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Tennessee begins to push back against NDAA tyranny <<Activist Post
Madison Ruppert, Contributing Writer
Activist Post
Tennessee, the Volunteer State, has begun to push back against the tyranny that is the indefinite detention provisions contained in the National Defense Authorization Act of Fiscal Year 2012, better known simply as the NDAA.
The state bills currently being considered could be one of the most significant steps taken against the atrocious assault on our most essential liberties embodied by the indefinite detention provisions of the NDAA.
The Tenth Amendment Center (TAC), a group promoting states’ rights (something which I think is an honorable cause in these dire times in which we have an increasingly centralized, authoritarian federal government) reports that two bills are to be considered in the Tennessee legislature.
These include HB1629 and SB2669, both of which are set to be considered in the 2012 session.
The legislation could essentially nullify the troubling indefinite detention provisions in the NDAA by requiring federal agents to obtain written permission from the county sheriff before making any arrests in Tennessee for any reason.
So long as county sheriffs are actually doing their job and keeping people safe from an out-of-control federal government, this could be a major step forward.
On the second episode of End the Lie Radio, Bob Tuskin and I discussed how sheriffs can act as a buffer between federal tyranny and the American people, something which these bills are going to reinforce.
The actual text is quite striking, and to me it is very exciting that such a thing is even being placed before a state legislature.
This bill declares that any federal law purporting to require local or state law enforcement agencies to act at the direction of the federal government or the United States military is beyond the authority granted to the federal government pursuant to the United States Constitution, is not recognized by this state, is specifically rejected by this state and is declared to be invalid in this state. This bill further declares that any federal law purporting to give federal agents or employees, including any members of the United States military, the authority of any state or local law enforcement agency of this state, without the express permission of this state, is beyond the authority granted to the federal government pursuant to the United States Constitution, is not recognized by this state, is specifically rejected by this state, and is declared to be invalid in this state.
I try to cover the troubling blending of local, state and federal law enforcement as much as possible, although I can never touch on it enough.
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Proteste gegen ACTA in Teilen Europas <<futurezone.at
Am Samstag gingen in Schweden, Slowenien und in der Tschechischen Republik zahlreiche Menschen trotz klirrender Kälte auf die Straße, um gegen das Anti-Piraterieabkommen ACTA zu protestieren. In Schweden hielt die Chefin der schwedischen Piratenpartei, Anna Troberg, eine Rede. In Österreich finden nächsten Samstag Demos gegen ACTA statt.
Im schwedischen Stockholm hatte es am Samstag stolze minus 18 Grad. Dennoch gingen dort mehr als 800 Menschen auf die Straße, um gegen das internationale Anti-Piraterie-Abkommen ACTA zu protestieren (siehe Foto). Die Menschen versammelten sich auf dem zentralen Sergels Torg-Platz. Eine der Rednerinnen war die Chefin der schwedischen Piratenpartei, Anna Troberg.
Sie verurteilte das umstrittene Abkommen unter anderem als „zu schwammig“ und rief zu weiteren Protesten auf. Troberg befürchtet, dass auf Grund des Abkommens die Behörden von Unterzeichnerstaaten in Zukunft weitreichende Kompetenzen für Eingriffe in das Privatleben von Bürgern bekommen könnten – wie das systematische Durchsuchen von Laptops an der Grenze.
Attacken gegen Regierungshomepage
In Schweden fanden noch in weiteren Städten Protestkundgebungen statt. Außerdem wurde die Homepage der schwedischen Regierung durch DDoS-Attacken mehrfach für einige Zeit lahmgelegt. Eine Gruppe von Hackern mit dem Namen „Cyber Force“ aus dem Anonymous-Umfeld bekannte sich via Twitter zu dem Angriff.
Doch nicht nur in Schweden fanden am Samstag Protestkundgebungen statt. Auch in Slowenien gingen in der Hauptstadt Laibach zahlreiche Menschen auf die Straße, um gegen ACTA zu protestieren. Die slowenische Botschafterin, die sich dazu bekannt hatte, ACTA “aus Unachtsamkeit” unterzeichnet zu haben, rief dazu auf, sich an den Protesten zu beteiligen.
Slowenien und Tschechien
Auch im tschechischen Brünn protestierten rund 500 junge Leute gegen die tschechische Beteiligung am internationalen Handelsabkommen. Trotz eisiger Temperaturen versammelten sich die Demonstranten auf dem Platz der Freiheit. Am Donnerstag zuvor wurde bereits in Prag demonstriert.
Bei allen Demos zeigte sich das gleiche Bild: Die Teilnehmer trugen zum großen Teil selbst gebastelte oder Guy Fawkes-Masken, sie hielten Transparente mit „Stop ACTA“ und „für ein freies Internet“ in die Höhe.
Was in Österreich geplant ist
In Österreich sind für kommendes Wochenende (11. Februar) ebenfalls Proteste gegen ACTA geplant. Es wird angemeldete Demonstrationen in Wien, Graz, Salzburg und Innsbruck geben. Während in Graz die Demonstration von der Piratenpartei organisiert wurde, steckt in Wien das Anonymous-Kollektiv dahinter.
“Es darf nicht sein, dass Bürger durch die Umsetzung solcher Konzepte Ihre Freiheit und Privatspähre im Internet – und dieses ist mittlerweile das wichtigste Kommunikations- und Informationsmedium – eingeschränkt werden”, heißt es in einer Aussendung von Anonymous Austria. Deshalb werde in Zusammenarbeit mit Parteien, EU-Parlamentariern und Vereinen ein Protestmarsch organisiert. Nähere Informationen gibt es auf einer eigenen, unabhängigen Website.
EU-Ebene
Die EU und 22 Mitgliedsstaaten, darunter auch Österreich, haben das Abkommen bereits unterzeichnet. Das EU-Parlament muss dem Abkommen noch zustimmen. Zur Abstimmung wird es nach jüngsten Informationen voraussichtlich nicht vor Juni kommen. Stimmt das Parlament dem Pakt zu, kann der EU-Rat ACTA für alle EU-Staaten zu bindendem Recht machen. Stimmt das EU-Parlament gegen das Abkommen, ist es gestorben und könnte allenfalls neu verhandelt werden.
via Proteste gegen ACTA in Teilen Europas | Netzpolitik | futurezone.at: Technology-News.
“Habe ACTA aus Unachtsamkeit unterzeichnet” <<futurezone.at
Die slowenische Botschafterin Helena Drnovsek Zorko bereut es, das Anti-Piraterieabkommen ACTA für Slowenien in Japan unterschrieben zu haben. Sie veröffentlichte eine Stellungnahme im Netz, in der sie erklärte, dass sie das Abkommen aus bürgerlicher Unachtsamkeit unterzeichnet habe. Sie möchte sich dafür nun öffentlich entschuldigen.
Slowenien hat zusammen mit der EU und weiteren 21 Mitgliedstaaten (darunter auch Österreich) am 26. Jänner ACTA in Japan unterzeichnet. Die zuständige slowenische Botschafterin bereut diesen formalen Akt nun zutiefst und versucht, die Hintergründe für ihre Unterschrift zu erklären.
“Ich habe das Abkommen auf Anordnung der Regierung unterzeichnet und weil es Teil meines Jobs ist”, schreibt die Botschafterin in ihrer Stellungnahme. Sie wolle mit dieser Stellungnahme, die rein persönlicher Natur sei und nur ihre eigene Meinung zum Ausdruck bringen soll, auf die zahlreichen E-Mails und Facebook-Anfragen reagieren, die seit der Unterzeichnung bei ihr eingetroffen seien.
“Aus bürgerlicher Unachtsamkeit”
“Ich habe ACTA aus bürgerlicher Unachtsamkeit unterzeichnet, weil ich nicht aufmerksam genug war”, schreibt Drnovsek Zorko. Die Botschafterin erklärte weiters, dass sie keinen ausreichenden Zusammenhang hergestellt habe, dass das Abkommen die Freiheit “des größten und bedeutsamsten Netzwerk der menschlichen Geschichte” beschneiden und die Zukunft unserer Kinder limitieren werde.
In der letzten Zeit sei sie überarbeitet gewesen und habe sich deshalb eine mediale Pause gegönnt. In dieser Zeit habe sie kaum etwas von Medienberichten aus ihrer Heimat oder den zahlreichen Online-Petitionen gegen ACTA mitbekommen. “Es gibt immer weniger Geld und Personal für immer mehr Arbeit. Und dann kommt es vor, dass man die Bedeutung dessen, was man unterschreibt, übersieht.” Erst im Nachhinein werde einem dann bewusst, was tatsächlich geschehen sei.
Öffentliche Entschuldigung
Die slowenische Botschafterin wolle sich bei ihren Kindern und all den Menschen, die ihr Briefe und E-Mails geschrieben hätten, nun öffentlich für ihre Unterschrift entschuldigen. Doch der Grund für ihre offene Stellungnahme habe auch einen anderen Hintergrund. Sie wolle nicht mehr länger öffentlich dämonisiert werden, für etwas, das in Wahrheit die Regierung entschieden habe.
Drnovsek Zorko rief zudem die slowenischen Bürger dazu auf, sich an den Protesten, die am Samstag in Ljubljana stattfinden, teilzunehmen, um damit ihrer großen Sorge besonderen Ausdruck zu verleihen
via “Habe ACTA aus Unachtsamkeit unterzeichnet” | Netzpolitik | futurezone.at: Technology-News.
Polen setzt ACTA-Ratifizierung aus <<futurezone.at
Der polnische Ministerpräsident Donald Tusk hat die Ratifizierung des umstrittenen Urheberschutzabkommens ACTA ausgesetzt. „Ich teile die Ansicht derjenigen, die von unvollständigen Beratungen sprechen“, sagte er am Freitag in Warschau. Auch in Österreich hagelte es am Freitag erneut heftige Kritik am Abkommen.
Bei den Beratungen über Polens Unterschrift unter das Abkommen, das Urheberrechtverletzungen im Internet verhindern soll, seien Internetnutzer nicht gehört worden. Statt dessen seien vor allem Gespräche mit den Inhabern von Urheberrechten geführt worden. Die Argumente der Netzgemeinde seien daher berechtigt.
„So lange nicht alle Zweifel ausgeräumt sind, so lange wird der Ratifizierungsprozess ausgesetzt“, betonte Tusk. Es müsse zudem geprüft werden, ob das Abkommen mit dem Landesrecht vereinbar sei. Für eine Gültigkeit des Abkommens ist die Zustimmung von Parlament und Präsident notwendig.
Wie gefährlich ist ACTA? <<futurezone.at
02.02.2012
Muss ich mich als Internet-Nutzer in Zukunft vor mehr Überwachung fürchten?
ACTA beinhaltet keine Verpflichtung zur Überwachung von Netzwerken. Internet-Anbieter befürchten jedoch, dass sie dazu gedrängt werden könnten. Das Abkommen gibt für eine solche Befürchtung durchaus Anlass. So wird etwa den Vertragsstaaten nahegelegt, “Kooperationsbemühungen im Wirtschaftsleben zu fördern, die darauf gerichtet sind, Verstöße gegen Marken, Urheberrechte und verwandte Schutzrechte wirksam zu bekämpfen … “(Artikel 27, Absatz 3). Über kurz oder lang könnten Internet-Anbieter dazu gezwungen werden, ihre Netze auf Urheberrechtsverstöße zu überwachen und zu filtern. Im Rahmen einer solchen Selbstregulierung würden auch staatliche Aufgaben auf Private übergehen. “Wir werden in die Rolle der Polizei und des Richters gedrängt”, sagte Andreas Wildberger, Generalsekretär des Verbandes der österreichischen Internet-Anbieter (ISPA) zur futurezone.
Provider könnten durch das Abkommen auch zunehmend Ziel von Unterlassungsansprüchen und hohen Schadenersatzforderungen werden. Auch das trägt dazu bei, dass Internet-Anbieter für die von ihnen durchgeleiteten Inhalte verantwortlich gemacht werden und näher hinsehen müssten, was in ihren Netzen passiert.
Womit mache ich mich strafbar?
ACTA setzt die Schwelle für strafbare Handlungen sehr nieder an. Strafverfahren und Strafen sind in dem Abkommen etwa für Urheberrechtsverstöße “im gewerblichen Ausmaß” vorgesehen. Die Definition für das gewerbliche Ausmaß ist vage und lässt Spielraum für Interpretationen. Sie umfasst “zumindest solche Handlungen …, die der Erlangung eines unmittelbaren oder mittelbaren wirtschaftlichen oder kommerziellen Vorteils dienen”, heißt es im Artikel 23, Absatz 1 des Abkommens. Urheberrechtsverstöße im privaten Rahmen, bei denen geschützte Werke auch zum Download angeboten werden – etwa in Online-Tauschbörsen – sind davon nicht explizit ausgenommen. Auch die Veröffentlichung urheberrechtlich geschützter Fotos auf einer vielbesuchten Website könnten nach Meinung von Experten und Kritikern von dieser Definition erfasst sein.
Rechteinhaber legen das “gewerbliche Ausmaß” in Urheberrechtsstreitigkeiten bereits heute sehr weit aus. So wurde etwa in einer Klage des Vereins für Anti-Piraterie (VAP), die dazu führte, dass der Provider UPC per einstweiliger Verfügung den Zugang zur Domain kino.to sperren musste, auf wirtschaftliche Vorteile verwiesen, die UPC durch die Weiterleitung auf kino.to erwachsen und so eine Haftung des Internet-Anbieters konstruiert.
Was unterscheidet ACTA von SOPA und PIPA? Was haben sie gemeinsam?
Im Gegensatz zu den nach Protesten vorerst auf Eis gelegten US-Gesetzesvorhaben SOPA (Stop Online Piracy Act) und PIPA (Protect IP Act) ist ACTA ein Handelsabkommen und sollte – was noch nicht zweifelsfrei geklärt ist – nicht über bestehendes EU-Recht hinausgehen. In SOPA und PIPA vorgesehene Maßnahmen – wie etwa das Blockieren von Websites auf DNS-Ebene, die Streichung von Inhalten aus Suchmaschinen oder das Abschneiden von Zahlungsflüssen – sind in ACTA nicht enthalten. Wie Ars Technica herausstreicht, könnten solche Maßnahmen jedoch durchaus Bestandteil der in dem Pakt angeregten “Kooperationsbemühungen im Wirtschaftsleben” zwischen Rechteinhabern, Zahlungsdienstleistern und Internet-Anbietern sein. Zwingend vorgesehen sind sie jedoch nicht.
Mit SOPA und PIPA teilt ACTA jedoch die Tendenz, die Grundrechte von Bürgern zugunsten eines strengeren Schutzes der Urheberrechte zu beschneiden. So werden etwa im EU-Recht verankerte Rechtsschutzmöglichkeiten für Beklagte in dem Abkommen weitgehend ausgeblendet, während den Durchsetzungsmöglichkeiten von Rechteinhabern breiter Raum gewidmet wird.
Müssen für ACTA Gesetze geändert werden?
Laut der EU-Kommission geht ACTA nicht über geltendes EU-Recht hinaus. EU-Parlamentarier und Rechtsexperten bezweifeln dies jedoch. In den Mitgliedsstaaten könnten unabhängig davon Anpassungen im nationalen Recht notwendig sein. In Österreich wird etwa die in dem Abkommen enthaltene die Durchsetzung der “Amtswegigkeit im Strafverfahren” geprüft. Das bedeutet, dass in bestimmten Fällen aus Privatanklagedelikten Offizialdelikte werden und der Staatsanwalt von sich aus ermitteln müsste. In Verbindung mit den vagen Formulierungen des Abkommens könnten dabei durchaus Tauschbörsennutzer wieder ins Visier des Staatsanwaltes geraten.
Darf mein MP3-Player oder Notebook bei Ein- und Ausreise in anderen Ländern nach etwaigen nicht lizenzierten Inhalten durchsucht werden?
Laptop-Durchsuchungen an Grenzen und ähnliche Grausamkeiten waren Gegenstand der Verhandlungen, sie finden sich aber in der finalen Fassung ebenso wenig wieder wie die Verpflichtung zu Internetsperren nach dem Verdacht wiederholter Urheberrechtsverletzungen, wie sie etwa in Frankreich eingeführt wurden.
Wie der kanadische Copyright-Experte Michael Geist vor kurzem in seinem Blog schrieb, wurde ACTA nach jahrelangen Protesten von Bürgerrechtlern in vielen Punkten entschärft. Das Abkommen weist aber nach wie vor zahlreiche problematische Punkte auf.
Ist ACTA undemokratisch?
In den vergangenen Jahren wurde wiederholt kritisiert, dass ACTA weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit ausverhandelt wurde. Informationen zu dem Abkommen wurden nur spärlich und erst auf Drängen von NGOs und EU-Parlamentariern verfügbar gemacht. Geleakte Texte schürten Spekulationen. Die EU-Kommission verweist zwar darauf, dass es nicht ungewöhnlich sei, dass Abkommen während der Verhandlung vertraulich behandelt werden. EU-Parlamentarier beklagen jedoch, dass die Kommission ihnen noch immer nicht sämtliche Unterlagen zu dem Abkommen zur Verfügung gestellt habe. “Das zeugt von einem schlechten Gewissen”, sagte der sozialdemokratische österreichische EU-Abgeordnete Jörg Leichtfried zur futurezone.
Mit ACTA wird auch das Urheberrecht, das etwa durch digitale Technologien ermöglichte Praktiken von Internet-Nutzern (Remix, Mashup) nicht berücksichtigt, zementiert und festgeschrieben. “Es werden Dinge auf Schiene gelegt, die nicht wieder umzulenken sind”, meint ISPA-Generalsekretär Wildberger.
Demokratiepolitische Sorgen bereitet auch die in dem Abkommen vorgesehene Einrichtung eines ACTA-Ausschusses (Kapitel 5, Artikel 36), in dem Vertreter der Unterzeichnerstaaten entsandt werden, die jedoch nicht demokratisch gewählt werden. Der ACTA-Ausschuss soll die Umsetzung und Auslegung des Abkommens überwachen und kann auch über Änderungen in dem Übereinkommen entscheiden.
Wie geht es mit ACTA weiter?
Die EU und 22 Mitgliedsstaaten, darunter auch Österreich, haben das Abkommen bereits unterzeichnet. Das EU-Parlament muss dem Abkommen noch zustimmen. Zur Abstimmung wird es nach jüngsten Informationen voraussichtlich nicht vor Juni kommen. Das EU-Parlament kann den Text des Abkommens jedoch nicht verändern, sondern nur “Ja” oder “Nein” sagen, wie es in einem diese Woche auf den Seiten des EU-Parlaments veröffentlichten Text heißt. Das Parlament kann auch – wie es etwa von den Grünen und Liberalen im EU-Parlament gefordert wird – noch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) anrufen, damit er die Vereinbarkeit von ACTA mit dem EU-Recht prüft. Ein solches Vorgehen würde das Abkommen um Jahre verzögern.
Stimmt das Parlament dem Pakt zu, kann der EU-Rat ACTA für alle EU-Staaten zu bindendem Recht machen. Stimmt das EU-Parlament gegen das Abkommen, ist es gestorben und könnte allenfalls neu verhandelt werden.
Auch die nationalen Parlamente müssen ACTA noch zustimmen. Die Folgen einer Ablehnung des Abkommens in nationalen Parlamenten sind unter Experten umstritten. Wie eine Sprecherin der EU-Kommission gegenüber heise online sagte, würde der strafrechtlich nicht relevante Teil des Abkommens aber auch für Mitgliedsstaaten gelten, die das Gesamtpaket nicht ratifizieren.
Was kann ich gegen ACTA tun?
Zahlreiche europäische Bürgerrechtsorganisationen rufen dazu auf in Online-Netzwerken Aufmerksamkeit für das Abkommen zu schaffen und an EU-Abgeordnete zu appellieren, gegen ACTA zu stimmen. Dazu hat die Digitale Gesellschaft auch eine detaillierte Anleitung samt Links zu Kontaktdaten von Abgeordneten, die in den zuständigen Ausschüssen sitzen, veröffentlicht. Eine Petition, die an alle Mitglieder des EU-Parlaments übergeben wird, kann auf Avaaz.org unterzeichnet werden. Vibe.at, der Verein der Internet-Benutzer Österreichs, rät auch dazu, Protestbriefe an das in Österreich bei ACTA federführende Wirtschaftsministerium zu schreiben.
Weitere Informationen von Bürgerrechtsorganisationen zu dem Abkommen finden sich etwa bei La Quadrature du Net oder bei der Vereinigung europäischer Bürgerrechtsgruppen Edri.
Weitere Fragen?
Sollten Sie weitere Fragen zu ACTA haben, posten Sie diese bitte ins Forum oder schreiben Sie ein E-Mail an redaktion@futurezone.at. Wir werden uns bemühen die Fragen unter Einbeziehung von Rechtsexperten zu beantworten.
Informationen zu ACTA
Die EU-Kommission hat vor kurzem den Text des Abkommens auch in deutscher Sprache (PDF) veröffentlicht und informiert auf einer eigenen Seite über ACTA. Möglichen Folgen des Abkommens wird dort jedoch kein Platz eingeräumt.
Zahlreiche europäische Bürgerrechtsorganisationen und Interessensverbände bieten umfangreiches Informationsmaterial zu ACTA an:
– ACTA bei der Digitalen Gesellschaft
– ACTA bei Edri
– ACTA bei La Quadrature du Net
– ACTA bei Vibe.at
via Wie gefährlich ist ACTA? | Netzpolitik | futurezone.at: Technology-News.
München: Freiwillige auf Streife: Bayerns Sicherheitswacht <<Passauer Neue Presse
In ihren blauen Jacken sehen sie aus wie die Beamten vom Ordnungsamt. Doch die Mitarbeiter der bayerischen Sicherheitswacht sollen keine Bußgelder oder Strafzettel verteilen. Sie beantworten Fragen von neugierigen Spaziergängern, ermahnen Radfahrer auf dem Gehweg oder weisen Hundebesitzer im Park darauf hin, die Hundehaufen ihrer Lieblinge nicht liegen zu lassen.
Etwa 740 freiwillige Helfer sind aktuell in 114 bayerischen Gemeinden für die Sicherheitswacht unterwegs – Tendenz steigend. Einer von ihnen ist Werner G. aus München. Der Bankkaufmann läuft mit kurzen Unterbrechungen seit zehn Jahren in Schwabing Patrouille. “Ich wollte unter Leute – und nicht nur zum eigenen Vergnügen”, beschreibt der 61-Jährige seine Motivation von damals. Auch heute noch liebt er den Kontakt zu Menschen. Die Reaktionen seien meist positiv.
Um im Notfall die Polizei verständigen zu können, hat G. immer ein Funkgerät oder Handy dabei, auch Pfefferspray gehört zur Ausrüstung der Sicherheitswacht. Besondere Rechte haben die ehrenamtlichen Helfer allerdings nicht: Sie dürfen einen Verdächtigen bis zum Eintreffen der Polizei festhalten und Personalien aufnehmen. Außerdem können sie einen Platzverweis erteilen, ohne ihn jedoch durchsetzen zu dürfen.
ELGA-Entwurf nicht verfassungskonform « DiePresse.com
01.02.2012 | 18:13 | (Die Presse)
Keine Zustimmung von Patienten und Eingriff in die Privatsphäre: AK und Juristen äußern Kritik. Die Datenbank würde Informationen über die gesamten Lebensgewohnheiten umfassen.
Wien/Ib/Apa. In einem offenen Brief an die Bundes- und Landesregierungen protestierte die Ärztekammer am Mittwoch gegen den Gesetzesentwurf über die Elektronische Gesundheitsakte (ELGA) erneut. Diesmal hatte sie sich allerdings juristische Unterstützung geholt: Der Verfassungsjurist Heinz Mayer stellte in einem Gutachten fest, dass der Gesetzesentwurf von Gesundheitsminister Alois Stöger (SPÖ) in einigen Punkten gegen das Verfassungsrecht verstoße.
Die Datenbank soll alle „Gesundheitsdaten“ der Patienten erfassen – ein Begriff, der für Mayer zu undefiniert ist: „Darunter fallen alle Daten über die physische und psychische Befindlichkeit der Menschen sowie die Faktoren, die sie beeinflussen. Das könnte alles sein, von den Hobbys der Patienten bis zum Konsum von Genussmitteln.“ Die Datenbank würde Informationen über die gesamten Lebensgewohnheiten umfassen.
Ein weiterer Kritikpunkt: Alle Patienten sollen im ELGA-System automatisch erfasst werden. Wer nicht will, dass seine Gesundheitsdaten auf diesem Weg verfügbar gemacht werden, muss es extra bekannt geben. „Diese Möglichkeit des Opt-out kann eine Zustimmung nicht ersetzen. Denn genau die wäre verfassungsrechtlich notwendig“, sagt Mayer. Würde man die Zustimmung der Patienten abfragen, wären die Datenschutzrechtlichen Probleme in diesem Fall beseitigt.
Aus dem Gesundheitsministerium hieß es diesbezüglich am Mittwoch, dass die obersten EU-Datenschützer eine Opt-out-Regelung bei Patientendaten für zulässig befunden hätten. Außerdem gebe es so eine Regelung bereits – und zwar beim Organspenden. Dem Ministerrat werde demnach ein „wasserdichter Entwurf zugeleitet werden“ – nur wann, sei noch unklar.
Auf einen Blick
Die Elektronische Gesundheitsakte (Elga) soll die Gesundheitsdaten aller Patienten in Österreich erfassen und für Ärzte, Spitäler und Pflegeeinrichtungen abrufbar sein.
Laut Plan wird Elga ab 2015 (erste Einführungsschritte schon ab 2013) verpflichtend bei allen Kassenärzten und öffentlichen Krankenhäusern zur Anwendung kommen.
Datenschützer kritisieren allerdings dieses Vorhaben.
(“Die Presse”, Print-Ausgabe, 02.02.2012)
NDAA 2012: Ermächtigungsgesetz in den USA? <<bueso.de
*** VIDEO *** siehe Original Link
Am 31. Dezember 2011 unterzeichnete der amtierende Präsident der Vereinigten Staaten, Barack Obama, den “National Defense Authorization Act”, kurz NDAA – den Verteidigungshaushalt für das Fiskaljahr 2012. Während dieses Gesetz während der letzten 49 Jahre dazu diente, den Haushalt und die Ausgaben des US-Verteidigungsministeriums zu regulieren, wurde es diesmal für etwas eingesetzt, wofür es in der gesamten Geschichte der Vereinigten Staaten kein Beispiel gibt und was sogar gegen die Gründungsprinzipien der USA, wie sie in der Bill of Rights, dem Grundrechtekatalog der US-Verfassung verankert sind, verstößt.
Dem Urteil maßgeblicher amerikanischer Verfassungsrechtler, politischer Persönlichkeiten und Kreisen des Militärs zufolge setzt es praktisch die Zusätze 3, 4, 5, 6 und 7 zur US-Verfassung außer Kraft: Teile diese neuen Gesetzes erlauben dem Militär die unbegrenzte Inhaftierung von Personen, auch von US-Staatsbürgern, ohne Anklage oder Gerichtsprozeß, einfach mit der Begründung, daß diese Person einer Gruppierung „zugehört oder wesentlich unterstützt”, die im Krieg mit den USA oder “verbündeten Kräften” steht.
ACTA: EU-Berichterstatter kündigt «KURIER.at
Der Europaabgeordnete Kader Arif war im Rahmen der ACTA-Gesetzgebung der offizielle Berichterstatter für das EU-Parlament. Nun legt er diese Funktion zurück, da er den gesamten Prozess der Unterzeichnung stark kritisiert.
Der französische EU-Parlamentarier erklärt in einer Stellungnahme den Schritt, der dazu geführt hat, seine Funktion in dem ACTA-Gesetzgebungsprozess zurückzulegen. Darin heißt es unter anderem: “Ich verurteile den Prozess, der zu der Unterzeichnung des Vertrages geführt hat auf das Schärfste. Es wurden keine Organisationen der Zivilgesellschaft eingebunden und es mangelte seit Beginn der Verhandlungen an Transparenz.”
In seiner Funktion habe Arif Vorgänge beobachtet, die ihm so völlig neu waren. Jeder wisse, dass das ACTA-Abkommen problematisch sei, da es einen ernsten Eingriff in die Rechte der Bevölkerung darstelle, so der Franzose.
In der Funktion als Berichterstatter musste er sich mit dem Gesetzesvorschlag auseinandersetzen und die Stellungnahme des zuständigen Ausschusses im Europäischen Parlament vorbereiten. Dieses Papier dient daraufhin als Entscheidungsgrundlage für das Plenum des Parlaments.
via http://kurier.at/techno/4482688-acta-eu-berichterstatter-kuendigt.php
Zeitung: Vorratsdatenspeicherung wird zur Chefsache «EUROPE ONLINE
Von dts Nachrichtenagentur und Europe Online
Im Streit um die Vorratsdatenspeicherung wird die Kompromisssuche zwischen CDU, CSU und FDP nun zur Chefsache. Wie die “Rheinische Post” (Montagausgabe) berichtet, will CSU-Chef Horst Seehofer zunächst schauen, was Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) und Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) in internen Verhandlungen zustande bringen. “Was sie nicht gelöst bekommen, da können sich ja die drei Parteivorsitzenden darum kümmern”, kündigte Seehofer im Gespräch mit der Zeitung an.
CSU und FDP streiten bereits monatelang um eine Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung. Friedrich sowie weite Teile der Union sind Verfechter der vorsorglichen Datenspeicherung für sechs Monate. Leutheusser-Schnarrenberger spricht sich hingegen dafür aus, Daten nur im Fall eines konkreten Verdachts zu speichern. Die Neuordnung der Vorratsdatenspeicherung war nötig geworden, nachdem die bisherige Regelung im März 2010 vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gekippt worden war.
Luftverkehrsgesetz: Die Drohnen und das Schweigen des Parlaments «WELT ONLINE
Der Bundestag verabschiedet ohne öffentliche Debatte ein neues Luftverkehrsgesetz – obwohl es um eine kleine Revolution geht: die Zulassung von Drohnen.
Der Bundestag verhandelt öffentlich, heißt es in Artikel 42 des Grundgesetzes. Das ist die Theorie. In der Praxis aber geht es anders zu: In der vergangenen Legislaturperiode wurden von den 15.500 Reden der Parlamentarier 4429 nicht mündlich vorgetragen, sondern nur schriftlich zu Protokoll gegeben.
Interessiert sich der von seinem Abgeordneten vertretene Bürger also für das, was sein Repräsentant gesagt haben würde, hätte dieser leibhaftig am Rednerpult gestanden, dann muss er das Archiv des Bundestages durchforsten.
“Das Verstummen eines Parlaments”
„Heiliges Entsetzen“ habe jene Zahl bei ihm ausgelöst, sagte Parlamentspräsident Norbert Lammert zu Beginn der laufenden Legislatur. Der CDU-Politiker forderte seine Kollegen auf, künftig „viel zurückhaltender“ von der Protokollrede Gebrauch zu machen. Schließlich sei nicht auszuschließen, dass dieses Verfahren eines Tages vom Bundesverfassungsgericht beanstandet würde.
Diese Gefahr besteht in der Tat. In einer Abhandlung des Lehrstuhls für Öffentliches Recht der Universität Göttingen ist nachzulesen, dass „das Verstummen eines Parlaments“ im Konflikt mit dem Grundsatz der Verhandlungsöffentlichkeit steht. Den Anforderungen von Kommunikation, Transparenz und Kontrolle als essenziellen Elementen einer Parlamentsdebatte werde durch die Schriftform nicht genügt.
Ein (un)schönes Beispiel dafür lieferte der Bundestag in dieser Woche mit der Verabschiedung des neuen Luftverkehrsgesetzes. Neben der Umsetzung europäischer Vorgaben für Flughafenentgelte wird darin nicht weniger als eine „grundlegende Veränderung der zivilen Luftfahrt“ geregelt.
So steht es im Gesetzentwurf aus dem Haus von Verkehrsminister Peter Ramsauer (CSU). Künftig sollen „bemannte und unbemannte Luftfahrtgeräte gleichberechtigt am Luftverkehr teilnehmen“. In verständlichen Worten: Das Gesetz schafft die Grundlage, dass künftig neben den herkömmlichen, von Piloten gesteuerten Flugzeugen auch unbemannte Drohnen über Deutschland fliegen können. Eine nicht ganz unerhebliche Novelle also.
Erste Lesung des Gesetzes im schriftlichen Verfahren
Die erste Lesung des Gesetzes im Dezember allerdings wurde im schriftlichen Verfahren abgewickelt, die Reden der Verkehrspolitiker der fünf Fraktionen verschwanden ungehört im Textarchiv. Wer sie dort aufstöberte, konnte nachlesen: Keinem Vertreter der Opposition war das zwischen den Regelungen zu Flughafen-Entgelten versteckte Drohnenthema aufgefallen.
Die Regierungsvertreter griffen es zwar auf, allerdings schwärmten sie nur vom wirtschaftlichen Potenzial der neuen Technologie. Aber sogar das hörte ja niemand.
Die im Gesetzentwurf selbst aufgeführten Probleme, von den fehlenden „wissenschaftlichen Parametern für die technischen Anforderungen an das Gerät und die Piloten“ und vor allem dem Schutz der Persönlichkeitsrechte der Bürger, „soweit die Drohnen mit Kameras bestückt würden“, wurden vom Bundestag ignoriert.
Als “Welt Online“ in einem Bericht darauf hinwies, empörte sich das federführende Verkehrsministerium über den Eindruck, dass die Regierung „quasi durch die Hintertür an den Abgeordneten des Bundestags vorbei Regelungen zum Betrieb von Drohnen in Deutschland einführen“ wolle. Dass das Gesetz in erster Lesung nicht debattiert worden sei, stelle „einen normalen Vorgang dar“. Eine Beratung im Bundestag werde „in jedem Fall“ noch erfolgen.
Kommunikation, Transparenz, Kontrolle? Fehlanzeige
Der Eindruck mit der Hintertür hatte sich das Ministerium selbst zuzuschreiben. Denn die Beamten hatten das Wort „Drohne“ auf Wunsch der Luftfahrtindustrie aus dem Gesetz gestrichen und durch „Unmanned Aerial Systems“ ersetzt, weil die Lobbyisten durch den militärisch vorbelasteten Begriff „unnötige und unsachliche Vorbehalte im parlamentarischen Verfahren“ fürchteten.
Was aber die Beratung im Bundestag angeht: Am Donnerstag fanden zweite und dritte Lesung des Gesetzes statt – wiederum mit zu Protokoll gegebenen Reden. Öffentliche Debatte, Kommunikation, Transparenz, Kontrolle? Fehlanzeige. Die einzige wirkliche Beratung des Gesetzes fand im Verkehrsausschuss statt.
Drohnen sind unbemannte Flugkörper, die oft über weite Strecken hinweg ferngesteuert werden können. Anwendung finden sie vor allem im militärischen Bereich.
Der Bundesdatenschutzbeauftragte, zunächst von der Regierung aus dem Gesetzgebungsverfahren ausgeschlossen, war durch Lektüre von “Welt Online“ auf das Drohnenproblem aufmerksam geworden und verlangte die Einfügung eines Absatzes in das Gesetz zur Wahrung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung der Bürger beim Einsatz von Drohnen. Dem wurde entsprochen.
Auch die Opposition wurde wach: Die Linke legte einen Änderungsantrag vor, der abgelehnt wurde. Auch die Grünen formulierten Bedenken und stellten eine kleine Anfrage an die Bundesregierung, um mehr Informationen über die zu erwartenden Zulassungszahlen zu erhalten.
Bürger konnte sich nur die Abstimmung ansehen
Dem interessierten Bürger allerdings blieb all das verborgen. Der konnte sich lediglich die Abstimmung im Plenum ansehen. Die war in Minutenschnelle erledigt: Das Gesetz wurde mit den Stimmen von Union, FDP und SPD angenommen, die Grünen enthielten sich, die Linke stimmte dagegen.
Und der CDU-Abgeordnete Peter Wichtel fasste das Verfahren in seiner nicht gehaltenen Rede so zusammen: Das Parlament habe sich „verantwortungsbewusst und ergebnisoffen mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung auseinandergesetzt“.
SOPA, PIPA, ACTA. Drei Kürzel bedrohen die Netzfreiheit. «oe1.ORF.at Wissen
1. SOPA, PIPA, ACTA. Drei Kürzel bedrohen die Netzfreiheit.
Gestaltung: Julia Gindl
1. Mit “Imagine a world without free knowledge” hat die englischsprachige Wikipedia vergangene Woche gegen die beiden geplanten US-Zensurgesetze SOPA (Stop Online Piracy Act) und PIPA (Protect IP-Act) protestiert und war einen Tag offline. Mehr als sieben Millionen Menschen haben laut Google den Protest unterstützt und die Online-Petition gegen SOPA und PIPA unterzeichnet – mit Erfolg: die beiden umstrittenen Gesetzesentwürfe wurden auf Eis gelegt. SOPA und PIPA, die das Urheberrecht von Musik und Filmen im Netz schützen sollen, stellen einen krassen Eingriff in die Freiheit des Internets dar, kritisieren Gegner, Provider könnten ohne großen Aufwand Internetseiten, die gegen Copyrights verstoßen, einfach sperren. In Europa wird derzeit das ACTA-Abkommen verhandelt, das Parallelen zu SOPA und PIPA aufweist. Warum Netzpolitik nicht nur IT-Freaks etwas angeht und die geplanten Gesetzesentwürfe jeden Internetnutzer betreffen, berichtet Julia Gindl.
2. Im Sommer 2010 verteilte Google eine Million Dollar an zwölf Forschungsprojekte der Geisteswissenschaften. Was auf den ersten Blick ungewöhnlich wirkt, erweist sich aus der Perspektive des Suchmaschinengiganten als durchaus schlüssig. Denn Google förderte nur Projekte in den sogenannten “Digital Humanities”. Seit ein paar Jahren bezeichnet dieses Schlagwort eine bunte Palette an Forschungsaktivitäten, die von der Digitalisierung von Kulturgütern bis hin zur softwaregesteuerten Datenbankanalyse in großem Stil reicht.
Wird eine neue Ära historischer Datenanalyse anbrechen? Welche Kompetenzen müssen Geisteswissenschafter/innen in Zukunft im Umgang mit digitalen Daten mitbringen? Und welchen Mehrwert bieten neue, datenbasierte Methoden?
NDAA-Gesetz: Pulitzer-Preisträger klagt gegen Präsident Obama «bueso.de
19. Januar 2012 • 17:31 Uhr
Der US-Journalist und Pulitzer-Preisgewinner Christopher Hedges geht jetzt juristisch gegen das NDAA-Gesetz vor. In einem Interview mit Amy Goodman auf Democracy now erklärte er, warum er Präsident Obama angeklagt hat.
“Weil [dieses Gesetz] ganz klar gegen die Verfassung verstößt. Das ist mal das erste. Aber zweitens stellt es einen großen und ungeheuerlichen Angriff auf unsere Demokratie dar. Es wischt 200 Jahre Rechtsprechung beiseite, aufgrund der das Militär mit internen Polizeiaufgaben nichts zu tun hat.”
” … Es ist ein extrem furchteinflössender Rückschritt für die amerikanische Demokratie. Ich bin jemand, der zwanzig Jahre im Ausland zugebracht hat und in Ländern gelebt hat, in denen das Militär diese Art von Macht hat [wie im NDAA-Gesetz vorgesehen]. Ich habe Freunde, die in diesen Militärgulags verschwunden sind. Hier wurde etwas in Gang gesetzt, das ich wirklich äußerst beängstigend finde.
“…. Präsident Obama sagte, er werde dagegen sein Veto einlegen, aber jetzt wissen wir aus Informationen von Senator Levin’s Büro, daß es dabei darum ging, daß die Exekutive selbst entscheiden wollte. [Das Weiße Haus] wollte selbst die Macht darüber haben, zu entscheiden, wer angeklagt wird und für wen es Ausnahmen geben soll. Es ging dabei nicht darum, einen Angriff auf das rechtsstatliche Verfahren zu stoppen. Wir müssen uns fragen: wenn das Sicherheits-Establishment dieses Gesetz nicht wollte und FBI-Direktor Mueller das selbst vor dem Kongreß aussagte, warum ist es dann durchgekommen? Was führte dazu, daß es durchkam? Für mich steht außer Frage, daß die Eliten der Geschäftswelt wissen, daß die Dinge, auf jeden Fall in wirtschaftlicher Hinsicht, viel schlechter werden. Meine Hypothese ist, daß sie der Polizei nicht zutrauen, sie dann zu schützen und lieber in der Lage sein wollen, das Militär zu rufen. Wenn dieses Gesetz, so wie jetzt vorgesehen, im März in Kraft tritt, wird genau das möglich sein.”
Und:
“Angst ist die Lieblingswaffe totalitärer Machtsysteme. Man schüchtert die Menschen ein. Man bringt sie dazu, im Namen der nationalen Sicherheit ihre Rechte aufzugeben. […] Wenn dieses Gesetz nicht aufgehoben wird, werden wir uns nicht viel von irgendeiner anderen schmutzigen Militärdiktatur unterscheiden.”
Hedges reist als Journalist in viele Konfliktgebiete der Welt, u.a. den Nahen Osten, wo er mit vielen Personen oder Gruppen in Kontakt kommt, die als “im Krieg mit den USA stehend” angesehen werden: mit der Iranischen Revolutionären Garde, der Hamas, dem Islamischen Dschihad, der PLO und vielen anderen. Die Formulierungen des NDAA, so Hedges seien so vage, daß es sehr leicht so aussehen könnte, als habe er diesen Gruppen Unterstützung verschafft – was auch ihn der Gefahr einer zeitlich unbegrenzten Inhaftierung aussetzen würde.
EU: Entwürfe zur geplanten Datenschutzreform veröffentlicht «Internet-Law
Die Kommission hat heute den Entwurf für eine Datenschutzverordnung offiziell veröffentlicht, zusammen mit weiteren Materialien. Er wird jetzt dem Rat und dem Parlament zur weiteren Erörterung übermittelt. Der Entwurf war vorab bereits geleakt worden und hat speziell in Deutschland zu kontroversen Diskussionen geführt.
Die von mir geäußerten grundlegenden Bedenken möchte ich hier nur noch um einen Aspekt ergänzen. Die Datenschutzverordnung (siehe Art. 86) überlässt die Ausgestaltung und Weiterentwicklung des Datenschutzrechts in beträchtlichem Umfang der Kommission. Auch das ist unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten äußerst fragwürdig, weil die wesentlichen gesetzgeberischen Entscheidungen von einem gewählten Parlament getroffen werden müssten.
Die EU ist in ihrer jetzigen Ausgestaltung antiparlamentarisch und der jetzige Verordnungsvorschlag verdeutlicht einmal mehr, dass ein Prozess eines schleichenden Abschieds vom Prinzip der parlamentarischen Demokratie im Gange ist.
Nachdem dies vielen Bürgern überhaupt nicht bewusst ist, gilt es, diesen Umstand immer wieder zu betonen und ins Bewusstsein der Menschen rücken.
Untersuchung des MPI zum Nutzen der Vorratsdatenspeicherung «Internet-Law
Der CCC hat ein Gutachten des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht geleakt, das zu dem Ergebnis gelangt, dass durch das Fehlen einer Vorratsdatenspeicherung keine Schutzlücken entstehen.
Die Studie geht der Frage nach, ob es zu praktischen Problemen im Bereich der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung kommt, wenn Telekommunikationsverkehrsdaten nicht auf Vorrat gespeichert werden.
Dass das bereits im Juli 2011 fertiggestellte Gutachten, das im Auftrag des Bundesamts für Justiz (!) erstellt worden ist, bisher nicht den Weg in die Öffentlichkeit fand, ist wenig überraschend. Denn das Ergebnis ist nicht erfreulich für die Befürworter einer Vorratsdatenspeicherung.
Eine der Schlussfolgerungen der Untersuchungen lautet:
Der Diskussion zu Nutzen und Konsequenzen der Vorratsdatenspeicherung kann entnommen werden, dass geeignete Daten, die zu einer quantitativen Überprüfung der Auswirkungen der Vorratsdatenspeicherung auf die Aufklärungsquote führen könnten, bislang nicht erfasst werden, und im Übrigen auch nicht systematisch erfasst werden sollen.
Ausweislich der Untersuchung gibt es keine Erkenntnisse über einen Nutzen der Vorratsdatenspeicherung im Bereich der Terrorbekämpfung.
Zentral erscheinen mir außerdem folgende Erkenntnisse der Untersuchung zu sein:
Betrachtet man insbesondere das Jahr 2008, in dem Vorratsdaten grundsätzlich zur Verfügung standen, so kann für keinen der hier untersuchten Deliktsbereiche eine mit der Abfrage zusammenhängende Veränderung der Aufklärungsquote im Hinblick auf das Vorjahr oder den Folgejahren 2009/2010 beobachtet werden.
Im Vergleich der Aufklärungsquoten, die in Deutschland und in der Schweiz im Jahr 2009 erzielt worden sind, lassen sich keine Hinweise darauf ableiten, dass die in der Schweiz seit etwa 10 Jahren praktizierte Vorratsdatenspeicherung zu einer systematisch höheren Aufklärung geführt hätte.
Auch wenn die Studie darauf hinweist, dass eine zuverlässige Einschätzung durch das Fehlen systematischer empirischer Untersuchungen erschwert wird, muss jedenfalls nach dem derzeitigen Stand davon ausgegangen werden, dass es keine fundierten und allgemeingültigen Erkenntnisse gibt, die den Nutzen der Vorratsdatenspeicherung belegen.
Was mich außerdem erschüttert, ist der Umstand, dass die Bundesregierung diese Untersuchung offenbar ganz gezielt verheimlicht, während parallel Befürworter einer Vorratsdatenspeicherung, allen voran der Bundesinnenminister, ganz vehement weiter öffentlich behaupten, die Vorratsdatenspeicherung sei notwendig und ihre Ablehnung sei verantwortungslos. Wir erleben hier einmal mehr, wie der Bürger systematisch belogen und hinters Licht geführt wird.
Die Nichtveröffentlichung dieser Studie kann man getrost auch als politischen Skandal betrachten, der zeigt wie dringend notwendig Transparenz ist. Solange Transparenz durch Organisationen wie den CCC hergestellt werden muss, weil die Bundesregierung eine gezielte Politik der Desinformation betreibt, läuft ganz grundlegend etwas falsch in diesem Staat.
Vor zwei Monaten habe ich auf einer Podiumsdiskussion des AK Vorrat u.a. mit zwei Europaabgeordneten über Sinn und Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung diskutiert.
Von den Abgeordneten wurde die Einschätzung vertreten, dass man über die Aufhebung der Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung reden müsse, sollte die Kommission im Rahmen der laufenden Evalierung keine stichhaltigen Belege dafür liefern können, dass die Speicherung von TK-Verkehrsdaten auf Vorrat tatsächlich zu nachweisbaren Ergebnissen bei der Verbrechensbekämpfung geführt hat.
Dieser Punkt ist nunmehr belegbar erreicht, weshalb die Studie des MPI auch eine wichtige Entscheidungsgrundlage für das Europaparlament darstellt.
Update: Kaum ist der Leak des CCC raus, äußert sich auch das BMJ zu der Studie. Die Position der Justizministerin, die sich wacker gegen die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung stemmt, wird durch die Untersuchung ohnehin gestärkt.
Kampf ums freie Internet tobt «DiePresse.com
Die Online-Gemeinde befürchtet Zensur durch neue Gesetze wie SOPA und den Handelsvertrag ACTA. Digital-Kämpfer blockieren als Warnschuss Regierungs-Websites.
Derzeit tobt ein regelrechter Kampf um das Internet, wie wir es kennen. Immer mehr Menschen sind in der Lage, jeglichen Inhalt als 0 und 1 codiert zu verschicken. Aber: Sobald etwas einmal digitalisiert ist, lässt es sich ohne Qualitätsverlust nahezu unendlich vervielfältigen – eine Tatsache, die besonders der Film- und Musikindustrie sauer aufstößt. Denn ihre Werke werden in Tauschbörsen zum Download angeboten – ohne die nötigen Lizenzen, und damit ohne Umsatz. Die Branche spricht von Milliardenbeträgen, die ihr so entgehen. Der Unterhaltungsindustrie stehen Webkonzerne wie Google, Facebook, Amazon und Twitter gegenüber, die sich gegen jegliche Einschränkung des Mediums, durch das sie groß geworden sind, wehren.
INEX «HIDE FP7 Dynamic Database
HIDE Topics Contextual Integrity
Name Converging and conflicting ethical values in the internal/external security continuum in Europe
Acronym INEX
Area implications of the continuum of internal and external security
Start Date 2008-04-01
Duration 36 months
Status Execution
Description Security and insecurity are social, cultural, political concepts. Nowhere is this more evident than in the challenges produced by the evolving continuum between internal and external security challenges. The interdisciplinary project INEX is designed around two research axes: thematic and geopolitical.
On the thematic axis it will study four fields of knowledge of high relevance to the question of the ethics and the value-laden tensions arising along the continuum between internal and external security in Europe:
– the ethical consequences of the proliferation of security technologies,
– the legal dilemmas that arise from transnational security arrangements,
– the ethical and value questions that stem from the shifting role of security professionals and
– the consequences of the changing role of foreign security policy in an era when the distinction between the external and internal borders grows less distinct
On the geopolitical axis it will study and produce recommendations relative to two geographical theatres of high relevance for ethical issues of internal/external security: the Eastern European neighbourhood including Belarus, Ukraine, Moldova and the Mediterranean neighbourhood including Morocco, Algeria and Egypt.
Coordinator INSTITUTT FOR FREDSFORSKNING STIFTE LSE*,Fuglehauggata 11,NORWAY
Contact ANDERSEN, Lars Even (Mr) ( Contact )
Tel / Fax +47-22547706 / +47-22547701
URL
partners BILKENT UNIVERSITESI (TURKEY),COLLEGIUM CIVITAS (POLAND),ERICSSON AS (NORWAY),CENTRE D’ETUDES SUR LES CONFLITS (FRANCE),CENTRE FOR INTERNATIONAL INFORMATION AND DOCUMENTATION IN BARCELONA (SPAIN),VRIJE UNIVERSITEIT AMSTERDAM (NETHERLANDS),CENTRE FOR EUROPEAN POLICY STUDIES (BELGIUM),VRIJE UNIVERSITEIT BRUSSEL (BELGIUM)
INDECT Light? «mORALdebts.
Einfach unfassbar: der Bundestag hat mal so eben den Einsatz von Drohnen durchgewunken. Nein das ist keine Satire. Ja, es geht nur darum dass sie gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer im Luftverkehr sind und auch Privatpersonen und Firmen solche Gerätschaften einsetzen dürfen. Aber hey, wenn wir schon dabei sind, können wir das Ganze doch ausbauen und praktische Anwendungsbereiche finden. Siehe auch der Vergleich zu den USA.
Sogar die FDP war dafür. Also ich wusste ja nicht, dass die Wahlkampfkasse für 2013 so riesig sein muss, dass man jetzt sogar schon von Rüstungskonzernen und ähnlichen Geld annimmt und in letzter Konsequenz auf Datenschutz und Privatsphäre verzichtet (und für seine MitbürgerInnen gleich mit!). Den Gelben sollte vielleicht mal jemand stecken, dass sich Wahlkampfausgaben nicht unbedingt proportional zum Wahlerfolg verhalten, zumindest nicht wenn man seine einzig brauchbaren Positionen heimlich räumt (war die FDP nicht mal für Bürgerrechte).
Eigentlich finde ich es ja schon erstaunlich, dass darüber a) kaum berichtet wird und b) unser wichtigstes Organ sowas eben mit überwältigender Mehrheit beschließt. Am meisten gibt mir ja zu denken, wenn man dem Verfassungsschutz oder den Polizeibehörden solches Gerät geben. Die halten sich ganz bestimmt an die Regeln bei der Verbrechensbekämpfung. Wer weiß, vielleicht hat Gysi bald so’ne Drohne bei sich im Vorgarten. Nun wird mir auch klar, wieso die 1/3tel der Abgeordneten der Linken beobachten.
JDe
Einstieg in die Kontrolle von oben?: Drohnen sind nun Luftfahrzeuge «n-tv.de
Der Bundestag beschließt, dass zivile Drohnen “unbemannte Fluggeräte” sind. Welche Folgen die Änderung des Luftverkehrsgesetzes hat, ist umstritten. Das Ministerium sagt: keine. Die Linken befürchten dagegen, dass die Überwachung mit Drohnen “zukünftig noch leichter wird”. Die Grünen fordern restriktive Regeln.
Die Bundesregierung hat einem Einsatz von Drohnen in Deutschland den Weg geebnet. Dazu hat der Bundestag mit den Stimmen der schwarz-gelben Koalition und der SPD das Luftverkehrsgesetz ergänzt. Im Zentrum steht ein einziger Satz: “Ebenfalls als Luftfahrzeuge gelten unbemannte Fluggeräte einschließlich ihrer Kontrollstationen, die nicht zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden (unbemannte Luftfahrtsysteme).”
Der Ausdruck “Drohnen” taucht im Gesetzentwurf nicht auf, offenbar werden die Assoziationen, die dieser Begriff weckt, als zu negativ empfunden.
Aus Sicht des Verkehrsministeriums ist die Änderung des Luftverkehrsgesetzes keine große Sache. “In das Gesetz wird nur aufgenommen, dass es unbemannte Luftfahrtsysteme gibt, unmittelbare Auswirkungen hat das Gesetz nicht”, sagt ein Sprecher des Ministeriums n-tv.de. Die unbemannten Luftfahrtsysteme seien “eine technische Entwicklung, die man im Gesetz abbilden muss”, betont der Sprecher. “Es ist nicht so, dass der Betrieb damit erleichtert wird, die restriktiven Vorgaben werden beibehalten.”
Linke befürchten Umgehung des Bundestags
Vor allem bei den Linken sind die Vorbehalte gegen die Gesetzesänderung groß. “Wir haben große Sorge, dass die Überwachung durch Behörden mit Drohnen zukünftig noch leichter wird”, sagt der Linken-Verkehrspolitiker Herbert Behrens n-tv.de. Davor schütze auch eine Änderung zur Frage des Datenschutzes nicht, die auf Intervention des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar aufgenommen worden sei.
Nach der Änderung des Luftverkehrsgesetzes seien weitere Regelungen per Verordnung oder in Landespolizeigesetzen möglich, ohne dass der Bundestag beteiligt werde, kritisiert der Bundestagsabgeordnete. “Wir wollen über die Einführung von Drohnen im Luftverkehrsgesetz erst dann entscheiden, wenn die Bundesregierung dem Verkehrs- und Innenausschuss den angekündigten Bericht geliefert hat. Wir kaufen keine Katze im Sack.”
Grüne fordern restriktive Regelung
Dieser Bericht soll im April vorliegen, auch die Grünen warten darauf. Bislang gebe es nämlich noch keine Übersicht darüber, welche Produkte aus dem Bereich der unbemannten Luftfahrtsysteme von öffentlichen Stellen in Deutschland angeschafft wurden, sagt Innenausschuss-Mitglied Konstantin von Notz. Er kritisiert an der Änderung des Luftverkehrsgesetzes, dass noch völlig unklar ist, wie der Einsatz von Drohnen ausgestaltet werden soll.
Grundsätzlich halten die Grünen den Einsatz von Drohnen bei Großveranstaltungen, wie beim Castor-Transport 2010, für rechtswidrig. Von Notz fordert eine streng restriktive gesetzliche Regelung, die festlegt, dass Drohnen allenfalls zu zivilen Zwecken und unter höchsten Datenschutzvorkehrungen eingesetzt werden dürfen. Das heimliche Ausspähen und Überwachen von Großveranstaltungen aus der Luft sei mit den Grünen nicht zu machen.
Der zivile Markt ersetzt den militärischen
Kritiker gehen davon aus, dass es neben der in der Begründung zum nun verabschiedeten Gesetzentwurf erwähnten “polizeilichen Gefahrenabwehr” vor allem um wirtschaftliche Interessen geht. Der Politologe Eric Töpfer vermutet in einem Beitrag für eine friedenspolitische Zeitschrift, dass die Hersteller von militärischen Drohnen in den zivilen Markt drängen, weil das Militär nur noch geringe Stückzahlen abnimmt. Die CSU-Abgeordnete Daniela Ludwig hatte im Dezember im Bundestag erklärt, “dahinter” – gemeint war offenbar die Neuregelung des Luftverkehrsgesetzes – stecke “ein nicht zu unterschätzender Markt, der in Deutschland, dem Erfinderland, auch Unterstützung von politischer Seite erwarten kann”.
Tatsächlich ist der Markt im Moment noch nicht sehr groß, sagt Reinhard Grünwald, der als Mitarbeiter des Bundestagsbüros für Technikfolgen-Abschätzung ein Gutachten über die Nutzung unbemannter System geschrieben hat. Allerdings “wird durchaus vermutet, dass es einige interessante Anwendungsbereiche gibt”, bestätigt Grünwald: “Überwachung von Fangquoten in der Fischerei, Kontrolle von Pipelines und dergleichen mehr, da dürfte sich durchaus ein Markt entwickeln”.
hvo
via http://www.n-tv.de/politik/Drohnen-sind-nun-Luftfahrzeuge-article5333576.html
Ein Beitrag zum Europäischen Datenschutztag: INDECT – »Wer die Freiheit aufgibt um Sicherheit zu… «Piratenpartei Brandenburg
… erlebt solch’ beängstigende Situationen, wie sie beispielsweise in China schon lange Realität sind. An fast jeder Straßenecke hängen Kameras; jede Bürgerin und jeder Bürger ist bekannt und kann jederzeit durch eine falsche Bewegung oder eine “verdächtige” Handlung zum “Verbrecher” werden. Was in anderen Ländern schon trauriger Alltag ist, könnte auch bald den europäischen Raum betreffen.
Die Rede ist von INDECT (Akronym für Englisch: Intelligent information system supporting observation, searching and detection for security of citizens in urban environment; Deutsch: Intelligentes Informationssystem zur Unterstützung von Überwachung, Suche und Erfassung für die Sicherheit von Bürgern in städtischer Umgebung) – einem von der Europäischen Union finanzierten Forschungsprojekt im Bereich der intelligenten Sicherheitssysteme, in das bereits rund 15 Millionen Euro aus Steuermitteln investiert wurden und das im Jahr 2013 abgeschlossen sein soll. Die PIRATEN Brandenburg weisen aus Anlass des heutigen Europäischen Datenschutztages auf die zahlreichen Gefahren des INDECT-Projektes hin und möchten die Bürgerinnen und Bürger für die vom Projekt ausgehenden Gefahren sensibilisieren.
»Ziel des Projektes ist es, durch den Einsatz von Videoüberwachung sowie der automatisierten Kontrolle des Internets automatisch strafrechtlich relevante Bedrohungen und Taten zu erkennen. Erreicht werden soll dies durch die Bündelung und automatische Auswertung der Aufzeichnungen verschiedener Überwachungssysteme und die Erstellung persönlicher Bewegungsprofile. Auf diese Weise soll eine präventive Polizeiarbeit ermöglicht werden«, so Michael Hensel, Vorsitzender der Piratenpartei Brandenburg. INDECT zeichnet sich vor allem durch seine vielfältigen Verknüpfungsfunktionen aus: So entscheidet ein kombiniertes System aus Überwachungskameras, Kennzeichen- und Polizeidateien, biometrischer Gesichtserkennung, Mobilfunküberwachung und Überwachungsdrohnen, wer sich “verdächtig” verhält.
Auf Grundlage dieses enormen Überwachungsnetzes sollen Bürgerinnen und Bürger online und offline beobachtet und auf “auffälliges Verhalten” überprüft werden. Michael Hensel weiter:
»Dieses Überwachungssystem kriminalisiert unschuldige Bürgerinnen und Bürger. Es widerspricht geltendem Recht, greift immens in die Grundrechte eines Jeden ein und setzt das Recht auf Privatsphäre im öffentlichen und virtuellen Raum sowie die Unschuldsvermutung außer Kraft.«
Hintergrund: Der Europäische Datenschutztag ist ein auf Initiative des Europarats ins Leben gerufener Aktionstag für den Datenschutz. Der Datenschutztag findet jährlich regelmäßig am 28. Januar statt, weil an diesem Datum die Unterzeichnung der Europaratskonvention 108 zum Datenschutz begonnen wurde. Mit der Konvention verpflichten sich die unterzeichnenden Staaten, für die Achtung der Rechte und Grundfreiheiten – insbesondere des Persönlichkeitsbereichs bei der automatisierten Datenverarbeitung – Sorge zu tragen. Ziel des Europäischen Datenschutztages ist es, die Bürgerinnen und Bürger Europas für den Datenschutz zu sensibilisieren. Dies soll durch Aktionen aller mit dem Datenschutz betrauten Organisationen erfolgen.
„Ein Angriff auf das Grundgesetz“ <<FAZ
sRomy says:
Wie sieht es eigentlich mit der Überwachung der NDP aus … ?
23.01.2012 · Das Bundesinnenministerium will trotz „öffentlicher Proteste“ die Linkspartei und deren führende Politiker weiter durch den Verfassungsschutz beobachten lassen. Parteichef Klaus Ernst spricht von einem „ungeheuerlichen
Die Beobachtung von 38 Mandatsträgern durch den Verfassungsschutz wertet die Linkspartei als „Angriff auf das Grundgesetz“ und „massive Einschränkung der parlamentarischen Arbeit“. Das sagte die Parteivorsitzende Gesine Lötzsch am Montag. Betroffen sind 27 der 76 Bundestagsabgeordneten der Partei und elf Landtagsabgeordnete. Frau Lötzsch wies darauf hin, dass im Parteiprogramm die Auflösung aller Geheimdienste gefordert wird, und kündigte politische und juristische Schritte gegen die Überwachung an. Der Verfassungsschutz erfülle seine Aufgabe nicht, er lasse rechtsextremistische Terroristen gewähren.
Die Überwachung sei ein „Skandal“, sagte der Fraktionsvorsitzende der Linkspartei, Gregor Gysi. Er kündigte an, sich an den Bundespräsidenten, den Bundestagspräsidenten und die Bundeskanzlerin zu wenden.
Ministerium: „Im Rahmen des gesetzlichen Auftrags“
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Antiterror Gesetz in Begutachtung – Überwachungsstaat kommt | at.indymedia.org
http://at.indymedia.org/node/21230
Nachdem sich SPÖ und ÖVP auf ein „Antiterror-Paket“ geeinigt haben, hat das Innenministerium heute Donnerstag eine „entsprechende Antiterror Gesetzesnovelle“ in Begutachtung geschickt. Der Entwurf enthält umfassende Änderungen im Sicherheitspolizeigesetz, das die Polizei- und Verfassungsschutzarbeit regelt. Die treffenste Beschreibung dieser Gesetzesänderung ist wohl „Überwachungsstaat Novelle“!
Sie gibt den Repressionsbehörden weitgehende Überwachungs- und Datensammelbefugnisse ohne dabei einer Kontrolle unterliegen zu müssen. Sofern es noch irgendwelche gesetzlichen Hindernisse für den Verfassungsschutz gab politischen Aktivismus zu überwachen und zu kriminalisieren, würden diese wohl mit diesem Gesetz vollends beseitigt werden.
Die Grauslichkeiten der Überwachungsstaat Novelle im Detail:
Erweiterte Gefahrenerforschung bei Einzelpersonen
Erweiterte Gefahrenerforschung ist ein Euphemismus für Geheimdienstarbeit. Menschen werden wegen ihrer politischen Einstellung und/oder Tätigkeiteit beobachtet und überwacht und dies ohne dass überhaupt eine Gesetzesübertretung, ein konkreter Verdacht, oder dergleichen vorliegen müsste. Es reicht vielmehr, dass der Verfassungsschutz zu der Ansicht kommt, dass von den Betroffenen vielleicht irgendwann mal Gewalt ausgehen könnte. Schon bisher hat der Verfassungsschutz im Rahmen der erweiterte Gefahrenerforschung Gruppierungen (mehr als 3 Personen) daher weitreichend überwachen und über sie Daten sammeln können.
Mit der Überwachungsstaat Novelle darf der Verfassungsschutz auch Einzelpersonen überwachen.
Es soll zwei Fälle geben:
1) Die Person äußert sich mündlich in der Öffentlichhkeit (zb Demorede, Diskussion im gefüllten Lokal, Podiumsdiskussion etc) oder in schriftlicher (zb Brief, Flyer, Poster) oder elektronischer (zb Internetforum, Email, Facebook, twitter etc) Kommunikation in irgendeiner Form positiv über Gewalt gegen Menschen, Sachen oder verfassungsmäßigen Einrichtungen
oder
2) die Person verschafft sich Mittel und Kenntnisse (zb Buch kaufen, pdf downloaden, Doku ansehen, Internetseite lesen, Chemiestudium…) mit denen sie in die Lage versetzt wird schwere Sachbeschädigungen oder die Gefährdung von Menschen herbeizuführen. Eine tatsächliche Planung ist nicht notwendig; vielmehr reicht es, dass die Person mit dem Wissen theoretisch sich befähigt. Das das Wissen zb zu einem ganz anderen Zweck erworben wird, ist irrelevant.
Liegt einer dieser zwei Fälle vor, muss der Verfassungsschutz nur mehr zu der Ansicht kommen, dass von der Person schwere weltanschauliche oder religiös motivierte Gewalt eventuell vielleicht mal ausgehen könnte (damit tut er sich bekanntlich nicht sonderlich schwer) und schon darf die Person überwacht werden. Eine Zustimmung des Rechtsschutzbeauftragten ist erforderlich; der sitzt aber im Innenministerium und die Polizei scheint mit ihm ganz zufrieden zu sein. Mit anderen Worten der Rechtsschutzbeauftragte ist ein Placebo.
Folgende Überwachungsmaßnahmen darf der Verfassungsschutz dabei anwenden ohne dass ein Gericht zustimmen müsste:
- personenbezogene Daten einholen, sammeln und in Datenbanken weiterverarbeiten
- offene Befragung
- Observation
- Peilsender
- Verdeckte Ermittlung
- Foto, Ton und Videoaufnahmen in der Öffentlichkeit
- Foto, Ton und Videoaufnahmen durch verdeckte Ermittlung (zb verwanzter Zivi)
- Abfragen von Daten bei allen staatlichen Einrichtungen (von Strafregister bis Sozialversicherung)
Quelle: Seite 1 und 2 des Gesetzesentwurfes bei Gesetzestext Ziffer 6: § 21 Abs 3 SPG
Datenbank für „staatsfeindliche Tätigkeiten“ – 8 Millionen Verdächte
Den Vogel schießt aber diese Neuerung ab. Es wird eine Datenbank zur Analyse von staatsfeindlichen Tätigkeiten geschaffen. Es geht dabei quasi um eine erweiterte Gefahrenerforschung vor der erweiterten Gefahrenerforschung! Diese Analysedatenbank soll nämlich erst der Ausgangspunkt dafür sein, ob überhaupt eine erweiterte Gefahrenerforschung stattfinden soll. In der Datenbank und bei der Analyse können personenbezogene Daten ohne weitere Erfordernisse von quasi 8 Millionen Verdächtigen gesammelt und weiterverarbeitet werden. Jeder politisch-aktive Mensch wird in Zukunft vom Verfassungsschutz auf seine „Staatsfeindlichkeit“ und Gefährlichkeit geprüft werden können ohne dass der Verfassungsschutz dabei auch nur irgendwelchen Anforderungen unterliegen würde.
Quelle: Seite 2 des Gesetzesentwurfes bei Gesetzestext Ziffer 11: § 53 Abs 1 Z 7 SPG
Handy-Standortdaten ohne gerichtliche Kontrolle (Bewegungsprofil)
Handystandortdaten sollen von der Polizei ohne gerichtlichen Kontrolle von Handyunternehmen abgefragt werden können. Abgesehen davon, dass dadurch die Polizei fast beliebig Bewegungsprofile erstellen kann, wird dadurch aber auch Rechtshilfe und Infoarbeit während Demos und Aktionen ziemlich gefährlich, da die Polizei noch während der Demo die Standortdaten vom Handyunternehmen erfragen könnte.
Quelle: Seite 2 des Gesetzesentwurfes bei Gesetzestext Ziffer 12: § 53 Abs 3b SPG
Peilsender
Bisher war es unklar, ob die Polizei technische Mittel wie Peilsender bei Observationen im Rahmen des Sicherheitspolizeigesetzes verwenden darf. Das soll sich jetzt ändern und der Einsatz von Peilsendern bei Observationen im Tätigkeitsbereich der Polizei möglich sein.
Quelle: Seite 2 des Gesetzesentwurfes bei Gesetzestext Ziffer 14: § 54 Abs 2a SPG neu
Besetzungen
Hausbesetzungen sollen zu Verwaltungsübertretungen werden, die mit einer Geldstrafe von bis zu 500 Euro bedroht sind.
Quelle: Seite 3 des Gesetzesentwurfes bei Gesetzestext Ziffer 32 und 35: § 84 Abs 1 Z 6 SPG
Weiters soll die Besetzung durch einen Menschen auch ohne Räumungsverordnung möglich werden. Die Polizei könnte dann Besetzungen per „Wegweisung“ durchsetzen ohne, dass eine Räumungsverordnung nötig wäre. Die Bestimmung ist so formuliert, dass es möglich ist die Notwendigkeit einer Räumungsverordnung zu umgehen.
Quelle: Seite 2 des Gesetzesentwurfes bei Gesetzestext Ziffer 9: § 38 Abs 5 SPG
Verwaltungsübertretungen werden teurer
Störung der öffentlichen Ordnung, Aggressives Verhalten gegenüber PolizistInnen oder Begehung einer Verwaltungsübertretungen im Vollrausch werden teurer. 350 statt bisher 218 Euro Geldstrafe.
Quelle: Seite 3 des Gesetzesentwurfes bei Gesetzestext Ziffer 31: § 81 Abs 1, 82 Abs 1 und 83 Abs 1 SPG
Big Brother Verfassungsschutz ist watching you!




















