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Das Projekt “Indect”: Wer ist hier abnormal? <<BR.de

Vernetzte Beobachtung ist ein Thema der Münchner Sicherheitskonferenz – eine Pilotidee dazu ist das europäische Forschungsprojekt “Indect”. Und das soll nicht irgendwo im Nahen Osten angewandt werden, sondern hier bei uns.

Autor: Laura Freisberg Stand: 02.02.2012

Indect soll öffentliche Plätze sicherer machen. Würde jemand einer Dame am Münchner Hauptbahnhof die Handtasche entreißen und wegrennen – der Dieb wäre schnell gefasst mithilfe von biometrischen Überwachungskameras, einer automatischen Internet-Suche und kleinen Drohen, die durch Münchens Straßen fliegen. Dank Indect könnten Verbrechen sogar entdeckt werden, bevor sie verübt werden. Wie das funktioniert, hat Nils Johanning von der Firma Innotec Data in der ARD-Sendung Kontraste erklärt:

“Eines der Ziele im Indect Projekt ist beispielsweise bestehende Videoüberwachungssysteme, die bereits existieren, mit mehr Intelligenz auszustatten, so dass, wenn beispielsweise eine Person um ein Auto herumschleicht, sich verdächtig gegenüber diesem Auto verhält, dass dann das System dieses erkennt als ungewöhnliches Verhaltensmuster.”

Nils Johannig

Und bei einem ungewöhnlichen Verhaltensmuster meldet Indect: Gefahr! Die Firma Innotec Data ist an der Entwicklung von Indect beteiligt – neben Universitäten, Polizeieinheiten und Technikunternehmen aus Irland, Deutschland und Polen. Sie sollen bis 2013 Ergebnisse liefern. Die Münchner Netzaktivistin Sylvia Johnigk beobachtet die Entwicklung von Indect seit Jahren kritisch:

“Was an Indect bemerkenswert ist, ist dass es sehr viele Techniken, die gerade auch parallel entwickelt werden, miteinander verknüpft. Dass es quasi so eine Spange ist, die alle anderen Projekte zukünftig zusammenhalten kann.”

Sylvia Johnigk

Kameras waren früher – jetzt soll Indect helfen

Indect soll Internetforen, Facebook-Profile und das Polizeiregister scannen und so zum Beispiel innerhalb von Sekunden einen vorbestraften Hooligan oder potenziellen Terroristen identifizieren. Was Indect tatsächlich kann, weiß kaum jemand. Auch das Europäische Parlament nicht, das ja immerhin die Finanzierung von Indect mit knapp 15 Millionen Euro bewilligt hat. Alexander Alvaro sitzt für die FDP im Europa Parlament:

“Wir wissen auch als Mitglieder des Hauses nicht, in welchem Stadium Indect tatsächlich ist. Das liegt aber unter anderem daran, dass das Konsortium nicht bereit ist, darüber Auskunft zu geben und die Kommission gleichfalls nicht bereit ist oder nicht fähig ist, das zu tun.”

Alexander Alvaro

Besonders umstritten ist die Frage: Wann genau soll Indect Alarm schlagen? Was ist „abnormales Verhalten?“. Einige Definitionen: „Rennen“, „plötzlich die Richtung wechseln“ oder „Rumlungern“. Das Programm soll den Menschen ansehen, dass sie etwas Böses vorhaben, erklärt die Netzaktivistin Sylvia Johnigk:

“Alles was dieses Projekt hergibt an Dokumenten deutet darauf hin, dass es um eine präventive Strafverhinderung geht. Und nicht um Aufklärung einer Straftat.”

Sylvia Johnigk

Erinnungen an Minority Report

Einen Täter erwischen, bevor er zuschlagen kann. Das erinnert an den Film “Minority Report”. Dort werden Menschen für Morde verhaftet, die sie noch gar nicht begangen haben. Anders als im Minority Report braucht Indect keine hellsichtigen Kinder für seine Verbrechens-Vorhersagen, sondern schlaue Profiling-Programme.

Das heißt aber auch: jeder, der nicht ins Raster des normalen Verhaltens passt, ist suspekt. Der FDP-Politiker Alexander Alvaro glaubt, dass ein so umfassendes Überwachungsprogramm gegen das Grundgesetz verstoßen würde. Trotzdem: mit seinem Protest gegen Indect will Alvaro nicht warten, bis jemand dagegen klagt:

“Wir sehen das bei Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen oder die Diskussion um die Vorratsdatenspeicherung, da merkt man schon dass wenn einmal so eine Maßnahme in der Welt ist, kriegt man sie nicht zurück. Und im Übrigen: ich glaube auch wenn ein Programm existiert, dann werden auch die, die im Zweifelsfall davon adressiert werden sollen, in dem Fall Kriminelle, sich recht schnell anpassen können. Dann wird im Zweifelsfall nicht mehr gerannt, vor einem Wagen rumgelungert, sondern recht schnell zugeschlagen.”

Alexander Alvaro

Mit EU-Steuergeldern wird ein Forschungsprojekt finanziert, das mit den Persönlichkeitsrechten der Bürger möglicherweise gar nicht vereinbar ist. Warum gibt es Indect dann trotzdem? Alexander Alvaro glaubt, die Europäische Kommission will mit dem Projekt auch die Wirtschaft fördern:

Ein wachsender Wirtschaftszweig

“Viel gefährlicher finde ich eine Argumentation, die ich aus der Kommission gehört habe: dass die Entwicklung solch einer Technologie natürlich auch als Exportfaktor für den Mittelstand und für die Wirtschaft gesehen werden könnte.”

Alexander Alvaro

Ausfuhr-Beschränkungen wie bei Waffenexporten gibt es für sogenannte Sicherheitstechnik bisher nicht. Die ist ein wachsender Wirtschaftszweig, das sagt auch Marco Malacarne aus dem Referat für Sicherheitsforschung bei der Europäischen Kommission im ARD-Magazin Kontraste:

“Man wundert sich vielleicht, warum wir das tun und ob das alles überhaupt Sinn macht. Aber vielleicht muss man sich bewusst machen, dass der Einsatz von diesen Überwachungskameras ein großes Geschäft ist. Ein Multimilliarden-Geschäft weltweit. Somit ist ein Projekt wie Indect sehr wohl sinnvoll.”

Marco Malacone

via Das Projekt “Indect”: Wer ist hier abnormal? | Politik & Gesellschaft | Zündfunk | Bayern 2 | Radio | BR.de.

Die Volksküche braucht… #unibrennt

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und natürlich würden wir uns über Leute freuen, die spontan oder auch längerfristig mithelfen…

Vielen Dank!

via Die Volksküche braucht… | #unibrennt.

Antiterror Gesetz in Begutachtung – Überwachungsstaat kommt | at.indymedia.org

http://at.indymedia.org/node/21230

gepostet am 23. September 2011 – 3:33 von George Orwell

Nachdem sich SPÖ und ÖVP auf ein „Antiterror-Paket“ geeinigt haben, hat das Innenministerium heute Donnerstag eine „entsprechende Antiterror Gesetzesnovelle“ in Begutachtung geschickt. Der Entwurf enthält umfassende Änderungen im Sicherheitspolizeigesetz, das die Polizei- und Verfassungsschutzarbeit regelt. Die treffenste Beschreibung dieser Gesetzesänderung ist wohl „Überwachungsstaat Novelle“!

Sie gibt den Repressionsbehörden weitgehende Überwachungs- und Datensammelbefugnisse ohne dabei einer Kontrolle unterliegen zu müssen. Sofern es noch irgendwelche gesetzlichen Hindernisse für den Verfassungsschutz gab politischen Aktivismus zu überwachen und zu kriminalisieren, würden diese wohl mit diesem Gesetz vollends beseitigt werden.

Die Grauslichkeiten der Überwachungsstaat Novelle im Detail:


Erweiterte Gefahrenerforschung bei Einzelpersonen

Erweiterte Gefahrenerforschung ist ein Euphemismus für Geheimdienstarbeit. Menschen werden wegen ihrer politischen Einstellung und/oder Tätigkeiteit beobachtet und überwacht und dies ohne dass überhaupt eine Gesetzesübertretung, ein konkreter Verdacht, oder dergleichen vorliegen müsste. Es reicht vielmehr, dass der Verfassungsschutz zu der Ansicht kommt, dass von den Betroffenen vielleicht irgendwann mal Gewalt ausgehen könnte. Schon bisher hat der Verfassungsschutz im Rahmen der erweiterte Gefahrenerforschung Gruppierungen (mehr als 3 Personen) daher weitreichend überwachen und über sie Daten sammeln können.

Mit der Überwachungsstaat Novelle darf der Verfassungsschutz auch Einzelpersonen überwachen.

Es soll zwei Fälle geben:

1) Die Person äußert sich mündlich in der Öffentlichhkeit (zb Demorede, Diskussion im gefüllten Lokal, Podiumsdiskussion etc) oder in schriftlicher (zb Brief, Flyer, Poster) oder elektronischer (zb Internetforum, Email, Facebook, twitter etc) Kommunikation in irgendeiner Form positiv über Gewalt gegen Menschen, Sachen oder verfassungsmäßigen Einrichtungen

oder

2) die Person verschafft sich Mittel und Kenntnisse (zb Buch kaufen, pdf downloaden, Doku ansehen, Internetseite lesen, Chemiestudium…) mit denen sie in die Lage versetzt wird schwere Sachbeschädigungen oder die Gefährdung von Menschen herbeizuführen. Eine tatsächliche Planung ist nicht notwendig; vielmehr reicht es, dass die Person mit dem Wissen theoretisch sich befähigt. Das das Wissen zb zu einem ganz anderen Zweck erworben wird, ist irrelevant.

Liegt einer dieser zwei Fälle vor, muss der Verfassungsschutz nur mehr zu der Ansicht kommen, dass von der Person schwere weltanschauliche oder religiös motivierte Gewalt eventuell vielleicht mal ausgehen könnte (damit tut er sich bekanntlich nicht sonderlich schwer) und schon darf die Person überwacht werden. Eine Zustimmung des Rechtsschutzbeauftragten ist erforderlich; der sitzt aber im Innenministerium und die Polizei scheint mit ihm ganz zufrieden zu sein. Mit anderen Worten der Rechtsschutzbeauftragte ist ein Placebo.

Folgende Überwachungsmaßnahmen darf der Verfassungsschutz dabei anwenden ohne dass ein Gericht zustimmen müsste:

  • personenbezogene Daten einholen, sammeln und in Datenbanken weiterverarbeiten
  • offene Befragung
  • Observation
  • Peilsender
  • Verdeckte Ermittlung
  • Foto, Ton und Videoaufnahmen in der Öffentlichkeit
  • Foto, Ton und Videoaufnahmen durch verdeckte Ermittlung (zb verwanzter Zivi)
  • Abfragen von Daten bei allen staatlichen Einrichtungen (von Strafregister bis Sozialversicherung)

Quelle: Seite 1 und 2 des Gesetzesentwurfes bei Gesetzestext Ziffer 6: § 21 Abs 3 SPG


Datenbank für „staatsfeindliche Tätigkeiten“ – 8 Millionen Verdächte

Den Vogel schießt aber diese Neuerung ab. Es wird eine Datenbank zur Analyse von staatsfeindlichen Tätigkeiten geschaffen. Es geht dabei quasi um eine erweiterte Gefahrenerforschung vor der erweiterten Gefahrenerforschung! Diese Analysedatenbank soll nämlich erst der Ausgangspunkt dafür sein, ob überhaupt eine erweiterte Gefahrenerforschung stattfinden soll. In der Datenbank und bei der Analyse können personenbezogene Daten ohne weitere Erfordernisse von quasi 8 Millionen Verdächtigen gesammelt und weiterverarbeitet werden. Jeder politisch-aktive Mensch wird in Zukunft vom Verfassungsschutz auf seine „Staatsfeindlichkeit“ und Gefährlichkeit geprüft werden können ohne dass der Verfassungsschutz dabei auch nur irgendwelchen Anforderungen unterliegen würde.
Quelle: Seite 2 des Gesetzesentwurfes bei Gesetzestext Ziffer 11: § 53 Abs 1 Z 7 SPG


Handy-Standortdaten ohne gerichtliche Kontrolle (Bewegungsprofil)

Handystandortdaten sollen von der Polizei ohne gerichtlichen Kontrolle von Handyunternehmen abgefragt werden können. Abgesehen davon, dass dadurch die Polizei fast beliebig Bewegungsprofile erstellen kann, wird dadurch aber auch Rechtshilfe und Infoarbeit während Demos und Aktionen ziemlich gefährlich, da die Polizei noch während der Demo die Standortdaten vom Handyunternehmen erfragen könnte.
Quelle: Seite 2 des Gesetzesentwurfes bei Gesetzestext Ziffer 12: § 53 Abs 3b SPG


Peilsender

Bisher war es unklar, ob die Polizei technische Mittel wie Peilsender bei Observationen im Rahmen des Sicherheitspolizeigesetzes verwenden darf. Das soll sich jetzt ändern und der Einsatz von Peilsendern bei Observationen im Tätigkeitsbereich der Polizei möglich sein.
Quelle: Seite 2 des Gesetzesentwurfes bei Gesetzestext Ziffer 14: § 54 Abs 2a SPG neu


Besetzungen

Hausbesetzungen sollen zu Verwaltungsübertretungen werden, die mit einer Geldstrafe von bis zu 500 Euro bedroht sind.
Quelle: Seite 3 des Gesetzesentwurfes bei Gesetzestext Ziffer 32 und 35: § 84 Abs 1 Z 6 SPG

Weiters soll die Besetzung durch einen Menschen auch ohne Räumungsverordnung möglich werden. Die Polizei könnte dann Besetzungen per „Wegweisung“ durchsetzen ohne, dass eine Räumungsverordnung nötig wäre. Die Bestimmung ist so formuliert, dass es möglich ist die Notwendigkeit einer Räumungsverordnung zu umgehen.
Quelle: Seite 2 des Gesetzesentwurfes bei Gesetzestext Ziffer 9: § 38 Abs 5 SPG


Verwaltungsübertretungen werden teurer

Störung der öffentlichen Ordnung, Aggressives Verhalten gegenüber PolizistInnen oder Begehung einer Verwaltungsübertretungen im Vollrausch werden teurer. 350 statt bisher 218 Euro Geldstrafe.
Quelle: Seite 3 des Gesetzesentwurfes bei Gesetzestext Ziffer 31: § 81 Abs 1, 82 Abs 1 und 83 Abs 1 SPG

Big Brother Verfassungsschutz ist watching you!