Archive for internet
March 6, 2012 at 5:29 pm · Filed under Uncategorized and tagged: ACTA, ARD, copyright, datenschutz, deutschland, dieter nuhr, internet, telekommunikation, text, tv, urheberrech, zensur
Von Kilian | Veröffentlicht am: 06.03.2012 um 15:36h | 21 Kommentare
Dieter Nuhr hat gestern was Tolles gemacht: Er hat seinen Zuschauern erlaubt, einen von ihren Gebührengeldern bezahlten Text weiterzuverbreiten – und nicht nur denen, sondern auch den “Piraten” (was Sinn macht, denn der durchschnittliche ARD-Satiregipfel-Zuschauer hat vermutlich ein eher passives Mediennutzungsverhalten). Das Ganze kann man sich jetzt noch ein paar Tage in der Mediathek anschauen (ab 22:30), dann wird es “depubliziert”. Wer dem Nuhr den Gefallen tun will, das weiterzuverbreiten, muss also schnell sein.
Prinzipiell ist diese Inhaltebefreiung natürlich gut, allerdings fällt der größte Teil dessen, was er da erzählt hat, unter die Formel “Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Fresse halten”. Es ging irgendwie um “dieses Gesetz ACTA”, und man muss leider sagen, dass die Presseerklärung der Content Allianz zu diesem Thema die besseren Gags enthielt, bei ähnlichem Inhalt. Deswegen hier nur der interessante Teil des Auftritts:
[…] im Internet gibt man sowieso besser keine Widerworte, sonst bricht im Internet ein sogenannter Shitstorm los, dann können Sie Ihre Internetseite, ihre Facebookseite, ihre Mailadresse vergessen, da werden Sie plattgemacht, nicht. Das ist die geistige Freiheit im Internet, dass man zwar frei ist – aber in dieser Freiheit sagt man besser nix Falsches. Wobei ich das locker sehe, liebe Piraten, liebe Freunde des Filesharing. Ihr könnt diesen Text einfach nehmen, nachspielen, weiterverbreiten. Ich bin der Urheber. Ich bin einverstanden. Bin ja ein freiheitsliebender Mensch.
Ob letzteres auch auf die Kameramänner, die Beleuchter und den Regisseur zutrifft, weiß man leider nicht, deswegen wohl die Einschränkung auf den “Text” – wobei interessant wäre zu wissen, welche exklusiven Verwertungsrechte Nuhrs Arbeitgeber an dem hat und ob er den wirklich einfach so freigeben kann. Ansonsten wären weitere, gerne auch längerfristige und ernstgemeinte Bekenntnisse zu freien Lizenzen aus den öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten natürlich sehr zu begrüßen, wie man sie beispielsweise bei extra3 und Zapp (beide NDR) findet. Der WDR-Satiriker Nuhr kann ja mal seine Chefin fragen.
Abgesehen davon erstmal danke für das Engagement des Einzelnen, man nimmt ja was man kriegen kann.
Danke an Sven G. für den Hinweis auf den Beitrag.
via Dank ACTA: Mehr freie Inhalte in der ARD! › netzpolitik.org.
March 6, 2012 at 5:26 pm · Filed under Uncategorized and tagged: anon, anonymous, FBI, hacker, internet, social network, technologie, twitter, USA
In what looks to be a massive blow to the loose-knit online collective LulzSec, the FBI has reportedly been working with the so-called leader of the group ‘Sabu’ to bring down its other members, Fox News reports.
This morning, police and law enforcement agencies worked together to apprehend five top-ranking members of LulzSec, working on information reportedly provided by its leader, who is said to have been working with authorities for a number of months.
The suspects include two men from the UK, two from Ireland and one from Chicago, with four of the five charges based on a conspiracy case filed in New York federal court.
An FBI official told Fox News that it will be “devastating to the organization,” adding that they were “chopping off the head of LulzSec.”
Sabu, who fronted questions directed to the collective and brought together members from all over the world, worked from his house in New York to coordinate a series of attacks on numerous online targets.
Apparently FBI unmasked Sabu in June 2011 and since then he has became a cooperating witness, after pleading guilty to 12 hacking-related charges on August 12, 2011.
Just 18 hours ago, Sabu posted the following tweet:
Fox News also says that the five other members include Britons ‘Kayla’ and ‘Topiary’ (who was arrested in July 2011), ‘pwnsauce’ and ‘palladium’ who both reside in Ireland, and ‘Anarchaos,’ who hails from Chicago.
Anarchaos may be charged in a separate case, as he is believed to be a member of Anonymous.
As for the rest, they will be brought to court to answer charges related to the hacking of Sony, the Senate and CIA websites, and many other high profile attacks.
It may come as a shock to many who followed LulzSec’s pursuits, especially following the announcement that the collective would form ties with Anonymous.
Anonymous has been hitting the headlines for its own reasons in the past few months after taking down Greek government websites and publishing an intercepted call between the FBI and the UK’s Metropolitan Police – it may not stop future attacks from taking place but it may unsettle some of its members as they work together to coordinate such hacks.
About the Author
Matt is based near London and is the Mobile Editor for The Next Web. You can follow him on Twitter, subscribe to his updates on Facebook and catch up with him on Google+. You can reach Matt via email at matt@thenextweb.com.
via LulzSec Leader Sabu Said to be Working with FBI.
March 6, 2012 at 5:25 pm · Filed under Uncategorized and tagged: Facebook, internet, internetrecht, recht, social network, technik, technologie, Tiere, zensur
Peter Glaser ist ein Journalist und Schriftsteller, den man, zumal im Onlinekontext, kennen muss. Wie Facebook einen Beitrag von ihm löschte und seinen Account einer Sicherheitsüberprüfung unterzog, weil man das Foto des Schwanzes eines schlafenden Hundes als pornographisch eingestuft hat, schildert er in seiner bekannten Art entsprechend poiniert.
Bei mir setzte bei der Lektüre seines Textes, wie so oft, auch gleich der juristische Reflex ein und mir kam sofort das Lüth-Urteil des Bundesverfassungsgerichts in den Sinn und die Frage nach der (mittelbaren) Grundrechtsbindung eines Unternehmens wie Facebook. Denn wer mit dem (juristischen) Pornographiebegriff vertraut ist, der weiß natürlich, dass dieses Foto eines Hundeschwanzes, das wie Peter Glaser zutreffend bemerkt, nur im Kopf des Betrachters eine Assoziation auslöst, keine pornographische Darstellung ist.
Diese Form der unzulässigen Privatzensur durch Facebook ist angesichts der Monopolstellung des Unternehmens ein ernsthaftes Problem. Google+ hat übrigens anders als Facebook nicht gelöscht. Unabhängig von anderen Fragwürdigkeiten scheint mir Facebook mit seiner Prüderie einfach auch humorlos und uncool zu sein. Es ist vielleich auch für mich an der Zeit, diesem unsozialen Netzwerk den Rücken zu kehren.
via Internet-Law » Facebook löscht Foto eines Hundeschwanzes.
March 6, 2012 at 12:31 pm · Filed under Uncategorized and tagged: abhängigkeit, ACTA, Aktio, österreich, copyright, datenschutz, demokratie, deutschland, europa, gesellschaft, gesundheit, Industrie, internet, kommunikation, medien, petition, privatsphäre, protest, technologie, transparenz, zensur
Andere informieren
Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die Ratifizierung des – Anti-Counterfeiting Trade Agreement – (ACTA) auszusetzen.
Begründung
Das -Anti-Counterfeiting Trade Agreement- (ACTA) wird seit geraumer Zeit hinter verschlossenen Türen beraten.
Die Öffentlichkeit wurde bis heute nicht über die tatsächlichen Inhalte und die damit verbundenen Folgen informiert.
Die bisher bekannten Inhalte sind zum Teil so “schwammig” formuliert, dass Rechtssicherheit für den deutschen Bürger verloren geht.
Tatsächlich wird mit den aktuellen Formulierungen
- die Informationsfreiheit im Internet beschnitten.
- das seit langem reformbedürftige Urheberrecht festgeschrieben, statt es an die gewandelte Medienlandschaft anzupassen
- das sogenannte «geistige Eigentum» in eine herausgehobene Stellung gebracht
- der Einsatz von Generika-Medikamenten in Entwicklungsländern erschwert bzw. unmöglich
- die Rechtssicherheit in Deutschland aufgehoben
- die Demokratie und Transparenz eingeschränkt .
- ein neuer Ausschuss (ACTA-Ausschuss) mit weitreichenden Befugnissen geschaffen, der nach Installation von allen Institutionen unabhängig sein soll.
Um nicht den Anschein zu wecken, dass mit diesem Regelwerk Maßnahmen mit Gesetzeswirkung an deutschen BürgerInnen vorbei entschieden werden, muss die Ratifizierung ausgesetzt werden.
Liste neuester Diskussionsbeiträge
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Das macht mal so gar keinen Sinn, was du da schreibst Smiley Wenn ich von dem jetzigen Rechtssystem aus….
von Nutzer1268814 am Heute um 00:23:48
Weg mit ACTA, oder soll ich mich demnächst verknacken lassen nur weil ich Musikvideos bei Youtube a….
von Nutzer1199256 am 05. März 2012, 20:58:33
Beide sind tangiert, mit jeweils unterschiedlichen, mehr oder weniger begründbaren Implikationen. ….
von Nutzer1245114 am 05. März 2012, 20:44:29
via Deutscher Bundestag: Petitionen.
March 5, 2012 at 6:02 pm · Filed under Uncategorized and tagged: asubeutung, dienstleistung, Fair, gesellschaft, gratis, Industrie, internet, kontrolle, Oregon, recht, sytem, technik, technologie, unterhaltung, USA, wirtschaft
Im US-Bundesstaat Oregon wurde ein Verfahren gegen einen Mann eingeleitet, der tausenden Menschen einen kostenlosen Zugang zum Internet ermöglicht haben soll. Oder ihnen beim Diebstahl von Internetzugangs-Dienstleistungen behilflich war – wie es das US-Justizministerium ausdrückte.
Gegen den 26-Jährigen aus Redmond, Oregon, wurde jetzt vor einem Bezirksgericht der Prozess eröffnet. Die Klage lautet auf Betrug und kann im schlimmsten Fall mit einer Freiheitsstrafe von 20 Jahren und zusätzlichen 250.000 Dollar Geldstrafe geahndet werden.
Der Angeklagte führte seit Jahren ein kleines Unternehmen. Über dieses vertrieb er von 2003 bis 2009 Software- und Hardware-Produkte, mit denen über das Fernsehkabelnetz eine Verbindung zum Internet hergestellt werden konnte, ohne, dass man die Dienste des Netzbetreibers gegen die übliche monatliche Gebühr in Anspruch nahm.
Dies funktionierte über die Manipulation von Kabelmodems, mit denen die recht laxen Authentifizierungs-Methoden in den US-Netzen umgangen werden konnten. Mit dem Netzwerk-Sniffer “Coax Thief” wurde dabei an einem Kabelanschluss der Netzwerkverkehr belauscht, um MAC-Adressen und verschiedene Konfigurationsdaten benachbarter Kabelmodems herauszufinden.
Diese wurden dann genutzt, um sich gegenüber den Authentifizierungssystemen als regulärer Kunde auszugeben. Neben den Tools stellte der Beschuldigte laut Klageschrift auch Support bei den Manipulationen eines Kabelmodems zur Verfügung – in der Regel über das Forum auf seiner Firmen-Webseite.
Der Angeklagte habe versucht, “sich hinter dem Banner des Rechts auf freien Zugang zum Internet zu verstecken, baute aber in Wahrheit ein millionenschweres Geschäft damit auf, anderen beim Diebstahl von Zugangsdiensten zu helfen”, erklärte der federführende Staatsanwalt Lanny Breuer. Seitens des Beschuldigten gibt es derzeit keine Stellungnahme zu dem Fall. Bis zur Urteilsfindung ist ein Zeitraum bis Ende Mai angesetzt.
Christian Kahle
via Robin Hood 2.0? Klage wegen Gratis-Internetzugang – WinFuture.de.
March 5, 2012 at 5:56 pm · Filed under Uncategorized and tagged: gesellschaft, internet, media, netzwerk, twitter, zeitung
sRomy says:
mein kommentar auf der seite von punktefrau wird ja scheinbar unterdrückt, wie auc immer ich weise auf folgende hin:
die “klagende”
seite verweist in ihrem impressum auf unten anstehende Creative Common License
(siehe auch kommentare für voll text)
http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/3.0/de/
ZITAT: […]
- das Werk bzw. den Inhalt vervielfältigen, verbreiten und öffentlich zugänglich machen
- Abwandlungen und Bearbeitungen des Werkes bzw. Inhaltes anfertigen
- Namensnennung — Sie müssen den Namen des Autors/Rechteinhabers in der von ihm festgelegten Weise nennen
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March 5, 2012 at 5:51 pm · Filed under Uncategorized and tagged: copyright, daten, datenschutz, gesetz, google, internet, Konsumentenschutz, netzwerk, privatsphäre, recht, social network, Techik, technik, technologie, Verbraucherschutz, Verbraucherzentrale, VZBV
23 Klauseln der neuen Datenschutzerklärung und Nutzungsbedingungen von Google sind nach Auffassung des Verbandes rechtswidrig
05.03.2012
Rechtswidrig sind nach Auffassung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) große Teile der neuen Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen des Internetkonzerns Google. Der Verband hat das Unternehmen deshalb am Freitag abgemahnt. Der Grund: Viele Klauseln sind zu unbestimmt formuliert oder benachteiligen unangemessen die Verbraucher. Google hat nun bis zum 23. März Zeit, eine Unterlassungserklärung abzugeben.
Die neue Datenschutzerklärung des Internetkonzerns fasst mehr als 60 verschiedene Richtlinien zusammen. Auf den ersten Blick ist der neue Text übersichtlicher und verständlicher formuliert. Allerdings ist er gespickt von Begriffen wie „möglicherweise“, „gegebenenfalls“ oder „unter Umständen“. So erfasst Google „möglicherweise gerätespezifische Informationen und Standortdaten“, „unter Umständen werden die personenbezogenen Daten aus den verschiedenen Google-Diensten miteinander verknüpft“. Dem Verbraucher ist es damit nicht möglich, zu erfahren, wozu er seine Zustimmung genau erteilen soll. Zudem werden personenbezogene Daten erfasst, ausgewertet und weiterverarbeitet, ohne dass der Nutzer aktiv einwilligen muss. Nach Auffassung des vzbv fehlt damit eine rechtskonforme Datenschutzerklärung, die es Verbrauchern ermöglicht, die Kontrolle über ihre Daten zu behalten.
Unzulässige Benachteiligung der Verbraucher
Auch die neuen Nutzungsbedingungen enthalten Formulierungen, die dem vzbv zufolge die Rechte der Verbraucher einschränken. Zum Beispiel schließt Google die Gewährleistung (etwa bei Virenschäden) aus, „soweit dies gesetzlich zulässig ist“. Um zu erfahren, wann dieser Ausschluss greift, muss der Verbraucher selbst ermitteln, was gesetzlich zulässig ist. Dies ist eine von mehreren Klauseln, die Verbraucher nach Auffassung des vzbv unverhältnismäßig benachteiligen.
via vzbv mahnt Google ab – Pressemitteilungen – Internet – Digitale Welt – Themen – vzbv.
March 5, 2012 at 5:48 pm · Filed under Uncategorized and tagged: copyright, daten, datenschutz, gesetz, google, internet, Konsumentenschutz, netzwerk, privatsphäre, recht, social network, Techik, technik, technologie, Verbraucherschutz, VZBV
Montag, 5. März 2012, von Simon Möller
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat Google abgemahnt. Grund der Abmahnung: Der Konzern will alle Daten der unterschiedlichen Google-Dienste zusammenführen.
Die Datenschutzerklärung sei aber zu unbestimmt, schreibt der vzbv in seiner Pressemitteilung:
Auf den ersten Blick ist der neue Text übersichtlicher und verständlicher formuliert. Allerdings ist er gespickt von Begriffen wie „möglicherweise“, „gegebenenfalls“ oder „unter Umständen“. So erfasst Google „möglicherweise gerätespezifische Informationen und Standortdaten“, „unter Umständen werden die personenbezogenen Daten aus den verschiedenen Google-Diensten miteinander verknüpft“. Dem Verbraucher ist es damit nicht möglich, zu erfahren, wozu er seine Zustimmung genau erteilen soll. Zudem werden personenbezogene Daten erfasst, ausgewertet und weiterverarbeitet, ohne dass der Nutzer aktiv einwilligen muss. Nach Auffassung des vzbv fehlt damit eine rechtskonforme Datenschutzerklärung, die es Verbrauchern ermöglicht, die Kontrolle über ihre Daten zu behalten.
Der Hintergrund des Streits: Google ist schon längst kein reiner Suchmaschinenkonzern mehr, sondern unterhält eine Vielzahl von Diensten, vom Mail-Provider „Googlemail” über die Werbevermarktung „Google Ads” bis hin zum Android-Betriebssystem für Handys. In allen diesen Diensten sammelt Google Daten – zuvor aber offenbar noch getrennt voneinander. Der Konzern hat zum 1. März nun die verschiedenen Datenbanken zusammengelegt, so dass z.B. der Suchmaschinen-Dienst auch auf Daten zurückgreifen kann, die in Googlemail erhoben wurden. Dabei kommen teils enorme Datenmengen zusammen, die viele User bis hin zu intimen Details „durchleuchtbar” machen.
Dies wird längst nicht nur vom vzbv angegriffen. Viele Datenschutzbeauftragte und Verbraucherschutzverbände aus den europäischen Staaten haben das Vorgehen als rechtswidrig kritisiert oder jedenfalls um eine längere Prüfungsfrist gebeten. Selbst die EU-Justizkommissarin Viviane Reding hat sich entsprechend geäußert. Der vzbv ist aber nach derzeitiger Kenntnis die erste Organisation, die konkrete rechtliche Schritte einleitet.
Zur Rechtslage lässt sich ohne Kenntnis des Abmahnungstextes einstweilen wenig sagen. Es zeichnen sich jedenfalls einige komplizierte Rechtsfragen ab: Der Verbraucherschutzverband hat nach dem Unterlassungsklagengesetz das Recht, bestimmtes Verbraucherschutzrecht als Sachwalter der Verbraucher-Interessen durchzusetzen. Inwieweit dieser Anspruch des vzbv reicht, gerade in Bezug auf EU-Datenschutzrecht, ist aber fraglich. Eventuell führt der Vorstoß der Verbraucherschützer – selbst wenn er erfolgreich ist – nur dazu, dass Google seine Datenschutzbestimmung umformulieren muss, ohne dabei in der Datenverarbeitung aber viel zu ändern. Eventuell müsste der Konzern aus Mountain View aber auch seine Daten-Sammelpraxis abändern.
Die Frist der Abmahnung läuft nun bis zum 23. März; solange hat der Suchmaschinenkonzern also Zeit, auf das Schreiben der Verbraucherschützer zu reagieren. Er hat dabei im Grundsatz zwei Möglichkeiten: Entweder er gibt gegenüber dem vzbv eine Unterlassungserklärung ab und erfüllt die Forderungen der Verbraucherschützer. Oder, was wahrscheinlicher ist: Der Konzern verweigert die Unterlassungserklärung und lässt es auf einen Prozess ankommen. In diesem Fall würde das Verfahren wohl noch eine Weile dauern.
Pressemitteilung des vzbv.
ZDFheute.de allgemein zur neuen Daten-Strategie von Google.
via Googles neue Datenschutzerklärung: vzbv mahnt Google ab – Telemedicus.
March 2, 2012 at 12:58 pm · Filed under Uncategorized and tagged: Abkommen, ACTA, österreich, überwachung, BMI, copyright, datenschutz, deutschland, europa, gesellschaft, Gesetzesnovelle, internet, kontrolle, observation, piraten, polizei, Polizeidatenabkommen, polizeistaat, PPÖ, privatsphäre, recht, Sicherheitspolizeigesetz, SPG, system, USA, verfassungsschutz
Fast untergegangen im ACTA-Rummel sind die neuesten Beschlüsse unseres Parlamentes.
Dazu zählen die Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz (SPG) und das Polizeidatenabkommen mit den USA.
Zum SPG berichtet die “Wiener Zeitung” [1]:
“Mit einer Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz wird die erweiterte Gefahrenforschung ausgedehnt. Verdichten sich die Anzeichen auf schwere Gewalt gegen die öffentliche Sicherheit im Zusammenhang mit weltanschaulichen oder religiösen Gründen, darf der Verfassungsschutz künftig auch bei Einzelpersonen aktiv werden und observieren.”
Das ist ein Etikettenschwindel, denn bei ausreichender Verdachtslage (!) können die Behörden auch jetzt schon tätig werden. [2]
“Ein solches Einschreiten muss vom Rechtsschutzbeauftragten genehmigt werden”
Der Rechtsschutzbeauftrage ist selbst ein Angehöriger des BMI und daher alles andere als unabhängig. Bei dem derzeitigen Aufkommen an diversen Begehren dürfte der Rechtsschutzbeauftragte auch nicht in der Lage sein, solche Anträge sorgsam zu prüfen. [3]
“In der SPG-Novelle wird zudem der Einsatz von Peilsendern definiert. Wenn der Blickkontakt zu einer observierten Person abreißt, dürfen auch Bezugs- oder Begleitpersonen per Handy geortet werden.”
Selbiges gilt auch für (angeblich) suizidgefährdete Personen. Auch hier dürfen unbeteiligte als vermeindliche Begleitpersonen mit überwacht werden. [4] Ausserdem ist nach wie vor keine Information der überwachten Personen vorgeschrieben. [5]
Daraus folgt, dass wegen mangelnder Transparenz und Rechtsschutz sowie unverhältnismässigen Eingreifen in die Privatsphäre diese Gesetzesnovelle abzulehnen ist!
Das Polizeidatenabkommen wiederum wird zu einer Einbahnstraße: Dadurch wird den USA weit mehr Zugriff auf österreichische Daten ermöglichen als umgekehrt – immerhin gerät man in Österreich weit einfacher in Polizeidateien als in den USA.
Zudem gelten US-amerikanische Datenschutzregelungen ausschließlich für US-Bürger. Also könnten US-Datenschutzbeauftragte schon rein gesetzlich kein Auge auf Fingerabdruckanfragen wegen Nichtamerikanern haben, kritisiert der Datenschützer Hans G.Zeger. [6]
Auch dieses Abkommen ist daher aus der Sicht der PPÖ ein Fehler!
[1] http://www.wienerzeitung.at/nachrichten/politik/oesterreich/440171_Erweiterte-Gefahrenforschung-wird-breiter.html
[2] http://www.ueberwacht.at/geschichte-der-verscharfungen/
[3] http://recht.extrajournal.net/2011/10/21/rechtsanwaltskammer-warnt-vor-novelle-zum-sicherheitspolizeigesetz-rechtsstaat-ausgehohlt-16707/
[4] http://derstandard.at/1330389917960/Sicherheitspolizeigesetz-Anwaelte-wehren-sich-gegen-mehr-Handyortung
[5] http://derstandard.at/1329870497288/Sicherheitspolizeigesetz-Daten-Observierter-bleiben-geheim
[6] http://derstandard.at/1326504354048/Brisanter-Datentausch-US-Botschafter-plaediert-fuer-Fingerprint-Vertrag-mit-Oesterreich
via Widerstand ist sinnvoll!: (Un-)Sicherheitspolizeigesetz und Datenausverkauf.
March 1, 2012 at 5:56 pm · Filed under Uncategorized and tagged: 1984, überwachung, geheimdienst, gesellschaft, INDECT, internet, internetrecht, netz, polizeistaat, postgeheimnis, recht
It should be pointed out that in a case when the project research on the detection of threats requires some experimental studies; the project conducts these experiments on university campuses. The tests are conducted exclusively within the universities and directly adjacent areas, in the wake of obtaining all the possible approvals and permits, from people whose image and voice is recorded and stored. Prototype tools are tested in separated areas, (e.g. in the internal parking lot of the university) with the participation of people informed about such attempts and, according to the procedures, after giving their informed consent. In order to satisfy personal information constrains a signed permission was received from all subjects (consent template can be found in public INDECT Deliverable D0.5). No personal data of participants were collected. The person’s images were anonymized by utilization of low resolution cameras, insufficient for registration of recognizable face image.
The project’s research for the detection of threats by intelligent cameras, especially those threats related to terrorism and serious criminal activities, can obviously be used by companies producing equipment for monitoring the safety of people at the stadiums. INDECT as a research project has no plans to perform testing of such equipment in the stadiums. There are no plans for European Football Championship in Ukraine and Poland or Olympic Games in United Kingdom next year to test tools developed in the INDECT project
via To EURO 2012 and INDECT — indect-home.
March 1, 2012 at 5:47 pm · Filed under Uncategorized and tagged: 1984, überwachung, geheimdienst, gesellschaft, internet, internetrecht, netz, polizeistaat, postgeheimnis, recht
Vor einigen Tagen wurde bekannt, dass die Geheimdienste im Jahr 2011 ca. 37 Millionen E-Mails überprüft haben, weil darin Begriffe wie “Bombe” auftauchten. Diese Zahlen besagen allerdings auch, dass noch wesentlich mehr gescannt wurde und “nur” in 37 Millionen Mails diejenigen Suchbegriffe enthalten waren, nach denen der Bundesnachrichtendienst gesucht hatte und von denen er glaubt, dass sie beispielsweise zur Früherkennung der Gefahr terroristischer Anschläge taugen. Die gescannten Mails, die keine der vorgegebenen Suchbegriffe enthielten, tauchen in der Statistik von vornherein nicht auf.
Die Rechtsgrundlage für das Vorgehen des Bundesnachrichtendiensts, das in der Presse gerne elektronischer Staubsauger genannt wird, findet sich in § 5 des Gesetzes zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (G 10).
Der BND darf für diese “strategischen Maßnahmen”, durch die das Fernmeldegeheimnis eingeschränkt wird, nur solche Suchbegriffe verwenden, die geeignet sind zur Aufklärung von Sachverhalten über den in der Anordnung genannten Gefahrenbereich beizutragen. Das sind aber gerade so allgemeine Begriffe wie Bombe, Al Quaida oder Anschlag.
Wie sich dem Bericht des Parlamentarischen Kontrollgremiums vom 10.02.2012 entnehmen lässt, hat das Innenministerium im Jahr 2010 derartige Maßnahmen für drei große Bereiche (internationaler Terrorismus, internationale Verbreitung von Kriegswaffen sowie unerlaubter Außenwirtschaftsverkehr mit Waren, Datenverarbeitungsprogrammen und Technologien und gewerbs- oder bandenmäßig organisiertes Einschleusen von Ausländern) genehmigt.
Im Jahr 2010 hat die Bundesregierung allein im Bereich “Internationaler Terrorismus” 2752 (!) allgemeine Suchbegriffe zugelassen. Anhand dieser Suchbegriffe hat der BND den Telekommunikationsverkehr gescannt und nur für den Terrorismusbereich 10 213 329 Vorgänge näher untersucht, davon 10 208 525 E-Mails.
Grundsätzlich müssen diese Maßnahmen nach dem Gesetz zwar auf internationale Telekommunikationsbeziehungen beschränkt werden. Wie man diese Einschränkung aber speziell beim E-Mail-Verkehr umsetzen und einhalten will, ist unklar. Die Ansicht des Abgeordneten Ströbele, dass Deutsche kaum betroffen sein dürften, kann man deshalb getrost als naiv bezeichnen. Es muss vielmehr davon ausgegangen werden, dass der BND zunächst unterschiedslos (nahezu) den gesamten E-Mail-Verkehr scannt.
Diese flächendeckende Form der Telekommunikationsüberwachung, die zutreffend als elektronischer Staubsauger bezeichnet wird – weil zunächst alles angesaugt wird – wurde 1999 vom Bundesverfassungsgericht in einer äußerst fragwürdigen Entscheidung abgesegnet. Damals war allerdings das Ausmaß der Überwachung nicht vorhersehbar. Das Gericht ging vielmehr davon aus, dass die täglich erfassten Telekommunikationsvorgänge aus technischen Gründen auf 15 000 beschränkt bleiben würden. Tatsächlich sind es mittlerweile über 100 000 jeden Tag.
Sowohl die parlamentarische, als auch die gerichtliche Kontrolle hat sich in diesem Bereich also als gänzlich wirkungslos erwiesen. Das Grundrecht aus Art. 10 GG ist zumindest mit Blick auf die Geheimdienste nur noch eine leere Hülle. Die Dienste können praktisch nach Belieben agieren, zumal die Bundesregierung die ohnehin sehr weit gefassten Anordnungen nach § 5 G 10 äußerst großzügig erlässt.
via Internet-Law » Der elektronische Staubsauger.
March 1, 2012 at 5:45 pm · Filed under Uncategorized and tagged: österreich, protest, INDECT, democracy, europa, steuer, überwachung, internet, piraten, WATCH, system, control, polen, polizeistaat, technologie, ACTA, demonstration, kontrolle, piratenpartei, gesellschaft, europe, 1984, FP7, cordis, aktion, gesetz, Politik, parlament, menschen, leben, law, technik, patent, freizeit, international, cesnsorship, news, Termin, privatisierung, grüne, panorama, anonymous, IPRED, hack, telekommunikation, kommunikation, bill, spy, Information Technology, Mafia, TTP ·, Content Allianz, GEMA, ARD, ZDF, GFZ, SPIO, VPRT, IPRED2, abstimmung, adACTA, PPÖ, gestze, medienmitteilung, stoppACTA, Anti-ACTA Demos am 25. Februar, Anti-Counterfeiting Trade Agreement, piratenpartei österreich, ACTA · Allgemein · Ökonomie, demokratisch, undemokratisch, europäische kommission, Deutsche Content Allianz, Kontrollmechanismus
Der Kampf um die ACTA-Ratifizierung ist noch in vollem Gange – es sieht nicht allzu gut aus. Und man hört schon die nächsten Paukenschläge. IPRED ist z.B. der Vorstoß der Europäischen Kommission, so ziemlich alle Punkte die zur Zeit an dem ACTA Abkommen kritisiert werden, in teils noch verschärfterer Form in einem anderen Vertrag festzulegen. Der Startschuss für IPRED fiel schon im Jahr 2004, heise berichtete darüber. Der Aufschrei war allerdings nicht annähernd so laut wie bei der ACTA Diskussion. In einem späteren Artikel werde ich mich näher mit IPRED beschäftigen.
Aber wer jetzt denkt das wars mit dem Eisberg, den muss ich enttäuschen. Im Jahr 2009 hat die EU ein neues Vorhaben ins Leben gerufen, die INDECT – “INtelligent information system supporting observation, searching and DEteCTion for security of citizens in urban environment” (“Intelligentes Informationssystem, das Überwachung, Suche und Entdeckung für die Sicherheit von Bürgern in einer städtischen Umgebung unterstützt”) … Wen der Name noch nicht abschrecken sollte, für den habe ich die Gruselmeldung schlechthin. Und ich bitte nun jeden Leser mit einem schwachen Gemüt unsere Seite zu schließen und sich wieder den schönen Dingen des Lebens zu widmen. Denn was jetzt kommt ist nichts geringeres als blanker Horror für jeden Datenschützer, Demokraten und aufrechten Bürger.
Begonnen hat das ganze wie gesagt schon Anfang 2009 im Zuge des 7. Forschungsrahmenprogramms aus Brüssel. Die Studie soll 5 Jahre andauern und bis zum 31.12.2012 abgeschlossen sein. Die Gesamtkosten des Projekts sollen sich auf 14,8 Millionen Euro belaufen, davon übernimmt die EU 10,906,984 Euro. Von den 17 Institutionen aus 10 Ländern kommen 3 aus Deutschland. Die Innotec Data GmbH, die PSI AG und die Bergische Universität Wuppertal. Das deutsche BKA hat sich einer Teilnahme vorbildhaft enthalten, in einer Pressemeldung lässt es verlauten „aufgrund des umfassenden Überwachungsgedankens des Projektes“ nicht zu partizipieren! Es hat 2009 ein eigenes Projekt “Foto-Fahndung” vorgestellt, welches jedoch 2007 mit überwiegend negativen Ergebnissen eingestellt wurde. Dies war der einzige Beitrag des BKA an dem INDECT Projekt.
An diesem Punkt haben wir die Fakten geklärt, jetzt zum Inhalt, die Webseite Stoppt-Indect hat eine Darstellung die ich selbst nicht hätte besser formulieren können:
INDECT verbindet sämtliche Daten aus Foren, Social Networks (z.B. Facebook), Suchmaschinen des Internets mit staatlichen Datenbanken, Kommunikationsdaten und Kamerabeobachtungen auf der Straße. INDECT wird wissen, wo wir sind, was wir tun, weshalb wir es tun und was unsere nächsten Schritte sein werden. INDECT wird unsere Freunde kennen und wissen, wo wir arbeiten. INDECT wird beurteilen, ob wir uns normal oder abnormal verhalten.
Klingt wie Science-Fiction ist aber harte Wahrheit. Selbst der Wikipedia-Artikel darüber schreibt: “Mittels „Predictive Analytics“ und „Relationship mining“ sollen Risiken analysiert und Straftaten vorhergesehen werden”. Klingt stark nach dem Hollywood Film Minority Report. Damit ist es amtlich, die bis heute geltende Unschuldsvermutung wird in kürze ein Ding der Vergangenheit sein.
Erklärte Ziele des Projektes sind unter anderem die vollständige Nutzbarmachung aller vorhandenen Daten, On- und Offline, um ein Profil über Menschen zu erstellen, welches Straftaten und andere Delikte präventiv aufklären soll. Hierzu sollen alle Aktivitäten von ihnen in Chats, News-Seiten, P2P Netzwerken und selbst dem Usenet automatisch gesammelt und bewertet werden – von einer Software. Ein Dokument (work package 4), welches im Oktober 2009 auf Wikileaks erschien und als “Geheim” gekennzeichnet ist, beschreibt wie die Computerlinguistik dahingehend entwickelt werden soll, das “die Suchroutinen in der Lage sind, Beziehungen zwischen Personen sowie den Kontext einer Unterhaltung bei der Interpretation der Sprache mit einzubeziehen”.
Weiterhin sollen Polizeiliche Einrichtungen die Möglichkeit bekommen, Menschen auf der Strasse zu überwachen. Hierzu sollen UAVs (Unmanned Air Vehicle), kleine fliegende Geräte die mit Kameras versehen sind, in der mobilen städtischen Observation von Bürgern (Mobile Urban Observation System) eingesetzt werden. Diese sollen maximal vernetzt, autonom auffällige Personen verfolgen und die Daten an die nächstgelegene zuständige Einrichtung schicken. Um verdächtiges Verhalten zu definieren wurden Fragebögen an Polizisten verteilt, unter anderem mit Fragen wie:
– Wie sehen Taschendiebe/Dealer/Drogenabhängige/verlorene Kinder/Hooligans/Terroristen aus, welche Kleidung tragen sie?
– Woran erkennt man Autodiebstähle, Vandalismus, Bedrohung mit Waffengewalt etc.
– Woran erkennt man Personen, die Hilfe benötigen?
– Welche Bewegungsarten zeichnen gefährliche Situationen in Massenveranstaltungen aus?
In einer Umfrage mit polnischen Polizisten wird auffälliges Verhalten dann etwas konkreter. Wer auf der Straße rennt, kämpft, zu schnell fährt; wer im öffentlichen Nahverkehr auf dem Fußboden sitzt, zu lange sitzt, Gepäck vergisst; wer im Stadion Flaschen wirft, das Spielfeld betritt; wer am Flughafen Gepäck vergisst oder zu lange sitzt wird erfasst.
In die automatisierte Überwachung sollen des weiteren Bewegung in die “falsche” Richtung, “Herumlungern”, Treffen von mehr als X Personen, Autodiebstahl, Laufen, fallende Personen, Gepäck vergessen, Herumsitzen, länger als die Dauer X, Schreien, Schüsse, Explosionen und fluchende Personen einfließen. Aus diesen Daten wird dann ein personenbezogenes Profil erstellt und in eine Gefahrenkategorie eingestuft. Im schlimmsten Fall für immer.
Auch die bisher installierten öffentlichen Überwachungskameras an größeren Plätzen, in U-Bahn Stationen und Bahnhöfen kommen nicht zu kurz. So soll Software entwickelt werden, die anhand von biometrischen Daten aus Ausweisen und Führerscheinen Bewegungsprofile erstellt und Personen vollautomatisiert verfolgt. Diese Daten sollen dann gemeinsam mit anderen, wie Telekommunikationsdaten (Vorratsdatenspeicherung) und Mobilfunkdaten (Stille SMS / GPS), in einer großen Datenbank zusammengeführt werden. George Orwell, 1984 lässt grüßen. Wem dabei Skynet oder ähnliches in den Sinn kommt, der ist nicht verrückt, kein Verschwörer oder ähnliches, das wird unter Umständen bald sehr real.
Bei der diesjährigen Fussball Europameisterschaft in Polen soll das System erstmals zum Einsatz kommen. Es werden Feldversuche über die Registrierung von abnormalem Verhalten bei den Zuschauern und Anwohnern, sowie eine automatisierte Analyse von Sprechchören durchgeführt. Im September 2010 wurden die Geheimhaltungsvorschriften für INDECT noch einmal scharf heraufgestuft, es wurde ein “Ethikrat” gegründet, der fortan die Veröffentlichungen zu Fortschritten und Ergebnissen kontrolliert.
Nachfolgend noch ein paar Links zu Kritikern und Meinungen.
www.taz.de
www.zeit.de
www.wdr.de
www.asta.uni-wuppertal.de
www.telegraph.co.uk
www.euractiv.de
www.alexander-alvaro.de
www.stopp-indect.info
via INDECT – Wirre Vision oder Krude Realität.
March 1, 2012 at 5:43 pm · Filed under Uncategorized and tagged: ACTA, antiterror, atenschutz, überwachung, düsseldorf, demonstration, freiheit, internet, meinungsfreiheit, netz, privatsphäre, protest, system, technologie, UN, urheberrechtd, zensur
VON SVEN GREST – zuletzt aktualisiert: 01.03.2012 – 14:21
Düsseldorf (RPO). Das internationale Anti-Piraterie-Abkommen ACTA soll den Kampf gegen digitale Raubkopien vorantreiben. Tatsächlich aber werde damit das Internet nach und nach zensiert, behauptet die Netzgemeinde. Wer hat Recht?
Es kann jeden treffen. Denjenigen, der eben noch auf ein lustiges Baby-Foto bei Facebook aufmerksam gemacht hat. Oder den, der gestern bei Youtube ein amüsantes Tier-Video hochgeladen hat, das sich nun schon 50.000 Leute angesehen haben. Oder den, der bei Twitter einen interessanten Blog-Eintrag verlinkt hat. Sie alle könnten in den nächsten Wochen Anwalts-Post bekommen. Der Inhalt: eine Abmahnung wegen begangener Urheberrechtsverletzung. In ähnlicher Form geschehen 230.000 Mal im vergangenen Jahr in Deutschland.
Wer im Internet surft und dabei soziale Netze und Multimedia-Plattformen nutzt, bewegt sich in einer rechtlichen Grauzone. Viele digitalen Kulturgüter wie Musik, Fotos und Videos sind urheberrechtlich geschützt, werden aber dennoch im Internet verbreitet, ohne dass die Urheber daran verdienen. Experten sind sich darum einig, dass ein neues Urheberrecht für das Internet her muss. Doch wie soll das aussehen?
Vertragsschluss hinter verschlossenen Türen
Die öffentliche Debatte darüber wollte die internationale Unterhaltungsindustrie umgehen. Zu groß schien die Gefahr, dass am Ende ein Konsens gestanden hätte, der für die beteiligten Unternehmen nicht allzu lukrativ gewesen wäre. Darum ließ die Musik- und Filmindustrie ein Paket schnüren, das die europäischen Politiker in aller Stille unterzeichnen sollten. Beinahe wäre dies sogar gelungen.
Am 16. Dezember 2011 hat der Fischereiausschuss des EU-Rats bei seiner Sitzung in Japan das internationale Anti-Piraterie-Abkommen ACTA unterzeichnet. Es ist nicht unüblich, dass in EU-Gremien Gesetzesvorlagen von fachfremden Politikern beschlossen werden, wenn die Thematik unstrittig ist. In diesem Fall aber verdeutlicht das Prozedere, dass die EU-Mitgliedsstaaten im Begriff sind, einen völkerrechtlichen Vertrag zu beschließen, über den sie nicht abschließend in Kenntnis gesetzt sind und von dem wesentliche Teile noch überhaupt nicht ausgearbeitet sind.
Ein Indiz dafür: Nachdem neben Neuseeland und den USA bereits 22 europäische Staaten das Abkommen unterzeichnet hatten, wuchs der öffentliche Protest der Netzgemeinde – und die Ratifizierung geriet ins Stocken. Erst verweigerten Polen, Lettland und Tschechien ihre Unterschrift, dann zog auch Deutschland sein angekündigtes Einverständnis zurück.
Bundesregierung rudert zurück
Einen Tag vor bundesweit angekündigten Protesten kündigte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) in der vergangenen Woche an, eine juristische Prüfung der Verträge abwarten zu wollen. Aus Protest gegen die Intransparenz des Verfahrens trat der zuständige Berichterstatter im EU-Parlament in der vergangenen Woche von seinem Posten zurück. Und am Mittwoch erklärte die EU-Kommission, den Text dem Europäischen Gerichtshof zur Prüfung vorzulegen. Eine klare Positionierung sieht anders aus.
Warum wehrt sich die Netzgemeinde so sehr gegen Acta? Einer der Kritikpunkte ist die Entstehung des weitreichenden Schriftstücks. Warum wurden die Verträge hinter verschlossenen Türen ausgehandelt? Warum saßen Apple, Google, Microsoft und die Filmindustrie Hollywoods am Verhandlungstisch, aber kein einziger Vertreter der Nutzer oder der Weltorganisation für geistiges Eigentum? Und warum wurde das Abkommen in aller Stille im fernen Japan ausgerechnet vom Fischereiausschuss getroffen?
Kernstück der Kritik ist aber der Inhalt des Schriftstücks, das künftig Europa, Japan, den USA und zahlreiche weitere Staaten einen einheitlichen Umgang mit Urheberrechtsverletzungen bringen soll. Erst nachdem eine erste Version des Textes geleakt und von Hackern ins Netz gestellt worden war, wurde die endgültige Version öffentlich gemacht. Der Inhalt des Schreibens schürt seitdem Horrorvisionen der Netz-Aktivisten von Anonymous: Acta zufolge sollten künftig alle Aktivitäten des Internetnutzers überwacht und aufgezeichnet werden. Acta sorge dafür, dass die Internetprovider bei Verdacht eines Gesetzverstoßes die Kundendaten an die Unterhaltungsindustrie weitergeben müssen und dem User die Internetverbindung kappen würden. Doch nur ein Teil dieser Befürchtungen entspricht der Wahrheit.
Drohen Youtube und Twitter das aus?
Fakt ist: Wenn alle Videos gelöscht werden, bei denen die Unterhaltungsindustrie Ansprüche geltend machen könnte, wären Plattformen wie Youtube undenkbar. Wenn die Verlinkung eines Artikels erst auf seinen Wahrheitsgehalt überprüft werden muss, würde es Twitter bald nicht mehr geben. Doch das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (Acta) würde bei Inkrafttreten die deutsche Gesetzeslage nicht wesentlich verändern. Zu diesem Schluss kommt der Kölner Medienanwalt Christian Solmecke, der das Abkommen analysiert hat. Allerdings lasse das Abkommen den Staaten Freiraum, Internetnutzer künftig zu überwachen und zu kontrollieren. „Acta ermöglicht den Staaten alle Möglichkeiten. Da die Formulierungen sehr schwammig sind, lässt sich dort viel hinein interpretieren“, sagt Solmecke.
So könnten Internetanbieter künftig verpflichtet werden, die Kontaktdaten von Usern bei einem Anfangsverdacht weiterzugeben. In Artikel 27 I,II werden in einer Fußnote mögliche „Rechtsmittel gegen Internetprovider“ angesprochen. Der Klartext: Sollte beispielsweise die Musikindustrie einen Anfangsverdacht gegen einen Internetuser haben, dass dieser illegal Musik heruntergeladen hat, könnte der Internetanbieter aufgefordert werden, die Kontaktdaten des Users weiterzugeben, um gerichtlich gegen ihn vorzugehen. „Das ist in begrenzter Form bereits heute der Fall“ sagt Solmecke. „Schließlich sind die Provider befugt, die Daten der Nutzer aus technischen Gründen sieben Tage lang zu speichern. Allerdings könnte mit Acta eine Rechtsverletzer-Datenbank nötig werden – ein Schritt, der gleich in mehrfacher Hinsicht mit dem Grundgesetz kollidieren würde.
“Acta legt die Regulierung der Meinungsfreiheit in die Hände privater Unternehmen”
Der zweite Teil der Acta-Vereinbarung gilt der Prävention von Straftaten im Internet. In Artikel 27, III verpflichten sich die Teilnehmerländer darauf hinzuwirken, dass die Provider zu Gunsten der Rechteinhaber „mitarbeiten“. Sprich: Die Unterzeichnerstaaten müssten Internetprovider auffordern, mit der Film- und Musikindustrie Verträge abzuschließen, in denen Sperren, Filter und Leitungsüberwachungen installiert werden, damit User sich gar nicht erst auf illegalen Pfaden im Internet bewegen können. „Damit legt Acta die Regulierung der Meinungsfreiheit in die Hände privater Unternehmen“, kritisiert Markus Beckedahl von der Plattform Digitale Gesellschaft. Schließlich kämen entsprechende Maßnahmen der Provider einer Zensur gleich – und der Internetanbieter würde zum Hilfssheriff. Ein Horrorszenario für jeden Blogger. „Die Meinungsfreiheit würde eingeschränkt werden, Blogs, Magazine, ganze Portale würden verschwinden“, sagt Blogger Marcel Winatschek.
Doch wer glaubt, das Handelsabkommen betreffe nur das Internet, irrt sich. Die Hilfsorganisation „Ärzte ohne Grenzen“ wehrt sich ebenfalls gegen Acta – aus einem ganz anderen Grund: Das Abkommen richtet sich auch gegen Raubkopien in der realen Welt. Produktfälschungen sollen häufiger kontrolliert und in allen Teilnehmerstaaten einheitlich geahndet werden. Davon betroffen wären auch sogenannte Generika, preisgünstige Nachahmerpräparate, mit denen in den Entwicklungsländern Aids behandelt wird. Generika könnten mit Acta der Produktpiraterie zugeordnet werden, wenn beispielsweise das Ettikett ähnlich dem des Originalproduktes ist. „80 Prozent der Medikamente, die wir verwenden, werden in Indien produziert. Nun will die Europäische Kommission den Hahn zudrehen“, heißt es in einem Aufruf der Hilfsorganisation.
Ob das Abkommen tatsächlich umgesetzt wird oder auf der Zielgeraden doch noch gestoppt wird, ist unklar. Am Mittwoch soll im Außenhandelsausschuss des EU-Parlaments über Acta erneut diskutiert werden. In Brüssel arbeitet man aber auch bereits an Plan B: Die Neuauflage der Direktive zur Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte (IPRED) könnte beinhalten, was bei Acta derzeit auf Widerstand stößt: Provider sollen einschreiten, wenn ihre Kunden verdächtig sind, etwas Illegales zu tun. Sie sollen abmahnen und sperren.
Demonstrationen in 50 deutschen Städten
Am heutigen Samstag sind darum erneut in mehr als 50 deutschen Städten Proteste angekündigt. Das Ziel der Demonstranten: Anstelle das Internetuser mit rechtlichen Strukturen von vorgestern zu kriminalisieren, sollte besser das Urheberrecht reformiert werden. „Dass man von tollen neuen Filmen liest, diese dann aber über Monate nicht legal erwerben kann, ist nicht nur die dämlichste aller Zumutungen der Filmindustrie, sondern auch entgangener Umsatz“, schreibt Deutschlands bekanntester Blogger Sascha Lobo.
Tatsächlich hinken die Film- und Musikindustrie den aktuellen Entwicklungen des Internets Zeit hinterher. Hierzulande, wo sich die gebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen Sender eine juristische Schlacht mit den Zeitungsverlegern um die Nachrichten-Hoheit im Netz liefern, spitzt sich das Problem zu. Die vor einem Jahr gegründete „Content Allianz“ aus Film- und Fernsehindustrie, dem Buchhandel sowie Gema, ARD und ZDF wird nicht müde zu betonen, wie wichtig Acta für die beteiligten Unternehmen sei. Medienkritiker und Blogger Stefan Niggemeier kommentierte die kürzlich herausgegebene Pressemitteilung der Content Allianz als „Versuch, sich vor dem Ertrinken zu bewahren, in dem sie sich gegenseitig umklammern und das Wasser beschimpfen.“
Die Kernfrage lautet schließlich: Bezahlt jemand für Kulturprodukte im Internet? Anstatt den freien Zugang zu Informationen zu beschränken, müssten neue Verkaufsstrategien und Vertriebsangebote im Internet geschaffen werden, so die Argumentation der Acta-Gegner. Die juristisch einzige Möglichkeit in einem Rechtsstaat bleibt schließlich, bis zu einer umfassenden Klärung der Rechtslage die Bürgerrechte über Besitzansprüche zu stellen. Und damit den freien Zugang zum Internet gegenüber Einahmequellen der Unterhaltungsindustrie höherzustellen.
Als Lösung wird immer wieder ein Vorschlag genannt: Die Einführung einer Pauschale für die Internetnutzung ähnlich der bisherigen Leermedienababe. Wer heute eine Musik-CD kauft, zahlt dabei bereits einen pauschalen Centbetrag als Lizenzgebühr für die eventuelle Anfertigung legaler Privatkopien. Eine ähnliche Pauschale, die nach übertragenem Datenvolumen abgerechnet würde, halten Experten auch als Regelung für Lizenzgebühren für kulturelle Inhalte im Internet möglich. Sicherlich nicht ohne Protest der Blogger.
via RP Plus: Das freie Internet ist in Gefahr | RP ONLINE.
March 1, 2012 at 5:41 pm · Filed under Uncategorized and tagged: ausbeutung, copyright, datenschutz, gesellschaft, google, internet, konsum, privatsphäre, social network, technik, technologie, vermarktung
Am Donnerstag, 1. März, ändert Google seine Datenschutzbestimmungen.
Für die kostenlosen Onlinedienste wie etwa den Fotodienst Picasa, den Kartendienst Google Maps, das soziale Netzwerk G+ oder auch Youtube sollen künftig dieselben Datenschutzbestimmungen gelten.
Diese waren bislang getrennt und unterschiedlich – rund 60 verschiedene Datenschutzbestimmungen werden zusammengefasst. Gleichzeitig sollen die Nutzer künftig nur noch ein Konto über alle Dienste hinweg besitzen.
Wie sinnvoll ist das? Was bezweckt Google damit? Antworten darauf liefert Googles oberste Privacy-Verantwortliche, Alma Whitten, schweizweit exklusiv für Tagesanzeiger.ch/Newsnet. Den Text dazu gibt es hier.
Sind Googles Datenschutzbekenntnisse aber vielleicht nur Schall und Rauch? Rechts finden Sie die Replik von Hanspeter Thür, dem obersten Schweizer Datenschutzbeauftragten.
So lässt sich die Privatsphäre schützen Die oberste Regel im Umgang mit Datensammlern lautet: Seien Sie sparsam mit den Informationen, die Sie von sich preisgeben. Egal ob Kontaktinformationen, Bilder oder Hobbys – denken Sie immer daran, dass sich Daten nur schwierig aus dem Internet entfernen lassen.
Sei es auf Facebook, Google+ oder anderen Diensten: Schaffen Sie sich einen Überblick über die Privatsphäre-Optionen. Wollen Sie etwa verhindern, dass Ihr Facebook-Profil bei einer Google-Suche gefunden werden kann, können Sie das bei Facebook in den Optionen unter der Privatsphäre-Rubrik «Anwendungen und Webseiten» ausschalten. Unter «Funktionsweise von Markierungen» lässt sich zudem die automatische Gesichtserkennung deaktivieren.
Möchten Sie verhindern, dass ein einzelner Internetkonzern zu viele Daten über Sie sammelt, informieren Sie sich über Alternativen. Die Gefahr des Missbrauchs sinkt, wenn sich Ihre Nutzerdaten auf mehrere Unternehmen aufteilen. Statt neben Google+ und G-Mail auch noch die personifizierte Google-Suche zu verwenden, nutzen Sie zum Beispiel Scroogle, Bing oder DuckDuckGo. (cze)
Mit der nach eigenen Angaben grössten Kommunikationsoffensive in der Geschichte des Unternehmens preist Google (GOOG 621.51 0.53%) seine neuen Datenschutzbestimmungen in den höchsten Tönen: Der Nutzer werde von diesen Änderungen nur profitieren, weil ihm die Verknüpfung der Daten zahlreiche neue Möglichkeiten und Vereinfachung biete.
Dabei verschweigt Google, dass diese neuen Möglichkeiten in erster Linie der Werbewirtschaft dienen und der Firma eine bessere Vermarktung ihrer Nutzer bringt, die gezielter beworben werden können. Datenschutzbedenken werden zurückgewiesen, mit der Begründung, dass durch die Verknüpfung der Dienste ja keine neuen Informationen gesammelt würden.
Aussagekräftige neue Personenprofile
Das sehe ich anders. Mit der Zusammenführung der Nutzerdaten können sehr aussagekräftige neue Personenprofile entstehen, die detailliert Auskunft geben über Merkmale wie Interessen, Tätigkeiten, Freundes- und Bekanntenkreis, Charakter, Vorlieben und vieles mehr.
Berücksichtigt man, dass Google inzwischen gegen 70 Dienste anbietet, kommt von seinen Nutzern eine gewaltige Datenmenge zusammen. Auch wenn Google beteuert, die Daten nicht weiterzugeben, ist eine solch umfangreiche Datensammlung für die betroffenen Personen heikel, denn Datenpannen, Missbrauch, Hackerangriffe oder Zugriffe durch Behörden auf die Datenbanken können nicht ausgeschlossen werden.
Nutzer verlieren die Wahlfreiheit
Trotz der aufwendigen Informationskampagne bleiben noch zahlreiche Fragen zur Bearbeitung der Nutzerdaten durch das Unternehmen offen: So ist unter anderem unklar, wie die Daten genau verknüpft und ausgewertet werden. Problematisch ist ebenfalls, dass die Userin und der User der Verknüpfung ihrer Daten nicht widersprechen können, was ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung einschränkt. Google bietet zwar verschiedene Funktionen wie das Dashboard an, mit denen man eine gewisse Kontrolle über die angehäuften Daten erhält. Dazu müssen die Nutzer aber von sich aus tätig werden.
Privacy by design!
Dabei sollte es eigentlich umgekehrt sein: Die Grundeinstellungen von Internetdiensten sollten so gewählt sein, dass sie einen grösstmöglichen Schutz der Privatsphäre gewährleisten und dass aktiv werden muss, wer darauf verzichten will. Privacy by design heisst die Lösung eines verantwortungsvollen Datenschutzes im Zeitalter einer dramatischen technischen Entwicklung. Das fordert übrigens auch die Europäische Union, die über eine neue Privacy-Richtlinie die Rechte der Internetnutzer stärken will. Nach wie vor nimmt Google die Anliegen der europäischen Datenschutzbehörden aber nicht ernst und mokiert sich über viel zu restriktive Gesetze.
Kritik auch aus den USA
Inzwischen ist aber der Widerstand gegen Googles neue Datenschutzbestimmungen auch in den USA angekommen, wo der Datenschutz traditionell einen geringeren Stellenwert hat. So hat die Nationale Vereinigung der Staatsanwälte letzte Woche in einem Schreiben an den Konzern dessen neue Privacy-Policy kritisiert, nachdem ihm bereits die Konsumentenschutzorganisation Epic ungenügende Transparenz vorgeworfen hatte.
Dazu passt auch, dass die Datenschutzbeauftragten weltweit erst wenige Tage vor dem Gang an die Öffentlichkeit über die bevorstehenden Änderungen informiert wurden. Und die Gruppe der europäischen Datenschutzbeauftragten fand mit ihrer Bitte, mit der Umsetzung zwecks vertiefter Abklärungen noch zuzuwarten, kein Gehör. Da liegt der Verdacht nahe, dass es sich beim «Bekenntnis zum Datenschutz» in erster Linie um ein Lippenbekenntnis handelt. (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)
Erstellt: 01.03.2012, 16:03 Uhr
via «Google verschweigt, dass es um eine bessere Vermarktung der Nutzer geht» – News Digital: Internet – tagesanzeiger.ch.
March 1, 2012 at 5:35 pm · Filed under Uncategorized and tagged: ACTA, antiterror, arbeiterkammer, atenschutz, österreich, überwachung, datenschutz, freiheit, internet, meinungsfreiheit, netz, news, privatsphäre, system, technologie, UN, urheberrechtd, wien, zensur, zivilgesellscahft
Brüssel.Warschau.Wien. EU-Handelskommissar Karel De Gucht hat das ACTA-Abkommen zum Schutz geistigen Eigentums entschieden verteidigt. “Die Alptraum-Vorstellung dieses Abkommens, die einige in den Raum stellen, gründet nicht in der Realität”, sagte er am Mittwochabend in Brüssel vor dem Handelsausschuss des EU-Parlaments. Am gleichen Tag hatte das EU-Parlament eine von 2,5 Millionen Menschen unterzeichnete Petition gegen ACTA entgegen genommen.
ACTA werde die Rechtslage in Europa nicht ändern, sagte De Gucht. Bestehende Gesetze zur Durchsetzung geistigen Eigentums seien nicht berührt. Er verteidigte das umstrittene Abkommen auch gegen den Vorwurf der Intransparenz: “Das (EU-)Parlament wurde während des gesamten Verhandlung vollständig über den Prozess informiert.”
Das öffentliche Interesse an ACTA lobte De Gucht als gesund. Er fügte aber hinzu, er sei zeitweise enttäuscht gewesen über den “Mangel an sachlicher Genauigkeit”. Ziel müsse es sein, die Bevölkerung über das Abkommen aufzuklären, “wirkliche Ängste” auszuräumen und Missverständnisse zu beseitigen.
Gegner sehen die Freiheit des Internets durch das internationale Abkommen gefährdet. Nachdem die EU-Kommission es zur Prüfung an den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg gegeben hatte, liegt das
Polnische Rechtsexperten einig: ACTA verfassungswidrig
Polens Verfassungsrechtler sind sich einig: das internationale Abkommen gegen Produktpiraterie im Internet und Urheberrechtsverletzungen, ACTA (Anti-Counterfeiting Trade Agreement), ist unvereinbar mit der polnischen Verfassung, berichtete am Mittwoch die Tageszeitung “Dziennik Gazeta Prawna”. Sie betonen, dass der Widerspruch das Wesen des Grundgesetzes betrifft, und zwar die Garantien des demokratischen Rechtsstaates. Die Experten sind der Auffassung, dass ACTA sich vor allem um die Interesse der Urheberechtsinhaber kümmert, und das Recht auf Verteidigung derjenigen, die im Verdacht stehen, die Rechte zu verletzten, beschränkt.
Die Experten hatten das Dokument im Auftrag des Büros für Analysen im Parlament untersucht. Nach dem Rechtsgutachten von Verfassungsrechtler Ryszard Piotrowski steht das Dokument völlig im Gegensatz zum polnischen Recht. Ähnliche Schlussfolgerungen beinhaltet das Gutachten von Boguslaw Banaszak, der auf Gefahren hinweist, die mit der Ratifizierung des Abkommens verbunden sind, und zwar der Mangel an Verfahrensgarantien der Achtung der individuellen Rechte auf Schutz der persönlichen Daten und Verletzung der Regeln zur Gewährleistung des Rechts auf Verteidigung. “ACTA gibt Anlass zur Sorge über den möglichen Missbrauch des Rechts auf Zugang zu persönlichen Daten von Personen, die im Verdacht stehen, Urheberrechte zu verletzen”, erklärte gegenüber der Zeitung die Gesetzgebungsexpertin aus dem Analysenbüro des Parlaments Ewa Wojnarska-Krajewska.
via Diskussion um Acta neu entflammt – AK fordert Einbeziehung der Zivilgesellschaft – Wiener Zeitung Online.
March 1, 2012 at 4:17 pm · Filed under Uncategorized and tagged: ACTA, antiterror, atenschutz, überwachung, freiheit, internet, meinungsfreiheit, netz, privatsphäre, system, technologie, UN, urheberrechtd, zensur
Der Menschenrechtsrat der UN hat am Mittwoch erstmals über freie Meinungsäußerung im Internet diskutiert. Dabei warnte die Hochkommissarin für Menschenrechte der Vereinten Nationen, Navanethem Pillay, davor, Inhalte im Inernet können zunehmend gefiltert und gesperrt werden. Der Verlust staatlicher Informationsmonopole könne in vielen Ländern zu immer mehr Netz-Restriktionen führen. Während viele Regierungen die von Schweden initiierte Diskussion ausdrücklich lobten, brachten die Regierungsvertreter aus Kuba, Russland, Weißrussland und China ihren Unmut über das Thema zum Ausdruck, indem sie die Sitzung mit Geschäftsordnungsanträgen torpedierten.
Pillay kritisierte, dass die nationale Sicherheit, der Kampf gegen den Terrorismus, aber auch den Schutz des geistigen Eigentums zunehmend als Vorwand missbraucht werde, um Grundrechte im Netz einzuschränken. Die Sicherheit der Bürger und deren Schutz vor Kriminalität seien zentral. Doch Methoden, Verbrecher im Netz aufzuspüren und auszuforschen, würden zunehmend auch gegen Blogger und Aktivisten eingesetzt. Ausdrücklich warnte die Hochkommissarin vor erdrückenden Auflagen und Haftungsregeln für Service Provider.
Frank la Rue, UN-Sonderberichterstatter für das Recht auf freie Meinungsäußerung und Autor eines aufsehenerregenden Berichts zu Verletzungen des einschlägigen Artikels 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, forderte eine “Entkriminalisierung des Internets”. Vor allem über das Instrument des Strafrechts würden die Grundrechte im Netz angegriffen: “Es wird ziemlich schwer, Urheberrechte zu verteidigen, wenn sich die Menschen dadurch in ihrem Grundrecht auf Informations- und Meinungsfreiheit verletzt fühlen.”
“Machen Sie uns nicht zu Zensoren”, rief William Echikson, Chef für den Bereich “Free Expression, External Relations, Communications and Public Affairs” bei Google den Delegierten des Menschenrechtsrates zu. Echikson sprach von 40 Ländern, in denen gefiltert und blockiert werde. Norwegens Vertreterin sprach gar von 60 Ländern.
Vertreter der EU und der USA verlangten insbesondere eine stärkere Auseinandersetzung mit der Rolle privater Unternehmen. Diese dürften nicht zu Komplizen werden, so die Vertreterin der USA. Die Niederlande verwiesen auf die Initiative der EU, die Ausfuhr von Softwaretools oder Diensten klassischen Dual-Use-Exportkontrollen zu unterziehen. Eine Doppelmoral in Bezug auf die Freiheit im Netz warf Kubas Vertreter den USA vor. Das zeige der Fall Wikileaks und Bradley Manning.
Offen beschrieb der brasilianische Internet-Governance-Experte Carlos Alfonso die Widersprüchlichkeit seiner Regierung bei diesem Thema: Während einerseits der brasilianische Kongress einen Rechtekatalog für das Internet vorbereite – in dem etwa das Recht auf Zugang zu Infrastruktur und Information, aber auch das Prinzip Netzneutralität verbrieft werden sollen –, arbeite die Verwaltung gleichzeitig an zahlreichen Einzelverordnungen, die diesen Prinzipien zuwiderliefen.
Wenige Ideen wurden dazu geäußert, wie die UN das Problem zunehmender Einschränkungen von Grundrechten im Netz angehen können. Neue internationale Verträge sind laut La Rue nicht notwendig, denn Grundrechte und auch die Bedingungen für deren Einschränkung seien in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte klar definiert. Anriette Esterhuysen, Chefin der Association for Progressive Communications (APC), empfahl, die Durchsetzung der bestehenden Rechte zu forcieren, etwa indem die Mitgliedsländer regelmäßig überprüft würden. (Monika Ermert) / (jub)
via heise online | UN streiten über Freiheit im Internet.
March 1, 2012 at 2:37 pm · Filed under Uncategorized and tagged: ACTA, copyright, datenschutz, EU, EU Parlament, europa, Facebook, grundrecht, information, internet, kommunikation, leben, meinungsfreiheit, menschen, netz, parlament, Persönlichkeitsschutz, petition, privatsphäre, recht, social network, technik, technologie
27-02-2012 – 16:52
Mehr als 2,4 Millionen Menschen haben eine Petition gegen das Anti-Piraterieabkommen ACTA unterschrieben, die am 28. Februar im EU-Parlament eingereicht wird. Die Unterstützer der Petition fürchten, ACTA könnte die Meinungsfreiheit im Internet beschneiden. Der Petitionsausschuss kann nun entweder einen Bericht zur Abstimmung in der Plenartagung des EU-Parlaments vorbereiten oder die EU-Kommission auffordern, auf die Einwände der Bürger einzugehen.
In einem knappen Monat sammelte die US-amerikanische Internet-Plattform Avaaz mehr als 2,4 Millionen Online-Unterschriften gegen das Anti-Piraterieabkommen ACTA. Am Dienstag (28.02.2012, 12:30 Uhr) werden die Unterschriften dem Petitionsausschuss des EU-Parlaments überreicht.
Der Petitionsausschuss wird die Eingabe prüfen und entscheiden, ob sie angenommen werden kann. Die Überprüfung dauert normalerweise ein bis zwei Monate, kann in Ausnahmefällen aber schneller erfolgen. Abgelehnt werden Petitionen beispielsweise, wenn sie nicht unter die Kompetenzen der EU fallen. Erminia Mazzoni, die Vorsitzende des Petitionsausschusses, sagte, sie halte es für die Pflicht der Abgeordneten, in Krisenzeiten zu beweisen, dass die EU auf die Sorgen der Bürger reagiert.
Folgen der Petition
ACTA werde nun im Europäischen Parlament genauestens untersucht, erklärte Mazzoni vor der Übergabe der Petition. Es komme nun darauf an, Freiheit im Internet und den Kampf gegen Produktpiraterie zu verbinden, sagte sie.
Der Petitionsausschuss hat keine rechtlichen Vollmachten und versucht daher, Probleme außergerichtlich und in Zusammenarbeit mit lokalen oder nationalen Behörden zu lösen. Akzeptiert der Ausschuss die Petition, können die Abgeordneten auch die EU-Kommission um eine Einschätzung der Vereinbarkeit von ACTA mit EU-Recht bitten. Die EU-Kommission hat dahingehend bereits eine Anfrage an den Europäischen Gerichtshof gestellt.
Der Petitionsausschuss kann auch andere relevante Ausschüsse des EU-Parlaments einbeziehen. In besonders schwerwiegenden Fällen kann der Petitionsausschuss auch dem Plenum des Parlaments einen ausführlichen Bericht zur Abstimmung vorlegen.
Warum eine Petition gegen ACTA?
Das Anti-Piraterieabkommen ACTA soll Urheberrechte international besser schützen. Kritiker befürchten aber, dass dadurch Verbraucherrechte zugunsten weniger Großunternehmen eingeschränkt werden. Auch gefährde die Anwendung der ACTA-Regeln im Internet Meinungsfreiheit und andere Grundrechte.
Das EU-Parlament steht derzeit im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses, da ACTA nur mit Zustimmung der EU-Abgeordneten rechtskräftig wird.
REF : 20120223STO39230
via EU-Parlament erhält 2,4 Millionen Unterschriften gegen ACTA.
March 1, 2012 at 12:50 pm · Filed under Uncategorized and tagged: abstimmung, ACTA, ACTA · Allgemein · Ökonomie, adACTA, aktion, anonymous, Anti-ACTA Demos am 25. Februar, Anti-Counterfeiting Trade Agreement, ARD, österreich, überwachung, bill, cesnsorship, Content Allianz, control, cordis, democracy, demokratisch, demonstration, Deutsche Content Allianz, europa, europäische kommission, europe, FP7, freizeit, GEMA, gesellschaft, gesetz, gestze, GFZ, grüne, hack, INDECT, Information Technology, international, internet, IPRED, IPRED2, kommunikation, kontrolle, Kontrollmechanismus, law, leben, Mafia, medienmitteilung, menschen, news, panorama, parlament, patent, piraten, piratenpartei, piratenpartei österreich, polen, Politik, polizeistaat, PPÖ, privatisierung, protest, SPIO, spy, steuer, stoppACTA, system, technik, technologie, telekommunikation, Termin, TTP ·, undemokratisch, VPRT, WATCH, ZDF
Posted by Blog Recehan / On : 12:28 AM/ Thank you for visiting my small blog here. If you wanted to discuss or have the question around this article, please
comment here.
In the wake of a public outcry against internet regulation bills such as SOPA and PIPA, representatives of the EU have signed a new and far more threatening legislation yesterday in Tokyo. Spearheaded by the governments of the United States and Japan and constructed largely in the absence of public awareness, the measures of the Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) dramatically alter currentinternational legal framework, while introducing the first substantial processes of global internet governance. With complete contempt towards the democratic process, the negotiations of the treaty were exclusively held between industry representatives and government officials, while excluding elected representatives and members of the press from their hearings.
Under the guise of protecting intellectual property rights, the treaty introduces measures that would allow the private sector to enforce sweeping central authority over internet content. The ACTA abolishes all legal oversight involving the removal of content and allows copyright holders to force ISPs to remove material from the internet, something that presently requires a court order. ISPs would then be faced with legal liabilities if they chose not to remove content. Theoretically, personal blogs can be removed for using company logos without permission or simply linking to copy written material; users could be criminalized, barred from accessing the internet and even imprisoned for sharing copyrighted material. Ultimately, these implications would be starkly detrimental toward the internet as a medium for free speech.
The Obama Administration subverted the legal necessity of allowing to US Senate to ratify the treaty by unconstitutionally declaring it an “executive agreement” before the President promptly signed it on October 1st, 2011. As a touted constitutional lawyer, Barack Obama is fully aware that Article 1, Section 8 of the US Constitution, mandates Congress in dealing with issues of intellectual property, thus voiding the capacity for the President to issue an executive agreement. The White House refused to even disclose details about the legislation to elected officials and civil libertarians over concern that doing so may incur “damage to the national security.” While some may hang off every word of his sorely insincere speeches and still be fixated by the promises of hope offered by brand-Obama, his administration has trampled the constitution and introduced the most comprehensive authoritarian legislation in America’s history.
ACTA would allow companies from any participating country (which include EU member states, the United States, Canada, Mexico, Australia, New Zealand, Japan, South Korea, Singapore and Morocco) to shut down websites without any explanation. Hypothetically, nothing could prevent private Singaporean companies from promptly taking down American websites that oppose the Singapore Air Force conducting war games on US soil, such as those conducted in December 2011. By operating outside normal judicial framework, exporting US copyright law to the rest of the world and mandating private corporations to conduct surveillance on their users, all prerequisites of democracy, transparency and self-expression are an afterthought.
The further monopolization of the existing resources of communication, exchange and expression is ever present in the form of deceptive new articles of legislation that unanimously call for the implementation of the same austere censorship measures. Even if the ACTA treaty is not implemented, the Trans-Pacific Partnership Agreement (TTP) between Australia, Brunei, Chile, Malaysia, New Zealand, Peru, Vietnam and the United States offers more extensive intellectual property regulations. Leaked documents prepared by the U.S.
Business Coalition (which have been reportedly drafted by the Pharmaceutical Research and Manufactures of America, the US Chamber of Commerce, and the Motion Picture Association of America) report that in addition to ACTA-style legislation, the TTP will impose fines on non-compliant entities and work to extend the general period of copy write terms on individual products.
Under the sweeping regulations of the Trans-Pacific Partnership, individual infringers will be criminalized and sentenced with the same severity as large-scale offenders. Within the United States, the recently announced Online Protection and Enforcement of Digital Trade (OPEN) H.R. 3782 regulation seeks to install policies largely identical to SOPA and PIPA. The Obama administration is also working towards an Internet ID program, which may be mandatory for American citizens and required when renewing passports, obtaining federal licenses, or applying for social security. Spreading these dangerous measures to other countries participating in these treaties would necessitate a binding obligation on the US to retain these policies, averting any chance of reform.
The ACTA will become law once it is formally ratified and cleared by the European Parliament in June. By petitioning members of the European parliament and educating others about the potential dangers imposed by this legislation, there is a chance of the treaty being rejected. Upon closer examination of the human condition with all of its inequalities, food insecurity and dire social issues, our governments have lost their legitimacy for giving such unwarranted priority to fighting copyright infringement on behalf of lobbyists from the pharmaceutical and entertainment industries. The existence of ACTA is a clear statement that surveillance, regulations and securing further corporate centralization dwarfs any constructive shift towards stimulating human innovation and self-sufficient technologies.
When former US National Security Advisor and Trilateral Commission co-founder, Zbigniew Brzezinski spoke before the Council on Foreign Relations in 2010, he warned of a global political awakening beginning to take place. Technology such as file sharing, blogging, and open source software has the potential to undermine the oligarchical governing interests seeking to centrally control our society and enforce the population into being entirely dependent on their commodities. The following excerpt from Brzezinski’s book Between Two Ages: America’s Role in the Technetronic Era, provides invaluable insight into the world being brought in; “The technetronic era involves the gradual appearance of a more controlled society. Such a society would be dominated by an elite, unrestrained by traditional values. Soon it will be possible to assert almost continuous surveillance over every citizen and maintain up-to-date complete files containing even the most personal information about the citizen. These files will be subject to instantaneous retrieval by the authorities.”
at 12:28 AM
via ACTA: The Corporate Usurpation of the Internet.
February 23, 2012 at 5:57 pm · Filed under Uncategorized and tagged: österreich, protest, INDECT, griechenland, demokratie, democracy, europa, überwachung, internet, piraten, WATCH, system, control, polen, polizeistaat, technologie, ACTA, demonstration, kontrolle, piratenpartei, gesellschaft, FP7, cordis, aktion, gesetz, Politik, parlament, menschen, leben, law, technik, patent, freizeit, international, cesnsorship, news, Termin, privatisierung, grüne, panorama, anonymous, IPRED, hack, telekommunikation, kommunikation, bill, spy, Information Technology, Mafia, TTP ·, Content Allianz, GEMA, ARD, ZDF, GFZ, SPIO, VPRT, IPRED2, abstimmung, adACTA, PPÖ, gestze, medienmitteilung, stoppACTA, Anti-ACTA Demos am 25. Februar, Anti-Counterfeiting Trade Agreement, piratenpartei österreich, ACTA · Allgemein · Ökonomie, demokratisch, undemokratisch, europäische kommission, lobby control
Von output | Veröffentlicht am: Februar 23, 2012
Medienmitteilung der Piratenpartei Österreichs
ACTA-Rückzieher ist nicht genug – Jetzt geht es gegen den gläsernen Menschen – Internationale Demos für die persönliche Freiheit in der EU werden fortgesetzt
Die Piratenpartei Österreichs (PPÖ) hat am Donnerstag die Zuweisung des Anti Counterfeit Trading Act (ACTA) zur Überprüfung an den EU Gerichtshof (EUGH) nach europaweiten Protesten gegen das im Copyright-Mäntelchen verhüllte Zensurgesetz begrüsst. Die Taktik der EU-Kommission, mit der ACTA zumindest für ein bis zwei Jahre verzögert wird, ist aber nicht das Ende dieses lebensgefährlichen Vertrags, der kranken Menschen in weniger entwickelten Ländern den Zugang zu Generika-Medikamenten verunmöglicht und die Informationsweitergabe im Internet kriminalisiert.
Nach Rechts-Meinung der PPÖ kann ACTA nur komplett abgeblasen werden, da das EU-Recht nur eine Bestätigung oder Zurückweisung wegen menschenrechtlicher Bedenken zulässt. „Nachverhandeln ist nicht mehr möglich. Entweder kommt ACTA zu 100 Prozent oder es kommt nicht“, sagte PPÖ-Bundesvorstand Patryk Kopaczynski.
Kopaczynski sieht sich durch den raschen Rückzieher sowohl der österreichischen Bundesregierung als auch der EU-Kommission darin bestätigt, dass der einfache EU-Bürger sehr wohl mit seinem Protest etwas bewirken kann: „Zuerst sagte die EU-Kommission, unsere Argumente seien dumm, dann fand sie die Proteste undemokratisch und jetzt weist sie es dem EUGH zu. Das ist eindeutig ein grosser Erfolg für die internationale Allianz der europäischen Piratenparteien und alle beteiligten Kräfte, den wir am Samstag bei der Demo entsprechend kommunizieren werden.“
ACTA abgewehrt – Jetzt kommt die Bürgerinformation zum Überwachungs-Europa
Die Piratenpartei, die Grünen, die JuSos und etliche weitere Organisationen werden daher bei der für Samstag, den 25. Februar, angekündigten Gross-Demonstrationen in Wien, Graz und Salzburg beginnen, die österreichische Bevölkerung über die nächsten Schritte der EU zum totalitären Überwachungs-Europa zu informieren.
Die Proteste sind schon jetzt als Erfolg zu werten. „Erstmals haben sich Hunderttausende Europäer erfolgreich gegen ein Gesetz aus Brüssel gewehrt“, sagte Kopaczynski.
Fluggast-Datenweitergabe an US-Heimatschutzministerium DHS
Denn in der EU kommt jetzt ein Schlag gegen die Privatsphäre nach dem anderen.
Der fraktionslose österreichische EU-Abgeordnete Martin Ehrenhauser weist dabei auf das Fluggastdatenabkommen (PNR) mit den USA hin, über das der Innenausschuss des EU-Parlaments bereits Ende März abstimmen wird. Das PNR-Abkommen sieht die Weitergabe von Dutzenden Datensätzen an die US-Heimatschutzministerium DHS (Department of Homeland Security) vor, die dort 15 Jahre lang gespeichert werden und unter anderem für den Grenzschutz ausgewertet werden. „Diese Maßnahme stellt einen unverhältnismässigen Eingriff in die Privatsphäre der EU-Bürger dar. Die anlasslose Rasterfahndung in der Luft ist abzulehnen,“ sagte Ehrenhauser.
VDS macht ab 1. April alle Österreicher zu gläsernen Menschen
Für die PPÖ ist es wiederum vordringlich, jetzt alle Menschen darauf aufmerksam zu machen, dass das Ende 2007 überfallsartig von der schwarz-blauen Koalition unter der Ägide des unter Korruptionsverdachts stehenden Ex-Innenministers Ernst Strasser eingeführte Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung (VDS) ab 1. April alle Österreicher zu gläsernen Menschen macht.
Im Rahmen von VDS werden künftig alle Kommunikations- und Standortdaten aller österreichischen Einwohner 6 Monate lang gespeichert. Die Piratenpartei beginnt daher am Samstag mit einer Informationswelle zu VDS, mit dem de facto künftig alle Österreicher unter Generalverdacht stehen. Dieses Gesetz steht in krassem Gegensatz zum heimischen Amtsgeheimnis, das Ursache für die Korruptions-Auswüchse in Österreich ist.
Kopaczynski sagte dazu: „Die täglich bekannt werdenden Skandale in Österreich sind ja nur unter dem Mantel des Amtsgeheimnisses möglich, wodurch Lobbyisten und Beamte vor unangenehmen Nachfragen geschützt sind.“
Die totalitäre VDS und die sich ausbreitende Geheimhaltung offizieller Vorgänge im Staatsapparat werden auch zentrale Themen bei der kommenden PPÖ-Bundesgeneralversammlung am 1. April in Wien sein.
Samstags-Demo: Bereits mehr Teilnahmezusagen als am 11. Februar
Auf der Facebook-Seite Stopp-ACTA gibt es bisher 5.800 Teilnahmezusagen für die am Samstag ab 14 Uhr vom Christian-Broda-Platz über die Mariahilfer Strasse zum Parlament ziehende Demo und damit mehr als bei den bundesweiten Demonstrationen am 11. Februar. Weitere 3.400 Aktivisten haben Ihr Interesse bekundet. Nach zweistelligen Minusgraden am 11. Februar hofft die PPÖ, dass Temperaturen über 10 Grad plus die Demo zu einem weiteren Erfolg der entstehenden österreichischen Demokratie-Allianz werden lassen.
DJ MikMok da Groove wird mit de-eskalierendem Sound dafür sorgen, dass der Protestzug erneut zu einem Symbol für die friedliche Protestbewegung der PPÖ und ihrer Themen-Partner wird.
Piratenpartei Österreichs (PPÖ)
Rückfragehinweis: Toni Straka, Bundesmediensprecher
Email: toni.straka@piratenpartei.at
Tel.: +43 676 696 6664
Twitter: PiratenOE
via MM der PPÖ – ACTA Rückzieher ist nicht genug, 23.02.2012.
February 23, 2012 at 5:26 pm · Filed under Uncategorized and tagged: abstimmung, ACTA, ACTA · Allgemein · Ökonomie, adACTA, aktion, anonymous, Anti-ACTA Demos am 25. Februar, Anti-Counterfeiting Trade Agreement, ARD, österreich, überwachung, bill, cesnsorship, Content Allianz, control, cordis, democracy, demokratie, demokratisch, demonstration, europa, europäische kommission, FP7, freizeit, GEMA, gesellschaft, gesetz, gestze, GFZ, grüne, griechenland, hack, INDECT, Information Technology, international, internet, IPRED, IPRED2, kommunikation, kontrolle, law, leben, lobby control, Mafia, medienmitteilung, menschen, news, panorama, parlament, patent, piraten, piratenpartei, piratenpartei österreich, polen, Politik, polizeistaat, PPÖ, privatisierung, protest, SPIO, spy, stoppACTA, system, technik, technologie, telekommunikation, Termin, TTP ·, undemokratisch, VPRT, WATCH, ZDF
Mittwoch, 22. Februar 2012, 21.55 – 22.10 Uhr .
zum Video
Die EU fördert ein Forschungsprojekt, das George Orwells „1984“ sehr nahe kommt. Unter dem Titel „indect“ entsteht ein perfekt vernetztes Überwachungssystem.
Indect: Ein Überwachungssystem, das fast kein Personal mehr braucht
Ein Mann steht auf einem Parkplatz, kramt in seiner Tasche nach dem Autoschlüssel. Was er nicht ahnt: Längst hat ihn eine Kamera ins Visier genommen und als potentiellen Autodieb eingestuft. Der Grund: Die Schlüsselsuche – sie dauert scheinbar zu lange. Das Überwachungssystem hat registriert, dass der Mann länger als „normal“ neben dem Auto steht. Verdächtig. Automatisch wird der Mann gescannt, und ein Abgleich mit Datenbanken und Melderegistern ergibt prompt, dass das Auto nicht ihm gehört, sondern einer Frau. Das macht ihn noch verdächtiger. Das System veranlasst deshalb die Verfolgung des Mannes. Dass der lediglich den Autoschlüssel seiner Freundin gesucht hat, konnte es nicht erkennen.
“indect” stellt Bürger unter Generalverdacht
Dieses oder ein solches automatisiertes Überwachungssystem könnte aus dem Forschungsprojekt „indect“ hervorgehen. Es ist darauf programmiert, „abnormales Verhalten“ zu erkennen und sofort einzugreifen. Etwa wenn jemand die Laufrichtung ändert oder eben – wie im Fall des Autofahrers – länger als „normal“ neben einem Fahrzeug steht. Vom Computer gesteuert wird die Kamera zum Polizisten.
Kritiker warnen von „indect“, weil es die Bürger unter Generalverdacht stellt. Jan-Philipp Albrecht, Abgeordneter des Europaparlaments (Grüne), weist darauf hin, dass wir in einer Gesellschaft leben, die auffälliges Verhalten gerne akzeptiert. Und Peter-Alexis Albrecht, Strafrechtler an der Uni Frankfurt, fügt hinzu: „Das Menschenbild des Tatverdachts ist kein Menschenbild der Demokratie“.
Branche für Sicherheitstechnik boomt
Die Forschung läuft dennoch weiter. Gestartet ist „indect“ 2007. 17 Universitäten, Unternehmen und Behörden sind am Projekt beteiligt, darunter auch die Uni Wuppertal. Die EU-Kommission begründet ihr Interesse an dem Forschungsprojekt mit dem Schutz vor kriminellen und terroristischen Überfällen. Denn kein normaler Mensch könne die Aufzeichnungen von Überwachungskameras live überwachen, so Marco Malacarne vom Referat für Sicherheitsforschung und –entwicklung der Kommission. Um schneller reagieren zu können, wie beispielsweise bei der Loveparade in Duisburg sei genau das aber wichtig. „indect“ hätte hier helfen können, die Menschenansammlung früh zu erkennen.
Ein solches Allround-Überwachungssystem kann schnell zum Exportschlager werden. Die Branche für Sicherheitstechnik boomt, selbst die EU-Kommission erhofft sich, dass die Erkenntnisse aus dem Forschungsprogramm exportiert werden können. Bedenklich, finden Kritiker, denn die potentiellen Abnehmer von Sicherheitssystemen wie „indect“ sind in der Regel keine lupenreinen Demokraten. Erst kürzlich wurde deutsche Überwachungstechnik nach Syrien verkauft. Der Europaparlamentarier Alexander Alvaro (FDP) will verhindern, dass die Ergebnisse aus der „indect“-Forschung denselben Weg gehen: „Europa kann sich sonst nicht mehr selbst ins Gesicht schauen“, sagt der Parlamentarier.
via Totale Überwachung – Bericht aus Brüssel – WDR Fernsehen.
February 22, 2012 at 3:22 pm · Filed under Uncategorized and tagged: anon, anonymous, gesellscahft, hack, infrastruktur, infrustructure, internet, protest, technik, technologie, technology
“To our hacker allies, our fellow occupiers, our militant comrades all over the world, the time for talk is over: it’s time to hack and smash, beat and shag.”
The call to arms issued last week by the international hacker group Anonymous was accompanied by a frenzy of online hacking. Attackers took down the websites of a tear-gas manufacturer in Pennsylvania, the Nasdaq and BATS stock exchanges and the Chicago Board Options Exchange. A few days later they hacked into websites owned by the Federal Trade Commission and the Bureau of Consumer Protection.
The messages they left behind—about their opposition to everything from the Anti-Counterfeiting Trade Agreement, a controversial new treaty for enforcing intellectual property rights, to violent suppression of democracy protestors in the Middle East—had the air of giddy jubilation.
“Guess what? We’re back for round two,” the hackers wrote in reference to their attack on the FTC websites, their second such raid on the agency in less than a month. “With the doomsday clock ticking down on Internet freedom, Antisec has leapt into action. Again. Holy deja vu hack Batman! Expect us yet?”
Comic posturing aside, the hackers seemed amazed by their success: A barely organized ragtag “team of mayhem,” as one Anonymous offshoot dubbed itself, was knocking down the Web infrastructure built by major corporations and large government agencies as if it were nothing but paper backdrops in a school play.
The hackers hadn’t discovered some secret digital weapon. They weren’t exploiting some zero-day vulnerability in a core application. They weren’t backed by a powerful government agency. They didn’t even have the advantage of surprise—the group has been around in one form or another for almost a decade.
Yet they were winning—easily—against targets as noteworthy as the U.S. Department of Justice, the Federal Bureau of Investigation, the Central Intelligence Agency, the White House and Citigroup.
The victories underscore what is perhaps both the main point of the global Anonymous movement and the secret of its success—that the people in charge, whether they be in Alexandria, Egypt or Alexandria, Virginia—are too corrupt, too complacent and too careless too be trusted. Almost nothing makes that point as effectively as Internet security: Officials have known that the networks were vulnerable for well over a decade and have chosen to do little about it.
Anonymous lays siege to websites using a method called “distributed denial of service” or DDoS. There is nothing new about a DDoS attack, which basically floods a computer that is connected to the Internet with messages, such as connection requests, until it crashes.
The threat of DDoS was raised as far back as February 2000, when successful attacks on Amazon, eBay, CNN, Buy.com and Yahoo made headlines around the world.
Since then the size and frequency of DDoS attacks has continued to increase. Akamai, whose content delivery network spans 80,000 servers in 70 countries, recently reported that DDoS attack incidents had soared 2,000 percent in the past three years. Experts describe DDoS attacks of 10 Gigabits per second and larger as “the new normal.” IT analyst groups like Forrester and Gartner regularly advise their clients to invest in DDoS protection.
But the ongoing rout of large government and corporate sites by Anonymous indicates few are listening.
“Internet security is like life insurance,” said Carlos Morales, vice president of sales engineering for Arbor Networks, which sells DDoS protection to network operators and Internet service providers around the world. “A lot of people don’t think they need life insurance until they have a major event like a heart attack.”
Robert Ayoub, an analyst with Frost and Sullivan describes a pass-the-buck mentality. “Traditionally, companies have seen DDoS as an issue for service providers or the government,” he said, noting that differentiating between a legitimate spike in traffic from an attack isn’t easy.
Part of the reluctance of major corporations and government agencies to address DDoS may be that effective protection isn’t cheap. It requires investing in bandwidth, hardware and expertise. Traffic has to be filtered in the cloud and on-premises using a variety of techniques and equipment, which has to be licensed and maintained. Ideally, the two systems are coordinated, so that when an attack is discovered on-premises, a company can request help from its Internet service provider.
Basic cloud protection alone starts at about $5,000 a month. But that cost can increase exponentially depending on the volume of traffic and the size of the site that’s under attack.
Experts will tell you that scrimping isn’t really an option. In addition to attacks by Anonymous, companies, and financial institutions in particular, are coping with DDoS attacks by criminal gangs who use ever more sophisticated tools.
According to the World Infrastructure Security Report, which was published by Arbor Networks earlier this month, attackers are upping the ante by using DDoS to take out critical applications like HTTP, DNS. SMTP and also launching multi-vector attacks—making protection more costly.
The survey’s respondents, which included 114 self-classified Tier 1, Tier 2 and other IP networks operators, said the cost of single DDoS attack could range from $8,000 to $1.5 million dollars. More than 44 percent of respondents experienced between 10 and 500 DDoS attacks per month.
Despite the large numbers of successful attacks, security personnel who responded to the survey—more than 70 percent were engineers and/or managers—had difficulty getting the ear of higher ups. The majority of respondents said their companies had ten or fewer employees working in security and a whopping 58 percent had never rehearsed their security plans.
Efforts to defend networks so far have been so ineffectual that Anonymous recently posted its plans, Joker style, to take the Internet down on March 31. The hackers provided a blueprint for “Operation Global Blackout,” daring network operators to make the changes need to prevent the attack.
“We know you won’t listen,” Anonymous wrote. “We know you won’t change. We know it’s because you don’t want to. We know it’s because you like it how it is.”
Photo Credits:
Photo of Anonymous courtesy of liryon
Photo of Internet data center courtesy of The Planet
via Why Anonymous is Winning Its War on Internet Infrastructure – Forbes.
February 22, 2012 at 2:38 pm · Filed under Uncategorized and tagged: österreich, protest, INDECT, democracy, europa, steuer, überwachung, internet, piraten, WATCH, system, control, polen, polizeistaat, technologie, ACTA, demonstration, kontrolle, piratenpartei, gesellschaft, europe, FP7, cordis, aktion, gesetz, Politik, parlament, menschen, leben, law, technik, patent, freizeit, international, cesnsorship, news, Termin, privatisierung, grüne, panorama, anonymous, IPRED, hack, telekommunikation, kommunikation, bill, spy, Information Technology, Mafia, TTP ·, Content Allianz, GEMA, ARD, ZDF, GFZ, SPIO, VPRT, IPRED2, abstimmung, adACTA, PPÖ, gestze, medienmitteilung, stoppACTA, Anti-ACTA Demos am 25. Februar, Anti-Counterfeiting Trade Agreement, piratenpartei österreich, ACTA · Allgemein · Ökonomie, demokratisch, undemokratisch, europäische kommission, Deutsche Content Allianz, Kontrollmechanismus, Haushaltspolitik
The EU and its Member States have taken a series of important decisions that will strengthen economic and budgetary coordination for the EU as a whole and for the euro area in particular. As a result, the EU’s interdependent economies will be better placed to chart a path to growth and job creation.
Surveillance of economic and fiscal policies
The economic and financial crisis has revealed a number of weaknesses in the economic governance of the EU’s economic and monetary union. The cornerstone of the EU response is the new set of rules on enhanced EU economic governance which entered into force on 13 December 2011. It has four main components:
- Stronger preventive action through a reinforced Stability and Growth Pact (SGP) and deeper fiscal coordination: Member States are required to make significant progress towards medium-term budgetary objectives (MTO) for their budgetary balances. Expenditure benchmarks will now be used alongside the structural budget balance to assess adjustments towards the MTO. An interest-bearing deposit of 0.2% of GDP will be imposed on non-compliant euro-area countries.
- Stronger corrective action through a reinforced SGP: The launch of an Excessive Deficit Procedure (EDP) can now result from government debt developments as well as from government deficit. Member States with debt in excess of 60% of GDP should reduce their debt in line with a numerical benchmark. Progressive financial sanctions kick in at an earlier stage of the EDP. It is a non-interest interest bearing only deposit of 0.2% of GDP may be requested from a euro-area country which is placed in EDP on the basis of its deficit or its debt. Failure of a euro-area country to comply with recommendations for corrective action will result in a fine.
- Minimum requirements for national budgetary frameworks: Member States should ensure that their fiscal frameworks are in line with minimum quality standards and cover all administrative levels. National fiscal planning should adopt a multi-annual perspective, so as to attain the MTO. Numerical fiscal rules should also promote compliance with the Treaty reference values for deficit and debt.
- Preventing and correcting macroeconomic and competitiveness imbalances: Over the past decade, Member States have made economic choices which have lead to competitiveness divergences and macroeconomic imbalances within the EU. A new surveillance mechanism will aim to prevent and correct such divergences. It will rely on an alert system that uses a scoreboard of indicators and in-depth country studies, strict rules in the form of a new Excessive Imbalance Procedure (EIP) and better enforcement in the form of financial sanctions for Member States which do not follow up on recommendations.
Enforcement is strengthened by the expanded use of ‘reverse qualified majority’ voting. Under this voting system, a Commission recommendation or proposal to the Council is considered adopted unless a qualified majority of Member States vote against it.
Legislation
Regulations
Directives
Commission proposals on stronger budgetary surveillance in the euro area
In addition to the new rules on economic governance, the Commission on 23 November 2011 proposed two draft Regulations to enhance the coordination and surveillance of budgetary processes for all euro-area Member States, and especially for those countries that have excessive deficits, that are experiencing or are at serious risk of financial instability, or that are under a financial assistance programme.
>> 23/11/2011. Economic governance: Commission proposes two new Regulations to further strengthen budgetary surveillance in the euro area
Commission Green Paper on Stability Bonds
The Commission Green Paper on Stability Bonds, published on 23 November 2011, sets out three main options: the full substitution by Stability Bond issuance of national issuance, with joint and several guarantees; the partial substitution by Stability Bond issuance of national issuance, with joint and several guarantees; and the partial substitution by Stability Bond issuance of national issuance, with several but not joint guarantees. The objective of the Green Paper is to have a broad debate on the issues raised.
>> 23/11/2011. Green paper on stability bonds
Proposals
Coordination of economic and fiscal policy planning – The European semester
In the past, the EU institutions discussed economic policies in the spring and examined fiscal policies and developments separately in the autumn. But in 2010, a new approach towards economic surveillance and a new policy-making timetable was agreed. The aim is to ensure that all policies are analysed and assessed together and that policy areas which previously were not systematically covered by economic surveillance – such as macroeconomic imbalance and financial sector issues – are included.
The new approach was put into practice for the first time during the first half of 2011, the first ‘European semester’. EU-level discussions on fiscal policy, macroeconomic imbalances, financial sector issues, and growth-enhancing structural reforms will now always take place jointly during the European semester and before governments draw up their draft budgets and submit them to national parliamentary debate in the second half of the year (the ‘national semester’).
This ‘upstream’ policy coordination should make the implementation of policy guidance more effective and help embed the EU dimension in national policy-making. The annual cycle begins with the Commission’s Annual Growth Survey, which gives broad guidance on priority actions to be taken at EU and national level. Member States then submit Stability or Convergence Programmes on their fiscal plans and National Reform Programmes on structural reforms and measures to boost growth and jobs.
The Commission assesses these reports based on an integrated analysis covering fiscal, macroeconomic, and structural policies and on that basis proposes concrete policy recommendations for each country. The June European Council discusses the recommendations and the Council adopts them.
Documents
2011 Annual Growth Survey (AGS)
Commission 2011 country-specific recommendations
Setting of economic priorities – The Euro+ Pact
To give further impetus to the governance reforms, 23 Member States, including six outside the euro-area (Bulgaria, Denmark, Latvia, Lithuania, Poland and Romania), signed the Euro Plus Pact in March 2011. The Pact commits signatories to even stronger economic coordination for competitiveness and convergence, also in areas of national competence, with concrete goals agreed on and reviewed on a yearly basis by Heads of State or Government. The Euro Plus Pact is integrated into the European semester and the Commission monitors implementation of the commitments.
>> Conclusions of the Heads of State or Government of the euro area of 11 March 2011. A Pact for the euro. Stronger economic policy coordination for competitiveness and convergence. 
Europe 2020
The Euro Plus Pact builds on the existing framework of economic priorities agreed at EU level under the Europe 2020 strategy for ‘smart, sustainable and inclusive’ growth. The strategy sets targets in the fields of employment, innovation, climate/energy, education and social inclusion.
>> Europe 2020 – The EU strategy for smart, sustainable and inclusive growth
Repair and safeguard measures – Financial sector repair
Getting Europe back on track also requires a healthy financial sector. The EU, therefore, established a new financial supervision architecture in January 2011. It includes a European Systemic Risk Board (ESRB) for macro-prudential oversight of the financial system, and three European supervisory authorities: the European Banking Authority, the European Insurance and Occupational Pensions Authority, and the European Securities and Markets Authority. Rules have also been tightened on capital requirements for banks, investment firms and insurance companies, and new rules on remuneration and bonuses will reduce incentives for short-term risk-taking. Bank stress tests have been conducted and the Commission will propose a framework to allow banks to fail in an orderly manner, thus ensuring that taxpayers don’t have to pay for bailouts.
>> European Systemic Risk Board (ESRB)
>> European Financial Stability Facility EFSF
>> European Banking Authority (EBA)
>> European Securities and Markets Authority (ESMA)
>> European Insurance and Occupational Pensions Authority (EIOPA)
>> Directorate-General Internal Market. Information on financial services (banking, insurance, securities, etc.
Stability mechanisms
To guarantee the stability of the euro area as a whole and assist individual Member States in financial difficulties and/or under serious market pressure, temporary mechanisms have been set up as a backstop of last resort. A permanent mechanism is scheduled to be in place as of 1 July 2012 subject to pending ratification.
Financial assistance to Greece: Responding to the imminent threat of Greek insolvency, euro-area Member States set up an ad hoc mechanism on 2 May 2010 to provide, together with the IMF, €110bn of financial assistance to Greece in the form of bilateral loans. On 21 July 2011, the Heads of State or Government of the 17 euro-area countries announced a raft of additional measures designed to alleviate the Greek debt crisis and ensure the financial stability of the euro area as a whole. The summit saw agreement on a new financial support programme for Greece worth some €109 billion, a voluntary contribution from the private sector, the extension of maturities, and lowering of lending rates.
>> Financial and economic support package for Greece – detailed information
- Temporary financial backstop mechanisms: The European Financial Stabilisation Mechanism (EFSM) is based on guarantees from the Community budget up to €60bn, while the European Financial Stability Facility (EFSF) is an inter-governmental body providing up to €440bn in guarantees from the euro area Member States. The IMF decided to complement these mechanisms with a potential financial support to euro area countries of up to €250bn.
Ireland and Portugal have been granted €85bn and €78bn in assistance respectively from these funding mechanisms. The 21 July 2011 summit statement covered improving the effectiveness of the current European Financial Stability Mechanism (EFSF) and of the future European Stability Mechanism (ESM), adhering to fiscal consolidation and growth in the euro area, and strengthening EU economic governance.
>> Financial assistance package for Ireland
>> Financial assistance for Portugal
>> European Financial Stability Facility (EFSF)
>> European Financial Stabilisation Mechanism (EFSM)
- European Stability Mechanism (ESM): The ESM is scheduled to become operational on 1 July 2012 subject to pending ratification. It will supersede both the EFSF and the EFSM. It will have an effective lending capacity of €500bn.
>> 11 July 2011. Signing of the Treaty on the European Stability Mechanism
via EU economic governance – European Commission.
February 22, 2012 at 2:33 pm · Filed under Uncategorized and tagged: abstimmung, ACTA, ACTA · Allgemein · Ökonomie, adACTA, aktion, anonymous, Anti-ACTA Demos am 25. Februar, Anti-Counterfeiting Trade Agreement, ARD, österreich, überwachung, bill, cesnsorship, Content Allianz, control, cordis, democracy, demokratie, demokratisch, demonstration, europa, europäische kommission, FP7, freizeit, GEMA, gesellschaft, gesetz, gestze, GFZ, grüne, griechenland, hack, INDECT, Information Technology, international, internet, IPRED, IPRED2, kommunikation, kontrolle, law, leben, lobby control, Mafia, medienmitteilung, menschen, news, panorama, parlament, patent, piraten, piratenpartei, piratenpartei österreich, polen, Politik, polizeistaat, PPÖ, privatisierung, protest, SPIO, spy, stoppACTA, system, technik, technologie, telekommunikation, Termin, TTP ·, undemokratisch, VPRT, WATCH, ZDF
Europa wird radikal verändert. Mit Verordnungen in einer mit dem Sozialismus verwandten Sprache will die EU in die Nationalstaaten hineinregieren.
In diesen Tagen wird zunehmend klar, wie sich die EU-Kommission und die Regierungen der Euro-Staaten das künftige Europa vorstellen. Es ist ein zentralistisches Gebilde, das künftig direkt in die Haushaltsbudgets der Mitgliedsstaaten hineinregieren kann.
Die hierzu im vergangenen November von EU-Währungskommissar Olli Rehn verkündeten Absichten liegen dem Rat der Europäischen Union inzwischen als „institutionelles Dossier“ mit Datum vom 16. Februar 2012 vor.
Es ist der „Entwurf einer Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über gemeinsame Bestimmungen für die Überwachung und Bewertung (…) gesamtstaatlichen Haushaltsplanung (…) und der Korrektur übermäßiger Defizite der Mitgliedsstaaten im EU-Währungsgebiet“.
Merkwürdige Formulierungen
Dieses Papier hat es in sich, nicht nur inhaltlich, sondern auch sprachlich. Denn bei so mancher Passage fühlt sich der Leser unweigerlich an Formulierungen des „real existierenden Sozialismus“ erinnert, wenn es dort etwa heißt: „Ein wichtiger Meilenstein in diesem gemeinsamen Zeitplan sollte die Veröffentlichung des zentralstaatlichen Haushaltsplanentwurfs zum 15. Oktober sein.“
Und weiter: „Da die Einhaltung der Bestimmungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts auf Ebene des Sektors Staat sicherzustellen ist und die Erreichung der Haushaltsziele eine kohärente Budgetierung in sämtlichen Teilsektoren dieses Sektors erfordert, sollten gleichzeitig mit dem zentralstaatlichen Haushaltsplanentwurf auch die wesentlichen Parameter der Haushaltspläne aller anderen Teilsektoren des Sektors Staat veröffentlicht werden.“
Nur zum Verständnis: Mit dem „Zentralstaat“ ist der Bundesstaat in einem föderativ verfassten Staat gemeint, nicht die EU, wie man leicht meinen könnte. Und der Begriff „Sektor Staat“ meint übrigens ebenfalls den Staat, und mit den anderen Sektoren sind staatliche Einrichtungen wie etwa die Bundesagentur für Arbeit oder die Rentenversicherung gemeint.
Weitgehender staatlicher Dirigismus
Thematisch bündelt bereits Punkt 4 der vorangestellten „Erwägungsgründe“ die ganze inhaltliche Brisanz: „Um das ordnungsgemäße Funktionieren der Wirtschafts- und Währungsunion zu gewährleisten, erlaubt der Vertrag den Erlass spezifischer Maßnahmen für das Euro-Währungsgebiet, die über die für alle Mitgliedssaaten geltenden Bestimmungen hinausgehen.“
Mit den „spezifischen Maßnahmen“ ist ein weitgehender staatlicher Dirigismus gemeint, das heißt, jedes Euroland muss nun Maßnahmen ergreifen, damit die durch Brüssel genannten Ziele erreicht werden. So sollen etwa alle 16 Euro-Länder ihre Staatshaushalte nach Brüsseler Vorgaben aufstellen. Geschehen soll dies in einem „europäischen Haushaltssemester“.
Nach den Vorstellungen der Kommission und des Rates müssen künftig alle Regierungen bereits bis Mitte April, spätestens jedoch bis zum 31. April ihre haushalts- und wirtschaftspolitische Strategie für das darauffolgende Jahr mit Brüssel abstimmen. Zum 15. Oktober müssen die Haushaltsentwürfe der Mitgliedsstaaten stehen.
Im Papier des Rates liest sich diese Bestimmung so: „Der Haushaltsplanentwurf für das Folgejahr für den Zentralstaat und die wesentlichen Parameter der Haushaltsplanentwürfe für alle anderen Teilsektoren des Sektors Staat werden alljährlich spätestens zum 15. Oktober veröffentlicht.“
Ziel ist maximale Kontrolle
Doch nicht nur die Haushaltsdaten müssen die Staaten vorab von Brüssel überprüfen lassen, bevor die nationalen Parlamente die Haushalte beschließen können, sie verpflichten sich drüber hinaus, Brüssel vorab über die geplante Ausgabe von Staatsanleihen zu informieren. Ziel all dieser Bestimmungen ist eine maximale Kontrolle.
Im Entwurf des Rates der Europäischen Union beschreiben die Autoren dieses Ziel mit den Worten: „Die Mitgliedsstaaten sollen nicht nur von der Festlegung von Leitgrundsätzen und Haushaltzielen profitieren, sondern auch von einer synchronisierten Überwachung ihrer Haushaltspolitik.“
Für den Fall, dass ein Staat sich nicht an die Vorgaben hält, sieht das Papier verschärfte Sanktionsmöglichkeiten vor. Ist ein Land „Gegenstand eines Defizitverfahrens“ wird dieses „genauer überwacht“. „Eine genauere Überwachung sollte gewährleisten, dass etwaige Abweichungen von den Empfehlungen des Rates für die Korrektur des übermäßigen Defizits frühzeitig korrigiert werden“, schreiben die EU-Beamten. Falls haushaltpolitische Maßnahmen für eine dauerhafte Korrektur des Defizits nicht ausreichen, wird von dem betroffenen Mitgliedsland ein „Wirtschaftspartnerschaftsprogramm“ verlangt.
Griechenland denkt über Verfassungsänderung nach
Welche Folgen dieses Durchregieren für Schuldnerländer zeitigen kann, zeigt sich aktuell in Griechenland. Dort denkt die Regierung auf Druck der EU doch tatsächlich über eine Verfassungsänderung nach, um der Tilgung von Schulden absoluten Vorrang einzuräumen. In der Praxis hieße das: Die Regierung tilgt die Schulden des Staates, auch wenn sie dann keine Renten, Gehälter und Sozialleistungen mehr auszahlen kann.
Dazu wird es wohl nicht kommen, weil zwei Abstimmungen im Parlament in zwei aufeinanderfolgenden Legislaturperioden notwendig sind. Aber es zeigt, welchen Weg Europa nimmt.
Lesen Sie das Blog von Günther Lachmann
via Demokratie: Ein Europa der restriktiven politischen Überwachung – Nachrichten Politik – Ausland – WELT ONLINE.
February 21, 2012 at 6:05 pm · Filed under Uncategorized and tagged: österreich, protest, INDECT, democracy, europa, überwachung, internet, piraten, system, control, polen, polizeistaat, technologie, ACTA, demonstration, kontrolle, piratenpartei, gesellschaft, FP7, cordis, aktion, gesetz, Politik, parlament, menschen, leben, law, technik, patent, freizeit, international, cesnsorship, news, Termin, privatisierung, grüne, panorama, anonymous, IPRED, hack, telekommunikation, kommunikation, bill, spy, Information Technology, Mafia, TTP ·, Content Allianz, GEMA, ARD, ZDF, GFZ, SPIO, VPRT, IPRED2, adACTA, PPÖ, gestze, medienmitteilung, stoppACTA, Anti-ACTA Demos am 25. Februar, Anti-Counterfeiting Trade Agreement, piratenpartei österreich, ACTA · Allgemein · Ökonomie, demokratisch, undemokratisch, europäische kommission, Deutsche Content Allianz
Kurzbeschreibung Das europäische Forschungsprojekt INDECT war Berichtsthema des Innenausschusses des Bundestages vom 8.2.2012. Natürlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Was INDECT ist und warum 1984 nicht nur für Paranoiker interessant sein könnte, dazu hier mehr.
Beitragsart Feature
Sprache deutsch
Redaktionsbereich(e) Politik/Info
Produktionsdatum 17.02.2012
AutorInnen linksdrehendes radio
Radio Radio Blau, Leipzig 99,2 MHz
Paul-Gruner-Str.62
04107 Leipzig
fon: 0341/30100-06, fax: -9
radioblau(at)radioblau.de
Länge 6:11 Minuten
Name/Größe 20120217-quothandys-46544.mp3 / 8700 kB
Dateiformat MPEG-1 Layer 3, 192 kbit/s, Stereo, (44100 kHz)
Datum 17.02.2012/23:55
Lizenz
Creative-Commons
Nichtkommerziell, Bearbeitung erlaubt, Weitergabe unter gleicher Lizenz erwünscht. Creative-Commons Lizenzvertrag
Skript Handys bitte ausschalten!, so stand es in der Tagesordnung zur 65. Sitzung des Innenausschusses, am 8. Februar 2012 im Bundestag. Soweit so absurd normal. Als Tagesordnungspunkt 20 fand sich dort der: „Bericht des Bundesministeriums des Innern zum europäischen Forschungsprojekt INDECT“. Schon wieder ein Akronym? In der Tat, aber diesmal kein vierstelliges, wie acta, pipa, sopa. INDECT, Intelligent information system supporting observation, searching and detection for security of citizens in urban environment also auf deutsch, Intelligentes Informationssystem zur Unterstützung von Überwachung, Suche und Erfassung für die Sicherheit von Bürgern in städtischer Umgebung. Für die Sicherheit. Na wie schön. Doch was steckt dahinter, immerhin finden sich sich so illustre einrichtungen, wie die Bergische Universität Wuppertal, die University of York in England oder die Technische Universität in Gdansk in Polen als beteiligte Partner. Das ganze ist also ein Forschungsprojekt, so stand es ja auch in besagter Tagesordnung, der europäischen Kommission, im Rahmen des Forschungsrahmenprogramm. Diese werden aller 4 jahre neu ausgelegt und mehrere Milliarden Euro ausgeschüttet. Das aktuelle, zu dem auch INDECT gehört, hat gar ein Volumen von über 50 Milliarden Euro. Zum Ziel des Ganzen heißt es dann:
„wissenschaftlichen und technologischen Grundlagen in der Gemeinschaft zu stärken und die Entwicklung ihrer internationalen Wettbewerbsfähigkeit zu fördern sowie alle Forschungsmaßnahmen zu unterstützen, die aufgrund anderer Politiken der Gemeinschaft für erforderlich gehalten werden „
Soweit so unüberraschend. Doch was will INDECT nun genau.
Steigt man tiefer ein diese Welt liest sich das Ganze als wäre 1984 von George Orwell nun doch zur Gebrauchsanleitung geworden. SO sollen unter anderen computergestützte Routinen entwickelt werden, mit denen sogenannter abnormales Verhalten automatisch identifiziert werden kann. Im Internet und auf der Straße. Abnormales Verhalten, dieser Begriff findet sich seit längeren in Aufsätzen und Theorien über Strafrecht und die Zukunft der Sicherheit in Gesellschaften. Also die Abweichung einer festgelegten oder akzeptierten Norm und findet heute schon Anwendung wenn es um glitzernde Innenstädte geht.
In Großbritannen findet man Anti-Social-Behaviour schon länger wieder und reicht von der randalierenden Jugendgruppe bis zum Kippenfallenlasser in der Fussgängerzone.
Würde also solches Verhalten identifiziert werden, soll automatisch festgestellt werden, wer diese Person, oder diese Gruppe ist, ob sie schon in der Vergangenheit auffällig geworden ist und ob automatisierte Abhilfe geschaffen werden kann.
Als klänge das noch nicht vollumfassend und paranoid, wird auch an dem Einsatz unbemannter Fluggeräte, also Drohnen geforscht, die hochauflösende Fotos des überflogenen Gebietes schießen können oder zum Beispiel flüchtende Autos verfolgen können. Dabei ist die Technik schon heute in der Lage, aus der Luft so detaillierte Fotos zu machen, dass daraufhin eine automatische Gesichtserkennung ansetzen kann. Unter anderen bei Musikfestivals wird das, wenn auch noch analog, schon lange genutzt. Analog deswegen, weil die Festivalbesucher im Nachhinein aufgefordert sind, sich und ihre Freunde zu taggen, also mit Namen zu kennzeichnen. Tausende Personen sind so auf einem einzigen Bild identifizierbar. Und mit der nötigen Technik bedarf es dieser menschlichen Hilfe eben nicht einmal mehr.
Um um alles perfekt zu machen, werden am Ende alle vorhandenen Datenbanken, also daten die mittels Vorratsdatenspeicherung erhoben wuren, Telekommunikationsüberwachung etc. vernetzt werden.
Was von INDECT als Ergebniss konkret erwartet wird:
Testinstallation von Überwachungssystemen zur Gefahrenerkennung in großstädtischen Bereichen.
Geräte zur mobilen Objektverfolgung
Erstellung einer Suchmaschine mit der Möglichkeit einer semantischen Suche in Dokumenten, basierend auf Wasserzeichen
System zur Verfolgung krimineller Aktivität und Gefahrenerkennung im Internet
Sicherstellen von Datensicherheit und Schutz der Privatsphäre durch den Einsatz von Wasserzeichentechnologien und kryptografischen Algorithmen
Dass das ganze nicht transparent abläuft, geschenkt. Hier wurden aber über die Jahre, immerhin seit 2009 wird nun geforscht, die Informationen immer tröpfelnder, und werden letzten Endes nun über einen sogenannten Ethikrat freigegeben. Dieser hat sich auch mit den ethischen Fragen dieses Projektes beschäftigt und kam März 2011 zu dem Ergebniss, dass dass alle Forschungsaktivitäten voll den ethischen Grundsätzen und Bestimmungen der Europäischen Union entsprechen.
Was nun im eingangs erwähnten Bericht im Innenausschuss des Bundestages zu lesen war, – man weiß es nicht, schließlich sind diese Sitzungen ebenfalls geheim und wenn nicht aus Versehen irgendwie Dokumente an die Öffentlichkeit gelangen, die dort nicht hin gelangen sollten – wird man dies wohl nie erfahren. INDECT jedenfalls liest sich wie der real gewordene Albtraum, eines jeden Paranoikers, nur dass das Ganze realer wird und näher rückt, als man es für möglich gehalten hätte.
Fraglich auch, inwieweit die beteiligten Forschungseinrichtungen damit leben können, an solchen Projekten beteiligt zu sein, Ansonsten ist die Popularität von INDECT ähnlich wie bei den 4buchstabenakronymen ACTA, SOPA, PIPA. Jedenfalls über die Jahre gesehen. INDECT fand zwar schon statt, in Nachrichtenmagazinen, abends, und mit ausführlicher Darstellung des Geplanten, so richtig auf dem Behandlungstisch scheint das Thema aber noch nicht zu liegen. Dabei gilt die Fußball-Europameisterschaft 2012 in Polen und der Ukraine schon als Testfeld für die ersten konkreten Ergebnisse. Vielleicht lässt sich ja etwas vom ACTA Schwung, von diese Mobilisierung auch auf INDECT verteilen. Verdient hätte es dieses Projekt in jedem Fall.
via FRN: “Handys bitte ausschalten.” INDECT wtf?.
February 21, 2012 at 5:49 pm · Filed under Uncategorized and tagged: ACTA, österreich, demo, demonstration, gesellschaft, internet, kontrolle, leben, lobby, patent, system, technologie, wien
Von output | Veröffentlicht am: Februar 21, 2012
Medienmitteilung der Piratenpartei Österreich, Wien, 21.02.2012
Route für Anti-ACTA-Protestzug am 25. Februar fixiert
Bei der überparteilichen Demonstration gegen das Anti-Counterfeiting-Trade-Agreement (ACTA) haben die Veranstalter am Dienstag in Zusammenarbeit mit der Piratenpartei Österreichs (PPÖ), den Grünen, den Jungen Sozialisten und etlichen weiteren Organisationen die Route für die Anti-ACTA-Demonstration in Wien am 25. Februar offiziell fixiert.
Europaplatz – Mariahilfer Strasse – Babenberger Strasse – Parlament – Siegmund-Freud-Park
Demzufolge wird der Protestzug, für den bisher weit über 5.000 Teilnahmezusagen vorliegen, am Samstag, den 25. Februar 2012 ab 14 Uhr vom Europaplatz über die Mariahilfer Strasse, die Babenberger Strasse und den Ring zum Parlament ziehen, wo es eine Abschlusskundgebung geben wird. Danach findet ein Ausklang im Siegmund-Freud-Park statt.
Die überparteiliche Veranstaltung wird mit einem Lautsprecherwagen die Passanten entlang der Route nach dem Motto „Politk macht, wer mit macht“ über die Auswirkungen des in einer geheimen Sitzung des EU Agrar- und Fischereirats beschlossenen Zensurgesetzes informieren und zur spontanen Teilnahme an dem Protestzug aufrufen.
Nach den bundesweiten Demonstrationen am 11. Februar wird am Samstag DJ MikMok da Groove für passende, de-eskalierende Musik und gute Stimmung am Weg zum Parlament sorgen.
Die Rednerliste der Kundgebung vor dem Parlament wird spätestens am Donnerstag bekanntgegeben.
Piratenpartei Österreich (PPÖ)
Rückfragehinweis: Toni Straka, Bundesmediensprecher
email: toni.straka@piratenpartei.at
Tel.: 0676 696 6664
Twitter: @PiratenOE
via MM der PPÖ – ACTA Demo – Route fixiert, 21.02.2012.
February 21, 2012 at 5:46 pm · Filed under Uncategorized and tagged: protest, anon, deutschland, democracy, europa, überwachung, internet, EU, piraten, system, control, polen, polizeistaat, technologie, ACTA, kontrolle, gesellschaft, FP7, cordis, aktion, gesetz, Politik, menschen, leben, law, technik, freizeit, international, cesnsorship, news, panorama, anonymous, IPRED, hack, telekommunikation, kommunikation, bill, spy, Information Technology, TTP, Mafia, Content Allianz, GEMA, ARD, ZDF, GFZ, SPIO, VPRT, IPRED2, Strafrecht, Urheberrecht
Der Fraktionschef der Konservativen im Europaparlament ist bei Acta eingeknickt. Nach den breiten Protesten in den vergangenen Wochen sieht Joseph Daul keine Hoffnung mehr für das Handelsabkommen.
Nach den Massenprotesten am vergangenen Wochenende hat der Fraktionschef der konservativen Europäischen Volkspartei (EVP) im Europaparlament Acta für gescheitert erklärt. Joseph Daul sagte dem Onlinemagazin Cuej.info: “Acta ist am Ende.” Nach den unerwartet starken Protesten werde das EU-Parlament dem internationalen Handelsabkommen wohl nicht zustimmen, erklärte Daul. Seine Fraktion ist die stärkste im EU-Parlament und unterstützt Acta.
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hatte am 10. Februar 2012 bereits dafür gesorgt, dass Deutschland Acta vorerst nicht unterzeichnet. Das Auswärtige Amt hatte eine entsprechende Weisung zurückgezogen.
Die Piratenpartei Deutschland, die die Proteste mitorganisierte, erklärte, dass am Wochenende in Deutschland über 100.000 Menschen gegen Acta auf die Straße gegangen seien. In vielen weiteren europäischen Staaten gab es Proteste. Mit Lettland hatte zuvor bereits das dritte europäische Land vorläufig die Umsetzung von Acta ausgesetzt. Als Grund gab die Regierung auch die Bürgerproteste an. Vorher hatten erst Polen und dann Tschechien die Ratifizierung ausgesetzt.
Video: Demonstration gegen Acta in München (1:03)
In einer Erklärung der EVP vom 15. Februar 2012 erläutert Daul etwas vorsichtiger, dass der Ratifizierungsprozess von Acta im EU-Parlament gerade erst begonnen habe. “Wir werden Acta gründlich überprüfen und alle Sorgen über Beschränkungen des Internets berücksichtigen. Der Schutz des geistigen Eigentums ist von entscheidender Bedeutung für die Exportindustrie der EU, die auf Innovation angewiesen ist. Wir begrüßen daher das Ziel von Acta, Europa zu ermöglichen, Produktfälschungen zu bekämpfen.” Die EVP-Fraktion im EU-Parlament kämpfe für ein freies Internet, dessen Bedeutung gerade erst durch die Ereignisse in der arabischen Welt demonstriert worden sei.
via Konservativer EU-Fraktionsschef: “Acta ist am Ende” – Golem.de.
February 21, 2012 at 5:43 pm · Filed under Uncategorized and tagged: abstimmung, ACTA, ACTA · Allgemein · Ökonomie, adACTA, aktion, anonymous, Anti-ACTA Demos am 25. Februar, Anti-Counterfeiting Trade Agreement, ARD, österreich, überwachung, bill, cesnsorship, Content Allianz, control, cordis, democracy, demokratisch, demonstration, Deutsche Content Allianz, europa, europäische kommission, FP7, freizeit, GEMA, gesellschaft, gesetz, gestze, GFZ, grüne, hack, INDECT, Information Technology, international, internet, IPRED, IPRED2, kommunikation, kontrolle, law, leben, Mafia, medienmitteilung, menschen, news, panorama, parlament, patent, piraten, piratenpartei, piratenpartei österreich, polen, Politik, polizeistaat, PPÖ, privatisierung, protest, SPIO, spy, stoppACTA, system, technik, technologie, telekommunikation, Termin, TTP ·, undemokratisch, VPRT, ZDF
17.02.2012 | 10:53 Uhr
Berlin (ots) – Die ARD-Vorsitzende, Monika Piel, der Vorsteher des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, Prof. Dr. Gottfried Honnefelder, der Vorstandsvorsitzende des BVMI, Prof. Dieter Gorny, der Vorstandsvorsitzende der GEMA, Dr. Harald Heker, der Vorstandsvorsitzende der Produzentenallianz, Alexander Thies, der Präsident der SPIO, Steffen Kuchenreuther, der Präsident des VPRT, Jürgen Doetz, sowie ZDF-Intendant, Prof. Markus Schächter, fordern die Bundesregierung gemeinsam dazu auf, das ACTA-Abkommen zum Schutz vor Internetpiraterie ohne weitere Verzögerung wie bereits beschlossen zu unterzeichnen und mit größerem Nachdruck als bisher eine zukunftsorientierte Reform des Urheberrechtes sowie dessen Schutz im digitalen Zeitalter in Angriff zu nehmen. Hierzu zählt auch eine Verbesserung der urheberrechtlichen Rahmenbedingungen für legale Angebote.
Stellvertretend für die Deutsche Content Allianz erklärt Jürgen Doetz: “Nachdem sich jeder davon überzeugen konnte, dass alle bei ACTA zur Eindämmung von Rechtsverletzungen vorgesehenen Maßnahmen bereits dem deutschen Schutzniveau entsprechen, sollte das Abkommen nun auch unterzeichnet werden. Wir bedauern, dass die Bundesjustizministerin die internationale Durchsetzung des europäischen Schutzniveaus in Frage stellt.” Mit ihrer Forderung stehe die Deutsche Content Allianz nicht allein. In ähnlicher Form hätten sich auf EU- und nationaler Ebene auch andere Bündnisse und Verbände, wie etwa der Bundesverband der Deutschen Industrie und der Markenverband, positioniert.
Piel, Honnefelder, Gorny, Heker, Thies, Kuchenreuther, Doetz und Schächter erinnern in diesem Zusammenhang auch an die vom Bundeswirtschaftsministerium jüngst erneut zur Diskussion gestellten Warnhinweise bei Verletzungen des Urheberrechtes, die wenige Tage später von der Ministerin öffentlich kassiert worden seien. Die Bundeskanzlerin habe der Reform des Urheberrechtes in ihrer Regierungserklärung hohe Priorität eingeräumt. Es seien jetzt eindeutige Signale notwendig, die Reform anpacken und durchsetzen zu wollen, da sonst die Gefahr einer Kluft zwischen der deutschen Kreativwirtschaft und den Gruppen unserer Gesellschaft, die den Schutz des geistigen Eigentums als einen Angriff auf die Freiheit im Internet diskreditierten, bestehe. Diese Freiheit sei ein hohes, unbestrittenes Gut, solange sie nicht als Rechtlosigkeit interpretiert werde.
Von der Kreativwirtschaft müsse offenbar in diesem Zusammenhang noch stärker als bisher vermittelt werden, dass sie mit dem für alle Kreativen und die Vermittler ihrer Werke existenziellen Schutz des geistigen Eigentums keineswegs Barrieren in der digitalen Internetwelt errichten wolle, sondern es zusammen mit zeitgemäßen Angeboten längst als unverzichtbare Zukunftssicherung begriffen hätte. Dazu müssten allerdings auch die urheberrechtlichen Rahmenbedingungen für legale Angebote und Nutzungen verbessert werden.
Gerade bei einer Generation, in der viele ohne jedes Unrechtsbewusstsein für “digitalen Diebstahl” aus Schule und Elternhaus in die große Welt des Internets entlassen worden seien, verlange dies viel Aufklärung und vor allem Diskussionsbereitschaft, wie sie die vor knapp einem Jahr gegründete Deutsche Content Allianz bereits bei ihrer Gründung öffentlich angeboten hatte. Bisher habe sich die sogenannte Netzgemeinde dieser Diskussion jedoch weitgehend entzogen und lasse konstruktive Beiträge zum Schutz des geistigen Eigentums vermissen.
Die Vertreter der Deutschen Content Allianz kritisieren, noch gelte für zu viele der Schutz des geistigen Eigentums und die Freiheit im Internet als unüberbrückbare Kluft. Das schlage sich auch in der praktischen Politik durch ein Auseinanderdriften von Medien- und Netzpolitik nieder. Politik, Medien und Gesellschaft seien gemeinsam aber einmal unter der Überschrift “Konvergenz” angetreten. Auch wenn dies stets eine besondere Herausforderung dargestellt habe, dürfe man es nun nicht aus den Augen verlieren, argumentieren die Köpfe der Deutschen Content Allianz.
Über die Deutsche Content Allianz:
Die Deutsche Content Allianz ist ein Zusammenschluss der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD), des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, des Bundesverbandes Musikindustrie (BVMI), der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA), der Allianz Deutscher Produzenten – Film & Fernsehen (Produzentenallianz), der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft (SPIO), des Verbands Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT) sowie des Zweiten Deutschen Fernsehens (ZDF). Zentrales Anliegen der Content Allianz ist es unter anderem Urheber- und Leistungsschutzrechte zum Schutz der kulturellen Vielfalt zu stärken.
Pressekontakt:
Hartmut Schultz, Hartmut Schultz Kommunikation GmbH,
Tel.: 030/39880-101,
Email: schultz@schultz-kommunikation.de
via ACTA-Abkommen: Deutsche Content Allianz fordert Bundesregierung zur konsistenten Positionierung zum Urheberrecht auf | Verband Privater Rundfunk und Telemedien e.V. (VPRT) | Presseportal.de.
February 21, 2012 at 5:41 pm · Filed under Uncategorized and tagged: abstimmung, ACTA, ACTA · Allgemein · Ökonomie, adACTA, aktion, anonymous, Anti-ACTA Demos am 25. Februar, Anti-Counterfeiting Trade Agreement, ARD, österreich, überwachung, bill, cesnsorship, Content Allianz, control, cordis, democracy, demokratisch, demonstration, europa, europäische kommission, FP7, freizeit, GEMA, gesellschaft, gesetz, gestze, GFZ, grüne, hack, INDECT, Information Technology, international, internet, IPRED, IPRED2, kommunikation, kontrolle, law, leben, lobby control, Mafia, medienmitteilung, menschen, news, panorama, parlament, patent, piraten, piratenpartei, piratenpartei österreich, polen, Politik, polizeistaat, PPÖ, privatisierung, protest, SPIO, spy, stoppACTA, system, technik, technologie, telekommunikation, Termin, TTP ·, undemokratisch, VPRT, WATCH, ZDF
10. Februar 2012 | 8 Kommentare
In diesen Tagen formiert sich in vielen Ländern Widerstand gegen die Ratifizierung des “Anti-Counterfeiting Trade Agreement“ (ACTA). Dabei handelt es sich um ein internationales Handelsabkommen, welches Standards im Kampf gegen Produktpiraterie und Urheberrechtsverletzungen etablieren soll. ACTA wurde zwischen der EU und zehn weiteren Staaten außerhalb der bestehenden internationalen Institutionen, wie der Welthandelsorganisation (WTO) und der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO), ausgehandelt. Die Öffentlichkeit war zunächst ausgeschlossen. Erst nach Druck durch einige EU-Abgeordnete und nachdem bereits Teile eines Entwurfes ihren Weg in die Medien gefunden hatten, wurde eine erste offizielle Version des Abkommens veröffentlicht. Nach wie vor sind aber wichtige Teile und die Zusatzprotokolle, ohne die die Tragweite des ACTA schwer zu überblicken ist, selbst den Abgeordneten der betroffenen Ländern, die über die über die Ratifizierung von ACTA entscheiden sollen, nicht zugänglich.
Lobbyisten unter sich
Neben den intransparenten Verhandlungen ist vor allem der Einfluss der Unterhaltungs- und Softwareindustrie sowie die Pharmabranche auf diese zu kritisieren. Diese saßen durch die Delegation der USA bei allen Verhandlungen mit am Tisch. Deren Verhandlungsführer Stanford McCoy, arbeitete zuvor bei der Anwaltskanzlei Covington & Burling, die ihre Klienten u.a. im Bereich Urheberrechtsverletzungen und Anti-Produktpirateriemaßnahmen vertrat. Auch die an ACTA beteiligte “Deputy Assistant USTR for IP Enforcement” Kira Alvarez war zuvor Vize Präsidentin der Global Public Police-Abteilung bei Time Warner und Lobbyistin für den Pharmakonzern Eli Lilly. Ferner wurden die betroffenen Industrien über den aktuellen Stand der Verhandlungen unterrichtet und hatte Zugang zu den Dokumenten, wohingegen die Öffentlichkeit und die Parlamente im Unklaren gelassen wurden. Da passt es nur allzu gut ins Bild, dass das zuständige Referat für Urheberrecht der EU-Kommission mit Maria Martin-Prat, einer ehemaligen Lobbyistin des Musikindustrieverbandes IFPI, besetzt ist.
Lobbyisten drängen auf schnelle Ratifizierung
Die Verbände der Musik- und Filmindustrie, aus dem Verlagswesen, Software und Markenschutz drängen jetzt auf eine rasche Ratifizierung. So versuchen sie unter anderem zu verhindern, dass das EU-Parlament eine rechtliche Vorabprüfung von ACTA durch den Europäischen Gerichtshof veranlasst. Die Lobby-Gruppe “Kangaraoo Group” organisiert derzeit Veranstaltungen, bei denen Lobbyisten aus dem Lager der ACTA-Befürworter mit EU-Abgeordneten ins Gespräch kommen.
Proteste gegen die Ratifizierung von ACTA
Aber auch der Widerstand gegen ACTA hat sich inzwischen formiert. In diesem Monat wird es auch in Deutschland zahlreiche Demonstrationen gegen eine Ratifizierung des Abkommens geben. Eine Übersicht der geplanten Aktionen finden Sie hier.
Update: Der Protest scheint bereits Früchte zu tragen. Nach Medienberichten hat das Auswärtige Amt die bereits erteilte Weisung zur Signierung des umstrittenen Vertragswerks wieder zurückgezogen. Die Bundesregierung folgt damit dem Beispiel von Polen, Tschechien, Lettland und der Slowakei.
Weitere Informationen zu ACTA:
Copyright-Abkommen: Warum Acta in den Papierkorb gehört, Spiegel Online, vom 27.01.2012.
Das ACTA-Abkommen: Kampf gegen Piraterie oder Zensur?, Tagesschau.de, vom 01.02.2012.
Antipiraterie-Abkommen: ACTA sorgt erst nach Unterzeichnung für Aufschrei, Der Standard, vom 08.02.2012.
“Der kleine Urheber hat doch nichts von einer Verschärfung”, Süddeutsche.de, vom 06.02.2012.
Urheberrechtspakt: Tschechien und Slowakei ratifizieren Acta vorerst nicht, Spiegel Online, vom 07.02.2012.
via http://www.lobbycontrol.de/blog/index.php/2012/02/acta-geheimverhandlungen-mit-lobbyisten/
February 21, 2012 at 1:19 pm · Filed under Uncategorized and tagged: blog, homepage, internet, patent, recht, technologie, text, Urheberrecht
01.09.2009 © iRights.info Matthias Spielkamp
Nie zuvor war es so einfach, etwas zu veröffentlichen: ob im eigenen Blog oder in Social Networks, in gedruckten Flyern oder auch in der Schülerzeitung – die Technik macht’s problemlos möglich. Aber woher die Inhalte nehmen? Wer alles selber macht, ist meist auf der sicheren Seite. Aber wenn man einige – wichtige – Bedingungen beachtet, kann man auch viele fremde Fotos, Grafiken, Texte oder Musikstücke nutzen.
Ob selbstgebaute Homepage, Weblog oder Profilseite bei Facebook oder Wer-kennt-wen: meist genügen einige Mausklicks, um eine eigene Seite ins World Wide Web zu stellen. Wenn es um die Inhalte geht, beginnen aber schnell die Probleme. Erst Fotos und Grafiken lassen die Seiten interessant aussehen, und auch ein guter Song schmückt das eigene Angebot. Doch wenn man das nicht alles selber machen will (oder kann), stellt sich die Frage: Welche Fotos und Grafiken, welche Songs und Videos darf man überhaupt verwenden?
Freie Lizenzen
Es ist erlaubt, Inhalte zu verwenden, die vom Urheber ausdrücklich zur Verwendung freigegeben sind. Das sind vor allem Inhalte unter sogenannten „freien Lizenzen“. Diese Lizenzen heißen beispielsweise Creative Commons oder GNU Free Documentation License. Hört sich kompliziert an, ist es aber nicht: Sind Werke unter diesen Lizenzen veröffentlicht, bedeutet das, dass man sie auch auf anderen Webseiten oder sogar in gedruckten Flyern oder ähnlichem verwenden darf. Allerdings können die Rechteinhaber festlegen, dass sie zum Beispiel nicht verändert oder für kommerzielle Zwecke genutzt werden dürfen. Diese Lizenzen muss man also genau lesen, was jedoch einfacher ist als bei den meisten anderen, weil sie extra so geschrieben sind, dass auch juristische Laien sie verstehen können. Hier eine kurze Einführung:
Es gibt nicht eine einzige Creative-Commons-Lizenz, sondern verschiedene, die sich Nutzer aus einem Lizenzbaukasten selbst zusammenstellen können. Auf der Website des Creative-Commons-Projekts wird ein Auswahlmenü angeboten, in dem Nutzer per Mausklick die für sie passende Lizenz auswählen. Zur Auswahl stehen folgende Lizenzen (dahinter jeweils die Logos, mit denen diese Bedingungen grafisch dargestellt werden):
- Namensnennung – der Name des Urhebers muss genannt werden. Diese Bedingung ist seit der Version 2.0 der CC-Lizenzen nicht mehr wählbar, sondern wird automatisch ausgewählt.

- Namensnennung-KeineBearbeitung – der Name des Urhebers muss genannt werden, das Werk darf nicht verändert werden.


- Namensnennung-NichtKommerziell – der Name des Urhebers muss genannt werden, das Werk darf nicht zu gewerblichen Zwecken verwendet werden. by.png
- Namensnennung-NichtKommerziell-KeineBearbeitung – der Name des Urhebers muss genannt werden, das Werk darf nicht zu gewerblichen Zwecken verwendet werden, das Werk darf nicht verändert werden.


- Namensnennung-NichtKommerziell-Weitergabe unter gleichen Bedingungen – der Name des Urhebers muss genannt werden, das Werk darf nicht zu gewerblichen Zwecken verwendet werden, die neu entstandene Version muss unter der selben Lizenz weiter gegeben werden – es muss also wieder erlaubt sein, sie zu verändern.



- Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen – der Name des Urhebers muss genannt werden, die neu entstandene Version muss unter der selben Lizenz weiter gegeben werden – es muss also wieder erlaubt sein, sie zu verändern und kommerziell zu nutzen.


Fotos
Eine Fundgrube für Fotos unter CC-Lizenzen ist Flickr.com. (Wenn sich nicht automatisch die deutschsprachige Seite öffnet, kann man unten auf der Startseite „Deutsch“ auswählen.) Wer auf „Suchen“ klickt, ohne etwas ins Suchfeld eingetragen zu haben, kommt zur nächsten Seite, wo man die erweiterte Suche auswählen kann (rechts neben dem Suchfeld).

Anschließend kann man weiter unten auf der Suchseite auswählen, dass man nur Fotos angezeigt bekommen möchte, die unter einer CC-Lizenz stehen, also zumindest auf nicht-kommerziellen Seiten verwendet werden dürfen.
Derzeit stehen mehr als 115 Millionen (ja, richtig gelesen: mehr als 115 Millionen!) Bilder unter verschiedenen CC-Lizenzen bei Flickr.com zum Download bereit. Wer sie verwenden will, muss allerdings dafür sorgen, dass der Urheber, in diesem Fall der Fotograf, genannt wird. Den Namen – oder manchmal auch nur den Nutzernamen – findet man auf der Flickr-Seite, auf der das Foto gespeichert ist. Am besten ist, man setzt einen Link dorthin. Außerdem muss man darauf hinweisen, dass das Foto unter einer CC-Lizenz steht. Am einfachsten geht das, wenn man einen Link auf die Lizenz setzt, die unter jedem CC-lizenzierten Foto steht.
Wenn man die Bilder in einem gedruckten Dokument verwenden will, muss man die entsprechenden Links abdrucken, also in diesem Fall zum Beispiel „Fotograf: Wolfgang Staudt, flickr.com/photos/wolfgangstaudt/, Foto lizenziert unter der Lizenz Namensnennung-Keine kommerzielle Nutzung 2.0, creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0/deed.de_. Ganz schön viel zu beachten, aber eine Kleinigkeit, wenn man bedenkt, was man dafür bekommt.
Ähnlich wie bei Flickr kann man auch bei Google nach CC-lizenzierten Fotos suchen. Dafür wählt man oben links den Menüpunkt Bilder aus, dann die erweiterte Bildsuche (rechts neben dem Suchfeld). Unter Nutzungsrechte werden in einem Drop-Down-Menü verschiedene Kategorien angeboten. Dabei entsprechen die Google-Kategorien folgenden CC-Lizenzen:
|
zur Wiederverwendung gekennzeichnet |
CC-by-nc-nd (Namensnennung-NichtKommerziell-KeineBearbeitung) |
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zur kommerziellen Wiederverwendung gekennzeichnet |
CC-by-nd (Namensnennung-KeineBearbeitung) |
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zur Wiederverwendung mit Veränderungen gekennzeichnet |
CC-by-nc (Namensnennung- NichtKommerziell) |
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zur kommerziellen Wiederverwendung mit Veränderungen gekennzeichnet |
CC-by (Namensnennung) – es ist erlaubt, das Bild kommerziell zu nutzen und zu bearbeiten |
Auch die Wikipedia bietet eine Menge Bilder, die man für eigene Werke verwenden kann. Denn zum einen müssen Bilder, die in der Wikipedia enthalten sind, grundsätzlich unter freien Lizenzen stehen. Zum anderen gibt es die sogenannte Wikimedia Commons (commons.wikimedia.org/wiki/Hauptseite). Auf dieser Site werden Bilder (Fotos und Grafiken) angeboten, die unter freien Lizenzen stehen, oder an denen kein urheberrechtlicher Schutz besteht. Auch hier müssen Bedingungen beachtet werden, die derzeit leider nur auf Englisch angezeigt werden. Allerdings gibt es eine generelle Anleitung dazu, wie Bilder und andere Inhalte verwendet werden dürfen, auch auf Deutsch – unter commons.wikimedia.org/wiki/Commons:Weiterverwendung. Und das Beste: Die Wikimedia Commons bieten nicht nur Bilder zur weiteren Verwendung an, sondern auch Filme oder Audio-Dateien.
Video
Gelten für Musik und Filme die gleichen Bedingungen wie für Bilder? Auf den ersten Blick ist die Antwort ein klares „Ja“: Auch Songs und Videos dürfen grundsätzlich nur mit Zustimmung der Urheber oder Rechteinhaber veröffentlicht werden. Doch in der Praxis gibt es vor allem bei Filmen den wichtigen Unterschied, dass viele davon über Video-Hoster wie YouTube, Sevenload oder Blip.tv angeboten werden. Diese Websites bieten einen sogenannten Embed-Code an, mit dem man die Videos in die eigene Website, ins Blog oder Profil einbetten kann. Das sieht dann so aus, als würde das Video auf der eigenen Website gespeichert sein, obwohl es vom Video-Hoster gesendet wird.


Musik
Für Musik gibt es kaum Websites, die Embed-Codes anbieten. Songs bekannter Musiker ins eigene Weblog hochzuladen und dann zu veröffentlichen, ist in den meisten Fällen nicht erlaubt. Doch auch hier gibt es zahlreiche Ausnahmen, vor allem Musik, die unter Creative-Commons-Lizenzen steht. Man findet sie auf Websites wie Jamendo.com, in der Netlabel-Kategorie bei Archive.org ( www.archive.org/details/netlabels), oder auch auf den Websites der Musiker selber, wie etwa bei den NineInchNails ( nin.com).
Grafik
Es ist erlaubt, Inhalte zu verwenden, die vom Urheber explizit zur Verwendung freigegeben sind. Das gilt für die Clipart-Bilder vieler Grafikprogramme, aber auch für sogenannte „rechtefreie“ Fotos und Grafiken, die im Web angeboten werden. Vorsichtig sein muss man mit CD-Roms mit Fotos und Grafiken. Diese CDs erlauben oft nur eine private Nutzung, was eben gerade nicht bedeutet, dass man die Bilder ins Web stellen oder für Flyer und ähnliches nutzen darf. Bevor man derartige Fotos verwendet, sollte man die Lizenzbedingungen genau lesen, die als Datei auf der CD enthalten oder in Papierform beigelegt sind. Auch hier gilt, dass inzwischen sehr viele Grafiken unter Creative-Commons-Lizenzen zur Verfügung stehen, wie ein Beispiel aus Googles Bildersuche nach Logos zeigt:

Text
„Werke der Literatur“ sind durch das Urheberrecht geschützt. Das hört sich erst einmal so an, als gelte der Schutz nur für das, was zwischen Buchdeckel gepresst und im Schulunterricht besprochen wird. Doch der Begriff „Literatur“ wird sehr weit ausgelegt. Es gehören nicht nur Romane und Gedichte dazu, sondern auch Sachbücher, wissenschaftliche Aufsätze, journalistische Artikel oder sogar Schulaufsätze.
Der Grund: „Werke im Sinne dieses Gesetzes sind […] persönliche geistige Schöpfungen“ – so steht’s im Urheberrechtsgesetz. Dabei ist entscheidend, dass der Text individuelle Züge des Schöpfers aufweist, nicht aber, dass er Neuigkeitswert hat. Auch die millionste Geschichte eines Mädchens, das sich in einen Jungen verliebt und mit ihm durchbrennt, ist urheberrechtlich geschützt, solange sie das „Handwerkliche und Durchschnittliche überragt“, wie es in diesem Zusammenhang heißt.
Die Schwelle dafür setzen die Gerichte recht niedrig an. So können etwa Journalisten meist davon ausgehen, dass nicht nur Essays oder längere Reportagen, sondern auch Artikel zum Tagesgeschehen vom Urheberrecht geschützt sind, obwohl die meisten Leser wahrscheinlich nicht auf die Idee kämen, sie als Literatur anzusehen.
Was also tun, wenn man fremde Texte veröffentlichen will? Texte von Autoren, die vor mehr als 70 Jahren gestorben sind, können ohne Erlaubnis veröffentlicht werden. Ihr Urheberrechtsschutz ist abgelaufen, sie sind „gemeinfrei“. Solche Texte findet man beispielsweise im Projekt Gutenberg. Über diese Web-Datenbank kann man etwa 80.000 Klassikertexte abrufen, deren Urheberrechtsschutz abgelaufen ist. Auch Texte aus der Wikipedia darf man veröffentlichen, weil sie unter einer freien Lizenz stehen. Voraussetzung ist, dass man den Urheber und die Quelle nennt und den Hinweis auf die jeweilige Lizenz anbringt – so, wie es oben für Fotos beschrieben wurde. In tausenden von Blogs und anderen Webseiten (wie zum Beispiel auch iRights.info) werden die Texte ebenfalls unter CC- und anderen freien Lizenzen veröffentlicht, die es erlauben, sie zu übernehmen.
Spezialfall Schülerzeitungen?
All das, was bis hierher für andere Publikationen erläutert wurde, gilt auch für die Schülerzeitung: Wenn Texte und Bilder (Fotos, Grafiken, Illustrationen) nicht selbst erstellt, sondern aus anderen Quellen übernommen werden, muss sicher sein, dass das erlaubt ist. Denn: Eine Schülerzeitung kann sich nicht auf irgendwelche Ausnahmeregelungen berufen, wenn es um das Urheberrecht geht. Es gelten die gleichen Regeln wie für andere Veröffentlichungen. Die Tatsache, dass Schülerzeitungen meist nicht kommerziell sind, also nicht verkauft werden und nicht mit Gewinnabsicht produziert werden, ändert daran nichts.
Wenn die Redaktion also ein Foto aus dem Internet nimmt und es abdruckt oder auf die eigene Website stellt, ohne den Rechtsinhaber (also meist den Fotografen) um Erlaubnis zu bitten, kann der – sollte er es merken – auf einem Honorar bestehen und zusätzlich Schadensersatz verlangen. Lässt er das Schreiben, in dem er seine Ansprüche geltend macht – eine sogenannte Abmahnung –, von einem Anwalt schicken, kann das gleich ziemlich teuer werden. Denn der Rechtsverletzer muss in den meisten Fällen das Anwaltshonorar bezahlen. Dadurch können auf die Redaktion gleich Kosten in Höhe von mehreren hundert oder mehr Euro zukommen, auch wenn sie bereit ist, die Lizenzgebühren für das Foto nachzuzahlen oder das Bild von den eigenen Internetseiten zu löschen.
Ebenso wenig können Schülerzeitungen Privilegien in Anspruch nehmen, die für Wissenschaft, Forschung, Bildung und Unterricht gelten. Denn diese Ausnahmen gelten nur, wenn das Material zu Unterrichtszwecken oder in der Forschung verwendet werden soll. Da das bei Schülerzeitungen normalerweise nicht der Fall ist, gelten auch die Ausnahmen nicht. Allerdings dürfen Schülerzeitungen – wie alle anderen Medien auch – zitieren. Das ist vor allem bei Texten wichtig, denn dort wird oft zitiert. Zitieren bedeutet allerdings nicht, einen anderen Text vollständig zu übernehmen, sondern ist an bestimmte Regeln gebunden. Diese Regeln werden in einem weiteren Text von klicksafe und iRights.info erläutert.
Durch alle diese Hinweise sollte nicht der Eindruck entstehen, dass man besser erst gar keine Schülerzeitung herausgibt, um Urheberrechtsprobleme zu vermeiden. Im Gegenteil: Das, was eine Schülerzeitung eigentlich ausmachen sollte – selbst geschriebene Texte, Fotos und Bilder – bringt vielleicht Ärger mit sich, weil jemandem die Inhalte nicht gefallen. Aber das kann ja durchaus gewollt sein. Mit dem Urheberrecht kommt man dadurch nicht in Konflikt. Und außerdem kann man natürlich auch in Schülerzeitungen Fotos, Texte, Grafiken und so weiter verwenden, die – wie oben beschrieben – unter Creative Commons oder anderen freien Lizenzen stehen.
Allerdings gibt es daneben noch einiges andere, was beachtet werden muss, vor allem das Persönlichkeitsrecht. Ein paar Informationen dazu gibt es z. B. im Text zu Urheber- und Persönlichkeitsrechten in sozialen Netzwerken.
via Fremde Inhalte auf eigenen Seiten | iRights.info.
February 20, 2012 at 4:50 pm · Filed under Uncategorized and tagged: abstimmung, ACTA, ACTA · Allgemein · Ökonomie, adACTA, aktion, anonymous, Anti-ACTA Demos am 25. Februar, Anti-Counterfeiting Trade Agreement, ARD, österreich, überwachung, bill, cesnsorship, Content Allianz, control, cordis, democracy, demokratisch, demonstration, europa, europäische kommission, FP7, freizeit, GEMA, gesellschaft, gesetz, gestze, GFZ, grüne, hack, INDECT, Information Technology, international, internet, IPRED, IPRED2, kommunikation, kontrolle, law, leben, Mafia, medienmitteilung, menschen, news, panorama, parlament, patent, piraten, piratenpartei, piratenpartei österreich, polen, Politik, polizeistaat, PPÖ, privatisierung, protest, SPIO, spy, stoppACTA, system, technik, technologie, telekommunikation, Termin, TTP ·, undemokratisch, VPRT, ZDF
In der vergangenen Woche hatte iRights.info bereits über die protokollarischen Ergebnisse der TRIPS-Expertengruppe (Trade Related Aspects of Intellectual Property Rights) des EU-Ministerrats am 6. Februar 2012 berichtet. Nun liegt iRights.info ein weiteres internes Protokoll einer Sitzung des handelspolitischen Ausschusses vom 10.02.2012 vor. Auf der Sitzung ging es neben einer ganzen Reihe weiterer Punkte ebenfalls wieder um das ACTA-Abkommen.
Die Europäische Kommission reagierte laut Protokoll auf die bis zu diesem Termin stattgefunden Proteste gegen ACTA, indem sie einerseits die Bereitstellung weiterer Informationen anbot, gleichzeitig aber auch feststellte:
“Aber es werde letzlich schwer fallen, die organisierte Zivilgesellschaft damit zu überzeugen. Dort würden oft Interessen vertreten, die nicht der breiten Gesellschaft entsprächen. Hier seien gezielte Aktivitäten zu beobachten, die nicht immer den vorgeblich demokratischen Absichten gerecht würden”.
Die Kommission stellte laut Protokoll weiter fest, dass
“ACTA-Gegner versuchen, gegen das Abkommen zu mobilisieren, um die restlichen MS [Mitgliedstaaten, die noch nicht unterzeichnet haben] und das EP [Parlament] zu beeinflussen.”
Und weiter heißt es im Protokoll:
“KOM [die Kommission] habe MS, EP und Öffentlichkeit umfassend Informationen zur Verfügung gestellt, um diese Kampagnen ins Leere laufen zu lassen”.
Die interne Einschätzung der Kommission zeigt, wie ernst die Proteste gegen ACTA dort genommen werden. Gleichzeitig stellt sich die Frage, warum die Proteste als teilweise undemokratisch eingeschätzt werden, während es ja gerade die Aushandlungsgeschichte des Abkommens in Hinterzimmern war, die den Protest beflügelte.
via http://irights.info/blog/arbeit2.0/2012/02/20/europaische-kommission-halt-acta-protest-fur-teilweise-undemokratisch/
February 19, 2012 at 9:08 pm · Filed under Uncategorized and tagged: bürgerbeteiligung, europa, Facebook, Flickr, gesellschaft, internet, island, kommunikation, Politik, Soziale Netze, system, technologie, telekommunikation, twitter, verfassung, youtube
Island schreibt auf Facebook seine Verfassung um
von Emil Protalinski und Anita Klingler, 15. Juni 2011, 15:17 Uhr
Island überarbeitet seine Verfassung – mit Unterstützung von Facebook. Dabei haben alle Bürger ein Mitspracherecht. Wöchentlich überträgt der für den Neuentwurf des Grundgesetzes zuständige 25-köpfige Verfassungsrat seine Meetings nicht nur auf der eigenen Website, sondern auch im Social Network. Zudem werden Twitter, YouTube und Flickr für die Kommunikation mit der Bevölkerung genutzt.
“Es ist möglich, mit anderen Mitteln beizutragen, aber die meisten Diskussionen finden auf Facebook statt”, sagte Berghildur Bernhardsdottir, Sprecherin des Projekts, gegenüber der Nachrichtenagentur Associated Press. “Der streitlustige und negative Tenor, der in vielen isländischen Blogs und auf Nachrichten-Sites vorherrscht, ist hier fast gänzlich ausgeblieben.” Zwei Drittel der rund 320.000 Einwohner der Insel sind im Social Network vertreten.
Als Island 1944 seine Unabhängigkeit von Dänemark erlangte, schrieb es lediglich die dänische Verfassung leicht um – es ersetzte etwa das Wort “König” durch “Präsident”. Seitdem wird eine neue Version erwartet. Auslöser für die aktuelle Überarbeitung war die Finanzkrise von 2008, die zum Zusammenbruch von Banken und Regierung führte.
“Ich denke, es ist das erste Mal, dass ein Verfassungsentwurf im Wesentlichen im Internet entsteht”, sagte Verfassungsratsmitglied Thorvaldur Gylfason gegenüber dem britischen Guardian. “Die Bevölkerung sieht, wie vor ihren Augen ein neues Grundgesetz entsteht.” Alle bisherigen Entwürfe können auf der Website des Rats eingesehen werden.
Island machte in den vergangenen Wochen noch mit einem zweiten Internetprojekt von sich reden: Es will das Land zum Datenfreihafen für investigative Journalisten ausbauen und Providern Immunität gewähren. “Island, mit seiner frischen Perspektive und mutigen, unabhängigen Menschen scheint der beste Platz zu sein, um einen solchen Vorstoß in Richtung globaler Tranzparenz und Gerechtigkeit zu starten”, beschreibt Parlamentsmitglied Eva Joly die Icelandic Modern Media Initiative (IMMI).
via http://www.zdnet.de/news/41554250/island-schreibt-auf-facebook-seine-verfassung-um.htm
February 19, 2012 at 8:46 pm · Filed under Uncategorized and tagged: österreich, protest, INDECT, democracy, europa, überwachung, internet, piraten, system, control, polen, polizeistaat, technologie, ACTA, demonstration, kontrolle, piratenpartei, gesellschaft, FP7, cordis, aktion, gesetz, Politik, parlament, menschen, leben, law, technik, patent, freizeit, international, cesnsorship, news, Termin, privatisierung, grüne, panorama, anonymous, IPRED, hack, telekommunikation, kommunikation, bill, spy, Information Technology, Mafia, TTP ·, Content Allianz, GEMA, ARD, ZDF, GFZ, SPIO, VPRT, IPRED2, abstimmung, adACTA, PPÖ, gestze, medienmitteilung, stoppACTA, Anti-ACTA Demos am 25. Februar, Anti-Counterfeiting Trade Agreement, piratenpartei österreich
Posted on 19. February 2012 by ppoeblog
Medienmitteilung der Piratenpartei Österreich, Wien, 19.02.2012
Die Piratenpartei Österreichs begrüßt einerseits das Zurückrudern der österreichischen Bundesregierung im Ratifizierungsprozess des umstrittenen ACTA-Abkommens, kann aber nicht verstehen, dass von der Piratenpartei mitgetragene Demonstrationen und Proteste die Regierung von ihrem einstigen Kurs, das ACTA-Abkommen im stillen Kämmerlein durch ominöse Botschafter in Japan durchzuboxen, notwendig sind. Weit über 10.000 Menschen in ganz Österreich sind am 11. Februar bei zweistelligen Minusgraden dem Aufruf der Piratenpartei gefolgt, um auf die Gefährlichkeit von ACTA hinzuweisen.
Einerseits erfreut es die PPÖ, dass die Demonstrationen Wirkung zeigten, andererseits kann nicht hingenommen werden, dass sich nun die österreichische Bundesregierung hinter dem Europäischen Parlament versteckt, bis es eine Entscheidung trifft.
Gerade auf diese Hinhaltetaktik wird die Piratenpartei am nächsten Samstag, dem 25. Februar, in Form von weiteren Demonstrationen eine Antwort liefern.
Diese Proteste sind notwendig, um darauf hinzuweisen, dass in der EU über Gesetze von Politikern abgestimmt wird, die offenbar nicht einmal den Text, den sie beschliessen, gelesen haben.
Piratenpartei marschiert am 25. Februar vom Europaplatz zum Parlament
Die PPÖ hat für kommenden Samstag zusammen mit den Grünen und etlichen anderen Organisationen zu einer weiteren Protest-Aktion gegen die Zensur durch die Hintertür via ACTA aufgerufen. Vorbehaltlich eines negativen polizeilichen Bescheids werden die Piraten um 14:00 Uhr mit einem Lautsprecher-LKW vom Europaplatz über die Mariahilfer Strasse und den Ring zum Parlament ziehen. Bisher gibt es für die Demonstration auf der StoppACTA Facebook-Seite nach 36 Stunden 4.500 Teilnahmezusagen.
Bis zu 4 Jahre Gefängnis für die Weitergabe von Links – EU stellt Wissens-Weitergabe mit Drogenhandel gleich
Die PPÖ wird dabei insbesondere darauf hinweisen, dass das in geheimer EU-Kommissions-Sitzung beschlossene ACTA-Abkommen nun vom nicht gewählten EU-Rat in der ebenso undurchsichtigen IPRED-Direktive (PDF) aus dem Jahr 2006 durchgepeitscht werden soll.
IPRED stellt die unautorisierte Weitergabe von geistigem Eigentum unter Strafandrohung von bis zu 4 Jahren Haft und kriminalisiert damit Internet-Nutzer, die neues Wissen in Form von Links weitergeben. Der EU-Rat stellt in IPRED die Informations-Weitergabe mit dem Drogenhandel auf eine Stufe.
Die PPÖ schliesst sich dem Zitat von Marie Ebner-Eschenbach an: „Wissen ist das einzige Gut, das sich vermehrt, wenn es geteilt wird.“
Piratenpartei Österreich (PPÖ)
Rückfragehinweis: Toni Straka, Bundesmediensprecher
email: toni.straka@piratenpartei.at
Tel.: 0676 696 6664
Twitter: @PiratenOE
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? Medienmitteilung der Piratenpartei Österreichs zu Liquid Feedback, 17.02.2012
via https://blog.piratenpartei-wien.at/2012/02/19/medienmitteilung-der-piratenpartei-osterreichs-zu-acta-19-02-2012/
February 19, 2012 at 7:21 pm · Filed under Uncategorized and tagged: antiterror, überwachugng, überwachungsstaat, bundestrojaner, deutschland, gesellschaft, gesetz, internet, kommunikation, recht, sicherheit, technologie, telekommunikation, trojaner
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat den Einsatz einer Überwachungssoftware der Fa. DigiTask (“Bundestrojaner“) durch Bundesbehörden in seinem “Bericht gemäß § 26 Abs. 2 Bundesdatenschutzgesetz über Maßnahmen der Quellen-Telekommunikationsüberwachung bei den Sicherheitsbehörden des Bundes“ erheblich beanstandet.
Für besonders interessant halte ich die Ausführungen Schaars im Hinblick auf die technischen Anforderungen an derartige Überwachungssysteme.
Bei der technischen Umsetzung sind laut Schaar aus rechtlichen Gründen eine Reihe technischer Maßnahmen durchzuführen, die weit über die Anforderungen an gängige Überwachungssoftware hinausgehen.
In dem Papier des Bundesbeauftragten heißt es u.a., dass Software für Maßnahmen der Quellen-TKÜ technisch nicht wie Schadsoftware, Viren, Spionageprogramme und Hackerprogramme funktionieren kann. Sie muss vielmehr die gesetzlichen Vorgaben und Standards des Datenschutzes und der IT-Sicherheit erfüllen. Hierzu gehören Maßnahmen zu Gewährleistung der Transparenz, Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Unversehrtheit, aber auch zu Revisionssicherheit und Löschbarkeit.
Schaar hält hierzu die Vorlage des Quellcodes und einer umfassenden Dokumentation für unerlässlich.
Außerdem müsse laut Schaar sichergestellt sein, dass die Daten auf dem Weg zur Sicherheitsbehörde nicht verändert oder verfälscht werden können, woraus sich strenge Anforderungen an die Daten- und Instanzauthentisierung ergeben. Da aufgrund verfassungsrechtlicher und gesetzlicher Vorgaben der Kernbereich privater Lebensgestaltung besonders geschützt ist, muss die für die Maßnahme eingesetzte Software außerdem in der Lage sein, nach der Speicherung der Informationen jederzeit eine gezielte Löschung kernbereichsrelevanter Inhalte durchzuführen.
Um eine Kontrolle durch den Betroffenen oder eine Datenschutzbehörde zu ermöglichen, ist eine Protokollierung der wichtigsten Rahmenbedingungen und zu den übermittelten Daten erforderlich. Schaar merkt außerdem an, dass in der Software keine Funktionen vorhanden sein dürfen, die über die gesetzlich vorgesehenen Überwachungsmaßnahmen hinaus gehen. Es müsse sichergestellt werden, dass keine über die Überwachung der laufenden Telekommunikation hinausgehende Überwachung stattfindet.
Schaar weist schließlich darauf hin, dass beim Bundestrojaner weder der Quellcode noch eine hinreichende Programmdokumentation vorliegt, weshalb die notwendige und vom BKA vorzunehmende Prüfung der Software, erst gar nicht möglich sei.
Der Bundesdatenschutzbeauftragte kommt insoweit zu dem Ergebnis,dass ein schwerwiegender Verstoß gegen die Regelungen des § 9 BDSG und § 20k BKAG vorliegt.
via http://www.internet-law.de/2012/02/bundesdatenschutzbeauftragter-kritisiert-bundestrojaner-deutlich.html
February 19, 2012 at 7:18 pm · Filed under Uncategorized and tagged: Facebook, freizeit, internet, kommunikation, netzwerk, social media, soziale netzwerke, technik, technologie, twitter
Kommentar von Dr. Christian Weilmeier, 17.02.12
Die großen sozialen Netzwerke Facebook, Twitter, Google+, XING und LinkedIn verschärfen ihren Konkurrenzkampf. Das Wachstum mit Neumitgliedern stagniert seit Neuestem. Nicht verwunderlich, bei den gegenwärtigen riesigen Mitgliederzahlen. Die Anzahl der Menschen, die einem solchen Netzwerk beitreten wollen ist nicht unbegrenzt. Der Markt scheint gesättigt.
Facebook soll ja mittlerweile 850 Mio. Mitglieder haben. Twitter hat ungefähr 170 Mio., rund 100 Mio davon twittern aktiv. Das Geschäftsnetzwerkt LinkedIn liegt bei 140 Mio., Google + bei 90 Mio., XING bei 11 Mio. Die Angaben über die Mitgliederzahlen schwanken stark, je nachdem was man mitzählt. Die Größenverhältnisse werden jedoch klar. Das Potenzial an Neumitgliedern ist damit natürlich grundsätzlich nicht ausgeschöpft, trotzdem wird es schwieriger. So sank die Online-Verweildauer bei Facebook im Jahr 2011 von durchschnittlich 25 min auf unter 20 min pro Tag, sprich die Leute verbringen weniger Zeit auf dieser Internetplattform.
Diese Maßzahl ist ein sehr gutes Barometer. Denn nicht nur die Mitgliederzahl zählt. So ist es Google + zwar gelungen, die Mitgliederzahl durch „Zwangsrekrutierung“ von Google-Account-Inhabern stark zu steigern, aber die Aktivität der Mitglieder ist mau. Derart mau, dass es sich immer mehr rumspricht und auch Unternehmen sich zurückhalten. Der Lockvogel „Google-Platzierung“ reicht nicht, um die Leute und vor allem die Unternehmen auf Google + zu locken. Jetzt sinkt aber schon die Online-Verweildauer bei Facebook und das ist ein Warnsignal für Zuckerberg.
Tatsächlich hat man den Eindruck, dass sich Facebook in der letzten Zeit verändert hat. Auf der einen Seite gilt es als privat, auf der anderen Seite ist es ein Faktor der öffentlichen Meinung geworden, was dort gepostet wird. Diese Doppelgesichtigkeit macht Facebook meines Erachtens zu schaffen. So kann man nicht ohne weiteres Freunde hinzufügen/anfragen und auch die Suchfunktion scheint mittlerweile nur noch begrenzt nutzbar. Die Meldungen aus dem Web häufen sich diesbezüglich seit Herbst 2011. Facebook führt gerne neue Regeln ein, ohne irgendwen darüber zu informieren. Das ist eine ziemliche Unsitte. Ganz abgesehen davon widerspricht das der öffentlichen Rolle von Facebook. In Google kann man unbegrenzt suchen und bei Twitter unbegrenzt „Anhänger“ gewinnen. Twitter ist hier wesentlich attraktiver und konsequenter. Es versteht sich als Nachrichtenmedium, bei dem alles öffentlich ist. Es gibt nicht mehrere Arten, ein Profil anzulegen wie bei Facebook (Profile und Seiten) und jede Meldung kann von allen Followern tatsächlich gelesen werden. Ganz im Gegensatz zu Facebook.
Nun versucht Facebook Twitter zu kopieren, indem es eine Abonnement-Funktion eingeführt hat. Man kann die Postings von jemandem abonnieren ohne ein Freund zu sein. Klingt wie Twitter, ist es aber nicht. Vor allem nicht für die, deren Postings abonniert werden. Plötzlich können eine Menge Leute private Nachrichten mitlesen (außer man beachtet genau die Einstellungen), was man gar nicht wollte. Eine verwirrende Kopie des Twitter-Originals. Ganz abgesehen davon, dass diese Funktion die Fan-Pages kannibalisiert. Soll ich nun die Postings eines Promi abonnieren oder bei seiner Fan-Page Mitglied werden usw.?
Auch Twitter schläft nicht und macht seinen Auftritt „persönlicher“. Es will eine Art vereinfachtes Facebook werden und das Beste von beiden Seiten in sich vereinen. Twitter wächst zudem in den letzten Monaten stark durch das mobile Internet. Der Kurznachrichtendienst scheint ideal für die Nutzung per Smartphone. Sobald ein Netzwerk vorprescht, zieht das Andere nach. Ein Wettlauf der Giganten.
Dazu kommt der unterschiedliche Kommunikationsstil z.B. in Facebook und Twitter. Twitter ist politischer und mehr an Inhalten/Nachrichten orientiert als Facebook, zuweilen auch polemischer und härter. Die Twitternutzer wollen Nachrichten, möglichst unmittelbar, während die Facebooknutzer eher etwas in Ruhe gelassen werden wollen. Ein Posting pro Tag bei Facebook, das passt. Bei Twitter wäre das deutlich zu wenig, um Leser zu gewinnen. Sehr unwahrscheinlich also, dass sich Twitterer auf Facebook ziehen lassen. Dazu kommt: Wer einmal in einem Netzwerk etabliert ist, der wird nicht leicht wechseln, da er wieder von Null anfangen muss. Wer bei Twitter 5000 Follower hat und stark beachtet wird, der wird in Facebook nicht bei null anfangen und sich durch die „Mach nur jemand zu Deinen Freund, den Du kennst“-Ermahnungen quälen. Insofern gibt es schon eine Etablierung der Marken.
Und dann entstehen noch ganz neue Netzwerke wie „Pinterest“. Es wächst enorm schnell und hat vor allem inzwischen eine Online-Verweildauer von 13 min, ungefähr auf dem Niveau von Twitter. Unternehmen berichten von guten Erfolgen mit ihrer Präsenz dort. Zudem sind bei Pinterest in der Mehrzahl Frauen aktiv, ganz im Gegensatz zu den anderen Online-Netzwerken. Es bleibt spannend.
Dr. Christian Weilmeier
cw@theintelligence.de
Links:
http://www.futurebiz.de/artikel/verweildauer-googleplus/
http://www.absatzwirtschaft.de/content/online-marketing/news/nutzeraktivitaet-bei-google-laesst-zu-wuenschen-uebrig;76161
http://netzwertig.com/2012/02/16/twitterifikation-facebook-will-twitter-verdrangen/
http://www.netzpiloten.de/2012/02/16/%E2%80%9Cbeunruhigende%E2%80%9D-thesen-zur-netzwerkgesellschaft/
http://netzwertig.com/2011/12/09/der-journalist-als-marke-wie-facebooks-abonnieren-button-die-autoren-starkt/
http://mashable.com/2011/12/08/new-twitter-facebook/
http://www.die-medienblogger.de/665/der-journalist-als-marke/
via http://kwalae.de/2012/02/der-kampf-der-sozialen-netzwerke-wird-harter/
February 19, 2012 at 7:04 pm · Filed under Uncategorized and tagged: A1, affäre, ametsreiter, ausbeutung, ÖVP, österreich, email, finanz, gesellschaft, gorbach, h&m, hochegger, internet, justiz, KHG, korruption, leben, lobby, manager, meischberger, Politik, promis, schüssel, system, telekom, u-ausschuss, untersuchungsausschuss, wos woa mei leistung
Markus Schauta
Was der Korruptions-Untersuchungsausschuss an Vernetzungen zwischen Politikern und Wirtschaftstreibenden und damit verbundenen dubiosen Geldflüssen aufdeckt, kommt nicht überraschend. Zumal es sich dabei nur um die Spitze eines über Jahrzehnte gewachsenen Eisbergs handeln dürfte.
Gleichzeitig haben SPÖ und ÖVP ein neues Sparpaket verordnet. Das schmeckt für viele nach Zwei-Klassen-Gesellschaft vor dem Gesetz. Denn wo der einfache Bürger sich dem Sparkurs nicht entziehen kann, fehlen entsprechende Gesetze, interessensgesteuerte Geldflüsse zwischen Politik und Wirtschaft und die damit verbundene (unversteuerte) Bereicherung Weniger auf Kosten der Mehrheit zu unterbinden.
Die FPÖ, selber Teil jenes politischen Systems, ortet das Problem aber ganz woanders. „Asylanten“ würden sich auf Kosten „österreichischer Facharbeiter“ finanziell bereichern. Und weil die FPÖ von Feindbildern lebt, werden in einem Rundumschlag auch gleich Flüchtlingshilfsorganisationen als „Asylmafia“ diffamiert. Dass Politiker der FPÖ selbst bis zum Hals in Korruptionsaffären verstrickt sind, muss nicht extra erwähnt werden.
Es ist ein altbekanntes Phänomen, dass die Zahl der FPÖ-Wortmeldungen in direkt proportionalem Verhältnis steht zu Verhaltensauffälligkeiten in den eigenen Reihen. Sager, wie die von Heinz-Christian Strache am WKR-Ball, sind dabei nicht die Ausnahme, sondern die Regel.
Immer wieder gelingt es der FPÖ daraus politisches Kleingeld zu schlagen, indem Fakten verdreht und mit dem Finger auf andere gezeigt wird.
Die Pressekonferenz zum WKR-Ball im Café Landtmann war ein Höhepunkt dieser Absurditäten. Die Entscheidung der anwesenden Medienvertreter, nicht darüber zu berichten, war die einzig richtige Antwort auf das Possenspiel.
In den Ausgrenzungs- und Neiddebatten der FPÖ ist der Ausländer, oder der, den die FPÖ dazu macht, ein ständiges Thema. Egal ob Kopftuch, Minarett oder das Schächten, immer wird eine Bedrohung des christlich-abendländischen Europa, der österreichischen Leitkultur, der Wertegemeinschaft und der Demokratie geortet.
Dabei scheint die Demokratie tatsächlich ins Wanken zu geraten. Allerdings nicht, weil Muezzin Pummerin ablöst, oder „Dahoam“ vom „Islam“ geschluckt wird. Für die Risse in den demokratischen Strukturen sind nicht zuletzt jene Politiker verantwortlich, deren verantwortungsloses Handeln das Vertrauen in die Demokratie ersticken lässt. Der asoziale Drang zur Bereicherung und fehlende Gesetze dieser Situation Herr zu werden, erzeugen bei vielen Menschen das Bild von einem Staat, auf den man genauso gut verzichten könnte. Warum überhaupt noch zur Wahl gehen, wenn das Gfrast sich sowieso nur wählen lässt, um kräftig in die eigenen Taschen zu wirtschaften?
Dass die FPÖ als Teil dieses Zirkus´ sich immer noch als „Reine-Weste-Partei“ mit „echten Lösungen“ positionieren kann, ist nicht zuletzt von ÖVP und SPÖ mitverschuldet. Die Neiddebatten der FPÖ sind allzu oft willkommene Ablenkungen von den eigenen politischen Unzulänglichkeiten. Anstatt zu widersprechen, wird geschwiegen.
Ein gefährliches Spiel, auf das diese Trittbrettfahrer sich einlassen, und für viele ein weiterer Grund „denen da oben“ zu misstrauen.
via http://www.tantejolesch.at/tjtrue.php?href1file=korrdemo&bild=korrdemo.jpg