Massendemos in Spanien gegen Arbeitsmarktreform <<derstandard.at
19. Februar 2012 15:53
Nicht zum ersten und wohl auch nicht zum letzten Mal gehen die Menschen in Spanien auf die Straßen, um gegen die anstehenden Reformen zu protestieren.
Gewerkschaften rufen zu Protesten gegen erleichterte Entlassungen und Lohnkürzungen auf
Madrid – Zehntausende Menschen sind am Sonntag in Spanien auf die Straße gegangen, um gegen die von der neuen Regierung beschlossene Arbeitsmarktreform zu protestieren. Die großen Gewerkschaftsverbände CCOO und UGT hatten zu Demonstrationen in 57 spanischen Städten aufgerufen. Sie beschuldigen die konservative Regierung von Ministerpräsident Mariano Rajoy, sie habe mit der Arbeitsmarktreform nur den Interessen der Unternehmen im Blick.
Die Reform erleichtert Entlassungen. Außerdem können Unternehmen künftig die Löhne ihrer Arbeitnehmer einseitig senken. Die Macht der Gewerkschaften bei den Tarifverhandlungen wird erheblich beschnitten.
Regierung versucht, zu beruhigen
Die Regierung versichert, dass die am 10. Februar verabschiedete Reform mittelfristig die Schaffung von neuen Jobs fördere. Sowohl die Gewerkschaften als auch die sozialistische Opposition im Parlament sind vom Gegenteil überzeugt und fürchten eine massive Vernichtung von Arbeitsplätzen. Spanien hat mit 22,9 Prozent die höchste Arbeitslosigkeit in der EU. Bei Jugendlichen unter 25 Jahren liegt sie sogar bei 48,6 Prozent.
Die Arbeitsmarktreform muss noch vom Parlament gebilligt werden. Die regierende Volkspartei (PP) hat dort eine überwältigende Mehrheit. Die Gewerkschaften CCOO und UGT planen für die nächsten Wochen weitere Proteste für den Fall, dass die Reform im Parlament nicht in wesentlichen Punkten geändert wird. Auch ein Generalstreik gegen die seit Ende Dezember amtierende Regierung Rajoy wird nicht ausgeschlossen. (APA)
Schiefergas-Fracking und Atomkraft <<heise.de
Zunehmender Protest in Polen
Zwei konventionelle Energieformen könnten in Polen die Dominanz der Kohle ablösen, die dort immer noch für 90 Prozent des Stromerzeugung sorgt: Schiefergas und Atomkraft. Doch gegen den Abbau des Gases und den Bau eines Atommeilers regt sich zunehmend Widerstand.
Vor allem Schiefergas beschäftigt immer wieder die polnische Öffentlichkeit. Diagonal zieht sich durch Polen in rund vier Kilometer Tiefe ein Vorkommen von 5,3 Billionen Kubikmeter Erdgas in Tongesteinen – das größte in Europa. Für diesen Streifen vom Danziger Raum über Warschau bis in den Südosten des Landes hat das polnische Umweltministerium bereits über 110 Konzessionen für Probebohrungen vergeben. Der staatliche Gaskonzern PGNiG hält mit 15 Konzessionen den größten Anteil, aber auch an internationale Mineralölfirmen wie Exxon Mobiles, Chevron sind beteiligt.
Für die Gewinnung des Gases muss jedoch das Verfahren “hydraulic fracturing” angewendet werden – mit Chemikalien angereichertes Wasser wird durch ein waagrecht gebohrte Aushöhlung gepresst, durch den Druck und mit Hilfe von Quarzkügelchen entweicht das Gas. Nach Angaben der Gasfirmen können die Chemikalien, darunter krebserregende Stoffe, die in bis zu fünf Kilometer Tiefe gedrückt werden, nicht das Grundwasser belasten, das sich etwa 100 bis 300 Metern unter der Erdoberfläche befindet. Umweltschäden in den USA, die in dem Film Gasland dokumentiert sind, widersprechen dieser These. Darum sind einige Bewohner des Gastreifens beunruhigt. Immer wieder kommt es zu lokalen Protesten.
Der Ökologe und Umweltaktivist Marek Kryda kritisiert die Informationspolitik der Konzerne und der Gemeinden – der Beschluss der Bohrung werde kurzfristig angekündigt und die Informationsveranstaltung sei nur für die jeweiligen Bewohner offen, nicht jedoch für Außenstehende. So könne keine öffentliche Diskussion entstehen. Die Anwohner, die mit den Bohrungen konfrontiert werden, hätten keine Experten an ihrer Seite.
Bislang erscheint so die Gegnerschaft zum Schiefergasabbau nur lokal und nicht vernetzt, entsprechende Seiten auf Facebook haben kaum Zulauf Nun macht sich eine Gruppierung nahe Thorn (polnisch Torun) Hoffnung auf mehr Gehör, eine Regionalzeitung unterstützt deren Anliegen in ungewohnt aggressivem Ton.
Der Konzern “Marathon Oil” sucht auf dem Landschaftsschutzgebiet Brodnica, das zum EU-Naturschutznetz “Natura 2000” gehört. Die Anwohner sehen geltendes Recht verletzt, warten jedoch seit über zwei Monaten vergeblich auf eine Antwort des Umweltschutzministeriums, das die Konzession für die Bohrungen vergab. Sie wollen nun als Vereinigung Ostaja Brodnicka sich mit anderen Protestgruppen zusammenschließen.
Marian Tomoń, der Park-Direktor erklärte gegenüber der Zeitung, vor zwei Jahren seien den Direktoren der Landschaftsparks Kompetenzen hinsichtlich Schiefergasbohrungen entzogen worden. Der Parkdirektor will nun mit Freiwilligen das Parkgelände gegen die Mitarbeiter der Gasfirma absperren und in der Regionalzeitung für sein Ansinnen werben. Ende Februar soll es nahe Danzig wieder zu einer Protestaktion um eine andere Bohrstelle kommen.
Im Streit um das Schiefergas stoßen zwei “Spielarten” der polnischen Widerstandstradition zusammen: Auf der einen Seite sehen sich die Umweltschützer mit einer Willkür von Ämtern und Regierungsvertretern konfrontiert, es ist das klassische “Wir da unten, die da oben”, das manchmal gewaltige Kräfte mobilisieren kann (siehe die Solidarność-Bewegung und jüngst die ACTA-Demonstrationen).
Auf der anderen Seite beschwören die Befürworter einen alten polnischen Freiheitstopos – die Unabhängigkeit von Russland. Durch das Schiefergas soll Polen zum Gasexporteur aufsteigen und so vom kremlnahen Energieriesen “Gazprom” unabhängig werden. Die Umweltschützer – dies behauptet einer von ihnen, Jan Borawski – würden von den Befürwortern als “Agenten von Gazprom” geschmäht: Wer gegen den Abbau des Schieferbau ist, arbeite Moskau in die Hände.
Weiter im Westen, an der Ostsee, scheint sich gerade Polens erste Antiatomkraftbewegung zu organisieren. Im Küstenstädtchen Mielno lehnten diese Woche 94 Prozent der Bewohner den Bau eines Atommeilers ab. Der halbstaatliche Stromkonzern “Polska Grupa Energiczna” (PGE) hat jedoch noch Spielraum bis zu einer Entscheidung über den Standort Ende 2013. Witold Drożdż, der PGE-Vorsitzende, gibt sich darum offiziell gelassen und glaubt, eingehende Gespräche mit der Bevölkerung werden zu einer kollektiven Meinungsänderung führen.
Doch die Aktivisten wollen dem Konzern nicht erlauben, auf Zeit zu spielen. Sollten die Bürger nicht ernst genommen werden, so wollen sie ihren Protest auch zu anderen möglichen Standorten ausweiten, wo die Bewohner einem Atomkraftwerk aufgeschlossener gegenüber stehen. So in Choczewo, nahe Danzig, wo die Stimmung zunehmend Richtung Gegnerschaft kippt.
Das erste der bislang zwei geplanten Atomkraftwerke soll nach Plänen der Regierung 2020 ans Stromnetz angeschlossen werden. Die polnischen Grünen befürchten nun, dass Polen im Jahre 2020 nicht mehr 15 Prozent von Polens Strombedarfs durch Erneuerbare Energien bestreiten will, wie es in der EU-Richtlinie 2009/28/EG festgelegt wurde.
Laut einer Erklärung der Grünen würden die Gesetzesnovellen des Wirtschaftsministerum vom Dezember 2011 den Aubau alternativer Energieformen erschweren. Doch die Stimme dieser Partei, hat bislang wenig Einfluss. Auf der Liste der Linkspartei SLD konnte sie kein einziges Mandat in den Parlamentswahlen 2011 erzielen
INDECT soll automatische Erkennung „abnormalen“ Verhaltens ermöglichen <<pressback.blogsport.de
18. Februar 2012Stell dir vor, alle Daten, Bilder und Videos, die im Internet kursieren, werden von einer Suchmaschine gescannt, analysiert und ausgewertet. Und diese Suchmaschine meint, „abweichendes Verhalten“ zu erkennen, denn sie wurde darauf programmiert, Verhalten als normal oder abnormal, strafbar oder gefährlich einzustufen. Per Gesichtserkennung werden alle Personen erfasst und dann wird alles an eine Datenbank weitergeleitet, in der auch unter anderem dein Personalausweisfoto liegt, weshalb dir die Daten problemlos zugeordnet werden können. Dort werden sie dann in deiner digitalen Akte gespeichert, in der sich bereits Bilder aus Überwachungskameras (Gesichtserkennung!), Verbindungsdaten deines Mobiltelefons und viele andere interessante Informationen häufen. Denn im Internet wird eben alles „ständig und automatisch“ analysiert, z.B. Websites, Foren, so genannte Soziale Netzwerke, Fileserver, aber auch „individuelle Computersysteme“. Mithilfe von weiterentwickelter Computerlinguistik ist es den Auswertungsprogrammen auch möglich, den Kontext von Unterhaltungen und die Beziehung zwischen Personen zu erkennen. Daneben ist auch alles, was die Polizei vielleicht einmal über dich gesammelt hat, Teil der digitalen Akte (z.B. abgehörte Telefongespräche oder E-Mails). Es ergibt sich also eine nahezu vollständige Sammlung von allem, was aus deinem Leben mehr oder weniger öffentlich geworden ist. Und sollte das allzu „abweichend“ sein, stehen direkt verschiedene mobile Geräte bereit, z.B. fliegende Kameras. Diese arbeiten autonom und sind untereinander vernetzt; mit ihnen können „Objekte verfolgt werden“. Solche Objekte wie du.
Das alles klingt wie die immer als Horrorszenario heraufbeschworenen Totalüberwachung – ist aber ein konkretes EU-Vorhaben. Denn die EU investiert momentan rund 15 Mio. Euro in das gemeinsame Projekt INDECT, das all das möglich machen soll: Die Verknüpfung von Überwachungs-, Ermittlungs- und Fahndungsmethoden durch ein „intelligentes Sicherheitssystem“, um eine lückenlose Aufzeichnung von „Gewalt“, „Bedrohungen“ und „abnormalem Verhalten“ zu ermöglichen. Von Seiten der BRD sind verschiedene Unternehmen sowie die Bergische Universität Wuppertal beteiligt. INDECT soll eine Art Bevölkerungsscanner sein, so dass mittels computergestützter, mathematischer Verfahren alle Daten, die auf die oben beschriebenen Arten gesammelt wurden, auf begangene oder zu erwartende Straftaten hin analysiert werden können. Damit ergeben sich aus Sicht von „Sicherheits“fanatiker_innen ganz neue Möglichkeiten, denn lästige Hürden wie gerichtliche Anordnungen und Kommunikationsprobleme zwischen Polizeistellen könnten damit problemlos überwunden werden.
Die Tendenz, Personen nicht mehr nur wegen einer begangenen oder unmittelbar drohenden Straftat zu überwachen, sondern sie aufgrund vager Anhaltspunkte als „Gefährder_innen“ einzustufen und daher zu observieren, ist in den letzten Jahren bereits deutlich erkennbar. INDECT ist ein Auswuchs eben dieses Konzepts – denn bei welchen „verdächtigen“ Informationen kann ihre Nützlichkeit schon ausgeschlossen werden?
Natürlich können viele Personen schon angesichts der Unmengen an öffentlichen persönlichen Daten (vor allem im Internet) bereits heute umfassend überwacht werden. Mit den ständig verbesserten Techniken schreiten jedoch die Möglichkeiten der Automatisierung immer weiter fort – weshalb das flächendeckende Anhäufen und Analysieren von Daten eventuell irgendwann nicht mehr am Personalmangel scheitern wird.
via http://pressback.blogsport.de/2012/02/18/eu-will-die-totalueberwachung/
Bundesdatenschutzbeauftragter kritisiert Bundestrojaner deutlich <<internet-law.de
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat den Einsatz einer Überwachungssoftware der Fa. DigiTask (“Bundestrojaner“) durch Bundesbehörden in seinem “Bericht gemäß § 26 Abs. 2 Bundesdatenschutzgesetz über Maßnahmen der Quellen-Telekommunikationsüberwachung bei den Sicherheitsbehörden des Bundes“ erheblich beanstandet.
Für besonders interessant halte ich die Ausführungen Schaars im Hinblick auf die technischen Anforderungen an derartige Überwachungssysteme.
Bei der technischen Umsetzung sind laut Schaar aus rechtlichen Gründen eine Reihe technischer Maßnahmen durchzuführen, die weit über die Anforderungen an gängige Überwachungssoftware hinausgehen.
In dem Papier des Bundesbeauftragten heißt es u.a., dass Software für Maßnahmen der Quellen-TKÜ technisch nicht wie Schadsoftware, Viren, Spionageprogramme und Hackerprogramme funktionieren kann. Sie muss vielmehr die gesetzlichen Vorgaben und Standards des Datenschutzes und der IT-Sicherheit erfüllen. Hierzu gehören Maßnahmen zu Gewährleistung der Transparenz, Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Unversehrtheit, aber auch zu Revisionssicherheit und Löschbarkeit.
Schaar hält hierzu die Vorlage des Quellcodes und einer umfassenden Dokumentation für unerlässlich.
Außerdem müsse laut Schaar sichergestellt sein, dass die Daten auf dem Weg zur Sicherheitsbehörde nicht verändert oder verfälscht werden können, woraus sich strenge Anforderungen an die Daten- und Instanzauthentisierung ergeben. Da aufgrund verfassungsrechtlicher und gesetzlicher Vorgaben der Kernbereich privater Lebensgestaltung besonders geschützt ist, muss die für die Maßnahme eingesetzte Software außerdem in der Lage sein, nach der Speicherung der Informationen jederzeit eine gezielte Löschung kernbereichsrelevanter Inhalte durchzuführen.
Um eine Kontrolle durch den Betroffenen oder eine Datenschutzbehörde zu ermöglichen, ist eine Protokollierung der wichtigsten Rahmenbedingungen und zu den übermittelten Daten erforderlich. Schaar merkt außerdem an, dass in der Software keine Funktionen vorhanden sein dürfen, die über die gesetzlich vorgesehenen Überwachungsmaßnahmen hinaus gehen. Es müsse sichergestellt werden, dass keine über die Überwachung der laufenden Telekommunikation hinausgehende Überwachung stattfindet.
Schaar weist schließlich darauf hin, dass beim Bundestrojaner weder der Quellcode noch eine hinreichende Programmdokumentation vorliegt, weshalb die notwendige und vom BKA vorzunehmende Prüfung der Software, erst gar nicht möglich sei.
Der Bundesdatenschutzbeauftragte kommt insoweit zu dem Ergebnis,dass ein schwerwiegender Verstoß gegen die Regelungen des § 9 BDSG und § 20k BKAG vorliegt.
Das griechische Militär und die Krise <<tantejolesch.at
Zbigniew Menschinski
4 bis 5 Prozent der griechischen Wirtschaftskraft (BIP) flossen jahrzehntelang in die Rüstung. Bis 2003 waren es rund 5 Prozent. Von 2004 bis heute waren es immer noch jedes Jahr 4,3 %. Auch 2011. Griechenlands Militär ist bis heute mit Abstand das „gefrässigste“ in der EU. Die „grande nation“ Frankreich auf dem zweiten Rang bei den höchsten Miltärausgaben in Relation zum BIP in der EU gab im selben Zeitraum rund 3% des BIP für die Rüstung aus, Deutschland ca. 2%, Österreich etwa 1% (1).
Das heisst: Griechenlands Militär schluckte die letzten 20 Jahre in Summe über 100 Milliarden Euro. Hätten die griechischen Militärs sich mit der französischen Quote von 3% des BIP begnügt, wären die Kosten um 45 Milliarden geringer ausgefallen, hätten sie sich an deutschen Verhältnissen orientiert, hätte der griechische Staat heute 60 Milliarden mehr in der Kasse, hätten sie österreichisches Augenmass geübt, lägen die Einsparungen bei fast 80 Milliarden Euro.
Eine derart bedrohliche Staatsverschuldung wie derzeit gäbe es nicht. Kaum jemand erwähnt diese Fakten. Die Troika aus IWF, EZB und EU fordert jedenfalls keine Kürzung der Luxuspensionen griechischer Offiziere und keineswegs explizit einen radikalen Abbau des Militärbudgets. Noch im Frühjahr 2010 erinnerte Außenminister Guido Westerwelle (FDP) die griechische Regierung an die Bestellung von 90 Eurofightern (3).
Auch Europas Massenmedien verlieren kaum ein Wort über die jahrzehntelange Verschwendung durch exorbitante Militärausgaben. Stattdessen wird „DEN GRIECHEN“ kollektiv und pauschal der Prozess gemacht, und die ohnehin nicht mit Gütern gesegneten 90 Prozent der Bevölkerung werden nicht nur zur Ader gelassen, sondern auch noch diskriminiert.
Woran liegt das?
Bei der Troika sind die Ursachen klar. Die Experten von IWF, EZB und EU wollen den grossen Banken und Konzernen auch in Zukunft das lukrative Rüstungsgeschäft und die Waffenkredite nicht verderben. Griechenland ist nach Portugal der größte Abnehmer deutscher Waffen. Rund 20% der griechischen Rüstungsimporte in den letzten 15 Jahren stammen aus Deutschland, ca. 40% aus den USA, etwas mehr als 10% aus Frankreich (2).
Bei den meisten Mainstream-Journalisten liegen die Gründe für ihre Faktenblindheit etwas komplizierter. Weite Teile der tonangebenden Journalisten betreiben eine miserable Recherche. Sehr oft schreibt einer vom andern ab. So entsteht schneeballartig eine Hysterie, die keine nachweisbare Grundlage hat, sich aber gut verkaufen lässt. Die Blase nährt die Blase und die Hysterie die Hysterie.
Wo es trotzdem noch kritischen Journalismus gibt, wird er nicht selten von Chefredakteuren abgewürgt. Die meisten Medienverantwortlichen wollen jedenfalls die grassierenden und teilweise selbst angefütterten Vorurteile der Leser und grossen Anzeigenkunden nicht beschädigen, denn wer niedrige Instinkte bedient, macht Auflage. Billige „Erklärungen“ sind bequemer als Zahlenanalysen. Die erfordern ein Nachdenken, Überprüfen und Nachforschen.
Anstatt die klar nachweisbare Steuerhinterziehung und Verschwendungssucht der Oberschicht, das Krieg-Spielen und die Korruption der “Eliten” anzuprangern, wird „DEN GRIECHEN“ ganz allgemein ein Sittenverfall unterstellt. Solche Märchen nähren einerseits die Denkfaulheit, andererseits das lustvolle Gefühl: Da schaut die faulen Griechen an! Was sind WIR dagegen doch für tolle Kerle!
Den wahren Verursachern der Krise kann dieses Zerrbild nur recht sein. Entsprechend wird für seine Verbreitung gesorgt.
PS:
Im griechischen Staatshaushalt für 2012 ist vorgesehen, dass der Sozialhaushalt um weitere neun Prozent schrumpfen soll. Die laufenden Ausgaben für den Verteidigungshaushalt sollen um 18,2 Prozent – sprich 1,3 Milliarden Euro – steigen (4).
_________________________________________________
(1) CIA World Factbook – März 2011.
(2) DIE ZEIT Januar 2012: http://www.zeit.de/2012/02/Ruestung-Griechenland).
(3) DIE ZEIT/2/2012/S.20).
(4) DIE ZEIT/2/2012/S.21).
via http://www.tantejolesch.at/tjtrue.php?href1file=greeknums&bild=greeknums.jpg
Korruption frisst Demokratie <<tantejolesch.at
Markus Schauta
Was der Korruptions-Untersuchungsausschuss an Vernetzungen zwischen Politikern und Wirtschaftstreibenden und damit verbundenen dubiosen Geldflüssen aufdeckt, kommt nicht überraschend. Zumal es sich dabei nur um die Spitze eines über Jahrzehnte gewachsenen Eisbergs handeln dürfte.
Gleichzeitig haben SPÖ und ÖVP ein neues Sparpaket verordnet. Das schmeckt für viele nach Zwei-Klassen-Gesellschaft vor dem Gesetz. Denn wo der einfache Bürger sich dem Sparkurs nicht entziehen kann, fehlen entsprechende Gesetze, interessensgesteuerte Geldflüsse zwischen Politik und Wirtschaft und die damit verbundene (unversteuerte) Bereicherung Weniger auf Kosten der Mehrheit zu unterbinden.
Die FPÖ, selber Teil jenes politischen Systems, ortet das Problem aber ganz woanders. „Asylanten“ würden sich auf Kosten „österreichischer Facharbeiter“ finanziell bereichern. Und weil die FPÖ von Feindbildern lebt, werden in einem Rundumschlag auch gleich Flüchtlingshilfsorganisationen als „Asylmafia“ diffamiert. Dass Politiker der FPÖ selbst bis zum Hals in Korruptionsaffären verstrickt sind, muss nicht extra erwähnt werden.
Es ist ein altbekanntes Phänomen, dass die Zahl der FPÖ-Wortmeldungen in direkt proportionalem Verhältnis steht zu Verhaltensauffälligkeiten in den eigenen Reihen. Sager, wie die von Heinz-Christian Strache am WKR-Ball, sind dabei nicht die Ausnahme, sondern die Regel.
Immer wieder gelingt es der FPÖ daraus politisches Kleingeld zu schlagen, indem Fakten verdreht und mit dem Finger auf andere gezeigt wird.
Die Pressekonferenz zum WKR-Ball im Café Landtmann war ein Höhepunkt dieser Absurditäten. Die Entscheidung der anwesenden Medienvertreter, nicht darüber zu berichten, war die einzig richtige Antwort auf das Possenspiel.
In den Ausgrenzungs- und Neiddebatten der FPÖ ist der Ausländer, oder der, den die FPÖ dazu macht, ein ständiges Thema. Egal ob Kopftuch, Minarett oder das Schächten, immer wird eine Bedrohung des christlich-abendländischen Europa, der österreichischen Leitkultur, der Wertegemeinschaft und der Demokratie geortet.
Dabei scheint die Demokratie tatsächlich ins Wanken zu geraten. Allerdings nicht, weil Muezzin Pummerin ablöst, oder „Dahoam“ vom „Islam“ geschluckt wird. Für die Risse in den demokratischen Strukturen sind nicht zuletzt jene Politiker verantwortlich, deren verantwortungsloses Handeln das Vertrauen in die Demokratie ersticken lässt. Der asoziale Drang zur Bereicherung und fehlende Gesetze dieser Situation Herr zu werden, erzeugen bei vielen Menschen das Bild von einem Staat, auf den man genauso gut verzichten könnte. Warum überhaupt noch zur Wahl gehen, wenn das Gfrast sich sowieso nur wählen lässt, um kräftig in die eigenen Taschen zu wirtschaften?
Dass die FPÖ als Teil dieses Zirkus´ sich immer noch als „Reine-Weste-Partei“ mit „echten Lösungen“ positionieren kann, ist nicht zuletzt von ÖVP und SPÖ mitverschuldet. Die Neiddebatten der FPÖ sind allzu oft willkommene Ablenkungen von den eigenen politischen Unzulänglichkeiten. Anstatt zu widersprechen, wird geschwiegen.
Ein gefährliches Spiel, auf das diese Trittbrettfahrer sich einlassen, und für viele ein weiterer Grund „denen da oben“ zu misstrauen.
via http://www.tantejolesch.at/tjtrue.php?href1file=korrdemo&bild=korrdemo.jpg
Großbritannien will Vorratsdatenspeicherung doppelplusgut <<netzpolitik.org
Im Vereinigten Königreich gibt es bisher, trotz Ruf als Vorreiter staatlicher Überwachung, keine offizielle Vorratsdatenspeicherung, stattdessen speichern viele Provider freiwillig. Wie die konservative britische Tageszeitung Daily Telegraph berichtet, soll die Vorratsdatenspeicherung nun verpflichtend werden und gleichzeitig drastisch ausgebaut werden.
Die EU-Richtline zur Vorratsdatenspeicherung schreibt vor, dass die Verbindungsdaten von jedem Telefonanruf, jeder SMS und jeder E-Mail gespeichert werden sollen. Angesurfte Webseiten zählen nicht darunter.
Die neue britische Initiative will den kompletten Katalog wieder speichern. Für ein ganzes Jahr. Darüber hinaus sollen, zumindest laut dem Bericht, auch besuchte Webseiten gespeichert werden. Und weiter:
Zum ersten Mal bekommen die Sicherheitsdienste umfangreichen Zugang zu Informationen, wer mit wem auf sozialen Netzwerken wie Facebook kommuniziert hat.
Auch direkte Nachrichten zwischen Teilnehmern auf Webseiten wie Twitter würden gespeichert werden, ebenso die Kommunikation zwischen den Spielern in Online-Spielen.
Zu Stande kommt die Initiative auf Druck der Geheimdienste:
Entworfen wurde der Plan auf Anraten von Inlandsgeheimdienst MI5, Auslandsgeheimdienst MI6 und der “Abhörbehörde” GCHQ.
Von Voraussetzungen für einen Zugriff steht da nichts, stattdessen soll es einen Echtzeit-Zugriff geben:
Nach der Regelung bekämen die Sicherheitsdienste “Echtzeit”-Zugang zu Telefon- und Internet-Daten bekommen, von Leuten die sie überwachen wollen. Durch die in den Datenbanken gespeicherten Informationen, können die Dienste auch die Bewegungsprofile der Personen rekonstruieren.
Das System würde das “wer, wann und wo” jeder Nachricht speichern, was eine extrem enge Überwachung erlaubt.
Besonders perfide ist dieser Vorstoß, weil die konservativ-liberale Regierung in ihrem Koalitionsvertrag eine radikale Kehrtwende bei der inneren Sicherheit angekündigt hat. Der damalige Schatten-Innenminister und derzeitige Generalstaatsanwalt versprach, den Aufstieg des Überwachungsstaats umzukehren. So sollten unter anderem Vorratsdatenspeicherung und Internetsperren abgeschafft werden.
Damit wollte man sich von der Labour-Regierung absetzen, die bereits 2009 die Vorratsdatenspeicherung mit einem “Abhör-Modernisierungs-Programm” einführen wollte. Die Regierung von Gordon Brown musste aber damals eine Rückzieher machen, weil die öffentliche Meinung dagegen war.
Bleibt zu hoffen, dass das auch diesmal gelingt.
Bürgerbeteiligung und Bürgerinitiativen in Wien <<stadtbekannt.at
Der Club 2 vom letzten Mittwoch führt uns zu der Frage nach Bürgerbeteiligung und Bürgerinitiativen in Wien und damit verknüpft dem Wiedererstarken sozialer Bewegungen. Wir gehen der Frage nach, welche Bürgerinitiativen und Bewegungen Wien geprägt haben und was es mit der Agenda 21 und den Bürgerinitiativen auf sich hat.
Wer letzten Donnerstag Nacht den Club 2 gesehen hat, dem wird es vielleicht ähnlich ergangen sein wie mir. Zwischen Wut, Entrüstung und Fassungslosigkeit waren meinerseits alle Gefühlslagen dabei. Der Begriff des Fremdschämens fasst jedenfalls nicht dieses unterirdische TV-Erlebnis. Falsche Einladepolitik mag wohl eine Sache sein, Moderationskünste eine andere. Das Thema des Club 2 war ein viel diskutiertes dieser Tage: nämlich die Wutbürger. Unter dem Titel: „Bürger – Wohin mit der Wut?“ und damit verknüpft die Frage der Partizipation und Selbstermächtigung wurde viel heiße Luft verpufft. Am Ende der Sendung blieb der schale Geschmack von Weltverschwörungstheorien hängen, weshalb wir uns nun mit der Frage nach der Selbstermächtigung, Bürgerinitiativen und der Bürgerbeteiligung in Wien befassen. Das ganze Spektrum, das im Club 2 aufgemacht wurde, zu bearbeiten, würde den Rahmen an dieser Stelle nämlich sprengen. Den Club 2 vom 15.2.2012 kann man aktuell noch in der TVthek ansehen.
Das Wort zum Club 2
Einer der Gäste des Club 2 war Herta Wessely, die aus der Perspektive der Bürgerinitativen im Kontext der Aktion 21 berichten sollte. An diesem Abend diskutierten außerdem, der Liedermacher Konstantin Wecker, Maria Maltschnig – eine Vertreterin der „Sektion 8“ einer Sektion der SPÖ Alsergrund, der Journalist Thomas Chorherr und der Kaberettist Roland Düringer, der mit Klischees und Weltverschwörungstheorien unter dem Deckmantel der Provokation und offensichtlicher Uninformiertheit nur um sich warf.
Bürgerbeteiligung wozu?
Grosso modo äußerte Chorherr die Meinung, dass das Schweizer Beispiel der Minarette Debatte zeige, dass Bürgerbefragungen keine gute Ideen sein. Als weiteres Beispiel brachte er Bürgerbeteiligungsverfahren bei denen es um die Frage ging, ob es eine Umfahrung in einer Gemeinde geben solle oder ob die Straße durch die Gemeinde geht. Er meinte, dass sich zwei Bürgerinitiativen gebildet hätten: eine die für die Umfahrung gewesen sei und eine dagegen.
Dürringer nahm bei dieser Diskussion eine Sonderstellung ein was Informiertheit anbelangt und meinte, dass sich die Leute eh alle so leicht täuschen lassen und dass es um den größeren Zusammenhang gehe. Zusammengefasst wurde Kritk am Warenfetischismus und der Ohnmacht der BürgerInnen geübt und vom Primat des Finanzsystems und seine Macht über die Politik diskutiert. Weitgehend blieben die BürgerInnen als aktive Subjekte außen vor. Der Begriff der sozialen Bewegungen, der Bürgerbeteiligung und die Bedeutung der Bürgerinitiativen in Wien war dabei ein besonderes Stiefkind, das wir hier herauspicken möchten um ein wenig Klarheit darüber zu schaffen, was es in Wien damit so auf sich hat.
Wiedererstarken sozialer Bewegungen – Zwischen Hausbesetzung und urban Gardening
Das Wiedererstarken sozialer Bewegungen ist seit der Finanzkrise 2008 unverkennbar. Egal ob es dabei um die Occupy Wall Street Bewegung, den arabischen Frühling, die Uni-Brennt Bewegung oder aktuelle um die Anti-ACTA Bewegung geht.
Allerdings wird zivilgesellschaftliches Engagement, Empowerment (Selbstermächtigung) und die Aneignung von Stadträumen schon lange, wenn auch nicht immer medienwirksam, hochgehalten. Die Bandbreite reicht auch in Wien dabei von der Besetzung von Räumen, wie ehemals dem WUK, dem Amerlinghaus, dem EKH oder der Arena, um Räume für Kunst- und Kulturinitiativen oder politische Initiativen zu schaffen. Bis hin zu Tauschkreisen oder Kostnix Läden die damit alternative Wirtschaftsformen abseits des kapitalistischen Systems erproben und Solidarisierung selbst leben. Aber natürlich ist auch damit noch nicht das ganze Spektrum abgedeckt, denn es gibt natürlich auch noch viele andere Formen der Selbstermächtigung wie Guerilla Gardening, wo die StadtbewohnerInnen die Stadt begrünen, sein es Parks oder verwaiste Rasenflecken nebenstehend Fahrbahnen.
Wiener Bürgerinitiativen und die Agenda 21
Eine Form der Partizipation an Entscheidungsprozessen oder wenn es um die eigene Lebenswelt geht – nämlich die eigene Stadt – sind Bürgerinitiativen. Derer gibt es in Wien – allein – unter dem Deckmantel der Aktion 21 um die 80. Ihre Anliegen sind sehr unterschiedlich und reichen vom der Initiative Steinhof bis zur IBI (Internetinitiative) Verwaltungsreform-jetzt Anliegen österreichweit. Der Generalverdacht von Dürringer das die WienerInnen nur sudern und raunzen kann hier widerlegt werden, denn die BürgerInnen engagieren sich an konkreten Projekten für konkrete Ziele. Natürlich sind die Bürgerinitiativen die Teil der Agenda 21 sind nur ein Ausschnitt der Initiativen die es in Wien schon gegeben hat.
Was ist die Agenda 21?
Ein zentrales Instrument der Bürgerbeteiligung ist seit 1992 die Agenda 21. Diese wurde bei der Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwickung in Rio de Janeiro 1992 verabschiedet. Darauf bezieht sich wiederum die Charta von Aalbourg, die in einer späteren Konferenz folgendes fest hält: “Wir Städte und Gemeinden verpflichten uns, den in der Agenda 21, dem auf dem UN-Erdgipfel in Rio de Janeiro verabschiedeten Schlüsseldokument, enthaltenen Auftrag zu erfüllen. (…) Wir werden dafür Sorge tragen, dass alle Bürger und Interessengruppen Zugang zu Informationen erhalten und es ihnen möglich ist, an den lokalen Entscheidungsprozessen mitzuwirken.”
Die Aktion 21 ist in Wien ein Verein zur Wahrung der Interessen der Bürger bei einschneidenden Änderungen in ihrem Umfeld. Das aktuelle Ziel der Aktion 21 ist es, wie Wessely im Club 2 berichtete, die rund 80 Bürgerinitiativen zusammenzubringen und ihre Anliegen und Interessen zu bündeln.
Was wird unter Bürgerbeiteilung in der Stadtplanung verstanden?
Gerade im Kontext der Stadtentwicklung ist Bürgerbeteiligung ein sehr dehnbarer und breiter Begriff. Er wird in unterschiedlicher Weise verwendet. Bei der aktuellen geplanten Seestadt Aspern beispielsweise wurde unter dem Begriff Bürgerbeteiligung „informieren“ verstanden. Im Falle der Wiener Steinhofgründe war diese gleichbedeutend mit – die BürgerInnen vor vollendete Tatsachen stellen, da der Planungsprozess eigentlich schon abgeschlossen war. Die Bürgerinitiative Steinhof war aber ausschlaggebend dafür, dass der geplante Bau der GESIBA gestoppt wurde und nun darüber diskutiert wird, was mit dem Areal passieren soll, wie stadtbekannt schon berichtete. In anderen Fällen wie der Umgestaltung des Brunnenmarkts wurde ein partizipatives Beteiligungsverfahren durchgeführt bei dem sowohl Geschäftsleute, Marktstandbetreiber und Bürgerinnen am Planungsprozess aktiv beteiligt waren.
Stadtentwicklung und Bürgerbeteiligung
Gerade wenn es um die Um- oder Neugestaltung von Stadträumen geht oder die Planung von neuen Stadtgebieten ist es wichtig, dass nicht nur die Interessen der BürgerInnen gewährleistet sind, sonder sie auch die Möglichkeit haben ihr städtisches Umfeld mitzugestalten. Schließlich sind die BürgerInnen ja sogenannte „Lebensweltliche ExpertInnen“. Soll heissen wenn es etwa um die Umgestaltung des Brunnenmarktes geht wissen die Menschen die am Markt arbeiten und leben am besten was sie benötigen um ihren Lebens- und Arbeitsalltag zu erleichtern.
Legendäre Wiener Bürgerbewegungen
Stadtbekannt und die österreichische Politiklandschaft nachhaltig geprägt hat beispielsweise die Bürgerbewegung gegen Zwentendorf und, welche schlussendlich nicht nur dazu geführt hat das Österreich Atomkraftwerk frei blieb und Kreisky abdankte, sondern auch zur Spaltung der SPÖ und der Gründung der Grünen. Ein weiteres bekanntes Beispiel ist der Spittelberg. In den 80er Jahren hätte das Biedermeierviertel abgerissen werden sollen und stattdessen neue moderne Bauten errichtet werden. Dagegen formierte sich ein massiver Bürgerprotest, der in der Besetzung des Amerlinghauses mündete und damit endete, dass der Spittelberg erhalten blieb und zu einem kreativen Zentrum der Stadt wurde, auch darüber haben wir vor einiger Zeit im Zusammenhang mit der möglichen Schließung des Amerlinghauses berichtet.
Fazit
Auch wenn Herr und Frau Österreicher oftmals Ohnmacht attestiert wird, zeigt sich, dass gerade wenn es um ihre Lebenswelt geht zumindest ein Ausschnitt der Bevölkerung sich für die Durchsetzung ihrer Rechte einsetzt. Das kann Auswirkungen auf unterschiedlicher Ebenen haben, wie im Falle von Zwentendorf die Spaltung einer Partei und die eine Atomenergie freie Zone oder im Falle des Spittelbergs, den Erhalt von Kulturgut. Der Feststellung von Chorherr im Club 2, dass Bürger bei Fragen der Verkehrs- und Regionalplanung oft wiedersprüchliche Wünsche äußern, kann man an der Stelle nur mitgeben, dass RaumplanerInnen oftmals vor diesem Problem stehen, aber das eben Teil ihres harten Geschäfts ist, nämlich die Miteinbeziehung der unterschiedlichsten Bedürfnisse der Interessensgruppen. Fest steht jedenfalls das Beteiligung und Selbstermächtigung immer schon wichtig war und dieser Tage wieder wichtiger wird.
Cornelia Dlabaja
via http://www.stadtbekannt.at/de/wien/leben/b_rgerbeteiligung-in-wien-oder-das-wort-zum-club-2.html
Devil Inside – Keine Seele ist sicher… ist der Papst ein Exorzist?
Wenn man dem italienischen Priester Gabriel Amorth Glauben schenken darf, dann hat Papst Benedikt persönlich an zwei vom Teufel Besessenen einen Exorzismus vollzogen. Zumindest schreibt dies Amorth, der wohl bekannteste Exorzist des Vatikans, der nach eigenen Aussagen über 70.000 dieser Teufelsaustreibungen erfolgreich vollzogen haben will, in seinem neuen Buch “Der letzte Exorzist”… Die Zahl der italienischen Exorzisten liegt derzeit bei über 300! In Rom werden jedes Jahr bis zu 150 Priester in Exorzismus geschult. Kein Wunder also, dass Teufelsaustreibungen immer wieder Raum für Spekulationen lassen, wenn die katholische Kirche sie offensiv unterstützt, auch wenn sie es offiziell nicht belegt haben will: Aufzeichnungen von praktiziertem Exorzismus sind vom Vatikan verboten.
Für die beiden Exorzisten in Devil Inside spielt das keine Rolle, ihnen geht es einzig darum, eine verlorene Seele zu retten. In bestem Reality-Doku-Stil werden die Zuschauer in dem jüngsten Erfolgsschocker immer tiefer in das teuflische Spiel von Gut gegen Böse…
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[FSFE PR][EN] European Parliament must prevent criminalisation of software vendors and users <<europarl.europa.eu
Joachim Jakobs press at fsfeurope.org
Mon Apr 23 10:10:40 CEST 2007
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European Parliament must prevent criminalisation of software vendors and users FSFE criticises the proposed "second Intellectual Property Enforcement Directive" (IPRED2) for sweeping criminalisation across various areas of law and loosely described areas of activity, including for 'attempting, aiding or abetting and inciting.' The proposed text criminalises these acts for infringement of many dissimilar laws including copyright, trademark, and patents. "This threatens" according to a press release of FSFE "to introduce intimidating degrees of punishment to activities which individuals, community-based projects, and other small to medium-sized groups participate in - groups that may not have sufficient money or lawyers to defend their rights in court." "The proposed text greatly increases the number of criminalised activities and is very unclear on where the limits are", explains Ciaran O'Riordan, FSFE's Brussels Representative, and continues "we understand criminal sanctions might form a useful part of consumer protection and can deter and help prosecution of cases of counterfeit pharmaceuticals or equipment that could create public safety risks. But it is obvious that applying the same sanctions to publishers and software developers is completely unnecessary and is harmful for society." The Directive will be voted on next week when the MEPs are in Strasbourg. If member states already have such consumer protection laws in place, then rejecting the Directive outright would also be a good option. "This directive targets users, distributors, developers and publishers of software in general, including those of Free Software," explains Georg Greve, President of FSFE. "In combination with the lack of a strong directive against software patentability, the directive would create incalculable risk for all participants of the information society." In a broad coalition with FFII, EFF, EBLIDA, and BEUC, FSFE calls on all participants of the information society in EU member states to support the joint amendments published on FFII's site. FSFE's open letter has been sent to MEPs in six languages so far. About the Free Software Foundation Europe: The Free Software Foundation Europe (FSFE) is a non-profit non-governmental organisation active in many European countries and involved in many global activities. Access to software determines participation in a digital society. To secure equal participation in the information age, as well as freedom of competition, the Free Software Foundation Europe (FSFE) pursues and is dedicated to the furthering of Free Software, defined by the freedoms to use, study, modify and copy. Founded in 2001, creating awareness for these issues, securing Free Software politically and legally, and giving people Freedom by supporting development of Free Software are central issues of the FSFE. [1] http://fsfeurope.org/projects/ipred2/letter-april-2007.en.html -- Joachim Jakobs <jj at office.fsfeurope.org Media Relations - FSF Europe (http://fsfeurope.org) Tel: +49 700 - 373387673, Ext.: 404 Mobile: +49-179-6919565 Join the Fellowship and protect your freedom! (http://www.fsfe.org) via http://mail.fsfeurope.org/pipermail/press-release/2007q2/000176.html
30.04.2007 Votum des Europäischen Parlaments zum strafrechtlichen Schutz geistigen Eigentums <<ifross.org
30.04.2007
Von: Benjamin Roger
Das EU-Parlament hat dem Kommissionsentwurf für die geplante “Richtlinie über strafrechtliche Maßnahmen zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums” (IPRED2) am 26. April 2007 mit einigen Änderungen in erster Lesung zugestimmt (vgl. Meldung von heise.de mit einigen Reaktionen). Patente sind nunmehr vom Geltungsbereich der Richtlinie ausgeschlossen, was gerade mit Blick auf die noch unklare Situation bei Softwarepatenten (vgl. auch Nachricht der Woche vom 05.03.07) zu begrüßen ist. Einige zentrale Begriffsdefinitionen wurden aufgenommen, insbesondere die der “Gewerbsmäßigkeit”, wobei dennoch zweifelhaft bleibt, ob private Nutzer gänzlich von der Strafdrohung ausgenommen sind. Dem kann auch die neue “fair use”-Klausel zu Gunsten bestimmter Nutzerkreise (insb. Forschung und Lehre) nicht abhelfen, die den rein persönlichen Gebrauch gerade nicht nennt.
Man versucht gerade die Internetuser wieder mal zu täuschen und auch mit dem “Bäumchen Wechsel dich Spiel” Mundtod zu machen, aber das können sich die Korrumpierten Politiker mal ganz schnell abschminken. Deshalb hier der neue Hinweis und Aufruf von Anonymous:
Aus #ACTA wird #IPRED beziehungsweise #IPRED2, sagt Anonymous Frankfurt in einem deutschen Video
In einem Video von “Anonymous Frankfurt” aus Youtube, weist eine Stimme darauf hin, dass #ACTA nun umbenannt wurde in #IPRED beziehungsweise #IPRED2. Anderer Name. Gleiches Ziel: Die Kontrolle über Inhalte im Netz, durch die Regierung. Die Kontrolle über Meinungen und Kommunikationswege im Netz. Die Kontrolle über den Bürger im Netz. Was dagegen hilft? Demonstrieren, demonstrieren, demonstrieren – Die Stimme im Video sagt zudem, dass man demonstrieren sollte, auch nur um zu beweisen, dass die Bevölkerung nicht dumm ist. Teilt die Mitteilung und warnt Freunde, Verwandte und Bekannte.
Dieser Artikel wurde zur Verfügung gestellt von Critch.de.
Täglich Neuigkeiten…
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IPRED2: Abstimmung Parlament gelaufen <<netzpolitik.org
Die EU-Richtlinie zur strafrechtlichen Durchsetzung von Geistigen Eigentum (IPRED2) ist heute im EU-Parlament mit Änderungen angenommen worden. Ein Antrag der Grünen auf Abweisung ist nicht durchgekommen. 379 sollen für die Richtlinie gestimmt haben, 270 dagegen. Es soll zwar eine Änderung in der Formulierung zwischen kommerzieller / privater Nutzung angenommen worden sein, aber wahrscheinlich ist die Konkretisierung nicht gut genug. Sie wird immer noch als sehr schwammig bezeichnet. Ein weitergehender Änderungsantrag wurde leider abgelehnt. Mehr Infos später.
Update: Reaktionen.
Malte Spitz, Mitglied des Bundesvorstandes von Bündnis 90/Die Grünen: Dem Lobbydruck gebeugt!
Die Richtlinie sieht mit ihren allzu schwammigen Formulierungen vor, dass private Tauschbörsennutzer, die in keiner weise kommerziell handeln, bald nicht mehr wie bisher nur zivilrechtlich sondern möglicherweise auch strafrechtlich verfolgt werden können. Die Unklarheit in den Formulierungen, trotz Aufnahme einer Änderung, lässt dabei alle Interpretationsmöglichkeiten offen.[…]Es ist sehr bedauerlich, dass so viele Abgeordnete auf die Lobbyarbeit der Rechteinhaber, besonders der Film- und Musikindustrie, reingefallen sind. Mit der Umsetzung könnte die Musikindustrie dann beispielsweise Zugriff auf die Daten zur Verfolgung erhalten, die im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung gesammelt wurden.“
Monika Ermert hat für Heise einige Stimmen gesammelt: EU-Parlament schränkt Strafrechtssanktionen zum Schutz geistigen Eigentums ein.
Das EU-Parlament in Straßburg hat sich heute in erster Lesung mehrheitlich für eine EU-Richtlinie zu strafrechtlichen Sanktionen zum Schutz geistigen Eigentums (IPRED2) ausgesprochen. Allerdings wurde der von der EU-Kommission vorgelegte Vorschlag in mehreren Punkten zurückgestutzt. Urheberrechtsverletzungen, die im persönlichen und nicht auf Gewinn abzielenden Bereich vorkommen, wurden beispielsweise von Strafrechtssanktionen ausgeschlossen. Patente sollen anders als bei den 2004 verabschiedeten zivilrechtlichen Maßnahmen (IPRED1) nicht erfasst werden. Im mehrheitlich beschlossenen Positivkatalog der von den Strafrechtsmaßnahmen erfassten geistigen Eigentumsrechte ist neben dem klassischen Urheberrecht auch der Schutz von Datenbanken, Halbleitertopographien, Markenrechten- und Geschmacksmusterrechten, geographischen Herkunftsbezeichnungen und Firmennamen eingeschlossen.
EFF: IPRED2 Slips Through, Fight to Continue
We were told by the two largest political parties that they felt that the Directive had not been given enough time to be properly discussed, and that our campaign had definitely contributed to the discussion. The fight now moves to the Council of the European Union, where it will be considered by representatives of the national governments of all EU Member States. Several states have started to mount resistance to IPRED2 in recent weeks, with the UK and Holland leading the charge. Europeans worried about their right to innovate, and their ability to live under clear, fair criminal laws must now turn to their own national governments to ensure that IPRED2 doesn’t set a terrible precedent for copyright law, and the EU legal process. If the Council disagrees with EuroParl’s action — which we believe is in reach — IPRED2 would be returned for a second reading. We will be tracking these developments and providing opportunities to act at CopyCrime.eu.
IPRED2 Passes First Reading <<copycrime.eu
EuroParl votes yes to making you a copycriminal: the battle now moves to the Council of Ministers. More information soon at EFF’s DeepLinks blog, and from FFII’s IPRED2 workgroup.
Sign our petition to be kept up to date with the latest news.
If IPRED2 is implemented without clear limits, “aiding, abetting, or inciting” copyright infringement on a “commercial scale” in the EU will become a crime.
Penalties for these brand new copycrimes will include permanent bans on doing business, seizure of assets, criminal records, and fines of up to €100,000.
IPRED2’s backers say these copycrimes are meant only for professional criminals selling fake merchandise. But Europe already has laws against these fraudsters. With many terms in IPRED2 left unclear or completely undefined – including “commercial scale” and “incitement” – IPRED2 will expand police authority and make suspects out of legitimate consumers and businesses, slowing innovation and limiting your digital rights.
IPRED2 and Business
The entertainment industry spent millions suing the makers of the first VCRs, MP3 players and digital video recorders, trying to use copyright law to kill those innovative products because they threatened old business models. Fortunately, the industry was unsuccessful.
IPRED2’s new crime of “aiding, abetting and inciting” infringement again takes aim at innovators, including open source coders, media-sharing sites like YouTube, and ISPs that refuse to block P2P services.
With the new directive, music labels and Hollywood studios will push for the criminal prosecution of these innovators in Europe, saying their products “incite” piracy – with EU taxpayers covering the costs.
Under IPRED2, these same entertainment companies can work with transnational “joint investigation teams” to advise the authorities on how to investigate and prosecute their rivals!
IPRED2 and Your Digital Freedoms
Criminal law needs to be clear to be fair. While IPRED2 says that only “commercial scale” infringement will be punished, the directive doesn’t clearly define “commercial scale” or “incitement.” Even IP lawyers can’t agree on what are “private” and “personal” uses of copyrighted works. One step over that fuzzy line, however, and anyone could be threatened with punishments intended for professional counterfeiters and organized criminals.
How can ordinary citizens feel safe exercising their rights under copyright and trademark law when serious criminal penalties may be brought against them if they cross the line?
Tell the European Parliament to Fix IPRED2
The excesses of IPRED2 need to be reined back. Call your MEP, and sign our petition now!
Kriminalisierung von Verletzungen des Urheber- und Markenrechts <<fsfe.org
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- Status
- Bisherige Aktivitäten
- Zusammenfassung der Richtlinie
- Schädliche Auswirkungen auf Freie Software
- Den Vorschlag „2006/0168(COD)“ lesen
- Was wir tun können
- Externe Links
Aktueller Stand
Am 25. Mai 2007 findet die Abstimmung zur ersten Lesung des Europäischen Parlaments statt. Der FFII hat eine Tabelle mit den Änderungsanträgen veröffentlicht, aus der man auch ablesen kann, welche Änderungsanträge bisher angenommen wurden.
Bisherige Aktivitäten
Informationen zur Position der FSFE, vor der ersten Lesung des Europäischen Parlaments, finden Sie in unserem offenen Brief an die MEPs (Mitglieder des Europäischen Parlaments), April 2007.
Zusammenfassung der Richtlinie
- Die vorgeschlagene Richtlinie: com(2006)168
„Artikel 3
Straftat
Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass jede vorsätzliche, in gewerblichem Umfang begangene Verletzung eines Rechts des geistigen Eigentums, der Versuch einer solchen Rechtsverletzung sowie die Beihilfe und Anstiftung dazu als Straftat gilt.“
(Artikel 3. Seite 9 der vorgeschlagenen Direktive)
Die Definition von „geistigem Eigentum“ („Intellectual property rights“) wirft Patente, Urheberrechte, Markenrechte, Geschmacksmuster und andere Kategorien von Recht in einen Topf. Es wird keine Definition von „vorsätzlich“ oder von „in gewerblichem Umfang“ gegeben, und es fehlen Beispiele dazu, was unter „geistigem Eigentum“ zu verstehen sein soll und was nicht darunter zu verstehen ist.
Diese Richtlinie wird häufig „IPRED2“ genannt. Wir empfehlen jedoch, Begriffe wie „geistiges Eigentum“ nicht zu verwenden, da dies zu Verwirrungen führt, die unsere Arbeit schwieriger machen. Die Richtlinie könnte stattdessen „die Kriminalisierungsrichtlinie“ genannt werden.
Schädliche Auswirkungen auf Freie Software
Softwarepatente: Durchsetzung mittels Angst
Wir erwarten, dass das Europäische Parlament die vorgeschlagene Richtlinie abändern wird, um Patente auszuschließen. Dies ist wichtig, denn obwohl durch das Europäische Patentabkommen Software von der Patentierbarkeit ausgeschlossen ist, gewährt das Europäische Patentamt (EPA) Patente auf Softwareideen. Trotz der Tatsache, dass mehr als 90% der Rechtstreitigkeiten, die auf solchen Patenten basieren, keine Chance auf Erfolg vor Gericht besäßen, bietet das EPA damit Patentinhabern eine juristische Grundlage, um Softwareproduzenten und -händlern Gerichtsverfahren anzudrohen. Gefängnisstrafen, hohe Geldstrafen, Beschlagnahme von Besitz und die Gefahr der Firmenschließung sind Bedrohungen, die genügend Furcht unter Computernutzern erzeugen könnten, diese ungültigen Patente anzuerkennen. (Weitere Informationen zu der Problematik von Softwarepatenten gibt es auf der Seite über die Arbeit der FSFE gegen Patentierbarkeit von Software.)
Schaden für effiziente Softwareproduktions- und Vertriebsmodelle
Die starke Erhöhung der Risiken von Softwareentwicklung und -vertrieb wird sich abschreckend auf Produzenten und Händler auswirken, die in Strukturen agieren, die keine oder nur wenige Geldmittel für juristische Zwecke zur Verfügung haben. Damit wird insbesondere Freie Software geschwächt, da diese oft durch Einzelpersonen, kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) oder durch Unternehmen, die ihre Kerngeschäft nicht in der Softwareentwicklung sehen, entwickelt wird.
Ermutigung zu kommerziellem Missbrauch, siehe SCO
Wenn man den Initiatoren von Gerichtsverfahren in diesem Zusammenhang erweiterten Zugang zu nationalen Strafverfolgungsinstitutionen gibt und damit die nachteiligen Auswirkungen von Rechtsstreitigkeiten erhöht, dann werden Menschen dazu angeregt, diese Gerichtsverfahren als kommerzielles Werkzeug am Markt anzuwenden.
Ein weithin bekanntes Beispiel aus den USA ist SCO: Ohne irgendeinen Beweis oder irgendwelche anderen Hinweise hat SCO IBM und andere der Verletzung von „geistigem Eigentum“ auf kommerzieller Ebene beschuldigt. Damit haben sie den wachsenden Einsatz von Freier Software, wie etwa des GNU/Linux-Betriebssystems, gehemmt und haben dem Ansehen einer Handvoll Unternehmen, allesamt Wettbewerbsgegner von Microsoft, einem der Hauptunterstützer von SCO, geschadet.
Verhinderung von Haftungsübernahmen
Bei Straftatbeständen ist keine Haftungsübernahme möglich. Daher werden Versicherungen gegen Patentklagen unmöglich gemacht, und Softwareproduzenten können nicht mehr die Haftung für ihre Vertragshändler übernehmen.
Entwickler in Grauzonen: DeCSS, Datentauschdienste
Die Europäische Richtlinie zur „Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft“ (com(2001)29ec) hat den Einfluss des Urheberrechts stark erweitert. Neben dem Verbot der nichtgenehmigten Vervielfältigung von Informationen schränkt das Gesetz jetzt auch die Möglichkeiten ein, wie die Öffentlichkeit Technologien einsetzen kann, um auf urheberrechtlich geschützte Informationen zuzugreifen. Zum Beispiel gilt man als Urheberrechtsverletzer, wenn man seine eigene Software entwickelt, mit der man eine gewöhnliche, selbst erworbene DVD anschauen kann. Schreibt man Software, mit der man Dateien mit anderen über das Netzwerk tauschen kann, so befindet man sich in einer rechtlichen Grauzone – es könnte eine Urheberrechtsverletzung darstellen. Die in der Richtlinie angedrohten Gefängnisstrafen und anderen harten Strafen werden viele davon abhalten, nützliche Software aller Art zu schreiben (inklusive zwar geduldeter, aber illegaler Software sowie Software in Grauzonen).
Den Vorschlag „2006/0168(COD)“ lesen
Der IPRED2-Vorschlag bestand ursprünglich aus zwei Teilen, wurde dann aber im Mai 2006 als ein Richtlinienvorschlag veröffentlicht: com(2006)168).
Der Grund für die Neuveröffentlichung und die Änderung von zwei Teilen zu einem ist ein Präzedenzfall des Europäischen Gerichtshofes, der besagt, dass EU-Richtlinien von Mitgliedstaaten die Einführung von strafrechtlichen Maßnahmen verlangen können.
Verfahrensdetails
Die folgenden Informationen in diesem Abschnitt gelten für die erste Veröffentlichung von IPRED2, es ist aber sehr wahrscheinlich, dass es sich im aktuellen Vorschlag nicht ändern wird.
Verantwortlicher Ausschuss im Parlament: Rechtsausschuss (JURI)
Berichterstatter im Parlament: Nicola Zingaretti (PSE, Italien).
Weitere kommentierende Ausschüsse im Parlament: Industrie, Forschung und Energie (ITRE), Binnenmarkt- und Verbraucherschutz (IMCO), Bürgerrechte, Justiz und Innenpolitik (LIBE).
Die Probleme
Die größten Probleme der Richtlinie bestehen in den Artikeln 3 und 4 (Seite 9 und 10 des Dokuments). Artikel 3 ist weiter oben angeführt. Artikel 4 listet die harten strafrechtliche Maßnahmen auf, die für die in Artikel 3 beschriebenen Handlungen anwendbar gemacht werden sollen. Diese beinhalten Gefängnis- und Geldstrafen, Geschäftsschließungen, Zerstörung von Gütern, die Möglichkeit, durch das Gericht überwacht zu werden und das Verbot, auf öffentliche Unterstützung zurückgreifen zu können.
Schwache Abgrenzung: „vorsätzlich“ und „gewerbsmäßig“
Der Satz „jede vorsätzliche Verletzung […] in gewerbsmäßigem Umfang“ wird viele Menschen glauben machen, die Richtlinie beziehe sich nur auf vorsätzlichen Gesetzesbruch aus Profitgründen.
Nehmen wir zum Beispiel den Anwalt eines Patentinhabers, der versucht, einen Softwareentwickler dazu zu zwingen, seine Software nicht mehr zu vertreiben.
Anwalt: „Hallo. Sie verletzen unser Patent, stellen Sie den Vertrieb Ihrer Software ein.“
Softwareentwickler: „Da muss ein Missverständnis vorliegen. Ich habe kein Patent gelesen, und außerdem ist Softwarefunktionalität in der EU nicht patentierbar.“
Anwalt: „Aber das Europäische Patentamt hat dieses Patent gewährt, und Sie verletzen es.“
Softwareentwickler: „Es ist sehr unwahrscheinlich, dass es einer gerichtlichen Überprüfung standhalten wird.“
Anwalt: „Da Sie vorsätzlich ihre Software geschrieben haben und Ihre Software den Softwaremarkt betrifft, ist Ihre Rechtsverletzung vorsätzlich und gewerbsmäßig – das macht Sie zu einem Kriminellen. Werden Sie nun den Vertrieb ihrer Software einstellen, oder riskieren Sie eine Vorstrafe, die Schließung Ihres Unternehmens, eine hohe Geldstrafe und vielleicht ein wenig Zeit im Gefängnis?“
Softwareentwickler: „… aber meine Entwicklungsarbeit war vorsätzlich, die Rechtsverletzung jedoch nicht. Ich habe noch nicht einmal etwas von diesem dubiosen Patent gewusst.“
Anwalt: „Nun, seit dem Zeitpunkt meiner Anschuldigung der Rechtsverletzung Ihnen gegenüber sind Sie sich dessen jedoch bewusst. Daher ist jede weitere Rechtsverletzung vorsätzlich. Werden Sie jetzt den Vertrieb einstellen?“
Ein einfacheres Beispiel ist der Musiker, der auf der Straße für das Kleingeld der Leute spielt. Die vorgeschlagene Richtlinie stempelt jeden Musiker zum Kriminellen ab, wenn das Lied, das er spielt, urheberrechtlich geschützt ist und ohne einer Lizenz vorgetragen wird. Es macht auch die Person, die den Musiker in die Stadt gefahren hat zum Kriminellen, da sie die Rechtsverletzung unterstützt hat. Leute, die dem Musiker ihr Kleingeld geben oder einfach nur umherstehen und zuhören, könnten dann ebenso Kriminelle sein, da sie den Musiker zum spielen animieren. Und jeder, der die Rechtsverletzung hätte verhindern können, dies aber nicht tat, ist auch ein Krimineller: Er hat die Rechtsverletzung begünstigt. Dieses Beispiel kann sehr nützlich sein, den Menschen klarzumachen, wie aberwitzig der Richtlinientext ist, aber es verdeutlicht nicht die Gefahr für die Softwarefreiheit. Daher ist es nur als erster Schritt für tiefergehende Erläuterungen zu verstehen.
Unverhältnismäßiger Zugang für Rechteinhaber
Der Richtlinienvorschlag gibt den Rechteinhabern Sonderrechte, um die Untersuchung zu beeinflussen:
„Artikel 7
Gemeinsame Ermittlungsgruppen
Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass die betroffenen Inhaber von Rechten des geistigen Eigentums oder ihre Vertreter sowie Sachverständige an den von gemeinsamen Ermittlungsgruppen geleiteten Untersuchungen von Straftaten im Sinne von Artikel 3 mitwirken können.“
Wichtig ist auch Artikel 8 (Seite 11), der aussagt, dass Mitgliedstaaten Verletzungen „geistiger Eigentumsrechte“ auch untersuchen und bestrafen sollen, wenn der Rechteinhaber dies nicht verlangt hat.
Was wir tun können
- Wir können das Europäische Parlament und den Ministerrat dazu aufrufen, die strafrechtlichen Mittel auf jene Fälle zu beschränken, bei denen die Rechtsverletzung im Zusammenhang mit organisierter Kriminalität steht, oder wo sie ein Gesundheits- oder Sicherheitsrisiko für die Öffentlichkeit darstellt. Organisierte Kriminalität und öffentliche Gesundheit- und Sicherheitsrisiken werden als Rechtfertigung für diese Richtlinie genannt und es erscheint angemessen, die Artikel an die Rechtfertigungen zu knüpfen.
- Wir können das Europäische Parlament und den Ministerrat dazu auffordern, die strafrechtliche Behandlung „des Versuches einer solchen Rechtsverletzung sowie der Beihilfe und Anstiftung“ aus der Richtlinie zu entfernen. Denn für die meisten, wenn nicht sogar alle Mitgliedstaaten stellt die Richtlinie eine härtere Bestrafung für Anstiftung oder Beihilfe einer solchen Verletzung von „geistigem Eigentum“ dar, als bisher für das eigentliche Delikt auf der jeweiligen nationalen Ebene anwendbar ist.
- Wir können Druck im Europäischen Parlament aufbauen, diese Richtlinie einfach grundsätzlich abzulehnen. Der Entwurf von Gesetzen ist die Aufgabe der Europäischen Kommission und nicht des Europäischen Parlaments. Nachdem die Kommission den Richtlinienvorschlag an das Parlament übergeben hat, welcher im Grunde aus undefinierten und unklaren Begriffen besteht, wäre es für das Parlament angemessen, den Vorschlag zurückzuweisen, da die Kommission nicht ihre Aufgaben gemacht hat.
- Wir können im Präzedenzrecht nach existierenden Strafsanktionen für Patent-, Urheber- und Markenrechtsverletzungen suchen. Einige MEPs denken, dass dieser Richtlinienvorschlag lediglich eine Harmonisierung existierender Gesetze ist. In Wirklichkeit existieren aber nur in sehr wenigen Mitgliedstaaten der EU solche Gesetze – und es wäre interessant zu wissen, wie oft diese angewandt werden. Wenn dies alte, selten angewandte Gesetze sind, dann wäre es schwer für jemanden zu argumentieren, dass diese Gesetze europaweit unabdingbar sind.
- Wir können versuchen, Patente aus der Richtlinie auszuschließen. Dies wäre sehr brauchbar, da es gerade bei Patenten einfach ist, diese unwissentlich zu verletzen. Diese unwissentliche Verletzung würde hier niemanden vor Strafsanktionen schützen, denn „vorsätzlich“ könnte sich hier eher auf die Handlung beziehen, welche zur Rechtsverletzung (schreiben der Software) führte, als die Rechtsverletzung selbst. Selbst wenn man unwissentliche Rechtsverletzungen ausschließen würde, würde dieser Richtlinienvorschlag den Patentinhabern die Macht geben, durch einfaches Informieren des Rechteverletzers ein Vergehen in eine Straftat zu verwandeln. Diese hätte offensichtlich Verwendungsmöglichkeiten auf dem Markt: Einen Konkurrenten kurz vor der Veröffentlichung eines Produkts oder während eines Ausschreibungsverfahrens zu informieren wären zwei Beispiele für einen möglichen Missbrauch.
Notwendige Sofortmaßnahmen
Hoffentlich wird diese Internetseite nützlich sein, um andere zu informieren. Wenn Sie der Meinung sind, dass weitere Informationen hier hinzugefügt werden sollten, dann nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
Viele Mitgliedstaaten besitzen bereits strafrechtliche Maßnahmen für Urheber- und Markenrechtsverletzungen, und einige haben diese sogar schon für Patentverletzungen. Wenn Politiker fragen: „Welchen Schaden haben strafrechtliche Maßnahmen in anderen EU-Mitgliedstaaten hervorgerufen?“, so sollten wir eine Liste mit treffenden Beispielen zur Verfügung haben. Diese Liste muss zusammengetragen werden, und dafür benötigen wir Ihre Hilfe.
Externe Links
- Der Richtlinienvorschlag: com(2006)168. (auch weiter oben verlinkt)
- Meinten Sie „geistiges Eigentum“? Ein verführerisches Nichts, eine Abhandlung von Richard Stallman über Begrifflichkeiten.
- Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union. Die Richtlinie verletzt möglicherweise den Artikel 49 über die „Verhältnismäßigkeit im Zusammenhang mit Straftaten und Strafen“.
- Ein Artikel des ZDNet aus Großbritannien: (englisch) Making IP infringement a crime
- com(2000)789, eine im Zusammenhang stehende Mitteilung der Kommission.
- IPRED-1, der Vorgänger dieser Richtlinie
IPRED <<wiki.openrightsgroup.org
Contents[hide] |
IPRED
The Intellectual Property Rights Enforcement Directive (IPRED) is a long-running proposal by the European Union to increase penalties and ultimately criminalise “commercial” infractions of intellectual property law within the EU.
The directive was originally passed in March 2004 and provided additional confiscatory and subpoena powers to litigants in civil IP cases. Additional legal protection for technical protection measures (TPM) was dropped, as were criminal penalties for IP infringement.
Directive 2004/48/EC of the European Parliament and of the Council (Enforcement Directive or IPRED Directive)
This directive aimed at the harmonisation of national legislations relating to the enforcement of intellectual property rights in order to promote innovation and business competitiveness, safeguard employment, prevent tax losses and destabilisation of the markets, ensure consumer protection and the maintenance of public order. The rights covered by the directive were not thoroughly clear until the clarification made by the EC with the statement 2005/295/EC. The rights concerned are:
- copyright;
- rights related to copyright
- sui generis right of a database maker
- rights of the creator of the topographies of a semiconductor product
- trademark rights
- design rights
- patent rights, including rights derived from supplementary protection certificates;
- geographical indications
- utility model rights
- plant variety rights
- trade names, in so far as these are protected as exclusive property rights in the national law concerned
Article 3 of the IPRED directive contains a general obligation for the Member States that must provide for effective, dissuasive, proportionate measures, remedies and procedures necessary to ensure the enforcement of intellectual property rights. However, “those measures, procedures and remedies shall be fair and equitable and shall not be unnecessarily complicated or costly, or entail unreasonable time-limits or unwarranted delays”.
The Directive states that Member States have to ensure that judicial authorities, under certain circumstances, may order a party (in a trial) to present the evidences lying under its control upon request of the opposing party needing these evidences. The same applies to the communication of banking, financial or commercial documents when the infringement is committed on a commercial scale. In presence of reasonably available evidences on the actual or potential infringement of an intellectual property right, the competent judicial authorities may order prompt provisional measures (e.g. taking of samples, physical seizures, etc.) to preserve evidence even before the proceedings. Article 8 provides for a right of information: upon request of the claimant, the competent judicial authorities may order to provide information on the origin of the goods or services that are thought to infringe an intellectual property right and on the networks for their distribution or provision. The order refers to the infringer and/or to any person who:
- was found in possession of the infringing goods on a commercial scale
- was found to be using the infringing services on a commercial scale
- was found to be providing on a commercial scale services used in infringing activities
- was indicated as being involved in the production, manufacture or distribution of the infringing goods or services
The Enforcement Directive provides also for interlocutory injunctions aimed at preventing imminent infringements or stopping the continuation of infringements of an intellectual property right. In some cases, this continuation can be subject to the lodging of guarantees intended to ensure the compensation of the right holder. These injunctions are issued by the competent judicial authorities at request of the right-holder. In case of an infringement on a commercial scale and if the injured party demonstrates risks affecting the recovery of damages, precautionary seizures can be issued towards “the movable and immovable property of the alleged infringer, including the blocking of his bank accounts and other assets” (art.9.2).
If the goods are found to be infringing an intellectual property right, the competent judicial authorities may order corrective measures that generally are carried out at the expense of the infringer. The measures are issued in respect of the proportionality between the seriousness of the infringement and remedies that must be taken. On the strength of these provisions, the infringing goods can be recalled from the channels of the market, definitively removed or destructed. Moreover, the judicial authorities may order injunctions in order to prohibit the continuation of the infringement. The injunctions may be ordered also against intermediaries whose services have been used by a third party for the infringement of an intellectual property right.
Instead of the measures previously described, pecuniary compensation may be ordered if the infringer “acted unintentionally and without negligence, if execution of the measures in question would cause him disproportionate harm and if pecuniary compensation to the injured party appears reasonably satisfactory” (art. 12). In deciding the merit of the case, the competent judicial authorities set the damages that the infringer has to pay to the right-holder. The damages are calculated taking into account the negative economic consequences (e.g. lost profits) for the right-holder, any unfair profit made by the infringer and, in some cases, other economic factors such the moral prejudice suffered by the right-holder.
IPRED Directive covers the area of the civil and administrative proceedings. By contrast, the provisions do not affect existing European and laws on intellectual property, Member States’ international obligations and national provisions on criminal procedures and penalties in respect of infringement of intellectual property rights.
The Enforcement Directive has been widely criticized by scholars, digital activist and organizations for different reasons. First, the directive would be characterized by a lack of distinction between the different IP rights creating an uniform protection that would lead to a one-size-fits-all approach to enforcement. Moreover, the lack of distinction would characterize also the kinds of infringement, as the failures to define non-commercial and commercial scales prove. Second, the provisions relating to the intermediaries would constitute an excessive burden on the Internet Service Providers (ISPs) that could be forced to disclose the data of potential infringers using their services. This rigid system of IP protection seems to not take into account considerably the right to privacy of citizens and could reduce the use of internet in public spaces. Finally, some argue that the directive seems to ignore the importance of copyright exceptions in permitting a fair dealing of copyrighted works in order to facilitate innovation and access to knowledge. In 2005 the European Commission proposed a new directive (known as IPRED2) aimed to supplement directive 2004/48/EC. This proposal imposed to the Member States to treat as criminal offences all intentional infringements of an intellectual property right on a commercial scale, and attempting, aiding or abetting and inciting such infringements. Widely criticized for its draconian provisions, the proposal has been withdrawn by the Commission in September 2010.
In December 2010, the European Commission launched a consultation aimed at the revision of the IPRED Directive. The consultation has been accompanied by a report that evaluates the application of Directive 2004/48/EC by the Member States. According to some commentators, the EC will propose a new piece of legislation strengthening the enforcement of IP rights but without considering the criticism raised and to opportunity to adapt the IP regime to the new digital era.
IPRED2
IPRED2 was a renewed attempt in 2005 to re-introduce the criminal provisions of the original proposal. It would require that “all intentional infringements of an intellectual property right on a commercial scale, and attempting, aiding or abetting and inciting such infringements, are treated as criminal offences”. It, too, was temporarily postponed for procedural reasons following a European Court case, although it has been reintroduced.
Its official name is “directive on criminal measures aimed at ensuring the enforcement of intellectual property rights”.
June 29th 2006. Both Chambers of the Dutch Parliament (Staten-General) have unanimously concluded that the European Commission has no competence to propose a directive to criminalise intellectual property violations.
European Parliament had its first reading on IPRED2 in April, 2007. It passed the first vote in the European Parliament but did not include its most controversial element, the criminalising of patent infringement.
Executive Summary
The original Commission proposal has been heavily criticized, and much of the concern can be traced to two major lines of analysis. First, many Member States submitted that the proposal went beyond the legislative competence of the European Community. For example, as the Dutch Parliament stated in a letter, the legal means to combat piracy are already available, so the proposal was not justified. Second, almost all position papers written about the proposal characterized it as disproportionate, and noted that it fails to make adequate distinctions between commercial piracy enterprises, legitimate/lawful activities undertaken by business competitors, or even the common activities of ordinary Europeans.
Recommended Action: The Directive is fundamentally flawed. For these reasons, we are united in our belief that the best option would be to reject the directive in its entirety. A second best alternative would be to seek to ameliorate the most egregious impacts of the directive by incorporating legally precise definitions to safeguard legal certainty and proportionality. Even then, a solution must be found for the problem that preliminary rulings take too long for criminal cases.
Wording for this executive summary taken from the FFII/EFF/EBLIDA/BEUC coalition report on the proposal as amended in Strasbourg by the European Parliament at its first reading on Wednesday, 25 April, 2007.
Criticisms
While supposedly aimed only at commercial pirates, IPRED and IPRED2 both have serious chilling effects on ordinary users of technology, as well as open source developers. If you unknowingly infringe a patent or trademark in your work, you may find yourself criminally prosecuted. In the case of copyright infringement, the burden of work to pursue infringers now moves from the rights-holders to law enforcement. If IPRED2 passes, we can envision greater lobbying by powerful copyright industries to transfer police resources to pursuing “intellectual property” crimes.
- FFII/EFF/EBLIDA/BEUC coalition report on the proposal 2007
- Law Society of England and Wales’ 2006 analysis – Suggests narrowing of scope to counterfeiting and piracy (i.e. exclude criminal sanctions for patents and trade marks)
- FIPR’s 2005 criticisms
Current Manoeuvring
The Commission has relaunched a slightly modified version of the directive under the co-decision procedure on 2 May. Originally (July/August 2005), it was proposed by the Commission primarily as a Council framework decision (with only some details put under co-decision). In that case, the European Parliament has little or no legislative power, and the Council must decide with unanimity.
The reason for the original legislative path was that only member states have the competence to decide about criminal law until now (the proposed Constitutional Treaty would change that though). Co-decision is reserved for cases where there is a distortion in the internal market which can be solved using harmonisation.
In autumn 2005, the European Court of Justice however published a ruling regarding an act concerning criminal sanctions for environmental pollution, and decided that this act could/should be under co-decision. The reason was that member states with lax sanctions concerning Environmental crimes would have a competitive advantage over those with strong regulations, so that would disturb the internal market.
The Commission is however now using this ruling everywhere as justification to relaunch directives concerning criminal sanctions under co-decision (since the Council is then less strong, as it only has to approve with a qualified majority in case the Commission agrees with their standpoint). They argue in each case that some sort of harmonisation is required for a better functioning internal market, but in case of this directive they don’t explain at all how that would be the case for IP infringements.
This means that now a) the European Parliament will be a full co-legislator for this directive (and thus can reject it) b) several member states are angry at the Commission for meddling in their criminal law without these member states having veto power in the Council (see e.g. the Dutch Minister of Justice’ statements quoted in our press release)
Additionally, Wednesday the Commission started publicly pressuring member states to accept all regulations related to criminal sanctions (http://www.eupolitix.com/EN/News/200605/f22b375f-238f-4313-b4be-e9b65a18397c.htm):
“Should we wait for another terrorist atrocity before we have effective joint decisions across Europe to fight terrorism?,” he asked.
The IPRED2 directive’s justification indeed stresses threats to national governments and organised crime.
Quotes
Ross Anderson, Chair of FIPR and Professor of Security Engineering at Cambridge University:
- Whitehall spin-doctors are telling us that the Government will foster the creative industries, but the IPR Enforcement Directive will have exactly the opposite effect. It will interfere with enterprise and choke off competition. It will push up prices for consumers at a time of rising global inflation, and do particular harm to the software and communications industries. It will also harm universities, libraries and the disabled.”
Said Terri Dowty, Director of Action on Rights for Children and member of FIPR’s Advisory Council:
- We have already seen the kind of pressure that companies are prepared to exert on the parents of children who download music without due thought. We fear that they would not baulk at mounting criminal prosecutions of children.
- “It is monstrous that a ten-year old (or an eight-year old in Scotland) could be criminalised by the careless download of files. Children often assume that if something is available it must also be legitimate, and it is unreasonable to expect parents to monitor their every action — and most will not have the specialist knowledge to understand whether or not a particular download will be a crime.”
Said Nicholas Bohm, FIPR’s General Counsel:
- “Criminalising patent and other IPR infringement could expose a range of business advisers (accountants, lawyers, bankers) to threats of prosecution as accessories if a company involved in a deal they were arranging or implementing was subject to an infringement complaint.”
Links
Groups
News
Documents
- IPRED2 entry in Wikipedia
- IPRED Wiki
- Free Software Foundation Europe on IPRED
- FIPR’s critique of IPRED2
- FFII position paper and amendment proposals
- EU-Commissions proposal COM(2006) 168 — (COD 2005/0127)
- FFII’s full analysis of the text, IP Enforcement Directive 2: European Community goes criminal
- Minister Donner not pleased with European interference with Dutch criminal law
- EDRI/FIPR take on the new proposal
- Directive text
IPRED: Schwedens Provider widersetzen sich <<tomshardware.de
12:50 – Donnerstag, 30. April 2009 von Thomas Kretschmann – quelle: Tom’s Hardware DE
Anfang April ging der Datenverkehr in Schweden deutlich zurück (siehe »Schweden surft auf Sparflamme«). Grund dafür war das Inkrafttreten der EU-Richtlinie IPRED (Intellectual Property Rights Enforcement Directive). Dieses Anti-Piraterie-Gesetz sieht vor, dass die Internet-Provider auf richterliche Anordnung Kundendaten herausgeben müssen. Weitergeleitet werden die Informationen dann an die Rechteinhaber, beispielsweise Vertreter der Musikindustrie, um Identität mutmaßlicher Urheberrechts-Verletzer festzustellen diese anzuklagen.
Während die PirateBay-Betreiber mit ihrem IPREDator ihren Kunden einen kostenpflichtigen VPN-Service anbieten, um das Ausspähen von P2P-Verbindungen und -Daten zu unterbinden (siehe »Großer Erfolg für Schwedens IPREDator«), wehren sich die schwedischen Internet-Provider auf ihre eigene Weise gegen die Datenweitergabe: Sie speichern die Kundendaten nicht mehr, sondern löschen sie.
Wie unter anderem Pressetext meldet, speichert nach den Providern All Tele und Bahnhof auch Tele2 nun keine IP-Adressen mehr. »Bisher haben wir einige Informationen zu den jeweiligen IP-Adressen unserer Kunden für interne Zwecke gespeichert. Die Integrität dieser Daten ist jetzt aber durch die IPRED gefährdet«, wird Tele2-Chef Niclas Palmstierna zitiert.
Das Löschen beziehungsweise das Nicht-Vorhalten von Kundendaten verstößt nicht gegen geltendes Recht: »Im Gesetz ist nicht ausgeführt, was wir speichern müssen, lediglich, was wir nicht speichern dürfen«, so Palmstierna. Liegen keine Daten vor, kann auch nichts weitergegeben werden.
Das Verhalten der ISPs stößt bei der Medienindustrie beziehungsweise deren Vertretern freilich auf wenig Gegenliebe: »Jeder im Parlament hat unter der Annahme gehandelt, dass die ISPs sich gegenüber dem Gesetzgeber loyal verhalten und nicht von Rechtsbrüchen profitieren wollen«, so Peter Danowsky, der Anwalt des Branchenverbandes IFPI (International Federation of the Phonographic Industry). Er wird für den Fall, dass sich noch weitere Provider dem Trend anschließen, noch härtere Gesetze fordern
The Criminal Measures IP Directive: Criminalizing the industry <<ipred.org
The European Commission has proposed a directive to combat piracy and other infringements of “intellectual property rights” (IP-rights), such as patents, copyright and trade marks. While it does make sense to combat clear cases of piracy, it is nonsense to combat other infringements than such clear cases, with criminal measures. These other infringements occur during normal commercial business conduct, civil courts decide on them. The Commission criminalises the industry, inhibits the desired freedom to act in the market. Decent people can be treated as organised criminals.
A badly drafted Commission proposal was matched by badly drafted European Parliament amendments, and an amendment changed after the vote. The proposal is now in the hands of the Council.
Behind closed doors the EU, US and Japan negociate an Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA), with much the same content, or even worse. See our ACTA page.
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Die Köpfe hinter ACTA in der EU-Kommission <<fm4.orf.at/stories
9. 2. 2012 – 09:00 Uhr
Handelskommissar Karel de Gucht und Michel Barnier (Binnenmarkt) treiben das umstrittene Abkommen voran. Die für “geistiges Eigentum” zuständige Juristin der Kommission war bis 2004 Toplobbyistin der Musikindustrie.
Er sei von den Protesten gegen ACTA nicht beeindruckt, versicherte De Gucht am Mittwoch den EU-Parlamentariern. Sein Handeln erweckte allerdings einen gegenteiligen Anschein: De Gucht hatte alle Fraktionen zu dringenden Gesprächen gebeten. Nacheinander und natürlich hinter verschlossenen Türen, wie es dem Ungeist dieses Abkommens, dessen Text jahrelang strikt geheim gehalten worden war, entspricht.
Die Proteste in Polen, Tschechien, der Slowakei und neuerdings auch in Lettland hatten zu eiligen Distanzierungen der jeweiligen Regierungen geführt, was wiederum hinter den Kulissen von Brüssel einige Hektik ausgelöst hat. Ein Land könnte nämlich genügen, um das gesamte, umstrittene “Anti-Piraterie”-Abkommen zu Fall zu bringen.
ACTA und IPRED
Noch ist ACTA im EU-Parlament gar nicht richtig angekommen, schon geht es Schlag auf Schlag. Die EU-Kommission hat vor wenigen Tagen eine “Roadmap” zur Novellierung der Richtlinie zur “Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte” (IPRED) veröffentlicht. In diesem Fahrplan ist exakt jenes Kapitel enthalten, das bereits vor Längerem aus ACTA gestrichen werden musste, weil es dafür offenbar keinen Konsens gab: das Kapitel zum Internet.
Hochgeladen von AnonymousFfm am 15.02.2012
Quelle: http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,815011-6,00.html
Beitrag vom 09.02.2012:
ACTA und IPRED
Noch ist ACTA im EU-Parlament gar nicht richtig angekommen, schon geht es Schlag auf Schlag. Die EU-Kommission hat vor wenigen Tagen eine “Roadmap” zur Novellierung der Richtlinie zur “Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte” (IPRED) veröffentlicht. In diesem Fahrplan ist exakt jenes Kapitel enthalten, das bereits vor Längerem aus ACTA gestrichen werden musste, weil es dafür offenbar keinen Konsens gab: das Kapitel zum Internet.
Ende März 2011 hatte die EU-Kommission die Ergebnisse einer öffentlichen Konsultation zur verschärften Durchsetzung des Urheberrechts im Internet begutachtet und diskutiert. Damit war man allerdings bereits im Juni 2011 weitgehend fertig, denn das nun vorgelegte, aus drei Seiten bestehende “Fahrplan”-Dokument trägt diesen Zeitstempel.
“Kooperation” als Pflicht
“Um die Wertschöpfungskette der Produktfälscher zu unterbrechen, sind geeignete rechtliche Instrumente zu entwerfen”, heißt es da auf Seite drei, “und die Kooperation zwischen Inhabern geistiger Eigentumsrechte und Übermittlern zu verstärken…
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Faule Kredite in Spanien auf höchstem Stand seit 1994 <<orf.at/
Die spanischen Banken haben so viele faule Kredite in ihren Büchern wie seit fast zwanzig Jahren nicht mehr. Das Volumen der Zahlungsrückstände erhöhte sich im Dezember um 1,5 Mrd. auf 135,7 Mrd. Euro, teilte die Notenbank heute in Madrid mit. Das entspricht einem Anteil von 7,61 Prozent am gesamten Kreditportfolio.
Ein Grund dafür ist die schlechte Wirtschaftslage, die zu einem drastischen Anstieg der Arbeitslosigkeit geführt hat. Jeder fünfte Spanier hat keinen Job – das ist ein Negativrekord in der Europäischen Union.
Publiziert am 17.02.2012
Content Allianz fordert rasche Umsetzung von ACTA <<internet-law.de
Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0 – 17.2.12
Die Deutsche Content Mafia Allianz hat die Bundesregierung aufgefordert, das umstrittene völkerrechtliche Abkommen ACTA ohne weitere Verzögerung umzusetzen. Dieser Allianz gehören u.a. der Bundesverband der Musikindustrie, die Spitzenorganisation der Filmwirtschaft (SPIO), die GEMA, ARD und ZDF, der Börsenverein des Deutschen Buchhandels sowie der Verband Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT) an.
Bei der Lektüre dieser lobbyistischen Pressemitteilung muss ich einmal mehr feststellen, dass die Vorstellungen darüber, wie eine zukunftsorientierte Reform des Urheberrechts aussehen muss, gar nicht weiter auseinandergehen könnten. Man hat unweigerlich den Eindruck, dass die Content-Industrie die bestehende Legitimationskrise des Urheberrechts schlicht ignoriert. Es ist genau diese Geisteshaltung, die die immer wieder beklagten Krisen der Musikindustrie und der Verlage maßgeblich mitverursacht hat. Die mangelnde Kreativität einer Branche, die davon lebt, mit der Leistung Kreativer Geld zu verdienen, ist vielleicht ihr größtes Problem.
Und mit Blick auf die gebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ARD und ZDF, die ebenfalls meinen, in das Horn der Urheberrechtslobbyisten blasen zu müssen, hat mich vorher gerade ein Tweet des Kulturschaffenden Alexander Lehmann zum Nachdenken angeregt.
Eine berechtigte Frage, über die Frau Piel und Herr Schächter vielleicht auch einmal nachdenken sollten.
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Hinweis: Gesetzes- und Rechtsprechungszitate werden automatisch über dejure.org verlinkt
via http://www.internet-law.de/2012/02/content-allianz-fordert-rasche-umsetzung-von-acta.html
Razzien in Rom und Zürich: Mafia fälschte im großen Stil US-Staatanleihen <<deutsche-mittelstands-nachrichten.de
Bei einer Polizeirazzia in Zürich fiel den Ermittlern ein überraschendes Vermögen in die Hände: Die Mafia hatte US-Staatsanleihen im Wert von 6 Billionen Dollar gefälscht – das wäre etwa die Hälfte der amerikanischen Staatsverschuldung.
Die italienischen Behörden haben acht Personen, die im Zusammenhang mit den gefälschten Anleihen stehen (Operation Vulcania), festgenommen. Die US-Botschaft in Rom hat bestätigt, dass die Wertpapiere unecht sind, so die Behörden. Sie haben das Ausgabedatum 1934 und besitzen pro Stück einen Nominalwert von einer Milliarde Dollar.
Der Staatsanwaltschaft zufolge wurden die gefälschten US-Anleihen 2007 von Hongkong nach Zürich gebracht. Die Tatverdächtigen wollten mit den unechten Anleihen Plutonium aus Nigeria kaufen, wie aus einem von der Polizei abgehörten Telefongespräch hervorging.
Die italienischen Fälscher haben sich offensichtlich an Mario Draghi ein Beispiel genommen: Sie wollten durch Drucken reich werden. Aus legalen Gründen kann das EZB-Geschäftsmodell leider nicht auf die Privatwirtschaft übertragen werden.
via http://www.deutsche-mittelstands-nachrichten.de/2012/02/38419/
Von eDemocracy keine Spur. Digitale Bürgerbeteiligung ist auf europäischer Ebene nahezu unmöglich! <<netzpolitik.org
Für das neue Debattenportal Diskurs@Deutschlandfunk haben Kirsten Fiedler und Joe McNamee einen Meinungsbeitrag zum Thema “Von eDemocracy keine Spur. Digitale Bürgerbeteiligung ist auf europäischer Ebene nahezu unmöglich!” geschrieben, den wir hier mit freundlicher Genehmigung spiegeln.
Das Desinteresse der Wählerinnen und Wähler an Europawahlen hat eine lange Tradition. Regelmäßig liegt die Quote der Wahlbeteiligung auf historischen Tiefstständen. Allein von der Europawahl 1979 bis zur letzten Europawahl 2009 sind die Quoten von über 63 Prozent auf 43 Prozent abgestürzt. Aber auch an anderer Stelle scheint die konkrete Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger nicht gewünscht. Eine Beteiligungsmöglichkeit wie ePetition, die der deutsche Bundestag seit einigen Jahren anbietet und die von Beginn an intensiv genutzt wurde, hat das EU-Parlament noch nicht im Angebot. Eines von vielen Hindernissen auf dem Weg hin zu einer europäischen Zivilgesellschaft, in der die Herausforderungen der Gegenwart und der Zukunft in öffentlichen Diskursen erörtert werden, um gemeinsam Lösungen zu entwickeln. Da das Netz einer der Orte sein wird, an denen diese Debatten stattfinden sollten, ist die Stimme einer Nichtregierungsorganisation umso wichtiger. Gerade mit Blick auf die Tatsache, dass Brüssel die Heimat für ca. 15.000 Industrielobbyisten ist. Das jedenfalls meinen Kirsten Fiedler und Joe McNamee von der europäischen NGO European Digital Rights, die in diesem Jahr ihr zehnjähriges Bestehen feiert.
Partizipation an politischen Prozessen und die Rolle von NGOs in digitalen Lebensräumen – insbesondere in der Europäischen Union von Kirsten Fiedler und Joe McNamee, edri.org
Die wachsende Bedeutung digitaler Medien wird langsam aber sicher auch von der Politik verstanden. Unser alltäglicher Umgang mit dem Netz – wie z.B. Behördengänge, die Onlinenutzung von Musik, Filmen, Fernseh- oder Radiosendungen – und die immer zentraler werdende Rolle des Internet bei (welt-)politischen Ereignissen zeigen deutlich, wie wichtig es ist, das offene, freie und neutrale Internet zu schützen.
Auf europäischer Ebene gehen Gesetzgebungsvorschläge jedoch oft in die entgegengesetzte Richtung. Solange noch die Angst vor dem Netz als terra incognita, als großem, aber weitgehend unbekanntem Lebensraum überwiegt, werden digitale Bürgerrechte bei politischen Entscheidungsprozessen schnell in Mitleidenschaft gezogen – gerade auf der oft intransparenten EU-Ebene.
Die Politik, also die Akteure und Institutionen, suchen leider noch zu oft nach Lösungen für isolierte, statische Probleme, während durch Netz und Digitalisierung bereits ein hohes Tempo herrscht und der Grad der Vernetzung zwischen den gesellschaftlichen Sphären und Kontexten rasant gestiegen ist. Dieser Umstand zeigte sich in den letzten Monaten am Beispiel der unterschiedlichen europäischen Versuche, das völlig unzulängliche Mittel der Netzsperren im notwendigen Kampf gegen Kinderpornografie einzuführen. Schon oft mussten Gesetzgeber frustriert feststellen, dass sie gegen den sogenannten „Streisand-Effekt” wenig anrichten können: Sobald Seiten gesperrt oder Domains beschlagnahmt werden, tauchen im Handumdrehen zahlreiche Kopien an anderer Stelle im Netz auf.
EU-Politik und das Internet
Internetsperren und sogenannte Blackouts, die auch von autoritären Regimen im arabischen Raum in Zeiten der Massenproteste verhängt werden, können erhebliche Konsequenzen haben, wie wir jüngst im Nahen und Mittleren Osten sehen konnten. Ende 2010, also kurz vor dem „Arabischen Frühling“, rief der tunesische Blogger und Internetaktivist Alla Abd El Fattah die westlichen Regierungen dazu auf, sich endlich näher mit den „beunruhigenden Entwicklungen in den eigenen Hinterhöfen“ zu beschäftigen.
Im selben Jahr legte EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström den Vorschlag für obligatorische Internetsperren gegen Kinderpornographie vor; auf diese Weise handelte sie sich (angelehnt an die deutsche Debatte der letzten Jahre, während der die damalige Familienministerin Ursula von der Leyen, aufgrund ihres Vorschlags Internetsperren zu verhängen, mit dem Spitznamen Zensursula versehen worden war) den Spitznamen Censilia ein. Beide Vorgänge sorgten europaweit für große Proteste und die berechtigte Sorge, dass über diesen Umweg – wissentlich oder unwissentlich – eine Zensurinfrastruktur etabliert werden sollte. Zensursula und Censilia haben mit den ausgelösten Protesten also mehr zum Kampf gegen Internetzensur beigetragen, als sie sich vielleicht heute noch erträumen können. Denn durch die Vorschläge und Debatten um obligatorische Filtersysteme kam auch das komplette Unverständnis der Materie vieler Entscheidungsträger zutage.
Die Existenz einer vernehmbaren Stimme der Zivilgesellschaft in Brüssel war hier ausschlaggebend. Gerade netzpolitische Themen, bei denen der Politik in vielen Fällen die nötige Expertise fehlt und sie dementsprechend für die Einflüsterungen von Lobbyorganisationen der Wirtschaft anfällig wird, braucht es Vertreter der digitalen Zivilgesellschaft, die alternative Positionen formulieren und zu Gehör bringen können. Denn NGOs, wie EDRI, haben die Möglichkeit direkt vor Ort zu erklären, warum Internetsperren technisch wirkungslos und politisch gefährlich sind und zudem schnell zu Etablierung einer Zensurinfrastruktur führen können. Aufgrund einfacher Ahnungslosigkeit setzt sich leider noch heute so mancher Politiker für Sperren ein und fordert im nächsten Atemzug ein offenes, neutrales und kompetitives Internet, sprich Netzneutralität.
Das Thema ‚Internetsperren‘ zeigt aber auch, wie sehr nationale Bewegungen eine Auswirkung auf europäische Gesetzgebungsvorhaben haben können. Die Erfahrungen, Studien und Analysen deutscher Aktivisten waren hierbei mehr als wertvoll. Am Ende sah man in Deutschland und der EU ein, dass durchdachtere und effektivere Lösungen gefunden werden müssen, anstatt Populismus walten zu lassen. Ende 2011 wurden die Pläne für obligatorische Internetsperren dann endgültig gekippt.
Ein weiteres Beispiel sind die jüngsten Vorstöße der EU-Kommission im Bereich des Urheberrechts. Die Kommission treibt momentan repressive Maßnahmen gegen Urheberrechtsverletzungen voran. Einerseits durch das Anti-Piraterie-Abkommen ACTA und andererseits durch die Novellierung der Richtlinie zur “Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte” (IPRED). In einem Bericht zur bevorstehenden Überarbeitung der IPRED-Richtlinie erklärte die Kommission, Urheberrechtsverletzungen im Internet seien mittlerweile „gang und gäbe“. Anstatt jedoch die logische Schlussfolgerung zu ziehen, und das verstaubte und veraltete Urheberrecht von Grund auf zu reformieren, werden in Brüssel strafrechtliche Sanktionen vorgeschlagen. Schlimmer noch: Wo Gesetze und Gerichte versagen, sollen nun mit ACTA und IPRED verstärkt „freiwillige“ Lösungsansätze und private Unternehmen für die Durchsetzung von Urheberrechten sorgen. Seit 15 Jahren wird unermüdlich versucht, die fehlende Harmonisierung in Europa blind mit der Einführung repressiver Maßnahmen zu beheben.
Das Internet und EU-Politik
Die Politik findet leider zurzeit nahezu ausschließlich Antworten, die sich weder den Bedürfnissen der Gegenwart anpassen, noch der Zukunft zugewandt sind. Da ein Großteil nationaler Gesetze mittlerweile nur noch EU-Vorschriften umsetzen, ist eine Vertretung der Zivilgesellschaft in Brüssel unabdingbar. Hierbei stellen sich jedoch den 740 Millionen Bürgern mehrere Hindernisse in den Weg.
Von den europäischen Institutionen werden keine E-Petitionen angeboten, wie es beispielsweise der Bundestag bereits tut. Es gibt zwar ab dem 1. April 2012 die Europäische Bürgerinitiative (ECI), die EU-Bürgern die Möglichkeit gibt, EU-Politik mit Unterschriftensammlungen zu beeinflussen. Allerdings sind die Hürden hierfür hoch: Eine Million Unterschriften müssen mindestens aus sieben Mitgliedstaaten kommen, damit die Initiative von der EU-Kommission geprüft wird.
Daher müssen NGOs diese Lücke schließen. Im letzten Jahr organisierte beispielsweise ein breites Bündnis europäischer Organisationen ein „Freiheit statt Angst“-Wochenende in Brüssel, an dem sich Aktivisten mit Entscheidungsträgern aus Parlament und Kommission zu diversen netzpolitischen Fragen austauschen konnten. Außerdem rufen Bürgerrechtsorganisationen regelmäßig online Mitmach-Kampagnen zu aktuellen Themen ins Leben. Hierdurch bekommen Bürger in ganz Europa alle nötigen Infos darüber, welche EU-Abgeordneten für was zuständig sind und wie sie am besten kontaktiert werden können.
Genau hier stellen NGOs ein wichtiges Gegengewicht zu den professionellen Lobbyverbänden der Unterhaltungs- und Überwachungsindustrie her – zwar nicht mit denselben finanziellen Mitteln, aber mit der Macht des Internet. Das Corporate Europe Observatory hat ausgerechnet, dass die europäische Hauptstadt Sitz von über 15.000 Industrie-Lobbyisten ist, von denen sich viele auch mit digitalen Aspekten der Politikgestaltung beschäftigen. Es gibt schon seit einiger Zeit das Transparenzregister; viele der in Brüssel ansässigen Lobbyisten sind jedoch dort nicht verzeichnet. So ist z.B. zu Guttenbergs neuer Arbeitgeber, das Center for Strategic and International Studies (CSIS) nicht im Register zu finden, obwohl zu Guttenberg nun Berater in Sachen Internetfreiheit ist.
Die wenigen Brüsseler NGOs sind daher der Vernetzungsknoten für die europäische digitale Bürgerrechtsbewegung, die sich dafür einsetzt, dass bei der europäischen Politikgestaltung die Interessen der Bürger und der digitalen Gesellschaft nicht nur berücksichtigt, sondern konsequent zur Bedingung werden. Das Hauptziel ist daher, ständig auf die vernetzten Problematiken hinzuweisen, sie im Blick zu behalten und aufzuklären, um als Stimme der Zivilgesellschaft die digitalen Grundrechte in Brüssel zu verteidigen.
Nicht zuletzt auch, um der oft noch stark in nationalstaatlichen Dimensionen denkenden Publizistik, die Relevanz und vielfach auch die Virulenz von Brüsseler Entscheidungen zu vergegenwärtigen. Denn Themen wie zum Beispiel Vorrats- und Fluggastdatenspeichung sind nicht nur weitere Aspekte, die Grundrechte im digitalen Zeitalter massiv einengen, sondern auch für eine freie Publizistik auf Dauer zu einem grundsätzlichen Problem werden könnte.
Anonymous: Warungen an US-Regierung wegen ACTA <<gulli.com
Das Internet-Kollektiv Anonymous nahm in der Nacht mehrere Websites der US-amerikanischen Regierung unter Beschuss. Auch heute waren Teile der Website der Federal Trade Commission nicht erreichbar. Anlass dafür scheint ACTA zu sein. Anonymous drohte aber auch, dies würden nicht die einzigen Angriffe bleiben.
Über den Twitter-Account @AnonymousIRC wurde unter anderem verbreitet, man habe den Server hinter business.ftc.gov übernommen und die darauf befindlichen Daten gelöscht. Bevor die Daten gelöscht wurden, wurde die Website aber anscheinend defaced und mit einem humorvollen Youtube-Video sowie einer Botschaft der Hacker gegen ACTA versehen. In dieser Nachricht wird unter anderem der Twitter-Account @AnonymousIRC genannt. Dieses Video und die Nachricht sind allerdings nur noch über eine Version im Cache verfügbar, da die eigentliche Website nicht mehr erreichbar ist.
Diese Angriffe sind an sich nicht neues, stehen aber in diesem konkreten Fall in Zusammenhang mit dem umstrittenen internationalen Handelsabkommen ACTA. Auch wurde die Occupy-Bewegung erwähnt.
In der Nachricht wird scherzhaft darauf Bezug genommen, dass sich viele Leute davor fürchten, dass unter ACTA Websites zensiert und abgeschaltet werden könnten. So heißt es: “Don’t like it?… So, how’s it feel when your entire site is jack-hammered off the internet? Do tell!” Auch wurde Bezug auf die Kampagne #AntiSec genommen. Man werde “systematisch alle bösen Firmen und Regierungen aus [unserem] Internet entfernen”, und es würde “Feuer regnen auf die Feinde der freien Meinungsäußerung, Privatsphäre und des Internets”, sollte ACTA verabschiedet werden.
Es bleibt also abzuwarten, wie weiter vorgegangen wird. Man sollte die Drohungen aber ernst nehmen, dass weitere Angriffe folgen könnten.
Was meint die Community dazu? Ist das einfach nur dumme Erpressung oder ist das wipen eines Servers eine berechtigte Form des Protests, um seinen Unmut zum Ausdruck zu bringen?
via http://www.gulli.com/news/18173-anonymous-warungen-an-us-regierung-wegen-acta-2012-02-17
Razzia bei Ex-Hypo-Aktionären <<kurier.at
Letztes Update am 17.02.2012, 16:52
Wieder gab es bei der Hypo in Klagenfurt eine Hausdurchsuchung. Verdacht: Untreue und Bilanzfälschung.
Am Montag wird in Wien der Prozess der Bayerischen Landesbank gegen die Mitarbeiterstiftung der Hypo fortgesetzt. Damit in Zusammenhang steht eine Hausdurchsuchung, die am Donnerstag bei zwei der ehemaligen Hypo-Aktionäre, der Mitarbeiterprivatstiftung (MAPS) und der Landesholding (KLH) durchgeführt wurde.
Die Staatsanwälte suchten nicht nur nach Beweisen für Bilanzfälschung und Untreue, sondern auch nach Hinweisen, wer davon gewusst hat. Sollte nachweisbar sein, dass den Bayern die Machenschaften bekannt waren, wäre deren Klage der Grund entzogen. Die Bayern werfen der Hypo nämlich vor, dass sie den Organen der Bayerischen Landesbank vor dem Kauf der Hypo gefälschte und aufgeblähte Bilanzen vorgelegt haben.
Eigenkapital-Spiel
Die MAPS war unter jenen Vorzugsaktionären, die 2006 eine Kapitalerhöhung der Hypo gezeichnet und – wahrscheinlich illegale – Garantien für deren Rückzahlung bekommen haben.
Zudem steht ein Kapital-Ringelspiel zwischen MAPS, Landesholding und Hypo im Visier der Staatsanwalt. Die Landesholding hat 420 Millionen Euro aus einer Wandelanleihe an die MAPS und weiter an die Hypo zur Veranlagung geleitet. Das Geld wurde zum Teil bei Aktiengeschäften im Steuerparadies Jersey verspielt. Die Hypo hat es 2008 unter den Bayern als Eigentümer – allerdings zur Gänze an die Landesholding – zurück bezahlt. Der Verlust blieb also der Hypo, was als Untreue ausgelegt werden könnte. Für KLH-Vorstand Hans-Jörg Megymorez ist alles in Ordnung: „Einnahmen aus der Wandelschuldanleihe wurden zu normalen Marktkonditionen in der MAPS veranlagt und 2008 mit 2,54 Prozent Rendite rückgeführt.“ Das habe auch der Landesrechnungshof für „okay“ befunden.
Bayern ermitteln
Indes will auch die Staatsanwaltschaft München die Ermittlungen wegen der gesetzeswidrigen Rückkaufsrechte der Hypo-Vorzugsaktien aus dem Jahre 2006 wieder aufnehmen. Das Rechtshilfeansuchen an die Klagenfurter Staatsanwälte wurde kürzlich gestellt.
Und die Hypo hat vergangenen Montag eine weitere Zivilklage gegen die Ex-Chefs Wolfgang Kulterer und Günter Striedinger wegen des Hotelprojekt Jadranski eingebracht, der in der Hypo 6,4 Millionen Euro Schaden verursachte.
via http://kurier.at/nachrichten/4485334-razzia-bei-ex-hypo-aktionaeren.php
PIRATEN fordern: ACTA ablehnen und Debatte um modernes Urheberrecht beginnen! <<xing.com
Die Piratenpartei begrüßt, dass sich nun endlich auch die europäischen Institutionen demokratischen Richtlinien verpflichtet sehen und die Proteste des europäischen Souveräns ernst nehmen.
Einem geleakten Protokoll einer Sitzung führender Köpfe der EU-Kommission ist Spannendes zu entnehmen: Angesichts der »starken Mobilisierung« gegen das Abkommen vonseiten »gewisser Bürgerrechtsorganisationen und Internet-Bewegungen« soll ACTA nun durch den Europäischen Gerichtshof auf Vereinbarkeit mit EU-Recht geprüft werden.
»Es ist schön zu sehen, dass die Bemühungen und der Einsatz breiter gesellschaftlichen Schichten für ihre Grundrechte und deren Erhalt nicht vergebens sind. Die ersten Äußerungen vonseiten der EU-Kommission und Herrn De Gucht, die Proteste seien ungerechtfertigt und die Demonstranten unwissend, waren eine Frechheit«, so Christopher Lang, Bundespressesprecher der Piratenpartei Deutschland. »Die EU-Kommission muss nun zügig ihre Lehren aus dem Geschehen rund um den Fall ACTA ziehen. Es ist immerhin schon ein Schritt in die richtige Richtung, seine Fehler zu erkennen und einzugestehen.«
»Internationale Verträge müssen von Beginn an rechtsstaatlich auf sicheren Füßen stehen. Geheime Verhandlungen wie bei ACTA sind des demokratischen Prozesses unwürdig. Es fehlt dennoch weiterhin eine transparente Beteiligung der Nutzer und Kreativen. Mit ACTA werden einseitig die Begehren der Content-Industrie befriedigt, veraltete Verwertungsrechte verteidigt und Pfründe gewahrt. Unsere Informationsgesellschaft braucht jedoch ein neues, modernes Urheberrecht, das Kreative und Nutzer in den Mittelpunkt stellt. Diese Diskussionen wollen wir PIRATEN jetzt europaweit führen«, erklärt Lang weiter.
Ein Programmpapier als Ausgangspunkt für ein neues Urheberrecht, welches die Interessen der Urheber selbst in den Mittelpunkt stellt und die Interessen der Allgemeinheit ebenfalls berücksichtigt, hat die Piratenpartei auf dem letzten Bundesparteitag in Offenbach beschlossen.
Die Piratenpartei erwartet weitere »Fälle«, in denen es ein ähnliches Aufbegehren gegen Entscheidungen der EU-Kommission geben wird – INDECT, TPP und IPRED sind nur einige wenige Beispiele.
http://www.piratenpartei.de/Pressemitteilung/piraten-fordern…
Bye, bye, privacy. Canada introduces online-spying bill <<rt.com
Published: 15 February, 2012, 03:04

A person wears a Guy Fawkes mask while using an Apple iPhone at the Occupy Toronto movement in Toronto. (REUTERS/Mark Blinch)
TAGS: Law, Internet, Information Technology, North America
Move over, SOPA and say your prayers, PIPA. There’s a new bill in the works that, if passed, will pull the plug on how the Internet is used in Canada.
Lawmakers in the Great White North are debating a bill that will pulverize what’s left of online privacy for Canucks.
The Investigative Powers for the 21st Century Act (Bill C-51) is legislation that isn’t new to Canadian Parliament, but after a series of additions and other changes, lawmakers there are expected to begin discussion on it this week. If passed, law enforcement there will be able to monitor all Internet and telephone activity from anyone, anywhere in the country, without having to obtain a warrant.
According to the Calgary Herald out of the province of Alberta, a Conservative-majority government is likely to pass the bill.
Vic Toews, Canada’s minister of public safety, thinks the bill is necessary for the welfare of the nation. “We are proposing to bring to measure, to bring laws into the twenty-first century and provide police with the lawful tools that they need,” he pleads.
Opponents of Toews, however, say that the bill will do far more harm than good.
“I know the criminal justice system is constantly looking for information about criminals, child pornographers etc, but at the same time it seems like an invasion of everyone’s personal information,” University student Jared Exner tells CTV. He’s used the Internet his whole life and is aware of legislation already in place to thwart such things as child pornography. If Bill C-51 is passed, however, anyone operating on the Web or on a mobile device in Canada will be subject to instantaneous, no-questions-asked surveillance.
Towes insists that it’s an issue that’s either black or white. Canadians, says the minister, “can either stand with us or with the child pornographers.”
In an earlier form, the bill died in Parliament along with a provision that allowed “warrantless access” for authorities. A campaign managed to help kill that addendum, but it is back once again. If passed, authorities will be able to view anything, anytime, and some fear that it was install Big Brother over all too broad of a medium.
“It could include anything from email addresses to IP addresses and cellphone-identified numbers,” University of Ottawa law professor Michael Geist tells the Winnipeg Free Press. “The ability to use that kind of information in a highly sensitive way without any real oversight is very real.”
By forcing Internet and cell providers to handle IP addresses, profiles can be constructed of any Canuck that details practically every move they make online. Geist thinks of that as way too encompassing of a regulation and questions why it is even needed.
“One thing (the government) has never provided is the evidence to show how the current set of laws has stymied investigations or created a significant barrier to ensure that we’re safe in Canada,” he adds.
Others fear that if Canadian officials have the power to monitor in real-time without warrants, the all-watching eye will seemingly cease civil liberties.
“How can we trust them not to use private information to intimidate law abiding Canadians to protest a pipeline, or protest pension cut?” asks Francis Scarpaleggia, a Liberal MP for Lac-Saint-Loius. Like Exner, Scarpaleggia is opposed to the bill. New Democratic Party member and digital critic Charlie Angus also is against it, and warns Parliament that, if passed, it will turn each Canadian’s cell-phone into “an electronic prisoner’s bracelet.”
“I say to Vic Toews, ‘Stop hiding behind the boogey man. Stop using the boogey man to attack the basic rights of Canadian citizens,’” adds Angus. “Is Vic Toews saying that every privacy commissioner in this country who has raised concerns about this government’s attempt to erase the basic obligation to get a judicial warrant, is he saying that they’re for child pornography?”
Nearly 100,000 Canadians have so far signed a “stop online spying” petition started by openmedia.ca, a net neutrality lobby group.
Anonymous will Internet am 31. März abschalten <<web.de
In der Ankündigung werden anschließend alle 13 Root-DNS-Server aufgelistet, die angegriffen werden sollen, um die Abschaltung zu erzwingen. Dabei sollen konkret folgende Root-DNS-Server angegriffen werden:
- 198.41.0.4
- 192.228.79.201
- 192.33.4.12
- 128.8.10.90
- 192.203.230.10
- 192.5.5.241
- 192.112.36.4
- 128.63.2.53
- 192.36.148.17
- 192.58.128.30
- 193.0.14.129
- 199.7.83.42
- 202.12.27.33
Bei 198.41.0.4 handelt es sich beispielsweise um von VeriSign betriebene Root-Server, die auch in Frankfurt stehen. Eine Auflistung aller Root-DNS-Server finden Sie auf http://root-servers.org/.
Ein erfolgreicher Angriff auf alle Root-DNS-Server hätte zufolge, dass nach einer Eingabe einer URL diese nicht mehr in eine IP-Adresse umgewandelt werden könnte. Der Aufruf von http://www.pcwelt.de wäre damit nicht möglich, sondern die Anwender müssten die IP-Adresse der Website kennen und diese im Brower eingeben. Im Falle von PCWELT.de müsste in der Adresszeile also 62.146.91.230 eingegeben werden. Da die Mehrheit der Internet-Nutzer im Internet über URLs surft, wäre damit praktisch durch den Angriff auf das Herz des Internets das gesamte Internet lahm gelegt.
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Bleibt letztendlich die Frage, ob die Drohung ernst gemeint ist oder ob es sich – der genannte Termin 31. März wäre ein Hinweis – um einen verfrühten April-Scherz handelt. Auch Anonymous weiß, dass das Internet in vielen Ländern die einzige Möglichkeit für die Bevölkerung ist, frei miteinander zu kommunizieren. Ein derartiger Angriff auf die freie Meinungsäußerung wäre eher untypisch für Anonymous.
Zuletzt erfolgte im Jahr 2007 ein großangelegter Angriff auf die Root-DNS-Server. Damals wurden 2 der insgesamt 13 Root-DNS-Server angegriffen. Zu spürbaren Problemen bei der Erreichbarkeit von Web-Servern und Internet-Diensten kam es damals aufgrund des Angriffs nicht, weil die restlichen Root-DNS-Server die Arbeit übernahmen.
Die Root-DNS-Server sind nicht zuletzt auch für die Verarbeitung riesiger Anfrage-Mengen konzipiert. Dadurch stellt sich die Frage, ob ein solcher Angriff auf alle Root-DNS-Server überhaupt mittels eine DOS-Attacke möglich ist. Theoretisch könnte eine große Mehrheit der Root-DNS-Server gleichzeitig ausfallen, ohne dass es die Internet-Surfer mitkriegen. Bei einem gleichzeitigen Ausfall aller Root-DNS-Server könnte zumindest das von Internet-Providern genutzte DNS-Caching zur Beschleunigung der DNS-Anfragen für eine Milderung der Probleme sorgen.





















Kommentar by Marcel Weiß — 17.02, 2012 @ 16:55
Ein sehr schöner Satz, der die gesamte Tragödie auf den Punkt bringt. Ich würde sogar so weit gehen und das “vielleicht” weglassen.
Kommentar by Arnulf — 17.02, 2012 @ 17:39
Außerdem, die Content-Industrie ist kurz vor dem Ziel und sieht, dass die Felle davon schwimmen, also müssen sie zur Eile drängen, weil sie wissen, dass aufgeklärte Abgeordnete anders handeln könnten als ihnen lieb ist.
Hinter ACTA steckt mehr als der Text und weismachen will. Vielleicht ist doch ein wenig der ACTA-Hysterie berechtigt?
Kommentar by Frank — 17.02, 2012 @ 18:18