Archive for gesellschaft
IPRED2 Passes First Reading <<copycrime.eu
EuroParl votes yes to making you a copycriminal: the battle now moves to the Council of Ministers. More information soon at EFF’s DeepLinks blog, and from FFII’s IPRED2 workgroup.
Sign our petition to be kept up to date with the latest news.
If IPRED2 is implemented without clear limits, “aiding, abetting, or inciting” copyright infringement on a “commercial scale” in the EU will become a crime.
Penalties for these brand new copycrimes will include permanent bans on doing business, seizure of assets, criminal records, and fines of up to €100,000.
IPRED2’s backers say these copycrimes are meant only for professional criminals selling fake merchandise. But Europe already has laws against these fraudsters. With many terms in IPRED2 left unclear or completely undefined – including “commercial scale” and “incitement” – IPRED2 will expand police authority and make suspects out of legitimate consumers and businesses, slowing innovation and limiting your digital rights.
IPRED2 and Business
The entertainment industry spent millions suing the makers of the first VCRs, MP3 players and digital video recorders, trying to use copyright law to kill those innovative products because they threatened old business models. Fortunately, the industry was unsuccessful.
IPRED2’s new crime of “aiding, abetting and inciting” infringement again takes aim at innovators, including open source coders, media-sharing sites like YouTube, and ISPs that refuse to block P2P services.
With the new directive, music labels and Hollywood studios will push for the criminal prosecution of these innovators in Europe, saying their products “incite” piracy – with EU taxpayers covering the costs.
Under IPRED2, these same entertainment companies can work with transnational “joint investigation teams” to advise the authorities on how to investigate and prosecute their rivals!
IPRED2 and Your Digital Freedoms
Criminal law needs to be clear to be fair. While IPRED2 says that only “commercial scale” infringement will be punished, the directive doesn’t clearly define “commercial scale” or “incitement.” Even IP lawyers can’t agree on what are “private” and “personal” uses of copyrighted works. One step over that fuzzy line, however, and anyone could be threatened with punishments intended for professional counterfeiters and organized criminals.
How can ordinary citizens feel safe exercising their rights under copyright and trademark law when serious criminal penalties may be brought against them if they cross the line?
Tell the European Parliament to Fix IPRED2
The excesses of IPRED2 need to be reined back. Call your MEP, and sign our petition now!
Kriminalisierung von Verletzungen des Urheber- und Markenrechts <<fsfe.org
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- Status
- Bisherige Aktivitäten
- Zusammenfassung der Richtlinie
- Schädliche Auswirkungen auf Freie Software
- Den Vorschlag „2006/0168(COD)“ lesen
- Was wir tun können
- Externe Links
Aktueller Stand
Am 25. Mai 2007 findet die Abstimmung zur ersten Lesung des Europäischen Parlaments statt. Der FFII hat eine Tabelle mit den Änderungsanträgen veröffentlicht, aus der man auch ablesen kann, welche Änderungsanträge bisher angenommen wurden.
Bisherige Aktivitäten
Informationen zur Position der FSFE, vor der ersten Lesung des Europäischen Parlaments, finden Sie in unserem offenen Brief an die MEPs (Mitglieder des Europäischen Parlaments), April 2007.
Zusammenfassung der Richtlinie
- Die vorgeschlagene Richtlinie: com(2006)168
„Artikel 3
Straftat
Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass jede vorsätzliche, in gewerblichem Umfang begangene Verletzung eines Rechts des geistigen Eigentums, der Versuch einer solchen Rechtsverletzung sowie die Beihilfe und Anstiftung dazu als Straftat gilt.“
(Artikel 3. Seite 9 der vorgeschlagenen Direktive)
Die Definition von „geistigem Eigentum“ („Intellectual property rights“) wirft Patente, Urheberrechte, Markenrechte, Geschmacksmuster und andere Kategorien von Recht in einen Topf. Es wird keine Definition von „vorsätzlich“ oder von „in gewerblichem Umfang“ gegeben, und es fehlen Beispiele dazu, was unter „geistigem Eigentum“ zu verstehen sein soll und was nicht darunter zu verstehen ist.
Diese Richtlinie wird häufig „IPRED2“ genannt. Wir empfehlen jedoch, Begriffe wie „geistiges Eigentum“ nicht zu verwenden, da dies zu Verwirrungen führt, die unsere Arbeit schwieriger machen. Die Richtlinie könnte stattdessen „die Kriminalisierungsrichtlinie“ genannt werden.
Schädliche Auswirkungen auf Freie Software
Softwarepatente: Durchsetzung mittels Angst
Wir erwarten, dass das Europäische Parlament die vorgeschlagene Richtlinie abändern wird, um Patente auszuschließen. Dies ist wichtig, denn obwohl durch das Europäische Patentabkommen Software von der Patentierbarkeit ausgeschlossen ist, gewährt das Europäische Patentamt (EPA) Patente auf Softwareideen. Trotz der Tatsache, dass mehr als 90% der Rechtstreitigkeiten, die auf solchen Patenten basieren, keine Chance auf Erfolg vor Gericht besäßen, bietet das EPA damit Patentinhabern eine juristische Grundlage, um Softwareproduzenten und -händlern Gerichtsverfahren anzudrohen. Gefängnisstrafen, hohe Geldstrafen, Beschlagnahme von Besitz und die Gefahr der Firmenschließung sind Bedrohungen, die genügend Furcht unter Computernutzern erzeugen könnten, diese ungültigen Patente anzuerkennen. (Weitere Informationen zu der Problematik von Softwarepatenten gibt es auf der Seite über die Arbeit der FSFE gegen Patentierbarkeit von Software.)
Schaden für effiziente Softwareproduktions- und Vertriebsmodelle
Die starke Erhöhung der Risiken von Softwareentwicklung und -vertrieb wird sich abschreckend auf Produzenten und Händler auswirken, die in Strukturen agieren, die keine oder nur wenige Geldmittel für juristische Zwecke zur Verfügung haben. Damit wird insbesondere Freie Software geschwächt, da diese oft durch Einzelpersonen, kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) oder durch Unternehmen, die ihre Kerngeschäft nicht in der Softwareentwicklung sehen, entwickelt wird.
Ermutigung zu kommerziellem Missbrauch, siehe SCO
Wenn man den Initiatoren von Gerichtsverfahren in diesem Zusammenhang erweiterten Zugang zu nationalen Strafverfolgungsinstitutionen gibt und damit die nachteiligen Auswirkungen von Rechtsstreitigkeiten erhöht, dann werden Menschen dazu angeregt, diese Gerichtsverfahren als kommerzielles Werkzeug am Markt anzuwenden.
Ein weithin bekanntes Beispiel aus den USA ist SCO: Ohne irgendeinen Beweis oder irgendwelche anderen Hinweise hat SCO IBM und andere der Verletzung von „geistigem Eigentum“ auf kommerzieller Ebene beschuldigt. Damit haben sie den wachsenden Einsatz von Freier Software, wie etwa des GNU/Linux-Betriebssystems, gehemmt und haben dem Ansehen einer Handvoll Unternehmen, allesamt Wettbewerbsgegner von Microsoft, einem der Hauptunterstützer von SCO, geschadet.
Verhinderung von Haftungsübernahmen
Bei Straftatbeständen ist keine Haftungsübernahme möglich. Daher werden Versicherungen gegen Patentklagen unmöglich gemacht, und Softwareproduzenten können nicht mehr die Haftung für ihre Vertragshändler übernehmen.
Entwickler in Grauzonen: DeCSS, Datentauschdienste
Die Europäische Richtlinie zur „Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft“ (com(2001)29ec) hat den Einfluss des Urheberrechts stark erweitert. Neben dem Verbot der nichtgenehmigten Vervielfältigung von Informationen schränkt das Gesetz jetzt auch die Möglichkeiten ein, wie die Öffentlichkeit Technologien einsetzen kann, um auf urheberrechtlich geschützte Informationen zuzugreifen. Zum Beispiel gilt man als Urheberrechtsverletzer, wenn man seine eigene Software entwickelt, mit der man eine gewöhnliche, selbst erworbene DVD anschauen kann. Schreibt man Software, mit der man Dateien mit anderen über das Netzwerk tauschen kann, so befindet man sich in einer rechtlichen Grauzone – es könnte eine Urheberrechtsverletzung darstellen. Die in der Richtlinie angedrohten Gefängnisstrafen und anderen harten Strafen werden viele davon abhalten, nützliche Software aller Art zu schreiben (inklusive zwar geduldeter, aber illegaler Software sowie Software in Grauzonen).
Den Vorschlag „2006/0168(COD)“ lesen
Der IPRED2-Vorschlag bestand ursprünglich aus zwei Teilen, wurde dann aber im Mai 2006 als ein Richtlinienvorschlag veröffentlicht: com(2006)168).
Der Grund für die Neuveröffentlichung und die Änderung von zwei Teilen zu einem ist ein Präzedenzfall des Europäischen Gerichtshofes, der besagt, dass EU-Richtlinien von Mitgliedstaaten die Einführung von strafrechtlichen Maßnahmen verlangen können.
Verfahrensdetails
Die folgenden Informationen in diesem Abschnitt gelten für die erste Veröffentlichung von IPRED2, es ist aber sehr wahrscheinlich, dass es sich im aktuellen Vorschlag nicht ändern wird.
Verantwortlicher Ausschuss im Parlament: Rechtsausschuss (JURI)
Berichterstatter im Parlament: Nicola Zingaretti (PSE, Italien).
Weitere kommentierende Ausschüsse im Parlament: Industrie, Forschung und Energie (ITRE), Binnenmarkt- und Verbraucherschutz (IMCO), Bürgerrechte, Justiz und Innenpolitik (LIBE).
Die Probleme
Die größten Probleme der Richtlinie bestehen in den Artikeln 3 und 4 (Seite 9 und 10 des Dokuments). Artikel 3 ist weiter oben angeführt. Artikel 4 listet die harten strafrechtliche Maßnahmen auf, die für die in Artikel 3 beschriebenen Handlungen anwendbar gemacht werden sollen. Diese beinhalten Gefängnis- und Geldstrafen, Geschäftsschließungen, Zerstörung von Gütern, die Möglichkeit, durch das Gericht überwacht zu werden und das Verbot, auf öffentliche Unterstützung zurückgreifen zu können.
Schwache Abgrenzung: „vorsätzlich“ und „gewerbsmäßig“
Der Satz „jede vorsätzliche Verletzung […] in gewerbsmäßigem Umfang“ wird viele Menschen glauben machen, die Richtlinie beziehe sich nur auf vorsätzlichen Gesetzesbruch aus Profitgründen.
Nehmen wir zum Beispiel den Anwalt eines Patentinhabers, der versucht, einen Softwareentwickler dazu zu zwingen, seine Software nicht mehr zu vertreiben.
Anwalt: „Hallo. Sie verletzen unser Patent, stellen Sie den Vertrieb Ihrer Software ein.“
Softwareentwickler: „Da muss ein Missverständnis vorliegen. Ich habe kein Patent gelesen, und außerdem ist Softwarefunktionalität in der EU nicht patentierbar.“
Anwalt: „Aber das Europäische Patentamt hat dieses Patent gewährt, und Sie verletzen es.“
Softwareentwickler: „Es ist sehr unwahrscheinlich, dass es einer gerichtlichen Überprüfung standhalten wird.“
Anwalt: „Da Sie vorsätzlich ihre Software geschrieben haben und Ihre Software den Softwaremarkt betrifft, ist Ihre Rechtsverletzung vorsätzlich und gewerbsmäßig – das macht Sie zu einem Kriminellen. Werden Sie nun den Vertrieb ihrer Software einstellen, oder riskieren Sie eine Vorstrafe, die Schließung Ihres Unternehmens, eine hohe Geldstrafe und vielleicht ein wenig Zeit im Gefängnis?“
Softwareentwickler: „… aber meine Entwicklungsarbeit war vorsätzlich, die Rechtsverletzung jedoch nicht. Ich habe noch nicht einmal etwas von diesem dubiosen Patent gewusst.“
Anwalt: „Nun, seit dem Zeitpunkt meiner Anschuldigung der Rechtsverletzung Ihnen gegenüber sind Sie sich dessen jedoch bewusst. Daher ist jede weitere Rechtsverletzung vorsätzlich. Werden Sie jetzt den Vertrieb einstellen?“
Ein einfacheres Beispiel ist der Musiker, der auf der Straße für das Kleingeld der Leute spielt. Die vorgeschlagene Richtlinie stempelt jeden Musiker zum Kriminellen ab, wenn das Lied, das er spielt, urheberrechtlich geschützt ist und ohne einer Lizenz vorgetragen wird. Es macht auch die Person, die den Musiker in die Stadt gefahren hat zum Kriminellen, da sie die Rechtsverletzung unterstützt hat. Leute, die dem Musiker ihr Kleingeld geben oder einfach nur umherstehen und zuhören, könnten dann ebenso Kriminelle sein, da sie den Musiker zum spielen animieren. Und jeder, der die Rechtsverletzung hätte verhindern können, dies aber nicht tat, ist auch ein Krimineller: Er hat die Rechtsverletzung begünstigt. Dieses Beispiel kann sehr nützlich sein, den Menschen klarzumachen, wie aberwitzig der Richtlinientext ist, aber es verdeutlicht nicht die Gefahr für die Softwarefreiheit. Daher ist es nur als erster Schritt für tiefergehende Erläuterungen zu verstehen.
Unverhältnismäßiger Zugang für Rechteinhaber
Der Richtlinienvorschlag gibt den Rechteinhabern Sonderrechte, um die Untersuchung zu beeinflussen:
„Artikel 7
Gemeinsame Ermittlungsgruppen
Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass die betroffenen Inhaber von Rechten des geistigen Eigentums oder ihre Vertreter sowie Sachverständige an den von gemeinsamen Ermittlungsgruppen geleiteten Untersuchungen von Straftaten im Sinne von Artikel 3 mitwirken können.“
Wichtig ist auch Artikel 8 (Seite 11), der aussagt, dass Mitgliedstaaten Verletzungen „geistiger Eigentumsrechte“ auch untersuchen und bestrafen sollen, wenn der Rechteinhaber dies nicht verlangt hat.
Was wir tun können
- Wir können das Europäische Parlament und den Ministerrat dazu aufrufen, die strafrechtlichen Mittel auf jene Fälle zu beschränken, bei denen die Rechtsverletzung im Zusammenhang mit organisierter Kriminalität steht, oder wo sie ein Gesundheits- oder Sicherheitsrisiko für die Öffentlichkeit darstellt. Organisierte Kriminalität und öffentliche Gesundheit- und Sicherheitsrisiken werden als Rechtfertigung für diese Richtlinie genannt und es erscheint angemessen, die Artikel an die Rechtfertigungen zu knüpfen.
- Wir können das Europäische Parlament und den Ministerrat dazu auffordern, die strafrechtliche Behandlung „des Versuches einer solchen Rechtsverletzung sowie der Beihilfe und Anstiftung“ aus der Richtlinie zu entfernen. Denn für die meisten, wenn nicht sogar alle Mitgliedstaaten stellt die Richtlinie eine härtere Bestrafung für Anstiftung oder Beihilfe einer solchen Verletzung von „geistigem Eigentum“ dar, als bisher für das eigentliche Delikt auf der jeweiligen nationalen Ebene anwendbar ist.
- Wir können Druck im Europäischen Parlament aufbauen, diese Richtlinie einfach grundsätzlich abzulehnen. Der Entwurf von Gesetzen ist die Aufgabe der Europäischen Kommission und nicht des Europäischen Parlaments. Nachdem die Kommission den Richtlinienvorschlag an das Parlament übergeben hat, welcher im Grunde aus undefinierten und unklaren Begriffen besteht, wäre es für das Parlament angemessen, den Vorschlag zurückzuweisen, da die Kommission nicht ihre Aufgaben gemacht hat.
- Wir können im Präzedenzrecht nach existierenden Strafsanktionen für Patent-, Urheber- und Markenrechtsverletzungen suchen. Einige MEPs denken, dass dieser Richtlinienvorschlag lediglich eine Harmonisierung existierender Gesetze ist. In Wirklichkeit existieren aber nur in sehr wenigen Mitgliedstaaten der EU solche Gesetze – und es wäre interessant zu wissen, wie oft diese angewandt werden. Wenn dies alte, selten angewandte Gesetze sind, dann wäre es schwer für jemanden zu argumentieren, dass diese Gesetze europaweit unabdingbar sind.
- Wir können versuchen, Patente aus der Richtlinie auszuschließen. Dies wäre sehr brauchbar, da es gerade bei Patenten einfach ist, diese unwissentlich zu verletzen. Diese unwissentliche Verletzung würde hier niemanden vor Strafsanktionen schützen, denn „vorsätzlich“ könnte sich hier eher auf die Handlung beziehen, welche zur Rechtsverletzung (schreiben der Software) führte, als die Rechtsverletzung selbst. Selbst wenn man unwissentliche Rechtsverletzungen ausschließen würde, würde dieser Richtlinienvorschlag den Patentinhabern die Macht geben, durch einfaches Informieren des Rechteverletzers ein Vergehen in eine Straftat zu verwandeln. Diese hätte offensichtlich Verwendungsmöglichkeiten auf dem Markt: Einen Konkurrenten kurz vor der Veröffentlichung eines Produkts oder während eines Ausschreibungsverfahrens zu informieren wären zwei Beispiele für einen möglichen Missbrauch.
Notwendige Sofortmaßnahmen
Hoffentlich wird diese Internetseite nützlich sein, um andere zu informieren. Wenn Sie der Meinung sind, dass weitere Informationen hier hinzugefügt werden sollten, dann nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
Viele Mitgliedstaaten besitzen bereits strafrechtliche Maßnahmen für Urheber- und Markenrechtsverletzungen, und einige haben diese sogar schon für Patentverletzungen. Wenn Politiker fragen: „Welchen Schaden haben strafrechtliche Maßnahmen in anderen EU-Mitgliedstaaten hervorgerufen?“, so sollten wir eine Liste mit treffenden Beispielen zur Verfügung haben. Diese Liste muss zusammengetragen werden, und dafür benötigen wir Ihre Hilfe.
Externe Links
- Der Richtlinienvorschlag: com(2006)168. (auch weiter oben verlinkt)
- Meinten Sie „geistiges Eigentum“? Ein verführerisches Nichts, eine Abhandlung von Richard Stallman über Begrifflichkeiten.
- Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union. Die Richtlinie verletzt möglicherweise den Artikel 49 über die „Verhältnismäßigkeit im Zusammenhang mit Straftaten und Strafen“.
- Ein Artikel des ZDNet aus Großbritannien: (englisch) Making IP infringement a crime
- com(2000)789, eine im Zusammenhang stehende Mitteilung der Kommission.
- IPRED-1, der Vorgänger dieser Richtlinie
IPRED <<wiki.openrightsgroup.org
Contents[hide] |
IPRED
The Intellectual Property Rights Enforcement Directive (IPRED) is a long-running proposal by the European Union to increase penalties and ultimately criminalise “commercial” infractions of intellectual property law within the EU.
The directive was originally passed in March 2004 and provided additional confiscatory and subpoena powers to litigants in civil IP cases. Additional legal protection for technical protection measures (TPM) was dropped, as were criminal penalties for IP infringement.
Directive 2004/48/EC of the European Parliament and of the Council (Enforcement Directive or IPRED Directive)
This directive aimed at the harmonisation of national legislations relating to the enforcement of intellectual property rights in order to promote innovation and business competitiveness, safeguard employment, prevent tax losses and destabilisation of the markets, ensure consumer protection and the maintenance of public order. The rights covered by the directive were not thoroughly clear until the clarification made by the EC with the statement 2005/295/EC. The rights concerned are:
- copyright;
- rights related to copyright
- sui generis right of a database maker
- rights of the creator of the topographies of a semiconductor product
- trademark rights
- design rights
- patent rights, including rights derived from supplementary protection certificates;
- geographical indications
- utility model rights
- plant variety rights
- trade names, in so far as these are protected as exclusive property rights in the national law concerned
Article 3 of the IPRED directive contains a general obligation for the Member States that must provide for effective, dissuasive, proportionate measures, remedies and procedures necessary to ensure the enforcement of intellectual property rights. However, “those measures, procedures and remedies shall be fair and equitable and shall not be unnecessarily complicated or costly, or entail unreasonable time-limits or unwarranted delays”.
The Directive states that Member States have to ensure that judicial authorities, under certain circumstances, may order a party (in a trial) to present the evidences lying under its control upon request of the opposing party needing these evidences. The same applies to the communication of banking, financial or commercial documents when the infringement is committed on a commercial scale. In presence of reasonably available evidences on the actual or potential infringement of an intellectual property right, the competent judicial authorities may order prompt provisional measures (e.g. taking of samples, physical seizures, etc.) to preserve evidence even before the proceedings. Article 8 provides for a right of information: upon request of the claimant, the competent judicial authorities may order to provide information on the origin of the goods or services that are thought to infringe an intellectual property right and on the networks for their distribution or provision. The order refers to the infringer and/or to any person who:
- was found in possession of the infringing goods on a commercial scale
- was found to be using the infringing services on a commercial scale
- was found to be providing on a commercial scale services used in infringing activities
- was indicated as being involved in the production, manufacture or distribution of the infringing goods or services
The Enforcement Directive provides also for interlocutory injunctions aimed at preventing imminent infringements or stopping the continuation of infringements of an intellectual property right. In some cases, this continuation can be subject to the lodging of guarantees intended to ensure the compensation of the right holder. These injunctions are issued by the competent judicial authorities at request of the right-holder. In case of an infringement on a commercial scale and if the injured party demonstrates risks affecting the recovery of damages, precautionary seizures can be issued towards “the movable and immovable property of the alleged infringer, including the blocking of his bank accounts and other assets” (art.9.2).
If the goods are found to be infringing an intellectual property right, the competent judicial authorities may order corrective measures that generally are carried out at the expense of the infringer. The measures are issued in respect of the proportionality between the seriousness of the infringement and remedies that must be taken. On the strength of these provisions, the infringing goods can be recalled from the channels of the market, definitively removed or destructed. Moreover, the judicial authorities may order injunctions in order to prohibit the continuation of the infringement. The injunctions may be ordered also against intermediaries whose services have been used by a third party for the infringement of an intellectual property right.
Instead of the measures previously described, pecuniary compensation may be ordered if the infringer “acted unintentionally and without negligence, if execution of the measures in question would cause him disproportionate harm and if pecuniary compensation to the injured party appears reasonably satisfactory” (art. 12). In deciding the merit of the case, the competent judicial authorities set the damages that the infringer has to pay to the right-holder. The damages are calculated taking into account the negative economic consequences (e.g. lost profits) for the right-holder, any unfair profit made by the infringer and, in some cases, other economic factors such the moral prejudice suffered by the right-holder.
IPRED Directive covers the area of the civil and administrative proceedings. By contrast, the provisions do not affect existing European and laws on intellectual property, Member States’ international obligations and national provisions on criminal procedures and penalties in respect of infringement of intellectual property rights.
The Enforcement Directive has been widely criticized by scholars, digital activist and organizations for different reasons. First, the directive would be characterized by a lack of distinction between the different IP rights creating an uniform protection that would lead to a one-size-fits-all approach to enforcement. Moreover, the lack of distinction would characterize also the kinds of infringement, as the failures to define non-commercial and commercial scales prove. Second, the provisions relating to the intermediaries would constitute an excessive burden on the Internet Service Providers (ISPs) that could be forced to disclose the data of potential infringers using their services. This rigid system of IP protection seems to not take into account considerably the right to privacy of citizens and could reduce the use of internet in public spaces. Finally, some argue that the directive seems to ignore the importance of copyright exceptions in permitting a fair dealing of copyrighted works in order to facilitate innovation and access to knowledge. In 2005 the European Commission proposed a new directive (known as IPRED2) aimed to supplement directive 2004/48/EC. This proposal imposed to the Member States to treat as criminal offences all intentional infringements of an intellectual property right on a commercial scale, and attempting, aiding or abetting and inciting such infringements. Widely criticized for its draconian provisions, the proposal has been withdrawn by the Commission in September 2010.
In December 2010, the European Commission launched a consultation aimed at the revision of the IPRED Directive. The consultation has been accompanied by a report that evaluates the application of Directive 2004/48/EC by the Member States. According to some commentators, the EC will propose a new piece of legislation strengthening the enforcement of IP rights but without considering the criticism raised and to opportunity to adapt the IP regime to the new digital era.
IPRED2
IPRED2 was a renewed attempt in 2005 to re-introduce the criminal provisions of the original proposal. It would require that “all intentional infringements of an intellectual property right on a commercial scale, and attempting, aiding or abetting and inciting such infringements, are treated as criminal offences”. It, too, was temporarily postponed for procedural reasons following a European Court case, although it has been reintroduced.
Its official name is “directive on criminal measures aimed at ensuring the enforcement of intellectual property rights”.
June 29th 2006. Both Chambers of the Dutch Parliament (Staten-General) have unanimously concluded that the European Commission has no competence to propose a directive to criminalise intellectual property violations.
European Parliament had its first reading on IPRED2 in April, 2007. It passed the first vote in the European Parliament but did not include its most controversial element, the criminalising of patent infringement.
Executive Summary
The original Commission proposal has been heavily criticized, and much of the concern can be traced to two major lines of analysis. First, many Member States submitted that the proposal went beyond the legislative competence of the European Community. For example, as the Dutch Parliament stated in a letter, the legal means to combat piracy are already available, so the proposal was not justified. Second, almost all position papers written about the proposal characterized it as disproportionate, and noted that it fails to make adequate distinctions between commercial piracy enterprises, legitimate/lawful activities undertaken by business competitors, or even the common activities of ordinary Europeans.
Recommended Action: The Directive is fundamentally flawed. For these reasons, we are united in our belief that the best option would be to reject the directive in its entirety. A second best alternative would be to seek to ameliorate the most egregious impacts of the directive by incorporating legally precise definitions to safeguard legal certainty and proportionality. Even then, a solution must be found for the problem that preliminary rulings take too long for criminal cases.
Wording for this executive summary taken from the FFII/EFF/EBLIDA/BEUC coalition report on the proposal as amended in Strasbourg by the European Parliament at its first reading on Wednesday, 25 April, 2007.
Criticisms
While supposedly aimed only at commercial pirates, IPRED and IPRED2 both have serious chilling effects on ordinary users of technology, as well as open source developers. If you unknowingly infringe a patent or trademark in your work, you may find yourself criminally prosecuted. In the case of copyright infringement, the burden of work to pursue infringers now moves from the rights-holders to law enforcement. If IPRED2 passes, we can envision greater lobbying by powerful copyright industries to transfer police resources to pursuing “intellectual property” crimes.
- FFII/EFF/EBLIDA/BEUC coalition report on the proposal 2007
- Law Society of England and Wales’ 2006 analysis – Suggests narrowing of scope to counterfeiting and piracy (i.e. exclude criminal sanctions for patents and trade marks)
- FIPR’s 2005 criticisms
Current Manoeuvring
The Commission has relaunched a slightly modified version of the directive under the co-decision procedure on 2 May. Originally (July/August 2005), it was proposed by the Commission primarily as a Council framework decision (with only some details put under co-decision). In that case, the European Parliament has little or no legislative power, and the Council must decide with unanimity.
The reason for the original legislative path was that only member states have the competence to decide about criminal law until now (the proposed Constitutional Treaty would change that though). Co-decision is reserved for cases where there is a distortion in the internal market which can be solved using harmonisation.
In autumn 2005, the European Court of Justice however published a ruling regarding an act concerning criminal sanctions for environmental pollution, and decided that this act could/should be under co-decision. The reason was that member states with lax sanctions concerning Environmental crimes would have a competitive advantage over those with strong regulations, so that would disturb the internal market.
The Commission is however now using this ruling everywhere as justification to relaunch directives concerning criminal sanctions under co-decision (since the Council is then less strong, as it only has to approve with a qualified majority in case the Commission agrees with their standpoint). They argue in each case that some sort of harmonisation is required for a better functioning internal market, but in case of this directive they don’t explain at all how that would be the case for IP infringements.
This means that now a) the European Parliament will be a full co-legislator for this directive (and thus can reject it) b) several member states are angry at the Commission for meddling in their criminal law without these member states having veto power in the Council (see e.g. the Dutch Minister of Justice’ statements quoted in our press release)
Additionally, Wednesday the Commission started publicly pressuring member states to accept all regulations related to criminal sanctions (http://www.eupolitix.com/EN/News/200605/f22b375f-238f-4313-b4be-e9b65a18397c.htm):
“Should we wait for another terrorist atrocity before we have effective joint decisions across Europe to fight terrorism?,” he asked.
The IPRED2 directive’s justification indeed stresses threats to national governments and organised crime.
Quotes
Ross Anderson, Chair of FIPR and Professor of Security Engineering at Cambridge University:
- Whitehall spin-doctors are telling us that the Government will foster the creative industries, but the IPR Enforcement Directive will have exactly the opposite effect. It will interfere with enterprise and choke off competition. It will push up prices for consumers at a time of rising global inflation, and do particular harm to the software and communications industries. It will also harm universities, libraries and the disabled.”
Said Terri Dowty, Director of Action on Rights for Children and member of FIPR’s Advisory Council:
- We have already seen the kind of pressure that companies are prepared to exert on the parents of children who download music without due thought. We fear that they would not baulk at mounting criminal prosecutions of children.
- “It is monstrous that a ten-year old (or an eight-year old in Scotland) could be criminalised by the careless download of files. Children often assume that if something is available it must also be legitimate, and it is unreasonable to expect parents to monitor their every action — and most will not have the specialist knowledge to understand whether or not a particular download will be a crime.”
Said Nicholas Bohm, FIPR’s General Counsel:
- “Criminalising patent and other IPR infringement could expose a range of business advisers (accountants, lawyers, bankers) to threats of prosecution as accessories if a company involved in a deal they were arranging or implementing was subject to an infringement complaint.”
Links
Groups
News
Documents
- IPRED2 entry in Wikipedia
- IPRED Wiki
- Free Software Foundation Europe on IPRED
- FIPR’s critique of IPRED2
- FFII position paper and amendment proposals
- EU-Commissions proposal COM(2006) 168 — (COD 2005/0127)
- FFII’s full analysis of the text, IP Enforcement Directive 2: European Community goes criminal
- Minister Donner not pleased with European interference with Dutch criminal law
- EDRI/FIPR take on the new proposal
- Directive text
IPRED: Schwedens Provider widersetzen sich <<tomshardware.de
12:50 – Donnerstag, 30. April 2009 von Thomas Kretschmann – quelle: Tom’s Hardware DE
Anfang April ging der Datenverkehr in Schweden deutlich zurück (siehe »Schweden surft auf Sparflamme«). Grund dafür war das Inkrafttreten der EU-Richtlinie IPRED (Intellectual Property Rights Enforcement Directive). Dieses Anti-Piraterie-Gesetz sieht vor, dass die Internet-Provider auf richterliche Anordnung Kundendaten herausgeben müssen. Weitergeleitet werden die Informationen dann an die Rechteinhaber, beispielsweise Vertreter der Musikindustrie, um Identität mutmaßlicher Urheberrechts-Verletzer festzustellen diese anzuklagen.
Während die PirateBay-Betreiber mit ihrem IPREDator ihren Kunden einen kostenpflichtigen VPN-Service anbieten, um das Ausspähen von P2P-Verbindungen und -Daten zu unterbinden (siehe »Großer Erfolg für Schwedens IPREDator«), wehren sich die schwedischen Internet-Provider auf ihre eigene Weise gegen die Datenweitergabe: Sie speichern die Kundendaten nicht mehr, sondern löschen sie.
Wie unter anderem Pressetext meldet, speichert nach den Providern All Tele und Bahnhof auch Tele2 nun keine IP-Adressen mehr. »Bisher haben wir einige Informationen zu den jeweiligen IP-Adressen unserer Kunden für interne Zwecke gespeichert. Die Integrität dieser Daten ist jetzt aber durch die IPRED gefährdet«, wird Tele2-Chef Niclas Palmstierna zitiert.
Das Löschen beziehungsweise das Nicht-Vorhalten von Kundendaten verstößt nicht gegen geltendes Recht: »Im Gesetz ist nicht ausgeführt, was wir speichern müssen, lediglich, was wir nicht speichern dürfen«, so Palmstierna. Liegen keine Daten vor, kann auch nichts weitergegeben werden.
Das Verhalten der ISPs stößt bei der Medienindustrie beziehungsweise deren Vertretern freilich auf wenig Gegenliebe: »Jeder im Parlament hat unter der Annahme gehandelt, dass die ISPs sich gegenüber dem Gesetzgeber loyal verhalten und nicht von Rechtsbrüchen profitieren wollen«, so Peter Danowsky, der Anwalt des Branchenverbandes IFPI (International Federation of the Phonographic Industry). Er wird für den Fall, dass sich noch weitere Provider dem Trend anschließen, noch härtere Gesetze fordern
The Criminal Measures IP Directive: Criminalizing the industry <<ipred.org
The European Commission has proposed a directive to combat piracy and other infringements of “intellectual property rights” (IP-rights), such as patents, copyright and trade marks. While it does make sense to combat clear cases of piracy, it is nonsense to combat other infringements than such clear cases, with criminal measures. These other infringements occur during normal commercial business conduct, civil courts decide on them. The Commission criminalises the industry, inhibits the desired freedom to act in the market. Decent people can be treated as organised criminals.
A badly drafted Commission proposal was matched by badly drafted European Parliament amendments, and an amendment changed after the vote. The proposal is now in the hands of the Council.
Behind closed doors the EU, US and Japan negociate an Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA), with much the same content, or even worse. See our ACTA page.
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Die Köpfe hinter ACTA in der EU-Kommission <<fm4.orf.at/stories
9. 2. 2012 – 09:00 Uhr
Handelskommissar Karel de Gucht und Michel Barnier (Binnenmarkt) treiben das umstrittene Abkommen voran. Die für “geistiges Eigentum” zuständige Juristin der Kommission war bis 2004 Toplobbyistin der Musikindustrie.
Er sei von den Protesten gegen ACTA nicht beeindruckt, versicherte De Gucht am Mittwoch den EU-Parlamentariern. Sein Handeln erweckte allerdings einen gegenteiligen Anschein: De Gucht hatte alle Fraktionen zu dringenden Gesprächen gebeten. Nacheinander und natürlich hinter verschlossenen Türen, wie es dem Ungeist dieses Abkommens, dessen Text jahrelang strikt geheim gehalten worden war, entspricht.
Die Proteste in Polen, Tschechien, der Slowakei und neuerdings auch in Lettland hatten zu eiligen Distanzierungen der jeweiligen Regierungen geführt, was wiederum hinter den Kulissen von Brüssel einige Hektik ausgelöst hat. Ein Land könnte nämlich genügen, um das gesamte, umstrittene “Anti-Piraterie”-Abkommen zu Fall zu bringen.
ACTA und IPRED
Noch ist ACTA im EU-Parlament gar nicht richtig angekommen, schon geht es Schlag auf Schlag. Die EU-Kommission hat vor wenigen Tagen eine “Roadmap” zur Novellierung der Richtlinie zur “Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte” (IPRED) veröffentlicht. In diesem Fahrplan ist exakt jenes Kapitel enthalten, das bereits vor Längerem aus ACTA gestrichen werden musste, weil es dafür offenbar keinen Konsens gab: das Kapitel zum Internet.
Faule Kredite in Spanien auf höchstem Stand seit 1994 <<orf.at/
Die spanischen Banken haben so viele faule Kredite in ihren Büchern wie seit fast zwanzig Jahren nicht mehr. Das Volumen der Zahlungsrückstände erhöhte sich im Dezember um 1,5 Mrd. auf 135,7 Mrd. Euro, teilte die Notenbank heute in Madrid mit. Das entspricht einem Anteil von 7,61 Prozent am gesamten Kreditportfolio.
Ein Grund dafür ist die schlechte Wirtschaftslage, die zu einem drastischen Anstieg der Arbeitslosigkeit geführt hat. Jeder fünfte Spanier hat keinen Job – das ist ein Negativrekord in der Europäischen Union.
Publiziert am 17.02.2012
Content Allianz fordert rasche Umsetzung von ACTA <<internet-law.de
Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0 – 17.2.12
Die Deutsche Content Mafia Allianz hat die Bundesregierung aufgefordert, das umstrittene völkerrechtliche Abkommen ACTA ohne weitere Verzögerung umzusetzen. Dieser Allianz gehören u.a. der Bundesverband der Musikindustrie, die Spitzenorganisation der Filmwirtschaft (SPIO), die GEMA, ARD und ZDF, der Börsenverein des Deutschen Buchhandels sowie der Verband Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT) an.
Bei der Lektüre dieser lobbyistischen Pressemitteilung muss ich einmal mehr feststellen, dass die Vorstellungen darüber, wie eine zukunftsorientierte Reform des Urheberrechts aussehen muss, gar nicht weiter auseinandergehen könnten. Man hat unweigerlich den Eindruck, dass die Content-Industrie die bestehende Legitimationskrise des Urheberrechts schlicht ignoriert. Es ist genau diese Geisteshaltung, die die immer wieder beklagten Krisen der Musikindustrie und der Verlage maßgeblich mitverursacht hat. Die mangelnde Kreativität einer Branche, die davon lebt, mit der Leistung Kreativer Geld zu verdienen, ist vielleicht ihr größtes Problem.
Und mit Blick auf die gebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ARD und ZDF, die ebenfalls meinen, in das Horn der Urheberrechtslobbyisten blasen zu müssen, hat mich vorher gerade ein Tweet des Kulturschaffenden Alexander Lehmann zum Nachdenken angeregt.
Eine berechtigte Frage, über die Frau Piel und Herr Schächter vielleicht auch einmal nachdenken sollten.
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via http://www.internet-law.de/2012/02/content-allianz-fordert-rasche-umsetzung-von-acta.html
Razzien in Rom und Zürich: Mafia fälschte im großen Stil US-Staatanleihen <<deutsche-mittelstands-nachrichten.de
Bei einer Polizeirazzia in Zürich fiel den Ermittlern ein überraschendes Vermögen in die Hände: Die Mafia hatte US-Staatsanleihen im Wert von 6 Billionen Dollar gefälscht – das wäre etwa die Hälfte der amerikanischen Staatsverschuldung.
Die italienischen Behörden haben acht Personen, die im Zusammenhang mit den gefälschten Anleihen stehen (Operation Vulcania), festgenommen. Die US-Botschaft in Rom hat bestätigt, dass die Wertpapiere unecht sind, so die Behörden. Sie haben das Ausgabedatum 1934 und besitzen pro Stück einen Nominalwert von einer Milliarde Dollar.
Der Staatsanwaltschaft zufolge wurden die gefälschten US-Anleihen 2007 von Hongkong nach Zürich gebracht. Die Tatverdächtigen wollten mit den unechten Anleihen Plutonium aus Nigeria kaufen, wie aus einem von der Polizei abgehörten Telefongespräch hervorging.
Die italienischen Fälscher haben sich offensichtlich an Mario Draghi ein Beispiel genommen: Sie wollten durch Drucken reich werden. Aus legalen Gründen kann das EZB-Geschäftsmodell leider nicht auf die Privatwirtschaft übertragen werden.
via http://www.deutsche-mittelstands-nachrichten.de/2012/02/38419/
Von eDemocracy keine Spur. Digitale Bürgerbeteiligung ist auf europäischer Ebene nahezu unmöglich! <<netzpolitik.org
Für das neue Debattenportal Diskurs@Deutschlandfunk haben Kirsten Fiedler und Joe McNamee einen Meinungsbeitrag zum Thema “Von eDemocracy keine Spur. Digitale Bürgerbeteiligung ist auf europäischer Ebene nahezu unmöglich!” geschrieben, den wir hier mit freundlicher Genehmigung spiegeln.
Das Desinteresse der Wählerinnen und Wähler an Europawahlen hat eine lange Tradition. Regelmäßig liegt die Quote der Wahlbeteiligung auf historischen Tiefstständen. Allein von der Europawahl 1979 bis zur letzten Europawahl 2009 sind die Quoten von über 63 Prozent auf 43 Prozent abgestürzt. Aber auch an anderer Stelle scheint die konkrete Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger nicht gewünscht. Eine Beteiligungsmöglichkeit wie ePetition, die der deutsche Bundestag seit einigen Jahren anbietet und die von Beginn an intensiv genutzt wurde, hat das EU-Parlament noch nicht im Angebot. Eines von vielen Hindernissen auf dem Weg hin zu einer europäischen Zivilgesellschaft, in der die Herausforderungen der Gegenwart und der Zukunft in öffentlichen Diskursen erörtert werden, um gemeinsam Lösungen zu entwickeln. Da das Netz einer der Orte sein wird, an denen diese Debatten stattfinden sollten, ist die Stimme einer Nichtregierungsorganisation umso wichtiger. Gerade mit Blick auf die Tatsache, dass Brüssel die Heimat für ca. 15.000 Industrielobbyisten ist. Das jedenfalls meinen Kirsten Fiedler und Joe McNamee von der europäischen NGO European Digital Rights, die in diesem Jahr ihr zehnjähriges Bestehen feiert.
Partizipation an politischen Prozessen und die Rolle von NGOs in digitalen Lebensräumen – insbesondere in der Europäischen Union von Kirsten Fiedler und Joe McNamee, edri.org
Die wachsende Bedeutung digitaler Medien wird langsam aber sicher auch von der Politik verstanden. Unser alltäglicher Umgang mit dem Netz – wie z.B. Behördengänge, die Onlinenutzung von Musik, Filmen, Fernseh- oder Radiosendungen – und die immer zentraler werdende Rolle des Internet bei (welt-)politischen Ereignissen zeigen deutlich, wie wichtig es ist, das offene, freie und neutrale Internet zu schützen.
Auf europäischer Ebene gehen Gesetzgebungsvorschläge jedoch oft in die entgegengesetzte Richtung. Solange noch die Angst vor dem Netz als terra incognita, als großem, aber weitgehend unbekanntem Lebensraum überwiegt, werden digitale Bürgerrechte bei politischen Entscheidungsprozessen schnell in Mitleidenschaft gezogen – gerade auf der oft intransparenten EU-Ebene.
Die Politik, also die Akteure und Institutionen, suchen leider noch zu oft nach Lösungen für isolierte, statische Probleme, während durch Netz und Digitalisierung bereits ein hohes Tempo herrscht und der Grad der Vernetzung zwischen den gesellschaftlichen Sphären und Kontexten rasant gestiegen ist. Dieser Umstand zeigte sich in den letzten Monaten am Beispiel der unterschiedlichen europäischen Versuche, das völlig unzulängliche Mittel der Netzsperren im notwendigen Kampf gegen Kinderpornografie einzuführen. Schon oft mussten Gesetzgeber frustriert feststellen, dass sie gegen den sogenannten „Streisand-Effekt” wenig anrichten können: Sobald Seiten gesperrt oder Domains beschlagnahmt werden, tauchen im Handumdrehen zahlreiche Kopien an anderer Stelle im Netz auf.
EU-Politik und das Internet
Internetsperren und sogenannte Blackouts, die auch von autoritären Regimen im arabischen Raum in Zeiten der Massenproteste verhängt werden, können erhebliche Konsequenzen haben, wie wir jüngst im Nahen und Mittleren Osten sehen konnten. Ende 2010, also kurz vor dem „Arabischen Frühling“, rief der tunesische Blogger und Internetaktivist Alla Abd El Fattah die westlichen Regierungen dazu auf, sich endlich näher mit den „beunruhigenden Entwicklungen in den eigenen Hinterhöfen“ zu beschäftigen.
Im selben Jahr legte EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström den Vorschlag für obligatorische Internetsperren gegen Kinderpornographie vor; auf diese Weise handelte sie sich (angelehnt an die deutsche Debatte der letzten Jahre, während der die damalige Familienministerin Ursula von der Leyen, aufgrund ihres Vorschlags Internetsperren zu verhängen, mit dem Spitznamen Zensursula versehen worden war) den Spitznamen Censilia ein. Beide Vorgänge sorgten europaweit für große Proteste und die berechtigte Sorge, dass über diesen Umweg – wissentlich oder unwissentlich – eine Zensurinfrastruktur etabliert werden sollte. Zensursula und Censilia haben mit den ausgelösten Protesten also mehr zum Kampf gegen Internetzensur beigetragen, als sie sich vielleicht heute noch erträumen können. Denn durch die Vorschläge und Debatten um obligatorische Filtersysteme kam auch das komplette Unverständnis der Materie vieler Entscheidungsträger zutage.
Die Existenz einer vernehmbaren Stimme der Zivilgesellschaft in Brüssel war hier ausschlaggebend. Gerade netzpolitische Themen, bei denen der Politik in vielen Fällen die nötige Expertise fehlt und sie dementsprechend für die Einflüsterungen von Lobbyorganisationen der Wirtschaft anfällig wird, braucht es Vertreter der digitalen Zivilgesellschaft, die alternative Positionen formulieren und zu Gehör bringen können. Denn NGOs, wie EDRI, haben die Möglichkeit direkt vor Ort zu erklären, warum Internetsperren technisch wirkungslos und politisch gefährlich sind und zudem schnell zu Etablierung einer Zensurinfrastruktur führen können. Aufgrund einfacher Ahnungslosigkeit setzt sich leider noch heute so mancher Politiker für Sperren ein und fordert im nächsten Atemzug ein offenes, neutrales und kompetitives Internet, sprich Netzneutralität.
Das Thema ‚Internetsperren‘ zeigt aber auch, wie sehr nationale Bewegungen eine Auswirkung auf europäische Gesetzgebungsvorhaben haben können. Die Erfahrungen, Studien und Analysen deutscher Aktivisten waren hierbei mehr als wertvoll. Am Ende sah man in Deutschland und der EU ein, dass durchdachtere und effektivere Lösungen gefunden werden müssen, anstatt Populismus walten zu lassen. Ende 2011 wurden die Pläne für obligatorische Internetsperren dann endgültig gekippt.
Ein weiteres Beispiel sind die jüngsten Vorstöße der EU-Kommission im Bereich des Urheberrechts. Die Kommission treibt momentan repressive Maßnahmen gegen Urheberrechtsverletzungen voran. Einerseits durch das Anti-Piraterie-Abkommen ACTA und andererseits durch die Novellierung der Richtlinie zur “Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte” (IPRED). In einem Bericht zur bevorstehenden Überarbeitung der IPRED-Richtlinie erklärte die Kommission, Urheberrechtsverletzungen im Internet seien mittlerweile „gang und gäbe“. Anstatt jedoch die logische Schlussfolgerung zu ziehen, und das verstaubte und veraltete Urheberrecht von Grund auf zu reformieren, werden in Brüssel strafrechtliche Sanktionen vorgeschlagen. Schlimmer noch: Wo Gesetze und Gerichte versagen, sollen nun mit ACTA und IPRED verstärkt „freiwillige“ Lösungsansätze und private Unternehmen für die Durchsetzung von Urheberrechten sorgen. Seit 15 Jahren wird unermüdlich versucht, die fehlende Harmonisierung in Europa blind mit der Einführung repressiver Maßnahmen zu beheben.
Das Internet und EU-Politik
Die Politik findet leider zurzeit nahezu ausschließlich Antworten, die sich weder den Bedürfnissen der Gegenwart anpassen, noch der Zukunft zugewandt sind. Da ein Großteil nationaler Gesetze mittlerweile nur noch EU-Vorschriften umsetzen, ist eine Vertretung der Zivilgesellschaft in Brüssel unabdingbar. Hierbei stellen sich jedoch den 740 Millionen Bürgern mehrere Hindernisse in den Weg.
Von den europäischen Institutionen werden keine E-Petitionen angeboten, wie es beispielsweise der Bundestag bereits tut. Es gibt zwar ab dem 1. April 2012 die Europäische Bürgerinitiative (ECI), die EU-Bürgern die Möglichkeit gibt, EU-Politik mit Unterschriftensammlungen zu beeinflussen. Allerdings sind die Hürden hierfür hoch: Eine Million Unterschriften müssen mindestens aus sieben Mitgliedstaaten kommen, damit die Initiative von der EU-Kommission geprüft wird.
Daher müssen NGOs diese Lücke schließen. Im letzten Jahr organisierte beispielsweise ein breites Bündnis europäischer Organisationen ein „Freiheit statt Angst“-Wochenende in Brüssel, an dem sich Aktivisten mit Entscheidungsträgern aus Parlament und Kommission zu diversen netzpolitischen Fragen austauschen konnten. Außerdem rufen Bürgerrechtsorganisationen regelmäßig online Mitmach-Kampagnen zu aktuellen Themen ins Leben. Hierdurch bekommen Bürger in ganz Europa alle nötigen Infos darüber, welche EU-Abgeordneten für was zuständig sind und wie sie am besten kontaktiert werden können.
Genau hier stellen NGOs ein wichtiges Gegengewicht zu den professionellen Lobbyverbänden der Unterhaltungs- und Überwachungsindustrie her – zwar nicht mit denselben finanziellen Mitteln, aber mit der Macht des Internet. Das Corporate Europe Observatory hat ausgerechnet, dass die europäische Hauptstadt Sitz von über 15.000 Industrie-Lobbyisten ist, von denen sich viele auch mit digitalen Aspekten der Politikgestaltung beschäftigen. Es gibt schon seit einiger Zeit das Transparenzregister; viele der in Brüssel ansässigen Lobbyisten sind jedoch dort nicht verzeichnet. So ist z.B. zu Guttenbergs neuer Arbeitgeber, das Center for Strategic and International Studies (CSIS) nicht im Register zu finden, obwohl zu Guttenberg nun Berater in Sachen Internetfreiheit ist.
Die wenigen Brüsseler NGOs sind daher der Vernetzungsknoten für die europäische digitale Bürgerrechtsbewegung, die sich dafür einsetzt, dass bei der europäischen Politikgestaltung die Interessen der Bürger und der digitalen Gesellschaft nicht nur berücksichtigt, sondern konsequent zur Bedingung werden. Das Hauptziel ist daher, ständig auf die vernetzten Problematiken hinzuweisen, sie im Blick zu behalten und aufzuklären, um als Stimme der Zivilgesellschaft die digitalen Grundrechte in Brüssel zu verteidigen.
Nicht zuletzt auch, um der oft noch stark in nationalstaatlichen Dimensionen denkenden Publizistik, die Relevanz und vielfach auch die Virulenz von Brüsseler Entscheidungen zu vergegenwärtigen. Denn Themen wie zum Beispiel Vorrats- und Fluggastdatenspeichung sind nicht nur weitere Aspekte, die Grundrechte im digitalen Zeitalter massiv einengen, sondern auch für eine freie Publizistik auf Dauer zu einem grundsätzlichen Problem werden könnte.
Anonymous: Warungen an US-Regierung wegen ACTA <<gulli.com
Das Internet-Kollektiv Anonymous nahm in der Nacht mehrere Websites der US-amerikanischen Regierung unter Beschuss. Auch heute waren Teile der Website der Federal Trade Commission nicht erreichbar. Anlass dafür scheint ACTA zu sein. Anonymous drohte aber auch, dies würden nicht die einzigen Angriffe bleiben.
Über den Twitter-Account @AnonymousIRC wurde unter anderem verbreitet, man habe den Server hinter business.ftc.gov übernommen und die darauf befindlichen Daten gelöscht. Bevor die Daten gelöscht wurden, wurde die Website aber anscheinend defaced und mit einem humorvollen Youtube-Video sowie einer Botschaft der Hacker gegen ACTA versehen. In dieser Nachricht wird unter anderem der Twitter-Account @AnonymousIRC genannt. Dieses Video und die Nachricht sind allerdings nur noch über eine Version im Cache verfügbar, da die eigentliche Website nicht mehr erreichbar ist.
Diese Angriffe sind an sich nicht neues, stehen aber in diesem konkreten Fall in Zusammenhang mit dem umstrittenen internationalen Handelsabkommen ACTA. Auch wurde die Occupy-Bewegung erwähnt.
In der Nachricht wird scherzhaft darauf Bezug genommen, dass sich viele Leute davor fürchten, dass unter ACTA Websites zensiert und abgeschaltet werden könnten. So heißt es: “Don’t like it?… So, how’s it feel when your entire site is jack-hammered off the internet? Do tell!” Auch wurde Bezug auf die Kampagne #AntiSec genommen. Man werde “systematisch alle bösen Firmen und Regierungen aus [unserem] Internet entfernen”, und es würde “Feuer regnen auf die Feinde der freien Meinungsäußerung, Privatsphäre und des Internets”, sollte ACTA verabschiedet werden.
Es bleibt also abzuwarten, wie weiter vorgegangen wird. Man sollte die Drohungen aber ernst nehmen, dass weitere Angriffe folgen könnten.
Was meint die Community dazu? Ist das einfach nur dumme Erpressung oder ist das wipen eines Servers eine berechtigte Form des Protests, um seinen Unmut zum Ausdruck zu bringen?
via http://www.gulli.com/news/18173-anonymous-warungen-an-us-regierung-wegen-acta-2012-02-17
Razzia bei Ex-Hypo-Aktionären <<kurier.at
Letztes Update am 17.02.2012, 16:52
Wieder gab es bei der Hypo in Klagenfurt eine Hausdurchsuchung. Verdacht: Untreue und Bilanzfälschung.
Am Montag wird in Wien der Prozess der Bayerischen Landesbank gegen die Mitarbeiterstiftung der Hypo fortgesetzt. Damit in Zusammenhang steht eine Hausdurchsuchung, die am Donnerstag bei zwei der ehemaligen Hypo-Aktionäre, der Mitarbeiterprivatstiftung (MAPS) und der Landesholding (KLH) durchgeführt wurde.
Die Staatsanwälte suchten nicht nur nach Beweisen für Bilanzfälschung und Untreue, sondern auch nach Hinweisen, wer davon gewusst hat. Sollte nachweisbar sein, dass den Bayern die Machenschaften bekannt waren, wäre deren Klage der Grund entzogen. Die Bayern werfen der Hypo nämlich vor, dass sie den Organen der Bayerischen Landesbank vor dem Kauf der Hypo gefälschte und aufgeblähte Bilanzen vorgelegt haben.
Eigenkapital-Spiel
Die MAPS war unter jenen Vorzugsaktionären, die 2006 eine Kapitalerhöhung der Hypo gezeichnet und – wahrscheinlich illegale – Garantien für deren Rückzahlung bekommen haben.
Zudem steht ein Kapital-Ringelspiel zwischen MAPS, Landesholding und Hypo im Visier der Staatsanwalt. Die Landesholding hat 420 Millionen Euro aus einer Wandelanleihe an die MAPS und weiter an die Hypo zur Veranlagung geleitet. Das Geld wurde zum Teil bei Aktiengeschäften im Steuerparadies Jersey verspielt. Die Hypo hat es 2008 unter den Bayern als Eigentümer – allerdings zur Gänze an die Landesholding – zurück bezahlt. Der Verlust blieb also der Hypo, was als Untreue ausgelegt werden könnte. Für KLH-Vorstand Hans-Jörg Megymorez ist alles in Ordnung: „Einnahmen aus der Wandelschuldanleihe wurden zu normalen Marktkonditionen in der MAPS veranlagt und 2008 mit 2,54 Prozent Rendite rückgeführt.“ Das habe auch der Landesrechnungshof für „okay“ befunden.
Bayern ermitteln
Indes will auch die Staatsanwaltschaft München die Ermittlungen wegen der gesetzeswidrigen Rückkaufsrechte der Hypo-Vorzugsaktien aus dem Jahre 2006 wieder aufnehmen. Das Rechtshilfeansuchen an die Klagenfurter Staatsanwälte wurde kürzlich gestellt.
Und die Hypo hat vergangenen Montag eine weitere Zivilklage gegen die Ex-Chefs Wolfgang Kulterer und Günter Striedinger wegen des Hotelprojekt Jadranski eingebracht, der in der Hypo 6,4 Millionen Euro Schaden verursachte.
via http://kurier.at/nachrichten/4485334-razzia-bei-ex-hypo-aktionaeren.php
PIRATEN fordern: ACTA ablehnen und Debatte um modernes Urheberrecht beginnen! <<xing.com
Die Piratenpartei begrüßt, dass sich nun endlich auch die europäischen Institutionen demokratischen Richtlinien verpflichtet sehen und die Proteste des europäischen Souveräns ernst nehmen.
Einem geleakten Protokoll einer Sitzung führender Köpfe der EU-Kommission ist Spannendes zu entnehmen: Angesichts der »starken Mobilisierung« gegen das Abkommen vonseiten »gewisser Bürgerrechtsorganisationen und Internet-Bewegungen« soll ACTA nun durch den Europäischen Gerichtshof auf Vereinbarkeit mit EU-Recht geprüft werden.
»Es ist schön zu sehen, dass die Bemühungen und der Einsatz breiter gesellschaftlichen Schichten für ihre Grundrechte und deren Erhalt nicht vergebens sind. Die ersten Äußerungen vonseiten der EU-Kommission und Herrn De Gucht, die Proteste seien ungerechtfertigt und die Demonstranten unwissend, waren eine Frechheit«, so Christopher Lang, Bundespressesprecher der Piratenpartei Deutschland. »Die EU-Kommission muss nun zügig ihre Lehren aus dem Geschehen rund um den Fall ACTA ziehen. Es ist immerhin schon ein Schritt in die richtige Richtung, seine Fehler zu erkennen und einzugestehen.«
»Internationale Verträge müssen von Beginn an rechtsstaatlich auf sicheren Füßen stehen. Geheime Verhandlungen wie bei ACTA sind des demokratischen Prozesses unwürdig. Es fehlt dennoch weiterhin eine transparente Beteiligung der Nutzer und Kreativen. Mit ACTA werden einseitig die Begehren der Content-Industrie befriedigt, veraltete Verwertungsrechte verteidigt und Pfründe gewahrt. Unsere Informationsgesellschaft braucht jedoch ein neues, modernes Urheberrecht, das Kreative und Nutzer in den Mittelpunkt stellt. Diese Diskussionen wollen wir PIRATEN jetzt europaweit führen«, erklärt Lang weiter.
Ein Programmpapier als Ausgangspunkt für ein neues Urheberrecht, welches die Interessen der Urheber selbst in den Mittelpunkt stellt und die Interessen der Allgemeinheit ebenfalls berücksichtigt, hat die Piratenpartei auf dem letzten Bundesparteitag in Offenbach beschlossen.
Die Piratenpartei erwartet weitere »Fälle«, in denen es ein ähnliches Aufbegehren gegen Entscheidungen der EU-Kommission geben wird – INDECT, TPP und IPRED sind nur einige wenige Beispiele.
http://www.piratenpartei.de/Pressemitteilung/piraten-fordern…
Bye, bye, privacy. Canada introduces online-spying bill <<rt.com
Published: 15 February, 2012, 03:04

A person wears a Guy Fawkes mask while using an Apple iPhone at the Occupy Toronto movement in Toronto. (REUTERS/Mark Blinch)
TAGS: Law, Internet, Information Technology, North America
Move over, SOPA and say your prayers, PIPA. There’s a new bill in the works that, if passed, will pull the plug on how the Internet is used in Canada.
Lawmakers in the Great White North are debating a bill that will pulverize what’s left of online privacy for Canucks.
The Investigative Powers for the 21st Century Act (Bill C-51) is legislation that isn’t new to Canadian Parliament, but after a series of additions and other changes, lawmakers there are expected to begin discussion on it this week. If passed, law enforcement there will be able to monitor all Internet and telephone activity from anyone, anywhere in the country, without having to obtain a warrant.
According to the Calgary Herald out of the province of Alberta, a Conservative-majority government is likely to pass the bill.
Vic Toews, Canada’s minister of public safety, thinks the bill is necessary for the welfare of the nation. “We are proposing to bring to measure, to bring laws into the twenty-first century and provide police with the lawful tools that they need,” he pleads.
Opponents of Toews, however, say that the bill will do far more harm than good.
“I know the criminal justice system is constantly looking for information about criminals, child pornographers etc, but at the same time it seems like an invasion of everyone’s personal information,” University student Jared Exner tells CTV. He’s used the Internet his whole life and is aware of legislation already in place to thwart such things as child pornography. If Bill C-51 is passed, however, anyone operating on the Web or on a mobile device in Canada will be subject to instantaneous, no-questions-asked surveillance.
Towes insists that it’s an issue that’s either black or white. Canadians, says the minister, “can either stand with us or with the child pornographers.”
In an earlier form, the bill died in Parliament along with a provision that allowed “warrantless access” for authorities. A campaign managed to help kill that addendum, but it is back once again. If passed, authorities will be able to view anything, anytime, and some fear that it was install Big Brother over all too broad of a medium.
“It could include anything from email addresses to IP addresses and cellphone-identified numbers,” University of Ottawa law professor Michael Geist tells the Winnipeg Free Press. “The ability to use that kind of information in a highly sensitive way without any real oversight is very real.”
By forcing Internet and cell providers to handle IP addresses, profiles can be constructed of any Canuck that details practically every move they make online. Geist thinks of that as way too encompassing of a regulation and questions why it is even needed.
“One thing (the government) has never provided is the evidence to show how the current set of laws has stymied investigations or created a significant barrier to ensure that we’re safe in Canada,” he adds.
Others fear that if Canadian officials have the power to monitor in real-time without warrants, the all-watching eye will seemingly cease civil liberties.
“How can we trust them not to use private information to intimidate law abiding Canadians to protest a pipeline, or protest pension cut?” asks Francis Scarpaleggia, a Liberal MP for Lac-Saint-Loius. Like Exner, Scarpaleggia is opposed to the bill. New Democratic Party member and digital critic Charlie Angus also is against it, and warns Parliament that, if passed, it will turn each Canadian’s cell-phone into “an electronic prisoner’s bracelet.”
“I say to Vic Toews, ‘Stop hiding behind the boogey man. Stop using the boogey man to attack the basic rights of Canadian citizens,’” adds Angus. “Is Vic Toews saying that every privacy commissioner in this country who has raised concerns about this government’s attempt to erase the basic obligation to get a judicial warrant, is he saying that they’re for child pornography?”
Nearly 100,000 Canadians have so far signed a “stop online spying” petition started by openmedia.ca, a net neutrality lobby group.
Parlamentarische Anfragen INDECT ››europarl.europa.eu
20. Juni 2011 E-006026/2011
Anfrage zur schriftlichen Beantwortung an die Kommission
Artikel 117 der Geschäftsordnung Martin Ehrenhauser (NI)
Betrifft: Indect — Audy-Bericht
Antwort(en)
Am 8. Juni 2011 hat das Europäische Parlament einen Bericht über die Zwischenbewertung des 7. Rahmenprogramms der Europäischen Union für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration angenommen.
Darin wird die Kommission unter Punkt 27 aufgefordert, alle Unterlagen im Zusammenhang mit Indect zur Verfügung zu stellen.
1. Wird die Kommission der Forderung des Europäischen Parlaments nachkommen? Falls ja: Wann wird die Kommission die entsprechenden Unterlagen zur Verfügung stellen und in welcher Form? Falls nein: warum nicht?
2. Darüber hinaus wird ein klares und strenges Mandat für das Forschungsziel, die Anwendung und die Endanwender von Indect gefordert. Wie steht die Kommission dieser Forderung gegenüber?
3. Wird die Kommission das Mandat entsprechend der Forderung des Europäischen Parlaments ändern? Falls ja: wann und wie? Falls nein: warum nicht?
via Schriftliche Anfrage – INDECT – Audy-Bericht – E-006026/2011.
07.12.2010: Menschensuchmaschine des Polizeistaats ››Tageszeitung neues deutschland
Von Marian Krüger 07.12.2010 / Inland
Auf EU-Ebene wird an einem vernetzten Überwachungssystem geforscht. Die Bundesregierung weiß von nichts
via 07.12.2010: Menschensuchmaschine des Polizeistaats (Tageszeitung neues deutschland).
IPRED das ist ACTA² ››Piratenpartei Braunschweig
vom 15.02.2012 in Internet und Medien, Themen, Urheberrecht, Wirtschaft
Gerade beschäftigen wir uns noch mit ACTA und gehen zusammen mit 100.000 anderen Bürgern in Deutschland auf die Straße, da entsteht unter unseren Augen eine noch größere Bedrohung für die Informationsfreiheit:
IPRED (Intellectual Property Rights Enforcement Directive), die Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte an immateriellen Gütern
EU KomissionDie EU-Kommission hat bereits einen Zeitplan zur Novellierung von IPRED veröffentlicht. Aber was genau verbirgt sich dahinter? IPRED stellt eine Erweiterung zu ACTA dar, die den verwendeten Begriff “geistiges Eigentum” enger fassen und die Kontrolle der Inhalte im Internet festlegen soll. Mit IPRED soll ein schärferes Vorgehen gegen Webseiten mit urheberrechtlich geschützten Inhalten ermöglicht werden. Wie das konkret geschehen soll wird noch nicht beschrieben, stattdessen wird auf eine Initiative für ein Notifizierungs- und Handlungssystem gegen illegalen Online-Content verwiesen.
Dabei beinhaltet der Entwurf einige durchaus sinnvolle Ansätze. So sollen beispielsweise endlich EU-weit klare Regelungen zur Herausgabe von Daten durch Provider geschaffen werden. In Deutschland sind diese bereits zivilrechtlich festgeschrieben. Außerdem sollen die Rechteinhaber für eine Genehmigung zur Datenabfrage das “gewerbliche Ausmaß” von Rechtsverletzungen nachweisen müssen, um sicherzustellen, dass statt gegen “individuelle Verbraucher” nur gegen “professionelle Fälscher” vorgegangen wird. Leider wurde auch hierbei versäumt, die Grenze zwischen einem gewerblichen Ausmaß und einer privaten Nutzung zu definieren.
Wenn es nach Brüssel geht, sollen kleine und mittlere Unternehmen, die Opfer von (Raub)kopien ihres geistigen Eigentums werden, zivilrechtliche Abhilfsmaßnahmen im Schnellverfahren zur Seite gestellt werden. Dazu sollen auch einstweilige Verfügungen, Schadensersatzzahlungen oder andere Ausgleichsmittel gehören, wie sie in der Form und Umsetzung bereits in den ACTA Papieren zu finden sind.
Die Kommision erwägt zudem noch weitere Möglichkeiten um Raubkopien im Internet gänzlich zu unterbinden und zu diesem Zweck die “Kooperation zwischen Zugangsanbietern (Internet Providern) und Rechteinhabern” zu verbessern. Dabei wird, wieder einmal, die “abgestufte Erwiederung”, wie sie auch vom Bundeswirtschaftsministerium postuliert wird, in den Raum gestellt. Mit anderen Worten: Die europaweite Einführung von “Three strikes” wird gefordert. Das bedeutet, dass nach zwei Vergehen, die leicht bestraft werden (in der Regel mit Verwarnungen), beim dritten Mal eine drastische Strafe folgt. In diesem Fall handelt es sich um den Entzug des Grundrechts auf Internetzugang für eine bestimmte Zeit. Denn wie die für Medienfragen zuständigen Minister der Mitgliedstaaten des Europarates in der Abschlusserklärung ihres Treffens vom 28. bis 29. Mai 2009 in Reykjavik feststellen: “Der Zugang zu [Internetdiensten] betrifft ebenso die Menschenrechte und Grundfreiheiten wie die Ausübung demokratischer Bürgerrechte”.
Das Fatale ist, dass dieser Entzug des Internetzugangs durch die oben erwähnte “Kooperation zwischen Zugangsanbietern und Rechteinhabern” erfolgen soll, also auf Zuruf durch die Rechteinhaber und ohne einen Gerichtsbeschluß. Das bedeutet im schlimmsten Fall eine Umkehr der Beweislast, möchte ein Betroffener seinen Internetzugang zurück haben, muss er dagegen klagen und seine Unschuld beweisen. Hier gilt nun nicht mehr das Prinzip der Unschuldsvermutung. Stattdessen wird erneut versucht, jeden einzelnen Bürger unter einen Generalverdacht zu stellen und zu kriminalisieren.
Im deutschen Rechtssystem ist die Unschuldsvermutung nicht explizit niedergelegt. Sie ist jedoch nach einhelliger Auffassung eine zwingende Folge des Rechtsstaatsprinzips des Artikel 20 Grundgesetz. In Artikel 6 Absatz 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention heißt es: “Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig“. Eine ähnliche Formulierung ist in Artikel 11 Absatz 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948 zu finden).
Die Kommision will jetzt eine Folgenabschätzung durchführen um die Verhältnismäßigkeit der Ansätze zu prüfen. Im September soll dann ein offizieller Vorschlag der Richtlinie folgen.
Jetzt ist genau der richtige Zeitpunkt, um sich nicht nur gegen ACTA zu stellen, sondern um dem Europäschen Parlament und der Bundesregierung zu zeigen, dass kein Regelungswerk, das die Informations- und Meinungsfreiheit in Gefahr bringt, von den Bürgern akzeptiert werden wird.
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getaggt mit: ACTA, IPRED
geschrieben von: Oliver Schönemann
AnonAustria: Polizei stürmt falsche Wohnung ››futurezone.at
Auf der Suche nach dem unter dem Namen “The_Dude” bekannten Mitglied von AnonAustria, dem Verhetzung vorgeworfen wird, tappt die Polizei weiter im Dunkeln. Im Rahmen der Ermittlungen kam nun ein weiteres Mal ein vollkommen Unbeteiligter zum Handkuss. Bei einem Treffen mit der futurezone berichtet der betroffene Michael R., wie die Beamten schwer bewaffnet seine Wohnung stürmten und wonach er bei der Einvernahme befragt wurde.
26. Jänner 2012: Frühmorgens um 6.45 Uhr klingelt es an der Wohnungstür von Michael R. Durch den Spion an der Tür sieht R. einen Mann in Installateurs-Montur und öffnet. “Wir sind vom Notfallsdienst, es gibt einen Wasserschaden”, sagt der Mann und deutet mit der Hand zur Seite. Michael R. tritt darauf hin einen Schritt aus der Wohnung hinaus und findet sich im nächsten Moment fixiert von zwei Beamten am Treppengeländer wieder.
“Zuerst wusste ich überhaupt nicht, was los ist”, erzählt Michael R. beim Treffen mit der futurezone. Sein erster Gedanke: “Wollen die mir die Wohnung ausräumen?” Erst als einer der Beamten seinen Ausweis vorzeigt, ist klar: hier ist eine Mannschaft des BVT (Bundesamt für Verfassungsschutz und Terorrismusbekämpfung) ausgerückt, um eine Hausdurchsuchung vorzunehmen. “Ein ganzer Wega-Strumtrupp ist in meine Wohnung hinein und hat als erstes mal das ‘Objekt gesichert’”, beschreibt R. die Situation.
Vorgeworfen wird dem Wiener Informatiker er habe gegen das Verbotsgesetz verstoßen, er sei jenes Mitglied von AnonAustria (futurezone-Interview hier), das unter dem Nickname “The_Dude” Aussagen wie “Heilt eurem (sic!) Führer”, “Für Grossösterreich” und “Ich bin der Führer!” getätigt haben soll. Wie aus der Anordnung zur Hausdurchsuchung hervorgeht, die der futurezone vorliegt, sollten im Zuge der Polizeiaktion “NS-Devotionalien und NS-Propagandamaterial, Computer, Mobiltelefone, Fotoapparate, Videokameras und sonstige Speichermedien” sichergestellt werden.
Rätseln über Verdachtsmoment
Vollkommen unklar ist bislang, wie die Ermittler überhaupt auf Michael R. – dem mittlerweile offiziell bescheinigt wurde, nichts mit der Sache zu tun zu haben – gekommen sind. In der Begründung zur Hausdurchsuchung ist bloß zu lesen, Michael R. stehe im Verdacht, sich “im nationalsozialistischen Sinn betätigt zu haben, indem er in ‘Chats’ vor jeweils ca. 20 anwesenden Personen nachfolgende Äußerungen unter den Nicknames ‘Reichsfuehrer_Dude’ und ‘The_Dude’ veröffentlichte (…)”.
Danach werden in dem Dokument die oben genannten Aussagen aufgezählt, weiters heißt es: “Der dringende Verdacht, dass es sich bei dem bis dato unbekannten Täter ‘Dude’ um Michael R. (…) handelt, ergibt sich aus den umfangreichen, auf AS 15ff in ON 3 ausführlich wiedergegebenen, Ermittlungen des Bundesamtes für Verfassungschutz und Terrorismusbekämpfung, die zahlreiche Übereinstimmungen zwischen ‘Dude’ und Michael R. zu Tage brachten.”
Auszug: Diese Aussagen wurden bzw. werden “The_Dude” zur Last gelegt
“Ich hab mir das durchgelesen und konnte damit eigentlich gar nichts anfangen”, sagt R., der sich bis dato selbst nicht im geringsten erklären kann, wie der Verdacht auf ihn fallen konnte und woher die Übereinstimmungen mit der gesuchten Person hinter “The_Dude” rühren sollen. Während der Hausdurchsuchung sei ihm noch nicht einmal klar gewesen, dass es sich hier um Ermittlungen im Zusammenhang mit AnonAustria gehandelt habe. Mit der Gruppe stand er nach eigenen Aussagen zudem überhaupt nie in Kontakt, “abgesehen davon, dass ich AnonAustria auf Twitter folge und einmal in diesem IRC-Chat war (Anm. den jeder besuchen kann), um mir anzusehen, was die dort machen”. Den Nickname “Dude” habe er nie verwendet, sagt R., der die Aktionen von AnonAustria differenziert sieht und etwa das Veröffentlichen von privaten Daten, wie beim Leak der Polizeidaten, strikt ablehnt.
Wiederbetätigungs-Vorwurf nur als Vorwand?
Nachdem im Zuge der Durchsuchung weder NS-Devotionalien noch andere Hinweise auf nationalsozialistisches Gedankengut in der Wohnung oder auf den Computern des Beschuldigten gefunden wurden, musste Michael R. zur Einvernahme auf ein Polizeiamt.
Aus dem Vernehmungsprotokoll, das der futurezone ebenfalls vorliegt, wirft sich zudem die Frage auf, inwiefern der Verstoß gegen das Verbotsgesetz hier nur als Vorwand diente, um dem österreichischen Anonymous-Ableger den Garaus zu machen. Seitens dem vermeintlich echten “The_Dude” wurde bereits mehrmals – zuletzt im Interview mit der futurezone – betont, die Aussagen aus dem Chatprotokoll seien aus dem Zusammenhang gerissen worden und nicht ernst gemeint, sondern Satire gewesen.
Wenngleich für diese Rechtfertigung kein Beweis vorliegt, mutet es dennoch seltsam an, dass Michael R. im Rahmen der Einvernahme letztlich eher am Rande zum Thema Wiederbetätigung und hauptsächlich zu seinen IT-Kenntnissen und Internetaktivitäten befragt wurde: “Kennen Sie Anonymous/AnonAustria?”, “Betreiben Sie einen eigenen Server?”, “Welche Accounts, Anmeldungen, haben Sie im Internet?”, “Haben Sie eigene Internertseiten?”, usw. Zum Thema Nationalsozialismus finden sich in dem mehrseitigen Protokoll nur zwei Fragen: “Ihre Meinung zu nationalsozialistischem Gedankengut? und “Gibt es Foren, wo sie schon mal darüber gelesen haben?”.
Akteneinsicht
Trotz der harten Vorgehensweise bei der Hausdurchsuchung hegt Michael R. erstaunlicherweise wenig Groll gegen die beteiligten Beamten. Dass gleich ein Wega-Trupp angerückt ist, erklärt sich der Informatiker damit, dass er über eine Waffenbesitzkarte verfügt. “Da ging es bei den Beamten wohl auch um so etwas wie Selbstschutz. Als sie gesehen haben, dass es bei mir nichts Gefährliches gibt, sind sie ja relativ rasch wieder abgezogen”, zeigt sich R. gelassen.
Eine Akteneinsicht zum Ermittlungsverlauf soll es nun in den kommenden Wochen geben. “Darauf bin ich schon sehr gespannt”, sagt Michael R., der sich dadurch endlich Klarheit darüber erhofft, wie er überhaupt zur verdächtigten Person werden konnte. “Je nachdem, was dabei herauskommt, werde ich mir natürlich überlegen, wie ich weiter vorgehe.” Mit Begründungen wie der Tatsache, dass er im IT-Bereich arbeitet, und in seinem Twitter-Namen das Wort “terror” vorkommt, würde er sich jedenfalls nicht zufrieden geben, sagt R. Dass Leute von AnonAustria den Verdacht auf ihn gelenkt haben könnten, um sich selbst zu schützen, schließt er aus.
AnonAustria: “Polizei versteht Internet nicht”
AnonAustria fängt Mails an Innenministerium ab
Anonymous: Aktivisten unter Generalverdacht
Polizei wirft AnonAustria Verhetzung vor
via AnonAustria: Polizei stürmt falsche Wohnung | Netzpolitik | futurezone.at: Technology-News.
Veteranentag: Militarisierung der Gesellschaft ››Der Newsburger
Opposition vom Vorschlag eines Veteranentags wenig begeistert.
Linke wirft de Maizière Militarisierung der Gesellschaft vor
Berlin – Die Linke im Bundestag hat Verteidigungsminister Thomas de Maizière vorgeworfen, mit seinem Vorstoß für einen Veteranentag die Militarisierung der Gesellschaft voranzutreiben. Doch auch in den Fraktionen von SPD und Grünen wurden Bedenken laut, wie eine dapd-Umfrage am Donnerstag ergab. Unterstützung bekam der Minister aus der Koalition und vom Bundeswehrverband. In einem Punkt waren alle einig: Als möglicher Feiertag ist der Volkstrauertag belastet. Er wurde 1934 vom NS-Regime in “Heldengedenktag” umbenannt.
De Maizière hatte am Mittwoch vorgeschlagen, ähnlich wie in anderen NATO-Staaten künftig auch in Deutschland einen Veteranentag zu begehen. “Die Zeit dafür ist reif”, sagte der Minister. Als mögliches Datum biete sich der Volkstrauertag an. Ausdrücklich lud der CDU-Politiker die Opposition ein, sich an der Debatte zu beteiligen. Ein erstes Thesenpapier will er bis zum Sommer vorlegen.
Der außenpolitische Sprecher der Linksfraktion im Bundestag, Wolfgang Gehrcke, kritisierte, unter de Maizière werde die Militarisierung der Gesellschaft vorangetrieben. Das lehne die Linke als “geschmacklos” ab. Angesichts von Toten und Verwundeten in Afghanistan wäre “sinnvoller als ein Veteranentag”, die Verletzten und Traumatisierten ordentlich medizinisch zu versorgen. Der beste Schutz aber wäre: “Keine Auslandseinsätze der Bundeswehr.”
Der SPD-Wehrexperte Hans-Peter Barthels nannte den Veteranentag eine diskussionswürdige Idee. Einschränkend sagte er: “Das ist im Moment sicher nicht die größte Baustelle der Bundeswehr.” Er sei auf das Papier gespannt, das de Maizière vorlegen wolle. Bei der Auswahl eines Datums für das Gedenken müssen man sensibel sein: “Heldengedenken gab es früher einmal.”
Der Verteidigungsexperte der Grünen im Bundestag, Omid Nouripour, lehnt einen von oben angeordneten Gedenktag ab. “Man kann einen Veteranentag nicht ‘par ordre du mufti’ einführen”, sagte Nouripour. Einen solchen Tag müssten die betroffenen Verbände organisieren. “Das muss von unten kommen”, betonte der verteidigungspolitische Sprecher.
Der FDP-Verteidigungsexperte Christoph Schnurr sagte, es sei “absolut zu begrüßen”, dass de Maizière das Thema Veteranen erneut aufgegriffen habe. Inzwischen seien mehr als 300.000 deutsche Soldaten an Einsätzen in den Krisen- und Katastrophengebieten dieser Welt beteiligt gewesen. An welchem Tag das Gedenken stattfinden könne, müsse noch “in aller Ruhe evaluiert werden”. Wichtiger als ein Gedenktag sei aber eine Gesamtkonzeption, wie die Bundeswehr mit ihren Veteranen umgehen wolle.
Der Vorsitzende der Jungen Union, der CDU-Abgeordnete Philipp Mißfelder, unterstützte die Idee, ehemalige Soldaten im Einsatz mit der Einführung eines Gedenktags zu ehren. “Doch auch dem Engagement derzeit für Deutschland aktiver Soldaten sollte durch die Einbeziehung Rechnung getragen werden”, sagte Mißfelder.
Der Deutsche Bundeswehrverband begrüßte “uneingeschränkt” die Pläne des Verteidigungsministers für einen Veteranentag. “Er bekommt auf diesem Wege alle Unterstützung vom Bundeswehrverband, die er braucht”, sagte Sprecher Jan Meyer.
De Maizière hatte bereits im September 2011 bei der Diskussion über den Jahresbericht des Wehrbeauftragten im Bundestag erklärt, es sei kaum ein größerer Kontrast vorstellbar als der zwischen mancher Einsatzrealität der Soldaten und dem zivilen, weitestgehend gewaltfreien Leben in Deutschland. “Zu dieser Einsatzrealität gehört auch, dass es in Deutschland seit einigen Jahren wieder Veteranen gibt, Veteranen der Bundeswehr.” Er bekenne sich zu diesem Begriff. “Die Bundeswehr ist eine Armee im Einsatz – wie andere Nationen sollten auch wir deshalb von unseren Veteranen sprechen.”
© dapd / newsburger.de – maa
via Veteranentag: Militarisierung der Gesellschaft – Der Newsburger.
Die Polizei auf dem Weg zur Geheimpolizei ›››Deutschlandradio Kultur
16.02.2012 · 07:20 Uhr
Staatliche Interessen verdrängen den Rechtsschutz des Bürgers
Von Peter-Alexis Albrecht
Die bewährte grundsätzliche Zuständigkeit der Länder für polizeiliche Gefahrenabwehr, aber auch die Trennung zwischen Polizei und Nachrichtendiensten werden aufgehoben. Die rechtsstaatliche Polizei denaturiert zur Geheimpolizei, meint Peter-Alexis Albrecht.
Das oberste Gebot in einem demokratischen Rechtsstaat ist das einer transparenten Polizei, die durch Offenheit dem Bürger Vertrauen in den Staat vermittelt. Die Offenheit wird jedoch zunehmend überlagert durch den Trend zum geheimen Ermittlungsverfahren. Das Gespenst der Geheimen Staatspolizei und der Staatssicherheit aber erschüttert das Vertrauen der Bürger. In einem demokratischen Rechtsstaat eigentlich undenkbar.
Nach Belieben kann sich die Polizei selbst von den Fesseln der Strafprozessordnung befreien. Es gibt keine strafrichterliche Kontrolle und keine Erkenntnismöglichkeiten für die Gerichte über die polizeilichen Methoden der Beweiserhebung.
Auch die Beteiligung der Strafrichter durch den Richtervorbehalt führt nicht zu einer effektiven Begrenzung (geheim-)polizeilicher Ermittlungen. Dies liegt zum einen daran, dass bei Gefahr im Verzug der Richter durch die Eilkompetenz der Staatsanwaltschaft oder der Polizei umgangen werden kann. Zum anderen filtert die Polizei den Sachverhalt aus ihrer Sicht, ohne dass die Richter ihn tatsächlich zu überprüfen vermögen.
Das Gesetz über das Bundeskriminalamt aus dem Jahr 2009 räumt der zentralen Behörde Möglichkeiten zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus ein, die zuvor nur den Polizeibehörden der Länder zustanden. Neben der umstrittenen Online-Durchsuchung kommen vor allem Rasterfahndung hinzu, Einsatz verdeckter Ermittler, Möglichkeiten zur akustischen und optischen Überwachung von Wohnungen sowie der Telekommunikationsüberwachung.
Die vielfach kritisierte Reform des Gesetzes ermöglicht dem Bundeskriminalamt zudem, präventive Ermittlungen ohne konkreten Tatverdacht in eigener Leitung durchzuführen. Solche sogenannten “Vorfeldermittlungen” obliegen nun nicht mehr allein der Staatsanwaltschaft, obwohl sie größtmögliche Grundrechtseingriffe des Staates ermöglichen.
Die bewährte grundsätzliche Zuständigkeit der Länder für polizeiliche Gefahrenabwehr, aber auch die Trennung zwischen Polizei und Nachrichtendiensten werden aufgehoben. Gerade diese Trennung dient der Sicherung bürgerlicher Freiheitsrechte. Die rechtsstaatliche Polizei denaturiert zur Geheimpolizei. Staatliche Strafverfolgungsinteressen verdrängen den Rechtsschutz des betroffenen Bürgers bis zur Unkenntlichkeit.
Besonders bedenklich ist es, dass umgekehrt auch der Bundesnachrichtendienst polizeiliche Eingriffsbefugnisse erhält, also nach seinem Ermessen Strafverfolgung einleiten, ja sogar das Bestehen einer konkreten Gefahrenlage oder eines Tatverdachts feststellen darf. Damit wird das rechtsstaatlich unabdingbare Straf-verfolgungsmonopol der Staatsanwaltschaft außer Kraft gesetzt. Die Bewertung des Bundesnachrichtendienstes als Bundesgeheimpolizei liegt nahe.
Die Verquickung erfolgt durch das schon 2004 gegründete Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum. Dort tauschen Beamte aus dem Bundeskriminalamt und dem Bundesnachrichtendienst gemeinsam mit Verfassungsschutzbehörden und Landeskriminalämtern ihre Erkenntnisse und ihr Fachwissen aus.
Wenn weder der Bürger noch die rechtsstaatliche Strafjustiz von polizeilichen Ermittlungen Kenntnis erhalten, um sie zu kontrollieren, ist das Ende des Rechtsstaats eingeläutet. Aber das scheint in unserer Gesellschaft fast niemanden zu stören. Die Ökonomie hat den Rechtsstaat seit langem überrollt und zehrt ihn auf. Die soziale Kontrolle dient zunehmend der Stabilität des ökonomischen Systems – weitgehend ohne Rechtsschutz für den Einzelnen. Werden das Recht und der Rechtsstaat dagegen zu reaktivieren sein?
Peter Alexis Albrecht, geboren 1946, ist Jurist, Sozialwissenschaftler und Professor für Kriminologie und Strafrecht an der Goethe Universität Frankfurt am Main. Seine Forschungsgebiete sind das Strafrecht in seinen Grundlagenbezügen zur Kriminologie, zur Rechtssoziologie und Rechtstheorie sowie die Methoden empirischer Sozialwissenschaften zur Erforschung der Wirkungsweisen des Kriminaljustizsystems. Veröffentlichungen u.a.: “Die vergessene Freiheit” (2. Auflage, 2006) und “Der Weg in die Sicherheitsgesellschaft – Auf der Suche nach staatskritischen Absolutheitsregeln” (2010). Peter-Alexis Albrecht ist Herausgeber und Schriftleiter der Zeitschrift “Kritische Vierteljahresschrift für Gesetzgebung und Rechtswissenschaft”.
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Fall Wulff: Die Erklärung der Staatsanwaltschaft Hannover ››tagesschau.de
Die Staatsanwaltschaft Hannover hat die Aufhebung der Immunität von Bundespräsident Christian Wulff beantragt. Die Erklärung im Wortlaut:
Ein Schild mit der Aufschrift “Staatsanwaltschaft Hannover”. (Foto: dapd) Großansicht des Bildes Die Staatsanwaltschaft Hannover hat beantragt, die Immunität Wulffs aufzuheben. “Nach umfassender Prüfung neuer Unterlagen und der Auswertung weiterer Medienberichte sieht die Staatsanwaltschaft Hannover nunmehr zureichende tatsächliche Anhaltspunkte (Paragraf 152 Abs. 2 StPO) und somit einen Anfangsverdacht wegen Vorteilsannahme bzw. Vorteilsgewährung. Sie hat deshalb bei dem Präsidenten des Deutschen Bundestages die Aufhebung der Immunität des Bundespräsidenten beantragt.
Diese Entscheidung hat die Staatsanwaltschaft Hannover unabhängig nach intensiver kollegialer Beratung getroffen. Weisungen vorgesetzter Behörden hat es nicht gegeben.
Aufgabe der angestrebten Ermittlungen ist es, den Sachverhalt in einem förmlichen Verfahren zu erforschen. Nach dem gesetzlichen Auftrag (Paragraf 160 Abs. 2 StPO) hat die Staatsanwaltschaft dabei nicht nur die zur Belastung, sondern auch die zur Entlastung dienenden Umstände zu ermitteln. Selbstverständlich gilt auch nach Bejahung des Anfangsverdachts die Unschuldsvermutung.
Über die Aufhebung der Immunität befindet der Deutsche Bundestag. Die Staatsanwaltschaft Hannover ist deshalb aus rechtlichen Gründen an weiteren Stellungnahmen gehindert.”
WeltatlasWeltatlas: Deutschland [Flash|HTML]
via Fall Wulff: Die Erklärung der Staatsanwaltschaft Hannover | tagesschau.de.
Telekom-Affäre • ÖVP mitten im Sumpf ››news.at
Das Nachrichtenmagazin NEWS verfügt über rund 200.000 E-Mails des Telekom-Managements aus einem Zeitraum von über zehn Jahren, die weder dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss noch der zuständigen Staatsanwaltschaft vorliegen. NEWS veröffentlicht eine erste Serie von E-Mails, die einen tiefen Einblick in das Innenleben und die politischen Machenschaften des teilverstaatlichten, börsennotierenden Konzerns geben.
Nach dem BZÖ hat jetzt auch die ÖVP massiven Erklärungsbedarf. In den Mails unter führenden Telekom-Managern geht es um Spendenzusagen an die ÖVP-Bundespartei, Sponsorverträge mit ÖVP-Vorfeldorganisationen, das Sponsoring von ÖVP-Bundesparteitagen, Gefallen für ÖVP-Politiker und deren Kinder, sowie Luxus-Urlaube auf Telekom-Kosten für ehemalige ÖVP-Größen und Gelder für die Christgewerkschaft.
Gemäß der Mail vom 14. November 2007, geschrieben von Michael Fischer, ehemals Organisationsreferent der ÖVP und ab 1. Juni 2007 Head of Public Affairs der Telekom Austria, an den damaligen Telekom-Manager Gernot Schieszler, heißt es: “Lieber Gernot, Rudi Fischer hat 100.000 Euro via Peter Hochegger an die ÖVP-Bundespartei für 2007 zugesagt. Mit der Bitte um Berücksichtigung. Liebe Grüße, Michael”. Rudolf Fischer war damals Telekom-Vorstand. Gegenüber NEWS meint Michael Fischer, das Geld sei nicht an die Bundespartei gegangen, sondern an die Junge ÖVP. Die JVP hat bereits vor Monaten dementiert, dass sie Geld von der Telekom erhalten habe.
In einer weiteren Mail von Michael Fischer an Rudolf Fischer wird um ein Telekom-Sponsoring für den ÖVP-Bundesparteitag am 21. April 2007 in Salzburg ersucht. “Ich möchte noch als ÖVP-Mitarbeiter mit einer Sponsoringbitte an dich herantreten”, schreibt Michael Fischer während seiner Zeit in der ÖVP. Sachleistungen (“Liveübertragung im Internet”) sollten als “Sponsorleistung mit der Telekom” abgewickelt werden. Laut Telekom-Sprecher Alexander Kleedorfer wurde dieses Sponsoring im Gegenzug zu Werbung und Logopräsenz abgewickelt.
Tourbus für den Sohn
Weiters berichtet NEWS über ein von Michael Fischer an den Telekom-Vorstand weitergeleitetes E-Mail vom 30. November 2007 des ÖVP-Abgeordneten Franz Morak. Ob man den Franz unterstützen könne, da er einen Tourbus für seinen Sohn brauche, heißt es da laut Magazin. “Er (Morak, Anm.) hilft uns sehr (Serentschy, TKK).” Serentschy ist der Telekom-Regulator, die TKK ist die Telekom-Kontroll-Kommission. Ein derartiges Sponsoring habe nie stattgefunden, die Telekom habe keine Busse zu verborgen, so Michael Fischer zum Magazin.
Weiters bittet Michael Fischer in einer E-Mail vom 28. Mai 2007 den Telekom-Vorstand Rudolf Fischer um Sponsoring für ein Theaterprojekt der Tochter von Wolfgang Schüssel, Nina Blum. “Vielleicht kannst du das Projekt mit 2.000 bis 3.000 Euro unterstützen? Das würde schon sehr, sehr helfen”. Im ersten Anlauf war Blums Sponsoringansuchen abgelehnt worden, nach dem Nachhaken von Michael Fischer floss dann Geld: “Es gab ein Sponsoring über einen geringen einstelligen Tausenderbetrag – mit entsprechender werblicher Gegenleistung”, so die Telekom zu NEWS.
Einladung zum Hahnenkamm-Rennen
Der frühere ÖVP-Abgeordnete Wendelin Ettmayer – damals bereits in Pension – war von der Telekom mit Begleitung zum Hahnenkamm-Rennen vom 23. bis 25. Jänner 2009 nach Kitzbühel eingeladen worden, er reiste aber laut NEWS schon am 18. Jänner an. Laut Telekom habe es sich um eine ganz normale Einladung gehandelt.
Auch die Zahlungen der Telekom an den Fußballverein SV-Flexopack Sierning (25.000 Euro) und für die ÖVP-Arbeitnehmerorganisation ÖAAB (15.000 Euro) sind in einem Mail von Michael Fischer an Gernot Schieszler erwähnt. Ex-Vizekanzler und Ex-ÖVP-Chef Wilhelm Molterer hatte dem Fußballklub seiner oberösterreichischen Heimatgemeinde, dem SV Sierning, einen Sponsorvertrag mit der Telekom vermittelt, wie ein ehemaliger Mitarbeiter Molterers der APA im August 2011 bestätigt hatte. Der ÖAAB hatte damals betont, für das Geld der Telekom habe es werbliche Gegenwerte gegeben.
“Lobhudelei” über die Telekom
Auch zum Mailverkehr über Christgewerkschafter und Telekom-Betriebsrat Franz Kusin gibt es neue Details. So habe Kusin auf eine Beförderung gedrängt. Für die FCG-Zeitung seien 3.000 Euro geflossen, dafür erscheine eine “Lobhudelei” über die Telekom in der Zeitung, zitiert NEWS aus den Mails.
Eine Kooperation mit dem “Forum Land” über 150.000 Euro sei über Fritz Kaltenegger, im Jahr 2007 bei “Forum Land” und von 2008 bis 2011 ÖVP-Generalsekretär, verhandelt worden. Und die ÖVP Linz sei mit einem Wunschzettel mit Infrastrukturwünschen bis zum Flachbildschirm an den Telekom-Manager Michael Jungwirth herangetreten. Laut Telekom sei bis auf einen verliehenen Fernseher alles “normal” fakturiert worden.
Telekom-E-Mails zum Download:
100.000 Euro an ÖVP-Bundespartei
Sponsoring für ÖVP-Bundesparteitag
Sponsoring für Wolfgang Schüssels Tochter
Einladung zum Hahnenkamm Rennen 2009
Tourbus für den Sohn von Franz Morak
Strasser <<youtube.com
Hochgeladen von fidelcastro1971 am 24.03.2011
EU Parliamentarian Strasser outet as a lobbyist.
EX ÖVP D….sack.
Korruption von Österreich direkt in Brüssel.
Knowledge sharing <<http://en.wikipedia.org
Open Data <<bpb.de
Open Data steht für die Idee, Daten öffentlich frei verfügbar und nutzbar zu machen.
Welches Potential verbirgt sich hinter den Daten, die Behörden und Ministerien, Parlamente, Gerichte und andere Teile der öffentlichen Verwaltung produzieren? Was kann man mit den Umwelt- und Wetterdaten, Geodaten, Verkehrsdaten, Haushaltsdaten, den Statistiken, Publikationen, Protokollen, Gesetzen, Urteilen und Verordnungen machen?
Das Dossier stellt Fallbeispiele vor, von der Kontrolle der Arbeit amerikanischer Kongreßabgeordneter bis zu Baustellenmeldungen in deutschen Kommunen.
Es klärt über das Potential offener Daten für eine nachhaltige demokratische Entwicklung auf und zeigt, wie Datenjournalisten mit diesen Datensätzen umgehen.
‘Bangkok bombers’ were assassins not terrorists, says Thai official | World news | The Guardian
Senior security official seems to corroborate Israel’s claim that explosions were part of thwarted Iranian assassination plot
Iranian bomb suspects in Thailand
Three Iranian bomb suspects identified by police as, from left, Saeid Moradi, Mohummad Hazaei and Masoud Sedaghat Zadeh in Bangkok. Photograph: AP
The three “Bangkok bombers” suspected of attempting to carry out an attack in Bangkok are more likely to be assassins than terrorists, a senior Thai security official has said. This potentially corroborates Israel’s claims the three men were thwarted in an Iranian assassination plot similar to earlier attacks on Israeli diplomats in India and Georgia.
“The exact target we are still investigating, but we are looking at ‘who’ the target was rather than a general terrorist attack of ‘a big city’ or ‘crowds of people,’ ” the official said on Wednesday on condition of anonymity. “If it is an assassination attempt, it could be the armed services, drug lords or diplomats. We have to figure out who they were trying to assassinate.”
The official said the nationalities of the suspects had yet to be confirmed. “They have Iranian passports and documents, but we haven’t concluded that they are in fact Iranian, which is why we are looking in detail at this case,” he said.
A fourth suspect was added to the case late on Wednesday after a court approved warrants for the arrests of four people travelling as Iranian nationals, the Bangkok Post reported. They were the alleged bomber Saeid Moradi, 28, Mohummad Hazaei, 42, Masoud Sedaghat Zadeh, 31, and Rohani Leila, 32, a woman who is said to have arrived in Thailand with the others and rented the house where a cache of explosives was found. Leila’s whereabouts are unknown.
One of the suspects was detained by Malaysian police in Kuala Lumpur on Wednesday while trying to board a flight to Tehran, the Nation reported.
Further details about the alleged bomber, Saeid Moradi, who lost both legs in the last Bangkok explosion, emerged. He is said to have flown into Thailand on 8 February from South Korea, and spent five nights in the resort town of Pattaya. He checked into the Top Thai hotel with only a backpack, the Bangkok Post reported, and was later joined by a friend who had a large bag with him. The two men hardly left the room, the Post reported. “Mr Moradi was good-looking and dressed neatly, as if he was a young entrepreneur,” one member of staff told reporters. “He was also polite and I can’t believe that he would be a bomber.”
The DIY explosives found in a Bangkok house after a series of blasts rocked the capital on Tuesday were similar to devices used against Israeli embassy targets in India and Georgia, Israel’s ambassador said on Wednesday, a day after Israel’s defence minister accused Iran of being behind the thwarted attack.
Iran’s foreign ministry spokesman Ramin Mehmanparast called the allegations “baseless” and said Israel was attempting to sabotage its relations with Thailand.
Five people, including the alleged bomber, were injured in three explosions in Bangkok’s bustling Ekkamai neighbourhood at about 2pm local time. The first explosion occurred at a house rented by three Iranian nationals who, according to police, fled after homemade explosives accidentally ignited. Two men fled while the third, wounded and disorientated from the blast, attempted to hail a taxi before throwing a grenade at the car and another at police. He missed his target and the grenade detonated in front of him, blowing off one leg and requiring the amputation of the other.
In the house, Thai police found and defused two magnetic bombs that could be attached to vehicles, resembling those used in attacks against Israeli embassy targets, said the Israeli ambassador, Itzhak Shoham.
“They are similar to the ones used in Delhi and in Tbilisi,” Shoham told the Associated Press. “From that we can assume that there is the same network of terror.”
A bomb squad source quoted in the Bangkok Post said that each bomb could cause serious damage within a 40-metre radius, and that such bombmaking methods had never before been seen in Thailand.
via ‘Bangkok bombers’ were assassins not terrorists, says Thai official | World news | The Guardian.
INDECT ››Journal Emanuel-S
Kinder, was zum lesen für Euch! Müsst natürlich nicht – aber sagt in ein paar Jahren dann ja nicht, dass ihr davon nichts gewusst habt und so. Gut? Und ja, das schaut nach viel Text aus, aber ganz ehrlich… ich WEIß nämlich, dass ihr nichts besseres zu tun habt und Eure Zeit so oder so sinnlos hier vorm Bildschirm vergeudet.
Wir schauen uns nämlich heute mal ganz kurz an, was das INDECT-Projekt denn so ist. Schon mal gehört? Nein? Na, bitte… dann geht’s los!
ACTA, SOPA und so halt
Also, was ACTA und SOPA ist, haben wir ja schon durch und ich glaube die meisten haben auch verstanden, dass es zwar einerseits natürlich notwendig ist, “Erzeuger von Dingen” zu schützen (Urheber und Co.) und das es natürlich auch nicht auf Dauer geht, dass man alles und jedes im Netz kostenlos bekommt oder runter laden kann – wie zum Beispiel Musik, Videos und Spiele – da ja tatsächlich auch irgendjemand das alles erst erzeugen und auch viele davon – no na net – irgendwie leben müssen… aber wir wissen auch, dass es für all das schon längst Gesetze gibt, die Verstöße dagegen ahnden können und dass man das auch alles viel einfacherer und sauberer regeln könnte.
Wir wissen auch – weil keiner von uns naiv ist wie manche frühere Generationen – dass viele Gesetze und Abkommen geschaffen werden, um einige Jahre später als Grundlage für “weiterführende” Gesetze zu dienen. Manche sagen da auch “aufweichend” dazu, andere hingegen nennen es platt “Verschwörungstheorie”. Sind jedoch dann meistens Menschen, die eher wenig mit dem Ganzen im Alltag in Berührung kommen, ihre News hauptsächlich über großen Standard-Massen-Medien bekommen und sich nie und nimma die veröffentlichten Abkommen und Gesetzes-Texte je selber durchlesen würden – auch wenn man ihnen die Links dazu unter die Nase reiben würde. Egal. Also wir wissen, dass aufgrund der z.B. Kinderpornografie lustige und amüsante Gesetze durchgelassen wurden, die alles tun, aber halt nur nicht das verhindern, was sie eigentlich tun sollten – die Kinderpornografie verhindern. Aber bei so sensiblen Themen muss man ja vorsichtig sein.
Ok. Also wir haben unseren Verstand eingeschaltet und wissen, es braucht eine Kontrolle im Netz – und wir wissen auch, dass es Gesetze dazu gibt, die das tun könn(t)en. Wir wissen auch, dass Behörden etwas verschlafen sind, wenn es um Fortschritt geht und wir wissen auch, dass die meisten Dinge eher an der Politik an sich und Partei-Streitereien und Wirtschafts-Abkommen scheitern. Beispielsweise hat sich gezeigt, dass bei Intervention durch Behörden fast 90% und mehr Server mit Kindermissbrauch vom jeweiligen Provider gestoppt wurden – ganz ohne große Abkommen und Co und sogar länderübergreifend. Oft genügte eine Mail oder Anruf durch eine Behörde. Wenig Aufwand, viel erreicht. Aber nein, man muss das regulieren und das geht so nicht – dabei gleich noch ein paar dutzend “andere” Gesetze mit einschleusen – und braucht mal generell ein paar Jahre dafür. Ok.
Weiter im Text, denn all das wissen wir ja und wir wissen auch, dass die breite Masse sich genau null dafür interessiert und die Politiker, die das alles handhaben, eher wenig Ahnung und Erfahrung mit P2P, dunklen Netzwerken und Filesharing in den verschiedenen Formen hat. Auch gut. Und sie werden so oder so diese ganzen Abkommen irgendwie wahrscheinlich und zu unserem Pech durchschleusen. Also können wir das Thema abhaken.
So, was ist INDECT?
Deswegen kommen wir zum Kern des Themas – INDECT. Ich zitiere da mal ein paar kleine Dinge, damit man ein bisschen Einblick bekommt, was das überhaupt ist. Vereinfacht gesagt, ist es nichts anderes als ein Bastelwerk der EU mit dem deutschsprachigen Namen Intelligentes Informationssystem zur Unterstützung von Überwachung, Suche und Erfassung für die Sicherheit von Bürgern in städtischer Umgebung. Alle noch da? Schauen wir mal da ein bisschen näher rein…
Gibt’s seit 2009 und verfolgt das Ziel – Achtung Luft holen, jetzt kommen viele Wörter – eine Sicherheitsarchitektur zu entwerfen, die sämtliche bestehende Technologien – Videoüberwachung, Vorratsdatenspeicherung, Telekommunikation, Gesichtserkennung, Websites, Diskussionsforen, Usenet-Gruppen, Datenserver, P2P-Netzwerke sowie individuelle Computersysteme und alle vorhandenen Datenbanken wie Namen, Adressen, biometrische Daten, Interneteinträge, polizeiliche, geheimdienstliche, militärische, forensische und zivile Datenbanken, Daten von luft- und seegestützte Plattformen und Satelliten (…) – logisch miteinander verknüpft, in Echtzeit auswertet und verwaltet. Uff, habt ihr das geschafft? Sehr brav, also gleich weiter im Text…

Fette Grafik, oder? Was man auch immer da alles so sieht. Oder nicht sieht. Irgendwann haben sich übrigens die Medien mal das Ganze näher angeschaut, sind aber dann draufgekommen, dass das alles vielleicht doch ein bisschen “Uaargh?!” ist und haben dann halt nicht so wirklich nett darüber geschrieben. Najo, was haben die INDECT-Menschen gemacht…. was macht Sinn? Richtig, sie haben das Ganze unter Geheimhaltung und so gestellt – das unabhängige Experten-Team.
“Weil sich die Projektbeteiligten von Journalisten und Datenschützern “missverstanden” fühlen, sollen Informationen nur noch gefiltert nach außen gelangen. Zuständig ist hierfür ein “Ethics Board”, das sich aus Polizisten, Überwachungsforschern und Professoren zusammensetzt. Die meisten Mitglieder des Ethikrats sind selbst an der INDECT-Forschung beteiligt.” (Nomen nominandum)
Ach ja, man sollte da noch was erwähnen… weil’s ja immer heißt, dass wir Ösis mit all dem gar nix zu tun haben, ich zitiere da der Einfachkeit mal halber direkt aus Wikipedia…
“Am 15. März 2011 wurde das Projekt INDECT einer gründlichen ethischen Überprüfung unterzogen, durchgeführt durch eine internationale Ethikkommission aus Experten aus ÖSTERREICH, Frankreich, Holland und England. Es wurden keine Verletzungen der ethischen Grundsätze festgestellt.”
Ja hey – super, dann ist alles gut. Damit können wir uns wieder entspannt zurücklehnen und weiter auf Youtube, Facebook und Co. surfen, weil die da oben passen ja schließlich auf, dass es uns gut geht und man mit unseren Rechten eh nichts böses anstellt. Haben wir ein Glück. Deswegen lesen wir jetzt nur noch ganz locker und entspannt drüber. Wisst ihr was? Wir schauen uns jetzt einfach ein lustiges Video an, damit es hier nicht ganz so ernst zu geht, gut? Wir wollen ja nicht depressiv werden!
Na – Spass gehabt und so? Sehr fein, also lesen wir noch ein bissl weiter. Kennt ihr Futurama und so im TV? Da gibt’s so einen ähnlichen Namen drüben bei den Amis, nennt sich “Future Attribute Screening Technology“, klingt auch funky. Man könnte glatt glauben, dass das eine neue Technologie für den flachen Scanner zuhause ist, aber najo – net ganz. Das Ganze gehört anscheinend zu dem vielleicht etwas bekannteren und verrückten Homeland Security Grant Project-Dingsbums, dass man vielleicht in den Medien da und dort schon mal aufgeschnappt hat. Ihr wisst schon, ihr fliegt zum Shoppen mal eben rüber, müsst aber Fingerabdrücke abgeben, rechtzeitig online anmelden, Fragebögen ausfüllen und so weiter – auch das ist da irgendwo ein Teil davon.
Auf jeden Fall hat dieses FAST-Projekt das Ziel, bei Checkpoints, wie zum Beispiel am Flughafen, böse Menschen sofort zu erkennen. FAST basiert – laut dieser Quelle – auf so Forschungen des menschlichem Verhalten und Psychophysiologie (wtf?). Damit möchte man Menschen mit “malintent” (“bösen”) Absichten anhand ihrer Herzschlagfrequenz, Hauttemperatur und Mimik identifizieren. Wenn’s nach dem Magazine NewScientist geht, liegt die Genauigkeit des Systems bei 78%, bei vorsätzlicher Täuschung sogar bei 80%. Na – nicht schlecht, oder? Besser nicht gestresst oder genervt sein beim nächsten Flug, Kinder!
Also, haben das alle geraffelt, oder seid ihr schon längst geistig ausgestiegen? Also ich vereinfache das Ganze nochmal… da gibt’s die da oben und uns da unten. Die da oben haben sich lustige Spielzeuge gebastelt, mit denen sie unser Gesicht, unseren Körper, unsere Alltags-Aktivitäten und so weiter erfassen und auswerten können. Aufgrund dessen können sie dann sagen, dass z.B. der böse Lukas vor hat, der kleinen Susi den Lolli wegzunehmen. Was ja sehr löblich ist. Böser Lukas! Aber was passiert denn, wenn die Susi und der Lukas nur aus Spass um den Lolli streiten? Zanken sich ein bisserl, bissi schupsen und so – aber ganz freundschaftlich halt, weil die Susi ist ja in Wirklichkeit eh in den Lukas verliebt. Aber… jetzt kommt’s. Das kann die Susi dem Lukas nimma sagen, den der hat schon nur beim ersten Ansatz – da wo er zum Lolli hingreifen will – eine auf den Deckel bekommen. Der arme Luki wird nie erfahren, dass ihn die Susi mag. Arm. Wenigstens klebt er dafür im Sticker-Sammel-Buch der Typen da oben drinnen, die haben ein lustiges Foto von ihm. Und jedesmal wenn er jetzt irgendwo in ein Geschäft mit Lollis geht, bekommt er sicherheitshalber eine auf den Deckel – man weiß ja nie, was diese Rotzpiepn so vor hat schließlich.
Aja, übrigens – später dann, wenn er schon groß ist und so, also erwachsen, dann wird er immer noch eine auf den Deckel bekommen, wenn er einen Lolli für seine Kinder kaufen will. Weil in der Datenbank bei denen da oben steht, dass er damals am 6. Februar 2012 um 8:57 Uhr versucht hat, der Susi einen Lolli zu stehlen. Und wir wissen ja alle – einmal böse, immer böse! Das wissen die, weil er in der Flughafen-Kontrolle so geschwitzt hat – neben dem Lolli-Stand.
Macht Spass, oder? Man könnte ja eigentlich glauben, dass das alles nur Fiktion ist und reine Science-Fiction und die da oben sowieso nicht uns ALLE überwachen können. Außerdem ist ja mein eigenes Leben so unscheinbar und ganz unspektakulär. Genau. Macht ja nix, dass die Bankomat-Kamera das Gesicht zur nächsten Log-Station schickt. Aja, heute war er dort, dann da und dann hier und hier hat er getankt, und da hat er auf Facebook einen schlechten Tag gehabt und er liest ein Buch über “Rebellion”, das er sich in der elektronischen Bücherei ausgeborgt hat. Und telefoniert ständig mit dem Kumpel, der da immer wieder auf Demos geht. Naja, setzen wir den mal sicherheitshalber auf die Watchliste dazu. Machen ja eh die Computer automatisiert. Sicher ist sicher, Kinder!
Und übrigens – all das ist technisch bereits möglich und am Laufen. Mal ganz ohne Spass. Und warum ich das alles schreibe? Damit, wenn diese Dinge das nächste Mal in den Medien auftauchen, ihr alle ein wenig hellhöriger werdet und Euch ein bissl öfter Gedanken um diese ganzen Gesetze, Abkommen und Diskussionen macht und mitredet. Denn bei rechtzeitiger Intervention kann man durchaus was dagegen tun – aber bisher wurden alle Gelegenheiten verschlafen. Schade für uns, unsere Kinder und generelle Nachfolge-Generation.
(Foto am Anfang des Beitrages: Sylvia Johnigk and Kai Nothdurft from FIfF (Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung e.V.) explain what surveillance techniques are researched and planned in the EU within the INDECT project. xjs-khaos @ Flickr)
Nervös? Von INDECT entdeckt! #1984 #INDECT »bLOG.Nonkonformisten.com
Von Fiktion zur Realität
Der Film „Minority Report“ mit Tom Cruise, nach einer Kurzgeschichte des amerikanischen Autors Philip K. Dick, vermittelt recht gut die Atmosphäre einer Welt, in der Alles beobachtet wird um Verbrechen vorherzusagen und Präventivmaßnahmen einzuleiten. So werden Menschen verhaftet, die aufgrund ihrer persönlichen Konstitution, Umstände und Umwelt zeitnah Verbrechen begehen und mittels Präkognition aufgespürt werden. Dies ermöglicht ein scheinbar perfektes System ohne Verbrechen, bis der Polizei- Chief, den Tom Cruise spielt, ins Visier seiner Behörde „Precrime“ gerät. Ein ähnliches System wie Precrime, aber in der Realität ist „INDECT“.
George Orwell’s 1984 lässt grüßen…
Was ist INDECT ?
I.N.D.E.C.T. ist ein intelligentes Informationssystem zur Unterstützung von Überwachung, Suche und Erfassung für die Sicherheit von Bürgern in städtischer Umgebung. Es ist ein Forschungsprojekt der europäischen Union, welches 2013 abgeschlossen sein soll. Potentielle Verbrechen sollen durch das System vorzeitig erkannt und verhindert werden können. Dazu werden verschiedene Überwachungstechnologien verknüpft.
Welche Technologien werden verwendet?
- Die „Sinnesorgane“ von INDECT sind zum Beispiel:
- Videokameras, auch Webcams usw.
- RFID -Chips in Personalausweis, Kleidung und Kundenkarten
- Internet: Suchmaschinen, Cookies, digitales Wasserzeichen
- Quadrocopter (kleine, ferngesteuerte Drohnen mit Kamera)
- Handy: GSM und GPS Datenverwertung wie z.B. aktueller Standort des Nutzers
- Haustelefone ermöglichen das Horchen in einen Raum („Babyphon-Funktion“)
- Die daraus erhaltenen Daten werden in einer Datenbank gespeichert und mit sonstigen Bestandsdaten verwertet. Weitere Beispiele für verwendete Datensätze:
- Vorratsdatenspeicherung: wer war womit, wann und wo im Internet und was wurde gemacht
- Biometrische Daten von Personalausweis, Reisepass oder Krankenkassenkarte
- wissenschaftliche Daten zu menschlichem Verhalten
- statistische Daten
Alle Überwachungstechnologien und Daten werden dazu genutzt, abnormales Verhalten zu erkennen. Dafür wird ein Algorithmus verwendet, der auf den Erfahrungen und o.g. Datensätzen beruht. Folgen Menschen einem bestimmten Verhaltensmuster, welches als abnormal gilt, wie z.B. wenn Jemand
- rennt
- kämpft
- zu schnell fährt
- zu lange sitzt
- Gepäck vergisst
- gilt er als verdächtig und muss mit Maßnahmen von Sicherheitskräften rechnen.
- Artverwandte Systeme
- ADABTS (Automatische Erkennung von abnormalem Verhalten und Bedrohungen in Menschenmengen)
- SAMURAI (Beobachtung von verdächtigem und abnormalem Verhalten mithilfe eines Netzwerks aus Kameras und Sensoren für eine Verbesserung der Erkennung von Situationen)
- HPU (versucht mithilfe von Persönlichkeitsprofilen potenzielle Gewalttäter zu finden)
- Warum ist INDECT so gefährlich?
Grundsätzlich klingt die Idee, Verbrechen zu verhindern bevor sie entstehen, erst mal gut.
Bloß wer überwacht jene, denen INDECT unterstellt ist? Es ist ein mächtiges Werkzeug, welches Begehrlichkeiten schafft. Eine kriminelle Regierung kann Widersacher vorzeitig aus dem Verkehr ziehen. Irgendwann werden im Namen des Geldes Ansprüche an INDECT erhoben und durchgesetzt. So werden reiche Menschen, die im Überfluss leben, sich vor berechtigten Übergriffen der immer mehr werdenden Armen schützen wollen. Wie sehr finanzkräftige Einzelinteressen Einfluss üben können wurde in der Vergangenheit zu genüge gezeigt.
INDECT stellt jeden Bürger unter Generalverdacht, dies verstößt gegen das Menschenrecht der Unschuldsvermutung. So kann es sein, dass ein südländischer Mann mittleren Alters, der Mittags über die Straße rennt, festgenommen wird, weil INDECT sagt, immer wenn Mittags dieser Menschentypus über die Straße rennt passiert ein Verbrechen (Dieses Beispiel ist natürlich möglichst einfach gefasst, denn es spielen viel mehr Indikatoren eine Rolle.).
Aktuell verstößt INDECT in seiner vollen Bandbreite gegen geltendes Datenschutzrecht, so kann sich jeder vorstellen wo die Reise hingehen soll. Einschlägig unterstrichen wird dies durch Versuche, Projekte wie ACTA durchzusetzen. Es werden scheinbar legitime Ansprüche in einem ganz anderen Thema vorgeschoben um nebenbei Gesetzesgrundlagen für INDECT zu ebnen.
Was kann ich gegen INDECT tun?
- Informiere Dich und Dein Umfeld
- verteile Flyer mit Informationen über und gegen INDECT
- Blogge über INDECT
- Twitter über #INDECT
- Verbreite INFO’s auf facebook
- warte auf Demo’s und nimm teil!
- Wenn es keine Demo gibt mach selber eine und geh auf die Straße!
Weiterführende Informationen
- Seite der Piratenpartei: stopp-indect.info
via Nervös? Von INDECT entdeckt! #1984 #INDECT » bLOG.Nonkonformisten.com.
Niemand hat die Absicht… ››weezerle
…einen Überwachungsstaat aufzubauen.
INDECT wird übrigens bei der kommenden EM in Polen seinen Testlauf haben.
(Anm.: Laut INDECT Webseite ist der Einsatz zur EM doch nicht geplant. Danke @nanobird)
Ich erinnere weiter an
- unser “Mautsystem”
- die Vorratsdatenspeicherung
- die elektronische Gesundheitskarte
- die biometrischen Pässe
- die Nacktscanner
- den Zensus
- die SWIFT Datenweitergabe
- die Fluggastdaten
- die ausufernden staatlichen Datenbanken (die mit Sicherheit entsprechend verknüpft werden)
- die Träumerei Schäubles vom Gefährderstrafrecht
- die Versammlungs(verhinderungs)gesetze
- das BKA-Gesetz, die Lauschangriffe
- die Online-Durchsuchung, den Staatstrojaner
- die Drohneneinsätze, die Militäreinsätze im Inneren (G8)
- die Vorratsdatenspeicherung, die Web-Sperren
- die Three-Strikes-Diskussion
- die Funkzellenabfragen
- und und und
Das alles, in einer stabilen politischen Zeit wie der heutigen. Mit großen Demokraturen in Ungarn, Italien, Frankreich, Griechenland, Portugal und Deutschland. Klarer Fall, bei so stabilen politischen Verhältnissen ist an einen Missbrauch dieser Technologien durch die Politik natürlich nicht zu denken.
Mal im Ernst, wird dieser run in autoritäre Strukturen in Europa jemals enden?
Wenn die BWL-Esoteriker mit ihrer Fantasievorstellung von ewigem Wachstum unsere Politclowns weiter zu ihrer Selbstbereicherung und zur Zerstörung der sozialen Ausgleichssysteme missbrauchen, werden es letztlich solche Technologien sein, die uns schneller in einem chinesischen System aufwachen lassen als wir “Terror” sagen können.
Mag sehr überspitzt sein, schwarz gemalt sicherlich. Aber ist es wirklich so abwegig? Man möge mir bitte Gegentendenzen zu dieser Entwicklung aufzeigen…
Korruptionsskandale: So tief ist der Sumpf im verfilzten Österreich ››WELT ONLINE
Fünf Minister der ehemaligen Regierung stehen in Österreich im Verdacht, sich bereichert zu haben. Jetzt soll diese “Großzügigkeit” aufgeklärt werden.
Gabriela Moser ist zufrieden mit den ersten Anhörungen. “Zu 80 Prozent jedenfalls”, sagt die grüne Vorsitzende des Untersuchungsausschusses, den das Wiener Parlament im Herbst eingesetzt hat. Von bisher zwölf geladenen Zeugen sind elf erschienen. Ein ehemaliger Minister war darunter, ein ehemaliger Vorstand der österreichischen Telekom und mehrere hochrangige Beamte. Sie haben nicht alle Fragen beantwortet, aber doch einiges erzählt über die Großzügigkeit, mit der sich in Österreich Dinge regeln lassen.
Die Großzügigkeit zum Beispiel, mit der ein Minister ein Gesetz nach den Wünschen eines teilstaatlichen Konzerns änderte. Oder die, mit der der Konzern Lobbyisten dann schalten und walten ließ. Oder jene, mit der einer der Lobbyisten eine Sekretärin bezahlte, die nicht für ihn, sondern offenbar für den konzernfreundlichen Minister arbeitete.
Im “Budgetsaal” des Wiener Parlaments sitzt Gabriela Moser höher als alle anderen. Ihr Tisch steht auf einem Podest, vor zwei dicken Säulen. Sie sind aus Marmor, genau wie die Verkleidung der Wände. Von der Decke hängen mühlradgroße Leuchter, darunter versammeln sich außer Parlamentariern und Journalisten nun auch regelmäßig Ex-Minister, Ex-Manager und Lobbyisten.
Moser, klein, schmal und zurückhaltend, muss dafür sorgen, dass auf dieser opulenten Bühne geklärt wird, wer die politische Verantwortung für eine ganze Serie von Korruptionsskandalen trägt, die seit 2009 ans Licht gekommen sind.
Der Europarat bemängelte kürzlich, dass die “Bestechung von Mitgliedern inländischer Vertretungskörper noch immer so eng ausgelegt wird, dass sie in der Praxis kaum Bedeutung hat”. Im Korruptionswahrnehmungsindex von Transparency International rutschte Österreich seit 2005 von Rang zehn auf Rang 16 und liegt im Vergleich mit demokratischen Industriestaaten nur noch im schlechteren Mittelfeld. Ein OECD-Experte bezeichnete das Land unlängst als “Korruptionsoase”.
Erstes Kapitel des nun angelaufenen politischen Selbstreinigungsversuchs ist der Telekom-Komplex. Neben dem zurzeit thematisierten Vorwurf, der Konzern habe Ex-Infrastruktur-Minister Hubert Gorbach und seine damalige Partei BZÖ für eine lukrative Gesetzesänderung bezahlt, geht es um mögliche Aktienkursmanipulationen, Bestechung bei Auslandsakquisitionen und fragwürdige Beraterverträge.
Nächster Fall ist der Verkauf von 60.000 Wohnungen der staatlichen Wohnungsbaugenossenschaft Buwog, bei dem nicht nur der Trauzeuge und zwei weitere Vertraute des ehemaligen Finanzministers Karl-Heinz Grasser, sondern auch Grasser selbst Provisionen in Millionenhöhe kassiert haben sollen. Das vermuten jedenfalls die Ermittler, aus deren Berichten Zeitschriften wie “Falter”, “Profil”, “Format” und “News” praktisch wöchentlich neue und immer haarsträubendere Details veröffentlichen.
“Wo woar mei Leistung?”
Die Österreicher schwanken zwischen Empörung, Resignation – und Erheiterung über das unglaubliche Nebeneinander von Kriminalität und Banalität, das in diesen Berichten zutage tritt. Als drei Kabarettisten vor einem Jahr im Audimax der Uni Wien aus den Buwog-Ermittlungsakten vorlasen, war der Andrang so groß, dass die Veranstaltung wiederholt werden musste.
“Wo woar mei Leistung?”, fragt etwa der Grasser-Trauzeuge einen anderen Grasser-Intimus in einem von der Polizei abgehörten Telefongespräch über die Hintergründe von Beraterhonoraren aus einem Deal zwischen Finanzministerium und einem Baukonzern. Der Satz hat inzwischen Kultstatus – auch weil er genauso gut in einigen der anderen Affären hätte fallen können, die der Ausschuss aufklären soll: die Auftragsvergabe für ein digitales Polizeifunksystem, die Lockerung des Glücksspielmonopols und der Verdacht auf Verkauf von Staatsbürgerschaften.Die Antikorruptionsorganisation Transparency International veröffentlicht jedes Jahr einen Korruptionswahrnehmungsindex. In diesem Jahr liegt Deutschland auf Rang 14 von 182, Schlusslichter und damit die Korruptesten Länder der Welt sind Nordkorea und Somalia. Im folgenden die Rangfolge:
Mit Grasser stehen fünf Minister der schwarz-blauen Ex-Regierung im Verdacht, sich bereichert zu haben. Für Moser ist dieser Filz das Ergebnis eines langen Prozesses: Unter den vielen großen Koalitionen nach dem Zweiten Weltkrieg habe sich die Vorteilsnahme gewissermaßen verselbstständigt. Als im Jahr 2000 dann “der Oppositionsdauerkandidat” FPÖ an die Macht kam, habe “diese Mentalität um sich gegriffen: Rasch an die Tröge, wo die anderen schon lange sitzen”, sagt die Historikerin.Vor allem dem sozialdemokratischen Bundeskanzler Werner Faymann wird vorgeworfen, sich mit Anzeigen, zum Teil auch für staatsnahe Betriebe, auf Kosten des Steuerzahlers das Wohlwollen des Boulevards erkauft zu haben. Das sei demokratiepolitisch brisant, den größten finanziellen Schaden habe aber die Buwog-Affäre verursacht, sagt Gabriela Moser, die sich schon seit zwölf Jahren mit der umstrittenen Privatisierung beschäftigt.
Die gelernte Lehrerin für Deutsch und Geschichte ist nun Österreichs oberste Antikorruptionskämpferin – viele Jahre nachdem die schmutzige Linzer Luft die katholisch erzogene Arzttochter zu den Grünen geführt hat. “Allein durch den Verkauf im Paket hat man sicher auf eine Milliarde verzichtet”, sagt sie über die Bau-Affäre.
Zehntausende Seiten Akten
Rekordverdächtig ist auch die Aktenlage: Von den Zehntausenden Seiten, die die Justiz bisher für den U-Ausschuss digitalisiert hat, entfallen fast zwei Drittel auf die Buwog-Affäre und ihre zahlreichen Nebenschauplätze.
Die Justiz sitzt in einem Neubau am Donaukanal, nur ein paar Hundert Meter vom Parlament entfernt. Vom vierten Stock aus leitet Walter Geyer die 2009 gegründete und 2011 erweiterte Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft. Auf dem kurz vor dem Ruhestand stehenden Juristen lasten die Erwartungen jener, die die Hoffnung auf strafrechtliche Konsequenzen für korrupte Politiker noch nicht aufgegeben haben.
Die erste und bisher einzige Anklage geht auf Geyers Konto und betrifft Uwe Scheuch, den Vizeministerpräsidenten von Kärnten. Er hatte einem russischen Investor gegen eine Parteispende die Staatsbürgerschaft in Aussicht gestellt. Der Politiker der Freiheitlichen in Kärnten (FPK) wurde erstinstanzlich zu 18 Monaten Haft verurteilt.
“Scheinbar opferloses Heimlichkeitsdelikt”
Geyer hat Erfahrung mit smarten Finanzjongleuren – als junger Staatsanwalt klagte er Bruno Kreiskys Kronprinzen Hannes Androsch wegen Steuerhinterziehung an. Trotzdem hat ihn die Häufung der Skandale in den letzten Jahren erstaunt. Die Buwog-Affäre ist zwar der größte, aber nicht der einzige große Fall, der in die Zuständigkeit seiner jungen Behörde fällt.
15 Staatsanwälte und vier Steuer- und Buchhaltungsexperten arbeiten sich zurzeit durch die Aktenberge. Bis 2013 sollen es 40 Mitarbeiter werden, aber Geyer kann schon jetzt sechs genehmigte Stellen mangels Bewerbern nicht besetzen. Das liege nicht nur an der knappen Bezahlung, sondern auch am Mangel an Staatsanwälten insgesamt, sagt Geyer.
Froh ist der Jurist über die jüngst eingeführte Kronzeugenregelung – durch sie konnten die Machenschaften der Telekom aufgedeckt werden. Anders als “normale” Staatsanwaltschaften können Geyers Leute zudem auch in “glamourösen” Fällen ermitteln, ohne vorher das Justizministerium um Erlaubnis fragen zu müssen. Bei der Entscheidung über Anklage oder Einstellung untersteht jedoch auch die Korruptionsstaatsanwaltschaft dem international oft kritisierten Weisungsrecht des Ministeriums.
Genaue Untersuchung sei das beste Mittel gegen Korruption, sagt Geyer. “Das Risiko, entdeckt zu werden, schreckt die Leute mehr als das Risiko, bestraft zu werden.” Korruption aber sei als “scheinbar opferloses Heimlichkeitsdelikt” einer der schwierigsten Straffälle überhaupt. Es mangele an Spuren im klassischen Sinne und vor allem an Menschen, die öffentlichen Druck aufbauen, um den Staat zum Schließen von Gesetzeslücken zu zwingen.
“Spielregeln reichen nicht aus”
Wie groß diese Lücken in Österreich sind und wie stumpf dadurch die Waffen der Korruptionsbekämpfer, beschreibt niemand genauer als Hubert Sickinger, Doktor der Politik- und der Rechtswissenschaften, der über sein Spezialgebiet Parteienfinanzierung zum Antikorruptionsexperten wurde. Nachdem eine Direktspende der Industriellenvereinigung an Karl-Heinz Grasser als “Homepage-Affäre” verharmlost worden sei, habe er begonnen, öffentlich Reformen einzufordern: “Schwarz-Blau hat gezeigt, dass die Spielregeln nicht ausreichen.”
Die Liste von Sickingers Forderungen ist lang. Besonders wichtig sei es, Parteien und Organisationen zur Offenlegung von Spenden zu zwingen und allgemeinen Zugang zum geplanten Lobbyistenregister zu schaffen. Außerdem müssten jene Korruptionsbestimmungen wieder verschärft werden, die die Regierung erst 2009 auf Druck der Wirtschaft aufgeweicht habe. Dieser “Sündenfall” habe dazu geführt, dass Amtsträger wie Minister oder Bürgermeister Vorteile für Amtsgeschäfte zwar nicht fordern, aber annehmen dürfen, solange die nicht nachweisbar rechtswidrig sind.
Die Herrschaften “grillen”
Am Dienstag wird Gabriela Moser die nächste Ausschuss-Sitzung eröffnen, Zeugen über ihre Rechte aufklären und Redezeiten stoppen. Aber bald will sie den Vorsitz für eine Weile abgeben. Runter von ihrem Podest, raus aus dem Korsett der Überparteilichkeit. Sie wechselt dann auf die andere Seite des Saales, von wo die einfachen Ausschussmitglieder die entscheidenden Fragen stellen.
Im Mai, so schätzt sie, wird die Buwog an die Reihe kommen und mit ihr der ehemalige Finanzminister Grasser und seine Amigos. Und die Herrschaften will Gabriela Moser so richtig “grillen”.
“ACTA soll Weltstandard werden” <<fm4.orf.at
Erstellt am: 12. 2. 2012 – 19:41 Uhr
Laut einem internen Protokoll aus dem Ministerrat sollen die im “Anti-Piraterie”-Abkommen enthaltenen Maßnahmen zum Muster aller künftigen, internationalen Abkommen über “geistige Eigentumsrechte” werden.
Der Hauptzweck von ACTA sei, dass dieses Abkommen mittelfristig zum internationalen Standard werde, sagte ein Vertreter der EU-Kommission bei einer Sitzung der TRIPS-Expertengruppe (Trade Related Aspects of Intellectual Property Rights, TRIPS) des EU-Ministerrats am vergangenen Dienstag.
Das Protokoll dieser nicht öffentlichen Sitzung, das ORF.at in Auszügen vorliegt, vermerkt weiters: ACTA sei ja nicht primär für Europa, sondern vorrangig für die USA gemacht worden. Das gehe auch aus den bereits verteilten Unterlagen hervor, bemerkte ein hoher Kommissionsbeamter, dessen Namen das Protokoll (wie üblich) nicht erwähnt.
Aktuell dazu
Am Samstag hatten europaweit Hunderttausende Gegner des Abkommens trotz eisiger Kälte in vielen Städten Europas demonstriert. Die aktuelle ACTA-Berichterstattung von FM4 ist hier zusammengefasst
Geistige Handelsüberschüsse
Gemeint ist damit, dass die USA (aber auch Japan) milliardenschwere Einnahmenüberschüsse im hohen zweistelligen Bereich für Lizenzen, Copyrights und andere Nutzungsrechte lukrieren, während EU-Europa weitaus mehr ausgibt, als es einnimmt. Österreich hat zum Beispiel ein Minus von 700 Millionen jährlich aufzuweisen.
Die österreichische TRIPS-Delegation klagte am Dienstag jedenfalls über Angriffe auf Regierungswebsites und wies auf eine Anfragenflut aus dem Netz, von Ministerien und Nationalratsabgeordneten hin.
Österreich und die kleineren Staaten
Zusammen mit Tschechien, Litauen und anderen kleineren Ländern ersuchte Österreich die Kommission um zusätzliche Information. Man könne die Kritiker nicht einfach als “ahnungslos” erklären, sondern müsse sie vielmehr überzeugen, hieß es.
Die deutsche Delegation hatte noch am Dienstag betont, dass die Verzögerung der Unterzeichnung rein formale Gründe gehabt habe und die betreffende Vollmacht mittlerweile eingetroffen sei. Am Samstag hatte die deutsche Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger diese Vollmacht dann zurückgezogen. Deutschland unterschreibt im Gegensatz zu Österreich vorerst nicht und bringt ACTA damit noch mehr ins Wackeln.
Die Aussagen seitens der Kommission lassen an Klarheit jedenfalls nichts zu wünschen übrig und decken sich genau mit der Kritik an diesem globalen “Anti-Piraterie”-Abkommen.
Vorbild Internetsperrgesetz HADOPI
Wichtigstes Element in diesem Vorhaben, das den Inhabern und vor allem Verwertern von Urheberrechten umfassende und direkte Zugriffsmöglichkeiten einräumt, sind dabei die zu errichtenden ACTA-Komitees. Diese natürlich von den Rechteverwertern dominierten Gremien können dann Entscheidungen fällen, die bisher der ordentlichen Gerichtsbarkeit auf nationaler Ebene unterworfen waren.
Ganz nach dem Vorbild des französischen Internetsperrgesetzes HADOPI sollen von der Verwertungsindustrie gesteuerte “Komitees” auf materieller Ebene blitzartig vollendete Tatsachen schaffen können: Beschlagnahmungen ohne Gerichtsurteil usw. Das ist der wichtigste Hebel von ACTA, und darum wurde das ganze Verfahren überhaupt in Gang gesetzt.
ACTA als Schablone
Aus der französischen “Blaupause” HADOPI wird so eine internationale “Schablone” abgeleitet, deren Hauptzweck es ist, die oben zitierten Strukturen und Mechanismen im Sinne der Verwertungsindustrie erst einmal zu etablieren. Deshalb ist dieses Abkommen auch in solch abstrakter Sprache gehalten, denn allzu viel darüber verraten, welche Tragweite ACTA realiter hat, wollte man natürlich nicht.
ACTA ist als zentraler, juristischer Andockpunkt für weitere gesetzgeberische Vorhaben wie EU-Richtlinien, Verordnungen und andere internationale Verträge geplant. Am Beispiel des “Internet-Chapters” ist diese Vorgangsweise klar ersichtlich.
Die “Kooperationspflicht” für Provider
Seit mehreren ACTA-Verhandlungsrunden ist der Abschnitt zu “geistigem Eigentum” in Bezug auf das Internet nicht mehr enthalten, vor wenigen Tagen aber ist genau dieser Inhalt in der Novelle der EU-Richtlinie zum “Schutz geistigen Eigentums” wieder aufgetaucht.
Da ist von “Kooperation” zwischen den Inhabern “geistiger Eigentumsrechte” und Internet-Providern die Rede, wobei letztere allerdings zur Kooperation verpflichtet sind. Die Haftung samt Schadenersatz soll nämlich an ihnen hängen bleiben, wenn der Verursacher der Urheberrechtsverletzung für Schadenersatzforderungen nicht greifbar ist.
In der Praxis braucht es für eine solche Pflicht-“Kooperation” logischerweise ein Gremium abseits der Gerichte. Das sind dann die ACTA-Komitees.
Die Taktik der Verschleierung
Auf die oben zitierte Weise werden in der EU seit Jahren die Partikularinteressen bestimmter Branchen aber auch Behörden an der Öffentlichkeit vorbei durchgesetzt. Ruft ein solches Vorhaben dann wider Erwarten zu viel Öffentlichkeit und damit Widerstand hervor, wird einer der Hauptangriffspunkte entschärft und mit ein paar als “Kompromiss” bezeichneten, rechtlich völlig bedeutungslosen Floskeln garniert.
Während das Ganze dann als Problemlösung abgefeiert wird und die Kritiker als “Panikmacher” denunziert werden, fügt man hinter den Kulissen genau dieselbe, umstrittene Passage etwas verklausuliert in eine andere Richtliniennovelle oder Verordnung.
Der “ACTA-Club” der EU-Kommission
Derselbe Personenkreis aus der EU-Kommission, der ACTA vorantreibt, hat auch die IPRED-Novelle auf den Weg gebracht. Es handelt sich dabei um folgende Personen:
Binnenmarktkommissar Michel Barnier hatte mit seinem Strategiepapier diesen IPRED-Vorstoß selbst eingeleitet, Handelskommissar Karel de Gucht ist oberster ACTA-Verteidiger, alle weiteren Erwähnten gehören zu de Guchts Ressort.
Der schneidige Herr Devigne
Luc Devigne, der als ACTA-Chefunterhändler der Kommission die Geheimpolitik rund um das Abkommen zu verantworten hat, wurde mittlerweile aus der Schusslinie genommen und in einen “Unit” der Kommission sozusagen einstweilen verräumt.
Devigne, der obendrein einen Hang zu schneidigen Auftritten hat, verantwortet als ACTA-Chefunterhändler die absurde Geheimpolitik rund um das Abkommen und dementsprechend geriet er ins Zentrum der Kritik.
IFPI und der “ACTA-Club”
Weitere Angehörige des “ACTA-Clubs” sind Pedro Velasco Martins, stellvertretender Leiter der Ateilung Handel B3, und die oberste Juristin für “geistiges Eigentumsrecht” in der Kommission, Maria Martin-Prat.
Das disruptive Wirken von MEP Marielle Gallo (EPP kann mittels dieser kleinen Chronik einfach rekonstruiert werden
Die hat mit Kampagnen für die Medien- und Unterhaltungsindustrie jede Menge praktische Erfahrung, weil sie von 1999 bis 2004 oberste Urheberrechtsjuristin der Musiklobby IFPI und als solche für “Global Policy” zuständig war.
Von diesem “ACTA-Club” in der Kommission – die Aufzählung ist sicher noch nicht vollständig – gehen seit Jahren sämtliche einschlägigen Vorstöße aus.
Die Achse ins Parlament
Monatelang hatte der “ACTA-Club” zum Beispiel das “Telekompaket” – die überfällige Novellierung veralteter Richtlinien zum Thema neue Kommunikationsnetze – mit der Forderung blockiert, dass eine “Kooperationspflicht” für Provider “zum Schutz geistigen Eigentums” enthalten müsse.
All das wurde stets über dieselbe Schiene gespielt, indem immer die Abgeordnete Marielle Gallo als Berichterstatterin betraut wurde. Gallo gehört der Partei Nicolas Sarkozys an, der auch alle anderen Franzosen im “ACTA-Club” zuzurechnen sind.
Am 29. Februar wird jedenfalls die große TRIPS-Runde bei der WTO zusammentreten, für Anfang März ist eine ACTA-Informationsveranstaltung der Kommission angesetzt. Als ACTA-Kritiker ist der kanadische Universitätsprofessor Michael Geist geladen, ansonsten dominiert der ACTA-Club. Das Podium zum Thema “ACTA und Bürgerrechte” ist bis jetzt mit einem Vertreter der Kommission und einem auf internationales Markenrecht spezialisierten Anwalt besetzt.
Haftungsausschluss
EU will mit Transparenz ACTA-Gegner besänftigen <<tagesschau.de
Die EU-Kommission hat Kritik zurückgewiesen, das internationale Urheberrechtsabkommen ACTA (Anti-Counterfeiting Trade Agreement) sei hinter verschlossenen Türen ausgehandelt worden. Die Behörde veröffentlichte inzwischen im Internet eine Übersicht über den zeitlichen Ablauf der Verhandlungen und die Teilnehmer.
Die Kommission wolle “Bedenken hinsichtlich der Transparenz der ACTA-Verhandlungen verringern”, erklärte ein Sprecher des zuständigen EU-Handelskommissars Karel de Gucht. Deswegen seien ein “kompletter Zeitplan und Einzelheiten über unsere Kontakte mit dem Europäischen Parlament, den Medien, der Zivilgesellschaft und der Bevölkerung” veröffentlicht worden. “Alle 27 EU-Mitgliedsstaaten konnten an allen Verhandlungssitzungen zu ACTA teilnehmen”, sagte der Sprecher weiter. Dies sei schon deshalb nötig gewesen, weil die Mitgliedsstaaten bei strafrechtlichen Aspekten des Abkommens mitreden dürfen.
Alle Mitgliedsstaaten wurden einbezogen
Eine Frau protestiert gegen das ACTA-Abkommen (Foto: dapd) Großansicht des Bildes ACTA-Gegner werfen der EU und Staaten Intransparenz vor. Insbesondere wird dort die Einbeziehung des Parlaments dokumentiert. Das EU-Parlament habe während der Verhandlungen von Juni 2008 bis November 2010 sieben Entwürfe des Abkommens, sowie drei detaillierte Berichte über den Stand der Absprachen und 14 Notizen oder interne Arbeitspapiere erhalten. Einige der Dokumente seien allerdings vertraulich gewesen und somit nicht allen EU-Abgeordneten zugänglich gemacht worden, heißt es weiter. Auch habe sich Handelskommissar de Gucht mehrmals dem Plenum oder einzelnen Ausschüssen gestellt.
ACTA soll den Schutz geistigen Eigentums verbessern, Kritiker befürchten jedoch eine Zensur des Internets. Die EU-Kommission hatte den Vertrag mit Ländern wie den USA und Japan ausgehandelt. Wegen Bedenken des Bundesjustizministeriums hatte die Bundesregierung am Freitag überraschend mitgeteilt, dass sie das Abkommen vorerst nicht unterzeichne.
Kritik aus der CDU…
In Deutschland gewinnt die Debatte über diese Aussetzung der deutschen Unterschrift inzwischen an Schärfe. Während viele Unionspolitiker ihr Unverständnis über Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger zum Ausdruck brachten, verteidigte die FDP die Entscheidung.
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (Foto: AFP) Großansicht des Bildes Leutheusser-Schnarrenberger: eine “permanente Verhinderin”? So kritisierte die rechtspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Andrea Voßhoff, im “Handelsblatt”: “Das Vorgehen der Bundesjustizministerin hat mich verwundert, da sie das Abkommen bisher stets verteidigt und keinen Änderungsbedarf gesehen hat.” Und auch der Vorsitzende der Internet-Enquete-Kommission des Bundestags, Axel E. Fischer (CDU), griff die Justizministerin an. “Frau Leutheusser-Schnarrenberger muss aufpassen, dass sie nicht als permanente Verhinderin von notwendigen Regelungen wahrgenommen wird”, sagte er der “Augsburger Allgemeinen”.
… FDP-Politiker wollen auf EU warten
Dagegen sagte der FDP-Fraktionsvorsitzende Rainer Brüderle: “Es ist gut, dass die Bundesregierung die Zeichnung von ACTA geschoben hat, bis sich das Europäische Parlament mit ACTA befasst hat.” Ein starkes Urheberrecht setze nicht auf immer mehr Regeln, sondern auf innovative und marktfähige Lösungen.
Ähnlich hatte sich zuvor Leutheusser-Schnarrenberger geäußert. Sie verlangte von der EU-Kommission Auskunft über mögliche rechtliche Auswirkungen des Vertragswerks. “Alle wesentlichen Kritikpunkte, die sich auf Urheberrechtsschutz und Internet konzentrieren, müssen vom Europäischen Parlament und der Kommission beantwortet werden.”
Am Wochenende hatten europaweit zehntausende Menschen gegen das Vertragswerk demonstriert. Zu den 37 Staaten, die das Abkommen vereinbart haben, zählen unter anderem die 27 EU-Mitglieder, die Schweiz, die USA und Japan. In Polen, Tschechien und Lettland wurde die Ratifizierung des Vertrags nach heftigen Protesten ausgesetzt.
Vienna 12may <<doodle.com
Eine Umfrage von Salvador Espada Hinojosa
(de:) wir können die internationalle Demo am 12. May in Wien jeztz organisieren
(en:) we can organize from now the international demo on May the 12th in Vienna
(es:) podemos organizar desde ya la manifestación internacional del 12 de Mayo en Viena
via http://www.doodle.com/d2tx9au5r8mg2tm5#table
Facebook: Wien FünfzehnterOkt https://www.facebook.com/profile.php?id=100002671908633
„Der gesamte Aufsichtsrat steht hinter mir“ <<fr-online.de
Nach dem Scheitern der Fusion mit der NYSE will die Deutsche Börse nur noch eins: nach vorne schauen. Persönliche Konsequenzen schließt Vorstandschef Francioni klar aus. Stattdessen plant Francioni einen Angriff auf unregulierte und unbesicherte Märkte“.
Frankfurt So unterschiedlich kann die Lage nach einer geplatzten Fusion beschrieben werden: „Ein ungeheurer Ressourcenverbrauch liegt hinter uns. Er dürfte an die 100 Millionen Euro heranreichen, interne (Management-) Ressourcen nicht eingerechnet. Ein verlorenes Jahr“, schrieb der Betriebsrat der Deutschen Börse in der vergangenen Woche in einer Mail an die Mitarbeiter. „Die Deutsche Börse hat ein hervorragendes Jahr absolviert“, konterte Vorstandsvorsitzender Reto Francioni am Dienstag während der Bilanzpressekonferenz des Unternehmens.























Kommentar by Marcel Weiß — 17.02, 2012 @ 16:55
Ein sehr schöner Satz, der die gesamte Tragödie auf den Punkt bringt. Ich würde sogar so weit gehen und das “vielleicht” weglassen.
Kommentar by Arnulf — 17.02, 2012 @ 17:39
Außerdem, die Content-Industrie ist kurz vor dem Ziel und sieht, dass die Felle davon schwimmen, also müssen sie zur Eile drängen, weil sie wissen, dass aufgeklärte Abgeordnete anders handeln könnten als ihnen lieb ist.
Hinter ACTA steckt mehr als der Text und weismachen will. Vielleicht ist doch ein wenig der ACTA-Hysterie berechtigt?
Kommentar by Frank — 17.02, 2012 @ 18:18