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INDECT – ProtestWiki

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[Bearbeiten] Was ist INDECT und warum protestieren wir dagegen?

Intelligent information system supporting observation, searching and detection for security of citizens in urban environment = Intelligentes Informationssystem zur Unterstützung von Überwachung, Suche und Erfassung für die Sicherheit von Bürgern in städtischer Umgebung.

INDECT ist ein Forschungsprojet der EU, dass die Sicherheit in den Mitgliedsstaaten “verbessern” soll.

Dafür werden sämtliche Videoströme von allen verfügbaren Kameras an öffentlichen Plätzen zentral gebündelt und von einer Software ausgewertet. Diese anaylisiert dann vollautomatisch die Videos nach “verdächtigem Verhalten” dazu gehören unter anderem wenn eine Person:

  • rennt
  • länger als eine definierte Zeit auf dem Boden oder einer Bank sitzt
  • “herumlungert”
  • Gepäck stehen lässt
  • mit Gegenständen wirft
  • entgegen dem Strom läuft
  • schreit, flucht
  • kämpf

Außerdem werden automatisch alle Personen in einer Momentaufnahme erfasst, sobald ein lauter Knall vor einer der Kameras ereignet (wobei es sich hier genauso um einen platzenden Reifen handeln kann, wie um einen Schuss).

Verhält sich eine eine Person “verdächtig”, werden weitere Maßnahmen eingeleitet: – Das Gesicht wird anhand von biometrischen Punkten gescannt und Daten aus allen Verfügbaren Quellen (Einwohnermeldeämtern, soziale Netzwerke wie Facebook, XING usw.) herbeigezogen um diese zu identifizieren.Je nach “Bedrohungsgrad” werden unter anderem Schritte eingeleitet wie:

  • das Abhören und Aufzeichen sämtlicher Handyaktivitäten
  • das Orte über GPS-Signale, die das Handy abgibt
  • die Verfolgung und Überwachung mit Hlfe von Drohnen (kleine ferngesteuerte Flugobjekte die mit Kameras und einem Mikrofon ausgestattet sind und dessen Einsatz im öffentlichen Luftraum seit Ende 2011 per Gesetz in Deutschland genehmigt wurde)

das Problem hierbei ist, dass die Grenzen zwischen verdächtig und normal nicht genau festgelegt sind und das Projekt selbst nicht mit der Öffentlichkeit kommuniziert wird.

[Bearbeiten] Weblinks

[Bearbeiten] Vorträge und Interviews

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INDECT – ProtestWiki.

USA verabschiedet Polizeistaats-Gesetz | Sein Redaktion

USA verabschiedet Polizeistaats-Gesetz | Sein Redaktion.

Totale Überwachung: Orwell wird von der Realität überholt | Sein Redaktion

Totale Überwachung: Orwell wird von der Realität überholt | Sein Redaktion.

Zehn Wünsche der Urheberrechtsindustrie – Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur (AK Zensur)

| 17 Kommentare | 0 TrackBacks

Der “Wirtschaftsdialog für mehr Kooperation bei der Bekämpfung der Internetpiraterie” vom Bundeswirtschaftsministerium, Internet-Providern und Rechteinhabern hat eine Liste mit zehn möglichen Maßnahmen zusammengestellt. Und siehe da: von Entwarnung kann wirklich keine Rede sein, denn zu den diskutierten Maßnahmen gehört der Ausbau der Abmahnindustrie, De-Anonymisierung der Nutzer, mehr Auskunftsrechte für Rechteinhaber und natürlich weiterhin die Warnhinweise. Insgesamt kann man sagen, dass es sich um einen Frontalangriff auf das Web 2.0 handelt.

Bei den zehn Punkten handelt es sich nach unserer Information um die folgenden:

  1. Durchführung einer Aufklärungskampagne zum Urheberrecht.
    Eine Arbeitsgruppe des Wirtschaftsdialogs hat schon Vorschläge für eine Kampagne erarbeitet.
  2. Die Werbewirtschaft soll dafür sorgen, dass auf Up-/Downloadplattformen keine Werbung mehr geschaltet bzw. nicht mehr dafür bezaht wird.
    Interessant dabei: Zanox als eines der großen Partnerprogramm-Werbenetzwerke gehört der Axel Springer AG. Das zweite große, Affilinet, gehört zu United Internet.
  3. Verstärkung der internationalen Zusammenarbeit, insbesondere bei Downloadportalen und 1-Klick-Hostern.
    Siehe Kimble: das scheint ja doch erste Ergebnisse zu geben.
  4. Die Provider sollen IP-Adressen lange genug speichern, so dass die Abmahnindustrie weiter ausgebaut werden kann.
    Angeblich hat man sich intern bereits auf 7 Tage Mindestspeicherung extra für Auskünfte der Rechteinhaber geeinigt.
  5. Im Justizministerium wird derzeit an der Deckelung der Abmahngebühren gearbeitet. Die Rechteinhaber sprechen sich ausdrücklich dagegen aus.
    Wie zu hören war, müssen die Rechteinhaber richtiggehend getobt und gedroht haben, den Dialog zu verlassen, wenn die Deckelung umgesetzt wird.
  6. Bei Urheberrechtsverletzungen in gewerblichem Ausmaß sieht § 101 UrhG weitere Auskunftspflichten vor. Die Rechteinhaber möchten die Einschränkung auf Gewerblichen Ausmaß gestrichen haben.
    Das bedeutet: jede kleine Urheberrechtsverletzung würde umfassende Auskunftspflichten nach sich ziehen, Rechteinhaber könnten beispielsweise Daten über Nutzer erfragen, die in einem Diskussionsforum zu viel aus einer Zeitung zitieren.
  7. Es steht die Forderung um Raum, umfassendere Möglichkeiten zur Beauskunftung zu schaffen: Neben Anschlussinhaber und Adresse sollen die Provider dem Rechteinhaber auch E-Mail-Adresse, Bankdaten und die IP-Adressen anderer Sitzungen herausgeben.
  8. Es wird eine änderung der Impressumspflicht angestrebt: diese soll auch bei selbst eingestellten Inhalten gelten.
    Sprich: Uploader (z.B. bei bei 1-Klick-Hostern und anderen Plattformen, auf denen häufig Urheberrechtsverletzungen vorkommen) sollen dadurch deanonymisiert werden, andersfalls soll der Plattformbetreiber haften. Je nach Formulierung betrifft das auch Youtube, die Wikipedia und natürlich noch viel mehr.
  9. Statt einer örtlichen Zuständigkeit, sollen Strafverfolgungsbehörden, die Gewerbeaufsicht usw. thematisch organisiert werden. Sprich: Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Internet-Delikte bzw. Urheberrechtsverletzungen.
    Dies ist ein Punkt, der auch in anderem Kontext (Betrug via Internet usw.) immer wieder gefordert wird.
  10. Die Rechteinhaber fordern weiterhin, dass die Provider an Rechtsverletzer Warnhinweise verschicken, wollen aber nicht auf Abmahnungen verzichten.
    Wie bekannt: die Provider lehnen eine freiwillige Lösung ab. Nun liegt es also am Gesetzgeber …

 

Bei den zehn Punkten handelt es sich im Wesentlichen um die Verhandlungsmasse. Daher ist eher nicht zu erwarten, dass alles kommt; aber viele Einzelpunkte sind schon schlimm genug an sich. Als Forderungen an sich sind die meisten Sachen nicht gänzlich neu. Neu ist aber, dass diese auch von der Bundesregierung zumindest in Erwägung gezogen werden. Und im Kontext von ACTA taucht ähnliches auch immer wieder auf …

via Zehn Wünsche der Urheberrechtsindustrie – Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur (AK Zensur).

Revolutionäres Gesetz: Über Deutschland sollen schwere Drohnen fliegen – Nachrichten Politik – Deutschland – WELT ONLINE

Revolutionäres Gesetz: Über Deutschland sollen schwere Drohnen fliegen – Nachrichten Politik – Deutschland – WELT ONLINE.

Die Taskforce INDECT sucht Dich! | STOPP INDECT

Wir sind immer auf der Suche nach weiteren engagierten Mitstreitern, um Aktionen und Kampagnen zu erarbeiten und durchzuführen.

Die Pflege von Website, Sozialen Netzwerken und ähnlichem ist zudem eine Aufgabe, zu der wir immer Unterstützung suchen.
Wie eine Mitarbeit konkret aussehen könnte, kommt ganz auf Dich, Dein Engagement und Deine Fähigkeiten an.
Bereiche gibt es genügend:
– Texte für Blog, Social Networks, etc. erstellen
– Recherche zu den Entwicklungen bei INDECT
– Grafiken für Blog, Flyer, etc. erstellen
– eine neue Kampagne gemeinsam mit- und ausarbeiten, sowie durchzuführen
– generelles “Trommeln” zum Thema
– natürlich genauso eigene Ideen einbringen und diese weiter bringen
Sofern Du nicht nur meckern, sondern selbst zu INDECT aktiv werden möchtest, bitten wir Dich unsere Mailingliste [1] zu abonnieren und Dich dort kurz vorzustellen.
Die Mailingliste ist unser hauptsächlicher Kommunikationskanal und dient der Abstimmung und Koordination.
Wir freuen uns auf Dich!
Deine Taskforce INDECT
[1] https://lists.piratenpartei-bayern.de/mailman/listinfo/taskforce-indect

via Die Taskforce INDECT sucht Dich! | STOPP INDECT.

Brazilian city uses computer chips embedded in school uniforms to keep track of students – 3/22/2012 2:11:33 PM | Newser

Brazilian city uses computer chips embedded in school uniforms to keep track of students – 3/22/2012 2:11:33 PM | Newser.

Schüler werden mit Computerchips überwacht | Digital Life | futurezone.at: Technology-News

Schüler werden mit Computerchips überwacht | Digital Life | futurezone.at: Technology-News.

Datenschutzkonferenz äußert sich zu INDECT, ACTA, Facebook-Fahndung und Co. » Personenfahndung, Soziale Netzwerke, Facebook, EU-Datenschutzverordnung, Bundesdatenschutzbeauftragter, Datenschutzkonferenz » Datenschutzbeauftragter

Datenschutzkonferenz äußert sich zu INDECT, ACTA, Facebook-Fahndung und Co. » Personenfahndung, Soziale Netzwerke, Facebook, EU-Datenschutzverordnung, Bundesdatenschutzbeauftragter, Datenschutzkonferenz » Datenschutzbeauftragter.

Indect – Wir brauchen Videoideen!

Auch hier nochmal der Aufruf:

Wir möchten ein Video zum Thema INDECT machen.
Dazu brauchen wir EUCH!

Habt ihr Ideen, wie man so ein Video umsetzen kann?
Habt ihr Resourcen, die ihr uns zur Verfügung stellen könnt? (Manpower? Requisiten?)

Habt ihr Quellen?
Wenn ja dann ergänzt bitte den Linksammlungs-Thread:
http://www.anonamegame.net/forum/showthr…ght=indect

via Indect – Wir brauchen Videoideen!.

#Indect #Acta Stoppt totalüberwachung in Europa

Ja so sieht es aus und alle sollten sich daran beteiligen. Gerade gestern Abend hatte ich ja wieder etwas zu #ACTA geschrieben. Heute morgen sehe ich dann folgendes mal wieder auf meinem Bildschirm flimmern (hm wobei der flimmert ja nicht mehr merklich)

Ein erneuter Aufruf : 

Zitat:

ACTA, INDECT, SOPA und IPRED müssen in Deutschland ganz klar verboten, diesbezügliche Gesetze bzw. Gesetzesinitiativen u. a. gestoppt und deren Umsetzung verhindert werden. Es untergräbt Völker- und Bürgerrechte, die man sich über Jahre, ja sogar über mehrere Generationen hinweg erkämpft hat. Damit ist wohl alles gesagt. 

Zur Abstimmung geht es hier entlang, macht mit und nehmt  daran Teil und teilt fleißig den Artikel.

LG Der Dom

via #Indect #Acta Stoppt totalüberwachung in Europa.

Sicherheitswahn: Die Technologien des perfekten Überwachungsstaats – Sicherheitswahn – FOCUS Online – Nachrichten

Sicherheitswahn: Die Technologien des perfekten Überwachungsstaats – Sicherheitswahn – FOCUS Online – Nachrichten.

Zukunftsdialog – Details des Vorschlags

  • am 09.02.2012 um 00:07 Uhr von BLNfree84 erstellt

ACTA, INDECT, SOPA, PIPA und IPRED schaden den Bürgern. Es sind Lobbyistengesetze, die nur wenigen Leuten dienen und vielen schaden. Eigentum verpflichtet, heißt es. Daran müssen sich auch Urheber und Rechteverwerter halten. Was veröffentlicht wurde, kann nicht mehr Eigentum eines Einzelnen sein, sofern es sich um keine privaten Daten handelt. Kommerzielle Interessen stehen unter denen der Allgemeinheit.

ACTA, INDECT, SOPA und IPRED müssen in Deutschland ganz klar verboten, diesbezügliche Gesetze bzw. Gesetzesinitiativen u. a. gestoppt und deren Umsetzung verhindert werden. Es untergräbt Völker- und Bürgerrechte, die man sich über Jahre, ja sogar über mehrere Generationen hinweg erkämpft hat. Damit ist wohl alles gesagt. Ich freue mich auf die Diskussion.

Daher fordere ich die Abschaffung von ACTA, INDECT, SOPA, PIPA und IPRED und ähnlichem.

Der Vorschlag wurde folgenden Themen zugeordnet:

  • Bürgerbeteiligung und moderne Verwaltung

via Zukunftsdialog – Details des Vorschlags.

Für INDECT beim Zunkunftsdialog der Bundesregierung stimmen | STOPP INDECT

SOPA, PIPA, IPRED, ACTA und INDECT gefährden die Gesellschaft wie wir sie kennen. Während ACTA und Co. Vertragswerke sind, die scheinbar nur auf die Wahrung von Besitzrechten, gegen Produktpiraterie und Urheberrechtsverletzungen eingehen, handelt es sich bei INDECT um ein Forschungsprojekt, das Überwachung ganzer Städte oder Nationen ermöglichen soll.
Allen oben genannten Akronymen ist gemein, dass sie die Bürgerrechte beschneiden, Grundrechte untergraben und Menschenrechte gefährden.
Bitte voted das Thema im Zukunftsdialog der Bundesregierung nach oben. Wir müssen die Bundesregierung dazu zwingen, sich mit den Bedenken auseinanderzusetzen!
Link: https://www.dialog-ueber-deutschland.de/DE/20-Vorschlaege/10-Wie-Leben/Einzelansicht/vorschlaege_einzelansicht_node.html?cms_idIdea=6904

via Für INDECT beim Zunkunftsdialog der Bundesregierung stimmen | STOPP INDECT.

Farewell Privacy <<Piratenpad: SRHLeQab6j

Farewell Privacy
Am 1. April wird die Vorratsdatenspeicherung eingeführt, daher wollen wir symbolisch unsere Privatsphäre zu Grabe tragen.
Expect us
Anonymous Wien
 
 
 
Was?
Protest bzw Trauermarsch imHinblick auf die VDS
 
Treffpunkt: 
Mariahilferstrasse, Ecke Millergasse. Nähe Westbahnhof am Christian-Broda-Platz 
 
 
Wann:
Am 31.März 2012
Beginn 14:00Uhr
Abmarsch: ca 14:30, damit die, die es net so genau nehmen mit der Zeit, auch noch mitmachen können
Route: 
Die Mariahilferstrasse rauf, bis zum Heldenplatz.
Dort eine kleine Kundgebung aka Pause 😉
Zum Stephansdom runter und weiter zum Parlament
Anmerkung: gizmo
Stephansdom/Innenstadt oft sehr schwierig, insbesondere mit Fzg. 
Kein fzg geplant, auch nicht angemeldet. Aber bisher kam keine Absage von der Polizei
 
Die Planung kann beginnen:
 
Was brauchen wir, was genau machen wir?
Bitte dazuschreiben, wer was machen, organisieren, planen und designen kann
Seit nicht schüchtern, alles rein, was an Ideen herumschwirrt und machbar ist.
Aber achtet bitte auf etwas Übersichtlichkeit. Thx
 
Flyer und Plakate?
 
 
Textideen für Kundgebungen bei Hofburg und vor dem Parlament 
(bitte auf Pastebin oder anderem Pad schreiben, hier nur die links rein wegen Übersichtlichkeit)
Oder Vorschläge für Redner? Redner brauch ma auf jeden Fall auch noch. einen, der sich kurz hält und zum abschluss etwas länger
 
 
Andere Organisationen,  welche ebenfalls gegen VDS sind und mitmachen könnten oder das  bewerben? Ich werd dann zw. 10. und 20. Jänner anfangen, die  anzuschreiben.
 
AK Vorrat
Quintessenz
vibe_at
Die Grünenerledig ich lg 
unwatched.org
ccc??
Initiative für Netzfreiheit – https://netzfreiheit.org/
gegenvds.at http://gegenvds.at
jay-ich könnte anfragen bei den FReiheitlichen wenn ihr wollt !!! weil auch sie sind dagegen !!! NO WAY populisten brauchen wir nicht. NEVER
 
 
Sarg: Jemand vom Forum hat Zugriff auf einen Sarg,  Mal sehen, ob das noch gilt.
gizmo: Sargtischlerei für Sponsoring anfragen (die haben solche )? A: zu viel aufwand – entweder selber aus Karton bauen oder ausborgen (Protest-Sarg).
 
Musik: irgendwas trauriges, ist ja ein Trauermarsch 😉 Spielt vl wer ein passendes Instrument? Sonst CD: 
Chopin – Funeral March
– Soundtrack FF12/Requiem for a Dream
– Matrix Theme (Part 1)
Sandbürger – Rainer von Vielen
 
Was fällt euch noch ein?
 
Vielleicht Porträtfotos von allen Politikern a la Totenbilder gestalten, die für die VDS zugestimmt hatten. Zumindest von den bekanntesten oder Todesanzeigen?
 
Flyerdesign wie todesmeldung…
dazu getötet durch (logos spö/övp) im Auftrag von (Logo EU)
 

via Piratenpad: SRHLeQab6j.

INDECT « Anonymous Wien

Der Weg in die Hölle ist stehts mit guten Absichten gepflastert, oder….

Was ist INDECT?

Im Zuge des 7. Forschungsrahmenprogramms der EU-Kommission startet 2009 das Forschungsprojekt INDECT mit einem Budget von rund 15 Millionen Euro, und soll 2013 abgeschlossen sein.

INDECT steht für “Intelligent information system supporting observation, searching and detection for security of citizens in urban environment” (“Intelligentes Informationssystem, das Überwachung, Suche und Entdeckung für die Sicherheit von Bürgern in einer städtischen Umgebung unterstützt”).

INDECT ist das umfassendste Überwachungsprogramm, das je erforscht werden sollte. Es umfasst nicht nur das Internet. Auch Menschen auf der Straße werden INDECT nicht entgehen. INDECT wird wissen, wo wir sind, was wir tun, weshalb wir es tun und wird versuchen zu erahnen, was wir demnächts tun werden. INDECT wird wissen, wo wir arbeiten, mit wem wir telefonieren oder chatten.
Ein allumfassender Bevölkerungsscanner.

INDECT hat das Potenzial, unsere Gesellschaft auf lange Sicht zu verändern und zu manipulieren.
Das Wissen um die ständige Möglichkeit der Beobachtung führt zur Selbstzensur und Selbtdisziplinierung.
Daraus resultieren soziale Konformität des Individuums und Verlust der Individualität.
Hinzu kommt natürlich die Gefahr, dass die gewonnenen Daten gestohlen werden.
Ein solcher Datenschatz wird unweigerlich zu einer einladenden Beute, und nicht zu vergessen die Gefahr des Missbrauchs.

Wieviel ist uns unsere “Sicherheit” wert? Und wieviel Überwachung verträgt die Freiheit?

INDECT beinhaltet folgende Maßnahmen:

  • Überwachung des Internets mit Hilfe von Suchmaschinen im www, UseNet, Social Networks (Facebook, StudiVZ etc.), Foren, Blogs, P2P-Netzwerke sowie individuelle Computersysteme
  • Auffinden von Bildern und Videos mit Hilfe von Wasserzeichen, sowie automatisierte Suchroutinen zum Aufspüren von beispielsweise Gewalt oder “abnormalem Verhalten”
  • Eine weiterentwickelte Computerlinguistik, deren Suchroutinen in der Lage sind Beziehungen zwischen Personen, sowie den Kontext einer Unterhaltung, z.B. in Chats, bei der Interpretation der Sprache, mit einzubeziehen
  • Mobiles städtisches Überwachungssystem
  • Fliegende Kameras (so genannte “Unmanned Aerial Vehicles” )
    Die UAV sollen “intelligent und autonom” vernetzt werden und miteinander kooperieren, um verdächtige bewegliche Objekte automatisiert und eigenständig sowohl identifizieren als auch im städtischen Raum per Schwarmverhalten verfolgen zu können.
  • Überwachungskameras nutzen die biometrischen Daten aus Pässen und Personalausweisen, um Personen zu identifizieren und Bewegungsmuster zu erstellen.

Die so gewonnen Daten sollen in einer Datenbank gespeichert werden und durch andere, bereits vorhandene Daten ergänzt werden, die unter anderen durch die sog. Vorratsdatenspeicherug gewonnen werden.

WER IST VERDÄCHTIG?

Die polnische Polizei führte eine interne Umfrage durch, um Kriterien für “abnormales Verhalten” zu bestimmen. Auffälliges und womöglich gefährliches Verhalten wäre:

  • Bewegung gegen die “Fluchtrichtung”
  • Fahren gegen die Einbahn
  • “Herumlungern”
  • Treffen von mehr als X Personen
  • Autodiebstahl
  • Laufen
  • Zu schnelles Fahren
  • Fallende Personen
  • Gepäck vergessen
  • Herumsitzen, länger als…
  • Schreien
  • Schüsse, Explosionen
  • Fluchende Personen

Man ist also in nahezu jeder Situation verdächtig. Wer im öffentlichen Nahverkehr auf dem Fußboden sitzt, zu lange mitfährt oder sein Gepäck vergisst, mss mit Maßnahmen der Polizei rechnen. Genauso verdächtig sind “herumlungern”, sich mit zu vielen Personen treffen und fluchen.

Anhand der gewonnenen Profile über jeden einzelnen sollen die automatisierten Programme lernen, sogenannte “Gefährder” selbständig zu erkennen. Wird ein solcher potentieller “Gefährder” erkannt, können seine Daten ebenfalls selbstständig vom System eingeholt werden. Nach kurzer Durchleuchtung der Informationen wird die Person in eine bestimmte Gefahrenkategorie eingeteilt und gegebenenfalls (z.B. bei “sehr verdächtig”) die Polizei informiert.

2012 soll INDECT an den Besuchern der Fußball-Europameisterschaft in Polen/der Ukraine getestet werden. Die Ziele dieses Feldversuchs sollen Registrierung von “abnormalem Verhalten” sowie das gezielte Filtern von Sprechchören sein.
2013 wird das Europäische Forschungsprojekt beendet sein.

Wer überwacht die Überwacher?

Aufgrund der Kritik am Projekt beschlossen die Verantwortlichen eine neue Geheimhaltungsstufe. Welche Daten des Forschungsprojekts an die Öffentlichkeit gelangen, beschließt ein INDECT-”Ethikrat”.

Drew Harris, stellvertretender Polizeichef (Nordirland)

Zulema Rosborough, Polizeibeamter (Nordirland)

Ralph Roche, Anwalt für Menschenrechte (Poizei von Nordirland)

Mariusz Ziółko, Forschern im Bereich der Sicherheitstechnologien,
(AGH – University of Science and Technology, Polen)

Andreas Pongratz, Multimedia-Industrie (ART-X aus Österreich)

Dobrosław Kot, Doktor der Philosophie (extern)

Emil Pływaczewski, Jura-Professor (extern)

Tom Sorell, Ethik-Professor (extern)

Ist es vertretbar, dass mehr als die Hälfte des INDECT-Ethikrates aus der Polizei Nordirlands, welche am Projekt beteiligt ist oder anderen Profiteuren besteht? Natürlich, es gibt sicher keinen Interessenskonflikt…

Wer ist beteiligt?

17 Partner sind an INDECT beteiligt.
http://www.indect-project.eu/indect-partners

Darunter sind auch 2 österreichische Beteiligungen:
Fachhochschule Technikum Wien und
ART-X Pro Division GmbH aus Pinkafeld (deren Chef übrigens im Ethikrat sitzt)

via INDECT « Anonymous Wien.

Multimedia Communications, Services & Security 2012

In recent years, Multimedia Communications, Services and Security have been contributing extensively to our life experience and are expected to be among the most important applications in the future. The objective of the Multimedia Communications, Services & Security (MCSS’12) conference is to present research and developing activities contributing to aspects of multimedia communications, systems and security. We are inviting both theoretical and experimental papers as well as work-in-progress research. The main topics of interest are as follows:

Audio-visual systems including novel multimedia architectures and SOMA

Multimedia and data fusion in personal, sensor, p2p and ad-hoc networks

Acquisition of multimedia content and QoE management in content distribution networks

Seamless mobility of multimedia services including mobile and wireless access networks

Watermarking technology and applications

Network measurement, monitoring and performance evaluation of multimedia services

Reliability, availability, serviceability of multimedia services

Searching methods, search engines and applications

Multimedia surveillance and compound security, object tracking and threat detection

Semantic description of multimedia data and metadata information systems

Intelligent monitoring of objects and areas, recognition with automatic categorization

Modern computing methods for multimedia systems and authentication of multimedia content

Interactive multimedia applications

Ethical issues and law aspects in video surveillance, Internet monitoring, security research

Intelligent urban environment observation systems including safety monitoring and evacuation

Cybercrime – threats and counteracting

Cryptography and data protection, including quantum cryptography

Evaluation of security features in end-user applications

Parallel processing of audio & video, video processing through cloud computing, video transcoding

Intelligent searching of multimedia content

Biometric applications

Privacy protection

The conference objectives are in conformance with the objectives of the FP7 Security Research. During the conference, a presentation of the FP7 Security Research will be shown. Objectives of the FP7 Security Research are as follows:

to develop technologies for building capabilities needed to ensure the security of citizens from threats (terrorism, natural disasters, crime), while respecting human privacy,

to ensure optimal use of technologies to the benefit of civil European security,

to stimulate the cooperation for civil security solutions,

to improve the competitiveness of the European security industry, and

to deliver mission-oriented research results to reduce security gaps.

via Multimedia Communications, Services & Security 2012.

Taskforce-INDECT Infoseite <<lists.piratenpartei-bayern.de

FÜR ABOS ECT BITTE ORIGINALLINK ANKLICKEN UND KÄSTCHENS AUSFÜLLEN 🙂

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Die Taskforce INDECT sucht Dich! | STOPP INDECT

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Datenschützer gegen EU-weite Telekommunikationsüberwachung ››heise online

heise online | Datenschützer gegen EU-weite Telekommunikationsüberwachung.

Das schriftliche Urteil im Tierschutzprozess ››Martin Balluchs Blog

März 15th, 2012

 

Vor 9 Jahren befreite ich 7 Hühner aus einer Legebatterie und brachte sie in die Notaufnahme der veterinärmedizinischen Uni Wien. Ich teilte der Behörde meine „Straftat“ mit und wurde angeklagt. Die zweite Instanz sprach mich mit deutlichen Worten frei, meine Aktion sei nicht strafwürdig, weil ich im Sinne der Gesellschaft gehandelt habe. Das löste einen großen Druck seitens der Tierindustrie auf die 3 Richter aus, die dieses Urteil gefällt hatten. Ich wurde sogar angerufen und von Richterseite gebeten, den entsprechenden Bericht von unserer Webseite zu nehmen. Dieser Bitte kam ich aber nicht nach, zu wichtig war mir die politische Dimension dieses Verfahrens. Einige Wochen später kam das schriftliche Urteil – und es war total entschärft, es wurde ganz anders argumentiert, es war politisch nicht mehr verwertbar.

 

Bei Richterin Arleth im Tierschutzprozess fürchtete ich Ähnliches. Bei ihrer mündlichen Urteilsverkündung äußerte sie sich ganz deutlich. Danach wurde sie beruflich abgestuft und sicherlich justizintern angegriffen. Jetzt ist das schriftliche Urteil da. Hält es den Vergleich mit dem mündlichen Urteil stand?

Ja. Es hält. Die Richterin hat zwar einige Dinge in das schriftliche Urteil aufgenommen, die nicht nur unnötig sind, sondern auch, zeigen, dass sie hier etwas nicht verstanden hat. Aber in den wesentlichen Dingen hält das schriftliche Urteil, was das mündliche versprochen hat, es ist geradezu radikal!

Warum es zum Freispruch kam:

 

Das Beweisverfahren ergab, dass der Kern der ‚Tierrechtsbewegung‘, der ‚Protestbewegung‘, der Tätigkeit des VGT und der BAT in legalen Tätigkeiten wie z.B. Anmelden und Durchführen von verfassungsrechtlich geschützten Kundgebungen besteht.
[…]
Das gesamte umfassende Beweisverfahren bot keinerlei Anhaltspunkte, wonach Angeklagte, die im VGT tätig sind, für Straftaten verantwortlich sind.
[…]
Das umfassende, erschöpfende Beweisverfahren ergab, dass die ALF keine kriminelle Organisation im strafrechtlichen Sinn ist.
[…]
Es kann nicht festgestellt werden, dass es einen Zusammenhang zwischen Personen, die an Aktionen des ‚zivilen Ungehorsams‘ beteiligt waren und Personen, die Sachbeschädigungen durchführten, gab.
[…]
Festgestellt wird, dass es im Zuge von Versammlungen zu keinen Sachbeschädigungen kam.

 

Einer Firma eine Tierschutzkampagne anzudrohen ist nicht Nötigung:

 

Wenn der Täter ein Ziel verfolgt, auf das er ein Recht hat oder wenigstens zu haben glaubt und der Täter zur Durchsetzung dieses Zwecks mit einem Übel droht, auf dessen Realisierung er ein Recht hat, sollte der Täter straflos bleiben. Das grundsätzliche Recht jedes einzelnen für Belange des Tierschutzes einzutreten und eine entsprechende Bewusstseinsbildung zu erwirken ist unbestritten. Der Zweitangeklagte drohte mit einem Übel, auf dessen Realisierung er ein Recht hat, schließlich gehören Versammlungsfreiheit bzw. Meinungsfreiheit zu den verfassungsrechtlich geschützten Grundrechten in Österreich.

 

Computerverschlüsselung ist unverdächtig:

 

Nach dem EDV-Experten Breitsching, der eine 16 jährige forensische Datensicherungserfahrung in Österreich hat, verschlüsseln Beschuldigte mit politischem Hintergrund deren Dateien. So folgte das Gericht den Angaben des Fünftangeklagten DI Völkl, wonach deshalb im politischen Bereich verschlüsselt werde, weil man dort Problembereiche im Datenschutz erkenne, es bestehe eine Sensibilisierung hinsichtlich der Problematik. Man habe eine gewisse Angst vor einem Überwachungsstaat und vor staatlichen Repressalien.

 

Ziviler Ungehorsam:

 

Die Angeklagten können als ‚Grenzgänger‘ gesehen werden, die in Kenntnis der Rechtslage juristische Grenzen ausloten. […] Dabei wurden von den Angeklagten teilweise bewusst zur Zielerreichung, nämlich z.B. Pelzfreiheit, Übertretungen von Verwaltungsgesetzen bzw. Verletzung von zivilrechtlichen Bestimmungen in Kauf genommen. Es obliegt nicht dem Gericht zu beurteilen, ob diese Art von Gesetzesübertretungen ethisch legitime Mittel zur Verfolgung von Zielen wie z.B. Pelzfreiheit bzw. Gesetzesänderungen sind. Gerichte stehen naturgemäß zur Einhaltung von Gesetzen.

Kronzeuge Plank:

 

Es ist eher davon auszugehen, dass Dr. Plank eine Gelegenheit sah, sich für das – für ihn – vom Erstangeklagten verursachte persönliche Ungemach zu ‚rächen‘. […] In Gesamtschau sämtlicher in der Beweiswürdigung angeführten Umstände waren die belastenden Angaben des Dr. Franz Plank äußerst unglaubwürdig.

Linguist Schweiger:

 

So hält die Gutachtenserstattung insgesamt der vom Gericht vorzunehmenden Plausibilitätskontrolle nicht stand. […] So konnte der Sachverständige die Unklarheitsursache nicht eruieren, was den letztlich zwingenden Schluss bedingte, dass der Befund unbestimmt war. Zusammengefasst ist den Ausführungen des Sachverständigen letztlich nicht klar und eindeutig zu entnehmen, welche Texte er konkret begutachtet hat.

LVT-Chef und SOKO-Chef Erich Zwettler lügt mehrmals vor Gericht:

 

Als schlichte Schutzbehauptung wertete das Gericht die Zeugenaussage des Mag. Erich Zwettler in der Hauptverhandlung am 28. 7. 2010, wonach die ‚VE ein paar Monate‘ gelaufen sei, zumal der Führer der verdeckten Ermittlerin CI Stefan Wappel, sowie die Zeugin ‚Danielle Durand‘ jeweils ausführten, sie sei insgesamt 15 Monate als Aktivistin in der Szene aufgetreten.
[…]
Wenn nun Mag. Zwettler zeugenschaftlich einvernommen ausführte: ‚Ab 1. 1. 2008 hat die Sache rechtlich anders ausgesehen … entschieden worden, dass man keine verdeckte Ermittlung macht‘, dann ist diese Aussage als schlichte Schutzbehauptung zu werten. Von einer alternativ strukturierten Realität kann nicht ausgegangen werden, zumal zum Zeitpunkt der Aussage des SOKO-Chefs Mag. Erich Zwettler der Bericht der verdeckten Ermittlerin ‚Danielle Durand‘ nicht vorlag.
[…]
Wenn Mag. Zwettler weiters angab, nichts von einer Vertrauensperson gewusst zu haben, dann ist das ebenfalls als schlichte Schutzbehauptung zu werden. Der Zeuge AI Raab gab in der Hauptverhandlung an, dass die SOKO-Leitung, die Mag. Zwettler innehatte, wegen einer Vertrauensperson angefragt habe. […] Tatsächlich kam es zum Einsatz der Vertrauensperson VP 481, nämlich Esther Hofbauer.

 

Der Einsatz der verdeckten Ermittlerin war illegal:

 

Als Zielvorhaben der SOKO wurden […] Erkenntnisgewinn über Aktivisten, Ermittlungen, Klärung abgelaufener Straftaten […] angeführt. Als taktische Maßnahme fand sich die verdeckte Ermittlung. […] Des weiteren findet sich die Formulierung, dass im Bereich der Strukturermittlungen große Fortschritte gemacht worden seien, und dass man besonderes Augenmerk auf weitere Strukturermittlungen im Hinblick auf § 278a StGB richten werde (Ziele, Kommunikation, Finanzierung, Planung, Arbeitsteilung, geistige Abschottung). Des weiteren findet sich der Passus ‚Fortsetzung des VE-Einsatzes (ab 1. 1. 2008 von StA genehmigungspflichtig, was auch geschehen wird)‘. Daraus ist eindeutig zu würdigen, dass der Leiter der SOKO-Bekleidung Mag. Erich Zwettler sehr wohl wusste, dass ab 1. 1. 2008 eine geänderte Rechtslage für den weiteren Einsatz der verdeckten Ermittlerin ‚Danielle Durand“ vorliegend war und die Fortsetzung des VE-Einsatzes einer Genehmigung der StA bedurfte. Eine diesbezügliche Genehmigung wurde nach den Ergebnissen des Beweisverfahrens jedoch nicht eingeholt.
[…]
Erst durch Recherchen der Angeklagten konnte im Zuge der Verteidigungsstrategie hervorgebracht werden, dass ‚Danielle Durand‘ eine lang eingesetzte verdeckte Ermittlerin war. Nachdem aus dem Dokument und dem Inhalt des Berichts der VE hervorging, dass es sich um Strukturermittlungen handelte, daher eine Anordnung der StA Wr. Neustadt für den Einsatz der verdeckten Ermittlerin ab 1. 1. 2008 erforderlich war – diese Anordnung jedoch nicht vorlag – sah sich Mag. Zwettler veranlasst, in der Hauptverhandlung diese Schutzbehauptung auszuführen.
[…]
Das Gericht geht davon aus, dass Mag. Zwettler [beim VE-Einsatz] von Strukturermittlungen ausging, zumal er dieses Wort selbst in seinem Zwischenbericht anführte. […] Aus dem Bericht der VE ergeben sich systematische, über längere Zeit durchgeführte Ermittlungen, Strukturermittlungen.
[…]
[Für den VE-Einsatz] ist ein Interesse an der Aufklärung vergangener Straftaten eher lebensnah. Dies ergibt sich aus dem Umstand, dass die verdeckte Ermittlerin im Zuge ihrer Tätigkeit Flaschen am 12. 5. 2007 und am 23. 6. 2007 sicherte, aus denen zuvor getrunken wurde. Das macht nur Sinn, um DNA zu gewinnen, die mit den DNA-Merkmalen der einliegenden DNA-Profile von unbekannten TäterInnen verglichen werden kann.

 

Es gibt Meinungsfreiheit:

 

Bei manchen Angeklagten war ein Sympathisieren mit der ‚ALF-Ideologie‘ nachweislich, eine Gesinnung, die in einer Demokratie als zulässig erachtet werden muss. Mag es auch für den Durchschnittsbürger bedenklich sein, dass manche Personen der Tierrechtsbewegung Sachbeschädigungen, Brandanschläge, Tierbefreiungen, somit Straftaten nach dem Strafgesetzbuch, als legitimes Mittel zur Verfolgung ihrer Ziele sehen, ist dies alleine für sich gesehen strafrechtlich im Hinblick auf § 278a StGB unerheblich. […] Diese Gesinnung kann als Abfluss der Meinungs- und Gesinnungsfreiheit in einer Demokratie gesehen werden.

 

Die Befreiung von Nerzen aus 0,27 m² Käfigen ist Tierquälerei:

 

Auch wenn die Tiere vor ihrer Entziehung aus den Käfigen in diesen nicht artgerecht (Anmerkung: Die Art der Haltung der Minks war damals nicht gesetzwidrig) gehalten wurden, entsprach dieser Zustand doch jenem, den sie zeitlebens gewohnt waren. Der Stress, unter dem sie in den Käfigen litten, war daher geringer als der, dem sie nach ihrer Freilassung ausgesetzt waren.

 

Eine Schweinebefreiung durch TierschützerInnen ist nicht Tierquälerei:

 

Hinsichtlich des angeklagten Deliktes der Tierquälerei ist darüber hinaus anzumerken, dass ungeachtet des mangelnden Nachweises objektiver Tatbestandserfüllung auch der notwendige Vorsatz nicht erweislich wäre.

 

Zur langen Prozessdauer:

 

Die Hauptaufgabe des Strafgerichts besteht jedoch nicht darin, ein Verfahren in übermütiger Raschheit zu Ende zu führen.

via Das schriftliche Urteil im Tierschutzprozess | Martin Balluchs Blog.

Obama signs anti-protest Trespass Bill ››RT

Published: 10 March, 2012, 00:52

Only days after clearing Congress, US President Barack Obama signed his name to H.R. 347 on Thursday, officially making it a federal offense to cause a disturbance at certain political events — essentially criminalizing protest in the States.

 

RT broke the news last month that H.R. 347, the Federal Restricted Buildings and Grounds Improvement Act of 2011, had overwhelmingly passed the US House of Representatives after only three lawmakers voted against it. On Thursday this week, President Obama inked his name to the legislation and authorized the government to start enforcing a law that has many Americans concerned over how the bill could bury the rights to assemble and protest as guaranteed in the US Constitution.

Under H.R. 347, which has more commonly been labeled the Trespass Bill by Congress, knowingly entering a restricted area that is under the jurisdiction of Secret Service protection can garner an arrest. The law is actually only a slight change to earlier legislation that made it an offense to knowingly and willfully commit such a crime. Under the Trespass Bill’s latest language chance, however, someone could end up in law enforcement custody for entering an area that they don’t realize is Secret Service protected and “engages in disorderly or disruptive conduct” or “impede[s] or disrupt[s] the orderly conduct of Government business or official functions.”

The Secret Service serves as the police that protects not just current and former American presidents, but are also dispatched to monitor special events of national significance, a category with a broad cast of qualifiers. In the past, sporting events, state funerals, inaugural addresses and NATO and G-8 Summits have been designated as such by the US Department of Homeland Security, the division that decides when and where the Secret Service are needed outside of their normal coverage.

Mara Verheyden-Hilliard of the Partnership for Civil Justice Fund tells the International Business Times that the Trespass Bill in its current form “means it’s easier to prosecute under ‘knowingly,’” instead of both knowingly and willfully, “which is an issue because someone could knowingly enter a restricted but not necessarily realize they are committing a crime.” Speaking with IB Times, Verheyden-Hilliard tries to lay to rest claims that the Constitution will be crippled by the Trespass Bill, but acknowledges that it does indeed allow law enforcement to have added incentive to arrest protesters who could be causing a disturbance.

“[HR 347] has been described as a death knell for the First Amendment, but that isn’t supported by the facts,” Verheyden-Hilliard adds. “This has always been a bad law.”

Gabe Rottman of the American Civil Liberties Union adds to IB Times, “Bottom line, it doesn’t create any new violations of the law.” So far, however, it has raised awareness of the levels that the US government are willing to go to in order to make it harder to express ones’ self.

Under the act, protesting in areas covered by Secret Service could land a demonstrator behind bars, and the thing about the Secret Service (in case you couldn’t tell by their name), is that they don’t always make it clear where they are. You could even say that the service they provide, at times, is kept secret.

Presidential hopefuls Newt Gingrich, Mitt Romney and Rick Santorum are now officially covered under Secret Service protection, making it a federal offense to disrupt a campaign stop. That means whether it’s by way of a glitter bomb protest or causing a disturbance on the same Holiday Inn hotel floor that Santorum is staying in, doing such could cause a bit of a legal battle for the persons involved.

Although the G-8 Summit originally scheduled for Chicago this spring would have made much of the Windy City a protected area where crimes could easily be tacked on to arrested protesters, the event was moved this week to the presidential retreat at Camp David. In turn, many have suggested that the White House is only going out of their way to limit protesting rights. While a Chicago summit would have meant the Trespass Bill could have been enforced in the same area where thousands of demonstrators were expected to protest, moving the event to a heavily fortified rural location will instead deter protesters from likely coming close atto the meeting at all.

And before you forget, the president can now detain you for getting too close to his front yard, order your assassination if the country considers you a threat and lock you away for life with no charge if you’re alleged to be a terrorist. You, on the other hand, can’t yell obscenities at Newt Gingrich without risking arrest.

via Obama signs anti-protest Trespass Bill — RT.

13.03.2012 um 09.00: FIGHT REPRESSION! – emotional car crash ››mahriah.posterous.com

Was genau Ihr jetzt dagegen tun könnt?

Kommt zum Prozessbeginn am

13.03.2012 um 09.00 Uhr im

Landesgericht Josefstadt (Raum 205)

und zeigt eure Solidarität, informiert euch über den Prozessverlauf, verbreitet die Neuigkeiten ihres Twitter-Accounts und seid laut dabei!

19 Monate nach ihrer Enthaftung beginnt am 13. März der Prozess gegen die vier Aktivist*innen J.A.I.B. im Landesgericht Josefstadt. Nach dem Tierschutzprozess wird nun erneut versucht mit Hilfe des Paragraphen 278 eine politische Bewegungen zu kriminalisieren.

Wann genau begonnen wurde die unibrennt-Bewegung zu observieren, ist nicht klar, in der Chronologie der Geschehnisse wird jedoch deutlich wie konsequent die Ermittlungen der Abteilung des Landesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung Wien stattgefunden haben.

Am 12. Mai  schreibt Abteilungsleiter Hofrat Mag. Erich Zwettler einen Anfallsbericht in dem erweiterte Ermittlungen gegen Studierende (die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, Observationen und verdeckte Ermittlungen) unter der Heranziehung des Ermittlungsparagraphen § 278b beantragt werden.

Ab Mai werden demnach mehrere Personen unter dem Verdacht der Bildung einer terroristischen Vereinigung überwacht. In der Nacht vom 27. auf den 28. Juni kommt es zum ominösen AMS-Mülleimerbrand und schon am 06. Juli folgen Hausdurchsuchungen und Festnahmen.

 Als Vorwand für Durchsuchungen von drei WGs und dem Kaleidoskop, sowie für die Beschlagnahmung zahlreicher Gegenstände und die anschließenden Verhaftungen dient ein AMS-kritisches Video /Kommunique auf at.indymedia.org. Zwei Wochen später wird eine weitere Person festgenommen und Untersuchungshaft über alle vier (J.A.I.B.) verhängt. Daraufhin werden sie noch weitere fünf(!) Wochen in U-Haft festgehalten.

Bis es im Oktober 2011 zur endgültigen Anklage kommt, werden weitere Personen verhört und unter anderem eine Videoaufnahme einer Abschiebung am Flughafen Wien Schwechat als Vorbereitung für einen terroristischen(!) Anschlag eingestuft. Es wird deutlich wie mit allen Mitteln versucht wird den Tatbestand des §278b zu konstruieren, Ähnliches konnte man auch bei den Ermittlungen im Tierschutzprozess beobachten.  

Die ÖH/Akademie kritisiert das Vorgehen des Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung und der Staatsanwältin Nina Maygründter und fordert Freisprüche für die vier Angeklagten.

Dass auch dieser Prozess ein politischer ist, wurde bei der letzten Solidaritäts-Demonstration deutlich. Das Polizeiaufgebot war unverhältnismäßig und während der gesamten Demoroute filmten mehrere Beamte das Geschehen.

Auch wenn die Anklage jetzt „nur“ mehr „versuchte Brandstiftung“ lautet, neben den drohenden Strafen für die vier (ein bis zehn Jahre Haft), dürfen wir nicht zulassen dass die offensichtlichen Versuche politischen Aktivismus zu kriminalisieren auch nur den kleinsten Erfolg haben.
Wir lassen uns nicht Einschüchtern und bleiben widerständig!

Was genau Ihr jetzt dagegen tun könnt? Kommt zum Prozessbeginn am 13.03.2012 um 09.00 Uhr im Landesgericht Josefstadt (Raum 205) und zeigt eure Solidarität, informiert euch über den Prozessverlauf, verbreitet die Neuigkeiten ihres Twitter-Accounts und seid laut dabei!

FIGHT REPRESSION!

KEINE KRIMINALISIERUNG VON POLITISCHEN WIDERSTAND


weiterführende Links:

Radio-Orange-Studiogespräch mit J.A.I.B.

Kaleidoskop zur Repression 2010

Broschüre von fightrepression2010.tk

FM4 Jugendzimmer mit den Angeklagten

via FIGHT REPRESSION! – emotional car crash.

Am 13. März 2012 beginnt Prozess wegen des Vorwurfs versuchter Brandstiftung bei AMS. Studiogespräch mit Angeklagten J.A.I.B. <<cba.fro.at

Am 13. März beginnt im Landesgericht für Strafsachen in Wien der Prozess gegen jene vier Aktivist_innen, die 2010 wegen des Vorwurfs, einen Altpapiercontainer beim einem AMS angezündet zu haben, in U-Haft saßen. Observierungen, Hausdurchsuchungen und Verhaftungen wurden mit dem Vorwurf der Bildung einer terroristischen Vereinigung zu begründen versucht. Diese Vorgehensweise lässt sich nach Ansicht  der Betroffenen mit dem Versuch, politische Bewegungen zu kriminalisieren und linke Strukturen zu durchleuchten, erklären.
Der Prozess ist ein politischer, auch wenn die Anklage jetzt „nur“ mehr „versuchte Brandstiftung“ lautet. Es drohen Strafen von ein bis zehn Jahren Haft.

Für Samstag, 10. März wird zu einem internationalen Antirepressionstag aufgerufen. In Wien wird eine <strong>Antirepressionsdemo</strong> vorbereitet.
Treffpunkt: Samstag, 10. März 2012, 15 Uhr: Uni Wien

Prozessbeginn: Dienstag, 13. März, 9 Uhr, Landesgericht für Strafsachen, Landesgerichtsstraße 1. Raum 205.
(Besucher_innen bitte bereits 8.00 Uhr kommen; Kundgebung ab 9.00 Uhr)

Mehr Informationen: http://fightrepression2010.lnxnt.org/

via http://cba.fro.at/55802

GPA-djp – Journalistengewerkschaft startet Online-Petition gegen Anschlag auf die Pressefreiheit ››gpa-djp.at

Unterstützen Sie die Forderungen der Journalistengewerkschaft in der GPA-djp

Die geplante Änderung der Strafprozessordnung (StPO) birgt für Redaktionen einigen Sprengstoff. In einer überfallsartigen Änderung des ursprünglichen Ministerratsentwurfs und nach Ende der Begutachtungsfrist hat Justizministerin Beatrix Karl Formulierungen eingeschleust, die das Redaktionsgeheimnis und damit die Pressefreiheit abschaffen. Die Journalistengewerkschaft startet deshalb eine Online-Petition gegen diesen Anschlag auf die Pressefreiheit.

Unterstützen Sie mit Ihrer Unterschrift die Forderungen der Journalistengewerkschaft in der GPA-djp!

Jetzt unterschreiben!

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Konkret geht es darum, dass weisungsgebundene Staatsanwälte mit Hilfe der Polizei praktisch jederzeit redaktionelle Unterlagen und Daten von Redaktionscomputern beschlagnahmen können. “Damit hängt die Regierung den Bürgerinnen und Bürgern praktisch einen Maulkorb um”, kritisiert Franz C. Bauer, Vorsitzender der Journalistengewerkschaft in der GPA-djp, diesen Schritt: “Informanten wird damit jeder Schutz entzogen. Die Aufdeckung von Korruptionsfällen und Fehlverhalten der Regierung sollen damit praktisch unmöglich gemacht werden.”

Fritz Wendl, Vorsitzender des GPA-djp-Wirtschaftsbereichs ORF und Töchter erinnert daran, “dass es in der Folge der verfassungswidrigen staatsanwaltlichen Versuche, ‘Am Schauplatz’-Rohmaterial zu beschlagnahmen, und einem exemplarischen höchstgerichtlichen Grundsatzurteil zur Sicherung des Redaktionsgeheimnisses auch mehrere politische Versprechungen zur weiteren Absicherung der für die Meinungsfreiheit unverzichtbaren Unantastbarkeit journalistischen Materials gegeben hat. Genau das Gegenteil hat das Justizministerium nun offenbar vor, dessen Pläne deutlich machen, wie sehr das Redaktionsgeheimnis hierzulande immer wieder gefährdet ist und wie unumgänglich immer wieder geforderte verbesserte Absicherungen sind”.

Die GPA-djp fordert die Regierung auf, diesen ungeheuerlichen Entwurf unverzüglich zurückzuziehen. Die Nationalratsabgeordneten werden aufgefordert, wachsam zu sein und derartigen Bestrebungen, die auf Zensur hinauslaufen, keine Chance auf parlamentarische Zustimmung zu geben.

via GPA-djp – Journalistengewerkschaft startet Online-Petition gegen Anschlag auf die Pressefreiheit.

§ 31 MedienG (Mediengesetz), Schutz des Redaktionsgeheimnisses ››JUSLINE Österreich

(1) Medieninhaber, Herausgeber, Medienmitarbeiter und Arbeitnehmer eines Medienunternehmens oder Mediendienstes haben das Recht, in einem Strafverfahren oder sonst in einem oder einer Verwaltungsbehörde als Zeugen die Beantwortung von Fragen zu verweigern, die die Person des Verfassers, Einsenders oder Gewährsmannes von Beiträgen und Unterlagen oder die ihnen im Hinblick auf ihre Tätigkeit gemachten Mitteilungen betreffen.

(2) Das im Abs. 1 angeführte Recht darf nicht umgangen werden, insbesondere dadurch, daß dem Berechtigten die Herausgabe von Schriftstücken, Druckwerken, Bild- oder Tonträgern oder Datenträgern, Abbildungen und anderen Darstellungen mit solchem Inhalt aufgetragen wird oder diese beschlagnahmt werden.

(3) Inwieweit die Überwachung von Nachrichten von Teilnehmeranschlüssen eines Medienunternehmens und eine optische oder akustische Überwachung von Personen unter Verwendung technischer Mittel in Räumlichkeiten eines Medienunternehmens zulässig sind, bestimmt die Strafprozeßordnung.

Entscheidungen zu § 31 MedienG

Entscheidungen zu § 31 Abs. 2 MedienG
  •  Entscheidungen des UVS (seit 01/1991)

via § 31 MedienG (Mediengesetz), Schutz des Redaktionsgeheimnisses – JUSLINE Österreich.

ACTA-Infografik: Werden und Vergehen? ››europarl.europa.eu

ACTA, das umstrittene Anti-Piraterieabkommen, wurde bereits von vielen EU-Staaten unterzeichnet. Bevor es in Kraft treten kann, ist die Zustimmung des EU-Parlaments nötig. Unsere Infografik erklärt den komplizierten Verhandlungs- und Ratifikationsprozess. Eine Zeitleiste zeigt die wichtigsten Etappen der vergangenen Jahre.

Die EU-Kommission will ACTA an den Europäischen Gerichtshof verweisen, um zu prüfen, ob der Vertrag EU-Recht verletzt. Der britische Sozialdemokrat David Martin, der als Berichterstatter die ACTA-Debatte im Handelsausschuss des EU-Parlaments leitet, will ebenfalls den EU-Gerichtshof anrufen.

Doch anstatt sich der Anfrage der EU-Kommission anzuschließen, fordert Martin eine eigenständige Anfrage des EU-Parlaments. Da die Richter sich nicht allgemein zu ACTA äußern, sondern immer unter Bezug auf eine spezifische Fragestellung, könnte die Formulierung der Fragen die Entscheidung der Richter für oder gegen ACTA beeinflussen.

REF : 20120302STO39868

via ACTA-Infografik: Werden und Vergehen?.

NEWS: Justizministerin Beatrix Karl will Redaktionsgeheimnis aushebeln | Verlagsgruppe News | ots.at

 

 

Utl.: Anwaltskammer-Präsident Rupert Wolff ortet Zusammenhang mit Telekom E-Mails

 

Wien (OTS) – Das Nachrichtenmagazin NEWS berichtet in seiner am

Donnerstag erscheinenden Ausgabe von einer geplanten Änderung der

Strafprozessordnung mit der das Redaktionsgeheimnis einfach

ausgehebelt werden kann. Betroffen von der Novelle sind auch Anwälte,

Notare, Steuerberater, psychosoziale Dienste und Ärzte.

Wird eine Person aus einer dieser Berufsgruppen künftig als

Beschuldigter deklariert, kann er der Sicherstellung von ihm

vorliegenden Aufzeichnungen oder Daten nicht mehr widersprechen. Die

Sicherheitsbehörden kommen somit in den Besitz des gesamten Akten-

oder Datenbestands einer Redaktion oder Anwaltskanzlei. Anstelle

eines unabhängigen Richters soll künftig der Staatsanwalt selbst

darüber entscheiden, welche Teile dieses Materials zum Akt genommen

werden. Zur Sichtung darf der Staatsanwalt auch “Hilfskräfte” somit

auch ermittelnde Polizeibeamte einsetzen.

Karls Novelle wurde heimlich durchgezogen. Bis zum Ende der

Begutachtungsfrist am 7. Februar 2012 war von diesen Änderungen in

der Strafprozessordnung keine Rede. In der Vorlage für den

Ministerrat waren die Änderungen plötzlich enthalten und wurden dort

auch so beschlossen.

Der Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages Rupert

Wolff findet drastische Worte für Karls Pläne: “Das ist nicht Ungarn,

das ist Aserbaidschan.” Wolff erkennt zudem einen Zusammenhang mit

den von NEWS veröffentlichten Telekom E-Mails: “Wenn man sich den

zeitlichen Ablauf vor Augen hält, zwischen Begutachtungsende und

Ministerrat, stich das Ereignis der Veröffentlichung der Telekom

E-Mails am 15. Februar ins Auge. Unserer Meinung nach könnte das ein

Anlass für die nachträgliche Änderung des Gesetzesentwurfes sein.”

 

Rückfragehinweis:

NEWS

Chefreporter Kurt Kuch

Tel.: 01/21312-1143

*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER

INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS – WWW.OTS.AT ***

OTS0146 2012-03-07/11:30

071130 Mär 12

NES0001 0247

via NEWS: Justizministerin Beatrix Karl will Redaktionsgeheimnis aushebeln | Verlagsgruppe News | ots.at.

Former Icelandic prime minister says trial will vindicate him ››guardian.co.uk

Trial begins of Geir Haarde, the first politician in the world to face charges over 2008 financial crisis

guardian.co.uk, Monday 5 March 2012 18.30 GMT

The former prime minister of Iceland has become the first politician in the world to stand trial over the 2008 financial crisis.

Geir Haarde, who was ousted after Iceland’s three biggest banks collapsed and the country’s economy went into meltdown, could be jailed for two years if found guilty of gross negligence in failing to prepare for the impending disaster. He denied the charges and claimed that “only in hindsight is it evident that not everything was as it should have been”.

Haarde was instrumental in transforming Iceland from a fishing and whaling backwater into an international financial powerhouse before the credit crunch caused the economy to crash almost overnight.

The Icelandic parliament’s “truth report” into the causes of the crisis that forced the country to borrow $10bn (£6.3bn) to prop up its economy, accused him of “gross negligence”. He is also accused of failing to rein in the country’s fast-growing banks, whose paper value before the crash had ballooned to 10 times the gross domestic product of the island state of 320,000 people. And he is alleged to have withheld information that indicated the state was headed for financial disaster.

The country’s three biggest banks – Glitnir, Kaupthing and Landsbanki – went bust within weeks of each other after the collapse of Lehman Brothers in the US sparked the credit crunch in 2008.

“None of us realised at the time that there was something fishy within the banking system itself, as now appears to have been the case,” Haarde told the court in the capital of Reykjavik on Monday. “I think it’s illogical to think that I or anyone else in the government could have reduced the size of the banks to a greater extent than was done at the time.”

He is accused of failing to prevent the contagion from spreading to the UK by not insisting that Icelandic banks ringfence their overseas operations. The crisis sparked a diplomatic row with the UK as the demise of Landsbanki brought down its British internet banking arm, Icesave, leaving British councils, universities and hospitals more than £1bn out of pocket.

Gordon Brown, who was British prime minister at the time of the collapse, accused Haarde of “unacceptable” and illegal” behaviour over its failure to guarantee to reimburse UK customers of the bank. The British government stepped in to protect most savers, at a cost of £3.2bn but it is continuing to demand compensation from Iceland to cover the cost.

The crisis also led to the demise of Baugur, the British retail investor which owned stakes in House of Fraser, Debenhams and Woolworths.

Haarde, who led the right-leaning Independence party and was prime minister from 2006 to 2009, rejected all the charges as “political persecution” from the country’s left-leaning government, and said he would be vindicated by the trial. He said Icelanders’ interests were his “guiding light” and insisted that his conscience was clear.

The trial is expected to last until mid-March, with the court taking another four to six weeks to deliver its verdict.

Haarde has become the first person to ever stand trial at the country’s Landsdómur criminal court, which was created in 1905 to hear charges brought against ministers. He was one of four former Icelandic ministers blamed by the “truth report” for causing the crisis, but parliament voted last year that he should be the only person to stand trial.

The others named in the report were the former finance minister Árni Mathiesen and former minister of commerce Björgvin Sigurdsson, and Davíd Oddsson, a former prime minister who was running the country’s central bank at the time.

via Former Icelandic prime minister says trial will vindicate him | World news | guardian.co.uk.

Verbraucherzentralen klagen erfolgreich gegen Facebook ››netzpolitik.org

Von

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat gegen Facebook vor dem Landgericht Berlin geklagt und heute Recht bekommen. Konkret ging es um den Freundefinder und die Geschäftsbedingungen. Beim Freundefinder sei nicht offensichtlich, dass bei der Einwilligung einer Nutzung gleich das gesamte Adressbuch zu Facebook nach Hause telefoniert wird. Außerdem gab das Gericht dem VZBV Recht, dass sich Facebook nicht “in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ein umfassendes weltweites und kostenloses Nutzungsrecht an Inhalten einräumen lassen” dürfe, die Facebook-Mitglieder in ihr Profil einstellen. Vielmehr blieben die Mitglieder Urheber ihrer selbst komponierten Musiktitel oder eigenen Bilder. Facebook dürfe diese Werke nur nach Zustimmung der Nutzer verwenden.

Interessant ist vor allem folgender Teil:

Rechtswidrig ist nach Auffassung der Richter ferner die Einwilligungserklärung, mit der die Nutzer der Datenverarbeitung zu Werbezwecken zustimmen. Zudem muss Facebook sicherstellen, dass es über Änderungen der Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen rechtzeitig informiert.

Das heißt eigentlich: Jede erfolgende Datenverarbeitung zu Werbezwecken in Facebook ist illegal und damit strafbar. Genauere Analysen über die Auswirkungen sind erst möglich, sobald das Urteil auch veröffentlicht wurde.

Das Urteil mit dem Aktenzeichen LG Berlin vom 06.03.2012, Az. 16 O 551/10, ist noch nicht rechtskräftig, Facebook hat bereits eine Berufung angekündigt.

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via Verbraucherzentralen klagen erfolgreich gegen Facebook › netzpolitik.org.

Facebook löscht Foto eines Hundeschwanzes »Internet-Law

Peter Glaser ist ein Journalist und Schriftsteller, den man, zumal im Onlinekontext, kennen muss. Wie Facebook einen Beitrag von ihm löschte und seinen Account einer Sicherheitsüberprüfung unterzog, weil man das Foto des Schwanzes eines schlafenden Hundes als pornographisch eingestuft hat, schildert er in seiner bekannten Art entsprechend poiniert.

Bei mir setzte bei der Lektüre seines Textes, wie so oft, auch gleich der juristische Reflex ein und mir kam sofort das Lüth-Urteil des Bundesverfassungsgerichts in den Sinn und die Frage nach der (mittelbaren) Grundrechtsbindung eines Unternehmens wie Facebook. Denn wer mit dem (juristischen) Pornographiebegriff vertraut ist, der weiß natürlich, dass dieses Foto eines Hundeschwanzes, das wie Peter Glaser zutreffend bemerkt, nur im Kopf des Betrachters eine Assoziation auslöst, keine pornographische Darstellung ist.

Diese Form der unzulässigen Privatzensur durch Facebook ist angesichts der Monopolstellung des Unternehmens ein ernsthaftes Problem. Google+ hat übrigens anders als Facebook nicht gelöscht. Unabhängig von anderen Fragwürdigkeiten scheint mir Facebook mit seiner Prüderie einfach auch humorlos und uncool zu sein. Es ist vielleich auch für mich an der Zeit, diesem unsozialen Netzwerk den Rücken zu kehren.

via Internet-Law » Facebook löscht Foto eines Hundeschwanzes.

INDECT in full compliance with the EU Charter of Fundamental Rights ››FOCUS Information Agency

05 March 2012 | 01:13 | FOCUS News Agency

Home / European Union

Sofia. European Commission Spokesperson Matthew Newman told the 24 Chasa daily that the INDECT project was in full compliance with the EU Charter of Fundamental Rights. In the beginning of 2012 the EC had ordered “an ethic audit” on the project by independent experts and there were so far no indications that INDECT had violated any ethics rules or EU laws. A spokesperson for EU Commissioner Antonio Tajani clarified that the system would not be tested during the European Football Championship. It transpired that no tests of the project would be run in urban environment until its end in 2013.

via INDECT in full compliance with the EU Charter of Fundamental Rights – FOCUS Information Agency.

Musik: Deichkind sind illegale Downloads egal ››Der Newsburger

“Wir sind primär Musiker und nicht Wirtschaftler”.

Bochum – Die Musiker von Deichkind (“Befehl von ganz unten”) sehen illegale Downloads gelassen. “Uns ist es egal, wenn sich wer unsere Lieder runterklaut”, sagte Bassist Sebastian Dürre alias Porky dem Magazin “Unicum” laut Vorabbericht.

Die vehementesten Vertreter von Strafen “sind doch meist diejenigen, die am meisten verdienen. Wir sind primär Musiker und nicht Wirtschaftler”, sagte Porky. Außerdem habe so gut wie jeder gestohlene Musik auf dem MP3-Player. Die Branche verändere sich.

© dapd / newsburger.de – maa

via Musik: Deichkind sind illegale Downloads egal – Der Newsburger.

Robin Hood 2.0? Klage wegen Gratis-Internetzugang – WinFuture.de

Im US-Bundesstaat Oregon wurde ein Verfahren gegen einen Mann eingeleitet, der tausenden Menschen einen kostenlosen Zugang zum Internet ermöglicht haben soll. Oder ihnen beim Diebstahl von Internetzugangs-Dienstleistungen behilflich war – wie es das US-Justizministerium ausdrückte.

Gegen den 26-Jährigen aus Redmond, Oregon, wurde jetzt vor einem Bezirksgericht der Prozess eröffnet. Die Klage lautet auf Betrug und kann im schlimmsten Fall mit einer Freiheitsstrafe von 20 Jahren und zusätzlichen 250.000 Dollar Geldstrafe geahndet werden.

Der Angeklagte führte seit Jahren ein kleines Unternehmen. Über dieses vertrieb er von 2003 bis 2009 Software- und Hardware-Produkte, mit denen über das Fernsehkabelnetz eine Verbindung zum Internet hergestellt werden konnte, ohne, dass man die Dienste des Netzbetreibers gegen die übliche monatliche Gebühr in Anspruch nahm.

Dies funktionierte über die Manipulation von Kabelmodems, mit denen die recht laxen Authentifizierungs-Methoden in den US-Netzen umgangen werden konnten. Mit dem Netzwerk-Sniffer “Coax Thief” wurde dabei an einem Kabelanschluss der Netzwerkverkehr belauscht, um MAC-Adressen und verschiedene Konfigurationsdaten benachbarter Kabelmodems herauszufinden.

Diese wurden dann genutzt, um sich gegenüber den Authentifizierungssystemen als regulärer Kunde auszugeben. Neben den Tools stellte der Beschuldigte laut Klageschrift auch Support bei den Manipulationen eines Kabelmodems zur Verfügung – in der Regel über das Forum auf seiner Firmen-Webseite.

Der Angeklagte habe versucht, “sich hinter dem Banner des Rechts auf freien Zugang zum Internet zu verstecken, baute aber in Wahrheit ein millionenschweres Geschäft damit auf, anderen beim Diebstahl von Zugangsdiensten zu helfen”, erklärte der federführende Staatsanwalt Lanny Breuer. Seitens des Beschuldigten gibt es derzeit keine Stellungnahme zu dem Fall. Bis zur Urteilsfindung ist ein Zeitraum bis Ende Mai angesetzt.

Christian Kahle

 

via Robin Hood 2.0? Klage wegen Gratis-Internetzugang – WinFuture.de.

Das beschlagnahmte Leben » Brodnigs Blog

Ein deutscher Richter beschlagnahmt einen Facebook-Account. Auch in Österreich ist das möglich

Dieser Artikel erschien im Falter. Die wunderbare Zeichnung lieferte Jochen Schievink

800 Millionen Menschen sind schon dort, jetzt folgt auch die Justiz. In den Servern von Facebook schlummern Milliarden privater Nachrichten, mittels derer sich Menschen absprechen, Pläne schmieden und vielleicht auch Straftaten beschließen. Das vermutet zumindest ein deutscher Richter: Er ordnete die Beschlagnahmung eines Facebook-Accountsan und schuf damit einen Präzedenzfall im deutschsprachigen Raum.

Auf den ersten Blick ist der Fall unspektakulär. Am Amtsgericht Reutlingen, einer schwäbischen Provinzstadt, wird einem 20-Jährigen die Mithilfe bei einem Einbruchsdiebstahl vorgeworfen. Er soll das Garagenfenster geöffnet haben, als er eine Bekannte besuchte. Dadurch konnte sein Komplize ins Haus klettern und Bargeld und Schmuck im Wert von 1200 Euro klauen, so der Verdacht. Ein gewöhnlicher Kriminalfall – wäre da nicht Facebook. Richter Sierk Hamann vermutet, dass sich der Angeklagte und seine Komplizen online absprachen. Er will die ganze Facebook-Kommunikation im fraglichen Zeitraum lesen.

Facebook liefert das digitale Spiegelbild einer Person, es ermöglicht Bewegungsprofile, Netzwerkanalysen und zutiefst private Einblicke in das Leben des Verdächtigen

Facebook ist der Traum der Ermittler. Bekommen Sie Zugriff, können sie bei einem aktiven User nachvollziehen, wem er nahesteht, welche Nachrichten er austauscht, welche Fotos er hochlädt. Im Vergleich dazu erinnert die Auswertung von Mails eher an das Öffnen von Briefen. Facebook liefert das digitale Spiegelbild einer Person, es ermöglicht Bewegungsprofile, Netzwerkanalysen und zutiefst private Einblicke in das Leben des Verdächtigen und seiner Freunde. All das steht dann in Akten.

So einen Fall gab es wohl noch nie in Deutschland, ebenso wenig in Österreich. Dies ergab eine Anfrage beim Innen- und Justizministerium. Vielleicht ist es nur eine Frage der Zeit, bis auch hierzulande ein Richter einen Facebook-User durchleuchten lässt. Das Gesetz macht dies bereits möglich.

Paragraf 135 der Strafprozessordnung erlaubt die “Überwachung von Nachrichten“, etwa im Fall von Entführungen oder zur Aufklärung von Straftaten, für die mehr als ein Jahr Haft droht. Ein mögliches Szenario: Ein Liebhaber ermordet den Gatten seiner Geliebten. Sie steht unter Verdacht, ihn zur Tat angestiftet und über Facebook gesagt zu haben, wo sich ihr Mann aufhält. Ein Richter könnte die Nachrichten der beiden anfordern.

Auch verdeckte Ermittlungen sind denkbar. Polizisten könnten gefälschte Facebook-Profile anlegen und sich mit Verdächtigen anfreunden, etwa um sogenannte “kriminelle Verbindungen“ und besonders schwere Straftaten abzuwehren. “Nach dem Sicherheitspolizeigesetz ist das theoretisch möglich“, sagt Manfred Burgstaller, Rechtsschutzbeauftragter des Innenministeriums.

Facebooks Firmensitz liegt in Kalifornien. Auf diese Hürde stößt auch Richter Hamann.

In den USA gab es schon Fälle, wo Facebook-Accounts ausgewertet wurden. Für europäische Ermittler ist das aber nicht so leicht. Facebooks Firmensitz liegt in Kalifornien. Auf diese Hürde stößt auch Richter Hamann. In seinen Prozess fließen kalifornisches, europäisches und deutsches Recht ein. Seit Monaten wartet er darauf, dass Facebook die Daten rausrückt. Ein Rechtshilfeersuchen liegt in Irland, wo Facebook seine Europa-Zentrale hat.

Nun nimmt der Prozess eine Wendung. Der 20-jährige Angeklagte will selbst seine Facebook-Daten vorlegen, seine Onlinekommunikation transparent machen.

Dafür muss er bei der Firma darum ansuchen, dass diese alle Daten auf eine CD brennt. Wenn das klappt, will Richter Hamann das als Beweismittel akzeptieren. Egal, ob Facebook die Information offiziell herausgibt oder der Angeklagte diese jetzt weiterreicht. Eines ist klar, die Justiz merkt langsam, auf welche Datenschätze sie zugreifen kann: Das ganze Onlineleben eines Verdächtigen.

Dieser Artikel erschien in Falter 9/12. Illustration: Jochen Schievink für den Falter.

via Das beschlagnahmte Leben » Brodnigs Blog.