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BBC News – Email and web use ‘to be monitored’ under new laws
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Die Angst der Politiker vor der Generation Netz « DiePresse.com
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ARGE Daten: Chaos bei Vorratsdatenspeicherung | Netzpolitik | futurezone.at: Technology-News
ARGE Daten: Chaos bei Vorratsdatenspeicherung | Netzpolitik | futurezone.at: Technology-News.
Farewell Privacy Protestmarsch gegen Vorratsdatenspeicherung in Wien <<LISAkoeppl
Hochgeladen von LISAkoeppl am 31.03.2012
by http://tantejolesch.at/ & http://wientv.org/ Hier gehts direkt zum Formular: http://www.verfassungsklage.at/
Nach langem Kampf und einigen Rückschlägen tragen wir am 31. März eine gute Bekannte, treue Freundin und ständige Begleiterin symbolisch zu Grabe.
Jeder kannte und schätzte sie. Unzählige Menschen traten aufopferungsvoll für ihren Schutz und zu ihrer Rettung ein.
Vergebens.
Wir werden dich vermissen, geliebte Privatsphäre.
Protest gegen Einführung der Vorratsdatenspeicherung
(Protest against EU Data Retention Act in Austria)
Worum geht es?
April 2011 wurde die Vorratsdatenspeicherung (VDS) von SPÖ/ÖVP trotz zahlreicher europaweiter Protestaktionen und auch parteiinterner Bedenken beschlossen.
Mit 1. April tritt die Regelung der VDS in Kraft.
Was ist die VDS? http://bit.ly/yfSJzj (Wiki AK Vorrat)
Mehrere EU-Staaten (u.a. Deutschland, Tschechien und Schweden) haben die Vorratsdatenspeicherung gekippt, bzw nie eingeführt. Auch in Österreich geht der Kampf um unser aller Privatsphäre weiter.
Eine Online-Bürgerinitiative des AK Vorrat hat bis jetzt rund 70.000 Unterstützer gegen die VDS und zur Evaluierung bestenender “Anti-Terror-Gesetze” gesammelt. Sie kann noch online unterschrieben werden http://zeichnemit.at/
Zur Veranstaltung:
Am 31.März 2012 werden wir unsere Privatsphäre symbolisch durch einen Trauer/Protestmarsch zu Grabe tragen. Daher wäre schwarze Trauerkleidung
erwünscht. Auch Rosen, um sie bei der Sargniederlegung dazuzulegen. Seid kreativ und macht etwas dem Anlass und der Stimmung entsprechendes.
Wir freuen uns auf einen friedlichen, ÜBERPARTEILICHEN Protestmarsch. Das ist keine Parteiveranstaltung. Nicht themenbezogene Parteiwerbung ist unerwünscht. Also lasst sie bitte zu Hause.
Zusätzlich zu den Kundgebungen wollen wir auch für die Teilnehmer ein Sprachrohr bilden.
In diesem Sinne kann jeder, der ein paar Worte zu den Themen Freiheit, Zensur oder Überwachung sagen will, dies anonym (auch vor Ort) niederschreiben und zu Beginn in einen Sarg werfen.
Zur Abschlusskundgebung vor dem Parlament wird ein Teil davon von den Organisatoren, Freiwilligen oder wenn der Wunsch besteht, auch selbst verlesen werden. Das deshalb, weil Open-Mic oder Redekreise kaum von vielen Teilnehmern genutzt werden und die meissten Stimmen nicht gehört werden.
Wann:
Am 31.März 2012
Beginn 14:00Uhr
Abmarsch: ca 14:30 –15:00 Uhr
Treffpunkt:
Mariahilferstrasse, Christian-Broda-Platz (U3/U6 Westbahnhof)
Route:
Über Mariahilferstrasse bis zum Heldenplatz (Hofburg)
Dort findet die erste Kundgebung statt.
Im Anschluss gehts weiter zum Parlament, wo die Abschlusskundgebung stattfinden wird.
(Die Route wurde abgeändert, der Stephansplatz ist nicht mehr eingeplant. Weitere geringfügige Änderungen sind nicht ausgeschlossen, darum bitte kurz vor dem 31. März nochmal vorbeischauen)
Wir sind das Volk
Wir sind Legion
Erwartet uns
Wichtige Links:
http://www.verfassungsklage.at/
http://anonymouswien.rockt.es/
http://mirkollektiv.net/
http://gegenvds.at/
http://akvorrat.at/
http://zeichnemit.at/
http://anonymous-austria.com/
Was ist die Vorratsdatenspeicherung? | AKVorrat
Die Vorratsdatenspeicherung ist die Totalüberwachung elektronischer Kommunikationsdaten und bedeutet die Aufzeichnung, welche Menschen wann, mit wem, von wo aus, wie lange und in welcher Form kommuniziert haben – unabhängig davon, ob sie sich jemals etwas zuschulden kommen lassen haben, und ohne Vorliegen eines Verdachtes.
Mit Hilfe der über die gesamte Bevölkerung gespeicherten Daten können Bewegungsprofile erstellt, geschäftliche Kontakte rekonstruiert und private Beziehungen identifiziert werden. Auch Rückschlüsse auf den Inhalt der Kommunikation, auf persönliche Interessen und die Lebenssituation – Krankheit und Beziehungsprobleme ebenso wie etwaige finanzielle Schwierigkeiten – der Kommunizierenden werden möglich. Für Terroristen und organisierte Kriminelle ist es einfach, sich diesem Überwachungsnetz zu entziehen, darin hängen bleiben: „Frau Maier“ und „Herr Müller“, also Sie!
Mit der Vorratsdatenspeicherung dringt der Staat in einen Kernbereich Ihrer Freiheit ein: die Privatsphäre. Wen kenne ich? Mit wem kommuniziere ich und wie oft? Wo war ich?
Weshalb tritt der AK Vorrat für eine Welt ohne Vorratsdatenspeicherung ein?
„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.“ (Art. 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1948)
Der Freiheit wird dieser prominente Platz in der fundamentalen, universal anerkannten Menschenrechtserklärung nicht ohne Grund zugestanden. Die Freiheit von äußerer Bestimmung durch den Staat ist die notwendige Grundlage für die Verwirklichung anderer Menschenrechte, sie ist Voraussetzung für die freie Willensbildung und ermöglicht überhaupt, was die Würde des Menschen letztlich ausmacht: Ein Leben in Selbstbestimmung.
Für die Freiheit, wie wir sie heute kennen, haben in der Vergangenheit viele Menschen ihr Leben gelassen. Heute können wir – geschützt durch verfassungsmäßig garantierte Grundrechte – in Freiheit leben. Einer der wichtigste Aspekt davon ist die Privatsphäre: Die Gestaltung des eigenen Lebens aufgrund eigener Entscheidungen, frei von Zwängen, Beobachtung und Beeinflussung. Der Staat darf zwar eingreifen – aber nur, wenn dies begründet und gerechtfertigt ist.
Was hat das mit der Vorratsdatenspeicherung zu tun?
• „Das Recht auf Achtung der Privatsphäre schützt die Persönlichkeit des Menschen in ihrer physischen, seelischen und geistigen Existenz, wie sie sich in der Begegnung des Menschen mit sich selbst und in zwischenmenschlichen Bezügen äußert. Der Schutzbereich umfasst die unmittelbare, intime Sphäre des Menschen, sohin den Bereich, in dem Menschen ihre spezifischen Interessen und Neigungen sowie ihre Beziehungen zu anderen Menschen entfalten.“ (Verfassungsgerichtshof 10.10.2002, VfSlg 16.688)
• Das Recht auf Privatleben umfasst auch, dass ich mich grundsätzlich unbeobachtet bewegen darf. (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte 28.1.2003, Peck vs. GB, Nr. 44647/98)
• In einer freien Gesellschaft „braucht der Bürger ohne triftigen Grund niemandem Einblick zu gewähren, welchem Zeitvertreib er nachgeht, welche Bücher er kauft, welche Zeitungen er abonniert, was er ißt und trinkt und wo er die Nacht verbringt. Auch wenn solche Vorgänge und Umstände oft nicht eigentlich geheim gehalten und einem durch die Umstände beschränkten Personenkreis ohne weiters bekannt werden, ist es doch Sache des Betroffenen, zu entscheiden, ob und was er darüber welchen anderen wissen läßt. Das gilt auch für ein ganz unauffälliges Privatleben.“ (Verfassungsgerichtshof 14.03.1991, VfSlg 12.689)
• Nicht der Staat, sondern ich bestimme, welche Teile meiner Privatsphäre ich freigebe. Wir alle haben etwas „zu verbergen“, nämlich unser ganz normales Privatleben. So gehen etwa Krankheiten, unser ganz normales Familienleben, aber auch familiäre Probleme und natürlich persönliche Kontakte – so lange wir sie nicht selbst offen legen – grundsätzlich niemanden etwas an.
• Wir alle sind der Staat, und der Staat darf nur das, was wir ihm erlauben: Freiheit ist nicht, was der Staat uns zugesteht; Freiheit ist jener Bereich, in den der Staat ohne unsere Erlaubnis nicht eingreifen darf.
Was ändert sich mit der Vorratsdatenspeicherung?
• Die Vorratsdatenspeicherung stellt uns alle unter Pauschalverdacht: Die Überwachung betrifft jeden.
• Statt Verbrechen gezielt aufzuklären und zu bekämpfen, werden vorsorglich alle verdächtigt: Im Namen angeblicher Sicherheit wird jeder überwacht.
• Paradigmenwechsel im Datenschutzrecht: Wo bisher der Schutz der Person im Zentrum stand und staatliche Eingriffe nur begründet und gerechtfertigt erfolgen durften, wird nunmehr der staatliche Zugriff zum „Normalzustand“.
Was bringt die Vorratsdatenspeicherung?
• Terroristen und organisierte Kriminelle bleiben in diesem Überwachungsnetz sicher nicht hängen: Mit ein paar technischen Kenntnissen ist es ein Leichtes, der Vorratsdatenspeicherung zu entgehen.
• Die Vorratsdatenspeicherung ist unwirksam: Bis heute konnte kein Nachweis erbracht werden, dass ein derartiger „Pauschalverdacht“ die Sicherheit tatsächlich erhöht.
• Wo Sicherheit draufsteht, ist totale Konformität drin: Wer sich von der Norm abweichend verhält, fällt auf. Wer auffällt, ist verdächtig.
• Berufsgeheimnisse und das damit verbundene Vertrauen werden verletzt: Kontakte zu Ärzten, Anwälten und Journalisten werden ebenso aufgezeichnet wie das Telefonat mit der Schulpsychologin.
• Gesamtgesellschaftlicher Wandel: Überwachung wird zum Alltag. Wer unbeobachtet sein will, hat wohl auch etwas zu verbergen – dies wird zumindest immer häufiger vermittelt. Die Grenze zu jenem Bereich, der als „Intimsphäre“ akzeptiert wird, wird immer weiter verschoben.
…Und im Übrigen: Die erheblichen Kosten Ihrer Überwachung tragen Sie selbst über Steuern und Tarife
Cyber-Attacke: NRW-CDU kapert Internetseiten der Piraten – Deutschland – Politik – Handelsblatt
sRomy says:
peinlich, peinlich, peinlich liebe CDU, habt ihr’s echt so nötig?^^
Cyber-Attacke: NRW-CDU kapert Internetseiten der Piraten – Deutschland – Politik – Handelsblatt.
*** VORRATSDATENS SPEICHERUNG *** – Petition ››zeichnemit.at
sRomy says:
Artikel 12
Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine
Wohnung und seinen Schriftverkehr oder Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines
Rufes ausgesetzt werden.Jeder hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche
Eingriffe oder Beeinträchtigungen.
https://zeichnemit.at/initiative_text.html
Für eine Abschaffung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung 2006/24/EG und Evaluation sämtlicher Terrorgesetze
Seitens der Einbringer_innen wird eine Bundeskompetenz in folgender Hinsicht angenommen:
Der österreichische Nationalrat kann die österreichische Regierung beauftragen Positionen in den EU-Ministerrat einzubringen. Weiter sind alle Terrorgesetze Bundesgesetze und damit Bundeskompetenz.
Anliegen
Der Nationalrat wird ersucht: die österreichische Regierung aufzufordern, sich für die Aufhebung der EU-Richtlinie zur verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung (2006/24/EG) und für ein europaweites Verbot der verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung einzusetzen. Darüber hinaus wird der Nationalrat ersucht die bestehenden Terrorgesetze (einschließlich der Vorratsdatenspeicherung) zu evaluieren und falls diese entweder nicht notwendig oder nicht verhältnismäßig sind zurückzunehmen und das in der Verfassung verankerte Menschenrecht auf Privatsphäre wieder herzustellen.
Begründung
Bei der Vorratsdatenspeicherung werden von jedem Menschen in Europa sensible persönliche Daten ohne jeden Verdacht gespeichert. Alle die in Europa ein Telefon benutzen, E-Mails verschicken oder sich mit dem Internet verbinden sind davon betroffen. Aus den Daten können persönliche und geschäftliche Beziehungen mühelos abgelesen werden. Bei Telefonaten mit Mobiltelefonen werden noch dazu Standortinformationen gespeichert, aus denen ein genaues Bewegungsprofil erstellt werden kann. Deshalb stellt die verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung einen massiven Eingriff in das Grundrecht auf Privatsphäre (Artikel 8 der europäischen Menschenrechtskonvention im Verfassungsrang) dar. Die EU-Richtlinie verlangt eine grundrechtskonforme Umsetzung die in der jetzigen Form der Richtlinie nicht möglich ist.
In mehreren Staaten ist die Umsetzung der EU-Richtlinie 2006/24/EG vom jeweils nationalen Verfassungsgerichtshof bereits für verfassungswidrig erklärt worden. Die Evaluierung der Richtlinie durch die Europäische Kommission ergab keinerlei Belege für eine Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung. In Hinblick auf die Grundrechtseingriffe soll die Richtlinie nun überarbeitet werden. Der österreichische Nationalrat wird mit dieser Bürgerinitiative ersucht, der österreichischen Regierung den Auftrag zu erteilen im EU-Ministerrat für eine Abschaffung der Richtlinie 2006/24/EG und für das Verbot von verdachtsunabhängiger Vorratsdatenspeicherung in der EU einzutreten. Ebenso wird der Nationalrat ersucht die bestehenden Terrorgesetze zu evaluieren und wenn diese entweder in einer demokratischen Gesellschaft nicht notwendig oder nicht verhältnismäßig sind zurückzunehmen und das in der Verfassung verankerte Menschenrecht auf Privatsphäre wieder herzustellen.

BürgerInneninitiative für eine Abschaffung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung 2006/24/EG und Evaluation sämtlicher Terrorgesetze.
www.zeichnemit.at
Am 1. April 2012 tritt in Österreich die Vorratsdatenspeicherung in Kraft. Das bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt die Kommunikationsdaten aller BürgerInnen ohne Verdacht sechs Monate lang “auf Vorrat” gespeichert werden. Die Polizei kann überprüfen, mit wem Du, wann, wie lange telefoniert und vor allem wo Du dich zu diesem Zeitpunkt aufgehalten hast. Der Versand und Empfang aller SMS Nachrichten wird mitprotokolliert. Beim Versenden von E-Mails werden Sender, Empfänger und Zeitpunkt der Nachricht aufgezeichnet. Egal welches Handy du verwendest, dein aktueller Standort wird mitprotokolliert. So lassen sich genaue Bewegungsprofile von Handynutzern erstellen.
Überwachung ist immer ein schwerer Eingriff in die Privatsphäre eines Menschen. Durch die Vorratsdatenspeicherung wird die Kommunikation aller Menschen in Österreich überwacht, selbst wenn keinerlei Verdacht besteht. Die pauschale Überwachung aller Bürger, geht gegen die Unschuldsvermutung, gefährdet die Privatsphäre und ist auch als Ermittlungsmethode völlig unverhältnismäßig.
Die österreichische Regierung beruft sich bei diesem Gesetz auf die EU-Richtline zur Vorratsdatenspeicherung. Andere EU-Länder wie Schweden sehen aber die Grund- und Freiheitsrechte ihrer Demokratie in Gefahr und haben sich gegen eine Umsetzung entschlossen, stattdessen bekämpfen sie jetzt diese EU-Richtlinie. Das österreichische Parlament hat die Vorratsdatenspeicherung trotzdem verabschiedet. Und das obwohl zu diesem Zeitpunkt die Verfassungsgerichte von Deutschland, Tschechien und Rumänien die Umsetzung der Richtlinie bereits aufgehoben haben.
Im Laufe des letzten Jahrzehnts wurden bereits zahlreiche Gesetze zur Bekämpfung von Terrorismus verabschiedet. Deren Wirksamkeit und Nutzen wurden bisher jedoch nie überprüft, trotzdem werden diese Gesetze laufend erweitert
Hilf mit die Vorratsdatenspeicherung abzuschaffen und unterzeichne diese Bürgerinitiative gegen die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung und zur Überprüfung sämtlicher Terrorgesetze!
Antiterror Gesetz in Begutachtung – Überwachungsstaat kommt | at.indymedia.org
http://at.indymedia.org/node/21230
Nachdem sich SPÖ und ÖVP auf ein „Antiterror-Paket“ geeinigt haben, hat das Innenministerium heute Donnerstag eine „entsprechende Antiterror Gesetzesnovelle“ in Begutachtung geschickt. Der Entwurf enthält umfassende Änderungen im Sicherheitspolizeigesetz, das die Polizei- und Verfassungsschutzarbeit regelt. Die treffenste Beschreibung dieser Gesetzesänderung ist wohl „Überwachungsstaat Novelle“!
Sie gibt den Repressionsbehörden weitgehende Überwachungs- und Datensammelbefugnisse ohne dabei einer Kontrolle unterliegen zu müssen. Sofern es noch irgendwelche gesetzlichen Hindernisse für den Verfassungsschutz gab politischen Aktivismus zu überwachen und zu kriminalisieren, würden diese wohl mit diesem Gesetz vollends beseitigt werden.
Die Grauslichkeiten der Überwachungsstaat Novelle im Detail:
Erweiterte Gefahrenerforschung bei Einzelpersonen
Erweiterte Gefahrenerforschung ist ein Euphemismus für Geheimdienstarbeit. Menschen werden wegen ihrer politischen Einstellung und/oder Tätigkeiteit beobachtet und überwacht und dies ohne dass überhaupt eine Gesetzesübertretung, ein konkreter Verdacht, oder dergleichen vorliegen müsste. Es reicht vielmehr, dass der Verfassungsschutz zu der Ansicht kommt, dass von den Betroffenen vielleicht irgendwann mal Gewalt ausgehen könnte. Schon bisher hat der Verfassungsschutz im Rahmen der erweiterte Gefahrenerforschung Gruppierungen (mehr als 3 Personen) daher weitreichend überwachen und über sie Daten sammeln können.
Mit der Überwachungsstaat Novelle darf der Verfassungsschutz auch Einzelpersonen überwachen.
Es soll zwei Fälle geben:
1) Die Person äußert sich mündlich in der Öffentlichhkeit (zb Demorede, Diskussion im gefüllten Lokal, Podiumsdiskussion etc) oder in schriftlicher (zb Brief, Flyer, Poster) oder elektronischer (zb Internetforum, Email, Facebook, twitter etc) Kommunikation in irgendeiner Form positiv über Gewalt gegen Menschen, Sachen oder verfassungsmäßigen Einrichtungen
oder
2) die Person verschafft sich Mittel und Kenntnisse (zb Buch kaufen, pdf downloaden, Doku ansehen, Internetseite lesen, Chemiestudium…) mit denen sie in die Lage versetzt wird schwere Sachbeschädigungen oder die Gefährdung von Menschen herbeizuführen. Eine tatsächliche Planung ist nicht notwendig; vielmehr reicht es, dass die Person mit dem Wissen theoretisch sich befähigt. Das das Wissen zb zu einem ganz anderen Zweck erworben wird, ist irrelevant.
Liegt einer dieser zwei Fälle vor, muss der Verfassungsschutz nur mehr zu der Ansicht kommen, dass von der Person schwere weltanschauliche oder religiös motivierte Gewalt eventuell vielleicht mal ausgehen könnte (damit tut er sich bekanntlich nicht sonderlich schwer) und schon darf die Person überwacht werden. Eine Zustimmung des Rechtsschutzbeauftragten ist erforderlich; der sitzt aber im Innenministerium und die Polizei scheint mit ihm ganz zufrieden zu sein. Mit anderen Worten der Rechtsschutzbeauftragte ist ein Placebo.
Folgende Überwachungsmaßnahmen darf der Verfassungsschutz dabei anwenden ohne dass ein Gericht zustimmen müsste:
- personenbezogene Daten einholen, sammeln und in Datenbanken weiterverarbeiten
- offene Befragung
- Observation
- Peilsender
- Verdeckte Ermittlung
- Foto, Ton und Videoaufnahmen in der Öffentlichkeit
- Foto, Ton und Videoaufnahmen durch verdeckte Ermittlung (zb verwanzter Zivi)
- Abfragen von Daten bei allen staatlichen Einrichtungen (von Strafregister bis Sozialversicherung)
Quelle: Seite 1 und 2 des Gesetzesentwurfes bei Gesetzestext Ziffer 6: § 21 Abs 3 SPG
Datenbank für „staatsfeindliche Tätigkeiten“ – 8 Millionen Verdächte
Den Vogel schießt aber diese Neuerung ab. Es wird eine Datenbank zur Analyse von staatsfeindlichen Tätigkeiten geschaffen. Es geht dabei quasi um eine erweiterte Gefahrenerforschung vor der erweiterten Gefahrenerforschung! Diese Analysedatenbank soll nämlich erst der Ausgangspunkt dafür sein, ob überhaupt eine erweiterte Gefahrenerforschung stattfinden soll. In der Datenbank und bei der Analyse können personenbezogene Daten ohne weitere Erfordernisse von quasi 8 Millionen Verdächtigen gesammelt und weiterverarbeitet werden. Jeder politisch-aktive Mensch wird in Zukunft vom Verfassungsschutz auf seine „Staatsfeindlichkeit“ und Gefährlichkeit geprüft werden können ohne dass der Verfassungsschutz dabei auch nur irgendwelchen Anforderungen unterliegen würde.
Quelle: Seite 2 des Gesetzesentwurfes bei Gesetzestext Ziffer 11: § 53 Abs 1 Z 7 SPG
Handy-Standortdaten ohne gerichtliche Kontrolle (Bewegungsprofil)
Handystandortdaten sollen von der Polizei ohne gerichtlichen Kontrolle von Handyunternehmen abgefragt werden können. Abgesehen davon, dass dadurch die Polizei fast beliebig Bewegungsprofile erstellen kann, wird dadurch aber auch Rechtshilfe und Infoarbeit während Demos und Aktionen ziemlich gefährlich, da die Polizei noch während der Demo die Standortdaten vom Handyunternehmen erfragen könnte.
Quelle: Seite 2 des Gesetzesentwurfes bei Gesetzestext Ziffer 12: § 53 Abs 3b SPG
Peilsender
Bisher war es unklar, ob die Polizei technische Mittel wie Peilsender bei Observationen im Rahmen des Sicherheitspolizeigesetzes verwenden darf. Das soll sich jetzt ändern und der Einsatz von Peilsendern bei Observationen im Tätigkeitsbereich der Polizei möglich sein.
Quelle: Seite 2 des Gesetzesentwurfes bei Gesetzestext Ziffer 14: § 54 Abs 2a SPG neu
Besetzungen
Hausbesetzungen sollen zu Verwaltungsübertretungen werden, die mit einer Geldstrafe von bis zu 500 Euro bedroht sind.
Quelle: Seite 3 des Gesetzesentwurfes bei Gesetzestext Ziffer 32 und 35: § 84 Abs 1 Z 6 SPG
Weiters soll die Besetzung durch einen Menschen auch ohne Räumungsverordnung möglich werden. Die Polizei könnte dann Besetzungen per „Wegweisung“ durchsetzen ohne, dass eine Räumungsverordnung nötig wäre. Die Bestimmung ist so formuliert, dass es möglich ist die Notwendigkeit einer Räumungsverordnung zu umgehen.
Quelle: Seite 2 des Gesetzesentwurfes bei Gesetzestext Ziffer 9: § 38 Abs 5 SPG
Verwaltungsübertretungen werden teurer
Störung der öffentlichen Ordnung, Aggressives Verhalten gegenüber PolizistInnen oder Begehung einer Verwaltungsübertretungen im Vollrausch werden teurer. 350 statt bisher 218 Euro Geldstrafe.
Quelle: Seite 3 des Gesetzesentwurfes bei Gesetzestext Ziffer 31: § 81 Abs 1, 82 Abs 1 und 83 Abs 1 SPG
Big Brother Verfassungsschutz ist watching you!





















