Archive for Politik

Blogflöte » Photos der Demonstration gegen die Vorratsdatenspeicherung in Innsbruck <<blogfloete.at

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via Blogflöte » Photos der Demonstration gegen die Vorratsdatenspeicherung in Innsbruck.

Creative Commons Namensnennung-NichtKommerziell-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Unported Lizenz.

Piratenpad: VDS Paperstorm <<anonwhv

VDS Paperstorm Pad für die Anons aus WHV+Umgebung
Wer kann am Ostersamstag bei einem Paperstorm in Wilhelmshaven mitmachen?
An diesem Tag sind voraussichtlich einige Menschen in der Stadt, da auch noch einige Geschäfte auf haben (Ostersamstag/Karsamstag ist KEIN gesetzlicher Feiertag!)
Start gerne so früh wie möglich
Wer kann und wann soll es losgehen?
Links:
Moin,
wir sind zu dritt und haben eigtl den ganzen Tag Zeit, wann und wo ist uns eigtl egal, vll ab 10?
MfG
etanedo
Ab um 10 Uhr passt. Ich würde vorschlagen, dass wir uns auf dem Theaterplatz (vor der Sparkassenzentrale) treffen? 
Es sollte jeder selber Flyer mitbringen denke ich. Das denzentralisiert das Ganze.
MfG
FaceHugger

via Piratenpad: VDS Paperstorm.

Wie haben die österreichischen EU-Abgeordneten über die #vds abgestimmt?VoteWatch.eu European Parliament – Data retention

VoteWatch.eu European Parliament – Data retention.

Der VDS zugestimmt haben bzw welche nicht zugesatimmt haben

http://www.votewatch.eu/cx_vote_details.php?id_act=1239&euro_vot_valoare=&euro_vot_rol_euro_grup=&euro_vot_rol_euro_tara=&vers=1&order_by=euro_tara_nume_en&order=ASC&last_order_by=euro_tara_nume_en&limit=0&offset=0&nextorder=ASC&euro_tara_id=23&euro_grup_id=&euro_vot_valoare=&euro_vot_rol_euro_grup=

 

VDS JA:

Reinhard RACK

Richard SEEBER

Harald ETTL

Maria BERGER

Ursula STENZEL

Othmar KARAS

Christa PRETS

Agnes SCHIERHUBER

Herbert BÖSCH

Hannes SWOBODA

 

VDS NEIN:

Jörg LEICHTFRIED

Karin SCHEELE

Johannes VOGGENHUBER

Eva LICHTENBERGER

Karin RESETARITS

Hans-Peter MARTIN

 

VDS enthalten

Andreas MÖLZER

 

Nicht anwesend:

Paul RÜBIG

“Unsere Attraktivität ist nicht unser Parteiprogramm” – Politik im Internet – derStandard.at › Inland

“Unsere Attraktivität ist nicht unser Parteiprogramm” – Politik im Internet – derStandard.at › Inland.

PIRATEN für Gewissensfreiheit im Parlament – Keine Einschränkung der Rederechtvergabe im Deutschen Bundestag | Piratenpartei Deutschland

In der Debatte um den Europäischen Stabilitätsmechanismus erhielten auch Abgeordnete das Rederecht, die gegen ihre Fraktion Widerrede geführt haben. Darum verlangen nun Union, SPD, FDP und Grüne, dass der Bundestagspräsident in Zukunft nur noch den Abgeordneten Rederecht erteilt, die die einzelnen Fraktionen benennen. Dadurch wird einzelnen Abgeordneten, insbesondere auch fraktionslosen, die Arbeit weiter erschwert.

Weiterhin soll das Recht der Abgeordneten auf eine “Erklärung zur Abstimmung” eingeschränkt werden. Bisher kann jeder Parlamentarier nach einer Debatte fünf Minuten an das Rednerpult, in Zukunft sollen diese Erklärungen in der Regel nur noch zu Protokoll gegeben werden können.

»Mit diesem Beschluss würde der Fraktionszwang im Bundestag weiter zementiert und die im Grundgesetz Artikel 38 Absatz 1 garantierte Gewissensfreiheit weiter unterlaufen«, so Bernd Schlömer, stellvertretender Vorsitzender der Piratenpartei. Das Präsidium des Bundestages wird in der Regel im Einvernehmen aller Fraktionen gewählt und sollte die Freiheit haben, in begründeten Einzelfällen vom parlamentarischen Ablauf abzuweichen, vor allem wenn es damit die Rechte einzelner Abgeordneter stärkt.

Die PIRATEN in Deutschland können eine solch undemokratische Einschränkung nicht gutheißen. Das Parlament ist ein Ort der Debatte, an dem die Argumente für und wider eine Entscheidung zur Meinungsfindung der Parlamentarier beitragen sollen. Im Bundestag muss es möglich sein, über Gesetze ehrlich zu debattieren. Das deutsche Parlament darf nicht zu einem Ort werden, an dem Gesetze nur noch unter Fraktionszwang abgenickt werden.

via PIRATEN für Gewissensfreiheit im Parlament – Keine Einschränkung der Rederechtvergabe im Deutschen Bundestag | Piratenpartei Deutschland.

Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Deutschland (CC BY-SA 3.0)

News – Virtuelles Datenschutzbüro, www.datenschutz.de

News – Virtuelles Datenschutzbüro, www.datenschutz.de.

Data retention has shades of Soviet era – fm4.ORF.at

Data retention has shades of Soviet era – fm4.ORF.at.

Ile razy państwo sięgało po nasze dane telekomunikacyjne w 2011 roku? Publikujemy najnowsze dane | CYFROWY NADZÓR – CYFROWE PRAWA | Fundacja Panoptykon

Ile razy państwo sięgało po nasze dane telekomunikacyjne w 2011 roku? Publikujemy najnowsze dane | CYFROWY NADZÓR – CYFROWE PRAWA | Fundacja Panoptykon.

MOTION INDECT – Wahrheit und Mythen <<http://translate.google.com

MOTION INDECT – Wahrheit und Mythen 

PROJEKT INDECT – Prawda i Mity

Auf dem Weg in die Postdemokratie: die Vorratsdatenspeicherung – Lost and Found

Auf dem Weg in die Postdemokratie: die Vorratsdatenspeicherung – Lost and Found.

Vorratsdatenspeicherung in Österreich rechtswidrig – News – gulli.com

Vorratsdatenspeicherung in Österreich rechtswidrig – News – gulli.com.

Vorratsdaten starten ohne Datenschutz-Prüfung « DiePresse.com

Vorratsdaten starten ohne Datenschutz-Prüfung « DiePresse.com.

Interviewmitschnitt AKVorrat; 30.03.2012 by Bernhard Vosicky on SoundCloud – Create, record and share your sounds for free

Interviewmitschnitt AKVorrat; 30.03.2012 by Bernhard Vosicky on SoundCloud – Create, record and share your sounds for free.

Vorratsdatenspeicherung – interaktive Grafik | Datenschutz | Digital | ZEIT ONLINE

Vorratsdatenspeicherung – interaktive Grafik | Datenschutz | Digital | ZEIT ONLINE.

Anonymous News Germany • Operation Paperstorm VDS Deutschland 2012, expect us!

Wieder mal steht die Vorratsdatenspeicherung vor der Tür und wir möchten keine Zeit verlieren, die deutschen Bürger darüber aufzuklären um eine zukünftige Petition gegen die VDS zu stärken! (z.B.)

Wir würden uns freuen, wenn auch ihr wieder Flyer und Informationsmaterial anfertigt und zur Verfügung stellt, wie bekannt: Wir stellen immer nur simple Informations-Flyer zur Verfügung. Jeder darf sich frei fühlen, das Flyer-Angebot zu erweitern!

Diesmal stehen wieder 2 Termine für größere Paperstorms an, damit in so vielen Städten wie möglich geflyert wird, eröffnet Pads und/oder Facebook-Events für eure Städte, und leitet die Links an uns weiter. Wir werden hier alle Events sammeln und für euch die Links verteilen.

Paperstorm 1: 06.04.2012 bis 09.04.2012 (24 Std. lang pro tag, feel free)

Paperstorm 2: 13.04.2012 bis 15.04.2012 (24 Std. lang pro tag, feel free)

*Bitte keine Autos, Brief- wie auch Postkästen bekleben, verhaltet euch friedlich und seid freundlich!


Paperstorm Events (Städte):

Magdeburg: http://www.facebook.com/events/327557553972124/

Wernigerode: http://www.facebook.com/events/362739067104284/

Dortmund: http://www.facebook.com/events/141644119296737/

Düsseldorf: http://www.facebook.com/events/194922780623182/

Wilhelmshaven: https://anonwhv.piratenpad.de/1 & http://www.facebook.com/events/395280943823352/

Bamberg: http://piratenpad.de/p/3KKWkJHjKN & http://www.facebook.com/events/418073581552966/

Augsburg: http://www.facebook.com/events/423669484315807/


Video zum Paperstorm: http://www.youtube.com/watch?v=iJJ-pFaAsT0

Flyer & Material: https://rapidshare.com/files/2415397640/vds_paperstorm1.rar

Studien und Infos: http://www.vorratsdatenspeicherung.de

Twitter Infos: http://www.twitter.com/AnonNewsDE

via Anonymous News Germany • Operation Paperstorm VDS Deutschland 2012, expect us!.

heise online | Vorratsdatenspeicherung in Österreich startet rechtswidrig

heise online | Vorratsdatenspeicherung in Österreich startet rechtswidrig.

Frau Sopherl und die Prähve…, Prevä…, … Vorbeugung – Gerhard’s Place

Frau Sopherl und die Prähve…, Prevä…, … Vorbeugung – Gerhard’s Place.

Vorratsdatenspeicherung könnte illegal sein

Vorratsdatenspeicherung könnte illegal sein.

BBC News – Email and web use ‘to be monitored’ under new laws

BBC News – Email and web use ‘to be monitored’ under new laws.

Die Angst der Politiker vor der Generation Netz « DiePresse.com

Die Angst der Politiker vor der Generation Netz « DiePresse.com.

Eurogruppe zieht 800-Milliarden-Euro-Brandschutzmauer ein – Freie Presse

Eurogruppe zieht 800-Milliarden-Euro-Brandschutzmauer ein – Freie Presse.

Anonymous News Germany • Operation Paperstorm VDS Deutschland 2012, expect us!

Wieder mal steht die Vorratsdatenspeicherung vor der Tür und wir möchten keine Zeit verlieren, die deutschen Bürger darüber aufzuklären um eine zukünftige Petition gegen die VDS zu stärken! (z.B.)

Wir würden uns freuen, wenn auch ihr wieder Flyer und Informationsmaterial anfertigt und zur Verfügung stellt, wie bekannt: Wir stellen immer nur simple Informations-Flyer zur Verfügung. Jeder darf sich frei fühlen, das Flyer-Angebot zu erweitern!

Diesmal stehen wieder 2 Termine für größere Paperstorms an, damit in so vielen Städten wie möglich geflyert wird, eröffnet Pads und/oder Facebook-Events für eure Städte, und leitet die Links an uns weiter. Wir werden hier alle Events sammeln und für euch die Links verteilen.

Paperstorm 1: 06.04.2012 bis 09.04.2012 (24 Std. lang pro tag, feel free)

Paperstorm 2: 13.04.2012 bis 15.04.2012 (24 Std. lang pro tag, feel free)

*Bitte keine Autos, Brief- wie auch Postkästen bekleben, verhaltet euch friedlich und seid freundlich!


Paperstorm Events (Städte):

Magdeburg: http://www.facebook.com/events/327557553972124/

Wernigerode: http://www.facebook.com/events/362739067104284/

Dortmund: http://www.facebook.com/events/141644119296737/

Düsseldorf: http://www.facebook.com/events/194922780623182/


Video zum Paperstorm: http://www.youtube.com/watch?v=iJJ-pFaAsT0

Flyer & Material: https://rapidshare.com/files/2415397640/vds_paperstorm1.rar

Studien und Infos: http://www.vorratsdatenspeicherung.de

Twitter Infos: http://www.twitter.com/AnonNewsDE

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Anonymous’s new target – the INDECT crime surveillance project – Thenews.pl :: News from Poland

Anonymous’s new target – the INDECT crime surveillance project – Thenews.pl :: News from Poland.

Proteste erfolgreich: Regierung erlaubt Volksabstimmungen – Tschechische Republik – derStandard.at › International

Proteste erfolgreich: Regierung erlaubt Volksabstimmungen – Tschechische Republik – derStandard.at › International.

Bündnis “Steuer gegen Armut”: Schäuble bringt neue Dynamik in Diskussion um Finanztransaktionssteuer <<attac.de/

Die Kampagne “Steuer gegen Armut” begrüßt die Entschiedenheit, mit der sich Bundesfinanzminister Schäuble für die Einführung einer Finanztransaktionssteuer in Europa einsetzen will. In der gestrigen Bundestagsdebatte hatte Schäuble betont, “das Menschenmögliche an Einigung” zustande bringen zu wollen. “Schäuble bringt neue Dynamik in die Debatte. Die Kritiker haben sich zu früh gefreut: Die Umsetzung der Finanztransaktionssteuer ist keineswegs gescheitert”, sagt Tobias Hauschild von Oxfam.

Das Bündnis erwartet jetzt einen entsprechenden Vorstoß auf dem informellen Treffen der EU-Finanzminister in Kopenhagen. Aufgrund des anhaltenden Widerstands aus einigen EU-Ländern, insbesondere Großbritannien, ist der Weg vorgezeichnet: “Vorwärts geht es mit der Steuer nur im Rahmen einer erweiterten Zusammenarbeit von EU-Mitgliedstaaten, die dazu bereit sind. Es ist gut, dass sich der Bundesfinanzminister dafür einsetzen will, und wir erwarten in Kopenhagen eine entsprechende Absichtserklärung.”

Für ein Vorgehen im Rahmen einer erweiterten Zusammenarbeit müssen keine neuen Konzepte entwickelt werden, die Blaupause ist schon da. “Das von der EU-Kommission vorgelegte Konzept für eine EU-weite Steuer funktioniert auch im kleineren Rahmen”, sagte Peter Wahl von WEED. Das EU-Konzept sieht Abgaben auf die Geschäfte mit Aktien und Anleihen in Höhe von 0,1 Prozent und auf den Handel mit Derivaten von 0,01 Prozent vor. “Eine Finanztransaktionssteuer im Rahmen der erweiterten Zusammenarbeit sollte mindestens genauso ambitioniert gestaltet sein wie das vorliegende Kommissionskonzept”, forderte Wahl.

Das Kampagnenbündnis “Steuer gegen Armut” wird von 90 Nichtregierungsorganisationen, kirchlichen und gewerkschaftlichen Gruppen getragen. Das Bündnis fordert die Einführung einer Finanztransaktionssteuer, also die Besteuerung des Handels mit Finanzprodukten. Die Einnahmen daraus sollen der weltweiten Armutsbekämpfung, dem Schutz von Klima und Umwelt, sowie der Abfederung der Krisenfolgen in Deutschland zugutekommen.

via Bündnis “Steuer gegen Armut”: Schäuble bringt neue Dynamik in Diskussion um Finanztransaktionssteuer.

Bundesverfassungsgericht – Ein Gericht hebt ab – Politik – sueddeutsche.de

Bundesverfassungsgericht – Ein Gericht hebt ab – Politik – sueddeutsche.de.

Heimliche Grundgesetz-Änderung: Bürger soll nicht mehr in Karlsruhe klagen können | DEUTSCHE MITTELSTANDS NACHRICHTEN

Heimliche Grundgesetz-Änderung: Bürger soll nicht mehr in Karlsruhe klagen können | DEUTSCHE MITTELSTANDS NACHRICHTEN.

Vorratsdatenspeicherung: Heute schon den Staat verklagt? ››netzpolitik.org

verfassungsklage.at

Heute hat der AK Vorrat Österreich eine Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung vorgestellt. Mit in Kraft treten der Speicherpflicht für alle österreichischen Mobilfunk- und Internetanbieter am kommenden Sonntag eröffnet sich zum ersten Mal der Gang zum Verfassungsgerichtshof.

Auf www.verfassungsklage.at können sich alle Menschen der Anfechtung der österreichischen Vorratsdatenspeicherung anschließen. Auf der Seite gibt es ein Formular mit allen notwendigen Daten für die Vollmacht, welche per E-Mail als PDF zugeschickt wird und dann unterschrieben per Post bis zum 18. Mai 2012 an den AK Vorrat geschickt werden muss.

Notwendig dafür ist nur die Betroffenheit durch einen Telefon- oder Internet-Anschluss in Österreich auf den eigenen Namen. Eine Österreichische Staatsbürgerschaft oder Wohnhaft ist nicht erforderlich. Neben Einzelpersonen können sich auch Firmen und Vereine der Klage anschließen. Wer diesen Prozess durchläuft ist offizieller Mitkläger an der Verfassungsbeschwerde. Kosten und Risiken gibt es für die Mitkläger keine. Nähere Infos finden sich in den FAQs.

Eine sogenannte Drittelbeschwerde aller Oppositionsparteien gegen das Gesetzt ist im August an der FPÖ gescheitert. Die Klage wird nun vom AK Vorrat Österreich gemeinsam mit dem grünen Justizsprechers Albert Steinhauser eingebracht.

Das Ziel der Aktivisten ist es mindestens 1.000 Vollmächte für die Klage zu bekommen, um ein deutliches Signal gegen die pauschale Speicherung an die Politik zu senden. Nach der Bürgerinitiative des AK Vorrat, welche inzwischen über 80.000 Unterschriften gesammelt hat, scheint dieses Ziel realistisch. Am kommenden Samstag dem 31. März 2012, dem letzten Tag vor der Speicherpflicht, gibt es auch Trauerzüge in ganz Österreich.

via Vorratsdatenspeicherung: Heute schon den Staat verklagt? › netzpolitik.org.

Lizenz: CC BY-NC-SA

Vorratsdatenspeicherung jetzt abschaffen! – verfassungsklage.at

Häufig gestellte Fragen

Wer bringt die Verfassungsklage ein?

Verfassungsklage.at ist eine Initiative vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und dem grünen Justizsprecher Albert Steinhauser. Eingebracht wird die Klage von den ErstklägerInnen und Vertreten durch die Scheucher Rechtsanwalts GMBH (http://www.scheucher.eu)

Warum wurde dieser Rechtsanwalt beauftragt und nicht ein anderer?

Rechtsanwalt Ewald Scheucher aus Wien ist Gründungsmitglied des AKVorrat.at und hat einschlägige Vorerfahrung. Er hat bereits im Jahr 2008 in Kooperation mit dem Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte (BIM) eine “Sammelbeschwerde” von insgesamt 30 AntragstellerInnen als Individualantrag an den VfGH gegen die SPG Novelle 2007 eingebracht, mit der die Polizei damals die Blankoermächtigung bekommen hat, die TeilnehmerInnen zu einer bestimmten IP-Adresse auszuforschen. Dieser Antrag wurde 2009 vom VfGH zurückgewiesen, das heißt aus formalen Gründen gar nicht zur Entscheidung in der Sache angenommen (VfGH vom 1.7.2009, G147/08 ua). Das Hauptargument war dort, dass die AntragstellerInnen nicht unmittelbar und aktuell durch das Gesetz betroffen wären, weil eine Betroffenheit erst bestehe, wenn die Polizei im Einzelfall tatsächlich Daten abgerufen habe. 2010 wurde aufgrund dieser Entscheidung eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eingebracht, ebenfalls von Rechtsanwalt Ewald Scheucher in Kooperation mit dem BIM (EGMR Tretter u.a. gegen Österreich).

Wie kann ich mitmachen?

Füll das Formular auf verfassungsklage.at aus, Du bekommst wenig später eine Mail mit einer vorausgefüllten Vollmacht. Diese druckst Du aus, unterschreibst sie und schickst sie an AKVorrat, Westbahnstrasse 46/1A 1070 Wien. Sobald die Vollmacht bei uns eintrifft, bist Du dabei.

Wann wird die Klage eingebracht?

Die Klage wird voraussichtlich am Freitag dem 25.5.2012 eingebracht. Deshalb sollten alle Vollmachten spätestens am 18.5.2012 zu uns geschickt werden um rechtzeitig dabei zu sein.

Wer kann mitmachen?

JedeR, der/die einen Internetanschluss/ein Mobil oder Festnetztelefon in Österreich angemeldet hat. Auch Firmen können an der Klage teilnehmen.

Bis spätestens wann ist meine Vollmacht erforderlich?

Schicke deine Vollmacht bis spätestens 18.5.2012 zu uns. Die Klage wird eine Woche später eingebracht, damit auch sicher alle Vollmachten bei uns ankommen.

Ein österr. Telefon- oder einen Internetanschluss ist auf mich angemeldet, ich bin aber kein österr. Staatsbürger. Kann ich trotzdem mitklagen?

Ja!

Ich habe nur ein Prepaid-Telefon ohne Vertrag. Kann ich mitklagen?

Nein. Der Eingriff in die Grundrechte basiert darauf, dass personenbezogene Daten gespeichert werden. Obwohl auch bei einem Prepaid-Telefon nicht ausgeschlossen ist, dass die Person dahinter ausgeforscht werden kann (zB über sog. IMEI-Rasterung, wenn mit dem selben Gerät vorher eine personenbezogene SIM-Karte verwendet wurde), muss der Zusammenhang für die Verfassungsbeschwerde unmittelbar mit der Person bestehen.

Ich habe kein auf mich lautendes Telefon und mein Internetprovider sagt, er wäre zu umsatzschwach um unter das VDS-Regime zu fallen. Kann ich mitklagen?

Nein. Die Verfassungsbeschwerde ist ein sogenannter Individual-Antrag nach Artikel 140 Bundesverfassungs-Gesetz (B-VG). Ein solcher Antrag ist nur zulässig, wenn der/die AntragstellerIn durch die angefochtenen Gesetze aktuell und unmittelbar in seinen/ihren Grundrechten betroffen ist. Im Kern des Antrags werden die Bestimmungen im Telekommunikationsgesetz (TKG) zur Vorratsdatenspeicherung bekämpft. Wer bei einem Anbieter ist, der durch diese Bestimmungen (vor allem § 102a TKG) gar nicht zum Speichern verpflichtet ist, ist weder unmittelbar noch aktuell betroffen. Anbieter von Kommunikationsdiensten im Sinne des § 102a TKG sind dann nicht zur Vorratsspeicherung verpflichtet, wenn sie unter die Umsatzschwelle fallen, die ansonsten einen Anbieter zur Entrichtung eines Beitrags zur Rundfunk- und Telekom Regulierungs GmbH (RTR-GmbH) verpflichtet. Die genauen Kriterien dafür sind in § 34 KommAustria Gesetz geregelt. Nach den Umsatzvoranmeldungen für 2012 gibt es nach Angaben der RTR-GmbH in Österreich 142 speicherpflichtige Anbieter. Die RTR-GmbH erwägt derzeit die Veröffentlichung einer Liste der speicherpflichtigen Anbieter, eine Entscheidung darüber ist aber noch nicht gefallen. Im Zweifel sollte man beim eigenen Anbieter nachfragen.

Welche Kosten und Risiken entstehen mir?

Keine. Für die einzelnen Mit-AntragstellerInnen entstehen keinerlei Gerichts-, Anwalts- oder sonstige Kosten. Dies gilt auch dann, wenn die Verfassungsbeschwerde keinen Erfolg haben sollte. In der Vollmacht ist die Kostenfreiheit nicht noch einmal erwähnt, weil die Vereinbarung über die Anwaltsvergütung mit der Vollmacht nichts zu tun hat. Die Vollmacht wird im Original dem VfGH vorgelegt und die Vereinbarung hinsichtlich der Vergütung interssiert den VfGH nicht. Die gesammten Kosten werden vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung getragen. Die vom AKVorrat zu tragenden Gerichtskosten richten sich

Ich kenne Euch nicht, kann ich Euch vertrauen?

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ist eine Gruppe von Aktivisten, die sich mit dem Thema beschäftigt und sich das Ziel gesetzt hat die Vorratsdatenspeicherung in Österreich und Europa abzuschaffen. Wenn du uns kennenlernen willst, komm vorbei: Der Arbeitskreis trifft sich alle zwei Wochen in Wien. Es bestehen aber auch Kontakte zu Organisationen in den Bundesländern, die das selbe Anliegen teilen. Der AKVorrat.at ist zwar als Verein eingerichtet, weil damit in formal-rechtlicher Hinsicht der Handlungsspielraum erweitert ist. Aber für die eigentliche Arbeit ist eine Mitgliedschaft keinesfalls notwendig. Vielmehr will der AKVorrat ein Forum für alle bieten, die für das Ziel der Abschaffung der VDS ihre Energie bündeln wollen.

Was passiert mit den Daten, die ich in das Onlineformular eingebe?

Die Daten werden bis zur Verfassungsbeschwerde in einer nicht öffentlichen Datenbank gesammelt, damit wir eine Liste der MitbeschwerdeführerInnen haben.

Muss ich nach dem Abschicken der Vollmacht noch irgendetwas tun?

Das Abschicken der Vollmacht reicht. Wenn du noch etwas tun willst, erzähle deinen Bekannten und Freunden von der Initiative.

Ich habe schon die Bürgerinitiative auf zeichnemit.at unterschrieben, ist das das gleiche?

Nein. Die Bürgerinitiative richtet sich vorallem gegen die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung. Die Verfassungsklage gegen das österreichische Gesetz, mit dem diese Richtlinie umgesetzt wird.

Kann ich den Klagetext lesen?

Nicht in allen Details. Der vollständige Text des Antrags wird veröffentlicht, sobald er beim Verfassungsgerichtshof eingebracht wurde. Eine Zusammenfassung findest du allerdings Hier

Wie erfahre ich vom Fortschritt der Klage?

Am besten meldest du dich am Newsletter auf www.akvorrat.at an. Alternativ kannst du dem AK Vorrat auf Twitter folgen.

Was genau sagt die Vollmacht aus?

Mit deiner Unterschrift unter die Vollmacht bevollmächtigst du Rechtsanwalt Scheucher, dich in dem Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) zur Anfechtung der Bestimmungen zur Vorratsdatenspeicherung zu vertreten. Bei dem Vollmachtsvordruck handelt es sich um ein Standardformular, wie es bei jeder Beauftragung eines Anwalts unterschreiben wird und das um die notwendigen Angaben zur Beurteilung der Betroffenheit ergänzt ist. Der Individualantrag ist auf die Anfechtung jener österreichischen Gesetzesbestimmungen gerichtet, welche aufgrund der Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG zur Vorratsdatenspeicherung ergangen sind. Diese Vollmacht umfasst jedwede im Zusammenhang mit diesem Individualantrag stehenden Vertretungshandlungen sowie eine Zustellvollmacht.

Könnte ich meine Vollmacht zurückziehen?

Ja, eine Vollmacht kann ebenso widerrufen werden, wie man sie erteilen kann. Dafür ist auch keine Angabe von Gründen notwendig. Damit der Arbeitsaufwand für die (grundsätzlich ehrenamtlichen) Aktivisten des AKVorrat nicht uferlos wird, bitten wir aber darum, einen solchen Widerruf rechtzeitig vor der Antragseinbringung bekannt zu geben.

Warum eine eigene Klage – das Land Kärnten klagt doch schon/auch?

Dem AKVorrat ist jede Initiative recht, die das selbe Ziel verfolgt: Die Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung. Rechtlich hat die Klage des Landes Kärnten aber keine Auswirkungen auf die Zulässigkeit der Klage des AKVorrat. Der AKVorrat bringt auch deshalb eine eigene Klage beim VfGH ein, weil auf diese Weise die Hoheit über die Argumente beim Arbeitskreis liegen, auf die er sonst keinen Einfluss hätte. Vor allem aber kann man sich dem Individualantrag des AKVorrat anschließen, das geht bei der Klage eines Bundeslandes nicht.

Ist die Vorratsdatenspeicherung in Kraft, während die Klage läuft?

Ja, bis zur (erhofften) Aufhebung durch den VfGH ist das Gesetz in Kraft und muss angewendet werden. Ein Antrag auf vorläufige Ausserkraftsetzung ist nach der Rechtslage und der ständigen Rechtssprechung des VfGH aus verschiedenen Gründen im Falle eines Individualantrags nach Artikel 140 B-VG aber unzulässig (zB VfGH vom 10.03.2001, G69/01 ua).

Wie ist das Verhältnis der Klage zum EuGH-Verfahren?

Beide sind formal voneinander unabhängig – Das EuGH-Verfahren betrifft die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung, die VfGH-Beschwerde hingegen das österreichische Gesetz zur Umsetzung dieser Richtlinie. Fällt die Richtlinie weg, so bleibt das österreichische Gesetz zunächst bestehen. Dann hängt es von den Gründen ab, aus denen die Richtlinie durch den EuGH im besten Fall aufgehoben würde: Erklärt er diese für nicht vereinbar mit der EU Grundrechte-Charta, entsteht daraus in der Folge die Pflicht für die Mitgliedsstaaten, die innerstaatlichen Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung wieder abzuschaffen, weil die Staaten sonst EU Recht verletzen würden. Ein Zusammenhang besteht aber insofern, als im Individualantrag an den VfGH beantragt wird, die Frage der Vereinbarkeit der Vorratsdatenspeicherung mit europäischen Grundrechten dem Gerichtshof der EU (EuGH) vorzulegen. Und zwar für den Fall, dass der VfGH der Meinung ist, dass seine Entscheidung von einer Auslegung des EU Rechts abhängt.

Was ist und seit wann gibt es in Österreich eine Sammelklage?

Juristisch gesehen handelt es sich nicht um eine Sammelklage, sondern um eine “normale” Verfassungsbeschwerde, nur dass sie von vielen Personen gemeinsam erhoben wird. Das ist grundsätzlich zulässig und geschieht vor dem VfGH hin und wieder, zB bei der oben erwähnten Anfechtung der SPG Novelle 2007 (VfGH vom 1.7.2009, G147/08 ua). Davon ist die Zulässigkeit des Antrags selbst zu unterscheiden, wo es vor allem um die Frage geht, ob die AntragstellerInnen auch aktuell und unmittelbar betroffen sind.

Was passiert, wenn die Klage erfolgreich war und der Vorratsdatenspeicherung die Verfassungskonformität abgesprochen wurde?

Dann gibt es keine Speicherpflicht für die im Telekommunikationsgesetz festgeschriebenen Daten mehr. Folglich müssen die Daten gelöscht und dürfen nicht mehr gesammelt werden, sobald sie für den Anbieter nicht mehr unbedingt zum Betrieb des Kommunikationsdienstes benötigt werden, etwa zur Abrechnung oder zur Störungsbehebung.

Wurde deine Frage nicht beantwortet? Wende dich an info@akvorrat.at! Wir freuen uns auf deine Anfrage!

Eine Initiative des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung Österreich und des grünen Justizsprechers Albert Steinhauser.

via  Vorratsdatenspeicherung jetzt abschaffen! – verfassungsklage.at.

Vorratsdaten: Was wird gespeichert? <<derstandard.at

http://derstandard.at/1332324071119/Wissen-Vorratsdaten-Was-wird-gespeichert

Anonymous Austria startet Countdown für Operation Pitdog <<http://derstandard.at

http://derstandard.at/1332324110814/Vorratsdaten-Anonymous-Austria-startet-Countdown-fuer-Operation-Pitdog

UPDATE COUNTDOWN WAR APRILSCHERZ

countdown was April Fool 😦

naja wie auch immer für die mediale aufmerksamkeit war es wirksam ….

Twitter Diskussion HIER verfolgen

ODER KOMMT DA NOCH WAS??!!

Anon Pastebin Release

Anon Pastebin Release 2

Was ist die Vorratsdatenspeicherung? | AKVorrat

Die Vorratsdatenspeicherung ist die Totalüberwachung elektronischer Kommunikationsdaten und bedeutet die Aufzeichnung, welche Menschen wann, mit wem, von wo aus, wie lange und in welcher Form kommuniziert haben – unabhängig davon, ob sie sich jemals etwas zuschulden kommen lassen haben, und ohne Vorliegen eines Verdachtes.

Mit Hilfe der über die gesamte Bevölkerung gespeicherten Daten können Bewegungsprofile erstellt, geschäftliche Kontakte rekonstruiert und private Beziehungen identifiziert werden. Auch Rückschlüsse auf den Inhalt der Kommunikation, auf persönliche Interessen und die Lebenssituation – Krankheit und Beziehungsprobleme ebenso wie etwaige finanzielle Schwierigkeiten – der Kommunizierenden werden möglich. Für Terroristen und organisierte Kriminelle ist es einfach, sich diesem Überwachungsnetz zu entziehen, darin hängen bleiben: „Frau Maier“ und „Herr Müller“, also Sie!

Mit der Vorratsdatenspeicherung dringt der Staat in einen Kernbereich Ihrer Freiheit ein: die Privatsphäre. Wen kenne ich? Mit wem kommuniziere ich und wie oft? Wo war ich?

Weshalb tritt der AK Vorrat für eine Welt ohne Vorratsdatenspeicherung ein?

„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.“ (Art. 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1948)

Der Freiheit wird dieser prominente Platz in der fundamentalen, universal anerkannten Menschenrechtserklärung nicht ohne Grund zugestanden. Die Freiheit von äußerer Bestimmung durch den Staat ist die notwendige Grundlage für die Verwirklichung anderer Menschenrechte, sie ist Voraussetzung für die freie Willensbildung und ermöglicht überhaupt, was die Würde des Menschen letztlich ausmacht: Ein Leben in Selbstbestimmung.

Für die Freiheit, wie wir sie heute kennen, haben in der Vergangenheit viele Menschen ihr Leben gelassen. Heute können wir – geschützt durch verfassungsmäßig garantierte Grundrechte – in Freiheit leben. Einer der wichtigste Aspekt davon ist die Privatsphäre: Die Gestaltung des eigenen Lebens aufgrund eigener Entscheidungen, frei von Zwängen, Beobachtung und Beeinflussung. Der Staat darf zwar eingreifen – aber nur, wenn dies begründet und gerechtfertigt ist.

Was hat das mit der Vorratsdatenspeicherung zu tun?

• „Das Recht auf Achtung der Privatsphäre schützt die Persönlichkeit des Menschen in ihrer physischen, seelischen und geistigen Existenz, wie sie sich in der Begegnung des Menschen mit sich selbst und in zwischenmenschlichen Bezügen äußert. Der Schutzbereich umfasst die unmittelbare, intime Sphäre des Menschen, sohin den Bereich, in dem Menschen ihre spezifischen Interessen und Neigungen sowie ihre Beziehungen zu anderen Menschen entfalten.“ (Verfassungsgerichtshof 10.10.2002, VfSlg 16.688)

• Das Recht auf Privatleben umfasst auch, dass ich mich grundsätzlich unbeobachtet bewegen darf. (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte 28.1.2003, Peck vs. GB, Nr. 44647/98)

• In einer freien Gesellschaft „braucht der Bürger ohne triftigen Grund niemandem Einblick zu gewähren, welchem Zeitvertreib er nachgeht, welche Bücher er kauft, welche Zeitungen er abonniert, was er ißt und trinkt und wo er die Nacht verbringt. Auch wenn solche Vorgänge und Umstände oft nicht eigentlich geheim gehalten und einem durch die Umstände beschränkten Personenkreis ohne weiters bekannt werden, ist es doch Sache des Betroffenen, zu entscheiden, ob und was er darüber welchen anderen wissen läßt. Das gilt auch für ein ganz unauffälliges Privatleben.“ (Verfassungsgerichtshof 14.03.1991, VfSlg 12.689)

• Nicht der Staat, sondern ich bestimme, welche Teile meiner Privatsphäre ich freigebe. Wir alle haben etwas „zu verbergen“, nämlich unser ganz normales Privatleben. So gehen etwa Krankheiten, unser ganz normales Familienleben, aber auch familiäre Probleme und natürlich persönliche Kontakte – so lange wir sie nicht selbst offen legen – grundsätzlich niemanden etwas an.

• Wir alle sind der Staat, und der Staat darf nur das, was wir ihm erlauben: Freiheit ist nicht, was der Staat uns zugesteht; Freiheit ist jener Bereich, in den der Staat ohne unsere Erlaubnis nicht eingreifen darf.

Was ändert sich mit der Vorratsdatenspeicherung?

• Die Vorratsdatenspeicherung stellt uns alle unter Pauschalverdacht: Die Überwachung betrifft jeden.

• Statt Verbrechen gezielt aufzuklären und zu bekämpfen, werden vorsorglich alle verdächtigt: Im Namen angeblicher Sicherheit wird jeder überwacht.

• Paradigmenwechsel im Datenschutzrecht: Wo bisher der Schutz der Person im Zentrum stand und staatliche Eingriffe nur begründet und gerechtfertigt erfolgen durften, wird nunmehr der staatliche Zugriff zum „Normalzustand“.

Was bringt die Vorratsdatenspeicherung?

• Terroristen und organisierte Kriminelle bleiben in diesem Überwachungsnetz sicher nicht hängen: Mit ein paar technischen Kenntnissen ist es ein Leichtes, der Vorratsdatenspeicherung zu entgehen.

• Die Vorratsdatenspeicherung ist unwirksam: Bis heute konnte kein Nachweis erbracht werden, dass ein derartiger „Pauschalverdacht“ die Sicherheit tatsächlich erhöht.

• Wo Sicherheit draufsteht, ist totale Konformität drin: Wer sich von der Norm abweichend verhält, fällt auf. Wer auffällt, ist verdächtig.

• Berufsgeheimnisse und das damit verbundene Vertrauen werden verletzt: Kontakte zu Ärzten, Anwälten und Journalisten werden ebenso aufgezeichnet wie das Telefonat mit der Schulpsychologin.

• Gesamtgesellschaftlicher Wandel: Überwachung wird zum Alltag. Wer unbeobachtet sein will, hat wohl auch etwas zu verbergen – dies wird zumindest immer häufiger vermittelt. Die Grenze zu jenem Bereich, der als „Intimsphäre“ akzeptiert wird, wird immer weiter verschoben.
…Und im Übrigen: Die erheblichen Kosten Ihrer Überwachung tragen Sie selbst über Steuern und Tarife

via Was ist die Vorratsdatenspeicherung? | AKVorrat.

Sicherheitsüberwachung: Keine INDECT-Tests zur Fußball-EM

Sicherheitsüberwachung: Keine INDECT-Tests zur Fußball-EM.

Datenschutzkonferenz äußert sich zu INDECT, ACTA, Facebook-Fahndung und Co. » Personenfahndung, Soziale Netzwerke, Facebook, EU-Datenschutzverordnung, Bundesdatenschutzbeauftragter, Datenschutzkonferenz »Datenschutzbeauftragter

EU-Projekt “INDECT”

Das EU-Projekt “INDECT” beschäftigt sich mit dem intelligenten Informationssystem zur Unterstützung von Überwachung, Suche und Erfassung für die Sicherheit von Bürgern in städtischer Umgebung.

Nach Auffassung der Datenschutzbeauftragten wird bei einer solchen Mustererkennung völlig unverdächtiges Verhalten registriert und ausgewertet. Zudem bestünde die Gefahr, dass ein Anpassungsdruck erzeugt wird und somit die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt werden. Kritisiert wird insbesondere, dass öffentliche Gelder in datenschutzrechtlich fragwürdigen Vorhaben investiert werden.

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via Datenschutzkonferenz äußert sich zu INDECT, ACTA, Facebook-Fahndung und Co. » Personenfahndung, Soziale Netzwerke, Facebook, EU-Datenschutzverordnung, Bundesdatenschutzbeauftragter, Datenschutzkonferenz » Datenschutzbeauftragter.

Zehn Wünsche der Urheberrechtsindustrie – Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur (AK Zensur)

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Der “Wirtschaftsdialog für mehr Kooperation bei der Bekämpfung der Internetpiraterie” vom Bundeswirtschaftsministerium, Internet-Providern und Rechteinhabern hat eine Liste mit zehn möglichen Maßnahmen zusammengestellt. Und siehe da: von Entwarnung kann wirklich keine Rede sein, denn zu den diskutierten Maßnahmen gehört der Ausbau der Abmahnindustrie, De-Anonymisierung der Nutzer, mehr Auskunftsrechte für Rechteinhaber und natürlich weiterhin die Warnhinweise. Insgesamt kann man sagen, dass es sich um einen Frontalangriff auf das Web 2.0 handelt.

Bei den zehn Punkten handelt es sich nach unserer Information um die folgenden:

  1. Durchführung einer Aufklärungskampagne zum Urheberrecht.
    Eine Arbeitsgruppe des Wirtschaftsdialogs hat schon Vorschläge für eine Kampagne erarbeitet.
  2. Die Werbewirtschaft soll dafür sorgen, dass auf Up-/Downloadplattformen keine Werbung mehr geschaltet bzw. nicht mehr dafür bezaht wird.
    Interessant dabei: Zanox als eines der großen Partnerprogramm-Werbenetzwerke gehört der Axel Springer AG. Das zweite große, Affilinet, gehört zu United Internet.
  3. Verstärkung der internationalen Zusammenarbeit, insbesondere bei Downloadportalen und 1-Klick-Hostern.
    Siehe Kimble: das scheint ja doch erste Ergebnisse zu geben.
  4. Die Provider sollen IP-Adressen lange genug speichern, so dass die Abmahnindustrie weiter ausgebaut werden kann.
    Angeblich hat man sich intern bereits auf 7 Tage Mindestspeicherung extra für Auskünfte der Rechteinhaber geeinigt.
  5. Im Justizministerium wird derzeit an der Deckelung der Abmahngebühren gearbeitet. Die Rechteinhaber sprechen sich ausdrücklich dagegen aus.
    Wie zu hören war, müssen die Rechteinhaber richtiggehend getobt und gedroht haben, den Dialog zu verlassen, wenn die Deckelung umgesetzt wird.
  6. Bei Urheberrechtsverletzungen in gewerblichem Ausmaß sieht § 101 UrhG weitere Auskunftspflichten vor. Die Rechteinhaber möchten die Einschränkung auf Gewerblichen Ausmaß gestrichen haben.
    Das bedeutet: jede kleine Urheberrechtsverletzung würde umfassende Auskunftspflichten nach sich ziehen, Rechteinhaber könnten beispielsweise Daten über Nutzer erfragen, die in einem Diskussionsforum zu viel aus einer Zeitung zitieren.
  7. Es steht die Forderung um Raum, umfassendere Möglichkeiten zur Beauskunftung zu schaffen: Neben Anschlussinhaber und Adresse sollen die Provider dem Rechteinhaber auch E-Mail-Adresse, Bankdaten und die IP-Adressen anderer Sitzungen herausgeben.
  8. Es wird eine änderung der Impressumspflicht angestrebt: diese soll auch bei selbst eingestellten Inhalten gelten.
    Sprich: Uploader (z.B. bei bei 1-Klick-Hostern und anderen Plattformen, auf denen häufig Urheberrechtsverletzungen vorkommen) sollen dadurch deanonymisiert werden, andersfalls soll der Plattformbetreiber haften. Je nach Formulierung betrifft das auch Youtube, die Wikipedia und natürlich noch viel mehr.
  9. Statt einer örtlichen Zuständigkeit, sollen Strafverfolgungsbehörden, die Gewerbeaufsicht usw. thematisch organisiert werden. Sprich: Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Internet-Delikte bzw. Urheberrechtsverletzungen.
    Dies ist ein Punkt, der auch in anderem Kontext (Betrug via Internet usw.) immer wieder gefordert wird.
  10. Die Rechteinhaber fordern weiterhin, dass die Provider an Rechtsverletzer Warnhinweise verschicken, wollen aber nicht auf Abmahnungen verzichten.
    Wie bekannt: die Provider lehnen eine freiwillige Lösung ab. Nun liegt es also am Gesetzgeber …

Bei den zehn Punkten handelt es sich im Wesentlichen um die Verhandlungsmasse. Daher ist eher nicht zu erwarten, dass alles kommt; aber viele Einzelpunkte sind schon schlimm genug an sich. Als Forderungen an sich sind die meisten Sachen nicht gänzlich neu. Neu ist aber, dass diese auch von der Bundesregierung zumindest in Erwägung gezogen werden. Und im Kontext von ACTA taucht ähnliches auch immer wieder auf …

via Zehn Wünsche der Urheberrechtsindustrie – Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur (AK Zensur).