Facebook: Ist dies auch wirklich der echte Name deines Freundes? | Facebook, Namen, Nutzer, Abfrage, Profile, Freunde, Facebooknutzern, “Hilf | ZDDK | mimikama | Facebook SICHER nutzen

Facebook dürfte nun wirklich konsequent gegen die Nutzung von falschen Namen, der privaten Profile vorgehen. Facebook selbst schreibt ja: “ Welche Namen sind auf Facebook zugelassen? : Facebook ist eine Gemeinschaft, in der Nutzer ihre wahren Identitäten verwenden. Alle Nutzer müssen ihre echten Namen angeben, damit immer klar ist, mit wem du dich verbindest.” Diesen “Ratschlag” befolgen jedoch nicht alle Nutzer und so ist es immer wieder vorgekommen, dass sehr viele Profile von Facebook einfach gesperrt wurden, bzw. hat Facebook von vielen Nutzern sogar eine Kopie Ihres Personalausweises verlangt. Nun hat Facebook eine neue Funktion eingeführt, bei der die Freunde gefragt werden, ob das der echte Name des Freundes sei.

 

 

Unter dem Titel: “Hilf uns dabei Facebook zu verbessern” versucht nun Facebook die echten Namen von Facebooknutzern zu bekommen.

 

Die Abfrage sieht so aus und ist kein Fake. Diese Abfrage stammt tatsächlich von Facebook!

 

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Setzt Facebook nun sogar schon die eigenen Mitglieder und Freunde als “Agenten” ein?

 

Was denkt Ihr über dies Aktion von Facebook?
Ist das OK was hier Facebook macht?

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Die Hintermänner der Anti-ACTA-Proteste | Netzpolitik.org

Dieser Beitrag steht unter der Lizenz CC BY-NC-SA:

Markus Beckedahl, Netzpolitik.org.

Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU-Fraktion, Dr. Günter Krings, hat eine verblüffende Erklärung für die erfolgreichen Anti-ACTA-Proteste:

“Die ACTA-Ablehnung ist angesichts massenhafter Produktfälschungen ein falsches Signal und daher auch ein schwarzer Tag für die deutsche Wirtschaft. Das europäische Parlament hat gestern den Anti-ACTA-Protesten nachgegeben und ist damit der finanzstarken Lobby großer Internetkonzerne auf den Leim gegangen. Mit gezielten Desinformationskampagnen wurden junge Menschen aufgestachelt und für deren monetären Interessen benutzt.

Und nächste Woche kommt dann die Auflösung der Geschichte, wie ein geheimer Google-Bund das Anonymous-Video geschaffen und Apple seine ganzen Store-Mitarbeiter in der Arbeitszeit zu den Protesten geschleppt hat.

Übernächste Woche erklären wir dann vielleicht, warum der Softwarelobbyverband BSA zu den großen Unterstützern von ACTA gehörte und wie das mit der Hintermänner-These zusammenpasst.

Aber sonst: Tolle Verschwörungstheorie! Hätten wir der CDU/CSU gar nicht zugetraut.

via Die Hintermänner der Anti-ACTA-Proteste |.

Open Government Data Konferenz zieht Bilanz | Netzpolitik | futurezone.at: Technology-News

m Wissensturm in Linz wurde bei der Open Government Data Konferenz 2012 über Transparenz, Politik, Datenjournalismus, Verwaltung und natürlich offene Daten diskutiert. Eingeladen von der Open Commons Region Linz kamen über 120 Teilnehmer zur zweiten Open Government Data Konferenz, die vom Open Knowledge Forum Österreich organisiert wurde. Gemeinsam blickte die Community aus Öterreich, der Schweiz und Deutschland auf das letzte Jahr zurück und wagte einen Blick nach vorne.

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Syrien: WikiLeaks veröffentlicht 2 Mio. Mails | Netzpolitik | futurezone.at: Technology-News

Die aus dem Zeitraum von August 2006 bis März 2012 stammenden Mails von syrischen Politikern, Ministerien und Firmen sind laut Wikileaks-Gründer Assange “für das syrische Regime als auch für dessen Gegner peinlich”.

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Wikileaks meldet sich mit Syrien zurück – heute-Nachrichten

von Christiane Schulzki-Haddouti

Wikileaks meldet sich zurück – diesmal will die Enthüllungsplattform zwei Millionen E-Mails von syrischen Politikern und Ministerien veröffentlichen. Der Anfang ist schon gemacht. Das Material sei nicht nur peinlich für Syrien, sondern auch für seine Gegner, sagte Wikileaks-Gründer Julian Assange in einer Mitteilung.

via Wikileaks meldet sich mit Syrien zurück – heute-Nachrichten.

Hmmm … dieser Beitrag – und ein Tweet via eine Twitterzeitung – haben mich zum Nachdenken gebracht: sollte es tatsächlich Arbeitsuchenden oder Geringverdienenden nicht erlaubt sein, ein Ehrenamt öffentlich auszuüben? Dann tu ich hier und jetzt etwas verbotenes … Was ist mit den Abgeordneten einiger Parteien, die laut eigenem Bekunden als Arbeitslose in das jeweilige Parlament gewählt wurden? Sollen die jetzt ihre Wahl ablehnen und im Nachhinein alle Erstattungen anrechnen lassen? Sollen in Verbänden nur noch vermögende Sponsoren das Sagen haben? Wo kommen wir denn hin, wenn nur noch gut verdienende Mitmenschen ihrer Überzeugung Ausdruck verleihen dürfen?

Gebrauchte Software darf weiterverkauft werden – Anwaltskanzlei Hild & Kollegen

Das ausschließliche Verbreitungsrecht eines Softwareherstellers erschöpft sich mit dem Erstverkauf der Software. Gleichgültig, ob die Software auf einem Datenträger erworben oder herunter geladen wurde. Daher kann der Hersteller nicht verbieten, dass „gebrauchte“ Lizenzen weiterverkauft werden.

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VW übernimmt Porsche steuerfrei – Gesetzeslücke im Wert von 1,5 Milliarden – Wirtschaft – sueddeutsche.de

Die Finanzminister hätten an der VW-Übernahme von Porsche gerne etwas verdient. Dummerweise tun sie es nicht: Volkswagen schlägt die Behörden mit ihren eigenen Gesetzen – und einem kuriosen Trick. Was es über den Deal zu wissen gibt.

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Öpp deutschland ag – Lobbypedia

Der Text ist unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen verfügbar.

Firmiert auch unter dem älteren Namen: Partnerschaften Deutschland (PDG).

Die ÖPP Deutschland AG ist eine Beratungsagentur. Sie berät Städte, Kommunen, Länder und den Bund zur Privatisierung gemeinschaftlichen Eigentums, der sogenannten “Öffentlich-privaten Partnerschaften” (ÖPP); auch Public Private Partnerships (PPP) genannt.

An der ÖPP Deutschland AG ist der Bund mit der Mehrheit der Anteile beteiligt. Die weiteren Anteile werden von verschiedenen Unternehmen gehalten, die in der PPP-Branche tätig sind.

Die Beratungsagentur wurde auf Initiative der Initiative Finanzstandort Deutschland (IFD) gegründet, einer Lobbyorganisation der Finanzbranche. Das Ziel war, die ÖPP Deutschland AG als eine Art verlässlichen PPP-TÜV mit institutionellem Anstrich zu etablieren, wobei die Beteiligung des Bundesfinanzministeriums an der ÖPP Deutschland AG sehr hilfreich war.[1]

 

Inhaltsverzeichnis

[Verbergen]

Kurzdarstellung und Geschichte

 

Der Geschäftszweck der ÖPP Deutschland AG ist, laut ihrer Selbstdarstellung, den Markt für wirtschaftliche Öffentlich-Private Partnerschaften (ÖPP) in Deutschland zu öffnen. Dazu beraten sie ausschließlich öffentliche Auftraggeber (Bund, Länder, Gemeinden u. a.).[2]

Die ÖPP Deutschland AG wurde am 11. November 2008 gegründet und ist seit Anfang 2009 operativ tätig.[3] Die Finanzlobbyorganisation Initiative Finanzstandort Deutschland (IFD) hatte schon Mitte 2007 ein ausgearbeitetes Konzept für die Agentur, dieses wurde dann 2008 ohne große Änderungen vom Bund umgesetzt.[4] Die IFD beauftrage die Wirtschaftskanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer mit der juristischen Konstruktion der ÖPP Deutschland AG. Die Kanzlei legt am 05.07.2007 ein 229-seitiges Gutachten vor, worin es unter anderem darum geht, wie für die Kommunen die Beratung durch die ÖPP Deutschland AG nahezu zum Zwang wird. Vertreter der kommunalen Spitzenverbände unterzeichnen demnach eine “Rahmenvereinbarung” mit der ÖPP Deutschland AG. Die Kommunen können dann bei allen Partnerprojekten “möglichst unkompliziert und u. U. sehr schnell ohne vorherige, ggf. europaweite Ausschreibung der Beraterleistung auf die PDG zurückgreifen.”[1]
Derzeit gibt es rund 230 PPP-Projekte in Deutschland. Laut einer Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage vom 30.11.2011, hat die ÖPP Deutschland AG “im Zeitraum von 2009 bis bis Oktober 2011 insgesamt 21 Projekte im Aufrag des Bundes oder sonstiger Bundeseinrichtungen mit einem Umsatzvolumen von 2.866.739 Euro bearbeitet.”[5] Zum Teil wurden diese Aufträge unter Inanspruchnahme der mit dem Bund geschlossenen Rahmenvereinbarung vergeben, der Rest ging im Wettbewerb an die Agentur. Darüber hinaus heißt es unter anderem zu weiteren Informationen zu den vergebenen Aufträgen:

 

“Eine genaue Bezeichnung der Aufträge und ihrer Beratungsvolumina stellen schützenswerte Geschäftsgeheimnisse der ÖPP Deutschland AG dar, da sie Konkurrenten Einblicke in die Geschäftsbeziehungen der ÖPP Deutschland AG, ihre Auslastungslage und die interne Kostenkalkulation eröffnen.”[5]

 

Weitere Unterstützung für die Ausarbeitung eines Konzepts wurde von McKinsey geleistet.[1]

Struktur, Geschäftsfelder und Finanzen

 

Gesellschafter der ÖPP Deutschland Aktiengesellschaft:

Der Staat hält 57% der Anteile

 

  • Gesellschafter: Bund, Land Hessen, Land Mecklenburg-Vorpommern, Land Nordrhein-Westfalen, Land Schleswig-Holstein, Deutscher Landkreistag, Deutscher Städtetag, Deutscher Städte- und Gemeindebund

 

Quelle: [2]

Die Privatwirtschaft hält 43% der Anteile

 

 

Quelle:[6]

Vorstand

 

  • Bernward Kulle, zuletzt Vorstandsmitglied bei der Hochtief Concessions AG
  • Johannes Schuy, zuvor im Bundesministerium der Finanzen Leiter des Haushaltsbereichs Investitionshaushalte sowie der Projektarbeitsgruppe ÖPP

 

Stand: Januar 2012, Quelle: [7]

Direktorium

 

  • Karl-Heinz Heller, zuvor langjähriger Referatsleiter im Bundesministerium der Finanzen
  • Burkhard Landré
  • Claus Wechselmann, zuletzt bei IBM Deutschland als Manager für strategische Geschäftsentwicklung im Public Sector

 

Stand: Januar 2012, Quelle: [7]

Lobbyarbeit: Struktur und Strategien

 

Die taz zitiert aus einem am 13.02.2007 erstellten Strategiepapier worin es heißt: “Die Schaffung einer von Privatwirtschaft und öffentlicher Hand getragenen Beratungsgesellschaft für PPP-Projekte – Arbeitstitel ‘Partnerschaften Deutschland GmBH (PDG)’ – mit maßgeschneidertem Auftrag und Struktur.” “die enge Anbindung an das BMF” sei “entscheidend”. Daraus ergebe sich eine “abgeleitete Macht: Die PDG muss Schlagkraft erhalten idealerweise durch die Etablierung von ,abgeleitetem’ formalem und informellem Einfluss über vom BMF gesteuerte Anreiz- und Sanktionsmechanismen”, heißt es unverhohlen.
Das Strategiepapier erarbeite Klaus Droste im Auftrag der Initiative Finanzstandort Deutschland (IFD). Droste war Topmanager der Deutschen Bank und maßgeblich an der Konzeptionierung der Agentur beteiligt.[1]

Kritik

Entstehungsprozess

 

Ein wesentlicher Kritikpunkt an der ÖPP Deutschland AG ist die Art und Weise des Entscheidungsprozesses für die Gründung der Agentur. Die Beteiligung und Ausarbeitung des Konzepts von Akteuren aus der PPP-Branche, sowie die nahezu identische spätere Umsetzung vom Bund scheint bei einem Projekt solchen Ausmaßes unangemessen. Mit der Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer und der Unternehmensberatung McKinsey sind zwei Akteure beteiligt, die erstmalig die Idee von Public Private Partnerships in Großbritannien ausgearbeitet und daran mitgewirkt haben.[8] Mit der Federführung beauftragt waren Wolfgang Richter und Klaus Droste. Richter war zu dem Zeitpunkt bei der KfW für Infrastrukturfinanzierung verantwortlich, Droste gilt als Kapitalmarktspezialist der Deutschen Bank.[9] Involviert in den Ausarbeitungsprozess waren demnach ausschließlich Akteure und Vertreter die im Interesse von Unternehmen arbeiten für die PPP-Projekte ein profitablen Markt darstellen. Die Involvierung der IFD reiht sich in dieses Bild ein. Droste bezeichnet letztlich den Beschluss zur Umsetzung des Konzepts wie folgt: “Letztlich war es ein Abnicken.”[9] So entstand eine Agentur, die sich nach außen hin als “unabhängig” gibt, von ihrer Struktur, Besetzung und Konzipierung jedoch maßgeschneidert auf die Interessen der Industrie ist.

Interessenkonflikte & personelle Verflechtung

 

Die personelle Besetzung der ÖPP Deutschland AG, die Verflechtung mit Gesellschaftern derselben sowie mit Ministerien stößt auf weitere Kritik. Johannes Schuy, derzeitiges Vorstandsmitglied ÖPP Deutschland AG, war schon als Vertreter des Bundesfinanzministerium bei Vorbereitungstreffen zur Gründung der Agentur anwesend.[1] Er war dort Leiter des Haushaltsbereichs Investitionshaushalte und der Projektarbeitsgruppe ÖPP. Darüber hinaus war er tätig im Aufsichtsrat eines ÖPP-Start-up Unternehmens.[7] Das weitere Vorstandsmitglied Bernhard Kulle ist seit dem 1. Januar 2012 bei der ÖPP Deutschland AG und war zuvor Vorstandsmitglied der Hochtief Concessions AG, ein Gesellschafter der ÖPP Deutschland AG. Vor dieser Tätigkeit konnte er langjährige Erfahrungen als Geschäftsführer der Hochtief PPP Solutions sammeln.[9]

Franz Drey, der im Aufsichtsrat der ÖPP Deutschland AG sitzt ist ebenso stellvertretender Chefredakteur des Behörden Spiegel, eine Zeitschrift für den öffentlichen Dienst mit einer Auflage von ca. 100 000 Exemplaren. Der Behörden Spiegel verleiht den Innovationspreis PPP und berichtete ausführlich darüber.[1]

Angeblich wechseln auch Angestellte des Bundesfinanzministeriums zwischen der Agentur und dem Ministerium hin und her. Der Sprung in die ÖPP Deutschland AG sei “eine Adelung für die Ministerialien”. Karl-Heinz Nöhrbaß kam 2009 als Referent aus dem BMF in die Agentur, wurde dort Prokurist und kehrte 2011 wieder als Referatsleiter zurück.[1]

Schon im Vorfeld der Gründung der Beratungsagentur gab es auffällige personelle Verflechtungen. Der IFD führte 2008 Torsten Albig als Kontakt für die “PR-Steuerungsgruppe”, gleichzeitig war er als Pressesprecher für den damaligen Bundesfinanzminister Peer Steinbrück tätig.[1][10]

Laut einem Protokoll des IFD, das der Taz vorliegt, wurde unter anderem von Vertretern der öffentlichen Hand empfohlen, Mitarbeiter der Gesellschafter der Beteiligungsgesellschaft an die ÖPP Deutschland AG zu entsenden. Demnach wurde also ein Personalwechsel vorgeschlagen, in dem Mitarbeiter von Unternehmen kommen, die von der Arbeit und den Beratungsempfehlungen der ÖPP Deutschland AG profitieren.[1] Auf die Frage, wie sicher gestellt wurde, dass Interessenkonflikte ausgeschlossen werden können, antwortete die Bundesregierung darauf wie folgt:

 

“Die Rechtskonstruktion der PD wurde so gewählt, dass die privaten Gesellschafter der PD in keine vergaberechtliche unzulässige Projektanstellungen geraten und nicht gemäß § 16 der Vergabeverordnung (VgV – ausgeschlossene Personen) von der Mitwirkung am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Diese Bedingungen wurden durch eine Reihe von Maßnahmen sichergestellt: – es gibt keine unmittelbare gesellschaftsrechtliche Beteiligung der Privaten an der PD;
– es gibt keine arbeitsrechtliche Verbundenheit von PD-Mitarbeitern oder Aufsichtsräten mit an der BTG beteiligten Firmen;
– alle Mitarbeiter der PD haben sich schriftlich zur Vertraulichkeit verpflichtet. Damit ist die Weitergabe von Insider-Informationen an Gesellschafter ausgeschlossen;
– alle Schritte und Vorgänge im jeweiligen Vergabeverfahren werden ausführlich dokumentiert.”[11]

Wirtschaftlichkeitsgutachten vs. Rechnungshofberichte

 

Bevor ein PPP-Projekt durchgeführt wird und die öffentliche Hand sich 30 Jahre an ein oder mehrere private Unternehmen bindet, muss festgestellt werden, dass die Variante tatsächlich günstiger ist, als das Projekt in Eigenregie durch zu führen. Dafür führt die ÖPP Deutschland AG Wirtschaftlichkeitsgutachten durch. Gegenüber dem Magazin “impulse” bewertet der Prof. Holger Mühlenkamp die Wirtschaftlichkeitsgutachen wie folgt:

 

“Diese sogenannten Nachweise der Wirtschaftlichkeit sind nichts anderes als Modellrechnungen… Meiner Einschätzung nach basieren diese Prognosen großteils auf nicht nachvollziehbaren Annahmen.”[9]

 

Außerdem würden sich methodische Fehler fast immer zugunsten der Privaten auswirken, Holger Mühlenkamp spricht von “Schönfärberei”. Die ÖPP Deutschland AG hat ein Standardtool für PPP-Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen entwickelt. Dies besteht aus einer Excel-Tabelle mit 300 000 Formeln und man könne damit jedes PPP “wirtschaftlich rechnen”, wenn man an den richtigen Stellschrauben drehe.[9]

Johannes Schuy beziffert den durchschnittlichen Effizienzvorteil der in der Datenbank der ÖPP Deutschland AG beobachteten Projekte auf 14 Prozent. Eine Einsparung von angeblich rund 1 Mrd. Euro.

Die Bürgerinitiative “Gemeingut in BürgerInnenhand” fasst verschiedene Kritikpunkte der unterschiedlichen Rechnungshöfe zusammen:

 

  • Graue Verschuldung
  • Ausschreibung ohne Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
  • Unempfindlichkeit gegenüber den Empfehlungen der Rechnungsprüfer; Kostenverschleierung
  • Berechnungen unzutreffend
  • Teure, aber folgenlose Beratung

 

Quelle:[12]

In einem 2011 veröffentlichen gemeinsamen Erfahrungsbericht der Rechnungshöfe zur Wirtschaftlichkeit von ÖPP-Projekten heißt es abschließend:

 

“Die Erfahrungen der Rechnungshöfe zeigen, dass beim Wirtschaftlichkeitsvergleich vorrangig die konventionelle Beschaffungsvariante mit hohen Risikokosten belegt wird. Über diese Stellschraube der Risikoübernahme lassen sich die geschätzten Kosten der konventionellen Beschaffungsvariante so zielorientiert festlegen, dass der wirtschaftliche Vorteil augenscheinlich aufseiten des ÖPP-Modells liegt und somit die ÖPP-Variante rechnerische Effizienzgewinne ausweist.”[13]

 

Auf die Frage hin, wie die Bundesregierung die ausschließliche Beratung der ÖPP Deutschland AG in Richtung ÖPP begründet, obwohl ÖPP-Projekte teilweise teurer sind als die Eigenverwirklichung, fällt die Antwort wie folgt aus:

 

“Die PD berät die öffentliche Hand neutral und nicht interessengeleitet. Von unwirtschaftlichen ÖPP-Projekten rät sie konsequent ab.”[11]

 

Dem widersprechen diverse Fallbeispiele wie sie die Bürgerinitiative “Gemeingut in BürgerInnenhand” am 04.01.2012 vorstellten und Christian Salewski in seinem Artikel “Die Selbstbediener” thematisiert.[12][9]

2012: ÖPP Deutschland AG und Open Government

 

Die ÖPP Deutschland AG erhielt am 13.01.2012 den Auftrag zu einer Studie zur Umsetzung von Open Government in Deutschland. Die Federführung erhält das Fraunhofer-Institut für Offene Kommunikationssysteme. Die ÖPP Deutschland AG ist zuständig für die Themen Betreibermodell, Geldleistungsmodelle, Governance und Nachhaltigkeit.
Das Bundesfinanzministerium hat den Auftrag zu der Studie erteilt.[14][15]

Zitate

 

„Kritiker sagen, mit der ÖPP Deutschland AG würde erstmals der Staat für den Lobbyismus der Industrie selbst aufkommen“ [1]

Lobbypedia:Spenden

Einzelnachweise

 

  1. 1,0 1,1 1,2 1,3 1,4 1,5 1,6 1,7 1,8 1,9 Der Wirtschaftstrojaner taz.de vom 28.01.2012, letzter Zugriff am 22.02.2012
  2. 2,0 2,1 ÖPP-Webseite – Wer wir sind abgerufen am 01.02.2012
  3. ÖPP-Webseite – Häufig gestellte Fragen zur PD abgerufen am 30.01.2012
  4. impulse – Wer von PPP wirklich profitiert letzter Zugriff am 22.02.2012
  5. 5,0 5,1 Kleine Anfrage – Drucksache 17/8050 – 30.11.2011 dip.bundestag.de, letzter Zugriff am 22.02.2012
  6. ÖPP-Webseite abgerufen am 01.02.2012
  7. 7,0 7,1 7,2 ÖPP-Webseite – Management abgerufen am 01.02.2012
  8. Die neue Reichtumsmaschine jungewelt.de, letzter Zugriff am 22.02.2012
  9. 9,0 9,1 9,2 9,3 9,4 9,5 impulse – Das Magazin für Unternehmer – Geheimsache PPP – Print Ausgabe 02/12
  10. Presseinformation – IFD heise.de, letzter Zugriff am 22.02.2012
  11. 11,0 11,1 Kleine Anfrage – Drucksache 17/1824 – 21.05.2010 dip.bundestag.de, letzter Zugriff am 23.02.2012
  12. 12,0 12,1 GiB – Im Visier der Rechnungshöfe blog.gemeingut.org, letzter Zugriff am 24.02.2012
  13. Gemeinsamer Erfahrungsbericht zur Wirtschaftlichkeit von ÖPP – Rechnungshöfe rechnungshof-hessen.de, letzter Zugriff am 24.02.2012
  14. ÖPP Deutschland AG – Pressemitteilung partnerschaften-deutschland.de, abgerufen am 12.03.2012
  15. Verwaltung Innovativ – Auftrag für Open-Government-Studie vergeben verwaltung-innovativ.de, abgerufen am 12.03.2012

 

via Öpp deutschland ag – Lobbypedia.

Lang erwarteter Bericht des Ombudsmannes eine Enttäuschung für die Südafrikanischen Seebären Namibia – Sea Shepherd Deutschland

Lang erwarteter Bericht des Ombudsmannes eine Enttäuschung für die Südafrikanischen Seebären Namibia – Sea Shepherd Deutschland.

„Sea Shepherd“-Chef Paul Watson: Rabiater Oberhirte – Menschen – FAZ

24.06.2012 · Umweltaktivist Paul Watson kämpft seit 35 Jahren mit seinen ganz eigenen Methoden gegen Haifischer und Walfänger. Derzeit sitzt Watson in Frankfurt fest – ihm droht die Auslieferung nach Costa Rica.

via „Sea Shepherd“-Chef Paul Watson: Rabiater Oberhirte – Menschen – FAZ.

Walschützer entsetzt über Südkorea – heute-Nachrichten

Japan umgeht das Walfangverbot schon seit Jahren, indem es auf wissenschaftliche Zwecke verweist. Diese Strategie fährt nun auch Südkorea und verlangt von der internationalen Walfangkommission eine Genehmigung. Tierschützer protestieren. Der Antrag Dänemarks, in Grönland mehr Wale zu fangen, wurde abgelehnt.

weiter lesen via Walschützer entsetzt über Südkorea – heute-Nachrichten.

Italien beliefert Assad mit Kommunikationsausrüstung: Stimme Russlands

Das italienische Unternehmen Selex Elsag (eine Sparte des größten Rüstungsholdings Finmeccanica) hat 2011 und 2012 nach Syrien Kommunikationstechnologien der Marke TETRA geliefert, …

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Mindestens fünf Tote bei Protesten gegen Bergbauprojekt – Peru – derStandard.at › International

In Provinzen Celendín, Hualgayoc und Cajamarca Notstand ausgerufen

weiter lesen via Mindestens fünf Tote bei Protesten gegen Bergbauprojekt – Peru – derStandard.at › International.

Schlechter Tag für Sicherheitsbehörden – heute-Nachrichten

Er sei hinters Licht geführt worden: Der scheidende Verfassungsschutz-Chef Heinz Fromm wirft Mitarbeitern seiner Behörde vor, die Aktenvernichtung im Zusammenhang mit den Neonazi-Morden bewusst vertuscht zu haben. Warum die Papiere im Schredder landeten, dafür hat er auch keine Erklärung.

weiter lesen via Schlechter Tag für Sicherheitsbehörden – heute-Nachrichten.

RFID-Forschungsprojekt: Wer hat Mensa- oder Studikarten für uns?

Der FoeBuD braucht Ihre und Eure Mithilfe für ein Forschungsprojekt. In vielen Mensa- und Studikarten sind nämlich RFID-Chips vorhanden, zum Bezahlen und zum Ausweisen. Wir wollen diese Chips einmal genauer analysieren und auf Datensicherheit prüfen – und dabei die Karten von möglichst vielen verschiedenen Hochschulen vergleichen.

Die meisten Hochschulen verwenden übrigens nicht den Begriff “RFID”, sondern sprechen von einem “Mifare-Chip” – aus Angst vor Protesten. Klar ist: Wenn der Ausweis kontaktlos funktioniert, dann ist auch ein RFID-Chip drin!

Wir freuen uns über alle Einsendungen. Schreibt bitte die Hochschule dazu und welche Funktionen mit der Karte genutzt werden können. Auch wer seine Karte nur für ein, zwei Wochen entbehren kann, kann sie uns schicken. Die Karten werden nicht verändert oder beschädigt und wir senden sie hinterher natürlich zurück. Die Aktion läuft bis Ende
Oktober 2012.

Die Adresse zum Einsenden der Karten ist:
FoeBuD e.V., RFID-Forschungsprojekt, Marktstraße 18, 33602 Bielefeld

Update: Kaum ist der Newsletter mit der Anfrage verschickt, erreichen uns zahlreiche Ankündigungen und Angebote. Das ist großartig. Aber bitte denkt daran, die Briefe ausreichend zu frankieren, damit unsere Portoausgaben nicht ins Unermessliche steigen.

via https://www.foebud.org/rfid/rfid-mensa/

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Email: reinaldoferrer@gmail.com

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Sköne Oke

Kerstin Jorna (Commission DG Market) told at the GEMA-Panel at MIDEM 2012: „Lost Property – the Future of Collective Rights Management in the EU” (31 Jan):

“In September then – and then we hope to create legal security for new legal business models and legal offer on the Internet. Of course that is positive but we also have to make sure that these new models are not zapped by free riders, people who use what you create, where you put a lot of investment in, use it for their own purposes. Therefore in September we will also come out with a revised regulation and rules on enforcement of laws which is only another word, protection of legal business models. This text is for September.”

The 380 stakeholder contributions to the consultation on a revised Enforcement Directive (IPRED+) demonstrate the current range of views.

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Euro-Krise: Hans-Werner Sinn ruft zu Protest gegen Bankenunion auf – SPIEGEL ONLINE

Deutsche Ökonomen um den Ifo-Chef Hans-Werner Sinn rebellieren gegen die Euro-Retter. Sie appellieren an Kanzlerin und Bürger, die Bankenunion zu stoppen, die beim EU-Gipfel vorangetrieben wurde. “Unserer Wirtschaft droht Gefahr.”

via Euro-Krise: Hans-Werner Sinn ruft zu Protest gegen Bankenunion auf – SPIEGEL ONLINE.

Die sakralisierend als „Netzgemeinde“ verherrlichte Schwarmarroganz der Internetfetischisten |

 

Wer dachte, dass die gestrige Pressemitteilung des Art Directors Club der lustigste Kommentar zu ACTA gewesen wäre, hat nicht mit Jasper von Altenbockum von der FAZ gerechnet. Dieser offenbart ein, aus meiner Sicht, etwas merkwürdiges Verständnis von demokratischen Prozessen, wenn er schreibt:

Die Meute ist über „Acta“ hergefallen und hat gewonnen. Dagegen war der Widerstand gegen „Zensursula“ und gegen das Gesetz, das Kinderpornographie entweder löschen oder sperren sollte, nur ein laues Lüftchen. Damals wie heute will die sakralisierend als „Netzgemeinde“ verherrlichte Schwarmarroganz der Internetfetischisten einen Präzedenzfall verhindern, der bedeutete, dass endlich auch hier staatlich gewährleistet wird, was nur der Staat gewährleisten kann: Recht.

Spaßfaktor dabei: ACTA-Befürworter erklärten doch immer, es ändere sich nichts an unserem Recht durch das Abkommen. Und: Erst Feuilletonisten haben seinerzeit das, was da im Netz passiert, einfach mal als “Netzgemeinde” beschrieben. (Hat jemand eigentlich mal jemand den genauen Ursprung des Wortes recherchiert?)

Aber es geht noch weiter mit Jasper von Altenbockum

Noch schlimmer ist es, dass die Agitation gegen Recht und Gesetz als neue Form der Demokratie gefeiert und jeder Hinweis auf die totalitären Züge dieses digitalen Mobs als „Lobbyismus“ verunglimpft wird – wie jetzt wieder durch die „Piraten“, wen sonst.

Wie schon geschrieben, ich verstehe Demokratie anders. Mich würde aber echt mal interessieren, ob sich von Altenbockum vorher Gedanken gemacht hat, was er genau schreiben wollte oder nur irgendeinen Netzgemeinde-Fetisch aufschreiben wollte.

Abschließend fragt von Altenbockum:

Was anderes aber als eine rücksichtslose Lobby ist es, die sich gegen „Acta“ durchgesetzt hat?

Die Antwort ist ganz einfach: Das sind viele Bürger und 70% der gewählten Europaabgeordneten. Ansonsten hat Torsten aber auch in den Kommentaren Recht, wenn er darauf hinweist, dass einfach neue Öffentlichkeiten und Stakeholder entstehen und manche alte Gatekeeper damit nicht so recht klarkommen.

(Ein Blick ins Archiv zeigte mir gerade, dass er auch schon mal den “Rechtsfreien Raum des Tages” im Jahr 2009 verliehen bekommen hat. Für einen ähnlichen Artikel, nur damals zu Zensursula.)

Beim Deutschlandfunk hab ich das gestern so erklärt:

Müller-Ullrich: Ist es tatsächlich so – manche haben ja “Shitstorm im Wasserglas” gesagt -, dass eine kleine Gruppe von Internet-Aktivisten so einen Wirbel entfalten konnten, dass ein Gesetz im Europäischen Parlament scheitert?

Beckedahl: Im Februar waren 100.000 Menschen allein in Deutschland in 60 Städten bei Minustemperaturen auf der Straße und Millionen Menschen haben Petitionen im Internet unterzeichnet, Hunderttausende haben sicherlich sich an ihre EU-Abgeordneten gewandt. Das hat alles dazu geführt, dass sich die Parlamentarier mit der berechtigten Kritik offensichtlich an ACTA auseinandergesetzt haben und sich dann eine eigene Meinung gebildet haben, die anders aussah, als von bestimmten Lobbygruppen und der EU-Kommission gewollt.

Müller-Ullrich: Ist für die Zukunft daraus was zu lernen? Das heißt, wird diese Methodik vielleicht Schule machen und auch bei anderen Gesetzgebungen, die jetzt gar nichts mit Internet zu tun haben, zum Tragen kommen?

Beckedahl: Was wir gesehen haben ist zum ersten Mal eine richtige erstarkte europäische Öffentlichkeit, die das Netz genutzt hat, um sich über Grenzen hinweg in Echtzeit zu vernetzen, zu koordinieren und für ihre Interessen auf die Straße zu gehen. Wir haben sehr viele, vor allen Dingen junge Menschen gehabt, die sich zum ersten Mal in ihrem Leben politisch engagiert haben. Und dass die jetzt so ein Erfolgserlebnis haben, dass es etwas bringt, auf die Straße zu gehen, dass es etwas bringt, für ihre Grundrechte einzutreten, das kann doch hoffentlich nur unsere Demokratie stärken.

 

via Die sakralisierend als „Netzgemeinde“ verherrlichte Schwarmarroganz der Internetfetischisten |.

eBay-Recht bei AnwaltOnline >> Gerichtsentscheidungen / Urteile >> Kapuzenhemd mit Grafik und der Verstoß gegen das Urheberrecht

Im vorliegenden Fall war ein Kapuzenhemd bei eBay verkauft worden, das mit einem unautorisierten Aufdruck einer Grafik eines namhaften Künstlers versehen war. Dies ist ein Urheberrechtsverstoß und rechtfertigt eine entsprechende anwaltliche Abmahnung.

via eBay-Recht bei AnwaltOnline >> Gerichtsentscheidungen / Urteile >> Kapuzenhemd mit Grafik und der Verstoß gegen das Urheberrecht.

Neonazi-Morde: Innenminister setzt Sonderermittler ein – Deutschland – Politik – Wirtschaftswoche

Ein Sonderermittler soll helfen, die Neonazi-Affäre aufzuklären. Das hat das Innenministerium am Donnerstag bekannt gegeben. Ab kommender Woche soll der Ermittler auch mögliche Fehler des Verfassungsschutzes untersuchen.

via Neonazi-Morde: Innenminister setzt Sonderermittler ein – Deutschland – Politik – Wirtschaftswoche.

Der offene Brief der Ökonomen im Wortlaut

Der offene Brief der Ökonomen im Wortlaut

Protestaufruf

Der offene Brief der Ökonomen im Wortlaut

160 Wirtschaftsprofessoren wenden sich mit einem Protestaufruf an Bürger und Politik. Die Beschlüsse des jüngsten Eurogipfels erfüllten sie mit großer Sorge, schreiben die Wissenschaftler. Die Erklärung im Wortlaut.

Quelle / vollständiger Artikel:
http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/protestaufruf-der-offene-brief-der-oekonomen-im-wortlaut-11810652.html

Zur Diskussion auf Facebook geht es hier.

via Der offene Brief der Ökonomen im Wortlaut.

Bitte tragen Sie diese Sorgen den Abgeordneten Ihres Wahlkreises vor

– unsere Volksvertreter sollen wissen, welche Gefahren unserer Wirtschaft drohen.

Werner Abelshauser (Bielefeld)
Klaus Adam (Mannheim)
Thomas Apolte (Münster)
Lutz G. Arnold (Regensburg)
Ludwig von Auer (Trier)

Sascha Becker (Warwick)
Gerard J. van den Berg (Mannheim)
Annette Bergemann (Mannheim)
Norbert Berthold (Würzburg)
Thomas Beißinger (Hohenheim)
Martin Biewen (Tübingen)
Charles B. Blankart (Berlin)
Eckhart Bomsdorf (Köln)
Michael Braulke (Osnabrück)
Friedrich Breyer (Konstanz)
Jeanette Brosig-Koch (Duisburg-Essen)
Carsten Burhop (Köln)

Volker Caspari (Darmstadt)
Dieter Cassel (Duisburg/Essen)
Norbert Christopeit (Bonn)

Manfred Deistler (Wien)
Alexander Dilger (Münster)
Klaus Diller (Koblenz)
Jürgen B. Donges (Köln)
Axel Dreher (Heidelberg)

Jürgen Eichberger (Heidelberg)
Peter Egger (Zürich)
Wolfgang Eggert (Freiburg)
Mathias Erlei (Clausthal-Zellerfeld)

Hans Fehr (Würzburg)
Stefan Felder (Basel)
Bernhard Felderer (Wien)
Andreas Freytag (Jena)
Jan Franke-Viebach (Siegen)
Michael Fritsch (Jena)
Markus Frölich (Mannheim)
Wilfried Fuhrmann (Potsdam)
Michael Funke (Hamburg)

Gerhard Gehrig (Frankfurt)
Egon Görgens (Bayreuth)
Volker Grossmann (Freiburg/Schweiz)
Joachim Grammig (Tübingen)
Wolf-Heimo Grieben (Würzburg)
Thomas Gries (Paderborn)
Josef Gruber (Hagen)
Erich Gundlach (Hamburg)

Hendrik Hakenes (Bonn)
Gerd Hansen (Kiel)
Andreas Haufler (München)
Harry Haupt (Bielefeld)
Nikolaus Hautsch (Berlin)
Burkard Heer (Augsburg)
Arne Heise (Hamburg)
Christoph Helberger (Berlin)
Florian Heiss (Mainz)
Thomas Hering (Hagen)
Carsten Herrmann-Pillath (Frankfurt)
Helmut Herwartz (Kiel)
Hans Hirth (Berlin)
Stefan Hoderlein (Boston)
Stefan Homburg (Hannover)

Jürgen Jerger (Regensburg)
Uwe Jirjahn (Trier)

Leo Kaas (Mannheim)
Alexander Karmann (Dresden)
Gebhard Kirchgässner (St. Gallen)
Oliver Kirchkamp (Jena)
Roland Kirstein (Magdeburg)
Kai Konrad (Berlin)
Walter Krämer (Dortmund)
Tim Krieger (Paderborn)
Hans-Martin Krolzig (Canterbury)
Jens Krüger (Darmstadt)
Jörn Kruse (Hamburg)

Franz Peter Lang (Braunschweig)
Bernd Lucke (Hamburg)
Helmut Lütkepohl (Berlin)

Ernst Maug (Mannheim)
Dirk Meyer (Hamburg)
Georg Milbradt (Dresden)
Gertrud Moosmüller (Passau)
Karl Mosler (Köln)
Georg Müller-Fürstenberger (Trier)
Marc-Andreas Muendler (San Diego)

Bernhard Neumärker (Freiburg)
Werner Neus (Tübingen)
Dirk Niepelt (Gerzensee)
Volker Nitsch (Darmstadt)

Peter Oberender (Bayreuth)
Walter Oberhofer (Regensburg)
Ingrid Ott (Karlsruhe)
Max Otte (Graz)

Wolfgang Paffenberger (Bremen)
Hans-Georg Petersen (Potsdam)
Dietmar Petzina (Bochum)
Wilhelm Pfähler (Hamburg)
Michael Pickhardt (Cottbus)
Winfried Pohlmeier (Konstanz)
Mattias Polborn (Urbana-Champain)
Olaf Posch (Aarhus)
Birger P. Priddat (Witten-Herdecke)

Bernd Raffelhüschen (Freiburg)
Olaf Rank (Freiburg)
Franko Reither (Hamburg)
Til Requate (Kiel)
Rudolf Richter (Saarbrücken)
Gerhard Rübel (Göttingen)
Ralf Runde (Siegen)

Wolf Schäfer (Hamburg)
Bernhard Scherer (London)
Burkhard C. Schipper (University of California)
André Schmidt (Witten-Herdecke)
Gunther Schnabl (Leipzig)
Ronnie Schöb (Berlin)
Klaus Schöler (Potsdam)
Siegfried G. Schoppe (Hamburg)
Matthias Graf von der Schulenburg (Hannover)
Christian Seidl (Kiel)
Franz Seitz (Weiden)
Friedrich L. Sell (Neubiberg)
Gernot Sieg (Braunschweig)
Hans-Werner Sinn (München)
Peter Spahn (Hohenheim)
Georg Stadtmann (Frankfurt/Oder)
Joachim Starbatty (Tübingen)
Thomas Steger (Leipzig)
Martin Steinrücke (Greifswald)
Erich Streißler (Wien)
Wolfgang Ströbele (Münster)
Hans Gerhard Strohe (Oppen)

Tymon Tatur (Bonn)
Theresia Theurl (Münster)
Stephan Thomsen (Hannover)
Karl-Heinz Tödter (Frankfurt)
Stefan Traub (Bremen)

Harald Uhlig (Chicago)

Stefan Voigt (Hamburg)

Andreas Wagener (Hannover)
Gerhard Wagenhals (Hohenheim)
Adolf Wagner (Tübingen/Leipzig)
Martin Wagner (Graz)
Klaus Wälde (Mainz)
Martin Wallmeier (Freiburg/Schweiz)
Gerhard Wegner (Erfurt)
Joachim Weimann (Magdeburg)
Thomas Wein (Lüneburg)
Robert K. von Weizsäcker (München)
Frank Westermann (Osnabrück)
Michael Wolf (Zürich)
Elmar Wolfstetter (Berlin)

Klaus F. Zimmermann (Bonn)

Meldebehörden geben Daten von Bürgern frei | Piratenpartei Landesverband Hamburg

In einer Nacht-und-Nebel-Aktion haben die Regierungsfraktionen im Bundestag am späten Abend des 28. Juni ein Gesetz zur »Fortentwicklung des Meldewesens« ohne weitere Aussprache in geänderter Form beschlossen. Entgegen früheren Bekundungen wurden damit die Rechte des Bürgers gegenüber Adresshändlern und Werbetreibenden deutlich geschwächt. Auch ein ursprünglich vorgesehenes elektronisches Widerspruchsrecht der Betroffenen hat die Koalition beseitigt.

via Meldebehörden geben Daten von Bürgern frei | Piratenpartei Landesverband Hamburg.

Solidarität mit Deniz K. | linksunten.indymedia.org

Solidarität mit Deniz K. | linksunten.indymedia.org.

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Angekündigter Walfang in Südkorea – Tierschützer sind empört – Politik – sueddeutsche.de

Angekündigter Walfang in Südkorea Tierschützer sind empört

Direkt aus dem Reuters-Videokanal

Experten befürften, dass Südkorea das weltweit gültige Walfangverbot umgehen will. Gerechtfertig wird die Wiederaufnahme des Walfangs mit wissenschaftlichen Zwecken.

via Angekündigter Walfang in Südkorea – Tierschützer sind empört – Politik – sueddeutsche.de.

Adressauskunft: Widerspruchsrecht abgeschafft – News – CHIP Online

Bislang von der Presse erstaunlich wenig kommentiert hat der Bundestag am vergangenen Freitag eine Änderung des sogenannten Melderechtsrahmengesetzes (MRRG) beschlossen, die einen faustdicken Datenskandal mit sich bringt: Künftig dürfen Meldeämter Ihre persönlichen Daten verkaufen, ohne dass Sie dagegen widersprechen können.

via Adressauskunft: Widerspruchsrecht abgeschafft – News – CHIP Online.

In eigener Sache: Zum Gerichtsprozess von Scientology gegen mich … | Wilfried Handl

Am 10 Juni 2012 wurde bekannt, dass Anonymous die Mails der beiden Scientology-Organisationen in Österreich der Jahre 2010 bis 2012 geleakt hatten – mehr als 3 GB voller interner Scientology-Information stand plötzlich im Internet. Tausende luden sich die Mails herunter, lasen sie, die Medien berichteten darüber und ich veröffentlichte einige der signifikantesten Mails in meinem Blog – und werde dies auch weiter tun. Es gibt noch eine Vielzahl an nicht veröffentlichten bzw. kommentierten Mails!

Im Hinblick darauf regierte Scientology, wie Scientology eben reagiert: Mit Angriff und der Parole „Final Handling des Main-Attackers, PR Handling, legal ausgetragen. … Demaskierung und lahm legen von W[ilfried] H[andl]“.

Konkret sah das so aus, dass ich auf Unterlassung (Streitwert: 31.000 Euro) geklagt und eine Einstweilige Verfügung gegen mich angestrebt wurde, um ein weiteres Veröffentlichen der Mails zu verhindern und die bereits geposteten Mails wieder vom Netz zu bekommen. Die Einstweilige Verfügung wurde vom Gericht abgelehnt, die Klage läuft und ich habe seit 28. Juni 4 Wochen Zeit, sie zu beantworten.

Ich kann das aber nur mithilfe eines Rechtsanwaltes machen – und damit bin ich bei meinem Problem!

Scientology hatte keines, um die 6.000 Euro hinzulegen, die deren Anwalt bei der Klageröffnung verlangte – ich schon.

Ich überlegte daher anfangs, mir einen Pflichtverteidiger zu nehmen – nur: Pflichtverteidiger haben so ihre Tücken … ;-)

Letztendlich geht es nämlich nicht darum, ob ich eventuell sogar bereit wäre, ins Gefängnis zu gehen – es geht einzig und allein darum, dass Scientology keinen Sieg in diesem Prozess davon tragen darf!

Ich habe mich daher bei einem renommierten Anwalt nach den Konditionen seiner Verteidigung erkundigt und folgendes erfahren: Ermäßigter Stundensatz von 300 Euro, zu Beginn ein Kostenvorschuss von 3.000 Euro. Insgesamt rechnet der Anwalt mir Gesamtkosten von rund 10.000 Euro.

Und obwohl ich es anfangs vermeiden wollte, muss ich jetzt einen Spendenaufruf starten, um Sie um Hilfe zu bitten und zuerst einmal die 3.000 Euro zu generieren, damit der Anwalt loslegen kann. Denn die Uhr läuft – fast eine Woche der vierwöchigen Frist ist verstrichen!

Wie Sie mir helfen können?

Wenn Sie ein PayPal-Konto haben: Einfach anwaltskosten@wilfriedhandl.com als Emailadresse eingeben und den Betrag spenden, der Ihnen möglich ist.

Oder Sie machen es per Banküberweisung: GDPA – Wilfried Handl, Konto 51395056163, Bank Austria, BLZ 12000, BIC BKAUATWW, IBAN AT861200051395056163 – jeder Betrag hilft! Als Zahlungsgrund bitte “Anwaltskosten Wilfried Handl” angeben, damit Ihre Spende zugeordnet werden kann. (Adresse für Auslandsüberweisungen: Bank Austria, Mariahilfer Straße 54 , 1071 Wien)

Einmal wöchentlich wird auf http://www.blog-gegen-scientology.wilfriedhandl.com/ der aktuelle Kontostand und die aufgewendeten Kosten veröffentlich, sodass absolute Transparenz besteht. Wenn nach dem Prozess gegen Scientology Geld überbleiben sollte, wird dieses an eine soziale Einrichtung gespendet – die Details dazu werden ebenfalls auf http://www.blog-gegen-scientology.wilfriedhandl.com/ bekanntgegeben.

Ich kann Sie abschließend nur bitten, mir bei der Umschiffung dieser „Hürde“ zu helfen!

Vielen Dank schon einmal …
Wilfried Handl

via In eigener Sache: Zum Gerichtsprozess von Scientology gegen mich … | Wilfried Handl.

ACTA is not the end. ACTA is the beginning. |

 

Joe McNamee von European Digital Rights kommentiert im EDRi-gram die gestrige ACTA-Entscheidung: Thank you SOPA, thank you ACTA.

Digital rights, as a political issue, has moved from the periphery to the centre of the concerns of European policy makers. Like all overnight successes, it has taken years of work. From the software patents campaign, to data retention, to Amendment 138, activists with vision, energy and commitment have spent years hoping when there was no sane reason to hope, fighting where the prospect of winning seemed absurd and working when the work seemed pointless.

ACTA is not the end. ACTA is the beginning. Thank you ACTA. Thank you activists. And thank you pro-ACTA lobbyists, without you, none of this would have been possible.

 

via ACTA is not the end. ACTA is the beginning. |.

Library statement on Trans-Pacific Partnership Agreement negotiations | IFLA

Library statement on Trans-Pacific Partnership Agreement negotiations | IFLA.

VoteWatch.eu Europäisches Parlament – Anti-Counterfeiting Trade Agreement between the EU and its Member States, Australia, Canada, Japan, the Republic of Korea, Mexico, Morocco, New Zealand, Singapore, Switzerland and the USA

namentliche Abstimmung

via VoteWatch.eu Europäisches Parlament – Anti-Counterfeiting Trade Agreement between the EU and its Member States, Australia, Canada, Japan, the Republic of Korea, Mexico, Morocco, New Zealand, Singapore, Switzerland and the USA.

ÖJC-Podcast: EU-Abgeordnete sprechen über mögliches “ACTA-2”-Abkommen | unwatched.org

Wenige Minuten nach der Ablehnung des ACTA-Vertrages durch die Mehrheit der Abgeordneten des Europäischen Parlaments hat der Österreichische Journalisten Club (ÖJC) die Abgeordneten Jörg Leichtfried (Delegationsleiter SPÖ), Eva Lichtenberger (Grüne) und Martin Ehrenhauser (fraktionslos) zum einem Gespräch zum Thema ACTA geladen. Dabei begrüßten alle drei Abgeordneten das Ende von ACTA.

via ÖJC-Podcast: EU-Abgeordnete sprechen über mögliches “ACTA-2”-Abkommen | unwatched.org.

EuGH-Urteil zu Gebrauchtsoftware: Eine revolutionäre Entscheidung für die Informationsgesellschaft | iRights.info

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Der Europäische Gerichtshof hat entschieden: Der Weiterverkauf von Software ist auch dann legal, wenn sie im Rahmen einer dauerhaften Nutzungslizenz erworben und aus dem Netz heruntergeladen wurde. Das Urteil könnte auch den rechtlichen Umgang mit MP3s und E-Books revolutionieren.

 

Software darf unabhängig davon weiterveräußert werden, ob sie auf einem physischen Datenträger ausgeliefert oder aus dem Internet heruntergeladen wird. Mit seinem Urteil im Streit zwischen den Unternehmen Usedsoft und Oracle hat der Europäische Gerichtshof ein wesentliches urheberrechtliches Prinzip auf die digitale Welt übertragen. Es ist eine revolutionäre Entscheidung für die Informationsgesellschaft.

 

Worum es geht

 

Grundlage für das Urteil ist ein Rechtsstreit zwischen dem Softwarehersteller Oracle und dem „Gebrauchtsoftware“-Händler Usedsoft. Usedsoft kauft in großem Stil gebrauchte Softwarelizenzen von Unternehmen ein, die sie von Herstellern wie Oracle oder Microsoft erworben hatten. An dem Markt mit Gebrauchtsoftware besteht offenbar ein großes Interesse. Usedsoft vermeldet seit Jahren steigende Umsatzzahlen – trotz der bisherigen Rechtsunsicherheit, ob das Geschäftsmodell überhaupt rechtmäßig ist. Unternehmen verkaufen Software-Lizenzen etwa dann, wenn sie Arbeitsplätze abbauen, auf andere Programme migrieren oder sonstige Veränderungen vornehmen.

 

Software stellt heutzutage häufig einen großen Teil der Vermögenswerte eines Unternehmens dar. Entsprechend bedeutend ist die Frage, ob sie weiterverkauft werden kann, ob man also den „Gebrauchtwert“ von Software-Lizenzen realisieren kann. Bislang war nur klar, dass ein Weiterverkauf zulässig ist, wenn man die Software auf einem Datenträger erworben hat. Heutzutage werden beim Software-Handel aber vor allem an Unternehmen nicht mehr hunderte von CD-ROMs verkauft. Die Software wird vielmehr zum Download bereitgestellt und das Unternehmen erwirbt „Lizenzen“ (also Nutzungsrechte) in der benötigte Anzahl. Ob bei diesem Modell die gleiche Rechtslage in Bezug auf die Weiterveräußerung gilt, war bis heute unklar.

 

Diese Frage hat erheblich über den vom EuGH entschiedenen Fall hinausgehende Bedeutung. Sie ist auch für Verbraucher äußerst relevant, die ihre Software, Games, Musik oder Filme weiterverkaufen möchten. Auch solche Inhalte werden heutzutage zunehmend in unkörperlicher Form (per Download) gehandelt und nicht mehr auf Daten-, Ton- oder Bildträgern. Entsprechend ist die Frage, ob Dateien ebenso weiterverkauft werden dürfen, wie CDs oder BlueRay-Discs, für die Konsumenten äußerst wichtig. Will ich zum Beispiel meine über Jahre zusammengetragene Hip-Hop-Plattensammlung verkaufen, weil ich mich zukünftig eher auf Electro konzentrieren möchte, darf ich das. Ob das gleiche für meine Download-Sammlung gilt, für die ich schließlich auch eine Menge Geld bezahlt habe, war immer unklar.

 

Der EuGH hat nun für Software entschieden, dass die Regeln der körperlichen Welt auch für die unkörperliche Welt gelten. Der Entscheidung sind grundsätzliche Aussagen zum Online-Handel zu entnehmen, die darauf schließen lassen, dass für Musik, Filme oder eBooks nichts anderes gelten kann.

 

Der Erwerb: Kauf oder Lizenz?

 

In einem zentralen Punkt des Urteils geht es um die Frage, ob es sich bei dem Online-Erwerb einer Software-Datei um einen Kauf oder einen reinen Lizenzvertrag handelt. Die Rechtswissenschaft hat sich seit Jahren über diesen Punkt gestritten. Die Wirtschaft hatte sich immer auf den Standpunkt gestellt, dass es beim Erwerb einer unkörperlichen Werkkopie (Musikdatei, Computerprogramm, E-Book etc.) nicht um einen Kauf, sondern einen Lizenzvertrag handelt. Der Unterschied ist von erheblicher Bedeutung. Bei einem Kauf wird der Erwerber Eigentümer der Kopie. Bei einem Lizenzvertrag erhält er nur (mehr oder weniger erheblich beschränkte) Nutzungsrechte an dem jeweiligen Inhalt. Wird beim Erwerb Eigentum übertragen hat der Erwerber als Eigentümer weitgehende Rechte an dem Kaufgegenstand, die ihm auch nicht ohne weiteres verwehrt werden können – zum Beispiel durch die Nutzungsbedingungen. Eine Nutzungslizenz kann dagegen annähernd beliebig beschränkt werden, zum Beispiel indem der Weiterverkauf des Nutzungsrechts untersagt wird.

 

Der EuGH hat nun – einigermaßen überraschend – ganz klar gestellt, dass die Veräußerung von urheberrechtlich geschützten Werkexemplaren einen Kauf darstellt und dass der Erwerber Eigentümer der Kopie wird. Dies gelte unabhängig davon, ob der Kunde eine Datei oder eine physische Kopie erhält. Voraussetzung ist, dass die Datei zur dauerhaften Nutzung, also nicht etwa nur verliehen, vermietet oder zur zeitlich begrenzten Nutzung überlassen wird. Das ist bei Computerprogrammen (vor allem im Verbraucherverkehr) in aller Regel der Fall, ebenso beim Erwerb von Musikdateien oder Downloads von Filmen und E-Books.

 

Erschöpfungsgrundsatz auch für Softwaredownloads

 

Dass auf physischen Medien vertriebene Kopien ohne weiteres weiterverkauft werden dürfen, nachdem sie erstmals vom Rechteinhaber auf dem europäischen Markt in den Verkehr gebracht wurden, liegt am so genannten Erschöpfungsgrundsatz. Er besagt konkret, dass sich das Verbreitungsrecht nach dem ersten In-Verkehr-Bringen in der EU erschöpft, also entfällt. Damit kann die jeweilige Kopie auf den weiteren Handelsstufen frei vertrieben werden. Plattenbörsen oder auch eBay-Verkäufe gebrauchter Tonträger, Games oder Computerprogrammen werden so erst ermöglicht. Grund für den Erschöpfungsgrundsatz ist die Erwägung, dass der Hersteller solche nachgelagerten Märkte nicht kontrollieren und steuern können, indem sie Weiterverkäufe untersagen oder hierfür Geld verlangen. Der Erschöpfungsgrundsatz schützt damit unter anderem den freien Binnenmarkt und stellt insofern ein wesentliches Regelungsprinzip des Urheberrechts dar.

 

Diese Wertung gilt nach der EuGH-Entscheidung unabhängig davon, ob es um den Handel mit körperlichen oder unkörperlichen Werkkopien geht. Auch aus wirtschaftlicher Sicht seien die Fälle vergleichbar. Dem Einwand der Industrie, ein Gebrauchtmarkt von Dateien sei unkontrollierbar und würde zu Piraterie führen, die man nicht eindämmen könne, erteilt der EuGH eine Absage. Der Rechteinhaber könne sich beim Erstverkauf eine angemessene Vergütung sichern. Eine darüber hinaus gehende Befugnis, die Weiterveräußerung zu verhindern oder zu kontrollieren, sei nicht angemessen: „Eine solche Beschränkung des Wiederverkaufs von aus dem Internet heruntergeladenen Programmkopien ginge über das zur Wahrung des spezifischen Gegenstands des fraglichen geistigen Eigentums Erforderliche hinaus.“ statuiert der Europäische Gerichtshof.

 

An diesen Wertungen wird ein subtiler, aber wesentlicher Punkt deutlich: Der EuGH erkennt an, dass der Erwerber einer Werkkopie ein schützenswertes Interesse als Eigentümer hat. Der Erschöpfungsgrundsatz dient damit auch und vor allem seinem Interesse und nicht nur – wie es der Bundesgerichtshof in der Vorlageentscheidung impliziert hat – dem „Verkehrsschutz“, also dem freien Handel an sich.

 

Ein weiterer Punkt, der aus juristischer Sicht wichtig ist, liegt in der rechtlichen Einordnung der Veräußerung im Online-Bereich. Nach dem EuGH fällt ein Angebot, dem Nutzer eine unkörperliche Kopie zur dauerhaften Nutzung zu überlassen, unter das Verbreitungsrecht, nicht unter das „Recht der öffentlichen Zugänglichmachung“. Aus Sicht des Juristen ist dies eine überraschende Entscheidung, bislang war man immer von letzterem ausgegangen. Der Unterschied ist für die Anwendung des Erschöpfungsgrundsatzes von grundlegender Bedeutung, weil er sich nur auf das Verbreitungsrecht bezieht, nicht auf das Online-Recht.

 

Nutzung des Programms durch den Zweiterwerber

 

Ein weiterer wichtiger Punkt bei Gebrauchtsoftware ist, woher der Zweitererwerber das Recht bekommt, die Software dann auch zu verwenden. Noch der Generalanwalt Yves Bot, der die EuGH-Entscheidung in dem Usedsoft-Verfahren vorbereitet hatte, wollte hier aus dem Grundsatzurteil einen Papiertiger machen. Vereinfacht ausgedrückt war dessen Beurteilung, dass man die Kopie zwar weiterverkaufen, der Erwerber sie aber nicht nutzen darf. Denn für die Nutzung von Dateien muss man Vervielfältigungen machen (bei Software: Installation auf dem Rechner, Kopien im Arbeitsspeicher usw.), diese Vervielfältigungen seien aber vom Erschöpfungsgrundsatz nicht abgedeckt. Der EuGH sieht das anders: Er entschied, dass der Erwerber gar kein Vervielfältigungsrecht vom Rechteinhaber braucht. Die Software einfach ablaufen zu lassen, ist eine „bestimmungsgemäße Benutzung“, die jeder rechtmäßige Nutzer schon nach dem Gesetz vornehmen darf.

 

Das bedeutet, dass der Zweiterwerber gar keine Lizenz vom Anbieter benötigt, um das Programm zu verwenden. Entsprechend muss er den Rechteinhaber auch nicht fragen, ob er das gebraucht gekaufte Programm dann auch einsetzen darf. Die einzig konsequente Lösung, die übrigens von der Rechtsliteratur auch seit langer Zeit so vertreten wird.

 

Keine Aufspaltung von Volumenlizenzen

 

Eine Besonderheit des Usedsoft-Falls betrifft die Frage, ob so genannten Volumenlizenzen in Teilen weiterverkauft werden dürfen. Der EuGH hat das verneint. Für Usedsoft-Anbieter ist das ein wichtiger Punkt. Unternehmen erwerben durch einen Lizenzvertrag häufig nicht einzelne Nutzungsrechte, sondern ganze Pakete (zum Beispiel hundertmal Microsoft Office). Der EuGH sagt, dass es nicht zulässig ist, diese Pakete in kleineren Teilen weiterzuverkaufen, sie müssen also „am Stück“ veräußert werden. Gerade im Gebrauchtsoftware-Handel ist diese Aufspaltung aber ein wichtiger Aspekt, sie gibt Händlern und Kunden größere Flexibilität und eröffnet damit einen potenziell größeren Markt.

 

Was bedeutet das für Musik, Filme und E-Books?

 

Unmittelbar legen die Richter des EuGH im Urteil nur die EU-Richtlinie über den Rechtsschutz von Computerprogrammen (2009/24/EG) aus. Für Computerprogramme gelten im Urheberrecht in vielen Fällen andere Regelungen als für andere Werkarten wie Musik, Filme oder Bücher. Auch im EU-Recht ist das so. Während Software durch die genannte Richtlinie geregelt wird, gelten für andere Werkarten andere Richtlinien, wie zum Beispiel die so genannte Informationsgesellschaft-Richtlinie (2001/29/EG).

 

Allerdings enthalten auch die Richtlinien über anderen Werkarten den Erschöpfungsgrundsatz. Der EuGH sagt zwar nicht konkret, dass die aufgestellten Grundsätze unmittelbar auch für die Auslegung der Richtlinien gelten, die sich auf diese anderen Inhalte beziehen. Er sagt aber ausdrücklich: „Zwar müssen die in den Richtlinien 2001/29 und 2009/24 verwendeten Begriffe grundsätzlich dieselbe Bedeutung haben“ und sagt damit im Grundsatz, dass es nicht angehen kann, das Erschöpfungsprinzip bei Musik, Filmen etc. anders auszulegen, als bei Software. Es dürfte Gerichten daher schwer fallen, zu argumentieren, dass solche Dateien entgegen der Wertungen des EuGH nicht weiterverkauft werden dürfen. Da die Auslegung des EuGH in allen Mitgliedstaaten verbindlich ist, ist die Grundlage sowohl für gestärkte Verbraucherrechte als auch für die Entstehung ganz neuer Märkte gelegt: Plattformen wie ReDigi.com (Recycled Digital Media) könnten hiernach auch in Europa operieren und Konsumenten die Möglichkeit eröffnen, ihre digitalen Musikstücke, Filme etc. weiterzuverkaufen.

 

Das EuGH-Urteil könnte in seinen Auswirkungen schließlich dem entsprechen, was ich bereits in der Studie „Verbraucherschutz im Urheberrecht” (PDF) aus dem Jahr 2011 vorgeschlagen habe: Die Einführung einer allgemeinen Weiterveräußerungsbefugnis für Kopien von jeder Art urheberrechtlich geschütztem Werk.

 

Bedenken bleiben

 

Trotz der positiven Aussichten, die man angesichts des EuGH-Urteils prognostizieren kann, gibt es doch Bedenken, wie sich die Sache in der Praxis auswirken wird. Die Anbieter könnten versuchen, den Gebrauchtmarkt mit Musik, Software oder Filmen durch geänderte Vertrags- und Geschäftsmodelle und/oder technische Schutzmaßnahmen zu umgehen. So gilt die Entscheidung nicht für Streaming-Dienste, bei denen dem Nutzer keine Kopien zur dauerhaften Nutzung überlassen werden. In die Richtung von Cloud-Angeboten geht aber gerade der Trend, vor allem im Musik und auch Software-Markt. Umgehungsmöglichkeiten könnten auch darin liegen, dass die Anbieter in ihren Lizenzbestimmungen vorsehen, dass die Kopien nicht mehr zeitlich unbegrenzt, sondern statt dessen für bestimmte Zeit – zum Beispiel ein Jahr – gelten und dann erlöschen oder sich verlängern. Ob solche Versuche als Umgehung der EuGH-Vorgaben gewertet und als unwirksam erachtet würden, ist jetzt noch nicht zu sagen und müsste jeweils von Gerichten entschieden werden.

 

Auch durch Kopierschutz- oder Aktivierungspflichten können dem Weiterverkauf massive Hürden auferlegt werden. Digitaler Weiterverkauf erfordert immer, zu kopieren, eine „Weitergabe“ der Datei im eigentlichen Sinne ist hier schon aus technischen Gründen nicht möglich. Sind Kopien aber aufgrund von Digital-Rights-Management- oder Kopierschutzsystemen nicht möglich, ergeben sich weitere, sowohl technische als auch juristische Hürden. Technisch schlicht dadurch, dass man sie erst einmal umgehen können muss, um den Weiterverkauf realisieren zu können. Juristisch, da es nach geltendem EU-Recht auch dann nicht zulässig ist, technische Schutzmaßnahmen zu umgehen, wenn es einer an sich zulässigen Verwendung des Werks dient. Dieses rigide Verbot sieht keine Ausnahmen vor – weder für Privat- oder Sicherungskopien noch für den Weiterverkauf. Hier gilt es meines Erachtens, im EU-Recht konsequent nachzusteuern und das Umgehungsverbot zu lockern, um dem neu geschaffenen Weiterveräußerungsrecht nicht über Umwege wieder seine Bedeutung zu entziehen.

 

Fazit

 

Das EuGH-Urteil zum Weiterverkauf von Gebrauchtsoftware ist ein Meilenstein auf dem Weg des Urheberrechts in die Informationsgesellschaft. Auch wenn allerhand Fragen weiterhin offen sind, bringt der Europäische Gerichtshof doch einen ganz wichtigen Punkt klar zum Ausdruck: Wertungen, die in der physischen Welt getroffen werden, müssen auch in der Online-Welt gelten. Hiermit fügt sich das Urteil in eine ganze Reihe von neueren Entscheidungen auf judikativer und legislativer Ebene ein, die dem Umstand Rechnung tragen, dass es für eine veränderte Welt auch angepasste Regelungen bedarf. Ein Grund mehr, das Internet endlich als Chance und nicht nur als Gefahr anzusehen.

via EuGH-Urteil zu Gebrauchtsoftware: Eine revolutionäre Entscheidung für die Informationsgesellschaft | iRights.info.

 

sVlog

Hochgeladen von BlinkenTV am 11.10.2011

INDECT nennt sich ein europäisches Forschungsprojekt, welches nur das Beste für den Bürger im Sinn hat. Nämlich seine Privatssphäre zu überwachen…

Inhaltsangabe:

Wer sich im öffentlichen Raum bewegt, wird beobachtet. Bislang wurden die Daten aus Überwachungskameras oder polizeilichen Ermittlungen in getrennten Schubladen aufbewahrt, ohne sie zu verknüpfen. Das soll sich nun ändern: Beim Forschungs-Projekt INDECT tüftelt man an einer ganz neuen Qualität der Überwachung: Alle verfügbaren Quellen sollen zusammengeführt und ausgewertet werden.

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Netzaktivist Beckedahl: Acta kommt wieder – unter neuem Namen | Politik – Frankfurter Rundschau

Auch wenn das EU-Parlament Acta gekippt hat: Umstrittene Vorhaben sind damit nicht vom Tisch, warnt Netzaktivist Markus Beckedahl. Echtzeitüberwachung, die Kappung von Internetanschlüssen bei Urheberrechtsverletzungen und Netzsperren sollen trotzdem durchgesetzt werden.

via Netzaktivist Beckedahl: Acta kommt wieder – unter neuem Namen | Politik – Frankfurter Rundschau.