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Proteste gegen ACTA in Teilen Europas <<futurezone.at

Am Samstag gingen in Schweden, Slowenien und in der Tschechischen Republik zahlreiche Menschen trotz klirrender Kälte auf die Straße, um gegen das Anti-Piraterieabkommen ACTA zu protestieren. In Schweden hielt die Chefin der schwedischen Piratenpartei, Anna Troberg, eine Rede. In Österreich finden nächsten Samstag Demos gegen ACTA statt.

Im schwedischen Stockholm hatte es am Samstag stolze minus 18 Grad. Dennoch gingen dort mehr als 800 Menschen auf die Straße, um gegen das internationale Anti-Piraterie-Abkommen ACTA zu protestieren (siehe Foto). Die Menschen versammelten sich auf dem zentralen Sergels Torg-Platz. Eine der Rednerinnen war die Chefin der schwedischen Piratenpartei, Anna Troberg.

Sie verurteilte das umstrittene Abkommen unter anderem als „zu schwammig“ und rief zu weiteren Protesten auf. Troberg befürchtet, dass auf Grund des Abkommens die Behörden von Unterzeichnerstaaten in Zukunft weitreichende Kompetenzen für Eingriffe in das Privatleben von Bürgern bekommen könnten – wie das systematische Durchsuchen von Laptops an der Grenze.

Attacken gegen Regierungshomepage

In Schweden fanden noch in weiteren Städten Protestkundgebungen statt. Außerdem wurde die Homepage der schwedischen Regierung durch DDoS-Attacken mehrfach für einige Zeit lahmgelegt. Eine Gruppe von Hackern mit dem Namen „Cyber Force“ aus dem Anonymous-Umfeld bekannte sich via Twitter zu dem Angriff.

Doch nicht nur in Schweden fanden am Samstag Protestkundgebungen statt. Auch in Slowenien gingen in der Hauptstadt Laibach zahlreiche Menschen auf die Straße, um gegen ACTA zu protestieren. Die slowenische Botschafterin, die sich dazu bekannt hatte, ACTA “aus Unachtsamkeit” unterzeichnet zu haben, rief dazu auf, sich an den Protesten zu beteiligen.

Slowenien und Tschechien

Auch im tschechischen Brünn protestierten rund 500 junge Leute gegen die tschechische Beteiligung am internationalen Handelsabkommen. Trotz eisiger Temperaturen versammelten sich die Demonstranten auf dem Platz der Freiheit. Am Donnerstag zuvor wurde bereits in Prag demonstriert.

Bei allen Demos zeigte sich das gleiche Bild: Die Teilnehmer trugen zum großen Teil selbst gebastelte oder Guy Fawkes-Masken, sie hielten Transparente mit „Stop ACTA“ und „für ein freies Internet“ in die Höhe.

Was in Österreich geplant ist

In Österreich sind für kommendes Wochenende (11. Februar) ebenfalls Proteste gegen ACTA geplant. Es wird angemeldete Demonstrationen in Wien, Graz, Salzburg und Innsbruck geben. Während in Graz die Demonstration von der Piratenpartei organisiert wurde, steckt in Wien das Anonymous-Kollektiv dahinter.

“Es darf nicht sein, dass Bürger durch die Umsetzung solcher Konzepte Ihre Freiheit und Privatspähre im Internet – und dieses ist mittlerweile das wichtigste Kommunikations- und Informationsmedium – eingeschränkt werden”, heißt es in einer Aussendung von Anonymous Austria. Deshalb werde in Zusammenarbeit mit Parteien, EU-Parlamentariern und Vereinen ein Protestmarsch organisiert. Nähere Informationen gibt es auf einer eigenen, unabhängigen Website.

EU-Ebene

Die EU und 22 Mitgliedsstaaten, darunter auch Österreich, haben das Abkommen bereits unterzeichnet. Das EU-Parlament muss dem Abkommen noch zustimmen. Zur Abstimmung wird es nach jüngsten Informationen voraussichtlich nicht vor Juni kommen. Stimmt das Parlament dem Pakt zu, kann der EU-Rat ACTA für alle EU-Staaten zu bindendem Recht machen. Stimmt das EU-Parlament gegen das Abkommen, ist es gestorben und könnte allenfalls neu verhandelt werden.

via Proteste gegen ACTA in Teilen Europas | Netzpolitik | futurezone.at: Technology-News.

“Habe ACTA aus Unachtsamkeit unterzeichnet” <<futurezone.at

Die slowenische Botschafterin Helena Drnovsek Zorko bereut es, das Anti-Piraterieabkommen ACTA für Slowenien in Japan unterschrieben zu haben. Sie veröffentlichte eine Stellungnahme im Netz, in der sie erklärte, dass sie das Abkommen aus bürgerlicher Unachtsamkeit unterzeichnet habe. Sie möchte sich dafür nun öffentlich entschuldigen.

Slowenien hat zusammen mit der EU und weiteren 21 Mitgliedstaaten (darunter auch Österreich) am 26. Jänner ACTA in Japan unterzeichnet. Die zuständige slowenische Botschafterin bereut diesen formalen Akt nun zutiefst und versucht, die Hintergründe für ihre Unterschrift zu erklären.

“Ich habe das Abkommen auf Anordnung der Regierung unterzeichnet und weil es Teil meines Jobs ist”, schreibt die Botschafterin in ihrer Stellungnahme. Sie wolle mit dieser Stellungnahme, die rein persönlicher Natur sei und nur ihre eigene Meinung zum Ausdruck bringen soll, auf die zahlreichen E-Mails und Facebook-Anfragen reagieren, die seit der Unterzeichnung bei ihr eingetroffen seien.

“Aus bürgerlicher Unachtsamkeit”

“Ich habe ACTA aus bürgerlicher Unachtsamkeit unterzeichnet, weil ich nicht aufmerksam genug war”, schreibt Drnovsek Zorko. Die Botschafterin erklärte weiters, dass sie keinen ausreichenden Zusammenhang hergestellt habe, dass das Abkommen die Freiheit “des größten und bedeutsamsten Netzwerk der menschlichen Geschichte” beschneiden und die Zukunft unserer Kinder limitieren werde.

In der letzten Zeit sei sie überarbeitet gewesen und habe sich deshalb eine mediale Pause gegönnt. In dieser Zeit habe sie kaum etwas von Medienberichten aus ihrer Heimat oder den zahlreichen Online-Petitionen gegen ACTA mitbekommen. “Es gibt immer weniger Geld und Personal für immer mehr Arbeit. Und dann kommt es vor, dass man die Bedeutung dessen, was man unterschreibt, übersieht.” Erst im Nachhinein werde einem dann bewusst, was tatsächlich geschehen sei.

Öffentliche Entschuldigung

Die slowenische Botschafterin wolle sich bei ihren Kindern und all den Menschen, die ihr Briefe und E-Mails geschrieben hätten, nun öffentlich für ihre Unterschrift entschuldigen. Doch der Grund für ihre offene Stellungnahme habe auch einen anderen Hintergrund. Sie wolle nicht mehr länger öffentlich dämonisiert werden, für etwas, das in Wahrheit die Regierung entschieden habe.

Drnovsek Zorko rief zudem die slowenischen Bürger dazu auf, sich an den Protesten, die am Samstag in Ljubljana stattfinden, teilzunehmen, um damit ihrer großen Sorge besonderen Ausdruck zu verleihen

via “Habe ACTA aus Unachtsamkeit unterzeichnet” | Netzpolitik | futurezone.at: Technology-News.

Wie gefährlich ist ACTA? <<futurezone.at

02.02.2012

Das Anti-Piraterieabkommen ACTA, mit dem Produktpiraterie und Urheberrechtsverletzungen bekämpft werden sollen, hat in den vergangenen Wochen für Aufregung gesorgt. Die futurezone erklärt, was sich hinter ACTA verbirgt, welche Auswirkungen der zwischen 39 Staaten ausgehandelte Pakt auf das Internet hat und was Internet-Nutzer gegen ACTA machen können.

 

Muss ich mich als Internet-Nutzer in Zukunft vor mehr Überwachung fürchten? 

ACTA beinhaltet keine Verpflichtung zur Überwachung von Netzwerken. Internet-Anbieter befürchten jedoch, dass sie dazu gedrängt werden könnten. Das Abkommen gibt für eine solche Befürchtung durchaus Anlass. So wird etwa den Vertragsstaaten nahegelegt, “Kooperationsbemühungen im Wirtschaftsleben zu fördern, die darauf gerichtet sind, Verstöße gegen Marken, Urheberrechte und verwandte Schutzrechte wirksam zu bekämpfen … “(Artikel 27, Absatz 3). Über kurz oder lang könnten Internet-Anbieter dazu gezwungen werden, ihre Netze auf Urheberrechtsverstöße zu überwachen und zu filtern. Im Rahmen einer solchen Selbstregulierung würden auch staatliche Aufgaben auf Private übergehen. “Wir werden in die Rolle der Polizei und des Richters gedrängt”, sagte Andreas Wildberger, Generalsekretär des Verbandes der österreichischen Internet-Anbieter (ISPA) zur futurezone.

 

 

Provider könnten durch das Abkommen auch zunehmend Ziel von Unterlassungsansprüchen und hohen Schadenersatzforderungen werden. Auch das trägt dazu bei, dass Internet-Anbieter für die von ihnen durchgeleiteten Inhalte verantwortlich gemacht werden und näher hinsehen müssten, was in ihren Netzen passiert.

Womit mache ich mich strafbar?

 

 

ACTA setzt die Schwelle für strafbare Handlungen sehr nieder an. Strafverfahren und Strafen sind in dem Abkommen etwa für Urheberrechtsverstöße “im gewerblichen Ausmaß” vorgesehen. Die Definition für das gewerbliche Ausmaß ist vage und lässt Spielraum für Interpretationen. Sie umfasst “zumindest solche Handlungen …, die der Erlangung eines unmittelbaren oder mittelbaren wirtschaftlichen oder kommerziellen Vorteils dienen”, heißt es im Artikel 23, Absatz 1 des Abkommens. Urheberrechtsverstöße im privaten Rahmen, bei denen geschützte Werke auch zum Download angeboten werden – etwa in Online-Tauschbörsen – sind davon nicht explizit ausgenommen. Auch die Veröffentlichung urheberrechtlich geschützter Fotos auf einer vielbesuchten Website könnten nach Meinung von Experten und Kritikern von dieser Definition erfasst sein.

 

Rechteinhaber legen das “gewerbliche Ausmaß” in Urheberrechtsstreitigkeiten bereits heute sehr weit aus. So wurde etwa in einer Klage des Vereins für Anti-Piraterie (VAP), die dazu führte, dass der Provider UPC per einstweiliger Verfügung den Zugang zur Domain kino.to sperren musste, auf wirtschaftliche Vorteile verwiesen, die UPC durch die Weiterleitung auf kino.to erwachsen und so eine Haftung des Internet-Anbieters konstruiert.

Was unterscheidet ACTA von SOPA und PIPA? Was haben sie gemeinsam?

 

Im Gegensatz zu den nach Protesten vorerst auf Eis gelegten US-Gesetzesvorhaben SOPA (Stop Online Piracy Act) und PIPA (Protect IP Act) ist ACTA ein Handelsabkommen und sollte – was noch nicht zweifelsfrei geklärt ist – nicht über bestehendes EU-Recht hinausgehen. In SOPA und PIPA vorgesehene Maßnahmen – wie etwa das Blockieren von Websites auf DNS-Ebene, die Streichung von Inhalten aus Suchmaschinen oder das Abschneiden von Zahlungsflüssen – sind in ACTA nicht enthalten. Wie Ars Technica herausstreicht, könnten solche Maßnahmen jedoch durchaus Bestandteil der in dem Pakt angeregten “Kooperationsbemühungen im Wirtschaftsleben” zwischen Rechteinhabern, Zahlungsdienstleistern und Internet-Anbietern sein. Zwingend vorgesehen sind sie jedoch nicht.

 

Mit SOPA und PIPA teilt ACTA jedoch die Tendenz, die Grundrechte von Bürgern zugunsten eines strengeren Schutzes der Urheberrechte zu beschneiden. So werden etwa im EU-Recht verankerte Rechtsschutzmöglichkeiten für Beklagte in dem Abkommen weitgehend ausgeblendet, während den Durchsetzungsmöglichkeiten von Rechteinhabern breiter Raum gewidmet wird.

 

Müssen für ACTA Gesetze geändert werden?

Laut der EU-Kommission geht ACTA nicht über geltendes EU-Recht hinaus. EU-Parlamentarier und Rechtsexperten bezweifeln dies jedoch. In den Mitgliedsstaaten könnten unabhängig davon Anpassungen im nationalen Recht notwendig sein. In Österreich wird etwa die in dem Abkommen enthaltene die Durchsetzung der “Amtswegigkeit im Strafverfahren” geprüft. Das bedeutet, dass in bestimmten Fällen aus Privatanklagedelikten Offizialdelikte werden und der Staatsanwalt von sich aus ermitteln müsste. In Verbindung mit den vagen Formulierungen des Abkommens könnten dabei durchaus Tauschbörsennutzer wieder ins Visier des Staatsanwaltes geraten.

 

Darf mein MP3-Player oder Notebook bei Ein- und Ausreise in anderen Ländern nach etwaigen nicht lizenzierten Inhalten durchsucht werden?

Laptop-Durchsuchungen an Grenzen und ähnliche Grausamkeiten waren Gegenstand der Verhandlungen, sie finden sich aber in der finalen Fassung ebenso wenig wieder wie die Verpflichtung zu Internetsperren nach dem Verdacht wiederholter Urheberrechtsverletzungen, wie sie etwa in Frankreich eingeführt wurden.

 

Wie der kanadische Copyright-Experte Michael Geist vor kurzem in seinem Blog schrieb, wurde ACTA nach jahrelangen Protesten von Bürgerrechtlern in vielen Punkten entschärft. Das Abkommen weist aber nach wie vor zahlreiche problematische Punkte auf.

 

Ist ACTA undemokratisch?

In den vergangenen Jahren wurde wiederholt kritisiert, dass ACTA weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit ausverhandelt wurde. Informationen zu dem Abkommen wurden nur spärlich und erst auf Drängen von NGOs und EU-Parlamentariern verfügbar gemacht. Geleakte Texte schürten Spekulationen. Die EU-Kommission verweist zwar darauf, dass es nicht ungewöhnlich sei, dass Abkommen während der Verhandlung vertraulich behandelt werden. EU-Parlamentarier beklagen jedoch, dass die Kommission ihnen noch immer nicht sämtliche Unterlagen zu dem Abkommen zur Verfügung gestellt habe. “Das zeugt von einem schlechten Gewissen”, sagte der sozialdemokratische österreichische EU-Abgeordnete Jörg Leichtfried zur futurezone.

 

Mit ACTA wird auch das Urheberrecht, das etwa durch digitale Technologien ermöglichte Praktiken von Internet-Nutzern (Remix, Mashup) nicht berücksichtigt, zementiert und festgeschrieben. “Es werden Dinge auf Schiene gelegt, die nicht wieder umzulenken sind”, meint ISPA-Generalsekretär Wildberger.

 

Demokratiepolitische Sorgen bereitet auch die in dem Abkommen vorgesehene Einrichtung eines ACTA-Ausschusses (Kapitel 5, Artikel 36), in dem Vertreter der Unterzeichnerstaaten entsandt werden, die jedoch nicht demokratisch gewählt werden. Der ACTA-Ausschuss soll die Umsetzung und Auslegung des Abkommens überwachen und kann auch über Änderungen in dem Übereinkommen entscheiden.

Wie geht es mit ACTA weiter?

 

Die EU und 22 Mitgliedsstaaten, darunter auch Österreich, haben das Abkommen bereits unterzeichnet. Das EU-Parlament muss dem Abkommen noch zustimmen. Zur Abstimmung wird es nach jüngsten Informationen voraussichtlich nicht vor Juni kommen. Das EU-Parlament kann den Text des Abkommens jedoch nicht verändern, sondern nur “Ja” oder “Nein” sagen, wie es in einem diese Woche auf den Seiten des EU-Parlaments veröffentlichten Text heißt. Das Parlament kann auch – wie es etwa von den Grünen und Liberalen im EU-Parlament gefordert wird – noch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) anrufen, damit er die Vereinbarkeit von ACTA mit dem EU-Recht prüft. Ein solches Vorgehen würde das Abkommen um Jahre verzögern.

 

Stimmt das Parlament dem Pakt zu, kann der EU-Rat ACTA für alle EU-Staaten zu bindendem Recht machen. Stimmt das EU-Parlament gegen das Abkommen, ist es gestorben und könnte allenfalls neu verhandelt werden.

 

Auch die nationalen Parlamente müssen ACTA noch zustimmen. Die Folgen einer Ablehnung des Abkommens in nationalen Parlamenten sind unter Experten umstritten. Wie eine Sprecherin der EU-Kommission gegenüber heise online sagte, würde der strafrechtlich nicht relevante Teil des Abkommens aber auch für Mitgliedsstaaten gelten, die das Gesamtpaket nicht ratifizieren.

Was kann ich gegen ACTA tun?

Zahlreiche europäische Bürgerrechtsorganisationen rufen dazu auf in Online-Netzwerken Aufmerksamkeit für das Abkommen zu schaffen und an EU-Abgeordnete zu appellieren, gegen ACTA zu stimmen. Dazu hat die Digitale Gesellschaft auch eine detaillierte Anleitung samt Links zu Kontaktdaten von Abgeordneten, die in den zuständigen Ausschüssen sitzen, veröffentlicht. Eine Petition, die an alle Mitglieder des EU-Parlaments übergeben wird, kann auf Avaaz.org unterzeichnet werden. Vibe.at, der Verein der Internet-Benutzer Österreichs, rät auch dazu, Protestbriefe an das in Österreich bei ACTA federführende Wirtschaftsministerium zu schreiben.

 

Weitere Informationen von Bürgerrechtsorganisationen zu dem Abkommen finden sich etwa bei La Quadrature du Net oder bei der Vereinigung europäischer Bürgerrechtsgruppen Edri.

Weitere Fragen?

Sollten Sie weitere Fragen zu ACTA haben, posten Sie diese bitte ins Forum oder schreiben Sie ein E-Mail an redaktion@futurezone.at. Wir werden uns bemühen die Fragen unter Einbeziehung von Rechtsexperten zu beantworten.

Informationen zu ACTA
Die EU-Kommission hat vor kurzem den Text des Abkommens auch in deutscher Sprache (PDF) veröffentlicht und informiert auf einer eigenen Seite über ACTA. Möglichen Folgen des Abkommens wird dort jedoch kein Platz eingeräumt.

Zahlreiche europäische Bürgerrechtsorganisationen und Interessensverbände bieten umfangreiches Informationsmaterial zu ACTA an:
– ACTA bei der Digitalen Gesellschaft
– ACTA bei Edri

– ACTA bei La Quadrature du Net

– ACTA bei Vibe.at

via Wie gefährlich ist ACTA? | Netzpolitik | futurezone.at: Technology-News.

ACTA: Auch Tschechien setzt Ratifizierung aus <<futurezone.at

Nach Polen hat nun auch Tschechien die Ratifizierung des umstrittenen Anti-Piraterieabkommens ACTA vorerst ausgesetzt. Das Kabinett von Ministerpräsident Petr Necas müsse den Pakt zunächst näher analysieren, so ein Regierungssprecher.

„Wir dürfen auf keinen Fall zulassen, dass die bürgerlichen Freiheiten und der freie Zugang zu Informationen in irgendeiner Weise bedroht sind“, erklärte der tschechische Ministerpräsident Petr Necas. Vor der überraschenden Ankündigung des Regierungschefs hatten die Proteste gegen das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) in Tschechien einen neuen Höhepunkt erreicht.

Das Anonymous-Kollektiv entwendete eine Liste mit privaten Informationen zu allen Mitgliedern der Regierungspartei ODS und spielten sie am Montag tschechischen Zeitungen zu. In der Liste waren Privatanschriften und Telefonnummern von mehr als 27.000 Parteimitgliedern enthalten.

Tschechien und 21 weitere EU-Mitgliedsstaaten – darunter auch Österreich – hatten das Handelsabkommen zur Bekämpfung von Produktpiraterie und Urheberrechtsverletzungen im Januar unterzeichnet.

Polen: Internet-Organisationen boykottieren Treffen

In Polen boykottierten die wichtigsten Organisationen, die sich mit der Frage der Internet-Freiheit beschäftigen, ein von Ministerpräsident Donald Tusk einberufenes Expertentreffen. „Die Debatte mit der Regierung hat keinen Sinn“, erklärte Piotr Waglowski, Experte für juristische Fragen im Internet, der Zeitung „Gazeta Wyborcza“. Tusk hatte am Freitag angekündigt, Polen werde den Pakt vorerst nicht ratifizieren, obwohl das Land es bereits unterschrieben hatte.

Transparenz und Offenheit gefordert

Die Organisationen schlossen sich zu einem „Improvisierten Kongress Freies Internet“ zusammen und veröffentlichten eine Erklärung, in der sie vor einer möglichen Debatte „erst volle Transparenz und Offenheit“ fordern. Erst müssten alle Dokumente zu dem ACTA-Abkommen veröffentlicht werden, so die Erklärung, denn bisher seien zentrale Begriffe des Dokuments nicht ausreichend definiert, darunter der Ausdruck „Piraterie“. Die entsprechende Bedeutung der Begriffe sei nur den Regierungsdelegationen bekannt, die an den Verhandlungen zu ACTA teilgenommen hätten. Dem „Kongress Freies Internet“ gehören unter anderen die Helsinki-Stiftung für Menschenrechte, die Stiftung Panoptykon und die Stiftung Modernes Polen an.

Ministerpräsident Tusk von der rechtsliberalen „Bürgerplattform“ (PO) hatte am Freitag erklärt, die Regierung werde das Abkommen dem Parlament vorerst nicht zur Ratifizierung vorlegen „bis alle Zweifel geklärt“ seien. „Das kann letztendlich auch bedeuten, dass wir das Dokument nicht akzeptieren“, so Tusk. Kritiker werfen ihm vor, mit diesem Schritt nur auf die Umfragewerte der „Bürgerplattform“ zu reagieren, die seit Beginn des nun über zwei Wochen dauernden Streits um ACTA deutlich sanken. Dennoch unterschrieb die Regierung das Abkommen in der vorvergangenen Woche.

Proteste in ganz Europa

Am vergangenen Wochenende demonstrierten zahlreiche Menschen trotz klirrender Kälte in Schweden, Slowenien und in der Tschechischen Republik gegen den umstrittenen Pakt. In Österreich sind für den kommenden Samstag (11. Februar) ebenfalls Proteste gegen ACTA geplant. In Wien, Graz, Salzburg und Innsbruck sind Demonstrationen geplant.

Mehr zum Thema [siehe Link]

Wie gefährlich ist ACTA?

Proteste gegen ACTA in Teilen Europas

“Habe ACTA aus Unachtsamkeit unterzeichnet”

Polen setzt ACTA-Ratifizierung aus

via ACTA: Auch Tschechien setzt Ratifizierung aus | Netzpolitik | futurezone.at: Technology-News.

Ein kleiner Einstieg in ACTA «netzpolitik.org

Von Markus Beckedahl | Veröffentlicht am: 29.01.2012 um 20:35h

Da das ACTA-Abkommen nach über drei Jahren weitgehend ohne Diskussion aktuell einige Menschen interessiert, hab ich hier mal als Einstieg in das Thema ein paar Ressourcen zusammengestellt.

Was noch fehlt: Es gibt keine deutschsprachige Banner und gedruckte Materialien zum verteilen. Inhalte können wir liefern, die Druckkosten auch finanzieren, eine Verteilung sollte kein Problem sein, aber was uns dazu brauchen sind gute Designs.

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Polen lässt Anti-Piraterie-Abkommen ACTA prüfen «news.ORF.at

Der polnische Staatspräsident Bronislaw Komorowski will das umstrittene internationale Anti-Piraterie-Abkommen ACTA (Anti-Counterfeiting Trade Agreement) von der polnischen Ombudsfrau für Bürgerrechte prüfen lassen.

Irena Lipowicz solle feststellen, ob das Gesetz Bürgerrechte verletzt, teilte die Präsidentenkanzlei heute in Warschau mit. „Die Proteste im Internet und auf der Straße beweisen, dass ein bedeutender Teil vor allem der jungen Gesellschaft seine grundlegenden Rechte bedroht sieht“, sagte Komorowski.

Heftige Proteste
Seit Wochen demonstrieren Tausende Polen im Web und auf der Straße gegen das Abkommen, dem das Land wie auch Österreich und 20 andere EU-Staaten vor knapp einer Woche beigetreten sind. Das Gesetz soll Urheberschutzverletzungen im Internet verhindern. Datenschützer haben allerdings Bedenken. Um Gültigkeit zu erlangen, muss das Gesetz vom Parlament ratifiziert und von Komorowski unterzeichnet werden. Auch in der Slowakei gab es in den vergangenen Tagen Proteste.

via http://orf.at/stories/2102735/

Anti-Counterfeiting Trade Agreement – ACTA «Wikipedia

Das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) ist ein multilaterales Handelsabkommen auf völkerrechtlicher Ebene. Die teilnehmenden Nationen bzw. Staatenbünde wollen mit ACTA internationale Standards im Kampf gegen Produktpiraterie und Urheberrechtsverletzungen etablieren;[1] in Deutschland wird es deshalb auch häufig als Anti-Piraterie-Abkommen bezeichnet.[2]Inhaltsverzeichnis  [Verbergen]
1 Inhalt
2 Teilnehmende Länder
3 Die Verhandlungen
3.1 Maßnahmen
3.2 Kritik
3.3 Anti-ACTA-Massenproteste
4 Die Umsetzung von ACTA
5 Einzelnachweise
6 Siehe auch
7 Weblinks

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ÖVP-EU-Abgeordnete kämpfen für stärkere Demokratisierung der EU «Elisabeth Köstinger

sRomy asks herself, what the fuck this has to do with “more democracy” ?!

Die konkreten Vorhaben, die unter dem Titel “11 Projekte für Europa” präsentiert wurden, reichen von einer “EU-Strategie für den demografischen Wandel”, über “langfristige Abschaffung der Roaminggebühren” bis hin zu “verstärkter Polizeizusammenarbeit im Rahmen von Europol”.

Die ÖVP im EU-Parlament präsentiert “11 Projekte für Europa” / Forderung nach EU-Konvent und EU-Wahlrechtsreform

“Die EU muss ohne Wenn und Aber demokratisiert werden. Ab sofort muss bei allen Entscheidungen der EU das Europäische Parlament als Bürgerkammer beteiligt werden. Es darf in der EU nichts mehr ohne die Bürger geschehen. Deshalb brauchen wir einen Konvent zum Entwurf der zukünftigen Verfassung der EU und eine Änderung des Europawahlrechts”, forderten heute die ÖVP-Abgeordneten im Europäischen Parlament. In einer Bilanz-Pressekonferenz zur Halbzeit der Wahlperiode legten die Parlamentarier Rechenschaft über die bisherige Arbeit ab und erläuterten ihre Ziele bis zur nächsten EU-Wahl 2014. 

Die konkreten Vorhaben, die unter dem Titel “11 Projekte für Europa” präsentiert wurden, reichen von einer “EU-Strategie für den demografischen Wandel”, über “langfristige Abschaffung der Roaminggebühren” bis hin zu “verstärkter Polizeizusammenarbeit im Rahmen von Europol”. Der neue Vizepräsident des EU-Parlaments Othmar Karas erläuterte die angestrebte EU-Wahlrechtsreform: “Jede europäische Parteienfamilie wird einen europäischen Spitzenkandidaten für den EU-Kommissionspräsident benennen. Mit ihrer Stimme für eine Partei im EU-Parlament wählen die Bürger auf diese Weise den EU-Regierungschef.” Außerdem solle ein Teil der Sitze des EU-Parlaments über transnationale europäische Wahllisten vergeben werden. “Das Wahlrecht ist ein Hebel zur Europäisierung der Innenpolitik”, so Karas.

Die stellvertretende Leiterin der ÖVP-Delegation im EU-Parlament Elisabeth Köstinger erinnert daran, dass in den kommenden zwei Jahren “Weichenstellungen für die Zukunft der Lebensmittelproduktion in Europa” getroffen werden: “Wir werden alles unternehmen, dass sich Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion in allen Regionen, auch in den benachteiligen Gebieten der EU lohnen. Die Abhängigkeit Europas von Lebensmittelimporten aus Drittländern muss reduziert werden. Das ist für uns Kriterium bei der anstehenden Reform der EU-Agrarpolitik”, so Köstinger.

Der Tiroler Abgeordnete Richard Seeber, der gleichzeitig Umweltsprecher der gesamten Europäischen Volkspartei ist, will, dass “Umweltthemen als Querschnittsmaterie in Zukunft noch stärker als bisher in alle Politikbereiche einfließen”. Er schlägt konkrete Initiativen zur Verbesserung der Luft- und Trinkwasserqualität vor. Dazu müsse verstärkt mit Industrie und Landwirtschaft kooperiert werden, so Seeber.

Der Industrie- und Forschungssprecher der ÖVP im EU-Parlament Paul Rübig will einen “Paradigmenwechsel in der Energie- und Ressourcenpolitik”. Für die ÖVP sei “Energieeffizienz der erste Weg zum Energiesparen”. “Wir setzen uns für Gesetze ein, die Effizienz belohnen und Anreize statt Zwangsmaßnahmen setzen”, so Rübig. Konkret will er EU-Maßnahmen zur thermischen Sanierung von Gebäuden.

Der Verkehrs- und Sicherheitssprecher der ÖVP, Hubert Pirker, will die für Österreich wichtigen Verkehrs- und Tunnelprojekte sichern. Insbesondere der Baltisch-Adriatische Verkehrskorridor sei “eines der bedeutendsten europäischen und österreichischen Verkehrsprojekte, das die Wirtschaftsgeografie Österreichs ändern wird”. Da die Finanzierung von der Zustimmung des EU-Parlaments abhänge, müsse bei den Abgeordneten anderer Länder dringend um Unterstützung geworben werden, so Pirker.

Der Sozialsprecher der ÖVP im Europäischen Parlament, Heinz K. Becker sieht im demografischen Wandel Europas “die größte langfristige Herausforderung der EU”. Bisher geschehe bei weitem zu wenig, um die Gesundheits- und Pensionssysteme daran anzupassen. “Dieses Jahr sind erstmals in Europa mehr Menschen in Ausbildung oder Pension als im aktiven Erwerbsleben. Alle Länder der EU müssen die Sozialsysteme nachhaltiger gestalten. Unser Ziel ist deshalb eine EU-Strategie für den demografischen Wandel und zur Sicherung der Generationensolidarität”, so Becker.

Die komplette Übersicht über Ziele, Projekte und Erfolge der ÖVP im EU-Parlament zum Download: tinyurl.com/oevp-europarl-2012 

Die ÖVP ist im Europaparlament mit sechs Abgeordneten die stärkste österreichische Partei. Sie ist Teil der Europäischen Volkspartei (EVP), die mit 271 Abgeordneten aus 26 Mitgliedsländern, die bei weitem größte Fraktion im EU-Parlament bildet.

via http://www.elisabeth-koestinger.at/23857/?MP=61-16783

Belgien steht still: Nationaler Streik gegen Sparprogramm der Regierung <<FOCUS Online

Video: siehe Link

Ein 24-stündiger Nationalstreik legt Belgien lahm. Die Proteste richten sich gegen die Sparmaßnahmen der Regierung. Die Proteste könnten auch den Gipfel der europäischen Staats- und Regierungschefs am Montag in Brüssel stören.

Das Video im O-Ton:

” Belgien steht still – Hier am Hauptbahnhof in Brüssel wir sich heute zumindest nichts mehr bewegen. Der Grund: Ein 24-stündiger Nationalstreik, begonnen hat dieser am Sonntagabend um 22 Uhr. Die Proteste richten sich gegen die Sparmaßnahmen der Regierung. So sollen beispielsweise das Renteneintrittsalter erhöht und das Arbeitslosengeld gekürzt werden. Wenig Verständnis seitens Fahrgäste. O-ton Fahrgast: “Ich bin geschockt. Keiner hier übernimmt die Verantwortung. Ich bin nicht aus diesem Land. Ich bin das erste Mal hier und habe keine Ahnung wo ich hin muss.” O-ton Fahrgast: “Ich komme gerade aus dem Urlaub zurück und werde nur von A nach B geschickt. Keiner kann meine Fragen beantworten und ich komme nicht nach Hause.” O-ton Fahrgast: “Ich finde es wirklich schade. Immer werden wir aufgefordert, mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu fahren und das Autos stehen zu lassen. Und jetzt sind wir die Geiseln. Das ist ein Skandal.” Der Streik könnte für die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union kaum zu einem ungünstigeren Zeitpunkt kommen. Denn sie wollen sich am Montag zum Gipfel in Brüssel treffen, und auch sie werden wohl einige Umwege in Kauf nehmen müssen.”

via Belgien steht still: Nationaler Streik gegen Sparprogramm der Regierung – Video – Video – FOCUS Online.

Konformitätsdruck durch Überwachung – Asatru zum selber Denken «die Nornirs Ætt

28. Januar 2012 | Von MartinM | Kategorie: Gjallarhorn Weblog

Es gibt nicht wenige Politiker, Journalisten, Manager, Pädagogen und nicht zuletzt “einfache Bürger”, die von den Möglichkeiten technischer Überwachung und Kontrolle ihrer Mitmenschen, auch ohne jeden Anfangsverdacht, geradezu begeistert sind.

Die Fakten sind hingegen ernüchternd.
Es spricht viel dafür dass Überwachungskameras ineffizient sind, jedenfalls um Straftaten zu verhindern.

Es ist nach der Max-Planck-Studie deutlich: Vorratsdatenspeicherung hilft noch nicht einmal beim Enkel-Trick

Es stimmt zwar, dass Fakten fanatische Befürworter fragwürdiger Angelegenheiten noch nie davon abgehalten, noch fanatischer von den großartigen Vorteilen zu fabulieren, wie es in einem Kommentar bei “netzpolitik” heißt, aber das erklärt nicht, woher dieser Fanatismus stammt; was die tieferen Motive dafür sind, Überwachung toll zu finden. Jedenfalls dann, wenn man von einer Handvoll “Berufsparanoiker” – die allerdings in den oberen Etagen von Sicherheitsbehörden beinahe flächendeckend zu finden sind – betriebsblinde, auf ihr jeweiliges “Spielzeug” fixierte, Sicherheitsexperten und ahnungslose und sich deshalb auf diese “Fachleute” verlassende Politiker absieht.

Ein Motiv dafür, das Versprechen auf Sicherheit über Grundrechte zu stellen, sehe ich in einer Mischung aus Populismus und Aktionismus – solche Maßnahmen simulieren Handlungsfähigkeit, “wir tun was”. “Hart durchgreifen” kommt bei vielen Wählern gut an.

Es gibt auch Eigeninteressen – zum Beispiel die von Verwertungsrechteinhabern (in den seltensten Fällen auch die Urheber) gegenüber “Raubkopierern”. Wobei dann gerne “über Bande”, indirekt, “argumentiert” wird – Überwachungsmaßnahmen gegen “Kinderschänder” sind mehrheitsfähig, solche gegen illegale Downloads eher nicht.
Weshalb dann bürgerrechtsfeindliche Abkommen, die sich nicht mit dem Argument “hilft gegen Kinderschänder / Terroristen / Schwerkriminelle” “verkaufen” lassen, eher klamm und heimlich durchgewinkt werden – z. B. ACTA.

Aber das ist noch nicht der eigentliche, der “tiefere Sinn” der Überwachung.
Es gibt bis heute keine Belege für einen Rückgang der Kriminalität durch Videoübewachung.
Stattdessen wird jeder Passant beobachtet, was Konformitätsdruck erzeugt: “Nur nicht auffallen”. Denn wer sich anders als erwartet verhält, wird automatisch verdächtigt. (“Automatisch verdächtigt” kann, wenn INDECT und die noch ambitionierteren Nachfolgeprojekte realisiert werden, wörtlich genommen werden!)

Ich brauche eigentlich nicht darauf hinweisen, dass auch religiöser bzw. spiritueller Nonkonformismus, besonders, wenn er, wie bei Hexen und Neoschamanen, auch noch mit “komischem” Ritualen oder, wie beim Ásatrú, mit vermeintlichen “Nazisymbole” verbunden ist, verdächtig macht.

Unabhängig davon, ob die Überwachungs-Fans absichtlich auf das Panopticon-Prinzip zurückgreifen oder eher intuitiv auf den Panoptismus kommen: große, durch die Erwartung, beobachtet zu werden, verursachte “freiwillige” Konformität ist ökonomisch – weil sie kostenintensiven Fremdzwang (Strafmaßnahmen) durch kostengünstigen Selbstzwang ersetzt. Nicht zufällig schlug Bentham sein Panopticon ursprünglich für das Beaufsichtigen von Fabrikarbeitern vor – es geht dabei weniger darum, kriminelles Verhalten zu verhindern, sondern erwünschte Verhaltensweisen zu erzwingen.

Panoptismus mit technischen Mitteln ist besonders wirtschaftlich.
Ein Spitzel- und Denunziantensystem, wie es z. B. das “Ministerium für Staatssicherheit” in der DDR betrieb, schafft ein Klima des allgemeinen Misstrauens und damit Unzufriedenheit. Außerdem gibt es dabei noch das Problem, dass Spitzel selbst unzuverlässig sind, und Denunzianten meistens egoistische Motive fürs Verpetzen haben, ihren Informationen also grundsätzlich misstraut werden muss. Am Ende steht eine Überwachungsbürokratie, die sich selbst im Wege steht.
Die Behauptungen “Überwachungstechnik spart Personalkosten” und “Überwachungstechnik liefert objektive Erkenntnisse” passen jedenfalls perfekt zu der in den letzten Jahrzehnten bei politischen und ökonomischen Entscheidern tonangebenden, wirtschafts- und zahlengläubigen, Ideologie.

Konformitätsdruck ist außerdem, für die Normsetzer, bequem. Das Verhalten der Menschen wird berechenbar. Außerdem eignet es sich vorzüglich, auch repressive moralische Normen, die von einer Mehrheit der Bevölkerung abgelehnt werden, durchzusetzen: in einer konformistischen Gesellschaft sitzen “Moralapostel” und die “Inquisitoren” am längeren Hebel.

via http://www.nornirsaett.de/konformitatsdruck-durch-uberwachung/

Luftverkehrsgesetz: Die Drohnen und das Schweigen des Parlaments «WELT ONLINE

Der Bundestag verabschiedet ohne öffentliche Debatte ein neues Luftverkehrsgesetz – obwohl es um eine kleine Revolution geht: die Zulassung von Drohnen.

Der Bundestag verhandelt öffentlich, heißt es in Artikel 42 des Grundgesetzes. Das ist die Theorie. In der Praxis aber geht es anders zu: In der vergangenen Legislaturperiode wurden von den 15.500 Reden der Parlamentarier 4429 nicht mündlich vorgetragen, sondern nur schriftlich zu Protokoll gegeben.

Interessiert sich der von seinem Abgeordneten vertretene Bürger also für das, was sein Repräsentant gesagt haben würde, hätte dieser leibhaftig am Rednerpult gestanden, dann muss er das Archiv des Bundestages durchforsten.

“Das Verstummen eines Parlaments”

„Heiliges Entsetzen“ habe jene Zahl bei ihm ausgelöst, sagte Parlamentspräsident Norbert Lammert zu Beginn der laufenden Legislatur. Der CDU-Politiker forderte seine Kollegen auf, künftig „viel zurückhaltender“ von der Protokollrede Gebrauch zu machen. Schließlich sei nicht auszuschließen, dass dieses Verfahren eines Tages vom Bundesverfassungsgericht beanstandet würde.

Diese Gefahr besteht in der Tat. In einer Abhandlung des Lehrstuhls für Öffentliches Recht der Universität Göttingen ist nachzulesen, dass „das Verstummen eines Parlaments“ im Konflikt mit dem Grundsatz der Verhandlungsöffentlichkeit steht. Den Anforderungen von Kommunikation, Transparenz und Kontrolle als essenziellen Elementen einer Parlamentsdebatte werde durch die Schriftform nicht genügt.

Ein (un)schönes Beispiel dafür lieferte der Bundestag in dieser Woche mit der Verabschiedung des neuen Luftverkehrsgesetzes. Neben der Umsetzung europäischer Vorgaben für Flughafenentgelte wird darin nicht weniger als eine „grundlegende Veränderung der zivilen Luftfahrt“ geregelt.

So steht es im Gesetzentwurf aus dem Haus von Verkehrsminister Peter Ramsauer (CSU). Künftig sollen „bemannte und unbemannte Luftfahrtgeräte gleichberechtigt am Luftverkehr teilnehmen“. In verständlichen Worten: Das Gesetz schafft die Grundlage, dass künftig neben den herkömmlichen, von Piloten gesteuerten Flugzeugen auch unbemannte Drohnen über Deutschland fliegen können. Eine nicht ganz unerhebliche Novelle also.

Erste Lesung des Gesetzes im schriftlichen Verfahren

Die erste Lesung des Gesetzes im Dezember allerdings wurde im schriftlichen Verfahren abgewickelt, die Reden der Verkehrspolitiker der fünf Fraktionen verschwanden ungehört im Textarchiv. Wer sie dort aufstöberte, konnte nachlesen: Keinem Vertreter der Opposition war das zwischen den Regelungen zu Flughafen-Entgelten versteckte Drohnenthema aufgefallen.

Die Regierungsvertreter griffen es zwar auf, allerdings schwärmten sie nur vom wirtschaftlichen Potenzial der neuen Technologie. Aber sogar das hörte ja niemand.

Die im Gesetzentwurf selbst aufgeführten Probleme, von den fehlenden „wissenschaftlichen Parametern für die technischen Anforderungen an das Gerät und die Piloten“ und vor allem dem Schutz der Persönlichkeitsrechte der Bürger, „soweit die Drohnen mit Kameras bestückt würden“, wurden vom Bundestag ignoriert.

Als “Welt Online“ in einem Bericht darauf hinwies, empörte sich das federführende Verkehrsministerium über den Eindruck, dass die Regierung „quasi durch die Hintertür an den Abgeordneten des Bundestags vorbei Regelungen zum Betrieb von Drohnen in Deutschland einführen“ wolle. Dass das Gesetz in erster Lesung nicht debattiert worden sei, stelle „einen normalen Vorgang dar“. Eine Beratung im Bundestag werde „in jedem Fall“ noch erfolgen.

Kommunikation, Transparenz, Kontrolle? Fehlanzeige

Der Eindruck mit der Hintertür hatte sich das Ministerium selbst zuzuschreiben. Denn die Beamten hatten das Wort „Drohne“ auf Wunsch der Luftfahrtindustrie aus dem Gesetz gestrichen und durch „Unmanned Aerial Systems“ ersetzt, weil die Lobbyisten durch den militärisch vorbelasteten Begriff „unnötige und unsachliche Vorbehalte im parlamentarischen Verfahren“ fürchteten.

Was aber die Beratung im Bundestag angeht: Am Donnerstag fanden zweite und dritte Lesung des Gesetzes statt – wiederum mit zu Protokoll gegebenen Reden. Öffentliche Debatte, Kommunikation, Transparenz, Kontrolle? Fehlanzeige. Die einzige wirkliche Beratung des Gesetzes fand im Verkehrsausschuss statt.

Drohnen sind unbemannte Flugkörper, die oft über weite Strecken hinweg ferngesteuert werden können. Anwendung finden sie vor allem im militärischen Bereich.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte, zunächst von der Regierung aus dem Gesetzgebungsverfahren ausgeschlossen, war durch Lektüre von “Welt Online“ auf das Drohnenproblem aufmerksam geworden und verlangte die Einfügung eines Absatzes in das Gesetz zur Wahrung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung der Bürger beim Einsatz von Drohnen. Dem wurde entsprochen.

Auch die Opposition wurde wach: Die Linke legte einen Änderungsantrag vor, der abgelehnt wurde. Auch die Grünen formulierten Bedenken und stellten eine kleine Anfrage an die Bundesregierung, um mehr Informationen über die zu erwartenden Zulassungszahlen zu erhalten.

Bürger konnte sich nur die Abstimmung ansehen

Dem interessierten Bürger allerdings blieb all das verborgen. Der konnte sich lediglich die Abstimmung im Plenum ansehen. Die war in Minutenschnelle erledigt: Das Gesetz wurde mit den Stimmen von Union, FDP und SPD angenommen, die Grünen enthielten sich, die Linke stimmte dagegen.

Und der CDU-Abgeordnete Peter Wichtel fasste das Verfahren in seiner nicht gehaltenen Rede so zusammen: Das Parlament habe sich „verantwortungsbewusst und ergebnisoffen mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung auseinandergesetzt“.

via http://www.welt.de/politik/deutschland/article13837740/Die-Drohnen-und-das-Schweigen-des-Parlaments.html

Polen: Straßenschlachten wegen ACTA «heise.de «Telepolis

Bei Massenprotesten in allen größeren Städten demonstrierten angeblich mehrere zehntausend Menschen gegen das Internet-Zensur-Abkommen 

Seit letzten Mittwoch kommt es in Polen trotz Temperaturen von teilweise minus 15 Grad Celsius zu Massenprotesten gegen das umstrittene ACTA-Abkommen zur Internetzensur. Auf YouTube kursieren Aufnahmen großer Menschenmengen aus Warschau, Danzig, Krakau, Breslau, Gdingen, Kattowitz, Landsberg, Sosnowitz, Bromberg, Köslin, Tschenstochau, Allenstein, Rzeszów, Stettin, Thorn, Bielitz-Biala, Grünberg und Lodsch.

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EU budget: what does the European Union spend and where does the money come from? «guardian.co.uk

How does the EU spend its budget – and who contributes the most? Scroll down to explore the graphic
[see link]

EU budget: what does the European Union spend and where does the money come from? Download the graphic as a PDF

Where does the European Union get its money from‚ and how does it spend it?

With an annual budget of over €122bn, the EU is an economic power in its own right, more significant than many countries. So, how do those finances break down? This latest detailed data – from 2010 – shows where the hard cash goes – and where it flows from. As part of our Europa series, we wanted to look at how the figures break down.

Extracted from the EU budget site, we’ve gone for the most detailed recent numbers.

Read Full Text and See Pics and Downloads Here:
http://www.guardian.co.uk/news/datablog/2012/jan/26/eu-budget-european-union-spending#data

or:

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Kampf ums freie Internet tobt «DiePresse.com

Die Online-Gemeinde befürchtet Zensur durch neue Gesetze wie SOPA und den Handelsvertrag ACTA. Digital-Kämpfer blockieren als Warnschuss Regierungs-Websites.

Derzeit tobt ein regelrechter Kampf um das Internet, wie wir es kennen. Immer mehr Menschen sind in der Lage, jeglichen Inhalt als 0 und 1 codiert zu verschicken. Aber: Sobald etwas einmal digitalisiert ist, lässt es sich ohne Qualitätsverlust nahezu unendlich vervielfältigen – eine Tatsache, die besonders der Film- und Musikindustrie sauer aufstößt. Denn ihre Werke werden in Tauschbörsen zum Download angeboten – ohne die nötigen Lizenzen, und damit ohne Umsatz. Die Branche spricht von Milliardenbeträgen, die ihr so entgehen. Der Unterhaltungsindustrie stehen Webkonzerne wie Google, Facebook, Amazon und Twitter gegenüber, die sich gegen jegliche Einschränkung des Mediums, durch das sie groß geworden sind, wehren.

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INEX «HIDE FP7 Dynamic Database

HIDE Topics Contextual Integrity
Name Converging and conflicting ethical values in the internal/external security continuum in Europe
Acronym INEX
Area implications of the continuum of internal and external security

Start Date 2008-04-01
Duration 36 months
Status Execution

Description Security and insecurity are social, cultural, political concepts. Nowhere is this more evident than in the challenges produced by the evolving continuum between internal and external security challenges. The interdisciplinary project INEX is designed around two research axes: thematic and geopolitical.
On the thematic axis it will study four fields of knowledge of high relevance to the question of the ethics and the value-laden tensions arising along the continuum between internal and external security in Europe:
– the ethical consequences of the proliferation of security technologies,
– the legal dilemmas that arise from transnational security arrangements,
– the ethical and value questions that stem from the shifting role of security professionals and
– the consequences of the changing role of foreign security policy in an era when the distinction between the external and internal borders grows less distinct

On the geopolitical axis it will study and produce recommendations relative to two geographical theatres of high relevance for ethical issues of internal/external security: the Eastern European neighbourhood including Belarus, Ukraine, Moldova and the Mediterranean neighbourhood including Morocco, Algeria and Egypt.
Coordinator INSTITUTT FOR FREDSFORSKNING STIFTE LSE*,Fuglehauggata 11,NORWAY
Contact ANDERSEN, Lars Even (Mr) ( Contact )
Tel / Fax +47-22547706 / +47-22547701
URL
partners BILKENT UNIVERSITESI (TURKEY),COLLEGIUM CIVITAS (POLAND),ERICSSON AS (NORWAY),CENTRE D’ETUDES SUR LES CONFLITS (FRANCE),CENTRE FOR INTERNATIONAL INFORMATION AND DOCUMENTATION IN BARCELONA (SPAIN),VRIJE UNIVERSITEIT AMSTERDAM (NETHERLANDS),CENTRE FOR EUROPEAN POLICY STUDIES (BELGIUM),VRIJE UNIVERSITEIT BRUSSEL (BELGIUM)

via http://www.hideproject.org/references/fp7_projects/INEX

TABULARASA «HIDE FP7 Dynamic Database

HIDE Topics Technology Convergence, Privacy Enhancing Technology

Name Trusted Biometrics under Spoofing Attacks
Acronym TABULARASA

Area ICT-2009.1.4 Trustworthy ICT

Start Date 2010-11-01
Duration 42 months
Status Accepted

Description The TABULA RASA project will address some of the issues of direct (spoofing) attacks to trusted biometric systems. This is an issue that needs to be addressed urgently because it has recently been shown that conventional biometric techniques, such as fingerprints and face, are vulnerable to direct (spoof) attacks.
Coordinator IDIAP (FONDATION DE L’INSTITUT DALLE MOLLE D’INTELLIGENCE ARTIFICIELLE PERCEPTIVE)

RUE MARCONI 19 PO Box 1920
  MARTIGNY
SWITZERLAND
Contact VALERIE, Devanthery (Ms.) ( Contact )
Tel / Fax +41-277217762 / +41-277217712
URL
partners INSTITUTE OF AUTOMATION CHINESE ACADEMY OF SCIENCES (CHINA),KEYLEMON SA (SWITZERLAND),BIOMETRY.COM AG (SWITZERLAND),UNIVERSIDAD AUTONOMA DE MADRID (SPAIN),STARLAB BARCELONA SL (SPAIN),MORPHO (FRANCE),EURECOM (FRANCE),UNIVERSITA DEGLI STUDI DI CAGLIARI (ITALY),CENTRE FOR SCIENCE, SOCIETY AND CITIZENSHIP (ITALY),OULUN YLIOPISTO (FINLAND),UNIVERSITY OF SOUTHAMPTON (UNITED KINGDOM)

via http://www.hideproject.org/references/fp7_projects/TABULARASA

SNAPS «HIDE FP7 Dynamic Database

Name Social Networks: Algorithms, Privacy, and Security
Acronym SNAPS

Area FP7-PEOPLE-2009-IIF Marie Curie Action:
Start Date 01.06.2010
Duration 24 months

Status Execution

Description A social network is a network where nodes correspond to individuals (usually, but they may be different entities, e.g. companies) and links indicate some relationship between them. This project is about the development of algorithms for online dynamic social networks, understanding influence processes, and the study of some issues related to security on social network. First we plan to build the algorithmic basis for the problems in the social networks. Our idea concentrates on stating basic combinatorial optimization problems in new settings that are driven by applications to real-time social networks. We plan to study NP-hard problems in a dynamic real-time setting and in the setting where a universal solution has to be stored in limited memory. The study of these problems is motivated by direct applications in social networks such as message broadcasting, clustering, and service localization. The ubiquitous connections through the various social networks put us on a continuous risk. First of all it becomes hard to retain privacy, as collectively these social networks contain sensitive private information. In addition, each social network we are contained in is a new possible threat for our computer system. It might be a source of spam or an entry point of a new virus. In this project we want to construct methods for data anonimization and game-theoretic models for virus and spam spreading in social networks. The applicant as well as the corresponding host form a unit well fit for the aforementioned tasks as they combine expertise related to all those topics.

Coordinator UNIVERSITA DEGLI STUDI DI ROMA LA SAPIENZA

Piazzale Aldo Moro
  ROMA
ITALY
Contact CARLUCCI AIELLO, Luigia (Professor) ( Contact )
Tel / Fax +39-06-77274134 / +39-06-77274131

via http://www.hideproject.org/references/fp7_projects/SNAPS

*** ALLE TEILPROJEKTE *** European Commission CORDIS Projekt FP7 (INDECT &Co.)

sRomy says:

wer’s noch nicht weiss, INDECT ist nur 1 von ganz vielen lustigen buchstabenspielen im rahmen des EU forschungsprojekt FP7 😉

ODYSSE ist auch einer meiner favoriten 😉

einige der PDF sind auch im widget sunnyDownloadabrufbar

http://cordis.europa.eu/fp7/security/fp7-project-leaflets_en.html

www.hideproject.org/references/fp7_projects/

Project Indect Set To Monitor Europe Like it’s 1984 «Singularity Hub

Excuse me a second while I put on my tinfoil hat and my super absorbent conspiracy pants. In a controversial move, the European Union has given £ 10 million in funding to Project Indect, a wide ranging five year plan to bring passive and active monitoring to almost every aspect of public life in the EU. Hardware and software platforms to monitor public spaces for ‘abnormal behavior’, special search engines for images and documents using ubiquitous hidden digital watermarks, and internet based intelligence gathering that will monitor public networking communities – if you’ve had a nightmare about government invasion of privacy, chances are that Project Indect is trying to make it come true. Yet, as scary as the project may appear, and despite my shiny tinfoil headgear, I don’t find the prospects of this Orwellian endeavor that surprising.

We’ve seen cameras getting smaller, CCTV spreading through the UK, and even projects aiming to incorporate brain scans into security checks. New software platforms like Vitamin D Video are geared at making such technologies more powerful by helping users sort and filter vast information efficiently. The Iraq War has lead to an increase dependence on automated surveillance and response to help combat the increased frequency of surprise attacks, explosive sabotage, and modern guerilla tactics. Project Indect should be seen as part of a larger trend to leverage technology to combat the security threat of the 21st century: dedicated combatants using dispersed violence for an united goal (aka Terrorism).

Yet if Project Indect’s far reaching scale originates from concerns on terrorism, it terminates in day to day law enforcement. Most of the objectives and expected results of the program focus on improving the average security level of the EU for everything from fist fights to train bombings. Let’s take a quick look at what Project Indect is hoping to accomplish:

image

*screen capture from Project Indect website.

As I said above, we’ve seen most of these ideas and technologies before, though not in one umbrella project. The first objective, the platform to detect abnormal behavior or violence is just like the Humabio project we’ve discussed. Network of detection devices? Just like the CCTV cameras in the UK. The US Department of Homeland Security has already set similar goals for the improved exchange of information between diverse law enforcement agencies. Mobile object tracking sounds similar to Vitamin D Video.

Of course, some of the goals have been less well publicized in previous incarnations. Special search engines to track images based on digital watermark metadata, trolling the Internet to gather intelligence, and the continuous monitoring of online networks…these ideas aren’t new, and you can bet that most countries have been pursuing them in one form or another. Certainly China has a rigorous set of monitors placed on its citizens’ internet use. To accomplish online observation at the continental/global level as the EU suggests will require an advanced approach to sifting through vast amounts of recorded information. Fortunately or unfortunately, that technology is already under development.

The level to which the average citizen will be monitored under Project Indect is certainly frightening. Start acting funny in an EU airport, use the word ‘bomb’ too often on a message board, or commit a petty crime (thus having your DNA and photo placed on file) and you’re bound to be monitored. Opposition to the project focuses on how average, innocent, civilians will be under automatic and unwanted surveillance. Of course, people seem to forget that they already are.

Use a search engine, walk near a bank, or purchase a magazine subscription and you’re going to be monitored. Private companies are data mining your online behavior, recording your actions near their property, and purchasing your marketable information every day. Where does all your junk mail come from? Why does my Yahoo search for ‘great holiday vacations’ yield a different result than your search? The truth is that the social concept of privacy is already decades out of date.

Don’t get me wrong, the notion that centralized governments will monitor their citizen’s daily lives is important and scary. Yet the new development is not that Europeans will lose privacy, but that they will lose privacy to groups that are ostensibly trying to curb violence. Right now, you cede your privacy largely to groups trying to sell you something. When Google tracks my web browsing, it gives me new ads, when Project Indect does it, it could mean police coming to my house. Of course, it could also mean that there are less bombs placed on trains, quicker responses to fights in taverns, and that recovering a stolen bike would no longer be a virtual impossibility.

I don’t know whether Project Indect will meet with success or be defeated by public outrage. I do know that even if this current form of mass-scale surveillance fails, it will be replaced by another. The technology to track human lives is simply too cheap, too easy, and too profitable not to be used by someone. Unless we see a surge in technology designed to defeat such observation we will likely have to come to terms with a new concept of ‘privacy’. Ok, I’m taking my tinfoil hat off, but the pants stay on. This stuff scares the…out of me.

via http://singularityhub.com/2009/10/01/project-indect-set-to-monitor-europe-like-its-1984/

INDECT Light? «mORALdebts.

Einfach unfassbar: der Bundestag hat mal so eben den Einsatz von Drohnen durchgewunken. Nein das ist keine Satire. Ja, es geht nur darum dass sie gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer im Luftverkehr sind und auch Privatpersonen und Firmen solche Gerätschaften einsetzen dürfen. Aber hey, wenn wir schon dabei sind, können wir das Ganze doch ausbauen und praktische Anwendungsbereiche finden. Siehe auch der Vergleich zu den USA.

Sogar die FDP war dafür. Also ich wusste ja nicht, dass die Wahlkampfkasse für 2013 so riesig sein muss, dass man jetzt sogar schon von Rüstungskonzernen und ähnlichen Geld annimmt und in letzter Konsequenz auf Datenschutz und Privatsphäre verzichtet (und für seine MitbürgerInnen gleich mit!). Den Gelben sollte vielleicht mal jemand stecken, dass sich Wahlkampfausgaben nicht unbedingt proportional zum Wahlerfolg verhalten, zumindest nicht wenn man seine einzig brauchbaren Positionen heimlich räumt (war die FDP nicht mal für Bürgerrechte).

Eigentlich finde ich es ja schon erstaunlich, dass darüber a) kaum berichtet wird und b) unser wichtigstes Organ sowas eben mit überwältigender Mehrheit beschließt. Am meisten gibt mir ja zu denken, wenn man dem Verfassungsschutz oder den Polizeibehörden solches Gerät geben. Die halten sich ganz bestimmt an die Regeln bei der Verbrechensbekämpfung. Wer weiß, vielleicht hat Gysi bald so’ne Drohne bei sich im Vorgarten. Nun wird mir auch klar, wieso die 1/3tel der Abgeordneten der Linken beobachten.

JDe

via http://moraldebts.bplaced.net/wordpress/?p=192

SOPA / PIPA / ACTA – Der Untergang des freien Internets? Teil 5 «Games-Today

Gepostet von Tedman in Hot Topic, PC, Jan 28, 2012

Unser Titel hat sich leicht geändert, da nun auch ein Gesetz namens “ACTA” auf den Plan tritt. Dieses zeigt speziell in der EU Wirkung und wirft wieder Fragen und Empörung auf. Inzwischen haben bereits alle bis auf 5 EU-Mitgliedstaaten das Gesetz unterschrieben. Ein Mitglied des Handelsausschusses trat aus Protest zurück. Auch ein paar Hacker machten sich mit der Lahmlegung der EU-Parlamentswebseite bemerkbar.

Immer mehr Proteste, Aufrufe und mehr wirken rund um die Lage der Gesetzesvorschläge. Im Teil 4 konntet ihr erfahren, dass dieses Gesetz schon lange geplant ist (Teil 4: http://games-today.de/?p=566). Nachdem nun auch bekannt ist, dass dieses Gesetz bereits umgesetzt wird, löste dies Empörung aus.

Japan, die USA, Kanada, Australien, Singapur, Südkorea und weitere Länder hatten das Abkommen bereits im Oktober vergangenen Jahres gebilligt. Allgemein wird erwartet, dass die fehlenden fünf EU-Staaten, darunter auch Deutschland, mitziehen werden. Als letzte Hürde muss das Abkommen vom Europaparlament und den nationalen Parlamenten abgesegnet werden.

Mehrere EU-Parlamentarier haben bereits Widerstand angekündigt. Im polnischen Parlament zeigen sich Abgeordnete mit Guy-Fawkes-Maske, die bekannte Hater-Maske, um ihren Widerwillen auszudrücken.

Ein Bild dazu:
[siehe link]

Derweil attackierten Hacker die Website des EU-Parlaments und legten sie am Donnerstag für mehrere Stunden lahm. Aber dies bleibt nicht der einzige Angiff: Wiederholt wurden in den letzten Tagen Webseiten von Regierungen und Organisationen angegriffen. Auch in Österreich gab es solche Attacken.

Zudem ruft die Seite “Stopp ACTA” zu einer Petition auf, die gegen das Gesetz angehen soll und dieses stoppen soll.

Um an der Petition teilzunehmen, klickt auf den folgenden Link. Hier wird auch ein Blog und weitere Informationen angeboten. Der Blog bietet noch einmal die Möglichkeit, die gesamte Geschichtezu verfolgen:

http://www.stopp-acta.info/deutsch/werde+aktiv/e-petition/e-petition.html

(INFO: Wir möchten drauf hinweisen, dass wir nur die Informationen zusammen tragen. Natürlich sind auch wir von Games-Today durchaus von den Auswirkungen betroffen und unsere Meinung zu den Gesetzen sollte eigentlich klar sein, doch bitten wir darum, dass die Leser für sich selbst entscheiden, wie sie drauf reagieren und was für eine Meinung sie daraus bilden.)

via http://games-today.de/?p=576#.TyRIT1uoWzQ.twitter

Human Rights Watch Deutschland | EU: Menschenrechtsverletzungen in Mitgliedstaaten ignoriert <<Pressrelations

Alarmierende Verschlechterung der EU-Menschenrechtsbilanz

Januar 22, 2012

(Brüssel, 22. Januar 2012) – Die Europäische Union und die Regierungen der Mitgliedstaaten waren im vergangenen Jahr kaum bereit, Menschenrechtsverletzungen innerhalb der EU entgegenzutreten. Gleichzeitig betonten sie jedoch die Bedeutung der Menschenrechte für den Arabischen Frühling, so Human Rights Watch im heute veröffentlichten World Report 2012.

Human Rights Watch weist darin auf besorgniserregende Trends bei den Menschenrechten innerhalb der EU hin und hebt die Ereignisse in neun Mitgliedstaaten sowie Entwicklungen auf den Gebieten Migration und Asyl, Diskriminierung und Intoleranz sowie Terrorismusbekämpfung hervor.

Ein Essayin dem Bericht analysiert langfristige Trends beim Menschenrechtsschutz in Europa. Demnach befinden sich die Menschenrechte in Europa in einer Krise: Sie werden immmer weniger geachtet, gegen ihre Verletzung wird nur ungenügend vorgegangen, extremistische Parteien haben immmer mehr Einfluss und die Menschenrechte verlieren zunehmend ihre universale Gültigkeit. Deshalb besteht dringend Handlungsbedarf.

„Wenn man sich die hochtrabende Rhetorik zum Arabischen Frühling anhört, sollte man denken, dass die Menschenrechte ein zentrales Anliegen der EU sind“, so Benjamin Ward, stellvertetender Direktor der Abteilung Europa und Zentralasien von Human Rights Watch. „Doch die traurige Wahrheit ist, dass EU-Regierungen die Menschenrechte, insbesondere die Rechte von schutzlosen Minderheiten und Migranten, häufig außer Acht lassen, wenn sie sich als lästig erweisen, und dass sie Kritik an Menschenrechtsverletzungen unter den Teppich kehren.“

In dem 676-seitigen Bericht beurteilt Human Rights Watch die Menschenrechtslage in über 90 Ländern weltweit, insbesondere auch bei den Volksaufständen in der arabischen Welt, die noch vor einem Jahr praktisch unvorstellbar waren.
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Wie Politiker Demokratie abschaffen <<news.ch

OK. Wulff ist eine Katastrophe, Merkel eine Verwaltungstechnokratin, Gingrich unausstehlich, Putin surreal, Sarkozy ein wandelnder Napoleon-Komplex, Obama nur im Wahlkampf zu gebrauchen, Barroso aalglatt, Orban ein Möchtegern-Führer und von den Schweizern fangen wir jetzt mal gar nicht an. Von wegen Kopfschmerzen und so.

Es geht schon seit einiger Zeit die Theorie um, dass die Demokratie damit beschäftigt sei, sich selbst abzuschaffen. Eine Theorie, die gar nicht von so weit her geholt ist. Allerdings stimmt sie so nicht ganz. Denn abgeschafft wird die Demokratie von den Politikern, ausgerechnet jenen, die durch sie ins Amt gebracht werden.

Natürlich fällt da jedem sofort Viktor Orban, der ungarische Präsident mit Pfeilkreuzlerambitionen ein. Doch der ist ein zu krasses Beispiel und keineswegs repräsentativ für all die anderen Holzwürmer im Demokratiegebälk der westlichen Welt.

Die Entdemokratisierer sind dabei recht schwer unter einen Hut zu bringen. Weder was die politische Orientierung, Alter, Geschlecht noch bevorzugter Kleidungsstil bringen einen auf die Spur.

Auch das, was sie sagen, birgt nur selten Hinweise auf ihre wahren Motive, ganz einfach, weil praktisch alle Politiker immer gleich reden und alles Mögliche und erst recht jede Menge Unmögliches versprechen, wenn sie in den Wahlkampf ziehen, nur um dann nichts oder das Gegenteil von dem versprochenen zu machen. Doch das ist normal.

In diesem Sinne sind auch die Entdemokratisierer eigentlich ganz normale Politiker. Und viele sind sich nicht einmal Bewusst, dass sie damit befasst sind, die Demokratie zu vernichten. Sie glauben vielfach sogar, dass sie ihr einen Gefallen tun.
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Der Entwurf einer EU-Datenschutzverordnung in der Kritik «Internet-Law

Der vorzeitig geleakte erste Entwurf einer EU-Datenschutzverordnung bietet reichlich Diskussionsbedarf. Johannes Masing, Richter am Bundesverfassungsgericht, hat den Entwurf vor allen Dingen mit Blick auf grundrechtliche und rechtsstaatliche Defizite kritisiert. Simon Möller formuliert bei Telemedicus nunmehr fünf Thesen zur geplanten Datenschutzverordnung, die die Kernprobleme zutreffend umreißen.

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Karas für “Vereinigte Staaten von Europa” « DiePresse.com

15.01.2012 | 20:02 |   (DiePresse.com)

Die Entscheidungsprozesse müssen schneller werden, so der österreichische EU-Abgeordnete Othmar Karas. Derzeit erlebe man gerade ein Versagen der “halbherzigen Scheinlösungen”.

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Ratingagenturen: Warum die Politikerschelte ins Leere läuft. « Europa der Nationen

Die Herabstufung von Euro- Ländern durch die  Rating-Agentur Standard & Poor’s hat Folgen.  Natürlich, für die betroffenen Länder können sich die Zinsen erhöhen damit deren Schuldenkrise verschärfen.   „Politiker wettern gegen Rating-Riesen“ – so heißt es zum Beispiel bei SPIEGEL ONLINE.

weiter lesen:
http://europadernationen.wordpress.com/2012/01/15/ratingagenturen-warum-die-politikerschelte-ins-leere-lauft/

“Macht mit Vorsicht gebrauchen”: China verwarnt S&P – n-tv.de

Das Vorgehen der US-Bonitätsprüfer in Europa erregt das Missfallen der Chinesen: Peking empfindet die S&P-Urteile als gefährliche Belastung. In einem Kommentar heißt es, Ratingagenturen müssten es vermeiden, “zu einem unheilvollen Verstärker” zu werden. Investoren sollten ihre Abhängigkeit von Ratings verringern.

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BGH erlaubt Verkauf billiger Auslands-Medikamente

http://www.welt.de/finanzen/verbraucher/article13814191/BGH-erlaubt-Verkauf-billiger-Auslands-Medikamente.html?utm_source=twitterfeed&utm_medium=twitter

Apotheken dürfen einem BGH-Urteil zufolge aus dem Ausland importierte Medikamente wie Aspirin weiterverkaufen.

Deutsche Apotheken dürfen grundsätzlich über eine Zusammenarbeit mit europäischen Auslandsapotheken Medikamente billiger anbieten. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Freitag veröffentlichten Urteil entschieden. Auf preisgebundene verschreibungspflichtige Arzneimittel dürften inländische Apotheken dabei jedoch keine Rabatte gewähren, betonten die Karlsruher Richter.

Das Gericht gab einer Apotheke aus dem bayerischen Freilassing recht. Sie hatte ihren Kunden angeboten, apothekenpflichtige Medikamente in einer Apotheke in Budapest zu bestellen, wo sie billiger sind. Dabei handelte es sich um Reimporte, die sie zuvor selbst über einen Großhändler nach Ungarn hatte liefern lassen. Dabei kommen der Apotheke die unterschiedlichen Mehrwertsteuersätze zugute. (Az.: I ZR 211/10)

Entwicklung von Medikamenten
Die Rechnung für die Medikamente kam offiziell von der ungarischen „Europa-Apotheke“. Der Apotheker in Bayern prüfte nur noch das Mittel und beriet die Kunden. Dagegen hatte eine Konkurrentin aus der Grenzstadt bei Salzburg geklagt, aber schon in der Vorinstanz verloren.

Wie das Oberlandesgericht München erkannte auch der Erste BGH-Zivilsenat in diesem Vorgehen weder einen Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz noch gegen den Versorgungsauftrag der Apotheker; er wies die Revision zurück.

Medikamente sind im Ausland günstiger

Nach Angaben der bayerischen Landesapothekerkammer bieten inzwischen mehrere Apotheken in Deutschland ihren Kunden solche Reimporte an. Viele Medikamente kosten im Ausland weit weniger als in Deutschland.

Deutschland gehört zu den Ländern mit den höchsten Mehrwertsteuersatz auf Medikamente in Europa. So fallen hier zu Lande auf Arzneimittel 19 Prozent Mehrwertsteuer an, in Ungarn sind es nur fünf Prozent. Der Reimport verschreibungspflichtiger Mittel sei rechtskräftig verboten.

Die Freilassinger Apotheke hatte den Reimport nach Angaben des Justiziars der Kammer eingestellt, nachdem ihr die Kammer diese Praxis untersagt hatte und das Verbot vom Verwaltungsgericht bestätigt worden war.

dapd/Reuters/woz

Europäischer Stabilitätsmechanismus (ESM)

Europäischer Stabilitätsmechanismus (ESM).

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Vertrag von Lissabon – Wikipedia

http://de.wikipedia.org/wiki/Vertrag_von_Lissabon

Einer besonderen Bedeutung kommt jedoch den folgenden Erläuterungen zu Artikel 2 (Recht auf Leben) zur Charta der Grundrechte zu, die nach Artikel 52 Absatz 3 der Charta ein Teil des Vertrags von Lissabon sind:

Erläuterungen zu Artikel 2 Absatz 2 Europäischen Menschenrechtskonvention:

„Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um
a) jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen;
b) jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern;
c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen“[5]

Erläuterungen zu Artikel 2 des Protokolls Nr. 6 zur Europäischen Menschenrechtskonvention

„Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden; diese Strafe darf nur in den Fällen, die im Recht vorgesehen sind, und in Übereinstimmung mit dessen Bestimmungen angewendet werden […]“[5]

Durch diese Bestimmungen wird das Recht auf Leben eingeschränkt.

Der LissabonVertrag wird die Todesstrafe in der EU ermöglichen

http://www.webnews.de/374762/der-lissabon-vertrag-todesstrafe-in-eu-ermoeglichen

honigmann

am
11.04.09
in
Politik

Was viele nicht wissen, und am meisten die Abgeordneten in den
Parlamenten der EU-Staaten, weil sie den Text laut eigenen Aussagen nie
im Detail gelesen haben (wir haben doch keine Zeit Gesetze zu lesen
über die wir abstimmen, wir verlassen uns da auf eine Zusammenfassung
der Regierungsexperten) ist, dass mit dem Lissabon-Vertrag unter
gewissen Umständen die Todesstrafe vollstreckt werden kann.

Professor
Schachtschneider weist darauf hin, dass im Lissabon-Vertrag unter
anderem auch die Todesstrafe wieder eingeführt werden kann, was jeder
EU-Bürger wissen sollte. Das steht wohl nicht ausdrücklich im
Vertragstext, sondern versteckt in einer Fussnote die aussagt: „… ausser im Falle eines Krieges, Aufstand oder Aufruhr“ dann ist die Todesstrafe möglich.

Schachtschneider
weist darauf hin, dass diese Tatsache skandalös ist, denn sie haben
diese Möglichkeit in einer Fussnote einer Fussnote eingebaut, und man
muss es schon genau lesen und ein Experte sein um das richtig zu
interpretieren.

Wer bestimmt was ein Aufstand oder Aufruhr ist?
Für so eine Interpretation ist Tür und Tor offen. Jede Demonstration in
der einige Teilnehmer Gewalt anwenden, könnte so bezeichnet werden.
Waren die Montagsdemonstrationen damals auch ein Aufstand? Wenn sich
Leute versammeln und den Rücktritt einer Regierung verlangen, das
Parlament mit Steinen bewerfen, wie wir in den letzten Monaten in
Lettland, Bulgarien, Rumänien und Griechenland gesehen haben, ist das
dann Aufruhr? Können dann die „Redelsführer“ an die Wand gestellt und
exekutiert werden, oder durch ein Gericht zum Tode verurteilt werden?
Was nicht in einem Gesetz ausdrücklich verboten ist, könnte die
Staatsmacht auslegen wie sie will, und EU-Recht steht über dem Recht
der einzelnen EU-Migliedsstaaten.

Ausserdem befinden wir uns ja wie die Regierungen sagen in einem Krieg, dem “Krieg gegen den Terror” und in Afghanistan sowieso.

Hier ein Ausschnitt aus einem Interview mit Professor Schachtschneider, welches er der Deutschland Debatte gab:

DD
– Stichwort Grundrechte: Sie erwähnten zu Anfang, daß nicht einmal das
Recht auf Leben durch die Grundrechtecharta der EU-Verfassung
verläßlich gesichert ist und unter bestimmten Umständen die Todesstrafe
wieder möglich würde?

Schachtschneider: Ja, kommen wir zu den
Grundrechten, z.B. dem Recht auf Leben, und sehen uns das im Detail an.
In Art. II-62 VV steht: Niemand darf zum Tode verurteilt werden,
niemand darf hingerichtet werden. – In Ordnung. Aber das ist nicht die
Wahrheit! Im Verfassungsvertrag steht nämlich, daß die Erklärungen zu
den Grundrechten, die im Grundrechtekonvent unter Roman Herzog mit dem
Text der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und
Grundfreiheiten (EMRK) übernommen worden und lange diskutiert worden
sind, die gleiche Verbindlichkeit haben wie der Grundrechtstext selbst.
In den Erklärungen kommt die Wirklichkeit! Die Grundrechtecharta
richtet sich, jedenfalls in den klassischen Grundrechten, nach der EMRK
von 1950. Damals war es wohl nicht anders möglich, als daß man den
vielen Mitgliedstaaten des Europarates die Möglichkeit der Todesstrafe
ließ. Deutschland hatte die Todesstrafe gerade abgeschafft, 1949, aber
Frankreich, Großbritannien und viele andere Staaten hatten sie noch,
und es wäre nie zu einer Menschenrechtserklärung gekommen, wenn man auf
allgemeiner Abschaffung der Todesstrafe bestanden hätte.

Doch
nun wurde diese Erklärung von 1950 – nach langer Diskussion, nicht aus
Versehen – ganz bewußt übernommen, als maßgebliche Erklärung zur
Grundrechtecharta. Und diese Erklärungen muß man lesen und verstehen
können!

Darin steht zunächst auch einmal, daß niemand zum Tode
verurteilt oder hingerichtet werden darf. Doch dann kommen die
Erläuterungen, u.a. “Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses
Artikels angesehen, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht
worden ist, die unbedingt erforderlich ist, um jemanden gegen
rechtswidrige Gewalt zu verteidigen” – in Ordnung, Notwehr – ,
“jemanden rechtmäßig festzunehmen, oder jemand, dem die Freiheit
rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern” – das geht schon
sehr weit, doch dann kommt es – “einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig
niederzuschlagen”. Das ist die Situation in Leipzig, oder eine mit
Gewalt verbundene Demonstration, die als Aufruhr oder Aufstand
angesehen wird.

Das ist aber nicht alles. Es heißt weiter in der
Erklärung: “Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten
vorsehen, die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr
begangen werden. Diese Strafe darf nur in den Fällen, die im Recht
vorgesehen sind und in Übereinstimmung mit diesen Bestimmungen
angewendet werden.” Also ist die Todesstrafe in Kriegszeiten oder bei
unmittelbarer Kriegsgefahr möglich.

Nun wird eingewendet: Die
Todesstrafe steht, jedenfalls in Deutschland, in keinem Gesetz.
Richtig. Aber wenn die Europäische Union Durchführungsbestimmungen für
“Missionen”, d.h. Krieg, für Krisenreaktionseinsätze macht, wenn sie
z.B. Regelungen für einen solchen Kriegsfall trifft, welche die
Todesstrafe ermöglichen, dann kann man nicht mehr sagen, daß dies gegen
die Grundrechte der EU-Verfassung verstößt. Denn dies wäre an genau
dieser Erklärung zu messen.

Einen Grundrechtsschutz des Lebens
im Kriegsfall oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr gibt es also nicht
mehr. Weil es europäische Rechtsakte sein werden, sind sie nicht am
deutschen Grundgesetz zu messen – Art. 102 GG, die Todesstrafe ist
abgeschafft – sondern hieran. Das heißt, die Todesstrafe ist möglich,
und sie wird kommen. Aber ich kann es niemandem vorwerfen, der sich
nicht das ganze Leben lang mit öffentlichem Recht beschäftigt und mit
dem Europarecht herumschlägt, wenn er nichts merkt. Dieses Werk hier,
die EU-Verfassung, zu lesen – das ist doch eine Körperverletzung!

Eigenartige Grundrechte.

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http://alles-schallundrauch.blogspot.com/

Albert Steinhauser » 10 Kritikpunkte an der Schuldenbremse

http://albertsteinhauser.at/2011/12/20/10-kritikpunkte-an-der-schuldenbremse/

Ganz Österreich diskutiert über die Schuldenbremse. Ich bin ein Kritiker dieser Maßnahme. Nicht weil ich die rot-schwarzen Förderpfründe oder die milliardenschweren Subventionen in die private Pensionsvorsoge verteidige. Nein. Vielmehr gibt es handfeste wirtschaftliche, verfassungsrechtliche und europapolitische Bedenken, die diskutiert werden müssen:

1.) Die Schuldenbremse löst die Probleme der EU nicht. Starke Volkswirtschaften (z.B. Deutschland) saugen schwache Volkswirtschaften (Südeuropa) mit enormen Handelsbilanzüberschüssen wirtschaftlich aus. Die Überschüsse der einen, sind die Defizite der anderen. Dadurch müssen die südeuropäischen Volkswirtschaften immer mehr Schulden machen. Diese Situation führt zu einer negativen Beurteilung der Bonität und der wirtschaftlichen Entwicklung. Durch die Währungsunion setzt das wiederum die gesamte Eurozone unter Druck. Eine Schuldenbremse ändert dieses wirtschaftliche Gefälle nicht. Durch europäische Schuldscheine (Eurobonds) mit einem einheitlichen Zinssatz für die Staatsschulden aller europäischen Länder könnte allerdings ein Ausgleich geschaffen werden. Das wollen aber Deutschland und Frankreich nicht, weil sie dann relativ gesehen einen höheren Zinssatz zahlen müssten, was als eine Art Lastenausgleich aber gegenüber den südeuropäischen Ländern für innereuropäische Stabilität sorgen würde. Weil man sich durch den Druck der Rating Agenturen zum Handeln gezwungen sieht, haben Merkel und Sarkozy mit der Schuldenbremse eine Scheinlösung präsentiert, die die Vorteile ihrer Länder nicht antastet.

2.) Das Argument „ohne Schuldenbremse würden die Rating Agenturen die Zinsen weiter hinauftreiben“ greift zu kurz. Da die Schuldenbremse die innereuropäischen Probleme nicht lösen wird (siehe 1), wird sie das Triple A (bewertet die Kreditwürdigkeit eines Landes und beeinflusst damit die Höhe der Zinsen, die Staaten zahlen müssen) von Ländern, wie Österreich nicht retten. Spanien oder Estland (Musterschüler mit einstelliger Staatsschuldenquote) haben keine Triple A-Bewertung, obwohl ihre Staatschuldenquote niedriger als jene von Deutschland ist. Selbst das Triple A von Deutschland, dem wirtschaftlich stärksten Land innerhalb der EU, das sogar eine Schuldenbremse hat, ist laut Rating Agenturen in Gefahr. Es ist daher falsch, die Schuldenbremse damit zu begründen, dass dadurch das Triple A-Rating gesichert wäre.

3.) Die Schuldenbremse kann einen wirtschaftlich gefährlichen Abwärtstrend einleiten. Schon jetzt hat die Rating Agentur Fitch angemerkt, dass innerhalb der EU die wirtschaftliche Situation kritisch zu bewerten wäre, weil akute Rezessionsgefahr bestünde. Verordnen sich alle Länder gleichzeitig in Europa restriktive Sparprogramme (zur Erinnerung: am Beginn der Wirtschaftskrise hat man noch mit massiven staatlichen Investitionen gegengesteuert) wäre das der Beginn einer gefährlichen Abwärtsspirale: weniger Investitionen – weniger Wirtschaftswachstum – mehr Arbeitslosigkeit – weniger Steuereinnahmen – mehr Ausgaben – Erhöhung der Budgetprobleme …

4.) Die Schuldenbreme gehört nicht in die Verfassung. In der Verfassung stehen die Spielregeln eines Staates. Wie viel Arbeitslose, Schulden, Armut, Wirtschaftswachstum etc. es gibt, ist nicht Teil der Spielregeln, sondern Ergebnis eines gesellschaftspolitischen Aushandlungsprozesses. Eine Verfassungsbestimmung versucht mit einer Verrechtlichung die Gestaltungsspielräume einzuengen. Wer das will, müsste auch die Standards des Wohlfahrtsstaats verfassungsrechtlich festzuschreiben.

5.) Die Staatsschulden sind nicht die Ursache der Krise, sondern eine Folge der Krise. Bis 2008 wurden die Staatsschulden in Österreich reduziert. Mit dem Ausbruch der Wirtschaftskrise im Herbst 2008 haben sich die Schulden wieder erhöht. Banken- und Investitionspakete haben Geld gekostet.

6.) Die Schuldenbremse konzentriert sich ausschließlich auf das Problem der Staatsverschuldung und klammert damit aus, dass die ungeregelten Finanzmärkte – die jetzt beruhigt werden sollen – die Verursacher der Wirtschaftskrise und der Zinsentwicklung für Staatsanleihen sind.

7.) Die Schuldenbremse wird den Druck auf soziale Standards erhöhen. Wer jetzt behauptet man brauche die Schuldenbremse, weil man „über die Verhältnisse gelebt habe“, argumentiert falsch, da die Schulden durch die Banken- und Investitionspakete der Krise und nicht durch sozialpolitische Völlerei gestiegen sind. Ideologisch motiviert soll der Wohlfahrtsstaat über eine irreversible Verfassungsbestimmung zurückgeschraubt werden.

8.) Mit einer Schuldenbremse werden Zukunftsinvestitionen in Bildung, Umwelt oder Forschung deutlich erschwert, da die budgetären Spielräume in den nächsten Jahren einseitig durch den Druck nummerischer Größen in der Verfassung auf „Null“ reduziert werden. Bis zum Greifen der Schuldenbremse im Jahr 2017 müssten nämlich dann jährlich geschätzt rund 8 bis 9 Milliarden Euro eingespart oder durch neue Steuern aufgebracht werden.

9.) Schon jetzt dürfen nicht ungebremst Schulden gemacht werden. Das Budgetdefizit der Euroländer durfte 3 % nicht überschreiten. Formal hat beispielsweise Griechenland diese Grenze bis zum wirtschaftlich Zusammenbruch immer erfüllt – praktisch waren die versteckten Defizite aber deutlich größer. Es ist daher egal, welche Budgetdefizitgrenzen über eine Schuldenbremse eingezogen werden, wenn die Budgetzahlen frisiert und geschönt sind. Im Kern sind daher nicht strengere Defizitgrenzen, sondern ein erhöhter Plausibilitätsnachweis der Budgetzahlen unter den bestehenden Rahmenbedingungen notwendig.

10.) Wer sparen will, braucht keine Schuldenbremse. Schon jetzt kann und soll die Politik sinnvoll sparen, da sonst hohe Zinszahlungen praktisch Steuergelder an die Kapitalmärkte umverteilen. Wann und in welcher Höhe gespart werden soll, kann aber nicht über eine verfassungsrechtliche Schuldenbremse festgelegt werden, sondern hängt von wirtschaftlichen Entwicklungen und demokratischen Gestaltungsprozessen ab. Mit dem Finanzrahmengesetz verfügt Österreich über ein exzellentes Instrument, um seine Einnahmen und Ausgaben für die kommende Jahre zu planen und Reformwillen budgetär festzuschreiben.

Antiterror Gesetz in Begutachtung – Überwachungsstaat kommt | at.indymedia.org

http://at.indymedia.org/node/21230

gepostet am 23. September 2011 – 3:33 von George Orwell

Nachdem sich SPÖ und ÖVP auf ein „Antiterror-Paket“ geeinigt haben, hat das Innenministerium heute Donnerstag eine „entsprechende Antiterror Gesetzesnovelle“ in Begutachtung geschickt. Der Entwurf enthält umfassende Änderungen im Sicherheitspolizeigesetz, das die Polizei- und Verfassungsschutzarbeit regelt. Die treffenste Beschreibung dieser Gesetzesänderung ist wohl „Überwachungsstaat Novelle“!

Sie gibt den Repressionsbehörden weitgehende Überwachungs- und Datensammelbefugnisse ohne dabei einer Kontrolle unterliegen zu müssen. Sofern es noch irgendwelche gesetzlichen Hindernisse für den Verfassungsschutz gab politischen Aktivismus zu überwachen und zu kriminalisieren, würden diese wohl mit diesem Gesetz vollends beseitigt werden.

Die Grauslichkeiten der Überwachungsstaat Novelle im Detail:


Erweiterte Gefahrenerforschung bei Einzelpersonen

Erweiterte Gefahrenerforschung ist ein Euphemismus für Geheimdienstarbeit. Menschen werden wegen ihrer politischen Einstellung und/oder Tätigkeiteit beobachtet und überwacht und dies ohne dass überhaupt eine Gesetzesübertretung, ein konkreter Verdacht, oder dergleichen vorliegen müsste. Es reicht vielmehr, dass der Verfassungsschutz zu der Ansicht kommt, dass von den Betroffenen vielleicht irgendwann mal Gewalt ausgehen könnte. Schon bisher hat der Verfassungsschutz im Rahmen der erweiterte Gefahrenerforschung Gruppierungen (mehr als 3 Personen) daher weitreichend überwachen und über sie Daten sammeln können.

Mit der Überwachungsstaat Novelle darf der Verfassungsschutz auch Einzelpersonen überwachen.

Es soll zwei Fälle geben:

1) Die Person äußert sich mündlich in der Öffentlichhkeit (zb Demorede, Diskussion im gefüllten Lokal, Podiumsdiskussion etc) oder in schriftlicher (zb Brief, Flyer, Poster) oder elektronischer (zb Internetforum, Email, Facebook, twitter etc) Kommunikation in irgendeiner Form positiv über Gewalt gegen Menschen, Sachen oder verfassungsmäßigen Einrichtungen

oder

2) die Person verschafft sich Mittel und Kenntnisse (zb Buch kaufen, pdf downloaden, Doku ansehen, Internetseite lesen, Chemiestudium…) mit denen sie in die Lage versetzt wird schwere Sachbeschädigungen oder die Gefährdung von Menschen herbeizuführen. Eine tatsächliche Planung ist nicht notwendig; vielmehr reicht es, dass die Person mit dem Wissen theoretisch sich befähigt. Das das Wissen zb zu einem ganz anderen Zweck erworben wird, ist irrelevant.

Liegt einer dieser zwei Fälle vor, muss der Verfassungsschutz nur mehr zu der Ansicht kommen, dass von der Person schwere weltanschauliche oder religiös motivierte Gewalt eventuell vielleicht mal ausgehen könnte (damit tut er sich bekanntlich nicht sonderlich schwer) und schon darf die Person überwacht werden. Eine Zustimmung des Rechtsschutzbeauftragten ist erforderlich; der sitzt aber im Innenministerium und die Polizei scheint mit ihm ganz zufrieden zu sein. Mit anderen Worten der Rechtsschutzbeauftragte ist ein Placebo.

Folgende Überwachungsmaßnahmen darf der Verfassungsschutz dabei anwenden ohne dass ein Gericht zustimmen müsste:

  • personenbezogene Daten einholen, sammeln und in Datenbanken weiterverarbeiten
  • offene Befragung
  • Observation
  • Peilsender
  • Verdeckte Ermittlung
  • Foto, Ton und Videoaufnahmen in der Öffentlichkeit
  • Foto, Ton und Videoaufnahmen durch verdeckte Ermittlung (zb verwanzter Zivi)
  • Abfragen von Daten bei allen staatlichen Einrichtungen (von Strafregister bis Sozialversicherung)

Quelle: Seite 1 und 2 des Gesetzesentwurfes bei Gesetzestext Ziffer 6: § 21 Abs 3 SPG


Datenbank für „staatsfeindliche Tätigkeiten“ – 8 Millionen Verdächte

Den Vogel schießt aber diese Neuerung ab. Es wird eine Datenbank zur Analyse von staatsfeindlichen Tätigkeiten geschaffen. Es geht dabei quasi um eine erweiterte Gefahrenerforschung vor der erweiterten Gefahrenerforschung! Diese Analysedatenbank soll nämlich erst der Ausgangspunkt dafür sein, ob überhaupt eine erweiterte Gefahrenerforschung stattfinden soll. In der Datenbank und bei der Analyse können personenbezogene Daten ohne weitere Erfordernisse von quasi 8 Millionen Verdächtigen gesammelt und weiterverarbeitet werden. Jeder politisch-aktive Mensch wird in Zukunft vom Verfassungsschutz auf seine „Staatsfeindlichkeit“ und Gefährlichkeit geprüft werden können ohne dass der Verfassungsschutz dabei auch nur irgendwelchen Anforderungen unterliegen würde.
Quelle: Seite 2 des Gesetzesentwurfes bei Gesetzestext Ziffer 11: § 53 Abs 1 Z 7 SPG


Handy-Standortdaten ohne gerichtliche Kontrolle (Bewegungsprofil)

Handystandortdaten sollen von der Polizei ohne gerichtlichen Kontrolle von Handyunternehmen abgefragt werden können. Abgesehen davon, dass dadurch die Polizei fast beliebig Bewegungsprofile erstellen kann, wird dadurch aber auch Rechtshilfe und Infoarbeit während Demos und Aktionen ziemlich gefährlich, da die Polizei noch während der Demo die Standortdaten vom Handyunternehmen erfragen könnte.
Quelle: Seite 2 des Gesetzesentwurfes bei Gesetzestext Ziffer 12: § 53 Abs 3b SPG


Peilsender

Bisher war es unklar, ob die Polizei technische Mittel wie Peilsender bei Observationen im Rahmen des Sicherheitspolizeigesetzes verwenden darf. Das soll sich jetzt ändern und der Einsatz von Peilsendern bei Observationen im Tätigkeitsbereich der Polizei möglich sein.
Quelle: Seite 2 des Gesetzesentwurfes bei Gesetzestext Ziffer 14: § 54 Abs 2a SPG neu


Besetzungen

Hausbesetzungen sollen zu Verwaltungsübertretungen werden, die mit einer Geldstrafe von bis zu 500 Euro bedroht sind.
Quelle: Seite 3 des Gesetzesentwurfes bei Gesetzestext Ziffer 32 und 35: § 84 Abs 1 Z 6 SPG

Weiters soll die Besetzung durch einen Menschen auch ohne Räumungsverordnung möglich werden. Die Polizei könnte dann Besetzungen per „Wegweisung“ durchsetzen ohne, dass eine Räumungsverordnung nötig wäre. Die Bestimmung ist so formuliert, dass es möglich ist die Notwendigkeit einer Räumungsverordnung zu umgehen.
Quelle: Seite 2 des Gesetzesentwurfes bei Gesetzestext Ziffer 9: § 38 Abs 5 SPG


Verwaltungsübertretungen werden teurer

Störung der öffentlichen Ordnung, Aggressives Verhalten gegenüber PolizistInnen oder Begehung einer Verwaltungsübertretungen im Vollrausch werden teurer. 350 statt bisher 218 Euro Geldstrafe.
Quelle: Seite 3 des Gesetzesentwurfes bei Gesetzestext Ziffer 31: § 81 Abs 1, 82 Abs 1 und 83 Abs 1 SPG

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