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Europäische Kommission hält ACTA-Protest für teilweise undemokratisch ››irights.info
20. Februar 2012 von Philipp Otto
In der vergangenen Woche hatte iRights.info bereits über die protokollarischen Ergebnisse der TRIPS-Expertengruppe (Trade Related Aspects of Intellectual Property Rights) des EU-Ministerrats am 6. Februar 2012 berichtet. Nun liegt iRights.info ein weiteres internes Protokoll einer Sitzung des handelspolitischen Ausschusses vom 10.02.2012 vor. Auf der Sitzung ging es neben einer ganzen Reihe weiterer Punkte ebenfalls wieder um das ACTA-Abkommen.
Die Europäische Kommission reagierte laut Protokoll auf die bis zu diesem Termin stattgefunden Proteste gegen ACTA, indem sie einerseits die Bereitstellung weiterer Informationen anbot, gleichzeitig aber auch feststellte:
“Aber es werde letzlich schwer fallen, die organisierte Zivilgesellschaft damit zu überzeugen. Dort würden oft Interessen vertreten, die nicht der breiten Gesellschaft entsprächen. Hier seien gezielte Aktivitäten zu beobachten, die nicht immer den vorgeblich demokratischen Absichten gerecht würden”.
Die Kommission stellte laut Protokoll weiter fest, dass
“ACTA-Gegner versuchen, gegen das Abkommen zu mobilisieren, um die restlichen MS [Mitgliedstaaten, die noch nicht unterzeichnet haben] und das EP [Parlament] zu beeinflussen.”
Und weiter heißt es im Protokoll:
“KOM [die Kommission] habe MS, EP und Öffentlichkeit umfassend Informationen zur Verfügung gestellt, um diese Kampagnen ins Leere laufen zu lassen”.
Die interne Einschätzung der Kommission zeigt, wie ernst die Proteste gegen ACTA dort genommen werden. Gleichzeitig stellt sich die Frage, warum die Proteste als teilweise undemokratisch eingeschätzt werden, während es ja gerade die Aushandlungsgeschichte des Abkommens in Hinterzimmern war, die den Protest beflügelte.
NATO to purchase drones ››securitydefenceagenda.org
16/02/2012
In the scope of its Alliance Ground Surveillance (AGS) system, NATO will purchase five US-built Global Hawk drones from Northrop Grumman. The decision follows the exposure of major shortcomings in the Alliance’s air surveillance capabilities during the Libya campaign in 2011, where European allies had to use US drones. The costs for purchase and maintenance of the unmanned aerial vehicles will add up to 3 billion Euros ($3.9 bn) over 20 years. While the costs will be shared by 13 NATO member countries, the drones, to be stationed at the NATO base in Sigonella, Italy, will be available to all 28 allies. France and the United Kingdom will contribute to the AGS through their own air surveillance equipment. NATO Secretary General Anders Fogh Rasmussen welcomed the defence ministers’ decision as major example of pooling and sharing projects within the Alliance. According to a NATO official, the AGS will contribute to countering improvised explosive devices in Afghanistan and piracy off Somalia, as well as to humanitarian operations, disaster relief and monitoring arms embargos.
The question of how European allies can lower their reliance on US defence capabilities while dealing with budgetary constraints will be discussed in the Security Jam from 19 to 23 March 2012. Register here for this massive global online brainstorm.
Das Arsen der Lobbyisten <<politik-kommunikation.de
Lobbyismus durch Sprache zielt darauf, die Deutungshoheit im politischen Diskurs zu gewinnen. Nicht selten werden dabei die Grenzen zur Manipulation gestreift oder gar überschritten.
Nie und nimmer dürfe man von Brückentechnologie sprechen, Kernenergie sei „kein Auslaufmodell“, sondern „eine Technologie mit Zukunft“! Der Auftraggeber reagiert entsetzt auf den Vorschlag der Kommunikationsagentur und weist ihn empört zurück. Der Chef des großen Energiekonzerns hatte 2006 die Agentur beauftragt, eine Strategie zu entwickeln, wie die Laufzeit der Kernenergie in Deutschland doch noch verlängert werden kann. Sprachlich sollte eine positive Grundstimmung erzeugt werden. Mundgerecht für Kernkraftbefürworter sollte die Schlüsselvokabel sein und leicht in den Sprachgebrauch der Bürger zu integrieren. „Brückentechnologie klingt negativ“, grollt der Chef verärgert, und der Begriff verschwindet für drei Jahre. 2009 kehrt die Brückentechnologie im Wahlprogramm der CDU mit großem Aplomb zurück und wird ein riesiger Erfolg. Die Agentur hat mit ihrer pfiffigen Erfindung das womöglich erfolgreichste Kunstwort der vergangenen Jahre entwickelt. Selbst bei Wikipedia ist es mittlerweile zu finden, und die Atomenergie dient dort nur als ein Beispiel dafür. Unerwähnt bleibt, dass es sich um ein interessengeleitetes Sprachprodukt handelt.
Das Wort gehört zu den wichtigsten Werkzeugen von Lobbyisten, für manche ist es überhaupt die wirkungsvollste Waffe. In den vergangenen Jahren haben sich Lobbyisten verstärkt damit befasst, wie man Einfluss durch geschicktes Hantieren mit Semantik gewinnt. Lobbyismus durch Sprache ist Bewusstseinsbildung und Bewusstseinsveränderung mit dem Ziel, Deutungshoheit im öffentlichen politischen Diskurs zu gewinnen. Nicht selten werden dabei die Grenzen zur Manipulation gestreift oder gar überschritten. Als Erfolg gilt, wenn sich Bürger von einer Kampagne mitgenommen fühlen, sich mit ihr identifizieren, ohne zu fragen: Welche Interessen werden verfolgt? Wer hat welche Gründe, sie zu finanzieren? So glauben auch heute noch viele Bürger, die Kampagne „Du bist Deutschland“ stamme von der Bundesregierung. Eine beachtliche Leistungder Medienkonzerne, die die Kampagne finanziert haben, und der Agenturen, die mit der Umsetzung beauftragt waren. Der Glücksatlas schaffte es 2011 in alle relevanten Abendnachrichten. Unkritisch, aber staunend wurde minutenlang im „Heute Journal“ über die vermeintlich wissenschaftliche Studie berichtet, die in Wahrheit ein PR-Produkt der Deutschen Post war.
Als Studien getarnte Kampagnen sind eher die Ausnahme. Vielmehr kommt es darauf an, Bilder zu vermitteln oder Fachjargon zu suggerieren. In der Regel werden eingängige, leicht in den Sprachgebrauch einzuflechtende Begriffe gebildet. So waren die Finanzmarktprodukte ein Erfolg der Bankenlobby, der durch die Umdeutung und Verkürzung der Bankenkrise zur Schuldenkrise noch getoppt wurde. Hedge-Fonds und allerlei spekulative Manöver wurden als Markt-Produkte etikettiert. Güter und Dienstleistungen sind ein Mittel zur Bedürfnisbefriedigung, das Ergebnis einer Wertschöpfungskette mit einem Nutzenversprechen für den Konsumenten. All das sind Finanzmarktprodukte, bei denen mit finanziellen Erträgen aus der Realwirtschaft spekuliert wird, nicht. Die Umdeklarierung von Verträgen zu Produkten entlastete die Banken-Lobby erheblich vom argumentativen Aufwand für die Begründung von Deregulierungen. Recht hintersinnig ist dagegen die Unterscheidung von Realwirtschaft und Finanzwirtschaft. Einerseits hebt sie die Finanzwirtschaft auf Augenhöhe mit der Realwirtschaft. Andererseits ist der wirkliche Gegenpart einer Realwirtschaft bei Lichte gesehen eine Scheinwirtschaft.
Ist das Kunstwort erfolgreich im Diskurs eingepflegt, dann genügt es, wenn der Lobbyist im geeigneten Moment das richtige Stichwort ausspricht, also durch einen Reiz eine konditionierte Reaktion auslöst. In den Interviews zur vom Autor mitverfassten Lobby-Studie der Otto-Brenner-Stiftung wurden Fälle geschildert, bei denen Politiker der „Lobby-Sprache“ auf den Leim gegangen sind: Sie glaubten, eine rationale Entscheidung getroffen zu haben, mussten aber später feststellen, dass sprachliche Manöver bei ihnen Assoziationen ausgelöst hatten, die ihren Blick verengten.
Das besondere Interesse der Wortschöpfer gilt positiven Begriffen, denen man idealerweise zustimmt, ohne sie kritisch hinterfragen zu müssen. In der Praxis existieren drei Arbeitsmethoden, auf die je nach Anlass und Zweck zurückgegriffen wird. Da ist zunächst das Mittel der Begriffskreation. Neue Begriffe sind zu finden, um eine interessengeleitete Botschaft in einfachen, eingängigen Worten zu transportieren: Leistungsfreundliche Gesetze (Abbau von Arbeitnehmerrechten), Kluges Sparen (Sozialkürzungen), Versorgungssicherheit statt Stromlücken durch Energiemix (Laufzeitverlängerung). Atomkraft habe lediglich ein Restrisiko (Risiko) und Banker kündigen Gewinnwarnungen (Verluste) an. Und es macht auch einen Unterschied, ob man von Schulden oder von Ausgabenüberschüssen spricht. Misslungen ist der Versuch, die Gesundheitsprämie gegen die Kopfpauschale durchzusetzen.
Die zweite Methode ersetzt negativ besetze Begriffe durch bereits bestehende positivere, die das Gleiche meinen. Vor allem im Arbeitsmarktdiskurs, insbesondere bei der Zeitarbeit gibt es allerlei wohlklingende Begriffe. Allen voran Flexibilität, die als Synonym für Belastung benutzt wird. Der Prekär-Bereich im Dienstleistungswesen wird euphorisch Kreativwirtschaft genannt, die Arbeitsplätze sind nicht prekär, sondern lediglich hybride. Misslungen ist der Versuch, die Atomenergie durch Kernenergie zu ersetzen. Ein Witz eigentlich, dass gerade das Deutsche Atomforum bemüht ist, den eigenen Namensbestandteil zu vermeiden.
Die dritte Methode deutet Begriffe um, oft im Zusammenhang mit Schein-Kausalitäten. Deren Ziel ist es, einen fruchtbaren Boden im öffentlichen Diskurs für die spätere Lobbyarbeit zu bestellen. Entweder suggerieren sie eine scheinbar plausible Kausalität, wie es der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft mit dem Slogan „Sozial ist, was Arbeit schafft“ gelungen ist. Oder sie negieren aggressiv Behauptungen, die eigens zum Zwecke der Negation aufgestellt werden, wie die Kampfphrase „Der Staat ist nicht der bessere Unternehmer“. Schließlich hat niemand jemals ernsthaft behauptet, dass der Staat der bessere Unternehmer sei. Über eine gewisse Zeit gelang es den Kapital-Interessen, den Gerechtigkeitsdiskurs mit dem „Neid-Vorhalt“ zu irritieren.
Lobbyismus über Sprache findet vorwiegend in politischen Bereichen statt, in denen es um Verteilungs- und Gerechtigkeitsfragen oder um viel Geld geht. Die unsägliche Bezeichnung Hartz-IV-Familien oder die Heiligsprechung der Leistungsträger gegenüber den angeblichen Leistungsverweigerern ist die Sprache des Klassenkampfs von oben. Über die Verteidigungspolitik hat sich mit den Jahren ein Semantikschleier technokratischer Begriffe gelegt, der das Militärisch-Martialische in wohlklingende Watte packt. Aus Kampfeinsätzen wurde schlichtweg ein robustes Mandat. Die Rüstungslobby verhandelt über intelligente Wirksysteme (Streubomben), die Weichziele (Menschen) vernichten sollen. Zum Orwellschen Neusprech ist es nicht allzu weit.
Lobbyismus über Sprache kann wirken wie Arsen. Zunächst entfaltet sich die Wirkung unbemerkt, später kann man nur schwer nachweisen, woher es kam. Trotzdem ist die Arbeit an und mit Sprache nicht generell zu kritisieren. Im Gegenteil, sie kann und sie soll den politischen Diskurs bereichern. Aber es sollte transparent sein, woher neue Begriffe kommen und wer ein Interesse daran hat, dass sie verwendet werden. Eigentlich wäre es die ureigene Aufgabe von Journalisten, sich mit neuen Wortschöpfungen kritisch auseinanderzusetzen und sie nicht einfach zu übernehmen. Solange allerdings die öffentlich-rechtlichen Nachrichten ungerührt und unhinterfragt vom Kerneuropa (Spaltung für Kapitalinteressen) oder dem Vertrauen in die Märkte (Vertrauen in Banker) berichten, als seien das neutrale und selbstverständliche Begriffe, dürfen die die Erwartungen nicht allzu hoch sein.
via http://www.politik-kommunikation.de/artikel/das-arsen-der-lobbyisten/1
Island schreibt auf Facebook seine Verfassung um
von Emil Protalinski und Anita Klingler, 15. Juni 2011, 15:17 Uhr
Themenseiten
Island überarbeitet seine Verfassung – mit Unterstützung von Facebook. Dabei haben alle Bürger ein Mitspracherecht. Wöchentlich überträgt der für den Neuentwurf des Grundgesetzes zuständige 25-köpfige Verfassungsrat seine Meetings nicht nur auf der eigenen Website, sondern auch im Social Network. Zudem werden Twitter, YouTube und Flickr für die Kommunikation mit der Bevölkerung genutzt.
“Es ist möglich, mit anderen Mitteln beizutragen, aber die meisten Diskussionen finden auf Facebook statt”, sagte Berghildur Bernhardsdottir, Sprecherin des Projekts, gegenüber der Nachrichtenagentur Associated Press. “Der streitlustige und negative Tenor, der in vielen isländischen Blogs und auf Nachrichten-Sites vorherrscht, ist hier fast gänzlich ausgeblieben.” Zwei Drittel der rund 320.000 Einwohner der Insel sind im Social Network vertreten.
Als Island 1944 seine Unabhängigkeit von Dänemark erlangte, schrieb es lediglich die dänische Verfassung leicht um – es ersetzte etwa das Wort “König” durch “Präsident”. Seitdem wird eine neue Version erwartet. Auslöser für die aktuelle Überarbeitung war die Finanzkrise von 2008, die zum Zusammenbruch von Banken und Regierung führte.
“Ich denke, es ist das erste Mal, dass ein Verfassungsentwurf im Wesentlichen im Internet entsteht”, sagte Verfassungsratsmitglied Thorvaldur Gylfason gegenüber dem britischen Guardian. “Die Bevölkerung sieht, wie vor ihren Augen ein neues Grundgesetz entsteht.” Alle bisherigen Entwürfe können auf der Website des Rats eingesehen werden.
Island machte in den vergangenen Wochen noch mit einem zweiten Internetprojekt von sich reden: Es will das Land zum Datenfreihafen für investigative Journalisten ausbauen und Providern Immunität gewähren. “Island, mit seiner frischen Perspektive und mutigen, unabhängigen Menschen scheint der beste Platz zu sein, um einen solchen Vorstoß in Richtung globaler Tranzparenz und Gerechtigkeit zu starten”, beschreibt Parlamentsmitglied Eva Joly die Icelandic Modern Media Initiative (IMMI).
via http://www.zdnet.de/news/41554250/island-schreibt-auf-facebook-seine-verfassung-um.htm
PPÖ: ACTA vorerst adACTA – aber EU öffnet Hintertüre IPRED <<blog.piratenpartei-wien.a
Posted on 19. February 2012 by ppoeblog
Medienmitteilung der Piratenpartei Österreich, Wien, 19.02.2012
Die Piratenpartei Österreichs begrüßt einerseits das Zurückrudern der österreichischen Bundesregierung im Ratifizierungsprozess des umstrittenen ACTA-Abkommens, kann aber nicht verstehen, dass von der Piratenpartei mitgetragene Demonstrationen und Proteste die Regierung von ihrem einstigen Kurs, das ACTA-Abkommen im stillen Kämmerlein durch ominöse Botschafter in Japan durchzuboxen, notwendig sind. Weit über 10.000 Menschen in ganz Österreich sind am 11. Februar bei zweistelligen Minusgraden dem Aufruf der Piratenpartei gefolgt, um auf die Gefährlichkeit von ACTA hinzuweisen.
Einerseits erfreut es die PPÖ, dass die Demonstrationen Wirkung zeigten, andererseits kann nicht hingenommen werden, dass sich nun die österreichische Bundesregierung hinter dem Europäischen Parlament versteckt, bis es eine Entscheidung trifft.
Gerade auf diese Hinhaltetaktik wird die Piratenpartei am nächsten Samstag, dem 25. Februar, in Form von weiteren Demonstrationen eine Antwort liefern.
Diese Proteste sind notwendig, um darauf hinzuweisen, dass in der EU über Gesetze von Politikern abgestimmt wird, die offenbar nicht einmal den Text, den sie beschliessen, gelesen haben.
Piratenpartei marschiert am 25. Februar vom Europaplatz zum Parlament
Die PPÖ hat für kommenden Samstag zusammen mit den Grünen und etlichen anderen Organisationen zu einer weiteren Protest-Aktion gegen die Zensur durch die Hintertür via ACTA aufgerufen. Vorbehaltlich eines negativen polizeilichen Bescheids werden die Piraten um 14:00 Uhr mit einem Lautsprecher-LKW vom Europaplatz über die Mariahilfer Strasse und den Ring zum Parlament ziehen. Bisher gibt es für die Demonstration auf der StoppACTA Facebook-Seite nach 36 Stunden 4.500 Teilnahmezusagen.
Bis zu 4 Jahre Gefängnis für die Weitergabe von Links – EU stellt Wissens-Weitergabe mit Drogenhandel gleich
Die PPÖ wird dabei insbesondere darauf hinweisen, dass das in geheimer EU-Kommissions-Sitzung beschlossene ACTA-Abkommen nun vom nicht gewählten EU-Rat in der ebenso undurchsichtigen IPRED-Direktive (PDF) aus dem Jahr 2006 durchgepeitscht werden soll.
IPRED stellt die unautorisierte Weitergabe von geistigem Eigentum unter Strafandrohung von bis zu 4 Jahren Haft und kriminalisiert damit Internet-Nutzer, die neues Wissen in Form von Links weitergeben. Der EU-Rat stellt in IPRED die Informations-Weitergabe mit dem Drogenhandel auf eine Stufe.
Die PPÖ schliesst sich dem Zitat von Marie Ebner-Eschenbach an: „Wissen ist das einzige Gut, das sich vermehrt, wenn es geteilt wird.“
Piratenpartei Österreich (PPÖ)
Rückfragehinweis: Toni Straka, Bundesmediensprecher
email: toni.straka@piratenpartei.at
Tel.: 0676 696 6664
Twitter: @PiratenOE
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? Medienmitteilung der Piratenpartei Österreichs zu Liquid Feedback, 17.02.2012
“Wutbürger” erstattet Strafanzeige gegen Bahnchef Grube <<heise.de
Der Vorstandsvorsitzende der Aktiengesellschaft soll sich durch Aufträge zu Bauarbeiten am Projekt Stuttgart 21 einer “gemeinschädlichen Sachbeschädigung” schuldig gemacht haben
Gernot-Peter Schulz ist der Mitgründer der “Wutbürger”-Partei Freie Bürger Deutschland (FDB). Am 15. Februar erstattete er, wie jetzt bekannt wurde, bei der Staatsanwaltschaft Bremen Strafanzeige gegen den Bahn-AG-Vorstandsvorsitzenden Rüdiger Grube und das Vorstandsmitglied Volker Kefer. Als Gründe hierfür nennt er in dem Telepolis vorliegenden Schreiben angebliche Sachbeschädigungen bei den Arbeiten zur Tieferlegung des Stuttgarter Bahnhofs, gegen die seit Jahren demonstriert wird. Nachdem sich bei einer Volksabstimmung am 27. November 2011 eine deutliche Mehrheit der Baden-Württemberger für das Vorhaben aussprach, wird das Projekt allerdings trotz einer grünen Machtübernahme im Mai gebaut.
Schulz sieht im Abriss von Teilen des alten Bahnhofsgebäudes eine rechtswidrige Handlung nach § 303 des Strafgesetzbuchs (StGB), weil ein Enkel des Architekten trotz negativer Gerichtsurteile immer noch versucht, den Umbau mit immaterialgüterrechtlichen Ansprüchen zu verhindern. Das Fällen von Bäumen im Schlossgarten ist für ihn sogar eine “gemeinschädliche Sachbeschädigung” nach § 304 StGB. Dass das Eisenbahnbundesamt die im Oktober 2010 unterbrochenen Holzarbeiten am 26. Januar 2012 wieder erlaubte, ist dem Anzeigeerstatter bewusst. Allerdings sieht er darin eine Verletzung eines VGH-Urteils vom 15. Dezember 2011. Dies spricht dem Bund Naturschutz “Mitwirkungsrechte” zu, welche für Schulz nicht in ausreichender Weise verwirklicht sind.
Weiterhin bemüht er für seine Rechtseinschätzung den Schlichterspruch des ehemaligen CDU-Generalsekretärs Heiner Geißler, der in Ziffer 11 die Forderung enthält, dass Bäume nicht gefällt, sondern umgepflanzt werden sollen. Durch Planänderungen bei der Grundwasserentnahme sei außerdem ein neues Planfeststellungsverfahren nach § 76 Absatz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) erforderlich und eine Berufung auf die Bestandskraft des bereits durchgeführte Verfahrens “rechtsmissbräuchlich”. Ein Aktenzeichen für seine Strafanzeige hat Schulz bisher noch nicht erhalten. Juristen sprechen ihr sehr geringe Erfolgschancen zu.
Das griechische Militär und die Krise <<tantejolesch.at
Zbigniew Menschinski
4 bis 5 Prozent der griechischen Wirtschaftskraft (BIP) flossen jahrzehntelang in die Rüstung. Bis 2003 waren es rund 5 Prozent. Von 2004 bis heute waren es immer noch jedes Jahr 4,3 %. Auch 2011. Griechenlands Militär ist bis heute mit Abstand das „gefrässigste“ in der EU. Die „grande nation“ Frankreich auf dem zweiten Rang bei den höchsten Miltärausgaben in Relation zum BIP in der EU gab im selben Zeitraum rund 3% des BIP für die Rüstung aus, Deutschland ca. 2%, Österreich etwa 1% (1).
Das heisst: Griechenlands Militär schluckte die letzten 20 Jahre in Summe über 100 Milliarden Euro. Hätten die griechischen Militärs sich mit der französischen Quote von 3% des BIP begnügt, wären die Kosten um 45 Milliarden geringer ausgefallen, hätten sie sich an deutschen Verhältnissen orientiert, hätte der griechische Staat heute 60 Milliarden mehr in der Kasse, hätten sie österreichisches Augenmass geübt, lägen die Einsparungen bei fast 80 Milliarden Euro.
Eine derart bedrohliche Staatsverschuldung wie derzeit gäbe es nicht. Kaum jemand erwähnt diese Fakten. Die Troika aus IWF, EZB und EU fordert jedenfalls keine Kürzung der Luxuspensionen griechischer Offiziere und keineswegs explizit einen radikalen Abbau des Militärbudgets. Noch im Frühjahr 2010 erinnerte Außenminister Guido Westerwelle (FDP) die griechische Regierung an die Bestellung von 90 Eurofightern (3).
Auch Europas Massenmedien verlieren kaum ein Wort über die jahrzehntelange Verschwendung durch exorbitante Militärausgaben. Stattdessen wird „DEN GRIECHEN“ kollektiv und pauschal der Prozess gemacht, und die ohnehin nicht mit Gütern gesegneten 90 Prozent der Bevölkerung werden nicht nur zur Ader gelassen, sondern auch noch diskriminiert.
Woran liegt das?
Bei der Troika sind die Ursachen klar. Die Experten von IWF, EZB und EU wollen den grossen Banken und Konzernen auch in Zukunft das lukrative Rüstungsgeschäft und die Waffenkredite nicht verderben. Griechenland ist nach Portugal der größte Abnehmer deutscher Waffen. Rund 20% der griechischen Rüstungsimporte in den letzten 15 Jahren stammen aus Deutschland, ca. 40% aus den USA, etwas mehr als 10% aus Frankreich (2).
Bei den meisten Mainstream-Journalisten liegen die Gründe für ihre Faktenblindheit etwas komplizierter. Weite Teile der tonangebenden Journalisten betreiben eine miserable Recherche. Sehr oft schreibt einer vom andern ab. So entsteht schneeballartig eine Hysterie, die keine nachweisbare Grundlage hat, sich aber gut verkaufen lässt. Die Blase nährt die Blase und die Hysterie die Hysterie.
Wo es trotzdem noch kritischen Journalismus gibt, wird er nicht selten von Chefredakteuren abgewürgt. Die meisten Medienverantwortlichen wollen jedenfalls die grassierenden und teilweise selbst angefütterten Vorurteile der Leser und grossen Anzeigenkunden nicht beschädigen, denn wer niedrige Instinkte bedient, macht Auflage. Billige „Erklärungen“ sind bequemer als Zahlenanalysen. Die erfordern ein Nachdenken, Überprüfen und Nachforschen.
Anstatt die klar nachweisbare Steuerhinterziehung und Verschwendungssucht der Oberschicht, das Krieg-Spielen und die Korruption der “Eliten” anzuprangern, wird „DEN GRIECHEN“ ganz allgemein ein Sittenverfall unterstellt. Solche Märchen nähren einerseits die Denkfaulheit, andererseits das lustvolle Gefühl: Da schaut die faulen Griechen an! Was sind WIR dagegen doch für tolle Kerle!
Den wahren Verursachern der Krise kann dieses Zerrbild nur recht sein. Entsprechend wird für seine Verbreitung gesorgt.
PS:
Im griechischen Staatshaushalt für 2012 ist vorgesehen, dass der Sozialhaushalt um weitere neun Prozent schrumpfen soll. Die laufenden Ausgaben für den Verteidigungshaushalt sollen um 18,2 Prozent – sprich 1,3 Milliarden Euro – steigen (4).
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(1) CIA World Factbook – März 2011.
(2) DIE ZEIT Januar 2012: http://www.zeit.de/2012/02/Ruestung-Griechenland).
(3) DIE ZEIT/2/2012/S.20).
(4) DIE ZEIT/2/2012/S.21).
via http://www.tantejolesch.at/tjtrue.php?href1file=greeknums&bild=greeknums.jpg
Korruption frisst Demokratie <<tantejolesch.at
Markus Schauta
Was der Korruptions-Untersuchungsausschuss an Vernetzungen zwischen Politikern und Wirtschaftstreibenden und damit verbundenen dubiosen Geldflüssen aufdeckt, kommt nicht überraschend. Zumal es sich dabei nur um die Spitze eines über Jahrzehnte gewachsenen Eisbergs handeln dürfte.
Gleichzeitig haben SPÖ und ÖVP ein neues Sparpaket verordnet. Das schmeckt für viele nach Zwei-Klassen-Gesellschaft vor dem Gesetz. Denn wo der einfache Bürger sich dem Sparkurs nicht entziehen kann, fehlen entsprechende Gesetze, interessensgesteuerte Geldflüsse zwischen Politik und Wirtschaft und die damit verbundene (unversteuerte) Bereicherung Weniger auf Kosten der Mehrheit zu unterbinden.
Die FPÖ, selber Teil jenes politischen Systems, ortet das Problem aber ganz woanders. „Asylanten“ würden sich auf Kosten „österreichischer Facharbeiter“ finanziell bereichern. Und weil die FPÖ von Feindbildern lebt, werden in einem Rundumschlag auch gleich Flüchtlingshilfsorganisationen als „Asylmafia“ diffamiert. Dass Politiker der FPÖ selbst bis zum Hals in Korruptionsaffären verstrickt sind, muss nicht extra erwähnt werden.
Es ist ein altbekanntes Phänomen, dass die Zahl der FPÖ-Wortmeldungen in direkt proportionalem Verhältnis steht zu Verhaltensauffälligkeiten in den eigenen Reihen. Sager, wie die von Heinz-Christian Strache am WKR-Ball, sind dabei nicht die Ausnahme, sondern die Regel.
Immer wieder gelingt es der FPÖ daraus politisches Kleingeld zu schlagen, indem Fakten verdreht und mit dem Finger auf andere gezeigt wird.
Die Pressekonferenz zum WKR-Ball im Café Landtmann war ein Höhepunkt dieser Absurditäten. Die Entscheidung der anwesenden Medienvertreter, nicht darüber zu berichten, war die einzig richtige Antwort auf das Possenspiel.
In den Ausgrenzungs- und Neiddebatten der FPÖ ist der Ausländer, oder der, den die FPÖ dazu macht, ein ständiges Thema. Egal ob Kopftuch, Minarett oder das Schächten, immer wird eine Bedrohung des christlich-abendländischen Europa, der österreichischen Leitkultur, der Wertegemeinschaft und der Demokratie geortet.
Dabei scheint die Demokratie tatsächlich ins Wanken zu geraten. Allerdings nicht, weil Muezzin Pummerin ablöst, oder „Dahoam“ vom „Islam“ geschluckt wird. Für die Risse in den demokratischen Strukturen sind nicht zuletzt jene Politiker verantwortlich, deren verantwortungsloses Handeln das Vertrauen in die Demokratie ersticken lässt. Der asoziale Drang zur Bereicherung und fehlende Gesetze dieser Situation Herr zu werden, erzeugen bei vielen Menschen das Bild von einem Staat, auf den man genauso gut verzichten könnte. Warum überhaupt noch zur Wahl gehen, wenn das Gfrast sich sowieso nur wählen lässt, um kräftig in die eigenen Taschen zu wirtschaften?
Dass die FPÖ als Teil dieses Zirkus´ sich immer noch als „Reine-Weste-Partei“ mit „echten Lösungen“ positionieren kann, ist nicht zuletzt von ÖVP und SPÖ mitverschuldet. Die Neiddebatten der FPÖ sind allzu oft willkommene Ablenkungen von den eigenen politischen Unzulänglichkeiten. Anstatt zu widersprechen, wird geschwiegen.
Ein gefährliches Spiel, auf das diese Trittbrettfahrer sich einlassen, und für viele ein weiterer Grund „denen da oben“ zu misstrauen.
via http://www.tantejolesch.at/tjtrue.php?href1file=korrdemo&bild=korrdemo.jpg
Großbritannien will Vorratsdatenspeicherung doppelplusgut <<netzpolitik.org
Im Vereinigten Königreich gibt es bisher, trotz Ruf als Vorreiter staatlicher Überwachung, keine offizielle Vorratsdatenspeicherung, stattdessen speichern viele Provider freiwillig. Wie die konservative britische Tageszeitung Daily Telegraph berichtet, soll die Vorratsdatenspeicherung nun verpflichtend werden und gleichzeitig drastisch ausgebaut werden.
Die EU-Richtline zur Vorratsdatenspeicherung schreibt vor, dass die Verbindungsdaten von jedem Telefonanruf, jeder SMS und jeder E-Mail gespeichert werden sollen. Angesurfte Webseiten zählen nicht darunter.
Die neue britische Initiative will den kompletten Katalog wieder speichern. Für ein ganzes Jahr. Darüber hinaus sollen, zumindest laut dem Bericht, auch besuchte Webseiten gespeichert werden. Und weiter:
Zum ersten Mal bekommen die Sicherheitsdienste umfangreichen Zugang zu Informationen, wer mit wem auf sozialen Netzwerken wie Facebook kommuniziert hat.
Auch direkte Nachrichten zwischen Teilnehmern auf Webseiten wie Twitter würden gespeichert werden, ebenso die Kommunikation zwischen den Spielern in Online-Spielen.
Zu Stande kommt die Initiative auf Druck der Geheimdienste:
Entworfen wurde der Plan auf Anraten von Inlandsgeheimdienst MI5, Auslandsgeheimdienst MI6 und der “Abhörbehörde” GCHQ.
Von Voraussetzungen für einen Zugriff steht da nichts, stattdessen soll es einen Echtzeit-Zugriff geben:
Nach der Regelung bekämen die Sicherheitsdienste “Echtzeit”-Zugang zu Telefon- und Internet-Daten bekommen, von Leuten die sie überwachen wollen. Durch die in den Datenbanken gespeicherten Informationen, können die Dienste auch die Bewegungsprofile der Personen rekonstruieren.
Das System würde das “wer, wann und wo” jeder Nachricht speichern, was eine extrem enge Überwachung erlaubt.
Besonders perfide ist dieser Vorstoß, weil die konservativ-liberale Regierung in ihrem Koalitionsvertrag eine radikale Kehrtwende bei der inneren Sicherheit angekündigt hat. Der damalige Schatten-Innenminister und derzeitige Generalstaatsanwalt versprach, den Aufstieg des Überwachungsstaats umzukehren. So sollten unter anderem Vorratsdatenspeicherung und Internetsperren abgeschafft werden.
Damit wollte man sich von der Labour-Regierung absetzen, die bereits 2009 die Vorratsdatenspeicherung mit einem “Abhör-Modernisierungs-Programm” einführen wollte. Die Regierung von Gordon Brown musste aber damals eine Rückzieher machen, weil die öffentliche Meinung dagegen war.
Bleibt zu hoffen, dass das auch diesmal gelingt.
[FSFE PR][EN] European Parliament must prevent criminalisation of software vendors and users <<europarl.europa.eu
Joachim Jakobs press at fsfeurope.org
Mon Apr 23 10:10:40 CEST 2007
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European Parliament must prevent criminalisation of software vendors and users FSFE criticises the proposed "second Intellectual Property Enforcement Directive" (IPRED2) for sweeping criminalisation across various areas of law and loosely described areas of activity, including for 'attempting, aiding or abetting and inciting.' The proposed text criminalises these acts for infringement of many dissimilar laws including copyright, trademark, and patents. "This threatens" according to a press release of FSFE "to introduce intimidating degrees of punishment to activities which individuals, community-based projects, and other small to medium-sized groups participate in - groups that may not have sufficient money or lawyers to defend their rights in court." "The proposed text greatly increases the number of criminalised activities and is very unclear on where the limits are", explains Ciaran O'Riordan, FSFE's Brussels Representative, and continues "we understand criminal sanctions might form a useful part of consumer protection and can deter and help prosecution of cases of counterfeit pharmaceuticals or equipment that could create public safety risks. But it is obvious that applying the same sanctions to publishers and software developers is completely unnecessary and is harmful for society." The Directive will be voted on next week when the MEPs are in Strasbourg. If member states already have such consumer protection laws in place, then rejecting the Directive outright would also be a good option. "This directive targets users, distributors, developers and publishers of software in general, including those of Free Software," explains Georg Greve, President of FSFE. "In combination with the lack of a strong directive against software patentability, the directive would create incalculable risk for all participants of the information society." In a broad coalition with FFII, EFF, EBLIDA, and BEUC, FSFE calls on all participants of the information society in EU member states to support the joint amendments published on FFII's site. FSFE's open letter has been sent to MEPs in six languages so far. About the Free Software Foundation Europe: The Free Software Foundation Europe (FSFE) is a non-profit non-governmental organisation active in many European countries and involved in many global activities. Access to software determines participation in a digital society. To secure equal participation in the information age, as well as freedom of competition, the Free Software Foundation Europe (FSFE) pursues and is dedicated to the furthering of Free Software, defined by the freedoms to use, study, modify and copy. Founded in 2001, creating awareness for these issues, securing Free Software politically and legally, and giving people Freedom by supporting development of Free Software are central issues of the FSFE. [1] http://fsfeurope.org/projects/ipred2/letter-april-2007.en.html -- Joachim Jakobs <jj at office.fsfeurope.org Media Relations - FSF Europe (http://fsfeurope.org) Tel: +49 700 - 373387673, Ext.: 404 Mobile: +49-179-6919565 Join the Fellowship and protect your freedom! (http://www.fsfe.org) via http://mail.fsfeurope.org/pipermail/press-release/2007q2/000176.html
30.04.2007 Votum des Europäischen Parlaments zum strafrechtlichen Schutz geistigen Eigentums <<ifross.org
30.04.2007
Von: Benjamin Roger
Das EU-Parlament hat dem Kommissionsentwurf für die geplante “Richtlinie über strafrechtliche Maßnahmen zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums” (IPRED2) am 26. April 2007 mit einigen Änderungen in erster Lesung zugestimmt (vgl. Meldung von heise.de mit einigen Reaktionen). Patente sind nunmehr vom Geltungsbereich der Richtlinie ausgeschlossen, was gerade mit Blick auf die noch unklare Situation bei Softwarepatenten (vgl. auch Nachricht der Woche vom 05.03.07) zu begrüßen ist. Einige zentrale Begriffsdefinitionen wurden aufgenommen, insbesondere die der “Gewerbsmäßigkeit”, wobei dennoch zweifelhaft bleibt, ob private Nutzer gänzlich von der Strafdrohung ausgenommen sind. Dem kann auch die neue “fair use”-Klausel zu Gunsten bestimmter Nutzerkreise (insb. Forschung und Lehre) nicht abhelfen, die den rein persönlichen Gebrauch gerade nicht nennt.
IPRED2: Abstimmung Parlament gelaufen <<netzpolitik.org
Die EU-Richtlinie zur strafrechtlichen Durchsetzung von Geistigen Eigentum (IPRED2) ist heute im EU-Parlament mit Änderungen angenommen worden. Ein Antrag der Grünen auf Abweisung ist nicht durchgekommen. 379 sollen für die Richtlinie gestimmt haben, 270 dagegen. Es soll zwar eine Änderung in der Formulierung zwischen kommerzieller / privater Nutzung angenommen worden sein, aber wahrscheinlich ist die Konkretisierung nicht gut genug. Sie wird immer noch als sehr schwammig bezeichnet. Ein weitergehender Änderungsantrag wurde leider abgelehnt. Mehr Infos später.
Update: Reaktionen.
Malte Spitz, Mitglied des Bundesvorstandes von Bündnis 90/Die Grünen: Dem Lobbydruck gebeugt!
Die Richtlinie sieht mit ihren allzu schwammigen Formulierungen vor, dass private Tauschbörsennutzer, die in keiner weise kommerziell handeln, bald nicht mehr wie bisher nur zivilrechtlich sondern möglicherweise auch strafrechtlich verfolgt werden können. Die Unklarheit in den Formulierungen, trotz Aufnahme einer Änderung, lässt dabei alle Interpretationsmöglichkeiten offen.[…]Es ist sehr bedauerlich, dass so viele Abgeordnete auf die Lobbyarbeit der Rechteinhaber, besonders der Film- und Musikindustrie, reingefallen sind. Mit der Umsetzung könnte die Musikindustrie dann beispielsweise Zugriff auf die Daten zur Verfolgung erhalten, die im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung gesammelt wurden.“
Monika Ermert hat für Heise einige Stimmen gesammelt: EU-Parlament schränkt Strafrechtssanktionen zum Schutz geistigen Eigentums ein.
Das EU-Parlament in Straßburg hat sich heute in erster Lesung mehrheitlich für eine EU-Richtlinie zu strafrechtlichen Sanktionen zum Schutz geistigen Eigentums (IPRED2) ausgesprochen. Allerdings wurde der von der EU-Kommission vorgelegte Vorschlag in mehreren Punkten zurückgestutzt. Urheberrechtsverletzungen, die im persönlichen und nicht auf Gewinn abzielenden Bereich vorkommen, wurden beispielsweise von Strafrechtssanktionen ausgeschlossen. Patente sollen anders als bei den 2004 verabschiedeten zivilrechtlichen Maßnahmen (IPRED1) nicht erfasst werden. Im mehrheitlich beschlossenen Positivkatalog der von den Strafrechtsmaßnahmen erfassten geistigen Eigentumsrechte ist neben dem klassischen Urheberrecht auch der Schutz von Datenbanken, Halbleitertopographien, Markenrechten- und Geschmacksmusterrechten, geographischen Herkunftsbezeichnungen und Firmennamen eingeschlossen.
EFF: IPRED2 Slips Through, Fight to Continue
We were told by the two largest political parties that they felt that the Directive had not been given enough time to be properly discussed, and that our campaign had definitely contributed to the discussion. The fight now moves to the Council of the European Union, where it will be considered by representatives of the national governments of all EU Member States. Several states have started to mount resistance to IPRED2 in recent weeks, with the UK and Holland leading the charge. Europeans worried about their right to innovate, and their ability to live under clear, fair criminal laws must now turn to their own national governments to ensure that IPRED2 doesn’t set a terrible precedent for copyright law, and the EU legal process. If the Council disagrees with EuroParl’s action — which we believe is in reach — IPRED2 would be returned for a second reading. We will be tracking these developments and providing opportunities to act at CopyCrime.eu.
IPRED2 Passes First Reading <<copycrime.eu
EuroParl votes yes to making you a copycriminal: the battle now moves to the Council of Ministers. More information soon at EFF’s DeepLinks blog, and from FFII’s IPRED2 workgroup.
Sign our petition to be kept up to date with the latest news.
If IPRED2 is implemented without clear limits, “aiding, abetting, or inciting” copyright infringement on a “commercial scale” in the EU will become a crime.
Penalties for these brand new copycrimes will include permanent bans on doing business, seizure of assets, criminal records, and fines of up to €100,000.
IPRED2’s backers say these copycrimes are meant only for professional criminals selling fake merchandise. But Europe already has laws against these fraudsters. With many terms in IPRED2 left unclear or completely undefined – including “commercial scale” and “incitement” – IPRED2 will expand police authority and make suspects out of legitimate consumers and businesses, slowing innovation and limiting your digital rights.
IPRED2 and Business
The entertainment industry spent millions suing the makers of the first VCRs, MP3 players and digital video recorders, trying to use copyright law to kill those innovative products because they threatened old business models. Fortunately, the industry was unsuccessful.
IPRED2’s new crime of “aiding, abetting and inciting” infringement again takes aim at innovators, including open source coders, media-sharing sites like YouTube, and ISPs that refuse to block P2P services.
With the new directive, music labels and Hollywood studios will push for the criminal prosecution of these innovators in Europe, saying their products “incite” piracy – with EU taxpayers covering the costs.
Under IPRED2, these same entertainment companies can work with transnational “joint investigation teams” to advise the authorities on how to investigate and prosecute their rivals!
IPRED2 and Your Digital Freedoms
Criminal law needs to be clear to be fair. While IPRED2 says that only “commercial scale” infringement will be punished, the directive doesn’t clearly define “commercial scale” or “incitement.” Even IP lawyers can’t agree on what are “private” and “personal” uses of copyrighted works. One step over that fuzzy line, however, and anyone could be threatened with punishments intended for professional counterfeiters and organized criminals.
How can ordinary citizens feel safe exercising their rights under copyright and trademark law when serious criminal penalties may be brought against them if they cross the line?
Tell the European Parliament to Fix IPRED2
The excesses of IPRED2 need to be reined back. Call your MEP, and sign our petition now!
Kriminalisierung von Verletzungen des Urheber- und Markenrechts <<fsfe.org
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- Status
- Bisherige Aktivitäten
- Zusammenfassung der Richtlinie
- Schädliche Auswirkungen auf Freie Software
- Den Vorschlag „2006/0168(COD)“ lesen
- Was wir tun können
- Externe Links
Aktueller Stand
Am 25. Mai 2007 findet die Abstimmung zur ersten Lesung des Europäischen Parlaments statt. Der FFII hat eine Tabelle mit den Änderungsanträgen veröffentlicht, aus der man auch ablesen kann, welche Änderungsanträge bisher angenommen wurden.
Bisherige Aktivitäten
Informationen zur Position der FSFE, vor der ersten Lesung des Europäischen Parlaments, finden Sie in unserem offenen Brief an die MEPs (Mitglieder des Europäischen Parlaments), April 2007.
Zusammenfassung der Richtlinie
- Die vorgeschlagene Richtlinie: com(2006)168
„Artikel 3
Straftat
Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass jede vorsätzliche, in gewerblichem Umfang begangene Verletzung eines Rechts des geistigen Eigentums, der Versuch einer solchen Rechtsverletzung sowie die Beihilfe und Anstiftung dazu als Straftat gilt.“
(Artikel 3. Seite 9 der vorgeschlagenen Direktive)
Die Definition von „geistigem Eigentum“ („Intellectual property rights“) wirft Patente, Urheberrechte, Markenrechte, Geschmacksmuster und andere Kategorien von Recht in einen Topf. Es wird keine Definition von „vorsätzlich“ oder von „in gewerblichem Umfang“ gegeben, und es fehlen Beispiele dazu, was unter „geistigem Eigentum“ zu verstehen sein soll und was nicht darunter zu verstehen ist.
Diese Richtlinie wird häufig „IPRED2“ genannt. Wir empfehlen jedoch, Begriffe wie „geistiges Eigentum“ nicht zu verwenden, da dies zu Verwirrungen führt, die unsere Arbeit schwieriger machen. Die Richtlinie könnte stattdessen „die Kriminalisierungsrichtlinie“ genannt werden.
Schädliche Auswirkungen auf Freie Software
Softwarepatente: Durchsetzung mittels Angst
Wir erwarten, dass das Europäische Parlament die vorgeschlagene Richtlinie abändern wird, um Patente auszuschließen. Dies ist wichtig, denn obwohl durch das Europäische Patentabkommen Software von der Patentierbarkeit ausgeschlossen ist, gewährt das Europäische Patentamt (EPA) Patente auf Softwareideen. Trotz der Tatsache, dass mehr als 90% der Rechtstreitigkeiten, die auf solchen Patenten basieren, keine Chance auf Erfolg vor Gericht besäßen, bietet das EPA damit Patentinhabern eine juristische Grundlage, um Softwareproduzenten und -händlern Gerichtsverfahren anzudrohen. Gefängnisstrafen, hohe Geldstrafen, Beschlagnahme von Besitz und die Gefahr der Firmenschließung sind Bedrohungen, die genügend Furcht unter Computernutzern erzeugen könnten, diese ungültigen Patente anzuerkennen. (Weitere Informationen zu der Problematik von Softwarepatenten gibt es auf der Seite über die Arbeit der FSFE gegen Patentierbarkeit von Software.)
Schaden für effiziente Softwareproduktions- und Vertriebsmodelle
Die starke Erhöhung der Risiken von Softwareentwicklung und -vertrieb wird sich abschreckend auf Produzenten und Händler auswirken, die in Strukturen agieren, die keine oder nur wenige Geldmittel für juristische Zwecke zur Verfügung haben. Damit wird insbesondere Freie Software geschwächt, da diese oft durch Einzelpersonen, kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) oder durch Unternehmen, die ihre Kerngeschäft nicht in der Softwareentwicklung sehen, entwickelt wird.
Ermutigung zu kommerziellem Missbrauch, siehe SCO
Wenn man den Initiatoren von Gerichtsverfahren in diesem Zusammenhang erweiterten Zugang zu nationalen Strafverfolgungsinstitutionen gibt und damit die nachteiligen Auswirkungen von Rechtsstreitigkeiten erhöht, dann werden Menschen dazu angeregt, diese Gerichtsverfahren als kommerzielles Werkzeug am Markt anzuwenden.
Ein weithin bekanntes Beispiel aus den USA ist SCO: Ohne irgendeinen Beweis oder irgendwelche anderen Hinweise hat SCO IBM und andere der Verletzung von „geistigem Eigentum“ auf kommerzieller Ebene beschuldigt. Damit haben sie den wachsenden Einsatz von Freier Software, wie etwa des GNU/Linux-Betriebssystems, gehemmt und haben dem Ansehen einer Handvoll Unternehmen, allesamt Wettbewerbsgegner von Microsoft, einem der Hauptunterstützer von SCO, geschadet.
Verhinderung von Haftungsübernahmen
Bei Straftatbeständen ist keine Haftungsübernahme möglich. Daher werden Versicherungen gegen Patentklagen unmöglich gemacht, und Softwareproduzenten können nicht mehr die Haftung für ihre Vertragshändler übernehmen.
Entwickler in Grauzonen: DeCSS, Datentauschdienste
Die Europäische Richtlinie zur „Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft“ (com(2001)29ec) hat den Einfluss des Urheberrechts stark erweitert. Neben dem Verbot der nichtgenehmigten Vervielfältigung von Informationen schränkt das Gesetz jetzt auch die Möglichkeiten ein, wie die Öffentlichkeit Technologien einsetzen kann, um auf urheberrechtlich geschützte Informationen zuzugreifen. Zum Beispiel gilt man als Urheberrechtsverletzer, wenn man seine eigene Software entwickelt, mit der man eine gewöhnliche, selbst erworbene DVD anschauen kann. Schreibt man Software, mit der man Dateien mit anderen über das Netzwerk tauschen kann, so befindet man sich in einer rechtlichen Grauzone – es könnte eine Urheberrechtsverletzung darstellen. Die in der Richtlinie angedrohten Gefängnisstrafen und anderen harten Strafen werden viele davon abhalten, nützliche Software aller Art zu schreiben (inklusive zwar geduldeter, aber illegaler Software sowie Software in Grauzonen).
Den Vorschlag „2006/0168(COD)“ lesen
Der IPRED2-Vorschlag bestand ursprünglich aus zwei Teilen, wurde dann aber im Mai 2006 als ein Richtlinienvorschlag veröffentlicht: com(2006)168).
Der Grund für die Neuveröffentlichung und die Änderung von zwei Teilen zu einem ist ein Präzedenzfall des Europäischen Gerichtshofes, der besagt, dass EU-Richtlinien von Mitgliedstaaten die Einführung von strafrechtlichen Maßnahmen verlangen können.
Verfahrensdetails
Die folgenden Informationen in diesem Abschnitt gelten für die erste Veröffentlichung von IPRED2, es ist aber sehr wahrscheinlich, dass es sich im aktuellen Vorschlag nicht ändern wird.
Verantwortlicher Ausschuss im Parlament: Rechtsausschuss (JURI)
Berichterstatter im Parlament: Nicola Zingaretti (PSE, Italien).
Weitere kommentierende Ausschüsse im Parlament: Industrie, Forschung und Energie (ITRE), Binnenmarkt- und Verbraucherschutz (IMCO), Bürgerrechte, Justiz und Innenpolitik (LIBE).
Die Probleme
Die größten Probleme der Richtlinie bestehen in den Artikeln 3 und 4 (Seite 9 und 10 des Dokuments). Artikel 3 ist weiter oben angeführt. Artikel 4 listet die harten strafrechtliche Maßnahmen auf, die für die in Artikel 3 beschriebenen Handlungen anwendbar gemacht werden sollen. Diese beinhalten Gefängnis- und Geldstrafen, Geschäftsschließungen, Zerstörung von Gütern, die Möglichkeit, durch das Gericht überwacht zu werden und das Verbot, auf öffentliche Unterstützung zurückgreifen zu können.
Schwache Abgrenzung: „vorsätzlich“ und „gewerbsmäßig“
Der Satz „jede vorsätzliche Verletzung […] in gewerbsmäßigem Umfang“ wird viele Menschen glauben machen, die Richtlinie beziehe sich nur auf vorsätzlichen Gesetzesbruch aus Profitgründen.
Nehmen wir zum Beispiel den Anwalt eines Patentinhabers, der versucht, einen Softwareentwickler dazu zu zwingen, seine Software nicht mehr zu vertreiben.
Anwalt: „Hallo. Sie verletzen unser Patent, stellen Sie den Vertrieb Ihrer Software ein.“
Softwareentwickler: „Da muss ein Missverständnis vorliegen. Ich habe kein Patent gelesen, und außerdem ist Softwarefunktionalität in der EU nicht patentierbar.“
Anwalt: „Aber das Europäische Patentamt hat dieses Patent gewährt, und Sie verletzen es.“
Softwareentwickler: „Es ist sehr unwahrscheinlich, dass es einer gerichtlichen Überprüfung standhalten wird.“
Anwalt: „Da Sie vorsätzlich ihre Software geschrieben haben und Ihre Software den Softwaremarkt betrifft, ist Ihre Rechtsverletzung vorsätzlich und gewerbsmäßig – das macht Sie zu einem Kriminellen. Werden Sie nun den Vertrieb ihrer Software einstellen, oder riskieren Sie eine Vorstrafe, die Schließung Ihres Unternehmens, eine hohe Geldstrafe und vielleicht ein wenig Zeit im Gefängnis?“
Softwareentwickler: „… aber meine Entwicklungsarbeit war vorsätzlich, die Rechtsverletzung jedoch nicht. Ich habe noch nicht einmal etwas von diesem dubiosen Patent gewusst.“
Anwalt: „Nun, seit dem Zeitpunkt meiner Anschuldigung der Rechtsverletzung Ihnen gegenüber sind Sie sich dessen jedoch bewusst. Daher ist jede weitere Rechtsverletzung vorsätzlich. Werden Sie jetzt den Vertrieb einstellen?“
Ein einfacheres Beispiel ist der Musiker, der auf der Straße für das Kleingeld der Leute spielt. Die vorgeschlagene Richtlinie stempelt jeden Musiker zum Kriminellen ab, wenn das Lied, das er spielt, urheberrechtlich geschützt ist und ohne einer Lizenz vorgetragen wird. Es macht auch die Person, die den Musiker in die Stadt gefahren hat zum Kriminellen, da sie die Rechtsverletzung unterstützt hat. Leute, die dem Musiker ihr Kleingeld geben oder einfach nur umherstehen und zuhören, könnten dann ebenso Kriminelle sein, da sie den Musiker zum spielen animieren. Und jeder, der die Rechtsverletzung hätte verhindern können, dies aber nicht tat, ist auch ein Krimineller: Er hat die Rechtsverletzung begünstigt. Dieses Beispiel kann sehr nützlich sein, den Menschen klarzumachen, wie aberwitzig der Richtlinientext ist, aber es verdeutlicht nicht die Gefahr für die Softwarefreiheit. Daher ist es nur als erster Schritt für tiefergehende Erläuterungen zu verstehen.
Unverhältnismäßiger Zugang für Rechteinhaber
Der Richtlinienvorschlag gibt den Rechteinhabern Sonderrechte, um die Untersuchung zu beeinflussen:
„Artikel 7
Gemeinsame Ermittlungsgruppen
Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass die betroffenen Inhaber von Rechten des geistigen Eigentums oder ihre Vertreter sowie Sachverständige an den von gemeinsamen Ermittlungsgruppen geleiteten Untersuchungen von Straftaten im Sinne von Artikel 3 mitwirken können.“
Wichtig ist auch Artikel 8 (Seite 11), der aussagt, dass Mitgliedstaaten Verletzungen „geistiger Eigentumsrechte“ auch untersuchen und bestrafen sollen, wenn der Rechteinhaber dies nicht verlangt hat.
Was wir tun können
- Wir können das Europäische Parlament und den Ministerrat dazu aufrufen, die strafrechtlichen Mittel auf jene Fälle zu beschränken, bei denen die Rechtsverletzung im Zusammenhang mit organisierter Kriminalität steht, oder wo sie ein Gesundheits- oder Sicherheitsrisiko für die Öffentlichkeit darstellt. Organisierte Kriminalität und öffentliche Gesundheit- und Sicherheitsrisiken werden als Rechtfertigung für diese Richtlinie genannt und es erscheint angemessen, die Artikel an die Rechtfertigungen zu knüpfen.
- Wir können das Europäische Parlament und den Ministerrat dazu auffordern, die strafrechtliche Behandlung „des Versuches einer solchen Rechtsverletzung sowie der Beihilfe und Anstiftung“ aus der Richtlinie zu entfernen. Denn für die meisten, wenn nicht sogar alle Mitgliedstaaten stellt die Richtlinie eine härtere Bestrafung für Anstiftung oder Beihilfe einer solchen Verletzung von „geistigem Eigentum“ dar, als bisher für das eigentliche Delikt auf der jeweiligen nationalen Ebene anwendbar ist.
- Wir können Druck im Europäischen Parlament aufbauen, diese Richtlinie einfach grundsätzlich abzulehnen. Der Entwurf von Gesetzen ist die Aufgabe der Europäischen Kommission und nicht des Europäischen Parlaments. Nachdem die Kommission den Richtlinienvorschlag an das Parlament übergeben hat, welcher im Grunde aus undefinierten und unklaren Begriffen besteht, wäre es für das Parlament angemessen, den Vorschlag zurückzuweisen, da die Kommission nicht ihre Aufgaben gemacht hat.
- Wir können im Präzedenzrecht nach existierenden Strafsanktionen für Patent-, Urheber- und Markenrechtsverletzungen suchen. Einige MEPs denken, dass dieser Richtlinienvorschlag lediglich eine Harmonisierung existierender Gesetze ist. In Wirklichkeit existieren aber nur in sehr wenigen Mitgliedstaaten der EU solche Gesetze – und es wäre interessant zu wissen, wie oft diese angewandt werden. Wenn dies alte, selten angewandte Gesetze sind, dann wäre es schwer für jemanden zu argumentieren, dass diese Gesetze europaweit unabdingbar sind.
- Wir können versuchen, Patente aus der Richtlinie auszuschließen. Dies wäre sehr brauchbar, da es gerade bei Patenten einfach ist, diese unwissentlich zu verletzen. Diese unwissentliche Verletzung würde hier niemanden vor Strafsanktionen schützen, denn „vorsätzlich“ könnte sich hier eher auf die Handlung beziehen, welche zur Rechtsverletzung (schreiben der Software) führte, als die Rechtsverletzung selbst. Selbst wenn man unwissentliche Rechtsverletzungen ausschließen würde, würde dieser Richtlinienvorschlag den Patentinhabern die Macht geben, durch einfaches Informieren des Rechteverletzers ein Vergehen in eine Straftat zu verwandeln. Diese hätte offensichtlich Verwendungsmöglichkeiten auf dem Markt: Einen Konkurrenten kurz vor der Veröffentlichung eines Produkts oder während eines Ausschreibungsverfahrens zu informieren wären zwei Beispiele für einen möglichen Missbrauch.
Notwendige Sofortmaßnahmen
Hoffentlich wird diese Internetseite nützlich sein, um andere zu informieren. Wenn Sie der Meinung sind, dass weitere Informationen hier hinzugefügt werden sollten, dann nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
Viele Mitgliedstaaten besitzen bereits strafrechtliche Maßnahmen für Urheber- und Markenrechtsverletzungen, und einige haben diese sogar schon für Patentverletzungen. Wenn Politiker fragen: „Welchen Schaden haben strafrechtliche Maßnahmen in anderen EU-Mitgliedstaaten hervorgerufen?“, so sollten wir eine Liste mit treffenden Beispielen zur Verfügung haben. Diese Liste muss zusammengetragen werden, und dafür benötigen wir Ihre Hilfe.
Externe Links
- Der Richtlinienvorschlag: com(2006)168. (auch weiter oben verlinkt)
- Meinten Sie „geistiges Eigentum“? Ein verführerisches Nichts, eine Abhandlung von Richard Stallman über Begrifflichkeiten.
- Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union. Die Richtlinie verletzt möglicherweise den Artikel 49 über die „Verhältnismäßigkeit im Zusammenhang mit Straftaten und Strafen“.
- Ein Artikel des ZDNet aus Großbritannien: (englisch) Making IP infringement a crime
- com(2000)789, eine im Zusammenhang stehende Mitteilung der Kommission.
- IPRED-1, der Vorgänger dieser Richtlinie
IPRED <<wiki.openrightsgroup.org
Contents[hide] |
IPRED
The Intellectual Property Rights Enforcement Directive (IPRED) is a long-running proposal by the European Union to increase penalties and ultimately criminalise “commercial” infractions of intellectual property law within the EU.
The directive was originally passed in March 2004 and provided additional confiscatory and subpoena powers to litigants in civil IP cases. Additional legal protection for technical protection measures (TPM) was dropped, as were criminal penalties for IP infringement.
Directive 2004/48/EC of the European Parliament and of the Council (Enforcement Directive or IPRED Directive)
This directive aimed at the harmonisation of national legislations relating to the enforcement of intellectual property rights in order to promote innovation and business competitiveness, safeguard employment, prevent tax losses and destabilisation of the markets, ensure consumer protection and the maintenance of public order. The rights covered by the directive were not thoroughly clear until the clarification made by the EC with the statement 2005/295/EC. The rights concerned are:
- copyright;
- rights related to copyright
- sui generis right of a database maker
- rights of the creator of the topographies of a semiconductor product
- trademark rights
- design rights
- patent rights, including rights derived from supplementary protection certificates;
- geographical indications
- utility model rights
- plant variety rights
- trade names, in so far as these are protected as exclusive property rights in the national law concerned
Article 3 of the IPRED directive contains a general obligation for the Member States that must provide for effective, dissuasive, proportionate measures, remedies and procedures necessary to ensure the enforcement of intellectual property rights. However, “those measures, procedures and remedies shall be fair and equitable and shall not be unnecessarily complicated or costly, or entail unreasonable time-limits or unwarranted delays”.
The Directive states that Member States have to ensure that judicial authorities, under certain circumstances, may order a party (in a trial) to present the evidences lying under its control upon request of the opposing party needing these evidences. The same applies to the communication of banking, financial or commercial documents when the infringement is committed on a commercial scale. In presence of reasonably available evidences on the actual or potential infringement of an intellectual property right, the competent judicial authorities may order prompt provisional measures (e.g. taking of samples, physical seizures, etc.) to preserve evidence even before the proceedings. Article 8 provides for a right of information: upon request of the claimant, the competent judicial authorities may order to provide information on the origin of the goods or services that are thought to infringe an intellectual property right and on the networks for their distribution or provision. The order refers to the infringer and/or to any person who:
- was found in possession of the infringing goods on a commercial scale
- was found to be using the infringing services on a commercial scale
- was found to be providing on a commercial scale services used in infringing activities
- was indicated as being involved in the production, manufacture or distribution of the infringing goods or services
The Enforcement Directive provides also for interlocutory injunctions aimed at preventing imminent infringements or stopping the continuation of infringements of an intellectual property right. In some cases, this continuation can be subject to the lodging of guarantees intended to ensure the compensation of the right holder. These injunctions are issued by the competent judicial authorities at request of the right-holder. In case of an infringement on a commercial scale and if the injured party demonstrates risks affecting the recovery of damages, precautionary seizures can be issued towards “the movable and immovable property of the alleged infringer, including the blocking of his bank accounts and other assets” (art.9.2).
If the goods are found to be infringing an intellectual property right, the competent judicial authorities may order corrective measures that generally are carried out at the expense of the infringer. The measures are issued in respect of the proportionality between the seriousness of the infringement and remedies that must be taken. On the strength of these provisions, the infringing goods can be recalled from the channels of the market, definitively removed or destructed. Moreover, the judicial authorities may order injunctions in order to prohibit the continuation of the infringement. The injunctions may be ordered also against intermediaries whose services have been used by a third party for the infringement of an intellectual property right.
Instead of the measures previously described, pecuniary compensation may be ordered if the infringer “acted unintentionally and without negligence, if execution of the measures in question would cause him disproportionate harm and if pecuniary compensation to the injured party appears reasonably satisfactory” (art. 12). In deciding the merit of the case, the competent judicial authorities set the damages that the infringer has to pay to the right-holder. The damages are calculated taking into account the negative economic consequences (e.g. lost profits) for the right-holder, any unfair profit made by the infringer and, in some cases, other economic factors such the moral prejudice suffered by the right-holder.
IPRED Directive covers the area of the civil and administrative proceedings. By contrast, the provisions do not affect existing European and laws on intellectual property, Member States’ international obligations and national provisions on criminal procedures and penalties in respect of infringement of intellectual property rights.
The Enforcement Directive has been widely criticized by scholars, digital activist and organizations for different reasons. First, the directive would be characterized by a lack of distinction between the different IP rights creating an uniform protection that would lead to a one-size-fits-all approach to enforcement. Moreover, the lack of distinction would characterize also the kinds of infringement, as the failures to define non-commercial and commercial scales prove. Second, the provisions relating to the intermediaries would constitute an excessive burden on the Internet Service Providers (ISPs) that could be forced to disclose the data of potential infringers using their services. This rigid system of IP protection seems to not take into account considerably the right to privacy of citizens and could reduce the use of internet in public spaces. Finally, some argue that the directive seems to ignore the importance of copyright exceptions in permitting a fair dealing of copyrighted works in order to facilitate innovation and access to knowledge. In 2005 the European Commission proposed a new directive (known as IPRED2) aimed to supplement directive 2004/48/EC. This proposal imposed to the Member States to treat as criminal offences all intentional infringements of an intellectual property right on a commercial scale, and attempting, aiding or abetting and inciting such infringements. Widely criticized for its draconian provisions, the proposal has been withdrawn by the Commission in September 2010.
In December 2010, the European Commission launched a consultation aimed at the revision of the IPRED Directive. The consultation has been accompanied by a report that evaluates the application of Directive 2004/48/EC by the Member States. According to some commentators, the EC will propose a new piece of legislation strengthening the enforcement of IP rights but without considering the criticism raised and to opportunity to adapt the IP regime to the new digital era.
IPRED2
IPRED2 was a renewed attempt in 2005 to re-introduce the criminal provisions of the original proposal. It would require that “all intentional infringements of an intellectual property right on a commercial scale, and attempting, aiding or abetting and inciting such infringements, are treated as criminal offences”. It, too, was temporarily postponed for procedural reasons following a European Court case, although it has been reintroduced.
Its official name is “directive on criminal measures aimed at ensuring the enforcement of intellectual property rights”.
June 29th 2006. Both Chambers of the Dutch Parliament (Staten-General) have unanimously concluded that the European Commission has no competence to propose a directive to criminalise intellectual property violations.
European Parliament had its first reading on IPRED2 in April, 2007. It passed the first vote in the European Parliament but did not include its most controversial element, the criminalising of patent infringement.
Executive Summary
The original Commission proposal has been heavily criticized, and much of the concern can be traced to two major lines of analysis. First, many Member States submitted that the proposal went beyond the legislative competence of the European Community. For example, as the Dutch Parliament stated in a letter, the legal means to combat piracy are already available, so the proposal was not justified. Second, almost all position papers written about the proposal characterized it as disproportionate, and noted that it fails to make adequate distinctions between commercial piracy enterprises, legitimate/lawful activities undertaken by business competitors, or even the common activities of ordinary Europeans.
Recommended Action: The Directive is fundamentally flawed. For these reasons, we are united in our belief that the best option would be to reject the directive in its entirety. A second best alternative would be to seek to ameliorate the most egregious impacts of the directive by incorporating legally precise definitions to safeguard legal certainty and proportionality. Even then, a solution must be found for the problem that preliminary rulings take too long for criminal cases.
Wording for this executive summary taken from the FFII/EFF/EBLIDA/BEUC coalition report on the proposal as amended in Strasbourg by the European Parliament at its first reading on Wednesday, 25 April, 2007.
Criticisms
While supposedly aimed only at commercial pirates, IPRED and IPRED2 both have serious chilling effects on ordinary users of technology, as well as open source developers. If you unknowingly infringe a patent or trademark in your work, you may find yourself criminally prosecuted. In the case of copyright infringement, the burden of work to pursue infringers now moves from the rights-holders to law enforcement. If IPRED2 passes, we can envision greater lobbying by powerful copyright industries to transfer police resources to pursuing “intellectual property” crimes.
- FFII/EFF/EBLIDA/BEUC coalition report on the proposal 2007
- Law Society of England and Wales’ 2006 analysis – Suggests narrowing of scope to counterfeiting and piracy (i.e. exclude criminal sanctions for patents and trade marks)
- FIPR’s 2005 criticisms
Current Manoeuvring
The Commission has relaunched a slightly modified version of the directive under the co-decision procedure on 2 May. Originally (July/August 2005), it was proposed by the Commission primarily as a Council framework decision (with only some details put under co-decision). In that case, the European Parliament has little or no legislative power, and the Council must decide with unanimity.
The reason for the original legislative path was that only member states have the competence to decide about criminal law until now (the proposed Constitutional Treaty would change that though). Co-decision is reserved for cases where there is a distortion in the internal market which can be solved using harmonisation.
In autumn 2005, the European Court of Justice however published a ruling regarding an act concerning criminal sanctions for environmental pollution, and decided that this act could/should be under co-decision. The reason was that member states with lax sanctions concerning Environmental crimes would have a competitive advantage over those with strong regulations, so that would disturb the internal market.
The Commission is however now using this ruling everywhere as justification to relaunch directives concerning criminal sanctions under co-decision (since the Council is then less strong, as it only has to approve with a qualified majority in case the Commission agrees with their standpoint). They argue in each case that some sort of harmonisation is required for a better functioning internal market, but in case of this directive they don’t explain at all how that would be the case for IP infringements.
This means that now a) the European Parliament will be a full co-legislator for this directive (and thus can reject it) b) several member states are angry at the Commission for meddling in their criminal law without these member states having veto power in the Council (see e.g. the Dutch Minister of Justice’ statements quoted in our press release)
Additionally, Wednesday the Commission started publicly pressuring member states to accept all regulations related to criminal sanctions (http://www.eupolitix.com/EN/News/200605/f22b375f-238f-4313-b4be-e9b65a18397c.htm):
“Should we wait for another terrorist atrocity before we have effective joint decisions across Europe to fight terrorism?,” he asked.
The IPRED2 directive’s justification indeed stresses threats to national governments and organised crime.
Quotes
Ross Anderson, Chair of FIPR and Professor of Security Engineering at Cambridge University:
- Whitehall spin-doctors are telling us that the Government will foster the creative industries, but the IPR Enforcement Directive will have exactly the opposite effect. It will interfere with enterprise and choke off competition. It will push up prices for consumers at a time of rising global inflation, and do particular harm to the software and communications industries. It will also harm universities, libraries and the disabled.”
Said Terri Dowty, Director of Action on Rights for Children and member of FIPR’s Advisory Council:
- We have already seen the kind of pressure that companies are prepared to exert on the parents of children who download music without due thought. We fear that they would not baulk at mounting criminal prosecutions of children.
- “It is monstrous that a ten-year old (or an eight-year old in Scotland) could be criminalised by the careless download of files. Children often assume that if something is available it must also be legitimate, and it is unreasonable to expect parents to monitor their every action — and most will not have the specialist knowledge to understand whether or not a particular download will be a crime.”
Said Nicholas Bohm, FIPR’s General Counsel:
- “Criminalising patent and other IPR infringement could expose a range of business advisers (accountants, lawyers, bankers) to threats of prosecution as accessories if a company involved in a deal they were arranging or implementing was subject to an infringement complaint.”
Links
Groups
News
Documents
- IPRED2 entry in Wikipedia
- IPRED Wiki
- Free Software Foundation Europe on IPRED
- FIPR’s critique of IPRED2
- FFII position paper and amendment proposals
- EU-Commissions proposal COM(2006) 168 — (COD 2005/0127)
- FFII’s full analysis of the text, IP Enforcement Directive 2: European Community goes criminal
- Minister Donner not pleased with European interference with Dutch criminal law
- EDRI/FIPR take on the new proposal
- Directive text
IPRED: Schwedens Provider widersetzen sich <<tomshardware.de
12:50 – Donnerstag, 30. April 2009 von Thomas Kretschmann – quelle: Tom’s Hardware DE
Anfang April ging der Datenverkehr in Schweden deutlich zurück (siehe »Schweden surft auf Sparflamme«). Grund dafür war das Inkrafttreten der EU-Richtlinie IPRED (Intellectual Property Rights Enforcement Directive). Dieses Anti-Piraterie-Gesetz sieht vor, dass die Internet-Provider auf richterliche Anordnung Kundendaten herausgeben müssen. Weitergeleitet werden die Informationen dann an die Rechteinhaber, beispielsweise Vertreter der Musikindustrie, um Identität mutmaßlicher Urheberrechts-Verletzer festzustellen diese anzuklagen.
Während die PirateBay-Betreiber mit ihrem IPREDator ihren Kunden einen kostenpflichtigen VPN-Service anbieten, um das Ausspähen von P2P-Verbindungen und -Daten zu unterbinden (siehe »Großer Erfolg für Schwedens IPREDator«), wehren sich die schwedischen Internet-Provider auf ihre eigene Weise gegen die Datenweitergabe: Sie speichern die Kundendaten nicht mehr, sondern löschen sie.
Wie unter anderem Pressetext meldet, speichert nach den Providern All Tele und Bahnhof auch Tele2 nun keine IP-Adressen mehr. »Bisher haben wir einige Informationen zu den jeweiligen IP-Adressen unserer Kunden für interne Zwecke gespeichert. Die Integrität dieser Daten ist jetzt aber durch die IPRED gefährdet«, wird Tele2-Chef Niclas Palmstierna zitiert.
Das Löschen beziehungsweise das Nicht-Vorhalten von Kundendaten verstößt nicht gegen geltendes Recht: »Im Gesetz ist nicht ausgeführt, was wir speichern müssen, lediglich, was wir nicht speichern dürfen«, so Palmstierna. Liegen keine Daten vor, kann auch nichts weitergegeben werden.
Das Verhalten der ISPs stößt bei der Medienindustrie beziehungsweise deren Vertretern freilich auf wenig Gegenliebe: »Jeder im Parlament hat unter der Annahme gehandelt, dass die ISPs sich gegenüber dem Gesetzgeber loyal verhalten und nicht von Rechtsbrüchen profitieren wollen«, so Peter Danowsky, der Anwalt des Branchenverbandes IFPI (International Federation of the Phonographic Industry). Er wird für den Fall, dass sich noch weitere Provider dem Trend anschließen, noch härtere Gesetze fordern
The Criminal Measures IP Directive: Criminalizing the industry <<ipred.org
The European Commission has proposed a directive to combat piracy and other infringements of “intellectual property rights” (IP-rights), such as patents, copyright and trade marks. While it does make sense to combat clear cases of piracy, it is nonsense to combat other infringements than such clear cases, with criminal measures. These other infringements occur during normal commercial business conduct, civil courts decide on them. The Commission criminalises the industry, inhibits the desired freedom to act in the market. Decent people can be treated as organised criminals.
A badly drafted Commission proposal was matched by badly drafted European Parliament amendments, and an amendment changed after the vote. The proposal is now in the hands of the Council.
Behind closed doors the EU, US and Japan negociate an Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA), with much the same content, or even worse. See our ACTA page.
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Die Köpfe hinter ACTA in der EU-Kommission <<fm4.orf.at/stories
9. 2. 2012 – 09:00 Uhr
Handelskommissar Karel de Gucht und Michel Barnier (Binnenmarkt) treiben das umstrittene Abkommen voran. Die für “geistiges Eigentum” zuständige Juristin der Kommission war bis 2004 Toplobbyistin der Musikindustrie.
Er sei von den Protesten gegen ACTA nicht beeindruckt, versicherte De Gucht am Mittwoch den EU-Parlamentariern. Sein Handeln erweckte allerdings einen gegenteiligen Anschein: De Gucht hatte alle Fraktionen zu dringenden Gesprächen gebeten. Nacheinander und natürlich hinter verschlossenen Türen, wie es dem Ungeist dieses Abkommens, dessen Text jahrelang strikt geheim gehalten worden war, entspricht.
Die Proteste in Polen, Tschechien, der Slowakei und neuerdings auch in Lettland hatten zu eiligen Distanzierungen der jeweiligen Regierungen geführt, was wiederum hinter den Kulissen von Brüssel einige Hektik ausgelöst hat. Ein Land könnte nämlich genügen, um das gesamte, umstrittene “Anti-Piraterie”-Abkommen zu Fall zu bringen.
ACTA und IPRED
Noch ist ACTA im EU-Parlament gar nicht richtig angekommen, schon geht es Schlag auf Schlag. Die EU-Kommission hat vor wenigen Tagen eine “Roadmap” zur Novellierung der Richtlinie zur “Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte” (IPRED) veröffentlicht. In diesem Fahrplan ist exakt jenes Kapitel enthalten, das bereits vor Längerem aus ACTA gestrichen werden musste, weil es dafür offenbar keinen Konsens gab: das Kapitel zum Internet.
Faule Kredite in Spanien auf höchstem Stand seit 1994 <<orf.at/
Die spanischen Banken haben so viele faule Kredite in ihren Büchern wie seit fast zwanzig Jahren nicht mehr. Das Volumen der Zahlungsrückstände erhöhte sich im Dezember um 1,5 Mrd. auf 135,7 Mrd. Euro, teilte die Notenbank heute in Madrid mit. Das entspricht einem Anteil von 7,61 Prozent am gesamten Kreditportfolio.
Ein Grund dafür ist die schlechte Wirtschaftslage, die zu einem drastischen Anstieg der Arbeitslosigkeit geführt hat. Jeder fünfte Spanier hat keinen Job – das ist ein Negativrekord in der Europäischen Union.
Publiziert am 17.02.2012
Content Allianz fordert rasche Umsetzung von ACTA <<internet-law.de
Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0 – 17.2.12
Die Deutsche Content Mafia Allianz hat die Bundesregierung aufgefordert, das umstrittene völkerrechtliche Abkommen ACTA ohne weitere Verzögerung umzusetzen. Dieser Allianz gehören u.a. der Bundesverband der Musikindustrie, die Spitzenorganisation der Filmwirtschaft (SPIO), die GEMA, ARD und ZDF, der Börsenverein des Deutschen Buchhandels sowie der Verband Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT) an.
Bei der Lektüre dieser lobbyistischen Pressemitteilung muss ich einmal mehr feststellen, dass die Vorstellungen darüber, wie eine zukunftsorientierte Reform des Urheberrechts aussehen muss, gar nicht weiter auseinandergehen könnten. Man hat unweigerlich den Eindruck, dass die Content-Industrie die bestehende Legitimationskrise des Urheberrechts schlicht ignoriert. Es ist genau diese Geisteshaltung, die die immer wieder beklagten Krisen der Musikindustrie und der Verlage maßgeblich mitverursacht hat. Die mangelnde Kreativität einer Branche, die davon lebt, mit der Leistung Kreativer Geld zu verdienen, ist vielleicht ihr größtes Problem.
Und mit Blick auf die gebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ARD und ZDF, die ebenfalls meinen, in das Horn der Urheberrechtslobbyisten blasen zu müssen, hat mich vorher gerade ein Tweet des Kulturschaffenden Alexander Lehmann zum Nachdenken angeregt.
Eine berechtigte Frage, über die Frau Piel und Herr Schächter vielleicht auch einmal nachdenken sollten.
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via http://www.internet-law.de/2012/02/content-allianz-fordert-rasche-umsetzung-von-acta.html
Razzien in Rom und Zürich: Mafia fälschte im großen Stil US-Staatanleihen <<deutsche-mittelstands-nachrichten.de
Bei einer Polizeirazzia in Zürich fiel den Ermittlern ein überraschendes Vermögen in die Hände: Die Mafia hatte US-Staatsanleihen im Wert von 6 Billionen Dollar gefälscht – das wäre etwa die Hälfte der amerikanischen Staatsverschuldung.
Die italienischen Behörden haben acht Personen, die im Zusammenhang mit den gefälschten Anleihen stehen (Operation Vulcania), festgenommen. Die US-Botschaft in Rom hat bestätigt, dass die Wertpapiere unecht sind, so die Behörden. Sie haben das Ausgabedatum 1934 und besitzen pro Stück einen Nominalwert von einer Milliarde Dollar.
Der Staatsanwaltschaft zufolge wurden die gefälschten US-Anleihen 2007 von Hongkong nach Zürich gebracht. Die Tatverdächtigen wollten mit den unechten Anleihen Plutonium aus Nigeria kaufen, wie aus einem von der Polizei abgehörten Telefongespräch hervorging.
Die italienischen Fälscher haben sich offensichtlich an Mario Draghi ein Beispiel genommen: Sie wollten durch Drucken reich werden. Aus legalen Gründen kann das EZB-Geschäftsmodell leider nicht auf die Privatwirtschaft übertragen werden.
via http://www.deutsche-mittelstands-nachrichten.de/2012/02/38419/
Anonymous: Warungen an US-Regierung wegen ACTA <<gulli.com
Das Internet-Kollektiv Anonymous nahm in der Nacht mehrere Websites der US-amerikanischen Regierung unter Beschuss. Auch heute waren Teile der Website der Federal Trade Commission nicht erreichbar. Anlass dafür scheint ACTA zu sein. Anonymous drohte aber auch, dies würden nicht die einzigen Angriffe bleiben.
Über den Twitter-Account @AnonymousIRC wurde unter anderem verbreitet, man habe den Server hinter business.ftc.gov übernommen und die darauf befindlichen Daten gelöscht. Bevor die Daten gelöscht wurden, wurde die Website aber anscheinend defaced und mit einem humorvollen Youtube-Video sowie einer Botschaft der Hacker gegen ACTA versehen. In dieser Nachricht wird unter anderem der Twitter-Account @AnonymousIRC genannt. Dieses Video und die Nachricht sind allerdings nur noch über eine Version im Cache verfügbar, da die eigentliche Website nicht mehr erreichbar ist.
Diese Angriffe sind an sich nicht neues, stehen aber in diesem konkreten Fall in Zusammenhang mit dem umstrittenen internationalen Handelsabkommen ACTA. Auch wurde die Occupy-Bewegung erwähnt.
In der Nachricht wird scherzhaft darauf Bezug genommen, dass sich viele Leute davor fürchten, dass unter ACTA Websites zensiert und abgeschaltet werden könnten. So heißt es: “Don’t like it?… So, how’s it feel when your entire site is jack-hammered off the internet? Do tell!” Auch wurde Bezug auf die Kampagne #AntiSec genommen. Man werde “systematisch alle bösen Firmen und Regierungen aus [unserem] Internet entfernen”, und es würde “Feuer regnen auf die Feinde der freien Meinungsäußerung, Privatsphäre und des Internets”, sollte ACTA verabschiedet werden.
Es bleibt also abzuwarten, wie weiter vorgegangen wird. Man sollte die Drohungen aber ernst nehmen, dass weitere Angriffe folgen könnten.
Was meint die Community dazu? Ist das einfach nur dumme Erpressung oder ist das wipen eines Servers eine berechtigte Form des Protests, um seinen Unmut zum Ausdruck zu bringen?
via http://www.gulli.com/news/18173-anonymous-warungen-an-us-regierung-wegen-acta-2012-02-17
PIRATEN fordern: ACTA ablehnen und Debatte um modernes Urheberrecht beginnen! <<xing.com
Die Piratenpartei begrüßt, dass sich nun endlich auch die europäischen Institutionen demokratischen Richtlinien verpflichtet sehen und die Proteste des europäischen Souveräns ernst nehmen.
Einem geleakten Protokoll einer Sitzung führender Köpfe der EU-Kommission ist Spannendes zu entnehmen: Angesichts der »starken Mobilisierung« gegen das Abkommen vonseiten »gewisser Bürgerrechtsorganisationen und Internet-Bewegungen« soll ACTA nun durch den Europäischen Gerichtshof auf Vereinbarkeit mit EU-Recht geprüft werden.
»Es ist schön zu sehen, dass die Bemühungen und der Einsatz breiter gesellschaftlichen Schichten für ihre Grundrechte und deren Erhalt nicht vergebens sind. Die ersten Äußerungen vonseiten der EU-Kommission und Herrn De Gucht, die Proteste seien ungerechtfertigt und die Demonstranten unwissend, waren eine Frechheit«, so Christopher Lang, Bundespressesprecher der Piratenpartei Deutschland. »Die EU-Kommission muss nun zügig ihre Lehren aus dem Geschehen rund um den Fall ACTA ziehen. Es ist immerhin schon ein Schritt in die richtige Richtung, seine Fehler zu erkennen und einzugestehen.«
»Internationale Verträge müssen von Beginn an rechtsstaatlich auf sicheren Füßen stehen. Geheime Verhandlungen wie bei ACTA sind des demokratischen Prozesses unwürdig. Es fehlt dennoch weiterhin eine transparente Beteiligung der Nutzer und Kreativen. Mit ACTA werden einseitig die Begehren der Content-Industrie befriedigt, veraltete Verwertungsrechte verteidigt und Pfründe gewahrt. Unsere Informationsgesellschaft braucht jedoch ein neues, modernes Urheberrecht, das Kreative und Nutzer in den Mittelpunkt stellt. Diese Diskussionen wollen wir PIRATEN jetzt europaweit führen«, erklärt Lang weiter.
Ein Programmpapier als Ausgangspunkt für ein neues Urheberrecht, welches die Interessen der Urheber selbst in den Mittelpunkt stellt und die Interessen der Allgemeinheit ebenfalls berücksichtigt, hat die Piratenpartei auf dem letzten Bundesparteitag in Offenbach beschlossen.
Die Piratenpartei erwartet weitere »Fälle«, in denen es ein ähnliches Aufbegehren gegen Entscheidungen der EU-Kommission geben wird – INDECT, TPP und IPRED sind nur einige wenige Beispiele.
http://www.piratenpartei.de/Pressemitteilung/piraten-fordern…
Bye, bye, privacy. Canada introduces online-spying bill <<rt.com
Published: 15 February, 2012, 03:04

A person wears a Guy Fawkes mask while using an Apple iPhone at the Occupy Toronto movement in Toronto. (REUTERS/Mark Blinch)
TAGS: Law, Internet, Information Technology, North America
Move over, SOPA and say your prayers, PIPA. There’s a new bill in the works that, if passed, will pull the plug on how the Internet is used in Canada.
Lawmakers in the Great White North are debating a bill that will pulverize what’s left of online privacy for Canucks.
The Investigative Powers for the 21st Century Act (Bill C-51) is legislation that isn’t new to Canadian Parliament, but after a series of additions and other changes, lawmakers there are expected to begin discussion on it this week. If passed, law enforcement there will be able to monitor all Internet and telephone activity from anyone, anywhere in the country, without having to obtain a warrant.
According to the Calgary Herald out of the province of Alberta, a Conservative-majority government is likely to pass the bill.
Vic Toews, Canada’s minister of public safety, thinks the bill is necessary for the welfare of the nation. “We are proposing to bring to measure, to bring laws into the twenty-first century and provide police with the lawful tools that they need,” he pleads.
Opponents of Toews, however, say that the bill will do far more harm than good.
“I know the criminal justice system is constantly looking for information about criminals, child pornographers etc, but at the same time it seems like an invasion of everyone’s personal information,” University student Jared Exner tells CTV. He’s used the Internet his whole life and is aware of legislation already in place to thwart such things as child pornography. If Bill C-51 is passed, however, anyone operating on the Web or on a mobile device in Canada will be subject to instantaneous, no-questions-asked surveillance.
Towes insists that it’s an issue that’s either black or white. Canadians, says the minister, “can either stand with us or with the child pornographers.”
In an earlier form, the bill died in Parliament along with a provision that allowed “warrantless access” for authorities. A campaign managed to help kill that addendum, but it is back once again. If passed, authorities will be able to view anything, anytime, and some fear that it was install Big Brother over all too broad of a medium.
“It could include anything from email addresses to IP addresses and cellphone-identified numbers,” University of Ottawa law professor Michael Geist tells the Winnipeg Free Press. “The ability to use that kind of information in a highly sensitive way without any real oversight is very real.”
By forcing Internet and cell providers to handle IP addresses, profiles can be constructed of any Canuck that details practically every move they make online. Geist thinks of that as way too encompassing of a regulation and questions why it is even needed.
“One thing (the government) has never provided is the evidence to show how the current set of laws has stymied investigations or created a significant barrier to ensure that we’re safe in Canada,” he adds.
Others fear that if Canadian officials have the power to monitor in real-time without warrants, the all-watching eye will seemingly cease civil liberties.
“How can we trust them not to use private information to intimidate law abiding Canadians to protest a pipeline, or protest pension cut?” asks Francis Scarpaleggia, a Liberal MP for Lac-Saint-Loius. Like Exner, Scarpaleggia is opposed to the bill. New Democratic Party member and digital critic Charlie Angus also is against it, and warns Parliament that, if passed, it will turn each Canadian’s cell-phone into “an electronic prisoner’s bracelet.”
“I say to Vic Toews, ‘Stop hiding behind the boogey man. Stop using the boogey man to attack the basic rights of Canadian citizens,’” adds Angus. “Is Vic Toews saying that every privacy commissioner in this country who has raised concerns about this government’s attempt to erase the basic obligation to get a judicial warrant, is he saying that they’re for child pornography?”
Nearly 100,000 Canadians have so far signed a “stop online spying” petition started by openmedia.ca, a net neutrality lobby group.
Oskar Lafontaine: Merkel wegen Euro-Politik scharf angegriffen ››Der Newsburger
“Merkel ist dabei, Europa zu zerstören” – Linken-Politiker aus Bund und Ländern beraten in Kiel.
Ex-Linken-Chef Lafontaine greift Merkel wegen Euro-Politik scharf an
Kiel – Gravierende Fehler in der Europa-Politiker attestiert Ex-Linken-Chef Oskar Lafontaine Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU). “Merkel ist dabei, Europa zu zerstören, und zwar die Demokratie in Europa und auch den sozialen Zusammenhalt”, sagte Lafontaine am Donnerstag zum Auftakt eines Parlamentariertages der Linken mit rund 200 Abgeordneten aus Bund und Ländern in Kiel. Die Kanzlerin habe durch die Euro-Rettungspolitik zig Milliarden deutschen Geldes verspielt.
Merkel habe das über Jahrzehnte durch ihre Vorgänger aufgebaute Vertrauen in Deutschland zerstört. “Diese Rettungsschirme sind in Wirklichkeit Streubomben gegen die soziale Gerechtigkeit”, sagte der saarländische Linken-Spitzenkandidat. Notwendig sei eine Reform des Bankensektors. “Die Diktatur der Finanzmärkte muss gebrochen werden.”
Dem Finanzsektor warf Lafontaine vor, die Demokratie weltweit abzuschaffen. “Dieser Krieg der Banken gegen die Völker Europas muss gestoppt werden.” Zur Lösung der Finanzkrise schlug er eine europaweite Millionärssteuer vor.
Nach Ansicht der Linken brauchen verschuldete Staaten wie Griechenland einerseits Hilfsprogramme. Zudem müsse die Abhängigkeit der Staatshaushalte von den Finanzmärkten gebrochen werden. Die Partei schlägt dazu eine direkte Kreditvergabe an Staaten durch eine öffentlich-rechtliche Bank vor, die ihrerseits Kredite bei der Europäischen Zentralbank aufnehmen sollte. Dann seien die Finanzmärkte abgeschafft und die Macht der Ratingagenturen gebrochen, sagte Lafontaine.
Bundestags-Fraktionschef Gregor Gysi kritisierte, “inzwischen haben einige wenige Finanzmarktakteure ausreichend Macht, um Staaten an die Kette zu legen”. Gewählte Regierungen müssten deshalb “vor dem gewalttätigen Wort einiger privater Ratingagenturen” zittern.
Wenige Wochen vor den Landtagswahlen im Saarland und in Schleswig-Holstein zeigte sich die Parteispitze in Kiel zuversichtlich. “Wenn man gewinnen will, muss man optimistisch sein”, sagte Gysi mit Blick auf die Umfragewerte seiner Partei von unter fünf Prozent im Norden. Die Linke habe bundesweit wieder gewonnen und werde “auch in Schleswig-Holstein zulegen”. Derzeit ist die Partei mit sechs Abgeordneten im Kieler Landtag vertreten.
Auch Linke-Bundeschef Klaus Ernst sieht eine “gute Chance” für einen Wiedereinzug ins Parlament. Ein gutes Ergebnis bei der Wahl im Saarland am 25. März könne dazu Rückenwind geben.
Auch Lafontaine gab sich optimistisch. Mit einem guten Ergebnis bei der Wahl im Saarland im März hoffe er, der Nord-Linken für die Wahl in Schleswig-Holstein am 6. Mai helfen zu können. “Die Sozialdemokratie hat sich so weit nach rechts bewegt, dass viel Platz ist für eine linke Partei sowohl in Schleswig-Holstein als auch im Saarland”, sagte Lafontaine. Auch bei der anstehenden Bundestagswahl 2013 sei Zweistelligkeit weiter möglich. Dazu sei eine “Mannschaft nötig, die aufhört, gegen das eigene Tor zu spielen”
Ihre Ablehnung der Schuldenbremse machte die Linke zum Auftakt der zweitägigen Veranstaltung mit einer Plakat-Aktion in der Kieler Innenstadt deutlich. Sie sei schlicht “Murks und führt nur zu sozialen Kürzungen”, sagte Schleswig-Holsteins Linke-Spitzenkandidatin Antje Jansen.
Unmittelbar neben der CDU-Landesgeschäftsstelle entrollte die Partei von einem Kran ein 14 Meter langes Plakat gegen die Finanzpolitik von Schwarz-Gelb. Die CDU reagierte gelassen. “Wir stehen aus Überzeugung zur Schuldenbremse”, sagte CDU-Landesgeschäftsführer Daniel Günther auf dapd-Anfrage.
© dapd / newsburger.de – maa
via Oskar Lafontaine: Merkel wegen Euro-Politik scharf angegriffen – Der Newsburger.
Telekom-Affäre • ÖVP mitten im Sumpf ››news.at
Das Nachrichtenmagazin NEWS verfügt über rund 200.000 E-Mails des Telekom-Managements aus einem Zeitraum von über zehn Jahren, die weder dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss noch der zuständigen Staatsanwaltschaft vorliegen. NEWS veröffentlicht eine erste Serie von E-Mails, die einen tiefen Einblick in das Innenleben und die politischen Machenschaften des teilverstaatlichten, börsennotierenden Konzerns geben.
Nach dem BZÖ hat jetzt auch die ÖVP massiven Erklärungsbedarf. In den Mails unter führenden Telekom-Managern geht es um Spendenzusagen an die ÖVP-Bundespartei, Sponsorverträge mit ÖVP-Vorfeldorganisationen, das Sponsoring von ÖVP-Bundesparteitagen, Gefallen für ÖVP-Politiker und deren Kinder, sowie Luxus-Urlaube auf Telekom-Kosten für ehemalige ÖVP-Größen und Gelder für die Christgewerkschaft.
Gemäß der Mail vom 14. November 2007, geschrieben von Michael Fischer, ehemals Organisationsreferent der ÖVP und ab 1. Juni 2007 Head of Public Affairs der Telekom Austria, an den damaligen Telekom-Manager Gernot Schieszler, heißt es: “Lieber Gernot, Rudi Fischer hat 100.000 Euro via Peter Hochegger an die ÖVP-Bundespartei für 2007 zugesagt. Mit der Bitte um Berücksichtigung. Liebe Grüße, Michael”. Rudolf Fischer war damals Telekom-Vorstand. Gegenüber NEWS meint Michael Fischer, das Geld sei nicht an die Bundespartei gegangen, sondern an die Junge ÖVP. Die JVP hat bereits vor Monaten dementiert, dass sie Geld von der Telekom erhalten habe.
In einer weiteren Mail von Michael Fischer an Rudolf Fischer wird um ein Telekom-Sponsoring für den ÖVP-Bundesparteitag am 21. April 2007 in Salzburg ersucht. “Ich möchte noch als ÖVP-Mitarbeiter mit einer Sponsoringbitte an dich herantreten”, schreibt Michael Fischer während seiner Zeit in der ÖVP. Sachleistungen (“Liveübertragung im Internet”) sollten als “Sponsorleistung mit der Telekom” abgewickelt werden. Laut Telekom-Sprecher Alexander Kleedorfer wurde dieses Sponsoring im Gegenzug zu Werbung und Logopräsenz abgewickelt.
Tourbus für den Sohn
Weiters berichtet NEWS über ein von Michael Fischer an den Telekom-Vorstand weitergeleitetes E-Mail vom 30. November 2007 des ÖVP-Abgeordneten Franz Morak. Ob man den Franz unterstützen könne, da er einen Tourbus für seinen Sohn brauche, heißt es da laut Magazin. “Er (Morak, Anm.) hilft uns sehr (Serentschy, TKK).” Serentschy ist der Telekom-Regulator, die TKK ist die Telekom-Kontroll-Kommission. Ein derartiges Sponsoring habe nie stattgefunden, die Telekom habe keine Busse zu verborgen, so Michael Fischer zum Magazin.
Weiters bittet Michael Fischer in einer E-Mail vom 28. Mai 2007 den Telekom-Vorstand Rudolf Fischer um Sponsoring für ein Theaterprojekt der Tochter von Wolfgang Schüssel, Nina Blum. “Vielleicht kannst du das Projekt mit 2.000 bis 3.000 Euro unterstützen? Das würde schon sehr, sehr helfen”. Im ersten Anlauf war Blums Sponsoringansuchen abgelehnt worden, nach dem Nachhaken von Michael Fischer floss dann Geld: “Es gab ein Sponsoring über einen geringen einstelligen Tausenderbetrag – mit entsprechender werblicher Gegenleistung”, so die Telekom zu NEWS.
Einladung zum Hahnenkamm-Rennen
Der frühere ÖVP-Abgeordnete Wendelin Ettmayer – damals bereits in Pension – war von der Telekom mit Begleitung zum Hahnenkamm-Rennen vom 23. bis 25. Jänner 2009 nach Kitzbühel eingeladen worden, er reiste aber laut NEWS schon am 18. Jänner an. Laut Telekom habe es sich um eine ganz normale Einladung gehandelt.
Auch die Zahlungen der Telekom an den Fußballverein SV-Flexopack Sierning (25.000 Euro) und für die ÖVP-Arbeitnehmerorganisation ÖAAB (15.000 Euro) sind in einem Mail von Michael Fischer an Gernot Schieszler erwähnt. Ex-Vizekanzler und Ex-ÖVP-Chef Wilhelm Molterer hatte dem Fußballklub seiner oberösterreichischen Heimatgemeinde, dem SV Sierning, einen Sponsorvertrag mit der Telekom vermittelt, wie ein ehemaliger Mitarbeiter Molterers der APA im August 2011 bestätigt hatte. Der ÖAAB hatte damals betont, für das Geld der Telekom habe es werbliche Gegenwerte gegeben.
“Lobhudelei” über die Telekom
Auch zum Mailverkehr über Christgewerkschafter und Telekom-Betriebsrat Franz Kusin gibt es neue Details. So habe Kusin auf eine Beförderung gedrängt. Für die FCG-Zeitung seien 3.000 Euro geflossen, dafür erscheine eine “Lobhudelei” über die Telekom in der Zeitung, zitiert NEWS aus den Mails.
Eine Kooperation mit dem “Forum Land” über 150.000 Euro sei über Fritz Kaltenegger, im Jahr 2007 bei “Forum Land” und von 2008 bis 2011 ÖVP-Generalsekretär, verhandelt worden. Und die ÖVP Linz sei mit einem Wunschzettel mit Infrastrukturwünschen bis zum Flachbildschirm an den Telekom-Manager Michael Jungwirth herangetreten. Laut Telekom sei bis auf einen verliehenen Fernseher alles “normal” fakturiert worden.
Telekom-E-Mails zum Download:
100.000 Euro an ÖVP-Bundespartei
Sponsoring für ÖVP-Bundesparteitag
Sponsoring für Wolfgang Schüssels Tochter
Einladung zum Hahnenkamm Rennen 2009
Tourbus für den Sohn von Franz Morak
Strasser <<youtube.com
Hochgeladen von fidelcastro1971 am 24.03.2011
EU Parliamentarian Strasser outet as a lobbyist.
EX ÖVP D….sack.
Korruption von Österreich direkt in Brüssel.
DIESE TRÄNEN SOLLTEN NICHT VERGESSEN WERDEN! ››Facebook
Dieser Mann ist 1925 geboren und heute 87 Jahre alt. Als 15jähriger hat er 1940 fast bis zum Tod hungern müssen, als seine Heimat von der „Achse“ für 4 Jahre besetzt wurde.
Dieser Mann hatte bis vor ca. 2 Jahren (als ehemaliger Bauer mit einer Lebensarbeitszeit von über 55 Jahren) eine monatliche Rente von 578,00 Euro bei einer mtl. Miete von 197,00 Euro.
Dieser Mann hat heute, und infolge der durch Herrn Schäuble und Frau Merkel geforderten sehr harten Sparmaßnahmen an seine Heimat, eine monatliche Rente von 291,50 Euro und eine mtl. Miete (erhöht durch Inflation und unbeschreibliche Rezession -aufgrund der indoktrinierten Sparmaßnahmen durch die deutsche… ääähm sorry… europäischen Union und der Troika) von 234,00 Euro.
Dieser Mann weint, weil er nach einer Woche Hunger (nichts; aber rein gar nichts zum essen gehabt) 3 Leib Weißbrot von einer Tafel seiner kleinen Kirchengemeinde erhielt.
Dieser Mann erhielt zum ersten Mal diese kleine Hilfe (obwohl er seit vielen Monaten gehungert hat), weil er aus Stolz sich bis dahin schämte, etwas von der Kirche zum essen zu holen.
Dieser Mann musste in seiner Jugend hungern und trotzdem (als Fastkind) an der Front kämpfen, um seine Heimat von den Besatzern zu befreien.
Dieser Mann hungert in seinem Alter, weil „Freunde“ seiner Heimat dies als beispielhafte Strafe verlangen und durchsetzen.
Die Tränen dieses alten Mannes könnten aus Dankbarkeit für die 3 Leib Weißbrot fließen. Vielleicht aber auch aus Scham darüber, was aus ihm und seiner Heimat geworden ist.
ODER DOCH VIELMEHR AUS WUT DARÜBER, WAS EINERSEITS MANCHE KURRUPTE POLITIKER SEINES LANDES UND DANN ABER AUCH INFOLGE MANCHE „NEUBESATZER“ AUS IHM UND SEINEM GRIECHENLAND GEMACHT HABEN?
Diese Tränen könnten aber leider auch purer Sprengstoff für ein „gemeinsames Europa in Freundschaft, Kooperation und gegenseitlicher Hilfe“ sein. In keinem Fall sollten diese Tränen vergessen werden!
Heilbronn, 27.01.2012
Nikolaos Basigos
Korruptionsskandale: So tief ist der Sumpf im verfilzten Österreich ››WELT ONLINE
Fünf Minister der ehemaligen Regierung stehen in Österreich im Verdacht, sich bereichert zu haben. Jetzt soll diese “Großzügigkeit” aufgeklärt werden.
Gabriela Moser ist zufrieden mit den ersten Anhörungen. “Zu 80 Prozent jedenfalls”, sagt die grüne Vorsitzende des Untersuchungsausschusses, den das Wiener Parlament im Herbst eingesetzt hat. Von bisher zwölf geladenen Zeugen sind elf erschienen. Ein ehemaliger Minister war darunter, ein ehemaliger Vorstand der österreichischen Telekom und mehrere hochrangige Beamte. Sie haben nicht alle Fragen beantwortet, aber doch einiges erzählt über die Großzügigkeit, mit der sich in Österreich Dinge regeln lassen.
Die Großzügigkeit zum Beispiel, mit der ein Minister ein Gesetz nach den Wünschen eines teilstaatlichen Konzerns änderte. Oder die, mit der der Konzern Lobbyisten dann schalten und walten ließ. Oder jene, mit der einer der Lobbyisten eine Sekretärin bezahlte, die nicht für ihn, sondern offenbar für den konzernfreundlichen Minister arbeitete.
Im “Budgetsaal” des Wiener Parlaments sitzt Gabriela Moser höher als alle anderen. Ihr Tisch steht auf einem Podest, vor zwei dicken Säulen. Sie sind aus Marmor, genau wie die Verkleidung der Wände. Von der Decke hängen mühlradgroße Leuchter, darunter versammeln sich außer Parlamentariern und Journalisten nun auch regelmäßig Ex-Minister, Ex-Manager und Lobbyisten.
Moser, klein, schmal und zurückhaltend, muss dafür sorgen, dass auf dieser opulenten Bühne geklärt wird, wer die politische Verantwortung für eine ganze Serie von Korruptionsskandalen trägt, die seit 2009 ans Licht gekommen sind.
Der Europarat bemängelte kürzlich, dass die “Bestechung von Mitgliedern inländischer Vertretungskörper noch immer so eng ausgelegt wird, dass sie in der Praxis kaum Bedeutung hat”. Im Korruptionswahrnehmungsindex von Transparency International rutschte Österreich seit 2005 von Rang zehn auf Rang 16 und liegt im Vergleich mit demokratischen Industriestaaten nur noch im schlechteren Mittelfeld. Ein OECD-Experte bezeichnete das Land unlängst als “Korruptionsoase”.
Erstes Kapitel des nun angelaufenen politischen Selbstreinigungsversuchs ist der Telekom-Komplex. Neben dem zurzeit thematisierten Vorwurf, der Konzern habe Ex-Infrastruktur-Minister Hubert Gorbach und seine damalige Partei BZÖ für eine lukrative Gesetzesänderung bezahlt, geht es um mögliche Aktienkursmanipulationen, Bestechung bei Auslandsakquisitionen und fragwürdige Beraterverträge.
Nächster Fall ist der Verkauf von 60.000 Wohnungen der staatlichen Wohnungsbaugenossenschaft Buwog, bei dem nicht nur der Trauzeuge und zwei weitere Vertraute des ehemaligen Finanzministers Karl-Heinz Grasser, sondern auch Grasser selbst Provisionen in Millionenhöhe kassiert haben sollen. Das vermuten jedenfalls die Ermittler, aus deren Berichten Zeitschriften wie “Falter”, “Profil”, “Format” und “News” praktisch wöchentlich neue und immer haarsträubendere Details veröffentlichen.
“Wo woar mei Leistung?”
Die Österreicher schwanken zwischen Empörung, Resignation – und Erheiterung über das unglaubliche Nebeneinander von Kriminalität und Banalität, das in diesen Berichten zutage tritt. Als drei Kabarettisten vor einem Jahr im Audimax der Uni Wien aus den Buwog-Ermittlungsakten vorlasen, war der Andrang so groß, dass die Veranstaltung wiederholt werden musste.
“Wo woar mei Leistung?”, fragt etwa der Grasser-Trauzeuge einen anderen Grasser-Intimus in einem von der Polizei abgehörten Telefongespräch über die Hintergründe von Beraterhonoraren aus einem Deal zwischen Finanzministerium und einem Baukonzern. Der Satz hat inzwischen Kultstatus – auch weil er genauso gut in einigen der anderen Affären hätte fallen können, die der Ausschuss aufklären soll: die Auftragsvergabe für ein digitales Polizeifunksystem, die Lockerung des Glücksspielmonopols und der Verdacht auf Verkauf von Staatsbürgerschaften.Die Antikorruptionsorganisation Transparency International veröffentlicht jedes Jahr einen Korruptionswahrnehmungsindex. In diesem Jahr liegt Deutschland auf Rang 14 von 182, Schlusslichter und damit die Korruptesten Länder der Welt sind Nordkorea und Somalia. Im folgenden die Rangfolge:
Mit Grasser stehen fünf Minister der schwarz-blauen Ex-Regierung im Verdacht, sich bereichert zu haben. Für Moser ist dieser Filz das Ergebnis eines langen Prozesses: Unter den vielen großen Koalitionen nach dem Zweiten Weltkrieg habe sich die Vorteilsnahme gewissermaßen verselbstständigt. Als im Jahr 2000 dann “der Oppositionsdauerkandidat” FPÖ an die Macht kam, habe “diese Mentalität um sich gegriffen: Rasch an die Tröge, wo die anderen schon lange sitzen”, sagt die Historikerin.Vor allem dem sozialdemokratischen Bundeskanzler Werner Faymann wird vorgeworfen, sich mit Anzeigen, zum Teil auch für staatsnahe Betriebe, auf Kosten des Steuerzahlers das Wohlwollen des Boulevards erkauft zu haben. Das sei demokratiepolitisch brisant, den größten finanziellen Schaden habe aber die Buwog-Affäre verursacht, sagt Gabriela Moser, die sich schon seit zwölf Jahren mit der umstrittenen Privatisierung beschäftigt.
Die gelernte Lehrerin für Deutsch und Geschichte ist nun Österreichs oberste Antikorruptionskämpferin – viele Jahre nachdem die schmutzige Linzer Luft die katholisch erzogene Arzttochter zu den Grünen geführt hat. “Allein durch den Verkauf im Paket hat man sicher auf eine Milliarde verzichtet”, sagt sie über die Bau-Affäre.
Zehntausende Seiten Akten
Rekordverdächtig ist auch die Aktenlage: Von den Zehntausenden Seiten, die die Justiz bisher für den U-Ausschuss digitalisiert hat, entfallen fast zwei Drittel auf die Buwog-Affäre und ihre zahlreichen Nebenschauplätze.
Die Justiz sitzt in einem Neubau am Donaukanal, nur ein paar Hundert Meter vom Parlament entfernt. Vom vierten Stock aus leitet Walter Geyer die 2009 gegründete und 2011 erweiterte Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft. Auf dem kurz vor dem Ruhestand stehenden Juristen lasten die Erwartungen jener, die die Hoffnung auf strafrechtliche Konsequenzen für korrupte Politiker noch nicht aufgegeben haben.
Die erste und bisher einzige Anklage geht auf Geyers Konto und betrifft Uwe Scheuch, den Vizeministerpräsidenten von Kärnten. Er hatte einem russischen Investor gegen eine Parteispende die Staatsbürgerschaft in Aussicht gestellt. Der Politiker der Freiheitlichen in Kärnten (FPK) wurde erstinstanzlich zu 18 Monaten Haft verurteilt.
“Scheinbar opferloses Heimlichkeitsdelikt”
Geyer hat Erfahrung mit smarten Finanzjongleuren – als junger Staatsanwalt klagte er Bruno Kreiskys Kronprinzen Hannes Androsch wegen Steuerhinterziehung an. Trotzdem hat ihn die Häufung der Skandale in den letzten Jahren erstaunt. Die Buwog-Affäre ist zwar der größte, aber nicht der einzige große Fall, der in die Zuständigkeit seiner jungen Behörde fällt.
15 Staatsanwälte und vier Steuer- und Buchhaltungsexperten arbeiten sich zurzeit durch die Aktenberge. Bis 2013 sollen es 40 Mitarbeiter werden, aber Geyer kann schon jetzt sechs genehmigte Stellen mangels Bewerbern nicht besetzen. Das liege nicht nur an der knappen Bezahlung, sondern auch am Mangel an Staatsanwälten insgesamt, sagt Geyer.
Froh ist der Jurist über die jüngst eingeführte Kronzeugenregelung – durch sie konnten die Machenschaften der Telekom aufgedeckt werden. Anders als “normale” Staatsanwaltschaften können Geyers Leute zudem auch in “glamourösen” Fällen ermitteln, ohne vorher das Justizministerium um Erlaubnis fragen zu müssen. Bei der Entscheidung über Anklage oder Einstellung untersteht jedoch auch die Korruptionsstaatsanwaltschaft dem international oft kritisierten Weisungsrecht des Ministeriums.
Genaue Untersuchung sei das beste Mittel gegen Korruption, sagt Geyer. “Das Risiko, entdeckt zu werden, schreckt die Leute mehr als das Risiko, bestraft zu werden.” Korruption aber sei als “scheinbar opferloses Heimlichkeitsdelikt” einer der schwierigsten Straffälle überhaupt. Es mangele an Spuren im klassischen Sinne und vor allem an Menschen, die öffentlichen Druck aufbauen, um den Staat zum Schließen von Gesetzeslücken zu zwingen.
“Spielregeln reichen nicht aus”
Wie groß diese Lücken in Österreich sind und wie stumpf dadurch die Waffen der Korruptionsbekämpfer, beschreibt niemand genauer als Hubert Sickinger, Doktor der Politik- und der Rechtswissenschaften, der über sein Spezialgebiet Parteienfinanzierung zum Antikorruptionsexperten wurde. Nachdem eine Direktspende der Industriellenvereinigung an Karl-Heinz Grasser als “Homepage-Affäre” verharmlost worden sei, habe er begonnen, öffentlich Reformen einzufordern: “Schwarz-Blau hat gezeigt, dass die Spielregeln nicht ausreichen.”
Die Liste von Sickingers Forderungen ist lang. Besonders wichtig sei es, Parteien und Organisationen zur Offenlegung von Spenden zu zwingen und allgemeinen Zugang zum geplanten Lobbyistenregister zu schaffen. Außerdem müssten jene Korruptionsbestimmungen wieder verschärft werden, die die Regierung erst 2009 auf Druck der Wirtschaft aufgeweicht habe. Dieser “Sündenfall” habe dazu geführt, dass Amtsträger wie Minister oder Bürgermeister Vorteile für Amtsgeschäfte zwar nicht fordern, aber annehmen dürfen, solange die nicht nachweisbar rechtswidrig sind.
Die Herrschaften “grillen”
Am Dienstag wird Gabriela Moser die nächste Ausschuss-Sitzung eröffnen, Zeugen über ihre Rechte aufklären und Redezeiten stoppen. Aber bald will sie den Vorsitz für eine Weile abgeben. Runter von ihrem Podest, raus aus dem Korsett der Überparteilichkeit. Sie wechselt dann auf die andere Seite des Saales, von wo die einfachen Ausschussmitglieder die entscheidenden Fragen stellen.
Im Mai, so schätzt sie, wird die Buwog an die Reihe kommen und mit ihr der ehemalige Finanzminister Grasser und seine Amigos. Und die Herrschaften will Gabriela Moser so richtig “grillen”.
Risikoforscher: Kulturspezifische Ängste werden durch Medien überhöht <<wissen.dradio.de
Montag, 13. Februar 2012 12:39 Uhr
Wovor Menschen Angst haben, hängt vor allem von ihrem Umfeld ab. Dieser Meinung ist Gerd Gigerenzer, Direktor des Max-Planck-Instituts für Bildungsforschung in Berlin. Der Risikoforscher sagte in der Zeitschrift “Psychologie Heute”, worauf sich Ängste richten, sei von Kultur zu Kultur sehr unterschiedlich. In Deutschland seien die Menschen zum Beispiel besonders besorgt, wenn es um Strahlung von Atomkraftwerken oder vom Mobilfunk gehe.
Die Kulturunterschiede in der Risikobewertung kommen laut Gigerenzer durch soziales Lernen zustande. Menschen neigten dazu, die Personen in ihrer Umgebung zu imitieren. Das sei eine soziale Strategie, die in der Stammesgeschichte der Menschheit überlebenswichtig für eine Gruppe gewesen sei.
Heute würden solche kulturspezifischen Ängste durch den Einfluss der Medien überhöht und vervielfacht. Geleitet vom hin und her springenden Medieninteresse neigen wir laut Gigerenzer dazu, uns auf eine Gefahrenquelle zu fokussieren. Andere Gefahren könnten wir dadurch aus dem Blick verlieren.
via http://wissen.dradio.de/nachrichten.59.de.html?drn:news_id=64696
„Der gesamte Aufsichtsrat steht hinter mir“ <<fr-online.de
Nach dem Scheitern der Fusion mit der NYSE will die Deutsche Börse nur noch eins: nach vorne schauen. Persönliche Konsequenzen schließt Vorstandschef Francioni klar aus. Stattdessen plant Francioni einen Angriff auf unregulierte und unbesicherte Märkte“.
Frankfurt So unterschiedlich kann die Lage nach einer geplatzten Fusion beschrieben werden: „Ein ungeheurer Ressourcenverbrauch liegt hinter uns. Er dürfte an die 100 Millionen Euro heranreichen, interne (Management-) Ressourcen nicht eingerechnet. Ein verlorenes Jahr“, schrieb der Betriebsrat der Deutschen Börse in der vergangenen Woche in einer Mail an die Mitarbeiter. „Die Deutsche Börse hat ein hervorragendes Jahr absolviert“, konterte Vorstandsvorsitzender Reto Francioni am Dienstag während der Bilanzpressekonferenz des Unternehmens.
Deutsche Börse will Rekorde brechen <<wallstreetjournal.de
Von JOERN REHREN
FRANKFURT – Die Deutsche Börse hat die gescheiterte Fusion abgehakt und richtet den Blick nach vorn. “Wir haben das abgeschrieben und sind bereit für neue Taten”, sagte Börsenchef Reto Francioni auf der Bilanz-Pressekonferenz.
Francioni gibt sich selbstbewusst
Auch für persönliche Konsequenzen sieht Francioni keinen Anlass. “Wir haben bei der Fusion keine Fehler gemacht”, sagte er selbstbewusst und kündigte an, seinen Vertrag bis November 2013 erfüllen zu wollen.
dapdAngriffslustig: Reto Francioni, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Börse Group.
Francioni verwies dabei auch auf den Aufsichtsrat, der sich in seiner Sitzung am Vortag laut Francioni “einstimmig” hinter den Vorstand und die neue Strategie gestellt habe. Die Option, doch noch gegen das Veto der EU-Wettbewerbshüter zu klagen, hielt sich der Börsenchef dennoch offen. In Frage stünden ein möglicher Schadenersatz oder auch die Marktdefinition der EU, die auch für die künftige Regulierung von Bedeutung sei.
Noch müssten die Juristen aber die 420 Seiten starke Begründung der Entscheidung genau studieren. Erst dann wollten sie genau abwägen, ob eine Klage tatsächlich “zum Wohl der Firma” wäre, sagte Francioni. Ein Wiederaufrollen der Fusion ist aber offensichtlich nicht angestrebt. “Wir sind wieder voll Wettbewerber”, sagte Francioni mit Blick auf die NYSE Euronext.
Die EU-Wettbewerbshüter hatten die vor einem Jahr angekündigte Fusion von Deutsche Börse und NYSE am 1. Februar untersagt. Sie begründeten dies mit der potenziellen Monopolstellung beider Börsen im offiziellen Derivatehandel. Die Deutsche Börse kostete das Vorhaben insgesamt rund 100 Millionen Euro.
Börse peilt Rekordumsatz an
Aber auch ohne starken Partner peilt die Börse für das laufende Jahr weiteres Wachstum und einen Umsatz auf Rekordniveau an. Die Erlöse sollen 2012 auf 2,35 bis 2,50 Milliarden Euro steigen. Im Vergleich zum vergangenen Jahr wäre dies ein Anstieg um fünf bis zwölf Prozent.
Dabei setzt die Börse für das künftige Wachstum nicht mehr auf umfangreiche Fusionen und Übernahmen. “Das ist komplett vom Tisch”, sagte Francioni mit Blick auf die zunehmend regionale Marktsicht der Aufsichtsbehörden. Der Börsenbetreiber setzt stattdessen auf Partnerschaften. Diese sollen aber strategischer Natur sein und nicht finanzieller, stellte Francioni klar.
Beim Blick in die Welt konzentrieren sich die Nachhandelstochter Clearstream und die Derivatetochter Eurex auf die wachstumsstarke Region Asien, während der Bereich Xetra vor allem Osteuropa in den Blick nimmt. Die Börsen dort sind sehr stark auf das Kassageschäft mit Aktien fokussiert.
Klare Marschrichtung
Zum anderen will der Börsenbetreiber die heute noch unregulierten Märkte wie den außerbörslichen Derivatehandel angreifen. Die jüngste EU-Verordnung EMIR, die schon im Frühjahr in Kraft treten könnte, dürfte diese Anstrengungen befördern. Der so genannte OTC-Bereich, in dem vor allem Banken untereinander frei von Restriktionen und sehr profitabel Derivate handeln, wird künftig stärker reguliert und muss besichert werden.
Als ersten Schritt will die Börse mit der Einführung von EMIR ein entsprechend aufgelegtes Clearingangebot für außerbörslich gehandelte Derivate anbieten. Außerdem sollen Marktteilnehmer künftig Börsengeschäfte und außerbörsliche Transaktionen gegeneinander aufrechnen können. Dies ermöglicht ihnen, ihr Kapital deutlich effizienter einzusetzen. Im Erfolgsfall locken hier massive Umsatzsteigerungen für die Börse, weil der OTC-Bereich bisher noch deutlich größer ist als der über Börsen abgewickelte Handel. “Wir haben es hier mit einem großen Markt zu tun und wollen uns einen großen Teil vom Kuchen herausschneiden”, sagte Francioni.
Als drittes Feld will die Börse ihre Technologieführerschaft zum Beispiel bei den Handelssystemen ausbauen. Zu diesem Zweck hatte sie bereits gestern angekündigt, den IT-Bereich breiter und marktorientierter auszustellen. Dazu gehören die Entwicklung der eigenen IT-Systeme, das externe IT-Geschäft der Gruppe sowie das Geschäft mit Marktdaten und Indizes. Das gesamte interne Knowhow auf diesem Gebiet soll gebündelt werden, um es auch für Dritte nutzbar zu machen und neues Wachstumspotenzial zu eröffnen. Francioni rechnet auch hier “mit interessanten Wachstumsraten”.
Für diesen Kurs will die Börse 2012 ihre Investitionen in Wachstumsinitiativen und Infrastruktur um ein Drittel auf rund 160 Millionen Euro steigern. Die Kosten sollen deshalb aber nicht aus dem Ruder laufen. Mit 1,2 Milliarden Euro sollen sie im laufenden Jahr nur wenig über den bereinigten Kosten des vergangenen Jahres liegen. Effizienzsteigerungen sollen die höheren Investitionen wieder ausgleichen, allerdings nicht auf Kosten der Mitarbeiter. Deren Zahl soll laut Francioni nicht reduziert werden.
Trostpflaster für Anleger
Am Vortag hatte die Deutsche Börse ihre Aktionäre bereits mit der Ankündigung einer Sonderdividende von 1,00 Euro sowie einem weiteren Aktienrückkaufprogramm von bis zu 200 Millionen Euro beglückt. Grund für die Spendierfreudigkeit war das erfolgreiche Geschäftsjahr 2011 und die gute Kapitalausstattung. Den Nettogewinn hatten die Frankfurter auf 849 Millionen Euro mehr als verdoppelt. Allerdings lastete auf dem Vorjahresgewinn eine hohe Abschreibung auf die US-Derivate-Tochter International Stock Exchange (ISE). Der Umsatz verbesserte sich um knapp 6 Prozent auf 2,23 Milliarden Euro, den zweithöchsten Wert in der Konzerngeschichte nach 2008.
Die Geschäftszahlen lagen zwar leicht unter den Erwartungen der Analysten, der Markt reagiert mit Blick auf die aktionärsfreundlichen Maßnahmen dennoch euphorisch. Am Mittag steigt der Aktienkurs um 4,2 Prozent auf 50,84 Euro. Analysten verweisen auf die Dividendenrendite von 6,8 Prozent, die im aktuellen Niedrigzinsumfeld außerordentlich attraktiv sei.
Stuttgart will Teil der Wohnungen zurückkaufen <<stuttgarter-nachrichten.de
Jürgen Bock, vom 14.02.2012 19:00 Uhr
Nervöse Mieter, streitende Politiker und viele offene Fragen: Der Verkauf der 21.000 LBBW-Wohnungen an das Augsburger Unternehmen Patrizia sorgt für Wirbel
LBBW verkauft 21.000 Wohnungen an Immobilien AG
Stuttgart – Am Tag nach der Entscheidung der Landesbank versucht die im Bieterwettstreit unterlegene Landeshauptstadt, Schadenbegrenzung zu betreiben. Sie will der Augsburger Patrizia AG anbieten, die knapp 4900 Wohnungen der Eisenbahn-Siedlungsgesellschaft zu kaufen. Etwa 2000 davon sind in Stuttgart, vorwiegend im Nordbahnhofviertel. Die Stadt befürchtet dort ansonsten steigende Mietpreise und eine Sprengung der sozialen Strukturen. Der Wert des Pakets dürfte bei über 300 Millionen Euro liegen.
Die Entscheidung des LBBW-Aufsichtsrats, die 21 500 LBBW-Wohnungen an die Augsburger Patrizia AG und nicht an ein baden-württembergisches Konsortium mit der Stadt Stuttgart zu verkaufen, hat derweil am Dienstag heftige Reaktionen ausgelöst. Während Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) von einem „vertretbaren“ Geschäft sprach und auch Wirtschafts- und Finanzminister Nils Schmid (SPD) von einer „richtigen Entscheidung“, weil beide Bieter ihre Chance hatten, „aber die einen eben zu wenig Geld geboten“ hätten, gab es Kritik von der Landtagsopposition und auch vom Mieterbund: „Der Beschluss ist ein schwarzer Tag für 60 000 Mieter“, so dessen Landesvorsitzender Rolf Gaßmann.
Die Patrizia AG hat wirtschaftlich das bessere Angebot gemacht
LBBW-Vorstandschef Hans-Jörg Vetter verteidigte die Entscheidung des Aufsichtsrats, der Patrizia AG für gut 1,4 Milliarden Euro den Zuschlag gegeben zu haben. „Die künftigen Wohnungseigentümer sind sich ihrer Verantwortung für Mieter und Mitarbeiter sehr bewusst.“ Beide Bieter hatten ein vergleichbares Angebot gemacht, am Ende gab es eine Differenz von rund 30 Millionen Euro. „Damit war ein Verkauf an das Konsortium rechtlich zwingend, das das wirtschaftlich bessere Angebot gemacht hat“, so der LBBW-Chef.
Weitere Nachrichten
Wie Patrizia um das Vertrauen der Mieter wirbt <<sueddeutsche.de
Von Angelika Slavik
Die Patrizia Immobilien AG übernimmt 21.000 Wohnungen der Landesbank Baden-Württemberg. Ein neuer, privater Eigner also, der an der Börse notiert ist. Diese Konstellation weckt bei den 60.000 Mietern Ängste – und wird auch in Bayern mit Interesse verfolgt.
via www.sueddeutsche.de/wirtschaft/immobilien-deal-in-baden-wuerttemberg-wir-sind-doch-nur-1.1284295
Geld – Verbraucher: Neue Kontonummern: Das ändert sich für Bankkunden <<sueddeutsche.de
Brüssel (dpa) – In zwei Jahren müssen sich Bankkunden neue Kontonummern merken. Dann wird die IBAN-Nummer EU-weit Pflicht. Auf 22 Stellen kombiniert sie Bankleitzahl und Kontonummer. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten für Verbraucher. Wer ins Ausland Geld überweisen will, ärgert sich oft über Bankgebühren oder die langsame Abwicklung. Das wird mit dem neuen EU-System SEPA anders. Europaweit einheitliche Kontonummern (IBAN) lösen 2014 die alten Zahlenkombinationen ab – auch für Transfers im Inland. Das Ziel lautet, den Zahlungsverkehr in der EU schneller und billiger zu machen.
Und das müssen Verbraucher beachten: Welche Vorteile bieten die neuen SEPA-Regeln?
«Grenzüberschreitende Überweisungen werden schneller, billiger und sicherer», schreibt das Europaparlament. Im Europäischen Zahlungsraum SEPA stehen die Banken stärker im Wettbewerb miteinander und müssen versteckte Gebühren abschaffen. Privatleute und Firmen sind nicht länger gezwungen, für Auslandsgeschäfte mehrere Konten in verschiedenen Ländern zu haben. Wer in einem anderen EU-Land arbeitet, kann sich sein Gehalt auf sein Konto in der Heimat überweisen lassen. Die Miete für die Ferienwohnung auf Mallorca lässt sich bequem über ein deutsches Konto zahlen – ohne Bankgebühr.
Was ändert sich für den Verbraucher?
Bei Überweisungen muss der Bankkunde künftig mehr Kästchen als sonst ausfüllen. Statt der inländischen Kontonummer mit meist 10 Stellen muss er die 22-stellige internationale Kontonummer IBAN eintragen. Die Bankleitzahl wird durch den internationalen Code BIC ersetzt – an die Stelle der Zahlenkombination tritt eine Buchstabenreihe. Der BIC soll ab 2014 aber nach und nach wegfallen.
Wie kompliziert sind die neuen Angaben wirklich?
Kritiker haben die neue 22-stellige Zahl «IBAN, die Schreckliche» getauft. Die anfängliche Aufregung hat sich inzwischen aber gelegt. EU und Notenbanken verweisen darauf, dass die Zahlenkombination der IBAN leicht zu merken ist: Sie besteht aus einem Ländercode (für Deutschland: DE) und einer zweistelligen Prüfziffer. Danach folgen die bekannte Bankleitzahl und die vertraute Kontonummer. Wirklich neu ist also nur die Prüfziffer zu Beginn. Was hilft in der Praxis? Schon heute steht die IBAN auf jedem Kontoauszug, manchmal auch bereits auf Bankkarten. Beim Online-Banking kann der Kunde sich die gespeicherten Daten aus einer Liste auswählen, um Fehler zu vermeiden. Viele Banken bieten den Kunden Umrechnungshilfen an: Gibt ein Kunde seine alten Daten ein, rechnet der Bankcomputer diese automatisch in die neue Kontonummer um.
Was passiert, wenn die Überweisung im Nichts landet?
Verbraucherschützer warnen: Ist die Überweisung mit einem Tippfehler einmal abgeschickt (zum Beispiel beim Online-Banking), ist sie nicht mehr zu widerrufen. Dann muss der Kunde seine Hausbank informieren, die sich mit der Empfängerbank in Verbindung setzt. Der Kunde muss seine Bank um Rückbuchung bitten. Nach Angaben der Verbraucherschutzzentrale passiert dies auf eigenes Risiko und eigene Kosten. Wie geht es mit der BIC weiter? Auf den Code zur Identifizierung der Bank (BIC), der elf Buchstaben hat, soll bei nationalen Überweisungen schon vom 1. Februar 2014 an verzichtet werden. Denn die Bankleitzahl ist ja in der langen IBAN enthalten. Für Geldtransfers ins Ausland ist der BIC von Februar 2016 an nicht mehr nötig.
Was muss der Bankkunde bei Lastschriften beachten?
Alte Lastschrift-Aufträge behalten ihre Gültigkeit – darauf hat vor allem Deutschland gedrängt, weil hierzulande elektronische Lastschriften weit verbreitet sind. Bankkunden müssen ihre Einzugsermächtigung für die Miete, ein Zeitungsabo oder die Versicherung also nicht, wie zunächst befürchtet, erneuern. Auch das bedingungslose Widerrufsrecht gegen Abbuchungen vom eigenen Konto gilt weiter. Grenzüberschreitend sollen Lastschriften problemlos möglich sein. «Das befürchtete Chaos bei der Umstellung in Deutschland wird nicht ausbrechen», sagt der EU-Abgeordnete Markus Ferber (CSU). Der Handelsverband Deutschland HDE begrüßte die «Planungssicherheit für alle Beteiligten».
Ab wann gelten die neuen Vorgaben?
Wegen der langen politischen Debatte kommt die SEPA-Umstellung ein Jahr später als geplant. Stichtag ist nun der 1. Februar 2014. Solange gelten die nationalen Systeme weiter. Für Überweisungen im Inland gilt eine Übergangsfrist bis 1. Februar 2016, die in der Praxis aber wohl nicht ausgeschöpft werden wird. Die Bankenbranche hatte zunächst drei bis fünf Jahre für die Umstellung verlangt. EU-Infos zur Umstellung (engl.) Die neuen SEPA-Kontonummern IBAN: Die IBAN (International Bank Account Number) setzt sich zusammen aus dem Länderkennzeichen DE für ein deutsches Konto.
Danach folgen eine zweistellige Prüfziffer, die achtstellige Bankleitzahl des Kontoinhabers (im Beispiel 370 400 44) und von hinten aufgefüllt die Kontonummer (die je nach Kreditinstitut bis zu zehn Stellen umfasst).
Beispiel: DE89370400440532013000 BIC: Der BIC (Bank Identifier Code) ersetzt bei SEPA die bisherige Bankleitzahl (beispielsweise 37040044). Er identifiziert Kreditinstitute weltweit und ist entweder acht oder elf Stellen lang. Die ersten vier Stellen entsprechen der Bankbezeichnung, danach folgen der Ländercode DE, die zweistellige Ortsangabe und die Filialbezeichnung. Beispiel: MARKDEFFXXX.
Von Februar 2014 an entfällt die BIC für nationale Überweisungen, von Februar 2016 an für grenzüberschreitende Geldtransfers. erschienen am
14.02.2012 um 17:03 Uhr
























Kommentar by Marcel Weiß — 17.02, 2012 @ 16:55
Ein sehr schöner Satz, der die gesamte Tragödie auf den Punkt bringt. Ich würde sogar so weit gehen und das “vielleicht” weglassen.
Kommentar by Arnulf — 17.02, 2012 @ 17:39
Außerdem, die Content-Industrie ist kurz vor dem Ziel und sieht, dass die Felle davon schwimmen, also müssen sie zur Eile drängen, weil sie wissen, dass aufgeklärte Abgeordnete anders handeln könnten als ihnen lieb ist.
Hinter ACTA steckt mehr als der Text und weismachen will. Vielleicht ist doch ein wenig der ACTA-Hysterie berechtigt?
Kommentar by Frank — 17.02, 2012 @ 18:18