaten, Geodaten, Verkehrsdaten, Haushaltsdaten, den Statistiken, Publikationen, Protokollen, Gesetzen, Urteilen und Verordnungen machen?
Das Dossier stellt Fallbeispiele vor, von der Kontrolle der Arbeit amerikanischer Kongreßabgeordneter bis zu Baustellenmeldungen in deutschen Kommunen.
Es klärt über das Potential offener Daten für eine nachhaltige demokratische Entwicklung auf und zeigt, wie Datenjournalisten mit diesen Datensätzen umgehen.
FBI might shutdown the Internet on March 8 <<RT
Published: 15 February, 2012, 21:03
Millions of computer users across the world could be blocked off from the Internet as early as March 8 if the FBI follows through with plans to yank a series of servers originally installed to combat corruption.
Last year, authorities in Estonia apprehended six men believed responsible for creating a malicious computer script called the DNSChanger Trojan. Once set loose on the Web, the worm corrupted computers in upwards of 100 countries, including an estimated 500,000 in America alone. The US Federal Bureau of Investigation later stepped up by replacing the rogue Trojan with servers of their own in an attempt to remediate the damage, but the fix was only temporary. Now the FBI is expected to end use of those replacement servers as early as next month and, at that point, the Internet for millions could essentially be over.
When functioning as its creators intended, the DNSChanger Trojan infected computers and redirected users hoping to surf to certain websites to malicious ones. Traditionally, DNS, or Domain Name System, servers translate alphabetical, traditional website URLs to their actual, numeric counterpart in order to guide users across the World Wide Web. Once infected by the DNSChanger Trojan, however, websites entered into Internet browsers were hijacked to malicious servers and, in turn, directed the user to an unintended, fraudulent site.
In coordination with the arrests in Estonia, the FBI shut down the malicious DNSChanger botnet network, and, additionally, replaced them with surrogate servers to correct the problem. Those servers, however, were installed “just long enough for companies and home users to remove DNSChanger malware from their machines,” according to the court order that established them. That deadline is March 8, and those surrogate servers are expected to be retired then. At that point, computers still infected with the Trojan will be essentially unable to navigate the Internet.
Who, exactly, will be affected? Security company IID (Internet Identity) believes that half of all Fortune 500 companies and more than two dozen major government entities in the US are still currently infected with the worm as of early 2012. Unless they take the proper steps to eradicate the Trojan from their systems, millions of users worldwide will be left hog-tied, helplessly attempting to navigate to nonexistent servers and, in effect, without the Web.
“At this rate, a lot of users are going to see their Internet break on March 8,” Rod Rasmussen, president and chief technology officer at Internet Identity, cautions Krebs On Security.
Currently, both the computer industry and law enforcement are working together through a coalition they’ve established called the DNSChanger Working Group. That group has been tasked with examining the options in phasing out the surrogate servers set up by the feds, but unless an alternative plan is agreed on, a great port of the Web will go dark next month.
“I’m guessing a lot more people would care at that point,” Rasmussen adds. While infected users are cautioned to correct the problem now, millions internationally are still believed to be infected. “It certainly would be an interesting social experiment if these systems just got cut off,” he adds.
INDECT ››Journal Emanuel-S
Kinder, was zum lesen für Euch! Müsst natürlich nicht – aber sagt in ein paar Jahren dann ja nicht, dass ihr davon nichts gewusst habt und so. Gut? Und ja, das schaut nach viel Text aus, aber ganz ehrlich… ich WEIß nämlich, dass ihr nichts besseres zu tun habt und Eure Zeit so oder so sinnlos hier vorm Bildschirm vergeudet.
Wir schauen uns nämlich heute mal ganz kurz an, was das INDECT-Projekt denn so ist. Schon mal gehört? Nein? Na, bitte… dann geht’s los!
ACTA, SOPA und so halt
Also, was ACTA und SOPA ist, haben wir ja schon durch und ich glaube die meisten haben auch verstanden, dass es zwar einerseits natürlich notwendig ist, “Erzeuger von Dingen” zu schützen (Urheber und Co.) und das es natürlich auch nicht auf Dauer geht, dass man alles und jedes im Netz kostenlos bekommt oder runter laden kann – wie zum Beispiel Musik, Videos und Spiele – da ja tatsächlich auch irgendjemand das alles erst erzeugen und auch viele davon – no na net – irgendwie leben müssen… aber wir wissen auch, dass es für all das schon längst Gesetze gibt, die Verstöße dagegen ahnden können und dass man das auch alles viel einfacherer und sauberer regeln könnte.
Wir wissen auch – weil keiner von uns naiv ist wie manche frühere Generationen – dass viele Gesetze und Abkommen geschaffen werden, um einige Jahre später als Grundlage für “weiterführende” Gesetze zu dienen. Manche sagen da auch “aufweichend” dazu, andere hingegen nennen es platt “Verschwörungstheorie”. Sind jedoch dann meistens Menschen, die eher wenig mit dem Ganzen im Alltag in Berührung kommen, ihre News hauptsächlich über großen Standard-Massen-Medien bekommen und sich nie und nimma die veröffentlichten Abkommen und Gesetzes-Texte je selber durchlesen würden – auch wenn man ihnen die Links dazu unter die Nase reiben würde. Egal. Also wir wissen, dass aufgrund der z.B. Kinderpornografie lustige und amüsante Gesetze durchgelassen wurden, die alles tun, aber halt nur nicht das verhindern, was sie eigentlich tun sollten – die Kinderpornografie verhindern. Aber bei so sensiblen Themen muss man ja vorsichtig sein.
Ok. Also wir haben unseren Verstand eingeschaltet und wissen, es braucht eine Kontrolle im Netz – und wir wissen auch, dass es Gesetze dazu gibt, die das tun könn(t)en. Wir wissen auch, dass Behörden etwas verschlafen sind, wenn es um Fortschritt geht und wir wissen auch, dass die meisten Dinge eher an der Politik an sich und Partei-Streitereien und Wirtschafts-Abkommen scheitern. Beispielsweise hat sich gezeigt, dass bei Intervention durch Behörden fast 90% und mehr Server mit Kindermissbrauch vom jeweiligen Provider gestoppt wurden – ganz ohne große Abkommen und Co und sogar länderübergreifend. Oft genügte eine Mail oder Anruf durch eine Behörde. Wenig Aufwand, viel erreicht. Aber nein, man muss das regulieren und das geht so nicht – dabei gleich noch ein paar dutzend “andere” Gesetze mit einschleusen – und braucht mal generell ein paar Jahre dafür. Ok.
Weiter im Text, denn all das wissen wir ja und wir wissen auch, dass die breite Masse sich genau null dafür interessiert und die Politiker, die das alles handhaben, eher wenig Ahnung und Erfahrung mit P2P, dunklen Netzwerken und Filesharing in den verschiedenen Formen hat. Auch gut. Und sie werden so oder so diese ganzen Abkommen irgendwie wahrscheinlich und zu unserem Pech durchschleusen. Also können wir das Thema abhaken.
So, was ist INDECT?
Deswegen kommen wir zum Kern des Themas – INDECT. Ich zitiere da mal ein paar kleine Dinge, damit man ein bisschen Einblick bekommt, was das überhaupt ist. Vereinfacht gesagt, ist es nichts anderes als ein Bastelwerk der EU mit dem deutschsprachigen Namen Intelligentes Informationssystem zur Unterstützung von Überwachung, Suche und Erfassung für die Sicherheit von Bürgern in städtischer Umgebung. Alle noch da? Schauen wir mal da ein bisschen näher rein…
Gibt’s seit 2009 und verfolgt das Ziel – Achtung Luft holen, jetzt kommen viele Wörter – eine Sicherheitsarchitektur zu entwerfen, die sämtliche bestehende Technologien – Videoüberwachung, Vorratsdatenspeicherung, Telekommunikation, Gesichtserkennung, Websites, Diskussionsforen, Usenet-Gruppen, Datenserver, P2P-Netzwerke sowie individuelle Computersysteme und alle vorhandenen Datenbanken wie Namen, Adressen, biometrische Daten, Interneteinträge, polizeiliche, geheimdienstliche, militärische, forensische und zivile Datenbanken, Daten von luft- und seegestützte Plattformen und Satelliten (…) – logisch miteinander verknüpft, in Echtzeit auswertet und verwaltet. Uff, habt ihr das geschafft? Sehr brav, also gleich weiter im Text…

Fette Grafik, oder? Was man auch immer da alles so sieht. Oder nicht sieht. Irgendwann haben sich übrigens die Medien mal das Ganze näher angeschaut, sind aber dann draufgekommen, dass das alles vielleicht doch ein bisschen “Uaargh?!” ist und haben dann halt nicht so wirklich nett darüber geschrieben. Najo, was haben die INDECT-Menschen gemacht…. was macht Sinn? Richtig, sie haben das Ganze unter Geheimhaltung und so gestellt – das unabhängige Experten-Team.
“Weil sich die Projektbeteiligten von Journalisten und Datenschützern “missverstanden” fühlen, sollen Informationen nur noch gefiltert nach außen gelangen. Zuständig ist hierfür ein “Ethics Board”, das sich aus Polizisten, Überwachungsforschern und Professoren zusammensetzt. Die meisten Mitglieder des Ethikrats sind selbst an der INDECT-Forschung beteiligt.” (Nomen nominandum)
Ach ja, man sollte da noch was erwähnen… weil’s ja immer heißt, dass wir Ösis mit all dem gar nix zu tun haben, ich zitiere da der Einfachkeit mal halber direkt aus Wikipedia…
“Am 15. März 2011 wurde das Projekt INDECT einer gründlichen ethischen Überprüfung unterzogen, durchgeführt durch eine internationale Ethikkommission aus Experten aus ÖSTERREICH, Frankreich, Holland und England. Es wurden keine Verletzungen der ethischen Grundsätze festgestellt.”
Ja hey – super, dann ist alles gut. Damit können wir uns wieder entspannt zurücklehnen und weiter auf Youtube, Facebook und Co. surfen, weil die da oben passen ja schließlich auf, dass es uns gut geht und man mit unseren Rechten eh nichts böses anstellt. Haben wir ein Glück. Deswegen lesen wir jetzt nur noch ganz locker und entspannt drüber. Wisst ihr was? Wir schauen uns jetzt einfach ein lustiges Video an, damit es hier nicht ganz so ernst zu geht, gut? Wir wollen ja nicht depressiv werden!
Na – Spass gehabt und so? Sehr fein, also lesen wir noch ein bissl weiter. Kennt ihr Futurama und so im TV? Da gibt’s so einen ähnlichen Namen drüben bei den Amis, nennt sich “Future Attribute Screening Technology“, klingt auch funky. Man könnte glatt glauben, dass das eine neue Technologie für den flachen Scanner zuhause ist, aber najo – net ganz. Das Ganze gehört anscheinend zu dem vielleicht etwas bekannteren und verrückten Homeland Security Grant Project-Dingsbums, dass man vielleicht in den Medien da und dort schon mal aufgeschnappt hat. Ihr wisst schon, ihr fliegt zum Shoppen mal eben rüber, müsst aber Fingerabdrücke abgeben, rechtzeitig online anmelden, Fragebögen ausfüllen und so weiter – auch das ist da irgendwo ein Teil davon.
Auf jeden Fall hat dieses FAST-Projekt das Ziel, bei Checkpoints, wie zum Beispiel am Flughafen, böse Menschen sofort zu erkennen. FAST basiert – laut dieser Quelle – auf so Forschungen des menschlichem Verhalten und Psychophysiologie (wtf?). Damit möchte man Menschen mit “malintent” (“bösen”) Absichten anhand ihrer Herzschlagfrequenz, Hauttemperatur und Mimik identifizieren. Wenn’s nach dem Magazine NewScientist geht, liegt die Genauigkeit des Systems bei 78%, bei vorsätzlicher Täuschung sogar bei 80%. Na – nicht schlecht, oder? Besser nicht gestresst oder genervt sein beim nächsten Flug, Kinder!
Also, haben das alle geraffelt, oder seid ihr schon längst geistig ausgestiegen? Also ich vereinfache das Ganze nochmal… da gibt’s die da oben und uns da unten. Die da oben haben sich lustige Spielzeuge gebastelt, mit denen sie unser Gesicht, unseren Körper, unsere Alltags-Aktivitäten und so weiter erfassen und auswerten können. Aufgrund dessen können sie dann sagen, dass z.B. der böse Lukas vor hat, der kleinen Susi den Lolli wegzunehmen. Was ja sehr löblich ist. Böser Lukas! Aber was passiert denn, wenn die Susi und der Lukas nur aus Spass um den Lolli streiten? Zanken sich ein bisserl, bissi schupsen und so – aber ganz freundschaftlich halt, weil die Susi ist ja in Wirklichkeit eh in den Lukas verliebt. Aber… jetzt kommt’s. Das kann die Susi dem Lukas nimma sagen, den der hat schon nur beim ersten Ansatz – da wo er zum Lolli hingreifen will – eine auf den Deckel bekommen. Der arme Luki wird nie erfahren, dass ihn die Susi mag. Arm. Wenigstens klebt er dafür im Sticker-Sammel-Buch der Typen da oben drinnen, die haben ein lustiges Foto von ihm. Und jedesmal wenn er jetzt irgendwo in ein Geschäft mit Lollis geht, bekommt er sicherheitshalber eine auf den Deckel – man weiß ja nie, was diese Rotzpiepn so vor hat schließlich.
Aja, übrigens – später dann, wenn er schon groß ist und so, also erwachsen, dann wird er immer noch eine auf den Deckel bekommen, wenn er einen Lolli für seine Kinder kaufen will. Weil in der Datenbank bei denen da oben steht, dass er damals am 6. Februar 2012 um 8:57 Uhr versucht hat, der Susi einen Lolli zu stehlen. Und wir wissen ja alle – einmal böse, immer böse! Das wissen die, weil er in der Flughafen-Kontrolle so geschwitzt hat – neben dem Lolli-Stand.
Macht Spass, oder? Man könnte ja eigentlich glauben, dass das alles nur Fiktion ist und reine Science-Fiction und die da oben sowieso nicht uns ALLE überwachen können. Außerdem ist ja mein eigenes Leben so unscheinbar und ganz unspektakulär. Genau. Macht ja nix, dass die Bankomat-Kamera das Gesicht zur nächsten Log-Station schickt. Aja, heute war er dort, dann da und dann hier und hier hat er getankt, und da hat er auf Facebook einen schlechten Tag gehabt und er liest ein Buch über “Rebellion”, das er sich in der elektronischen Bücherei ausgeborgt hat. Und telefoniert ständig mit dem Kumpel, der da immer wieder auf Demos geht. Naja, setzen wir den mal sicherheitshalber auf die Watchliste dazu. Machen ja eh die Computer automatisiert. Sicher ist sicher, Kinder!
Und übrigens – all das ist technisch bereits möglich und am Laufen. Mal ganz ohne Spass. Und warum ich das alles schreibe? Damit, wenn diese Dinge das nächste Mal in den Medien auftauchen, ihr alle ein wenig hellhöriger werdet und Euch ein bissl öfter Gedanken um diese ganzen Gesetze, Abkommen und Diskussionen macht und mitredet. Denn bei rechtzeitiger Intervention kann man durchaus was dagegen tun – aber bisher wurden alle Gelegenheiten verschlafen. Schade für uns, unsere Kinder und generelle Nachfolge-Generation.
(Foto am Anfang des Beitrages: Sylvia Johnigk and Kai Nothdurft from FIfF (Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung e.V.) explain what surveillance techniques are researched and planned in the EU within the INDECT project. xjs-khaos @ Flickr)
Nervös? Von INDECT entdeckt! #1984 #INDECT »bLOG.Nonkonformisten.com
Von Fiktion zur Realität
Der Film „Minority Report“ mit Tom Cruise, nach einer Kurzgeschichte des amerikanischen Autors Philip K. Dick, vermittelt recht gut die Atmosphäre einer Welt, in der Alles beobachtet wird um Verbrechen vorherzusagen und Präventivmaßnahmen einzuleiten. So werden Menschen verhaftet, die aufgrund ihrer persönlichen Konstitution, Umstände und Umwelt zeitnah Verbrechen begehen und mittels Präkognition aufgespürt werden. Dies ermöglicht ein scheinbar perfektes System ohne Verbrechen, bis der Polizei- Chief, den Tom Cruise spielt, ins Visier seiner Behörde „Precrime“ gerät. Ein ähnliches System wie Precrime, aber in der Realität ist „INDECT“.
George Orwell’s 1984 lässt grüßen…
Was ist INDECT ?
I.N.D.E.C.T. ist ein intelligentes Informationssystem zur Unterstützung von Überwachung, Suche und Erfassung für die Sicherheit von Bürgern in städtischer Umgebung. Es ist ein Forschungsprojekt der europäischen Union, welches 2013 abgeschlossen sein soll. Potentielle Verbrechen sollen durch das System vorzeitig erkannt und verhindert werden können. Dazu werden verschiedene Überwachungstechnologien verknüpft.
Welche Technologien werden verwendet?
- Die „Sinnesorgane“ von INDECT sind zum Beispiel:
- Videokameras, auch Webcams usw.
- RFID -Chips in Personalausweis, Kleidung und Kundenkarten
- Internet: Suchmaschinen, Cookies, digitales Wasserzeichen
- Quadrocopter (kleine, ferngesteuerte Drohnen mit Kamera)
- Handy: GSM und GPS Datenverwertung wie z.B. aktueller Standort des Nutzers
- Haustelefone ermöglichen das Horchen in einen Raum („Babyphon-Funktion“)
- Die daraus erhaltenen Daten werden in einer Datenbank gespeichert und mit sonstigen Bestandsdaten verwertet. Weitere Beispiele für verwendete Datensätze:
- Vorratsdatenspeicherung: wer war womit, wann und wo im Internet und was wurde gemacht
- Biometrische Daten von Personalausweis, Reisepass oder Krankenkassenkarte
- wissenschaftliche Daten zu menschlichem Verhalten
- statistische Daten
Alle Überwachungstechnologien und Daten werden dazu genutzt, abnormales Verhalten zu erkennen. Dafür wird ein Algorithmus verwendet, der auf den Erfahrungen und o.g. Datensätzen beruht. Folgen Menschen einem bestimmten Verhaltensmuster, welches als abnormal gilt, wie z.B. wenn Jemand
- rennt
- kämpft
- zu schnell fährt
- zu lange sitzt
- Gepäck vergisst
- gilt er als verdächtig und muss mit Maßnahmen von Sicherheitskräften rechnen.
- Artverwandte Systeme
- ADABTS (Automatische Erkennung von abnormalem Verhalten und Bedrohungen in Menschenmengen)
- SAMURAI (Beobachtung von verdächtigem und abnormalem Verhalten mithilfe eines Netzwerks aus Kameras und Sensoren für eine Verbesserung der Erkennung von Situationen)
- HPU (versucht mithilfe von Persönlichkeitsprofilen potenzielle Gewalttäter zu finden)
- Warum ist INDECT so gefährlich?
Grundsätzlich klingt die Idee, Verbrechen zu verhindern bevor sie entstehen, erst mal gut.
Bloß wer überwacht jene, denen INDECT unterstellt ist? Es ist ein mächtiges Werkzeug, welches Begehrlichkeiten schafft. Eine kriminelle Regierung kann Widersacher vorzeitig aus dem Verkehr ziehen. Irgendwann werden im Namen des Geldes Ansprüche an INDECT erhoben und durchgesetzt. So werden reiche Menschen, die im Überfluss leben, sich vor berechtigten Übergriffen der immer mehr werdenden Armen schützen wollen. Wie sehr finanzkräftige Einzelinteressen Einfluss üben können wurde in der Vergangenheit zu genüge gezeigt.
INDECT stellt jeden Bürger unter Generalverdacht, dies verstößt gegen das Menschenrecht der Unschuldsvermutung. So kann es sein, dass ein südländischer Mann mittleren Alters, der Mittags über die Straße rennt, festgenommen wird, weil INDECT sagt, immer wenn Mittags dieser Menschentypus über die Straße rennt passiert ein Verbrechen (Dieses Beispiel ist natürlich möglichst einfach gefasst, denn es spielen viel mehr Indikatoren eine Rolle.).
Aktuell verstößt INDECT in seiner vollen Bandbreite gegen geltendes Datenschutzrecht, so kann sich jeder vorstellen wo die Reise hingehen soll. Einschlägig unterstrichen wird dies durch Versuche, Projekte wie ACTA durchzusetzen. Es werden scheinbar legitime Ansprüche in einem ganz anderen Thema vorgeschoben um nebenbei Gesetzesgrundlagen für INDECT zu ebnen.
Was kann ich gegen INDECT tun?
- Informiere Dich und Dein Umfeld
- verteile Flyer mit Informationen über und gegen INDECT
- Blogge über INDECT
- Twitter über #INDECT
- Verbreite INFO’s auf facebook
- warte auf Demo’s und nimm teil!
- Wenn es keine Demo gibt mach selber eine und geh auf die Straße!
Weiterführende Informationen
- Seite der Piratenpartei: stopp-indect.info
via Nervös? Von INDECT entdeckt! #1984 #INDECT » bLOG.Nonkonformisten.com.
Niemand hat die Absicht… ››weezerle
…einen Überwachungsstaat aufzubauen.
INDECT wird übrigens bei der kommenden EM in Polen seinen Testlauf haben.
(Anm.: Laut INDECT Webseite ist der Einsatz zur EM doch nicht geplant. Danke @nanobird)
Ich erinnere weiter an
- unser “Mautsystem”
- die Vorratsdatenspeicherung
- die elektronische Gesundheitskarte
- die biometrischen Pässe
- die Nacktscanner
- den Zensus
- die SWIFT Datenweitergabe
- die Fluggastdaten
- die ausufernden staatlichen Datenbanken (die mit Sicherheit entsprechend verknüpft werden)
- die Träumerei Schäubles vom Gefährderstrafrecht
- die Versammlungs(verhinderungs)gesetze
- das BKA-Gesetz, die Lauschangriffe
- die Online-Durchsuchung, den Staatstrojaner
- die Drohneneinsätze, die Militäreinsätze im Inneren (G8)
- die Vorratsdatenspeicherung, die Web-Sperren
- die Three-Strikes-Diskussion
- die Funkzellenabfragen
- und und und
Das alles, in einer stabilen politischen Zeit wie der heutigen. Mit großen Demokraturen in Ungarn, Italien, Frankreich, Griechenland, Portugal und Deutschland. Klarer Fall, bei so stabilen politischen Verhältnissen ist an einen Missbrauch dieser Technologien durch die Politik natürlich nicht zu denken.
Mal im Ernst, wird dieser run in autoritäre Strukturen in Europa jemals enden?
Wenn die BWL-Esoteriker mit ihrer Fantasievorstellung von ewigem Wachstum unsere Politclowns weiter zu ihrer Selbstbereicherung und zur Zerstörung der sozialen Ausgleichssysteme missbrauchen, werden es letztlich solche Technologien sein, die uns schneller in einem chinesischen System aufwachen lassen als wir “Terror” sagen können.
Mag sehr überspitzt sein, schwarz gemalt sicherlich. Aber ist es wirklich so abwegig? Man möge mir bitte Gegentendenzen zu dieser Entwicklung aufzeigen…
“ACTA soll Weltstandard werden” <<fm4.orf.at
Erstellt am: 12. 2. 2012 – 19:41 Uhr
Laut einem internen Protokoll aus dem Ministerrat sollen die im “Anti-Piraterie”-Abkommen enthaltenen Maßnahmen zum Muster aller künftigen, internationalen Abkommen über “geistige Eigentumsrechte” werden.
Der Hauptzweck von ACTA sei, dass dieses Abkommen mittelfristig zum internationalen Standard werde, sagte ein Vertreter der EU-Kommission bei einer Sitzung der TRIPS-Expertengruppe (Trade Related Aspects of Intellectual Property Rights, TRIPS) des EU-Ministerrats am vergangenen Dienstag.
Das Protokoll dieser nicht öffentlichen Sitzung, das ORF.at in Auszügen vorliegt, vermerkt weiters: ACTA sei ja nicht primär für Europa, sondern vorrangig für die USA gemacht worden. Das gehe auch aus den bereits verteilten Unterlagen hervor, bemerkte ein hoher Kommissionsbeamter, dessen Namen das Protokoll (wie üblich) nicht erwähnt.
Aktuell dazu
Am Samstag hatten europaweit Hunderttausende Gegner des Abkommens trotz eisiger Kälte in vielen Städten Europas demonstriert. Die aktuelle ACTA-Berichterstattung von FM4 ist hier zusammengefasst
Geistige Handelsüberschüsse
Gemeint ist damit, dass die USA (aber auch Japan) milliardenschwere Einnahmenüberschüsse im hohen zweistelligen Bereich für Lizenzen, Copyrights und andere Nutzungsrechte lukrieren, während EU-Europa weitaus mehr ausgibt, als es einnimmt. Österreich hat zum Beispiel ein Minus von 700 Millionen jährlich aufzuweisen.
Die österreichische TRIPS-Delegation klagte am Dienstag jedenfalls über Angriffe auf Regierungswebsites und wies auf eine Anfragenflut aus dem Netz, von Ministerien und Nationalratsabgeordneten hin.
Österreich und die kleineren Staaten
Zusammen mit Tschechien, Litauen und anderen kleineren Ländern ersuchte Österreich die Kommission um zusätzliche Information. Man könne die Kritiker nicht einfach als “ahnungslos” erklären, sondern müsse sie vielmehr überzeugen, hieß es.
Die deutsche Delegation hatte noch am Dienstag betont, dass die Verzögerung der Unterzeichnung rein formale Gründe gehabt habe und die betreffende Vollmacht mittlerweile eingetroffen sei. Am Samstag hatte die deutsche Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger diese Vollmacht dann zurückgezogen. Deutschland unterschreibt im Gegensatz zu Österreich vorerst nicht und bringt ACTA damit noch mehr ins Wackeln.
Die Aussagen seitens der Kommission lassen an Klarheit jedenfalls nichts zu wünschen übrig und decken sich genau mit der Kritik an diesem globalen “Anti-Piraterie”-Abkommen.
Vorbild Internetsperrgesetz HADOPI
Wichtigstes Element in diesem Vorhaben, das den Inhabern und vor allem Verwertern von Urheberrechten umfassende und direkte Zugriffsmöglichkeiten einräumt, sind dabei die zu errichtenden ACTA-Komitees. Diese natürlich von den Rechteverwertern dominierten Gremien können dann Entscheidungen fällen, die bisher der ordentlichen Gerichtsbarkeit auf nationaler Ebene unterworfen waren.
Ganz nach dem Vorbild des französischen Internetsperrgesetzes HADOPI sollen von der Verwertungsindustrie gesteuerte “Komitees” auf materieller Ebene blitzartig vollendete Tatsachen schaffen können: Beschlagnahmungen ohne Gerichtsurteil usw. Das ist der wichtigste Hebel von ACTA, und darum wurde das ganze Verfahren überhaupt in Gang gesetzt.
ACTA als Schablone
Aus der französischen “Blaupause” HADOPI wird so eine internationale “Schablone” abgeleitet, deren Hauptzweck es ist, die oben zitierten Strukturen und Mechanismen im Sinne der Verwertungsindustrie erst einmal zu etablieren. Deshalb ist dieses Abkommen auch in solch abstrakter Sprache gehalten, denn allzu viel darüber verraten, welche Tragweite ACTA realiter hat, wollte man natürlich nicht.
ACTA ist als zentraler, juristischer Andockpunkt für weitere gesetzgeberische Vorhaben wie EU-Richtlinien, Verordnungen und andere internationale Verträge geplant. Am Beispiel des “Internet-Chapters” ist diese Vorgangsweise klar ersichtlich.
Die “Kooperationspflicht” für Provider
Seit mehreren ACTA-Verhandlungsrunden ist der Abschnitt zu “geistigem Eigentum” in Bezug auf das Internet nicht mehr enthalten, vor wenigen Tagen aber ist genau dieser Inhalt in der Novelle der EU-Richtlinie zum “Schutz geistigen Eigentums” wieder aufgetaucht.
Da ist von “Kooperation” zwischen den Inhabern “geistiger Eigentumsrechte” und Internet-Providern die Rede, wobei letztere allerdings zur Kooperation verpflichtet sind. Die Haftung samt Schadenersatz soll nämlich an ihnen hängen bleiben, wenn der Verursacher der Urheberrechtsverletzung für Schadenersatzforderungen nicht greifbar ist.
In der Praxis braucht es für eine solche Pflicht-“Kooperation” logischerweise ein Gremium abseits der Gerichte. Das sind dann die ACTA-Komitees.
Die Taktik der Verschleierung
Auf die oben zitierte Weise werden in der EU seit Jahren die Partikularinteressen bestimmter Branchen aber auch Behörden an der Öffentlichkeit vorbei durchgesetzt. Ruft ein solches Vorhaben dann wider Erwarten zu viel Öffentlichkeit und damit Widerstand hervor, wird einer der Hauptangriffspunkte entschärft und mit ein paar als “Kompromiss” bezeichneten, rechtlich völlig bedeutungslosen Floskeln garniert.
Während das Ganze dann als Problemlösung abgefeiert wird und die Kritiker als “Panikmacher” denunziert werden, fügt man hinter den Kulissen genau dieselbe, umstrittene Passage etwas verklausuliert in eine andere Richtliniennovelle oder Verordnung.
Der “ACTA-Club” der EU-Kommission
Derselbe Personenkreis aus der EU-Kommission, der ACTA vorantreibt, hat auch die IPRED-Novelle auf den Weg gebracht. Es handelt sich dabei um folgende Personen:
Binnenmarktkommissar Michel Barnier hatte mit seinem Strategiepapier diesen IPRED-Vorstoß selbst eingeleitet, Handelskommissar Karel de Gucht ist oberster ACTA-Verteidiger, alle weiteren Erwähnten gehören zu de Guchts Ressort.
Der schneidige Herr Devigne
Luc Devigne, der als ACTA-Chefunterhändler der Kommission die Geheimpolitik rund um das Abkommen zu verantworten hat, wurde mittlerweile aus der Schusslinie genommen und in einen “Unit” der Kommission sozusagen einstweilen verräumt.
Devigne, der obendrein einen Hang zu schneidigen Auftritten hat, verantwortet als ACTA-Chefunterhändler die absurde Geheimpolitik rund um das Abkommen und dementsprechend geriet er ins Zentrum der Kritik.
IFPI und der “ACTA-Club”
Weitere Angehörige des “ACTA-Clubs” sind Pedro Velasco Martins, stellvertretender Leiter der Ateilung Handel B3, und die oberste Juristin für “geistiges Eigentumsrecht” in der Kommission, Maria Martin-Prat.
Das disruptive Wirken von MEP Marielle Gallo (EPP kann mittels dieser kleinen Chronik einfach rekonstruiert werden
Die hat mit Kampagnen für die Medien- und Unterhaltungsindustrie jede Menge praktische Erfahrung, weil sie von 1999 bis 2004 oberste Urheberrechtsjuristin der Musiklobby IFPI und als solche für “Global Policy” zuständig war.
Von diesem “ACTA-Club” in der Kommission – die Aufzählung ist sicher noch nicht vollständig – gehen seit Jahren sämtliche einschlägigen Vorstöße aus.
Die Achse ins Parlament
Monatelang hatte der “ACTA-Club” zum Beispiel das “Telekompaket” – die überfällige Novellierung veralteter Richtlinien zum Thema neue Kommunikationsnetze – mit der Forderung blockiert, dass eine “Kooperationspflicht” für Provider “zum Schutz geistigen Eigentums” enthalten müsse.
All das wurde stets über dieselbe Schiene gespielt, indem immer die Abgeordnete Marielle Gallo als Berichterstatterin betraut wurde. Gallo gehört der Partei Nicolas Sarkozys an, der auch alle anderen Franzosen im “ACTA-Club” zuzurechnen sind.
Am 29. Februar wird jedenfalls die große TRIPS-Runde bei der WTO zusammentreten, für Anfang März ist eine ACTA-Informationsveranstaltung der Kommission angesetzt. Als ACTA-Kritiker ist der kanadische Universitätsprofessor Michael Geist geladen, ansonsten dominiert der ACTA-Club. Das Podium zum Thema “ACTA und Bürgerrechte” ist bis jetzt mit einem Vertreter der Kommission und einem auf internationales Markenrecht spezialisierten Anwalt besetzt.
Haftungsausschluss
EU will mit Transparenz ACTA-Gegner besänftigen <<tagesschau.de
Die EU-Kommission hat Kritik zurückgewiesen, das internationale Urheberrechtsabkommen ACTA (Anti-Counterfeiting Trade Agreement) sei hinter verschlossenen Türen ausgehandelt worden. Die Behörde veröffentlichte inzwischen im Internet eine Übersicht über den zeitlichen Ablauf der Verhandlungen und die Teilnehmer.
Die Kommission wolle “Bedenken hinsichtlich der Transparenz der ACTA-Verhandlungen verringern”, erklärte ein Sprecher des zuständigen EU-Handelskommissars Karel de Gucht. Deswegen seien ein “kompletter Zeitplan und Einzelheiten über unsere Kontakte mit dem Europäischen Parlament, den Medien, der Zivilgesellschaft und der Bevölkerung” veröffentlicht worden. “Alle 27 EU-Mitgliedsstaaten konnten an allen Verhandlungssitzungen zu ACTA teilnehmen”, sagte der Sprecher weiter. Dies sei schon deshalb nötig gewesen, weil die Mitgliedsstaaten bei strafrechtlichen Aspekten des Abkommens mitreden dürfen.
Alle Mitgliedsstaaten wurden einbezogen
Eine Frau protestiert gegen das ACTA-Abkommen (Foto: dapd) Großansicht des Bildes ACTA-Gegner werfen der EU und Staaten Intransparenz vor. Insbesondere wird dort die Einbeziehung des Parlaments dokumentiert. Das EU-Parlament habe während der Verhandlungen von Juni 2008 bis November 2010 sieben Entwürfe des Abkommens, sowie drei detaillierte Berichte über den Stand der Absprachen und 14 Notizen oder interne Arbeitspapiere erhalten. Einige der Dokumente seien allerdings vertraulich gewesen und somit nicht allen EU-Abgeordneten zugänglich gemacht worden, heißt es weiter. Auch habe sich Handelskommissar de Gucht mehrmals dem Plenum oder einzelnen Ausschüssen gestellt.
ACTA soll den Schutz geistigen Eigentums verbessern, Kritiker befürchten jedoch eine Zensur des Internets. Die EU-Kommission hatte den Vertrag mit Ländern wie den USA und Japan ausgehandelt. Wegen Bedenken des Bundesjustizministeriums hatte die Bundesregierung am Freitag überraschend mitgeteilt, dass sie das Abkommen vorerst nicht unterzeichne.
Kritik aus der CDU…
In Deutschland gewinnt die Debatte über diese Aussetzung der deutschen Unterschrift inzwischen an Schärfe. Während viele Unionspolitiker ihr Unverständnis über Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger zum Ausdruck brachten, verteidigte die FDP die Entscheidung.
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (Foto: AFP) Großansicht des Bildes Leutheusser-Schnarrenberger: eine “permanente Verhinderin”? So kritisierte die rechtspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Andrea Voßhoff, im “Handelsblatt”: “Das Vorgehen der Bundesjustizministerin hat mich verwundert, da sie das Abkommen bisher stets verteidigt und keinen Änderungsbedarf gesehen hat.” Und auch der Vorsitzende der Internet-Enquete-Kommission des Bundestags, Axel E. Fischer (CDU), griff die Justizministerin an. “Frau Leutheusser-Schnarrenberger muss aufpassen, dass sie nicht als permanente Verhinderin von notwendigen Regelungen wahrgenommen wird”, sagte er der “Augsburger Allgemeinen”.
… FDP-Politiker wollen auf EU warten
Dagegen sagte der FDP-Fraktionsvorsitzende Rainer Brüderle: “Es ist gut, dass die Bundesregierung die Zeichnung von ACTA geschoben hat, bis sich das Europäische Parlament mit ACTA befasst hat.” Ein starkes Urheberrecht setze nicht auf immer mehr Regeln, sondern auf innovative und marktfähige Lösungen.
Ähnlich hatte sich zuvor Leutheusser-Schnarrenberger geäußert. Sie verlangte von der EU-Kommission Auskunft über mögliche rechtliche Auswirkungen des Vertragswerks. “Alle wesentlichen Kritikpunkte, die sich auf Urheberrechtsschutz und Internet konzentrieren, müssen vom Europäischen Parlament und der Kommission beantwortet werden.”
Am Wochenende hatten europaweit zehntausende Menschen gegen das Vertragswerk demonstriert. Zu den 37 Staaten, die das Abkommen vereinbart haben, zählen unter anderem die 27 EU-Mitglieder, die Schweiz, die USA und Japan. In Polen, Tschechien und Lettland wurde die Ratifizierung des Vertrags nach heftigen Protesten ausgesetzt.
Überblick über Politik- und Monitoringsoftware <<datenjournalist.de
Für einen kommenden Vortrag auf einem Journalisten-Workshop ist diese Übersichtskarte entstanden. Sie bildet nicht-staatliche Politik- und Monitoringsoftware ab. Die Angebote werden von Privatpersonen, Vereinen und Firmen betrieben. Ein Teil ist noch in der Entwicklung, andere laufen schon seit Monaten oder Jahren.
Die erste Version der Karte (png) zeigt ein Ökosystem von Anwendungen, das noch am entstehen ist – aber eindeutig wächst. Wenn die Angebote alle im Betrieb sind und fleissig genutzt werden, dürfte sich aus dem Zusammenspiel der Informationen mittelfristig einiges in der politischen Landschaft bewegen. Auch für Journalisten dürften so neue Erkenntnisse – aber auch neue Formen der Berichterstattung – möglich werden.
Etwa durch OpenHaushalt, das in einer Alpha-Version schon online ist, um den Bundeshaushalt zu öffnen und transparent zu machen. Bislang liegen die Haushalte seit 2003 vor; später soll man wohl ausführlich suchen und einzelnen Haushaltsposten kommentieren können.
Kurz vor der Fertigstellung befindet sich Lobbypedia, ein Lobbyregister – es wird allerdings zuerst nicht von allen bearbeitet werden können. Interessant dürfte auch OpenBundestag werden: Dort sollen unter anderem der Stand von Gesetzgebungsverfahren abgebildet werden. Die beiden letzteren Anwendungen sollen im Juni oder Juli diesen Jahres starten.
EU-Projekt Indect: Video-Drohnen sollen Städte überwachen … <<focus.de
Donnerstag, 13.10.2011, 22:00 · von FOCUS-Online-Autorin Claudia Frickel
dpa Videoüberwachung im Alltag
Überwachungskameras, unbemannte Drohnen und automatische Scanner im Internet könnten künftig alles erfassen, was Bürger tun. Damit beschäftigt sich das umstrittene EU-Forschungsprojekt Indect, über das das ARD-Magazin Kontraste berichtet hat.
Eine unbemannte Drohne kreist über den Straßen und filmt alles, was sich bewegt, auch den nächtlichen Spaziergänger – der es eilig hat, weil er den letzten Bus noch erwischen will. Sie scannt via Gesichtserkennung, um wen es sich handelt. Die Daten liefert die Drohne an einen zentralen Rechner, der diese mit anderen Informationen über den Fußgänger vergleicht. An wen hat der Mann in den letzten Wochen eine E-Mail geschrieben, wo hat er mit seinem Handy telefoniert und was hat er im Internet veröffentlicht?
Was klingt wie ein Horrorszenario aus einem Science-Fiction-Film, könnte Realität werden – wenn es nach der Europäischen Union geht. Diese finanziert seit Anfang 2009 das fünfjährige Forschungsprojekt Indect. Die Abkürzung steht für „Intelligent information system supporting observation, searching and detection for security of citizens in urban environment“. Übersetzt bedeutet das: „Intelligentes Informationssystem zur Unterstützung von Überwachung, Suche und Ermittlung für die Sicherheit der Bürger im städtischen Raum“. 17 Institutionen aus neun Ländern arbeiten daran mit, auch aus Deutschland. Darunter sind zehn Universitäten, zwei Polizeibehörden und fünf Wirtschaftsunternehmen
„Abnormales Verhalten“ im Blickpunkt
Die Selbstbeschreibung auf der Webseite von Indect hört sich zunächst harmlos an. „Das Ziel von Indect ist es, eine Plattform zu entwickeln“, heißt es dort. Mit dieser sollen alle möglichen Daten ausgetauscht und gesichert werden. Es soll dabei um terroristische Bedrohungen gehen, aber auch um schwere Verbrechen, Gewalt und „abnormales Verhalten“. Dass gerade der letzte Begriff sehr merkwürdig klingt, ist wohl auch den Indect-Verantwortlichen bewusst.
Bereits privat erhältliche ferngesteuerte Fluggeräte können problemlos mit Kameras ausgestattet werden, wie dieses Video des US-Herstellers Draganfly zeigt:
Denn dort heißt es in den FAQ zum Projekt, dass diese Bezeichnung von der EU stamme und wohl immer „kontrovers“ sei. „Wir verstehen darunter kriminelles Verhalten“, heißt es dort. Doch auch das ist eine schwammige Bezeichnung. Denn es bleibt die Frage: Wie soll verdächtiges Verhalten automatisch erkannt werden? Wenn jemand rennt, heißt das, dass er auf der Flucht ist oder sich beeilt, weil er zum Bus muss? Indect definiert abnormales Verhalten unter anderem so: „Rennen, zu langes Sitzen an einem Ort, Treffen mit vielen Personen, Schreien, Sitzen auf dem Boden im öffentlichen Nahverkehr.“
Überwachungssystem aus verschiedenen Quellen
Indect soll letztlich zu einem kompletten Überwachungssystem entwickelt werden, das verschiedene Quellen verknüpft. Eine eigene Suchmaschine soll das Netz automatisch durchwühlen, um mögliche Bedrohungen herauszufiltern und um entsprechende Bilder und Videos zu identifizieren. Die Indect-Software analysiert automatisch Beiträge auf Newsseiten, in sozialen Netzwerken, Blogs und Kommentaren sowie Foren und Chats.
Microdrones Microdrone md4-1000 im Polizei-Design
Aber auch Informationen aus der Vorratsdatenspeicherung können einfließen. Dabei werden alle Aktivitäten eines Users sechs Monate lang gesichert, beispielsweise: Wen hat man angerufen, welche Webseiten hat man geöffnet, wem gemailt. Unter bestimmten Umständen sollen die Behörden darauf zugreifen können. In Deutschland kippte das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung vorerst.
Verknüpfung aller Quellen
All diese Informationen werden dann mit anderen Daten verglichen, die nicht aus dem Netz stammen. Das können zum Beispiel Aufnahmen von Videokameras an öffentlichen Plätzen sein oder eben von fliegenden Kameras. Neben der Verknüpfung verschiedenster Daten ist das wohl die bedrohlichste Vorstellung beim Indect-Projekt: Die unbemannten Luftfahrzeuge, auch Drohnen genannt, sollen bewegliche Objekte identifizieren und verfolgen können. Das kennt man bisher nur vom Militär. Bei Indect heißt es dazu: Sie sollen „der Polizei bei ihren täglichen Patrouillen durch die Straßen assistieren, vor allem in dichtbesiedelten städtischen Gebieten, wo die Identifizierung und Verfolgung von Kriminellen eine Herausforderung ist“.
Auch die Quadrocopter des deutschen Herstellers Microdrone lassen sich problemlos mit Kameras ausstatten, wie dieses Video zeigt:
Die EU will Indect 2012 erstmals testen- bei der Fußball-Europameisterschaft in Polen und der Ukraine. Auf die Kritik reagierte die EU vor wenigen Monaten, indem sie einen Ethikrat einsetzte. Doch Verbraucherschützer bemängeln, dass die Arbeit dieses Rats zu wenig transparent sei.
Widerstand gegen Indect
Wikipedia/Padeluun (gemeinfrei) Vorführung der Aufklärungsdrohne Mikado (AirRobot AR-100B) auf dem Stand des Heeres der Bundesrepublik Deutschland auf der CeBIT 2006
Datenschützer kritisieren Indect schon von Anfang an massiv. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar bemängelt die Informationspolitik: „Ich bin über die Details der Forschungsprojekte nicht informiert. Versuche, genauere Informationen zu erlangen, sind leider nicht sonderlich erfolgreich gewesen“, sagt er in der ARD-Sendung „Kontraste“. Die britische Zeitung „Telegraph“ bezeichnete Indect als „Orwellschen Plan“. Die Piratenpartei hat eine Initiative mit dem Ziel „Stoppt Indect“ ins Leben gerufen. Doch nebenbei geht es auch um viel Geld: Das fünfjährige Projekt wird bis 2014 von der EU mit knapp 15 Millionen Euro gefördert. Deutschland beteiligt sich mit zehn Prozent an den Kosten. Geld, das aus Steuern finanziert wird.
Indect könnte, selbst wenn es EU-weit eingeführt würde, in Deutschland an rechtlichen Hürden scheitern. Davon geht auch der Bundesdatenschutzbeauftragter Peter Schaar aus: „Bei uns wäre eine solche Totalüberwachung sicherlich illegal.“ Doch es sei entscheidend zu verhindern, dass „solche Technologien zu Exportschlagern werden – gerade in Weltregionen, in denen Despoten ihre Bevölkerung unterdrücken und diese Überwachungstechnologien als willkommene Hilfestellung bei diesem schändlichen Vorhaben verwenden.“
Das ARD-Politikmagazin Kontraste hat am Donnerstag, 13. Oktober, ab 22 Uhr unter anderem über das „Indect“-Projekt berichtet.
…
EU-Projekt Indect: Video-Drohnen sollen Städte überwachen – weiter lesen auf FOCUS Online: http://www.focus.de/digital/multimedia/eu-projekt-indect-video-drohnen-sollen-staedte-ueberwachen_aid_661115.html
























Kommentar by Marcel Weiß — 17.02, 2012 @ 16:55
Ein sehr schöner Satz, der die gesamte Tragödie auf den Punkt bringt. Ich würde sogar so weit gehen und das “vielleicht” weglassen.
Kommentar by Arnulf — 17.02, 2012 @ 17:39
Außerdem, die Content-Industrie ist kurz vor dem Ziel und sieht, dass die Felle davon schwimmen, also müssen sie zur Eile drängen, weil sie wissen, dass aufgeklärte Abgeordnete anders handeln könnten als ihnen lieb ist.
Hinter ACTA steckt mehr als der Text und weismachen will. Vielleicht ist doch ein wenig der ACTA-Hysterie berechtigt?
Kommentar by Frank — 17.02, 2012 @ 18:18