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07.12.2010: Menschensuchmaschine des Polizeistaats ››Tageszeitung neues deutschland

Von Marian Krüger 07.12.2010 / Inland

Auf EU-Ebene wird an einem vernetzten Überwachungssystem geforscht. Die Bundesregierung weiß von nichts

via 07.12.2010: Menschensuchmaschine des Polizeistaats (Tageszeitung neues deutschland).

EuGH: Keine allgemeine Filterpflicht sozialer Netzwerke »Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

16.2.12

EuGH: Keine allgemeine Filterpflicht sozialer Netzwerke

Mit Urteil vom 16.02.2012 (Az.: C‑360/10) hat der EuGH entschieden, dass den Betreiber eines sozialen Netzwerkes keine allgemeine Filterpflicht trifft, um die urheberrechtswidrige Nutzung musikalischer und audiovisueller Werke zu verhindern.

Der EuGH führt zunächst aus, dass er den Betreiber eines sozialen Netzwerkes als Hosting-Provider betrachtet, soweit er für die Nutzer seines Dienstes Inhalte speichert. Sodann bezieht sich der EuGH auf Art. 15 Abs. 1 der E-Commerce-Richtlinie und betont, dass es danach nationalen Stellen untersagt ist, Maßnahmen zu erlassen, die einen Hosting-Anbieter verpflichten würden, von ihm gespeicherte Informationen generell zu überwachen.

Die Anordnung ein Filtersystem einzurichten, würde nach Einschätzung des Gerichtshofs eine präventive Überwachung und eine aktive Beobachtung der von den Nutzern beim Hosting-Anbieter gespeicherten Dateien erfordern. Eine solche Anordnung würde den Hosting-Anbieter zu einer allgemeinen Überwachung verpflichten, die nach Art. 15 Abs. 1 der E-Commerce-Richtlinie gerade verboten ist.

Sehr instruktiv sind folgende Ausführungen des EuGH zur Abwägung der Interessen der Rechteinhaber und der Hosting-Anbieter, sowie insbesondere zu den Grundrechten der Nutzer auf Informationsfreiheit und den Schutz ihrer personenbezogenen Daten:

Unter diesen Umständen ist festzustellen, dass die Anordnung, das streitige Filtersystem einzurichten, als Missachtung des Erfordernisses der Gewährleistung eines angemessenen Gleichgewichts zwischen dem Schutz des Rechts am geistigen Eigentum, das Inhaber von Urheberrechten genießen, und dem Schutz der unternehmerischen Freiheit, der Wirtschaftsteilnehmern wie den Hosting-Anbietern zukommt, einzustufen ist (vgl. entsprechend Urteil Scarlet Extended, Randnr. 49).

Darüber hinaus würden sich die Wirkungen dieser Anordnung nicht auf den Hosting-Anbieter beschränken, weil das streitige Filtersystem auch Grundrechte der Nutzer der Dienste dieses Anbieters beeinträchtigen kann, und zwar ihre durch die Art. 8 und 11 der Charta geschützten Rechte auf den Schutz personenbezogener Daten und auf freien Empfang oder freie Sendung von Informationen.

Die Anordnung, das streitige Filtersystem einzurichten, würde nämlich zum einen die Ermittlung, systematische Prüfung und Verarbeitung der Informationen in Bezug auf die auf dem sozialen Netzwerk von dessen Nutzern geschaffenen Profile bedeuten, wobei es sich bei den Informationen in Bezug auf diese Profile um geschützte personenbezogene Daten handelt, da sie grundsätzlich die Identifizierung der genannten Nutzer ermöglichen (vgl. entsprechend Urteil Scarlet Extended, Randnr. 51).

Zum anderen könnte die fragliche Anordnung die Informationsfreiheit beeinträchtigen, weil die Gefahr bestünde, dass das System nicht hinreichend zwischen einem unzulässigen und einem zulässigen Inhalt unterscheiden kann, so dass sein Einsatz zur Sperrung von Kommunikationen mit zulässigem Inhalt führen könnte. Denn es ist unbestritten, dass die Antwort auf die Frage der Zulässigkeit einer Übertragung auch von der Anwendung gesetzlicher Ausnahmen vom Urheberrecht abhängt, die von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat variieren. Ferner können bestimmte Werke in bestimmten Mitgliedstaaten gemeinfrei sein, oder sie können von den fraglichen Urhebern kostenlos ins Internet gestellt worden sein (vgl. entsprechend Urteil Scarlet Extended, Randnr. 52).

Eine Entscheidung, die zusammen mit dem vorangegangenen Urteil “Scarlet Extended, das sich mit der Frage von Filterpflichten von Zugangsprovidern beschäftigte, als wegweisend betrachtet werden muss. Die Rechtsprechung des EuGH nimmt ersichtlich auch mit Blick auf die Grundrechte mehr und mehr Konturen an.

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs stellt m.E. auch die Entscheidungen des BGH “Internet Versteigerung I“, “Internet Versteigerung II” und “Internet-Versteigerung III” in Frage. Der BGH hatte dort ausgeführt, dass der Betreiber einer Handelsplattform (eBay) verpflichtet ist, Vorsorge zu treffen, dass es nicht zu weiteren Markenverletzungen kommt, sobald er einmal auf einen solchen Rechtsverstoß hingewiesen wurde. Insoweit hat der BGH auch ausdrücklich vom Einsatz einer Filtersoftware und von einem vorgeschalteten Filterverfahren gesprochen und eine entsprechende Vorabkontrolle zumindest in gewissem Umfang für zumutbar erachtet.

posted by Stadler at 12:09

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via Internet-Law » EuGH: Keine allgemeine Filterpflicht sozialer Netzwerke.

IPRED das ist ACTA² ››Piratenpartei Braunschweig

vom 15.02.2012 in Internet und Medien, Themen, Urheberrecht, Wirtschaft

Gerade beschäftigen wir uns noch mit ACTA und gehen zusammen mit 100.000 anderen Bürgern in Deutschland auf die Straße, da entsteht unter unseren Augen eine noch größere Bedrohung für die Informationsfreiheit:

IPRED (Intellectual Property Rights Enforcement Directive), die Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte an immateriellen Gütern

EU KomissionDie EU-Kommission hat bereits einen Zeitplan zur Novellierung von IPRED veröffentlicht. Aber was genau verbirgt sich dahinter? IPRED stellt eine Erweiterung zu ACTA dar, die den verwendeten Begriff “geistiges Eigentum” enger fassen und die Kontrolle der Inhalte im Internet festlegen soll. Mit IPRED soll ein schärferes Vorgehen gegen Webseiten mit urheberrechtlich geschützten Inhalten ermöglicht werden. Wie das konkret geschehen soll wird noch nicht beschrieben, stattdessen wird auf eine Initiative für ein Notifizierungs- und Handlungssystem gegen illegalen Online-Content verwiesen.

Dabei beinhaltet der Entwurf einige durchaus sinnvolle Ansätze. So sollen beispielsweise endlich EU-weit klare Regelungen zur Herausgabe von Daten durch Provider geschaffen werden. In Deutschland sind diese bereits zivilrechtlich festgeschrieben. Außerdem sollen die Rechteinhaber für eine Genehmigung zur Datenabfrage das “gewerbliche Ausmaß” von Rechtsverletzungen nachweisen müssen, um sicherzustellen, dass statt gegen “individuelle Verbraucher” nur gegen “professionelle Fälscher” vorgegangen wird. Leider wurde auch hierbei versäumt, die Grenze zwischen einem gewerblichen Ausmaß und einer privaten Nutzung zu definieren.

Wenn es nach Brüssel geht, sollen kleine und mittlere Unternehmen, die Opfer von (Raub)kopien ihres geistigen Eigentums werden, zivilrechtliche Abhilfsmaßnahmen im Schnellverfahren zur Seite gestellt werden. Dazu sollen auch einstweilige Verfügungen, Schadensersatzzahlungen oder andere Ausgleichsmittel gehören, wie sie in der Form und Umsetzung bereits in den ACTA Papieren zu finden sind.

Die Kommision erwägt zudem noch weitere Möglichkeiten um Raubkopien im Internet gänzlich zu unterbinden und zu diesem Zweck die “Kooperation zwischen Zugangsanbietern (Internet Providern) und Rechteinhabern” zu verbessern. Dabei wird, wieder einmal, die “abgestufte Erwiederung”, wie sie auch vom Bundeswirtschaftsministerium postuliert wird, in den Raum gestellt. Mit anderen Worten: Die europaweite Einführung von “Three strikes” wird gefordert. Das bedeutet, dass nach zwei Vergehen, die leicht bestraft werden (in der Regel mit Verwarnungen), beim dritten Mal eine drastische Strafe folgt. In diesem Fall handelt es sich um den Entzug des Grundrechts auf Internetzugang für eine bestimmte Zeit. Denn wie die für Medienfragen zuständigen Minister der Mitgliedstaaten des Europarates in der Abschlusserklärung ihres Treffens vom 28. bis 29. Mai 2009 in Reykjavik feststellen: “Der Zugang zu [Internetdiensten] betrifft ebenso die Menschenrechte und Grundfreiheiten wie die Ausübung demokratischer Bürgerrechte”.

Das Fatale ist, dass dieser Entzug des Internetzugangs durch die oben erwähnte “Kooperation zwischen Zugangsanbietern und Rechteinhabern” erfolgen soll, also auf Zuruf durch die Rechteinhaber und ohne einen Gerichtsbeschluß. Das bedeutet im schlimmsten Fall eine Umkehr der Beweislast, möchte ein Betroffener seinen Internetzugang zurück haben, muss er dagegen klagen und seine Unschuld beweisen. Hier gilt nun nicht mehr das Prinzip der Unschuldsvermutung. Stattdessen wird erneut versucht, jeden einzelnen Bürger unter einen Generalverdacht zu stellen und zu kriminalisieren.

Im deutschen Rechtssystem ist die Unschuldsvermutung nicht explizit niedergelegt. Sie ist jedoch nach einhelliger Auffassung eine zwingende Folge des Rechtsstaatsprinzips des Artikel 20 Grundgesetz. In Artikel 6 Absatz 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention heißt es: “Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig“. Eine ähnliche Formulierung ist in Artikel 11 Absatz 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948 zu finden).

Die Kommision will jetzt eine Folgenabschätzung durchführen um die Verhältnismäßigkeit der Ansätze zu prüfen. Im September soll dann ein offizieller Vorschlag der Richtlinie folgen.

Jetzt ist genau der richtige Zeitpunkt, um sich nicht nur gegen ACTA zu stellen, sondern um dem Europäschen Parlament und der Bundesregierung zu zeigen, dass kein Regelungswerk, das die Informations- und Meinungsfreiheit in Gefahr bringt, von den Bürgern akzeptiert werden wird.

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getaggt mit: ACTA, IPRED

geschrieben von: Oliver Schönemann

via IPRED das ist ACTA² « Piratenpartei Braunschweig.

AnonAustria: Polizei stürmt falsche Wohnung ››futurezone.at

Auf der Suche nach dem unter dem Namen “The_Dude” bekannten Mitglied von AnonAustria, dem Verhetzung vorgeworfen wird, tappt die Polizei weiter im Dunkeln. Im Rahmen der Ermittlungen kam nun ein weiteres Mal ein vollkommen Unbeteiligter zum Handkuss. Bei einem Treffen mit der futurezone berichtet der betroffene Michael R., wie die Beamten schwer bewaffnet seine Wohnung stürmten und wonach er bei der Einvernahme befragt wurde.

26. Jänner 2012: Frühmorgens um 6.45 Uhr klingelt es an der Wohnungstür von Michael R. Durch den Spion an der Tür sieht R. einen Mann in Installateurs-Montur und öffnet. “Wir sind vom Notfallsdienst, es gibt einen Wasserschaden”, sagt der Mann und deutet mit der Hand zur Seite. Michael R. tritt darauf hin einen Schritt aus der Wohnung hinaus und findet sich im nächsten Moment fixiert von zwei Beamten am Treppengeländer wieder.

“Zuerst wusste ich überhaupt nicht, was los ist”, erzählt Michael R. beim Treffen mit der futurezone. Sein erster Gedanke: “Wollen die mir die Wohnung ausräumen?” Erst als einer der Beamten seinen Ausweis vorzeigt, ist klar: hier ist eine Mannschaft des BVT (Bundesamt für Verfassungsschutz und Terorrismusbekämpfung) ausgerückt, um eine Hausdurchsuchung vorzunehmen. “Ein ganzer Wega-Strumtrupp ist in meine Wohnung hinein und hat als erstes mal das ‘Objekt gesichert’”, beschreibt R. die Situation.

Vorgeworfen wird dem Wiener Informatiker er habe gegen das Verbotsgesetz verstoßen, er sei jenes Mitglied von AnonAustria (futurezone-Interview hier), das unter dem Nickname “The_Dude” Aussagen wie “Heilt eurem (sic!) Führer”, “Für Grossösterreich” und “Ich bin der Führer!” getätigt haben soll. Wie aus der Anordnung zur Hausdurchsuchung hervorgeht, die der futurezone vorliegt, sollten im Zuge der Polizeiaktion “NS-Devotionalien und NS-Propagandamaterial, Computer, Mobiltelefone, Fotoapparate, Videokameras und sonstige Speichermedien” sichergestellt werden.

Rätseln über Verdachtsmoment
Vollkommen unklar ist bislang, wie die Ermittler überhaupt auf Michael R. – dem mittlerweile offiziell bescheinigt wurde, nichts mit der Sache zu tun zu haben – gekommen sind. In der Begründung zur Hausdurchsuchung ist bloß zu lesen, Michael R. stehe im Verdacht, sich “im nationalsozialistischen Sinn betätigt zu haben, indem er in ‘Chats’ vor jeweils ca. 20 anwesenden Personen nachfolgende Äußerungen unter den Nicknames ‘Reichsfuehrer_Dude’ und ‘The_Dude’ veröffentlichte (…)”.

Danach werden in dem Dokument die oben genannten Aussagen aufgezählt, weiters heißt es: “Der dringende Verdacht, dass es sich bei dem bis dato unbekannten Täter ‘Dude’ um Michael R. (…) handelt, ergibt sich aus den umfangreichen, auf AS 15ff in ON 3 ausführlich wiedergegebenen, Ermittlungen des Bundesamtes für Verfassungschutz und Terrorismusbekämpfung, die zahlreiche Übereinstimmungen zwischen ‘Dude’ und Michael R. zu Tage brachten.”

hausdurchsuchung

Auszug: Diese Aussagen wurden bzw. werden “The_Dude” zur Last gelegt

“Ich hab mir das durchgelesen und konnte damit eigentlich gar nichts anfangen”, sagt R., der sich bis dato selbst nicht im geringsten erklären kann, wie der Verdacht auf ihn fallen konnte und woher die Übereinstimmungen mit der gesuchten Person hinter “The_Dude” rühren sollen. Während der Hausdurchsuchung sei ihm noch nicht einmal klar gewesen, dass es sich hier um Ermittlungen im Zusammenhang mit AnonAustria gehandelt habe. Mit der Gruppe stand er nach eigenen Aussagen zudem überhaupt nie in Kontakt, “abgesehen davon, dass ich AnonAustria auf Twitter folge und einmal in diesem IRC-Chat war (Anm. den jeder besuchen kann), um mir anzusehen, was die dort machen”. Den Nickname “Dude” habe er nie verwendet, sagt R., der die Aktionen von AnonAustria differenziert sieht und etwa das Veröffentlichen von privaten Daten, wie beim Leak der Polizeidaten, strikt ablehnt.

hausdurchsuchung

Auszug: So wurde die Hausdurchsuchung begründet

Wiederbetätigungs-Vorwurf nur als Vorwand?
Nachdem im Zuge der Durchsuchung weder NS-Devotionalien noch andere Hinweise auf nationalsozialistisches Gedankengut in der Wohnung oder auf den Computern des Beschuldigten gefunden wurden, musste Michael R. zur Einvernahme auf ein Polizeiamt.

Aus dem Vernehmungsprotokoll, das der futurezone ebenfalls vorliegt, wirft sich zudem die Frage auf, inwiefern der Verstoß gegen das Verbotsgesetz hier nur als Vorwand diente, um dem österreichischen Anonymous-Ableger den Garaus zu machen. Seitens dem vermeintlich echten “The_Dude” wurde bereits mehrmals – zuletzt im Interview mit der futurezone – betont, die Aussagen aus dem Chatprotokoll seien aus dem Zusammenhang gerissen worden und nicht ernst gemeint, sondern Satire gewesen.

Wenngleich für diese Rechtfertigung kein Beweis vorliegt, mutet es dennoch seltsam an, dass Michael R. im Rahmen der Einvernahme letztlich eher am Rande zum Thema Wiederbetätigung und hauptsächlich zu seinen IT-Kenntnissen und Internetaktivitäten befragt wurde: “Kennen Sie Anonymous/AnonAustria?”, “Betreiben Sie einen eigenen Server?”, “Welche Accounts, Anmeldungen, haben Sie im Internet?”, “Haben Sie eigene Internertseiten?”, usw. Zum Thema Nationalsozialismus finden sich in dem mehrseitigen Protokoll nur zwei Fragen: “Ihre Meinung zu nationalsozialistischem Gedankengut? und “Gibt es Foren, wo sie schon mal darüber gelesen haben?”.

Akteneinsicht
Trotz der harten Vorgehensweise bei der Hausdurchsuchung hegt Michael R. erstaunlicherweise wenig Groll gegen die beteiligten Beamten. Dass gleich ein Wega-Trupp angerückt ist, erklärt sich der Informatiker damit, dass er über eine Waffenbesitzkarte verfügt. “Da ging es bei den Beamten wohl auch um so etwas wie Selbstschutz. Als sie gesehen haben, dass es bei mir nichts Gefährliches gibt, sind sie ja relativ rasch wieder abgezogen”, zeigt sich R. gelassen.

Eine Akteneinsicht zum Ermittlungsverlauf soll es nun in den kommenden Wochen geben. “Darauf bin ich schon sehr gespannt”, sagt Michael R., der sich dadurch endlich Klarheit darüber erhofft, wie er überhaupt zur verdächtigten Person werden konnte. “Je nachdem, was dabei herauskommt, werde ich mir natürlich überlegen, wie ich weiter vorgehe.” Mit Begründungen wie der Tatsache, dass er im IT-Bereich arbeitet, und in seinem Twitter-Namen das Wort “terror” vorkommt, würde er sich jedenfalls nicht zufrieden geben, sagt R. Dass Leute von AnonAustria den Verdacht auf ihn gelenkt haben könnten, um sich selbst zu schützen, schließt er aus.

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via AnonAustria: Polizei stürmt falsche Wohnung | Netzpolitik | futurezone.at: Technology-News.

Die Polizei auf dem Weg zur Geheimpolizei ›››Deutschlandradio Kultur

16.02.2012 · 07:20 Uhr

Staatliche Interessen verdrängen den Rechtsschutz des Bürgers

Von Peter-Alexis Albrecht

Die bewährte grundsätzliche Zuständigkeit der Länder für polizeiliche Gefahrenabwehr, aber auch die Trennung zwischen Polizei und Nachrichtendiensten werden aufgehoben. Die rechtsstaatliche Polizei denaturiert zur Geheimpolizei, meint Peter-Alexis Albrecht.

Das oberste Gebot in einem demokratischen Rechtsstaat ist das einer transparenten Polizei, die durch Offenheit dem Bürger Vertrauen in den Staat vermittelt. Die Offenheit wird jedoch zunehmend überlagert durch den Trend zum geheimen Ermittlungsverfahren. Das Gespenst der Geheimen Staatspolizei und der Staatssicherheit aber erschüttert das Vertrauen der Bürger. In einem demokratischen Rechtsstaat eigentlich undenkbar.

Nach Belieben kann sich die Polizei selbst von den Fesseln der Strafprozessordnung befreien. Es gibt keine strafrichterliche Kontrolle und keine Erkenntnismöglichkeiten für die Gerichte über die polizeilichen Methoden der Beweiserhebung.

Auch die Beteiligung der Strafrichter durch den Richtervorbehalt führt nicht zu einer effektiven Begrenzung (geheim-)polizeilicher Ermittlungen. Dies liegt zum einen daran, dass bei Gefahr im Verzug der Richter durch die Eilkompetenz der Staatsanwaltschaft oder der Polizei umgangen werden kann. Zum anderen filtert die Polizei den Sachverhalt aus ihrer Sicht, ohne dass die Richter ihn tatsächlich zu überprüfen vermögen.

Das Gesetz über das Bundeskriminalamt aus dem Jahr 2009 räumt der zentralen Behörde Möglichkeiten zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus ein, die zuvor nur den Polizeibehörden der Länder zustanden. Neben der umstrittenen Online-Durchsuchung kommen vor allem Rasterfahndung hinzu, Einsatz verdeckter Ermittler, Möglichkeiten zur akustischen und optischen Überwachung von Wohnungen sowie der Telekommunikationsüberwachung.

Die vielfach kritisierte Reform des Gesetzes ermöglicht dem Bundeskriminalamt zudem, präventive Ermittlungen ohne konkreten Tatverdacht in eigener Leitung durchzuführen. Solche sogenannten “Vorfeldermittlungen” obliegen nun nicht mehr allein der Staatsanwaltschaft, obwohl sie größtmögliche Grundrechtseingriffe des Staates ermöglichen.

Die bewährte grundsätzliche Zuständigkeit der Länder für polizeiliche Gefahrenabwehr, aber auch die Trennung zwischen Polizei und Nachrichtendiensten werden aufgehoben. Gerade diese Trennung dient der Sicherung bürgerlicher Freiheitsrechte. Die rechtsstaatliche Polizei denaturiert zur Geheimpolizei. Staatliche Strafverfolgungsinteressen verdrängen den Rechtsschutz des betroffenen Bürgers bis zur Unkenntlichkeit.

Besonders bedenklich ist es, dass umgekehrt auch der Bundesnachrichtendienst polizeiliche Eingriffsbefugnisse erhält, also nach seinem Ermessen Strafverfolgung einleiten, ja sogar das Bestehen einer konkreten Gefahrenlage oder eines Tatverdachts feststellen darf. Damit wird das rechtsstaatlich unabdingbare Straf-verfolgungsmonopol der Staatsanwaltschaft außer Kraft gesetzt. Die Bewertung des Bundesnachrichtendienstes als Bundesgeheimpolizei liegt nahe.

Die Verquickung erfolgt durch das schon 2004 gegründete Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum. Dort tauschen Beamte aus dem Bundeskriminalamt und dem Bundesnachrichtendienst gemeinsam mit Verfassungsschutzbehörden und Landeskriminalämtern ihre Erkenntnisse und ihr Fachwissen aus.

Wenn weder der Bürger noch die rechtsstaatliche Strafjustiz von polizeilichen Ermittlungen Kenntnis erhalten, um sie zu kontrollieren, ist das Ende des Rechtsstaats eingeläutet. Aber das scheint in unserer Gesellschaft fast niemanden zu stören. Die Ökonomie hat den Rechtsstaat seit langem überrollt und zehrt ihn auf. Die soziale Kontrolle dient zunehmend der Stabilität des ökonomischen Systems – weitgehend ohne Rechtsschutz für den Einzelnen. Werden das Recht und der Rechtsstaat dagegen zu reaktivieren sein?

Peter Alexis Albrecht, geboren 1946, ist Jurist, Sozialwissenschaftler und Professor für Kriminologie und Strafrecht an der Goethe Universität Frankfurt am Main. Seine Forschungsgebiete sind das Strafrecht in seinen Grundlagenbezügen zur Kriminologie, zur Rechtssoziologie und Rechtstheorie sowie die Methoden empirischer Sozialwissenschaften zur Erforschung der Wirkungsweisen des Kriminaljustizsystems. Veröffentlichungen u.a.: “Die vergessene Freiheit” (2. Auflage, 2006) und “Der Weg in die Sicherheitsgesellschaft – Auf der Suche nach staatskritischen Absolutheitsregeln” (2010). Peter-Alexis Albrecht ist Herausgeber und Schriftleiter der Zeitschrift “Kritische Vierteljahresschrift für Gesetzgebung und Rechtswissenschaft”.

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via Die Polizei auf dem Weg zur Geheimpolizei – Staatliche Interessen verdrängen den | Politisches Feuilleton | Deutschlandradio Kultur.

Open Data <<bpb.de

Open Data steht für die Idee, Daten öffentlich frei verfügbar und nutzbar zu machen.

Welches Potential verbirgt sich hinter den Daten, die Behörden und Ministerien, Parlamente, Gerichte und andere Teile der öffentlichen Verwaltung produzieren? Was kann man mit den Umwelt- und Wetterdaten, Geodaten, Verkehrsdaten, Haushaltsdaten, den Statistiken, Publikationen, Protokollen, Gesetzen, Urteilen und Verordnungen machen?

Das Dossier stellt Fallbeispiele vor, von der Kontrolle der Arbeit amerikanischer Kongreßabgeordneter bis zu Baustellenmeldungen in deutschen Kommunen.

Es klärt über das Potential offener Daten für eine nachhaltige demokratische Entwicklung auf und zeigt, wie Datenjournalisten mit diesen Datensätzen umgehen.

via http://www.bpb.de/themen/BTWEO5,0,0,Open_Data.html

INDECT ››Journal Emanuel-S

Kinder, was zum lesen für Euch! Müsst natürlich nicht – aber sagt in ein paar Jahren dann ja nicht, dass ihr davon nichts gewusst habt und so. Gut? Und ja, das schaut nach viel Text aus, aber ganz ehrlich… ich WEIß nämlich, dass ihr nichts besseres zu tun habt und Eure Zeit so oder so sinnlos hier vorm Bildschirm vergeudet.

Wir schauen uns nämlich heute mal ganz kurz an, was das INDECT-Projekt denn so ist. Schon mal gehört? Nein? Na, bitte… dann geht’s los!

ACTA, SOPA und so halt

Also, was ACTA und SOPA ist, haben wir ja schon durch und ich glaube die meisten haben auch verstanden, dass es zwar einerseits natürlich notwendig ist, “Erzeuger von Dingen” zu schützen (Urheber und Co.) und das es natürlich auch nicht auf Dauer geht, dass man alles und jedes im Netz kostenlos bekommt oder runter laden kann – wie zum Beispiel Musik, Videos und Spiele – da ja tatsächlich auch irgendjemand das alles erst erzeugen und auch viele davon – no na net – irgendwie leben müssen… aber wir wissen auch, dass es für all das schon längst Gesetze gibt, die Verstöße dagegen ahnden können und dass man das auch alles viel einfacherer und sauberer regeln könnte.

Wir wissen auch – weil keiner von uns naiv ist wie manche frühere Generationen – dass viele Gesetze und Abkommen geschaffen werden, um einige Jahre später als Grundlage für “weiterführende” Gesetze zu dienen. Manche sagen da auch “aufweichend” dazu, andere hingegen nennen es platt “Verschwörungstheorie”. Sind jedoch dann meistens Menschen, die eher wenig mit dem Ganzen im Alltag in Berührung kommen, ihre News hauptsächlich über großen Standard-Massen-Medien bekommen und sich nie und nimma die veröffentlichten Abkommen und Gesetzes-Texte je selber durchlesen würden – auch wenn man ihnen die Links dazu unter die Nase reiben würde. Egal. Also wir wissen, dass aufgrund der z.B. Kinderpornografie lustige und amüsante Gesetze durchgelassen wurden, die alles tun, aber halt nur nicht das verhindern, was sie eigentlich tun sollten – die Kinderpornografie verhindern. Aber bei so sensiblen Themen muss man ja vorsichtig sein.

Ok. Also wir haben unseren Verstand eingeschaltet und wissen, es braucht eine Kontrolle im Netz – und wir wissen auch, dass es Gesetze dazu gibt, die das tun könn(t)en. Wir wissen auch, dass Behörden etwas verschlafen sind, wenn es um Fortschritt geht und wir wissen auch, dass die meisten Dinge eher an der Politik an sich und Partei-Streitereien und Wirtschafts-Abkommen scheitern. Beispielsweise hat sich gezeigt, dass bei Intervention durch Behörden fast 90% und mehr Server mit Kindermissbrauch vom jeweiligen Provider gestoppt wurden – ganz ohne große Abkommen und Co und sogar länderübergreifend. Oft genügte eine Mail oder Anruf durch eine Behörde. Wenig Aufwand, viel erreicht. Aber nein, man muss das regulieren und das geht so nicht – dabei gleich noch ein paar dutzend “andere” Gesetze mit einschleusen – und braucht mal generell ein paar Jahre dafür. Ok.

Weiter im Text, denn all das wissen wir ja und wir wissen auch, dass die breite Masse sich genau null dafür interessiert und die Politiker, die das alles handhaben, eher wenig Ahnung und Erfahrung mit P2P, dunklen Netzwerken und Filesharing in den verschiedenen Formen hat. Auch gut. Und sie werden so oder so diese ganzen Abkommen irgendwie wahrscheinlich und zu unserem Pech durchschleusen. Also können wir das Thema abhaken.

So, was ist INDECT?

Deswegen kommen wir zum Kern des Themas – INDECT. Ich zitiere da mal ein paar kleine Dinge, damit man ein bisschen Einblick bekommt, was das überhaupt ist. Vereinfacht gesagt, ist es nichts anderes als ein Bastelwerk der EU mit dem deutschsprachigen Namen Intelligentes Informationssystem zur Unterstützung von Überwachung, Suche und Erfassung für die Sicherheit von Bürgern in städtischer Umgebung. Alle noch da? Schauen wir mal da ein bisschen näher rein…

Gibt’s seit 2009 und verfolgt das Ziel – Achtung Luft holen, jetzt kommen viele Wörter – eine Sicherheitsarchitektur zu entwerfen, die sämtliche bestehende Technologien – Videoüberwachung, Vorratsdatenspeicherung, Telekommunikation, Gesichtserkennung, Websites, Diskussionsforen, Usenet-Gruppen, Datenserver, P2P-Netzwerke sowie individuelle Computersysteme und alle vorhandenen Datenbanken wie Namen, Adressen, biometrische Daten, Interneteinträge, polizeiliche, geheimdienstliche, militärische, forensische und zivile Datenbanken, Daten von luft- und seegestützte Plattformen und Satelliten (…) – logisch miteinander verknüpft, in Echtzeit auswertet und verwaltet. Uff, habt ihr das geschafft? Sehr brav, also gleich weiter im Text…

Fette Grafik, oder? Was man auch immer da alles so sieht. Oder nicht sieht. Irgendwann haben sich übrigens die Medien mal das Ganze näher angeschaut, sind aber dann draufgekommen, dass das alles vielleicht doch ein bisschen “Uaargh?!” ist und haben dann halt nicht so wirklich nett darüber geschrieben. Najo, was haben die INDECT-Menschen gemacht…. was macht Sinn? Richtig, sie haben das Ganze unter Geheimhaltung und so gestellt – das unabhängige Experten-Team.

“Weil sich die Projektbeteiligten von Journalisten und Datenschützern “missverstanden” fühlen, sollen Informationen nur noch gefiltert nach außen gelangen. Zuständig ist hierfür ein “Ethics Board”, das sich aus Polizisten, Überwachungsforschern und Professoren zusammensetzt. Die meisten Mitglieder des Ethikrats sind selbst an der INDECT-Forschung beteiligt.” (Nomen nominandum)

Ach ja, man sollte da noch was erwähnen… weil’s ja immer heißt, dass wir Ösis mit all dem gar nix zu tun haben, ich zitiere da der Einfachkeit mal halber direkt aus Wikipedia

“Am 15. März 2011 wurde das Projekt INDECT einer gründlichen ethischen Überprüfung unterzogen, durchgeführt durch eine internationale Ethikkommission aus Experten aus ÖSTERREICH, Frankreich, Holland und England. Es wurden keine Verletzungen der ethischen Grundsätze festgestellt.”

Ja hey – super, dann ist alles gut. Damit können wir uns wieder entspannt zurücklehnen und weiter auf Youtube, Facebook und Co. surfen, weil die da oben passen ja schließlich auf, dass es uns gut geht und man mit unseren Rechten eh nichts böses anstellt. Haben wir ein Glück. Deswegen lesen wir jetzt nur noch ganz locker und entspannt drüber. Wisst ihr was? Wir schauen uns jetzt einfach ein lustiges Video an, damit es hier nicht ganz so ernst zu geht, gut? Wir wollen ja nicht depressiv werden!

Na – Spass gehabt und so? Sehr fein, also lesen wir noch ein bissl weiter. Kennt ihr Futurama und so im TV? Da gibt’s so einen ähnlichen Namen drüben bei den Amis, nennt sich “Future Attribute Screening Technology“, klingt auch funky. Man könnte glatt glauben, dass das eine neue Technologie für den flachen Scanner zuhause ist, aber najo – net ganz. Das Ganze gehört anscheinend zu dem vielleicht etwas bekannteren und verrückten Homeland Security Grant Project-Dingsbums, dass man vielleicht in den Medien da und dort schon mal aufgeschnappt hat. Ihr wisst schon, ihr fliegt zum Shoppen mal eben rüber, müsst aber Fingerabdrücke abgeben, rechtzeitig online anmelden, Fragebögen ausfüllen und so weiter – auch das ist da irgendwo ein Teil davon.

Auf jeden Fall hat dieses FAST-Projekt das Ziel, bei Checkpoints, wie zum Beispiel am Flughafen, böse Menschen sofort zu erkennen. FAST basiert – laut dieser Quelle – auf so Forschungen des menschlichem Verhalten und Psychophysiologie (wtf?). Damit möchte man Menschen mit “malintent” (“bösen”) Absichten anhand ihrer Herzschlagfrequenz, Hauttemperatur und Mimik identifizieren. Wenn’s nach dem Magazine NewScientist geht, liegt die Genauigkeit des Systems bei 78%, bei vorsätzlicher Täuschung sogar bei 80%. Na – nicht schlecht, oder? Besser nicht gestresst oder genervt sein beim nächsten Flug, Kinder!

Also, haben das alle geraffelt, oder seid ihr schon längst geistig ausgestiegen? Also ich vereinfache das Ganze nochmal… da gibt’s die da oben und uns da unten. Die da oben haben sich lustige Spielzeuge gebastelt, mit denen sie unser Gesicht, unseren Körper, unsere Alltags-Aktivitäten und so weiter erfassen und auswerten können. Aufgrund dessen können sie dann sagen, dass z.B. der böse Lukas vor hat, der kleinen Susi den Lolli wegzunehmen. Was ja sehr löblich ist. Böser Lukas! Aber was passiert denn, wenn die Susi und der Lukas nur aus Spass um den Lolli streiten? Zanken sich ein bisserl, bissi schupsen und so – aber ganz freundschaftlich halt, weil die Susi ist ja in Wirklichkeit eh in den Lukas verliebt. Aber… jetzt kommt’s. Das kann die Susi dem Lukas nimma sagen, den der hat schon nur beim ersten Ansatz – da wo er zum Lolli hingreifen will – eine auf den Deckel bekommen. Der arme Luki wird nie erfahren, dass ihn die Susi mag. Arm. Wenigstens klebt er dafür im Sticker-Sammel-Buch der Typen da oben drinnen, die haben ein lustiges Foto von ihm. Und jedesmal wenn er jetzt irgendwo in ein Geschäft mit Lollis geht, bekommt er sicherheitshalber eine auf den Deckel – man weiß ja nie, was diese Rotzpiepn so vor hat schließlich.

Aja, übrigens – später dann, wenn er schon groß ist und so, also erwachsen, dann wird er immer noch eine auf den Deckel bekommen, wenn er einen Lolli für seine Kinder kaufen will. Weil in der Datenbank bei denen da oben steht, dass er damals am 6. Februar 2012 um 8:57 Uhr versucht hat, der Susi einen Lolli zu stehlen. Und wir wissen ja alle – einmal böse, immer böse! Das wissen die, weil er in der Flughafen-Kontrolle so geschwitzt hat – neben dem Lolli-Stand.

Macht Spass, oder? Man könnte ja eigentlich glauben, dass das alles nur Fiktion ist und reine Science-Fiction und die da oben sowieso nicht uns ALLE überwachen können. Außerdem ist ja mein eigenes Leben so unscheinbar und ganz unspektakulär. Genau. Macht ja nix, dass die Bankomat-Kamera das Gesicht zur nächsten Log-Station schickt. Aja, heute war er dort, dann da und dann hier und hier hat er getankt, und da hat er auf Facebook einen schlechten Tag gehabt und er liest ein Buch über “Rebellion”, das er sich in der elektronischen Bücherei ausgeborgt hat. Und telefoniert ständig mit dem Kumpel, der da immer wieder auf Demos geht. Naja, setzen wir den mal sicherheitshalber auf die Watchliste dazu. Machen ja eh die Computer automatisiert. Sicher ist sicher, Kinder!

Und übrigens – all das ist technisch bereits möglich und am Laufen. Mal ganz ohne Spass. Und warum ich das alles schreibe? Damit, wenn diese Dinge das nächste Mal in den Medien auftauchen, ihr alle ein wenig hellhöriger werdet und Euch ein bissl öfter Gedanken um diese ganzen Gesetze, Abkommen und Diskussionen macht und mitredet. Denn bei rechtzeitiger Intervention kann man durchaus was dagegen tun – aber bisher wurden alle Gelegenheiten verschlafen. Schade für uns, unsere Kinder und generelle Nachfolge-Generation.

(Foto am Anfang des Beitrages: Sylvia Johnigk and Kai Nothdurft from FIfF (Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung e.V.) explain what surveillance techniques are researched and planned in the EU within the INDECT project. xjs-khaos @ Flickr)

via INDECT | Journal Emanuel-S.

Nervös? Von INDECT entdeckt! #1984 #INDECT »bLOG.Nonkonformisten.com

 

Von Fiktion zur Realität

 

Der Film „Minority Report“ mit Tom Cruise, nach einer Kurzgeschichte des amerikanischen Autors Philip K. Dick, vermittelt recht gut die Atmosphäre einer Welt, in der Alles beobachtet wird um Verbrechen vorherzusagen und Präventivmaßnahmen einzuleiten. So werden Menschen verhaftet, die aufgrund ihrer persönlichen Konstitution, Umstände und Umwelt zeitnah Verbrechen begehen und mittels Präkognition aufgespürt werden. Dies ermöglicht ein scheinbar perfektes System ohne Verbrechen, bis der Polizei- Chief, den Tom Cruise spielt, ins Visier seiner Behörde „Precrime“ gerät. Ein ähnliches System wie Precrime, aber in der Realität ist „INDECT“.

George Orwell’s 1984 lässt grüßen…

 

Was ist INDECT ?

 

I.N.D.E.C.T. ist ein intelligentes Informationssystem zur Unterstützung von Überwachung, Suche und Erfassung für die Sicherheit von Bürgern in städtischer Umgebung. Es ist ein Forschungsprojekt der europäischen Union, welches 2013 abgeschlossen sein soll. Potentielle Verbrechen sollen durch das System vorzeitig erkannt und verhindert werden können. Dazu werden verschiedene Überwachungstechnologien verknüpft.

 

Welche Technologien werden verwendet?

 

  • Die „Sinnesorgane“ von INDECT sind zum Beispiel:
  • Videokameras, auch Webcams usw.
  • RFID -Chips in Personalausweis, Kleidung und Kundenkarten
  • Internet: Suchmaschinen, Cookies, digitales Wasserzeichen
  • Quadrocopter (kleine, ferngesteuerte Drohnen mit Kamera)
  • Handy: GSM und GPS Datenverwertung wie z.B. aktueller Standort des Nutzers
  • Haustelefone ermöglichen das Horchen in einen Raum („Babyphon-Funktion“)
  • Die daraus erhaltenen Daten werden in einer Datenbank gespeichert und mit sonstigen Bestandsdaten verwertet. Weitere Beispiele für verwendete Datensätze:
  • Vorratsdatenspeicherung: wer war womit, wann und wo im Internet und was wurde gemacht
  • Biometrische Daten von Personalausweis, Reisepass oder Krankenkassenkarte
  • wissenschaftliche Daten zu menschlichem Verhalten
  • statistische Daten

Alle Überwachungstechnologien und Daten werden dazu genutzt, abnormales Verhalten zu erkennen. Dafür wird ein Algorithmus verwendet, der auf den Erfahrungen und o.g. Datensätzen beruht. Folgen Menschen einem bestimmten Verhaltensmuster, welches als abnormal gilt, wie z.B. wenn Jemand

  • rennt
  • kämpft
  • zu schnell fährt
  • zu lange sitzt
  • Gepäck vergisst
  • gilt er als verdächtig und muss mit Maßnahmen von Sicherheitskräften rechnen.
  • Artverwandte Systeme
  • ADABTS (Automatische Erkennung von abnormalem Verhalten und Bedrohungen in Menschenmengen)
  • SAMURAI (Beobachtung von verdächtigem und abnormalem Verhalten mithilfe eines Netzwerks aus Kameras und Sensoren für eine Verbesserung der Erkennung von Situationen)
  • HPU (versucht mithilfe von Persönlichkeitsprofilen potenzielle Gewalttäter zu finden)
  • Warum ist INDECT so gefährlich?

Grundsätzlich klingt die Idee, Verbrechen zu verhindern bevor sie entstehen, erst mal gut.

Bloß wer überwacht jene, denen INDECT unterstellt ist? Es ist ein mächtiges Werkzeug, welches Begehrlichkeiten schafft. Eine kriminelle Regierung kann Widersacher vorzeitig aus dem Verkehr ziehen. Irgendwann werden im Namen des Geldes Ansprüche an INDECT erhoben und durchgesetzt. So werden reiche Menschen, die im Überfluss leben, sich vor berechtigten Übergriffen der immer mehr werdenden Armen schützen wollen. Wie sehr finanzkräftige Einzelinteressen Einfluss üben können wurde in der Vergangenheit zu genüge gezeigt.

INDECT stellt jeden Bürger unter Generalverdacht, dies verstößt gegen das Menschenrecht der Unschuldsvermutung. So kann es sein, dass ein südländischer Mann mittleren Alters, der Mittags über die Straße rennt, festgenommen wird, weil INDECT sagt, immer wenn Mittags dieser Menschentypus über die Straße rennt passiert ein Verbrechen (Dieses Beispiel ist natürlich möglichst einfach gefasst, denn es spielen viel mehr Indikatoren eine Rolle.).

Aktuell verstößt INDECT in seiner vollen Bandbreite gegen geltendes Datenschutzrecht, so kann sich jeder vorstellen wo die Reise hingehen soll. Einschlägig unterstrichen wird dies durch Versuche, Projekte wie ACTA durchzusetzen. Es werden scheinbar legitime Ansprüche in einem ganz anderen Thema vorgeschoben um nebenbei Gesetzesgrundlagen für INDECT zu ebnen.

 

Was kann ich gegen INDECT tun?

 

  • Informiere Dich und Dein Umfeld
  • verteile Flyer mit Informationen über und gegen INDECT
  • Blogge über INDECT
  • Twitter über #INDECT
  • Verbreite INFO’s auf facebook
  • warte auf Demo’s und nimm teil!
  • Wenn es keine Demo gibt mach selber eine und geh auf die Straße!

 

Weiterführende Informationen

 

 

via Nervös? Von INDECT entdeckt! #1984 #INDECT » bLOG.Nonkonformisten.com.

Niemand hat die Absicht… ››weezerle

…einen Überwachungsstaat aufzubauen.

INDECT wird übrigens bei der kommenden EM in Polen seinen Testlauf haben.

(Anm.: Laut INDECT Webseite ist der Einsatz zur EM doch nicht geplant. Danke @nanobird)

Ich erinnere weiter an

  • unser “Mautsystem”
  • die Vorratsdatenspeicherung
  • die elektronische Gesundheitskarte
  • die biometrischen Pässe
  • die Nacktscanner
  • den Zensus
  • die SWIFT Datenweitergabe
  • die Fluggastdaten
  • die ausufernden staatlichen Datenbanken (die mit Sicherheit entsprechend verknüpft werden)
  • die Träumerei Schäubles vom Gefährderstrafrecht
  • die Versammlungs(verhinderungs)gesetze
  • das BKA-Gesetz, die Lauschangriffe
  • die Online-Durchsuchung, den Staatstrojaner
  • die Drohneneinsätze, die Militäreinsätze im Inneren (G8)
  • die Vorratsdatenspeicherung, die Web-Sperren
  • die Three-Strikes-Diskussion
  • die Funkzellenabfragen
  • und und und

Das alles, in einer stabilen politischen Zeit wie der heutigen. Mit großen Demokraturen in Ungarn, Italien, Frankreich, Griechenland, Portugal und Deutschland. Klarer Fall, bei so stabilen politischen Verhältnissen ist an einen Missbrauch dieser Technologien durch die Politik natürlich nicht zu denken.

Mal im Ernst, wird dieser run in autoritäre Strukturen in Europa jemals enden?

Wenn die BWL-Esoteriker mit ihrer Fantasievorstellung von ewigem Wachstum unsere Politclowns weiter zu ihrer Selbstbereicherung und zur Zerstörung der sozialen Ausgleichssysteme missbrauchen, werden es letztlich solche Technologien sein, die uns schneller in einem chinesischen System aufwachen lassen als wir “Terror” sagen können.

Mag sehr überspitzt sein, schwarz gemalt sicherlich. Aber ist es wirklich so abwegig? Man möge mir bitte Gegentendenzen zu dieser Entwicklung aufzeigen…

via Niemand hat die Absicht… | weezerle.

EU-Projekt Indect: Video-Drohnen sollen Städte überwachen … <<focus.de

Donnerstag, 13.10.2011, 22:00 · von FOCUS-Online-Autorin Claudia Frickel
dpa Videoüberwachung im Alltag
Überwachungskameras, unbemannte Drohnen und automatische Scanner im Internet könnten künftig alles erfassen, was Bürger tun. Damit beschäftigt sich das umstrittene EU-Forschungsprojekt Indect, über das das ARD-Magazin Kontraste berichtet hat.
Eine unbemannte Drohne kreist über den Straßen und filmt alles, was sich bewegt, auch den nächtlichen Spaziergänger – der es eilig hat, weil er den letzten Bus noch erwischen will. Sie scannt via Gesichtserkennung, um wen es sich handelt. Die Daten liefert die Drohne an einen zentralen Rechner, der diese mit anderen Informationen über den Fußgänger vergleicht. An wen hat der Mann in den letzten Wochen eine E-Mail geschrieben, wo hat er mit seinem Handy telefoniert und was hat er im Internet veröffentlicht?

Was klingt wie ein Horrorszenario aus einem Science-Fiction-Film, könnte Realität werden – wenn es nach der Europäischen Union geht. Diese finanziert seit Anfang 2009 das fünfjährige Forschungsprojekt Indect. Die Abkürzung steht für „Intelligent information system supporting observation, searching and detection for security of citizens in urban environment“. Übersetzt bedeutet das: „Intelligentes Informationssystem zur Unterstützung von Überwachung, Suche und Ermittlung für die Sicherheit der Bürger im städtischen Raum“. 17 Institutionen aus neun Ländern arbeiten daran mit, auch aus Deutschland. Darunter sind zehn Universitäten, zwei Polizeibehörden und fünf Wirtschaftsunternehmen

„Abnormales Verhalten“ im Blickpunkt
Die Selbstbeschreibung auf der Webseite von Indect hört sich zunächst harmlos an. „Das Ziel von Indect ist es, eine Plattform zu entwickeln“, heißt es dort. Mit dieser sollen alle möglichen Daten ausgetauscht und gesichert werden. Es soll dabei um terroristische Bedrohungen gehen, aber auch um schwere Verbrechen, Gewalt und „abnormales Verhalten“. Dass gerade der letzte Begriff sehr merkwürdig klingt, ist wohl auch den Indect-Verantwortlichen bewusst.
Bereits privat erhältliche ferngesteuerte Fluggeräte können problemlos mit Kameras ausgestattet werden, wie dieses Video des US-Herstellers Draganfly zeigt:
Denn dort heißt es in den FAQ zum Projekt, dass diese Bezeichnung von der EU stamme und wohl immer „kontrovers“ sei. „Wir verstehen darunter kriminelles Verhalten“, heißt es dort. Doch auch das ist eine schwammige Bezeichnung. Denn es bleibt die Frage: Wie soll verdächtiges Verhalten automatisch erkannt werden? Wenn jemand rennt, heißt das, dass er auf der Flucht ist oder sich beeilt, weil er zum Bus muss? Indect definiert abnormales Verhalten unter anderem so: „Rennen, zu langes Sitzen an einem Ort, Treffen mit vielen Personen, Schreien, Sitzen auf dem Boden im öffentlichen Nahverkehr.“

Überwachungssystem aus verschiedenen Quellen

Indect soll letztlich zu einem kompletten Überwachungssystem entwickelt werden, das verschiedene Quellen verknüpft. Eine eigene Suchmaschine soll das Netz automatisch durchwühlen, um mögliche Bedrohungen herauszufiltern und um entsprechende Bilder und Videos zu identifizieren. Die Indect-Software analysiert automatisch Beiträge auf Newsseiten, in sozialen Netzwerken, Blogs und Kommentaren sowie Foren und Chats.
Microdrones Microdrone md4-1000 im Polizei-Design
Aber auch Informationen aus der Vorratsdatenspeicherung können einfließen. Dabei werden alle Aktivitäten eines Users sechs Monate lang gesichert, beispielsweise: Wen hat man angerufen, welche Webseiten hat man geöffnet, wem gemailt. Unter bestimmten Umständen sollen die Behörden darauf zugreifen können. In Deutschland kippte das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung vorerst.

Verknüpfung aller Quellen
All diese Informationen werden dann mit anderen Daten verglichen, die nicht aus dem Netz stammen. Das können zum Beispiel Aufnahmen von Videokameras an öffentlichen Plätzen sein oder eben von fliegenden Kameras. Neben der Verknüpfung verschiedenster Daten ist das wohl die bedrohlichste Vorstellung beim Indect-Projekt: Die unbemannten Luftfahrzeuge, auch Drohnen genannt, sollen bewegliche Objekte identifizieren und verfolgen können. Das kennt man bisher nur vom Militär. Bei Indect heißt es dazu: Sie sollen „der Polizei bei ihren täglichen Patrouillen durch die Straßen assistieren, vor allem in dichtbesiedelten städtischen Gebieten, wo die Identifizierung und Verfolgung von Kriminellen eine Herausforderung ist“.
Auch die Quadrocopter des deutschen Herstellers Microdrone lassen sich problemlos mit Kameras ausstatten, wie dieses Video zeigt:
Die EU will Indect 2012 erstmals testen- bei der Fußball-Europameisterschaft in Polen und der Ukraine. Auf die Kritik reagierte die EU vor wenigen Monaten, indem sie einen Ethikrat einsetzte. Doch Verbraucherschützer bemängeln, dass die Arbeit dieses Rats zu wenig transparent sei.

Widerstand gegen Indect
Wikipedia/Padeluun (gemeinfrei) Vorführung der Aufklärungsdrohne Mikado (AirRobot AR-100B) auf dem Stand des Heeres der Bundesrepublik Deutschland auf der CeBIT 2006
Datenschützer kritisieren Indect schon von Anfang an massiv. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar bemängelt die Informationspolitik: „Ich bin über die Details der Forschungsprojekte nicht informiert. Versuche, genauere Informationen zu erlangen, sind leider nicht sonderlich erfolgreich gewesen“, sagt er in der ARD-Sendung „Kontraste“. Die britische Zeitung „Telegraph“ bezeichnete Indect als „Orwellschen Plan“. Die Piratenpartei hat eine Initiative mit dem Ziel „Stoppt Indect“ ins Leben gerufen. Doch nebenbei geht es auch um viel Geld: Das fünfjährige Projekt wird bis 2014 von der EU mit knapp 15 Millionen Euro gefördert. Deutschland beteiligt sich mit zehn Prozent an den Kosten. Geld, das aus Steuern finanziert wird.

Indect könnte, selbst wenn es EU-weit eingeführt würde, in Deutschland an rechtlichen Hürden scheitern. Davon geht auch der Bundesdatenschutzbeauftragter Peter Schaar aus: „Bei uns wäre eine solche Totalüberwachung sicherlich illegal.“ Doch es sei entscheidend zu verhindern, dass „solche Technologien zu Exportschlagern werden – gerade in Weltregionen, in denen Despoten ihre Bevölkerung unterdrücken und diese Überwachungstechnologien als willkommene Hilfestellung bei diesem schändlichen Vorhaben verwenden.“

Das ARD-Politikmagazin Kontraste hat am Donnerstag, 13. Oktober, ab 22 Uhr unter anderem über das „Indect“-Projekt berichtet.


EU-Projekt Indect: Video-Drohnen sollen Städte überwachen – weiter lesen auf FOCUS Online: http://www.focus.de/digital/multimedia/eu-projekt-indect-video-drohnen-sollen-staedte-ueberwachen_aid_661115.html

via http://www.focus.de/digital/multimedia/eu-projekt-indect-video-drohnen-sollen-staedte-ueberwachen_aid_661115.html

146025 SV/2 Vorratsdatenspeicherung – Notwendiges Ermittlungswerkzeug oder Symptom eines repressiven Staates? <<uibk.ac.at

Institut: Fakultäten Servicestelle
Lektor/in/n/en: Lassnig Clemens
LV-Nummer: 146025
Titel: Vorratsdatenspeicherung – Notwendiges Ermittlungswerkzeug oder Symptom eines repressiven Staates?
Typ/Stunden: SV 2
Rubrikzuordnung(en):
Studien:
Beginn: 19.04.2012
Unterrichtssprache: Deutsch
Inhalt: Mit 1. April 2012 wird Österreich die Vorratsdatenspeicherung einführen und man implementiert damit eine sehr umstrittene Methode mit dem Ziel der Gefahrenprävention. Von ihren BefürworterInnen wird sie als unumgänglich bezeichnet, KritikerInnen hingegen sehen darin eine Verletzung der Grundrechte und einen Schritt zum Überwachungsstaat. Der Vortrag soll allen Interessierten einen Überblick über die verschiedenen Aspekte dieses Themas geben, das einerseits medial unterrepräsentiert aber andererseits in Hinblick auf den Schutz der Privatsphäre von äußerster Wichtigkeit ist.

via http://orawww.uibk.ac.at/public/lfuonline_lv.details?sem_id_in=12S&lvnr_id_in=146025

EU-Vertrag von Lissabon sieht Todesstrafe vor <<ZEIT ONLINE

Von Andikow 23.08.2009, 16.41 Uhr

Kaum bemerkt von der Öffentlichkeit, sieht der EU-Vertrag und die Grundrechtscharta ein Tötungsrecht des Staates vor. Und während die Zeit noch über des Kaisers Bart grübelt, machen Schäuble (Einsatz der Bundeswehr in Inneren, finaler Rettungsschuss) und von der Leyen die Verfassung (Zensur statt Strafverfolgung) sturmreif.

3. Die Bestimmungen des Artikels 2 der Charta entsprechen den Bestimmungen der genannten Artikel der EMRK und des Zusatzprotokolls. Sie haben nach Artikel 52 Absatz 3 der Charta die gleiche Bedeutung und Tragweite. So müssen die in der EMRK enthaltenen „Negativdefinitionen“ auch als Teil der Charta betrachtet werden:

a) Artikel 2 Absatz 2 EMRK:

„Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um

a) jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen;

b) jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern;

„Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden; diese Strafe darf nur in den Fällen, die im Recht vorgesehen sind, und in Übereinstimmung mit dessen Bestimmungen angewendet werden …“.

Was passiert also mit Deserteuren in Kriegszeiten? Was haben Demonstranten zu erwarten, wenn die Obrigkeit der Meinung ist, dass es sich um einen “Aufstand” handelt? Was dürfen Flüchtge erwarten, die sich einer Festnahme entziehen wollen?

Sicherlich sind die Länder der EU keine Diktatur, aber künftige Dikatoren werden wenig rechtlichen Widerstand finden.

via EU-Vertrag von Lissabon sieht Todesstrafe vor | Leserartikel | ZEIT ONLINE.

EU Verträge, Maastricht, Nizza, Lissabon <<tv-orange

Hier entsteht eine Sammlung wichtiger gesetzlicher Vereinbarungen aus den aktuellen EU-Verträgen, die der Öffentlichkeit in ihrer Tragweite wahrscheinlich nicht bekannt sind. Ferner werden die Bezugsquellen aufgeführt. Die Entwicklung der Inhalte der EU-Verträge hat eine lange Geschichte. Für den Normalsterblichen ein nicht durchdringbarer Stapel an Beschlüssen, Änderungen, Verweisen.

Die aktuell geltenden Verträge beinhalten auch folgende mehr als beunruhigende Festlegungen:

1. Todesstrafe ist durch den Vertrag von Lissabon möglich. Dies steht in den Erläuterungen zur Charta der Grundrechte im Dokument (2007/C 303/02)

EUR-Lex.: http://eur-lex.europa.eu/de/treaties/dat/32007X1214/htm/C2007303DE.01001701.htm

Leserbeitrag: http://community.zeit.de/user/andikow/beitrag/2009/08/23/euvertrag-von-lissabon-sieht-todesstrafe-vor

eingebunden mit Embedded Video

2. Das Einverständnis für militärische und polizeiliche Intervention in EU-Staaten.

Ursprünglich in den Entwürfen zur EU-Verfassung, jetzt im aktuellen Vertrag enthalten.

Artikel 347 (ex-Artikel 297 EGV)

“Die Mitgliedstaaten setzen sich miteinander ins Benehmen, um durch gemeinsames Vorgehen zu verhindern, dass das Funktionieren des Binnenmarkts durch Maßnahmen beeinträchtigt wird, die ein Mitgliedstaat bei einer schwerwiegenden innerstaatlichen Störung der öffentlichen Ordnung, im Kriegsfall, bei einer ernsten, eine Kriegsgefahr darstellenden internationalen Spannung oder in Erfüllung der Verpflichtungen trifft, die er im Hinblick auf die Aufrechterhaltung des Friedens und der internationalen Sicherheit übernommen hat.”

EU-Vertragstexte auf http://eur-lex.europa.eu/de/treaties/index.htm

Vertrag EU http://eur-lex.europa.eu/JOHtml.do?uri=OJ:C:2010:083:SOM:DE:HTML

Lissabon Vertrag: http://eur-lex.europa.eu/JOHtml.do?uri=OJ:C:2007:306:SOM:DE:HTML

Wolfgang Theophil

via EU Verträge, Maastricht, Nizza, Lissabon | tv-orange.

Amtsgericht lässt Facebook-Account beschlagnahmen »Internet-Law

Ein schwäbischer Strafrichter hat zu einer ungewöhnlichen Maßnahme gegriffen, die aber in Zukunft durchaus Schule machen könnte. Er hat die Beschlagnahme eines Facebook-Accounts angeordnet, um an die Kommunikation eines Angeklagten zu gelangen. Der Amtsrichter erhofft sich davon Anhaltspunkte für die Aufklärung eines Einbruchsdiebstahls. Der Beschlagnahmebeschluss umfasst das Benutzerkonto bzw. die ein- und ausgehenden Nachrichten, sowie die bereits gespeicherten Nachrichten.

Die Maßnahme ist auf Basis des deutschen Rechts grundsätzlich denkbar. Sowohl das Bundesverfassungsgericht als auch der Bundesgerichtshof haben entschieden, dass E-Mails, die sich auf dem Mailserver des Providers befinden, nach der Strafprozessordnung beschlagnahmt werden können. Gleiches dürfte grundsätzlich auch für die Beschlagnahme der nicht öffentlich geführten Kommunikation in sozialen Netzwerken wie Facebook gelten.

Das Amtsgericht Reutlingen steht allerdings vor dem Problem, dass Facebook offiziell in Deutschland keine selbständige Niederlassung unterhält. Der Jugendrichter hat von Facebook hierzu die wenig überraschende Antwort erhalten, dass deutsche Angestellte von Facebook nicht in der Lage seien auf die Nutzerdaten zuzugreifen. Facebook hat vielmehr auf seine europäische Niederlassung in Irland verwiesen. Eine Antworttechnik Facebooks, die man aus dem Datenschutzrecht kennt.

Die weitere Entwicklung des Falles dürfte also durchaus spannend sein. Wenn es dem Amtsrichter gelingt, die Nutzerdaten aus Irland zu bekommen, dann wird es künftig wohl häufiger eine Beschlagnahme von Facebook-Account geben.

Update:

Den Beschlagnahmebeschluss finden Sie hier.

[oder unter SunnyDownloads, siehe Widgets]

via Internet-Law » Amtsgericht lässt Facebook-Account beschlagnahmen.

INDECT kontern – Politikerlügen automatisiert erkennen <<Farlion Inside

Die “EU-Sicherheitsexperten” arbeiten ja seit geraumer Zeit am Projekt INDECT, einem System zur vollautomatischen Überwachung von Personen in öffentlichen Räumen. Dieses System soll beispielsweise “verdächtiges Verhalten” automatisch erkennen und die entsprechenden Personen dann überwachen und gegebenenfalls Sicherheitskräfte in den Einsatz schicken.

Das widerspricht zwar – zumindest bei uns – diversen Artikeln im Grundgesetz, trotzdem ist Deutschland in großem Umfang an diesem Projekt beteiligt.

Letztlich läuft es darauf hinaus, dass jeder Bürger erstmal prinzipiell unter Generalverdacht gestellt würde. Die Politik steuert also darauf zu, dem normalen Bürger prinzipiell erst einmal schlechte Absichten zu unterstellen.

Gestern kam mir eine spontane Idee. Warum den ganzen Unfug nicht mit ähnlichen Mitteln kontern?

Wir alle wissen, dass Lügen eine Hauptbeschäftigung von Politikern ist. Für den ungeübten Bürger ist es oftmals schwer, diese Lügen gleich zu erkennen. Aber ebenso wie INDECT das verdächtige Verhalten von potentiellen Straftätern erkennen soll, wäre es möglich, ein genauso “zuverlässiges” Projekt zu erstellen, was Politikerlügen entlarvt.

Es gibt seit Jahren psychologische Studien, mit deren Hilfe man anhand von Mimik und Gestik eines Menschen darauf schließen kann, ob ein Mensch lügt oder nicht. Auf Basis dieser Studien urteilen Polizeipsychologen und gerichtlich bestellte Gutachter übrigens auch oft wenn es darum geht, die Glaubwürdigkeit von Verdächtigen oder Zeugen in Strafprozessen zu beurteilen.

Das könnte man wundervoll nutzen.

Eine Erkennungssoftware zur Entlarvung von Politikerlügen

Stellt Euch mal vor, man müsste nur ein Programm installieren, das sich an einen Medienplayer hängt und das dann auf Wunsch Reden und Debatten von Politikern auf Mimik und Gestik analysiert und bei jeder potentiellen Lüge einen entsprechenden Warnhinweis im Bild erscheinen lässt?

Prinzipiell wäre das vorstellbar und durchführbar. Scheitern wird es aber wohl am Mangel interessierter Programmierer, die sich unbezahlt für so ein Projekt zur Verfügung stellen. Falls aber doch der ein oder andere Programmierer Interesse hat, bitte melden, denn interessant wäre so ein Projekt schon, besonders wenn es dann noch international verbreitet würde.

via INDECT kontern – Politikerlügen automatisiert erkennen – Farlion Inside.

Multimedia Communications, Services & Security 2012

Aims and Goals of the Conference

In recent years, Multimedia Communications, Services and Security have been contributing extensively to our life experience and are expected to be among the most important applications in the future. The objective of the Multimedia Communications, Services & Security (MCSS’12) conference is to present research and developing activities contributing to aspects of multimedia communications, systems and security. We are inviting both theoretical and experimental papers as well as work-in-progress research. The main topics of interest are as follows:

Audio-visual systems including novel multimedia architectures and SOMA

Multimedia and data fusion in personal, sensor, p2p and ad-hoc networks

Acquisition of multimedia content and QoE management in content distribution networks

Seamless mobility of multimedia services including mobile and wireless access networks

Watermarking technology and applications

Network measurement, monitoring and performance evaluation of multimedia services

Reliability, availability, serviceability of multimedia services

Searching methods, search engines and applications

Multimedia surveillance and compound security, object tracking and threat detection

Semantic description of multimedia data and metadata information systems

Intelligent monitoring of objects and areas, recognition with automatic categorization

Modern computing methods for multimedia systems and authentication of multimedia content

Interactive multimedia applications

Ethical issues and law aspects in video surveillance, Internet monitoring, security research

Intelligent urban environment observation systems including safety monitoring and evacuation

Cybercrime – threats and counteracting

Cryptography and data protection, including quantum cryptography

Evaluation of security features in end-user applications

Parallel processing of audio & video, video processing through cloud computing, video transcoding

Intelligent searching of multimedia content

Biometric applications

Privacy protection

The conference objectives are in conformance with the objectives of the FP7 Security Research. During the conference, a presentation of the FP7 Security Research will be shown. Objectives of the FP7 Security Research are as follows:

to develop technologies for building capabilities needed to ensure the security of citizens from threats (terrorism, natural disasters, crime), while respecting human privacy,

to ensure optimal use of technologies to the benefit of civil European security,

to stimulate the cooperation for civil security solutions,

to improve the competitiveness of the European security industry, and

to deliver mission-oriented research results to reduce security gaps.

via Multimedia Communications, Services & Security 2012.

INDECT Presentation <<indect-home

Professor Andrzej Dziech, the Project Coordinator, took part in the 5th International Police Conference – Science and Innovation vs. the State Security System

The Conference took place on April 13-14, and it was organized by the General Headquarter of the Polish Police in order to exchange experience between the Polish Police and its security-oriented partners. The Conference website is available here.

The presentation of INDECT Project consists of following topics:

Short History of INDECT,

The Partners involved,

The Main Research Tools and Objectives,

The architecture and overall scope of INDECT,

Innovations by INDECT,

Ethical Issues.

Click here to view the entire content of the presentation.

via INDECT Presentation — indect-home.

To EURO 2012 and INDECT <<indect-home

It should be pointed out that in a case when the project research on the detection of threats requires some experimental studies; the project conducts these experiments on university campuses. The tests are conducted exclusively within the universities and directly adjacent areas, in the wake of obtaining all the possible approvals and permits, from people whose image and voice is recorded and stored. Prototype tools are tested in separated areas, (e.g. in the internal parking lot of the university) with the participation of people informed about such attempts and, according to the procedures, after giving their informed consent. In order to satisfy personal information constrains a signed permission was received from all subjects (consent template can be found in public INDECT Deliverable D0.5). No personal data of participants were collected. The person’s images were anonymized by utilization of low resolution cameras, insufficient for registration of recognizable face image.

The project’s research for the detection of threats by intelligent cameras, especially those threats related to terrorism and serious criminal activities, can obviously be used by companies producing equipment for monitoring the safety of people at the stadiums. INDECT as a research project has no plans to perform testing of such equipment in the stadiums. There are no plans for European Football Championship in Ukraine and Poland or Olympic Games in United Kingdom next year to test tools developed in the INDECT project.

via To EURO 2012 and INDECT — indect-home.

Bericht des Innenministeriums zu INDECT öffentlich machen! PIRATEN wenden sich gegen EU-Überwachungsprojekt | Piratenpartei Deutschland

Im Innenausschuss des Bundestages präsentiert das Innenministerium am Mittwoch, dem 8.2. einen vertraulichen Bericht zum EU-Überwachungsprojekt INDECT. Die Piratenpartei fordert, diesen Bericht und sämtliche zugehörigen Dokumente sofort offenzulegen. Weiter wenden sich die Piraten auch gegen das ausgefeilte Überwachungsvorhaben INDECT an sich.

Im Forschungsprojekt INDECT werden verschiedene Überwachungstechnologien weiterentwickelt, automatisiert und miteinander verknüpft. INDECT steht für ein geplantes »Intelligentes Informationssystem zur Unterstützung der Überwachung, Suche und Erkennung (von Personen)«. So soll es möglich werden, dass das System »verdächtiges Verhalten« eines Menschen erkennt, Daten über die betreffende Person einholt, sie nach einer Durchleuchtung dieser Informationen einer bestimmten Gefahrenkategorie zuordnet und gegebenenfalls (z. B. bei Zuordnung zu einer Kategorie »verdächtige Personen«) die Polizei informiert. Ziel ist die Verhinderung von Straftaten, bevor diese überhaupt begangen wurden. Anders formuliert: Jeder ist schuldig bis die Unschuld bewiesen ist.

»Es ist jetzt schon vielerorts eine differenzierte Technik der sozialen Kontrolle im Einsatz: Spähsoftware, Videoüberwachung und alle möglichen Varianten auch biometriegestützter Überwachungs- und Kontrollverfahren, wie wir sie unter dem Schlagwort INDECT zusammenfassen können«, meint Bernd Schlömer, stellvertretender Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland. »Die Überwachung wird hier zum unverzichtbaren Instrument im Kampf gegen das Verbrechen deklariert. Über die Auswirkungen dieser Instrumente wird leider wenig gesprochen. Ich würde mir wünschen, dass die Vertreter der deutschen Innenpolitik die Bürgerinnen und Bürger zumindest über die angedachten Überwachungsinstrumente und -methoden aufklären. Die kontinuierliche Verletzung unserer Privat- und Intimsphäre darf auf keinen Fall in dieser Weise angewandt werden.«

Deutschland ist bereits jetzt eines der sichersten Länder der Welt: Die Zahl der Straftaten sinkt stetig, die Aufklärungsrate steigt. Eine Notwendigkeit, die Grundrechte mit weiteren Überwachungsmaßnahmen zu beschneiden, ist keinesfalls erkennbar. Wer überwacht wird, ändert sein Verhalten. Zudem wird ein diffuses Gefühl der Unsicherheit geschaffen.

Seit über zwei Jahren wird INDECT von der Piratenpartei thematisch begleitet. Besonders die integrierte Vernetzung aller möglichen Datenquellen sowie deren automatisierte Auswertung lehnen die Piraten als bürgerrechtsfeindliche Vorverdächtigung ab. Auch sollen unbemannte Flugzeuge – im Volksmund »Drohnen« genannt – im Rahmen von INDECT bei Großereignissen eingesetzt werden und verdächtige Personen aus der Luft erkennen. Bilder können mittlerweile in Gigapixelauflösung erstellt werden, das heißt, jeder einzelne Mensch auf der Straße kann in Passfotoqualität sichtbar gemacht werden.

INDECT ist ein Vorhaben im Rahmen des 7. Rahmenprogrammes für so genannte Sicherheitsforschung in der EU. Weitere Projekte beschäftigen sich etwa mit dem automatischen Erkennen »auffälligen Verhaltens in Menschenmengen« im Forschungsprojekt ADABTS.

Hintergrund:

zu INDECT

Intelligent information system supporting observation, searching and detection for security of citizens in urban environment

Dt.: Intelligentes Informationssystem zur Unterstützung von Überwachung,

Suche und Erfassung für die Sicherheit von Bürgern in städtischer

Umgebung

INDECT ist ein Forschungsprogramm der Europäischen Union für die Verbesserung der Massenüberwachung und zur präventiven Verbrechensbekämpfung.

Die deutschen Teilnehmer des Forschungsprojektes sind: Bergische Universität Wuppertal, PSI Transcom GmbH, Innotec Data GmbH & Co KG

Seit September 2010 wurden die Geheimhaltungsvorschriften verstärkt, so dass ein Ethikrat seitdem über die Veröffentlichung von Informationen entscheiden muss. Dies wird auch von Abgeordneten des Europäischen Parlaments kritisiert.

Andere Forschungsprogramme des 7. Rahmenprogrammes:

ADABTS

Automatic Detection of Abnormal Behaviour and Threats in crowded Spaces

(Automatische Erkennung von abnormalem Verhalten und Bedrohungen in

Menschenmengen)

SAMURAI

Suspicious and Abnormal behaviour Monitoring Using a netwoRk of cAmeras & sensors for sItuation awareness enhancement (Beobachtung von verdächtigem und abnormalem Verhalten mithilfe eines Netzwerks aus Kameras und Sensoren für eine Verbesserung der Erkennung von Situationen)

via Bericht des Innenministeriums zu INDECT öffentlich machen! PIRATEN wenden sich gegen EU-Überwachungsprojekt | Piratenpartei Deutschland.

Bericht des Innenministeriums zu INDECT öffentlich machen!

von Piratenpartei Deutschland

PIRATEN wenden sich gegen EU-Überwachungsprojekt

Im Innenausschuss des Bundestages präsentiert das Innenministerium am Mittwoch, dem 8.2., einen vertraulichen Bericht zum EU-Überwachungsprojekt INDECT. [1] Die Piratenpartei fordert, diesen Bericht und sämtliche zugehörigen Dokumente sofort offenzulegen. Weiter wenden sich die Piraten auch gegen das ausgefeilte Überwachungsvorhaben INDECT an sich.

Im Forschungsprojekt INDECT [3] werden verschiedene Überwachungstechnologien weiterentwickelt, automatisiert und miteinander verknüpft. INDECT steht für ein geplantes »Intelligentes Informationssystem zur Unterstützung der Überwachung, Suche und Erkennung (von Personen)«. So soll es möglich werden, dass das System »verdächtiges Verhalten« eines Menschen erkennt, Daten über die betreffende Person einholt, sie nach einer Durchleuchtung dieser Informationen einer bestimmten Gefahrenkategorie zuordnet und gegebenenfalls (z. B. bei Zuordnung zu einer Kategorie »verdächtige Personen«) die Polizei informiert. Ziel ist die Verhinderung von Straftaten, bevor diese überhaupt begangen wurden.

Anders formuliert: Jeder ist schuldig bis die Unschuld bewiesen ist.
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Die Großen Brüder von INDECT | Telepolis

Eric Töpfer 28.11.2011

 Zwei neue Großprojekte der europäischen Sicherheitsforschung stellen alle früheren Vorhaben in den Schatten. Derweil wird über die Fortsetzung des Programms bis 2020 verhandelt

Die Kritik am EU-Sicherheitsforschungsprogramm konzentriert sich auf das Projekt INDECT. Zeit, dass sich das ändert. Denn bei Großprojekten wie PERSEUS und Co. geht es nicht nur um Überwachung, sondern auch um die Mobilisierung der Forschung für die europäische Rüstungspolitik.

Wenn es hierzulande um das 1,4 Milliarden Euro schwere Sicherheitsforschungsprogram der EU geht, kommt die Sprache schnell auf INDECT Das Projekt war angetreten mit dem Versprechen, ein “intelligentes Informationssystems zur Unterstützung von Beobachtung, Suche und Erkennen für die Sicherheit der Bürger in städtischen Umgebungen” zu entwickeln. Als “Bevölkerungsscanner” geziehen beschäftigt das Projekt Netzaktivisten, Bürgerrechtler, Enthüllungsjournalisten und Parlamentarier (Bevölkerungsscanner liebäugelt mit Supercomputer).

In der Tat klingen die technokratischen Überwachungsvisionen von INDECT beklemmend, aber nicht wenige zweifeln an der Realisierbarkeit der vollmundigen Versprechen. So ist es fragwürdig, dass die koordinierende Technische Universität Krakau wirklich über die Qualitäten verfügt, ein Konsortium aus 18 Projektpartnern effektiv zu managen und das disparate Patchwork technischer Teilprojekte zu einem integrierten urbanen Überwachungssystem zu schmieden. Plausibler ist, dass einzelne Module im Verlauf des Projektes zur Praxistauglichkeit heranreifen und letztlich isoliert ihren Weg in den Alltag suchen. Doch selbst dann muss man die Frage stellen, welche Chancen für eine erfolgreiche Vermarktung bestehen. Das Konsortium – Universitäten, die polnische und nordirische Polizei sowie einige mittelständische Unternehmen – repräsentiert eher periphere Akteure des sicherheitsindustriellen Komplexes, und entsprechend behaupten Insider hinter vorgehaltener Hand, dass die Genehmigung des Projektes mehr dem europäischen Proporzdenken geschuldet war als einem überzeugendem Forschungsplan.

Doch nicht wenigen der zahlreichen Akteure der Sicherheitsforschung dürfte es sehr gelegen kommen, dass INDECT als Projektionsfläche der Ängste vor der “Forschung für den Überwachungsstaat” vom großen Ganzen ablenkt. Zwar ist INDECT mit seinem 15-Millionen-Euro-Budget das teuerste Projekt in der Förderlinie “Sicherheit der Bürger”. Aber diese ist nur eine – zudem kleinere – unter insgesamt sieben Förderlinien; und INDECT ist nur eines von mehr als 130 Projekten, die seit 2007 im Rahmen des Europäischen Sicherheitsforschungsprogramms bewilligt wurden. Von A wie ADABT (“Automatic detection of abnormal behaviour and threats in crowded spaces”) bis W wie WIMA2S (“Wide maritime area airborne surveillance”) zielen zahlreiche dieser Projekte auf die Entwicklung und Perfektionierung von Überwachungssystemen – und einige von ihnen mit absehbar größerem Erfolg als der mutmaßliche “Bevölkerungsscanner”.

 170 Millionen Euro für die Festung Europa

 Mehr als zehn Projekte haben Budgets, die zum Teil weit über dem von INDECT liegen, die meisten davon in der Förderlinie “Intelligente Überwachung und Grenzsicherheit”. PERSEUS, TALOS, EFFISEC, I2C oder SEABILLA: Hier geht um den Ausbau und die Integration der existierenden Grenzüberwachungssysteme an Mittelmeer und Atlantik, die Sicherung der grünen Grenze im Osten der EU durch semi-autonome Patrouillenroboter und Sensornetze oder neue High-Tech-Schleusen für die Grenzkontrolle an Häfen (“Vollständige situative Kenntnis der Außengrenzen”). Bislang fördert die Europäische Kommission diesen Schwerpunkt mit 110 Millionen Euro; weitere 60 Millionen steuern die beteiligten Unternehmen als Eigenanteil dazu.

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Das Projekt “Indect”: Wer ist hier abnormal? <<BR.de

Vernetzte Beobachtung ist ein Thema der Münchner Sicherheitskonferenz – eine Pilotidee dazu ist das europäische Forschungsprojekt “Indect”. Und das soll nicht irgendwo im Nahen Osten angewandt werden, sondern hier bei uns.

Autor: Laura Freisberg Stand: 02.02.2012

Indect soll öffentliche Plätze sicherer machen. Würde jemand einer Dame am Münchner Hauptbahnhof die Handtasche entreißen und wegrennen – der Dieb wäre schnell gefasst mithilfe von biometrischen Überwachungskameras, einer automatischen Internet-Suche und kleinen Drohen, die durch Münchens Straßen fliegen. Dank Indect könnten Verbrechen sogar entdeckt werden, bevor sie verübt werden. Wie das funktioniert, hat Nils Johanning von der Firma Innotec Data in der ARD-Sendung Kontraste erklärt:

“Eines der Ziele im Indect Projekt ist beispielsweise bestehende Videoüberwachungssysteme, die bereits existieren, mit mehr Intelligenz auszustatten, so dass, wenn beispielsweise eine Person um ein Auto herumschleicht, sich verdächtig gegenüber diesem Auto verhält, dass dann das System dieses erkennt als ungewöhnliches Verhaltensmuster.”

Nils Johannig

Und bei einem ungewöhnlichen Verhaltensmuster meldet Indect: Gefahr! Die Firma Innotec Data ist an der Entwicklung von Indect beteiligt – neben Universitäten, Polizeieinheiten und Technikunternehmen aus Irland, Deutschland und Polen. Sie sollen bis 2013 Ergebnisse liefern. Die Münchner Netzaktivistin Sylvia Johnigk beobachtet die Entwicklung von Indect seit Jahren kritisch:

“Was an Indect bemerkenswert ist, ist dass es sehr viele Techniken, die gerade auch parallel entwickelt werden, miteinander verknüpft. Dass es quasi so eine Spange ist, die alle anderen Projekte zukünftig zusammenhalten kann.”

Sylvia Johnigk

Kameras waren früher – jetzt soll Indect helfen

Indect soll Internetforen, Facebook-Profile und das Polizeiregister scannen und so zum Beispiel innerhalb von Sekunden einen vorbestraften Hooligan oder potenziellen Terroristen identifizieren. Was Indect tatsächlich kann, weiß kaum jemand. Auch das Europäische Parlament nicht, das ja immerhin die Finanzierung von Indect mit knapp 15 Millionen Euro bewilligt hat. Alexander Alvaro sitzt für die FDP im Europa Parlament:

“Wir wissen auch als Mitglieder des Hauses nicht, in welchem Stadium Indect tatsächlich ist. Das liegt aber unter anderem daran, dass das Konsortium nicht bereit ist, darüber Auskunft zu geben und die Kommission gleichfalls nicht bereit ist oder nicht fähig ist, das zu tun.”

Alexander Alvaro

Besonders umstritten ist die Frage: Wann genau soll Indect Alarm schlagen? Was ist „abnormales Verhalten?“. Einige Definitionen: „Rennen“, „plötzlich die Richtung wechseln“ oder „Rumlungern“. Das Programm soll den Menschen ansehen, dass sie etwas Böses vorhaben, erklärt die Netzaktivistin Sylvia Johnigk:

“Alles was dieses Projekt hergibt an Dokumenten deutet darauf hin, dass es um eine präventive Strafverhinderung geht. Und nicht um Aufklärung einer Straftat.”

Sylvia Johnigk

Erinnungen an Minority Report

Einen Täter erwischen, bevor er zuschlagen kann. Das erinnert an den Film “Minority Report”. Dort werden Menschen für Morde verhaftet, die sie noch gar nicht begangen haben. Anders als im Minority Report braucht Indect keine hellsichtigen Kinder für seine Verbrechens-Vorhersagen, sondern schlaue Profiling-Programme.

Das heißt aber auch: jeder, der nicht ins Raster des normalen Verhaltens passt, ist suspekt. Der FDP-Politiker Alexander Alvaro glaubt, dass ein so umfassendes Überwachungsprogramm gegen das Grundgesetz verstoßen würde. Trotzdem: mit seinem Protest gegen Indect will Alvaro nicht warten, bis jemand dagegen klagt:

“Wir sehen das bei Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen oder die Diskussion um die Vorratsdatenspeicherung, da merkt man schon dass wenn einmal so eine Maßnahme in der Welt ist, kriegt man sie nicht zurück. Und im Übrigen: ich glaube auch wenn ein Programm existiert, dann werden auch die, die im Zweifelsfall davon adressiert werden sollen, in dem Fall Kriminelle, sich recht schnell anpassen können. Dann wird im Zweifelsfall nicht mehr gerannt, vor einem Wagen rumgelungert, sondern recht schnell zugeschlagen.”

Alexander Alvaro

Mit EU-Steuergeldern wird ein Forschungsprojekt finanziert, das mit den Persönlichkeitsrechten der Bürger möglicherweise gar nicht vereinbar ist. Warum gibt es Indect dann trotzdem? Alexander Alvaro glaubt, die Europäische Kommission will mit dem Projekt auch die Wirtschaft fördern:

Ein wachsender Wirtschaftszweig

“Viel gefährlicher finde ich eine Argumentation, die ich aus der Kommission gehört habe: dass die Entwicklung solch einer Technologie natürlich auch als Exportfaktor für den Mittelstand und für die Wirtschaft gesehen werden könnte.”

Alexander Alvaro

Ausfuhr-Beschränkungen wie bei Waffenexporten gibt es für sogenannte Sicherheitstechnik bisher nicht. Die ist ein wachsender Wirtschaftszweig, das sagt auch Marco Malacarne aus dem Referat für Sicherheitsforschung bei der Europäischen Kommission im ARD-Magazin Kontraste:

“Man wundert sich vielleicht, warum wir das tun und ob das alles überhaupt Sinn macht. Aber vielleicht muss man sich bewusst machen, dass der Einsatz von diesen Überwachungskameras ein großes Geschäft ist. Ein Multimilliarden-Geschäft weltweit. Somit ist ein Projekt wie Indect sehr wohl sinnvoll.”

Marco Malacone

via Das Projekt “Indect”: Wer ist hier abnormal? | Politik & Gesellschaft | Zündfunk | Bayern 2 | Radio | BR.de.

Don’t like that law? Just sue the Government <<l@w.geek.nz

Even if the proposed trans pacific agreement (TPPA) is net beneficial to New Zealand (and some evidence on that would be good), we should be wary of including the so called investor state provisions. I’ll analyse the provisions in more detail in another post but, briefly, these are the provisions which would allow a foreign company to take action against the New Zealand Government if we pass a law that damages that company’s economic interests here.

These clauses are not new and I think traditionally no-one has given them much credence. A foreign company suing New Zealand? Yeah Right.

Be not so sanguine.

Increasingly this is the modus operandi of larger corporations – another string to the lobbying bow when the law does not fit their (often outdated) business plans and alternative lobbying methods seem to be failing. We’re seeing it particularly in the intellectual property sphere where, for example:

  • Philip Morris has issued an investor state claim against Uruguay alleging that the change to its tobacco laws will damage its intellectual property investments in that country.
  • British American Tobacco has sued the Australian Government over the new Australian plain tobacco packaging law, again on the basis that its IP interests will be damaged.
  • Philip Morris has threatened to do the same but has also launched action under the investor state provisions of Australia’s trade agreement with Hong Kong in a move analogous to that it has already taken in Uruguay.
  • Just this week, the music industry got in on that act by suing Ireland because its laws don’t allow termination of internet accounts for infringement of copyright.
  • In its submission to the USTR on TPPA, after referring to Australian and Singaporean plain packaging laws as “excessive legislative proposals”, Philip Morris argues for even stronger investor state provisions (and intellectual property protections) based on those in the US Korea trade agreement.

The pattern doesn’t bode well for small countries like New Zealand.

But it is good to see Australia waking up to this (not surprisingly) with Prime Minister Gillard now rejecting such provisions (at p14 of 19 page pdf):

The Gillard Government supports the principle of national treatment – that foreign and domestic businesses are treated equally under the law. However, the Government does not support provisions that would confer greater legal rights on foreign businesses than those available to domestic businesses.

Cases like those above should be a clear warning to our negotiators also to reject such provisions. It is highly unlikely they would ever provide a level playing field for New Zealand companies.

via Don’t like that law? Just sue the Government – l@w.geek.nz.

Cannabis Petition » Die Petition

Entkriminalisierung von Cannabis-Konsumenten vom 21.10.2010
Veröffentlichung der Petition 14.12.2010
Ende Mitzeichnungsfrist 26.01.2011

Text der Petition Cannabiskonsumenten entkriminalisieren

Der deutsche Bundestag möge Änderungen des Betäubungsmittelgesetzes beschließen, durch die konsumbezogene Cannabisdelikte (Besitz, Erwerb und Anbau geringer Mengen) in Deutschland konsequent entkriminalisiert werden.

Begründung
Die Einschätzung, Cannabiskonsumenten seien in Deutschland bereits entkriminalisiert, ist ein Trugschluss.
In Deutschland gibt es jedes Jahr circa 100.000 Strafverfahren gegen einfache Cannabiskonsumenten. Zwar werden viele Strafverfahren wegen des Besitzes geringer Mengen eingestellt, aber bis dahin hat die Polizei das Cannabis beschlagnahmt und eine Strafanzeige geschrieben. Nicht selten kommt es aber auch zu harten Strafen für rein konsumbezogene Delikte, auch bei geringen Mengen. In einigen Bundesländern geht das Vorgehen gegen Cannabiskonsumenten noch darüber hinaus. Neben ihrer Diskriminierung im Straßenverkehr sind Verbraucher Hausdurchsuchungen ausgesetzt und werden erkennungsdienstlich behandelt.
Die über 3 Millionen gelegentlichen oder regelmäßigen Cannabiskonsumenten und über 12 Millionen Menschen mit Konsumerfahrung sind keine Verbrecher!
Eine EMNID-Umfrage des Deutschen Hanf Verbandes (DHV) hat im Juli dieses Jahres ergeben, dass eine Mehrheit der Deutschen eine weitere Entkriminalisierung von Cannabiskonsumenten befürwortet.
Um die Verfolgung und Diskriminierung der Konsumenten endgültig zu beenden und eine sinnvolle Cannabispolitik in das deutsche Rechtssystem zu integrieren, schlage ich im Namen des Deutschen Hanf Verbandes (DHV) vor:

1. die “geringen Menge” anzuheben: Die “geringe Menge”, bis zu der Verfahren eingestellt werden, sollte deutlich angehoben werden. Mindestens die frühere Regelung aus Schleswig-Holstein, 30 Gramm, wäre sinnvoll.

2. dass die “geringe Menge” bundeseinheitlich im Betäubungsmittelgesetz festgelegt wird, so dass der derzeitige Flickenteppich in Deutschland mit sehr unterschiedlichen Vorschriften, z.B. zu “Wiederholungstätern”, durch eine bundeseinheitliche Regelung ersetzt wird. Die Neuregelung sollte dabei so formuliert werden, dass der Besitz dieser Menge zum Eigenverbrauch (kein Handel) nicht mehr strafbar ist, so dass dann die Menge nicht beschlagnahmt werden muss und kein Strafverfahren eröffnet wird.

3. Auch der Anbau weniger Hanfpflanzen zur Selbstversorgung sollte entkriminalisiert werden. Hier gilt es eine Regelung zu finden, die auch nach der Ernte mit der Regelung zur “geringen Menge” im Einklang stehen muss, da der Ertrag für ein ganzes Jahr oft z.B. 30 Gramm übersteigen wird. Das lässt sich eventuell wie in Spanien über die Etablierung von Anbauvereinen bewerkstelligen, die pro erwachsenem Mitglied die erlaubte Zahl an Pflanzen anbauen und die Ernte portionsweise an diese abgeben (Cannabis Social Clubs).

4. die Einführung eines THC-Grenzwertes für den Straßenverkehr analog zu Alkohol, der wissenschaftlich nachvollziehbar ist und einerseits die Verkehrssicherheit gewährleistet und andererseits die Diskriminierung von Hanfkonsumenten im Führerscheinrecht beendet.

5. Schwere Grundrechtseingriffe wie Hausdurchsuchungen oder erkennungsdienstliche Behandlung, die für den Umgang mit schweren Verbrechen gedacht sind, sollten nicht mehr in Zusammenhang mit kleinen Cannabismengen angewandt werden.

http://cannabispetition.de/eine-seite/

Laut EMNID-Umfrage ist die Mehrheit der Deutschen für ein liberaleres Cannabisrecht «hanfverband.de

Pressemitteilung des DHV vom 30.07.10

Laut einer aktuellen EMNID-Umfrage, die der Deutsche Hanf Verband in Auftrag gegeben hat, spricht sich eine Mehrheit der Befragten dafür aus, entspannter mit Cannabis-Konsumenten umzugehen.

Nur 40% sind dafür, die bisherige harte Linie gegen Kiffer fortzusetzen oder sogar zu verschärfen.

19% wollen Cannabis sogar “wie bei Alkohol und Tabak vollständig staatlich regulieren und besteuern; mit Verkauf an Erwachsene in speziellen Fachgeschäften”. Noch mehr Befragte sprachen sich dafür aus, Hanffreunde zu entkriminalisieren.

30% wollen den Besitz kleiner Cannabismengen zum Eigenkonsum weniger hart bestrafen, z.B. indem Cannabisbesitz, ähnlich wie Falschparken, als Ordnungswidrigkeit per Bußgeld, aber ohne Strafverfahren geahndet wird. Eine andere Möglichkeit wäre,  die “geringe Menge” höher anzusetzen, bis zu der die Strafverfahren eingestellt werden, und darüber hinaus auch bei “Wiederholungstätern” die Verfahren regelmäßig einzustellen. Weitere 5% wollen den “Besitz und Anbau von Hanf in geringer Menge zum Eigenkonsum ohne jegliche Verfolgung erlauben”.

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EU: Entwürfe zur geplanten Datenschutzreform veröffentlicht «Internet-Law

Die Kommission hat heute den Entwurf für eine Datenschutzverordnung offiziell veröffentlicht, zusammen mit weiteren Materialien. Er wird jetzt dem Rat und dem Parlament zur weiteren Erörterung übermittelt. Der Entwurf war vorab bereits geleakt worden und hat speziell in Deutschland zu kontroversen Diskussionen geführt.

Die von mir geäußerten grundlegenden Bedenken möchte ich hier nur noch um einen Aspekt ergänzen. Die Datenschutzverordnung (siehe Art. 86) überlässt die Ausgestaltung und Weiterentwicklung des Datenschutzrechts in beträchtlichem Umfang der Kommission. Auch das ist unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten äußerst fragwürdig, weil die wesentlichen gesetzgeberischen Entscheidungen von einem gewählten Parlament getroffen werden müssten.

Die EU ist in ihrer jetzigen Ausgestaltung antiparlamentarisch und der jetzige Verordnungsvorschlag verdeutlicht einmal mehr, dass ein Prozess eines schleichenden Abschieds vom Prinzip der parlamentarischen Demokratie im Gange ist.
Nachdem dies vielen Bürgern überhaupt nicht bewusst ist, gilt es, diesen Umstand immer wieder zu betonen und ins Bewusstsein der Menschen rücken.

via http://www.internet-law.de/2012/01/eu-entwurfe-zur-geplanten-datenschutzreform-veroffentlicht.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+internet-law%2Fdjpq+%28Internet-Law%29

Untersuchung des MPI zum Nutzen der Vorratsdatenspeicherung «Internet-Law

Der CCC hat ein Gutachten des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht geleakt, das zu dem Ergebnis gelangt, dass durch das Fehlen einer Vorratsdatenspeicherung keine Schutzlücken entstehen.

Die Studie geht der Frage nach, ob es zu praktischen Problemen im Bereich der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung kommt, wenn Telekommunikationsverkehrsdaten nicht auf Vorrat gespeichert werden.

Dass das bereits im Juli 2011 fertiggestellte Gutachten, das im Auftrag des Bundesamts für Justiz (!) erstellt worden ist, bisher nicht den Weg in die Öffentlichkeit fand, ist wenig überraschend. Denn das Ergebnis ist nicht erfreulich für die Befürworter einer Vorratsdatenspeicherung.

Eine der Schlussfolgerungen der Untersuchungen lautet:

Der Diskussion zu Nutzen und Konsequenzen der Vorratsdatenspeicherung kann entnommen werden, dass geeignete Daten, die zu einer quantitativen Überprüfung der Auswirkungen der Vorratsdatenspeicherung auf die Aufklärungsquote führen könnten, bislang nicht erfasst werden, und im Übrigen auch nicht systematisch erfasst werden sollen.

Ausweislich der Untersuchung gibt es keine Erkenntnisse über einen Nutzen der Vorratsdatenspeicherung im Bereich der Terrorbekämpfung.

Zentral erscheinen mir außerdem folgende Erkenntnisse der Untersuchung zu sein:

Betrachtet man insbesondere das Jahr 2008, in dem Vorratsdaten grundsätzlich zur Verfügung standen, so kann für keinen der hier untersuchten Deliktsbereiche eine mit der Abfrage zusammenhängende Veränderung der Aufklärungsquote im Hinblick auf das Vorjahr oder den Folgejahren 2009/2010 beobachtet werden.

Im Vergleich der Aufklärungsquoten, die in Deutschland und in der Schweiz im Jahr 2009 erzielt worden sind, lassen sich keine Hinweise darauf ableiten, dass die in der Schweiz seit etwa 10 Jahren praktizierte Vorratsdatenspeicherung zu einer systematisch höheren Aufklärung geführt hätte.

Auch wenn die Studie darauf hinweist, dass eine zuverlässige Einschätzung durch das Fehlen systematischer empirischer Untersuchungen erschwert wird, muss jedenfalls nach dem derzeitigen Stand davon ausgegangen werden, dass es keine fundierten und allgemeingültigen Erkenntnisse gibt, die den Nutzen der Vorratsdatenspeicherung belegen.

Was mich außerdem erschüttert, ist der Umstand, dass die Bundesregierung diese Untersuchung offenbar ganz gezielt verheimlicht, während parallel Befürworter einer Vorratsdatenspeicherung, allen voran der Bundesinnenminister, ganz vehement weiter öffentlich behaupten, die Vorratsdatenspeicherung sei notwendig und ihre Ablehnung sei verantwortungslos. Wir erleben hier einmal mehr, wie der Bürger systematisch belogen und hinters Licht geführt wird.

Die Nichtveröffentlichung dieser Studie kann man getrost auch als politischen Skandal betrachten, der zeigt wie dringend notwendig Transparenz ist. Solange Transparenz durch Organisationen wie den CCC hergestellt werden muss, weil die Bundesregierung eine gezielte Politik der Desinformation betreibt, läuft ganz grundlegend etwas falsch in diesem Staat.

Vor zwei Monaten habe ich auf einer Podiumsdiskussion des AK Vorrat u.a. mit zwei Europaabgeordneten über Sinn und Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung diskutiert.

Von den Abgeordneten wurde die Einschätzung vertreten, dass man über die Aufhebung der Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung reden müsse, sollte die Kommission im Rahmen der laufenden Evalierung keine stichhaltigen Belege dafür liefern können, dass die Speicherung von TK-Verkehrsdaten auf Vorrat tatsächlich zu nachweisbaren Ergebnissen bei der Verbrechensbekämpfung geführt hat.

Dieser Punkt ist nunmehr belegbar erreicht, weshalb die Studie des MPI auch eine wichtige Entscheidungsgrundlage für das Europaparlament darstellt.

Update: Kaum ist der Leak des CCC raus, äußert sich auch das BMJ zu der Studie.  Die Position der Justizministerin, die sich wacker gegen die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung stemmt, wird durch die Untersuchung ohnehin gestärkt.

via http://www.internet-law.de/2012/01/untersuchung-des-mpi-zum-nutzen-der-vorratsdatenspeicherung.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+internet-law%2Fdjpq+%28Internet-Law%29

Kommission bestätigt Widerrechtlichkeit der Vorratsdatenspeicherung | unwatched.org

Dieser Artikel ist auch verfügbar auf:

Englisch: Commission confirms illegality of Data Retention Directive

Das österreichische EDRi-Mitglied Quintessenz hat ein vertrauliches internes Papier der Kommission veröffentlicht, das dazu gedacht war, die Datenschutz-Arbeitsgruppe des Rates (Working Party on Data Protection and Exchange of Information – DAPIX) über die Ergebnisse der Konsultation vom April 2011 zur Überarbeitung der Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung (VDS-RL) zu unterrichten.
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Landfriedensbruch «Wikipedia

Der Landfriedensbruch ist eine Straftat gegen die öffentliche Ordnung, die in der Regel durch aktive Beteiligung an gewalttätigen Ausschreitungen begangen wird.

Allgemein

Landfriedensbruch bedingt die Teilnahme an Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Gegenstände, oder die Androhung von Gewalttätigkeiten gegen Menschen, aus einer Gruppe von Menschen ausgehend, in gemeinsamer Aktion, die in der Weise die öffentliche Sicherheit gefährden; oder auch nur die Aufforderung oder das Agitieren zu dem Zweck, solche Verhaltensweisen bei anderen Menschen hervorzurufen oder zu fördern.

Kodifizierung

In der Deutschland definiert ihn § 125 Strafgesetzbuch (dStGB) und regelt in § 125a den besonders schweren Fall des Landfriedensbruchs. In Österreich gemäß § 274 öStGB, in der Schweiz gemäß Artikel Art. 260 sStGB.

Die Strafe beträgt bis zu drei Jahre Haft. In besonders schweren Fällen, z.B. beim Mitführen von Schusswaffen oder bei Todesgefahr, bis zu zehn Jahre Haft. Im Schweizer Strafgesetzbuch wird das Vergehen mit Buße oder Gefängnis sanktioniert, was einer Höchststrafe von drei Jahren entspricht.

Geschichtliche Herleitung

Ursprünglich war der Landfriedensbruch der Bruch des Landfriedens im Mittelalter ab dem 11. Jahrhundert, also des zeitlich und räumlich beschränkten Verbots, eine Fehde durchzuführen. Der König sprach den Landfrieden aus, der von den Mitgliedern des Reichsadels beschworen werden musste. Ab der Zeit der Staufer konnten ihn auch die Landesherren ausrufen.

Im Spätmittelalter erhielt der Landfrieden eine immer weitergehende Erweiterung durch öffentlich-rechtliche Vorschriften, die den Charakter des Landfriedens und seiner Erweiterungen hin zu Strafrechten änderten (siehe: Ewiger Landfrieden, Gottesfrieden).

Landfriedensbruch war (und ist) in gewissem Sinne die Missachtung des Anspruchs auf ein Gewaltmonopol des Staates, der Regierung, des Landesherren, des Königs.

http://de.wikipedia.org/wiki/Landfriedensbruch

§ 274 StGB (Strafgesetzbuch), Landfriedensbruch «JUSLINE Österreich

(1) Wer wissentlich an einer Zusammenrottung einer Menschenmenge teilnimmt, die darauf abzielt, daß unter ihrem Einfluß ein Mord (§ 75), ein Totschlag (§ 76), eine Körperverletzung (§§ 83 bis 87) oder eine schwere Sachbeschädigung (§ 126) begangen werde, ist, wenn es zu einer solchen Gewalttat gekommen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.

(2) Wer an dwer Zusammenrottung führend teilnimmt oder als Teilnehmer eine der im Abs. 1 angeführten strafbaren Handlungen ausführt oder zu ihrer Ausführung beigetragen hat (§ 12), ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.

(3) Nach Abs. 1 ist nicht zu bestrafen, wer sich freiwillig aus der Zusammenrottung zurückzieht oder ernstlich zurückzuziehen sucht, bevor sie zu einer Gewaltanwendung geführt hat, es sei denn, daß er an der Zusammenrottung führend teilgenommen hat

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Landfriedensbruch: Warum es gefährlich ist, wenn dieses tote Recht zum Leben erweckt wird. «Albert Steinhauser

Im Mai 2009 haben Rapid-Anhänger, vom Auswärtsspiel in Linz heimkommende Austria-Fans, ami Westbahnhof abgepasst. Die Polizei versuchte eine mögliche Auseinandersetzung zu verhindern. Ein Teil der rund 200 “Rapidler” soll die Konfrontation mit der Polizei gesucht haben. Jetzt ist es zum Prozess gekommen.

Klar ist, dass Sachbeschädigungen oder Körperverletzungen, wenn sie nachgewiesen werden können zu einer Verurteilung führen. Was aber hellhörig macht ist die Tatsache, dass nicht nur jene verurteilt wurden, denen vom Gericht konkrete Strafhandlungen zugeordnet wurden, sondern sämtliche ausgeforschte Fans schon ausschließlich auf Grund ihrer Anwesenheit wegen Landfriedensbruch verurteilt wurden.

Landfriedensbruch? Darunter versteht § 274 StGB

die wissentlich Teilnahme an einer Zusammenrottung einer Menschenmenge, die darauf abzielt, daß unter ihrem Einfluß ein Mord, ein Totschlag, eine Körperverletzung oder eine schwere Sachbeschädigung begangen werde, wenn es zu einer solchen Gewalttat gekommen ist. 

Das überraschende an der Verurteilung ist, dass damit ein Paragraph zur Anwendung kommt, der praktisch als totes Recht gegolten hat.

Immer öfter wird das Strafrecht instrumentalisiert. War es bei den TierschützerInnen § 278a StGB – wird jetzt bei den Fußballfans auf den Landfriedensbruch zurückgegriffen, um eine ganze Gruppe unabhängig davon, ob Einzelne tatsächlich irgendwelche konkreten strafbaren Handlungen gesetzt haben, zu bestrafen. Man unterstellt das Ziel sich zwecks Sachbeschädigung oder Körperverletzung versammelt zu haben und erwirkt eine pauschale Verurteilung. Nicht auszuschließen ist, dass eine ähnliche Vorgangsweise auch bei Demonstrationen probiert wird. Man stelle sich vor, es kommt zu Ausschreitungen mit der Polizei und plötzlich sitzen auch unbeteilgte DemonstrationsteilnehmerInnen auf der Anklagebank. Alleine die Tasache, dass die Justiz den Uraltparagraphen “Landfriedensbruch” aus der Mottenkiste holt, lässt schlimmes befürchten.

http://albertsteinhauser.at/2012/01/16/landfriedensbruch-warum-es-gefahrlich-ist-wenn-dieses-tote-recht-zum-leben-erweckt-wird/

Massenhafte Funkzellenabfrage auch in Berlin «Internet-Law

Netzpoliik.org berichtet heute darüber, dass auch in Berlin, ähnlich wie in Dresden, massenhafte Funkzellenabfragen stattgefunden haben. Belegt wird dies durch Akten der Berliner Polizei, die netzpolitik.org zugespielt wurden und die das Blog veröffentlicht hat.

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Megaupload: Kimble nicht mehr auf der Flucht «Internet-Law

Die Schließung des Sharehosters “Megaupload” duch US-Behörden und die Verhaftung der Verantwortlichen, unter ihnen Kim Schmitz (“Kimble”), hat im Netz hohe Wellen geschlagen und zu kontroversen Reaktionen geführt.

Kim Schmitz wurde allerdings nicht vom FBI verhaftet, wie in Blogs und Zeitungen zu lesen ist, sondern von der neuseeländischen Polizei und zwar auf Grundlage eines internationalen Haftbefehls (US-Haftbefehl mit Auslieferungsersuchen gegenüber den neuseeländischen Behörden). Bis dahin handelt es sich um einen Vorgang der nicht ungewöhnlich ist und international täglich praktiziert wird.

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Netz: Ist Internet-Zugang ein Menschenrecht? «Der Freitag

Netz | 19.01.2012 15:30 | Adam Wagner

Der UN-Menschenrechtsrat hat sich mit Internetsperren und Zugangsbeschränkungen befasst. Der Jurist Adam Wagner hat sich den Bericht des Sonderbeauftragten genauer angesehen

Ein aktueller Bericht des UN-Menschenrechtsrats befasst sich mit der Frage, ob der Zugang zum Internet als ein Menschenrecht betrachtet werden kann, oder sogar muss. Beim Thema Sperrung von Seiten und Zugangsbeschränkungen kommt der Sonderberichterstatter in seinen Schlussfolgerungen zwar zu keinem eindeutigen Urteil, doch er lässt keinen Zweifel daran, dass eine komplette Verweigerung des Zugangs immer eine Verletzung von Artikel 19 des UN-Zivilpakts (ICCPR) bedeutet, in dem das Recht auf Meinungsfreiheit geregelt ist.

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Der Entwurf einer EU-Datenschutzverordnung in der Kritik «Internet-Law

Der vorzeitig geleakte erste Entwurf einer EU-Datenschutzverordnung bietet reichlich Diskussionsbedarf. Johannes Masing, Richter am Bundesverfassungsgericht, hat den Entwurf vor allen Dingen mit Blick auf grundrechtliche und rechtsstaatliche Defizite kritisiert. Simon Möller formuliert bei Telemedicus nunmehr fünf Thesen zur geplanten Datenschutzverordnung, die die Kernprobleme zutreffend umreißen.

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