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GEGEN DIE VERSCHÄRFUNG DES SICHERHEITSPOLIZEIGESETZES

ÖSTERREICHISCHES INNENMINISTERIUM WILL FREIHEITSRECHTE ABSCHAFFEN!

Die erweiterte Gefahrenerforschung soll künftig auch auf Einzelpersonen angewandt werden können.

Verfassungssprecher Wittmann: “Damit schafft man acht Millionen verdächtige Österreicher, und es obliegt der Willkür der Polizei, wen sie verfolgt und wen nicht. Das ist ein ganz gefährlicher Schritt Richtung Polizeistaat.”

Durch Gesetzesverschärfungen sollen sowohl das Sicherheitspolizeigesetz als auch das Strafgesetzbuch geändert werden.

“Da gibt es keinerlei Tatverdacht, noch keinerlei Hinweise. Da kann jeder verdächtigt werden, die Polizei kann jederzeit Verfolgungshandlungen setzen.” so Verfassungssprecher Wittmann

(siehe derstandard.at, 10.9.)

SCHREIBEN SIE AN DIE INNENMINISTERIN MIKL-LEITNER UND AN DIE SPITZEN DER PARTEIEN DAS EIN SOLCHES GESETZ NICHT ZU AKZEPTIEREN IST!!!

Email Mikl-Leitner: ministerbuero@bmi.gv.at

Email Werner Faymann: werner.faymann@spoe.at

Email Josef Cap: josef.cap@spoe.at

Email Eva Glawischning:eva.glawischnig@gruene.at

Email Karl Öllinger: karl.oellinger@gruene.at

Bei dieser Seite handelt es sich um eine Initiative besorgter BürgerInnen welche für Rechtsstaatlichkeit, Gewaltentrennung und Freiheit eintreten.

via GEGEN DIE VERSCHÄRFUNG DES SICHERHEITSPOLIZEIGESETZES.

Stellungnahme der PPÖ zum Sicherheitspolizeigesetz Österreich

A-1014 Wien, Postfach 173
GZ: BM-LR 1 340/0005-III/1/2011 d. BMI
Stellungnahme der Piratenpartei Österreichs zu 313/ME: Ministerialentwurf betreffend ein
Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz, das Polizeikooperationsgesetz und das
Bundesgesetz über die Einrichtung und Organisation des Bundesamtes zur
Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung geändert werden
Vorwort:
Ganz offensichtlich wurden zumindest Teile dieses Gesetzes unter dem Eindruck der Attentate von
Oslo am 22. Juli 2011 angefertigt. Eine derartige Anlassgesetzgebung ohne vorhergehende genaue
Untersuchung und eingehender öffentlicher Debatte ist selten brauchbar, sondern meist lediglich zur
Beschwichtigung der Öffentlichkeit geeignet und wird daher von der Piratenpartei Österreichs
abgelehnt.
Inhaltliche Anmerkungen:
Dieses Gesetz gibt den Überwachungsbehörden zahlreiche Möglichkeiten, unkontrolliert
Staatsbürger zu überwachen und deren Freiheit zu beschränken.
So lässt sich bei Punkt 6 („Erweiterte Gefahrenforschung bei Einzelpersonen“) die Kriterien
problemlos auf jeden Anhänger einer regierungskritischen o.ä. Gruppierung hinbiegen.
Auch Punkt 12 („Beauskunftung von Standortdaten“) ist bestens zur Überwachung unliebsamer
Personen geeignet, insbesondere durch die Ausweitung auf etwaige Begleitpersonen und den
fehlenden Schutz für Berufsgruppen wie Rechtsanwälte o.ä.
Die vorgeschlagene Kontrolle durch einen Rechtsschutzbeauftragten im BMI ist nicht einmal
ansatzweise brauchbar, da es sich dabei um einen Angehörigen des selben Apparates handelt,
welcher die Ermittlungen durchführt.
Punkt 34 („Unbefugtes Verwenden geschützter grafischer Darstellungen der Sicherheitsbehörden
und Polizeikommanden“) ist wiederum besonders gegen freie Berichterstattung und die Freiheit der
Kunst generell gerichtet. Hier wird offensichtlich beabsichtigt, eventuell kritische Beiträge bereits
im Vorfeld abzuwürgen.
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12/SN-313/ME XXIV. GP – Stellungnahme zu Entwurf (elektr. übermittelte Version) 1 von 2
Dieses Dokument wurde mittels e-Mail vom Verfasser zu Verfügung gestellt. Für die Richtigkeit
und Vollständigkeit des Inhaltes wird von der Parlamentsdirektion keine Haftung übernommen.
Abschließendes Statement:
Das Sicherheitspolizeigesetz war schon bisher ausgesprochenes Flickwerk und würde durch die
vorgeschlagenen Änderungen nur noch schlechter, da es massive und unkontrollierte Eingriffe in
Bürger- und Menschenrechte zulässt und sogar fördert.
Die Piratenpartei Österreichs spricht sich somit klar gegen diesen Entwurf aus und schlägt vor,
stattdessen das gesammte Sicherheitspolizeigesetz durch ein sorgfältig ausgearbeitetes Gesetz zu
ersetzen, welches sowohl zeitgemäss als auch konform mit Bürger- und Menschenrechten ist.
Für die Piratenpartei Österreichs (PPÖ):
Peter Stadlmaier – Justizsprecher
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und Vollständigkeit des Inhaltes wird von der Parlamentsdirektion keine Haftung übernommen.

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Stellungnahme von @newstik zum #SPG

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Sehr geehrter Damen und Herren!
Hohes Haus!
Hiermit nehme ich bin offener Frist zu den aktuell geplanten Änderungen des SPG Stellung. Ich
erkläre mich mit einer Veröffentlichung ohne Angabe meiner E-Mail-Adresse ausdrücklich
einverstanden.
Außerdem möchte ich sowohl beim Parlament als auch beim BMI anregen, die E-Mail-Adressen für
die Einbringung von Stellungnahmen in Begutachtungsverfahren leicht auf den jeweiligen Webseiten
auffindbar zu machen.
*)Ad §§ 13a Abs 2 und 63 Abs 1a: Die ausdrückliche Festhaltung, dass die Daten aktuell zu halten
sind, begrüße ich.
*) Ad Gefährlicher Angriff (§ 16 Abs 2): Die allgemeine Ausweitung des
Begriffs des gefährlichen Angriffs auf Doping lehne ich ab. Dies sollte
nur für Doping bei Minderjährigen sowie bei Doping ohne Zustimmung des
Gedopten gelten. Bei Erwachsenen, die sich bewusst für Doping
entscheiden, scheidet schon begrifflich das Element des Angriffs aus.
Die vorgesehene Verschärfung schießt über das Ziel hinaus.
Salopp formuliert ist es eher ein gefährlicher Angriff, wenn der im
Stadion neben mir sitzende Zuschauer raucht, als wenn einer der Sportler
gedopt hat.
*) Ad Erweitere Gefahrenforschung (§ 21): Die Ausdehnung der Erweiterten
Gefahrenforschung lehne ich ausdrücklich ab. Die Formulierungen sind so
schwammig, dass diese Bestimmung viel zu leicht gegen unliebsame Bürger
angewendet werden können. Diese Art von Ermächtigungen sind sehr gefährlich.
Gerade nach dem Terrorattentat in Norwegen sollte man dem norwegischen
Beispiel folgen und eine offene Gesellschaft als Gegenentwurf gegen
Terrorismus leben und nicht zu mehr Überwachung greifen. Das fordert nur
immer obszönere Terrorattentate heraus und führt gleichzeitig dazu, dass
die Terroristen gewinnen: Sie ändern unsere Gesellschaft.
*) Ad Wegweisung (§ 38): In diesem Bereich des SPG fehlen noch immer
Bestimmungen hinsichtlich der Unterstützung der Arbeit von Journalisten.
Häufig werden von Demonstranten, Besetzern und dergleichen schwere
Vorwürfe gegen Exekutivkräfte erhoben. Die Beobachtung und
Berichterstattung durch Journalisten könnte sowohl die Exekutive vor
ungerechtfertigten Vorwürfen schützen als auch Bürger vor
ungerechtfertigter Zwangsgewalt.
*) Ad Gefährderansprache (§ 49b): Eine sinnlose Bestimmung. Das wird nur
dazu führen, dass irgendwelche Leute schikanös vorgeladen werden – zB
gerade dann, wenn ein Sportereignis stattfindet. Wenn das so
beabsichtigt wird, soll das der Gesetzgeber bitte auch ehrlich sagen.
Wenn das so nicht beabsichtigt ist, hat diese Bestimmung keinen Sinn.
Kein “Pyrotechnomane” wird durch eine sicherheitsbehördliche Belehrung
wundersam genesen.
10/SN-313/ME XXIV. GP – Stellungnahme zu Entwurf (elektr. übermittelte Version) 1 von 3
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und Vollständigkeit des Inhaltes wird von der Parlamentsdirektion keine Haftung übernommen.
*) Ad § 53 Abs 3b: Diese missglückte Bestimmung noch auf Begleitpersonen
zu erweitern, ist absurd. Vielmehr sollte dieser Absatz aufgehoben
werden. Seit Bestehen dieser Ortungsmöglichkeit sind mir keine Fälle
bekannt geworden, in dem die berühmten verirrten Bergsteiger nur dadurch
gerettet werden konnten. Solche Eingriffe in die Privatsphäre
unbescholtener Bürger sollten nur mit richterlicher Genehmigung
(24h-Dienst!) zulässig sein, insbesondere der Zugriff auf Vorratsdaten
lacht dem Schutz der Privatsphäre Hohn!
Nicht einmal die Verständigungspflicht der Betroffenen im Nachhinein
wird mit dieser Novelle eingeführt. Dies ist höchst unerfreulich und
lässt den Verdacht aufkommen, dass die Sicherheitsbehörden hier etwas zu
verstecken haben.
*) Ad $ 54 Abs 2a: Diese Bestimmung lehne ich ab. Sie wird zu einer
vehementen Zunahme der Überwachungen führen, weil es so viel einfacher
wird. Dadurch wird eine Unzahl Unschuldiger Bürger ins Visier der
Überwacher kommen – die in den Erläuterungen angeführten Beispiele der
Überwachung von Fahrzeugen ist treffend: Ein Fahrzeug kann ja von allen
möglichen Personen genutzt werden, nicht bloß der Zielperson.
Wenn mehr Überwachungen erforderlich sind, müssen eben die personellen
Ressourcen aufgebracht werden. Immer mehr technische Obersavtion schafft
mehr Probleme, als sie löst.
*) Ad Auskunftsrecht (§ 80): Der Anspruch auf pauschalierten
Kostenersatz sollte bei der ersten Anfrage im Jahr entfallen. Die
Privatwirtschaft hat Auskünfte einmal pro Jahr kostenlos zu erteilen,
das sollte umso mehr für die öffentliche Hand gelten.
*) Ad Erhöhung der Verwaltungsstrafen (§§ 81 ff): In den Materialien
wird der Euphemismus der “Valorisierung” bemüht. Tatsächlich ist hier
aber eine saftige Erhöhung der Verwaltungsstrafen (teils über 60%!)
geplant, was weit über jeder Inflationsanpassung liegt. Ich lehne dies
ab. Hier soll nur mehr Geld eingenommen werden, eine abschreckende
Wirkung gibt es hier nicht. Beispiel: Kein in einem Rauschzustand
befindlicher Bürger, der eine Verwaltungsübertretung zu begehen gedenkt,
wird sich durch die Höhe der Verwaltungsstrafe abschrecken lassen.
Gleiches gilt für aggressives Verhalten gegenüber öffentlicher Aufsicht
oder Militärwache.
Darüber hinaus bin ich der Meinung, dass bei der Einschätzung des
Ministerialentwurfes seitens der Regierung geschlampt wurde. Laut
Vorblatt gibt es keine geschlechtsspezifischen Auswirkungen der Novelle.
Da aber wesentlich mehr Männer als Frauen von den in der Novelle
gegenständlichen Verwaltungsstrafen betroffen sind, wirkt sich eine
Erhöhung dieser Strafen sehr wohl geschlechtsspezifisch aus – vor allem
Männer werden noch mehr zahlen müssen.
*) Ad § 83b: Die Vortäuschung einer öffentlichen Berechtigung ist
selbstverständlich hintanzuhalten. Den Versuch einer Beschädigung des
Ansehens der Sicherheitsexekutive durch grafische Darstellungen muss
sich diese meines Erachtens aber gefallen lassen. Hier bin ich mit dem
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und Vollständigkeit des Inhaltes wird von der Parlamentsdirektion keine Haftung übernommen.
ÖJC einer Meinung, dass diese Bestimmung viel zu leicht gegen unliebsame
Kritiker wie zB Karikaturisten angewandt werden kann. Hier gäbe es eine
Reihe von Personen, etwa Sportschiedsrichter, die wesentlich
Schützenswerter sind, als die Sicherheitsexekutive. Die muss (auch
ungehobelte) Kritik und Schmähungen eben aushalten.
*)Ad Befassung des Sicherheitsbeauftragen § 91c: Noch immer fehlen
adäquate Bestimmungen zur Bestellung, finanziellen und personellen
Ausstattung, Bemächtigung, Unabhängigkeit, Pflichten, usf. des
Rechtsschutzbeauftragten. Die derzeitige Ausstattung dieser Einrichtung
ist ein Witz, so dass der Rechtsschutzbeauftragte nicht mehr ist, als
ein Feigenblatt. Hier muss zuerst eine kompetente und schlagkräftige
Rechtsschutzeinheit geschaffen werden, bevor sie mit zahlreichen
Aufgaben bedacht wird. Eine solche Rechtsschutzeinheit sollte auch die
Kapazität für Außeneinsätze haben, etwa zur Beobachtung tatsächlicher,
kritischer Einsätze der Exekutive.
Danke für Ihre unvoreingenommene Befassung mit meiner Stellungnahme.
Mit freundlichen Grüßen
Mag. Daniel AJ Sokolov
10/SN-313/ME XXIV. GP – Stellungnahme zu Entwurf (elektr. übermittelte Version) 3 von 3
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via fname_233744.pdf (application/pdf-Objekt).

Stellungnahme der Bundesvertretung der österreichischen HochschülerInnenschaft zum Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz, das Polizeikooperationsgesetz und das Bundesgesetz über die Einrichtung und Organisation des Bundesamtes zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung geändert werdenn/pdf-Objekt)

oeh_bv_Stellunngnahme_spg_novelle.pdf (application/pdf-Objekt).

Multimedia: Vorratsdaten: Kärntner Antrag landete beim VfGH > Kleine Zeitung

Multimedia: Vorratsdaten: Kärntner Antrag landete beim VfGH > Kleine Zeitung.

Beschwerden Portal Medien Service | Indect – der Traum der EU vom Polizeistaat |

Beschwerden Portal Medien Service | Indect – der Traum der EU vom Polizeistaat |.

Beschwerden Portal Medien Service | Keine Vorratsdatenspeicherung in Österreich! |

Beschwerden Portal Medien Service | Keine Vorratsdatenspeicherung in Österreich! |.

Beschwerden Portal Medien Service | Österreich beschließt Sicherheitspolizeigesetz |

Beschwerden Portal Medien Service | Österreich beschließt Sicherheitspolizeigesetz |.

Strafprozessordnung 1975 -StPO und Sicherheitspolizeigesetz – SPG (Änderung)

 

Änderung der Strafprozessordnung 1975 und des Sicherheitspolizeigesetzes, BGBl. I Nr. 33/2011, 20.05.2011
(NR: XXIV RV 1075 AB 1124 S 102; BR: 8483 AB 8497 S 796)

Aus den Materialien:

 

Zu Artikel 1 Änderung der Strafprozessordung 1975

 

Die Änderungen der Strafprozessordnung sind Folge der geänderten Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes – TKG 2003. Sie zielen darauf ab, die Zulässigkeit von Ersuchen um Stammdatenübermittlung, der Anordnung über die Auskunft von Stamm- und Zugangsdaten, sowie die Auskunft über Vorratsdaten zu normieren.

Zu Artikel 2 Änderung des Sicherheitspolizeigesetzes

 

Ziel der Änderungen im Sicherheitspolizeigesetz ist es, die Zulässigkeit der Anfragen an Anbieter von öffentlich zugänglichen elektronischen Kommunikationsdiensten oder öffentlichen Kommunikationsnetzen auf Basis des Sicherheitspolizeirechtes sowie die weitere Verwendung der so ermittelten Daten zu regeln und an die Vorgaben der (neuen) Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) anzupassen.

Für die Sicherheitsbehörden wird die Beauskunftung der Verkehrs- bzw. Zugangsdaten im Sinne des § 99 Abs. 5 TKG im adaptierten § 53 Abs. 3a und 3b SPG geregelt. Zugleich wird aber auch durch einen neuen § 53 Abs. 3c SPG die Verpflichtung der Sicherheitsbehörden zur nachweislichen Information Betroffener bei Standortbeauskunftungen und Beauskunftungen über Zuordnungen des Namens oder der Anschrift eines Betroffenen zu einer IP-Adresse, in beiden Fällen wenn hiefür die Verwendung von Vorratsdaten gemäß § 99 Abs. 5 Z 3 oder 4 iVm § 102a TKG 2003 durch den Betreiber erforderlich war, eingeführt, deren Einhaltung der Prüfung durch den Rechtsschutzbeauftragten nach der ebenfalls ergänzten Bestimmung des § 91c SPG unterliegt. Ebenso ergänzt wird in § 91c Abs. 1 die Informationspflicht über den Einsatz technischer Mittel zur Lokalisierung einer Endeinrichtung (§ 53 Abs. 3b).

Im Rahmen dieser Anpassungen wird auch die Prüfpflicht des Rechtschutzbeauftragten für Meldungen nach § 91c Abs.1 SPG und die Verpflichtung des Rechtsschutzbeauftragten zur Information Betroffener oder zur Erhebung einer Beschwerde an die Datenschutzkommission bei einer Rechtsverletzung durch die Verwendung personenbezogener Daten klargestellt.


Geänderte Rechtsvorschriften:

Strafprozessordnung 1975 – StPO, BGBl.  Nr. 631/1975 idF: BGBl. I Nr. 1/2011,

 

Art: Änderung
Fundstelle im „Österreichischen Recht (ÖR)“: Hauptgruppe: V, Untergruppe: k)
Inkrafttreten: 01.04.2012

Anmerkung:

 

§ 514.

(15) §§ 76a, 134 Z 2a und 5, 135, 137 Abs. 3, 138 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 5, 140 Abs. 1 Z 4, 144 Abs. 3, 145 Abs. 3, 147 Abs. 1 und 3 und § 381 Abs. 1 Z 5 in der Fassung des Bundesgesetzes, BGBl. I Nr. 33/2011 treten mit 1. April 2012 in Kraft.


Sicherheitspolizeigesetz – SPG, BGBl.  Nr. 566/1991 idF: BGBl. I Nr. 133/2009,

 

Art: Änderung
Fundstelle im „Österreichischen Recht (ÖR)“: Hauptgruppe: III, Untergruppe: g)
Inkrafttreten: 01.04.2012

Anmerkung:

 

§ 94.

(30) §§ 53 Abs. 3a, 3b, 3c, 3d und Abs. 4, 91c Abs 1 sowie § 91d Abs. 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 33/2011 treten mit 1. April 2012 in Kraft.

Author: admin on 08/06/2011
Category: 03 Innere Verwaltung, 05 Rechtspflege – Justizrecht, Bundesgesetzgebung, g) Polizei-Verwaltungsrecht, k) Strafprozessrecht

via Strafprozessordnung 1975 -StPO und Sicherheitspolizeigesetz – SPG (Änderung).

Sicherheitspolizeigesetz (SPG) – JUSLINE Österreich

Sicherheitspolizeigesetz (SPG) – JUSLINE Österreich.

RIS – Gesamte Rechtsvorschrift für Sicherheitspolizeigesetz – Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 06.04.2012

HIER DER LINK ZUM PDF – SICHERHEITSPOLIZEIGESETZ ÖSTERREICH – STAND 6-4-2012

Hier gehts zum:

Bundesgesetz über die Organisation der Sicherheitsverwaltung und die Ausübung der Sicherheitspolizei

(Sicherheitspolizeigesetz SPG)

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Ministerrat beschließt Sicherheitspolizeigesetz | Netzpolitik | futurezone.at: Technology-News

Ministerrat beschließt Sicherheitspolizeigesetz | Netzpolitik | futurezone.at: Technology-News.

Stoppt die Vorratsdatenspeicherung! – 5-Minuten-Info: Vorratsdatenspeicherung

Nach Forderungen von EU-Kommission, CDU und CSU soll künftig nachvollziehbar werden, wer mit wem in den letzten sechs Monaten per Telefon, Handy oder E-Mail in Verbindung gestanden oder das Internet genutzt hat. Bei Handy-Telefonaten und SMS soll auch der jeweilige Standort des Benutzers festgehalten werden. In Verbindung mit anderen Daten soll auch die Internetnutzung nachvollziehbar werden.

 

 Mithilfe der über die gesamte Bevölkerung gespeicherten Daten könnten Bewegungsprofile erstellt, geschäftliche Kontakte rekonstruiert und Freundschaftsbeziehungen identifiziert werden. Auch Rückschlüsse auf den Inhalt der Kommunikation, auf persönliche Interessen und die Lebenssituation der Kommunizierenden würden möglich. Zugriff auf die Daten hätten Polizei, Staatsanwaltschaft und ausländische Staaten, die sich davon eine verbesserte Strafverfolgung versprechen.

 

Derzeit dürfen Telekommunikationsanbieter nur die zur Abrechnung erforderlichen Verbindungsdaten speichern. Dazu gehörten Standortdaten, Internetkennungen und Email-Verbindungsdaten nicht. Durch die Benutzung von Pauschaltarifen kann eine Speicherung zudem gänzlich vermieden werden, was etwa für Journalisten und Beratungsstellen wichtig sein kann. All diese Mechanismen zum Schutz sensibler Kontakte und Aktivitäten würde eine Vorratsdatenspeicherung beseitigen.

 

Wo liegt das Problem?

 

Die Aufzeichnung von Informationen über die Kommunikation, Bewegung und Mediennutzung jedes Bürgers stellt die bislang größte Gefahr für unser Recht auf ein selbstbestimmtes und privates Leben dar.

 

Unter einer neu eingeführten Vorratsdatenspeicherung würden wir alle leiden:

 

  • Eine Vorratsdatenspeicherung greift unverhältnismäßig in die persönliche Privatsphäre ein.
  • Eine Vorratsdatenspeicherung beeinträchtigt berufliche Aktivitäten (z.B. in den Bereichen Medizin, Recht, Kirche, Journalismus) ebenso wie politische und unternehmerische Aktivitäten, die Vertraulichkeit voraussetzen. Dadurch schadet sie letztlich unserer freiheitlichen Gesellschaft insgesamt.
  • Eine Vorratsdatenspeicherung verhindert Terrorismus oder Kriminalität nicht. Sie ist unnötig und kann von Kriminellen leicht umgangen werden.
  • Eine Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen das Menschenrecht auf Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung.
  • Eine Vorratsdatenspeicherung ist teuer und belastet Wirtschaft und Verbraucher.
  • Eine Vorratsdatenspeicherung diskriminiert Nutzer von Telefon, Mobiltelefon und Internet gegenüber anderen Kommunikationsformen.

Aktueller Stand

Mit Urteil vom 2. März 2010 hat das Bundesverfassungsgericht das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung für ungültig erklärt. Die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung gilt jedoch weiterhin. CDU und CSU wollen, dass so bald wie möglich ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung beschlossen wird, und führen entsprechende Verhandlungen mit der FDP. Die FDP-Justizministerin hat bereits eine einwöchige Vorratsspeicherung von Daten über jede Internetverbindung vorgeschlagen. Wir wollen verhindern, dass es zu einer erneuten verdachtslosen Totalprotokollierung gleich welcher Art kommt.

Werden Sie aktiv:

 

 

 

via Stoppt die Vorratsdatenspeicherung! – 5-Minuten-Info: Vorratsdatenspeicherung.

Operation Paperstorm VDS Deutschland 2012 <<Facebook

am 07.04.12 15 Uhr Rathausplatz Augsburg

aperstorm gegen VDS,
wir wollen Augsburg mal wieder informieren,
diesmal geht es gegen die Vorratsdatenspeicherung!

Mithilfe der über die gesamte Bevölkerung gespeicherten Daten könnten Bewegungsprofile erstellt, geschäftliche Kontakte rekonstruiert und Freundschaftsbeziehungen identifiziert werden. Auch Rückschlüsse auf den Inhalt der Kommunikation, auf persönliche Interessen und die Lebenssituation der Kommunizierenden würden möglich. Zugriff auf die Daten hätten Polizei, Staatsanwaltschaft und ausländische Staaten, die sich davon eine verbesserte Strafverfolgung versprechen.

Ihr könnt mitmachen informiert eure Familie, Freunde und Kollegen.
Klärt sie auf was es damit auf sich hat und gerne könnt Ihr mit uns zusammen auf einen Paperstorm dabei sein oder selber etwas veranstalten.
Wer mitmachen will kann sich hier melden bei Facebook oder in unserem Forum.

Kontaktmöglichkeiten in Facebook:

https://www.facebook.com/groups/Anonymous.Augsburg/
https://www.facebook.com/AnonymousAugsburg

Kontaktmöglichkeiten in unserem Forum:

http://anonymous-augsburg.boum.tv/

Info Material sowie Flyer und weiteres zum Download:

http://anonnewsde.tumblr.com/post/20118199645/operation-paperstorm-vds-deutschland-2012-expect-us

http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/46/42/lang,de/

via Operation Paperstorm VDS Deutschland 2012.

Entwurf Änderungen > Sicherheitspolizeigesetz, Polizeikooperationsgesetz Österreich

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Entwurf Änderungen > Sicherheitspolizeigesetz, Polizeikooperationsgesetz Österreich.

Wie stehen die österreichischen MEPs zum EU-USA PNR Abkommen | VIBE!AT

Das Abkommen zur Fluggastdatenweitergabe wird in den nächsten Wochen intensiv im EU Parlament behandelt. Um ein Stimmungsbild zeichnen zu können, hat VIBE!AT in Zusammenarbeit mit der digitalen Gesellschaft und noPNR eine Plattform gestartet. Auf pnr.vibe.at werden Aussagen und Meinungen von österreichischen EU Abgeordneten zum Fluggastdatenabkommen zusammengetragen.

Kontaktiert die EU Abgeordneten, teilt ihnen eure Meinung zum Fluggastdatenabkommen zwischen der EU und den USA mit und helft uns das Stimmungsbild zu zeichnen.

via Wie stehen die österreichischen MEPs zum EU-USA PNR Abkommen | VIBE!AT.

Die Texte und offiziellen Stellungnahmen von VIBE!AT können frei vervielfältigt und verbreitet werden, solange ein eindeutiger Bezug (wenn möglich mittels Hyperlink) zum Originaldokument erhalten bleibt.

Schaff jetzt mit uns die Vorratsdatenspeicherung in Österreich ab! | VIBE!AT

30.03.2012
Durch das Inkrafttreten der Vorratsdatenspeicherung mit 1. April 2012 haben wir jetzt zum ersten Mal die Möglichkeit, das Gesetz zu kippen: Die verdachtsunabhängige Speicherung sämtlicher Kommunikationsdaten aller Menschen in Österreich stellt einen schweren Grundrechtseingriff dar. Gegen diesen Eingriff beschweren wir uns gemeinsam beim Verfassungsgerichtshof – und Du bist dabei!

 

 

 

 

 

 

 

MachDich jetzt für Deine Grundrechte stark und bring mit uns die Klage gegen die Vorratsdatenspeicherung in Österreich ein!

Die Details findest du auf → https://www.verfassungsklage.at

via Schaff jetzt mit uns die Vorratsdatenspeicherung in Österreich ab! | VIBE!AT.

Die Texte und offiziellen Stellungnahmen von VIBE!AT können frei vervielfältigt und verbreitet werden, solange ein eindeutiger Bezug (wenn möglich mittels Hyperlink) zum Originaldokument erhalten bleibt.

Stellungnahme zur geplanten Änderung des Sicherheitspolizeigesetzes | VIBE!AT

21.10.2011

In den letzten zehn Jahren ist mit dem Argument der Terrorismusbekämpfung eine Sammlung an Gesetzen entstanden, welche – im Namen der Sicherheit – bürgerliche Rechte und Freiheiten einschränken. In diesem Kontext ist auch die jetzt vom Innenressort, als Reaktion auf die Anschläge in Oslo, eingebrachte Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes zu betrachten. Es fällt zunächst einmal auf, dass sich die Reaktion der österreichischen Regierung grundsätzlich von der der Norwegischen unterscheidet: Während die norwegische Regierung betont, dass die einzige Reaktion auf Terror eine Stärkung der Demokratie ist, will die österreichische Regierung wieder einmal bürgerliche Rechte beschränken. Sie ignoriert die wichtige Funktion der Bürgerrechte, das Machtgefälle zwischen Individuum und Staat auszugleichen. Somit sind sie die Grundlage an der Beteiligung des Individuums an gesellschaftlicher Entwicklung. Das Ziel der Anschläge in Oslo war klar die Abschaffung der demokratischen Grundordnung Europas. Eine Regierung, die mit dem Argument des Schutzes vor Terrorismus, demokratische Freiheiten einschränkt, spielt damit den Terroristen in die Hände.

Die jetzt vorgelegte Ausweitung der Befugnisse von Sicherheitsbehörden dürfen nicht alleine betrachtet werden. Es müssen der Kontext ihrer Entstehung und die vorhergegangenen Gesetzesänderungen miteinbezogen werden. Diese geben ein klares Bild eines immer repressiver werdenden Staates. Ein Staat, der um seine Illusion von Sicherheit mehr besorgt ist, als um die Sicherheit und Rechte der Bürger. Diese Entwicklung muss gestoppt werden. Der von der Regierung vorgelegte Gesetzesentwurf ist deshalb klar abzulehnen. Terror muss durch Offenheit und Toleranz, nicht durch Repression und Verfolgung bekämpft werden.

via Stellungnahme zur geplanten Änderung des Sicherheitspolizeigesetzes | VIBE!AT.

 

Die Texte und offiziellen Stellungnahmen von VIBE!AT können frei vervielfältigt und verbreitet werden, solange ein eindeutiger Bezug (wenn möglich mittels Hyperlink) zum Originaldokument erhalten bleibt.

Widerstand gegen Sicherheitspolizeigesetz | Netzpolitik | futurezone.at: Technology-News

Widerstand gegen Sicherheitspolizeigesetz | Netzpolitik | futurezone.at: Technology-News.

6542/J (XXIV. GP) – Änderung des Sicherheitspolizeigesetzes

Schriftliche Anfrage

Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Änderung des Sicherheitspolizeigesetzes (Reformvorschläge des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages)

Eingebracht von: Harald Vilimsky

Eingebracht an: Mag. Dr. Maria Theresia Fekter Regierungsmitglied Bundesministerium für Inneres

Datum Stand der parlamentarischen Behandlung ProtokollSeiten des Stenographischen Protokolls
06.10.2010 Einlangen im Nationalrat (Frist: 06.12.2010)
06.10.2010 Übermittlung an das Bundeskanzleramt und das Bundesministerium für Inneres
20.10.2010 80. Sitzung des Nationalrates: Mitteilung des Einlangens S. 11
06.12.2010 Schriftliche Beantwortung (6479/AB)

via 6542/J (XXIV. GP) – Änderung des Sicherheitspolizeigesetzes.

Sicherheitspolizeigesetz (Österreich) – Wikipedia

Das Sicherheitspolizeigesetz (SPG) regelt die Organisation der Sicherheitsverwaltung und die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit in Österreich. Es wurde im Juli 2005 anlässlich der Zusammenlegung von Bundesgendarmerie, Bundessicherheitswachekorps und dem Kriminalbeamtenkorps zur Bundespolizei grundlegend novelliert.

 

Das SPG stellt die rechtliche Grundlage für die Sicherheitsbehörden und deren Organe, also die Polizei dar. Außerdem regelt das SPG die Organisation und Aufgaben der Sicherheitsbehörden und des Wachkörpers Bundespolizei.

 

Das SPG gliedert sich in 9 Teile und diese wiederum in Hauptstücke und weiters in Abschnitte. Die 9 Teile beschäftigen sich jeweils mit:

 

  • 1. Teil: Organisation der Sicherheitsverwaltung und Begriffsbestimmungen
  • 2. Teil: Aufgaben
  • 3. Teil: Befugnisse der Behörden und insbesondere der Polizei
  • 4. Teil: Erkennungsdienst und Ermittlungsdienst
  • 5. Teil: Haftvollzugsverwaltung
  • 6. Teil: Strafbestimmungen
  • 7. Teil: besonderer Rechtsschutz
  • 8. Teil: Informationspflichten
  • 9. Teil: Schlussbestimmungen

 

Inhaltsverzeichnis

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Verordnungen [Bearbeiten]

 

Mittlerweile wurden zahlreiche Durchführungsverordnungen erlassen. Die wichtigsten und für Polizei und Behörden bedeutendsten sind:

 

  • Richtlinien-Verordnung – RLV (begründet in § 31 SPG)
  • Sondereinheitenverordnung – SEV (begründet in § 6 SPG)
  • Anhalteordnung – AnhO (begründet in § 50 SPG)
  • Menschenrechtsbeiratverordnung – MRB-V
  • Uniformschutzverordnung – USV (neu; begründet in § 83a SPG)
  • Sicherheitsakademie-Bildungsverordnung – SIAK-BV (neu)

 

Abgrenzung zur StPO [Bearbeiten]

 

Manche Aufgaben im SPG stehen in einem Naheverhältnis zum Strafrechtswesen, und hier im Besonderen zur StPO (Strafprozessordnung). Einige sehr wesentliche Aufgaben, wie etwa die erste allgemeine Hilfeleistung (§ 19 SPG), die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung (§ 27 SPG) oder die Auflösung von Besetzungen (§ 37 SPG), hängen mit der Strafjustiz nicht unmittelbar zusammen, anders jedoch Aufgaben wie zum Beispiel die Abwehr aktueller gefährlicher Angriffe (§ 21 SPG) oder etwa die Verhinderung zukünftiger Straftaten durch die Aufklärung von aktuellen oder früheren gefährlichen Angriffen.

 

Hier ist auch der präventive Charakter des SPG im Vergleich zur StPO erkennbar. Das SPG soll bereits im Vorfeld greifen und strafbare Handlungen verhindern (zum Beispiel vorbeugender Schutz von Rechtsgütern (§ 22 SPG), Wegweisung und Betretungsverbot bei Gewalt in Wohnungen (§ 38a SPG), während hingegen die StPO zur Aufklärung einer Straftat dient.

 

Vereinfacht gesagt reichen die Aufgaben des SPG von der Vorbeugung bzw. Verhinderung der Straftat bis zu Maßnahmen zur Beendigung einer gerade stattfindenden Straftat. Die StPO hat hingegen die Aufgabe die Tat aufzuklären und den/die Täter auszuforschen.

 

Dies wird in einigen Paragrafen des SPG verdeutlicht wie zum Beispiel im § 40 SPG – Durchsuchung von Menschen. Diese Personsdurchsuchung dient dazu, Gegenstände eines Festgenommenen zu finden, die geeignet sind die Sicherheit des Festgenommenen und die anderer zu gefährden oder die ihm eine Flucht ermöglichen können. Während hingegen eine Personsdurchsuchung nach Beweisgegenständen nach einer Straftat ausschließlich nach den Bestimmungen der StPO (§ 139 bis § 142 StPO) zu erfolgen hat.

 

Interessant ist auch, dass sich die Bestimmungen für den Erkennungsdienst, also wie Fingerabdrücke, DNA-Abstriche, etc durchzuführen sind, im SPG geregelt sind. Dies deshalb da die erkennungsdienstliche Behandlung vorrangig zur Abwehr von Straftaten dienen soll, aber auch um nicht nur jene erkennunsdienstlich behandeln zu können die verdächtig sind eine Straftat begangen zu haben sondern zum Beispiel auch Abgängige oder Gelegenheitspersonen (Personen die nicht tatverdächtig sind und Gelegeneheit hatten, am Tatort Spuren zu hinterlassen, wie zum Beispiel Angehörige des Opfers, Ärzte und Sanitäter, Polizeibeamte). Trotzdem dürfen diese ermittelten Daten auch zum Zwecke der Strafrechtspflege (also zur Ausforschung eines Täters) eingesetzt werden (§ 71 SPG – Übermittlung erkennungsdienstlicher Daten).

 

Handy- und Internetdaten [Bearbeiten]

 

Völlig überraschend wurde im Dezember 2007 in der Nacht unter der Regierung Gusenbauer aus SPÖ und ÖVP das SPG dahingehend novelliert, dass Mobilfunkanbieter Standortdaten und die internationale Mobilfunkteilnehmerkennung (IMSI) eines Handys oder die Daten zu einer IP-Adresse ohne Richterkontrolle an die Polizei bekanntgeben müssen.[1][2] Bereits in den ersten 6 Monaten seit Inkrafttreten hat sich herausgestellt, dass die Exekutive ihre neuen Möglichkeiten ausschöpft.[3]

 

Gegen mehrere Bestimmungen zu Handy- und Internetdaten haben ein Mobilfunkbetreiber (GSM und UMTS) und mehrere Privatpersonen Beschwerden beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) eingebracht. Die T-Mobile Austria beantragte die „Aufhebung des gesamten Art. 1 Punkt 4. des Bundesgesetzes, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz, das Grenzkontrollgesetz und das Polizeikooperationsgesetz geändert werden, BGBl. I 114/2007, wegen Verfassungswidrigkeit“ und stellte weitere Hilfsanträge.[4] Gegen § 53, § 53a und § 54 SPG in der Form des BGBl. I Nr. 4/2008 erhoben 27 Einzelpersonen Beschwerden wegen behaupteter Verfassungswidrigkeit beim Verfassungsgerichtshof.[5]

 

Der VfGH hat in seinen Entscheidungen die Prüfung abgelehnt.[6][7]

 

Die Politikerin Marie Ringler (Grüne) kündigt daraufhin an, das Gesetz vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) auf seine Vereinbarkeit mit der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) prüfen zu lassen.[8]

 

Einzelnachweise [Bearbeiten]

 

  1. heise online: Neues österreichisches Sicherheitspolizeigesetz in der Kritik
  2. Big Brother Awards: Nominierungen
  3. heise online: Österreichs Polizei nutzt neue Überwachungsrechte intensiv
  4. Verfassungsgerichtshof: Beschluss vom 1. Juli 2009, Aktenzeichen G 31/08-13. Abgerufen am 16. Juli 2009 (PDF).
  5. Verfassungsgerichtshof: Beschluss vom 1. Juli 2009, Aktenzeichen G 147, 148/08-14. Abgerufen am 16. Juli 2009 (PDF).
  6. heise online: Österreichs Verfassungsgerichtshof prüft Sicherheitspolizeigesetz nicht
  7. VfGH: Presseaussendung
  8. http://www.heise.de/newsticker/meldung/Oesterreich-Sicherheitspolizeigesetz-vor-Menschenrechtsgerichtshof-Update-909383.html

 

Weblinks [Bearbeiten]

 

 

Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

via Sicherheitspolizeigesetz (Österreich) – Wikipedia.

Vorratsdatenspeicherung – interaktive Grafik | Datenschutz | Digital | ZEIT ONLINE

Vorratsdatenspeicherung – interaktive Grafik | Datenschutz | Digital | ZEIT ONLINE.

Vorratsdaten: Ex-Polizeichef kritisiert Aufrüstung des Sicherheitsapparats | unwatched.org

Vorratsdaten: Ex-Polizeichef kritisiert Aufrüstung des Sicherheitsapparats | unwatched.org.

heise online | Polnische Ermittler nutzen Vorratsdaten intensiv

heise online | Polnische Ermittler nutzen Vorratsdaten intensiv.

Anonymous – Europaweiter Aktionstag gegen ACTA am 09.06.2012 [german spot] <<TheAnoninfos

Hochgeladen von am 04.04.2012

Im Juni 2012 entscheidet das Europa Parlament über ACTA, wir wollen alle am 09.06.2012 gemeinsam gegen ACTA auf die Straße gehen (Ganz Europa).

Verbreite dieses Video und kläre deine Mitmenschen über ACTA und ein freies Internet auf.

Für Informationen:
http://www.twitter.com/Stopp_ACTA
http://www.twitter.com/AnonNewsDE (Deutschland)
http://www.twitter.com/AnonNewsAUT (Österreich)
http://www.twitter.com/AnonNewsPolska (Polen)
http://www.twitter.com/AnonNewsINT (International)
http://www.stopactaberlin.de
http://www.stoppacta-hamburg.de/
http://www.stopacta.info
http://www.stoppacta.info
http://wiki.stoppacta-protest.info/Main_Page
http://acta.digitalgesellschaft.de

Was ist ACTA?: http://www.youtube.com/watch?v=9LEhf7pP3Pw

via Anonymous – Europaweiter Aktionstag gegen ACTA am 09.06.2012 [german spot] – YouTube.

Stoppt die Vorratsdatenspeicherung! – [Blog] Offener Brief des AK Vorrat Regensburg an das MdEP Manfred Weber

Offener Brief der Ortsgruppe Regensburg im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung an den Europaabgeordneten Manfred Weber.

Regensburg, 04.04.2012

Sehr geehrter Herr Weber,

mit diesem offenen Brief wenden wir uns an Sie und beziehen uns dabei auf Ihre Pressemitteilung vom 22. März 2012 “Leutheusser muss Verweigerungshaltung aufgeben”, abrufbar unter der Rubrik Aktuelles auf Ihrer Webseite.

Wir möchten Sie dringend daran erinnern, dass Frau Leutheusser-Schnarrenberger im Jahr 2008 vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung geklagt hat. Dies tat sich nicht alleine. Über 34.000 Bürger reichten im Rahmen der Sammelverfassungsbeschwerde des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung Klage ein. Diese war erfolgreich, das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung wurde für verfassungswidrig und nichtig erklärt.

Es liegt nahe, dass die Justizministerin andere Gründe gegen die Vorratsdatenspeicherung hat, als die von Ihnen unterstellten “politischen Spielereien”. Gerade bei einer Person wie Frau Leutheusser-Schnarrenberger ist es unehrenhaft ihr, noch dazu in einem so schwerwiegenden Fall wie der geplanten verdachtslosen Telekommunikationsüberwachung der gesamten Bevölkerung, parteipolitisches Kalkül zu unterstellen. Immerhin war sie es, die 1996 aus Gewissensgründen vom Amt zurücktrat, als der Große Lauschangriff beschlossen werden sollte. Dieser wurde dann auch 2004 vom BVerfG für teilweise verfassungswidrig befunden.

Bitte rufen Sie sich auch das Urteil des BVerfG zur Vorratsdatenspeicherung ins Gedächtnis: Das Gericht war der Ansicht, um nur ein Beispiel anzuführen, dass die Vorratsdatenspeicherung ein geeignetes Mittel sei, um ein diffuses Gefühl des Überwacht-werdens zu erzeugen, welches die Bürger daran hindern könnte, ihre Rechte unbefangen wahrzunehmen. Der IT-Rechtsanwalt Thomas Stadler aus Freising vertritt die Auffassung, dass sich die Richtlinie nicht grundgesetzkonform umsetzen lässt.

Die Zusammenarbeit mit der EU erreicht eben dort ihre Grenzen, wo das Grundgesetz dem entgegensteht. Die EU-Institutionen müssen an dieser Stelle auch an ihr Legitimationsdefizit erinnert werden. Der Drang zur Umsetzung grundgesetzwidriger Richtlinien, wie derjenigen zur Vorratsdatenspeicherung, sind ein weiterer Anlass, der das Misstrauen der Bevölkerung gegenüber der EU stärkt. Im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung stellen wir uns zudem die Frage, woraus die EU-Kommission die bemerkenswert kurze Frist von vier Wochen zur Umsetzung der Richtlinie ableitet. Wie rechtfertigt sich denn diese kurze Frist?

Sie behaupten weiterhin, die Justizministerin würde sich auf dem Rücken der Bürger profilieren wollen. Das Gegenteil ist der Fall, sie vertritt die Mehrheit der Bevölkerung!

Wie eine von der CDU/CSU (!) Bundestagsfraktion in Auftrag gegebene Allensbach Studie vom September 2011 zeigt, sind Zwei-Drittel der Bevölkerung gegen die anlasslose Überwachung! Selbst unter den Wählern der CDU/CSU sind 56% der Befragten dagegen. War Ihnen das bekannt? Auch ist momentan eine Petition beim Petitionsausschuss des Bundestages anhängig, die den Bundestag dazu auffordert, sich gegen die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung einzusetzen und darüber hinaus auf ein Verbot der Vorratsdatenspeicherung hinzuwirken. Diese Petition wurde von über 60.000 Personen gezeichnet.

In Österreich ist die Vorratsdatenspeicherung zum 1. April in Kraft treten. Auch dort fordern über 90.000 Bürger mittels einer Petition die Abschaffung der EU-Richtlinie und dazu eine Evaluation sämtlicher Terrorgesetze!

Dies bestärkt uns in unserer Meinung, dass die Vorratsdatenspeicherung nicht nur für sich, sondern ebenso im Kontext weiterer Überwachungsgesetze und -vorhaben betrachtet werden muss. Deshalb planen wir in Regensburg für den Herbst 2012 eine Veranstaltungsreihe. Dabei wollen wir die Forderung nach einer Überarbeitung der bestehenden Sicherheitsgesetze und einem Moratorium für neue Sicherheitsgesetze diskutieren.

Wir wollen mit einem berühmten Zitat von Benjamin Franklin schließen: “Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren.”

Wir würden uns sehr freuen, Sie im Herbst 2012 bei der Abschlussveranstaltung unserer Reihe begrüßen zu dürfen. Die Terminanfrage dazu ist in Ihrem Niederbayern-Büro eingegangen.

Mit freundlichen Grüßen

Ortsgruppe Regensburg im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung


"Blog-Beitrag von Armin - Dieser Beitrag gibt die persönliche Meinung des Autors wieder."

 

via Stoppt die Vorratsdatenspeicherung! – [Blog] Offener Brief des AK Vorrat Regensburg an das MdEP Manfred Weber.

Fiskalpakt: Fastenkur auf der Intensivstation | Finanzen und Wachstum | EurActiv.de

Dieter Spöri, Präsident der Europäischen bewegung Deutschland (EBD) und früherer SPD-Wirtschaftspolitiker, kritisiert das ruinöse Krisenmanagement und vergleicht es mit einer Fastenkur, die einem Schwerkranken auf der Intensivstation verordnet werde. “Der Fiskalpakt funktioniert nur antizyklisch.”

via Fiskalpakt: Fastenkur auf der Intensivstation | Finanzen und Wachstum | EurActiv.de.

ACTA: Kommission hat eine Frage an den EuGH | Binnenmarkt und Wettbewerb | EurActiv.de

Die EU-Kommission will das EU-Parlament von einer Abstimmung über das umstrittene Anti-Produktpiraterie-Handelsabkommen ACTA abhalten. Das Parlament solle zunächst die Stellungnahme des Europäischen Gerichtshof abwarten, hat EU-Handelskommissar und ACTA-Befürworter Karel de Gucht gefordert.

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Verfassungsklage gegen VDS: Mehr Mitkläger als erhofft – Vorratsdatenspeicherung – derStandard.at › Web

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Weidenholzer: Wird Vorratsdatenspeicherung von EU geändert? | SPÖ-Parlamentsklub | ots.at

Wien (OTS/SK)

Seit 1. April ist die Vorratsdatenspeicherung in Österreich in Kraft. Der SPÖ-EU-Abgeordnete Josef Weidenholzer erinnert daran, dass die Richtlinie europaweit noch immer nicht vollständig umgesetzt wurde. Deutschland muss nach einem Urteil des Verfassungsgerichts ein neues Gesetz einbringen und die irische Regierung hat eine vielversprechende Klage vor dem EuGH eingebracht. “Auch die Kommission ist mit der unterschiedlichen Handhabung der Richtlinie in den europäischen Mitgliedstaaten unzufrieden und hat deshalb eine Reform der Richtlinie angekündigt, die zwar nicht zu deren Aufhebung führen soll, aber doch einige gravierende Änderungen erwarten lässt, vor allem, was die Speicherdauer, den Zweck und die Reichweite, den Kostenersatz für die Provider und einen besseren Schutz der Grundrechte betrifft”, erläutert Weidenholzer am Donnerstag gegenüber dem SPÖ-Pressedienst. ****

Weidenholzer kritisiert, dass die Vorratsdatenspeicherung in

keinerlei Relation zu den dadurch für die Exekutive im Kampf gegen

das organisierte Verbrechen entstehenden Möglichkeiten stehe.

Vielmehr sei die Vorratsdatenspeicherung das Ergebnis einer

Anlassgesetzgebung auf europäischer Ebene, deren Folgen zu wenig

bedacht wurden. “Europa muss korrigieren, was es sich in der

Regulierungswut vor fünf Jahren angemaßt hat”, so der EU-Abgeordnete,

der darauf verweist, dass das EU-Parlament die Reform der Richtlinie

genau prüfen werde. (Schluss) bj

via Weidenholzer: Wird Vorratsdatenspeicherung von EU geändert? | SPÖ-Parlamentsklub | ots.at.

1.000 Mitkläger gegen Vorratsdatenspeicherung | Netzpolitik | futurezone.at: Technology-News

1.000 Mitkläger gegen Vorratsdatenspeicherung | Netzpolitik | futurezone.at: Technology-News.

Liebe Frau Zauner , danke für Ihr E-Mail. Gerne habe ich mir Ihr Anlieg – Pastebin.com

Liebe Frau Zauner ,

danke für Ihr E-Mail.

Gerne habe ich mir Ihr Anliegen für Sie angesehen:

Mit Inkrafttreten der gesetzlichen Vorratsdatenspeicherung am 1. April müssen Mobilfunk- und Internetprovider eine bestimmte Auswahl der in ihren Systemen anfallenden Daten, wie z.B Stammdaten, Vertragsdaten, Verkehrs- und Geodaten für sechs Monate verfügbar halten. Zugriff auf diese Daten sind nur durch einen rechtsgültigen Gerichtsbeschluss möglich.

Und wenn Sie noch Fragen haben, rufen Sie uns an. Unser A1 Service Team ist unter 0800 664 100 einfach gerne für Sie da.

Schöne Grüße

Bianca Drunecky
A1 Service Team

via Liebe Frau Zauner , danke für Ihr E-Mail. Gerne habe ich mir Ihr Anlieg – Pastebin.com.

Sehr geehrte Frau Drunecky,

Danke für die Auskunft. Die Gesetzeslage ist mir bereits bewusst, interessant wäre eine Auskunft von A1 zur Ermittlung folgender Daten:

– Mobiles Internet & GSM Angebot:
Zugewiesene Mobile IP Adresse (UMTS, EDGE, 3G,..), Kundennr, Zeitstempel (Beginn & Ende der Verbindung), a-GPS, Cell-ID (Funkmast), IMEI, SIM-ID, IMSI, Rufnummer, Rufnummer des angerufenen, Gesprächsinhalt, Anschrift des Kunden

– Webmail:
Emailadressen (Absender / Empfänger) (RCPT, From,..), Zeitstempel (Beginn & Ende der Verbindung), TCP-Verbindungsdaten (Header), Betreffzeile (Subject), Mailinhalt (Body), Kundennummer, Anschrift des Kunden

– Voice over IP (SIP) Angebot:
Rufnummer, Zeitstempel (Beginn & Ende der Verbindung), Rufnummer des Empfängers, TCP-Verbindungsdaten (Header), Verschlüsselungsverfahren, Clientsoftware, Gesprächsinhalt, Anschrift des Kunden

Weiters: Wie ist ihr Archivierungssystem gesichert, wer hat Zugang, wie wird vor unbefugtem Zugang/Zutritt geschützt und gegen Sicherheitslücken im System vorgebeugt?
Bitte ggf. an die technische Abteilung / Engineering weiterleiten. Danke für ihre Hilfe.

MfG,
Aaron Zauner

via http://pastebin.com/s7LNvUuL

Vorratsdatenspeicherung visualisiert: Was Verbindungsdaten alles verraten › netzpolitik.org

Neue Visualisierungen zeigen erneut, wie sensibel die persönlichen Daten der Vorratsdatenspeicherung sind. Aus echten Verkehrsdaten wurden aussagekräftige Diagramme von sozialen Netzwerken erstellt. Jeder kann seine Daten abfragen.

Verkehrsdaten, Ortsdaten, Verbindungsdaten

Die Vorratsdatenspeicherung ist manchmal abstrakt und wenig greifbar. Erst durch eine Verbildlichung der Daten wird deutlich, wie aussagekräftig und persönlich die gespeicherten Daten sind. Das Projekt Verräterisches Handy konnte erstmals zeigen, was sich alles aus den Ortsdaten eines Handys ablesen lässt.

Die gespeicherten Verkehrsdaten beinhalten neben den Ortsdaten jedoch auch Einzelheiten über alle Verbindungen eines Kommunikationsanschlusses. Während diese Daten im ersten Datensatz von Malte Spitz leider fehlten, waren sie im neuen Datensatz inbegriffen.

Der “data scientist” Michael Kreil hat sich diese mal genauer angeschaut. Bereits im Februar präsentierte er zusammen mit Malte Spitz erste Ergebnisse. Davon gibt es nun einen Video-Mitschnitt sowie ein Handout.

Netzwerk sozialer Interaktion ausgeforscht

In den Daten steht, wann Maltes Handy mit welchem anderen kommuniziert hat. Daraus lässt sich das soziale Netzwerk (im eigentlichen Sinn) in Form eines Diagramms visualisieren:

Das bereits daraus auf das soziale Umfeld geschlossen werden kann, scheint überraschend. Wenn man jedoch länger darüber nachdenkt, ist es eigentlich ganz logisch: Wenn man nur lange genug beobachtet, wie eine Person mit ihrem soziale Umfeld interagiert, kann man auch auf Ihr soziales Umfeld schließen!

Und weil die Vorratsdatenspeicherung auch alle E-Mails umfassen soll, hat Michael mal seinen digitalen Posteingang verbildlicht:

Links ist eine Visualisierung meines E-Mailverkehrs der letzten sechs Jahre zu sehen. Die knapp 4.000 schwarzen Punkte sind die E-Mail-Adressen und die grünen Linien dazwischen zeigen die Intensität, mit der die entsprechenden E-Mail-Adressen miteinander kommuniziert haben. Insgesamt sind so 22.000 E-Mails dargestellt.

Der große schwarze Punkt mitte links ist dabei meine private E-Mailadresse, der große rechts meine Geschäftsadresse. Davon ausgehend, lassen sich verschiedenen Kommunikationsnetzwerke ausmachen. So stehen die Punkte um meinen privaten E-Mailaccount für meinen Freundeskreis. Etwas weiter rechts ist dagegen der Kreis des geschäftlichen E-Mailverkehrs. Unten links ist dann der Verein sichtbar, in dem ich Mitglied bin. Dort wird vorranging über Rundmails kommuniziert, die an hunderte Adressen geschickt werden. Die Wolke am linken Rand sind schließlich abonnierte Newsletter und Benachrichtungs-Mails.

So, oder zumindest so ähnlich, würde auch Ihr E-Mailverkehr aussehen. Auch in Ihrer Kommunikation könnte man Gruppen finden. Man würde sehen können, wer Ihre Kollegen sind, Ihrer Freunde, wer zu Ihrer Familie gehört und in welchen Vereinen und Verbänden Sie aktiv sind.

Eine genauere Beschreibung der Daten gibt’s im verlinkten Video und Handout.

Forscher identifizieren zentrale Personen in Netzwerken

In der akademischen Welt ist das ein alter Hut. Bereits 2006 analysierten Danezis und Wittneben die öffentlichen Archive von Mailinglisten eines internationalen politischen Netzwerks. Daraus konnten sie folgende Kenntnisse ziehen, die sie auf dem CCC-Congress präsentierten:

Wir präsentieren ein Modell der Überwachung, basierend auf der Theorie sozialer Netzwerke, mit dem die Beobachtung eines Teilnehmers auch einige Informationen über Dritte verrät. Wir untersuchen, wie viele Knoten eines Netzwerks ein Angreifer beobachten muss, um Informationen über das Netzwerk zu erhalten. […] Unsere Ergebnisse liefern wichtige Erkenntnisse über die tatsächliche Sicherheit anonymer Kommunikation und ihre Fähigkeit zur Minimierung der Überwachung in einem sozialen Netzwerk.

Ort und Kommunikationspartner kombinieren

Schon für sich sind die Informationen, mit wem man kommuniziert und wo man sich dabei aufhält, sehr aussagekräftig. Kombiniert man diese Daten, gewinnt man noch intimere Einblicke. Michael weiter:

Nehmen wir einmal an, dass diese Person eines Tages eine Festnetz-Telefonnummer anruft, die zu einer Suchtberatungsstelle gehört. Am darauffolgenden Donnerstag betritt die Person die Funkzelle der Suchtberatungsstelle zum ersten Mal, um dann wöchentlich jeden Donnerstag kurz vor 17:00 Uhr dort zu erscheinen.

Ein zweites von drei Beispielen:

Ein Geschäftsmann oder Politiker kontaktiert telefonisch erst eine Urologie und sucht sie dann später auf.

Am darauffolgenden Tage kontaktiert und besucht er eine Radiologiepraxis, um direkt danach wieder sich bei der Urologie einzufinden.

Tage später besucht er dann eine Chirurgie, die sich auf die Entfernung von Krebstumoren spezialisiert hat. Um dann regelmäßig sowohl wieder die Urologie, als auch einen Psychologen zu besuchen.

All das wird genau mit Positions- und Kommunikationsdaten mitprotokolliert, selbst, dass er einen Termin ausfallen lässt. Jede einzelne dieser Informationen unterliegt eigentlich der ärztlichen Schweigepflicht – zusammen genommen wird aber auch dem Letzten klar, dass der Betroffene mit hoher Wahrscheinlichkeit an Prostatakrebs erkrankt ist. Dazu kommt: Wer in die Vorratsdaten schaut, weiß auch über den Verlauf der Krankheit bescheid, z.B. dadurch, dass erst eine Radiologie und anschließend doch eine Chirurgie aufgesucht wurde.

All diese sensiblen Daten sind bisher Ärzten und ihren Patienten vorbehalten. Durch die Speicherung von Vorratsdaten wird dieses Vertrauensverhältnis jedoch ausgehebelt.

Das ist genau der Grund, warum auch Ärzte, Journalisten, Anwälte, Seelsorger und andere Berufsgeheimnisträger die Vorratsdatenspeicherung ablehnen.

Der einzige Weg, diese sensiblen Daten zu schützen ist, sie gar nicht erst zu erheben. Wenn sie einmal gespeichert sind, werden sie auch widerrechtlich verwendet und unautorisiert kopiert, wie Michael ebenfalls anhand von Beispielen ausführt.

Deine Daten werden gespeichert, frage sie ab!

All diese schlauen Dinge wurden natürlich auch bereits in der Stellungnahme des CCC zur Vorratsdatenspeicherung für das Bundesverfassungsgericht thematisiert. Jetzt gibt es das aber auch mit echten Live-Daten.

Dass diese Daten weiterhin gespeichert werden, haben wir wiederholt thematisiert. Malte Spitz hat nun ein Formular veröffentlicht, mit dem man Auskunft über seine eigenen Vorratsdaten beantragen kann.

Wir würden uns freuen, wenn ihr diese Anfragen stellt und vielleicht sogar die Daten mit uns teilt. Ähnlich wie beim Projekt Crowdflow würden wir zusammen mit Michael Kreil versuchen, aus den langweiligen Excel-Tabellen schicke Bilder zu produzieren.

Besonders interessant finden wir die Verbindungsdaten existierender sozialer Gruppen wie Vorstände oder Fraktionen von Parteien, journalistische Redaktionen oder Anwaltskanzleien. Kontaktiert uns dazu bitte über die üblichen Kanäle.

Dieser Eintrag wurde veröffentlicht in Überwachung und getagged , , , , , , , , , , , , , , . Bookmarken: Permanent-Link. Kommentieren oder ein Trackback hinterlassen: Trackback-URL. Dieser Beitrag steht unter der Lizenz CC BY-NC-SA: Andre Meister, Netzpolitik.org.

via Vorratsdatenspeicherung visualisiert: Was Verbindungsdaten alles verraten › netzpolitik.org.

Vorratsdatenspeicherung – Wichtiges Instrument zur Terrorbekämpfung oder Schritt zur totalen Überwachung <<Ö1

oe1.ORF.at Politik.

Vorratsdatenspeicherung in Österreich, Crowdsourced Anbieter Umfrage

Vorratsdatenspeicherung in Österreich, Crowdsourced Anbieter Umfrage.