Archive for polizeistaat
EU: Entwürfe zur geplanten Datenschutzreform veröffentlicht «Internet-Law
Die Kommission hat heute den Entwurf für eine Datenschutzverordnung offiziell veröffentlicht, zusammen mit weiteren Materialien. Er wird jetzt dem Rat und dem Parlament zur weiteren Erörterung übermittelt. Der Entwurf war vorab bereits geleakt worden und hat speziell in Deutschland zu kontroversen Diskussionen geführt.
Die von mir geäußerten grundlegenden Bedenken möchte ich hier nur noch um einen Aspekt ergänzen. Die Datenschutzverordnung (siehe Art. 86) überlässt die Ausgestaltung und Weiterentwicklung des Datenschutzrechts in beträchtlichem Umfang der Kommission. Auch das ist unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten äußerst fragwürdig, weil die wesentlichen gesetzgeberischen Entscheidungen von einem gewählten Parlament getroffen werden müssten.
Die EU ist in ihrer jetzigen Ausgestaltung antiparlamentarisch und der jetzige Verordnungsvorschlag verdeutlicht einmal mehr, dass ein Prozess eines schleichenden Abschieds vom Prinzip der parlamentarischen Demokratie im Gange ist.
Nachdem dies vielen Bürgern überhaupt nicht bewusst ist, gilt es, diesen Umstand immer wieder zu betonen und ins Bewusstsein der Menschen rücken.
Untersuchung des MPI zum Nutzen der Vorratsdatenspeicherung «Internet-Law
Der CCC hat ein Gutachten des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht geleakt, das zu dem Ergebnis gelangt, dass durch das Fehlen einer Vorratsdatenspeicherung keine Schutzlücken entstehen.
Die Studie geht der Frage nach, ob es zu praktischen Problemen im Bereich der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung kommt, wenn Telekommunikationsverkehrsdaten nicht auf Vorrat gespeichert werden.
Dass das bereits im Juli 2011 fertiggestellte Gutachten, das im Auftrag des Bundesamts für Justiz (!) erstellt worden ist, bisher nicht den Weg in die Öffentlichkeit fand, ist wenig überraschend. Denn das Ergebnis ist nicht erfreulich für die Befürworter einer Vorratsdatenspeicherung.
Eine der Schlussfolgerungen der Untersuchungen lautet:
Der Diskussion zu Nutzen und Konsequenzen der Vorratsdatenspeicherung kann entnommen werden, dass geeignete Daten, die zu einer quantitativen Überprüfung der Auswirkungen der Vorratsdatenspeicherung auf die Aufklärungsquote führen könnten, bislang nicht erfasst werden, und im Übrigen auch nicht systematisch erfasst werden sollen.
Ausweislich der Untersuchung gibt es keine Erkenntnisse über einen Nutzen der Vorratsdatenspeicherung im Bereich der Terrorbekämpfung.
Zentral erscheinen mir außerdem folgende Erkenntnisse der Untersuchung zu sein:
Betrachtet man insbesondere das Jahr 2008, in dem Vorratsdaten grundsätzlich zur Verfügung standen, so kann für keinen der hier untersuchten Deliktsbereiche eine mit der Abfrage zusammenhängende Veränderung der Aufklärungsquote im Hinblick auf das Vorjahr oder den Folgejahren 2009/2010 beobachtet werden.
Im Vergleich der Aufklärungsquoten, die in Deutschland und in der Schweiz im Jahr 2009 erzielt worden sind, lassen sich keine Hinweise darauf ableiten, dass die in der Schweiz seit etwa 10 Jahren praktizierte Vorratsdatenspeicherung zu einer systematisch höheren Aufklärung geführt hätte.
Auch wenn die Studie darauf hinweist, dass eine zuverlässige Einschätzung durch das Fehlen systematischer empirischer Untersuchungen erschwert wird, muss jedenfalls nach dem derzeitigen Stand davon ausgegangen werden, dass es keine fundierten und allgemeingültigen Erkenntnisse gibt, die den Nutzen der Vorratsdatenspeicherung belegen.
Was mich außerdem erschüttert, ist der Umstand, dass die Bundesregierung diese Untersuchung offenbar ganz gezielt verheimlicht, während parallel Befürworter einer Vorratsdatenspeicherung, allen voran der Bundesinnenminister, ganz vehement weiter öffentlich behaupten, die Vorratsdatenspeicherung sei notwendig und ihre Ablehnung sei verantwortungslos. Wir erleben hier einmal mehr, wie der Bürger systematisch belogen und hinters Licht geführt wird.
Die Nichtveröffentlichung dieser Studie kann man getrost auch als politischen Skandal betrachten, der zeigt wie dringend notwendig Transparenz ist. Solange Transparenz durch Organisationen wie den CCC hergestellt werden muss, weil die Bundesregierung eine gezielte Politik der Desinformation betreibt, läuft ganz grundlegend etwas falsch in diesem Staat.
Vor zwei Monaten habe ich auf einer Podiumsdiskussion des AK Vorrat u.a. mit zwei Europaabgeordneten über Sinn und Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung diskutiert.
Von den Abgeordneten wurde die Einschätzung vertreten, dass man über die Aufhebung der Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung reden müsse, sollte die Kommission im Rahmen der laufenden Evalierung keine stichhaltigen Belege dafür liefern können, dass die Speicherung von TK-Verkehrsdaten auf Vorrat tatsächlich zu nachweisbaren Ergebnissen bei der Verbrechensbekämpfung geführt hat.
Dieser Punkt ist nunmehr belegbar erreicht, weshalb die Studie des MPI auch eine wichtige Entscheidungsgrundlage für das Europaparlament darstellt.
Update: Kaum ist der Leak des CCC raus, äußert sich auch das BMJ zu der Studie. Die Position der Justizministerin, die sich wacker gegen die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung stemmt, wird durch die Untersuchung ohnehin gestärkt.
INEX «HIDE FP7 Dynamic Database
HIDE Topics Contextual Integrity
Name Converging and conflicting ethical values in the internal/external security continuum in Europe
Acronym INEX
Area implications of the continuum of internal and external security
Start Date 2008-04-01
Duration 36 months
Status Execution
Description Security and insecurity are social, cultural, political concepts. Nowhere is this more evident than in the challenges produced by the evolving continuum between internal and external security challenges. The interdisciplinary project INEX is designed around two research axes: thematic and geopolitical.
On the thematic axis it will study four fields of knowledge of high relevance to the question of the ethics and the value-laden tensions arising along the continuum between internal and external security in Europe:
– the ethical consequences of the proliferation of security technologies,
– the legal dilemmas that arise from transnational security arrangements,
– the ethical and value questions that stem from the shifting role of security professionals and
– the consequences of the changing role of foreign security policy in an era when the distinction between the external and internal borders grows less distinct
On the geopolitical axis it will study and produce recommendations relative to two geographical theatres of high relevance for ethical issues of internal/external security: the Eastern European neighbourhood including Belarus, Ukraine, Moldova and the Mediterranean neighbourhood including Morocco, Algeria and Egypt.
Coordinator INSTITUTT FOR FREDSFORSKNING STIFTE LSE*,Fuglehauggata 11,NORWAY
Contact ANDERSEN, Lars Even (Mr) ( Contact )
Tel / Fax +47-22547706 / +47-22547701
URL
partners BILKENT UNIVERSITESI (TURKEY),COLLEGIUM CIVITAS (POLAND),ERICSSON AS (NORWAY),CENTRE D’ETUDES SUR LES CONFLITS (FRANCE),CENTRE FOR INTERNATIONAL INFORMATION AND DOCUMENTATION IN BARCELONA (SPAIN),VRIJE UNIVERSITEIT AMSTERDAM (NETHERLANDS),CENTRE FOR EUROPEAN POLICY STUDIES (BELGIUM),VRIJE UNIVERSITEIT BRUSSEL (BELGIUM)
TABULARASA «HIDE FP7 Dynamic Database
HIDE Topics Technology Convergence, Privacy Enhancing Technology
Name Trusted Biometrics under Spoofing Attacks
Acronym TABULARASA
Area ICT-2009.1.4 Trustworthy ICT
Start Date 2010-11-01
Duration 42 months
Status Accepted
Description The TABULA RASA project will address some of the issues of direct (spoofing) attacks to trusted biometric systems. This is an issue that needs to be addressed urgently because it has recently been shown that conventional biometric techniques, such as fingerprints and face, are vulnerable to direct (spoof) attacks.
Coordinator IDIAP (FONDATION DE L’INSTITUT DALLE MOLLE D’INTELLIGENCE ARTIFICIELLE PERCEPTIVE)
RUE MARCONI 19 PO Box 1920
MARTIGNY
SWITZERLAND
Contact VALERIE, Devanthery (Ms.) ( Contact )
Tel / Fax +41-277217762 / +41-277217712
URL
partners INSTITUTE OF AUTOMATION CHINESE ACADEMY OF SCIENCES (CHINA),KEYLEMON SA (SWITZERLAND),BIOMETRY.COM AG (SWITZERLAND),UNIVERSIDAD AUTONOMA DE MADRID (SPAIN),STARLAB BARCELONA SL (SPAIN),MORPHO (FRANCE),EURECOM (FRANCE),UNIVERSITA DEGLI STUDI DI CAGLIARI (ITALY),CENTRE FOR SCIENCE, SOCIETY AND CITIZENSHIP (ITALY),OULUN YLIOPISTO (FINLAND),UNIVERSITY OF SOUTHAMPTON (UNITED KINGDOM)
via http://www.hideproject.org/references/fp7_projects/TABULARASA
PRACTIS «HIDE FP7 Dynamic Database
HIDE Topics Technology Convergence, Contextual Integrity
Name Privacy – Appraising challenges to technologies and ethics
Acronym PRACTIS
Area SiS-2009-1.1.2.1 Privacy and emerging fields of science and technology: ethical, social and legal as
Start Date 01.01.2010
Duration 36 months
Status Execution
Description The vision that motivates PRACTIS is of a society that is aware of the evolving challenges to privacy posed by emerging technologies and is equipped to respond to them. PRACTIS will assess the potential impacts on privacy from emerging technologies and new scientific knowledge. It will propose ethical frameworks and legal procedures for coping with potential risks to privacy. It will explore novel policy options for addressing individuals changing privacy needs in the light of new technologies, as well as exploring new ethical frameworks in law and implementing guidelines for new technology or product development.
Specifically, long-range horizon scanning focused on technologies that might impact on privacy will be conducted. Technologies such as nano, bio, info and cognition (NBIC) will be explored and new threats to privacy will be evaluated. In addition, trends in changing perceptions of privacy will be surveyed (including among high school students). These empirical studies will provide the basis for future scenarios of the privacy-technology interface which in turn will lead to the formulation of new ethical frameworks and legal considerations. Research methods will include interviews, expert surveys, focus groups, and brainstorming.
PRACTIS will generate deeper knowledge and higher awareness among scholars and relevant stakeholders regarding the early identification of changes in privacy perceptions due to new technologies. An innovative idea to be explored in PRACTIS is the embedding of privacy issues in the development process of new technologies.
By bringing leading experts in technology foresight and assessment together with specialists in ethical and legal aspects of privacy, PRACTIS offers a unique combination of disciplines that will produce new knowledge on the relationship between technology, privacy and ethics. Implications of the findings will be derived for policymakers, scholars, standardisation bodies and other stakeholders.
Coordinator INTERDISCIPLINARY CENTER FOR TECHNOLOGICAL ANALYSIS AND FORECASTING
TEL AVIV UNIVERSITY
Contact SOFFER, Tal (Dr) ( Contact )
Tel / Fax +972-3-6407571 / +972-3-6410193
URL
partners NEXUS INSTITUT FUR KOOPERATIONS MANAGEMENT UND INTERDISZIPLINARE FORSCHUNG GMBH (GERMANY),TURUN KAUPPAKORKEAKOULU (FINLAND),FUNDACJA EUROPEJSKIEJ WSPOLPRACY NAUKOWEJ (POLAND),INTERDISCIPLINARY CENTRE FOR COMPARATIVE RESEARCH IN THE SOCIAL SCIENCES – ICCR (AUSTRIA),TEL AVIV UNIVERSITY (ISRAEL),FACULTES UNIVERSITAIRES NOTRE-DAME DE LA PAIX DE NAMUR (BELGIUM)
via http://www.hideproject.org/references/fp7_projects/PRACTIS
SNAPS «HIDE FP7 Dynamic Database
Name Social Networks: Algorithms, Privacy, and Security
Acronym SNAPS
Area FP7-PEOPLE-2009-IIF Marie Curie Action:
Start Date 01.06.2010
Duration 24 months
Status Execution
Description A social network is a network where nodes correspond to individuals (usually, but they may be different entities, e.g. companies) and links indicate some relationship between them. This project is about the development of algorithms for online dynamic social networks, understanding influence processes, and the study of some issues related to security on social network. First we plan to build the algorithmic basis for the problems in the social networks. Our idea concentrates on stating basic combinatorial optimization problems in new settings that are driven by applications to real-time social networks. We plan to study NP-hard problems in a dynamic real-time setting and in the setting where a universal solution has to be stored in limited memory. The study of these problems is motivated by direct applications in social networks such as message broadcasting, clustering, and service localization. The ubiquitous connections through the various social networks put us on a continuous risk. First of all it becomes hard to retain privacy, as collectively these social networks contain sensitive private information. In addition, each social network we are contained in is a new possible threat for our computer system. It might be a source of spam or an entry point of a new virus. In this project we want to construct methods for data anonimization and game-theoretic models for virus and spam spreading in social networks. The applicant as well as the corresponding host form a unit well fit for the aforementioned tasks as they combine expertise related to all those topics.
Coordinator UNIVERSITA DEGLI STUDI DI ROMA LA SAPIENZA
Piazzale Aldo Moro
ROMA
ITALY
Contact CARLUCCI AIELLO, Luigia (Professor) ( Contact )
Tel / Fax +39-06-77274134 / +39-06-77274131
via http://www.hideproject.org/references/fp7_projects/SNAPS
*** ALLE TEILPROJEKTE *** European Commission CORDIS Projekt FP7 (INDECT &Co.)
sRomy says:
wer’s noch nicht weiss, INDECT ist nur 1 von ganz vielen lustigen buchstabenspielen im rahmen des EU forschungsprojekt FP7 😉
ODYSSE ist auch einer meiner favoriten 😉
einige der PDF sind auch im widget sunnyDownloadabrufbar
http://cordis.europa.eu/fp7/security/fp7-project-leaflets_en.html
INDECT Light? «mORALdebts.
Einfach unfassbar: der Bundestag hat mal so eben den Einsatz von Drohnen durchgewunken. Nein das ist keine Satire. Ja, es geht nur darum dass sie gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer im Luftverkehr sind und auch Privatpersonen und Firmen solche Gerätschaften einsetzen dürfen. Aber hey, wenn wir schon dabei sind, können wir das Ganze doch ausbauen und praktische Anwendungsbereiche finden. Siehe auch der Vergleich zu den USA.
Sogar die FDP war dafür. Also ich wusste ja nicht, dass die Wahlkampfkasse für 2013 so riesig sein muss, dass man jetzt sogar schon von Rüstungskonzernen und ähnlichen Geld annimmt und in letzter Konsequenz auf Datenschutz und Privatsphäre verzichtet (und für seine MitbürgerInnen gleich mit!). Den Gelben sollte vielleicht mal jemand stecken, dass sich Wahlkampfausgaben nicht unbedingt proportional zum Wahlerfolg verhalten, zumindest nicht wenn man seine einzig brauchbaren Positionen heimlich räumt (war die FDP nicht mal für Bürgerrechte).
Eigentlich finde ich es ja schon erstaunlich, dass darüber a) kaum berichtet wird und b) unser wichtigstes Organ sowas eben mit überwältigender Mehrheit beschließt. Am meisten gibt mir ja zu denken, wenn man dem Verfassungsschutz oder den Polizeibehörden solches Gerät geben. Die halten sich ganz bestimmt an die Regeln bei der Verbrechensbekämpfung. Wer weiß, vielleicht hat Gysi bald so’ne Drohne bei sich im Vorgarten. Nun wird mir auch klar, wieso die 1/3tel der Abgeordneten der Linken beobachten.
JDe
Einstieg in die Kontrolle von oben?: Drohnen sind nun Luftfahrzeuge «n-tv.de
Der Bundestag beschließt, dass zivile Drohnen “unbemannte Fluggeräte” sind. Welche Folgen die Änderung des Luftverkehrsgesetzes hat, ist umstritten. Das Ministerium sagt: keine. Die Linken befürchten dagegen, dass die Überwachung mit Drohnen “zukünftig noch leichter wird”. Die Grünen fordern restriktive Regeln.
Die Bundesregierung hat einem Einsatz von Drohnen in Deutschland den Weg geebnet. Dazu hat der Bundestag mit den Stimmen der schwarz-gelben Koalition und der SPD das Luftverkehrsgesetz ergänzt. Im Zentrum steht ein einziger Satz: “Ebenfalls als Luftfahrzeuge gelten unbemannte Fluggeräte einschließlich ihrer Kontrollstationen, die nicht zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden (unbemannte Luftfahrtsysteme).”
Der Ausdruck “Drohnen” taucht im Gesetzentwurf nicht auf, offenbar werden die Assoziationen, die dieser Begriff weckt, als zu negativ empfunden.
Aus Sicht des Verkehrsministeriums ist die Änderung des Luftverkehrsgesetzes keine große Sache. “In das Gesetz wird nur aufgenommen, dass es unbemannte Luftfahrtsysteme gibt, unmittelbare Auswirkungen hat das Gesetz nicht”, sagt ein Sprecher des Ministeriums n-tv.de. Die unbemannten Luftfahrtsysteme seien “eine technische Entwicklung, die man im Gesetz abbilden muss”, betont der Sprecher. “Es ist nicht so, dass der Betrieb damit erleichtert wird, die restriktiven Vorgaben werden beibehalten.”
Linke befürchten Umgehung des Bundestags
Vor allem bei den Linken sind die Vorbehalte gegen die Gesetzesänderung groß. “Wir haben große Sorge, dass die Überwachung durch Behörden mit Drohnen zukünftig noch leichter wird”, sagt der Linken-Verkehrspolitiker Herbert Behrens n-tv.de. Davor schütze auch eine Änderung zur Frage des Datenschutzes nicht, die auf Intervention des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar aufgenommen worden sei.
Nach der Änderung des Luftverkehrsgesetzes seien weitere Regelungen per Verordnung oder in Landespolizeigesetzen möglich, ohne dass der Bundestag beteiligt werde, kritisiert der Bundestagsabgeordnete. “Wir wollen über die Einführung von Drohnen im Luftverkehrsgesetz erst dann entscheiden, wenn die Bundesregierung dem Verkehrs- und Innenausschuss den angekündigten Bericht geliefert hat. Wir kaufen keine Katze im Sack.”
Grüne fordern restriktive Regelung
Dieser Bericht soll im April vorliegen, auch die Grünen warten darauf. Bislang gebe es nämlich noch keine Übersicht darüber, welche Produkte aus dem Bereich der unbemannten Luftfahrtsysteme von öffentlichen Stellen in Deutschland angeschafft wurden, sagt Innenausschuss-Mitglied Konstantin von Notz. Er kritisiert an der Änderung des Luftverkehrsgesetzes, dass noch völlig unklar ist, wie der Einsatz von Drohnen ausgestaltet werden soll.
Grundsätzlich halten die Grünen den Einsatz von Drohnen bei Großveranstaltungen, wie beim Castor-Transport 2010, für rechtswidrig. Von Notz fordert eine streng restriktive gesetzliche Regelung, die festlegt, dass Drohnen allenfalls zu zivilen Zwecken und unter höchsten Datenschutzvorkehrungen eingesetzt werden dürfen. Das heimliche Ausspähen und Überwachen von Großveranstaltungen aus der Luft sei mit den Grünen nicht zu machen.
Der zivile Markt ersetzt den militärischen
Kritiker gehen davon aus, dass es neben der in der Begründung zum nun verabschiedeten Gesetzentwurf erwähnten “polizeilichen Gefahrenabwehr” vor allem um wirtschaftliche Interessen geht. Der Politologe Eric Töpfer vermutet in einem Beitrag für eine friedenspolitische Zeitschrift, dass die Hersteller von militärischen Drohnen in den zivilen Markt drängen, weil das Militär nur noch geringe Stückzahlen abnimmt. Die CSU-Abgeordnete Daniela Ludwig hatte im Dezember im Bundestag erklärt, “dahinter” – gemeint war offenbar die Neuregelung des Luftverkehrsgesetzes – stecke “ein nicht zu unterschätzender Markt, der in Deutschland, dem Erfinderland, auch Unterstützung von politischer Seite erwarten kann”.
Tatsächlich ist der Markt im Moment noch nicht sehr groß, sagt Reinhard Grünwald, der als Mitarbeiter des Bundestagsbüros für Technikfolgen-Abschätzung ein Gutachten über die Nutzung unbemannter System geschrieben hat. Allerdings “wird durchaus vermutet, dass es einige interessante Anwendungsbereiche gibt”, bestätigt Grünwald: “Überwachung von Fangquoten in der Fischerei, Kontrolle von Pipelines und dergleichen mehr, da dürfte sich durchaus ein Markt entwickeln”.
hvo
via http://www.n-tv.de/politik/Drohnen-sind-nun-Luftfahrzeuge-article5333576.html
Ein Beitrag zum Europäischen Datenschutztag: INDECT – »Wer die Freiheit aufgibt um Sicherheit zu… «Piratenpartei Brandenburg
… erlebt solch’ beängstigende Situationen, wie sie beispielsweise in China schon lange Realität sind. An fast jeder Straßenecke hängen Kameras; jede Bürgerin und jeder Bürger ist bekannt und kann jederzeit durch eine falsche Bewegung oder eine “verdächtige” Handlung zum “Verbrecher” werden. Was in anderen Ländern schon trauriger Alltag ist, könnte auch bald den europäischen Raum betreffen.
Die Rede ist von INDECT (Akronym für Englisch: Intelligent information system supporting observation, searching and detection for security of citizens in urban environment; Deutsch: Intelligentes Informationssystem zur Unterstützung von Überwachung, Suche und Erfassung für die Sicherheit von Bürgern in städtischer Umgebung) – einem von der Europäischen Union finanzierten Forschungsprojekt im Bereich der intelligenten Sicherheitssysteme, in das bereits rund 15 Millionen Euro aus Steuermitteln investiert wurden und das im Jahr 2013 abgeschlossen sein soll. Die PIRATEN Brandenburg weisen aus Anlass des heutigen Europäischen Datenschutztages auf die zahlreichen Gefahren des INDECT-Projektes hin und möchten die Bürgerinnen und Bürger für die vom Projekt ausgehenden Gefahren sensibilisieren.
»Ziel des Projektes ist es, durch den Einsatz von Videoüberwachung sowie der automatisierten Kontrolle des Internets automatisch strafrechtlich relevante Bedrohungen und Taten zu erkennen. Erreicht werden soll dies durch die Bündelung und automatische Auswertung der Aufzeichnungen verschiedener Überwachungssysteme und die Erstellung persönlicher Bewegungsprofile. Auf diese Weise soll eine präventive Polizeiarbeit ermöglicht werden«, so Michael Hensel, Vorsitzender der Piratenpartei Brandenburg. INDECT zeichnet sich vor allem durch seine vielfältigen Verknüpfungsfunktionen aus: So entscheidet ein kombiniertes System aus Überwachungskameras, Kennzeichen- und Polizeidateien, biometrischer Gesichtserkennung, Mobilfunküberwachung und Überwachungsdrohnen, wer sich “verdächtig” verhält.
Auf Grundlage dieses enormen Überwachungsnetzes sollen Bürgerinnen und Bürger online und offline beobachtet und auf “auffälliges Verhalten” überprüft werden. Michael Hensel weiter:
»Dieses Überwachungssystem kriminalisiert unschuldige Bürgerinnen und Bürger. Es widerspricht geltendem Recht, greift immens in die Grundrechte eines Jeden ein und setzt das Recht auf Privatsphäre im öffentlichen und virtuellen Raum sowie die Unschuldsvermutung außer Kraft.«
Hintergrund: Der Europäische Datenschutztag ist ein auf Initiative des Europarats ins Leben gerufener Aktionstag für den Datenschutz. Der Datenschutztag findet jährlich regelmäßig am 28. Januar statt, weil an diesem Datum die Unterzeichnung der Europaratskonvention 108 zum Datenschutz begonnen wurde. Mit der Konvention verpflichten sich die unterzeichnenden Staaten, für die Achtung der Rechte und Grundfreiheiten – insbesondere des Persönlichkeitsbereichs bei der automatisierten Datenverarbeitung – Sorge zu tragen. Ziel des Europäischen Datenschutztages ist es, die Bürgerinnen und Bürger Europas für den Datenschutz zu sensibilisieren. Dies soll durch Aktionen aller mit dem Datenschutz betrauten Organisationen erfolgen.
Kommission bestätigt Widerrechtlichkeit der Vorratsdatenspeicherung | unwatched.org
Dieser Artikel ist auch verfügbar auf:
Englisch: Commission confirms illegality of Data Retention Directive
Das österreichische EDRi-Mitglied Quintessenz hat ein vertrauliches internes Papier der Kommission veröffentlicht, das dazu gedacht war, die Datenschutz-Arbeitsgruppe des Rates (Working Party on Data Protection and Exchange of Information – DAPIX) über die Ergebnisse der Konsultation vom April 2011 zur Überarbeitung der Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung (VDS-RL) zu unterrichten.
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Rumänien: Senat lehnt neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ab <<unwatched.org
Aufgrund des Drucks, den die EU-Kommission auf rumänische Behörden ausübte damit diese endlich die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung umsetzen, entwickelten rumänische Behörden – trotz des Verfassungsgerichtsurteils aus dem Jahr 2009 gegen die Vorratsdatenspeicherung – einen entsprechenden Gesetzesentwurf. Dieser wurde vom rumänischen Senat Ende 2011 abgelehnt.
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Kameras auf der Reeperbahn: Gericht erlaubt Überwachung <<n-tv.de
Im Jahr 2006 stellen die Hamburger Behörden Videokameras auf der Sündenmeile Reeperbahn auf. Sie wollen damit die Straßenkriminalität eindämmen. Eine Anwohnerin klagt und verliert: Zur “Gefahrenabwehr und Strafverfolgungsvorsorge” sind Kameras in Ordnung. Gefilmt wird auf der Reeperbahn aber trotzdem nicht mehr.
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USA wollen “Terrorverdächtige” weltweit willkürlich verhaften und einsperren <<Nachrichtenmagazin der MLPD
23.01.12 – Bereits an Silvester 2011 unterzeichnete US-Präsident Barack Obama ein Gesetz, mit dem sich die US-Regierung zu weitgehenden Befugnissen im sogenannten “Kampf gegen den Terrorismus” im In- und Ausland ermächtigt. Der “National Defense Authorization Act” (NDAA) erlaubt es der Regierung, “Terrorverdächtige” jederzeit ohne Gerichtsverfahren “festzusetzen”.
Das US-Militär darf im Ausland Gefangenenlager errichten und sowohl innerhalb wie außerhalb der USA “Terrorverdächtige” festnehmen, verhören und ohne zeitliche Beschränkung “festhalten”
(“spiegel-online”, 4.1.12).
Ausgerechnet Barack Obama, der im Wahlkampf mit dem Versprechen angetreten war, das berüchtigte Gefangenenlager in Guantánamo Bay zu schließen, macht sich damit zum Vollstrecker des weiteren Ausbaus solch faschistoider Praktiken. Einzelbestimmungen des Gesetzes machen in der Summe auch die Auflösung Guantánamos faktisch unmöglich. So darf zum Beispiel kein Regierungsgeld dafür verwendet werden, die verbleibenden 173 Gefangenen auf das US-Festland zu bringen.
Auch die Gesetzesinitiativen PIPA (“Protect IP Act”) und SOPA (“Stop Online Piracy Act”), die angeblich zum Kampf gegen Raubkopien drastische Maßnahmen wie das Verbot von Internet-Seiten oder Netzsperren vorsehen, stehen im Zusammenhang mit dem “NDAA”. Die Gesetze bedeuten eine neue Stufe der Faschisierung des US-Staatsapparats, aber auch der international koordinierten verschärften staatlichen Repression.
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Funkzellenabfrage in Berlin: Und noch ein Fall » netzpolitik.org
Von Andre Meister | Veröffentlicht am: 22.01.2012 um 18:50h
Netzpolitik.org hat erneut Akten erhalten, die auf eine weitere Funkzellenabfrage in Berlin-Friedrichshain hinweisen. Laut den auch auf Indymedia linksunten veröffentlichten Papieren wollte die Berliner Polizei bereits einen Monat vor dem bisher bekannten Fall massenhaft Verkehrsdaten von den vier Mobilfunkbetreibern haben. Sachschaden diesmal: 4.000 Euro. Dafür sollten die liebevoll “Turmdaten” genannten Datenberge sogar einen Zeitraum von acht Stunden umfassen: von 17 Uhr am 17. Juni 2009 bis 1 Uhr am darauf folgenden Tag. Wir haben das ungefähre Gebiet erneut visualisiert, mit den bereits beschriebenen Einschränkungen. Der aktuelle Fall ist rot, der bisherige Fall blau:
[bild siehe link unten]
Leider findet sich in den Papieren nur die “Beschlussanregung” der Polizei. Ob es einen Antrag der Staatsanwaltschaft und eine Anordnung des Gerichts gab, war auf die Schnelle am Sonntag nicht zu bestätigen. Aufgrund der Aussage, dass diese Vorgehensweise absolut üblich sei, ist das aber sehr wahrscheinlich. Wie das für alle Fälle von Auto-Brandstiftung in Berlin aussehen würde, war hier bereits visualisiert.
Wie viele Funkzellenabfragen insgesamt stattgefunden haben, wird hoffentlich mit unseren anderen Fragen morgen im Innenausschuss auf den Tisch gelegt.
Netzpolitik.org nimmt übrigens Hinweise zu weiteren Fällen gerne entgegen, zum Beispiel per Mail unter submit@netzpolitik.org.
Millionen Handydaten diesmal aus Berlin «annalist
Das machen die in Sachsen. Hier nicht. Hier ist ja sozusagen die zivilisierte Welt, was Grundrechte angeht. Also, im Vergleich zu Sachsen. Kein Vergleich.
Bis vorgestern: Massenhafte Funkzellenabfrage jetzt auch in Berlin: Was Vorratsdatenspeicherung wirklich bedeutet
Da steht alles drin, inkl. Ermittlungsakten, und deswegen stand das ja dann auch in allen Zeitungen. Weil der Artikel wirklich gut ist, breite ich mich nicht weiter darüber aus. Lest es bei netzpolitik.org.
In Stichworten: Um Auto-Brandstiftungen zu ermitteln, wurden in Berlin-Friedrichshain Funkzellenabfragen (FZA) vorgenommen, möglich nur durch faktische Vorratsdatenspeicherung und enthemmte Beamte. Der konkrete Fall wurde später eingestellt, aber mit den Daten lässt sich sicher auch sonst noch einiges anfangen. Ob das verfassungsgemäß oder sonst verhältnismäßig ist, ist ausgesprochen strittig.
Ich persönlich kann mir nicht vorstellen, wie es bei einer schweren Straftat (Bedingung für die FZA) juristisch ausreichen kann, dass eine Person – wie hunderte, tausende andere – zu einem bestimmten Zeitpunkt in einer bestimmten Funkzelle war, um ihr nachzuweisen, dass sie das Auto angezündet hat. Zudem, wie wir wissen, die Linksextremisten ihre Handys ja schon aus Prinzip nicht mitnehmen, wenn sie Anschläge begehen ( Ganzen Text lesen
:
http://annalist.noblogs.org/post/2012/01/21/millionen-handydaten-berlin/
Nachlese zur Funkzellenabfrage: Noch viele Fragen offen »netzpolitik.org
Das breite Echo zur massenhaften Funkzellenabfrage in Berlin hat dann doch etwas überrascht. Dass die Polizei und andere “Bedarfsträger” diese Art der Datenerhebung bundesweit regelmäßig einsetzen, sollte allen bekannt sein, die sich ernsthaft mit der Vorratsdatenspeicherung auseinandersetzen. Auch die Berliner Staatsanwaltschaft gibt zu: Diese Maßnahme ist nicht ungewöhnlich und das Ermittlungsinstrument wird in erheblichem Maße genutzt.
Das neue an der Geschichte ist, dass wir das nun mal wieder schwarz auf weiß nachweisen konnten. Der bisher bekannteste Fall war Dresden, wobei das dort nicht das erste Mal war und auch für dieses Jahr wieder angekündigt wird. Einige Aufmerksamkeit erhielt auch der Holzklotz-Werfer von Oldenburg, weniger die Überwachung der Hamburger Universität für Wirtschaft und Politik sowie vom Berliner Mehringhof durch den Verfassungsschutz, um im Vorfeld des G8-Gipfels in Heiligendamm 2007 “Kreuztrefferdaten” zu finden. Aber auch das sind noch längst nicht alle.
Massenhafte Funkzellenabfrage jetzt auch in Berlin: Was Vorratsdatenspeicherung wirklich bedeutet » netzplotik.org
Von Andre Meister | Veröffentlicht am: 19.01.2012
Der Skandal um die massenhafte Auswertung von Mobilfunk-Daten in Dresden hat unsere Warnungen und Befürchtungen bestätigt: Ist die Vorratsdatenspeicherung einmal da, werden die Daten auch freizügig verwendet.
Dass die Dresdner Aktion nur die Spitze des Eisbergs ist, verdeutlicht ein neuer Fall aus Berlin. Wir haben Akten (PDF) erhalten, die eine weitere massenhafte Abfrage von Mobilfunk-Daten belegen. Ende 2009 haben Polizei und Staatsanwaltschaft die “Erfassung und Übermittlung sämtlicher Verkehrsdaten und Verbindungsdaten” eines Stadtgebiets angefordert und bekommen.
What’s it about? «STOPP INDECT
What is INDECT?
INDECT stands for “INtelligent information system supporting observation, searching and DEteCTion for security of citizens in urban environment”. It is a research project of the European Union launched in 2009 and planned to be finished in 2013.
INDECT is the most extensive surveillance project ever planned or established. It is not limited to monitoring the internet. People on the street won’t escape INDECT either. What sounds like weird science fiction could become disturbing reality as soon as 2013. Science fiction was yesterday. INDECT will be tomorrow. INDECT combines all data from forums, social networks (e.g. Facebook) and internet search engines with government databases, communication data and feeds from street surveillance cameras. INDECT will know where we are, what we do, why we do it and what we are going to do next. INDECT will know our friends and our place of work. INDECT will judge whether we are behaving normally or irregularly.
Details
INDECT consists of the following measures:
Online
Internet surveillance using search engines, UseNet, social networks (Facebook, WKW etc.), forums, blogs, P2P networks and individual computer systems
Image and video search using watermarks, as well as automated search algorithms to find depictions of violence and “abnormal behavior”.
Advanced computer linguistic algorithms which are able to bind relations between persons and contexts of conversations into the analysis and interpretation of messages (for example, in chats).
On the streets
“Mobile Urban Observation System”
Drones = flying surveillance cameras (so-called “Unmanned Aerial Vehicles or UAVs, for example the Quadrocopter)
The UAVs shall be connected “intelligently and autonomously” into a network to co-operate, allowing to both identify suspicious moving objects and trace them in cities automatically through hive patterns.
Surveillance cameras use biometric data from passports to identify persons and create movement profiles.
Data obtained through these measures will be fed into a database, continuously updated and complemented by existing data, for example:
Surveillance camera feeds
Mobile phone location tagging (GSM, GPS)
Face recognition (e.g. biometric data in electronic passports)
Communication monitoring (data retention)
A survey among Polish policemen has shown that the following points may be used as criteria for “abnormal behavior”. You are considered dangerous if you…
On the street
run
fight
drive too fast
In mass transport
sit on the floor
sit for too long
forget your baggage
In stadiums
throw bottles
run onto the playing field
In airports
forget your baggage
sit for too long
The survey results are used to deduce types of behavior which should be automatically tagged as “suspicious”:
moving in the “wrong” direction
loitering
more than X persons meeting together
stealing a car
running
falling
forgetting luggage
sitting for longer than X minutes
screaming
gunfire, explosions
swearing
…to make it short, you are suspicious whatever you do. So if you sit on the floor in a bus, stay too long on the bus or forget your luggage, you have to expect security personnel to catch up with you. People who “hang around”, meet with too many others or swear, are just as suspicious.
Based on individual profiles the programs shall learn to identify “dangerous persons” automatically. If someone who is considered “dangerous” is identified by a surveillance system, their data may be requested by the system automatically from the databases. After a quick scan the person is placed into a certain “danger category” and if the danger is deemed to be high enough, police or security forces are alerted.
Consequences
In 2012 it is planned to test INDECT on visitors of the soccer European Championship in Poland and Ukraine. The goals of this test are the identification of “abnormal behavior” and the filtering of fan chants.
In 2013 the research project is to be finished. INDECT will show results. It will be possible to gather, pool and analyze information on each citizen from all available sources. It will be possible to identify “potentially dangerous” behavior and alert the authorities. The masters of INDECT will try to predict when and where any kind of protest can come up, even before the protesters themselves know it. INDECT is a tool of intimidation and control. It allows to remain in charge without the necessity to pay attention to the people.
INDECT wants to know what we do, before we know it ourselves
INDECT will change our society in a way which exceeds any surveillance measures put into place before
INDECT will define what is “normal”
INDECT is George Orwell’s worst nightmare
Who watches the watchers?
Because of criticism those responsible for the project have decided to introduce a new level of secrecy. An “ethics board” decides from now on what information on the project is made public. The (acknowledged) members of this committee include 4 policemen, 2 researchers of security technology, 1 professor for human-machine interaction, 1 representative of the media industry, 1 law professor, 1 human rights attorney and 1 ethics professor (http://www.indect-project.eu/ethics-board-members). You may decide for yourself whether you trust a committee with such a composition to act in an independent and responsible way.
Links to further information
Official EU INDECT web site http://www.indect-project.eu
INDECT at Wikipedia http://en.wikipedia.org/wiki/INDECT
general link collection: Link collection
*** VORRATSDATENS SPEICHERUNG *** – Petition ››zeichnemit.at
sRomy says:
Artikel 12
Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine
Wohnung und seinen Schriftverkehr oder Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines
Rufes ausgesetzt werden.Jeder hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche
Eingriffe oder Beeinträchtigungen.
https://zeichnemit.at/initiative_text.html
Für eine Abschaffung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung 2006/24/EG und Evaluation sämtlicher Terrorgesetze
Seitens der Einbringer_innen wird eine Bundeskompetenz in folgender Hinsicht angenommen:
Der österreichische Nationalrat kann die österreichische Regierung beauftragen Positionen in den EU-Ministerrat einzubringen. Weiter sind alle Terrorgesetze Bundesgesetze und damit Bundeskompetenz.
Anliegen
Der Nationalrat wird ersucht: die österreichische Regierung aufzufordern, sich für die Aufhebung der EU-Richtlinie zur verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung (2006/24/EG) und für ein europaweites Verbot der verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung einzusetzen. Darüber hinaus wird der Nationalrat ersucht die bestehenden Terrorgesetze (einschließlich der Vorratsdatenspeicherung) zu evaluieren und falls diese entweder nicht notwendig oder nicht verhältnismäßig sind zurückzunehmen und das in der Verfassung verankerte Menschenrecht auf Privatsphäre wieder herzustellen.
Begründung
Bei der Vorratsdatenspeicherung werden von jedem Menschen in Europa sensible persönliche Daten ohne jeden Verdacht gespeichert. Alle die in Europa ein Telefon benutzen, E-Mails verschicken oder sich mit dem Internet verbinden sind davon betroffen. Aus den Daten können persönliche und geschäftliche Beziehungen mühelos abgelesen werden. Bei Telefonaten mit Mobiltelefonen werden noch dazu Standortinformationen gespeichert, aus denen ein genaues Bewegungsprofil erstellt werden kann. Deshalb stellt die verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung einen massiven Eingriff in das Grundrecht auf Privatsphäre (Artikel 8 der europäischen Menschenrechtskonvention im Verfassungsrang) dar. Die EU-Richtlinie verlangt eine grundrechtskonforme Umsetzung die in der jetzigen Form der Richtlinie nicht möglich ist.
In mehreren Staaten ist die Umsetzung der EU-Richtlinie 2006/24/EG vom jeweils nationalen Verfassungsgerichtshof bereits für verfassungswidrig erklärt worden. Die Evaluierung der Richtlinie durch die Europäische Kommission ergab keinerlei Belege für eine Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung. In Hinblick auf die Grundrechtseingriffe soll die Richtlinie nun überarbeitet werden. Der österreichische Nationalrat wird mit dieser Bürgerinitiative ersucht, der österreichischen Regierung den Auftrag zu erteilen im EU-Ministerrat für eine Abschaffung der Richtlinie 2006/24/EG und für das Verbot von verdachtsunabhängiger Vorratsdatenspeicherung in der EU einzutreten. Ebenso wird der Nationalrat ersucht die bestehenden Terrorgesetze zu evaluieren und wenn diese entweder in einer demokratischen Gesellschaft nicht notwendig oder nicht verhältnismäßig sind zurückzunehmen und das in der Verfassung verankerte Menschenrecht auf Privatsphäre wieder herzustellen.

BürgerInneninitiative für eine Abschaffung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung 2006/24/EG und Evaluation sämtlicher Terrorgesetze.
www.zeichnemit.at
Am 1. April 2012 tritt in Österreich die Vorratsdatenspeicherung in Kraft. Das bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt die Kommunikationsdaten aller BürgerInnen ohne Verdacht sechs Monate lang “auf Vorrat” gespeichert werden. Die Polizei kann überprüfen, mit wem Du, wann, wie lange telefoniert und vor allem wo Du dich zu diesem Zeitpunkt aufgehalten hast. Der Versand und Empfang aller SMS Nachrichten wird mitprotokolliert. Beim Versenden von E-Mails werden Sender, Empfänger und Zeitpunkt der Nachricht aufgezeichnet. Egal welches Handy du verwendest, dein aktueller Standort wird mitprotokolliert. So lassen sich genaue Bewegungsprofile von Handynutzern erstellen.
Überwachung ist immer ein schwerer Eingriff in die Privatsphäre eines Menschen. Durch die Vorratsdatenspeicherung wird die Kommunikation aller Menschen in Österreich überwacht, selbst wenn keinerlei Verdacht besteht. Die pauschale Überwachung aller Bürger, geht gegen die Unschuldsvermutung, gefährdet die Privatsphäre und ist auch als Ermittlungsmethode völlig unverhältnismäßig.
Die österreichische Regierung beruft sich bei diesem Gesetz auf die EU-Richtline zur Vorratsdatenspeicherung. Andere EU-Länder wie Schweden sehen aber die Grund- und Freiheitsrechte ihrer Demokratie in Gefahr und haben sich gegen eine Umsetzung entschlossen, stattdessen bekämpfen sie jetzt diese EU-Richtlinie. Das österreichische Parlament hat die Vorratsdatenspeicherung trotzdem verabschiedet. Und das obwohl zu diesem Zeitpunkt die Verfassungsgerichte von Deutschland, Tschechien und Rumänien die Umsetzung der Richtlinie bereits aufgehoben haben.
Im Laufe des letzten Jahrzehnts wurden bereits zahlreiche Gesetze zur Bekämpfung von Terrorismus verabschiedet. Deren Wirksamkeit und Nutzen wurden bisher jedoch nie überprüft, trotzdem werden diese Gesetze laufend erweitert
Hilf mit die Vorratsdatenspeicherung abzuschaffen und unterzeichne diese Bürgerinitiative gegen die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung und zur Überprüfung sämtlicher Terrorgesetze!
Antiterror Gesetz in Begutachtung – Überwachungsstaat kommt | at.indymedia.org
http://at.indymedia.org/node/21230
Nachdem sich SPÖ und ÖVP auf ein „Antiterror-Paket“ geeinigt haben, hat das Innenministerium heute Donnerstag eine „entsprechende Antiterror Gesetzesnovelle“ in Begutachtung geschickt. Der Entwurf enthält umfassende Änderungen im Sicherheitspolizeigesetz, das die Polizei- und Verfassungsschutzarbeit regelt. Die treffenste Beschreibung dieser Gesetzesänderung ist wohl „Überwachungsstaat Novelle“!
Sie gibt den Repressionsbehörden weitgehende Überwachungs- und Datensammelbefugnisse ohne dabei einer Kontrolle unterliegen zu müssen. Sofern es noch irgendwelche gesetzlichen Hindernisse für den Verfassungsschutz gab politischen Aktivismus zu überwachen und zu kriminalisieren, würden diese wohl mit diesem Gesetz vollends beseitigt werden.
Die Grauslichkeiten der Überwachungsstaat Novelle im Detail:
Erweiterte Gefahrenerforschung bei Einzelpersonen
Erweiterte Gefahrenerforschung ist ein Euphemismus für Geheimdienstarbeit. Menschen werden wegen ihrer politischen Einstellung und/oder Tätigkeiteit beobachtet und überwacht und dies ohne dass überhaupt eine Gesetzesübertretung, ein konkreter Verdacht, oder dergleichen vorliegen müsste. Es reicht vielmehr, dass der Verfassungsschutz zu der Ansicht kommt, dass von den Betroffenen vielleicht irgendwann mal Gewalt ausgehen könnte. Schon bisher hat der Verfassungsschutz im Rahmen der erweiterte Gefahrenerforschung Gruppierungen (mehr als 3 Personen) daher weitreichend überwachen und über sie Daten sammeln können.
Mit der Überwachungsstaat Novelle darf der Verfassungsschutz auch Einzelpersonen überwachen.
Es soll zwei Fälle geben:
1) Die Person äußert sich mündlich in der Öffentlichhkeit (zb Demorede, Diskussion im gefüllten Lokal, Podiumsdiskussion etc) oder in schriftlicher (zb Brief, Flyer, Poster) oder elektronischer (zb Internetforum, Email, Facebook, twitter etc) Kommunikation in irgendeiner Form positiv über Gewalt gegen Menschen, Sachen oder verfassungsmäßigen Einrichtungen
oder
2) die Person verschafft sich Mittel und Kenntnisse (zb Buch kaufen, pdf downloaden, Doku ansehen, Internetseite lesen, Chemiestudium…) mit denen sie in die Lage versetzt wird schwere Sachbeschädigungen oder die Gefährdung von Menschen herbeizuführen. Eine tatsächliche Planung ist nicht notwendig; vielmehr reicht es, dass die Person mit dem Wissen theoretisch sich befähigt. Das das Wissen zb zu einem ganz anderen Zweck erworben wird, ist irrelevant.
Liegt einer dieser zwei Fälle vor, muss der Verfassungsschutz nur mehr zu der Ansicht kommen, dass von der Person schwere weltanschauliche oder religiös motivierte Gewalt eventuell vielleicht mal ausgehen könnte (damit tut er sich bekanntlich nicht sonderlich schwer) und schon darf die Person überwacht werden. Eine Zustimmung des Rechtsschutzbeauftragten ist erforderlich; der sitzt aber im Innenministerium und die Polizei scheint mit ihm ganz zufrieden zu sein. Mit anderen Worten der Rechtsschutzbeauftragte ist ein Placebo.
Folgende Überwachungsmaßnahmen darf der Verfassungsschutz dabei anwenden ohne dass ein Gericht zustimmen müsste:
- personenbezogene Daten einholen, sammeln und in Datenbanken weiterverarbeiten
- offene Befragung
- Observation
- Peilsender
- Verdeckte Ermittlung
- Foto, Ton und Videoaufnahmen in der Öffentlichkeit
- Foto, Ton und Videoaufnahmen durch verdeckte Ermittlung (zb verwanzter Zivi)
- Abfragen von Daten bei allen staatlichen Einrichtungen (von Strafregister bis Sozialversicherung)
Quelle: Seite 1 und 2 des Gesetzesentwurfes bei Gesetzestext Ziffer 6: § 21 Abs 3 SPG
Datenbank für „staatsfeindliche Tätigkeiten“ – 8 Millionen Verdächte
Den Vogel schießt aber diese Neuerung ab. Es wird eine Datenbank zur Analyse von staatsfeindlichen Tätigkeiten geschaffen. Es geht dabei quasi um eine erweiterte Gefahrenerforschung vor der erweiterten Gefahrenerforschung! Diese Analysedatenbank soll nämlich erst der Ausgangspunkt dafür sein, ob überhaupt eine erweiterte Gefahrenerforschung stattfinden soll. In der Datenbank und bei der Analyse können personenbezogene Daten ohne weitere Erfordernisse von quasi 8 Millionen Verdächtigen gesammelt und weiterverarbeitet werden. Jeder politisch-aktive Mensch wird in Zukunft vom Verfassungsschutz auf seine „Staatsfeindlichkeit“ und Gefährlichkeit geprüft werden können ohne dass der Verfassungsschutz dabei auch nur irgendwelchen Anforderungen unterliegen würde.
Quelle: Seite 2 des Gesetzesentwurfes bei Gesetzestext Ziffer 11: § 53 Abs 1 Z 7 SPG
Handy-Standortdaten ohne gerichtliche Kontrolle (Bewegungsprofil)
Handystandortdaten sollen von der Polizei ohne gerichtlichen Kontrolle von Handyunternehmen abgefragt werden können. Abgesehen davon, dass dadurch die Polizei fast beliebig Bewegungsprofile erstellen kann, wird dadurch aber auch Rechtshilfe und Infoarbeit während Demos und Aktionen ziemlich gefährlich, da die Polizei noch während der Demo die Standortdaten vom Handyunternehmen erfragen könnte.
Quelle: Seite 2 des Gesetzesentwurfes bei Gesetzestext Ziffer 12: § 53 Abs 3b SPG
Peilsender
Bisher war es unklar, ob die Polizei technische Mittel wie Peilsender bei Observationen im Rahmen des Sicherheitspolizeigesetzes verwenden darf. Das soll sich jetzt ändern und der Einsatz von Peilsendern bei Observationen im Tätigkeitsbereich der Polizei möglich sein.
Quelle: Seite 2 des Gesetzesentwurfes bei Gesetzestext Ziffer 14: § 54 Abs 2a SPG neu
Besetzungen
Hausbesetzungen sollen zu Verwaltungsübertretungen werden, die mit einer Geldstrafe von bis zu 500 Euro bedroht sind.
Quelle: Seite 3 des Gesetzesentwurfes bei Gesetzestext Ziffer 32 und 35: § 84 Abs 1 Z 6 SPG
Weiters soll die Besetzung durch einen Menschen auch ohne Räumungsverordnung möglich werden. Die Polizei könnte dann Besetzungen per „Wegweisung“ durchsetzen ohne, dass eine Räumungsverordnung nötig wäre. Die Bestimmung ist so formuliert, dass es möglich ist die Notwendigkeit einer Räumungsverordnung zu umgehen.
Quelle: Seite 2 des Gesetzesentwurfes bei Gesetzestext Ziffer 9: § 38 Abs 5 SPG
Verwaltungsübertretungen werden teurer
Störung der öffentlichen Ordnung, Aggressives Verhalten gegenüber PolizistInnen oder Begehung einer Verwaltungsübertretungen im Vollrausch werden teurer. 350 statt bisher 218 Euro Geldstrafe.
Quelle: Seite 3 des Gesetzesentwurfes bei Gesetzestext Ziffer 31: § 81 Abs 1, 82 Abs 1 und 83 Abs 1 SPG
Big Brother Verfassungsschutz ist watching you!





















