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Großbritannien will Vorratsdatenspeicherung doppelplusgut <<netzpolitik.org

Von | Veröffentlicht am: 19.02.2012 um 16:19h

Im Vereinigten Königreich gibt es bisher, trotz Ruf als Vorreiter staatlicher Überwachung, keine offizielle Vorratsdatenspeicherung, stattdessen speichern viele Provider freiwillig. Wie die konservative britische Tageszeitung Daily Telegraph berichtet, soll die Vorratsdatenspeicherung nun verpflichtend werden und gleichzeitig drastisch ausgebaut werden.

Die EU-Richtline zur Vorratsdatenspeicherung schreibt vor, dass die Verbindungsdaten von jedem Telefonanruf, jeder SMS und jeder E-Mail gespeichert werden sollen. Angesurfte Webseiten zählen nicht darunter.

Die neue britische Initiative will den kompletten Katalog wieder speichern. Für ein ganzes Jahr. Darüber hinaus sollen, zumindest laut dem Bericht, auch besuchte Webseiten gespeichert werden. Und weiter:

Zum ersten Mal bekommen die Sicherheitsdienste umfangreichen Zugang zu Informationen, wer mit wem auf sozialen Netzwerken wie Facebook kommuniziert hat.
Auch direkte Nachrichten zwischen Teilnehmern auf Webseiten wie Twitter würden gespeichert werden, ebenso die Kommunikation zwischen den Spielern in Online-Spielen.

Zu Stande kommt die Initiative auf Druck der Geheimdienste:

Entworfen wurde der Plan auf Anraten von Inlandsgeheimdienst MI5, Auslandsgeheimdienst MI6 und der “Abhörbehörde” GCHQ.

Von Voraussetzungen für einen Zugriff steht da nichts, stattdessen soll es einen Echtzeit-Zugriff geben:

Nach der Regelung bekämen die Sicherheitsdienste “Echtzeit”-Zugang zu Telefon- und Internet-Daten bekommen, von Leuten die sie überwachen wollen. Durch die in den Datenbanken gespeicherten Informationen, können die Dienste auch die Bewegungsprofile der Personen rekonstruieren.
Das System würde das “wer, wann und wo” jeder Nachricht speichern, was eine extrem enge Überwachung erlaubt.

Besonders perfide ist dieser Vorstoß, weil die konservativ-liberale Regierung in ihrem Koalitionsvertrag eine radikale Kehrtwende bei der inneren Sicherheit angekündigt hat. Der damalige Schatten-Innenminister und derzeitige Generalstaatsanwalt versprach, den Aufstieg des Überwachungsstaats umzukehren. So sollten unter anderem Vorratsdatenspeicherung und Internetsperren abgeschafft werden.

Damit wollte man sich von der Labour-Regierung absetzen, die bereits 2009 die Vorratsdatenspeicherung mit einem “Abhör-Modernisierungs-Programm” einführen wollte. Die Regierung von Gordon Brown musste aber damals eine Rückzieher machen, weil die öffentliche Meinung dagegen war.

Bleibt zu hoffen, dass das auch diesmal gelingt.

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via http://netzpolitik.org/2012/grosbritannien-will-vorratsdatenspeicherung-doppelplusgut/

[FSFE PR][EN] European Parliament must prevent criminalisation of software vendors and users <<europarl.europa.eu

Joachim Jakobs press at fsfeurope.org
Mon Apr 23 10:10:40 CEST 2007


European Parliament must prevent criminalisation of software vendors and
users

FSFE criticises the proposed "second Intellectual Property Enforcement
Directive" (IPRED2) for sweeping criminalisation across various areas of law
and loosely described areas of activity, including for 'attempting, aiding or
abetting and inciting.' The proposed text criminalises these acts for
infringement of many dissimilar laws including copyright, trademark, and
patents. "This threatens" according to a press release of FSFE "to introduce
intimidating degrees of punishment to activities which individuals,
community-based projects, and other small to medium-sized groups participate
in - groups that may not have sufficient money or lawyers to defend their
rights in court."

"The proposed text greatly increases the number of criminalised activities
 and is very unclear on where the limits are", explains Ciaran O'Riordan,
 FSFE's Brussels Representative, and continues "we understand criminal
 sanctions might form a useful part of consumer protection and can deter and
 help prosecution of cases of counterfeit pharmaceuticals or equipment that
 could create public safety risks. But it is obvious that applying the same
 sanctions to publishers and software developers is completely unnecessary
 and is harmful for society."

The Directive will be voted on next week when the MEPs are in Strasbourg.  If
member states already have such consumer protection laws in place, then
rejecting the Directive outright would also be a good option.

"This directive targets users, distributors, developers and publishers of
software in general, including those of Free Software," explains Georg Greve,
President of FSFE. "In combination with the lack of a strong directive
against software patentability, the directive would create incalculable risk
for all participants of the information society."

In a broad coalition with FFII, EFF, EBLIDA, and BEUC, FSFE calls on all
participants of the information society in EU member states to support the
joint amendments published on FFII's site.  FSFE's open letter has been sent
to MEPs in six languages so far.

About the Free Software Foundation Europe:

   The Free Software Foundation Europe (FSFE) is a non-profit
   non-governmental organisation active in many European countries and
   involved in many global activities. Access to software determines
   participation in a digital society. To secure equal participation
   in the information age, as well as freedom of competition, the Free
   Software Foundation Europe (FSFE) pursues and is dedicated to the
   furthering of Free Software, defined by the freedoms to use, study,
   modify and copy. Founded in 2001, creating awareness for these
   issues, securing Free Software politically and legally, and giving
   people Freedom by supporting development of Free Software are
   central issues of the FSFE.

[1] http://fsfeurope.org/projects/ipred2/letter-april-2007.en.html

--
Joachim Jakobs <jj at office.fsfeurope.org
Media Relations - FSF Europe (http://fsfeurope.org)
Tel: +49 700 - 373387673, Ext.: 404
Mobile: +49-179-6919565

Join the Fellowship and protect your freedom!      (http://www.fsfe.org)

via http://mail.fsfeurope.org/pipermail/press-release/2007q2/000176.html 

30.04.2007 Votum des Europäischen Parlaments zum strafrechtlichen Schutz geistigen Eigentums <<ifross.org

30.04.2007

Von: Benjamin Roger

Das EU-Parlament hat dem Kommissionsentwurf für die geplante “Richtlinie über strafrechtliche Maßnahmen zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums” (IPRED2) am 26. April 2007 mit einigen Änderungen in erster Lesung zugestimmt (vgl. Meldung von heise.de mit einigen Reaktionen). Patente sind nunmehr vom Geltungsbereich der Richtlinie ausgeschlossen, was gerade mit Blick auf die noch unklare Situation bei Softwarepatenten (vgl. auch Nachricht der Woche vom 05.03.07) zu begrüßen ist. Einige zentrale Begriffsdefinitionen wurden aufgenommen, insbesondere die der “Gewerbsmäßigkeit”, wobei dennoch zweifelhaft bleibt, ob private Nutzer gänzlich von der Strafdrohung ausgenommen sind. Dem kann auch die neue “fair use”-Klausel zu Gunsten bestimmter Nutzerkreise (insb. Forschung und Lehre) nicht abhelfen, die den rein persönlichen Gebrauch gerade nicht nennt.

via http://www.ifross.org/en/node/126

IPRED2: Abstimmung Parlament gelaufen <<netzpolitik.org

Von | Veröffentlicht am: 25.04.2007 um 14:00h

Die EU-Richtlinie zur strafrechtlichen Durchsetzung von Geistigen Eigentum (IPRED2) ist heute im EU-Parlament mit Änderungen angenommen worden. Ein Antrag der Grünen auf Abweisung ist nicht durchgekommen. 379 sollen für die Richtlinie gestimmt haben, 270 dagegen. Es soll zwar eine Änderung in der Formulierung zwischen kommerzieller / privater Nutzung angenommen worden sein, aber wahrscheinlich ist die Konkretisierung nicht gut genug. Sie wird immer noch als sehr schwammig bezeichnet. Ein weitergehender Änderungsantrag wurde leider abgelehnt. Mehr Infos später.

Update: Reaktionen.

Malte Spitz, Mitglied des Bundesvorstandes von Bündnis 90/Die Grünen: Dem Lobbydruck gebeugt!

Die Richtlinie sieht mit ihren allzu schwammigen Formulierungen vor, dass private Tauschbörsennutzer, die in keiner weise kommerziell handeln, bald nicht mehr wie bisher nur zivilrechtlich sondern möglicherweise auch strafrechtlich verfolgt werden können. Die Unklarheit in den Formulierungen, trotz Aufnahme einer Änderung, lässt dabei alle Interpretationsmöglichkeiten offen.[…]Es ist sehr bedauerlich, dass so viele Abgeordnete auf die Lobbyarbeit der Rechteinhaber, besonders der Film- und Musikindustrie, reingefallen sind. Mit der Umsetzung könnte die Musikindustrie dann beispielsweise Zugriff auf die Daten zur Verfolgung erhalten, die im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung gesammelt wurden.“

Monika Ermert hat für Heise einige Stimmen gesammelt: EU-Parlament schränkt Strafrechtssanktionen zum Schutz geistigen Eigentums ein.

Das EU-Parlament in Straßburg hat sich heute in erster Lesung mehrheitlich für eine EU-Richtlinie zu strafrechtlichen Sanktionen zum Schutz geistigen Eigentums (IPRED2) ausgesprochen. Allerdings wurde der von der EU-Kommission vorgelegte Vorschlag in mehreren Punkten zurückgestutzt. Urheberrechtsverletzungen, die im persönlichen und nicht auf Gewinn abzielenden Bereich vorkommen, wurden beispielsweise von Strafrechtssanktionen ausgeschlossen. Patente sollen anders als bei den 2004 verabschiedeten zivilrechtlichen Maßnahmen (IPRED1) nicht erfasst werden. Im mehrheitlich beschlossenen Positivkatalog der von den Strafrechtsmaßnahmen erfassten geistigen Eigentumsrechte ist neben dem klassischen Urheberrecht auch der Schutz von Datenbanken, Halbleitertopographien, Markenrechten- und Geschmacksmusterrechten, geographischen Herkunftsbezeichnungen und Firmennamen eingeschlossen.

EFF: IPRED2 Slips Through, Fight to Continue

We were told by the two largest political parties that they felt that the Directive had not been given enough time to be properly discussed, and that our campaign had definitely contributed to the discussion. The fight now moves to the Council of the European Union, where it will be considered by representatives of the national governments of all EU Member States. Several states have started to mount resistance to IPRED2 in recent weeks, with the UK and Holland leading the charge. Europeans worried about their right to innovate, and their ability to live under clear, fair criminal laws must now turn to their own national governments to ensure that IPRED2 doesn’t set a terrible precedent for copyright law, and the EU legal process. If the Council disagrees with EuroParl’s action — which we believe is in reach — IPRED2 would be returned for a second reading. We will be tracking these developments and providing opportunities to act at CopyCrime.eu.

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via http://netzpolitik.org/2007/ipred2-abstimmung-parlament-gelaufen/

IPRED2 Passes First Reading <<copycrime.eu

 

EuroParl votes yes to making you a copycriminal: the battle now moves to the Council of Ministers. More information soon at EFF’s DeepLinks blog, and from FFII’s IPRED2 workgroup.

Sign our petition to be kept up to date with the latest news.

If IPRED2 is implemented without clear limits, “aiding, abetting, or inciting” copyright infringement on a “commercial scale” in the EU will become a crime.

Penalties for these brand new copycrimes will include permanent bans on doing business, seizure of assets, criminal records, and fines of up to €100,000.

IPRED2’s backers say these copycrimes are meant only for professional criminals selling fake merchandise. But Europe already has laws against these fraudsters. With many terms in IPRED2 left unclear or completely undefined – including “commercial scale” and “incitement” – IPRED2 will expand police authority and make suspects out of legitimate consumers and businesses, slowing innovation and limiting your digital rights.

IPRED2 and Business

The entertainment industry spent millions suing the makers of the first VCRs, MP3 players and digital video recorders, trying to use copyright law to kill those innovative products because they threatened old business models. Fortunately, the industry was unsuccessful.

IPRED2’s new crime of “aiding, abetting and inciting” infringement again takes aim at innovators, including open source coders, media-sharing sites like YouTube, and ISPs that refuse to block P2P services.

With the new directive, music labels and Hollywood studios will push for the criminal prosecution of these innovators in Europe, saying their products “incite” piracy – with EU taxpayers covering the costs.

Under IPRED2, these same entertainment companies can work with transnational “joint investigation teams” to advise the authorities on how to investigate and prosecute their rivals!

IPRED2 and Your Digital Freedoms

Criminal law needs to be clear to be fair. While IPRED2 says that only “commercial scale” infringement will be punished, the directive doesn’t clearly define “commercial scale” or “incitement.” Even IP lawyers can’t agree on what are “private” and “personal” uses of copyrighted works. One step over that fuzzy line, however, and anyone could be threatened with punishments intended for professional counterfeiters and organized criminals.

How can ordinary citizens feel safe exercising their rights under copyright and trademark law when serious criminal penalties may be brought against them if they cross the line?

Tell the European Parliament to Fix IPRED2

The excesses of IPRED2 need to be reined back. Call your MEP, and sign our petition now!

via http://www.copycrime.eu/home.html

Kriminalisierung von Verletzungen des Urheber- und Markenrechts <<fsfe.org

Unterstützen Sie unsere Arbeit an diesem und ähnlichen Projekten: werden Sie Fellow der FSFE, spenden Sie an die FSFE und ermutigen Sie andere dazu.

  1. Status
  2. Bisherige Aktivitäten
  3. Zusammenfassung der Richtlinie
  4. Schädliche Auswirkungen auf Freie Software
  5. Den Vorschlag „2006/0168(COD)“ lesen
  6. Was wir tun können
  7. Externe Links

Aktueller Stand

Am 25. Mai 2007 findet die Abstimmung zur ersten Lesung des Europäischen Parlaments statt. Der FFII hat eine Tabelle mit den Änderungsanträgen veröffentlicht, aus der man auch ablesen kann, welche Änderungsanträge bisher angenommen wurden.

Bisherige Aktivitäten

Informationen zur Position der FSFE, vor der ersten Lesung des Europäischen Parlaments, finden Sie in unserem offenen Brief an die MEPs (Mitglieder des Europäischen Parlaments), April 2007.

Zusammenfassung der Richtlinie

„Artikel 3
Straftat
Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass jede vorsätzliche, in gewerblichem Umfang begangene Verletzung eines Rechts des geistigen Eigentums, der Versuch einer solchen Rechtsverletzung sowie die Beihilfe und Anstiftung dazu als Straftat gilt.“
(Artikel 3. Seite 9 der vorgeschlagenen Direktive)

Die Definition von „geistigem Eigentum“ („Intellectual property rights“) wirft Patente, Urheberrechte, Markenrechte, Geschmacksmuster und andere Kategorien von Recht in einen Topf. Es wird keine Definition von „vorsätzlich“ oder von „in gewerblichem Umfang“ gegeben, und es fehlen Beispiele dazu, was unter „geistigem Eigentum“ zu verstehen sein soll und was nicht darunter zu verstehen ist.

Diese Richtlinie wird häufig „IPRED2“ genannt. Wir empfehlen jedoch, Begriffe wie „geistiges Eigentum“ nicht zu verwenden, da dies zu Verwirrungen führt, die unsere Arbeit schwieriger machen. Die Richtlinie könnte stattdessen „die Kriminalisierungsrichtlinie“ genannt werden.

Schädliche Auswirkungen auf Freie Software

Softwarepatente: Durchsetzung mittels Angst

Wir erwarten, dass das Europäische Parlament die vorgeschlagene Richtlinie abändern wird, um Patente auszuschließen. Dies ist wichtig, denn obwohl durch das Europäische Patentabkommen Software von der Patentierbarkeit ausgeschlossen ist, gewährt das Europäische Patentamt (EPA) Patente auf Softwareideen. Trotz der Tatsache, dass mehr als 90% der Rechtstreitigkeiten, die auf solchen Patenten basieren, keine Chance auf Erfolg vor Gericht besäßen, bietet das EPA damit Patentinhabern eine juristische Grundlage, um Softwareproduzenten und -händlern Gerichtsverfahren anzudrohen. Gefängnisstrafen, hohe Geldstrafen, Beschlagnahme von Besitz und die Gefahr der Firmenschließung sind Bedrohungen, die genügend Furcht unter Computernutzern erzeugen könnten, diese ungültigen Patente anzuerkennen. (Weitere Informationen zu der Problematik von Softwarepatenten gibt es auf der Seite über die Arbeit der FSFE gegen Patentierbarkeit von Software.)

Schaden für effiziente Softwareproduktions- und Vertriebsmodelle

Die starke Erhöhung der Risiken von Softwareentwicklung und -vertrieb wird sich abschreckend auf Produzenten und Händler auswirken, die in Strukturen agieren, die keine oder nur wenige Geldmittel für juristische Zwecke zur Verfügung haben. Damit wird insbesondere Freie Software geschwächt, da diese oft durch Einzelpersonen, kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) oder durch Unternehmen, die ihre Kerngeschäft nicht in der Softwareentwicklung sehen, entwickelt wird.

Ermutigung zu kommerziellem Missbrauch, siehe SCO

Wenn man den Initiatoren von Gerichtsverfahren in diesem Zusammenhang erweiterten Zugang zu nationalen Strafverfolgungsinstitutionen gibt und damit die nachteiligen Auswirkungen von Rechtsstreitigkeiten erhöht, dann werden Menschen dazu angeregt, diese Gerichtsverfahren als kommerzielles Werkzeug am Markt anzuwenden.

Ein weithin bekanntes Beispiel aus den USA ist SCO: Ohne irgendeinen Beweis oder irgendwelche anderen Hinweise hat SCO IBM und andere der Verletzung von „geistigem Eigentum“ auf kommerzieller Ebene beschuldigt. Damit haben sie den wachsenden Einsatz von Freier Software, wie etwa des GNU/Linux-Betriebssystems, gehemmt und haben dem Ansehen einer Handvoll Unternehmen, allesamt Wettbewerbsgegner von Microsoft, einem der Hauptunterstützer von SCO, geschadet.

Verhinderung von Haftungsübernahmen

Bei Straftatbeständen ist keine Haftungsübernahme möglich. Daher werden Versicherungen gegen Patentklagen unmöglich gemacht, und Softwareproduzenten können nicht mehr die Haftung für ihre Vertragshändler übernehmen.

Entwickler in Grauzonen: DeCSS, Datentauschdienste

Die Europäische Richtlinie zur „Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft“ (com(2001)29ec) hat den Einfluss des Urheberrechts stark erweitert. Neben dem Verbot der nichtgenehmigten Vervielfältigung von Informationen schränkt das Gesetz jetzt auch die Möglichkeiten ein, wie die Öffentlichkeit Technologien einsetzen kann, um auf urheberrechtlich geschützte Informationen zuzugreifen. Zum Beispiel gilt man als Urheberrechtsverletzer, wenn man seine eigene Software entwickelt, mit der man eine gewöhnliche, selbst erworbene DVD anschauen kann. Schreibt man Software, mit der man Dateien mit anderen über das Netzwerk tauschen kann, so befindet man sich in einer rechtlichen Grauzone – es könnte eine Urheberrechtsverletzung darstellen. Die in der Richtlinie angedrohten Gefängnisstrafen und anderen harten Strafen werden viele davon abhalten, nützliche Software aller Art zu schreiben (inklusive zwar geduldeter, aber illegaler Software sowie Software in Grauzonen).

Den Vorschlag „2006/0168(COD)“ lesen

Der IPRED2-Vorschlag bestand ursprünglich aus zwei Teilen, wurde dann aber im Mai 2006 als ein Richtlinienvorschlag veröffentlicht: com(2006)168).

Der Grund für die Neuveröffentlichung und die Änderung von zwei Teilen zu einem ist ein Präzedenzfall des Europäischen Gerichtshofes, der besagt, dass EU-Richtlinien von Mitgliedstaaten die Einführung von strafrechtlichen Maßnahmen verlangen können.

Verfahrensdetails

Die folgenden Informationen in diesem Abschnitt gelten für die erste Veröffentlichung von IPRED2, es ist aber sehr wahrscheinlich, dass es sich im aktuellen Vorschlag nicht ändern wird.
Verantwortlicher Ausschuss im Parlament: Rechtsausschuss (JURI)
Berichterstatter im Parlament: Nicola Zingaretti (PSE, Italien).
Weitere kommentierende Ausschüsse im Parlament: Industrie, Forschung und Energie (ITRE), Binnenmarkt- und Verbraucherschutz (IMCO), Bürgerrechte, Justiz und Innenpolitik (LIBE).

Die Probleme

Die größten Probleme der Richtlinie bestehen in den Artikeln 3 und 4 (Seite 9 und 10 des Dokuments). Artikel 3 ist weiter oben angeführt. Artikel 4 listet die harten strafrechtliche Maßnahmen auf, die für die in Artikel 3 beschriebenen Handlungen anwendbar gemacht werden sollen. Diese beinhalten Gefängnis- und Geldstrafen, Geschäftsschließungen, Zerstörung von Gütern, die Möglichkeit, durch das Gericht überwacht zu werden und das Verbot, auf öffentliche Unterstützung zurückgreifen zu können.

Schwache Abgrenzung: „vorsätzlich“ und „gewerbsmäßig“

Der Satz „jede vorsätzliche Verletzung […] in gewerbsmäßigem Umfang“ wird viele Menschen glauben machen, die Richtlinie beziehe sich nur auf vorsätzlichen Gesetzesbruch aus Profitgründen.

Nehmen wir zum Beispiel den Anwalt eines Patentinhabers, der versucht, einen Softwareentwickler dazu zu zwingen, seine Software nicht mehr zu vertreiben.
Anwalt: „Hallo. Sie verletzen unser Patent, stellen Sie den Vertrieb Ihrer Software ein.“
Softwareentwickler: „Da muss ein Missverständnis vorliegen. Ich habe kein Patent gelesen, und außerdem ist Softwarefunktionalität in der EU nicht patentierbar.“
Anwalt: „Aber das Europäische Patentamt hat dieses Patent gewährt, und Sie verletzen es.“
Softwareentwickler: „Es ist sehr unwahrscheinlich, dass es einer gerichtlichen Überprüfung standhalten wird.“
Anwalt: „Da Sie vorsätzlich ihre Software geschrieben haben und Ihre Software den Softwaremarkt betrifft, ist Ihre Rechtsverletzung vorsätzlich und gewerbsmäßig – das macht Sie zu einem Kriminellen. Werden Sie nun den Vertrieb ihrer Software einstellen, oder riskieren Sie eine Vorstrafe, die Schließung Ihres Unternehmens, eine hohe Geldstrafe und vielleicht ein wenig Zeit im Gefängnis?“
Softwareentwickler: „… aber meine Entwicklungsarbeit war vorsätzlich, die Rechtsverletzung jedoch nicht. Ich habe noch nicht einmal etwas von diesem dubiosen Patent gewusst.“
Anwalt: „Nun, seit dem Zeitpunkt meiner Anschuldigung der Rechtsverletzung Ihnen gegenüber sind Sie sich dessen jedoch bewusst. Daher ist jede weitere Rechtsverletzung vorsätzlich. Werden Sie jetzt den Vertrieb einstellen?“

Ein einfacheres Beispiel ist der Musiker, der auf der Straße für das Kleingeld der Leute spielt. Die vorgeschlagene Richtlinie stempelt jeden Musiker zum Kriminellen ab, wenn das Lied, das er spielt, urheberrechtlich geschützt ist und ohne einer Lizenz vorgetragen wird. Es macht auch die Person, die den Musiker in die Stadt gefahren hat zum Kriminellen, da sie die Rechtsverletzung unterstützt hat. Leute, die dem Musiker ihr Kleingeld geben oder einfach nur umherstehen und zuhören, könnten dann ebenso Kriminelle sein, da sie den Musiker zum spielen animieren. Und jeder, der die Rechtsverletzung hätte verhindern können, dies aber nicht tat, ist auch ein Krimineller: Er hat die Rechtsverletzung begünstigt. Dieses Beispiel kann sehr nützlich sein, den Menschen klarzumachen, wie aberwitzig der Richtlinientext ist, aber es verdeutlicht nicht die Gefahr für die Softwarefreiheit. Daher ist es nur als erster Schritt für tiefergehende Erläuterungen zu verstehen.

Unverhältnismäßiger Zugang für Rechteinhaber

Der Richtlinienvorschlag gibt den Rechteinhabern Sonderrechte, um die Untersuchung zu beeinflussen:

„Artikel 7
Gemeinsame Ermittlungsgruppen
Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass die betroffenen Inhaber von Rechten des geistigen Eigentums oder ihre Vertreter sowie Sachverständige an den von gemeinsamen Ermittlungsgruppen geleiteten Untersuchungen von Straftaten im Sinne von Artikel 3 mitwirken können.“

Wichtig ist auch Artikel 8 (Seite 11), der aussagt, dass Mitgliedstaaten Verletzungen „geistiger Eigentumsrechte“ auch untersuchen und bestrafen sollen, wenn der Rechteinhaber dies nicht verlangt hat.

Was wir tun können

  • Wir können das Europäische Parlament und den Ministerrat dazu aufrufen, die strafrechtlichen Mittel auf jene Fälle zu beschränken, bei denen die Rechtsverletzung im Zusammenhang mit organisierter Kriminalität steht, oder wo sie ein Gesundheits- oder Sicherheitsrisiko für die Öffentlichkeit darstellt. Organisierte Kriminalität und öffentliche Gesundheit- und Sicherheitsrisiken werden als Rechtfertigung für diese Richtlinie genannt und es erscheint angemessen, die Artikel an die Rechtfertigungen zu knüpfen.
  • Wir können das Europäische Parlament und den Ministerrat dazu auffordern, die strafrechtliche Behandlung „des Versuches einer solchen Rechtsverletzung sowie der Beihilfe und Anstiftung“ aus der Richtlinie zu entfernen. Denn für die meisten, wenn nicht sogar alle Mitgliedstaaten stellt die Richtlinie eine härtere Bestrafung für Anstiftung oder Beihilfe einer solchen Verletzung von „geistigem Eigentum“ dar, als bisher für das eigentliche Delikt auf der jeweiligen nationalen Ebene anwendbar ist.
  • Wir können Druck im Europäischen Parlament aufbauen, diese Richtlinie einfach grundsätzlich abzulehnen. Der Entwurf von Gesetzen ist die Aufgabe der Europäischen Kommission und nicht des Europäischen Parlaments. Nachdem die Kommission den Richtlinienvorschlag an das Parlament übergeben hat, welcher im Grunde aus undefinierten und unklaren Begriffen besteht, wäre es für das Parlament angemessen, den Vorschlag zurückzuweisen, da die Kommission nicht ihre Aufgaben gemacht hat.
  • Wir können im Präzedenzrecht nach existierenden Strafsanktionen für Patent-, Urheber- und Markenrechtsverletzungen suchen. Einige MEPs denken, dass dieser Richtlinienvorschlag lediglich eine Harmonisierung existierender Gesetze ist. In Wirklichkeit existieren aber nur in sehr wenigen Mitgliedstaaten der EU solche Gesetze – und es wäre interessant zu wissen, wie oft diese angewandt werden. Wenn dies alte, selten angewandte Gesetze sind, dann wäre es schwer für jemanden zu argumentieren, dass diese Gesetze europaweit unabdingbar sind.
  • Wir können versuchen, Patente aus der Richtlinie auszuschließen. Dies wäre sehr brauchbar, da es gerade bei Patenten einfach ist, diese unwissentlich zu verletzen. Diese unwissentliche Verletzung würde hier niemanden vor Strafsanktionen schützen, denn „vorsätzlich“ könnte sich hier eher auf die Handlung beziehen, welche zur Rechtsverletzung (schreiben der Software) führte, als die Rechtsverletzung selbst. Selbst wenn man unwissentliche Rechtsverletzungen ausschließen würde, würde dieser Richtlinienvorschlag den Patentinhabern die Macht geben, durch einfaches Informieren des Rechteverletzers ein Vergehen in eine Straftat zu verwandeln. Diese hätte offensichtlich Verwendungsmöglichkeiten auf dem Markt: Einen Konkurrenten kurz vor der Veröffentlichung eines Produkts oder während eines Ausschreibungsverfahrens zu informieren wären zwei Beispiele für einen möglichen Missbrauch.

Notwendige Sofortmaßnahmen

Hoffentlich wird diese Internetseite nützlich sein, um andere zu informieren. Wenn Sie der Meinung sind, dass weitere Informationen hier hinzugefügt werden sollten, dann nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

Viele Mitgliedstaaten besitzen bereits strafrechtliche Maßnahmen für Urheber- und Markenrechtsverletzungen, und einige haben diese sogar schon für Patentverletzungen. Wenn Politiker fragen: „Welchen Schaden haben strafrechtliche Maßnahmen in anderen EU-Mitgliedstaaten hervorgerufen?“, so sollten wir eine Liste mit treffenden Beispielen zur Verfügung haben. Diese Liste muss zusammengetragen werden, und dafür benötigen wir Ihre Hilfe.

via http://fsfe.org/projects/ipred2/ipred2.de.html

IPRED <<wiki.openrightsgroup.org

Contents

[hide]

IPRED

The Intellectual Property Rights Enforcement Directive (IPRED) is a long-running proposal by the European Union to increase penalties and ultimately criminalise “commercial” infractions of intellectual property law within the EU.

The directive was originally passed in March 2004 and provided additional confiscatory and subpoena powers to litigants in civil IP cases. Additional legal protection for technical protection measures (TPM) was dropped, as were criminal penalties for IP infringement.

Directive 2004/48/EC of the European Parliament and of the Council (Enforcement Directive or IPRED Directive)

This directive aimed at the harmonisation of national legislations relating to the enforcement of intellectual property rights in order to promote innovation and business competitiveness, safeguard employment, prevent tax losses and destabilisation of the markets, ensure consumer protection and the maintenance of public order. The rights covered by the directive were not thoroughly clear until the clarification made by the EC with the statement 2005/295/EC. The rights concerned are:

  • copyright;
  • rights related to copyright
  • sui generis right of a database maker
  • rights of the creator of the topographies of a semiconductor product
  • trademark rights
  • design rights
  • patent rights, including rights derived from supplementary protection certificates;
  • geographical indications
  • utility model rights
  • plant variety rights
  • trade names, in so far as these are protected as exclusive property rights in the national law concerned

Article 3 of the IPRED directive contains a general obligation for the Member States that must provide for effective, dissuasive, proportionate measures, remedies and procedures necessary to ensure the enforcement of intellectual property rights. However, “those measures, procedures and remedies shall be fair and equitable and shall not be unnecessarily complicated or costly, or entail unreasonable time-limits or unwarranted delays”.

The Directive states that Member States have to ensure that judicial authorities, under certain circumstances, may order a party (in a trial) to present the evidences lying under its control upon request of the opposing party needing these evidences. The same applies to the communication of banking, financial or commercial documents when the infringement is committed on a commercial scale. In presence of reasonably available evidences on the actual or potential infringement of an intellectual property right, the competent judicial authorities may order prompt provisional measures (e.g. taking of samples, physical seizures, etc.) to preserve evidence even before the proceedings. Article 8 provides for a right of information: upon request of the claimant, the competent judicial authorities may order to provide information on the origin of the goods or services that are thought to infringe an intellectual property right and on the networks for their distribution or provision. The order refers to the infringer and/or to any person who:

  • was found in possession of the infringing goods on a commercial scale
  • was found to be using the infringing services on a commercial scale
  • was found to be providing on a commercial scale services used in infringing activities
  • was indicated as being involved in the production, manufacture or distribution of the infringing goods or services

The Enforcement Directive provides also for interlocutory injunctions aimed at preventing imminent infringements or stopping the continuation of infringements of an intellectual property right. In some cases, this continuation can be subject to the lodging of guarantees intended to ensure the compensation of the right holder. These injunctions are issued by the competent judicial authorities at request of the right-holder. In case of an infringement on a commercial scale and if the injured party demonstrates risks affecting the recovery of damages, precautionary seizures can be issued towards “the movable and immovable property of the alleged infringer, including the blocking of his bank accounts and other assets” (art.9.2).

If the goods are found to be infringing an intellectual property right, the competent judicial authorities may order corrective measures that generally are carried out at the expense of the infringer. The measures are issued in respect of the proportionality between the seriousness of the infringement and remedies that must be taken. On the strength of these provisions, the infringing goods can be recalled from the channels of the market, definitively removed or destructed. Moreover, the judicial authorities may order injunctions in order to prohibit the continuation of the infringement. The injunctions may be ordered also against intermediaries whose services have been used by a third party for the infringement of an intellectual property right.

Instead of the measures previously described, pecuniary compensation may be ordered if the infringer “acted unintentionally and without negligence, if execution of the measures in question would cause him disproportionate harm and if pecuniary compensation to the injured party appears reasonably satisfactory” (art. 12). In deciding the merit of the case, the competent judicial authorities set the damages that the infringer has to pay to the right-holder. The damages are calculated taking into account the negative economic consequences (e.g. lost profits) for the right-holder, any unfair profit made by the infringer and, in some cases, other economic factors such the moral prejudice suffered by the right-holder.

IPRED Directive covers the area of the civil and administrative proceedings. By contrast, the provisions do not affect existing European and laws on intellectual property, Member States’ international obligations and national provisions on criminal procedures and penalties in respect of infringement of intellectual property rights.

The Enforcement Directive has been widely criticized by scholars, digital activist and organizations for different reasons. First, the directive would be characterized by a lack of distinction between the different IP rights creating an uniform protection that would lead to a one-size-fits-all approach to enforcement. Moreover, the lack of distinction would characterize also the kinds of infringement, as the failures to define non-commercial and commercial scales prove. Second, the provisions relating to the intermediaries would constitute an excessive burden on the Internet Service Providers (ISPs) that could be forced to disclose the data of potential infringers using their services. This rigid system of IP protection seems to not take into account considerably the right to privacy of citizens and could reduce the use of internet in public spaces. Finally, some argue that the directive seems to ignore the importance of copyright exceptions in permitting a fair dealing of copyrighted works in order to facilitate innovation and access to knowledge. In 2005 the European Commission proposed a new directive (known as IPRED2) aimed to supplement directive 2004/48/EC. This proposal imposed to the Member States to treat as criminal offences all intentional infringements of an intellectual property right on a commercial scale, and attempting, aiding or abetting and inciting such infringements. Widely criticized for its draconian provisions, the proposal has been withdrawn by the Commission in September 2010.

In December 2010, the European Commission launched a consultation aimed at the revision of the IPRED Directive. The consultation has been accompanied by a report that evaluates the application of Directive 2004/48/EC by the Member States. According to some commentators, the EC will propose a new piece of legislation strengthening the enforcement of IP rights but without considering the criticism raised and to opportunity to adapt the IP regime to the new digital era.

IPRED2

IPRED2 was a renewed attempt in 2005 to re-introduce the criminal provisions of the original proposal. It would require that “all intentional infringements of an intellectual property right on a commercial scale, and attempting, aiding or abetting and inciting such infringements, are treated as criminal offences”. It, too, was temporarily postponed for procedural reasons following a European Court case, although it has been reintroduced.

Its official name is “directive on criminal measures aimed at ensuring the enforcement of intellectual property rights”.

June 29th 2006. Both Chambers of the Dutch Parliament (Staten-General) have unanimously concluded that the European Commission has no competence to propose a directive to criminalise intellectual property violations.

European Parliament had its first reading on IPRED2 in April, 2007. It passed the first vote in the European Parliament but did not include its most controversial element, the criminalising of patent infringement.

Executive Summary

The original Commission proposal has been heavily criticized, and much of the concern can be traced to two major lines of analysis. First, many Member States submitted that the proposal went beyond the legislative competence of the European Community. For example, as the Dutch Parliament stated in a letter, the legal means to combat piracy are already available, so the proposal was not justified. Second, almost all position papers written about the proposal characterized it as disproportionate, and noted that it fails to make adequate distinctions between commercial piracy enterprises, legitimate/lawful activities undertaken by business competitors, or even the common activities of ordinary Europeans.

Recommended Action: The Directive is fundamentally flawed. For these reasons, we are united in our belief that the best option would be to reject the directive in its entirety. A second best alternative would be to seek to ameliorate the most egregious impacts of the directive by incorporating legally precise definitions to safeguard legal certainty and proportionality. Even then, a solution must be found for the problem that preliminary rulings take too long for criminal cases.

Wording for this executive summary taken from the FFII/EFF/EBLIDA/BEUC coalition report on the proposal as amended in Strasbourg by the European Parliament at its first reading on Wednesday, 25 April, 2007.

Criticisms

While supposedly aimed only at commercial pirates, IPRED and IPRED2 both have serious chilling effects on ordinary users of technology, as well as open source developers. If you unknowingly infringe a patent or trademark in your work, you may find yourself criminally prosecuted. In the case of copyright infringement, the burden of work to pursue infringers now moves from the rights-holders to law enforcement. If IPRED2 passes, we can envision greater lobbying by powerful copyright industries to transfer police resources to pursuing “intellectual property” crimes.

Current Manoeuvring

The Commission has relaunched a slightly modified version of the directive under the co-decision procedure on 2 May. Originally (July/August 2005), it was proposed by the Commission primarily as a Council framework decision (with only some details put under co-decision). In that case, the European Parliament has little or no legislative power, and the Council must decide with unanimity.

The reason for the original legislative path was that only member states have the competence to decide about criminal law until now (the proposed Constitutional Treaty would change that though). Co-decision is reserved for cases where there is a distortion in the internal market which can be solved using harmonisation.

In autumn 2005, the European Court of Justice however published a ruling regarding an act concerning criminal sanctions for environmental pollution, and decided that this act could/should be under co-decision. The reason was that member states with lax sanctions concerning Environmental crimes would have a competitive advantage over those with strong regulations, so that would disturb the internal market.

The Commission is however now using this ruling everywhere as justification to relaunch directives concerning criminal sanctions under co-decision (since the Council is then less strong, as it only has to approve with a qualified majority in case the Commission agrees with their standpoint). They argue in each case that some sort of harmonisation is required for a better functioning internal market, but in case of this directive they don’t explain at all how that would be the case for IP infringements.

This means that now a) the European Parliament will be a full co-legislator for this directive (and thus can reject it) b) several member states are angry at the Commission for meddling in their criminal law without these member states having veto power in the Council (see e.g. the Dutch Minister of Justice’ statements quoted in our press release)

Additionally, Wednesday the Commission started publicly pressuring member states to accept all regulations related to criminal sanctions (http://www.eupolitix.com/EN/News/200605/f22b375f-238f-4313-b4be-e9b65a18397c.htm):

“Should we wait for another terrorist atrocity before we have effective joint decisions across Europe to fight terrorism?,” he asked.

The IPRED2 directive’s justification indeed stresses threats to national governments and organised crime.

Quotes

Ross Anderson, Chair of FIPR and Professor of Security Engineering at Cambridge University:

Whitehall spin-doctors are telling us that the Government will foster the creative industries, but the IPR Enforcement Directive will have exactly the opposite effect. It will interfere with enterprise and choke off competition. It will push up prices for consumers at a time of rising global inflation, and do particular harm to the software and communications industries. It will also harm universities, libraries and the disabled.”

Said Terri Dowty, Director of Action on Rights for Children and member of FIPR’s Advisory Council:

We have already seen the kind of pressure that companies are prepared to exert on the parents of children who download music without due thought. We fear that they would not baulk at mounting criminal prosecutions of children.
“It is monstrous that a ten-year old (or an eight-year old in Scotland) could be criminalised by the careless download of files. Children often assume that if something is available it must also be legitimate, and it is unreasonable to expect parents to monitor their every action — and most will not have the specialist knowledge to understand whether or not a particular download will be a crime.”

Said Nicholas Bohm, FIPR’s General Counsel:

“Criminalising patent and other IPR infringement could expose a range of business advisers (accountants, lawyers, bankers) to threats of prosecution as accessories if a company involved in a deal they were arranging or implementing was subject to an infringement complaint.”

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FFII working group

News

IPRED2 news

Documents

IPRED: Schwedens Provider widersetzen sich <<tomshardware.de

12:50 – Donnerstag, 30. April 2009 von Thomas Kretschmann – quelle: Tom’s Hardware DE

Seit 1. April gilt in Schweden das Anti-Piraterie-Gesetz »IPRED«, das die Herausgabe von Kundendaten durch die Provider an die Medienindustrie vorsieht. Doch die dortigen ISPs machen nicht mit: Sie löschen die Daten sofort.

Anfang April ging der Datenverkehr in Schweden deutlich zurück (siehe »Schweden surft auf Sparflamme«). Grund dafür war das Inkrafttreten der EU-Richtlinie IPRED (Intellectual Property Rights Enforcement Directive). Dieses Anti-Piraterie-Gesetz sieht vor, dass die Internet-Provider auf richterliche Anordnung Kundendaten herausgeben müssen. Weitergeleitet werden die Informationen dann an die Rechteinhaber, beispielsweise Vertreter der Musikindustrie, um Identität mutmaßlicher Urheberrechts-Verletzer festzustellen diese anzuklagen.

Während die PirateBay-Betreiber mit ihrem IPREDator ihren Kunden einen kostenpflichtigen VPN-Service anbieten, um das Ausspähen von P2P-Verbindungen und -Daten zu unterbinden (siehe »Großer Erfolg für Schwedens IPREDator«), wehren sich die schwedischen Internet-Provider auf ihre eigene Weise gegen die Datenweitergabe: Sie speichern die Kundendaten nicht mehr, sondern löschen sie.

Wie unter anderem Pressetext meldet, speichert nach den Providern All Tele und Bahnhof auch Tele2 nun keine IP-Adressen mehr. »Bisher haben wir einige Informationen zu den jeweiligen IP-Adressen unserer Kunden für interne Zwecke gespeichert. Die Integrität dieser Daten ist jetzt aber durch die IPRED gefährdet«, wird Tele2-Chef Niclas Palmstierna zitiert.

Das Löschen beziehungsweise das Nicht-Vorhalten von Kundendaten verstößt nicht gegen geltendes Recht: »Im Gesetz ist nicht ausgeführt, was wir speichern müssen, lediglich, was wir nicht speichern dürfen«, so Palmstierna. Liegen keine Daten vor, kann auch nichts weitergegeben werden.

Das Verhalten der ISPs stößt bei der Medienindustrie beziehungsweise deren Vertretern freilich auf wenig Gegenliebe: »Jeder im Parlament hat unter der Annahme gehandelt, dass die ISPs sich gegenüber dem Gesetzgeber loyal verhalten und nicht von Rechtsbrüchen profitieren wollen«, so Peter Danowsky, der Anwalt des Branchenverbandes IFPI (International Federation of the Phonographic Industry). Er wird für den Fall, dass sich noch weitere Provider dem Trend anschließen, noch härtere Gesetze fordern

The Criminal Measures IP Directive: Criminalizing the industry <<ipred.org

The European Commission has proposed a directive to combat piracy and other infringements of “intellectual property rights” (IP-rights), such as patents, copyright and trade marks. While it does make sense to combat clear cases of piracy, it is nonsense to combat other infringements than such clear cases, with criminal measures. These other infringements occur during normal commercial business conduct, civil courts decide on them. The Commission criminalises the industry, inhibits the desired freedom to act in the market. Decent people can be treated as organised criminals.

A badly drafted Commission proposal was matched by badly drafted European Parliament amendments, and an amendment changed after the vote. The proposal is now in the hands of the Council.

Behind closed doors the EU, US and Japan negociate an Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA), with much the same content, or even worse. See our ACTA page.
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Die Köpfe hinter ACTA in der EU-Kommission <<fm4.orf.at/stories

9. 2. 2012 – 09:00 Uhr

Handelskommissar Karel de Gucht und Michel Barnier (Binnenmarkt) treiben das umstrittene Abkommen voran. Die für “geistiges Eigentum” zuständige Juristin der Kommission war bis 2004 Toplobbyistin der Musikindustrie.

Er sei von den Protesten gegen ACTA nicht beeindruckt, versicherte De Gucht am Mittwoch den EU-Parlamentariern. Sein Handeln erweckte allerdings einen gegenteiligen Anschein: De Gucht hatte alle Fraktionen zu dringenden Gesprächen gebeten. Nacheinander und natürlich hinter verschlossenen Türen, wie es dem Ungeist dieses Abkommens, dessen Text jahrelang strikt geheim gehalten worden war, entspricht.

Die Proteste in Polen, Tschechien, der Slowakei und neuerdings auch in Lettland hatten zu eiligen Distanzierungen der jeweiligen Regierungen geführt, was wiederum hinter den Kulissen von Brüssel einige Hektik ausgelöst hat. Ein Land könnte nämlich genügen, um das gesamte, umstrittene “Anti-Piraterie”-Abkommen zu Fall zu bringen.

ACTA und IPRED

Noch ist ACTA im EU-Parlament gar nicht richtig angekommen, schon geht es Schlag auf Schlag. Die EU-Kommission hat vor wenigen Tagen eine “Roadmap” zur Novellierung der Richtlinie zur “Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte” (IPRED) veröffentlicht. In diesem Fahrplan ist exakt jenes Kapitel enthalten, das bereits vor Längerem aus ACTA gestrichen werden musste, weil es dafür offenbar keinen Konsens gab: das Kapitel zum Internet.

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Content Allianz fordert rasche Umsetzung von ACTA <<internet-law.de

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0 – 17.2.12

Die Deutsche Content Mafia Allianz hat die Bundesregierung aufgefordert, das umstrittene völkerrechtliche Abkommen ACTA  ohne weitere Verzögerung umzusetzen. Dieser Allianz gehören u.a. der Bundesverband der Musikindustrie, die Spitzenorganisation der Filmwirtschaft (SPIO), die GEMA, ARD und ZDF, der Börsenverein des Deutschen Buchhandels sowie der Verband Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT) an.

Bei der Lektüre dieser lobbyistischen Pressemitteilung muss ich einmal mehr feststellen, dass die Vorstellungen darüber, wie eine zukunftsorientierte Reform des Urheberrechts aussehen muss, gar nicht weiter auseinandergehen könnten. Man hat unweigerlich den Eindruck, dass die Content-Industrie die bestehende Legitimationskrise des Urheberrechts schlicht ignoriert. Es ist genau diese Geisteshaltung, die die immer wieder beklagten Krisen der Musikindustrie und der Verlage maßgeblich mitverursacht hat. Die mangelnde Kreativität einer Branche, die davon lebt, mit der Leistung Kreativer Geld zu verdienen, ist vielleicht ihr größtes Problem.

Und mit Blick auf die gebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ARD und ZDF, die ebenfalls meinen, in das Horn der Urheberrechtslobbyisten blasen zu müssen, hat mich vorher gerade ein Tweet des Kulturschaffenden Alexander Lehmann zum Nachdenken angeregt.

Wieso setzen sich eigentlich genau die für ein gestriges Urheberrecht ein, die von einer Art “Kulturflatrate” leben? #ARD #ZDF #GEZ

Eine berechtigte Frage, über die Frau Piel und Herr Schächter vielleicht auch einmal nachdenken sollten.

posted by Stadler at 16:46

3 Kommentare »

  1. Die Antwort auf die Frage ist relativ einfach: Die Teilnahme von ARD und ZDF an der Deutschen Content Allianz und den damit verbundenen Farcen ist eine Art Nichtangriffspakt zwischen ÖR und Privaten.

    Kommentar by Marcel Weiß — 17.02, 2012 @ 16:55

  2. “Die mangelnde Kreativität einer Branche, die davon lebt, mit der Leistung Kreativer Geld zu verdienen, ist vielleicht ihr größtes Problem.”

    Ein sehr schöner Satz, der die gesamte Tragödie auf den Punkt bringt. Ich würde sogar so weit gehen und das “vielleicht” weglassen.

    Kommentar by Arnulf — 17.02, 2012 @ 17:39

  3. ARD und ZDF kaufen Filme ein von der internationalen Content Industrie, und dabei ist die Verhandlungsbasis sicher nicht so wie wir uns das bei Kunde und Verkäufer vorstellen. Wer Filme kaufen will, ist eher Bittsteller (“Du nimmst das ganze Paket oder kriegst gar nichts!”).

    Außerdem, die Content-Industrie ist kurz vor dem Ziel und sieht, dass die Felle davon schwimmen, also müssen sie zur Eile drängen, weil sie wissen, dass aufgeklärte Abgeordnete anders handeln könnten als ihnen lieb ist.

    Hinter ACTA steckt mehr als der Text und weismachen will. Vielleicht ist doch ein wenig der ACTA-Hysterie berechtigt?

    Kommentar by Frank — 17.02, 2012 @ 18:18

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Hinweis: Gesetzes- und Rechtsprechungszitate werden automatisch über dejure.org verlinkt

via http://www.internet-law.de/2012/02/content-allianz-fordert-rasche-umsetzung-von-acta.html

Anonymous: Warungen an US-Regierung wegen ACTA <<gulli.com

Das Internet-Kollektiv Anonymous nahm in der Nacht mehrere Websites der US-amerikanischen Regierung unter Beschuss. Auch heute waren Teile der Website der Federal Trade Commission nicht erreichbar. Anlass dafür scheint ACTA zu sein. Anonymous drohte aber auch, dies würden nicht die einzigen Angriffe bleiben.

Über den Twitter-Account @AnonymousIRC wurde unter anderem verbreitet, man habe den Server hinter business.ftc.gov übernommen und die darauf befindlichen Daten gelöscht. Bevor die Daten gelöscht wurden, wurde die Website aber anscheinend defaced und mit einem humorvollen Youtube-Video sowie einer Botschaft der Hacker gegen ACTA versehen. In dieser Nachricht wird unter anderem der Twitter-Account @AnonymousIRC genannt. Dieses Video und die Nachricht sind allerdings nur noch über eine Version im Cache verfügbar, da die eigentliche Website nicht mehr erreichbar ist.

Diese Angriffe sind an sich nicht neues, stehen aber in diesem konkreten Fall in Zusammenhang mit dem umstrittenen internationalen Handelsabkommen ACTA. Auch wurde die Occupy-Bewegung erwähnt.

In der Nachricht wird scherzhaft darauf Bezug genommen, dass sich viele Leute davor fürchten, dass unter ACTA Websites zensiert und abgeschaltet werden könnten. So heißt es: “Don’t like it?… So, how’s it feel when your entire site is jack-hammered off the internet? Do tell!” Auch wurde Bezug auf die Kampagne #AntiSec genommen. Man werde “systematisch alle bösen Firmen und Regierungen aus [unserem] Internet entfernen”, und es würde “Feuer regnen auf die Feinde der freien Meinungsäußerung, Privatsphäre und des Internets”, sollte ACTA verabschiedet werden.

Es bleibt also abzuwarten, wie weiter vorgegangen wird. Man sollte die Drohungen aber ernst nehmen, dass weitere Angriffe folgen könnten.

Was meint die Community dazu? Ist das einfach nur dumme Erpressung oder ist das wipen eines Servers eine berechtigte Form des Protests, um seinen Unmut zum Ausdruck zu bringen?

via http://www.gulli.com/news/18173-anonymous-warungen-an-us-regierung-wegen-acta-2012-02-17

PIRATEN fordern: ACTA ablehnen und Debatte um modernes Urheberrecht beginnen! <<xing.com

Die Piratenpartei begrüßt, dass sich nun endlich auch die europäischen Institutionen demokratischen Richtlinien verpflichtet sehen und die Proteste des europäischen Souveräns ernst nehmen.

Einem geleakten Protokoll einer Sitzung führender Köpfe der EU-Kommission ist Spannendes zu entnehmen: Angesichts der »starken Mobilisierung« gegen das Abkommen vonseiten »gewisser Bürgerrechtsorganisationen und Internet-Bewegungen« soll ACTA nun durch den Europäischen Gerichtshof auf Vereinbarkeit mit EU-Recht geprüft werden.

»Es ist schön zu sehen, dass die Bemühungen und der Einsatz breiter gesellschaftlichen Schichten für ihre Grundrechte und deren Erhalt nicht vergebens sind. Die ersten Äußerungen vonseiten der EU-Kommission und Herrn De Gucht, die Proteste seien ungerechtfertigt und die Demonstranten unwissend, waren eine Frechheit«, so Christopher Lang, Bundespressesprecher der Piratenpartei Deutschland. »Die EU-Kommission muss nun zügig ihre Lehren aus dem Geschehen rund um den Fall ACTA ziehen. Es ist immerhin schon ein Schritt in die richtige Richtung, seine Fehler zu erkennen und einzugestehen.«

»Internationale Verträge müssen von Beginn an rechtsstaatlich auf sicheren Füßen stehen. Geheime Verhandlungen wie bei ACTA sind des demokratischen Prozesses unwürdig. Es fehlt dennoch weiterhin eine transparente Beteiligung der Nutzer und Kreativen. Mit ACTA werden einseitig die Begehren der Content-Industrie befriedigt, veraltete Verwertungsrechte verteidigt und Pfründe gewahrt. Unsere Informationsgesellschaft braucht jedoch ein neues, modernes Urheberrecht, das Kreative und Nutzer in den Mittelpunkt stellt. Diese Diskussionen wollen wir PIRATEN jetzt europaweit führen«, erklärt Lang weiter.

Ein Programmpapier als Ausgangspunkt für ein neues Urheberrecht, welches die Interessen der Urheber selbst in den Mittelpunkt stellt und die Interessen der Allgemeinheit ebenfalls berücksichtigt, hat die Piratenpartei auf dem letzten Bundesparteitag in Offenbach beschlossen.

Die Piratenpartei erwartet weitere »Fälle«, in denen es ein ähnliches Aufbegehren gegen Entscheidungen der EU-Kommission geben wird – INDECT, TPP und IPRED sind nur einige wenige Beispiele.

http://www.piratenpartei.de/Pressemitteilung/piraten-fordern…

via https://www.xing.com/net/piratenpartei/news-394537/piraten-fordern-acta-ablehnen-und-debatte-um-modernes-urheberrecht-beginnen-39783982/

Bye, bye, privacy. Canada introduces online-spying bill <<rt.com

Published: 15 February, 2012, 03:04

A person wears a Guy Fawkes mask while using an Apple iPhone at the Occupy Toronto movement in Toronto. (REUTERS/Mark Blinch)

A person wears a Guy Fawkes mask while using an Apple iPhone at the Occupy Toronto movement in Toronto. (REUTERS/Mark Blinch)

TAGS: Law, Internet, Information Technology, North America

 

Move over, SOPA and say your prayers, PIPA. There’s a new bill in the works that, if passed, will pull the plug on how the Internet is used in Canada.

Lawmakers in the Great White North are debating a bill that will pulverize what’s left of online privacy for Canucks.

The Investigative Powers for the 21st Century Act (Bill C-51) is legislation that isn’t new to Canadian Parliament, but after a series of additions and other changes, lawmakers there are expected to begin discussion on it this week. If passed, law enforcement there will be able to monitor all Internet and telephone activity from anyone, anywhere in the country, without having to obtain a warrant.

According to the Calgary Herald out of the province of Alberta, a Conservative-majority government is likely to pass the bill.

Vic Toews, Canada’s minister of public safety, thinks the bill is necessary for the welfare of the nation. “We are proposing to bring to measure, to bring laws into the twenty-first century and provide police with the lawful tools that they need,” he pleads.

Opponents of Toews, however, say that the bill will do far more harm than good.

“I know the criminal justice system is constantly looking for information about criminals, child pornographers etc, but at the same time it seems like an invasion of everyone’s personal information,” University student Jared Exner tells CTV. He’s used the Internet his whole life and is aware of legislation already in place to thwart such things as child pornography. If Bill C-51 is passed, however, anyone operating on the Web or on a mobile device in Canada will be subject to instantaneous, no-questions-asked surveillance.

Towes insists that it’s an issue that’s either black or white. Canadians, says the minister, “can either stand with us or with the child pornographers.”

In an earlier form, the bill died in Parliament along with a provision that allowed “warrantless access” for authorities. A campaign managed to help kill that addendum, but it is back once again. If passed, authorities will be able to view anything, anytime, and some fear that it was install Big Brother over all too broad of a medium.

“It could include anything from email addresses to IP addresses and cellphone-identified numbers,” University of Ottawa law professor Michael Geist tells the Winnipeg Free Press. “The ability to use that kind of information in a highly sensitive way without any real oversight is very real.”

By forcing Internet and cell providers to handle IP addresses, profiles can be constructed of any Canuck that details practically every move they make online. Geist thinks of that as way too encompassing of a regulation and questions why it is even needed.

“One thing (the government) has never provided is the evidence to show how the current set of laws has stymied investigations or created a significant barrier to ensure that we’re safe in Canada,” he adds.

Others fear that if Canadian officials have the power to monitor in real-time without warrants, the all-watching eye will seemingly cease civil liberties.

“How can we trust them not to use private information to intimidate law abiding Canadians to protest a pipeline, or protest pension cut?” asks Francis Scarpaleggia, a Liberal MP for Lac-Saint-Loius. Like Exner, Scarpaleggia is opposed to the bill. New Democratic Party member and digital critic Charlie Angus also is against it, and warns Parliament that, if passed, it will turn each Canadian’s cell-phone into “an electronic prisoner’s bracelet.”

“I say to Vic Toews, ‘Stop hiding behind the boogey man. Stop using the boogey man to attack the basic rights of Canadian citizens,’” adds Angus. “Is Vic Toews saying that every privacy commissioner in this country who has raised concerns about this government’s attempt to erase the basic obligation to get a judicial warrant, is he saying that they’re for child pornography?”

Nearly 100,000 Canadians have so far signed a “stop online spying” petition started by openmedia.ca, a net neutrality lobby group.

via http://rt.com/usa/news/bye-canada-bill-internet-335/

Anonymous will Internet am 31. März abschalten <<web.de

16.02.2012, 16:30 Uhr

Im Web ist eine Mitteilung aufgetaucht, die von Anonymous stammen soll. In dieser Mitteilung droht die Hackergruppe mit der weltweiten Abschaltung des Internets.

Von Panagiotis Kolokythas
Im Internet ist eine Mitteilung aufgetaucht, die im Namen der Hackergruppe Anonymous verfasst wurde und in der die “Operation Global Blackout” angedroht wird. Im Rahmen dieser Operation will die Hackergruppe am 31. März das gesamte Internet abschalten. Damit, so heißt es in der Mitteilung, wolle man gegen das US-Gesetzesvorhaben SOPA, gegen die Wallstreet, gegen “unverantwortliche Anführer” und Bänker protestieren, die die Welt “egoistisch” ausnutzen.

In der Ankündigung werden anschließend alle 13 Root-DNS-Server aufgelistet, die angegriffen werden sollen, um die Abschaltung zu erzwingen. Dabei sollen konkret folgende Root-DNS-Server angegriffen werden:

  • 198.41.0.4
  • 192.228.79.201
  • 192.33.4.12
  • 128.8.10.90
  • 192.203.230.10
  • 192.5.5.241
  • 192.112.36.4
  • 128.63.2.53
  • 192.36.148.17
  • 192.58.128.30
  • 193.0.14.129
  • 199.7.83.42
  • 202.12.27.33

Bei 198.41.0.4 handelt es sich beispielsweise um von VeriSign betriebene Root-Server, die auch in Frankfurt stehen. Eine Auflistung aller Root-DNS-Server finden Sie auf http://root-servers.org/.

Ein erfolgreicher Angriff auf alle Root-DNS-Server hätte zufolge, dass nach einer Eingabe einer URL diese nicht mehr in eine IP-Adresse umgewandelt werden könnte. Der Aufruf von http://www.pcwelt.de wäre damit nicht möglich, sondern die Anwender müssten die IP-Adresse der Website kennen und diese im Brower eingeben. Im Falle von PCWELT.de müsste in der Adresszeile also 62.146.91.230 eingegeben werden. Da die Mehrheit der Internet-Nutzer im Internet über URLs surft, wäre damit praktisch durch den Angriff auf das Herz des Internets das gesamte Internet lahm gelegt.

Promotion

Bleibt letztendlich die Frage, ob die Drohung ernst gemeint ist oder ob es sich – der genannte Termin 31. März wäre ein Hinweis – um einen verfrühten April-Scherz handelt. Auch Anonymous weiß, dass das Internet in vielen Ländern die einzige Möglichkeit für die Bevölkerung ist, frei miteinander zu kommunizieren. Ein derartiger Angriff auf die freie Meinungsäußerung wäre eher untypisch für Anonymous.

Zuletzt erfolgte im Jahr 2007 ein großangelegter Angriff auf die Root-DNS-Server. Damals wurden 2 der insgesamt 13 Root-DNS-Server angegriffen. Zu spürbaren Problemen bei der Erreichbarkeit von Web-Servern und Internet-Diensten kam es damals aufgrund des Angriffs nicht, weil die restlichen Root-DNS-Server die Arbeit übernahmen.

Die Root-DNS-Server sind nicht zuletzt auch für die Verarbeitung riesiger Anfrage-Mengen konzipiert. Dadurch stellt sich die Frage, ob ein solcher Angriff auf alle Root-DNS-Server überhaupt mittels eine DOS-Attacke möglich ist. Theoretisch könnte eine große Mehrheit der Root-DNS-Server gleichzeitig ausfallen, ohne dass es die Internet-Surfer mitkriegen. Bei einem gleichzeitigen Ausfall aller Root-DNS-Server könnte zumindest das von Internet-Providern genutzte DNS-Caching zur Beschleunigung der DNS-Anfragen für eine Milderung der Probleme sorgen.

weiter lesen: https://web.de/magazine/digitale-welt/internet/14761086-anonymous-will-internet-am-31-maerz-abschalten.html#.A1000145

EuGH: Keine allgemeine Filterpflicht sozialer Netzwerke »Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

16.2.12

EuGH: Keine allgemeine Filterpflicht sozialer Netzwerke

Mit Urteil vom 16.02.2012 (Az.: C‑360/10) hat der EuGH entschieden, dass den Betreiber eines sozialen Netzwerkes keine allgemeine Filterpflicht trifft, um die urheberrechtswidrige Nutzung musikalischer und audiovisueller Werke zu verhindern.

Der EuGH führt zunächst aus, dass er den Betreiber eines sozialen Netzwerkes als Hosting-Provider betrachtet, soweit er für die Nutzer seines Dienstes Inhalte speichert. Sodann bezieht sich der EuGH auf Art. 15 Abs. 1 der E-Commerce-Richtlinie und betont, dass es danach nationalen Stellen untersagt ist, Maßnahmen zu erlassen, die einen Hosting-Anbieter verpflichten würden, von ihm gespeicherte Informationen generell zu überwachen.

Die Anordnung ein Filtersystem einzurichten, würde nach Einschätzung des Gerichtshofs eine präventive Überwachung und eine aktive Beobachtung der von den Nutzern beim Hosting-Anbieter gespeicherten Dateien erfordern. Eine solche Anordnung würde den Hosting-Anbieter zu einer allgemeinen Überwachung verpflichten, die nach Art. 15 Abs. 1 der E-Commerce-Richtlinie gerade verboten ist.

Sehr instruktiv sind folgende Ausführungen des EuGH zur Abwägung der Interessen der Rechteinhaber und der Hosting-Anbieter, sowie insbesondere zu den Grundrechten der Nutzer auf Informationsfreiheit und den Schutz ihrer personenbezogenen Daten:

Unter diesen Umständen ist festzustellen, dass die Anordnung, das streitige Filtersystem einzurichten, als Missachtung des Erfordernisses der Gewährleistung eines angemessenen Gleichgewichts zwischen dem Schutz des Rechts am geistigen Eigentum, das Inhaber von Urheberrechten genießen, und dem Schutz der unternehmerischen Freiheit, der Wirtschaftsteilnehmern wie den Hosting-Anbietern zukommt, einzustufen ist (vgl. entsprechend Urteil Scarlet Extended, Randnr. 49).

Darüber hinaus würden sich die Wirkungen dieser Anordnung nicht auf den Hosting-Anbieter beschränken, weil das streitige Filtersystem auch Grundrechte der Nutzer der Dienste dieses Anbieters beeinträchtigen kann, und zwar ihre durch die Art. 8 und 11 der Charta geschützten Rechte auf den Schutz personenbezogener Daten und auf freien Empfang oder freie Sendung von Informationen.

Die Anordnung, das streitige Filtersystem einzurichten, würde nämlich zum einen die Ermittlung, systematische Prüfung und Verarbeitung der Informationen in Bezug auf die auf dem sozialen Netzwerk von dessen Nutzern geschaffenen Profile bedeuten, wobei es sich bei den Informationen in Bezug auf diese Profile um geschützte personenbezogene Daten handelt, da sie grundsätzlich die Identifizierung der genannten Nutzer ermöglichen (vgl. entsprechend Urteil Scarlet Extended, Randnr. 51).

Zum anderen könnte die fragliche Anordnung die Informationsfreiheit beeinträchtigen, weil die Gefahr bestünde, dass das System nicht hinreichend zwischen einem unzulässigen und einem zulässigen Inhalt unterscheiden kann, so dass sein Einsatz zur Sperrung von Kommunikationen mit zulässigem Inhalt führen könnte. Denn es ist unbestritten, dass die Antwort auf die Frage der Zulässigkeit einer Übertragung auch von der Anwendung gesetzlicher Ausnahmen vom Urheberrecht abhängt, die von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat variieren. Ferner können bestimmte Werke in bestimmten Mitgliedstaaten gemeinfrei sein, oder sie können von den fraglichen Urhebern kostenlos ins Internet gestellt worden sein (vgl. entsprechend Urteil Scarlet Extended, Randnr. 52).

Eine Entscheidung, die zusammen mit dem vorangegangenen Urteil “Scarlet Extended, das sich mit der Frage von Filterpflichten von Zugangsprovidern beschäftigte, als wegweisend betrachtet werden muss. Die Rechtsprechung des EuGH nimmt ersichtlich auch mit Blick auf die Grundrechte mehr und mehr Konturen an.

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs stellt m.E. auch die Entscheidungen des BGH “Internet Versteigerung I“, “Internet Versteigerung II” und “Internet-Versteigerung III” in Frage. Der BGH hatte dort ausgeführt, dass der Betreiber einer Handelsplattform (eBay) verpflichtet ist, Vorsorge zu treffen, dass es nicht zu weiteren Markenverletzungen kommt, sobald er einmal auf einen solchen Rechtsverstoß hingewiesen wurde. Insoweit hat der BGH auch ausdrücklich vom Einsatz einer Filtersoftware und von einem vorgeschalteten Filterverfahren gesprochen und eine entsprechende Vorabkontrolle zumindest in gewissem Umfang für zumutbar erachtet.

posted by Stadler at 12:09

Comments (1)

via Internet-Law » EuGH: Keine allgemeine Filterpflicht sozialer Netzwerke.

AnonAustria: Polizei stürmt falsche Wohnung ››futurezone.at

Auf der Suche nach dem unter dem Namen “The_Dude” bekannten Mitglied von AnonAustria, dem Verhetzung vorgeworfen wird, tappt die Polizei weiter im Dunkeln. Im Rahmen der Ermittlungen kam nun ein weiteres Mal ein vollkommen Unbeteiligter zum Handkuss. Bei einem Treffen mit der futurezone berichtet der betroffene Michael R., wie die Beamten schwer bewaffnet seine Wohnung stürmten und wonach er bei der Einvernahme befragt wurde.

26. Jänner 2012: Frühmorgens um 6.45 Uhr klingelt es an der Wohnungstür von Michael R. Durch den Spion an der Tür sieht R. einen Mann in Installateurs-Montur und öffnet. “Wir sind vom Notfallsdienst, es gibt einen Wasserschaden”, sagt der Mann und deutet mit der Hand zur Seite. Michael R. tritt darauf hin einen Schritt aus der Wohnung hinaus und findet sich im nächsten Moment fixiert von zwei Beamten am Treppengeländer wieder.

“Zuerst wusste ich überhaupt nicht, was los ist”, erzählt Michael R. beim Treffen mit der futurezone. Sein erster Gedanke: “Wollen die mir die Wohnung ausräumen?” Erst als einer der Beamten seinen Ausweis vorzeigt, ist klar: hier ist eine Mannschaft des BVT (Bundesamt für Verfassungsschutz und Terorrismusbekämpfung) ausgerückt, um eine Hausdurchsuchung vorzunehmen. “Ein ganzer Wega-Strumtrupp ist in meine Wohnung hinein und hat als erstes mal das ‘Objekt gesichert’”, beschreibt R. die Situation.

Vorgeworfen wird dem Wiener Informatiker er habe gegen das Verbotsgesetz verstoßen, er sei jenes Mitglied von AnonAustria (futurezone-Interview hier), das unter dem Nickname “The_Dude” Aussagen wie “Heilt eurem (sic!) Führer”, “Für Grossösterreich” und “Ich bin der Führer!” getätigt haben soll. Wie aus der Anordnung zur Hausdurchsuchung hervorgeht, die der futurezone vorliegt, sollten im Zuge der Polizeiaktion “NS-Devotionalien und NS-Propagandamaterial, Computer, Mobiltelefone, Fotoapparate, Videokameras und sonstige Speichermedien” sichergestellt werden.

Rätseln über Verdachtsmoment
Vollkommen unklar ist bislang, wie die Ermittler überhaupt auf Michael R. – dem mittlerweile offiziell bescheinigt wurde, nichts mit der Sache zu tun zu haben – gekommen sind. In der Begründung zur Hausdurchsuchung ist bloß zu lesen, Michael R. stehe im Verdacht, sich “im nationalsozialistischen Sinn betätigt zu haben, indem er in ‘Chats’ vor jeweils ca. 20 anwesenden Personen nachfolgende Äußerungen unter den Nicknames ‘Reichsfuehrer_Dude’ und ‘The_Dude’ veröffentlichte (…)”.

Danach werden in dem Dokument die oben genannten Aussagen aufgezählt, weiters heißt es: “Der dringende Verdacht, dass es sich bei dem bis dato unbekannten Täter ‘Dude’ um Michael R. (…) handelt, ergibt sich aus den umfangreichen, auf AS 15ff in ON 3 ausführlich wiedergegebenen, Ermittlungen des Bundesamtes für Verfassungschutz und Terrorismusbekämpfung, die zahlreiche Übereinstimmungen zwischen ‘Dude’ und Michael R. zu Tage brachten.”

hausdurchsuchung

Auszug: Diese Aussagen wurden bzw. werden “The_Dude” zur Last gelegt

“Ich hab mir das durchgelesen und konnte damit eigentlich gar nichts anfangen”, sagt R., der sich bis dato selbst nicht im geringsten erklären kann, wie der Verdacht auf ihn fallen konnte und woher die Übereinstimmungen mit der gesuchten Person hinter “The_Dude” rühren sollen. Während der Hausdurchsuchung sei ihm noch nicht einmal klar gewesen, dass es sich hier um Ermittlungen im Zusammenhang mit AnonAustria gehandelt habe. Mit der Gruppe stand er nach eigenen Aussagen zudem überhaupt nie in Kontakt, “abgesehen davon, dass ich AnonAustria auf Twitter folge und einmal in diesem IRC-Chat war (Anm. den jeder besuchen kann), um mir anzusehen, was die dort machen”. Den Nickname “Dude” habe er nie verwendet, sagt R., der die Aktionen von AnonAustria differenziert sieht und etwa das Veröffentlichen von privaten Daten, wie beim Leak der Polizeidaten, strikt ablehnt.

hausdurchsuchung

Auszug: So wurde die Hausdurchsuchung begründet

Wiederbetätigungs-Vorwurf nur als Vorwand?
Nachdem im Zuge der Durchsuchung weder NS-Devotionalien noch andere Hinweise auf nationalsozialistisches Gedankengut in der Wohnung oder auf den Computern des Beschuldigten gefunden wurden, musste Michael R. zur Einvernahme auf ein Polizeiamt.

Aus dem Vernehmungsprotokoll, das der futurezone ebenfalls vorliegt, wirft sich zudem die Frage auf, inwiefern der Verstoß gegen das Verbotsgesetz hier nur als Vorwand diente, um dem österreichischen Anonymous-Ableger den Garaus zu machen. Seitens dem vermeintlich echten “The_Dude” wurde bereits mehrmals – zuletzt im Interview mit der futurezone – betont, die Aussagen aus dem Chatprotokoll seien aus dem Zusammenhang gerissen worden und nicht ernst gemeint, sondern Satire gewesen.

Wenngleich für diese Rechtfertigung kein Beweis vorliegt, mutet es dennoch seltsam an, dass Michael R. im Rahmen der Einvernahme letztlich eher am Rande zum Thema Wiederbetätigung und hauptsächlich zu seinen IT-Kenntnissen und Internetaktivitäten befragt wurde: “Kennen Sie Anonymous/AnonAustria?”, “Betreiben Sie einen eigenen Server?”, “Welche Accounts, Anmeldungen, haben Sie im Internet?”, “Haben Sie eigene Internertseiten?”, usw. Zum Thema Nationalsozialismus finden sich in dem mehrseitigen Protokoll nur zwei Fragen: “Ihre Meinung zu nationalsozialistischem Gedankengut? und “Gibt es Foren, wo sie schon mal darüber gelesen haben?”.

Akteneinsicht
Trotz der harten Vorgehensweise bei der Hausdurchsuchung hegt Michael R. erstaunlicherweise wenig Groll gegen die beteiligten Beamten. Dass gleich ein Wega-Trupp angerückt ist, erklärt sich der Informatiker damit, dass er über eine Waffenbesitzkarte verfügt. “Da ging es bei den Beamten wohl auch um so etwas wie Selbstschutz. Als sie gesehen haben, dass es bei mir nichts Gefährliches gibt, sind sie ja relativ rasch wieder abgezogen”, zeigt sich R. gelassen.

Eine Akteneinsicht zum Ermittlungsverlauf soll es nun in den kommenden Wochen geben. “Darauf bin ich schon sehr gespannt”, sagt Michael R., der sich dadurch endlich Klarheit darüber erhofft, wie er überhaupt zur verdächtigten Person werden konnte. “Je nachdem, was dabei herauskommt, werde ich mir natürlich überlegen, wie ich weiter vorgehe.” Mit Begründungen wie der Tatsache, dass er im IT-Bereich arbeitet, und in seinem Twitter-Namen das Wort “terror” vorkommt, würde er sich jedenfalls nicht zufrieden geben, sagt R. Dass Leute von AnonAustria den Verdacht auf ihn gelenkt haben könnten, um sich selbst zu schützen, schließt er aus.

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via AnonAustria: Polizei stürmt falsche Wohnung | Netzpolitik | futurezone.at: Technology-News.

Telekom-Affäre • ÖVP mitten im Sumpf ››news.at

Das Nachrichtenmagazin NEWS verfügt über rund 200.000 E-Mails des Telekom-Managements aus einem Zeitraum von über zehn Jahren, die weder dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss noch der zuständigen Staatsanwaltschaft vorliegen. NEWS veröffentlicht eine erste Serie von E-Mails, die einen tiefen Einblick in das Innenleben und die politischen Machenschaften des teilverstaatlichten, börsennotierenden Konzerns geben.

Nach dem BZÖ hat jetzt auch die ÖVP massiven Erklärungsbedarf. In den Mails unter führenden Telekom-Managern geht es um Spendenzusagen an die ÖVP-Bundespartei, Sponsorverträge mit ÖVP-Vorfeldorganisationen, das Sponsoring von ÖVP-Bundesparteitagen, Gefallen für ÖVP-Politiker und deren Kinder, sowie Luxus-Urlaube auf Telekom-Kosten für ehemalige ÖVP-Größen und Gelder für die Christgewerkschaft.

Gemäß der Mail vom 14. November 2007, geschrieben von Michael Fischer, ehemals Organisationsreferent der ÖVP und ab 1. Juni 2007 Head of Public Affairs der Telekom Austria, an den damaligen Telekom-Manager Gernot Schieszler, heißt es: “Lieber Gernot, Rudi Fischer hat 100.000 Euro via Peter Hochegger an die ÖVP-Bundespartei für 2007 zugesagt. Mit der Bitte um Berücksichtigung. Liebe Grüße, Michael”. Rudolf Fischer war damals Telekom-Vorstand. Gegenüber NEWS meint Michael Fischer, das Geld sei nicht an die Bundespartei gegangen, sondern an die Junge ÖVP. Die JVP hat bereits vor Monaten dementiert, dass sie Geld von der Telekom erhalten habe.

In einer weiteren Mail von Michael Fischer an Rudolf Fischer wird um ein Telekom-Sponsoring für den ÖVP-Bundesparteitag am 21. April 2007 in Salzburg ersucht. “Ich möchte noch als ÖVP-Mitarbeiter mit einer Sponsoringbitte an dich herantreten”, schreibt Michael Fischer während seiner Zeit in der ÖVP. Sachleistungen (“Liveübertragung im Internet”) sollten als “Sponsorleistung mit der Telekom” abgewickelt werden. Laut Telekom-Sprecher Alexander Kleedorfer wurde dieses Sponsoring im Gegenzug zu Werbung und Logopräsenz abgewickelt.

Tourbus für den Sohn
Weiters berichtet NEWS über ein von Michael Fischer an den Telekom-Vorstand weitergeleitetes E-Mail vom 30. November 2007 des ÖVP-Abgeordneten Franz Morak. Ob man den Franz unterstützen könne, da er einen Tourbus für seinen Sohn brauche, heißt es da laut Magazin. “Er (Morak, Anm.) hilft uns sehr (Serentschy, TKK).” Serentschy ist der Telekom-Regulator, die TKK ist die Telekom-Kontroll-Kommission. Ein derartiges Sponsoring habe nie stattgefunden, die Telekom habe keine Busse zu verborgen, so Michael Fischer zum Magazin.

Weiters bittet Michael Fischer in einer E-Mail vom 28. Mai 2007 den Telekom-Vorstand Rudolf Fischer um Sponsoring für ein Theaterprojekt der Tochter von Wolfgang Schüssel, Nina Blum. “Vielleicht kannst du das Projekt mit 2.000 bis 3.000 Euro unterstützen? Das würde schon sehr, sehr helfen”. Im ersten Anlauf war Blums Sponsoringansuchen abgelehnt worden, nach dem Nachhaken von Michael Fischer floss dann Geld: “Es gab ein Sponsoring über einen geringen einstelligen Tausenderbetrag – mit entsprechender werblicher Gegenleistung”, so die Telekom zu NEWS.

Einladung zum Hahnenkamm-Rennen
Der frühere ÖVP-Abgeordnete Wendelin Ettmayer – damals bereits in Pension – war von der Telekom mit Begleitung zum Hahnenkamm-Rennen vom 23. bis 25. Jänner 2009 nach Kitzbühel eingeladen worden, er reiste aber laut NEWS schon am 18. Jänner an. Laut Telekom habe es sich um eine ganz normale Einladung gehandelt.

Auch die Zahlungen der Telekom an den Fußballverein SV-Flexopack Sierning (25.000 Euro) und für die ÖVP-Arbeitnehmerorganisation ÖAAB (15.000 Euro) sind in einem Mail von Michael Fischer an Gernot Schieszler erwähnt. Ex-Vizekanzler und Ex-ÖVP-Chef Wilhelm Molterer hatte dem Fußballklub seiner oberösterreichischen Heimatgemeinde, dem SV Sierning, einen Sponsorvertrag mit der Telekom vermittelt, wie ein ehemaliger Mitarbeiter Molterers der APA im August 2011 bestätigt hatte. Der ÖAAB hatte damals betont, für das Geld der Telekom habe es werbliche Gegenwerte gegeben.

“Lobhudelei” über die Telekom
Auch zum Mailverkehr über Christgewerkschafter und Telekom-Betriebsrat Franz Kusin gibt es neue Details. So habe Kusin auf eine Beförderung gedrängt. Für die FCG-Zeitung seien 3.000 Euro geflossen, dafür erscheine eine “Lobhudelei” über die Telekom in der Zeitung, zitiert NEWS aus den Mails.

Eine Kooperation mit dem “Forum Land” über 150.000 Euro sei über Fritz Kaltenegger, im Jahr 2007 bei “Forum Land” und von 2008 bis 2011 ÖVP-Generalsekretär, verhandelt worden. Und die ÖVP Linz sei mit einem Wunschzettel mit Infrastrukturwünschen bis zum Flachbildschirm an den Telekom-Manager Michael Jungwirth herangetreten. Laut Telekom sei bis auf einen verliehenen Fernseher alles “normal” fakturiert worden.

Telekom-E-Mails zum Download:

100.000 Euro an ÖVP-Bundespartei

Sponsoring für ÖVP-Bundesparteitag

Sponsoring für Wolfgang Schüssels Tochter

Einladung zum Hahnenkamm Rennen 2009

Zahlung an FCG

Tourbus für den Sohn von Franz Morak

Wahlkampflokal für ÖVP Linz

 

via Telekom-Affäre • ÖVP mitten im Sumpf.

FBI might shutdown the Internet on March 8 <<RT

Published: 15 February, 2012, 21:03

Millions of computer users across the world could be blocked off from the Internet as early as March 8 if the FBI follows through with plans to yank a series of servers originally installed to combat corruption.

Last year, authorities in Estonia apprehended six men believed responsible for creating a malicious computer script called the DNSChanger Trojan. Once set loose on the Web, the worm corrupted computers in upwards of 100 countries, including an estimated 500,000 in America alone. The US Federal Bureau of Investigation later stepped up by replacing the rogue Trojan with servers of their own in an attempt to remediate the damage, but the fix was only temporary. Now the FBI is expected to end use of those replacement servers as early as next month and, at that point, the Internet for millions could essentially be over.

When functioning as its creators intended, the DNSChanger Trojan infected computers and redirected users hoping to surf to certain websites to malicious ones. Traditionally, DNS, or Domain Name System, servers translate alphabetical, traditional website URLs to their actual, numeric counterpart in order to guide users across the World Wide Web. Once infected by the DNSChanger Trojan, however, websites entered into Internet browsers were hijacked to malicious servers and, in turn, directed the user to an unintended, fraudulent site.

In coordination with the arrests in Estonia, the FBI shut down the malicious DNSChanger botnet network, and, additionally, replaced them with surrogate servers to correct the problem. Those servers, however, were installed “just long enough for companies and home users to remove DNSChanger malware from their machines,” according to the court order that established them. That deadline is March 8, and those surrogate servers are expected to be retired then. At that point, computers still infected with the Trojan will be essentially unable to navigate the Internet.

Who, exactly, will be affected? Security company IID (Internet Identity) believes that half of all Fortune 500 companies and more than two dozen major government entities in the US are still currently infected with the worm as of early 2012. Unless they take the proper steps to eradicate the Trojan from their systems, millions of users worldwide will be left hog-tied, helplessly attempting to navigate to nonexistent servers and, in effect, without the Web.

“At this rate, a lot of users are going to see their Internet break on March 8,” Rod Rasmussen, president and chief technology officer at Internet Identity, cautions Krebs On Security.

Currently, both the computer industry and law enforcement are working together through a coalition they’ve established called the DNSChanger Working Group. That group has been tasked with examining the options in phasing out the surrogate servers set up by the feds, but unless an alternative plan is agreed on, a great port of the Web will go dark next month.

“I’m guessing a lot more people would care at that point,” Rasmussen adds. While infected users are cautioned to correct the problem now, millions internationally are still believed to be infected. “It certainly would be an interesting social experiment if these systems just got cut off,” he adds.

via FBI might shutdown the Internet on March 8 — RT.

“ACTA soll Weltstandard werden” <<fm4.orf.at

Erstellt am: 12. 2. 2012 – 19:41 Uhr

Laut einem internen Protokoll aus dem Ministerrat sollen die im “Anti-Piraterie”-Abkommen enthaltenen Maßnahmen zum Muster aller künftigen, internationalen Abkommen über “geistige Eigentumsrechte” werden.

Der Hauptzweck von ACTA sei, dass dieses Abkommen mittelfristig zum internationalen Standard werde, sagte ein Vertreter der EU-Kommission bei einer Sitzung der TRIPS-Expertengruppe (Trade Related Aspects of Intellectual Property Rights, TRIPS) des EU-Ministerrats am vergangenen Dienstag.

Das Protokoll dieser nicht öffentlichen Sitzung, das ORF.at in Auszügen vorliegt, vermerkt weiters: ACTA sei ja nicht primär für Europa, sondern vorrangig für die USA gemacht worden. Das gehe auch aus den bereits verteilten Unterlagen hervor, bemerkte ein hoher Kommissionsbeamter, dessen Namen das Protokoll (wie üblich) nicht erwähnt.

Aktuell dazu

Am Samstag hatten europaweit Hunderttausende Gegner des Abkommens trotz eisiger Kälte in vielen Städten Europas demonstriert. Die aktuelle ACTA-Berichterstattung von FM4 ist hier zusammengefasst

Geistige Handelsüberschüsse

Gemeint ist damit, dass die USA (aber auch Japan) milliardenschwere Einnahmenüberschüsse im hohen zweistelligen Bereich für Lizenzen, Copyrights und andere Nutzungsrechte lukrieren, während EU-Europa weitaus mehr ausgibt, als es einnimmt. Österreich hat zum Beispiel ein Minus von 700 Millionen jährlich aufzuweisen.

Die österreichische TRIPS-Delegation klagte am Dienstag jedenfalls über Angriffe auf Regierungswebsites und wies auf eine Anfragenflut aus dem Netz, von Ministerien und Nationalratsabgeordneten hin.

Österreich und die kleineren Staaten

Zusammen mit Tschechien, Litauen und anderen kleineren Ländern ersuchte Österreich die Kommission um zusätzliche Information. Man könne die Kritiker nicht einfach als “ahnungslos” erklären, sondern müsse sie vielmehr überzeugen, hieß es.

Die deutsche Delegation hatte noch am Dienstag betont, dass die Verzögerung der Unterzeichnung rein formale Gründe gehabt habe und die betreffende Vollmacht mittlerweile eingetroffen sei. Am Samstag hatte die deutsche Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger diese Vollmacht dann zurückgezogen. Deutschland unterschreibt im Gegensatz zu Österreich vorerst nicht und bringt ACTA damit noch mehr ins Wackeln.

Die Aussagen seitens der Kommission lassen an Klarheit jedenfalls nichts zu wünschen übrig und decken sich genau mit der Kritik an diesem globalen “Anti-Piraterie”-Abkommen.

Vorbild Internetsperrgesetz HADOPI

Wichtigstes Element in diesem Vorhaben, das den Inhabern und vor allem Verwertern von Urheberrechten umfassende und direkte Zugriffsmöglichkeiten einräumt, sind dabei die zu errichtenden ACTA-Komitees. Diese natürlich von den Rechteverwertern dominierten Gremien können dann Entscheidungen fällen, die bisher der ordentlichen Gerichtsbarkeit auf nationaler Ebene unterworfen waren.

Ganz nach dem Vorbild des französischen Internetsperrgesetzes HADOPI sollen von der Verwertungsindustrie gesteuerte “Komitees” auf materieller Ebene blitzartig vollendete Tatsachen schaffen können: Beschlagnahmungen ohne Gerichtsurteil usw. Das ist der wichtigste Hebel von ACTA, und darum wurde das ganze Verfahren überhaupt in Gang gesetzt.

ACTA als Schablone

Aus der französischen “Blaupause” HADOPI wird so eine internationale “Schablone” abgeleitet, deren Hauptzweck es ist, die oben zitierten Strukturen und Mechanismen im Sinne der Verwertungsindustrie erst einmal zu etablieren. Deshalb ist dieses Abkommen auch in solch abstrakter Sprache gehalten, denn allzu viel darüber verraten, welche Tragweite ACTA realiter hat, wollte man natürlich nicht.

ACTA ist als zentraler, juristischer Andockpunkt für weitere gesetzgeberische Vorhaben wie EU-Richtlinien, Verordnungen und andere internationale Verträge geplant. Am Beispiel des “Internet-Chapters” ist diese Vorgangsweise klar ersichtlich.

Die “Kooperationspflicht” für Provider

Seit mehreren ACTA-Verhandlungsrunden ist der Abschnitt zu “geistigem Eigentum” in Bezug auf das Internet nicht mehr enthalten, vor wenigen Tagen aber ist genau dieser Inhalt in der Novelle der EU-Richtlinie zum “Schutz geistigen Eigentums” wieder aufgetaucht.

Da ist von “Kooperation” zwischen den Inhabern “geistiger Eigentumsrechte” und Internet-Providern die Rede, wobei letztere allerdings zur Kooperation verpflichtet sind. Die Haftung samt Schadenersatz soll nämlich an ihnen hängen bleiben, wenn der Verursacher der Urheberrechtsverletzung für Schadenersatzforderungen nicht greifbar ist.

In der Praxis braucht es für eine solche Pflicht-“Kooperation” logischerweise ein Gremium abseits der Gerichte. Das sind dann die ACTA-Komitees.

Die Taktik der Verschleierung

Auf die oben zitierte Weise werden in der EU seit Jahren die Partikularinteressen bestimmter Branchen aber auch Behörden an der Öffentlichkeit vorbei durchgesetzt. Ruft ein solches Vorhaben dann wider Erwarten zu viel Öffentlichkeit und damit Widerstand hervor, wird einer der Hauptangriffspunkte entschärft und mit ein paar als “Kompromiss” bezeichneten, rechtlich völlig bedeutungslosen Floskeln garniert.

Während das Ganze dann als Problemlösung abgefeiert wird und die Kritiker als “Panikmacher” denunziert werden, fügt man hinter den Kulissen genau dieselbe, umstrittene Passage etwas verklausuliert in eine andere Richtliniennovelle oder Verordnung.

Der “ACTA-Club” der EU-Kommission

Derselbe Personenkreis aus der EU-Kommission, der ACTA vorantreibt, hat auch die IPRED-Novelle auf den Weg gebracht. Es handelt sich dabei um folgende Personen:

Binnenmarktkommissar Michel Barnier hatte mit seinem Strategiepapier diesen IPRED-Vorstoß selbst eingeleitet, Handelskommissar Karel de Gucht ist oberster ACTA-Verteidiger, alle weiteren Erwähnten gehören zu de Guchts Ressort.

Der schneidige Herr Devigne

Luc Devigne, der als ACTA-Chefunterhändler der Kommission die Geheimpolitik rund um das Abkommen zu verantworten hat, wurde mittlerweile aus der Schusslinie genommen und in einen “Unit” der Kommission sozusagen einstweilen verräumt.

Devigne, der obendrein einen Hang zu schneidigen Auftritten hat, verantwortet als ACTA-Chefunterhändler die absurde Geheimpolitik rund um das Abkommen und dementsprechend geriet er ins Zentrum der Kritik.

IFPI und der “ACTA-Club”

Weitere Angehörige des “ACTA-Clubs” sind Pedro Velasco Martins, stellvertretender Leiter der Ateilung Handel B3, und die oberste Juristin für “geistiges Eigentumsrecht” in der Kommission, Maria Martin-Prat.

Das disruptive Wirken von MEP Marielle Gallo (EPP kann mittels dieser kleinen Chronik einfach rekonstruiert werden

Die hat mit Kampagnen für die Medien- und Unterhaltungsindustrie jede Menge praktische Erfahrung, weil sie von 1999 bis 2004 oberste Urheberrechtsjuristin der Musiklobby IFPI und als solche für “Global Policy” zuständig war.

Von diesem “ACTA-Club” in der Kommission – die Aufzählung ist sicher noch nicht vollständig – gehen seit Jahren sämtliche einschlägigen Vorstöße aus.

Die Achse ins Parlament

Monatelang hatte der “ACTA-Club” zum Beispiel das “Telekompaket” – die überfällige Novellierung veralteter Richtlinien zum Thema neue Kommunikationsnetze – mit der Forderung blockiert, dass eine “Kooperationspflicht” für Provider “zum Schutz geistigen Eigentums” enthalten müsse.

Zur sicheren Kommunikation mit dem Autor dieses Artikels stehen ein PGP-Schlüssel, der Fingerprint für Jabber OTR sowie das bewährte Upload-Formular zur Verfügung.

All das wurde stets über dieselbe Schiene gespielt, indem immer die Abgeordnete Marielle Gallo als Berichterstatterin betraut wurde. Gallo gehört der Partei Nicolas Sarkozys an, der auch alle anderen Franzosen im “ACTA-Club” zuzurechnen sind.

Am 29. Februar wird jedenfalls die große TRIPS-Runde bei der WTO zusammentreten, für Anfang März ist eine ACTA-Informationsveranstaltung der Kommission angesetzt. Als ACTA-Kritiker ist der kanadische Universitätsprofessor Michael Geist geladen, ansonsten dominiert der ACTA-Club. Das Podium zum Thema “ACTA und Bürgerrechte” ist bis jetzt mit einem Vertreter der Kommission und einem auf internationales Markenrecht spezialisierten Anwalt besetzt.

Haftungsausschluss

EU will mit Transparenz ACTA-Gegner besänftigen <<tagesschau.de

Die EU-Kommission hat Kritik zurückgewiesen, das internationale Urheberrechtsabkommen ACTA (Anti-Counterfeiting Trade Agreement) sei hinter verschlossenen Türen ausgehandelt worden. Die Behörde veröffentlichte inzwischen im Internet eine Übersicht über den zeitlichen Ablauf der Verhandlungen und die Teilnehmer.

Die Kommission wolle “Bedenken hinsichtlich der Transparenz der ACTA-Verhandlungen verringern”, erklärte ein Sprecher des zuständigen EU-Handelskommissars Karel de Gucht. Deswegen seien ein “kompletter Zeitplan und Einzelheiten über unsere Kontakte mit dem Europäischen Parlament, den Medien, der Zivilgesellschaft und der Bevölkerung” veröffentlicht worden. “Alle 27 EU-Mitgliedsstaaten konnten an allen Verhandlungssitzungen zu ACTA teilnehmen”, sagte der Sprecher weiter. Dies sei schon deshalb nötig gewesen, weil die Mitgliedsstaaten bei strafrechtlichen Aspekten des Abkommens mitreden dürfen.

Alle Mitgliedsstaaten wurden einbezogen

Eine Frau protestiert gegen das ACTA-Abkommen (Foto: dapd) Großansicht des Bildes ACTA-Gegner werfen der EU und Staaten Intransparenz vor. Insbesondere wird dort die Einbeziehung des Parlaments dokumentiert. Das EU-Parlament habe während der Verhandlungen von Juni 2008 bis November 2010 sieben Entwürfe des Abkommens, sowie drei detaillierte Berichte über den Stand der Absprachen und 14 Notizen oder interne Arbeitspapiere erhalten. Einige der Dokumente seien allerdings vertraulich gewesen und somit nicht allen EU-Abgeordneten zugänglich gemacht worden, heißt es weiter. Auch habe sich Handelskommissar de Gucht mehrmals dem Plenum oder einzelnen Ausschüssen gestellt.

ACTA soll den Schutz geistigen Eigentums verbessern, Kritiker befürchten jedoch eine Zensur des Internets. Die EU-Kommission hatte den Vertrag mit Ländern wie den USA und Japan ausgehandelt. Wegen Bedenken des Bundesjustizministeriums hatte die Bundesregierung am Freitag überraschend mitgeteilt, dass sie das Abkommen vorerst nicht unterzeichne.
Kritik aus der CDU…

In Deutschland gewinnt die Debatte über diese Aussetzung der deutschen Unterschrift inzwischen an Schärfe. Während viele Unionspolitiker ihr Unverständnis über Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger zum Ausdruck brachten, verteidigte die FDP die Entscheidung.

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (Foto: AFP) Großansicht des Bildes Leutheusser-Schnarrenberger: eine “permanente Verhinderin”? So kritisierte die rechtspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Andrea Voßhoff, im “Handelsblatt”: “Das Vorgehen der Bundesjustizministerin hat mich verwundert, da sie das Abkommen bisher stets verteidigt und keinen Änderungsbedarf gesehen hat.” Und auch der Vorsitzende der Internet-Enquete-Kommission des Bundestags, Axel E. Fischer (CDU), griff die Justizministerin an. “Frau Leutheusser-Schnarrenberger muss aufpassen, dass sie nicht als permanente Verhinderin von notwendigen Regelungen wahrgenommen wird”, sagte er der “Augsburger Allgemeinen”.
… FDP-Politiker wollen auf EU warten

Dagegen sagte der FDP-Fraktionsvorsitzende Rainer Brüderle: “Es ist gut, dass die Bundesregierung die Zeichnung von ACTA geschoben hat, bis sich das Europäische Parlament mit ACTA befasst hat.” Ein starkes Urheberrecht setze nicht auf immer mehr Regeln, sondern auf innovative und marktfähige Lösungen.

Ähnlich hatte sich zuvor Leutheusser-Schnarrenberger geäußert. Sie verlangte von der EU-Kommission Auskunft über mögliche rechtliche Auswirkungen des Vertragswerks. “Alle wesentlichen Kritikpunkte, die sich auf Urheberrechtsschutz und Internet konzentrieren, müssen vom Europäischen Parlament und der Kommission beantwortet werden.”

Am Wochenende hatten europaweit zehntausende Menschen gegen das Vertragswerk demonstriert. Zu den 37 Staaten, die das Abkommen vereinbart haben, zählen unter anderem die 27 EU-Mitglieder, die Schweiz, die USA und Japan. In Polen, Tschechien und Lettland wurde die Ratifizierung des Vertrags nach heftigen Protesten ausgesetzt.

via http://www.tagesschau.de/inland/acta168.html

ARD-Doku: Wie Facebook das große Vertrauen zu Geld macht <<WELT ONLINE

Die ARD versucht den Blick hinter die Kulissen des sozialen Netzwerks: Facebook ist mächtig und bleibt Antworten schuldig. Vor allem, wieso jeder User sechs Dollar wert ist.

 

Spätestens seit den Anti-Acta-Protesten ist den Politikern nicht nur hierzulande aufgegangen, dass es noch eine Wirklichkeit gibt. Eine, die sehr mächtig ist und die weder im EU-Parlament noch in den politischen Hinterzimmern spielt. Diese Wirklichkeit nennt sich Internet.

 

 

Man muss das noch mal so deutlich schreiben, denn obwohl das Internet nun auch nicht mehr ganz neu ist, haben viele Menschen vom Web ungefähr so viel Ahnung wie von den Komplexitäten des Börsengeschehens. Das zeigt eindrücklich die Dokumentation „Facebook – Milliardengeschäft Freundschaft“, die die ARD am Dienstagabend sendete.

 

Längst bewohnen Facebook-Nutzer das Netzwerk wie ein gemütliches Zuhause, geben freimütig ihre privaten Bilder, Meinungen und Vorlieben preis. Die Anwendung wird für viele zu einem Stück Identität. Facebook macht diese Identitäten zu Geld.

 

Die User wissen das natürlich. User wie Thomas und Franciska. Sie nutzen Facebook intensiv, obwohl ihr Unbehagen ob der Selbstausstellung im virtuellen Raum zu greifen ist. Sie stellen die richtigen Fragen, aber sie geben die falschen Antworten. „Bin ich eine Ware, wenn ich bei Facebook bin?“, fragt Thomas, „Nein, bin ich nicht.“

 

 

Facebook, die Gewinnmaschine

 

Unglaubliche 845 Millionen Menschen sind bei dem virtuellen Netzwerk inzwischen angemeldet. Dabei wurde das Unternehmen erst 2004 gegründet. Facebook ist nicht nur eine Erfolgsgeschichte im Internet, Facebook ist eine Gewinnmaschine. Geschätzte drei Milliarden US-Dollar Umsatz alleine in 2011. Außer diesen schillernden Zahlen dringt normalerweise wenig aus der Konzernzentrale im Silicon Valley. Das Unternehmen, das mit der Transparenz seiner Mitglieder Geld verdient, ist selbst ziemlich verschwiegen.

 

Erstaunlich genug, dass den NDR-Autoren Svea Eckert und Anika Giese ein exklusives Interview mit Firmengründer Mark Zuckerberg gelang. In Zusammenarbeit mit dem BBC-Journalisten Charles Miller holten sie den 27-Jährigen vor die Kamera. Erhellendes bekamen sie nicht aus Zuckerberg heraus.

 

Da sitzt der megaerfolgreiche Internet-Pionier, der von Obama bis Sarkozy alle Staatenlenker getroffen hat und locker im Konzert der Mächtigen mitspielt, und gibt ebenso enthusiastische wie wachsweiche Auskünfte zu seinem Geschäftskonzept. Man wolle vor allem Freundschaften kreieren, Vertrauen schaffen und den Menschen die wundervollen Möglichkeiten des Lebens aufzeigen, so Zuckerberg. Es klingt fast wie ein Heilsversprechen.

 

 

Jeder Facebook-Nutzer ist bis zu sechs Dollar wert

 

Andere übersetzen diesen verquasten PR-Sprech in handfeste Fakten. Achim Himmelreich etwa, Experte für digitale Anlagestrategien, zählt ganz nüchtern auf, was Investoren von dem Unternehmen erwarten, nämlich „eine Monetarisierung um den Faktor 5 bis 6“. Das heißt, aus jedem Facebook-Nutzer solle in Zukunft nicht ein Dollar herausgeleiert werden, sondern mindestens fünf oder sechs.

 

Dafür aber muss Facebook noch mehr Daten sammeln. Denn, und das gibt Zuckerberg immerhin zu, das einzige Kapital, mit dem man arbeite, seien die Daten der Mitglieder. Diese können zu umfassenden Persönlichkeitsprofilen geschnürt und dann an Unternehmen weiterverkauft werden.

 

Zugespitzt könnte man sagen, Facebook betreibe längst den Großen Lauschangriff im Sinne eines digitalen Kapitalismus. „So können wir unseren Nutzern zeigen, was sie brauchen, noch bevor sie überhaupt wissen, dass sie es wollen“, erklärt Geschäftsführerin Sheryl Sandberg die Strategie. Bedürfnisse befriedigen, die man gar nicht hat, die nobelste Maxime des Verkaufens wird von Facebook in Reinform exerziert. Nur, dass sich das Produkt-Marketing hier „Freundschaft“ und „Gefällt mir“ nennt.

 

 

Kaum Aufklärung der User

 

Es ist nicht neu, dass Datenschützer das kritisch sehen. Sie bemängeln vor allem die mangelnde Transparenz. Antworten auf die Frage: „Was passiert mit meinen Daten genau?“ sind schwer zu bekommen. Selbst politische Ausschüsse konnten bislang kaum Aufklärung bringen.

 

Um lästige Fragen abzuwimmeln, hat Facebook eigens den Chef-Lobbyisten Richard Allen angestellt. Datenschützern wie Thilo Weichert hält er schlicht entgegen, Europa dürfe den Anschluss nicht verlieren. Allen macht den Erfolg Facebooks kurzerhand zur Schicksalsfrage, der über die europäische Wettbewerbsfähigkeit mitentscheide. Da zucken die Politiker im Ausschuss natürlich zusammen.

 

Ausweichende Antworten bekommen auch die Autoren des Beitrags auf Fragen nach dem Datenschutz. Man arbeite an Verbesserungen und wolle die Transparenz für die User noch weiter ausbauen, heißt es. Wie genau diese Verbesserungen aussehen und wann die kommen, bleibt offen. Weitere Interviewwünsche zum Thema werden abgelehnt.

 

„Facebook ist ein Internet im Internet“, sagt Facebook-Nutzer Thomas. Er nutzt die Plattform täglich, hat keine Probleme, alles von sich preiszugeben. Genau diese Strategie, nämlich einen vertrauten Raum im virtuellen Raum zu schaffen, macht den Erfolg von Facebook aus.

 

Die Plattform ist ein Simulationsraum, der einem das schöne Gefühl gibt, man sei „unter sich“. Aber man muss kein Hacker sein, um bei Facebook an viele Daten zu kommen, die vermeintlich „privat“ sind.

 

Ob da allerdings schon die Grenze zum Datenmissbrauch überschritten wird, kann die Dokumentation nicht klären. Das ist schade, denn genau dort liegt der Nachholbedarf, den vor allem die Politik noch hat. Man wünschte sich mehr Konkretes, was den Schutz von Identitäten im Internet betrifft, und nicht nur, was das Urheberrecht angeht. So bleibt man am Ende relativ ratlos, ob der Einschätzung, die Thomas schließlich zu Facebook abgibt: „Lieber benutze ich das System, als dass das System mich benutzt.“

via ARD-Doku: Wie Facebook das große Vertrauen zu Geld macht – Nachrichten Fernsehen – WELT ONLINE.

Werner Failmann postet nicht mehr <<http://diepresse.com

13.02.2012 | 15:25 |  Von Regina Pöll (DiePresse.com)

Das Kanzler-Double sagt auf Facebook und Twitter „Auf Wiedersehen“ – und wünscht sich, dass der „echte“ Werner Faymann ebenfalls geht. Alles nur Satire?

Wien. Werner Failmann tritt ab – sagt Werner Failmann. Und wer das beliebte Kanzler-Double auf Facebook und Twitter kennt, weiß, dass nicht immer alles ernst zu nehmen ist, was Failmann seit Oktober 2011 postet; im Gegenteil. Seine beiden jüngsten Einträge auf den Internet-Plattformen könnten aber – ausnahmsweise – nicht satirisch sein: „Liebe Menschen! Die Realität hat die Satire endgültig überholt. Es macht keinen Spaß mehr sich über die Unfähigkeit dieses Kanzlers und in Wahrheit der gesamten politischen Klasse lustig zu machen“, schreibt Failmann am vergangenen Freitagabend. Just nach der breiten Präsentation des neuen Spar- und Steuerpakets durch die Regierung also.

Und Failmann weiter: „Die Accounts auf Facebook und Twitter haben verdammt viele Fans. Und ich möchte was gutes [sic!] damit tun. Am liebsten wäre mir eine coole politische Initiative, eine NGO oder karitative Organisation, die dadurch die Möglichkeit bekommt viele Menschen zu erreichen. Es war ein Spaß. Aber in letzter Zeit ist es einfach zu absurd geworden was sich in der österreichischen Politik abspielt. Euch allen rufe ich zu: Macht Euch nicht nur lustig. Sondern: Engagiert Euch!“

Will Failmann also tatsächlich abdanken – und Kanzler Werner Faymann (SPÖ) und sein Web-Team nicht mehr aufs Korn zu nehmen? Schon vor dem Start des „Kanzler-Webs“ mit 26. Oktober 2011 war Failmann online gegangen, um auf Facebook und Twitter Faymann und Co. für ihren neuen Internet-Auftritt zu kritisieren: weil man eigens Mitarbeiter dafür abstellen und bezahlen wolle etwa; später kritisierte Failmann auch die zahlreichen gefälschten Facebook-Profile, die auf die Kanzler-Seite auftauchten (und bald gesperrt wurden), oder er machte sich über unbeholfene, weil PR-lastige Postings von Faymann und seinem Team lustig. Immer wieder im Mittelpunkt der Failmannschen Kritik: die Reformunfreudigkeit der Regierung, ungelenke Auftritte von Regierungs- oder Parteimitgliedern wie etwa SPÖ-Bundesgeschäftsführerin Laura Rudas – oder die (zwischenzeitlich gescheiterte) Bestellung von Nikolaus Pelinka zum Büroleiter von ORF-General Alexander Wrabetz. Die Alternative laut Failmann: „Lasst Failmann und sein Team arbeiten!“ (26. 10. 2011)

Was mit dem Eintrag „Grüß Gott. Österreich ist ein schönes Land. Und auch eine gute Zeitung. Heute hält Maria Fekter die Budgetrede. So viel Arbeit“ begann, endete – vorerst? – am Freitagabend mit dem Eintrag: „Einen letzten Wunsch hätt’ ich schon noch: Möge der ,echte’  meinem Beispiel folgen.“ – Und mit dem „echten“ ist wohl Faymann gemeint: eine Aufforderung zum Rücktritt des Kanzlers also.

„Trostlos ohne Dich!“

Ist aber der Rücktritt Failmanns ernst gemeint? Die Online-Community trauert jedenfalls schon: „‎…das echte politische Leben wird so trostlos ohne Dich!“, schreibt am Montag ein Poster; „Her auf, die Energieferien san um – und jetzt tust bitte schön weiter lästern – Österreich braucht dich“ ein anderer.

Bisher ohne (Online-)Reaktion von Failmann, der sich mit „@wernerfailmann for Bundeskanzler!“ der Allgemeinheit vorgestellt hat – aber bis heute seine Identität geheim gehalten hat; angeblich soll ein Dreier-Team hinter dem Online-Auftritt stecken. 13.400 Facebook- und 7700 Twitter-Freunde später sagt Failmann nun „Auf Wiedersehen“. Für immer?

via http://diepresse.com/home/politik/innenpolitik/731940/-Werner-Failmann-postet-nicht-mehr

146025 SV/2 Vorratsdatenspeicherung – Notwendiges Ermittlungswerkzeug oder Symptom eines repressiven Staates? <<uibk.ac.at

Institut: Fakultäten Servicestelle
Lektor/in/n/en: Lassnig Clemens
LV-Nummer: 146025
Titel: Vorratsdatenspeicherung – Notwendiges Ermittlungswerkzeug oder Symptom eines repressiven Staates?
Typ/Stunden: SV 2
Rubrikzuordnung(en):
Studien:
Beginn: 19.04.2012
Unterrichtssprache: Deutsch
Inhalt: Mit 1. April 2012 wird Österreich die Vorratsdatenspeicherung einführen und man implementiert damit eine sehr umstrittene Methode mit dem Ziel der Gefahrenprävention. Von ihren BefürworterInnen wird sie als unumgänglich bezeichnet, KritikerInnen hingegen sehen darin eine Verletzung der Grundrechte und einen Schritt zum Überwachungsstaat. Der Vortrag soll allen Interessierten einen Überblick über die verschiedenen Aspekte dieses Themas geben, das einerseits medial unterrepräsentiert aber andererseits in Hinblick auf den Schutz der Privatsphäre von äußerster Wichtigkeit ist.

via http://orawww.uibk.ac.at/public/lfuonline_lv.details?sem_id_in=12S&lvnr_id_in=146025

ACTA stoppen! <<netzfreiheit.org

25. Januar 2012Eingestellt unter: Blogpost

Macht was gegen ACTA – Schreibt an einen oder mehrere Abgeordnete und bekräftigt damit eure Stimme! Je voller deren Mailboxen, je lauter unser Krawall, desto besser unsere Chancen!

Sehr geehrte Frau Abgeordnete,
Sehr geehrter Herr Abgeordneter,

Das Anti-Counterfeiting Trade Agreement, das, wie Sie wissen, bereits von acht Staaten unterzeichnet wurde, stellt eine Bedrohung für die Freiheit und Offenheit des Internets dar. Unter ACTA wird Internetdienstanbietern und Webseiten mehr Macht verliehen, um zu überwachen, was wir online tun. Sie werden gezwungen diese Informationen auszuhändigen und unsere Aktivitäten den Behörden mitzuteilen – Alles im Namen des Urheberrechtsschutzes! Dieses kontroverse Abkommen über intellektuelle Güter verletzt unsere Grundrechte auf Redefreiheit und Zugang zu unserer Kultur.
Das Anti-Counterfeiting Trade Agreement wurde lange Zeit unter Geheimhaltung verhandelt und viele Aspekte des Abkommens sind so formuliert, dass eine falsche Interpretation zu oben genannten Risiken führen kann. ACTA fehlt demokratische Glaubwürdigkeit und ich bitte Sie deshalb im EU-Parlament gegen eine Unterzeichnung des Abkommens, wie es jetzt existiert, zu stimmen.

Mit freundlichen Grüßen

Ergeht an:

Dr. Hannes Swoboda (SPÖ) hannes.swoboda@europarl.europa.eu
Univ.-Prof. Dr. Josef Weidenholzer (SPÖ) josef.weidenholzer@europarl.europa.eu
Mag.a Evelyn Regner (SPÖ) evelyn.regner@europarl.europa.eu
Karin Kadenbach (SPÖ) karin.kadenbach@europarl.europa.eu
Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ) joerg.leichtfried@europarl.europa.eu
Mag. Othmar Karas (ÖVP) othmar.karas@europarl.europa.eu
Elisabeth Köstinger (ÖVP) elisabeth.koestinger@europarl.europa.eu
Dr. Richard Seeber (ÖVP) richard.seeber@europarl.europa.eu
Ing. Mag. Dr. Paul Rübig (ÖVP) paul.ruebig@europarl.europa.eu
Dr. Hubert Pirker (ÖVP) hubert.pirker@europarl.europa.eu
Heinz Becker (ÖVP) heinzk.becker@europarl.europa.eu
Mag.a Ulrike Lunacek (Grüne) ulrike.lunacek@europarl.europa.eu
Dr. Eva Llichtenberger (Grüne) eva.lichtenberger@europarl.europa.eu
Dr. Hans-Peter Martin (Liste Martin) office@hpmartin.net
Mag. Martin Ehrenhauser (Liste Martin) martin.ehrenhauser@europarl.europa.eu
Andreas Mölzer (FPÖ) andreas.moelzer@fpoe.at
Mag. Franz Obermayr (FPÖ) franz.obermayr@fpoe.at
Mag. Ewald Stadler (BZÖ) ewald.stadler@parlament.gv.at

via https://netzfreiheit.org/2012/01/25/acta-muss-gestoppt-werden/

Stop Killing Dogs «PicBadges

Wir sind Tierfreunde, wir sind Fußballfans. Wir hatten uns auf eine tolle Fußball EM2012 gefreut – und wurden von den Organisatoren bitter enttäuscht!

Auch von den Sponsoren der EM hätten wir uns mehr Courage erhofft. Das Schielen auf Millionenumsätze hat sie wohl etwas von ihren ach so schön formulierten Firmenphilosophien abgebracht: Umweltbewußtsein, Nachhaltigkeit, soziale Verantwortung …

Website:

https://www.facebook.com/Stop.Killing.Dogs.EURO2012

via Stop Killing Dogs « PicBadges.

Proteste gegen ACTA – 16.000 demonstrieren für Internetfreiheit – Bild 1 – München <<sueddeutsche.de

Die Teilnehmerzahl überraschte selbst die Polizei: Waren bei der Münchner Sicherheitskonferenz vergangenes Wochenende gerade einmal 2000 Menschen auf die Straße gegangen, demonstrierten am Samstag 16.000 Menschen bei eisiger Kälte gegen das Anti-Produktpiraterie-Abkommen ACTA – mehr als in jeder anderen deutschen Stadt.

“ACTA ad acta” legen: Unter diesem Motto haben am Samstag zehntausende Menschen in Europa gegen das geplante internationale Urheberrechts-Abkommen ACTA protestiert. In Deutschland beteiligten sich nach Angaben der Piratenpartei etwa 100.000 Menschen an dem internationalen Protesttag. Die größte Demonstration fand allerdings nicht in Berlin, sondern ausgerechnet in München statt.

Bild: dpa Süddeutsche.de/dpa/dapd/AFP/afis

via Proteste gegen ACTA – 16.000 demonstrieren für Internetfreiheit – Bild 1 – München – sueddeutsche.de.

Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) <<votewatch.eu

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(89.60% of MEPs voted along party lines)
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See attitude to vote by member states                
(54.89% of MEPs voted along member state lines)
List of individual votes
Roll-call vote
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ACTA: Note from Marietje Schaake, Member of the European Parliament <<reddit.com

Eingereicht vor 16 Tagen von MarietjeSchaakeMEP

As a Member of the European Parliament (EP), I am concerned about the ACTA treaty in the international trade committee (INTA). Please find some information about the procedure of the ACTA treaty in the EU, especially the EP, below. You can reach me on Twitter via @marietjed66, where I will also post a message about this post.

The internet blackouts by thousands of websites last week in protest of the Stop Online Piracy Act (SOPA) and the Protect Intellectual Property Act (PIPA) have raised lively discussions. Not only in the US but also in the EU the question is how to balance or reform copyright laws whilst preserving an open internet.

The success of the protests against SOPA and PIPA has also given the internet community quite a confidence boost. How will this development influence future legislative proposals? The Anti-Counterfeiting and Trade Agreement (ACTA) is the next controversial treaty which may be about to become law. This is an international trade agreement which aims to halt counterfeited products, but also affects the internet. Already massive protests have taken place on the streets of Poland against ACTA.

A wide range of NGO’s, scholars, civil society organisations, engineers, industry and activists have expressed concern about the impact ACTA will have on online freedom and freedom of speech. But there are also serious questions about access to medicine and the fact that ACTA may violate international law. Certainly, the lack of transparency of the negotiations has made it very difficult for both civil society and the European Parliament to monitor the drafting process.

The European Commission and Member States will sign ACTA on Thursday January 26th in Japan. However, the European Parliament has a decisive voice on ACTA. It can determine whether the EU ratifies the treaty or not. Ratification means the treaty will actually be enacted; the signature itself is not legally binding but expresses intent and agreement on the text.

Next steps

The European Parliament has the decisive voice on ACTA and the INTA committee has the lead. Other committees will be developing their opinions on ACTA in the coming months. You can find some more information about the procedures and relevant committees on this official EP website

The 1st exchange of views on ACTA in the INTA committee is scheduled for either the 29th of February or the 1st of March. The committee will then most likely vote on the ratification of the treaty in April or May.

After that, the most important vote will be during the Strasbourg plenary session on June 11th to 14th, where all MEPs will be able to vote on ACTA. (Please note that these dates may change). If the majority of MEPs vote in favour of ratification ACTA will be ratified by the EU.

So what can we do to stop ACTA?

If you are concerned about ACTA, you can convince the EP to vote against ACTA. In November 2010 we proposed an alternative resolution on ACTA, which intended to take away the main concerns. It was voted down by a very slight majority, please see here (the red section represents MEPs voting against our resolution). As you can see, the difference is only 16 votes, out of 736 (or 754 as it stands now). Another text was then voted in favour, which said the Commission should carry on its negotiations.

If you are concerned about ACTA, contact MEPs (from your country of political party), especially targeting the ones who are in the committees who will vote on ACTA in the coming months. You can find their email addresses on the EP website. Perhaps it won’t have to come to a blackout!

I will organise a hearing in April, where parties that will be affected by ACTA can give their opinion. This meeting will be live streamed. If you wish to be informed about this, please send me an email: marietje.schaake-office@europarl.europa.eu.

I believe internet offers tremendous opportunities to bring makers of music, film and other cultural content closer to audiences at lower prices. However, while Europe offers the most attractive and diverse content in the world, much of it is locked behind fragmented copyright laws. Instead of focusing on enforcement, we must focus on reform, while keeping in mind that it is not the government’s job to preserve certain business models against the forces of the free market.

TL;DR: Important dates for ACTA in the European Parliament:
– 29 February/1 March: Discussion in international trade committee,
– April or May: Vote in international trade committee,
– 12, 13 or 14 June: Final vote in plenary (most important vote).

(Please note, all dates may be changed)

SD Fraktion im EU-Parlament will ACTA-Prüfung durch EUGH durchsetzen <<Telekom Presse

Am 29. Februar findet im Ausschuss des Europaparlaments für internationalen Handel eine erste Debatte über ACTA statt. Wie aus Kreisen der sozialdemokratischen Fraktion zu erfahren ist wird man dabei eine Prüfung des Abkommens durch den EUGH durchsetzen.

(09.02.2012, 11:10) Der Fahrplan des EU-Parlaments für ACTA steht durchaus noch nicht fest. Zwar ist klar, dass das Abkommen erstmals am 29. Februar im zuständigen Ausschuss für internationalen Handel behandelt wird. Aber eine Abstimmung schon im Juni im Plenum scheint immer unwahrscheinlicher.

Die Telekom Presse sprach mit der IKT-Sprecherin der sozialdemokratischen Fraktion im Wiener Landtag, Barbara Novak, über das Abkommen. Sie lehnt ACTA ab, da es ein ungeeignetes Mittel für die als Ziel genannte Bekämpfung der Produktpiraterie ist. Sie geht hart ins Gericht mit den Inhalten: „ACTA wird nicht greifen. Es ist ein ursteinzeitlicher Ansatz und entspricht nicht mehr der Lebensrealität der Menschen, die im Internet ja nicht nur mehr Konsumenten sind, sondern bereits auch Produzenten. Außerdem fehlen mit Indien und China zwei der wichtigsten Länder für das Thema.“

Novak lehnt auch den Prozess und die Art des Zustandekommens durch Geheimverhandlungen ab. „In der EU gibt es einige Open Data Initiativen und dann werden so wichtige Abkommen geheim verhandelt und die Öffentlichkeit nicht informiert. Die Open Data Initiativen sind gut, aber es geschieht genau das Gegenteil.“

Hinter ACTA stehe in Österreich auch keine politische Willensbildung, meint Novak: „Das ist alles auf Beamtenebene geschehen.“

Aus der Fraktion der sozialdemokratischen Abgeordneten aus Österreich ist aber zu hören, so Novak, dass es hier sehr wohl eine Beschäftigung mit der Materie gibt und sich daher die kritischen Stimmen mehren. Die Fraktion der Sozialdemokraten im EU Parlament hat sich bereits entschlossen eine Prüfung von ACTA durch den Europäischen Gerichtshof zu verlangen und durchzusetzen.

Das könnte bereits bei der Sitzung des Ausschusses am 29. Februar geschehen. Dafür scheint es bereits eine Mehrheit im Ausschuss zu geben. Damit wäre dann die weitere parlamentarische Behandlung bis zum Erhalt des Rechtsgutachtens des EUGH ausgesetzt und damit auch die Gültigkeit des Abkommens verschoben. Das Abkommen kann erst nach Ratifizierung durch das EU-Parlament in Kraft treten.

Ähnlich hart geht auch einer der führenden Experten in der sozialdemokratischen Fraktion, der deutsche Abgeordnete Bernd Lange, mit ACTA ins Gericht: „Ich bezweifle, dass der Bericht vor dem Sommer zur Abstimmung gelangt. Es gibt noch immer zahlreiche offene Fragen über mögliche Auswirkungen dieses Abkommens auf die Bürger und auf spezifische Bereiche wie den Zugang zu Generika und die Netzneutralität. Wir wollen nicht, dass Internetanbieter zu Scheriffs des Cyberspace werden. Wir werden den Text im Detail überprüfen und möglicherweise den Europäischen Gerichtshof um ein Rechtsgutachten ersuchen.

Die Kommission hat ihre Transparenzpolitik verraten und das Parlament nicht über den Verhandlungsverlauf informiert. Wir konnten die ersten Entwürfe des Abkommens nur deshalb lesen, weil andere Verhandlungspartner sie veröffentlicht haben.

Jetzt haben wir als Europäisches Parlament nur noch die Möglichkeit, dem gesamten Text zuzustimmen oder ihn abzulehnen, ohne Änderungen vornehmen zu können. Das ist eine kritische Entscheidung für die EU, und wir können die Abstimmung nicht überstürzen.“

Auch der fraktionsfreie EU-Abgeordnete Martin Ehrenhauser ist überzeugt, dass eine Mehrheit im EU-Parlament gegen ACTA greifbar nahe ist. „Das Zünglein an der Waage sind derzeit die unentschlossenen Liberalen. Die Liberalen müssen für Bürgerrechte und gegen die Lobbyinteressen der ‘Content-Indutrie’ stimmen“, so Martin Ehrenhauser.

Derzeit haben sich neben Ehrenhauser die Linken und Grünen eindeutig gegen das Abkommen ausgesprochen. Auch die Sozialdemokraten werden nach Einschätzung Ehrenhausers mit hoher Wahrscheinlichkeit dagegen stimmen. Hinzu kommen neun europaskeptischen UKIP-EU-Abgeordneten sowie drei weitere Fraktionsfreie. „Würde auch die ALDE-Fraktion geschlossen gegen das Abkommen stimmen, wäre die Mehrheit erreicht“, analysiert Ehrenhauser in seinem aktuellen Blogbeitrag.

„Wichtig ist, dass die Zivilgesellschaft weiter ihren engagierten Protest fortsetzt, denn die entscheidende Protestphase kommt erst. Nur so können wir die Liberalen überzeugen und die Sozialdemokraten am Umfallen hindern“, so Ehrenhauser abschließend.

via SD Fraktion im EU-Parlament will ACTA-Prüfung durch EUGH durchsetzen – Telekom Presse.

Die Köpfe hinter ACTA in der EU-Kommission – fm4.ORF.at

Handelskomissar Karel de Gucht und Michel Barnier (Binnenmarkt) treiben das umstrittene Abkommen voran. Die für “geistiges Eigentum” zuständige Juristin der Kommission war bis 2004 Top-Lobbyistin der Musikindustrie.

 

Er sei von den Protesten gegen ACTA nicht beeindruckt, versicherte Karel de Gucht am Mittwoch den EU-Parlamentariern. Sein Handeln erweckte allerdings einen gegenteiligen Anschein: de Gucht hatte alle Fraktionen zu dringenden Gesprächen gebeten. Nacheinander und natürlich hinter verschlossenen Türen, wie es dem Ungeist dieses Abkommens, dessen Text jahrelang strikt geheimgehalten worden war, entspricht.

Die Proteste in Polen, Tschechien, der Slowakei und neuerdings auch in Lettland hatten zu eiligen Distanzierungen der jeweiligen Regierungen geführt, was wiederum hinter den Kulissen von Brüssel einige Hektik ausgelöst hat. Ein Land könnte nämlich genügen, um das gesamte, umstrittene “Anti-Piraterie”-Abkommen zu Fall zu bringen. Mit dem 11. Februar steht noch dazu ein weltweiter Aktionstag bevor. Auch in Österreich sind für Samstag Demonstrationen geplant
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Hintergründe und weiter reichende Pläne zu ACTA in der EU-Kommission <<Telekom Presse

Die Betreiber an der Spitze der Kommission gehen nach einem abgestimmten Plan vor und stützen sich unter anderem auf eine leitende Juristin, die jahrelange Cheflobbyistin und Juristin der Lobby der Musikindustrie war. Weitere Richtlinienentwürfe wie IPRED und IPRED2 enthalten noch viel weitergehende Pläne zur Überwachung, Zensur und Kriminalisierung von Internetusern.

(09.02.2012, 21:43) Wer hinter ACTA steckt ist so leicht nicht auszumachen, abgesehen von der Lobby der Musik- und Filmindustrie. In der Politik ist das schon weniger klar. In der Zwischenzeit haben zwar bereits vier Länder, nämlich Polen, Tschechien, Slowakei und jüngst auch Lettland die Ratifizierung ausgesetzt.

 
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Ist die ACTA-Hysterie berechtigt? »Internet-Law

sRomy says:

Wem noch nicht klar ist, warum Deutschland (im Gegensatz zu zB Österreich) die Ratifizierung zurück zieht…

hier ist die Antwort 🙂

Wer sich gegen ACTA ausspricht, der muss sich also in einem ersten Schritt bewusst machen, dass ACTA im Vergleich zur geltenden deutschen Rechtslage keine Verschärfung mehr mit sich bringt, weil entsprechende Regelungen in Deutschland – anders als in manchen anderen Ländern – längst vorhanden sind

Wer versucht, sich über die Inhalte des sog. Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) zu informieren, hat es nicht leicht. Im Netz finden sich zwar jede Menge aufgeregter Aufrufe, die sich aber fast durchgehend durch eine starke Faktenarmut auszeichnen. Es betrübt mich richtiggehend, dass auch viele Falschinformationen verbreitet werden. Die aktuelle Diskussion ist leider in weiten Teilen äußerst unsachlich. Es gibt gute Gründe sich gegen ACTA auszusprechen, aber man sollte seriös argumentieren.

Wenn man sich den ACTA-Text anschaut, dann findet man dort fast nichts, was nicht in Deutschland ohnehin schon geltendes Recht wäre. ACTA geht allerdings punktuell über die bisherigen Regelungen des europäischen Rechts hinaus, was von Rechtswissenschaftlern kritisiert wird. Diese Feststellung ist einerseits erschreckend, weil sie belegt, dass Deutschland gerade in den letzten 10 Jahren das Urheberrecht und den gewerblichen Rechtsschutz fortlaufend zugunsten der Rechteinhaber verändert hat und praktisch alles was ACTA verlangt, längst umgesetzt hat.

Andererseits sind damit aber Thesen, wie man sie im Piratenpad lesen kann, wonach ACTA ähnlich wie SOPA eine Internetzensur einführen, eine Strafbarkeit der Privatkopie begründen und neue Grenz- bzw. Zollbefugnisse schaffen würde, fast durchgehend falsch.

Die spezifisch das Internet betreffenden Regelungen finden sich in Art. 27 des Abkommens. Die dortigen Forderungen nach einem wirksamen strafrechtlichen und zvilrechtlichen Vorgehen gegen Rechtsverletzungen (siehe z.B. §§ 97 ff. UrhG und §§ 106 ff. UrhG), nach Auskunftsansprüchen gegen Provider (siehe: § 101 UrhG, § 19 MarkenG) und nach Rechtsvorschriften zum Schutz technischer Maßnahmen, also Kopierschutz (siehe: §§ 95 a ff. UrhG), sind im deutschen Recht allesamt bereits vorhanden. Auch Netzsperren oder ein Three-Strikes-Modell sieht ACTA, entgegen anderslautender Behauptungen, nicht vor. Auch die des öfteren aufgestellte Behauptung, ACTA würde Internet-Provider dazu verpflichten Online-Inhalte zu überwachen, findet im Vertragtext keine Stütze.

Die vorsätzliche Verletzung von Urheberrechten (§§ 106 ff. UrhG) und gewerblichen Schutzrechten (siehe z.B. §§ 143 ff. MarkenG) ist in Deutschland längst strafbar, auch wenn teilweise etwas anderes behauptet wird. Die Strafbarkeit der Verletzung von Urheberrechten ist nach deutschem Recht auch nicht auf eine gewerbsmäßige Rechtsverletzung beschränkt, diese ist vielmehr “nur” ein Strafschärfungsgrund.

Ein Recht auf Privatkopie im Wege des Filesharing gibt es nach deutschem Recht ohnehin nicht, was der Gesetzgeber in § 53 Abs. 1 S. 1 UrhG noch ergänzend dadurch klargestellt hat, dass eine privilegierte Privatkopie ausscheidet, wenn eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Kopiervorlage verwendet wird.

Auch die Beschlagnahmebefugnisse des Zoll sind als sog. Grenzbeschlagnahme im deutschen Recht bereits umfassend geregelt. Hierzu empfehle ich die Lektüre der §§ 146 ff. MarkenG, 142a PatG oder 111b UrhG. Auch insoweit bingt ACTA nicht viel Neues.

Wer sich gegen ACTA ausspricht, der muss sich also in einem ersten Schritt bewusst machen, dass ACTA im Vergleich zur geltenden deutschen Rechtslage keine Verschärfung mehr mit sich bringt, weil entsprechende Regelungen in Deutschland – anders als in manchen anderen Ländern – längst vorhanden sind.

Weshalb es aus meiner Sicht dennoch gute Gründe gibt, gegen ACTA zu sein, habe ich in einem anderen Beitrag erläutert.

ACTA zememtiert eine urheberrechtliche Richtungsentscheidung, die einseitig die Rechteinhaber begünstig und wenig Rücksicht auf das Gemeinwohl nimmt. Wir brauchen m.E. eine andere Weichenstellung im Urheberrecht, weil das jetzige System weder funktioniert noch einen fairen Ausgleich schafft und u.a. im Bereich von Wissenschaft und Bildung – aber nicht nur dort – zu schädlichen Einschränkungen führt.

Wenn man ACTA kritisiert, dann sollte man sich dennoch an die sachlich zutreffenden Argumente halten.

Update:

Noch eine kurze Ergänzung, die sich mir aufgrund der aktuellen Twitter-Diskussion aufdrängt. ACTA ist ein völkerrechtlicher Vertrag und kein Gesetz. Gebunden werden damit also nur die Mitgliedsstaaten – in unserem Fall die EU – und nicht der Nutzer oder Provider. Die Mitgliedsstaaten müssen ACTA dann in innerstaatliches Recht umsetzen. Die EU wird diese Regelungen vermutlich in Form einer Richtlinie bzw. einer Ergänzung der sog. Enforcement-Richtlinie umsetzen. Für das deutsche Recht sehe ich auf den ersten Blick keinen nennenswerten Änderungsbedarf, weshalb ich mir vorstellen kann, dass man unsere nationalen Gesetze wie das UrhG, MarkenG oder PatG aufgrund des ACTA-Abkommens überhaupt nicht ergänzen wird.

via Internet-Law » Ist die ACTA-Hysterie berechtigt?.

Österreichisches Patentamt: Stellungnahme zu ACTA – Telekom Presse

In einer Aussendung des Patentamts zeigt man sich bereit einen aktiveren Beitrag zum Schutz des geistigen Eigentums beizutragen, auch wenn Proteste gegen ACTA immer lauter werden.

(10. 02. 2012; 16:00) Der ausverhandelte ACTA-Text bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Ratifizierung durch die EU-Ebene als auch durch sämtliche Mitgliedsstaaten.

Innerhalb Österreichs handelt es sich, nach Angaben des Österreichischen Patentamts, um eine Querschnittsmaterie der verschiedenen Ministerien und dem Patentamt. An sich sei man für Marken- und Patentschutz, nicht aber etwa für Urheberrecht verantwortlich.

Der Präsident des Österreichischen Patentamtes, Friedrich Rödler, betonte in diesem Zusammenhang:“ Das Österreichische Patentamt sieht sich durch diesen Anlassfall in seinen Überlegungen bestärkt, im Rahmen eines Vorschlages zur strukturellen Bereinigung und Zusammenführung der Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Geistigen Eigentums und seines Schutzes in einer zentralen Stelle, einen Beitrag zur Verwaltungsreform leisten zu wollen. Durch den Abbau von Parallelstrukturen kann künftig ein noch wesentlich effizienterer Beitrag zum Schutz des geisten Eigentums geleistet werden.“

In Österreich sieht man anscheinend trotz des größer werdenden Unmuts und der angekündigten internationalen Demonstrationen keinen Grund ACTA nicht zu ratifizieren. Im Gegenteil: Man sieht sich in den Ämtern dazu veranlasst, vehementer gegen Urheberrechtsverletzungen vorzugehen.

Auf Anfragen der Zuständigkeit verweist ein Ministerium zum anderen. Das Bundeskanzleramt weist die Verantwortlichkeit zum einen Teil auf das Wirtschaftsministerium und auf das Außenministerium hin. Doch auch diese Ministerien fühlen sich nicht zuständig. Lediglich das Justizministerium weiß um seine Aufgabe und gibt an, zu prüfen welche Änderungen in bestehenden Gesetzestexten vorgenommen werden müssten.

Auch Marco Schreuder, Mitglied der Grünen, ist sehr daran interessiert zu erfahren, wer denn nun genau im Parlament für ACTA zuständig gewesen ist und wo die Ansprechpartner für dieses Abkommen zu finden sind.

Im Rahmen der morgen stattfindenden Proteste, sind allein in Österreich sechs Demonstrationen geplant. Darunter auch in Wien, Graz und Salzburg. Informationen dazu gibt es auch auf der Webseite stopp-acta.at.

via Österreichisches Patentamt: Stellungnahme zu ACTA – Telekom Presse.

Amtsgericht lässt Facebook-Account beschlagnahmen »Internet-Law

Ein schwäbischer Strafrichter hat zu einer ungewöhnlichen Maßnahme gegriffen, die aber in Zukunft durchaus Schule machen könnte. Er hat die Beschlagnahme eines Facebook-Accounts angeordnet, um an die Kommunikation eines Angeklagten zu gelangen. Der Amtsrichter erhofft sich davon Anhaltspunkte für die Aufklärung eines Einbruchsdiebstahls. Der Beschlagnahmebeschluss umfasst das Benutzerkonto bzw. die ein- und ausgehenden Nachrichten, sowie die bereits gespeicherten Nachrichten.

Die Maßnahme ist auf Basis des deutschen Rechts grundsätzlich denkbar. Sowohl das Bundesverfassungsgericht als auch der Bundesgerichtshof haben entschieden, dass E-Mails, die sich auf dem Mailserver des Providers befinden, nach der Strafprozessordnung beschlagnahmt werden können. Gleiches dürfte grundsätzlich auch für die Beschlagnahme der nicht öffentlich geführten Kommunikation in sozialen Netzwerken wie Facebook gelten.

Das Amtsgericht Reutlingen steht allerdings vor dem Problem, dass Facebook offiziell in Deutschland keine selbständige Niederlassung unterhält. Der Jugendrichter hat von Facebook hierzu die wenig überraschende Antwort erhalten, dass deutsche Angestellte von Facebook nicht in der Lage seien auf die Nutzerdaten zuzugreifen. Facebook hat vielmehr auf seine europäische Niederlassung in Irland verwiesen. Eine Antworttechnik Facebooks, die man aus dem Datenschutzrecht kennt.

Die weitere Entwicklung des Falles dürfte also durchaus spannend sein. Wenn es dem Amtsrichter gelingt, die Nutzerdaten aus Irland zu bekommen, dann wird es künftig wohl häufiger eine Beschlagnahme von Facebook-Account geben.

Update:

Den Beschlagnahmebeschluss finden Sie hier.

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via Internet-Law » Amtsgericht lässt Facebook-Account beschlagnahmen.