Spaniens rechte Regierung rüstet gegen Proteste auf und will mit drastischen Verschärfungen des Strafgesetzes für Ruhe sorgen, selbst passiver Widerstand soll als Angriff auf die Staatsgewalt geahndet werden
Deutschland ist nicht nur der drittgrößte Rüstungsexporteur der Welt und der größte in Europa, auch bei Überwachungstechnologien schätzen autoritäre Regime die deutsche Wertarbeit. Eine syrische Ausschreibung beschreibt, was die gelieferte Technik mindestens können muss. Die beteiligten Firmen hüllen sich in Schweigen.
Gestern wurde bekannt, dass der Siemens-Konzern Technologien zur Überwachung von Telefon- und Internet-Kommunikation an Syrien verkauft hat, die dort noch immer im Einsatz sind. Der FAKT-Bericht ist mittlerweile online:
Überwacht wird jede Webseite und jede E-Mail
Wie die konkrete Technologie aussieht, ist bisher nicht bekannt. Etwas Licht ins Dunkel bringt eine Ausschreibung, die von der Piratenpartei Deutschland gestern veröffentlicht wurde. Die ist aus dem Jahr 1999, vorher gab es in Syrien kein richtiges Internet. In der Ausschreibung wird spezifiziert, welche Anforderungen an das zu errichtende Backbone-Netz sowie die Provider gestellt werden.
Der Überwachung wird darin ein eigener Absatz gewidmet, ab Seite 19. Dort heisst es, dass die Überwachungstechnologie hauptsächlich von Strafverfolgungsbehörden verwendet werden soll, aber eben nicht ausschließlich. Diese “Bedarfsträger” müssen mindestens einzelne Userinnen, E-Mail, Webseiten, Chats und Nachrichten überwachen können.
Syrien verlangt etwa eine vollständige Online-Überwachung einzelner Nutzerinnen, die alle gesendeten und empfangenen Daten aller Dienste und Protokolle der Zielperson aufzeichnet. Also eine Kopie aller Inhalte bestimmter Personen. Zusätzlich will man aber auch eine vollständige Protokollierung von Zugriffen auf Webseiten, von allen Internet-Teilnehmerinnen. Verdachtsunabhängig, wie es so schön heisst.
Das gilt auch für E-Mails. Man möchte “eine Kopie aller über das Netzwerk ausgetauschten E-Mails”. Diese sollen in einer riesigen Datenbank mindestens einen Monat lang gespeichert werden und vollständig durchsuchbar sein. Im Jahr 1999 rechnete man mit 150.000 E-Mails pro Tag. Zwei Jahre später sollten es aber schon 400.000 sein. Das System sollte für hunderttausende Benutzer ausgelegt sein.
Auch Chats und “Nachrichten” (wohl so etwas wie Foren) sollen anlasslos gespeichert werden, zusammen mit dem echten Namen der jeweiligen Nutzerin.
Das sind jedoch nur die Minimalanforderungen, die Syrien unbedingt brauche. Man freue sich auch über Möglichkeiten, wie man verschlüsselte Daten “erkennen, abfangen und blockieren” kann. Und was dem Lieferanten sonst noch so einfällt.
Neben Hard- und Software wird natürlich auch eine Schulung in der Überwachung verlangt.
Nochmal: Die Ausschreibung ist vom August 1999 und damit aus der absoluten Anfangszeit des Internets in Syrien. Die Periode um die Jahrtausendwende brachte mit dem Machtwechsel von Hafiz al-Assad zu seinem Sohn Baschar auch eine Periode der relativen Freiheit und Öffnung im Land. In den letzten Jahren sind Überwachung und Unterdrückung wieder umfassender geworden. Zusammen mit der Ausbreitung des Zugangs zum Internet ist es wahrscheinlich, dass die hier geschilderten Anforderungen heute bei weitem “übererfüllt” werden.
Trovicor: Weder bestätigen noch dementieren
Wir wollten wissen, ob die gelieferte Technik aus Deutschland diese Anforderungen erfüllen kann. FAKT berichtete:
Die gesamten “Monitoring Center”-Verträge wurden FAKT zufolge im März 2009 in die damals neu gegründete Firma Trovicor mit Sitz in München übergeleitet.
Das trovicor Monitoring Center (MC) wurde speziell entwickelt, um die komplexen Anforderungen der Strafverfolgungs-und Sicherheitsbehörden weltweit zu bedienen. Es ermöglicht ihnen, abgefangene Stimm- und Daten-Kommunikation wie auch historische Daten aufzufangen, zu speichern, zu analysieren, zu untersuchen und zu verteilen.
Ob man diese Technik nach Syrien geliefert hat, wollte Trovicor gegenüber netzpolitik.org nicht bestätigen. Dementieren wollte man es aber auch nicht. Über Kunden gäbe man grundsätzlich keine Auskunft, das sei in den Verträgen so geregelt. Man kann aber sagen, dass man seit dem EU-Embargo, das den Export von Überwachungstechnologien verbietet, keine geliefert hat. Das war vor nichtmal drei Monaten.
Immerhin steht auf der Webseite auch eine Sozialverantwortung mit netten Zielen wie “Umweltbewusstsein und Teilnahme an der globalen Gemeinschaft”. Wie letztere aussehen kann, sagt wiederrum die Produktbeschreibung:
Es kann entsprechend flexibel konfiguriert werden, so dass es die Rechtssprechungen der meisten Länder der Welt abdecken kann.
597,827 haben unterzeichnet. Gemeinsam erreichen wir 600,000Verfasst am: 5 April 2012
Jetzt gerade versucht der US-Kongress heimlich ein neues Gesetz zu verabschieden, das das Ausspionieren des gesamten Netzes erlauben würde — und sie hoffen, dass die Welt es nicht merkt! Wir haben schon einmal geholfen, ihre Netz-Attacke zu vereiteln, tun wir’s nochmal.
Mehr als 100 Kongressabgeordnete unterstützen einen Gesetzesentwurf (CISPA), der Unternehmen und der US-Regierung das Recht geben würde, jeden von uns so lange sie wollen und ohne richterliche Anordnung auszuspionieren. Zum dritten Mal versucht der US-Kongress, unsere Internet-Freiheit anzugreifen. Doch wir halfen, SOPA und PIPA zu stoppen — und jetzt können wir dieses neue Schnüffelgesetz im Keim ersticken.
Unsere weltweite Welle des Protests spielte eine wichtige Rolle beim Schutz des Internets vor Regierungen, die gern alles, was wir online tun, überwachen und kontrollieren würden. Gemeinsam können wir dieses Gesetz für immer begraben. Unterzeichnen Sie die Petition und erzählen Sie allen Internetnutzern, die sie kennen, davon.
Do you know what’s the INDECT (and SYSSEC) PROJECT ? It’s the Orwellian metaphor applied to the reality.
What is INDECT?
INDECT stands for “INtelligent information system supporting observation, searching and DEteCTion for security of citizens in urban environment”. It is a research project of the European Union launched in 2009 and planned to be finished in 2013.
INDECT is the most extensive surveillance project ever planned or established. It is not limited to monitoring the internet. People on the street won’t escape INDECT either. What sounds like weird science fiction could become disturbing reality as soon as 2013. Science fiction was yesterday. INDECT will be tomorrow. INDECT combines all data from forums, social networks (e.g. Facebook) and internet search engines with government databases, communication data and feeds from street surveillance cameras. INDECT will know where we are, what we do, why we do it and what we are going to do next. INDECT will know our friends and our place of work. INDECT will judge whether we are behaving normally or irregularly. http://www.stopp-indect.info/?page_id=2
Drew Harris Assistant Chief, Police
Dobrosław Kot Doctor of Philosophy
Emil Pływaczewski Academia – Professor of Law
Andreas Pongratz Industry – Head of the company
Tom Sorell Professor of Ethics
Ralph Roche Human Rights Lawyer
Zulema Rosborough Police Officer
Mariusz Ziółko Researcher in the domain of security-related technologies
External Advisors
Wojciech Wiewiórowski
Inspector General for the Protection of Personal Data.
Advisory role
Wojciech Tylek
Data Protection Expert
I am anonymous.
I do not forgive.
I do not forget.
Für Deutschlands Datenschützer ein Alptraum: Flächendeckende Kameraüberwachung, fliegende Aufklärungsdrohnen in den Innenstädten. Wer sich verdächtig macht, wird über Internet und Datenbanken identifiziert und landet im Räderwerk der Strafverfolger. Mit dem EU-Projekt „Indect“ soll dieser Alptraum Wirklichkeit werden. Trotz massiver Kritik fördert die Bundesregierung das Projekt mit Personal und Steuergeldern.
The European Stability Mechanism is a permanent rescue funding program to succeed the temporary European Financial Stability Facility and European Financial Stabilisation Mechanism in the 17-member Eurozone. The ESM is due to be launched as soon as Member States representing 90% of the capital commitments have ratified it, which is expected in July 2012.
History
Following the European sovereign debt crisis that resulted in the bailout of EU states, there has been a drive to reform the functioning of the Eurozone in the event of a crisis. This led to the creation, amongst other things, of a bail-out mechanism: the European Financial Stability Facility (EFSF) and the European Financial Stability Mechanism (EFSM).
These, together with the IMF, would bailout EU states in trouble. However, the EFSF and EFSM were intended only as a temporary measure (to expire in 2013), in part due to the lack of a legal basis in the EU treaties.
In order to resolve the issue, the German government felt a treaty amendment would be required. After the difficult ratification of the Treaty of Lisbon, many states and statesmen opposed reopening treaty amendment and the British government opposes changes affecting the United Kingdom.
However, after winning the support of French President Nicolas Sarkozy Germany won support from the European Council in October 2010 for a new treaty. It would be a minimal amendment to strengthen sanctions and create a permanent bail-out mechanism.
It would not fulfill the German demand to have the removal of voting rights as a sanction as that would require deeper treaty amendment. The treaty would be designed so there would be no need for referendums and for it to come into force in July 2012. It will run one year parallel to the temporary bail-out mechanism, which expires 2013. European Council President Herman Van Rompuy is to explore the changes through the simplified revision procedure.
On 16 December 2010 the European Council agreed a two line amendment (see below) to the treaty that would avoid any referendums. It would simply change the EU treaties to allow for a permanent mechanism to be established. In March of the following year leaders also agreed to a separate Eurozone-only treaty that would create the ESM itself.
In March 2011, the European Parliament approved the treaty amendment after receiving assurances that the European Commission, rather than EU states, would play ‘a central role’ in running the ESM, despite wishing it had been more involved earlier.
Treaty basis
On 16 December 2010 the European Council agreed a two line amendment. The text is being inserted into Article 136 of the Treaty on the Functioning of the European Union as paragraph 3. The amendment reads:
“The member states whose currency is the euro may establish a stability mechanism to be activated if indispensable to safeguard the stability of the euro area as a whole. The granting of any required financial assistance under the mechanism will be made subject to strict conditionality.”
Treaty Establishing the European Stability Mechanism
In addition to that amendment the European Stability Mechanism itself will be established by a treaty among the euro-zone states: the Treaty Establishing the European Stability Mechanism. Formally, two treaties with this name were signed: one on 11 July 2011 and one on 2 February 2012. The second version was produced to “make it more effective”. It is expected that only the 2012 version will be ratified by a sufficient number of member states and enter into force in July 2012.
According to this treaty, the European Stability Mechanism will be an intergovernmental organisation under public international law and will be located in Luxembourg. It would be open to other members to join and would be led by a Board of Governors. Each state would appoint a governor and the board would either be chaired by the President of the Euro Group or by a separate elected chair from amongst the governors themselves.
Treaty establishing the European Stability Mechanism between the Kingdom of Belgium, the Federal Republic of Germany, the Republic of Estonia, Ireland, the Hellenic Republic, the Kingdom of Spain, the French Republic, the Italian Republic, the Republic of Cyprus, the Grand Duchy of Luxembourg, Malta, the Kingdom of the Netherlands, the Republic of Austria, the Portuguese Republic, the Republic of Slovenia, the Slovak Republic and the Republic of Finland.
Stimmen zur Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes
Das umstrittene Sicherheitspolizeigesetz wurde vor wenigen Tagen im Ministerrat beschlossen. Die Stimmen der Kritik scheinen aber nicht zu verhallen. Das, was Innenministerin Mikl-Leitner als “großen Tag” bezeichnete, nennen andere den Beginn der “Aushöhlung des Rechtstaates”.
Wir haben in Zuge unserer “Ende der Demokratie?“-Serie Stimmen aus dem Interet gesammelt und haben sie für euch zusammengefasst. Zuvor empfehlen wir aber noch, sich dieses Video anzusehen: Frau Mikl-Leitner stellt sich in der ORF-Sendung Report den Fragen von Gabi Waldner:
“Die SPÖ muss nach der Begutachtungsfrist des Sicherheitspolizeigesetzes eine Vollbremsung einleiten”, fordert der Grüne Justizsprecher, Albert Steinhauser. […] Die österreichische Sozialdemokratie soll sich ein Beispiel am norwegischen Ministerpräsidenten nehmen, schlägt Steinhauser vor: ”Stoltenberg hat in Folge des Terrors von Oslo auf Verschärfungen der Gesetze verzichtet. Solche will die SPÖ jetzt mitverantworten.” [OTS Aussendung]
“Die Ausweitung der Befugnisse der Sicherheitsbehörden für die Überwachung einzelner Personen ohne richterliche Genehmigung und Kontrolle ist für Attac völlig inakzeptabel. Strickner: „Der Entwurf markiert einen weiteren Schritt in Richtung Überwachungsstaat. Wir protestieren dagegen, dass politisch kritische und engagierte Bürger und Organisationen unter dem Vorwand der Anti-Terror-Bekämpfung unter polizeiliche und geheimdienstliche Kontrolle gestellt werden können.” [attac.at]
“Wenn §54 2a der SPG-Novelle im derzeitigen Wording durchgewunken wird, ändert sich dieser Rahmen des Erlaubten beträchtlich. Durch diese Hintertür wird ein mit bis zu sechs Monaten Haft geahndetes Delikt, nämlich das “In-Umlauf-Bringen von Schadsoftware”, zum “technischen Mittel” für die Polizei. Der Trick dabei: Die technischen Mittel selbst werden nicht näher definiert, sondern nur die Aufgabenstellung.” [Erich Moechel auf fm4.orf.at]
“Fazit: Diese „Entschärfungen“ sind nichts anders als Kosmetik und die Erläuterungen der Ministerin lediglich leere Worthülsen. Dieses Gesetz bleibt auch nach den Änderungen untauglich, mißbrauchsanfällig und gefährlich. Die Piratenpartei Österreichs hält daher ihre Ablehnung gegen dieses Gesetzes voll aufrecht.” [piratenpartei.at]
Die Gesetzesnovelle und die Art der Umsetzung des SPG lässt sich einfach zusammenfassen: DDR Methoden in einem demokratischen Rechststaat. Hatte Karl Korinek, Präsident des Verfassungsgerichtshofs, mit seinem Stasi Vergleich in Ö1 noch für Aufsehen gesorgt – mit der Änderung des SPG wurden seine Warnungen, von einer Regierung der Mitte, rechts überholt. [quintessenz.at – im Übrigen auch mit einem schönen Meinungsüberblick zum Thema]
„Mit dem vorliegenden Gesetz werden die Befugnisse der Sicherheitsbehörden in rechtsstaatlich bedenklicher Weise erweitert“, mahnt ÖRAK-Präsident Dr. Rupert Wolff. Die Rechtsanwälte warnen vor einer drohenden Aushöhlung des Rechtsstaates. [Die österreichische Rechtsanwaltskammer]
Eva Souhrada-Kirchmayer von der Datenschutzkommission: “Wenn man das Gesetz hier unverhältnismäßig vollziehen würde, dann könnte man die Daten von ganz anderen Personen orten, die vielleicht gar nichts mit dieser Person zu tun haben. Das sollte man deutlicher einschränken.” [oe1.orf.at]
SOS Mitmensch fordert die österreichische Regierung dazu auf, die Vorgangsweise der norwegischen Regierung zum Vorbild zu nehmen, denn zur Schaffung von nachhaltiger Sicherheit braucht es eine Stärkung unserer Demokratie, und nicht deren Schwächung. [SOS Mitmensch]
“Unter dem Vorwand der Anti-Terror-Bekämpfung soll es zukünftig ermöglicht werden, politisch engagierte BürgerInnen, Gruppen und Organisationen unter polizeiliche und geheimdienstliche Kontrolle zu stellen. Der vorgelegte Entwurf ist kein Anti-Terror-Paket, sondern mutiert zu einem Anti-Grundrechts-Paket gegen kritische und engagierte BürgerInnen”, so die VertreterInnen der Plattform Niklas Schinerl von Greenpeace und die Ex-ÖH-Vorsitzende Sigrid Maurer. [Greenpeace.at]
Mit dem von SPÖ und ÖVP geplanten Anti-Terror-Paket 2011 kommen weitreichende Änderungen auf jede und jeden von uns zu. Wir sind nunmehr potentiell alle verdächtig, TerroristInnen und/oder Kriminelle zu sein, die möglicherweise vorhaben schwerste Gewalttaten zu verüben. Die Kompetenzen der Sicherheitsbehörden sollen erneut deutlich ausgeweitet, das Speichern von Daten erleichtert, neue Ermittlungsmöglichkeiten eingeführt werden. [ueberwacht.at]
ueberwacht.at
Diese Plattform möchten wie jedem Interessierten ans Herz legen. Frisch gegründet will man hier gegen diese Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes protestieren. Und sich, mit dieser Website, in erster Linie vernetzen um Möglichkeiten zu finden, sich geschlossen dagegen auszusprechen.
Folgende Organisationen sind darin beteiligt: Greenpeace, SOS Mitmensch, ATTAC, VSStÖ, aks, Quintessenz, SJ, Asyl in Not, Österreichische HochschülerInnenschaft, GRAS, Global 2000, Vibe.at, Rettet die Lobau, AUGE/UG – Alternative und Unabhängige GewerkschafterInnen, Verein gegen Tierfabriken, Fraktion engagierter Studierender
Die Gesetzesnovelle und die Art der Umsetzung des SPG lässt sich einfach zusammenfassen: DDR Methoden in einem demokratischen Rechststaat. Hatte Karl Korinek, Präsident des Verfassungsgerichtshofs, mit seinem Stasi Vergleich in Ö1 noch für Aufsehen gesorgt – mit der Änderung des SPG wurden seine Warnungen, von einer Regierung der Mitte, rechts überholt.
Folgend ein erster Auszug der Online Medien. In Print Medien wird es die um 16.00 bekannt gewordene Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes wohl erst am Samstag in vollem Umfang schaffen.
Österreichs Polizei soll auch IP-Daten ohne Richterbeschluss erhalten
Außer Daten zu Inhabern von Telefonanschlüssen inklusive des Aufenthaltsorts von Mobiltelefonen soll die österreichische Polizei auch Zugriff auf IP-Adressen und die Daten deren Nutzer erhalten. Eine inhaltliche Begründung gegenüber dem Provider oder ein Richterbeschluss sind nicht mehr vorgesehen.
[ … ]
Internetüberwachung: Regierung will Zugriff auf IP-Adressen
In dem Abänderungsantrag von SPÖ und ÖVP werden die “Sicherheitsbehörden berechtigt, von Betreibern öffentlicher Telekommunikationsdienste und sonstigen Diensteanbietern Auskunft zu verlangen über Namen, Anschrift und Teilnehmernummer eines bestimmten Anschlusses, Internetprotokolladresse (IP-Adresse) zu einer bestimmten Nachricht und den Zeitpunkt ihrer Übermittlung sowie Namen und Anschrift eines Benutzers, dem eine IP-Adresse zu einem bestimmten Zeitpunkt zugewiesen war”. Eine Begründung gegenüber dem Internetanbieter oder ein Richterbeschluss seien nicht mehr vorgesehen.
Gegen 23:50 Uhr am Donnerstag hat der Nationalrat in seiner 42. Sitzung die Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes [SPG] inklusive des erst am Nachmittag des selben Tages öffentlich bekannt gewordenen Änderungsantrags der ÖVP- und SPÖ-Sicherheitssprecher Günter Kößl und Rudolf Parnigoni mit den Stimmen der Regierungskoalition angenommen.
[ … ]
Sicherheitspolizeigesetz – noch weitergehende Eingriffe sind geplant
In einem Abänderungsantrag werden weitergehende Eingriffe geplant – SP versucht sich als Grundrechtsterminator – Beratungen und Stellungnahmen des DSR werden völlig ignoriert – BMI holt sich auch Totalzugriff auf Internetdaten
WIEN. Das gestern beschlossene Sicherheitspolizeigesetz stößt auf heftige Kritik. Mit dem Gesetz wird eine erweiterte Handy- aber auch die Internetüberwachung erlaubt.
[ … ]
Der Vorsitzende des Datenschutzrates, Harald Wögerbauer, verteidigte dagegen die Ausweitung der Handyüberwachung. Die kritisierte Standortfeststellung ohne richterliche Genehmigung sei bei Rettungseinsätzen schon heute Praxis, etwa wenn ein Vermisster im Gebirge geortet werden muss. Dieser Graubereich werde jetzt rechtlich abgesichert.
Laut futurezone hat der Vorsitzende des Datenschutzrates, Harald Wögerbauer, noch heute die Handyüberwachung verteidigt. Da stellt sich natürlich die Frage, welche Funktion der Datenschutzrat tatsächlich hat. Der Datenschutz ist es wohl kaum.
Wien. Zahlreiche kritische Stellungnahmen konnten die Koalition nicht abhalten: Am Ende einer langen Parlamentssitzung beschlossen SPÖ und ÖVP am Donnerstag eine Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz.
Seit 2003 steigt in Österreich die Zahl der Polizei-Anträge zur Überwachung von Telefon und Handy. Nicht immer stimmen Richter zu. Jetzt ist eine Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes geplant, die so unscharf formuliert ist, dass eine Standortfeststellung auch ohne Gerichtsbeschluss möglich sein könnte. Auch die Erhebung von IP-Adressen könnte der Polizei leichter gemacht werden. Ein rotes Tuch für Datenschützer aber auch ein Problem für Mobilfunkbetreiber beziehungsweise Provider.
Ein wenig Stimmung könnte ganz am Ende der Tagesordnung aufkommen, wenn das Sicherheitspolizeigesetz debattiert wird. Auf Widerstand stoßen dürfte, dass von Betreibern öffentlicher Telekommunikationsdienste Auskunft über Personendaten verlangt werden dürfen.
[ … ]
Wischi-waschi-Gesetz – Handypeilung wird ohne Richterbeschluss möglich
Große Koalitionen scheinen einen unerklärlichen Drang zur Abschaffung von Datenschutz und Bürgerrechten zu verspüren. In Österreich wurde dem Parlament per Schnellschuss ein Abänderungsantrag zum neuen Sicherheitspolizeigesetz zur Abstimmung vorgelegt. Ohne richterliche Anordnung sollen bei “Gefahr im Verzug” demnach Polizisten IP-Adressen, Namen und Anschrift des Nutzers sowie Handy-Standortdaten ausgehändigt werden.
via quintessenz.at – Datenschutz ist Menschenrecht – AT: Sicherheitspolizeigesetz – Zurueck in die DDR.
Der Beschluss des neuen Sicherheitspolizeigesetzes hat im Dezember des Vorjahres für viel Aufsehen gesorgt. Durch einen kurzfristig eingebrachten Abänderungsantrag wurde etwas ganz anderes beschlossen als ursprünglich vorbereitet. Während der ursprüngliche Entwurf u.a. vom Innenausschuss und der Datenschutzkomission begutachtet wurde bekam den beschlossenen Gesetzestext niemand zu Gesicht. Diese eigenartige Vorgangsweise alleine wirft schon Fragen auf – der Inhalt des Gesetzes hat es erst recht in sich. Denn durch dieses Gesetz wurden die Behörden ermächtigt, ohne richterlichen Beschluss von Internet-Providern, TelCo-Betreibern und sonstigen Anbietern von Kommunikationsdiensten neben den sogenannten “Stammdaten” auch die so genannten “Verkehrs- und Inhaltsdaten” der BenutzerInnen zu verlangen, nämlich:
IP-Adressen zu bestimmten Nachrichten
Name und Adresse des Benutzers, dem eine IP-Adresse zu einem bestimmten Zeitpunkt zugewiesen war sowie
bei Gefahr für Leib oder Leben auch Standortdaten bzw. die IMSI-Kennung von Mobiltelefonen
Damit wird Missbrauch Tür und Tor geöffnet: Die angefochtenen Änderungen im Sicheheitspolizeigesetz machen es auch möglich, faktisch
das Internet-Verhalten unbeteiligter bzw. unbescholtener BürgerInnen zu überwachen
Handygespräche abzuhören (IMSI Catcher dienen nämlich in erster Linie diesem Zweck)
Standortprofile / Bewegungsprofile auszuforschen
und auf IP Adressen zuzugreifen
Wir stehen auf dem Standpunkt, dass es sich bei all diesen Daten um sehr persönliche Daten handelt, die entsprechend geschützt werden müssen. Wenn eine behördliche Ermittlung im Gange ist, dann steht es außer Frage, entsprechend zu unterstützen wenn ein Richter seine Zustimmung zu dieser Datenerhebung gegeben hat, so wie dies bei anderen Ermittlungsarten (z.B. Hausdurchsuchung) die normale Vorgangsweise ist. Denn nur so kann Missbrauch einigermaßen ausgeschlossen werden.
Als Unternehmen, das Menschen Zugang zum Internet bietet, beobachten wir die Entwicklung in Richtung Überwachung mit großer Sorge. Das Kapitel der Vorratsdatenspeicherung schlägt in die selbe Kerbe. Denn wenn diese Daten einmal vorrätig sind, werden die entsprechenden Begehrlichkeiten noch größer – und mit ihnen die Missbrauchsmöglichkeiten.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe zum Thema Online-Durchsuchung in Deutschland zeigt, dass die Richter den Kernbereich privater Lebensgestaltung als schützenswert klassifizieren und die Nutzung von Computern diesem Kernbereich zuzurechnen ist. Eingriffe in diesen Bereich erfordern eine richterliche Anordnung.
Freewave hat beim österreichischen Verfassungsgerichtshof einen Individualantrag eingebracht, um ein Gesetzprüfungsverfahren einzuleiten und die entsprechenden Bestimmungen des Sicherheitspolizeigesetzes als verfassungswidrig aufzuheben. Wir sind gespannt, wie unsere Verfassungsrichter entscheiden werden.
Welche Verschärfungen die österreichische Regierung unter dem Namen „Anti-Terror-Paket” für das sogenannte Sicherheitspolizeigesetz vorgesehen hat, fasst Heise.de in einem Artikel schön zusammen. Die geplanten Änderungen setzen das langsame, aber stete Untergraben von Bürgerrechten und der Säulen des Rechtsstaats fort:
Die Handy-Peilung und Auswertung von Vorratsdaten ohne richterliche Genehmigung (Paragraph 53 Absatz 3b SPG) soll auch auf ungefährdete Begleitpersonen ausgedehnt werden. Bisher durften nur Handys von Personen gepeilt werden, die die Behörde selbst für gefährdet hielt.
Ebenfalls erwähnt wird, dass 2007 „die überraschend in einer Nationalratssitzung zu später Stunde verabschiedete Änderung des Sicherheitspolizeigesetzes” besondere Aufregung verursachte. Genau wegen dieser Änderungen hat Freewave 2008 den Verfassungsgerichtshof angerufen, um ein Gesetzprüfungsverfahren einzuleiten und die entsprechenden Bestimmungen des Sicherheitspolizeigesetzes als verfassungswidrig aufzuheben. Leider ohne Erfolg.
Deswegen schließen wir uns der BürgerInneninitiative zur Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung an. Weiteres Ziel dieser Kampagne ist es, dass „sämtliche Terrorgesetze in Österreich evaluiert und gegebenenfalls abgeschafft werden”. Unsere Empfehlung: Informieren, mitmachen und weitersagen!
Ebenfalls empfehlen möchten wir die Big Brother Awards, die am 25. Oktober im Rahmen einer Gala im Rabenhof Theater in Wien an glänzende Negativ-Beispiele in Sachen Datenschutz und Überwachung überreicht werden.
An dieser Stelle möchten wir auch das bekannte Video „Du bist Terrorist.” von Alexander Lehmann zeigen. Es bezieht sich zwar auf Deutschland (wo übrigens die Vorratsdatenspeicherung 2010 als verfassungswidrig eingestuft wurde), ist aber für Österreich nicht weniger wahr und relevant.
Sehr geehrter Damen und Herren!
Hohes Haus!
Hiermit nehme ich bin offener Frist zu den aktuell geplanten Änderungen des SPG Stellung. Ich
erkläre mich mit einer Veröffentlichung ohne Angabe meiner E-Mail-Adresse ausdrücklich
einverstanden.
Außerdem möchte ich sowohl beim Parlament als auch beim BMI anregen, die E-Mail-Adressen für
die Einbringung von Stellungnahmen in Begutachtungsverfahren leicht auf den jeweiligen Webseiten
auffindbar zu machen.
*)Ad §§ 13a Abs 2 und 63 Abs 1a: Die ausdrückliche Festhaltung, dass die Daten aktuell zu halten
sind, begrüße ich.
*) Ad Gefährlicher Angriff (§ 16 Abs 2): Die allgemeine Ausweitung des
Begriffs des gefährlichen Angriffs auf Doping lehne ich ab. Dies sollte
nur für Doping bei Minderjährigen sowie bei Doping ohne Zustimmung des
Gedopten gelten. Bei Erwachsenen, die sich bewusst für Doping
entscheiden, scheidet schon begrifflich das Element des Angriffs aus.
Die vorgesehene Verschärfung schießt über das Ziel hinaus.
Salopp formuliert ist es eher ein gefährlicher Angriff, wenn der im
Stadion neben mir sitzende Zuschauer raucht, als wenn einer der Sportler
gedopt hat.
*) Ad Erweitere Gefahrenforschung (§ 21): Die Ausdehnung der Erweiterten
Gefahrenforschung lehne ich ausdrücklich ab. Die Formulierungen sind so
schwammig, dass diese Bestimmung viel zu leicht gegen unliebsame Bürger
angewendet werden können. Diese Art von Ermächtigungen sind sehr gefährlich.
Gerade nach dem Terrorattentat in Norwegen sollte man dem norwegischen
Beispiel folgen und eine offene Gesellschaft als Gegenentwurf gegen
Terrorismus leben und nicht zu mehr Überwachung greifen. Das fordert nur
immer obszönere Terrorattentate heraus und führt gleichzeitig dazu, dass
die Terroristen gewinnen: Sie ändern unsere Gesellschaft.
*) Ad Wegweisung (§ 38): In diesem Bereich des SPG fehlen noch immer
Bestimmungen hinsichtlich der Unterstützung der Arbeit von Journalisten.
Häufig werden von Demonstranten, Besetzern und dergleichen schwere
Vorwürfe gegen Exekutivkräfte erhoben. Die Beobachtung und
Berichterstattung durch Journalisten könnte sowohl die Exekutive vor
ungerechtfertigten Vorwürfen schützen als auch Bürger vor
ungerechtfertigter Zwangsgewalt.
*) Ad Gefährderansprache (§ 49b): Eine sinnlose Bestimmung. Das wird nur
dazu führen, dass irgendwelche Leute schikanös vorgeladen werden – zB
gerade dann, wenn ein Sportereignis stattfindet. Wenn das so
beabsichtigt wird, soll das der Gesetzgeber bitte auch ehrlich sagen.
Wenn das so nicht beabsichtigt ist, hat diese Bestimmung keinen Sinn.
Kein “Pyrotechnomane” wird durch eine sicherheitsbehördliche Belehrung
wundersam genesen.
10/SN-313/ME XXIV. GP – Stellungnahme zu Entwurf (elektr. übermittelte Version) 1 von 3
Dieses Dokument wurde mittels e-Mail vom Verfasser zu Verfügung gestellt. Für die Richtigkeit
und Vollständigkeit des Inhaltes wird von der Parlamentsdirektion keine Haftung übernommen.
*) Ad § 53 Abs 3b: Diese missglückte Bestimmung noch auf Begleitpersonen
zu erweitern, ist absurd. Vielmehr sollte dieser Absatz aufgehoben
werden. Seit Bestehen dieser Ortungsmöglichkeit sind mir keine Fälle
bekannt geworden, in dem die berühmten verirrten Bergsteiger nur dadurch
gerettet werden konnten. Solche Eingriffe in die Privatsphäre
unbescholtener Bürger sollten nur mit richterlicher Genehmigung
(24h-Dienst!) zulässig sein, insbesondere der Zugriff auf Vorratsdaten
lacht dem Schutz der Privatsphäre Hohn!
Nicht einmal die Verständigungspflicht der Betroffenen im Nachhinein
wird mit dieser Novelle eingeführt. Dies ist höchst unerfreulich und
lässt den Verdacht aufkommen, dass die Sicherheitsbehörden hier etwas zu
verstecken haben.
*) Ad $ 54 Abs 2a: Diese Bestimmung lehne ich ab. Sie wird zu einer
vehementen Zunahme der Überwachungen führen, weil es so viel einfacher
wird. Dadurch wird eine Unzahl Unschuldiger Bürger ins Visier der
Überwacher kommen – die in den Erläuterungen angeführten Beispiele der
Überwachung von Fahrzeugen ist treffend: Ein Fahrzeug kann ja von allen
möglichen Personen genutzt werden, nicht bloß der Zielperson.
Wenn mehr Überwachungen erforderlich sind, müssen eben die personellen
Ressourcen aufgebracht werden. Immer mehr technische Obersavtion schafft
mehr Probleme, als sie löst.
*) Ad Auskunftsrecht (§ 80): Der Anspruch auf pauschalierten
Kostenersatz sollte bei der ersten Anfrage im Jahr entfallen. Die
Privatwirtschaft hat Auskünfte einmal pro Jahr kostenlos zu erteilen,
das sollte umso mehr für die öffentliche Hand gelten.
*) Ad Erhöhung der Verwaltungsstrafen (§§ 81 ff): In den Materialien
wird der Euphemismus der “Valorisierung” bemüht. Tatsächlich ist hier
aber eine saftige Erhöhung der Verwaltungsstrafen (teils über 60%!)
geplant, was weit über jeder Inflationsanpassung liegt. Ich lehne dies
ab. Hier soll nur mehr Geld eingenommen werden, eine abschreckende
Wirkung gibt es hier nicht. Beispiel: Kein in einem Rauschzustand
befindlicher Bürger, der eine Verwaltungsübertretung zu begehen gedenkt,
wird sich durch die Höhe der Verwaltungsstrafe abschrecken lassen.
Gleiches gilt für aggressives Verhalten gegenüber öffentlicher Aufsicht
oder Militärwache.
Darüber hinaus bin ich der Meinung, dass bei der Einschätzung des
Ministerialentwurfes seitens der Regierung geschlampt wurde. Laut
Vorblatt gibt es keine geschlechtsspezifischen Auswirkungen der Novelle.
Da aber wesentlich mehr Männer als Frauen von den in der Novelle
gegenständlichen Verwaltungsstrafen betroffen sind, wirkt sich eine
Erhöhung dieser Strafen sehr wohl geschlechtsspezifisch aus – vor allem
Männer werden noch mehr zahlen müssen.
*) Ad § 83b: Die Vortäuschung einer öffentlichen Berechtigung ist
selbstverständlich hintanzuhalten. Den Versuch einer Beschädigung des
Ansehens der Sicherheitsexekutive durch grafische Darstellungen muss
sich diese meines Erachtens aber gefallen lassen. Hier bin ich mit dem
2 von 3 10/SN-313/ME XXIV. GP – Stellungnahme zu Entwurf (elektr. übermittelte Version)
Dieses Dokument wurde mittels e-Mail vom Verfasser zu Verfügung gestellt. Für die Richtigkeit
und Vollständigkeit des Inhaltes wird von der Parlamentsdirektion keine Haftung übernommen.
ÖJC einer Meinung, dass diese Bestimmung viel zu leicht gegen unliebsame
Kritiker wie zB Karikaturisten angewandt werden kann. Hier gäbe es eine
Reihe von Personen, etwa Sportschiedsrichter, die wesentlich
Schützenswerter sind, als die Sicherheitsexekutive. Die muss (auch
ungehobelte) Kritik und Schmähungen eben aushalten.
*)Ad Befassung des Sicherheitsbeauftragen § 91c: Noch immer fehlen
adäquate Bestimmungen zur Bestellung, finanziellen und personellen
Ausstattung, Bemächtigung, Unabhängigkeit, Pflichten, usf. des
Rechtsschutzbeauftragten. Die derzeitige Ausstattung dieser Einrichtung
ist ein Witz, so dass der Rechtsschutzbeauftragte nicht mehr ist, als
ein Feigenblatt. Hier muss zuerst eine kompetente und schlagkräftige
Rechtsschutzeinheit geschaffen werden, bevor sie mit zahlreichen
Aufgaben bedacht wird. Eine solche Rechtsschutzeinheit sollte auch die
Kapazität für Außeneinsätze haben, etwa zur Beobachtung tatsächlicher,
kritischer Einsätze der Exekutive.
Danke für Ihre unvoreingenommene Befassung mit meiner Stellungnahme.
Mit freundlichen Grüßen
Mag. Daniel AJ Sokolov
10/SN-313/ME XXIV. GP – Stellungnahme zu Entwurf (elektr. übermittelte Version) 3 von 3
Dieses Dokument wurde mittels e-Mail vom Verfasser zu Verfügung gestellt. Für die Richtigkeit
und Vollständigkeit des Inhaltes wird von der Parlamentsdirektion keine Haftung übernommen.
Es wird erwartet, dass die Königin als Staatsoberhaupt die wahnwitzigen Pläne in ihrer Rede am 9. Mai ankündigt. Danach sollen Behörden eine umfassende Vorratsdatenspeicherung bekommen, bis hin zu einzelnen besuchten Webseiten. In Echtzeit. Die Petition wendet sich bereits jetzt an den Regierungschef:
Lieber David Cameron,
Respektieren Sie unsere Privatsphäre. Stoppen Sie den Internet-und Telefon-Schnüffel-Plan.
Spionieren sie nicht in unserer E-Mail-, Telefon- und Internet-Nutzung.
Halten Sie Ihr Wahlversprechen, den “Aufstieg des Überwachungsstaats umzukehren”.
Das ist England, nicht China oder Iran. Wir wollen nicht, dass die Regierung jeden unserer Schritte überwacht.
Auch die Petition in Österreich ist beeindruckend. Mit über 90.000 Unterschriften hat bereits jeder hunderste Einwohner der Alpenrepublik unterzeichnet. Bei der (wichtigeren) Verfassungsklage sind schon über 11.000 Formulare ausgefüllt und 300 auch angekommen und erfasst.
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by http://tantejolesch.at/ & http://wientv.org/ Hier gehts direkt zum Formular: http://www.verfassungsklage.at/
Nach langem Kampf und einigen Rückschlägen tragen wir am 31. März eine gute Bekannte, treue Freundin und ständige Begleiterin symbolisch zu Grabe.
Jeder kannte und schätzte sie. Unzählige Menschen traten aufopferungsvoll für ihren Schutz und zu ihrer Rettung ein.
Vergebens.
Wir werden dich vermissen, geliebte Privatsphäre.
Protest gegen Einführung der Vorratsdatenspeicherung
(Protest against EU Data Retention Act in Austria)
Worum geht es?
April 2011 wurde die Vorratsdatenspeicherung (VDS) von SPÖ/ÖVP trotz zahlreicher europaweiter Protestaktionen und auch parteiinterner Bedenken beschlossen.
Mehrere EU-Staaten (u.a. Deutschland, Tschechien und Schweden) haben die Vorratsdatenspeicherung gekippt, bzw nie eingeführt. Auch in Österreich geht der Kampf um unser aller Privatsphäre weiter.
Eine Online-Bürgerinitiative des AK Vorrat hat bis jetzt rund 70.000 Unterstützer gegen die VDS und zur Evaluierung bestenender “Anti-Terror-Gesetze” gesammelt. Sie kann noch online unterschrieben werden http://zeichnemit.at/
Zur Veranstaltung:
Am 31.März 2012 werden wir unsere Privatsphäre symbolisch durch einen Trauer/Protestmarsch zu Grabe tragen. Daher wäre schwarze Trauerkleidung
erwünscht. Auch Rosen, um sie bei der Sargniederlegung dazuzulegen. Seid kreativ und macht etwas dem Anlass und der Stimmung entsprechendes.
Wir freuen uns auf einen friedlichen, ÜBERPARTEILICHEN Protestmarsch. Das ist keine Parteiveranstaltung. Nicht themenbezogene Parteiwerbung ist unerwünscht. Also lasst sie bitte zu Hause.
Zusätzlich zu den Kundgebungen wollen wir auch für die Teilnehmer ein Sprachrohr bilden.
In diesem Sinne kann jeder, der ein paar Worte zu den Themen Freiheit, Zensur oder Überwachung sagen will, dies anonym (auch vor Ort) niederschreiben und zu Beginn in einen Sarg werfen.
Zur Abschlusskundgebung vor dem Parlament wird ein Teil davon von den Organisatoren, Freiwilligen oder wenn der Wunsch besteht, auch selbst verlesen werden. Das deshalb, weil Open-Mic oder Redekreise kaum von vielen Teilnehmern genutzt werden und die meissten Stimmen nicht gehört werden.
Wann:
Am 31.März 2012
Beginn 14:00Uhr
Abmarsch: ca 14:30 –15:00 Uhr
Route:
Über Mariahilferstrasse bis zum Heldenplatz (Hofburg)
Dort findet die erste Kundgebung statt.
Im Anschluss gehts weiter zum Parlament, wo die Abschlusskundgebung stattfinden wird.
(Die Route wurde abgeändert, der Stephansplatz ist nicht mehr eingeplant. Weitere geringfügige Änderungen sind nicht ausgeschlossen, darum bitte kurz vor dem 31. März nochmal vorbeischauen)
Heute hat der AK Vorrat Österreich eine Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung vorgestellt. Mit in Kraft treten der Speicherpflicht für alle österreichischen Mobilfunk- und Internetanbieter am kommenden Sonntag eröffnet sich zum ersten Mal der Gang zum Verfassungsgerichtshof.
Auf www.verfassungsklage.at können sich alle Menschen der Anfechtung der österreichischen Vorratsdatenspeicherung anschließen. Auf der Seite gibt es ein Formular mit allen notwendigen Daten für die Vollmacht, welche per E-Mail als PDF zugeschickt wird und dann unterschrieben per Post bis zum 18. Mai 2012 an den AK Vorrat geschickt werden muss.
Notwendig dafür ist nur die Betroffenheit durch einen Telefon- oder Internet-Anschluss in Österreich auf den eigenen Namen. Eine Österreichische Staatsbürgerschaft oder Wohnhaft ist nicht erforderlich. Neben Einzelpersonen können sich auch Firmen und Vereine der Klage anschließen. Wer diesen Prozess durchläuft ist offizieller Mitkläger an der Verfassungsbeschwerde. Kosten und Risiken gibt es für die Mitkläger keine. Nähere Infos finden sich in den FAQs.
Eine sogenannte Drittelbeschwerde aller Oppositionsparteien gegen das Gesetzt ist im August an der FPÖ gescheitert. Die Klage wird nun vom AK Vorrat Österreich gemeinsam mit dem grünen Justizsprechers Albert Steinhauser eingebracht.
Das Ziel der Aktivisten ist es mindestens 1.000 Vollmächte für die Klage zu bekommen, um ein deutliches Signal gegen die pauschale Speicherung an die Politik zu senden. Nach der Bürgerinitiative des AK Vorrat, welche inzwischen über 80.000 Unterschriften gesammelt hat, scheint dieses Ziel realistisch. Am kommenden Samstag dem 31. März 2012, dem letzten Tag vor der Speicherpflicht, gibt es auch Trauerzüge in ganz Österreich.
Verfassungsklage.at ist eine Initiative vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und dem grünen Justizsprecher Albert Steinhauser. Eingebracht wird die Klage von den ErstklägerInnen und Vertreten durch die Scheucher Rechtsanwalts GMBH (http://www.scheucher.eu)
Warum wurde dieser Rechtsanwalt beauftragt und nicht ein anderer?
Rechtsanwalt Ewald Scheucher aus Wien ist Gründungsmitglied des AKVorrat.at und hat einschlägige Vorerfahrung. Er hat bereits im Jahr 2008 in Kooperation mit dem Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte (BIM) eine “Sammelbeschwerde” von insgesamt 30 AntragstellerInnen als Individualantrag an den VfGH gegen die SPG Novelle 2007 eingebracht, mit der die Polizei damals die Blankoermächtigung bekommen hat, die TeilnehmerInnen zu einer bestimmten IP-Adresse auszuforschen. Dieser Antrag wurde 2009 vom VfGH zurückgewiesen, das heißt aus formalen Gründen gar nicht zur Entscheidung in der Sache angenommen (VfGH vom 1.7.2009, G147/08 ua). Das Hauptargument war dort, dass die AntragstellerInnen nicht unmittelbar und aktuell durch das Gesetz betroffen wären, weil eine Betroffenheit erst bestehe, wenn die Polizei im Einzelfall tatsächlich Daten abgerufen habe. 2010 wurde aufgrund dieser Entscheidung eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eingebracht, ebenfalls von Rechtsanwalt Ewald Scheucher in Kooperation mit dem BIM (EGMR Tretter u.a. gegen Österreich).
Wie kann ich mitmachen?
Füll das Formular auf verfassungsklage.at aus, Du bekommst wenig später eine Mail mit einer vorausgefüllten Vollmacht. Diese druckst Du aus, unterschreibst sie und schickst sie an AKVorrat, Westbahnstrasse 46/1A 1070 Wien. Sobald die Vollmacht bei uns eintrifft, bist Du dabei.
Wann wird die Klage eingebracht?
Die Klage wird voraussichtlich am Freitag dem 25.5.2012 eingebracht. Deshalb sollten alle Vollmachten spätestens am 18.5.2012 zu uns geschickt werden um rechtzeitig dabei zu sein.
Wer kann mitmachen?
JedeR, der/die einen Internetanschluss/ein Mobil oder Festnetztelefon in Österreich angemeldet hat. Auch Firmen können an der Klage teilnehmen.
Bis spätestens wann ist meine Vollmacht erforderlich?
Schicke deine Vollmacht bis spätestens 18.5.2012 zu uns. Die Klage wird eine Woche später eingebracht, damit auch sicher alle Vollmachten bei uns ankommen.
Ein österr. Telefon- oder einen Internetanschluss ist auf mich angemeldet, ich bin aber kein österr. Staatsbürger. Kann ich trotzdem mitklagen?
Ja!
Ich habe nur ein Prepaid-Telefon ohne Vertrag. Kann ich mitklagen?
Nein. Der Eingriff in die Grundrechte basiert darauf, dass personenbezogene Daten gespeichert werden. Obwohl auch bei einem Prepaid-Telefon nicht ausgeschlossen ist, dass die Person dahinter ausgeforscht werden kann (zB über sog. IMEI-Rasterung, wenn mit dem selben Gerät vorher eine personenbezogene SIM-Karte verwendet wurde), muss der Zusammenhang für die Verfassungsbeschwerde unmittelbar mit der Person bestehen.
Ich habe kein auf mich lautendes Telefon und mein Internetprovider sagt, er wäre zu umsatzschwach um unter das VDS-Regime zu fallen. Kann ich mitklagen?
Nein. Die Verfassungsbeschwerde ist ein sogenannter Individual-Antrag nach Artikel 140 Bundesverfassungs-Gesetz (B-VG). Ein solcher Antrag ist nur zulässig, wenn der/die AntragstellerIn durch die angefochtenen Gesetze aktuell und unmittelbar in seinen/ihren Grundrechten betroffen ist. Im Kern des Antrags werden die Bestimmungen im Telekommunikationsgesetz (TKG) zur Vorratsdatenspeicherung bekämpft. Wer bei einem Anbieter ist, der durch diese Bestimmungen (vor allem § 102a TKG) gar nicht zum Speichern verpflichtet ist, ist weder unmittelbar noch aktuell betroffen. Anbieter von Kommunikationsdiensten im Sinne des § 102a TKG sind dann nicht zur Vorratsspeicherung verpflichtet, wenn sie unter die Umsatzschwelle fallen, die ansonsten einen Anbieter zur Entrichtung eines Beitrags zur Rundfunk- und Telekom Regulierungs GmbH (RTR-GmbH) verpflichtet. Die genauen Kriterien dafür sind in § 34 KommAustria Gesetz geregelt. Nach den Umsatzvoranmeldungen für 2012 gibt es nach Angaben der RTR-GmbH in Österreich 142 speicherpflichtige Anbieter. Die RTR-GmbH erwägt derzeit die Veröffentlichung einer Liste der speicherpflichtigen Anbieter, eine Entscheidung darüber ist aber noch nicht gefallen. Im Zweifel sollte man beim eigenen Anbieter nachfragen.
Welche Kosten und Risiken entstehen mir?
Keine. Für die einzelnen Mit-AntragstellerInnen entstehen keinerlei Gerichts-, Anwalts- oder sonstige Kosten. Dies gilt auch dann, wenn die Verfassungsbeschwerde keinen Erfolg haben sollte. In der Vollmacht ist die Kostenfreiheit nicht noch einmal erwähnt, weil die Vereinbarung über die Anwaltsvergütung mit der Vollmacht nichts zu tun hat. Die Vollmacht wird im Original dem VfGH vorgelegt und die Vereinbarung hinsichtlich der Vergütung interssiert den VfGH nicht. Die gesammten Kosten werden vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung getragen. Die vom AKVorrat zu tragenden Gerichtskosten richten sich
Ich kenne Euch nicht, kann ich Euch vertrauen?
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ist eine Gruppe von Aktivisten, die sich mit dem Thema beschäftigt und sich das Ziel gesetzt hat die Vorratsdatenspeicherung in Österreich und Europa abzuschaffen. Wenn du uns kennenlernen willst, komm vorbei: Der Arbeitskreis trifft sich alle zwei Wochen in Wien. Es bestehen aber auch Kontakte zu Organisationen in den Bundesländern, die das selbe Anliegen teilen. Der AKVorrat.at ist zwar als Verein eingerichtet, weil damit in formal-rechtlicher Hinsicht der Handlungsspielraum erweitert ist. Aber für die eigentliche Arbeit ist eine Mitgliedschaft keinesfalls notwendig. Vielmehr will der AKVorrat ein Forum für alle bieten, die für das Ziel der Abschaffung der VDS ihre Energie bündeln wollen.
Was passiert mit den Daten, die ich in das Onlineformular eingebe?
Die Daten werden bis zur Verfassungsbeschwerde in einer nicht öffentlichen Datenbank gesammelt, damit wir eine Liste der MitbeschwerdeführerInnen haben.
Muss ich nach dem Abschicken der Vollmacht noch irgendetwas tun?
Das Abschicken der Vollmacht reicht. Wenn du noch etwas tun willst, erzähle deinen Bekannten und Freunden von der Initiative.
Ich habe schon die Bürgerinitiative auf zeichnemit.at unterschrieben, ist das das gleiche?
Nein. Die Bürgerinitiative richtet sich vorallem gegen die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung. Die Verfassungsklage gegen das österreichische Gesetz, mit dem diese Richtlinie umgesetzt wird.
Kann ich den Klagetext lesen?
Nicht in allen Details. Der vollständige Text des Antrags wird veröffentlicht, sobald er beim Verfassungsgerichtshof eingebracht wurde. Eine Zusammenfassung findest du allerdings Hier
Mit deiner Unterschrift unter die Vollmacht bevollmächtigst du Rechtsanwalt Scheucher, dich in dem Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) zur Anfechtung der Bestimmungen zur Vorratsdatenspeicherung zu vertreten. Bei dem Vollmachtsvordruck handelt es sich um ein Standardformular, wie es bei jeder Beauftragung eines Anwalts unterschreiben wird und das um die notwendigen Angaben zur Beurteilung der Betroffenheit ergänzt ist. Der Individualantrag ist auf die Anfechtung jener österreichischen Gesetzesbestimmungen gerichtet, welche aufgrund der Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG zur Vorratsdatenspeicherung ergangen sind. Diese Vollmacht umfasst jedwede im Zusammenhang mit diesem Individualantrag stehenden Vertretungshandlungen sowie eine Zustellvollmacht.
Könnte ich meine Vollmacht zurückziehen?
Ja, eine Vollmacht kann ebenso widerrufen werden, wie man sie erteilen kann. Dafür ist auch keine Angabe von Gründen notwendig. Damit der Arbeitsaufwand für die (grundsätzlich ehrenamtlichen) Aktivisten des AKVorrat nicht uferlos wird, bitten wir aber darum, einen solchen Widerruf rechtzeitig vor der Antragseinbringung bekannt zu geben.
Warum eine eigene Klage – das Land Kärnten klagt doch schon/auch?
Dem AKVorrat ist jede Initiative recht, die das selbe Ziel verfolgt: Die Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung. Rechtlich hat die Klage des Landes Kärnten aber keine Auswirkungen auf die Zulässigkeit der Klage des AKVorrat. Der AKVorrat bringt auch deshalb eine eigene Klage beim VfGH ein, weil auf diese Weise die Hoheit über die Argumente beim Arbeitskreis liegen, auf die er sonst keinen Einfluss hätte. Vor allem aber kann man sich dem Individualantrag des AKVorrat anschließen, das geht bei der Klage eines Bundeslandes nicht.
Ist die Vorratsdatenspeicherung in Kraft, während die Klage läuft?
Ja, bis zur (erhofften) Aufhebung durch den VfGH ist das Gesetz in Kraft und muss angewendet werden. Ein Antrag auf vorläufige Ausserkraftsetzung ist nach der Rechtslage und der ständigen Rechtssprechung des VfGH aus verschiedenen Gründen im Falle eines Individualantrags nach Artikel 140 B-VG aber unzulässig (zB VfGH vom 10.03.2001, G69/01 ua).
Wie ist das Verhältnis der Klage zum EuGH-Verfahren?
Beide sind formal voneinander unabhängig – Das EuGH-Verfahren betrifft die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung, die VfGH-Beschwerde hingegen das österreichische Gesetz zur Umsetzung dieser Richtlinie. Fällt die Richtlinie weg, so bleibt das österreichische Gesetz zunächst bestehen. Dann hängt es von den Gründen ab, aus denen die Richtlinie durch den EuGH im besten Fall aufgehoben würde: Erklärt er diese für nicht vereinbar mit der EU Grundrechte-Charta, entsteht daraus in der Folge die Pflicht für die Mitgliedsstaaten, die innerstaatlichen Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung wieder abzuschaffen, weil die Staaten sonst EU Recht verletzen würden. Ein Zusammenhang besteht aber insofern, als im Individualantrag an den VfGH beantragt wird, die Frage der Vereinbarkeit der Vorratsdatenspeicherung mit europäischen Grundrechten dem Gerichtshof der EU (EuGH) vorzulegen. Und zwar für den Fall, dass der VfGH der Meinung ist, dass seine Entscheidung von einer Auslegung des EU Rechts abhängt.
Was ist und seit wann gibt es in Österreich eine Sammelklage?
Juristisch gesehen handelt es sich nicht um eine Sammelklage, sondern um eine “normale” Verfassungsbeschwerde, nur dass sie von vielen Personen gemeinsam erhoben wird. Das ist grundsätzlich zulässig und geschieht vor dem VfGH hin und wieder, zB bei der oben erwähnten Anfechtung der SPG Novelle 2007 (VfGH vom 1.7.2009, G147/08 ua). Davon ist die Zulässigkeit des Antrags selbst zu unterscheiden, wo es vor allem um die Frage geht, ob die AntragstellerInnen auch aktuell und unmittelbar betroffen sind.
Was passiert, wenn die Klage erfolgreich war und der Vorratsdatenspeicherung die Verfassungskonformität abgesprochen wurde?
Dann gibt es keine Speicherpflicht für die im Telekommunikationsgesetz festgeschriebenen Daten mehr. Folglich müssen die Daten gelöscht und dürfen nicht mehr gesammelt werden, sobald sie für den Anbieter nicht mehr unbedingt zum Betrieb des Kommunikationsdienstes benötigt werden, etwa zur Abrechnung oder zur Störungsbehebung.
Wurde deine Frage nicht beantwortet? Wende dich an info@akvorrat.at! Wir freuen uns auf deine Anfrage!
Das EU-Projekt “INDECT” beschäftigt sich mit dem intelligenten Informationssystem zur Unterstützung von Überwachung, Suche und Erfassung für die Sicherheit von Bürgern in städtischer Umgebung.
Nach Auffassung der Datenschutzbeauftragten wird bei einer solchen Mustererkennung völlig unverdächtiges Verhalten registriert und ausgewertet. Zudem bestünde die Gefahr, dass ein Anpassungsdruck erzeugt wird und somit die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt werden. Kritisiert wird insbesondere, dass öffentliche Gelder in datenschutzrechtlich fragwürdigen Vorhaben investiert werden.
Der “Wirtschaftsdialog für mehr Kooperation bei der Bekämpfung der Internetpiraterie” vom Bundeswirtschaftsministerium, Internet-Providern und Rechteinhabern hat eine Liste mit zehn möglichen Maßnahmen zusammengestellt. Und siehe da: von Entwarnung kann wirklich keine Rede sein, denn zu den diskutierten Maßnahmen gehört der Ausbau der Abmahnindustrie, De-Anonymisierung der Nutzer, mehr Auskunftsrechte für Rechteinhaber und natürlich weiterhin die Warnhinweise. Insgesamt kann man sagen, dass es sich um einen Frontalangriff auf das Web 2.0 handelt.
Bei den zehn Punkten handelt es sich nach unserer Information um die folgenden:
Durchführung einer Aufklärungskampagne zum Urheberrecht. Eine Arbeitsgruppe des Wirtschaftsdialogs hat schon Vorschläge für eine Kampagne erarbeitet.
Die Werbewirtschaft soll dafür sorgen, dass auf Up-/Downloadplattformen keine Werbung mehr geschaltet bzw. nicht mehr dafür bezaht wird. Interessant dabei: Zanox als eines der großen Partnerprogramm-Werbenetzwerke gehört der Axel Springer AG. Das zweite große, Affilinet, gehört zu United Internet.
Verstärkung der internationalen Zusammenarbeit, insbesondere bei Downloadportalen und 1-Klick-Hostern. Siehe Kimble: das scheint ja doch erste Ergebnisse zu geben.
Die Provider sollen IP-Adressen lange genug speichern, so dass die Abmahnindustrie weiter ausgebaut werden kann. Angeblich hat man sich intern bereits auf 7 Tage Mindestspeicherung extra für Auskünfte der Rechteinhaber geeinigt.
Im Justizministerium wird derzeit an der Deckelung der Abmahngebühren gearbeitet. Die Rechteinhaber sprechen sich ausdrücklich dagegen aus. Wie zu hören war, müssen die Rechteinhaber richtiggehend getobt und gedroht haben, den Dialog zu verlassen, wenn die Deckelung umgesetzt wird.
Bei Urheberrechtsverletzungen in gewerblichem Ausmaß sieht § 101 UrhG weitere Auskunftspflichten vor. Die Rechteinhaber möchten die Einschränkung auf Gewerblichen Ausmaß gestrichen haben. Das bedeutet: jede kleine Urheberrechtsverletzung würde umfassende Auskunftspflichten nach sich ziehen, Rechteinhaber könnten beispielsweise Daten über Nutzer erfragen, die in einem Diskussionsforum zu viel aus einer Zeitung zitieren.
Es steht die Forderung um Raum, umfassendere Möglichkeiten zur Beauskunftung zu schaffen: Neben Anschlussinhaber und Adresse sollen die Provider dem Rechteinhaber auch E-Mail-Adresse, Bankdaten und die IP-Adressen anderer Sitzungen herausgeben.
Es wird eine änderung der Impressumspflicht angestrebt: diese soll auch bei selbst eingestellten Inhalten gelten. Sprich: Uploader (z.B. bei bei 1-Klick-Hostern und anderen Plattformen, auf denen häufig Urheberrechtsverletzungen vorkommen) sollen dadurch deanonymisiert werden, andersfalls soll der Plattformbetreiber haften. Je nach Formulierung betrifft das auch Youtube, die Wikipedia und natürlich noch viel mehr.
Statt einer örtlichen Zuständigkeit, sollen Strafverfolgungsbehörden, die Gewerbeaufsicht usw. thematisch organisiert werden. Sprich: Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Internet-Delikte bzw. Urheberrechtsverletzungen. Dies ist ein Punkt, der auch in anderem Kontext (Betrug via Internet usw.) immer wieder gefordert wird.
Die Rechteinhaber fordern weiterhin, dass die Provider an Rechtsverletzer Warnhinweise verschicken, wollen aber nicht auf Abmahnungen verzichten. Wie bekannt: die Provider lehnen eine freiwillige Lösung ab. Nun liegt es also am Gesetzgeber …
Bei den zehn Punkten handelt es sich im Wesentlichen um die Verhandlungsmasse. Daher ist eher nicht zu erwarten, dass alles kommt; aber viele Einzelpunkte sind schon schlimm genug an sich. Als Forderungen an sich sind die meisten Sachen nicht gänzlich neu. Neu ist aber, dass diese auch von der Bundesregierung zumindest in Erwägung gezogen werden. Und im Kontext von ACTA taucht ähnliches auch immer wieder auf …
Studenten diskutieren auf UNI.DE über das geplante Anti-Produktpiraterie-Handelsabkommen (ACTA).
UNI.DE will wissen, wie sollte dieses neue Urheberrecht aussehen und was ist eigentlich von der Ich-teile-alles Mentalität im Internet grundsätzlich zu halten?
Über Jahre hinweg verhandelten 37 Nationen hinter verschlossenen Türen über das umstrittene Abkommen ACTA. Inzwischen haben zahlreiche EU-Länder angekündigt, den Vertrag nicht zu ratifizieren, die EU-Kommission will ACTA dem Europäischen Gerichtshof vorlegen.
Auch die Anti-Acta-Demonstrationen im Februar in Deutschland haben gezeigt, dass sich nach jahrelangen Geheimverhandlungen europaweit Widerstand gegen das umstrittene Abkommen regte. UNI.DE will mehr darüber erfahren, was Studenten über das Abkommen – ja, über Urheberrecht, Markenrecht, Patentrechte denken.
Eine Studentin schreibt beispielsweise, dass dank der Massendemos die Bundesregierung ihre Entscheidung über das umstrittene Urheberschutz-Abkommen Acta vertagt hat. “Kurz davor hatte die Regierung keine größeren Einwände und sie hätte das Abkommen auch schon am 26.1.2012 zusammen mit 22 anderen EU-Staaten unterzeichnet, wenn es nicht einen kleinen Verwaltungsfehler gegeben hätte. Ohne die Demos wäre Acta keine öffentliche Sache geworden – im Netz sind viele unpolitische Leute unterwegs, die Politiker sind aber kaum im Netz vertreten. Jetzt hat aber das Umdenken begonnen.” Sie findet es sehr sinnvoll, dass das Abkommen nochmal inhaltlich geprüft oder ad acta gelegt wird.
Ein Politikwisschenschaftler kommentiert: “Das jetzige Urheberrecht stammt noch aus dem 19. Jahrhundert. Was heute technisch möglich ist, war damals beim allerbesten Willen nicht einmal ansatzweise vorstellbar. Damit das Urheberrecht weiterhin gewahrt bleibt, ist dessen Anpassung an die jetzige Realität unvermeidbar. ACTA ist der falsche Weg.”
Diese Meinung teilen andere User, so lautet z.B. ein weiterer Kommentar: “das Urheberrecht in seiner alten Form muss generell überarbeitet werden, der Schutz des geistigen Eigentums sollte ausser Frage stehen, nur die Mittel zur Umsetzung sind aktuell mehr als gefährlich. Es herrscht bereits eine soziale Ungerechtigkeit und hier muss man ansetzen. Als moderne Piraterie kann man auch Casting TV Shows bezeichnen, nur werden hier Personen ausgebeutet und mit Knebelverträgen “piratisiert”.”
Auch ein Germanistik-Student vertritt einen ähnlichen Standpunkt: “Man macht ja auch nicht die Telefongesellschaften dafür verantwortlich, dass sich Leute über ihre Leitungen zu verbotenen Themen austauschen und man hört auch nicht vorsorglich mal alle Leitungen ab. Urheberrecht – da muss definitiv ein neues her, aber auch neue Ideen der Vermarktung z.B. für Musik – eventuell ergibt sich ja das eine aus dem anderen.”
Ein BWL-Student möchte wissen, “wie sieht das Urheberrecht bei Crowd Founding Produkten aus? Das ist auch neu im digitalen Zeitalter, warum müssen immer die Großen bestimmen, was die Kleinen fressen sollen.”
“Eines der größten Vorteile des Internets überhaupt ist doch die freie Meinungsäußerung. Und dieses Gut sollte sich die Menschheit bewahren – aber auch lernen mit der Qualität des geschriebenen Wortes im Internet umzugehen. Längst werden sogenannten Kundenmeinungen instrumentalisiert zu Werbezwecken – das ist die eine Seite der Medaille und die andere, dass jedermann grundsätzlich eine Meinung äußern kann und das grenzüberschreitet. Grossartig – ACTA hat nichts mit einem gutgemeinten Urheberrecht zu tun!”, so ein weiterer User.
Die Umfrage auf UNI.DE zeigt: Über das Abkommen, grenzüberschreitende Rechte von Konsumenten und über den Verbraucherschutz sollte mit Vertretern der Zivilgesellschaft diskutiert werden und nicht hinter verschlossenen Türen. Die Regierung sollte transparenter mit dem Thema umgehen.
Alle Kommentare zur Umfrage gibt es unter: uni.de/umfragen/acta
1. BGBl. I Nr. 15/2012, Änderung des ORF-Gesetzes, Inkrafttreten überwiegend mit 28.3.2012
2. BGBl. I Nr. 16/2012 Änderung des Audiovisuelle Mediendienste-Gesetzes, Inkrafttreten überwiegend mit 28.3.2012 3. BGBl. I Nr. 17/
2012 Freiwilligengesetz – FreiwG sowie Änderug des Familienlastenausgleichsgesetzes, das ASVG, des GSVG, des BSVG, des Arbeitslosenversicherungsgesetzes usw., Inkrafttreten mit 1.6.2012
4. BGBl. I Nr. 18/2012 Änderung des Opferfürsorgegesetzes, Inkrafttreten mit 1.4.2012
5. BGBl. I Nr. 19/2012 Änderung des Urlaubsgesetzes und des Landarbeitsgesetzes 1984, Inkrafttreten mit 28.3.2012
6. BGBl. I Nr. 20/2012 Änderung des Bankwesengesetzes, Inkrafttreten mit 28.3.2012 7. BGBl. I Nr. 21/2012 Änderung des Marktordnungsgesetzes 2007 und des Marktordnungs-Überleitungsgesetzes, Inkrafttreten mit 28.3.2012
Clean-IT
StoppCleanIT – Für ein Internet ohne Überwachung
ECHELON- Das weltweite Abhörsystem
Bei Echelon handelt es sich um das vermutlich größte Abhörnetz der Welt, welches von den Geheimdiensten der Staaten des UKUSA-Abkommens betrieben wird: USA, Kanada, Großbritannien, Australien und Neuseeland.
Europäische Gendarmerietruppe (EGF)
Die Militärtruppe kann dabei unter das Kommando der Europäischen Union, der Vereinten Nationen, der NATO sowie anderen internationalen Organisationen oder Ad-hoc-Koalitionen gestellt werden.
The CleanIT Project
The Clean IT project is carried out with the financial support from the Prevention of and Fight against Crime Programme of the European Union, European Commission – Directorate-General Justice, Freedom and Security.
*** Tor Browser Bundle*** The Tor software protects you by bouncing your communications around a distributed network of relays run by volunteers all around the world
§ Urheberrechte
Sollten sich auf dieser Seite versehentlich oder unwissentlich irgendwelche Copyright Verletzungen finden, schickt bitte eine e-Mail an sunnyromy@rocketmail.com oder hinterlasst einen Kommentar mit Hinweis.
Ich werde die Copyrightverletzung dann sofort entfernen!
Published explainity on Jul 28, 2011
Sanfte Umschuldung, Rettungspaket, Schuldenschnitt...ganz schön viele Begriffe, die da gerade durch die Nachrichten geistern. explainity fasst die Sache mal in einigen Minuten zusammen, ums ein bisschen übersichtlicher zu machen.
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