Das Europäische Parlament wird demnächst über das EU-USA-PNR Abkommen abstimmen (Übermittlung und Speicherung von Fluggastdaten europäischer Bürger).
Ich fordere Sie auf, dieses Abkommen abzulehnen!
Das Abkommen widerspricht europäischen Grundrechtsstandards. Die weitreichenden Bestimmungen bezüglich Massendatentransfer personenbezogener Daten und die Speicherdauer von 15 Jahren stellen einen ungerechtfertigten Eingriff in das Recht auf Privatsphäre dar!
Das Abkommen erfüllt darüber hinaus die Bedingungen, die das Europäische Parlament in seinen Resolutionen vom 5. Mai [1] und 11. November 2010 [2] aufgestellt hat, in keiner Weise.
Sogar die Berichterstatterin empfiehlt, gegen das EU-USA-PNR Abkommen zu stimmen. [3]
Kontaktiert eure gewählten Vertreter. Das ist das Beste was ihr derzeit tun könnt. Eine Liste mit allen Abgeordneten findet ihr hier.
Und jetzt nur noch copy and paste.
Hintergrund:
Das Fluggastdatenabkommen mit den USA hat massive Defizite und ist daher abzulehnen. Es wird nicht im konkreten Verdachtsfall ermittelt sondern erst der Verdachtsmoment durch die Datenanalyse (Profiling) kreiert, woraufhin anschließend die Unschuld des Betroffenen festgestellt werden muss. Das ist eine vollständige Umkehr der Unschuldsvermutung! Darüber hinaus ist die Maßnahme jenseits jeder Verhältnismäßigkeit! Die Datenkategorien sind nach wie vor sehr weitreichend und die Speicherdauer zu lang. Das Abkommen wird zu keinem Zeitpunkt mehr Rechtssicherheit garantieren können, da NUR durch einen internationalen Vertrag, der auch vom US-Senat angenommen werden müsste, Rechtssicherheit vor US-Gerichten tatsächlich garantiert wird! Darüber hinaus sind auch die im Abkommen festgehaltenen Rechtsinstrumente belanglos, da die Definitionen zuvor zu schwammig sind, als dass man einen Missbrauch klar erkennen kann. Darüber hinaus gelten die Reglungen nicht für bisher gespeicherte PNR Daten. Ein ausführliche Analyse des Abkommens findet ihr hier.
Der neue Roman von Oleg Kaschin ist ein Remake eines sowjetischen Abenteuerromans aus der Stalinzeit. Kaschin nimmt nun die Geschichte über den genialen Erfinder Karpow und sein geheimnisvolles Wachstumsserum und verlegt sie nach Hause, ins Russland der Medwedjewjahre.
Das Problem mit Romanen, die als satirische Kommentare zurzeit gedacht sind, liegt darin, dass die Zeiten sich ändern. Manchmal sogar ziemlich schnell. Schon Bob Dylan wusste das. Noch schwieriger wird es, wenn man solche Romane dann auch noch mühsam aus fremden Sprachen übersetzen muss. Zum Beispiel aus dem Russischen. Schon der Titel vom Oleg Kaschins Roman “Es geht voran”, der Anfang 2011 in Moskau erschien und ein Jahr später nun auf Deutsch vorliegt, war satirisch gemeint. Als Kaschin den Roman schrieb, ging in Russland schon seit einiger Zeit gar nichts mehr voran. Das war das Problem. Darum setzte sich der Journalist Kaschin hin und schrieb einen Roman, der nicht zufällig mit dem Satz endet:
Marina drehte sich um, küsste ihren Mann, und die Entengrütze der Stagnation schloss sich über ihren Köpfen.
Wer Anfang 2012 nur einen kurzen Blick auf die Nachrichten aus Russland wirft weiß, dass die Entengrütze der Stagnation sich wie von Zauberhand in Luft aufgelöst hat. Selbst bei 20 Grad Minus gehen plötzlich Hunderttausende auf die Straße, um gegen den Mann zu demonstrieren, der die Entengrütze über ihren Köpfen angerührt hatte: Wladimir Putin. Urplötzlich ist in Russland alles in Bewegung geraten und aus einem satirischen Roman zurzeit ist innerhalb weniger Monate ein historischer Roman über eine schon halb vergangene Epoche geworden. Zum Glück macht das Kaschins postmoderne Räuberpistole kein Stück weniger unterhaltsam. Vielleicht möchte der ein oder andere ja auch wissen, wogegen die Leute in Moskau eigentlich demonstrieren, abgesehen vom bösen Putin, den viele in Moskau nur noch Pu nennen.
“Es geht voran” ist das Remake eines sowjetischen Abenteuerromans aus der Stalinzeit. Allerdings spielte der im feindlichen kapitalistischen Ausland. Kaschin nimmt nun die Geschichte über den genialen Erfinder Karpow und sein geheimnisvolles Wachstumsserum und verlegt sie nach Hause, ins Russland der Medwedjewjahre. Zu Beginn des Romans reist Karpow mit seiner Frau in eine namenlose südrussische Kleinstadt, um dort in abgeschiedener Provinzruhe zu experimentieren. Weil Kaschin in seinem kurzen Buch durchweg hohes Tempo anschlägt, vergehen nur wenige Seiten, bevor erste Versuche von Erfolg gekrönt sind und aus Ratten Riesenratten werden, deren Fell man für Vogelscheuchen verwenden kann. Kurz darauf erlöst Karpow den betagten Zirkusliliputaner Wasja von seinem Leid.
Der innere Widerstreit zwischen dem klugen Sergej Nikolajewitsch und dem gütigen Sergej Nikolajewitsch dauerte nicht länger als eine Minute; aber diese Zeit reichte aus, um das glückliche Lächeln aus Wassjas Gesicht verschwinden zu lassen und ihn seelisch und moralisch auf jede mögliche Frage des Zirkusdirektors vorzubereiten. Die Frage war sowohl philosophisch als auch rhetorisch und lautete: ‘Bist du Zwerg etwa gewachsen?’
Dann kommt es, wie es kommen muss: Erst bekommen abgehalfterte Provinzwissenschaftler und -Politiker von der Sache Wind. Dann das Fernsehen, zwielichtige nordkaukasische Milliardäre und schließlich der Staat in Form von Geheimdiensten und Polittechnologen: Die Frage, wie man neue Menschen erschafft, war für die russischen Eliten immer schon von höchster Dringlichkeit. Hier nun bietet sich die Gelegenheit, Erwachsene mit dem Gemüt und dem Intellekt von Siebenjährigen zu züchten: ideale Anhänger und Werkzeuge der gelenkten Demokratie. Wer könnte da Nein sagen?
Naturgemäß ist in Kaschins Russlandpanoptikum einer korrupter als der andere, naturgemäß fließt bald auch das Blut in Strömen, naturgemäß gilt auch hier: Humor ist, wenn man trotzdem lacht. Immerhin befindet man sich in einem Land, in dem die Fleischkombinate auch mal “Heiliges Russland GmbH” heißen können und aus Katzen Tiger werden:
Der Ataman Filimonenko hingegen hatte sich volllaufen lassen. Es tat ihm nicht leid, Karpow die Flasche mit dem Serum abgenommen zu haben, aber das mit dem Katerjungen war wirklich ein wenig aus dem Ruder gelaufen, er hätte besser mit Ferkeln anfangen sollen, aber Ferkel interessierten den Ataman nicht sonderlich, und sein Katerchen war so süß gewesen, dass sich der Ataman sogar einen lustigen Namen für ihn ausgedacht hatte – Mister Bean. Er hatte ihn am Nacken gepackt, auf seine Handfläche gelegt und ihm eine ganze Spritze in den Bauch gedrückt. Das Katzenauge hatte anfangs geschrien und dann innerhalb einer Stunde einen Liter Milch aufgeschleckt. Der Ataman hatte nachgeschenkt – Mister Bean Milch, sich selbst Wodka – und voll Freude gedacht, wie schön es doch war, dass es auf der Welt Katzenjunge gab. Vier Tage später war Mister Bean – mittlerweile ein dicker Kater, der dem Ataman bis zum Gürtel reichte – über den Zaun gesprungen und weggelaufen.
Oleg Kaschin ist ein guter Stilist, sein Blog, seine Kolumnen, seine Interviews und seine Reportagen gehören zum Besten, was der russische Journalismus der letzten zehn Jahre zu bieten hatte. Und so ist auch “Es geht voran” ein turbulentes Lesevergnügen geworden, mit dem der russophile Leser gut die Zeit bis zur nächsten Moskauer Demonstration überbrücken kann. Getrübt wird dieses Vergnügen nur durch Kaschins fatalen Hang, sein Buch mit Hunderten kleiner Insiderscherze, Anspielungen und Seitenhiebe zu überfrachten. Deutsche Leser sind hier eher noch im Vorteil, denn die feine Übersetzerin Franziska Zweig hat zumindest die wichtigsten in Fußnoten erklärt. Viele andere dürften selbst russische Leser vor Rätsel gestellt haben. Zumindest diejenigen unter ihnen, die ihre Tage nicht in jenem dicht gewebten Netz aus Twitter-Accounts, Live-Journal-Blogs und regulären Massenmedien verbringen, das Oleg Kaschin hervorgebracht hat und in dem er sich so überaus virtuos bewegt. Leser von Kaschins Twitter-Account erfuhren übrigens vor einigen Wochen ganz nebenbei, dass er die Idee für einen Nachfolger von “Es geht voran” schon habe, derzeit aber zu faul sein, das Buch zu schreiben. Vielleicht ist er aber auch zu beschäftigt. Kaschin gehört zu jenem Komitee, das die Anti-Putin Demonstrationen in Moskau vorbereitet.
Oleg Kaschin Es geht voran. Aus dem Russischen von Franziska Zweig,
Aufbau Verlag, 152 Seiten, 16.99 Euro
Austria is facing a capital injection of as much as 1 billion euros ($1.3 billion) into KA Finanz AG less than two weeks after bailing out Oesterreichische Volksbanken AG. (VBPS)
The International Swaps & Derivatives Association yesterday ruled that Greece’s use of collective action clauses forcing investors to take losses under the nation’s debt restructuring will trigger default insurance payouts.
In a statement before ISDA’s decision, KA Finanz said it may have risk provisions of about 1 billion euros if credit- default swaps on Greece it has written are activated. That includes charges of 423.6 million euros on an assumed loss quota of 80 percent, it said.
KA Finanz is the so-called bad bank of Kommunalkredit Austria AG, which was nationalized in 2008 when it was owned by Volksbanken and Dexia SA. While Kommunalkredit continues as a municipal lender and has to be sold again by Austria by mid-2013, KA Finanz took on securities, loans and CDS that are not part of that main business and is winding down those assets.
Austria has promised to keep KA Finanz’s capital ratio at 7 percent and Finance Ministry Maria Fekter said on March 3 that the country may have to inject as much as 1 billion euros into KA Finanz to keep that pledge.
The Alpine republic also has nationalized Hypo Alpe-Adria- Bank International AG and on Feb. 27 announced that it would take a stake of as much as 49 percent in Volksbanken after injecting 250 million euros into the lender and writing off 700 million euros of previous sate aid. Austria is boosting its banking tax to finance the Volksbanken bailout. It has yet to say how it may finance KA Finanz.
To contact the reporters on this story: Zoe Schneeweiss in Vienna at zschneeweiss@bloomberg.net; Boris Groendahl in Vienna at bgroendahl@bloomberg.net
To contact the editors responsible for this story: Stephen Foxwell at sfoxwell@bloomberg.net; Frank Connelly at fconnelly@bloomberg.net
Die Bevölkerung Griechenlands spürt nicht viel davon, dass ihr Land angeblich gerade gerettet wird. Aber nicht alle nehmen die Verschärfung der sozialen Lage tatenlos hin, sondern sie wehren sich mit Streiks und helfen sich selbst mit kollektiven Projekten der Selbstverwaltung und -versorgung. Der freie Journalist Ralf Dreis von der FAU Frankfurt hat selbst längere Zeit in Griechenland gelebt und verfolgt die Entwicklungen der dortigen sozialen Kämpfe. Im Interview gibt er dazu einen Überblick, z.B. zum Streik in den Griechischen Stahlwerken von Aspropyrgos, zur Vergesellschaftung der Wasserwerke von Thessaloniki etc.
Utl.: “Alternative liegt klar auf der Hand: Schluss mit Milliardengeschenken für Banken und Konzerne”
Wien (OTS) – Hans Arsenovic, Mit-Initiator des “Volksbegehrens für
Steuergerechtigkeit” kritisiert die heutige Aussage von Bundeskanzler
Faymann, wonach das Sparpaket “alternativlos” sei.
Arsenovic:”Dieses Gerede stimmt einfach nicht. Die Alternativen
liegen auf der Hand: Vermögenssteuern auf EU-Schnitt anheben,
Schlupflöcher für Banken nd Konzerne endlich schließen,
Steuerhinterziehung bekämpfen und Schluss mit Milliardenpaketen für
Banken! Faymann soll endlich aufhören den neoliberalen Kurs der
Telekompartei-ÖVP mitzutragen”.
Rückfragehinweis:
Volksbegehren für Steuergerechtigkeit
Presse-Hotline: +43 699 153 24 801
*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS – WWW.OTS.AT ***
it der Gründung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit sollten Lebensmittelskandale wie BSE vermieden oder möglichst früh erkannt werden. Zwei Jahre nachdem die EFSA ihre Arbeit aufgenommen hat, scheint von diesen hehren Idealen nichts mehr übrig geblieben zu sein.
Die EFSA ist die neue Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (European Food Safety Authority – EFSA), die mit der EU-Verordnung 178/2002 ins Leben gerufen worden ist. Sie wurde als Reaktion auf die BSE-Krise gegründet, durch die das Vertrauen der europäischen Konsumenten tief erschüttert worden war. Damals wurde der Ruf nach einer zentralen Behörde für Lebensmittelsicherheit laut. Diese sollte sich professionell und auf hohem wissenschaftlichen Niveau um die Vermeidung und Früherkennung von potentiellen Lebensmittelkrisen kümmern. Weiters sollte die EFSA die EU-Kommission als auch die Mitgliedstaaten sehr früh über Lebensmittelgefährdungen in Europa informieren, damit Probleme (wie zum Beispiel überhöhte Schadstoffbelastungen von Fleisch, Eiern, Tomaten) regional begrenzt bleiben und nicht durch ganz Europa verschleppt werden.
Eine zentrale Funktion erhielt die EFSA durch die Risikobewertung von Zulassungsanträgen für Pflanzenschutzmittel, Lebens- und Futtermittelzusatzstoffe, GVO (gentechnisch veränderte Organismen) und andere.
EFSA ist nicht gleich EFSA
Im Mai 2003 hat die EFSA ihre operative Tätigkeit aufgenommen und seitdem zum Beispiel im Bereich der Frühwarnung von Schadstoffbelastungen sehr gute Arbeit geleistet. Doch EFSA ist nicht gleich EFSA. Die EFSA ist in 8 so genannte scientific panels (wissenschaftliche Gremien) unterteilt.
Das EFSA GVO-Panel führt die Risikoabschätzung bei Anträgen auf Zulassung eines GVOs durch und gibt darüber ein Gutachten heraus. Fällt ein Gutachten positiv aus (das heißt der GVO wird als sicher für den Verzehr als Futtermittel, als Lebensmittel angesehen), so schlägt die EU-Kommission den Mitgliedstaaten die Zulassung des GVOs vor. Die Mitgliedstaaten können nur mit qualifizierter Mehrheit (das sind fast drei Viertel der Stimmen im Ministerrat) einen Zulassungsvorschlag der Kommission ablehnen. Kommt diese Mehrheit nicht zustande, wird der “Ball” im Zulassungsverfahren an die Kommission zurück gespielt. Dies führt zu der bemerkenswerten Situation, dass die Kommission dann, auf Basis des ursprünglichen Gutachtens der EFSA, den GVO als Lebensmittel und Futtermittel zulässt, auch wenn die einfache Mehrheit der Mitgliedstaaten gegen eine Zulassung war. So geschehen zum Beispiel mit dem Genmais NK603 von Monsanto. Die Erfahrung zeigt, dass jedes positive EFSA-Gutachten letztlich zur Zulassung des GVOs führt.
Was macht das EFSA GVO-Panel?
Die Arbeit des EFSA GVO-Panels ist weit von den Zielen einer Vermeidung oder Früherkennung von Lebensmittelrisiken entfernt. Dies ist für den Insider auch nicht verwunderlich, wurden doch fast ausschließlich jene Experten in das Panel nominiert, die bei den wissenschaftlichen Konferenzen der letzten Jahre ganz besonders durch die Gentechnik befürwortende Statements und Studien aufgefallen sind.
Wissenschaft kann heute alles beweisen, es hängt nur von der Wahl der Methode und einer entsprechenden großzügigen Interpretation der Daten ab. Nur Insider der Szene können erkennen, ob der erbrachte Beweis für die Sicherheit eines GVOs und die dafür verwendete Methode in einem direkten Zusammenhang stehen oder nicht. Für den Außenstehenden bleibt nur ein Expertenstreit, bei dem die Orientierung schwer fällt. Dennoch soll hier versucht werden, zumindest die wesentlichsten Mängel der Risikobewertung durch die EFSA aufzuzeigen und zu erklären.
Mängel in der Risikobewertung
Die EFSA bewertet Risiken von GVOs anhand des Prinzips der Substantiellen Äquivalenz. Das heißt, es werden der GVO und seine konventionelle Ausgangssorte auf eine Vielzahl von Inhaltsstoffen (wie zum Beispiel Aminosäuren, Proteine, Aschegehalt) untersucht. Wenn die Inhaltsstoff-Zusammensetzung der gv-Pflanze und der konventionellen Sorte gleich sind, so wird kein Risiko gesehen. In der Präambel der EU-Verordnung 1829/2003 über gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel heißt es unmissverständlich: “Zwar ist die wesentliche Gleichwertigkeit [Substantielle Äquivalenz – substantial equivalence] ein entscheidender Schritt bei der Sicherheitsprüfung genetisch veränderter Lebensmittel, stellt aber keine eigentliche Sicherheitsprüfung dar”. Dagegen schreibt die EFSA in ihren Leitlinien zur Risikoabschätzung (1): “Die Sicherheits-Abschätzung gentechnisch veränderter Organismen umfasst zwei Schritte. Eine vergleichende Analyse um Unterschiede zu identifizieren. Dieser folgt eine Abschätzung der Folgen dieser Unterschiede für die Umwelt, für die Lebens- und Futtermittel-Sicherheit und den Nährwert. Dabei werden beabsichtigte und nicht-beabsichtigte Effekte berücksichtigt.” Weiter heißt es dort: “Die Ergebnisse dieser [im Rahmen der Untersuchungen zur wesentlichen Gleichwertigkeit] vergleichenden Analysen gestalten den zweiten Schritt der Abschätzung”.(2) Das bedeutet, der Prüfung auf die wesentliche Gleichwertigkeit kommt eine Art Schleusenfunktion bei der Risikoabschätzung gentechnisch veränderter Pflanzen und ihrer Verwendung in Lebens- und Futtermitteln zu. Darüber hinaus werden noch Sequenzanalysen des eingeführten Proteins und Futterverwertungsstudien durchgeführt. Die Sinnhaftigkeit von Sequenzvergleichen zur Identifikation von allergenen oder toxischen Substanzen wurde bereits von Dr. Valenta (Allergologe an der medizinischen Fakultät der Uni Wien) in Frage gestellt. Demnach kann der Nachweis fehlender Sequenzidentität mit bekannten Allergenen nicht als Beleg für das Fehlen eines Allergiepotentials dienen. Diese Erkenntnis wird jedoch von der EFSA bislang ignoriert. An dieser Stelle sei bemerkt, dass die EFSA nur Dokumente überprüft, eigene Laboruntersuchungen werden nicht durchgeführt. Die Tests werden von den antragstellenden Firmen selbst gemacht.
Futterverwertungsstudien werden mit landwirtschaftlichen Nutztieren durchgeführt, wobei keine toxikologischen Parameter wie Gewichte der Organe, Blutbild, Gewebsveränderungen untersucht werden. Bei diesen Studien werden Gewichtszunahmen der Tiere, Anteil des Muskelfleisches und andere landwirtschaftlich relevante Daten erhoben. Im Grunde geht es darum, zu erkennen, ob das Futter aus transgenen Pflanzen das Leistungspotential der Nutztiere verringert, wodurch die Vermarktungschancen des Produktes geschmälert würden. Die Versuche sind von kurzer Dauer und ohne toxikologische Relevanz, wie auch die Antragsteller vermerken. Sie dienen als Nachweis der Substantiellen Äquivalenz des gentechnischen Futtermittels mit einem konventionellen Futtermittel.
Zur weiteren Absicherung werden in letzter Zeit auch 90-Tage-Fütterungstests mit Ratten durchgeführt. Hier werden die Effekte der GVO-Variante, einer Kontrollvariante sowie sechs weiterer Referenzvarianten auf Leber, Niere, Blut usw. miteinander verglichen.
Die Kritik an der Arbeit der EFSA betrifft die falsche Methodenwahl, ein wissenschaftlich nicht sauberes Methodendesign sowie die kreative Form der Dateninterpretation. Dies soll im Folgenden näher erklärt werden.
Langzeitrisiken werden nicht untersucht!
Die EFSA ist gemäß der EU-Verordnung 178/2002 verpflichtet, Langzeitrisiken und Risiken auf zukünftige Generationen zu erfassen. Mit einer chemischen Analyse kann man nur sagen, ob die Inhaltstoffzusammensetzung – wohlgemerkt nur im Groben – stimmt oder nicht. Die toxikologische Sicherheit der Pflanze lässt sich damit nicht beweisen.
Die durchgeführten 90-Tage-Tests bei Ratten sind so genannte subchronische Studien, mit denen Kurzzeiteffekte, jedoch keine Langzeitwirkungen (wie zum Beispiel der Einfluss auf das Immunsystem oder das Potential Krebs auszulösen) festgestellt werden können. Bei Pflanzenschutzmitteln sind zu dieser Abschätzung 720-Tage-Tests vorgesehen, doch diese werden bei GVOs nicht durchgeführt. Auch um die Sicht des Tierschutzes zu berücksichtigen, sollte man auf Kurzzeit- und subchronische Studien verzichten und lediglich Langzeittests durchführen. Diese sollten bis zum natürlichen Ableben der Tiere durchgeführt werden (bei Ratten bis zu 4 Jahre).
Schon Kurzzeit-Untersuchungen zeigen Nachteile
Obwohl die EFSA falsche Methoden zur Abschätzung von Langzeitrisken anwendet, zeigen sich auch schon bei den Kurzzeituntersuchungen, dass GVOs Nachteile für den tierischen und deshalb wahrscheinlich auch für den menschlichen Organismus haben. So wurden in bisher allen 90-Tage-Tests (NK603, Mon 863) statistisch signifikante Abweichungen zwischen den gv-Pflanzen und ihren Kontrollvarianten – den so genannten isogenen Linien – in einem oder mehreren Parametern gefunden. Verschiedene Organe der Versuchstiere waren betroffen, zum Beispiel wiesen Nieren veränderte Gewichte auf, Blutwerte oder Zellen des Immunsystems wurden verändert gefunden.
Durch das gewählte Design, bei dem der GVO mit sechs anderen – konventionellen – Sorten verglichen wird, sind die Ergebnisse nicht immer statistisch signifikant. Durch die relative Vielzahl an untersuchten Pflanzen, kommt es zu einer breiten Verteilung der Werte, in der sich Unterschiede verstecken können. Dieser Gefahr könnte begegnet werden, wenn – zum Beispiel – drei konventionelle und drei gv- Sorten verglichen würden. Dann wäre die Wahrscheinlichkeit, dass GVO-typische Unterschiede in einer Art Rauschen versteckt blieben, weniger groß. In jenen Fällen, in denen statistisch signifikante Unterschiede dennoch nicht in der großen Referenzgruppe versteckt werden konnten, wurden die Daten von den Mitgliedern des EFSA-Panels sehr großzügig und sehr kreativ interpretiert. Zum Beispiel mit den Formulierungen “keine konsistenten Unterschiede”, “keine biologische Signifikanz” oder “Unterschiede durch Artefakte ausgelöst” (“no consistent differences”, “no biological significance”, “artifactual differences” – aus den EFSA Gutachten zu NK603 und Mon 863). Mit diesen falschen Methoden, dem eigenwilligen Design und der kreativen Form der Dateninterpretation konnte die EFSA bisher immer ihren Schluss untermauern, dass ein GVO sicher sei.
Unsicherheiten werden ignoriert!
Doch die Kritik an der Risikoabschätzung von GVOs geht über die Interpretation der Daten hinaus. Gemäß der Entscheidung 2002/623 der Europäischen Kommission ist die EFSA auch verpflichtet, Unsicherheiten in der Risikoabschätzung zu identifizieren und diese offen zu kommunizieren. Angesichts der beschriebenen Methoden, die passender als Tricks bezeichnet werden müssten, ist es nicht verwunderlich, dass die EFSA die Unsicherheiten in der Risikobewertung als solcher vollständig ignoriert.
Lehren aus dem Human-Genom-Projekt
Gerade die vielen Überraschungen, die die beteiligte Wissenschaft im Verlauf des Human Genom Projekt erlebt hat, haben gezeigt, dass wir offensichtlich das Geheimnis der DNA nur höchst unvollständig gelüftet haben. Der Mensch hat, wie 2004 offenbar wurde, lediglich etwa 20.000 bis 25.000 Gene. Reis besitzt zirka 50.000 Gene, einfachste Pflanzen wie Arabidopsis (Ackerschmalwand) haben 28.000 Gene. Die Komplexität des Menschen kann nicht durch die Anzahl seiner Gene erklärt werden. Im Gegensatz zu anderen Arten hat der Mensch ausgesprochen viel “Genmüll”, das heißt DNA-Abschnitte, die für keine Proteine codieren. Jahrelang hat man diese Abschnitte als junk-(Müll-)DNA bezeichnet. Heute sagt man dazu “nicht codierende Sequenzen” und man vermutet darin viele lebenswichtige regulatorische Funktionen, von denen einige bereits beschrieben werden konnten.
Eric Neuman (Vizepräsident der US-amerikanischen Firma Bioinformatics) sagte einmal treffend: “Wir haben ein sehr begrenztes Verständnis, was in einer Zelle abläuft. Man kann das ganze Genom kennen und doch weniger als ein Prozent von dem verstehen, was in der Zelle passiert”.
Risikoforschung kann niemals besser sein als die Grundlagenforschung. Lücken in der Grundlagenforschung sind immer auch Lücken in der Risikoforschung. Es fragt sich, ob bei diesem geringen Kenntnistand und 99 % wissenschaftlicher Unsicherheit überhaupt eine verlässliche Risikoabschätzung möglich ist.
Nur eine Antwort: Sicher!
Für die EFSA gibt es solche Fragen nicht, es gibt für sie nur eine Antwort: “Der GVO ist sicher”. Dies hat sie bisher bei allen überprüften GVOs festgestellt. Dass ein Wissenschaftler des EFSA GVO-Panel direkte Kontakte zur Industrie hat und zwei weitere in einem Werbefilm von Monsanto aufgetreten sind, dient lediglich der Abrundung des Bildes. Die Dunkelziffer an Kontakten zwischen EFSA-Mitarbeitern und Industrie ist möglicherweise noch höher, der Nachweis jedoch außerordentlich schwierig.
Werner Müller arbeitet als Gentechnik-Experte und Risikoforscher für Global 2000 (= Freunde der Erde – Friends of the Earth – FoE) in Österreich und die FoE-EU-Sektion in Brüssel. Mit Global 2000 und dem europäische Teil des Netzwerkes “Friends of the Earth” hat er die Arbeit des EFSA GVO-Panels untersucht. Es entstand der Bericht “Throwing Caution to the Wind – A review of the European Food Safety Authority and its work on genetically modified foods and crops”, der auf den Internetseiten von Global 2000 und von Friends of the Earth Europe zum Download bereit steht; siehe http://www.global2000.at oder http://www.foeeurope.org.
Bevor die EU-Kommission (…) über einen Antrag entscheidet, holt sie eine Stellungnahme der Europäischen Lebensmittelbehörde (EFSA) ein. Auch wenn diese Stellungnahme keinen verpflichtenden Charakter hat, weicht die EU-Kommission in der Praxis nicht von der Meinung der EFSA ab (…). Damit erhält die EFSA eine zentrale Rolle in den Genehmigungsverfahren. Die EFSA besteht aus acht wissenschaftlichen Gremien, die jeweils für einen Aspekt der Lebensmittelsicherheit zuständig sind. Die Mitglieder der Gremien werden vom Verwaltungsrat der EFSA ernannt. Die Mitglieder des Verwaltungsrats wiederum werden vom Ministerrat in Abstimmung mit dem EU-Parlament gewählt. Das wissenschaftliche Gremium, das für gentechnisch veränderte Organismen zuständig ist, setzt sich aus 21 Mitgliedern zusammen. Zur Zeit sitzen 18 Männer und 3 Frauen im so genannten “GMO-Panel”. Sie vertreten dabei die folgenden Disziplinen: Agronomie, Toxikologie, Genetik, Pflanzenökologie, Populationsbiologie, Virologie, Biotechnologie, Molekularbiologie, Bodenökologie, Mikrobiologie und Tierphysiologie (…). 14 der Wissenschaftler sind zusätzlich noch Mitglied in anderen nationalen oder internationalen Biosicherheitsgremien, wobei acht in einem EU-Mitgliedstaat mit der Risikoabschätzung transgener Pflanzen beschäftigt sind. Da letztere doppelt an der Entscheidung beteiligt sein könnten, müssen sie sich im GMO-Panel oft enthalten. Wissenschaftliche Ausschüsse, die mit der Auswertung vertraulicher Informationen aus der Industrie beauftragt sind, sollten sich aus unabhängigen, mit den aktuellen Entwicklungen vertrauten Experten aller relevanten Disziplinen zusammensetzen. Diese Bedingungen erfüllt das GMO-Panel nur bedingt. Die öffentliche Debatte um transgene Pflanzen zeigt, dass die herrschende Kontroverse unter anderem auf zwei unterschiedliche naturwissenschaftliche Betrachtungsweisen der Natur zurückgeführt werden kann: Die eine befasst sich mit der Komplexität, Vernetzung und fehlenden Vorhersagbarkeit, die andere hingegen mit der Kontrolle bestimmter Eigenschaften von Organismen. Diese unterschiedlichen Sichtweisen bilden zwei verschiedene Schulen der Naturwissenschaften ab – die Ökologie und die Molekularbiologie. Wie die beiden Schulen im GMO-Panel vertreten sind, zeigt die institutionelle Zugehörigkeit seiner Mitglieder: Die Disziplinen Toxikologie, Biotechnologie und Molekularbiologie sind gut vertreten, Expertise im Bereich der Ökologie ist jedoch vergleichsweise spärlich vorhanden. Zu den untervertretenen oder gänzlich fehlenden Disziplinen gehören: Biodiversitätsforschung, Naturschutz, Ökosystemforschung, Invasionsbiologie, Populationsbiologie und -genetik sowie Landschaftsökologie. Wichtige Perspektiven und Problemdefinitionen bleiben somit unberücksichtigt. Wenn die genannten Disziplinen fehlen oder untervertreten sind, bleibt das GMO-Panel befangen, da es einer der beiden Seiten der Debatte um transgene Pflanzen den Vorzug gibt.
Quelle: Benno Vogel (2005): Agrogentechnik & Naturschutz – Auswirkungen des Anbaus von gentechnisch veränderten Pflanzen auf die biologische Vielfalt. Bericht für den Naturschutzbund Deutschland e.V.. Mit umfangreicher Literaturliste im Netz unter: http://www.nabu.de.
In den letzten Wochen wurden zum wiederholten Male Stimmen laut, die forderten, dass der US-amerikanische Konzern Monsanto einerseits weitere Untersuchungen zu dem gentechnisch veränderten (gv) Mais mit dem Kürzel Mon 863 bereitstellen, aber vor allem das Untersuchungs-Dossier zum Zulassungsantrag veröffentlichen soll. Wesentliche Teile des Dossiers sind als “geheime Geschäftsinformation” für die Öffentlichkeit nicht zugänglich.
Der Zulassungsantrag für den gv-Mais war im Jahre 2002 bei der – damals zuständigen – deutschen Behörde, dem Robert Koch Institut (RKI) zur Genehmigung eingereicht worden.(1) Das RKI hatte den Antrag Monsantos mit einem positiven Votum an die Kommission weitergeben, die ihn ihrerseits an die anderen Mitgliedsstaaten der Union weiterreichte. Die Mitgliedstaaten konnten ihrerseits Kommentare abgeben, die von der EFSA gesammelt und abschließend bewertet wurden. Prekärerweise hat eine andere deutsche Behörde, das – mittlerweile stärker an dem Zulassungsverfahren beteiligte – Bundesamt für Naturschutz (BfN), im letzten Jahr eine Art Revision der Einschätzung des RKI veranlasst. Das BfN beauftragte den bekannten ungarisch-britischen Forscher Arpad Pusztai mit der Revision, dessen Stellungnahme ist bisher nicht veröffentlicht. Ein anderer Kommentar von Pusztai hat jedoch nunmehr seinen Weg an die Öffentlichkeit gefunden. Darin geht er auf eine 19-seitige Zusammenfassung der ursprünglichen Untersuchungen und nachgereichten Darstellungen ein. Er erhebt weit reichende Zweifel an der Methodik der Untersuchungen, zum Beispiel bemängelt er die fehlende präzise Zusammenstellung des verabreichten Futters, was von keinem renommierten Fachjournal akzeptiert worden wäre. Außerdem seien eigentlich überflüssige Werte in den Ergebnisteil des Versuches aufgenommen worden, die zu einem weiteren Wertebereich (value range) geführt hätten, was zu einer Verringerung der Chance führt, signifikante Abweichungen zu finden.
Die wesentlichen Ergebnisse der Fütterungsstudien aus dem Monsanto-Dossier sind bereits seit einem Jahr bekannt, nachdem die französische Tageszeitung Le Monde in ihrer Ausgabe vom 22. April 2004 darüber berichtet hatte. Der Leiter der französischen Behörde CBG (“Commission du génie biomoléculaire” – etwa: Kommission für molekularbiologische Arbeiten), Gérard Pascal, wurde im letzten Jahr folgendermaßen zitiert: “Was mich bei dieser Studie erstaunt, ist die Anzahl der Anomalien. Es sind zu viele Dinge, bei denen es signifikante Abweichungen gibt. So etwas habe ich noch bei keiner anderen Studie gesehen.” Die Tiere, die den Mon 863 gefressen hatten, zeigten eine Reihe von gesundheitlichen Schäden, zum Beispiel in der Zusammensetzung des Blutes, Veränderungen der Niere und anderes. Die EFSA hatte in einer Stellungnahme davon gesprochen, diese Veränderungen seien zwar statistisch, nicht aber biologisch signifikant. Die CBG hat mittlerweile ihre Bedenken zurückgenommen, nachdem der Konzern weitere Ergebnisse präsentiert hatte, eben die, die von Pusztai methodisch kritisiert wurden.
Wie die Umweltorganisation Greenpeace berichtet (2), hat das Verwaltungsgericht in Köln entschieden, dass das mehr als 1.000-seitige Untersuchungs-Dossier nun veröffentlicht werden muss. Der US-Konzern Monsanto hatte gegen eine Entscheidung des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Beschwerde eingelegt, nachdem das Amt bereits im April die Freigabe beschlossen hatte. Ob die Entscheidung durch eine mögliche Revision nochmals aufgeschoben wird, war zu Redaktionsschluss noch nicht bekannt. Der Ministerrat der EU wird sich voraussichtlich am 24. Juni erneut mit dem Thema Mon 863 beschäftigen. (pau)
Siehe auch: GID 164 – Juni-Juli 2004
Der so genannte Pusztai-Bericht findet sich hier und hier
Fußnoten:
(1) Die Gentechnikabteilung des Robert Koch Institutes ist nunmehr Teil des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Sie ist die federführende Bundesbehörde im Zulassungsverfahren. Die Änderung ergab sich mit der Neuverteilung der Zuständigkeiten vor etwa drei Jahren. Die so genannte grüne Gentechnik wechselte vom Gesundheits- zum Verbraucherressort. Gleichzeitig wurde das Umweltbundesamt aus dem Verfahren herausgenommen und die Rolle des Bundesamtes für Naturschutz gestärkt.
(2) Greenpeace Pressemitteilung, 10.06.05
“Thus the safety assessment of GMOs consists of two steps, i.e. a comparative analysis to identify differences, followed by an assessment of the environmental and food/feed safety or nutritional impact of the identified differences, including both intended and unintended differences. (…) The outcome of this comparative analysis will further structure the second part of the assessment procedure, which may include further specific safety and nutritional testing. This approach should provide evidence on whether or not the GM crop-derived food/feed is as safe as the traditional counterpart.” (aus: Guidance document of the scientific panel on genetically modified organisms for the risk assessment of genitically modified plants and derived food and feed; siehe Fußnote (1).
Oktober 2008: Das Gen-ethische Netzwerk hat sich an dem Konsultationsprozess der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zur Überarbeitung des so genannten „Guidance Document for the Risk Assessment of genetically modified plants and derived food and feed” (draft guidance document) beteiligt und die entsprechenden Kommentare an die beiden in Deutschland zuständigen Bundesminister, Horst Seehofer (CSU) und Sigmar Gabriel (SPD) geschickt.
Allgemein:
Beteiligte EU-Behörden
Grundsätzlich sind wir der Ansicht, dass die Aufgaben im Rahmen der Bewertung von gentechnisch veränderten Organismen in der Europäischen Union stärker nach den Fachkompetenzen der Behörden der EU verteilt werden sollten. Entsprechend plädieren wir dafür, dass die EFSA sich auf den Bereich Nahrungs- und Futtermittelsicherheit konzentriert. Ökologische Fragen sollten eher in der Europäischen Umweltagentur (EEA) bearbeitet werden, entsprechend müssen fehlende Kompetenzen dort ggf. aufgebaut werden.
Zeitpunkt der Überarbeitung
Zudem halten wir den Zeitpunkt der Überarbeitung des guidance document angesichts der anhaltenden Debatte über das EU-Zulassungsverfahren gentechnisch veränderter Organismen für äußerst ungünstig gewählt. Es macht nach unserem Dafürhalten wenig Sinn, das guidance document zu überarbeiten, wenn die Rahmenbedingungen für die Zulassung von gentechnisch veränderten Organismen diskutiert und mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch schon bald geändert werden. Dies gilt umsomehr, als dass die Art und Weise des risk assessment, der Risikoabschätzung/ Risikobewertung, wesentlicher Teil dieser Debatten ist. Die EFSA muss gewährleisten, dass die Ergebnisse dieser aktuellen Diskussionen über die Rahmenbedingungen der Zulassung und Bewertung von GVO in das guidance document einfließen
Crash-Test
Wir denken, dass es nach wie vor eine Reihe grundlegender unbeantworteter Fragen zu gentechnisch veränderten Pflanzen (GVP) gibt. Diese weißen Flecken stehen einer wissenschaftlich zuverlässigen Bewertung gentechnisch veränderter Pflanzen im Wege. Das Gen-ethische Netzwerk hat in diesem Zusammenhang am Beispiel des gentechnisch veränderten insektengiftigen Mais MON810 des US-Konzerns Monsanto gefordert, gentechnisch veränderte Pflanzen obligatorisch einem Crash-Test zu unterziehen, bei dem bestimmte biotische und abiotische Faktoren und ihre Einflüsse auf die GVP untersucht werden.1
Antragsdossiers – case by case & step by step
Die Europäische Union muss die Antragsteller insofern stärker in die Pflicht nehmen, als dass diese nachvollziehbare, einheitliche, möglichst standardisierte Unterlagen in ihren Dossiers vorlegen, ohne dass dies zu Lasten eines der beiden Grundprinzipien des Zulassungsverfahrens der Europäischen Union geht. Diese Prinzipien sind die Fallspezifität der Zulassungs- bzw. Genehmigungsverfahren (case by case), das heißt jeder gentechnisch veränderte Organismus muss einem eigenständigen Verfahren unterzogen werden. Außerdem müssen einer gegebenenfalls stattfindenden Freisetzung eines GVO die schrittweise Entwicklung und Bewertung von der Laborbank über (verschiedene weitere) geschlossene Systeme (Gewächshäuser) vorausgehen (step by step). Dabei ist auf jeder Stufe die Berücksichtigung und Darstellung der Ergebnisse der jeweils vorhergehenden Stufe zu beachten.
Transparenz
Wir halten es zudem für notwendig, dass die Verfahren an verschiedener Stelle transparenter gestaltet werden:
Antragsdossiers müssen weit gehend veröffentlicht werden.
Entscheidungswege, Gremienbesetzungen und Entscheidungen der EU-Zulassungen müssen deutlich transparenter werden.
Unabhängige Risikoforschung stärken
Außerdem sind wir der festen Überzeugung, dass die unabhängige Risikoforschung gestärkt werden muss. Zumindest ein Teil der Risikobewertung von GVO muss von unabhängigen Gutachterinnen und Gutachtern durchgeführt werden. Die EU muss dafür ein plausibles Konzept vorlegen, in dem die Antragsteller an der Finanzierung der unabhängigen Risikoforschung beteiligt werden, soll heißen, diese in weiten Teilen finanzieren.
Spezielle Anforderungen an eine Risikobewertung von GVO und deren Beobachtung nach dem Inverkehrbringen:
Wir möchten an dieser Stelle betonen, das wir hier nur beispielhafte Kritikpunkte vorbringen. Die Punkte dürfen nicht als abgeschlossene Liste verstanden werden. Wir haben uns entschlossen auch zu dem Punkt Monitoring den einen oder anderen Kommentar abzugeben, auch wenn dieser Punkt – nach den Vorstellungen der EFSA – nicht Teil des Verfahrens sein soll.
Familiarity und substantial equivalence
Das draft guidance document nennt zwei Konzepte, die im Rahmen von vergleichenden Überprüfungen von gentechnisch veränderten Organismen (mit ihren isogenen konventionellen und ggf. mit ihren Eltern-Linien) zur Anwendung kommen (sollen): Diese sind familiarity (etwa: Vertrautheit oder Bekanntheit) und die substantial equivalence (Substantielle Äquivalenz; etwa: wesentliche Gleichwertigkeit). Unbeschadet der im draft guidance document genannten Bezüge zu den Arbeiten internationaler Organisationen 2, 3 über die Bewertung der Umwelt- und Nahrungsmittelsicherheit von GVO muss festgestellt werden, dass die Aussagekraft der genannten Konzepte im Rahmen der Risikobewertung von GVO in einer Reihe von wissenschaftlichen Publikationen kritisiert wird und diese nicht selten zu dem Schluss gekommen sind, dass sie unter Anwendung neuerer Erkenntnisse der Genomforschung in Zweifel gezogen werden muss.
Siehe für eine Übersicht zum Beispiel: Terje Traavik, Kaare M. Nielsen und David Quist: „Genetically engineered cells and organisms: substantially equivalent or different?”; in: Terje Traavik und Lim Li Ching (eds.): Biosafety First; 2007. Generell ist weder das Konzept der familarity noch das der substantiellen Äquivalenz der neuen Qualität der wissenschaftlichen Fragen, die sich in der Ära der Postgenomik stellen, angemessen. Die Ergebnisse der Grundlagenforschung zeigen, dass die Wechselwirkungen im Genom wesentlich komplexer sind als ursprünglich angenommen 4, 5
Da bei gentechnischen Eingriffen nicht nur die genetische Information, sondern auch die Gen-Regulation teilweise außer Kraft gesetzt wird,6 ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die Ähnlichkeit zwischen konventioneller Pflanze und gentechnisch veränderter Pflanze nicht Ausgangspunkt und Basis der Risikobewertung sein kann. Vielmehr müssen alle gentechnisch veränderten Pflanzen per se einem risk assessment unterworfen werden,7 das von der Methodik als eine Art Crash-Test (siehe oben) aufgebaut ist. Das heißt die Pflanzen werden unter verschiedenen Bedingungen (zum Beispiel verschiedenen Umweltstressreizen) und auf längere Zeit gezielt auf Schwachstellen (wie Schwankungen in der Expression des neuen Gens) untersucht. Als ein Standard sollte der Test unter kontrollierten Bedingungen in einer Klimakammer durchgeführt werden 8. Weiterhin müssen potentielle Auswirkungen auf das Nahrungsnetz umfassend und unter voller Berücksichtigung von unerwarteten Effekten bei Ziel- und Nichtzielorganismen, auf allen Stufen des Nahrungsnetzes untersucht werden.
Bewertung Herbizid-resistenter GVO mit ihrem Herbizid
Trotz der Zuordnung der Risikobewertung von so genannten Pflanzenschutzmitteln (= Unkrautvernichtungsmittel, Herbizide oder andere obligatorisch in Verbindung mit einem GVO ausgebrachte Mittel) in den Zuständigkeitsbereich der Richtlinie 91/414/EEC (vom 15. Juli 1991 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln – siehe zum Beispiel draft guidance document, Zeile 429ff) halten wir es für unabdingbar, dass eine intensivere Bewertung von einem GVO in Verbindung mit dem (seinem) Herbizid vorgenommen wird. Dies gilt sowohl für die Untersuchung des GVO selbst als auch für die Untersuchung möglicher schädlicher Effekte durch die vermehrte Anwendung des Herbizids in Verbindung mit dem GVO. Es mag sinnvoll sein, die Unkrautvernichtungsmittel auch für sich genommen – entsprechend der Richtlinie 91/414/EEC – zu überprüfen, dem soll nicht per se widersprochen werden.
Monitoring
Im draft guidance document wird in den allgemeinen Einlassungen über einen Umwelt-Beobachtungsplan (auch: Umweltverträglichkeitsprüfung – Environmental Monitoring Plan) ein dafür wichtiger Grundsatz aus dem Anhang der Freisetzungs-Richtlinie (2001/18) der EU unterschlagen: Neben den im draft guidance document genannten „direct or indirect, immediate and/ or delayed adverse effects of GMOs, their products and their management to human health or the environment, after the GMO has been placed on the market” (direkten oder indirekten, unmittelbaren und/ oder verzögerten negativen Effekten [gentechnisch veränderter Organismen] GVO, ihrer Produkte und deren Management auf die menschliche Gesundheit oder die Umwelt, nachdem die GVO in Verkehr gebracht worden sind), besteht der Freisetzungs-Richtlinie zufolge ein „allgemeiner Grundsatz für die Umweltverträglichkeitsprüfung darin, dass eine Analyse der mit der Freisetzung und dem Inverkehrbringen zusammenhängenden ‚kumulativen langfristigen Auswirkungen‛ durchzuführen ist”. Die EFSA fordert ein fallspezifisches Monitoring (eine fallspezifische Beobachtung) für einen GVO nur in solchen Fällen, wenn ein etwaiges Risiko bereits annähernd erwiesen ist („Where there is scientific evidence of a potential adverse effect linked to the genetic modification, then case-specific monitoring should be carried out after placing on the market” – Gibt es eine wissenschaftliche Evidenz für einen potentiellen negativen Effekt, der mit der gentechnischen Veränderung [des GVO] zusammenhängt, soll nach dem Inverkehrbringen eine fallspezifische Beobachtung durchgeführt werden – draft guidance document, Zeile 2212ff). Wir denken, dass dies nicht plausibel ist, da es in der Regel nicht leistbar ist, bereits auf der Basis der Risikobewertung derart umfassend – mit wissenschaftlicher Evidenz – „vorherzusehen” und/ oder zu beschreiben, welcher Art die Risiken sind, die von einem bestimmten GVO für eine bestimmte Umgebung/ für eine bestimmte Umwelt ausgehen. Dies ist umso bedeutender, als dass die zitierte Einschränkung auch im Kontext von möglichen unvorhergesehenen negativen Effekten („Monitoring of effects: Foreseen and unforeseen”) beschrieben wird. Ein fallspezifisches Monitoring sollte demgegenüber die konsequente Fortführung des fallspezifischen Zulassungsverfahrens und entsprechend obligatorisch sein. Da das Monitoring ganz wesentlich auf der Grundlage des Vorsorgeprinzips beruht und sich nicht nur auf bereits bekannte und abgesicherte Risiken beschränken darf, ist die Entscheidung über die Art und Weise des Monitorings grundsätzlich dem risk management zuzuordnen. Die EFSA sollte sich darauf beschränken, bei allen ihren Stellungnahmen alle möglichen Elemente eines fallspezifischen Monitorings zu beschreiben, unabhängig davon ob sie die Durchführung für notwendig hält. Die Entscheidung über das Monitoring muss aber auf der Ebene des risk management getroffen und auch politisch verantwortet werden.
Untersuchung auf gesundheitliche Risiken
Wie der Fall des gentechnisch veränderten Mais MON863 zeigt, sind die derzeitigen Standards der Risikobewertung nicht nur im Hinblick auf ihre statistische Auswertung strittig.9 Der Fall einer Erbse, die mit einem Eiweiß (Amylase) aus der Bohne verändert wurde 10, zeigt, dass aus gentechnisch veränderten Pflanzen erhebliche gesundheitliche Risiken resultieren. Eine vertiefte Analyse des Falles verdeutlicht,11 dass die derzeitigen Standarduntersuchungen, wie sie auch von der EFSA vorgesehen sind, in diesem Fall kaum geeignet gewesen wären, dieses Risiko zu erkennen. EFSA muss aus den Fällen wie MON863 und der Amylase-Erbse umfassende Konsequenzen für die eigenen Vorgaben ziehen. Das ist in der jetzt präsentierten Vorlage in keinster Weise erfolgt.
In dem hier unten auf der Seite verlinkten pdf-Dokument finden Sie den Brief an Bundeslandwirtschaftsminister Horst Seehofer. Das Anschreiben an Bundesumweltminister Sigmar Gabriel ist diesem pdf-Dokument hinten angehaengt.
1. Then, Christoph & Lorch, Antje, 2008. A simple question in a complex environment: How much Bt toxin do genetically engineered MON810 maize plants actually produce? In Breckling, B., Reuter, H. & Verhoeven, R. (2008) Implications of GM-Crop Cultivation at Large Spatial Scales. Theorie in der Ökologie 14. Frankfurt, Peter Lang. (in print) http://www.gen-ethisches-netzwerk.de
4. The Encode Project Consortium, 2007. Identification and analysis of functional elements in 1% of the human genome by the ENCODE pilot project. Nature, Vol 447, 14. Juni 2007, Seite 812.
5. Richard M. Clark, Gabriele Schweikert, Christopher Toomajian, Stephan Ossowski, Georg Zeller, Paul Shinn, Norman Warthmann, Tina T. Hu, Glenn Fu, David A. Hinds, Huaming Chen, Kelly A. Frazer, Daniel H. Huson, Bernhard Schölkopf, Magnus Nordborg, Gunnar Rätsch, Joseph R. Ecker, Detlef Weigel: Common Sequence Polymorphisms Shaping Genetic Diversity in Arabidopsis thaliana. Science 20.07.07. Siehe auch: Presseerklärung der Max Planck Gesellschaft, 20.07. 2007, http://www.mpg.de/english/illustrations Documentation/documentation/pressReleases/2007/pressRelease20070718/index.html.
6. Diehn, S. et al, 1996, Problems that can limit the expression of foreign genes in plants: lessons to be learned from B.t. toxin genes. Genetic engineering – principles and methods, Band 18, Seiten 83-99.
7. Siehe UPDATED GUIDANCE DOCUMENT FOR THE RISK ASSESSMENT OF GENETICALLY MODIFIED PLANTS AND DERIVED FOOD AND FEED, The EFSA Journal (2008) 727, 1-135, Draft document adopted in May 2008, Seite 16: „Where no comparator can be identified, a comparative safety assessment cannot be made and a comprehensive safety and nutritional assessment of the GM crop derived food/feed per se should be carried out.“
9. Séralini, G.-E., Cellier, D. & Spiroux de Vendomois, J. 2007. New analysis of a rat feeding study with a genetically modified maize reveals signs of hepatorenal toxicity. Archives of Environmental Contamination and Toxicology.
10. Prescott V.E. et al, 2005. Transgenic expression of bean a-amylase inhibitor in peas results in altered structure and immunogenicity. J Agricultural and Food Chemistry, 53, 9023-30.
11. Valenta, R. & Spök, A., 2008. Immunogenicity of GM peas. BfN Skripten 239, Bundesamt für Naturschutz, Bonn.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA – Food Safety Authority) ist zuständig für die Risikobewertung von Lebens- und Futtermitteln in der Europäischen Union. Nach einer Reihe von Lebensmittelskandalen in den 90er Jahren wurde die EFSA 2002 ins Leben gerufen und dient als “wissenschaftliche Beratungs- und Kommunikationsstelle über Risiken im Zusammenhang mit der Lebensmittelkette”. Innerhalb der EFSA gibt es verschiedene Gremien. Eines davon arbeitet zu gentechnisch veränderten Organismen und hat 21 Mitglieder. Geht in der EU ein Antrag auf Zulassung einer gentechnisch veränderten Pflanze ein, muss die EFSA dazu eine Empfehlung abgeben, auf dessen Grundlage die EU-Kommission sowie die Mitgliedsstaaten entscheiden sollen.
Die Arbeit der EFSA – Was läuft falsch?
Seit einigen Monaten wird die Arbeit der EFSA zunehmend kritisiert. Mittlerweile sind sich darin alle einig: Die Arbeit der EFSA muss verbessert werden, denn
als Grundlage für die Zulassung neuer Gentech-Pflanzen werden bisher nur unzureichenden Studien der Gentechnik-Unternehmen herangezogen, unternehmensunabhängige Sicherheitsforschung fehlt bisher.
Wissenschaftlern, die für die EFSA arbeiten, wird vorgeworfen, nicht unabhängig zu sein, weil sie entweder an nationalen Zulassungsverfahren beteiligt oder mit Gentechnik-Konzernen verstrickt sind.
innerhalb der EFSA fehlt es bisher an Kompetenz aus der praktischen Landwirtschaft.
Testbiotech hat herausgefunden, dass eine leitende EFSA-Angestellte innerhalb kürzester Zeit zur Gentechnik-Industrie gewechselt ist: Pressemitteilung Testbiotech (14.01.10)
EU-Kommission im Zweifel für die Zulassung
Außerdem gibt es herbe Kritik an der Zulassungsprozess. Zwar entscheidet die EFSA selbst nicht über die Zulassung von gentechnisch veränderten Organismen sondern die EU-Kommission sowie die EU-Mitgliedsstaaten. Diese haben sich aber noch nie gegen eine Empfehlung der EFSA entschieden. In der Regel kam es zu keiner Einigung zwischen den Mitgliedsstaaten, was dazu führte, dass die Kommission im Sinne der EFSA, d.h. in der Regel für die Zulassung der Gentech-Pflanzen entschied. Die Gegenstimmen der Länder spielen dabei keine Rolle mehr.
Dokumente
Neue EFSA-Leitlinien zur Prüfung der Umweltverträglichkeit von Gentechnik-Pflanzen
November 2011 – Die EFSA hat ihre Leitlinien zur Prüfung der Umweltverträglichkeit von gentechnisch veränderten Pflanzen überarbeitet. Die Organisation Testbiotech hat sich die Leitlinien genauer angeschaut und kritisiert sie in einer Stellungnahme als ungeeignet für die Bewertung der Risiken von Gentechnik-Pflanzen: Die grundsätzlich vergleichende Bewertung mit konventionellen Pflanzen sei ein Konzept, das viel zu kurz greife, so Testbiotech. Die Risikobewertung von songenannten Stacked Events ist nach wie vor ungeklärt. Einige Bereiche des Nahrungsnetzes, wie zum Beispiel die Auswirkungen auf Wildtiere, sind komplett unberücksichtigt.
Antrag der Grünen im Bundestag zur Verbesserung des EU-Zulassungsverfahrens (Mai 2008): Drucksache: 16/9314
Expertengruppe fordert Crash-Test für Gentechnik-Pflanzen
Die Expterengruppe Testbiotech hat zur Sicherheitsprüfung von gentechnisch veränderten Pflanzen einen Bericht vorgelegt. Darin wird das Konzept der Risikobewertung insgesamt angegriffen. Das Problem sei, dass Gentechnik-Pflanzen grundsätzlich anders funktionieren als konventionelle. Bisher wurde davon ausgegangen, dass man durch einen gezielten gentechnischen Eingriff ganz bestimmte Eigenschaften verändern kann. Bei der Gentechnik wird jedoch das natürliche System der Genregulation durchbrochen. Dadurch werden die Aktivitäten von hunderten von Genen verändert, was sich auf den gesamten Organismus auswirken kann. Unvorhergesehene Eigenschaften von Gentechnik-Pflanzen ließen sich so erklären, so Christoph Then, Mitverfasser der neuen Studie. Diese Erkenntnisse müssten Einfluss auf die Sicherheitsprüfungen von Gentechnik-Pflanzen haben, die für EU-Zulassungen herangezogen werden. Deshalb fordern die Experten einen Crash-Test, der untersucht, wie die Pflanzen unter Stressbedingungen reagieren und welche ungewollten Eigenschaften auftauchen.
EU-Ministerrat beschließt Überarbeitung der EFSA-Richtlinien
Im Dezember 2008 haben die damaligen Minister der 27 EU-Mitgliedstaaten beschlossen, dass die bisher unverbindlichen Richtlinien der Europäischen Lebensmittelbehörde (EFSA) überarbeitet und deutlich verschärft werden müssen. Langzeiteffekte von gentechnisch veränderte Organismen auf Umwelt und Gesundheit sollen besser berücksichtigt werden. Ebenfalls positiv ist, dass grundsätzlich anerkannt wurde, dass die ökologisch unterschiedlichen Regionen innerhalb der EU gesondert berücksichtigt werden sollen. Sozioökonomische Kriterien spielen jedoch auch in Zukunft keine Rolle. Auch auf die rechtlich Verbindliche Einrichtung gentechnikfreier Regionen konnte sich nicht geeinigt werden. Schlussfolgerung des Rates zu GVO, 05.12.08
Neuausrichtung unter französischer Ratspräsidentschaft?
Die französische Regierung hatte sich für die EU-Ratspäsidentschaft hohe Ziele gesetzt. Denn das Zulassungsverfahren für gentechnisch veränderte Organismen sollte in ihrer Amtszeit verbessert werden. Folgende Veränderungen wurden angestrebt:
Gentechnisch veränderte Organismen sollen besser geprüft werden
Mitgliedsstaaten brauchen mehr Mitspracherecht bei den Zulassungsverfahren und sollen das Recht bekommen, länderspezifische Maßnahmen zu ergreifen.
Ein Schwellenwert für die Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Bestandteilen in Saatgut soll beschlossen werden
Der französische Umweltminister Borloo stellte allerdings klar, dass mit den Verfahrungsänderungen kein grundsätzliches Verbot von GVO angestrebt werde.
Drei Tage nachdem die Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA) ihre neuen Unabhängigkeitsregeln verkündet hat, gibt es erneut Grund zum Misstrauen. Der Verein Testbiotech teilt heute in einer Pressemitteilung mit, dass eine Gentechnik-Lobbyistin von der EU-Kommission als neues Mitglied für den Verwaltungsrat der EFSA vorgeschlagen wurde. Mella Frewen ist Direktorin des Industrieverbandes FoodDrinkEurope und ist frühere Mitarbeiterin des Gentechnik-Konzerns Monsanto. 2009 setzte sie sich intensiv dafür ein, dass in der EU nicht zugelassene gentechnisch veränderte Organismen in Lebensmitteln toleriert werden. Die Ernennung Frewens würde die Glaubwürdigkeit der Behörde stark beschädigen, findet Christoph Then von Testbiotech. Der Verein hat bereits diverse Verflechtungen von führenden EFSA-Mitarbeitern mit der Industrie aufgedeckt. Die EFSA ist in der EU für die Risikobewertung von Lebensmitteln zuständig. Nina Holland von Corporate Europe Observatory (CEO) fordert, dass die Industrie auf das Management der EFSA keinen Einfluss haben darf. Stattdessen sollten mehr Vertreter von Verbraucher- und Umweltschutzorganisationen in den Verwaltungsrat der EFSA aufgenommen werden, so Holland.
Die EU-Kommission empfiehlt eine Cheflobbyistin der europäischen Lebensmittelindustrie und ehemalige Monsanto-Mitarbeiterin als neues Mitglied des Verwaltungsrates der europäischen Lebensmittelbehörde EFSA. Testbiotech und Corporate Europe Observatory warnen vor den drohenden Interessenskonflikten, die eine Ernennung von Mella Frewen mit sich bringen würde. Frewen steht seit 2007 dem Industrieverband FoodDrinkEurope (früher CIAA) vor.
Unter anderem betrieb Frewen 2009 intensive Lobbyarbeit, damit in der EU die Kontamination von Lebensmitteln mit gentechnisch veränderten Pflanzen auch dann toleriert wird, wenn diese in der EU gar nicht zugelassen sind. „Die Ernennung einer Lobbyistin, die in der Vergangenheit sogar dafür plädiert hat, Kontaminationen mit gentechnisch veränderten Pflanzen zuzulassen, würde die Glaubwürdigkeit der Lebensmittelbehörde schwer beschädigen“, sagt Christoph Then von Testbiotech. „Es gibt keine Rechtfertigung dafür, warum ausgerechnet die Lobbyisten der Industrie im Verwaltungsrat der EFSA sitzen sollen.“
Auch Jiri Ruprich, der bereits EFSA-Verwaltungsratsmitglied ist und seit zehn Jahren dem wissenschaftlichen Beirat des Danone-Instituts in Tschechien angehört, steht erneut auf der Kandidatenliste. Auf dieser Liste, die Corporate Europe Observatory (CEO) und Testbiotech zur Kenntnis gelangt ist, finden sich insgesamt 14 Personen, sieben davon sollen in den nächsten Monaten vom EU-Ministerrat in den EFSA-Verwaltungsrat berufen werden.
Erst diese Woche hat die EFSA neue Maßnahmen angekündigt, um in Zukunft ihre Unabhängigkeit besser zu schützen. Doch es werden weitere Anstrengungen nötig sein. So bedürfen beispielsweise die Strukturen der EFSA, die noch 2012 von der EU-Kommission überprüft werden sollen, fundamentaler Veränderungen. Nina Holland von CEO fordert: „Die derzeitigen Bestimmungen sollten so geändert werden, dass die Industrie keinen Einfluss mehr auf das Management der EFSA hat. Stattdessen sollten wesentlich mehr Repräsentanten von Verbraucher- und auch Umweltorganisationen in den Verwaltungsrat der EFSA aufgenommen werden.“
Schon in der Vergangenheit standen Mitglieder des Verwaltungsrates wie dessen Vorsitzende, Diana Banati, wegen Interessenskonflikten in der Kritik. Bisher halten, wie CEO recherchiert hat, Vertreter der Lebensmittelindustrie bereits vier Plätze im Verwaltungsrat besetzt [1]. Der Verwaltungsrat spielt für die EFSA eine entscheidende Rolle. Er genehmigt das jährliche Arbeitsprogramm und entscheidet darüber, welche Wissenschaftler in die Expertengremien gelangen. Außerdem soll er Regeln zur Verhinderung von Interessenskonflikten und zur Wahrung der Unabhängigkeit der Behörde aufstellen.
Low-cost highly conductive high resolution structures for flexible large area electronics by high throughput low temperature processing
From 2010-01-01 to 2012-12-31
The LOTUS proposal addresses the urgent need for a technology to produce the highly conductive patterns required for high throughput large volume manufacturing of flexible large area electronics. While all printed electronics need electric wiring LOTUS specifically targets the applications the most advanced towards commercialization: flexible thin-film photovoltaics, RFIDs, and OLEDs for lighting.…
The SUBITO programme has been developed to address Theme 10 – Security, specifically Topic SEC-2007-2.3-01 Detection of Unattended Goods and of Owner. It will focus on the automated real time detection of abandoned luggage or goods and the fast identification of the individual who left them and their subsequent path. The key design drivers will include an assessment of the situations faced in such…
EU Home Affairs, NATO-EU, Defence Economy, New Threats 19/03/2012 Security Jam
On March 19-23 2012, the SDA and IBM will partner with NATO Allied Command Transformation, the European External Action Service, the European Commission and the US Mission to NATO to bring together thousands of global security stakeholders. Representatives of national governments and armed forces, international institutions, NGOs, think-tanks, industry and the media will use this unique opportunity to collectively define the solutions to pressing security issues. The most innovative recommendations will be presented to the NATO and EU leaderships ahead of the May 2012 Chicago summits.
Subject Index Codes: Policies; Safety; Coordination, Cooperation; Scientific Research
Objectives: The objectives of the FP7 research theme ‘Security’ are:
– to develop the technologies and knowledge for building capabilities needed to ensure the security of citizens from threats such as terrorism, natural disasters, and crime, while respecting fundamental human rights and privacy.
– to ensure optimal and concerted use of available and evolving technologies to the benefit of civil European security;
– to stimulate the cooperation of providers and users for civil security solutions;
– to improve the competitiveness of the European security industry;
– to deliver mission-oriented research results to reduce security gaps.
Subdivisions of Programme: The following information was based on the official information available at the time of writing. Priorities and activities may change.
For the very latest information please consult the work programmes available with the appropriate call at: http://cordis.europa.eu/fp7/dc/index.cfm
Activities will address the following mission areas:
– Security of citizens: delivering technology solutions for civil protection, including bio-security and protection against risks arising from crime and terrorist attacks.
– Security of infrastructures and utilities: analysing and securing existing and future public and private critical/networked infrastructure (e.g. in transport, energy, ICT), systems and services (including financial and administrative services).
– Intelligent surveillance and border security: focusing on technologies and capabilities to enhance the effectiveness and efficiency of all systems, equipment, tools and processes as well as methods for rapid identification required for improving the security of Europe’s land and coastal borders, including border control and surveillance issues.
– Restoring security and safety in case of crisis: focusing on technologies providing an overview of, and support for diverse emergency management operations (such as civil protection, humanitarian and rescue tasks), and on issues, such as inter-organisational preparation, coordination and communication, distributed architectures and human factors.
The above four areas will be supported by the following themes of a more cross-cutting nature:
– Security systems integration, interconnectivity and interoperability: Intelligence, information gathering and civil security, focusing on technologies to enhance the interoperability of systems, equipment, services and processes, including law enforcement, firefighting, civil defence and medical information infrastructures, as well as on the reliability, organisational aspects, protection of confidentiality and integrity of information and traceability of all transactions and processing.
– Security and society: mission orientated research which will focus on socio-economic analyses, scenario building and activities related to: cultural, social, political and economic dimensions of security, communication with society, the role of human values and policy-making, psychology social environment of terrorism, citizens’ perception of security, ethics, protection of privacy, societal foresight and systemic risk analysis. Research will also address technologies that better safeguard privacy and liberties, and will address vulnerabilities and new threats, as well as the management and impact assessment of possible consequences.
– Security research coordination and structuring: coordination of European and international security research efforts and development of synergies between civil, security and defence research, improvement of legal conditions, and encouragement to the optimal use of existing infrastructures.
Implementation: Across all themes support for transnational cooperation will be implemented through:
– Collaborative research: Collaborative research will constitute the bulk and the core of Community research funding. The objective is to establish, in the major fields of advancement of knowledge, excellent research projects and networks able to attract researchers and investments from Europe and the entire world, strengthening the European industrial and technological base and supporting Community policies. This will be achieved through a range of funding schemes:
– Collaborative project
– Networks of excellence
– Coordination and support actions
– ‘Joint Technology Initiatives’: In a very limited number of cases, the scope of an RTD objective and the scale of the resources involved justify setting up long-term public private partnerships in the form of Joint Technology Initiatives. These initiatives, mainly resulting from the work of European Technology Platforms, and covering one or small number of selected aspects of research in their field, will combine private sector investment as well as national and European public funding, including grant funding from the Research Framework Programme and loan finance from the European Investment Bank.
The main objectives of the INDECT project are: to develop a platform for: the registration and exchange of operational data, acquisition of multimedia content, intelligent processing of all information and automatic detection of threats and recognition of abnormal behaviour or violence, to develop the prototype of an integrated, network-centric system supporting the operational activities of polic…
The main objectives of the INDECT project are: to develop a platform for: the registration and exchange of operational data, acquisition of multimedia content, intelligent processing of all information and automatic detection of threats and recognition of abnormal behaviour or violence, to develop the prototype of an integrated, network-centric system supporting the operational activities of polic…
PERSEUS contributes to Europe’s efforts to monitor illegal migration and combat related crime and goods smuggling by proposing a large scale demonstration of a EU Maritime surveillance System of Systems, on the basis of existing national systems and platforms, enhancing them with innovative capabilities and moving beyond EUROSUR’s 2013 expectations, addressing key challenges: ‘ supporting the netw…
Project details
Project reference: 261748 Status: Execution
Total cost: EUR 43 644 979 EU contribution: EUR 27 847 579
The PERSEUS 2012 annual conference will take place over 2 days, 29/3/2012 and 30/3/2012.
29/3/2012: a day open to the public, where presentations will address the recent publication of the Eurosur draft legislative proposal, the deployment of the Eurosur pilot by Frontex and the latest advances in PERSEUS. This day is also the public day of the PERSEUS User Steering Committee.
29/03/2011 (evening):Cocktail and Gala dinner, open to all attendees.
30/03/2012 (morning): the User Steering Committee will continue with a session restricted to PERSEUS users and observers, as well as the European Commission and European Agencies. This session will focus on refining the scenarios used in the 2013 campaigns across Portugal, Spain, France and Italy.
30/03/2012 (afternoon): the General Assembly, restricted to the PERSEUS partners, will take place in the afternoon.
LiquidFeedback ist eine freie Software zur politischen Meinungsbildung und Entscheidungsfindung. Das wichtigste Merkmal ist die Umsetzung des Liquid-Democracy-Ansatzes, die eine neue Form der politischen Repräsentation und Mitsprache etablieren soll. Die Grenzen zwischen repräsentativer und direkter Demokratie sind hierbei fließend. Neben der Funktion der Meinungs- und Entscheidungsfindung ist es außerdem möglich, die unterschiedlich gelagerten Kompetenzen der Teilnehmenden zu einem Thema effizient zu kanalisieren.
ACTA, das umstrittene Anti-Piraterieabkommen, wurde bereits von vielen EU-Staaten unterzeichnet. Bevor es in Kraft treten kann, ist die Zustimmung des EU-Parlaments nötig. Unsere Infografik erklärt den komplizierten Verhandlungs- und Ratifikationsprozess. Eine Zeitleiste zeigt die wichtigsten Etappen der vergangenen Jahre.
Die EU-Kommission will ACTA an den Europäischen Gerichtshof verweisen, um zu prüfen, ob der Vertrag EU-Recht verletzt. Der britische Sozialdemokrat David Martin, der als Berichterstatter die ACTA-Debatte im Handelsausschuss des EU-Parlaments leitet, will ebenfalls den EU-Gerichtshof anrufen.
Doch anstatt sich der Anfrage der EU-Kommission anzuschließen, fordert Martin eine eigenständige Anfrage des EU-Parlaments. Da die Richter sich nicht allgemein zu ACTA äußern, sondern immer unter Bezug auf eine spezifische Fragestellung, könnte die Formulierung der Fragen die Entscheidung der Richter für oder gegen ACTA beeinflussen.
While it’s pretty unlikely that you’re a target of deliberate brainwashing, it is likely that you’re subject to some of the common techniques associated with the less-than-ethical practice. Here are a few common methods you encounter on a regular basis and what you can do to avoid them.
First things first, what is brainwashing exactly? Wikipedia offers a concise definition:
Mind control (also known as brainwashing, coercive persuasion, mind abuse, thought control, or thought reform) refers to a process in which a group or individual “systematically uses unethically manipulative methods to persuade others to conform to the wishes of the manipulator(s), often to the detriment of the person being manipulated”.
Basically, it’s a form of extreme manipulation. We often associate the practice with cults and don’t consider its presence in everyday life, yet the techniques used in brainwashing are frequently leveraged by advertisers, news networks, politicians, and others. Alex Long, writing for hacking blog Null Byte, provides an outline of some of the most common brainwashing techniques. Here are the most notable:
The manipulator offers you a number of choices, but the choices all lead to the same conclusion.
The same idea or phrase is frequently repeated to make sure it sticks in your brain.
Intense intelligence-dampening is performed by providing you with constant short snippets of information on various subjects. This trains you to have a short memory, makes the amount of information feel overwhelming, and the answers provided by the manipulator to be highly desired due to how overwhelmed you feel.
Emotional manipulation is used to put you in a heightened state, as this makes it harder for you to employ logic. Inducing fear and anger are among the most popular manipulated emotions.
When reading this list, you’re likely able to think of a few examples of these techniques. News channels and political parties often repeat a consistent message when they want to get their point across. Short snippets of information is also a common tactic on news networks. Advertisers love to offer choices that all lead to their product, and emotional manipulation is common in people you’ll encounter as well as in most forms of media—even seemingly (and sometimes actually) harmless mediums like film. These techniques are everywhere. They aren’t turning you into a zombie, but they are informing many of your choices. The good news is that you can avoid them if you’re proactive.
How to Avoid Brainwashing Techniques
Brainwashing Techniques You Encounter Every Day (and How to Avoid Them)Avoiding brainwashing techniques often involves avoiding the brainwashers themselves, but this is next to impossible. Taking advertising as an example, you can’t avoid them all and attempting to do so can be rather expensive if you still want to watch television and movies. Your best bet is to cut out what you can and, when you can’t, seek balance. Finding balance is often easiest by simply providing yourself with the information you need. All you need to do is the following:
Identify the manipulative message you’ve received.
Find an opposing message, whether it’s manipulative or not. Also attempt to find the most neutral and unbiased account of that same message.
Compare your different sources and decide how you feel.
Brainwashing, whether mild or extreme, is possible in a large part due to isolation. If you only hear the brainwashed message on a regular basis, and rarely (or never) expose yourself to alternatives, you’re going to be far more likely to accept what you hear without thinking. If you want to avoid the brainwashing techniques discussed in this post, your best bet is to surround yourself with a spectrum of information rather than simply settling for the message that makes you feel comfortable. After all, that’s often what the message is aiming to do.
Title: Specific Programme ‘Cooperation’ implementing the Seventh Framework Programme
Subject Index Codes: Policies; Coordination, Cooperation; Scientific Research
Objectives: To gain leadership in key scientific and technological areas by supporting cooperation between universities, industry, research centres and public authorities across the European Union as well as the rest of the world. FP7 will distribute the benefits of research cooperation more widely across the major fields of progress in knowledge and technology where excellent research must be strengthened to address European social, economic, public health, environmental and industrial challenges.
The Specific Programme ‘Cooperation’ will be open to the participation of countries who have entered a research cooperation agreement with the European Union. It will also be open to the participation of entities from third countries and of international organisations for scientific cooperation.
Subdivisions of Programme: The following information was based on the official information available at the time of writing. Priorities and activities may change.
For the very latest information please consult the work programmes available with the appropriate call at: http://cordis.europa.eu/fp7/dc/index.cfm
The ten themes determined for research actions are the following:
1) Health; 2) Food, Agriculture and Biotechnology; 3) Information and Communication Technologies; 4) Nanosciences, Nanotechnologies, Materials and new Production Technologies; 5) Energy; 6) Environment (including Climate Change); 7) Transport (including Aeronautics); 8) Socio-economic Sciences and Humanities; 9) Space; 10) Security.
Deutsche Datenschützer laufen Sturm gegen die neuen Geschäftsbedingungen von Google. Dabei sitzt die größte Daten-Mafia im eigenen Land – und wird von Wirtschaft, Politik und Medien auch noch hofiert.
Moderner Menschenhandel
Wenn Daten das Erdöl des 21. Jahrhunderts sind, dann sind Netzwerkbetreiber und Adressenhändler die Öl-Multis und -Kartelle des Informationszeitalters. Mit ihren Bohrungen dringen die Datenschürfer immer tiefer in unser Privatleben ein, um an den begehrten Rohstoff zu kommen. Dazu scheint jedes (legale) Mittel recht. Und was nicht legal ist, wird durch knallhartes Lobbying legal gemacht.
Die Rede ist ausnahmsweise mal nicht von Google, Facebook und Co. Dieser Blogpost spielt auch nicht abstrakt auf irgendwelchen Servern im fernen Amerika. Die Geschichte dieses Blogposts spielt direkt vor unserer eigenen Haustür in Deutschland, in gewaltigen Datenbanken, in den Hinterzimmern von Berlin und Brüssel.
„Targeting“ lautet der Branchenbegriff, der soviel hübscher und harmloser klingt, als das, wofür er eigentlich steht: für das Austricksen, Aushorchen und Ausspionieren nichts ahnender Bundesbürger, um an sog. „leads“ – sprich – potenzielle Kundendaten zu kommen. Direkt- oder auch Dialog-Marketing, eine Milliardenindustrie, die sich in einem unheilvollen Zusammenspiel von Wirtschaft, Medien und Politik immer weiter auch im Web ausbreitet.
OTTO? …find ich schlimm!
Aber der Reihe nach. Vor einem Jahr lieferte ich mir in meinem Blog einen offenen Schlagabtausch mit Thomas Voigt, Kommunikationschef im Vorstand der OTTO Group. Es ging um meinen Kampf, aus der Werbe-Datenbank von OTTO gelöscht zu werden, in die ich auf obskure Wege hineingeraten war. Eines Tages erhielt ich Werbemails, Newsletter, Versandhaus-Kataloge und Briefpost von OTTO, ohne eigenes Zutun. Einen Nachweis darüber, dass ich der Nutzung meiner Daten zu Werbezwecken irgendwann einmal zugestimmt hatte, konnte OTTO bis zum heutigen Tag, auch auf mehrfache Anfrage, nicht erbringen.
Randnotiz: Thomas Voigt und ich sind uns übrigens neulich in Berlin persönlich begegnet und zwar anlässlich der Preisverleihung zum „Journalisten des Jahres“, die der OTTO Konzern großzügig sponserte. Aber das ist eine andere Geschichte (…ist es das?).
Verraten und verkauft
Wann immer man etwas bei OTTO Versand Hamburg bestellt, sei es online, schriftlich oder telefonisch, ist OTTO dazu ermächtigt, ohne Zustimmung des Kunden (!) diese Daten an Adresshändler weiterzugeben.
Auf meine Nachfrage teilte mir OTTO gestern schriftlich mit:
„OTTO vermietet Adressen in der Regel für die einmalige Nutzung in der Neukundengewinnung für schriftliche, per Post zugestellte Werbesendungen (Direct Mail). Diese Vermietung erfolgt listenmäßig nach Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes.“
Erst auf wiederholte Nachfrage und unter Androhung einer Veröffentlichung dieses klaren Rechtsverstoßes hat sich OTTO bereiterklärt, mir zu verraten, an wen u.a. meine (unrechtmäßig erhobenen) Daten weiterverkauft/vermietet wurden:
“Sehr geehrter Herr Gutjahr, Sie haben vollkommen Recht. Natürlich haben Sie einen Anspruch nach § 34 Absatz 1a BDSG auf Nennung, an wen Ihre Adresse weitergegeben wurden. (…) Zu postalischen Werbezwecken wurden Ihr Vor- und Nachname, Straße und Hausnummer sowie Postleitzahl und Ort an die Schwab Versand GmbH, Kinzigheimer Weg 6, 63450 Hanau übermittelt. Die Übermittelung war datenschutzrechtlich nach dem so genannten Listenprivileg aus § 28 Absatz 3 BDSG zulässig.”
OTTO darf Dritten sogar mitteilen, WAS man bei OTTO gekauft hat. Möglich ist das durch das oben angeführte „Listenprivileg“, eine Ausnahmeregelung, die das von der Bundesregierung gerne im Zusammenhang mit Facebook und Google zitierte Recht auf Informationelle Selbstbestimmung de facto aushebelt und ad absurdum führt.
Dieses Listenprivileg sieht vor, dass Versandhäuser, Zeitungsverlage oder auch Direktmarketing-Firmen Kundenlisten erheben dürfen, wobei einer Person neben Name, Anschrift und Telefonnummer auch jeweils ein Zusatzkriterium zugeordnet werden darf. Beispiel: Schulbildung, oder Beziehungsstatus, Einkommensklasse, Raucher/Nichtraucher etc.
Auszug aus dem Schober Werbekatalog: Privatadressen A-Z
Durch die gesetzliche Beschränkung auf jeweils eine einzige Zusatzinformation soll der Datenschutz des Individuums gewahrt bleiben. So kann sich auch OTTO wie oben zitiert „listenmäßig“ auf die „Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetz“ berufen, wenn das Versandhaus die Daten seiner Kunden verkauft oder vermietet, ohne die Kunden selbst darüber in Kenntnis zu setzen, geschweige denn um Erlaubnis zu fragen.
Doch was geschieht nun mit diesen „harmlosen“ Einzel-Daten? Hier kommen Datensammler wie die Schober Information Group ins Spiel. Die OTTO Gruppe unterhält seit 2003 mit Schober ein gemeinsames Joint Venture, die Schober Direct Media.
OTTO teilt auf Nachfrage hierzu mit:
„Schober und OTTO (EOS) sind Gesellschafter des gemeinsamen Unternehmens Schober Direct Media, das als Auftragsdatenverarbeiter mit Daten der beiden Gesellschafter Affinitätsmodelle und Prognosemodelle über künftige Kaufverhalten entwickelt. OTTO liefert dabei aggregierte und anonymisierte Strukturdaten (keine Produktdaten) aus dem Versandhandel, während Schober eine Personen-Adressliste, mikrogeoprahische Daten sowie Marketingtypologien zur Verfügung stellt.“
Daten-Mining made in Germany
Wie in einem Güter-Bahnhof werden bei Dienstleistern wie Schober Personendaten (die u.a. durch Umfragen, Gewinnspiele oder eben das Listenprivileg legal erworben wurden) zu umfangreichen Kunden-DNA-Ketten zusammengesetzt. Aus unterschiedlichsten Einzel-Informationen werden auf diesem Weg völlig legal detaillierte Kundenprofile erstellt. Auch Social Media Quellen wie z.B. Facebook werden dazu neuerdings ausgewertet. Schober wirbt ganz unverhohlen damit, über 50 Millionen Privatadressen mit über 300 Zusatzkriterien sowie mehr als 27 Millionen private E-Mailadressen zu besitzen.
Onlineshopping bei Schober – Menschen à la carte
Damit nicht genug. Auch OTTO unterhält mit seiner Tochter EOS ein ganzes Firmennetzwerk (1974 als Deutscher Inkasso Dienst DID gegründet), das sich u.a. auf Dienstleistungen wie „Daten-Mining“ und „Datenanreicherung“ spezialisiert. Wörtlich heißt es dazu bei EOS:
„Nachdem wir die Qualität Ihrer Kundeninformationen begutachtet, bereinigt und/oder aktualisiert haben, erfolgt die Datenanreicherung durch EOS – etwa mit Altersklasse, Kaufkraft, sozialer Schicht oder speziellen Konsumneigungen.“
Das Hamburger Versandhaus-Imperium ist nicht allein mit seinen Schnüffeleien. So wie OTTO betreiben unzählige deutsche Unternehmen regen Handel mit Kundendaten, darunter die Deutsche Post, die Deutsche Telekom, die Deutsche Bahn. Zigtausende Arbeitsplätze stünden auf dem Spiel, führen die Lobbyisten ins Feld, sollte das Listenprivileg abgeschafft werden. Abgeordnete werden dazu regelmäßig mit Argumenten, mit Statistiken und wer weiß mit was sonst noch versorgt.
Das Antwortschreiben der Deutschen Post auf meine Bitte um Datenauskunft
Die Bundesregierung ist sich über die Methoden der Datensammler durchaus bewusst. 2008 hatte man im Bundeskabinett beschlossen, das Listenprivileg abzuschaffen. Als das Datenschutzgesetz 2010 novelliert wurde, blieb das Listenprivileg dann aber aus unbekannten Gründen bestehen.
Die verschwiegenste Branche der Welt
Neben käuflicher Liebe und Waffenexporten dürfte das Geschäft mit Kundendaten zu den verschwiegensten Branchen überhaupt gehören. Mindestens einmal im Jahr klärt uns der Spiegel über das Böse im Netz auf. Wann aber haben wir zum letzten mal eine Spiegel-Titelstory zum Thema Adresshandel Deutscher Firmen gelesen? Warum bringen deutsche Medien Artikel zu diesem Thema – wenn überhaupt – unter ferner liefen?
Die Antwort ist so primitiv wie einfach: Weil die deutschen Medienhäuser selbst Teil dieses Systems sind. Das Kundenregister des größten Datenhändlers des Landes liest sich wie das Who-is-Who der deutschen Medienszene: Axel Springer, Frankfurter Allgemeine, Financial Times, Gruner und Jahr, Gong Verlag, Handelsblatt, Manager Magazin, Readers Digest, Ringier Verlag, Süddeutsche Zeitung, sky, Der Spiegel, Weltbild. Als (freier) Mitarbeiter des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks möchte ich hierbei ausdrücklich betonen: Auch die GEZ arbeitet mit gehandelten Adressdateien.
Datenhandel in Deutschland – alle hängen mit drin (Auszug aus der Kundenliste von Schober)
Anstatt vor der eigenen Haustür zu kehren, führen Bundesminister wie Ilse Aigner oder Hans-Peter Friedrich lieber virtuelle Showkämpfe mit Google und Facebook, verlieren sich wie jüngst bei Spiegel Online in blumigen Essays zum Thema „Recht auf Vergessen“, verweisen auf die Versäumnisse in Brüssel und in den USA. Welcher Politiker, der wiedergewählt werden will, legt sich schon freiwillig mit der gesammelten Macht der deutschen Medienhäuser an?
“Made in Germany kann weltweit als Markenzeichen auch für höchsten Datenschutz im Internet stehen.”
Nach §34 des Bundesdatenschutzgesetzes sind Firmen einmal im Jahr dazu verpflichtet, auf Nachfrage Art, Umfang sowie Herkunft persönlicher Daten zu nennen. Außerdem müssen sie offenlegen, an wen sie die Daten in den letzten 12 Monaten weitergeleitet haben. Die Realität sieht anders aus: Die Firmen tun es einfach nicht. Und sie müssen es scheinbar auch nicht. Denn keiner kontrolliert es. Verstöße werden so gut wie nie geahndet.
„Sie können der Weitergabe Ihrer Daten jederzeit widersprechen“, heißt es immer wieder auf Nachfrage. Das Problem: Die Daten-Mafia operiert größtenteils im Verborgenen. Woher soll man als Betroffener wissen, welche Firma welche Informationen aktuell über einen „listet“?
Das Recht auf Vergessen gilt nicht für PayBack – Die Daten über mein Kaufverhalten gehen zurück bis ins Jahr 2001 (Auszug aus dem von mir angeforderten Datensatz)
„Ich habe immer und immer wieder verlangt, mir mitzuteilen, woher die meine Adresse haben und an wen sie diese weitergegeben haben“, berichtet die Nürnbergerin Tatjana Halm, die auf einmal ins Werbe-Visier von Kabel Deutschland geriet. Sie habe Briefe über Briefe geschrieben – keine Auskunft. „Ein glatter Verstoß gegen geltendes Recht“, sagt Frau Halm. Sie muss es wissen, Tatjana Halm ist Rechtsanwältin und Referentin bei der Verbraucherzentrale Bayern.
Das Gesetz über die Auskunftspflicht ist aber noch aus einem ganz anderen Grund eine Farce: Kein Mensch hat Zeit und Lust dazu, auf Verdacht Briefe zu schreiben und bei Dutzenden Firmen anzufragen, welche Daten das Unternehmen evtl. über einen vorhalten könnte.
Selbstauskunft per Knopfdruck
Hier kommt Julian Kornberger ins Spiel. Der Internet-Unternehmer aus Bremen hat eine Software geschrieben, die automatisiert Anträge zur Selbstauskunft an Dutzende von Firmen verschickt. Für die Nutzer ist der Service von selbstauskunft.net kostenlos, Kornberger versichert, die Seite aus rein idealistischen Gründen zu betreiben. Die Kosten, die für ihn dabei anfallen, würden über andere Seiten querfinanziert. Nutzerdaten werden allein zum Zweck der Anfrageübermittlung erhoben und nicht an Dritte weitergegeben.
Julian Kornberger nimmt das Thema Datenschutz offenbar sehr ernst. Die wichtigsten Fragen dazu beantwortet er hier. Ich selbst habe über Kornbergers Seite meine gespeicherten Daten bei diversen Firmen angefragt. Seitdem flattern fast täglich Briefe mit mal mehr mal weniger aussagekräftigen (Standard-) Antworten in meinen Briefkasten. Alternativ könnt Ihr die Firmen auch einzeln anschreiben. Einen Musterbrief hat der VZBV hier zum Download bereit gestellt.
Welche Erfahrung habt Ihr mit Datensammlern gemacht? Was haltet Ihr von der aktuellen Datenschutzdiskussion in Berlin? Sollten die Gesetze verschärft werden – oder sollten diese nur für Google und Facebook gelten?
Sofia. European Commission Spokesperson Matthew Newman told the 24 Chasa daily that the INDECT project was in full compliance with the EU Charter of Fundamental Rights. In the beginning of 2012 the EC had ordered “an ethic audit” on the project by independent experts and there were so far no indications that INDECT had violated any ethics rules or EU laws. A spokesperson for EU Commissioner Antonio Tajani clarified that the system would not be tested during the European Football Championship. It transpired that no tests of the project would be run in urban environment until its end in 2013.
Für das Vorhaben eines zweistufigen Dialogprozessess zum Thema Neuausrichtung der Berliner Liegenschaftspolitik möchten wir Euch einladen, thematisch interessierte Akteure und potentielle “AgentInnen” zu benennen, um so eine möglichst viel versprechende Sammlung möglicher MitstreiterInnen zwecks Runder Tisch zu erstellen.
In Bälde ist geplant, mit ExpertInnen (Gruppe A) und Zivilgesellschaft (Gruppe B) einen uns weiter qualifizierenden Workshop durchzuführen. Das Ergebnis des Workshops, in Form eines Thesen- und Fragenpapiers, soll bei einem darauf folgenden Runden Tisch mit Politik und Verwaltung diskutiert werden. An diesem sollen sowohl die Initiative Stadt Neudenken als auch VertreterInnen der Gruppen A und B das kritisch/konstruktive Gegenüber der Berliner Regierenden bilden. Den genaueren Zeitplan werden wir in Kürze kommunizieren.
Hinweise zur Eintragung von Informationen in dieser Liste:
Bitte tragt Eure Vorschläge bis 13. März, 18 Uhr, ein. Zwischen dem 13. und 17. März findet die Auswertung der Vorschläge statt, um sodann eine spezifische Zahl an Akteuren und “AgentInnen” zu kontaktieren und zum o.g. Workshop einzuladen.
Dieses Pad ist sehr einfach zu bedinen: bitte einfach in die untenstehenden Gliederung Namenund/oder Organisationen etc. eintragen. Die Bereiche (A-C) dienen als Gliederung und Orientierung bei der Suche und Zuordnung von potentiellen Akteuren und Institutionen etc. (wobei Überschneidungen nicht ausgeschlossen sind). Sollte ein Bereich in der Liste noch fehlen, diesen bitte als Vorschlag ergänzen.
Bei der Nennung Eurer Vorschläge bitte, falls vorhanden, auch weiter führende Informationen und/oder Links mit angeben.
Und für den Fall dass Ihr bereits Kontakt zu den von Euch eingebrachten Vorschlägen habt: bitte Euren Namen bzw. Mailadresse am Ende Eures Eintrags notieren.
Anmerkungen bitte kursiv formatieren.
DATENSCHUTZ: Bitte hier keine Daten von Dritten ablgen die nicht öffentlich (z.B. im Netz) zugänglich sind (z.B. Handynummern). Alle hier abgelegten Daten werden entsprechend der allgemeinen Datenschutzbestimmungen behandelt.
Nachfragen bitte an Jürgen Breiter jbreiter@wedding-windows.de
Die Regierung hat am Dienstag das knapp 28 Mrd. Euro schwere Sparpaket im Ministerrat beschlossen. Bundeskanzler Faymann bezeichnete die Einschnitte als “alternativlos”. Für Vizekanzler Spindelegger ist es das “größte Paket”, das die Regierung bisher vorgelegt hat. Die Regierungsspitze glaubt auch fest daran, dass das Paket hält, was es verspricht.
Denn selbst wenn die Einnahmen aus einer künftigen Finanztransaktionssteuer und einem geplanten Steuer-Deal mit der Schweiz geringer als erwartet ausfallen, würde dies das Paket “nicht erschüttern”, meinte der Kanzler. Mit dem Sparprogramm erhofft sich die Regierung, 2016 ein Nulldefizit zu erreichen. Insgesamt sollen durch Einsparungen (17,3 Mrd.), neue Steuern (9,2 Mrd.) sowie Maßnahmen bei den Sozialversicherungen (1,4 Mrd.) bis dahin 27,9 Mrd. Euro hereingebracht werden.
Das 98 Novellen umfassende Gesetzespaket tritt in zwei Schritten (1. April Steuererhöhungen, der Großteil der Einsparungen am 1. Mai) in Kraft. Die Zweiteilung ist dem Wunsch des Bundespräsidenten nach mehr Zeit für die Prüfung der Gesetze geschuldet. Noch am Donnerstag wird das Paket (sowie der Finanzrahmen 2013-2016) in den Nationalrat eingebracht, am 28. März ist dann der Beschluss im Plenum geplant.
Den größten Brocken bei den Einsparungen erwartet die Regierung mit fast sieben Mrd. bei den Pensionen und beim Arbeitsmarkt. Im Öffentlichen Dienst rechnet man mit 2,5 Mrd. Euro und bei Staatsunternehmen sowie Förderungen mit 2,5 Mrd. Euro an Einsparungen. Die Länder sollen mindestens 2,7 Mrd. Euro beitragen. Auf Einnahmenseite soll die Immobilien-Zuwachssteuer rund 2 Mrd. bringen, weitere 1,1 Mrd. Einschränkungen bei der Umsatzsteuer auf Bauprojekte. 275 Mio. werden durch Verschärfungen der Gruppensteuer erwartet, 440 Mio. durch den Solidarbeitrag für Spitzenverdiener.
Ebenfalls im Paket enthalten ist die Gegenfinanzierung der Volksbanken-Rettung: Dafür gibt es eine bis 2017 befristet erhöhte Bankenabgabe (128 Mio. pro Jahr) und eine vorgezogene Besteuerung von Pensionskassen, von der sich die Regierung 900 Mio. im heurigen Jahr erwartet. Stimmen, die die Erwartungen bei den Pensionskassen als zu hoch ansehen, wischten Faymann und Spindelegger vom Tisch: Die Erwartungen basierten auf professionellen Grundlagen, so Spindelegger, Faymann sieht hier keinen “Plan B” als notwendig an.
Die Verbindlichkeiten der USA und Europas haben ein Ausmaß angenommen, das durch Sparen und Wachstum nicht mehr zu beherrschen ist. Was bleibt, ist der Zugriff auf die Konten der Sparer durch Regulierung, niedrige Zinsen und Inflation.
Paul Krugman, 58-jähriger US-Starökonom und Nobelpreisträger, gibt sich modern: Er pflegt eine Facebook-Fanseite, bloggt regelmäßig bei Twitter und im Online-Portal der „New York Times“. Da überrascht eine Eigenschaft, die man eher von Ewiggestrigen kennt. Er redet sich die Vergangenheit schön: „Das Amerika der Nachkriegszeit war enorm erfolgreich. Warum denken wir so schlecht darüber?“
Das Amerika der Nachkriegszeit – das war vor allem die Zeit eines gewaltigen Booms, der dem zeitgleichen westdeutschen Wirtschaftswunder kaum nachstand: Von 1946 bis 1973 wuchs die Wirtschaft der USA jährlich um durchschnittlich 3,8 Prozent, die steigenden Einkommen ermöglichten vor allem der amerikanischen Mittelschicht einen wirtschaftlichen Aufstieg wie niemals zuvor oder danach: Eigenheime und Autos, Farbfernseher und elektrische Küchengeräte wurden zu Selbstverständlichkeiten des amerikanischen Traums. So weit klingt Krugmans Bemerkung plausibel.
Wie von Zauberhand
Doch da gab es noch ein anderes Phänomen. Das hängt mit der US-Staatsverschuldung zusammen, die nach dem Zweiten Weltkrieg auf erschreckende 116 Prozent vom Bruttoinlandsprodukt (BIP) gestiegen war. Ohne Zweifel haben die Jahre des starken Wachstums Amerika dabei geholfen, diesen gigantischen Schuldenberg abzutragen. Doch die amerikanischen Ökonominnen Carmen Reinhart vom Peterson Institute for International Economics und Belen Sbrancia von der University of Maryland haben noch eine andere Erklärung für die wundersame Gesundung der Staatsfinanzen gefunden: die systematische Enteignung der Sparer durch den Staat.
Dazu kommt es, wenn die Zinsen, zu denen sich der Staat von seinen Bürgern Geld leiht, niedriger sind als die Inflation. Ökonomen sprechen dann von einem negativen Realzins. Den Prozess der Enteignung nennen sie finanzielle Repression. Die Amerikaner der Nachkriegszeit wähnten sich so glücklich, dass es ihnen gar nicht auffiel, dass ihr gespartes Vermögen real an Wert verlor. Es ging ihnen wie dem Helden im Märchen „Hans im Glück“ der Gebrüder Grimm: Mit jedem neuen Tausch ist Hans hochzufrieden, ohne zu merken, dass aus einem Goldklumpen am Ende zwei Steine geworden sind. Tatsächlich reduzierte die finanzielle Repression den Schuldenstand in den USA – ebenso wie zur gleichen Zeit in Großbritannien – um drei bis vier Prozent des BIPs pro Jahr.
Hat Islands früherer Premierminister Haarde bei der Bankenpleite im Oktober 2008 fahrlässig gehandelt? Diese Frage beschäftigt ein Sondergericht in Reykjavik. Ihm drohen bis zu zwei Jahren Haft.
Island war das erste Land, das in der Finanzkrise an den Rand des Staatsbankrotts trudelte, jetzt ist es das erste und bislang einzige, das einen der damals führenden Politiker dafür juristisch zur Verantwortung zieht.
Am Montag begann in Reykjavik vor einem Sondergericht der Prozess gegen den konservativen Ex-Premier Geir Haarde, der wegen Pflichtversäumnis vor und während der Krise bis zu zwei Jahre Gefängnis riskiert. Haarde weist alle Anschuldigungen zurück und sieht sich als Sündenbock in einem Verfahren, das er als “politischen Prozess” und “Farce” bezeichnet.
Sondergerichtshof erstmals seit 107 Jahren aktiv
Es ist ein historischer Prozess und ein umstrittener. Der Sondergerichtshof “Landsdomur” für Minister, die in ihrer Amtsführung kriminell handeln, wurde schon 1905 eingerichtet. Doch jetzt erst, 107 Jahre später, tritt er erstmals zusammen. Auch das 1963 beschlossene Gesetz über Ministerverantwortung kommt zum ersten Mal zur Anwendung, wenn Haarde sich gegen den Vorwurf verteidigen muss, in den Monaten vor der Bankenpleite im Oktober 2008 fahrlässig gehandelt und alle Warnungen in den Wind geschlagen zu haben.
Ob es richtig ist, den damaligen Regierungschef alleine auf die Anklagebank zu schicken, ist eine Frage, die Islands Politiker und das Volk spaltet. Noch in der Vorwoche scheiterte ein Versuch des konservativen Parteichefs Bjarni Benediktsson, das Verfahren gegen seinen Vorgänger niederzuschlagen, in einem äußerst knappen 33:27-Votum im Parlament. Auch Meinungsfragen zeigen, dass ungefähr gleich viele Isländer den Prozess fortführen wie abbrechen wollen.
Das hat nichts damit zu tun, dass sich die Wut auf Haarde, den Massenproteste drei Monate nach der Pleite zum Rücktritt zwangen, gelegt hätte. Doch viele meinen, dass auch andere vor den Kadi gehörten. Eine Anklageerhebung gegen drei weitere Minister wurde vom Parlament niedergestimmt, und gegen die Geschäftsleute, deren windige Geschäfte die Banken ins Verderben ritten, laufen noch die Ermittlungen eines Sonderanklägers.
Kritiker sehen “Missbrauch der Justiz”
In dem zunächst auf zwei Wochen anberaumten Prozess sind 60 Zeugen geladen, darunter fünf ehemalige und jetzige Minister und der damalige Zentralbankchef David Oddsson, der die Regierung schon im Februar 2008 vor einer bevorstehenden Pleite der über Gebühr gewachsenen Großbanken gewarnt haben will. Haarde bestreitet dies und behauptet, er habe Indikationen erhalten, dass die Banken “stark und stabil” waren. Viele Isländer sehen in Oddsson, der zuvor als Ministerpräsident den Kapitalsektor liberalisiert hatte, den wahren Schuldigen am Bankenkrach. Doch für einen Prozess gegen ihn fand der Sonderankläger keine Handhabe.
Haarde meint, dass er alles tat, was in seiner Macht stand, und die Voraussetzungen dafür schuf, dass Island die Krise relativ glimpflich überstand. Er versuchte nicht, die Banken mit Steuergeldern zu retten, sondern ließ sie zusammenbrechen. Dramatische Sparmaßnahmen folgten. Nach zwei Jahren Rezession, in denen das Sozialprodukt um mehr als zehn Prozent schrumpfte, wuchs die Wirtschaft im Vorjahr wieder um 2,8 Prozent. Die Exportindustrie profitiert vom Absturz der Krone, deren Wert sich halbierte, die Arbeitslosigkeit ist von zehn auf sechs Prozent gefallen, das Haushaltsdefizit von 13,5 auf 1,5 Prozent des BIP. Die Rating-Agenturen stuften Island vom “Junk-Status” auf ein Niveau zurück, das es der Inselrepublik wieder ermöglicht, Geld aufzunehmen.
Kritiker aus allen politischen Lagern sehen in dem Prozess gegen Haarde einen “Missbrauch der Justiz”, da diesen keine direkte Verantwortung für die Bankenpleite und ihre Folgen treffe. Der 55-jährige Ex-Premier selbst bezeichnet die Anklage als “grotesk” und kritisiert auch die Langwierigkeit des Verfahrens. Mehr als zwei Jahre vergingen, ehe Staatsanwältin Sigridur Fridjonsdottir die Anklageschrift vorlegte, und dann dauerte es nochmals neun Monate, ehe Haarde am Montag erstmals vor die Richter trat. Bis 15.März sollen die Verhöre abgeschlossen sein, ein Urteil wird sechs Wochen später erwartet.
Aus purer Finanznot will der britische Staat zentrale hoheitliche Aufgaben ausgliedern: Polizeiliche Ermittlungen und die Festnahme von Verdächtigen inklusive. Wenn diese weitreichenden Pläne der Privatisierung öffentlicher Sicherheit Wirklichkeit werden, dann dürfte vor allem eine umstrittene Firma davon profitieren.
Der Werbespot ist unterlegt mit einer kitschigen Rockbalade, an einer Stelle presst der Sänger die Zeile hervor: “Habt keine Angst! Unsere Kämpfer stehen rund um die Uhr bereit.” Die Sicherheitsfirma G4S sucht derzeit mit diesem Video nach geeignetem Personal für die Olympischen Spiele im Juli und August diesen Jahres in London – sie hat den Zuschlag für die Sicherung der Großveranstaltung bekommen. Der ideale künftige Mitarbeiter von G4S bringt Erfahrung im Kundenservice mit, kann sich sowohl mündlich als auch schriftlich gut ausdrücken und ist bereit zu Zwölf-Stunden-Schichten.
Bald könnte die weltweit größte Sicherheitsfirma noch mehr Personal benötigen: Großbritannien diskutiert über die Privatisierung des Gewaltmonopols des Staates. Einem Bericht des Guardian zufolge hat die Regierung weitreichende Pläne, Aufgaben der beiden größten Polizeibehörden des Landes in private Hände zu geben. Dabei handelt es sich um die West Midlands und die Surrey Police. Private Sicherheitsfirmen könnten dann zentrale polizeiliche Aufgaben übernehmen – dazu zählen dem Bericht zufolge auch Ermittlungen und die Festnahme von Verdächtigen. Die Aufträge, um die es geht, hätten ein Volumen von 3,5 Milliarden Pfund (4,1 Milliarden Euro).
Man habe bereits mehrere Sicherheitsfirmen eingeladen, darunter auch G4S, sich an dem Vergabeverfahren zu beteiligen. Bereits zu Beginn des nächsten Jahres sollte der Vertrag mit den Privaten stehen.
“Radikale und fundamentale Veränderungen”
Grund für diesen Schritt ist die Finanznot des britischen Staats. Tory-Innenministerin Theresa May hatte den Polizei-Etat um 20 Prozent gekürzt, so dass die Behörde nun in den privaten Sicherheitsfirmen das Allheilmittel sieht. Und auch der Polizeichef von Greater Manchester, Peter Fahy, argumentiert, dass die Polizei die Sicherheit der Öffentlichkeit nur noch dann gewährleisten könne, wenn es “radikale und fundamentale Veränderungen” gebe.
Kurz gesagt: In Großbritannien stehen alle polizeilichen Dienstleistungen auf dem Prüfstand. Einzige Ausnahme sind hoheitliche Akte wie die Vollstreckung von Durchsuchungs- und Haftbefehlen. Diese sollen beim staatlichen Gewaltmonopol bleiben.
Mitte Februar hatte bereits die englische Grafschaft Lincolnshire Schlagzeilen gemacht: Dort läuft derzeit ein Test für die Privatisierungspläne. Etwa die Hälfte der nicht uniformierten Angestellten steht im Dienst der Firma G4S mit weltweit etwa 600.000 Beschäftigten. Zu deren Aufgaben zählt nun der Betrieb der Kommandoleitstelle, die Abteilungen für Verkehrsstrafsachen und den privaten Schusswaffenbesitz, aber auch der Bau eines neuen Polizeireviers. Der Outsourcingvertrag umfasst 240 Millionen Euro und ist zunächst auf zehn Jahre begrenzt.
Und das ist nicht der erste Schritt der Privatisierung von öffentlicher Sicherheit: In Großbritannien stehen auch fünf Gefängnisse unter der Verantwortung von G4S. Auch die Kontrollen des Flughafens Heathrow übernehmen bereits G4S-Sicherheitsleute.
Dabei ist die G4S bereits häufiger in die Kritik geraten. Unter anderem ging es um einen tragischen Zwischenfall im Jahr 2010: Auf dem Flughafen Heathrow starb ein Angolaner, der abgeschoben werden sollte. G4S-Sicherheitsleute hatten den Mann mit aller Kraft ins Flugzeug gezerrt und dort gefesselt. Der Angolaner bekam daraufhin Atemprobleme und starb. Die Sicherheitsleute wurden von der Polizei festgenommen. Zeitweise erwogen die Beamten, gegen die Männer Anklage wegen fahrlässigen Totschlags einzureichen. Doch die Vorwürfe seien wieder fallengelassen worden, die Sicherheitsleute seien auf Kaution freigelassen worden. Das Sicherheitsunternehmen hatte jegliches Fehlverhalten bestritten.
Blick nach Deutschland
Mit dieser weitreichenden Privatisierung polizeilicher Aufgaben wäre Großbritannien Vorreiter. Zwar ist es in demokratischen Rechtsstaaten grundstätzlich so, dass das staatliche Gewaltmonopol gemeinhin von staatlichen Trägern ausgeübt wird, weil damit keine ökonomischen Interessen verbunden sein sollen. Doch gibt es auch anderswo immer wieder Überlegungen, hoheitliche Aufgaben auf private Firmen zu übertragen – zum Beispiel in Deutschland. Das Bundesverfassungsgericht entschied Anfang des Jahres, dass im Bereich der Sicherungsverwahrung private Träger teilweise zulässig sind.
Allerdings sieht die Gewerkschaft die Grenze zum hoheitlichen Bereich bereits bei der Verkehrsüberwachung überschritten: Die DPolG warnt vor Abzocke, etwa beim Knöllchenschreiben. Schließlich müssten private Unternehmen wirtschaftlich denken. Kritiker befürchten zudem, dass die privaten Anbieter ihr Personal schlechter bezahlen und es möglicherweise auch an Qualifikation und Ausbildung mangeln könnte.
In Großbritannien teilt man diese Bedenken nicht. Vielmehr schwärmen hochrangige Polizeibeamte im Guardian von den neuen Möglichkeiten, die sie sich durch den Einsatz privater Sicherheitsfirmen erhoffen. So etwa argumentiert der ehemalige Chef der Londoner Metropolitan Police, Sir Ian Blair: Künftig könnten die Behörden teure Spezialeinheiten einfach auslagern und bei Bedarf externe Experten einkaufen. Beispielsweise auch bei Ermittlungen zu komplizierten Mordfällen.
Blair klingt wie ein Unternehmensberater, der dem trägen Staatsapparat effizientere Strukturen und die Konzentration aufs Kerngeschäft empfiehlt: Die Polizei müsse ihren Etat modernisieren, indem sie die Kosten der einzelnen Einheiten reduziert und das Geld da einsetzt, wo es gebraucht werde – für die Sicherheit der britischen Bevölkerung.
Londons Polizei in der Vertrauenskrise
Bei vielen Briten dürfte diese Argumentation Anklang finden, hatte es doch im Zuge der Krawalle in London und anderen britischen Städten 2011 massive Kritik an den Sicherheitsbehörden gegeben. Der Apparat sei ineffizient und bürokratisch, hieß es. Tatsächlich sah die Polizei in London und anderen Großstädten im vergangenen Jahr den Straftaten der Randalierer anfangs stundenlang tatenlos zu.
Die Londoner Behörde hatte schon zuvor mit einer Vertrauenskrise zu kämpfen: In Zusammenhang mit der Abhöraffäre rund um den Murdoch-Konzern mussten der frühere Chef und ein Abteilungsleiter der Londoner Polizei zurücktreten, mehrfach hagelte es massive Kritik in Parlament an hochrangigen Polizeibeamten.
Im Mai 2011 kündigte Großbritanniens Premier David Cameron an, dass Teile der polizeilichen Aufgaben privatisiert werden könnten, darunter gerichtsmedizinische Gutachten und Büroarbeiten. Allerdings hieß es, die privaten Träger sollten nicht mit dem “Front-Einsatz” betraut werden, wozu auch die Anti-Terror-Einheiten zählten.
Genau das aber machte die Polizei West Midlands, die eben jetzt weitreichend privatisiert werden soll, bereits Ende 2011: Sie heuerte privates Sicherheitspersonal der G4S zur Unterstützung ihrer Anti-Terror-Einheit an. Bei einem Großteil der externen Mitarbeiter handelte es sich übrigens um ehemalige Beamte der Polizei West Midlands, die vorzeitig in den Ruhestand geschickt worden waren.
Unterstütze die „Steuer gegen Armut“ auf der Zielgeraden
Nach einem langen Weg zur Einführung einer Finanztransaktionssteuer (FTS) biegen die Regierungen auf die Zielgerade ein. Tempo machen vor allem Frankreich und Deutschland. Sie wollen rasch eine Steuer auf Finanzprodukte einführen, Frankreich notfalls allein und sofort, Deutschland am liebsten mit anderen europäischen Ländern im kommenden Jahr. Im Januar 2012 steht das Thema auf der Tagesordnung verschiedener Treffen, zum Beispiel beim Ratstreffen der EU am 30. Januar.
Mehr als 232.000 Menschen in Deutschland haben sich bereits mit ihrer Unterschrift für die FTS stark gemacht. Ihre Forderung: Die Finanztransaktionssteuer rasch einführen und die Einnahmen daraus für weltweite Armutsbekämpfung und Klimaschutz nutzen!
Jetzt ist unsere Unterstützung gefragt, damit die Verantwortlichen nicht auf der Zielgeraden schwächeln. Feuern Sie als Fan der Idee einer „Steuer gegen Armut“ Merkel, Sarkozy und andere Entscheidungsträger an und helfen Sie mit, dass Ihre Twitter-Follower, Facebook-Freunde und E-Mail-Kontakte ebenfalls Anhänger werden:
Fragen Sie Peter Altmaier, den Parlamentarischen Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, ob er dafür ist, Einnahmen aus der Finanztransaktionssteuer für weltweite Armutsbekämpfung und Klimaschutz zu verwenden.
Fragen Sie Hartmut Koschyk, den Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, ob er dafür ist, Einnahmen aus der Finanztransaktionssteuer für weltweite Armutsbekämpfung und Klimaschutz zu verwenden.
Mit den Einnahmen aus einer Sekunde einer EU-Finanztransaktionssteuer könnten 665 Moskitonetze zum Schutz gegen Malaria finanziert werden. Diesen Fakt twittern.
Mit den Einnahmen aus einer Minute einer EU-Finanztransaktionssteuer könnten 200.000 Kinder gegen Meningitis geimpft werden. Diesen Fakt twittern.
Die Einnahmen aus drei Stunden einer EU-Finanztransaktionssteuer entsprechen dem gesamten Gesundheitsbudget von Sierra Leone. Diesen Fakt twittern.
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Wer soll die Finanztransaktionssteuer bezahlen und warum? Unser Info-Film erklärt es in 84 Sekunden.
Machen Sie Freunde und Bekannte per E-Mail aufmerksam
wusstest Du, dass man schon mit den Einnahmen eines Monats aus einer EU-weiten Finanztransaktionssteuer (winzige Steuer auf den Handel mit Finanzprodukten wie Aktien, Derivaten, Devisen etc.) in Afrika 115.000 Krankenschwestern und -pfleger für 30 Jahre beschäftigen könnte? Damit könnte ein dringend benötigter Beitrag zur weltweiten Armutsbekämpfung und zum Klimaschutz geleistet werden. Gleichzeitig würden Banken und andere Finanzinstitutionen, die für die weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise maßgeblich verantwortlich sind, endlich an den Krisenreparaturkosten beteiligt.
Ich finde, die Idee einer solchen „Steuer gegen Armut“ gut. Die Regierungen biegen jetzt auf die Zielgerade ein. Vor allem Frankreich und Deutschland wollen rasch eine solche Finanztransaktionssteuer einführen, Frankreich notfalls allein und sofort, Deutschland am liebsten mit anderen europäischen Ländern im kommenden Jahr. In diesem Monat steht das Thema auf der Tagesordnung verschiedener Treffen, zum Beispiel beim Ratstreffen der Europäischen Union am 30. Januar.
Damit Merkel, Sarkozy und andere Entscheidungsträger nicht auf der Zielgeraden schwächeln und ihnen nicht die Puste ausgeht, feuere ich sie zum Schlussspurt an. Du kannst auch mitmachen. Informiere Dich und trage die Botschaft weiter. Oxfam hat ein paar Ideen zusammengestellt:
In eben dem Moment, in dem jeder zweite jugendliche Grieche arbeitslos ist, in dem 25000 Obdachlose durch die Straßen von Athen irren, in dem 30% der Bevölkerung unter die Armutsschwelle gefallen sind, in dem Tausende von Familien dazu gezwungen sind, ihre Kinder zur Arbeit zu schicken, damit sie nicht vor Hunger und Kälte sterben, in dem die neuen Armen und die Flüchtlinge sich auf den öffentlichen Müllhalden um die Abfälle streiten – in eben diesem Moment zwingen die „Retter“ Griechenlands unter dem Vorwand, dass die Griechen „sich nicht hinreichend Mühe geben“, diesem Land einen neuen Hilfeplan auf, der die verabreichte tödliche Dosis noch einmal verdoppelt. Dieser Plan schafft das Recht auf Arbeit ab, stürzt die Armen in extremes Elend und bringt zugleich die Mittelklassen vollständig zum Verschwinden.
Das Ziel dieser Operation kann gar nicht die „Rettung“ Griechenlands sein: in diesem Punkt sind sich alle Wirtschaftswissenschaftler einig, die überhaupt diesen Namen verdient haben. Es geht darum Zeit zu gewinnen, um die Gläubiger zu retten, während zugleich das Land in einen zeitverschobenen Konkurs getrieben wird. Und es geht vor allem darum, Griechenland zu einem Laboratorium einer gesellschaftlichen Veränderung zu machen, die dann in einem zweiten Schritt auf ganz Europa verallgemeinert werden wird. Das auf dem Rücken der Griechen experimentierte Modell ist das einer Gesellschaft ohne öffentliche Dienste, in der die Schulen, die Kliniken und die Abgabestellen für Medikamente zu Ruinen verfallen, in der Gesundheit zu einem Privileg der Reichen wird und in der die besonders verwundbaren Bevölkerungsteile zu einer planmäßigen Eliminierung bestimmt sind, während jene, die noch Arbeit haben, zu extremen Formen der Verarmung und der Prekarität verurteilt werden.
“Gerettet…”, von Dave Brown, The Independent
Damit diese Offensive des Neoliberalismus aber ihre Ziele erreichen kann, muss ein Regime eingesetzt werden, dass die elementarsten demokratischen Rechte schlichtweg einspart. Wir müssen daher sehen, wie in Europa auf Anweisung der Retter Regierungen von Technokraten gebildet werden, die sich einen Dreck um die Volkssouveränität kehren. Damit geht es um eine Wende in den parlamentarischen Regimen, in der zu beobachten ist, wie die „Volksvertreter“ den Experten und den Bankern freie Hand geben und auf das ihnen zugeschriebene Recht, Entscheidung zu treffen, einfach verzichten. Gewissermaßen ein parlamentarisch vollzogener Staatsstreich, der dann auch gegen die Protestaktionen des Volkes auf einen erweitertes Arsenal an Unterdrückungsmaßnahmen zurückgreift. Auf diese Weise hat in dem Moment, in dem die Abgeordneten – in direktem Gegensatz zu ihrem bei ihrer Wahl übernommenen Auftrag – das von der Troika (EU, EZB, IWF) diktierte Abkommen ratifiziert haben, eine Staatsgewalt, der jegliche demokratische Legitimität abgeht, die Zukunft des Landes für dreißig oder auch vierzig Jahre verpfändet.
Zugleich bereitet die Europäische Union die Einrichtung eines Sperrkontos vor, auf das die Hilfen für Griechenland direkt überwiesen werden sollen, so dass sie einzig und allein für den Schuldendienst eingesetzt wird. Die Einkünfte des Landes sollen mit „absoluter Priorität“ für die Rückzahlungen an die Gläubiger eingesetzt werden und nötigenfalls direkt auf dieses von der Europäischen Union verwaltete Konto überwiesen werden. Das Abkommen legt fest, dass jede neue Schuldverschreibung, die in seinem Rahmen aufgelegt wird, dem englischen Recht unterliegt, das materielle Garantien vorsieht, und dass alle Streitfragen von den Gerichten in Luxemburg entschieden werden sollen, da Griechenland auf jeden Einspruch gegen von den Gläubigern beschlossene Pfändungen im Vorhinein verzichtet hat. Um das Bild abzurunden, werden auch noch die auferlegten Privatisierungen einer von der Troika verwalteten Kasse übertragen, bei der die Eigentumstitel der öffentlichen Güter deponiert werden. Kurzum, es geht um eine ganz allgemein durchgeführte Plünderung, also um den eigentümlichen Zug des Finanzkapitalismus, der sich hier eine schöne institutionelle Bestätigung leistet. In dem Maße, wie hier dann Käufer und Verkäufer auf derselben Seite des Tisches sitzen werden, kann es keinen Zweifel daran geben, dass dieses Privatisierungsunternehmen sich zu einem wahren Festmahl für diejenigen entwickeln wird, die die privatisierten Güter übernehmen.
Nun haben alle bisher ergriffenen Maßnahmen nur zu dem Ergebnis geführt, dass der griechische Staat immer tiefer in seinen Schulden versunken ist und dass die griechische Staatsschuld – mit der Hilfe der Retter, die Geld gegen Wucherzinsen verleihen – geradezu explodiert ist und sich jetzt im freien Fall den 170% des BIP annähert, wo sie doch 2009 nur bei 120% lag. Es können Wetten darauf abgeschlossen werden, dass diese ganze Schar von Rettungsplänen – die jedesmal als die „allerletzten“ dargestellt werden – kein anderes Ziel verfolgt hat, als die Position Griechenlands immer mehr zu schwächen, um ihm – ohne jede Möglichkeit, von sich aus die Bedingungen einer Umstrukturierung vorzuschlagen – dadurch aufzuzwingen, dass es alles seinen Gläubigern überlässt, um der erpresserischen Alternative „entweder die Austeritätspolitik oder die Katastrophe“ zu entkommen. Die künstlich erzwungene Erschwerung des Verschuldungsproblems ist auf diese Weise als eine Waffe eingesetzt worden, um ein ganze Gesellschaft im Sturmangriff zu erobern. Wir sind uns dessen wohl bewusst, dass wir hier Begriffe aus dem Bereich des Militärischen benutzen: Es geht eben wirklich um einen Krieg, der mit den Mitteln der Finanzen, der Politik und des Rechts ausgetragen worden ist, einen Klassenkrieg, der gegen die gesamte Gesellschaft geführt worden ist. Und die Beute, welche die Finanzklasse ihrem „Feind“ zu entreißen hofft, das sind die sozialen Errungenschaften und die demokratischen Rechte – und letztlich überhaupt die Möglichkeit eines menschenwürdigen Lebens. Das Leben derjenigen, die nicht produzieren oder die aus der Sicht der Profitmaximierungsstrategien zu wenig konsumieren, braucht nicht länger erhalten zu werden.
Auf diese Weise wird die Schwäche eines Landes, das sich von einer grenzenlosen Spekulation und zerstörerischen Rettungsplänen in den Würgegriff genommen sieht, zum Einfallstor für ein neues Modell von Gesellschaft, das sich den Anforderungen des neoliberalen Fundamentalismus anpasst. Dieses Modell ist für ganz Europa bestimmt – und zielt auch noch darüber hinaus, wo immer sich das anbietet. Darum geht es wirklich – und aus diesem Grunde lässt sich die Verteidigung des griechischen Volkes nicht auf eine bloße Geste einer abstrakten Solidarität oder ebenso abstrakten Humanität reduzieren. Denn die Zukunft der Demokratie in Europa und das Schicksal der Völker Europas stehen hier auf dem Spiel. Überall wird man uns die „gebieterische Notwendigkeit“ vor Augen führen, eine „schmerzhafte, aber heilsame“ Austeritätspolitik zu betreiben – als das einzige Mittel, um dem Schicksal Griechenlands zu entgehen, obwohl sie doch in Wirklichkeit geradenwegs dahin führt.
Angesichts dieses organisiert vorgetragenen Angriffs auf die Gesellschaft und angesichts der Zerstörung der letzten Inseln der Demokratie, rufen wir unsere Mitbürger, unsere französischen und europäischen Freunde dazu auf, laut und deutlich ihre Stimme zu erheben. Den Experten und den Politikern darf nicht das Monopol des Wortes überlassen werden. Kann uns denn die Tatsache gleichgültig lassen, dass auf Verlangen insbesondere der deutschen und französischen Staatsführung den Griechen in Zukunft freie Wahlen verboten werden sollen. Verlangt die systematische Stigmatisierung und Verleumdung eines europäischen Volkes etwa keine Antwort? Ist es denn überhaupt möglich, gegen die institutionelle Ermordung des griechischen Volkes nicht seine Stimme zu erheben? Und kann man denn Stillschweigen bewahren angesichts der gewalttätigen Durchsetzung eines Systems, das den Gedanken der sozialen Solidarität als solchen aus der Rechtsordnung verbannt?
Wir befinden uns an einem Wendepunkt, von dem kein Weg mehr zurückführt. Es ist dringend geboten, den Krieg der Worte und der Zahlen auch von uns aus zu führen, um der ultraliberalen Rhetorik entgegenzutreten, die Angst und Fehlinformationen verbreitet. Es ist dringend geboten, die angeblich moralischen Lektionen zu demaskieren, die nur dazu dienen, zu verbergen, was wirklich in unseren Gesellschaften geschieht. Es ist mehr als dringend geworden, die rassistische Hartnäckigkeit als solche zu enthüllen, mit der der unterstellte Nationalcharakter eines Volkes (also, ganz nach Belieben: Faulheit und Gerissenheit) zum ersten Grund einer Krise erklärt werden soll, die in Wirklichkeit eine weltweite Krise ist. Was heute wirklich zählt, sind doch nicht die Besonderheiten der Völker, ganz gleich, ob sie real oder nur imaginär sind. Es geht vielmehr darum, was ihnen gemeinsam ist: Das Schicksal eines Volkes, das sich auf alle anderen Völker auswirken wird.
Technische Lösungen, mit denen man die Alternative „entweder Zerstörung der Gesellschaft oder Bankrott“ (was in Wirklichkeit, wie man heute ieht, bedeutet „sowohl Zerstörung der Gesellschaft als auch Bankrott“) vermeiden kann, sind schon vielfach vorgeschlagen worden. Alle müssen auf den Tisch, wenn darüber nachgedacht wird, wie ein anderes Europa aufgebaut werden kann. Aber zunächst einmal steht es an, das Verbrechen anzuzeigen und die Lage vollständig ans Licht der Öffentlichkeit zu bringen, in der sich das griechische Volk heute aufgrund der „Hilfspläne“ befindet, die von und für die Spekulanten und Gläubiger erdacht worden sind. In dem Moment, in dem sich weltumspannend eine Unterstützerbewegung bildet, in dem die Netze des Internets von Solidaritätsinitiativen nur so wimmeln – sollten da die französischen Intellektuellen die letzten sein, die ihre Stimme für Griechenland erheben? Warten wir also nicht länger, schreiben wir immer mehr Artikel, ergreifen wir in den Medien das Wort, setzen wir Debatten Gang, wo immer sie stattfinden können, starten wir Volksbegehren und Demonstrationen. Jede Initiative ist hier willkommen, jede Initiative dringend nötig. Wir selber ergreifen hiermit die Initiative für ein europäisches Komitee der Intellektuellen und Künstler, das der Solidarität mit dem griechischen Volk in seinem Widerstand dient. Wenn wir das nicht tun, wer dann? Wenn nicht jetzt, wenn dann?”
Vicky SKOUMBI, Chefredakteurin der Zeitschrift ‚aletheia‘, Athen; Michel SURYA, Direktor der Zeitschrift ‚Lignes‘, Paris und Dimitris VERGETIS, Direktor der Zeitschrift ‚aletheia‘.
Und: Daniel ALVARO, Alain BADIOU, Jean-Christophe BAILLY, Étienne BALIBAR, Fernanda BERNARDO, Barbara CASSIN, Bruno CLÉMENT, Danièle COHEN-LEVINAS, Yannick COURTEL, Claire DENIS, Georges DIDI-HUBERMANN, Roberto ESPOSITO, Francesca ISIDORI, Pierre-Philippe JANDIN, Jérôme LÈBRE, Jean-Clet MARTIN, Jean-Luc NANCY, Jacques RANCIÈRE, Judith REVEL, Elisabeth RIGAL; Jacob ROGOZINSKI, Avital RONELLI, Ugo SANTIAGO, Beppe SEBASTE, Michèle SINAPI, Enzo TRAVERSO, Frieder Otto WOLF.
Übersetzt von Judith Dellheim
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Published on February 12, 2012 in Uncategorized. 0 Comments
The repressive actions of the state, judiciary and police against autonomous political structures in Vienna has increased in the last years . After the completion of the written verdict and the acquittal of 13 defendants in the § 278a case against animal rights activists in february, the biggest Austrian court case since 1945 (hopefully) has found its end.
But the next political trial is already taking place: this time against 4 political activists (J.A.I.B.), who were, among others, participating in the education-protests of 2009 (unibrennt: a.o. Audimax-occupation Vienna, Academy of fine arts Vienna,…) and active in anti-racist protests.
During the occupations of the Academy of fine arts Vienna in 2009 and the following occupations of the Audimax and other lecture halls in the university of Vienna, the Federal Office for the Protection of the Constitution and Counter-Terrorism (Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung – LVT) started an extensive investigation. The LVT did not just monitor protests, but also observed individuals and locations (especially the Academy of Fine Arts Vienna and the huge Audimax auditorium Vienna), tapped telephones and placed undercover agents. These measures were legally “legitimized” by using the sniffer-article 278 (i.e.the formation of a criminal/terrorist organization). In order to justify the investigation, the four activists J.A.I.B. were put into prison for two months in July 2010. Their flats as well as the space of an autonomous culture initiative were raided and many items and computers were seized for several weeks.
The four are being accused of setting a garbage bin on fire in front of a federal job center. They were confronted by the federal prosecutor with the following allegations: forming a terrorist organization, committing terrorist offenses, criminal conspiracy, serious criminal damage and arson. The four activists used their right to refusal to give evidence. Even after their release, the prosecutor and police were still trying to extort statements from them. A video documentation of a deportation found during a raid was presented by the LVT as a preparation for a planned liberation of prisoners. By now, nearly all of these accusations against J.A.I.B. have been dropped (from the indictment).
Clean-IT
StoppCleanIT – Für ein Internet ohne Überwachung
ECHELON- Das weltweite Abhörsystem
Bei Echelon handelt es sich um das vermutlich größte Abhörnetz der Welt, welches von den Geheimdiensten der Staaten des UKUSA-Abkommens betrieben wird: USA, Kanada, Großbritannien, Australien und Neuseeland.
Europäische Gendarmerietruppe (EGF)
Die Militärtruppe kann dabei unter das Kommando der Europäischen Union, der Vereinten Nationen, der NATO sowie anderen internationalen Organisationen oder Ad-hoc-Koalitionen gestellt werden.
The CleanIT Project
The Clean IT project is carried out with the financial support from the Prevention of and Fight against Crime Programme of the European Union, European Commission – Directorate-General Justice, Freedom and Security.
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Published explainity on Jul 28, 2011
Sanfte Umschuldung, Rettungspaket, Schuldenschnitt...ganz schön viele Begriffe, die da gerade durch die Nachrichten geistern. explainity fasst die Sache mal in einigen Minuten zusammen, ums ein bisschen übersichtlicher zu machen.
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