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Kriminalisierung von Verletzungen des Urheber- und Markenrechts <<fsfe.org

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  1. Status
  2. Bisherige Aktivitäten
  3. Zusammenfassung der Richtlinie
  4. Schädliche Auswirkungen auf Freie Software
  5. Den Vorschlag „2006/0168(COD)“ lesen
  6. Was wir tun können
  7. Externe Links

Aktueller Stand

Am 25. Mai 2007 findet die Abstimmung zur ersten Lesung des Europäischen Parlaments statt. Der FFII hat eine Tabelle mit den Änderungsanträgen veröffentlicht, aus der man auch ablesen kann, welche Änderungsanträge bisher angenommen wurden.

Bisherige Aktivitäten

Informationen zur Position der FSFE, vor der ersten Lesung des Europäischen Parlaments, finden Sie in unserem offenen Brief an die MEPs (Mitglieder des Europäischen Parlaments), April 2007.

Zusammenfassung der Richtlinie

„Artikel 3
Straftat
Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass jede vorsätzliche, in gewerblichem Umfang begangene Verletzung eines Rechts des geistigen Eigentums, der Versuch einer solchen Rechtsverletzung sowie die Beihilfe und Anstiftung dazu als Straftat gilt.“
(Artikel 3. Seite 9 der vorgeschlagenen Direktive)

Die Definition von „geistigem Eigentum“ („Intellectual property rights“) wirft Patente, Urheberrechte, Markenrechte, Geschmacksmuster und andere Kategorien von Recht in einen Topf. Es wird keine Definition von „vorsätzlich“ oder von „in gewerblichem Umfang“ gegeben, und es fehlen Beispiele dazu, was unter „geistigem Eigentum“ zu verstehen sein soll und was nicht darunter zu verstehen ist.

Diese Richtlinie wird häufig „IPRED2“ genannt. Wir empfehlen jedoch, Begriffe wie „geistiges Eigentum“ nicht zu verwenden, da dies zu Verwirrungen führt, die unsere Arbeit schwieriger machen. Die Richtlinie könnte stattdessen „die Kriminalisierungsrichtlinie“ genannt werden.

Schädliche Auswirkungen auf Freie Software

Softwarepatente: Durchsetzung mittels Angst

Wir erwarten, dass das Europäische Parlament die vorgeschlagene Richtlinie abändern wird, um Patente auszuschließen. Dies ist wichtig, denn obwohl durch das Europäische Patentabkommen Software von der Patentierbarkeit ausgeschlossen ist, gewährt das Europäische Patentamt (EPA) Patente auf Softwareideen. Trotz der Tatsache, dass mehr als 90% der Rechtstreitigkeiten, die auf solchen Patenten basieren, keine Chance auf Erfolg vor Gericht besäßen, bietet das EPA damit Patentinhabern eine juristische Grundlage, um Softwareproduzenten und -händlern Gerichtsverfahren anzudrohen. Gefängnisstrafen, hohe Geldstrafen, Beschlagnahme von Besitz und die Gefahr der Firmenschließung sind Bedrohungen, die genügend Furcht unter Computernutzern erzeugen könnten, diese ungültigen Patente anzuerkennen. (Weitere Informationen zu der Problematik von Softwarepatenten gibt es auf der Seite über die Arbeit der FSFE gegen Patentierbarkeit von Software.)

Schaden für effiziente Softwareproduktions- und Vertriebsmodelle

Die starke Erhöhung der Risiken von Softwareentwicklung und -vertrieb wird sich abschreckend auf Produzenten und Händler auswirken, die in Strukturen agieren, die keine oder nur wenige Geldmittel für juristische Zwecke zur Verfügung haben. Damit wird insbesondere Freie Software geschwächt, da diese oft durch Einzelpersonen, kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) oder durch Unternehmen, die ihre Kerngeschäft nicht in der Softwareentwicklung sehen, entwickelt wird.

Ermutigung zu kommerziellem Missbrauch, siehe SCO

Wenn man den Initiatoren von Gerichtsverfahren in diesem Zusammenhang erweiterten Zugang zu nationalen Strafverfolgungsinstitutionen gibt und damit die nachteiligen Auswirkungen von Rechtsstreitigkeiten erhöht, dann werden Menschen dazu angeregt, diese Gerichtsverfahren als kommerzielles Werkzeug am Markt anzuwenden.

Ein weithin bekanntes Beispiel aus den USA ist SCO: Ohne irgendeinen Beweis oder irgendwelche anderen Hinweise hat SCO IBM und andere der Verletzung von „geistigem Eigentum“ auf kommerzieller Ebene beschuldigt. Damit haben sie den wachsenden Einsatz von Freier Software, wie etwa des GNU/Linux-Betriebssystems, gehemmt und haben dem Ansehen einer Handvoll Unternehmen, allesamt Wettbewerbsgegner von Microsoft, einem der Hauptunterstützer von SCO, geschadet.

Verhinderung von Haftungsübernahmen

Bei Straftatbeständen ist keine Haftungsübernahme möglich. Daher werden Versicherungen gegen Patentklagen unmöglich gemacht, und Softwareproduzenten können nicht mehr die Haftung für ihre Vertragshändler übernehmen.

Entwickler in Grauzonen: DeCSS, Datentauschdienste

Die Europäische Richtlinie zur „Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft“ (com(2001)29ec) hat den Einfluss des Urheberrechts stark erweitert. Neben dem Verbot der nichtgenehmigten Vervielfältigung von Informationen schränkt das Gesetz jetzt auch die Möglichkeiten ein, wie die Öffentlichkeit Technologien einsetzen kann, um auf urheberrechtlich geschützte Informationen zuzugreifen. Zum Beispiel gilt man als Urheberrechtsverletzer, wenn man seine eigene Software entwickelt, mit der man eine gewöhnliche, selbst erworbene DVD anschauen kann. Schreibt man Software, mit der man Dateien mit anderen über das Netzwerk tauschen kann, so befindet man sich in einer rechtlichen Grauzone – es könnte eine Urheberrechtsverletzung darstellen. Die in der Richtlinie angedrohten Gefängnisstrafen und anderen harten Strafen werden viele davon abhalten, nützliche Software aller Art zu schreiben (inklusive zwar geduldeter, aber illegaler Software sowie Software in Grauzonen).

Den Vorschlag „2006/0168(COD)“ lesen

Der IPRED2-Vorschlag bestand ursprünglich aus zwei Teilen, wurde dann aber im Mai 2006 als ein Richtlinienvorschlag veröffentlicht: com(2006)168).

Der Grund für die Neuveröffentlichung und die Änderung von zwei Teilen zu einem ist ein Präzedenzfall des Europäischen Gerichtshofes, der besagt, dass EU-Richtlinien von Mitgliedstaaten die Einführung von strafrechtlichen Maßnahmen verlangen können.

Verfahrensdetails

Die folgenden Informationen in diesem Abschnitt gelten für die erste Veröffentlichung von IPRED2, es ist aber sehr wahrscheinlich, dass es sich im aktuellen Vorschlag nicht ändern wird.
Verantwortlicher Ausschuss im Parlament: Rechtsausschuss (JURI)
Berichterstatter im Parlament: Nicola Zingaretti (PSE, Italien).
Weitere kommentierende Ausschüsse im Parlament: Industrie, Forschung und Energie (ITRE), Binnenmarkt- und Verbraucherschutz (IMCO), Bürgerrechte, Justiz und Innenpolitik (LIBE).

Die Probleme

Die größten Probleme der Richtlinie bestehen in den Artikeln 3 und 4 (Seite 9 und 10 des Dokuments). Artikel 3 ist weiter oben angeführt. Artikel 4 listet die harten strafrechtliche Maßnahmen auf, die für die in Artikel 3 beschriebenen Handlungen anwendbar gemacht werden sollen. Diese beinhalten Gefängnis- und Geldstrafen, Geschäftsschließungen, Zerstörung von Gütern, die Möglichkeit, durch das Gericht überwacht zu werden und das Verbot, auf öffentliche Unterstützung zurückgreifen zu können.

Schwache Abgrenzung: „vorsätzlich“ und „gewerbsmäßig“

Der Satz „jede vorsätzliche Verletzung […] in gewerbsmäßigem Umfang“ wird viele Menschen glauben machen, die Richtlinie beziehe sich nur auf vorsätzlichen Gesetzesbruch aus Profitgründen.

Nehmen wir zum Beispiel den Anwalt eines Patentinhabers, der versucht, einen Softwareentwickler dazu zu zwingen, seine Software nicht mehr zu vertreiben.
Anwalt: „Hallo. Sie verletzen unser Patent, stellen Sie den Vertrieb Ihrer Software ein.“
Softwareentwickler: „Da muss ein Missverständnis vorliegen. Ich habe kein Patent gelesen, und außerdem ist Softwarefunktionalität in der EU nicht patentierbar.“
Anwalt: „Aber das Europäische Patentamt hat dieses Patent gewährt, und Sie verletzen es.“
Softwareentwickler: „Es ist sehr unwahrscheinlich, dass es einer gerichtlichen Überprüfung standhalten wird.“
Anwalt: „Da Sie vorsätzlich ihre Software geschrieben haben und Ihre Software den Softwaremarkt betrifft, ist Ihre Rechtsverletzung vorsätzlich und gewerbsmäßig – das macht Sie zu einem Kriminellen. Werden Sie nun den Vertrieb ihrer Software einstellen, oder riskieren Sie eine Vorstrafe, die Schließung Ihres Unternehmens, eine hohe Geldstrafe und vielleicht ein wenig Zeit im Gefängnis?“
Softwareentwickler: „… aber meine Entwicklungsarbeit war vorsätzlich, die Rechtsverletzung jedoch nicht. Ich habe noch nicht einmal etwas von diesem dubiosen Patent gewusst.“
Anwalt: „Nun, seit dem Zeitpunkt meiner Anschuldigung der Rechtsverletzung Ihnen gegenüber sind Sie sich dessen jedoch bewusst. Daher ist jede weitere Rechtsverletzung vorsätzlich. Werden Sie jetzt den Vertrieb einstellen?“

Ein einfacheres Beispiel ist der Musiker, der auf der Straße für das Kleingeld der Leute spielt. Die vorgeschlagene Richtlinie stempelt jeden Musiker zum Kriminellen ab, wenn das Lied, das er spielt, urheberrechtlich geschützt ist und ohne einer Lizenz vorgetragen wird. Es macht auch die Person, die den Musiker in die Stadt gefahren hat zum Kriminellen, da sie die Rechtsverletzung unterstützt hat. Leute, die dem Musiker ihr Kleingeld geben oder einfach nur umherstehen und zuhören, könnten dann ebenso Kriminelle sein, da sie den Musiker zum spielen animieren. Und jeder, der die Rechtsverletzung hätte verhindern können, dies aber nicht tat, ist auch ein Krimineller: Er hat die Rechtsverletzung begünstigt. Dieses Beispiel kann sehr nützlich sein, den Menschen klarzumachen, wie aberwitzig der Richtlinientext ist, aber es verdeutlicht nicht die Gefahr für die Softwarefreiheit. Daher ist es nur als erster Schritt für tiefergehende Erläuterungen zu verstehen.

Unverhältnismäßiger Zugang für Rechteinhaber

Der Richtlinienvorschlag gibt den Rechteinhabern Sonderrechte, um die Untersuchung zu beeinflussen:

„Artikel 7
Gemeinsame Ermittlungsgruppen
Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass die betroffenen Inhaber von Rechten des geistigen Eigentums oder ihre Vertreter sowie Sachverständige an den von gemeinsamen Ermittlungsgruppen geleiteten Untersuchungen von Straftaten im Sinne von Artikel 3 mitwirken können.“

Wichtig ist auch Artikel 8 (Seite 11), der aussagt, dass Mitgliedstaaten Verletzungen „geistiger Eigentumsrechte“ auch untersuchen und bestrafen sollen, wenn der Rechteinhaber dies nicht verlangt hat.

Was wir tun können

  • Wir können das Europäische Parlament und den Ministerrat dazu aufrufen, die strafrechtlichen Mittel auf jene Fälle zu beschränken, bei denen die Rechtsverletzung im Zusammenhang mit organisierter Kriminalität steht, oder wo sie ein Gesundheits- oder Sicherheitsrisiko für die Öffentlichkeit darstellt. Organisierte Kriminalität und öffentliche Gesundheit- und Sicherheitsrisiken werden als Rechtfertigung für diese Richtlinie genannt und es erscheint angemessen, die Artikel an die Rechtfertigungen zu knüpfen.
  • Wir können das Europäische Parlament und den Ministerrat dazu auffordern, die strafrechtliche Behandlung „des Versuches einer solchen Rechtsverletzung sowie der Beihilfe und Anstiftung“ aus der Richtlinie zu entfernen. Denn für die meisten, wenn nicht sogar alle Mitgliedstaaten stellt die Richtlinie eine härtere Bestrafung für Anstiftung oder Beihilfe einer solchen Verletzung von „geistigem Eigentum“ dar, als bisher für das eigentliche Delikt auf der jeweiligen nationalen Ebene anwendbar ist.
  • Wir können Druck im Europäischen Parlament aufbauen, diese Richtlinie einfach grundsätzlich abzulehnen. Der Entwurf von Gesetzen ist die Aufgabe der Europäischen Kommission und nicht des Europäischen Parlaments. Nachdem die Kommission den Richtlinienvorschlag an das Parlament übergeben hat, welcher im Grunde aus undefinierten und unklaren Begriffen besteht, wäre es für das Parlament angemessen, den Vorschlag zurückzuweisen, da die Kommission nicht ihre Aufgaben gemacht hat.
  • Wir können im Präzedenzrecht nach existierenden Strafsanktionen für Patent-, Urheber- und Markenrechtsverletzungen suchen. Einige MEPs denken, dass dieser Richtlinienvorschlag lediglich eine Harmonisierung existierender Gesetze ist. In Wirklichkeit existieren aber nur in sehr wenigen Mitgliedstaaten der EU solche Gesetze – und es wäre interessant zu wissen, wie oft diese angewandt werden. Wenn dies alte, selten angewandte Gesetze sind, dann wäre es schwer für jemanden zu argumentieren, dass diese Gesetze europaweit unabdingbar sind.
  • Wir können versuchen, Patente aus der Richtlinie auszuschließen. Dies wäre sehr brauchbar, da es gerade bei Patenten einfach ist, diese unwissentlich zu verletzen. Diese unwissentliche Verletzung würde hier niemanden vor Strafsanktionen schützen, denn „vorsätzlich“ könnte sich hier eher auf die Handlung beziehen, welche zur Rechtsverletzung (schreiben der Software) führte, als die Rechtsverletzung selbst. Selbst wenn man unwissentliche Rechtsverletzungen ausschließen würde, würde dieser Richtlinienvorschlag den Patentinhabern die Macht geben, durch einfaches Informieren des Rechteverletzers ein Vergehen in eine Straftat zu verwandeln. Diese hätte offensichtlich Verwendungsmöglichkeiten auf dem Markt: Einen Konkurrenten kurz vor der Veröffentlichung eines Produkts oder während eines Ausschreibungsverfahrens zu informieren wären zwei Beispiele für einen möglichen Missbrauch.

Notwendige Sofortmaßnahmen

Hoffentlich wird diese Internetseite nützlich sein, um andere zu informieren. Wenn Sie der Meinung sind, dass weitere Informationen hier hinzugefügt werden sollten, dann nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

Viele Mitgliedstaaten besitzen bereits strafrechtliche Maßnahmen für Urheber- und Markenrechtsverletzungen, und einige haben diese sogar schon für Patentverletzungen. Wenn Politiker fragen: „Welchen Schaden haben strafrechtliche Maßnahmen in anderen EU-Mitgliedstaaten hervorgerufen?“, so sollten wir eine Liste mit treffenden Beispielen zur Verfügung haben. Diese Liste muss zusammengetragen werden, und dafür benötigen wir Ihre Hilfe.

via http://fsfe.org/projects/ipred2/ipred2.de.html

IPRED <<wiki.openrightsgroup.org

Contents

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IPRED

The Intellectual Property Rights Enforcement Directive (IPRED) is a long-running proposal by the European Union to increase penalties and ultimately criminalise “commercial” infractions of intellectual property law within the EU.

The directive was originally passed in March 2004 and provided additional confiscatory and subpoena powers to litigants in civil IP cases. Additional legal protection for technical protection measures (TPM) was dropped, as were criminal penalties for IP infringement.

Directive 2004/48/EC of the European Parliament and of the Council (Enforcement Directive or IPRED Directive)

This directive aimed at the harmonisation of national legislations relating to the enforcement of intellectual property rights in order to promote innovation and business competitiveness, safeguard employment, prevent tax losses and destabilisation of the markets, ensure consumer protection and the maintenance of public order. The rights covered by the directive were not thoroughly clear until the clarification made by the EC with the statement 2005/295/EC. The rights concerned are:

  • copyright;
  • rights related to copyright
  • sui generis right of a database maker
  • rights of the creator of the topographies of a semiconductor product
  • trademark rights
  • design rights
  • patent rights, including rights derived from supplementary protection certificates;
  • geographical indications
  • utility model rights
  • plant variety rights
  • trade names, in so far as these are protected as exclusive property rights in the national law concerned

Article 3 of the IPRED directive contains a general obligation for the Member States that must provide for effective, dissuasive, proportionate measures, remedies and procedures necessary to ensure the enforcement of intellectual property rights. However, “those measures, procedures and remedies shall be fair and equitable and shall not be unnecessarily complicated or costly, or entail unreasonable time-limits or unwarranted delays”.

The Directive states that Member States have to ensure that judicial authorities, under certain circumstances, may order a party (in a trial) to present the evidences lying under its control upon request of the opposing party needing these evidences. The same applies to the communication of banking, financial or commercial documents when the infringement is committed on a commercial scale. In presence of reasonably available evidences on the actual or potential infringement of an intellectual property right, the competent judicial authorities may order prompt provisional measures (e.g. taking of samples, physical seizures, etc.) to preserve evidence even before the proceedings. Article 8 provides for a right of information: upon request of the claimant, the competent judicial authorities may order to provide information on the origin of the goods or services that are thought to infringe an intellectual property right and on the networks for their distribution or provision. The order refers to the infringer and/or to any person who:

  • was found in possession of the infringing goods on a commercial scale
  • was found to be using the infringing services on a commercial scale
  • was found to be providing on a commercial scale services used in infringing activities
  • was indicated as being involved in the production, manufacture or distribution of the infringing goods or services

The Enforcement Directive provides also for interlocutory injunctions aimed at preventing imminent infringements or stopping the continuation of infringements of an intellectual property right. In some cases, this continuation can be subject to the lodging of guarantees intended to ensure the compensation of the right holder. These injunctions are issued by the competent judicial authorities at request of the right-holder. In case of an infringement on a commercial scale and if the injured party demonstrates risks affecting the recovery of damages, precautionary seizures can be issued towards “the movable and immovable property of the alleged infringer, including the blocking of his bank accounts and other assets” (art.9.2).

If the goods are found to be infringing an intellectual property right, the competent judicial authorities may order corrective measures that generally are carried out at the expense of the infringer. The measures are issued in respect of the proportionality between the seriousness of the infringement and remedies that must be taken. On the strength of these provisions, the infringing goods can be recalled from the channels of the market, definitively removed or destructed. Moreover, the judicial authorities may order injunctions in order to prohibit the continuation of the infringement. The injunctions may be ordered also against intermediaries whose services have been used by a third party for the infringement of an intellectual property right.

Instead of the measures previously described, pecuniary compensation may be ordered if the infringer “acted unintentionally and without negligence, if execution of the measures in question would cause him disproportionate harm and if pecuniary compensation to the injured party appears reasonably satisfactory” (art. 12). In deciding the merit of the case, the competent judicial authorities set the damages that the infringer has to pay to the right-holder. The damages are calculated taking into account the negative economic consequences (e.g. lost profits) for the right-holder, any unfair profit made by the infringer and, in some cases, other economic factors such the moral prejudice suffered by the right-holder.

IPRED Directive covers the area of the civil and administrative proceedings. By contrast, the provisions do not affect existing European and laws on intellectual property, Member States’ international obligations and national provisions on criminal procedures and penalties in respect of infringement of intellectual property rights.

The Enforcement Directive has been widely criticized by scholars, digital activist and organizations for different reasons. First, the directive would be characterized by a lack of distinction between the different IP rights creating an uniform protection that would lead to a one-size-fits-all approach to enforcement. Moreover, the lack of distinction would characterize also the kinds of infringement, as the failures to define non-commercial and commercial scales prove. Second, the provisions relating to the intermediaries would constitute an excessive burden on the Internet Service Providers (ISPs) that could be forced to disclose the data of potential infringers using their services. This rigid system of IP protection seems to not take into account considerably the right to privacy of citizens and could reduce the use of internet in public spaces. Finally, some argue that the directive seems to ignore the importance of copyright exceptions in permitting a fair dealing of copyrighted works in order to facilitate innovation and access to knowledge. In 2005 the European Commission proposed a new directive (known as IPRED2) aimed to supplement directive 2004/48/EC. This proposal imposed to the Member States to treat as criminal offences all intentional infringements of an intellectual property right on a commercial scale, and attempting, aiding or abetting and inciting such infringements. Widely criticized for its draconian provisions, the proposal has been withdrawn by the Commission in September 2010.

In December 2010, the European Commission launched a consultation aimed at the revision of the IPRED Directive. The consultation has been accompanied by a report that evaluates the application of Directive 2004/48/EC by the Member States. According to some commentators, the EC will propose a new piece of legislation strengthening the enforcement of IP rights but without considering the criticism raised and to opportunity to adapt the IP regime to the new digital era.

IPRED2

IPRED2 was a renewed attempt in 2005 to re-introduce the criminal provisions of the original proposal. It would require that “all intentional infringements of an intellectual property right on a commercial scale, and attempting, aiding or abetting and inciting such infringements, are treated as criminal offences”. It, too, was temporarily postponed for procedural reasons following a European Court case, although it has been reintroduced.

Its official name is “directive on criminal measures aimed at ensuring the enforcement of intellectual property rights”.

June 29th 2006. Both Chambers of the Dutch Parliament (Staten-General) have unanimously concluded that the European Commission has no competence to propose a directive to criminalise intellectual property violations.

European Parliament had its first reading on IPRED2 in April, 2007. It passed the first vote in the European Parliament but did not include its most controversial element, the criminalising of patent infringement.

Executive Summary

The original Commission proposal has been heavily criticized, and much of the concern can be traced to two major lines of analysis. First, many Member States submitted that the proposal went beyond the legislative competence of the European Community. For example, as the Dutch Parliament stated in a letter, the legal means to combat piracy are already available, so the proposal was not justified. Second, almost all position papers written about the proposal characterized it as disproportionate, and noted that it fails to make adequate distinctions between commercial piracy enterprises, legitimate/lawful activities undertaken by business competitors, or even the common activities of ordinary Europeans.

Recommended Action: The Directive is fundamentally flawed. For these reasons, we are united in our belief that the best option would be to reject the directive in its entirety. A second best alternative would be to seek to ameliorate the most egregious impacts of the directive by incorporating legally precise definitions to safeguard legal certainty and proportionality. Even then, a solution must be found for the problem that preliminary rulings take too long for criminal cases.

Wording for this executive summary taken from the FFII/EFF/EBLIDA/BEUC coalition report on the proposal as amended in Strasbourg by the European Parliament at its first reading on Wednesday, 25 April, 2007.

Criticisms

While supposedly aimed only at commercial pirates, IPRED and IPRED2 both have serious chilling effects on ordinary users of technology, as well as open source developers. If you unknowingly infringe a patent or trademark in your work, you may find yourself criminally prosecuted. In the case of copyright infringement, the burden of work to pursue infringers now moves from the rights-holders to law enforcement. If IPRED2 passes, we can envision greater lobbying by powerful copyright industries to transfer police resources to pursuing “intellectual property” crimes.

Current Manoeuvring

The Commission has relaunched a slightly modified version of the directive under the co-decision procedure on 2 May. Originally (July/August 2005), it was proposed by the Commission primarily as a Council framework decision (with only some details put under co-decision). In that case, the European Parliament has little or no legislative power, and the Council must decide with unanimity.

The reason for the original legislative path was that only member states have the competence to decide about criminal law until now (the proposed Constitutional Treaty would change that though). Co-decision is reserved for cases where there is a distortion in the internal market which can be solved using harmonisation.

In autumn 2005, the European Court of Justice however published a ruling regarding an act concerning criminal sanctions for environmental pollution, and decided that this act could/should be under co-decision. The reason was that member states with lax sanctions concerning Environmental crimes would have a competitive advantage over those with strong regulations, so that would disturb the internal market.

The Commission is however now using this ruling everywhere as justification to relaunch directives concerning criminal sanctions under co-decision (since the Council is then less strong, as it only has to approve with a qualified majority in case the Commission agrees with their standpoint). They argue in each case that some sort of harmonisation is required for a better functioning internal market, but in case of this directive they don’t explain at all how that would be the case for IP infringements.

This means that now a) the European Parliament will be a full co-legislator for this directive (and thus can reject it) b) several member states are angry at the Commission for meddling in their criminal law without these member states having veto power in the Council (see e.g. the Dutch Minister of Justice’ statements quoted in our press release)

Additionally, Wednesday the Commission started publicly pressuring member states to accept all regulations related to criminal sanctions (http://www.eupolitix.com/EN/News/200605/f22b375f-238f-4313-b4be-e9b65a18397c.htm):

“Should we wait for another terrorist atrocity before we have effective joint decisions across Europe to fight terrorism?,” he asked.

The IPRED2 directive’s justification indeed stresses threats to national governments and organised crime.

Quotes

Ross Anderson, Chair of FIPR and Professor of Security Engineering at Cambridge University:

Whitehall spin-doctors are telling us that the Government will foster the creative industries, but the IPR Enforcement Directive will have exactly the opposite effect. It will interfere with enterprise and choke off competition. It will push up prices for consumers at a time of rising global inflation, and do particular harm to the software and communications industries. It will also harm universities, libraries and the disabled.”

Said Terri Dowty, Director of Action on Rights for Children and member of FIPR’s Advisory Council:

We have already seen the kind of pressure that companies are prepared to exert on the parents of children who download music without due thought. We fear that they would not baulk at mounting criminal prosecutions of children.
“It is monstrous that a ten-year old (or an eight-year old in Scotland) could be criminalised by the careless download of files. Children often assume that if something is available it must also be legitimate, and it is unreasonable to expect parents to monitor their every action — and most will not have the specialist knowledge to understand whether or not a particular download will be a crime.”

Said Nicholas Bohm, FIPR’s General Counsel:

“Criminalising patent and other IPR infringement could expose a range of business advisers (accountants, lawyers, bankers) to threats of prosecution as accessories if a company involved in a deal they were arranging or implementing was subject to an infringement complaint.”

Links

Groups

FFII working group

News

IPRED2 news

Documents

IPRED: Schwedens Provider widersetzen sich <<tomshardware.de

12:50 – Donnerstag, 30. April 2009 von Thomas Kretschmann – quelle: Tom’s Hardware DE

Seit 1. April gilt in Schweden das Anti-Piraterie-Gesetz »IPRED«, das die Herausgabe von Kundendaten durch die Provider an die Medienindustrie vorsieht. Doch die dortigen ISPs machen nicht mit: Sie löschen die Daten sofort.

Anfang April ging der Datenverkehr in Schweden deutlich zurück (siehe »Schweden surft auf Sparflamme«). Grund dafür war das Inkrafttreten der EU-Richtlinie IPRED (Intellectual Property Rights Enforcement Directive). Dieses Anti-Piraterie-Gesetz sieht vor, dass die Internet-Provider auf richterliche Anordnung Kundendaten herausgeben müssen. Weitergeleitet werden die Informationen dann an die Rechteinhaber, beispielsweise Vertreter der Musikindustrie, um Identität mutmaßlicher Urheberrechts-Verletzer festzustellen diese anzuklagen.

Während die PirateBay-Betreiber mit ihrem IPREDator ihren Kunden einen kostenpflichtigen VPN-Service anbieten, um das Ausspähen von P2P-Verbindungen und -Daten zu unterbinden (siehe »Großer Erfolg für Schwedens IPREDator«), wehren sich die schwedischen Internet-Provider auf ihre eigene Weise gegen die Datenweitergabe: Sie speichern die Kundendaten nicht mehr, sondern löschen sie.

Wie unter anderem Pressetext meldet, speichert nach den Providern All Tele und Bahnhof auch Tele2 nun keine IP-Adressen mehr. »Bisher haben wir einige Informationen zu den jeweiligen IP-Adressen unserer Kunden für interne Zwecke gespeichert. Die Integrität dieser Daten ist jetzt aber durch die IPRED gefährdet«, wird Tele2-Chef Niclas Palmstierna zitiert.

Das Löschen beziehungsweise das Nicht-Vorhalten von Kundendaten verstößt nicht gegen geltendes Recht: »Im Gesetz ist nicht ausgeführt, was wir speichern müssen, lediglich, was wir nicht speichern dürfen«, so Palmstierna. Liegen keine Daten vor, kann auch nichts weitergegeben werden.

Das Verhalten der ISPs stößt bei der Medienindustrie beziehungsweise deren Vertretern freilich auf wenig Gegenliebe: »Jeder im Parlament hat unter der Annahme gehandelt, dass die ISPs sich gegenüber dem Gesetzgeber loyal verhalten und nicht von Rechtsbrüchen profitieren wollen«, so Peter Danowsky, der Anwalt des Branchenverbandes IFPI (International Federation of the Phonographic Industry). Er wird für den Fall, dass sich noch weitere Provider dem Trend anschließen, noch härtere Gesetze fordern

The Criminal Measures IP Directive: Criminalizing the industry <<ipred.org

The European Commission has proposed a directive to combat piracy and other infringements of “intellectual property rights” (IP-rights), such as patents, copyright and trade marks. While it does make sense to combat clear cases of piracy, it is nonsense to combat other infringements than such clear cases, with criminal measures. These other infringements occur during normal commercial business conduct, civil courts decide on them. The Commission criminalises the industry, inhibits the desired freedom to act in the market. Decent people can be treated as organised criminals.

A badly drafted Commission proposal was matched by badly drafted European Parliament amendments, and an amendment changed after the vote. The proposal is now in the hands of the Council.

Behind closed doors the EU, US and Japan negociate an Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA), with much the same content, or even worse. See our ACTA page.
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Die Köpfe hinter ACTA in der EU-Kommission <<fm4.orf.at/stories

9. 2. 2012 – 09:00 Uhr

Handelskommissar Karel de Gucht und Michel Barnier (Binnenmarkt) treiben das umstrittene Abkommen voran. Die für “geistiges Eigentum” zuständige Juristin der Kommission war bis 2004 Toplobbyistin der Musikindustrie.

Er sei von den Protesten gegen ACTA nicht beeindruckt, versicherte De Gucht am Mittwoch den EU-Parlamentariern. Sein Handeln erweckte allerdings einen gegenteiligen Anschein: De Gucht hatte alle Fraktionen zu dringenden Gesprächen gebeten. Nacheinander und natürlich hinter verschlossenen Türen, wie es dem Ungeist dieses Abkommens, dessen Text jahrelang strikt geheim gehalten worden war, entspricht.

Die Proteste in Polen, Tschechien, der Slowakei und neuerdings auch in Lettland hatten zu eiligen Distanzierungen der jeweiligen Regierungen geführt, was wiederum hinter den Kulissen von Brüssel einige Hektik ausgelöst hat. Ein Land könnte nämlich genügen, um das gesamte, umstrittene “Anti-Piraterie”-Abkommen zu Fall zu bringen.

ACTA und IPRED

Noch ist ACTA im EU-Parlament gar nicht richtig angekommen, schon geht es Schlag auf Schlag. Die EU-Kommission hat vor wenigen Tagen eine “Roadmap” zur Novellierung der Richtlinie zur “Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte” (IPRED) veröffentlicht. In diesem Fahrplan ist exakt jenes Kapitel enthalten, das bereits vor Längerem aus ACTA gestrichen werden musste, weil es dafür offenbar keinen Konsens gab: das Kapitel zum Internet.

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Content Allianz fordert rasche Umsetzung von ACTA <<internet-law.de

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0 – 17.2.12

Die Deutsche Content Mafia Allianz hat die Bundesregierung aufgefordert, das umstrittene völkerrechtliche Abkommen ACTA  ohne weitere Verzögerung umzusetzen. Dieser Allianz gehören u.a. der Bundesverband der Musikindustrie, die Spitzenorganisation der Filmwirtschaft (SPIO), die GEMA, ARD und ZDF, der Börsenverein des Deutschen Buchhandels sowie der Verband Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT) an.

Bei der Lektüre dieser lobbyistischen Pressemitteilung muss ich einmal mehr feststellen, dass die Vorstellungen darüber, wie eine zukunftsorientierte Reform des Urheberrechts aussehen muss, gar nicht weiter auseinandergehen könnten. Man hat unweigerlich den Eindruck, dass die Content-Industrie die bestehende Legitimationskrise des Urheberrechts schlicht ignoriert. Es ist genau diese Geisteshaltung, die die immer wieder beklagten Krisen der Musikindustrie und der Verlage maßgeblich mitverursacht hat. Die mangelnde Kreativität einer Branche, die davon lebt, mit der Leistung Kreativer Geld zu verdienen, ist vielleicht ihr größtes Problem.

Und mit Blick auf die gebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ARD und ZDF, die ebenfalls meinen, in das Horn der Urheberrechtslobbyisten blasen zu müssen, hat mich vorher gerade ein Tweet des Kulturschaffenden Alexander Lehmann zum Nachdenken angeregt.

Wieso setzen sich eigentlich genau die für ein gestriges Urheberrecht ein, die von einer Art “Kulturflatrate” leben? #ARD #ZDF #GEZ

Eine berechtigte Frage, über die Frau Piel und Herr Schächter vielleicht auch einmal nachdenken sollten.

posted by Stadler at 16:46

3 Kommentare »

  1. Die Antwort auf die Frage ist relativ einfach: Die Teilnahme von ARD und ZDF an der Deutschen Content Allianz und den damit verbundenen Farcen ist eine Art Nichtangriffspakt zwischen ÖR und Privaten.

    Kommentar by Marcel Weiß — 17.02, 2012 @ 16:55

  2. “Die mangelnde Kreativität einer Branche, die davon lebt, mit der Leistung Kreativer Geld zu verdienen, ist vielleicht ihr größtes Problem.”

    Ein sehr schöner Satz, der die gesamte Tragödie auf den Punkt bringt. Ich würde sogar so weit gehen und das “vielleicht” weglassen.

    Kommentar by Arnulf — 17.02, 2012 @ 17:39

  3. ARD und ZDF kaufen Filme ein von der internationalen Content Industrie, und dabei ist die Verhandlungsbasis sicher nicht so wie wir uns das bei Kunde und Verkäufer vorstellen. Wer Filme kaufen will, ist eher Bittsteller (“Du nimmst das ganze Paket oder kriegst gar nichts!”).

    Außerdem, die Content-Industrie ist kurz vor dem Ziel und sieht, dass die Felle davon schwimmen, also müssen sie zur Eile drängen, weil sie wissen, dass aufgeklärte Abgeordnete anders handeln könnten als ihnen lieb ist.

    Hinter ACTA steckt mehr als der Text und weismachen will. Vielleicht ist doch ein wenig der ACTA-Hysterie berechtigt?

    Kommentar by Frank — 17.02, 2012 @ 18:18

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Hinweis: Gesetzes- und Rechtsprechungszitate werden automatisch über dejure.org verlinkt

via http://www.internet-law.de/2012/02/content-allianz-fordert-rasche-umsetzung-von-acta.html

Anonymous: Warungen an US-Regierung wegen ACTA <<gulli.com

Das Internet-Kollektiv Anonymous nahm in der Nacht mehrere Websites der US-amerikanischen Regierung unter Beschuss. Auch heute waren Teile der Website der Federal Trade Commission nicht erreichbar. Anlass dafür scheint ACTA zu sein. Anonymous drohte aber auch, dies würden nicht die einzigen Angriffe bleiben.

Über den Twitter-Account @AnonymousIRC wurde unter anderem verbreitet, man habe den Server hinter business.ftc.gov übernommen und die darauf befindlichen Daten gelöscht. Bevor die Daten gelöscht wurden, wurde die Website aber anscheinend defaced und mit einem humorvollen Youtube-Video sowie einer Botschaft der Hacker gegen ACTA versehen. In dieser Nachricht wird unter anderem der Twitter-Account @AnonymousIRC genannt. Dieses Video und die Nachricht sind allerdings nur noch über eine Version im Cache verfügbar, da die eigentliche Website nicht mehr erreichbar ist.

Diese Angriffe sind an sich nicht neues, stehen aber in diesem konkreten Fall in Zusammenhang mit dem umstrittenen internationalen Handelsabkommen ACTA. Auch wurde die Occupy-Bewegung erwähnt.

In der Nachricht wird scherzhaft darauf Bezug genommen, dass sich viele Leute davor fürchten, dass unter ACTA Websites zensiert und abgeschaltet werden könnten. So heißt es: “Don’t like it?… So, how’s it feel when your entire site is jack-hammered off the internet? Do tell!” Auch wurde Bezug auf die Kampagne #AntiSec genommen. Man werde “systematisch alle bösen Firmen und Regierungen aus [unserem] Internet entfernen”, und es würde “Feuer regnen auf die Feinde der freien Meinungsäußerung, Privatsphäre und des Internets”, sollte ACTA verabschiedet werden.

Es bleibt also abzuwarten, wie weiter vorgegangen wird. Man sollte die Drohungen aber ernst nehmen, dass weitere Angriffe folgen könnten.

Was meint die Community dazu? Ist das einfach nur dumme Erpressung oder ist das wipen eines Servers eine berechtigte Form des Protests, um seinen Unmut zum Ausdruck zu bringen?

via http://www.gulli.com/news/18173-anonymous-warungen-an-us-regierung-wegen-acta-2012-02-17

PIRATEN fordern: ACTA ablehnen und Debatte um modernes Urheberrecht beginnen! <<xing.com

Die Piratenpartei begrüßt, dass sich nun endlich auch die europäischen Institutionen demokratischen Richtlinien verpflichtet sehen und die Proteste des europäischen Souveräns ernst nehmen.

Einem geleakten Protokoll einer Sitzung führender Köpfe der EU-Kommission ist Spannendes zu entnehmen: Angesichts der »starken Mobilisierung« gegen das Abkommen vonseiten »gewisser Bürgerrechtsorganisationen und Internet-Bewegungen« soll ACTA nun durch den Europäischen Gerichtshof auf Vereinbarkeit mit EU-Recht geprüft werden.

»Es ist schön zu sehen, dass die Bemühungen und der Einsatz breiter gesellschaftlichen Schichten für ihre Grundrechte und deren Erhalt nicht vergebens sind. Die ersten Äußerungen vonseiten der EU-Kommission und Herrn De Gucht, die Proteste seien ungerechtfertigt und die Demonstranten unwissend, waren eine Frechheit«, so Christopher Lang, Bundespressesprecher der Piratenpartei Deutschland. »Die EU-Kommission muss nun zügig ihre Lehren aus dem Geschehen rund um den Fall ACTA ziehen. Es ist immerhin schon ein Schritt in die richtige Richtung, seine Fehler zu erkennen und einzugestehen.«

»Internationale Verträge müssen von Beginn an rechtsstaatlich auf sicheren Füßen stehen. Geheime Verhandlungen wie bei ACTA sind des demokratischen Prozesses unwürdig. Es fehlt dennoch weiterhin eine transparente Beteiligung der Nutzer und Kreativen. Mit ACTA werden einseitig die Begehren der Content-Industrie befriedigt, veraltete Verwertungsrechte verteidigt und Pfründe gewahrt. Unsere Informationsgesellschaft braucht jedoch ein neues, modernes Urheberrecht, das Kreative und Nutzer in den Mittelpunkt stellt. Diese Diskussionen wollen wir PIRATEN jetzt europaweit führen«, erklärt Lang weiter.

Ein Programmpapier als Ausgangspunkt für ein neues Urheberrecht, welches die Interessen der Urheber selbst in den Mittelpunkt stellt und die Interessen der Allgemeinheit ebenfalls berücksichtigt, hat die Piratenpartei auf dem letzten Bundesparteitag in Offenbach beschlossen.

Die Piratenpartei erwartet weitere »Fälle«, in denen es ein ähnliches Aufbegehren gegen Entscheidungen der EU-Kommission geben wird – INDECT, TPP und IPRED sind nur einige wenige Beispiele.

http://www.piratenpartei.de/Pressemitteilung/piraten-fordern…

via https://www.xing.com/net/piratenpartei/news-394537/piraten-fordern-acta-ablehnen-und-debatte-um-modernes-urheberrecht-beginnen-39783982/

Bye, bye, privacy. Canada introduces online-spying bill <<rt.com

Published: 15 February, 2012, 03:04

A person wears a Guy Fawkes mask while using an Apple iPhone at the Occupy Toronto movement in Toronto. (REUTERS/Mark Blinch)

A person wears a Guy Fawkes mask while using an Apple iPhone at the Occupy Toronto movement in Toronto. (REUTERS/Mark Blinch)

TAGS: Law, Internet, Information Technology, North America

 

Move over, SOPA and say your prayers, PIPA. There’s a new bill in the works that, if passed, will pull the plug on how the Internet is used in Canada.

Lawmakers in the Great White North are debating a bill that will pulverize what’s left of online privacy for Canucks.

The Investigative Powers for the 21st Century Act (Bill C-51) is legislation that isn’t new to Canadian Parliament, but after a series of additions and other changes, lawmakers there are expected to begin discussion on it this week. If passed, law enforcement there will be able to monitor all Internet and telephone activity from anyone, anywhere in the country, without having to obtain a warrant.

According to the Calgary Herald out of the province of Alberta, a Conservative-majority government is likely to pass the bill.

Vic Toews, Canada’s minister of public safety, thinks the bill is necessary for the welfare of the nation. “We are proposing to bring to measure, to bring laws into the twenty-first century and provide police with the lawful tools that they need,” he pleads.

Opponents of Toews, however, say that the bill will do far more harm than good.

“I know the criminal justice system is constantly looking for information about criminals, child pornographers etc, but at the same time it seems like an invasion of everyone’s personal information,” University student Jared Exner tells CTV. He’s used the Internet his whole life and is aware of legislation already in place to thwart such things as child pornography. If Bill C-51 is passed, however, anyone operating on the Web or on a mobile device in Canada will be subject to instantaneous, no-questions-asked surveillance.

Towes insists that it’s an issue that’s either black or white. Canadians, says the minister, “can either stand with us or with the child pornographers.”

In an earlier form, the bill died in Parliament along with a provision that allowed “warrantless access” for authorities. A campaign managed to help kill that addendum, but it is back once again. If passed, authorities will be able to view anything, anytime, and some fear that it was install Big Brother over all too broad of a medium.

“It could include anything from email addresses to IP addresses and cellphone-identified numbers,” University of Ottawa law professor Michael Geist tells the Winnipeg Free Press. “The ability to use that kind of information in a highly sensitive way without any real oversight is very real.”

By forcing Internet and cell providers to handle IP addresses, profiles can be constructed of any Canuck that details practically every move they make online. Geist thinks of that as way too encompassing of a regulation and questions why it is even needed.

“One thing (the government) has never provided is the evidence to show how the current set of laws has stymied investigations or created a significant barrier to ensure that we’re safe in Canada,” he adds.

Others fear that if Canadian officials have the power to monitor in real-time without warrants, the all-watching eye will seemingly cease civil liberties.

“How can we trust them not to use private information to intimidate law abiding Canadians to protest a pipeline, or protest pension cut?” asks Francis Scarpaleggia, a Liberal MP for Lac-Saint-Loius. Like Exner, Scarpaleggia is opposed to the bill. New Democratic Party member and digital critic Charlie Angus also is against it, and warns Parliament that, if passed, it will turn each Canadian’s cell-phone into “an electronic prisoner’s bracelet.”

“I say to Vic Toews, ‘Stop hiding behind the boogey man. Stop using the boogey man to attack the basic rights of Canadian citizens,’” adds Angus. “Is Vic Toews saying that every privacy commissioner in this country who has raised concerns about this government’s attempt to erase the basic obligation to get a judicial warrant, is he saying that they’re for child pornography?”

Nearly 100,000 Canadians have so far signed a “stop online spying” petition started by openmedia.ca, a net neutrality lobby group.

via http://rt.com/usa/news/bye-canada-bill-internet-335/

Technische Hilfe für Nahost-Diktaturen ››fm4.ORF.at

15. 2. 2012 – 18:30

 

Während in Bahrain wieder für Demokratie demonstriert wird, werden in Dubai die Spezialeinheiten der Gewaltregimes rundum von europäischen Firmen mit Überwachungstechnik aufgerüstet und trainiert.

 

Am 14. Februar 2011 waren die ersten Truppenkontingente aus Saudi-Arabien in Bahrain eingetroffen, die das Ihre dazu beitragen sollten, die Proteste gegen das absolutistisch regierende Herrscherhaus al Sabah gewaltsam niederzuschlagen. Am 15. kamen dann erst Tränengas und Blendgranaten zum Einsatz, dann wurde mit scharfer Munition auf unbewaffnete Demonstranten geschossen und der besetzte Perlenplatz in der Hauptstadt Manama geräumt.

Ein Jahr nach dem blutigen Valentinstag auf dem Perlenplatz haben Anonymous-Aktivisten die Websites des Herrscherhauses und der Regierung angegriffen. Ebenso attackiert wurden amerikanische Erzeuger von Tränengasgranaten und Überwachungsequipment, die angeblich in Bahrain zum Einsatz kommen.

Tränengas online

Laut den “Bekennerschreiben” hatte man die Sites bereits seit längerem unter Kontrolle. Nun sei man hinter jenen Kunden her, die dort online Tränengas und anderes bestellt hätten, hieß es in dem Anonymous-Schreiben, das wie üblich im sozialen Netzwerk Pastebin.com abgelegt wurde.

In Syrien geht derweil das Morden weiter während das Assad-Regime zum wiederholten Male Reformen hier und Demokratie dort verspricht. Die Gegner werden wiedereinmal als Terroristen denunziert

Im benachbarten Dubai trainieren derweil die Techniker und Instrukteure vor allem von europäischen Firmen wieder Polizei, Geheimdienste und Militärs der Region darin, wie man Regimegegner online identifiziert und aus sozialen Netzwerken fischt.

Soziale Netzwerke

In Dubai ist am Montag wieder die jährliche Überwachungsmesse ISS World MEA angelaufen, Business as usual, sozusagen. Den Konferenztrack zu “Social Networks”, die diesmal im Zentzrum des Programmes stehen, eröffnet IBM – einer der wenigen großen Namen auf der Referentenliste – dann kommen die “üblichen Verdächtigen” zum Zug.

Wie Bloomberg aktuell berichtet, ist in Syrien bisher nicht bekanntes Überwachungsgerät zum Vorschein gekommen. Die Syrer benutzen ein Produkt namens “SMS defence” der irischen Firmen Cellusys benutzt um SMS mit unerwünschten Texten zu blockieren. E$igentlicher Zweck dieser FRirewall wäre es, Spam zu blocken und SMS Abzocke zu verhindern.

Ein Produktmanager der Münchener Firma Trovicor trägt über “Social Network Monitoring and Analysis” vor und “wie man neue Einsichten gewinnt”.

“Effiziente Massenüberrwachung”

Die ebenfalls deutsche ATIS Systems schult Interessierte in der “Forensik von Web-2.0-Applikationen”. Beiden Vorträgen ist gemein, dass sie auf der ohnehin unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfindenden ISS zusätzlich beschränkt sind: “Nur für Strafverfolger und Geheimdienst-Analysten” (“Law Enforcement and Intelligence Analysts”). Und noch etwas haben sie gemeinsam: Die Agenda nennt ihre Namen nicht.

Was da genau seit Montag trainiert wird, beschreibt der Titel des Vortrags von Simone Benvenuti wohl am besten: “Erforschung von Mobilen IP-Netzwerken: ein effizienter Ansatz zur Massenüberwachung des Web”. Dieses Knowhow wird den Trainees – Polizei, Militärs und Geheimdienstleuten – aus den Diktaturen, absolutistischen Monarchien und sonstigen Gewaltherrschaften des Nahen und Ostens und Afrika vermittelt.

Die Produktpräsentationen der meisten im Artikel erwähnten europäischen Firmen wurden Anfang Dezember in WikiLeaks veröffentlicht und sind dort en Detail nachzulesen.

Ein Sortiment IMSI-Catcher

Das Hauptquartier dieses laut Selbstbeschreibung “führenden Unternehmens im Überwachungsmarkt” RCS s.A ist in Italien, mit Niederlassungen in Spanien und Frankreich. Aus der benachbarten Schweiz kommt einer der Sponsoren der Überwachungsshow zu Dubai, der schon im Vorfeld für etwas Wirbel gesorgt hat.

Die Firma Neosoft hält in Dubai ein umfassendes Sortiment der verschiedensten IMSI-Catcher feil. Die IMSI ist die “International Mobile Subscriber Identity”, eine eindeutige Kennung für jeden Handybenutzer. Diese tragbaren oder in Fahrzeuge verbauten Geräte funktionieren folgendermaßen, notwendigerweise verkürzt dargestellt.

 

Wie IMSI-Catcher funktionieren

 

Sie simulieren eine GSM-Basisstation, ziehen alle Handys aus der Umgebung an sich, und identifizieren das Zielhandy anhand seiner IMSI-Kennung.

Die in einer Nacht- und Nebelaktion verabschiedete Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz von 2007 sah unter anderem die Ansschaffung von “IMSI-Catchern” zur Auffindung “verirrter Wanderer” für Österreichs Polizeibehörden vor.

Dann schaltet der Catcher erst einmal die Verschlüsselung ab, schleift andere Handys durch zur nächsten Basisstation und schneidet bestimmte Telefonate mit. Andere Varianten des Geräts werden bei polizeilichen Zugriffen zur operativen Peilung eingesetzt, denn Kreuzpeilungen über die Masten sind zwar möglich, dauern aber zu lange und sind nicht genau genug.

 

Verirrte Tourengeher

 

Das angepeilte Handy wird dann veranlasst, ständig mit voller Leistung zu senden, dann erfolgt der Zugriff.
Die Firmas NeoSoft ist einer der Sponsoren der ISS World Middle East Africa und nach eigener Beschreibung auf “auf Opfersuche und Bergung bei Terrorangriffen und Naturkatastrophen” spezialisiert.

Sämtliche Trainings der ISS World MEA die am Mittwoch Abend mit einem geselligen Beisammensein zu Ende geht.

Wir erinnern uns: Nach der vorletzten Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes 2007 wurden auch in Österreich derartige Geräte angeschafft, um “verirrte Tourengeher” orten zu können. Von spektakulären Rettungen in Not geratener Bergsteiger durch IMSI-Catcher hat man seitdem allerdings nichts gehört.

 

Am Beispiel Iran

 

Die Münchener trovicor hat nach dem Skandal im Iran von Nokia-Siemens die gesamte Überwachungssparte übernommen. Diese Monitoring Centers” für Telefonienetze wurden nachweislich dafür eingesetzt, die iranische Demokratiebewegung niederzuschlagen.

Im Jahr 2009 erfuhren dann mehrere FuZo-Berichte aus dem Jahr 2008 über den Export von “Monitoring Centers” der Firma Siemens in den Iran eine offizielle Bestätigung.

Nimmt man allein diese beiden Zugänge – Massenüberwachung sozialer Netzwerke ѕowie der Mobiltelefonie – so hat man bereits die meisten der im arabischen Frühling an den Tag gekommenen Repressionsmaßnahmen vor sich. In Tunesien wie in allen anderen Staaten hatten die Regimes ihre Bürger genau damit drangsaliert.

Erst wurden sie meist über Facebook ausgeforscht, dann bedroht, verhaftet und mit den eigenen Telefon- und Bewegungsprotokollen konfrontiert.

 

Trojaner gegen Demokratie

 

In Tunesien und anderen Ländern wurden zudem die PCs von Regimegegnern angegriffen und mit Schadsoftware (Exploits, Trojanern) verseucht. Diese Methode wendet China seit Jahren nachweislich und regelmäßig vor allem gegen Dissidentengruppen von Exiltibetern und anderen Regimegegnern an.

 

Huwaei und ZTE

 

Auch die langjährigen Aussteller Ericsson und Nokia Siemens sind in Dubai nicht dabei, ihren Platz nehmen in Dubai die chinesischen Telekom-Netzwerkausrüster Huawei und ZTE Telecom ein.

Ob die Nahost-Ausgabe der weltweiten Überwachermesse ISS auch in diesem Jahr gehackt wurde, wird sich in den kommenden Tagen weisen. Während der letzten beiden Jahre war es Aktivisten und Journalisten ja gelungen, die Messe unerkannt zu besuchen. Die spektakuläre Veröffentlichung der “Spyfiles” durch WikiLeaks war eines der Resultate davon.

Und derlei Schadsoftware bietet denn auch ein anderer ISS-Sponsor an, nämlich die französische Firma Vupen. Die deutsche DigiTask, deren “Staatstrojaner”
vom Chaos Computer Club analysiert und veröffentlicht wurde, fehlt heuer.

Die Besitzer der Schweizer NeoSoft AG sind drei russische Staatsangehörige. Die auf Massenüberwchung des Web spezialisierte italienische RCS ist im sozialen Netzwerk LinkedIn recht übersichtlich abgebildet.

via Technische Hilfe für Nahost-Diktaturen – fm4.ORF.at.

Parlamentarische Anfragen INDECT ››europarl.europa.eu

20. Juni 2011 E-006026/2011

Anfrage zur schriftlichen Beantwortung an die Kommission

Artikel 117 der Geschäftsordnung Martin Ehrenhauser (NI)

Betrifft: Indect — Audy-Bericht

Antwort(en)

Am 8. Juni 2011 hat das Europäische Parlament einen Bericht über die Zwischenbewertung des 7. Rahmenprogramms der Europäischen Union für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration angenommen.

Darin wird die Kommission unter Punkt 27 aufgefordert, alle Unterlagen im Zusammenhang mit Indect zur Verfügung zu stellen.

1. Wird die Kommission der Forderung des Europäischen Parlaments nachkommen? Falls ja: Wann wird die Kommission die entsprechenden Unterlagen zur Verfügung stellen und in welcher Form? Falls nein: warum nicht?

2. Darüber hinaus wird ein klares und strenges Mandat für das Forschungsziel, die Anwendung und die Endanwender von Indect gefordert. Wie steht die Kommission dieser Forderung gegenüber?

3. Wird die Kommission das Mandat entsprechend der Forderung des Europäischen Parlaments ändern? Falls ja: wann und wie? Falls nein: warum nicht?

via Schriftliche Anfrage – INDECT – Audy-Bericht – E-006026/2011.

07.12.2010: Menschensuchmaschine des Polizeistaats ››Tageszeitung neues deutschland

Von Marian Krüger 07.12.2010 / Inland

Auf EU-Ebene wird an einem vernetzten Überwachungssystem geforscht. Die Bundesregierung weiß von nichts

via 07.12.2010: Menschensuchmaschine des Polizeistaats (Tageszeitung neues deutschland).

IPRED das ist ACTA² ››Piratenpartei Braunschweig

vom 15.02.2012 in Internet und Medien, Themen, Urheberrecht, Wirtschaft

Gerade beschäftigen wir uns noch mit ACTA und gehen zusammen mit 100.000 anderen Bürgern in Deutschland auf die Straße, da entsteht unter unseren Augen eine noch größere Bedrohung für die Informationsfreiheit:

IPRED (Intellectual Property Rights Enforcement Directive), die Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte an immateriellen Gütern

EU KomissionDie EU-Kommission hat bereits einen Zeitplan zur Novellierung von IPRED veröffentlicht. Aber was genau verbirgt sich dahinter? IPRED stellt eine Erweiterung zu ACTA dar, die den verwendeten Begriff “geistiges Eigentum” enger fassen und die Kontrolle der Inhalte im Internet festlegen soll. Mit IPRED soll ein schärferes Vorgehen gegen Webseiten mit urheberrechtlich geschützten Inhalten ermöglicht werden. Wie das konkret geschehen soll wird noch nicht beschrieben, stattdessen wird auf eine Initiative für ein Notifizierungs- und Handlungssystem gegen illegalen Online-Content verwiesen.

Dabei beinhaltet der Entwurf einige durchaus sinnvolle Ansätze. So sollen beispielsweise endlich EU-weit klare Regelungen zur Herausgabe von Daten durch Provider geschaffen werden. In Deutschland sind diese bereits zivilrechtlich festgeschrieben. Außerdem sollen die Rechteinhaber für eine Genehmigung zur Datenabfrage das “gewerbliche Ausmaß” von Rechtsverletzungen nachweisen müssen, um sicherzustellen, dass statt gegen “individuelle Verbraucher” nur gegen “professionelle Fälscher” vorgegangen wird. Leider wurde auch hierbei versäumt, die Grenze zwischen einem gewerblichen Ausmaß und einer privaten Nutzung zu definieren.

Wenn es nach Brüssel geht, sollen kleine und mittlere Unternehmen, die Opfer von (Raub)kopien ihres geistigen Eigentums werden, zivilrechtliche Abhilfsmaßnahmen im Schnellverfahren zur Seite gestellt werden. Dazu sollen auch einstweilige Verfügungen, Schadensersatzzahlungen oder andere Ausgleichsmittel gehören, wie sie in der Form und Umsetzung bereits in den ACTA Papieren zu finden sind.

Die Kommision erwägt zudem noch weitere Möglichkeiten um Raubkopien im Internet gänzlich zu unterbinden und zu diesem Zweck die “Kooperation zwischen Zugangsanbietern (Internet Providern) und Rechteinhabern” zu verbessern. Dabei wird, wieder einmal, die “abgestufte Erwiederung”, wie sie auch vom Bundeswirtschaftsministerium postuliert wird, in den Raum gestellt. Mit anderen Worten: Die europaweite Einführung von “Three strikes” wird gefordert. Das bedeutet, dass nach zwei Vergehen, die leicht bestraft werden (in der Regel mit Verwarnungen), beim dritten Mal eine drastische Strafe folgt. In diesem Fall handelt es sich um den Entzug des Grundrechts auf Internetzugang für eine bestimmte Zeit. Denn wie die für Medienfragen zuständigen Minister der Mitgliedstaaten des Europarates in der Abschlusserklärung ihres Treffens vom 28. bis 29. Mai 2009 in Reykjavik feststellen: “Der Zugang zu [Internetdiensten] betrifft ebenso die Menschenrechte und Grundfreiheiten wie die Ausübung demokratischer Bürgerrechte”.

Das Fatale ist, dass dieser Entzug des Internetzugangs durch die oben erwähnte “Kooperation zwischen Zugangsanbietern und Rechteinhabern” erfolgen soll, also auf Zuruf durch die Rechteinhaber und ohne einen Gerichtsbeschluß. Das bedeutet im schlimmsten Fall eine Umkehr der Beweislast, möchte ein Betroffener seinen Internetzugang zurück haben, muss er dagegen klagen und seine Unschuld beweisen. Hier gilt nun nicht mehr das Prinzip der Unschuldsvermutung. Stattdessen wird erneut versucht, jeden einzelnen Bürger unter einen Generalverdacht zu stellen und zu kriminalisieren.

Im deutschen Rechtssystem ist die Unschuldsvermutung nicht explizit niedergelegt. Sie ist jedoch nach einhelliger Auffassung eine zwingende Folge des Rechtsstaatsprinzips des Artikel 20 Grundgesetz. In Artikel 6 Absatz 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention heißt es: “Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig“. Eine ähnliche Formulierung ist in Artikel 11 Absatz 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948 zu finden).

Die Kommision will jetzt eine Folgenabschätzung durchführen um die Verhältnismäßigkeit der Ansätze zu prüfen. Im September soll dann ein offizieller Vorschlag der Richtlinie folgen.

Jetzt ist genau der richtige Zeitpunkt, um sich nicht nur gegen ACTA zu stellen, sondern um dem Europäschen Parlament und der Bundesregierung zu zeigen, dass kein Regelungswerk, das die Informations- und Meinungsfreiheit in Gefahr bringt, von den Bürgern akzeptiert werden wird.

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getaggt mit: ACTA, IPRED

geschrieben von: Oliver Schönemann

via IPRED das ist ACTA² « Piratenpartei Braunschweig.

AnonAustria: Polizei stürmt falsche Wohnung ››futurezone.at

Auf der Suche nach dem unter dem Namen “The_Dude” bekannten Mitglied von AnonAustria, dem Verhetzung vorgeworfen wird, tappt die Polizei weiter im Dunkeln. Im Rahmen der Ermittlungen kam nun ein weiteres Mal ein vollkommen Unbeteiligter zum Handkuss. Bei einem Treffen mit der futurezone berichtet der betroffene Michael R., wie die Beamten schwer bewaffnet seine Wohnung stürmten und wonach er bei der Einvernahme befragt wurde.

26. Jänner 2012: Frühmorgens um 6.45 Uhr klingelt es an der Wohnungstür von Michael R. Durch den Spion an der Tür sieht R. einen Mann in Installateurs-Montur und öffnet. “Wir sind vom Notfallsdienst, es gibt einen Wasserschaden”, sagt der Mann und deutet mit der Hand zur Seite. Michael R. tritt darauf hin einen Schritt aus der Wohnung hinaus und findet sich im nächsten Moment fixiert von zwei Beamten am Treppengeländer wieder.

“Zuerst wusste ich überhaupt nicht, was los ist”, erzählt Michael R. beim Treffen mit der futurezone. Sein erster Gedanke: “Wollen die mir die Wohnung ausräumen?” Erst als einer der Beamten seinen Ausweis vorzeigt, ist klar: hier ist eine Mannschaft des BVT (Bundesamt für Verfassungsschutz und Terorrismusbekämpfung) ausgerückt, um eine Hausdurchsuchung vorzunehmen. “Ein ganzer Wega-Strumtrupp ist in meine Wohnung hinein und hat als erstes mal das ‘Objekt gesichert’”, beschreibt R. die Situation.

Vorgeworfen wird dem Wiener Informatiker er habe gegen das Verbotsgesetz verstoßen, er sei jenes Mitglied von AnonAustria (futurezone-Interview hier), das unter dem Nickname “The_Dude” Aussagen wie “Heilt eurem (sic!) Führer”, “Für Grossösterreich” und “Ich bin der Führer!” getätigt haben soll. Wie aus der Anordnung zur Hausdurchsuchung hervorgeht, die der futurezone vorliegt, sollten im Zuge der Polizeiaktion “NS-Devotionalien und NS-Propagandamaterial, Computer, Mobiltelefone, Fotoapparate, Videokameras und sonstige Speichermedien” sichergestellt werden.

Rätseln über Verdachtsmoment
Vollkommen unklar ist bislang, wie die Ermittler überhaupt auf Michael R. – dem mittlerweile offiziell bescheinigt wurde, nichts mit der Sache zu tun zu haben – gekommen sind. In der Begründung zur Hausdurchsuchung ist bloß zu lesen, Michael R. stehe im Verdacht, sich “im nationalsozialistischen Sinn betätigt zu haben, indem er in ‘Chats’ vor jeweils ca. 20 anwesenden Personen nachfolgende Äußerungen unter den Nicknames ‘Reichsfuehrer_Dude’ und ‘The_Dude’ veröffentlichte (…)”.

Danach werden in dem Dokument die oben genannten Aussagen aufgezählt, weiters heißt es: “Der dringende Verdacht, dass es sich bei dem bis dato unbekannten Täter ‘Dude’ um Michael R. (…) handelt, ergibt sich aus den umfangreichen, auf AS 15ff in ON 3 ausführlich wiedergegebenen, Ermittlungen des Bundesamtes für Verfassungschutz und Terrorismusbekämpfung, die zahlreiche Übereinstimmungen zwischen ‘Dude’ und Michael R. zu Tage brachten.”

hausdurchsuchung

Auszug: Diese Aussagen wurden bzw. werden “The_Dude” zur Last gelegt

“Ich hab mir das durchgelesen und konnte damit eigentlich gar nichts anfangen”, sagt R., der sich bis dato selbst nicht im geringsten erklären kann, wie der Verdacht auf ihn fallen konnte und woher die Übereinstimmungen mit der gesuchten Person hinter “The_Dude” rühren sollen. Während der Hausdurchsuchung sei ihm noch nicht einmal klar gewesen, dass es sich hier um Ermittlungen im Zusammenhang mit AnonAustria gehandelt habe. Mit der Gruppe stand er nach eigenen Aussagen zudem überhaupt nie in Kontakt, “abgesehen davon, dass ich AnonAustria auf Twitter folge und einmal in diesem IRC-Chat war (Anm. den jeder besuchen kann), um mir anzusehen, was die dort machen”. Den Nickname “Dude” habe er nie verwendet, sagt R., der die Aktionen von AnonAustria differenziert sieht und etwa das Veröffentlichen von privaten Daten, wie beim Leak der Polizeidaten, strikt ablehnt.

hausdurchsuchung

Auszug: So wurde die Hausdurchsuchung begründet

Wiederbetätigungs-Vorwurf nur als Vorwand?
Nachdem im Zuge der Durchsuchung weder NS-Devotionalien noch andere Hinweise auf nationalsozialistisches Gedankengut in der Wohnung oder auf den Computern des Beschuldigten gefunden wurden, musste Michael R. zur Einvernahme auf ein Polizeiamt.

Aus dem Vernehmungsprotokoll, das der futurezone ebenfalls vorliegt, wirft sich zudem die Frage auf, inwiefern der Verstoß gegen das Verbotsgesetz hier nur als Vorwand diente, um dem österreichischen Anonymous-Ableger den Garaus zu machen. Seitens dem vermeintlich echten “The_Dude” wurde bereits mehrmals – zuletzt im Interview mit der futurezone – betont, die Aussagen aus dem Chatprotokoll seien aus dem Zusammenhang gerissen worden und nicht ernst gemeint, sondern Satire gewesen.

Wenngleich für diese Rechtfertigung kein Beweis vorliegt, mutet es dennoch seltsam an, dass Michael R. im Rahmen der Einvernahme letztlich eher am Rande zum Thema Wiederbetätigung und hauptsächlich zu seinen IT-Kenntnissen und Internetaktivitäten befragt wurde: “Kennen Sie Anonymous/AnonAustria?”, “Betreiben Sie einen eigenen Server?”, “Welche Accounts, Anmeldungen, haben Sie im Internet?”, “Haben Sie eigene Internertseiten?”, usw. Zum Thema Nationalsozialismus finden sich in dem mehrseitigen Protokoll nur zwei Fragen: “Ihre Meinung zu nationalsozialistischem Gedankengut? und “Gibt es Foren, wo sie schon mal darüber gelesen haben?”.

Akteneinsicht
Trotz der harten Vorgehensweise bei der Hausdurchsuchung hegt Michael R. erstaunlicherweise wenig Groll gegen die beteiligten Beamten. Dass gleich ein Wega-Trupp angerückt ist, erklärt sich der Informatiker damit, dass er über eine Waffenbesitzkarte verfügt. “Da ging es bei den Beamten wohl auch um so etwas wie Selbstschutz. Als sie gesehen haben, dass es bei mir nichts Gefährliches gibt, sind sie ja relativ rasch wieder abgezogen”, zeigt sich R. gelassen.

Eine Akteneinsicht zum Ermittlungsverlauf soll es nun in den kommenden Wochen geben. “Darauf bin ich schon sehr gespannt”, sagt Michael R., der sich dadurch endlich Klarheit darüber erhofft, wie er überhaupt zur verdächtigten Person werden konnte. “Je nachdem, was dabei herauskommt, werde ich mir natürlich überlegen, wie ich weiter vorgehe.” Mit Begründungen wie der Tatsache, dass er im IT-Bereich arbeitet, und in seinem Twitter-Namen das Wort “terror” vorkommt, würde er sich jedenfalls nicht zufrieden geben, sagt R. Dass Leute von AnonAustria den Verdacht auf ihn gelenkt haben könnten, um sich selbst zu schützen, schließt er aus.

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Veteranentag: Militarisierung der Gesellschaft ››Der Newsburger

Opposition vom Vorschlag eines Veteranentags wenig begeistert.

Linke wirft de Maizière Militarisierung der Gesellschaft vor

Berlin – Die Linke im Bundestag hat Verteidigungsminister Thomas de Maizière vorgeworfen, mit seinem Vorstoß für einen Veteranentag die Militarisierung der Gesellschaft voranzutreiben. Doch auch in den Fraktionen von SPD und Grünen wurden Bedenken laut, wie eine dapd-Umfrage am Donnerstag ergab. Unterstützung bekam der Minister aus der Koalition und vom Bundeswehrverband. In einem Punkt waren alle einig: Als möglicher Feiertag ist der Volkstrauertag belastet. Er wurde 1934 vom NS-Regime in “Heldengedenktag” umbenannt.

De Maizière hatte am Mittwoch vorgeschlagen, ähnlich wie in anderen NATO-Staaten künftig auch in Deutschland einen Veteranentag zu begehen. “Die Zeit dafür ist reif”, sagte der Minister. Als mögliches Datum biete sich der Volkstrauertag an. Ausdrücklich lud der CDU-Politiker die Opposition ein, sich an der Debatte zu beteiligen. Ein erstes Thesenpapier will er bis zum Sommer vorlegen.

Der außenpolitische Sprecher der Linksfraktion im Bundestag, Wolfgang Gehrcke, kritisierte, unter de Maizière werde die Militarisierung der Gesellschaft vorangetrieben. Das lehne die Linke als “geschmacklos” ab. Angesichts von Toten und Verwundeten in Afghanistan wäre “sinnvoller als ein Veteranentag”, die Verletzten und Traumatisierten ordentlich medizinisch zu versorgen. Der beste Schutz aber wäre: “Keine Auslandseinsätze der Bundeswehr.”

Der SPD-Wehrexperte Hans-Peter Barthels nannte den Veteranentag eine diskussionswürdige Idee. Einschränkend sagte er: “Das ist im Moment sicher nicht die größte Baustelle der Bundeswehr.” Er sei auf das Papier gespannt, das de Maizière vorlegen wolle. Bei der Auswahl eines Datums für das Gedenken müssen man sensibel sein: “Heldengedenken gab es früher einmal.”

Der Verteidigungsexperte der Grünen im Bundestag, Omid Nouripour, lehnt einen von oben angeordneten Gedenktag ab. “Man kann einen Veteranentag nicht ‘par ordre du mufti’ einführen”, sagte Nouripour. Einen solchen Tag müssten die betroffenen Verbände organisieren. “Das muss von unten kommen”, betonte der verteidigungspolitische Sprecher.

Der FDP-Verteidigungsexperte Christoph Schnurr sagte, es sei “absolut zu begrüßen”, dass de Maizière das Thema Veteranen erneut aufgegriffen habe. Inzwischen seien mehr als 300.000 deutsche Soldaten an Einsätzen in den Krisen- und Katastrophengebieten dieser Welt beteiligt gewesen. An welchem Tag das Gedenken stattfinden könne, müsse noch “in aller Ruhe evaluiert werden”. Wichtiger als ein Gedenktag sei aber eine Gesamtkonzeption, wie die Bundeswehr mit ihren Veteranen umgehen wolle.

Der Vorsitzende der Jungen Union, der CDU-Abgeordnete Philipp Mißfelder, unterstützte die Idee, ehemalige Soldaten im Einsatz mit der Einführung eines Gedenktags zu ehren. “Doch auch dem Engagement derzeit für Deutschland aktiver Soldaten sollte durch die Einbeziehung Rechnung getragen werden”, sagte Mißfelder.

Der Deutsche Bundeswehrverband begrüßte “uneingeschränkt” die Pläne des Verteidigungsministers für einen Veteranentag. “Er bekommt auf diesem Wege alle Unterstützung vom Bundeswehrverband, die er braucht”, sagte Sprecher Jan Meyer.

De Maizière hatte bereits im September 2011 bei der Diskussion über den Jahresbericht des Wehrbeauftragten im Bundestag erklärt, es sei kaum ein größerer Kontrast vorstellbar als der zwischen mancher Einsatzrealität der Soldaten und dem zivilen, weitestgehend gewaltfreien Leben in Deutschland. “Zu dieser Einsatzrealität gehört auch, dass es in Deutschland seit einigen Jahren wieder Veteranen gibt, Veteranen der Bundeswehr.” Er bekenne sich zu diesem Begriff. “Die Bundeswehr ist eine Armee im Einsatz – wie andere Nationen sollten auch wir deshalb von unseren Veteranen sprechen.”

© dapd / newsburger.de – maa

via Veteranentag: Militarisierung der Gesellschaft – Der Newsburger.

Die Polizei auf dem Weg zur Geheimpolizei ›››Deutschlandradio Kultur

16.02.2012 · 07:20 Uhr

Staatliche Interessen verdrängen den Rechtsschutz des Bürgers

Von Peter-Alexis Albrecht

Die bewährte grundsätzliche Zuständigkeit der Länder für polizeiliche Gefahrenabwehr, aber auch die Trennung zwischen Polizei und Nachrichtendiensten werden aufgehoben. Die rechtsstaatliche Polizei denaturiert zur Geheimpolizei, meint Peter-Alexis Albrecht.

Das oberste Gebot in einem demokratischen Rechtsstaat ist das einer transparenten Polizei, die durch Offenheit dem Bürger Vertrauen in den Staat vermittelt. Die Offenheit wird jedoch zunehmend überlagert durch den Trend zum geheimen Ermittlungsverfahren. Das Gespenst der Geheimen Staatspolizei und der Staatssicherheit aber erschüttert das Vertrauen der Bürger. In einem demokratischen Rechtsstaat eigentlich undenkbar.

Nach Belieben kann sich die Polizei selbst von den Fesseln der Strafprozessordnung befreien. Es gibt keine strafrichterliche Kontrolle und keine Erkenntnismöglichkeiten für die Gerichte über die polizeilichen Methoden der Beweiserhebung.

Auch die Beteiligung der Strafrichter durch den Richtervorbehalt führt nicht zu einer effektiven Begrenzung (geheim-)polizeilicher Ermittlungen. Dies liegt zum einen daran, dass bei Gefahr im Verzug der Richter durch die Eilkompetenz der Staatsanwaltschaft oder der Polizei umgangen werden kann. Zum anderen filtert die Polizei den Sachverhalt aus ihrer Sicht, ohne dass die Richter ihn tatsächlich zu überprüfen vermögen.

Das Gesetz über das Bundeskriminalamt aus dem Jahr 2009 räumt der zentralen Behörde Möglichkeiten zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus ein, die zuvor nur den Polizeibehörden der Länder zustanden. Neben der umstrittenen Online-Durchsuchung kommen vor allem Rasterfahndung hinzu, Einsatz verdeckter Ermittler, Möglichkeiten zur akustischen und optischen Überwachung von Wohnungen sowie der Telekommunikationsüberwachung.

Die vielfach kritisierte Reform des Gesetzes ermöglicht dem Bundeskriminalamt zudem, präventive Ermittlungen ohne konkreten Tatverdacht in eigener Leitung durchzuführen. Solche sogenannten “Vorfeldermittlungen” obliegen nun nicht mehr allein der Staatsanwaltschaft, obwohl sie größtmögliche Grundrechtseingriffe des Staates ermöglichen.

Die bewährte grundsätzliche Zuständigkeit der Länder für polizeiliche Gefahrenabwehr, aber auch die Trennung zwischen Polizei und Nachrichtendiensten werden aufgehoben. Gerade diese Trennung dient der Sicherung bürgerlicher Freiheitsrechte. Die rechtsstaatliche Polizei denaturiert zur Geheimpolizei. Staatliche Strafverfolgungsinteressen verdrängen den Rechtsschutz des betroffenen Bürgers bis zur Unkenntlichkeit.

Besonders bedenklich ist es, dass umgekehrt auch der Bundesnachrichtendienst polizeiliche Eingriffsbefugnisse erhält, also nach seinem Ermessen Strafverfolgung einleiten, ja sogar das Bestehen einer konkreten Gefahrenlage oder eines Tatverdachts feststellen darf. Damit wird das rechtsstaatlich unabdingbare Straf-verfolgungsmonopol der Staatsanwaltschaft außer Kraft gesetzt. Die Bewertung des Bundesnachrichtendienstes als Bundesgeheimpolizei liegt nahe.

Die Verquickung erfolgt durch das schon 2004 gegründete Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum. Dort tauschen Beamte aus dem Bundeskriminalamt und dem Bundesnachrichtendienst gemeinsam mit Verfassungsschutzbehörden und Landeskriminalämtern ihre Erkenntnisse und ihr Fachwissen aus.

Wenn weder der Bürger noch die rechtsstaatliche Strafjustiz von polizeilichen Ermittlungen Kenntnis erhalten, um sie zu kontrollieren, ist das Ende des Rechtsstaats eingeläutet. Aber das scheint in unserer Gesellschaft fast niemanden zu stören. Die Ökonomie hat den Rechtsstaat seit langem überrollt und zehrt ihn auf. Die soziale Kontrolle dient zunehmend der Stabilität des ökonomischen Systems – weitgehend ohne Rechtsschutz für den Einzelnen. Werden das Recht und der Rechtsstaat dagegen zu reaktivieren sein?

Peter Alexis Albrecht, geboren 1946, ist Jurist, Sozialwissenschaftler und Professor für Kriminologie und Strafrecht an der Goethe Universität Frankfurt am Main. Seine Forschungsgebiete sind das Strafrecht in seinen Grundlagenbezügen zur Kriminologie, zur Rechtssoziologie und Rechtstheorie sowie die Methoden empirischer Sozialwissenschaften zur Erforschung der Wirkungsweisen des Kriminaljustizsystems. Veröffentlichungen u.a.: “Die vergessene Freiheit” (2. Auflage, 2006) und “Der Weg in die Sicherheitsgesellschaft – Auf der Suche nach staatskritischen Absolutheitsregeln” (2010). Peter-Alexis Albrecht ist Herausgeber und Schriftleiter der Zeitschrift “Kritische Vierteljahresschrift für Gesetzgebung und Rechtswissenschaft”.

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Telekom-Affäre • ÖVP mitten im Sumpf ››news.at

Das Nachrichtenmagazin NEWS verfügt über rund 200.000 E-Mails des Telekom-Managements aus einem Zeitraum von über zehn Jahren, die weder dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss noch der zuständigen Staatsanwaltschaft vorliegen. NEWS veröffentlicht eine erste Serie von E-Mails, die einen tiefen Einblick in das Innenleben und die politischen Machenschaften des teilverstaatlichten, börsennotierenden Konzerns geben.

Nach dem BZÖ hat jetzt auch die ÖVP massiven Erklärungsbedarf. In den Mails unter führenden Telekom-Managern geht es um Spendenzusagen an die ÖVP-Bundespartei, Sponsorverträge mit ÖVP-Vorfeldorganisationen, das Sponsoring von ÖVP-Bundesparteitagen, Gefallen für ÖVP-Politiker und deren Kinder, sowie Luxus-Urlaube auf Telekom-Kosten für ehemalige ÖVP-Größen und Gelder für die Christgewerkschaft.

Gemäß der Mail vom 14. November 2007, geschrieben von Michael Fischer, ehemals Organisationsreferent der ÖVP und ab 1. Juni 2007 Head of Public Affairs der Telekom Austria, an den damaligen Telekom-Manager Gernot Schieszler, heißt es: “Lieber Gernot, Rudi Fischer hat 100.000 Euro via Peter Hochegger an die ÖVP-Bundespartei für 2007 zugesagt. Mit der Bitte um Berücksichtigung. Liebe Grüße, Michael”. Rudolf Fischer war damals Telekom-Vorstand. Gegenüber NEWS meint Michael Fischer, das Geld sei nicht an die Bundespartei gegangen, sondern an die Junge ÖVP. Die JVP hat bereits vor Monaten dementiert, dass sie Geld von der Telekom erhalten habe.

In einer weiteren Mail von Michael Fischer an Rudolf Fischer wird um ein Telekom-Sponsoring für den ÖVP-Bundesparteitag am 21. April 2007 in Salzburg ersucht. “Ich möchte noch als ÖVP-Mitarbeiter mit einer Sponsoringbitte an dich herantreten”, schreibt Michael Fischer während seiner Zeit in der ÖVP. Sachleistungen (“Liveübertragung im Internet”) sollten als “Sponsorleistung mit der Telekom” abgewickelt werden. Laut Telekom-Sprecher Alexander Kleedorfer wurde dieses Sponsoring im Gegenzug zu Werbung und Logopräsenz abgewickelt.

Tourbus für den Sohn
Weiters berichtet NEWS über ein von Michael Fischer an den Telekom-Vorstand weitergeleitetes E-Mail vom 30. November 2007 des ÖVP-Abgeordneten Franz Morak. Ob man den Franz unterstützen könne, da er einen Tourbus für seinen Sohn brauche, heißt es da laut Magazin. “Er (Morak, Anm.) hilft uns sehr (Serentschy, TKK).” Serentschy ist der Telekom-Regulator, die TKK ist die Telekom-Kontroll-Kommission. Ein derartiges Sponsoring habe nie stattgefunden, die Telekom habe keine Busse zu verborgen, so Michael Fischer zum Magazin.

Weiters bittet Michael Fischer in einer E-Mail vom 28. Mai 2007 den Telekom-Vorstand Rudolf Fischer um Sponsoring für ein Theaterprojekt der Tochter von Wolfgang Schüssel, Nina Blum. “Vielleicht kannst du das Projekt mit 2.000 bis 3.000 Euro unterstützen? Das würde schon sehr, sehr helfen”. Im ersten Anlauf war Blums Sponsoringansuchen abgelehnt worden, nach dem Nachhaken von Michael Fischer floss dann Geld: “Es gab ein Sponsoring über einen geringen einstelligen Tausenderbetrag – mit entsprechender werblicher Gegenleistung”, so die Telekom zu NEWS.

Einladung zum Hahnenkamm-Rennen
Der frühere ÖVP-Abgeordnete Wendelin Ettmayer – damals bereits in Pension – war von der Telekom mit Begleitung zum Hahnenkamm-Rennen vom 23. bis 25. Jänner 2009 nach Kitzbühel eingeladen worden, er reiste aber laut NEWS schon am 18. Jänner an. Laut Telekom habe es sich um eine ganz normale Einladung gehandelt.

Auch die Zahlungen der Telekom an den Fußballverein SV-Flexopack Sierning (25.000 Euro) und für die ÖVP-Arbeitnehmerorganisation ÖAAB (15.000 Euro) sind in einem Mail von Michael Fischer an Gernot Schieszler erwähnt. Ex-Vizekanzler und Ex-ÖVP-Chef Wilhelm Molterer hatte dem Fußballklub seiner oberösterreichischen Heimatgemeinde, dem SV Sierning, einen Sponsorvertrag mit der Telekom vermittelt, wie ein ehemaliger Mitarbeiter Molterers der APA im August 2011 bestätigt hatte. Der ÖAAB hatte damals betont, für das Geld der Telekom habe es werbliche Gegenwerte gegeben.

“Lobhudelei” über die Telekom
Auch zum Mailverkehr über Christgewerkschafter und Telekom-Betriebsrat Franz Kusin gibt es neue Details. So habe Kusin auf eine Beförderung gedrängt. Für die FCG-Zeitung seien 3.000 Euro geflossen, dafür erscheine eine “Lobhudelei” über die Telekom in der Zeitung, zitiert NEWS aus den Mails.

Eine Kooperation mit dem “Forum Land” über 150.000 Euro sei über Fritz Kaltenegger, im Jahr 2007 bei “Forum Land” und von 2008 bis 2011 ÖVP-Generalsekretär, verhandelt worden. Und die ÖVP Linz sei mit einem Wunschzettel mit Infrastrukturwünschen bis zum Flachbildschirm an den Telekom-Manager Michael Jungwirth herangetreten. Laut Telekom sei bis auf einen verliehenen Fernseher alles “normal” fakturiert worden.

Telekom-E-Mails zum Download:

100.000 Euro an ÖVP-Bundespartei

Sponsoring für ÖVP-Bundesparteitag

Sponsoring für Wolfgang Schüssels Tochter

Einladung zum Hahnenkamm Rennen 2009

Zahlung an FCG

Tourbus für den Sohn von Franz Morak

Wahlkampflokal für ÖVP Linz

 

via Telekom-Affäre • ÖVP mitten im Sumpf.

Strasser <<youtube.com


Hochgeladen von fidelcastro1971 am 24.03.2011

EU Parliamentarian Strasser outet as a lobbyist.
EX ÖVP D….sack.
Korruption von Österreich direkt in Brüssel.

Knowledge sharing <<http://en.wikipedia.org

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Open Data <<bpb.de

Open Data steht für die Idee, Daten öffentlich frei verfügbar und nutzbar zu machen.

Welches Potential verbirgt sich hinter den Daten, die Behörden und Ministerien, Parlamente, Gerichte und andere Teile der öffentlichen Verwaltung produzieren? Was kann man mit den Umwelt- und Wetterdaten, Geodaten, Verkehrsdaten, Haushaltsdaten, den Statistiken, Publikationen, Protokollen, Gesetzen, Urteilen und Verordnungen machen?

Das Dossier stellt Fallbeispiele vor, von der Kontrolle der Arbeit amerikanischer Kongreßabgeordneter bis zu Baustellenmeldungen in deutschen Kommunen.

Es klärt über das Potential offener Daten für eine nachhaltige demokratische Entwicklung auf und zeigt, wie Datenjournalisten mit diesen Datensätzen umgehen.

via http://www.bpb.de/themen/BTWEO5,0,0,Open_Data.html

INDECT ››Journal Emanuel-S

Kinder, was zum lesen für Euch! Müsst natürlich nicht – aber sagt in ein paar Jahren dann ja nicht, dass ihr davon nichts gewusst habt und so. Gut? Und ja, das schaut nach viel Text aus, aber ganz ehrlich… ich WEIß nämlich, dass ihr nichts besseres zu tun habt und Eure Zeit so oder so sinnlos hier vorm Bildschirm vergeudet.

Wir schauen uns nämlich heute mal ganz kurz an, was das INDECT-Projekt denn so ist. Schon mal gehört? Nein? Na, bitte… dann geht’s los!

ACTA, SOPA und so halt

Also, was ACTA und SOPA ist, haben wir ja schon durch und ich glaube die meisten haben auch verstanden, dass es zwar einerseits natürlich notwendig ist, “Erzeuger von Dingen” zu schützen (Urheber und Co.) und das es natürlich auch nicht auf Dauer geht, dass man alles und jedes im Netz kostenlos bekommt oder runter laden kann – wie zum Beispiel Musik, Videos und Spiele – da ja tatsächlich auch irgendjemand das alles erst erzeugen und auch viele davon – no na net – irgendwie leben müssen… aber wir wissen auch, dass es für all das schon längst Gesetze gibt, die Verstöße dagegen ahnden können und dass man das auch alles viel einfacherer und sauberer regeln könnte.

Wir wissen auch – weil keiner von uns naiv ist wie manche frühere Generationen – dass viele Gesetze und Abkommen geschaffen werden, um einige Jahre später als Grundlage für “weiterführende” Gesetze zu dienen. Manche sagen da auch “aufweichend” dazu, andere hingegen nennen es platt “Verschwörungstheorie”. Sind jedoch dann meistens Menschen, die eher wenig mit dem Ganzen im Alltag in Berührung kommen, ihre News hauptsächlich über großen Standard-Massen-Medien bekommen und sich nie und nimma die veröffentlichten Abkommen und Gesetzes-Texte je selber durchlesen würden – auch wenn man ihnen die Links dazu unter die Nase reiben würde. Egal. Also wir wissen, dass aufgrund der z.B. Kinderpornografie lustige und amüsante Gesetze durchgelassen wurden, die alles tun, aber halt nur nicht das verhindern, was sie eigentlich tun sollten – die Kinderpornografie verhindern. Aber bei so sensiblen Themen muss man ja vorsichtig sein.

Ok. Also wir haben unseren Verstand eingeschaltet und wissen, es braucht eine Kontrolle im Netz – und wir wissen auch, dass es Gesetze dazu gibt, die das tun könn(t)en. Wir wissen auch, dass Behörden etwas verschlafen sind, wenn es um Fortschritt geht und wir wissen auch, dass die meisten Dinge eher an der Politik an sich und Partei-Streitereien und Wirtschafts-Abkommen scheitern. Beispielsweise hat sich gezeigt, dass bei Intervention durch Behörden fast 90% und mehr Server mit Kindermissbrauch vom jeweiligen Provider gestoppt wurden – ganz ohne große Abkommen und Co und sogar länderübergreifend. Oft genügte eine Mail oder Anruf durch eine Behörde. Wenig Aufwand, viel erreicht. Aber nein, man muss das regulieren und das geht so nicht – dabei gleich noch ein paar dutzend “andere” Gesetze mit einschleusen – und braucht mal generell ein paar Jahre dafür. Ok.

Weiter im Text, denn all das wissen wir ja und wir wissen auch, dass die breite Masse sich genau null dafür interessiert und die Politiker, die das alles handhaben, eher wenig Ahnung und Erfahrung mit P2P, dunklen Netzwerken und Filesharing in den verschiedenen Formen hat. Auch gut. Und sie werden so oder so diese ganzen Abkommen irgendwie wahrscheinlich und zu unserem Pech durchschleusen. Also können wir das Thema abhaken.

So, was ist INDECT?

Deswegen kommen wir zum Kern des Themas – INDECT. Ich zitiere da mal ein paar kleine Dinge, damit man ein bisschen Einblick bekommt, was das überhaupt ist. Vereinfacht gesagt, ist es nichts anderes als ein Bastelwerk der EU mit dem deutschsprachigen Namen Intelligentes Informationssystem zur Unterstützung von Überwachung, Suche und Erfassung für die Sicherheit von Bürgern in städtischer Umgebung. Alle noch da? Schauen wir mal da ein bisschen näher rein…

Gibt’s seit 2009 und verfolgt das Ziel – Achtung Luft holen, jetzt kommen viele Wörter – eine Sicherheitsarchitektur zu entwerfen, die sämtliche bestehende Technologien – Videoüberwachung, Vorratsdatenspeicherung, Telekommunikation, Gesichtserkennung, Websites, Diskussionsforen, Usenet-Gruppen, Datenserver, P2P-Netzwerke sowie individuelle Computersysteme und alle vorhandenen Datenbanken wie Namen, Adressen, biometrische Daten, Interneteinträge, polizeiliche, geheimdienstliche, militärische, forensische und zivile Datenbanken, Daten von luft- und seegestützte Plattformen und Satelliten (…) – logisch miteinander verknüpft, in Echtzeit auswertet und verwaltet. Uff, habt ihr das geschafft? Sehr brav, also gleich weiter im Text…

Fette Grafik, oder? Was man auch immer da alles so sieht. Oder nicht sieht. Irgendwann haben sich übrigens die Medien mal das Ganze näher angeschaut, sind aber dann draufgekommen, dass das alles vielleicht doch ein bisschen “Uaargh?!” ist und haben dann halt nicht so wirklich nett darüber geschrieben. Najo, was haben die INDECT-Menschen gemacht…. was macht Sinn? Richtig, sie haben das Ganze unter Geheimhaltung und so gestellt – das unabhängige Experten-Team.

“Weil sich die Projektbeteiligten von Journalisten und Datenschützern “missverstanden” fühlen, sollen Informationen nur noch gefiltert nach außen gelangen. Zuständig ist hierfür ein “Ethics Board”, das sich aus Polizisten, Überwachungsforschern und Professoren zusammensetzt. Die meisten Mitglieder des Ethikrats sind selbst an der INDECT-Forschung beteiligt.” (Nomen nominandum)

Ach ja, man sollte da noch was erwähnen… weil’s ja immer heißt, dass wir Ösis mit all dem gar nix zu tun haben, ich zitiere da der Einfachkeit mal halber direkt aus Wikipedia

“Am 15. März 2011 wurde das Projekt INDECT einer gründlichen ethischen Überprüfung unterzogen, durchgeführt durch eine internationale Ethikkommission aus Experten aus ÖSTERREICH, Frankreich, Holland und England. Es wurden keine Verletzungen der ethischen Grundsätze festgestellt.”

Ja hey – super, dann ist alles gut. Damit können wir uns wieder entspannt zurücklehnen und weiter auf Youtube, Facebook und Co. surfen, weil die da oben passen ja schließlich auf, dass es uns gut geht und man mit unseren Rechten eh nichts böses anstellt. Haben wir ein Glück. Deswegen lesen wir jetzt nur noch ganz locker und entspannt drüber. Wisst ihr was? Wir schauen uns jetzt einfach ein lustiges Video an, damit es hier nicht ganz so ernst zu geht, gut? Wir wollen ja nicht depressiv werden!

Na – Spass gehabt und so? Sehr fein, also lesen wir noch ein bissl weiter. Kennt ihr Futurama und so im TV? Da gibt’s so einen ähnlichen Namen drüben bei den Amis, nennt sich “Future Attribute Screening Technology“, klingt auch funky. Man könnte glatt glauben, dass das eine neue Technologie für den flachen Scanner zuhause ist, aber najo – net ganz. Das Ganze gehört anscheinend zu dem vielleicht etwas bekannteren und verrückten Homeland Security Grant Project-Dingsbums, dass man vielleicht in den Medien da und dort schon mal aufgeschnappt hat. Ihr wisst schon, ihr fliegt zum Shoppen mal eben rüber, müsst aber Fingerabdrücke abgeben, rechtzeitig online anmelden, Fragebögen ausfüllen und so weiter – auch das ist da irgendwo ein Teil davon.

Auf jeden Fall hat dieses FAST-Projekt das Ziel, bei Checkpoints, wie zum Beispiel am Flughafen, böse Menschen sofort zu erkennen. FAST basiert – laut dieser Quelle – auf so Forschungen des menschlichem Verhalten und Psychophysiologie (wtf?). Damit möchte man Menschen mit “malintent” (“bösen”) Absichten anhand ihrer Herzschlagfrequenz, Hauttemperatur und Mimik identifizieren. Wenn’s nach dem Magazine NewScientist geht, liegt die Genauigkeit des Systems bei 78%, bei vorsätzlicher Täuschung sogar bei 80%. Na – nicht schlecht, oder? Besser nicht gestresst oder genervt sein beim nächsten Flug, Kinder!

Also, haben das alle geraffelt, oder seid ihr schon längst geistig ausgestiegen? Also ich vereinfache das Ganze nochmal… da gibt’s die da oben und uns da unten. Die da oben haben sich lustige Spielzeuge gebastelt, mit denen sie unser Gesicht, unseren Körper, unsere Alltags-Aktivitäten und so weiter erfassen und auswerten können. Aufgrund dessen können sie dann sagen, dass z.B. der böse Lukas vor hat, der kleinen Susi den Lolli wegzunehmen. Was ja sehr löblich ist. Böser Lukas! Aber was passiert denn, wenn die Susi und der Lukas nur aus Spass um den Lolli streiten? Zanken sich ein bisserl, bissi schupsen und so – aber ganz freundschaftlich halt, weil die Susi ist ja in Wirklichkeit eh in den Lukas verliebt. Aber… jetzt kommt’s. Das kann die Susi dem Lukas nimma sagen, den der hat schon nur beim ersten Ansatz – da wo er zum Lolli hingreifen will – eine auf den Deckel bekommen. Der arme Luki wird nie erfahren, dass ihn die Susi mag. Arm. Wenigstens klebt er dafür im Sticker-Sammel-Buch der Typen da oben drinnen, die haben ein lustiges Foto von ihm. Und jedesmal wenn er jetzt irgendwo in ein Geschäft mit Lollis geht, bekommt er sicherheitshalber eine auf den Deckel – man weiß ja nie, was diese Rotzpiepn so vor hat schließlich.

Aja, übrigens – später dann, wenn er schon groß ist und so, also erwachsen, dann wird er immer noch eine auf den Deckel bekommen, wenn er einen Lolli für seine Kinder kaufen will. Weil in der Datenbank bei denen da oben steht, dass er damals am 6. Februar 2012 um 8:57 Uhr versucht hat, der Susi einen Lolli zu stehlen. Und wir wissen ja alle – einmal böse, immer böse! Das wissen die, weil er in der Flughafen-Kontrolle so geschwitzt hat – neben dem Lolli-Stand.

Macht Spass, oder? Man könnte ja eigentlich glauben, dass das alles nur Fiktion ist und reine Science-Fiction und die da oben sowieso nicht uns ALLE überwachen können. Außerdem ist ja mein eigenes Leben so unscheinbar und ganz unspektakulär. Genau. Macht ja nix, dass die Bankomat-Kamera das Gesicht zur nächsten Log-Station schickt. Aja, heute war er dort, dann da und dann hier und hier hat er getankt, und da hat er auf Facebook einen schlechten Tag gehabt und er liest ein Buch über “Rebellion”, das er sich in der elektronischen Bücherei ausgeborgt hat. Und telefoniert ständig mit dem Kumpel, der da immer wieder auf Demos geht. Naja, setzen wir den mal sicherheitshalber auf die Watchliste dazu. Machen ja eh die Computer automatisiert. Sicher ist sicher, Kinder!

Und übrigens – all das ist technisch bereits möglich und am Laufen. Mal ganz ohne Spass. Und warum ich das alles schreibe? Damit, wenn diese Dinge das nächste Mal in den Medien auftauchen, ihr alle ein wenig hellhöriger werdet und Euch ein bissl öfter Gedanken um diese ganzen Gesetze, Abkommen und Diskussionen macht und mitredet. Denn bei rechtzeitiger Intervention kann man durchaus was dagegen tun – aber bisher wurden alle Gelegenheiten verschlafen. Schade für uns, unsere Kinder und generelle Nachfolge-Generation.

(Foto am Anfang des Beitrages: Sylvia Johnigk and Kai Nothdurft from FIfF (Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung e.V.) explain what surveillance techniques are researched and planned in the EU within the INDECT project. xjs-khaos @ Flickr)

via INDECT | Journal Emanuel-S.

Nervös? Von INDECT entdeckt! #1984 #INDECT »bLOG.Nonkonformisten.com

 

Von Fiktion zur Realität

 

Der Film „Minority Report“ mit Tom Cruise, nach einer Kurzgeschichte des amerikanischen Autors Philip K. Dick, vermittelt recht gut die Atmosphäre einer Welt, in der Alles beobachtet wird um Verbrechen vorherzusagen und Präventivmaßnahmen einzuleiten. So werden Menschen verhaftet, die aufgrund ihrer persönlichen Konstitution, Umstände und Umwelt zeitnah Verbrechen begehen und mittels Präkognition aufgespürt werden. Dies ermöglicht ein scheinbar perfektes System ohne Verbrechen, bis der Polizei- Chief, den Tom Cruise spielt, ins Visier seiner Behörde „Precrime“ gerät. Ein ähnliches System wie Precrime, aber in der Realität ist „INDECT“.

George Orwell’s 1984 lässt grüßen…

 

Was ist INDECT ?

 

I.N.D.E.C.T. ist ein intelligentes Informationssystem zur Unterstützung von Überwachung, Suche und Erfassung für die Sicherheit von Bürgern in städtischer Umgebung. Es ist ein Forschungsprojekt der europäischen Union, welches 2013 abgeschlossen sein soll. Potentielle Verbrechen sollen durch das System vorzeitig erkannt und verhindert werden können. Dazu werden verschiedene Überwachungstechnologien verknüpft.

 

Welche Technologien werden verwendet?

 

  • Die „Sinnesorgane“ von INDECT sind zum Beispiel:
  • Videokameras, auch Webcams usw.
  • RFID -Chips in Personalausweis, Kleidung und Kundenkarten
  • Internet: Suchmaschinen, Cookies, digitales Wasserzeichen
  • Quadrocopter (kleine, ferngesteuerte Drohnen mit Kamera)
  • Handy: GSM und GPS Datenverwertung wie z.B. aktueller Standort des Nutzers
  • Haustelefone ermöglichen das Horchen in einen Raum („Babyphon-Funktion“)
  • Die daraus erhaltenen Daten werden in einer Datenbank gespeichert und mit sonstigen Bestandsdaten verwertet. Weitere Beispiele für verwendete Datensätze:
  • Vorratsdatenspeicherung: wer war womit, wann und wo im Internet und was wurde gemacht
  • Biometrische Daten von Personalausweis, Reisepass oder Krankenkassenkarte
  • wissenschaftliche Daten zu menschlichem Verhalten
  • statistische Daten

Alle Überwachungstechnologien und Daten werden dazu genutzt, abnormales Verhalten zu erkennen. Dafür wird ein Algorithmus verwendet, der auf den Erfahrungen und o.g. Datensätzen beruht. Folgen Menschen einem bestimmten Verhaltensmuster, welches als abnormal gilt, wie z.B. wenn Jemand

  • rennt
  • kämpft
  • zu schnell fährt
  • zu lange sitzt
  • Gepäck vergisst
  • gilt er als verdächtig und muss mit Maßnahmen von Sicherheitskräften rechnen.
  • Artverwandte Systeme
  • ADABTS (Automatische Erkennung von abnormalem Verhalten und Bedrohungen in Menschenmengen)
  • SAMURAI (Beobachtung von verdächtigem und abnormalem Verhalten mithilfe eines Netzwerks aus Kameras und Sensoren für eine Verbesserung der Erkennung von Situationen)
  • HPU (versucht mithilfe von Persönlichkeitsprofilen potenzielle Gewalttäter zu finden)
  • Warum ist INDECT so gefährlich?

Grundsätzlich klingt die Idee, Verbrechen zu verhindern bevor sie entstehen, erst mal gut.

Bloß wer überwacht jene, denen INDECT unterstellt ist? Es ist ein mächtiges Werkzeug, welches Begehrlichkeiten schafft. Eine kriminelle Regierung kann Widersacher vorzeitig aus dem Verkehr ziehen. Irgendwann werden im Namen des Geldes Ansprüche an INDECT erhoben und durchgesetzt. So werden reiche Menschen, die im Überfluss leben, sich vor berechtigten Übergriffen der immer mehr werdenden Armen schützen wollen. Wie sehr finanzkräftige Einzelinteressen Einfluss üben können wurde in der Vergangenheit zu genüge gezeigt.

INDECT stellt jeden Bürger unter Generalverdacht, dies verstößt gegen das Menschenrecht der Unschuldsvermutung. So kann es sein, dass ein südländischer Mann mittleren Alters, der Mittags über die Straße rennt, festgenommen wird, weil INDECT sagt, immer wenn Mittags dieser Menschentypus über die Straße rennt passiert ein Verbrechen (Dieses Beispiel ist natürlich möglichst einfach gefasst, denn es spielen viel mehr Indikatoren eine Rolle.).

Aktuell verstößt INDECT in seiner vollen Bandbreite gegen geltendes Datenschutzrecht, so kann sich jeder vorstellen wo die Reise hingehen soll. Einschlägig unterstrichen wird dies durch Versuche, Projekte wie ACTA durchzusetzen. Es werden scheinbar legitime Ansprüche in einem ganz anderen Thema vorgeschoben um nebenbei Gesetzesgrundlagen für INDECT zu ebnen.

 

Was kann ich gegen INDECT tun?

 

  • Informiere Dich und Dein Umfeld
  • verteile Flyer mit Informationen über und gegen INDECT
  • Blogge über INDECT
  • Twitter über #INDECT
  • Verbreite INFO’s auf facebook
  • warte auf Demo’s und nimm teil!
  • Wenn es keine Demo gibt mach selber eine und geh auf die Straße!

 

Weiterführende Informationen

 

 

via Nervös? Von INDECT entdeckt! #1984 #INDECT » bLOG.Nonkonformisten.com.

Niemand hat die Absicht… ››weezerle

…einen Überwachungsstaat aufzubauen.

INDECT wird übrigens bei der kommenden EM in Polen seinen Testlauf haben.

(Anm.: Laut INDECT Webseite ist der Einsatz zur EM doch nicht geplant. Danke @nanobird)

Ich erinnere weiter an

  • unser “Mautsystem”
  • die Vorratsdatenspeicherung
  • die elektronische Gesundheitskarte
  • die biometrischen Pässe
  • die Nacktscanner
  • den Zensus
  • die SWIFT Datenweitergabe
  • die Fluggastdaten
  • die ausufernden staatlichen Datenbanken (die mit Sicherheit entsprechend verknüpft werden)
  • die Träumerei Schäubles vom Gefährderstrafrecht
  • die Versammlungs(verhinderungs)gesetze
  • das BKA-Gesetz, die Lauschangriffe
  • die Online-Durchsuchung, den Staatstrojaner
  • die Drohneneinsätze, die Militäreinsätze im Inneren (G8)
  • die Vorratsdatenspeicherung, die Web-Sperren
  • die Three-Strikes-Diskussion
  • die Funkzellenabfragen
  • und und und

Das alles, in einer stabilen politischen Zeit wie der heutigen. Mit großen Demokraturen in Ungarn, Italien, Frankreich, Griechenland, Portugal und Deutschland. Klarer Fall, bei so stabilen politischen Verhältnissen ist an einen Missbrauch dieser Technologien durch die Politik natürlich nicht zu denken.

Mal im Ernst, wird dieser run in autoritäre Strukturen in Europa jemals enden?

Wenn die BWL-Esoteriker mit ihrer Fantasievorstellung von ewigem Wachstum unsere Politclowns weiter zu ihrer Selbstbereicherung und zur Zerstörung der sozialen Ausgleichssysteme missbrauchen, werden es letztlich solche Technologien sein, die uns schneller in einem chinesischen System aufwachen lassen als wir “Terror” sagen können.

Mag sehr überspitzt sein, schwarz gemalt sicherlich. Aber ist es wirklich so abwegig? Man möge mir bitte Gegentendenzen zu dieser Entwicklung aufzeigen…

via Niemand hat die Absicht… | weezerle.

DIESE TRÄNEN SOLLTEN NICHT VERGESSEN WERDEN! ››Facebook

Dieser Mann ist 1925 geboren und heute 87 Jahre alt. Als 15jähriger hat er 1940 fast bis zum Tod hungern müssen, als seine Heimat von der „Achse“ für 4 Jahre besetzt wurde.

Dieser Mann hatte bis vor ca. 2 Jahren (als ehemaliger Bauer mit einer Lebensarbeitszeit von über 55 Jahren) eine monatliche Rente von 578,00 Euro bei einer mtl. Miete von 197,00 Euro.

Dieser Mann hat heute, und infolge der durch Herrn Schäuble und Frau Merkel geforderten sehr harten Sparmaßnahmen an seine Heimat, eine monatliche Rente von 291,50 Euro und eine mtl. Miete (erhöht durch Inflation und unbeschreibliche Rezession -aufgrund der indoktrinierten Sparmaßnahmen durch die deutsche… ääähm sorry… europäischen Union und der Troika) von 234,00 Euro.

Dieser Mann weint, weil er nach einer Woche Hunger (nichts; aber rein gar nichts zum essen gehabt) 3 Leib Weißbrot von einer Tafel seiner kleinen Kirchengemeinde erhielt.

Dieser Mann erhielt zum ersten Mal diese kleine Hilfe (obwohl er seit vielen Monaten gehungert hat), weil er aus Stolz sich bis dahin schämte, etwas von der Kirche zum essen zu holen.

Dieser Mann musste in seiner Jugend hungern und trotzdem (als Fastkind) an der Front kämpfen, um seine Heimat von den Besatzern zu befreien.

Dieser Mann hungert in seinem Alter, weil „Freunde“ seiner Heimat dies als beispielhafte Strafe verlangen und durchsetzen.

Die Tränen dieses alten Mannes könnten aus Dankbarkeit für die 3 Leib Weißbrot fließen. Vielleicht aber auch aus Scham darüber, was aus ihm und seiner Heimat geworden ist.

ODER DOCH VIELMEHR AUS WUT DARÜBER, WAS EINERSEITS MANCHE KURRUPTE POLITIKER SEINES LANDES UND DANN ABER AUCH INFOLGE MANCHE „NEUBESATZER“ AUS IHM UND SEINEM GRIECHENLAND GEMACHT HABEN?

Diese Tränen könnten aber leider auch purer Sprengstoff für ein „gemeinsames Europa in Freundschaft, Kooperation und gegenseitlicher Hilfe“ sein. In keinem Fall sollten diese Tränen vergessen werden!

Heilbronn, 27.01.2012

Nikolaos Basigos

via DIESE TRÄNEN SOLLTEN NICHT VERGESSEN WERDEN!.

DIESE TRÄNEN SOLLTEN NICHT VERGESSEN WERDEN!

Korruptionsskandale: So tief ist der Sumpf im verfilzten Österreich ››WELT ONLINE

Fünf Minister der ehemaligen Regierung stehen in Österreich im Verdacht, sich bereichert zu haben. Jetzt soll diese “Großzügigkeit” aufgeklärt werden.

Gabriela Moser ist zufrieden mit den ersten Anhörungen. “Zu 80 Prozent jedenfalls”, sagt die grüne Vorsitzende des Untersuchungsausschusses, den das Wiener Parlament im Herbst eingesetzt hat. Von bisher zwölf geladenen Zeugen sind elf erschienen. Ein ehemaliger Minister war darunter, ein ehemaliger Vorstand der österreichischen Telekom und mehrere hochrangige Beamte. Sie haben nicht alle Fragen beantwortet, aber doch einiges erzählt über die Großzügigkeit, mit der sich in Österreich Dinge regeln lassen.

Die Großzügigkeit zum Beispiel, mit der ein Minister ein Gesetz nach den Wünschen eines teilstaatlichen Konzerns änderte. Oder die, mit der der Konzern Lobbyisten dann schalten und walten ließ. Oder jene, mit der einer der Lobbyisten eine Sekretärin bezahlte, die nicht für ihn, sondern offenbar für den konzernfreundlichen Minister arbeitete.

Im “Budgetsaal” des Wiener Parlaments sitzt Gabriela Moser höher als alle anderen. Ihr Tisch steht auf einem Podest, vor zwei dicken Säulen. Sie sind aus Marmor, genau wie die Verkleidung der Wände. Von der Decke hängen mühlradgroße Leuchter, darunter versammeln sich außer Parlamentariern und Journalisten nun auch regelmäßig Ex-Minister, Ex-Manager und Lobbyisten.

Moser, klein, schmal und zurückhaltend, muss dafür sorgen, dass auf dieser opulenten Bühne geklärt wird, wer die politische Verantwortung für eine ganze Serie von Korruptionsskandalen trägt, die seit 2009 ans Licht gekommen sind.

Der Europarat bemängelte kürzlich, dass die “Bestechung von Mitgliedern inländischer Vertretungskörper noch immer so eng ausgelegt wird, dass sie in der Praxis kaum Bedeutung hat”. Im Korruptionswahrnehmungsindex von Transparency International rutschte Österreich seit 2005 von Rang zehn auf Rang 16 und liegt im Vergleich mit demokratischen Industriestaaten nur noch im schlechteren Mittelfeld. Ein OECD-Experte bezeichnete das Land unlängst als “Korruptionsoase”.

Erstes Kapitel des nun angelaufenen politischen Selbstreinigungsversuchs ist der Telekom-Komplex. Neben dem zurzeit thematisierten Vorwurf, der Konzern habe Ex-Infrastruktur-Minister Hubert Gorbach und seine damalige Partei BZÖ für eine lukrative Gesetzesänderung bezahlt, geht es um mögliche Aktienkursmanipulationen, Bestechung bei Auslandsakquisitionen und fragwürdige Beraterverträge.

Nächster Fall ist der Verkauf von 60.000 Wohnungen der staatlichen Wohnungsbaugenossenschaft Buwog, bei dem nicht nur der Trauzeuge und zwei weitere Vertraute des ehemaligen Finanzministers Karl-Heinz Grasser, sondern auch Grasser selbst Provisionen in Millionenhöhe kassiert haben sollen. Das vermuten jedenfalls die Ermittler, aus deren Berichten Zeitschriften wie “Falter”, “Profil”, “Format” und “News” praktisch wöchentlich neue und immer haarsträubendere Details veröffentlichen.

“Wo woar mei Leistung?”

Die Österreicher schwanken zwischen Empörung, Resignation – und Erheiterung über das unglaubliche Nebeneinander von Kriminalität und Banalität, das in diesen Berichten zutage tritt. Als drei Kabarettisten vor einem Jahr im Audimax der Uni Wien aus den Buwog-Ermittlungsakten vorlasen, war der Andrang so groß, dass die Veranstaltung wiederholt werden musste.

“Wo woar mei Leistung?”, fragt etwa der Grasser-Trauzeuge einen anderen Grasser-Intimus in einem von der Polizei abgehörten Telefongespräch über die Hintergründe von Beraterhonoraren aus einem Deal zwischen Finanzministerium und einem Baukonzern. Der Satz hat inzwischen Kultstatus – auch weil er genauso gut in einigen der anderen Affären hätte fallen können, die der Ausschuss aufklären soll: die Auftragsvergabe für ein digitales Polizeifunksystem, die Lockerung des Glücksspielmonopols und der Verdacht auf Verkauf von Staatsbürgerschaften.Die Antikorruptionsorganisation Transparency International veröffentlicht jedes Jahr einen Korruptionswahrnehmungsindex. In diesem Jahr liegt Deutschland auf Rang 14 von 182, Schlusslichter und damit die Korruptesten Länder der Welt sind Nordkorea und Somalia. Im folgenden die Rangfolge:

Mit Grasser stehen fünf Minister der schwarz-blauen Ex-Regierung im Verdacht, sich bereichert zu haben. Für Moser ist dieser Filz das Ergebnis eines langen Prozesses: Unter den vielen großen Koalitionen nach dem Zweiten Weltkrieg habe sich die Vorteilsnahme gewissermaßen verselbstständigt. Als im Jahr 2000 dann “der Oppositionsdauerkandidat” FPÖ an die Macht kam, habe “diese Mentalität um sich gegriffen: Rasch an die Tröge, wo die anderen schon lange sitzen”, sagt die Historikerin.Vor allem dem sozialdemokratischen Bundeskanzler Werner Faymann wird vorgeworfen, sich mit Anzeigen, zum Teil auch für staatsnahe Betriebe, auf Kosten des Steuerzahlers das Wohlwollen des Boulevards erkauft zu haben. Das sei demokratiepolitisch brisant, den größten finanziellen Schaden habe aber die Buwog-Affäre verursacht, sagt Gabriela Moser, die sich schon seit zwölf Jahren mit der umstrittenen Privatisierung beschäftigt.

Die gelernte Lehrerin für Deutsch und Geschichte ist nun Österreichs oberste Antikorruptionskämpferin – viele Jahre nachdem die schmutzige Linzer Luft die katholisch erzogene Arzttochter zu den Grünen geführt hat. “Allein durch den Verkauf im Paket hat man sicher auf eine Milliarde verzichtet”, sagt sie über die Bau-Affäre.

Zehntausende Seiten Akten

Rekordverdächtig ist auch die Aktenlage: Von den Zehntausenden Seiten, die die Justiz bisher für den U-Ausschuss digitalisiert hat, entfallen fast zwei Drittel auf die Buwog-Affäre und ihre zahlreichen Nebenschauplätze.

Die Justiz sitzt in einem Neubau am Donaukanal, nur ein paar Hundert Meter vom Parlament entfernt. Vom vierten Stock aus leitet Walter Geyer die 2009 gegründete und 2011 erweiterte Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft. Auf dem kurz vor dem Ruhestand stehenden Juristen lasten die Erwartungen jener, die die Hoffnung auf strafrechtliche Konsequenzen für korrupte Politiker noch nicht aufgegeben haben.

Die erste und bisher einzige Anklage geht auf Geyers Konto und betrifft Uwe Scheuch, den Vizeministerpräsidenten von Kärnten. Er hatte einem russischen Investor gegen eine Parteispende die Staatsbürgerschaft in Aussicht gestellt. Der Politiker der Freiheitlichen in Kärnten (FPK) wurde erstinstanzlich zu 18 Monaten Haft verurteilt.

“Scheinbar opferloses Heimlichkeitsdelikt”

Geyer hat Erfahrung mit smarten Finanzjongleuren – als junger Staatsanwalt klagte er Bruno Kreiskys Kronprinzen Hannes Androsch wegen Steuerhinterziehung an. Trotzdem hat ihn die Häufung der Skandale in den letzten Jahren erstaunt. Die Buwog-Affäre ist zwar der größte, aber nicht der einzige große Fall, der in die Zuständigkeit seiner jungen Behörde fällt.

15 Staatsanwälte und vier Steuer- und Buchhaltungsexperten arbeiten sich zurzeit durch die Aktenberge. Bis 2013 sollen es 40 Mitarbeiter werden, aber Geyer kann schon jetzt sechs genehmigte Stellen mangels Bewerbern nicht besetzen. Das liege nicht nur an der knappen Bezahlung, sondern auch am Mangel an Staatsanwälten insgesamt, sagt Geyer.

Froh ist der Jurist über die jüngst eingeführte Kronzeugenregelung – durch sie konnten die Machenschaften der Telekom aufgedeckt werden. Anders als “normale” Staatsanwaltschaften können Geyers Leute zudem auch in “glamourösen” Fällen ermitteln, ohne vorher das Justizministerium um Erlaubnis fragen zu müssen. Bei der Entscheidung über Anklage oder Einstellung untersteht jedoch auch die Korruptionsstaatsanwaltschaft dem international oft kritisierten Weisungsrecht des Ministeriums.

Genaue Untersuchung sei das beste Mittel gegen Korruption, sagt Geyer. “Das Risiko, entdeckt zu werden, schreckt die Leute mehr als das Risiko, bestraft zu werden.” Korruption aber sei als “scheinbar opferloses Heimlichkeitsdelikt” einer der schwierigsten Straffälle überhaupt. Es mangele an Spuren im klassischen Sinne und vor allem an Menschen, die öffentlichen Druck aufbauen, um den Staat zum Schließen von Gesetzeslücken zu zwingen.

“Spielregeln reichen nicht aus”

Wie groß diese Lücken in Österreich sind und wie stumpf dadurch die Waffen der Korruptionsbekämpfer, beschreibt niemand genauer als Hubert Sickinger, Doktor der Politik- und der Rechtswissenschaften, der über sein Spezialgebiet Parteienfinanzierung zum Antikorruptionsexperten wurde. Nachdem eine Direktspende der Industriellenvereinigung an Karl-Heinz Grasser als “Homepage-Affäre” verharmlost worden sei, habe er begonnen, öffentlich Reformen einzufordern: “Schwarz-Blau hat gezeigt, dass die Spielregeln nicht ausreichen.”

Die Liste von Sickingers Forderungen ist lang. Besonders wichtig sei es, Parteien und Organisationen zur Offenlegung von Spenden zu zwingen und allgemeinen Zugang zum geplanten Lobbyistenregister zu schaffen. Außerdem müssten jene Korruptionsbestimmungen wieder verschärft werden, die die Regierung erst 2009 auf Druck der Wirtschaft aufgeweicht habe. Dieser “Sündenfall” habe dazu geführt, dass Amtsträger wie Minister oder Bürgermeister Vorteile für Amtsgeschäfte zwar nicht fordern, aber annehmen dürfen, solange die nicht nachweisbar rechtswidrig sind.

Die Herrschaften “grillen”

Am Dienstag wird Gabriela Moser die nächste Ausschuss-Sitzung eröffnen, Zeugen über ihre Rechte aufklären und Redezeiten stoppen. Aber bald will sie den Vorsitz für eine Weile abgeben. Runter von ihrem Podest, raus aus dem Korsett der Überparteilichkeit. Sie wechselt dann auf die andere Seite des Saales, von wo die einfachen Ausschussmitglieder die entscheidenden Fragen stellen.

Im Mai, so schätzt sie, wird die Buwog an die Reihe kommen und mit ihr der ehemalige Finanzminister Grasser und seine Amigos. Und die Herrschaften will Gabriela Moser so richtig “grillen”.

via Korruptionsskandale: So tief ist der Sumpf im verfilzten Österreich – Nachrichten Politik – Ausland – WELT ONLINE.

Risikoforscher: Kulturspezifische Ängste werden durch Medien überhöht <<wissen.dradio.de

Montag, 13. Februar 2012 12:39 Uhr

Wovor Menschen Angst haben, hängt vor allem von ihrem Umfeld ab. Dieser Meinung ist Gerd Gigerenzer, Direktor des Max-Planck-Instituts für Bildungsforschung in Berlin. Der Risikoforscher sagte in der Zeitschrift “Psychologie Heute”, worauf sich Ängste richten, sei von Kultur zu Kultur sehr unterschiedlich. In Deutschland seien die Menschen zum Beispiel besonders besorgt, wenn es um Strahlung von Atomkraftwerken oder vom Mobilfunk gehe.

Die Kulturunterschiede in der Risikobewertung kommen laut Gigerenzer durch soziales Lernen zustande. Menschen neigten dazu, die Personen in ihrer Umgebung zu imitieren. Das sei eine soziale Strategie, die in der Stammesgeschichte der Menschheit überlebenswichtig für eine Gruppe gewesen sei.

Heute würden solche kulturspezifischen Ängste durch den Einfluss der Medien überhöht und vervielfacht. Geleitet vom hin und her springenden Medieninteresse neigen wir laut Gigerenzer dazu, uns auf eine Gefahrenquelle zu fokussieren. Andere Gefahren könnten wir dadurch aus dem Blick verlieren.
via http://wissen.dradio.de/nachrichten.59.de.html?drn:news_id=64696

“ACTA soll Weltstandard werden” <<fm4.orf.at

Erstellt am: 12. 2. 2012 – 19:41 Uhr

Laut einem internen Protokoll aus dem Ministerrat sollen die im “Anti-Piraterie”-Abkommen enthaltenen Maßnahmen zum Muster aller künftigen, internationalen Abkommen über “geistige Eigentumsrechte” werden.

Der Hauptzweck von ACTA sei, dass dieses Abkommen mittelfristig zum internationalen Standard werde, sagte ein Vertreter der EU-Kommission bei einer Sitzung der TRIPS-Expertengruppe (Trade Related Aspects of Intellectual Property Rights, TRIPS) des EU-Ministerrats am vergangenen Dienstag.

Das Protokoll dieser nicht öffentlichen Sitzung, das ORF.at in Auszügen vorliegt, vermerkt weiters: ACTA sei ja nicht primär für Europa, sondern vorrangig für die USA gemacht worden. Das gehe auch aus den bereits verteilten Unterlagen hervor, bemerkte ein hoher Kommissionsbeamter, dessen Namen das Protokoll (wie üblich) nicht erwähnt.

Aktuell dazu

Am Samstag hatten europaweit Hunderttausende Gegner des Abkommens trotz eisiger Kälte in vielen Städten Europas demonstriert. Die aktuelle ACTA-Berichterstattung von FM4 ist hier zusammengefasst

Geistige Handelsüberschüsse

Gemeint ist damit, dass die USA (aber auch Japan) milliardenschwere Einnahmenüberschüsse im hohen zweistelligen Bereich für Lizenzen, Copyrights und andere Nutzungsrechte lukrieren, während EU-Europa weitaus mehr ausgibt, als es einnimmt. Österreich hat zum Beispiel ein Minus von 700 Millionen jährlich aufzuweisen.

Die österreichische TRIPS-Delegation klagte am Dienstag jedenfalls über Angriffe auf Regierungswebsites und wies auf eine Anfragenflut aus dem Netz, von Ministerien und Nationalratsabgeordneten hin.

Österreich und die kleineren Staaten

Zusammen mit Tschechien, Litauen und anderen kleineren Ländern ersuchte Österreich die Kommission um zusätzliche Information. Man könne die Kritiker nicht einfach als “ahnungslos” erklären, sondern müsse sie vielmehr überzeugen, hieß es.

Die deutsche Delegation hatte noch am Dienstag betont, dass die Verzögerung der Unterzeichnung rein formale Gründe gehabt habe und die betreffende Vollmacht mittlerweile eingetroffen sei. Am Samstag hatte die deutsche Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger diese Vollmacht dann zurückgezogen. Deutschland unterschreibt im Gegensatz zu Österreich vorerst nicht und bringt ACTA damit noch mehr ins Wackeln.

Die Aussagen seitens der Kommission lassen an Klarheit jedenfalls nichts zu wünschen übrig und decken sich genau mit der Kritik an diesem globalen “Anti-Piraterie”-Abkommen.

Vorbild Internetsperrgesetz HADOPI

Wichtigstes Element in diesem Vorhaben, das den Inhabern und vor allem Verwertern von Urheberrechten umfassende und direkte Zugriffsmöglichkeiten einräumt, sind dabei die zu errichtenden ACTA-Komitees. Diese natürlich von den Rechteverwertern dominierten Gremien können dann Entscheidungen fällen, die bisher der ordentlichen Gerichtsbarkeit auf nationaler Ebene unterworfen waren.

Ganz nach dem Vorbild des französischen Internetsperrgesetzes HADOPI sollen von der Verwertungsindustrie gesteuerte “Komitees” auf materieller Ebene blitzartig vollendete Tatsachen schaffen können: Beschlagnahmungen ohne Gerichtsurteil usw. Das ist der wichtigste Hebel von ACTA, und darum wurde das ganze Verfahren überhaupt in Gang gesetzt.

ACTA als Schablone

Aus der französischen “Blaupause” HADOPI wird so eine internationale “Schablone” abgeleitet, deren Hauptzweck es ist, die oben zitierten Strukturen und Mechanismen im Sinne der Verwertungsindustrie erst einmal zu etablieren. Deshalb ist dieses Abkommen auch in solch abstrakter Sprache gehalten, denn allzu viel darüber verraten, welche Tragweite ACTA realiter hat, wollte man natürlich nicht.

ACTA ist als zentraler, juristischer Andockpunkt für weitere gesetzgeberische Vorhaben wie EU-Richtlinien, Verordnungen und andere internationale Verträge geplant. Am Beispiel des “Internet-Chapters” ist diese Vorgangsweise klar ersichtlich.

Die “Kooperationspflicht” für Provider

Seit mehreren ACTA-Verhandlungsrunden ist der Abschnitt zu “geistigem Eigentum” in Bezug auf das Internet nicht mehr enthalten, vor wenigen Tagen aber ist genau dieser Inhalt in der Novelle der EU-Richtlinie zum “Schutz geistigen Eigentums” wieder aufgetaucht.

Da ist von “Kooperation” zwischen den Inhabern “geistiger Eigentumsrechte” und Internet-Providern die Rede, wobei letztere allerdings zur Kooperation verpflichtet sind. Die Haftung samt Schadenersatz soll nämlich an ihnen hängen bleiben, wenn der Verursacher der Urheberrechtsverletzung für Schadenersatzforderungen nicht greifbar ist.

In der Praxis braucht es für eine solche Pflicht-“Kooperation” logischerweise ein Gremium abseits der Gerichte. Das sind dann die ACTA-Komitees.

Die Taktik der Verschleierung

Auf die oben zitierte Weise werden in der EU seit Jahren die Partikularinteressen bestimmter Branchen aber auch Behörden an der Öffentlichkeit vorbei durchgesetzt. Ruft ein solches Vorhaben dann wider Erwarten zu viel Öffentlichkeit und damit Widerstand hervor, wird einer der Hauptangriffspunkte entschärft und mit ein paar als “Kompromiss” bezeichneten, rechtlich völlig bedeutungslosen Floskeln garniert.

Während das Ganze dann als Problemlösung abgefeiert wird und die Kritiker als “Panikmacher” denunziert werden, fügt man hinter den Kulissen genau dieselbe, umstrittene Passage etwas verklausuliert in eine andere Richtliniennovelle oder Verordnung.

Der “ACTA-Club” der EU-Kommission

Derselbe Personenkreis aus der EU-Kommission, der ACTA vorantreibt, hat auch die IPRED-Novelle auf den Weg gebracht. Es handelt sich dabei um folgende Personen:

Binnenmarktkommissar Michel Barnier hatte mit seinem Strategiepapier diesen IPRED-Vorstoß selbst eingeleitet, Handelskommissar Karel de Gucht ist oberster ACTA-Verteidiger, alle weiteren Erwähnten gehören zu de Guchts Ressort.

Der schneidige Herr Devigne

Luc Devigne, der als ACTA-Chefunterhändler der Kommission die Geheimpolitik rund um das Abkommen zu verantworten hat, wurde mittlerweile aus der Schusslinie genommen und in einen “Unit” der Kommission sozusagen einstweilen verräumt.

Devigne, der obendrein einen Hang zu schneidigen Auftritten hat, verantwortet als ACTA-Chefunterhändler die absurde Geheimpolitik rund um das Abkommen und dementsprechend geriet er ins Zentrum der Kritik.

IFPI und der “ACTA-Club”

Weitere Angehörige des “ACTA-Clubs” sind Pedro Velasco Martins, stellvertretender Leiter der Ateilung Handel B3, und die oberste Juristin für “geistiges Eigentumsrecht” in der Kommission, Maria Martin-Prat.

Das disruptive Wirken von MEP Marielle Gallo (EPP kann mittels dieser kleinen Chronik einfach rekonstruiert werden

Die hat mit Kampagnen für die Medien- und Unterhaltungsindustrie jede Menge praktische Erfahrung, weil sie von 1999 bis 2004 oberste Urheberrechtsjuristin der Musiklobby IFPI und als solche für “Global Policy” zuständig war.

Von diesem “ACTA-Club” in der Kommission – die Aufzählung ist sicher noch nicht vollständig – gehen seit Jahren sämtliche einschlägigen Vorstöße aus.

Die Achse ins Parlament

Monatelang hatte der “ACTA-Club” zum Beispiel das “Telekompaket” – die überfällige Novellierung veralteter Richtlinien zum Thema neue Kommunikationsnetze – mit der Forderung blockiert, dass eine “Kooperationspflicht” für Provider “zum Schutz geistigen Eigentums” enthalten müsse.

Zur sicheren Kommunikation mit dem Autor dieses Artikels stehen ein PGP-Schlüssel, der Fingerprint für Jabber OTR sowie das bewährte Upload-Formular zur Verfügung.

All das wurde stets über dieselbe Schiene gespielt, indem immer die Abgeordnete Marielle Gallo als Berichterstatterin betraut wurde. Gallo gehört der Partei Nicolas Sarkozys an, der auch alle anderen Franzosen im “ACTA-Club” zuzurechnen sind.

Am 29. Februar wird jedenfalls die große TRIPS-Runde bei der WTO zusammentreten, für Anfang März ist eine ACTA-Informationsveranstaltung der Kommission angesetzt. Als ACTA-Kritiker ist der kanadische Universitätsprofessor Michael Geist geladen, ansonsten dominiert der ACTA-Club. Das Podium zum Thema “ACTA und Bürgerrechte” ist bis jetzt mit einem Vertreter der Kommission und einem auf internationales Markenrecht spezialisierten Anwalt besetzt.

Haftungsausschluss

EU will mit Transparenz ACTA-Gegner besänftigen <<tagesschau.de

Die EU-Kommission hat Kritik zurückgewiesen, das internationale Urheberrechtsabkommen ACTA (Anti-Counterfeiting Trade Agreement) sei hinter verschlossenen Türen ausgehandelt worden. Die Behörde veröffentlichte inzwischen im Internet eine Übersicht über den zeitlichen Ablauf der Verhandlungen und die Teilnehmer.

Die Kommission wolle “Bedenken hinsichtlich der Transparenz der ACTA-Verhandlungen verringern”, erklärte ein Sprecher des zuständigen EU-Handelskommissars Karel de Gucht. Deswegen seien ein “kompletter Zeitplan und Einzelheiten über unsere Kontakte mit dem Europäischen Parlament, den Medien, der Zivilgesellschaft und der Bevölkerung” veröffentlicht worden. “Alle 27 EU-Mitgliedsstaaten konnten an allen Verhandlungssitzungen zu ACTA teilnehmen”, sagte der Sprecher weiter. Dies sei schon deshalb nötig gewesen, weil die Mitgliedsstaaten bei strafrechtlichen Aspekten des Abkommens mitreden dürfen.

Alle Mitgliedsstaaten wurden einbezogen

Eine Frau protestiert gegen das ACTA-Abkommen (Foto: dapd) Großansicht des Bildes ACTA-Gegner werfen der EU und Staaten Intransparenz vor. Insbesondere wird dort die Einbeziehung des Parlaments dokumentiert. Das EU-Parlament habe während der Verhandlungen von Juni 2008 bis November 2010 sieben Entwürfe des Abkommens, sowie drei detaillierte Berichte über den Stand der Absprachen und 14 Notizen oder interne Arbeitspapiere erhalten. Einige der Dokumente seien allerdings vertraulich gewesen und somit nicht allen EU-Abgeordneten zugänglich gemacht worden, heißt es weiter. Auch habe sich Handelskommissar de Gucht mehrmals dem Plenum oder einzelnen Ausschüssen gestellt.

ACTA soll den Schutz geistigen Eigentums verbessern, Kritiker befürchten jedoch eine Zensur des Internets. Die EU-Kommission hatte den Vertrag mit Ländern wie den USA und Japan ausgehandelt. Wegen Bedenken des Bundesjustizministeriums hatte die Bundesregierung am Freitag überraschend mitgeteilt, dass sie das Abkommen vorerst nicht unterzeichne.
Kritik aus der CDU…

In Deutschland gewinnt die Debatte über diese Aussetzung der deutschen Unterschrift inzwischen an Schärfe. Während viele Unionspolitiker ihr Unverständnis über Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger zum Ausdruck brachten, verteidigte die FDP die Entscheidung.

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (Foto: AFP) Großansicht des Bildes Leutheusser-Schnarrenberger: eine “permanente Verhinderin”? So kritisierte die rechtspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Andrea Voßhoff, im “Handelsblatt”: “Das Vorgehen der Bundesjustizministerin hat mich verwundert, da sie das Abkommen bisher stets verteidigt und keinen Änderungsbedarf gesehen hat.” Und auch der Vorsitzende der Internet-Enquete-Kommission des Bundestags, Axel E. Fischer (CDU), griff die Justizministerin an. “Frau Leutheusser-Schnarrenberger muss aufpassen, dass sie nicht als permanente Verhinderin von notwendigen Regelungen wahrgenommen wird”, sagte er der “Augsburger Allgemeinen”.
… FDP-Politiker wollen auf EU warten

Dagegen sagte der FDP-Fraktionsvorsitzende Rainer Brüderle: “Es ist gut, dass die Bundesregierung die Zeichnung von ACTA geschoben hat, bis sich das Europäische Parlament mit ACTA befasst hat.” Ein starkes Urheberrecht setze nicht auf immer mehr Regeln, sondern auf innovative und marktfähige Lösungen.

Ähnlich hatte sich zuvor Leutheusser-Schnarrenberger geäußert. Sie verlangte von der EU-Kommission Auskunft über mögliche rechtliche Auswirkungen des Vertragswerks. “Alle wesentlichen Kritikpunkte, die sich auf Urheberrechtsschutz und Internet konzentrieren, müssen vom Europäischen Parlament und der Kommission beantwortet werden.”

Am Wochenende hatten europaweit zehntausende Menschen gegen das Vertragswerk demonstriert. Zu den 37 Staaten, die das Abkommen vereinbart haben, zählen unter anderem die 27 EU-Mitglieder, die Schweiz, die USA und Japan. In Polen, Tschechien und Lettland wurde die Ratifizierung des Vertrags nach heftigen Protesten ausgesetzt.

via http://www.tagesschau.de/inland/acta168.html

Australia’s ‘child labour camp’ <<http://au.news.yahoo.com

February 14, 2012, 6:18 pm Bryan Seymour Today Tonight

In the middle of suburban Australia is a secret compound that’s labelled ‘degrading’ and ‘inhumane’, with allegations of keeping children prisoner.

STORIES

Right in the middle of a quiet suburb is a place where children are separated from their parents, and forced to work full time for no pay, and live in squalid conditions.

Those who’ve survived this place say they were brainwashed into believing they could not leave, and that they deserved the shocking treatment dished out.

A young man who escaped the place with the help of his father, Shane Kelsey says “I lived in that garage for about a year and a half, maybe two years.”

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Shane is now 21-years-old. Until just over a year ago he had never used the internet, watched television or followed the media.

“You’re not allowed to read any books other than scientology books, you can’t read newspapers, no radio, no movies, nothing,” Shane said.

Shane says he was held captive and groomed to see all of us on the outside as pathetic, useless and stupid.

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“So I lived in a garage until that got flooded by a storm, and my mum got really pissed off and said ‘what the hell’ and so I got moved into a closet. It is a closet under the stairs – maybe two metres long and a metre wide,” Shane said.

The true Australian headquarters of the Church of Scientology are located in the Sydney suburb of Dundas. The RPF base – which stands for Rehabilitation Project Force – is where Scientologists are sent for punishment and training, for crimes that most of us would regard as trivial.

More than 50 requests for interviews on camera with representatives from the Church of Scientology have been flatly refused.

The bottom line is they don’t want people to know what’s going on inside the centre, and those who’ve lived in there, like Shane, say it’s like a gulag, or a prison. Yet it’s in the middle of a suburb, which could be any suburb in Australia.

People would he horrified to know what has been going on in there for so many years, and continues to this day.

Shane Kelsey’s mother and father were dedicated Scientologists in Sydney, so they put their son Shane into its highest core at the age of six – little Shane moved into a tiny room with eleven other children.

By the age of seven Shane says “we’d go down the streets and there’d be eight of us, ten of us, young as, and we’d go down and pledge people up to ‘drug free lives’.

“I signed my contract when I was eight-years-old. It was a billion-year contract, which means you’re volunteering or servicing the Church for the next billion years,” Shane said.

“We used to do marching, close order drilling, things like that. Just because it was a form of discipline,” he said.

Shane saw his parents once a week. His mother and father would soon separate, and his dad Adrian moved overseas, and then left Scientology.

Meanwhile, the work schedule for children was fulltime, hard and without reward.

Working 35 hours a week when he was eight-years-old, by the time he was fourteen, the work changed to kitchen duty.

A military muster every morning required marching and saluting to the cause of saving mankind from the intergalactic ravages, described by the Church’s science fiction founder L Ron Hubbard.

The kids wore all black uniforms, and were always required to run, never walk.

So-called home schooling was provided in fits and starts, taking a back seat to hard labour and brainwashing.

“As soon as you turn fifteen, anyone, you’re straight out of school. It doesn’t matter what grade you’re in, what level of maths, what level of anything, you’re straight out,” Shane said.

The mess hall served food priced at 30 cents per meal, mostly beans and rice. The adults ate first.

“They would all come in and eat whatever they wanted, and then we went after them to take what’s there – sometimes there wouldn’t be much, so you’d get little bits of food, and it wasn’t really sufficient,” Shane said.

Those who dared question the brutality of this place were dealt with swiftly and severely.

“They used to live under our squash courts – it’s a mud, dirt floor,” Shane recalled.

“We put people in there and they live in there, when they’re on the RPF they’d sleep down there, and they’d study down there.”

Why would you put people in a dank, mouldy, sinking foundation underneath a squash court?

According to Shane it’s “because you’re a bad person, you have to be segregated from everyone.”

By the age of fifteen Shane was living a nightmare even he now struggles to believe.

“As soon as I turned fifteen I was working seven days a week, fourteen hour days.”

That’s 100 hours a week spent in a commercial kitchen. Shane and other children slaved away – cooking meals all day, every day, studying and snatching what little sleep they could.

“We’d get anywhere between $4 pay to $35 a week,” Shane said.

Among those who needed to be fed was billionaire James Packer. For several years beginning in 2002, Packer came to the Church of Scientology in the early mornings to receive auditing and instruction.

There is no suggestion Packer had any idea who was preparing his meals, or their work conditions.

Packer left scientology around 2008. It would be more than two years until Shane made his break for freedom.

In late 2010, Adrian Kelsey decided to rescue his son.

He invited us to document his attempt, and informed police of his plans to go to the compound and demand his son’s release. He had protest signs ready if they refused to let him come out. When Shane came out to meet his father it was the first time they’d seen each other in four years.

Shane and Adrian were followed by Scientology ‘enforcers’, so Shane reluctantly returned to the compound to avoid trouble. One week later he was sent to work near the compound’s boundary, and made a break for it.

“Scientology have no right to mess with family,” said Adrian Kelsey.

It took Shane fourteen months to shake off Scientology, discover the truth, learn about the real world and tell his story.

“One thing that would be good is if they actually just stood up and said ‘sorry, it wasn’t right, we’re going to change it’, but that is just not going to happen,” Adrian said.

Peta Obrien, who lived at the RPF base between 1997 and 2000 confirms Shane’s account of the appalling conditions.

“You do two hours of work, then you go and study for two and a half hours in the RPF. It was five hours, and then you go to work again – hard labour, picking with a rock pick, chipping away at rocks till they erode,” O’Brien said.

Now a successful architectural designer, O’Brien believes Scientology has nothing of value to offer the community.

“Close it down, doors shut and all the staff members going back to their families, and living their lives,” O’Brien said.

“I was there for ten years all up in the Church of Scientology as a staff member, and how could I inflict that on my children? Which I’ll forever feel like I have to make up,” she said.

Perth-based lawyer Grainne O’Donovan has devoted her time and expertise to helping survivors of the cult seeking justice.

“There’s not a law in New South Wales that makes it illegal to work a child for those hours. That’s extraordinary, but that’s the case,” O’Donovan said.

O’Donovan has also campaigned with the internet-based activist group Anonymous that has raised awareness about Scientology.

“This is degrading and inhumane treatment,’ O’Donovan said.

“At some level they (Scientologists) have become convinced, I suppose, that it’s appropriate, and that the group is more important than the individual,” she said.

RPF bases like the Sydney compound exist in other countries. Those who’ve escaped from them tell similar stories – of having fingers broken on the orders of the leader of Scientology, screamed at, and slapped for twenty hours straight, whilst having cold water poured over their head, and much more.

Independent Federal Senator Nick Xenophon has championed a campaign to shed light on the darkness at the heart of this group.

“Shane’s story is one of shocking abuse, child abuse, it’s one of a child being enslaved,” Senator Xenophon said.

“The authorities need to investigate this urgently. This is something that requires police investigation,” he said.

“What makes this worse is that this organisation is being subsidised by Australian taxpayers because it doesn’t pay any tax.”

Meanwhile Shane has his father back, yet his mother Lesley remains inside Scientology.

“I hope she hears word of this and sums up the courage to actually find it and watch it,” Shane said.

“She will have to escape. They won’t let her go. Leaving’s not an option, so she will have to escape,” Shane said.

The Church of Scientology refused to be interviewed for this story. In a written response scientology denied any mistreatment of its members.

The response also declared that anyone on the program is there because they want to be there, and that they are completely free to withdraw at any time during induction or later.

“When Shane left the church in late 2010, he simply got his bag and walked out the door,” said the statement.

The celebrities used to advertise Scientology likely have little idea that people like Shane Kelsey even exist, but now they do.

Adrian and Shane hope they do something about it for the sake of other families.

Senator Xenophon says he’s taking this story to Bill Shorten, the Federal Minister for Workplace Relations.

If you have any information we should know about Scientology, let us know.

Download the response statement from the Church of Scientology

Contact details

via http://au.news.yahoo.com/today-tonight/latest/article/-/12905379/australia-s-child-labour-camp/

Stuttgart will Teil der Wohnungen zurückkaufen <<stuttgarter-nachrichten.de

Jürgen Bock, vom 14.02.2012 19:00 Uhr
Nervöse Mieter, streitende Politiker und viele offene Fragen: Der Verkauf der 21.000 LBBW-Wohnungen an das Augsburger Unternehmen Patrizia sorgt für Wirbel

LBBW verkauft 21.000 Wohnungen an Immobilien AG

Stuttgart – Am Tag nach der Entscheidung der Landesbank versucht die im Bieterwettstreit unterlegene Landeshauptstadt, Schadenbegrenzung zu betreiben. Sie will der Augsburger Patrizia AG anbieten, die knapp 4900 Wohnungen der Eisenbahn-Siedlungsgesellschaft zu kaufen. Etwa 2000 davon sind in Stuttgart, vorwiegend im Nordbahnhofviertel. Die Stadt befürchtet dort ansonsten steigende Mietpreise und eine Sprengung der sozialen Strukturen. Der Wert des Pakets dürfte bei über 300 Millionen Euro liegen.

Die Entscheidung des LBBW-Aufsichtsrats, die 21 500 LBBW-Wohnungen an die Augsburger Patrizia AG und nicht an ein baden-württembergisches Konsortium mit der Stadt Stuttgart zu verkaufen, hat derweil am Dienstag heftige Reaktionen ausgelöst. Während Ministerpräsident Winfried Kretsch­mann (Grüne) von einem „vertretbaren“ Geschäft sprach und auch Wirtschafts- und Finanzminister Nils Schmid (SPD) von einer „richtigen Entscheidung“, weil beide Bieter ihre Chance hatten, „aber die einen eben zu wenig Geld geboten“ hätten, gab es Kritik von der Landtagsopposition und auch vom Mieterbund: „Der Beschluss ist ein schwarzer Tag für 60 000 Mieter“, so dessen Landesvorsitzender Rolf Gaßmann.

Die Patrizia AG hat wirtschaftlich das bessere Angebot gemacht

LBBW-Vorstandschef Hans-Jörg Vetter verteidigte die Entscheidung des Aufsichtsrats, der Patrizia AG für gut 1,4 Milliarden Euro den Zuschlag gegeben zu haben. „Die künftigen Wohnungseigentümer sind sich ihrer Verantwortung für Mieter und Mitarbeiter sehr bewusst.“ Beide Bieter hatten ein vergleichbares Angebot gemacht, am Ende gab es eine Differenz von rund 30 Millionen Euro. „Damit war ein Verkauf an das Konsortium rechtlich zwingend, das das wirtschaftlich bessere Angebot gemacht hat“, so der LBBW-Chef.

Weitere Nachrichten

Wie Patrizia um das Vertrauen der Mieter wirbt <<sueddeutsche.de

Von Angelika Slavik

Die Patrizia Immobilien AG übernimmt 21.000 Wohnungen der Landesbank Baden-Württemberg. Ein neuer, privater Eigner also, der an der Börse notiert ist. Diese Konstellation weckt bei den 60.000 Mietern Ängste – und wird auch in Bayern mit Interesse verfolgt.

 

via www.sueddeutsche.de/wirtschaft/immobilien-deal-in-baden-wuerttemberg-wir-sind-doch-nur-1.1284295

Geld – Verbraucher: Neue Kontonummern: Das ändert sich für Bankkunden <<sueddeutsche.de

Brüssel (dpa) – In zwei Jahren müssen sich Bankkunden neue Kontonummern merken. Dann wird die IBAN-Nummer EU-weit Pflicht. Auf 22 Stellen kombiniert sie Bankleitzahl und Kontonummer. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten für Verbraucher. Wer ins Ausland Geld überweisen will, ärgert sich oft über Bankgebühren oder die langsame Abwicklung. Das wird mit dem neuen EU-System SEPA anders. Europaweit einheitliche Kontonummern (IBAN) lösen 2014 die alten Zahlenkombinationen ab – auch für Transfers im Inland. Das Ziel lautet, den Zahlungsverkehr in der EU schneller und billiger zu machen.

Und das müssen Verbraucher beachten: Welche Vorteile bieten die neuen SEPA-Regeln?

«Grenzüberschreitende Überweisungen werden schneller, billiger und sicherer», schreibt das Europaparlament. Im Europäischen Zahlungsraum SEPA stehen die Banken stärker im Wettbewerb miteinander und müssen versteckte Gebühren abschaffen. Privatleute und Firmen sind nicht länger gezwungen, für Auslandsgeschäfte mehrere Konten in verschiedenen Ländern zu haben. Wer in einem anderen EU-Land arbeitet, kann sich sein Gehalt auf sein Konto in der Heimat überweisen lassen. Die Miete für die Ferienwohnung auf Mallorca lässt sich bequem über ein deutsches Konto zahlen – ohne Bankgebühr.

Was ändert sich für den Verbraucher?

Bei Überweisungen muss der Bankkunde künftig mehr Kästchen als sonst ausfüllen. Statt der inländischen Kontonummer mit meist 10 Stellen muss er die 22-stellige internationale Kontonummer IBAN eintragen. Die Bankleitzahl wird durch den internationalen Code BIC ersetzt – an die Stelle der Zahlenkombination tritt eine Buchstabenreihe. Der BIC soll ab 2014 aber nach und nach wegfallen.

Wie kompliziert sind die neuen Angaben wirklich?

Kritiker haben die neue 22-stellige Zahl «IBAN, die Schreckliche» getauft. Die anfängliche Aufregung hat sich inzwischen aber gelegt. EU und Notenbanken verweisen darauf, dass die Zahlenkombination der IBAN leicht zu merken ist: Sie besteht aus einem Ländercode (für Deutschland: DE) und einer zweistelligen Prüfziffer. Danach folgen die bekannte Bankleitzahl und die vertraute Kontonummer. Wirklich neu ist also nur die Prüfziffer zu Beginn. Was hilft in der Praxis? Schon heute steht die IBAN auf jedem Kontoauszug, manchmal auch bereits auf Bankkarten. Beim Online-Banking kann der Kunde sich die gespeicherten Daten aus einer Liste auswählen, um Fehler zu vermeiden. Viele Banken bieten den Kunden Umrechnungshilfen an: Gibt ein Kunde seine alten Daten ein, rechnet der Bankcomputer diese automatisch in die neue Kontonummer um.

Was passiert, wenn die Überweisung im Nichts landet?

Verbraucherschützer warnen: Ist die Überweisung mit einem Tippfehler einmal abgeschickt (zum Beispiel beim Online-Banking), ist sie nicht mehr zu widerrufen. Dann muss der Kunde seine Hausbank informieren, die sich mit der Empfängerbank in Verbindung setzt. Der Kunde muss seine Bank um Rückbuchung bitten. Nach Angaben der Verbraucherschutzzentrale passiert dies auf eigenes Risiko und eigene Kosten. Wie geht es mit der BIC weiter? Auf den Code zur Identifizierung der Bank (BIC), der elf Buchstaben hat, soll bei nationalen Überweisungen schon vom 1. Februar 2014 an verzichtet werden. Denn die Bankleitzahl ist ja in der langen IBAN enthalten. Für Geldtransfers ins Ausland ist der BIC von Februar 2016 an nicht mehr nötig.

Was muss der Bankkunde bei Lastschriften beachten?

Alte Lastschrift-Aufträge behalten ihre Gültigkeit – darauf hat vor allem Deutschland gedrängt, weil hierzulande elektronische Lastschriften weit verbreitet sind. Bankkunden müssen ihre Einzugsermächtigung für die Miete, ein Zeitungsabo oder die Versicherung also nicht, wie zunächst befürchtet, erneuern. Auch das bedingungslose Widerrufsrecht gegen Abbuchungen vom eigenen Konto gilt weiter. Grenzüberschreitend sollen Lastschriften problemlos möglich sein. «Das befürchtete Chaos bei der Umstellung in Deutschland wird nicht ausbrechen», sagt der EU-Abgeordnete Markus Ferber (CSU). Der Handelsverband Deutschland HDE begrüßte die «Planungssicherheit für alle Beteiligten».

Ab wann gelten die neuen Vorgaben?

Wegen der langen politischen Debatte kommt die SEPA-Umstellung ein Jahr später als geplant. Stichtag ist nun der 1. Februar 2014. Solange gelten die nationalen Systeme weiter. Für Überweisungen im Inland gilt eine Übergangsfrist bis 1. Februar 2016, die in der Praxis aber wohl nicht ausgeschöpft werden wird. Die Bankenbranche hatte zunächst drei bis fünf Jahre für die Umstellung verlangt. EU-Infos zur Umstellung (engl.) Die neuen SEPA-Kontonummern IBAN: Die IBAN (International Bank Account Number) setzt sich zusammen aus dem Länderkennzeichen DE für ein deutsches Konto.

Danach folgen eine zweistellige Prüfziffer, die achtstellige Bankleitzahl des Kontoinhabers (im Beispiel 370 400 44) und von hinten aufgefüllt die Kontonummer (die je nach Kreditinstitut bis zu zehn Stellen umfasst).

Beispiel: DE89370400440532013000 BIC: Der BIC (Bank Identifier Code) ersetzt bei SEPA die bisherige Bankleitzahl (beispielsweise 37040044). Er identifiziert Kreditinstitute weltweit und ist entweder acht oder elf Stellen lang. Die ersten vier Stellen entsprechen der Bankbezeichnung, danach folgen der Ländercode DE, die zweistellige Ortsangabe und die Filialbezeichnung. Beispiel: MARKDEFFXXX.

Von Februar 2014 an entfällt die BIC für nationale Überweisungen, von Februar 2016 an für grenzüberschreitende Geldtransfers. erschienen am

14.02.2012 um 17:03 Uhr

via http://newsticker.sueddeutsche.de/list/id/1275523

EU-Projekt Indect: Video-Drohnen sollen Städte überwachen … <<focus.de

Donnerstag, 13.10.2011, 22:00 · von FOCUS-Online-Autorin Claudia Frickel
dpa Videoüberwachung im Alltag
Überwachungskameras, unbemannte Drohnen und automatische Scanner im Internet könnten künftig alles erfassen, was Bürger tun. Damit beschäftigt sich das umstrittene EU-Forschungsprojekt Indect, über das das ARD-Magazin Kontraste berichtet hat.
Eine unbemannte Drohne kreist über den Straßen und filmt alles, was sich bewegt, auch den nächtlichen Spaziergänger – der es eilig hat, weil er den letzten Bus noch erwischen will. Sie scannt via Gesichtserkennung, um wen es sich handelt. Die Daten liefert die Drohne an einen zentralen Rechner, der diese mit anderen Informationen über den Fußgänger vergleicht. An wen hat der Mann in den letzten Wochen eine E-Mail geschrieben, wo hat er mit seinem Handy telefoniert und was hat er im Internet veröffentlicht?

Was klingt wie ein Horrorszenario aus einem Science-Fiction-Film, könnte Realität werden – wenn es nach der Europäischen Union geht. Diese finanziert seit Anfang 2009 das fünfjährige Forschungsprojekt Indect. Die Abkürzung steht für „Intelligent information system supporting observation, searching and detection for security of citizens in urban environment“. Übersetzt bedeutet das: „Intelligentes Informationssystem zur Unterstützung von Überwachung, Suche und Ermittlung für die Sicherheit der Bürger im städtischen Raum“. 17 Institutionen aus neun Ländern arbeiten daran mit, auch aus Deutschland. Darunter sind zehn Universitäten, zwei Polizeibehörden und fünf Wirtschaftsunternehmen

„Abnormales Verhalten“ im Blickpunkt
Die Selbstbeschreibung auf der Webseite von Indect hört sich zunächst harmlos an. „Das Ziel von Indect ist es, eine Plattform zu entwickeln“, heißt es dort. Mit dieser sollen alle möglichen Daten ausgetauscht und gesichert werden. Es soll dabei um terroristische Bedrohungen gehen, aber auch um schwere Verbrechen, Gewalt und „abnormales Verhalten“. Dass gerade der letzte Begriff sehr merkwürdig klingt, ist wohl auch den Indect-Verantwortlichen bewusst.
Bereits privat erhältliche ferngesteuerte Fluggeräte können problemlos mit Kameras ausgestattet werden, wie dieses Video des US-Herstellers Draganfly zeigt:
Denn dort heißt es in den FAQ zum Projekt, dass diese Bezeichnung von der EU stamme und wohl immer „kontrovers“ sei. „Wir verstehen darunter kriminelles Verhalten“, heißt es dort. Doch auch das ist eine schwammige Bezeichnung. Denn es bleibt die Frage: Wie soll verdächtiges Verhalten automatisch erkannt werden? Wenn jemand rennt, heißt das, dass er auf der Flucht ist oder sich beeilt, weil er zum Bus muss? Indect definiert abnormales Verhalten unter anderem so: „Rennen, zu langes Sitzen an einem Ort, Treffen mit vielen Personen, Schreien, Sitzen auf dem Boden im öffentlichen Nahverkehr.“

Überwachungssystem aus verschiedenen Quellen

Indect soll letztlich zu einem kompletten Überwachungssystem entwickelt werden, das verschiedene Quellen verknüpft. Eine eigene Suchmaschine soll das Netz automatisch durchwühlen, um mögliche Bedrohungen herauszufiltern und um entsprechende Bilder und Videos zu identifizieren. Die Indect-Software analysiert automatisch Beiträge auf Newsseiten, in sozialen Netzwerken, Blogs und Kommentaren sowie Foren und Chats.
Microdrones Microdrone md4-1000 im Polizei-Design
Aber auch Informationen aus der Vorratsdatenspeicherung können einfließen. Dabei werden alle Aktivitäten eines Users sechs Monate lang gesichert, beispielsweise: Wen hat man angerufen, welche Webseiten hat man geöffnet, wem gemailt. Unter bestimmten Umständen sollen die Behörden darauf zugreifen können. In Deutschland kippte das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung vorerst.

Verknüpfung aller Quellen
All diese Informationen werden dann mit anderen Daten verglichen, die nicht aus dem Netz stammen. Das können zum Beispiel Aufnahmen von Videokameras an öffentlichen Plätzen sein oder eben von fliegenden Kameras. Neben der Verknüpfung verschiedenster Daten ist das wohl die bedrohlichste Vorstellung beim Indect-Projekt: Die unbemannten Luftfahrzeuge, auch Drohnen genannt, sollen bewegliche Objekte identifizieren und verfolgen können. Das kennt man bisher nur vom Militär. Bei Indect heißt es dazu: Sie sollen „der Polizei bei ihren täglichen Patrouillen durch die Straßen assistieren, vor allem in dichtbesiedelten städtischen Gebieten, wo die Identifizierung und Verfolgung von Kriminellen eine Herausforderung ist“.
Auch die Quadrocopter des deutschen Herstellers Microdrone lassen sich problemlos mit Kameras ausstatten, wie dieses Video zeigt:
Die EU will Indect 2012 erstmals testen- bei der Fußball-Europameisterschaft in Polen und der Ukraine. Auf die Kritik reagierte die EU vor wenigen Monaten, indem sie einen Ethikrat einsetzte. Doch Verbraucherschützer bemängeln, dass die Arbeit dieses Rats zu wenig transparent sei.

Widerstand gegen Indect
Wikipedia/Padeluun (gemeinfrei) Vorführung der Aufklärungsdrohne Mikado (AirRobot AR-100B) auf dem Stand des Heeres der Bundesrepublik Deutschland auf der CeBIT 2006
Datenschützer kritisieren Indect schon von Anfang an massiv. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar bemängelt die Informationspolitik: „Ich bin über die Details der Forschungsprojekte nicht informiert. Versuche, genauere Informationen zu erlangen, sind leider nicht sonderlich erfolgreich gewesen“, sagt er in der ARD-Sendung „Kontraste“. Die britische Zeitung „Telegraph“ bezeichnete Indect als „Orwellschen Plan“. Die Piratenpartei hat eine Initiative mit dem Ziel „Stoppt Indect“ ins Leben gerufen. Doch nebenbei geht es auch um viel Geld: Das fünfjährige Projekt wird bis 2014 von der EU mit knapp 15 Millionen Euro gefördert. Deutschland beteiligt sich mit zehn Prozent an den Kosten. Geld, das aus Steuern finanziert wird.

Indect könnte, selbst wenn es EU-weit eingeführt würde, in Deutschland an rechtlichen Hürden scheitern. Davon geht auch der Bundesdatenschutzbeauftragter Peter Schaar aus: „Bei uns wäre eine solche Totalüberwachung sicherlich illegal.“ Doch es sei entscheidend zu verhindern, dass „solche Technologien zu Exportschlagern werden – gerade in Weltregionen, in denen Despoten ihre Bevölkerung unterdrücken und diese Überwachungstechnologien als willkommene Hilfestellung bei diesem schändlichen Vorhaben verwenden.“

Das ARD-Politikmagazin Kontraste hat am Donnerstag, 13. Oktober, ab 22 Uhr unter anderem über das „Indect“-Projekt berichtet.


EU-Projekt Indect: Video-Drohnen sollen Städte überwachen – weiter lesen auf FOCUS Online: http://www.focus.de/digital/multimedia/eu-projekt-indect-video-drohnen-sollen-staedte-ueberwachen_aid_661115.html

via http://www.focus.de/digital/multimedia/eu-projekt-indect-video-drohnen-sollen-staedte-ueberwachen_aid_661115.html

Vermögensteuer jetzt! <<vermögenssteuerjetzt.de

Vermögen bedeutet erhöhte steuerliche Leistungsfähigkeit

Die wirtschaftliche und damit steuerliche Leistungsfähigkeit hängt nicht nur vom Einkommen ab, sondern auch vom Vermögen, über das die Steuerpflichtigen verfügen. Die Einnahmen aus den vermögensbezogenen Steuern – dazu zählen insbesondere Grund-, Vermögen-, Erbschaftsteuern – betragen in Deutschland gerade einmal 0,9 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Das ist weniger als die Hälfte des Durchschnitts der entwickelten Länder.

Die Vermögensteuer, die in Deutschland seit 1997 nicht mehr erhoben wird, soll deshalb auf reformierter Grundlage wieder erhoben werden. Dabei werden realistische und aktuelle Immobilienwerte zu Grunde gelegt. Zugleich werden ausreichend hohe Freibeträge vorgesehen, so dass die überwiegende Mehrzahl der Steuerpflichtigen, die über selbstgenutztes Wohneigentum und weitere Ersparnisse etwa zur Altersvorsorge verfügt, nicht betroffen ist. Bei einem Freibetrag von 500.000 Euro je Haushalt und einem Steuersatz von einem Prozent auf das den Freibetrag übersteigende Vermögen wird nach neuen Schätzungen des DIW aus dem Jahr 2002 ein Aufkommen von jährlich 15 Milliarden Euro erzielt. Aufgrund der seitdem fortgeschrittenen Konzentration großer Vermögen halten wir heute ein Aufkommen von 20 Milliarden Euro für möglich und anstrebenswert.

Vermögensteuer ist verfassungsgemäß

Die Erhebung einer Vermögensteuer ist in Artikel 106 des Grundgesetzes ausdrücklich vorgesehen. Das Bundesverfassungsgericht erklärte 1995 die damals erhobene Vermögensteuer für verfassungswidrig, weil Grund- und Immobilienvermögen gegenüber anderen Vermögensarten ungerechtfertigt günstiger behandelt wurde. Die Bundesregierung ließ die Vermögensteuer daraufhin 1996 auslaufen, anstatt eine verfassungsgemäße Reform in die Wege zu leiten.

Durch die an Verkehrswerten orientierte Neubewertung von Immobilien würde den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts genüge getan. Der von einigen angeführte „Halbteilungsgrundsatz“, nach dem die Einkommen nur so hoch besteuert werden dürften, dass mindestens die Hälfte beim Steuerpflichtigen verbliebe, steht der Vermögensteuer dagegen nicht im Wege. Mittlerweile hat 2006 auch das Bundesverfassungsgerichtfestgestellt, dass dieser Satz keine Wirkung hat. Einer Wiedereinführung einer reformierten Vermögensteuer steht verfassungsrechtlich nichts im Wege.

Mehr Steuergerechtigkeit

Die Vermögensteuer führt zu mehr Steuergerechtigkeit. Die vermögensteuerpflichtigen Haushalte verfügen ganz überwiegend zugleich über ein hohes oder sehr hohes Einkommen. Die Reichtumsverteilung wird gerechter gestaltet. Nur knapp drei Millionen Steuerpflichtige sind betroffen – bei knapp 40 Millionen Haushalten und über 80 Millionen Menschen. Eine Anrechnung der Vermögensteuer auf die Einkommensteuer schwächt dagegen das Aufkommen und schont die Reichen und Superreichen.

Die Kosten für die Erhebung der Vermögensteuer liegen nach Schätzungen von Landesregierungen (Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg) bei fünf Prozent. Im Vergleich zu den Kosten von zwei Prozent bei der Einkommensteuer und angesichts des hohen Aufkommens ist das vertretbar.

Wirtschaftspolitische Gründe

Aktuelle Untersuchungen zeigen, dass die Vermögenden Einbußen durch die Finanzmarktkrise bereits weitestgehend wieder ausgeglichen haben und die großen Vermögen weiter wachsen. Auf der anderen Seite haben die Wirtschaftskrise und die Rettungs- und Konjunkturpakete die Verschuldung der öffentlichen Haushalte auf neue Rekordhöhen getrieben. Es ist mehr als angemessen, die Reichen, deren Vermögen durch die Rettungspakete vor viel größeren Verlusten bewahrt wurden, in besonderer Weise zur Finanzierung der Krisenfolgen heranzuziehen.

Die zunehmende Polarisierung der Vermögensverteilung, riesige Anlage suchende Finanzvermögen einerseits, wachsende Verschuldung vieler privater Haushalte und der Staaten andererseits, ist zudem eine wichtige Ursache der Spekulationsblasen und Finanzkrisen. Daraus ergibt sich eine weitere Begründung für eine hohe Vermögensbesteuerung, die Umverteilungswirkungen erzielt.

Weiterführende Links:

Allgemein zum Thema Vermögensteuer:

http://de.wikipedia.org/wiki/Verm%C3%B6gensteuer_%28Deutschland%29

Argumente gegen Einwände gegen die Vermögensteuer:

http://www.appell-vermoegensabgabe.de/index.php5?show=hintergrund

Entwicklung von Staatsverschuldung und Privatvermögen in Deutschland

Anschauliches Video auf YouTube: http://www.youtube.com/embed/qz2Xt3NAPQU

Reichtumsuhr: Vermögensverteilung in Deutschland

via Vermögensteuer jetzt!.

LBBW verkauft ihre 21 000 Wohnungen an Augsburger Patrizia – Überregional <<Neckar Chronik

Die Bietergemeinschaft rund um die Stadt Stuttgart hat den Milliardenpoker um die etwa 21.000 Wohnungen der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) verloren.

Siehe auch Aufhübschen und verkaufen: Mieterbund wirft LBBW unfaire Erhöhungen vor 21.01.2012Stuttgart: Mieterbund kritisiert LBBW-Wohnungsbieter scharf 05.12.2011

Stuttgart. Den Zuschlag in Deutschlands größtem Immobiliendeal seit rund dreieinhalb Jahren erhielt das Augsburger Unternehmen Patrizia, wie die LBBW und die Patrizia Immobilien AG am späten Montagabend mitteilten.

Die Verlierer zeigten sich in einer Stellungnahme enttäuscht und sprachen von einer Fehlentscheidung, die womöglich am Ende die Mieter treffe. Das Riesengeschäft ist 1,435 Milliarden Euro schwer. Am Ende war laut LBBW der bessere Preis der Augsburger das Zünglein an der Waage. Betroffen von dem Eigentümerwechsel sind rund 60 000 Mieter.

Vorstand und Aufsichtsrat der LBBW erteilten einem Konsortium den Zuschlag, das von der Patrizia geführt wird. Die LBBW berichtete über den siegreichen Bieterkreis, er bestehe «zu 95 Prozent aus namhaften Versicherungsgesellschaften und Pensionskassen mit langfristigem Anlagehorizont». Die Patrizia sprach von «verschiedenen langfristig orientierten nationalen und internationalen Investoren».

Die Gegenseite, das sogenannte Baden-Württemberg-Konsortium, hatte in einem monatelangen Kopf-an-Kopf-Rennen mit der Patrizia um die überwiegend in Baden-Württemberg gelegenen Immobilien gerungen. Die zwei Kontrahenten waren zum Schluss die letzten beiden Bieter.

Die LBBW musste sich von dem milliardenschweren Bestand im Zuge einer von der EU verordneten Schrumpfkur trennen. Das Kredithaus sprach von «inhaltlich gleichwertigen Angeboten», weswegen am Ende «die Entscheidung auf Grund des höheren Kaufpreises» gefallen sei.

Das Kreditinstitut musste den wertvollen Bestand zum Kauf anbieten, weil die EU-Kommission das zur Vorgabe gemacht hatte. Im Gegenzug durfte die während der Finanzkrise gehörig in Schieflage geratene LBBW milliardenschwere Hilfen aus Steuergeld annehmen.

Die Wettbewerbshüter müssen dem Milliardendeal noch zustimmen. Laut LBBW hat sich die Patrizia dem Schutz der Mieter verpflichtet. So sei es Teil des Geschäfts, dass «die freien Mieten in den nächsten fünf Jahren lediglich um durchschnittlich 3 Prozent jährlich zuzüglich der Inflationsrate angehoben werden dürfen». Außerdem seien Luxussanierungen «während der nächsten fünf Jahre nur mit Zustimmung der Mieter möglich». Eigenbedarfskündigungen seien für mindestens zehn Jahre ausgeschlossen. Die LBBW schreibt, diese Zugeständnisse gingen «deutlich über den gesetzlichen Mieterschutz hinaus».

Das unterlegene Baden-Württemberg-Konsortium erklärte: «Es ist ein großer Fehler, dass bei dieser großen Transaktion die sozialen, ökologischen und städtebaulichen Aspekte nicht die Beachtung gefunden haben, die wir uns als Konsortium gewünscht haben.» Es müsse nun dafür gesorgt werden, dass sich «die Veräußerung nicht nachteilig für die vielen Mieter in Stuttgart und im gesamten Land auswirkt».

Der Mieterbund Baden-Württemberg hatte wiederholt vor der Patrizia gewarnt. Die Mieterlobby fürchtet, die neuen Besitzer aus Augsburg könnten an der Kostenschraube drehen, um das milliardenschwere Paket auf Rendite zu trimmen und womöglich für einen Weiterverkauf an einen fremden Investor zu optimieren. Die Landesbank erklärte, dass der erfolgreiche Bieter der Stadt Stuttgart eine Beteiligung von bis zu zehn Prozent am Konsortium in Aussicht gestellt habe. Unabhängig davon soll ein Vertreter der Stadt in den Aufsichtsrat dürfen.

Immobilienexperten werten den Deal als größte Transaktion auf dem deutschen Wohnimmobilienmarkt seit Sommer 2008. Damals hatte der nordrhein-westfälische LEG-Konzern 93 000 Wohnungen an einen Fonds der US-Investmentbank Goldman Sachs veräußert. Das Geschäft war 3,4 Milliarden Euro schwer. Ein größerer Verkauf von Gewerbeimmobilien ging hierzulande zuletzt ebenfalls 2008 über die Bühne, als Arcandor sich für gut 2,2 Milliarden Euro von einem Paket trennte.

In dem Baden-Württemberg-Konsortium hatten sich fünf Mitglieder zusammengeschlossen: Die GWG Gesellschaft für Wohnungs- und Gewerbebau Baden-Württemberg AG aus Stuttgart hält den Löwenanteil mit 59,9 Prozent – sie wiederum ist eine Tochtergesellschaft der R+V Versicherungsgruppe. Auf die Landeshauptstadt Stuttgart entfallen 25,1 Prozent. Die Bietigheimer Wohnbau GmbH, die Stuttgarter Flüwo Bauen Wohnen eG und die GSW Sigmaringen mbH (Immobilienunternehmen des Sozialverbands VdK) halten jeweils fünf Prozent Anteil.

14.02.2012 – 06:07 Uhr | geändert: 14.02.2012 – 11:17 Uhr

via LBBW verkauft ihre 21 000 Wohnungen an Augsburger Patrizia – Überregional – Neckar Chronik.