Leider nicht geil <<internet-law.de
10.3.12
Deichkind, die unlängst mit “Illegale Fans” einen kontroversen Beitrag zur Filesharing-Diskussion geliefert haben, beklagen sich auf ihrer Facebook-Seite über die Sperrung ihres Videos “Leider geil” bei YouTube.
Vermutlich steckt dahinter aber nicht unbedingt die GEMA, die in diesen Fällen immer zuerst verdächtigt wird, sondern wohl eher das Major-Label bei dem Deichkind unter Vertrag sind. Wenn man als Künstler derartige Effekte vermeiden will, dann muss man die Dinge eben selbst in die Hand nehmen bzw. diese Fragen mit seiner Plattenfirma regeln.
Deichkind geben sich zwar progressiv, können aber letztlich nicht verbergen, dass sie am Tropf der Musikindustrie hängen. Und das passt irgendwie nicht zu der Haltung, die die Band zur Schau stellt. Trotzdem ist das ein schönes Beispiel für urheberrechtliche Konsequenzen, die von den eigentlichen Urhebern nicht gewollt sind.
posted by Stadler at 22:37
via http://www.internet-law.de/2012/03/leider-nicht-geil.html
Vergesellschaftung statt Schuldenschnitt – neue Strukturen in Griechenland <<http://freie-radios.ne
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| Kurzbeschreibung | Die Bevölkerung Griechenlands spürt nicht viel davon, dass ihr Land angeblich gerade gerettet wird. Aber nicht alle nehmen die Verschärfung der sozialen Lage tatenlos hin, sondern sie wehren sich mit Streiks und helfen sich selbst mit kollektiven Projekten der Selbstverwaltung und -versorgung. Der freie Journalist Ralf Dreis von der FAU Frankfurt hat selbst längere Zeit in Griechenland gelebt und verfolgt die Entwicklungen der dortigen sozialen Kämpfe. Im Interview gibt er dazu einen Überblick, z.B. zum Streik in den Griechischen Stahlwerken von Aspropyrgos, zur Vergesellschaftung der Wasserwerke von Thessaloniki etc. | ||||
| Beitragsart | Interview | ||||
| Sprache | deutsch | ||||
| Redaktionsbereich(e) | Politik/Info, Internationales, Wirtschaft/Soziales | ||||
| Serie | MoRa3X | ||||
| Produktionsdatum | 09.03.2012 | ||||
| AutorInnen | Johanna | ||||
| Radio | Radio Dreyeckland, Freiburg 102,3 MHz Adlerstr. 12 79098 Freiburg fon: 0761/30407, fax: 0761/31868 info(at)rdl.de |
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| Länge | 20:36 Minuten | ||||
| Name/Größe | 20120309-vergesellsch-15482.mp3 / 19327 kB | ||||
| Dateiformat | MPEG-1 Layer 3, 128 kbit/s, Stereo, (44100 kHz) | ||||
| Datum | 09.03.2012/22:14 | ||||
| Lizenz |
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| Skript |
Kein Skript vorhanden |
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The US government will paint Anonymous and hacktivists as ‘terrorists’ <<deathandtaxesmag.com
By DJ Pangburn 23 hours ago
Now that the FBI has lopped off a few of Anonymous’ tentacles, expect the US government to begin an aggressive legal, rhetorical and national brainwashing campaign to classify hacktivists as terrorists.
FBI director Robert Mueller has even made comments to that effect at both a January Senate Select Committee on Intelligence and a San Francisco cyber-security conference populated with private business interests.
“In the not too distant future, we anticipate that the cyber threat will pose the #1 threat to our country,” said Mueller at the conference. “We need to take lessons learned from terrorism and apply them to cyber crime.”
The reality of the post-9/11 world, and the abuse of the Patriot Act, is evolving national security into that which we always feared: A means of silencing individuals and groups outside of Islamo-fascist terrorism, who are attempting to break down the monolithic collusion between politicians, bankers and big business, both domestically and internationally.
In the near future, a hacker who attempts a DDoS attack or leaks hacked information to digitally protest a bank, a corporation or the US government might soon be classed as a “terrorist.”
Mueller added, “we must work together to safeguard our property, to safeguard our ideas and safeguard our innovation. We must use connectivity to stop those who seek to do us harm.”
Translation: The government and private industry must get even further into bed with one another. Fear, after all, is a good way to make money. No doubt Mr. Mueller and other FBI agents will be able to make a smooth and lucrative transition to the private sector after they’ve finished serving the country.
To be fair, Mueller isn’t strictly referring to rogue hackers like Anonymous but calling for a wider effort to fight to cyber attacks launched by Chinese hackers against US government or corporations, for instance. He was also addressing the various forms of online fraud, which the FBI is most suited to combat (see: Operation Ghost Click). That said, Chinese hacking and online fraud should not be defined as “terrorism” merely because we happen live in a post-9/11 world. The former is cyber espionage, and the latter is cyber fraud. These crimes should not become synonymous with the violent, theatrical tactics of Al Qaeda.
And to class Anonymous (or any hacktivist and online protester who only wants to create a more peaceful and economically stable and fair world) as a “terrorist” is fear-mongering rhetoric at its finest, and thus completely despicable.
When a government is given the sort of power that it accumulated after 9/11, this type of redefinition occurs. The dissident becomes the other, the enemy. He or she becomes equated with the real enemy—in America’s case, Islamo-Fascism. This much power should never have been granted to our government and its spy agencies (FBI, NSA, CIA).
Actually, Anonymous despises radical Islamic terrorists just as much as the most patriotic American. They were involved, for instance, in the Arab Spring. None of this matters to our government, though.
The frightening reality we must face is that our government, a government financed by corporations, wants to preserve the status quo, and will stop at nothing to make sure hacktivists face sentences equivalent to the real terrorsts—delusional, religious fanatics who have killed thousands.
As Mueller himself stated, “Together we must find a way to stop the bleeding.”
Together, the US federal government and private business will form a partnership to ensure the long-standing incestuous relationship endures. Nothing could be so important, no?
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Arsenovic zu Faymann: Gerede von “alternativlosem” Sparpaket leider völlig realitätfremd <<ots.at
Utl.: “Alternative liegt klar auf der Hand: Schluss mit Milliardengeschenken für Banken und Konzerne”
Wien (OTS) – Hans Arsenovic, Mit-Initiator des “Volksbegehrens für
Steuergerechtigkeit” kritisiert die heutige Aussage von Bundeskanzler
Faymann, wonach das Sparpaket “alternativlos” sei.
Arsenovic:”Dieses Gerede stimmt einfach nicht. Die Alternativen
liegen auf der Hand: Vermögenssteuern auf EU-Schnitt anheben,
Schlupflöcher für Banken nd Konzerne endlich schließen,
Steuerhinterziehung bekämpfen und Schluss mit Milliardenpaketen für
Banken! Faymann soll endlich aufhören den neoliberalen Kurs der
Telekompartei-ÖVP mitzutragen”.
Rückfragehinweis:
Volksbegehren für Steuergerechtigkeit
Presse-Hotline: +43 699 153 24 801
*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS – WWW.OTS.AT ***
OTS0194 2012-03-06/13:32
061332 Mär 12
VOS0001 0097
Hochgeladen von mdinka am 03.01.2009
Ede Whiteman & Wolf – Wo Bleibt Der Zaster
Hochgeladen von explainity am 06.03.2012
ACTA ist derzeit in aller Munde. Die Emotionen schlagen hoch, wenn es um dieses Thema geht. Doch was bedeutet ACTA? Was soll es regeln? Wofür soll es gut sein? Ist es überhaupt notwendig? Und was für Kritikpunkte nennen die ACTA-Gegner? explainity startet einen Erklärungsversuch.
sRomy says:
i AM RECOMMENDING THE VIDEO FROM MINUTE 2:00 ON
BTW – AUSTRIA WILL HIGHLY APPRICIATE YOUR VOTES 🙂 ❤
i AM RECOMMENDING THE VIDEO FROM MINUTE 2:00 ON :))))
Hochgeladen von EurovisionTV12 am 24.02.2012
WINNER Trackshittaz performs Woki mit deim Popo live at Austrian national super final (Österreich rockt den Song Contest).
Trackshittaz will represent Austria at Eurovision 2012 with the song Woki mit deim Popo.Trackshittaz representarán a Austria en Eurovision 2012 con la canción Woki mit deim Popo.
Eurovision 2012 Austria: Trackshittaz – Woki mit deim Popo (Live Final) WINNERS – YouTube.
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viaEurovision 2012 Austria: Trackshittaz – Woki mit deim Popo (Live Final) WINNERS – YouTube.
22% de los españoles en la pobreza; 25% al borde de ella #acampadabcn #15M #violenciaestructural
Mis hijos tienen hambre y yo estoy desesperado viviendo un auténtico infierno que nunca imaginé, pero ya ves, ahora estoy a la espera de que me regalen un kilo de arroz, un poco de leche y un mendrugo de pan para ir tirando en la semana, explicó Javier SC, arquitecto español, de 47 años, mientras hacía fila en un comedor de asistencia social de Madrid.
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Der Morgen danach: Was die Causa Wulff uns lehrt
9.3.2012 – Nach fast drei Monaten erlebte die Causa Wulff gestern Abend mit einem Zapfenstreich vor dem Schloss Bellevue ihren vorläufigen Abschluss. Seit die BILD-Zeitung im Dezember letzten Jahres darüber berichtete, dass der Bundespräsident während seiner Amtszeit als niedersächsischer Ministerpräsident von vermögenden Freunden einen Privatkredit angenommen hatte, verging kein Tag, an dem nicht neue Details über Wulffs Lebenswandel ans Licht kamen.

In der Öffentlichkeit wird die Affäre um den Bundespräsidenten als unrühmliche Ausnahme im politischen Betrieb dargestellt. Doch ist es tatsächlich so ungewöhnlich, dass Politiker nach innen ganz anders agieren, als sie es nach außen darstellen?
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Where in the World?
If you’ve ever wondered where on Earth all the visitors to your site are coming from, this feature is for you!
Mosey on over to your My Stats tab on the WordPress.com homepage:
…and check out the brand new “Views by Country” panel.
Now, you can see at a glance exactly which countries comprise your audience:
When you click on or hover over a country name, the map zooms in so you can really get a feel for all the parts of the planet your content has reached:
The Summaries page shows you country stats for the previous week, month, quarter and all time, but keep in mind this feature is new and views by country are not available prior to March 2012:
We are tremendously excited to be working on new features like this for your WordPress.com My Stats tab. Stay tuned for the next evolution!
LiquidFeedback ››Piratenpartei Deutschland
I have decided to also list all trips to Israel so the voters know who is listens to Netanyahu and not to us.
UPDATE: I was informed by a reader with a link to a subsequent vote that Ron Paul voted No on the following day. This would mean that only a total of 4 men in the House voted to keep the First Amendment alive. Everyone else in the House needs to resign and go home. Please pay attention to all those trips paid for by Israel and all the other junkets those politicians are taking.
The Federal Restricted Buildings and Grounds Improvement Act of 2011 repeals our right to peacefully assemble and petition the government with our grievances. In fact it is now illegal to assemble in front of Congress if even one member might be inside.
The big trade union liberals did not vote No. I guess…
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Anonymous Claims Takedown of Several Vatican Websites ››PCMag.com
Anonymous hackers on Wednesday claimed to have taken down several Vatican websites run by the Catholic Church to protest the “corrupt Roman Apostolic Church.” The hacking attacks on http://www.vatican.va and other sites came the day after several alleged members of the Anonymous-associated hacking group LulzSec were charged by U.S. authorities and it was revealed that LulzSec’s leader had been an FBI informant.
“Anonymous decided today to besiege your site in response to the doctrine, to the liturgies, to the absurd and anachronistic concepts that your for-profit organization spreads around the world,” the hackers said in an Italian-language statement reported by the AFP. “This attack is not against the Christian religion or the faithful around the world but against the corrupt Roman Apostolic Church.”
The YourAnonNews twitter feed claimed the Vatican attack was carried out for laughs, or “[f]or the pure, simple lulz, no other reason.”
Anonymous was reportedly behind a failed attack on Vatican websites last August. Last month, security firm Imperva analyzed how that attack was carried out over about 25 days, with the bulk of the hacktivists’ time spent drumming up support for the operation, followed by attempts over a few days to use hacking tools to sniff out and exploit vulnerabilities in a Vatican-run ecommerce site.
Meanwhile, late on Tuesday hackers associated with LulzSec took down and defaced more than 25 websites belonging to Panda Security, claiming the security firm had been “earning money working with Law Enforcement to lurk and snitch on anonymous activists.”
The Panda Security attack, which occurred overnight, appears to have been revenge for the FBI’s high-profile bust of six hackers associated with Anonymous and LulzSec on charges related to cyber attacks on high-profile targets like Fox, Sony Pictures, Stratfor, and more.
According to Fox News, the hackers were brought down by one of their own. Hector Xavier Monsegur, who goes by the name “Sabu” online, cooperated with the government for months after being uncovered last June.
The FBI charged five individuals in the U.S. and abroad with computer hacking, while Monsegur pled guilty to 12 counts of computer hacking, conspiracies, and other crimes.
The feds charged Ryan Ackroyd (aka kayla), Jake Davis (aka topiary or atopiary), Darren Martyn (aka pwnsauce, raepsauce, or networkkitten), and Donncha O’Cearrbhail (aka palladium) in Manhattan Federal Court with computer hacking conspiracy for the hacks of Fox, Sony Pictures, and PBS.
Jeremy Hammond (aka yohoho, tylerknowsthis, or crediblethreat), meanwhile, was arrested yesterday in Chicago and charged with crimes relating to the December 2011 hack of Stratfor.
Chloe Albanesius and Mark Hachman contributed to this report.
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Wer kontrolliert die EFSA? ››GeN
it der Gründung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit sollten Lebensmittelskandale wie BSE vermieden oder möglichst früh erkannt werden. Zwei Jahre nachdem die EFSA ihre Arbeit aufgenommen hat, scheint von diesen hehren Idealen nichts mehr übrig geblieben zu sein.
Eine zentrale Funktion erhielt die EFSA durch die Risikobewertung von Zulassungsanträgen für Pflanzenschutzmittel, Lebens- und Futtermittelzusatzstoffe, GVO (gentechnisch veränderte Organismen) und andere.
EFSA ist nicht gleich EFSA
Im Mai 2003 hat die EFSA ihre operative Tätigkeit aufgenommen und seitdem zum Beispiel im Bereich der Frühwarnung von Schadstoffbelastungen sehr gute Arbeit geleistet. Doch EFSA ist nicht gleich EFSA. Die EFSA ist in 8 so genannte scientific panels (wissenschaftliche Gremien) unterteilt.
Das EFSA GVO-Panel führt die Risikoabschätzung bei Anträgen auf Zulassung eines GVOs durch und gibt darüber ein Gutachten heraus. Fällt ein Gutachten positiv aus (das heißt der GVO wird als sicher für den Verzehr als Futtermittel, als Lebensmittel angesehen), so schlägt die EU-Kommission den Mitgliedstaaten die Zulassung des GVOs vor. Die Mitgliedstaaten können nur mit qualifizierter Mehrheit (das sind fast drei Viertel der Stimmen im Ministerrat) einen Zulassungsvorschlag der Kommission ablehnen. Kommt diese Mehrheit nicht zustande, wird der “Ball” im Zulassungsverfahren an die Kommission zurück gespielt. Dies führt zu der bemerkenswerten Situation, dass die Kommission dann, auf Basis des ursprünglichen Gutachtens der EFSA, den GVO als Lebensmittel und Futtermittel zulässt, auch wenn die einfache Mehrheit der Mitgliedstaaten gegen eine Zulassung war. So geschehen zum Beispiel mit dem Genmais NK603 von Monsanto. Die Erfahrung zeigt, dass jedes positive EFSA-Gutachten letztlich zur Zulassung des GVOs führt.
Was macht das EFSA GVO-Panel?
Die Arbeit des EFSA GVO-Panels ist weit von den Zielen einer Vermeidung oder Früherkennung von Lebensmittelrisiken entfernt. Dies ist für den Insider auch nicht verwunderlich, wurden doch fast ausschließlich jene Experten in das Panel nominiert, die bei den wissenschaftlichen Konferenzen der letzten Jahre ganz besonders durch die Gentechnik befürwortende Statements und Studien aufgefallen sind.
Wissenschaft kann heute alles beweisen, es hängt nur von der Wahl der Methode und einer entsprechenden großzügigen Interpretation der Daten ab. Nur Insider der Szene können erkennen, ob der erbrachte Beweis für die Sicherheit eines GVOs und die dafür verwendete Methode in einem direkten Zusammenhang stehen oder nicht. Für den Außenstehenden bleibt nur ein Expertenstreit, bei dem die Orientierung schwer fällt. Dennoch soll hier versucht werden, zumindest die wesentlichsten Mängel der Risikobewertung durch die EFSA aufzuzeigen und zu erklären.
Mängel in der Risikobewertung
Die EFSA bewertet Risiken von GVOs anhand des Prinzips der Substantiellen Äquivalenz. Das heißt, es werden der GVO und seine konventionelle Ausgangssorte auf eine Vielzahl von Inhaltsstoffen (wie zum Beispiel Aminosäuren, Proteine, Aschegehalt) untersucht. Wenn die Inhaltsstoff-Zusammensetzung der gv-Pflanze und der konventionellen Sorte gleich sind, so wird kein Risiko gesehen. In der Präambel der EU-Verordnung 1829/2003 über gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel heißt es unmissverständlich: “Zwar ist die wesentliche Gleichwertigkeit [Substantielle Äquivalenz – substantial equivalence] ein entscheidender Schritt bei der Sicherheitsprüfung genetisch veränderter Lebensmittel, stellt aber keine eigentliche Sicherheitsprüfung dar”. Dagegen schreibt die EFSA in ihren Leitlinien zur Risikoabschätzung (1): “Die Sicherheits-Abschätzung gentechnisch veränderter Organismen umfasst zwei Schritte. Eine vergleichende Analyse um Unterschiede zu identifizieren. Dieser folgt eine Abschätzung der Folgen dieser Unterschiede für die Umwelt, für die Lebens- und Futtermittel-Sicherheit und den Nährwert. Dabei werden beabsichtigte und nicht-beabsichtigte Effekte berücksichtigt.” Weiter heißt es dort: “Die Ergebnisse dieser [im Rahmen der Untersuchungen zur wesentlichen Gleichwertigkeit] vergleichenden Analysen gestalten den zweiten Schritt der Abschätzung”.(2) Das bedeutet, der Prüfung auf die wesentliche Gleichwertigkeit kommt eine Art Schleusenfunktion bei der Risikoabschätzung gentechnisch veränderter Pflanzen und ihrer Verwendung in Lebens- und Futtermitteln zu. Darüber hinaus werden noch Sequenzanalysen des eingeführten Proteins und Futterverwertungsstudien durchgeführt. Die Sinnhaftigkeit von Sequenzvergleichen zur Identifikation von allergenen oder toxischen Substanzen wurde bereits von Dr. Valenta (Allergologe an der medizinischen Fakultät der Uni Wien) in Frage gestellt. Demnach kann der Nachweis fehlender Sequenzidentität mit bekannten Allergenen nicht als Beleg für das Fehlen eines Allergiepotentials dienen. Diese Erkenntnis wird jedoch von der EFSA bislang ignoriert. An dieser Stelle sei bemerkt, dass die EFSA nur Dokumente überprüft, eigene Laboruntersuchungen werden nicht durchgeführt. Die Tests werden von den antragstellenden Firmen selbst gemacht.
Futterverwertungsstudien werden mit landwirtschaftlichen Nutztieren durchgeführt, wobei keine toxikologischen Parameter wie Gewichte der Organe, Blutbild, Gewebsveränderungen untersucht werden. Bei diesen Studien werden Gewichtszunahmen der Tiere, Anteil des Muskelfleisches und andere landwirtschaftlich relevante Daten erhoben. Im Grunde geht es darum, zu erkennen, ob das Futter aus transgenen Pflanzen das Leistungspotential der Nutztiere verringert, wodurch die Vermarktungschancen des Produktes geschmälert würden. Die Versuche sind von kurzer Dauer und ohne toxikologische Relevanz, wie auch die Antragsteller vermerken. Sie dienen als Nachweis der Substantiellen Äquivalenz des gentechnischen Futtermittels mit einem konventionellen Futtermittel.
Zur weiteren Absicherung werden in letzter Zeit auch 90-Tage-Fütterungstests mit Ratten durchgeführt. Hier werden die Effekte der GVO-Variante, einer Kontrollvariante sowie sechs weiterer Referenzvarianten auf Leber, Niere, Blut usw. miteinander verglichen.
Die Kritik an der Arbeit der EFSA betrifft die falsche Methodenwahl, ein wissenschaftlich nicht sauberes Methodendesign sowie die kreative Form der Dateninterpretation. Dies soll im Folgenden näher erklärt werden.
Langzeitrisiken werden nicht untersucht!
Die EFSA ist gemäß der EU-Verordnung 178/2002 verpflichtet, Langzeitrisiken und Risiken auf zukünftige Generationen zu erfassen. Mit einer chemischen Analyse kann man nur sagen, ob die Inhaltstoffzusammensetzung – wohlgemerkt nur im Groben – stimmt oder nicht. Die toxikologische Sicherheit der Pflanze lässt sich damit nicht beweisen.
Die durchgeführten 90-Tage-Tests bei Ratten sind so genannte subchronische Studien, mit denen Kurzzeiteffekte, jedoch keine Langzeitwirkungen (wie zum Beispiel der Einfluss auf das Immunsystem oder das Potential Krebs auszulösen) festgestellt werden können. Bei Pflanzenschutzmitteln sind zu dieser Abschätzung 720-Tage-Tests vorgesehen, doch diese werden bei GVOs nicht durchgeführt. Auch um die Sicht des Tierschutzes zu berücksichtigen, sollte man auf Kurzzeit- und subchronische Studien verzichten und lediglich Langzeittests durchführen. Diese sollten bis zum natürlichen Ableben der Tiere durchgeführt werden (bei Ratten bis zu 4 Jahre).
Schon Kurzzeit-Untersuchungen zeigen Nachteile
Obwohl die EFSA falsche Methoden zur Abschätzung von Langzeitrisken anwendet, zeigen sich auch schon bei den Kurzzeituntersuchungen, dass GVOs Nachteile für den tierischen und deshalb wahrscheinlich auch für den menschlichen Organismus haben. So wurden in bisher allen 90-Tage-Tests (NK603, Mon 863) statistisch signifikante Abweichungen zwischen den gv-Pflanzen und ihren Kontrollvarianten – den so genannten isogenen Linien – in einem oder mehreren Parametern gefunden. Verschiedene Organe der Versuchstiere waren betroffen, zum Beispiel wiesen Nieren veränderte Gewichte auf, Blutwerte oder Zellen des Immunsystems wurden verändert gefunden.
Durch das gewählte Design, bei dem der GVO mit sechs anderen – konventionellen – Sorten verglichen wird, sind die Ergebnisse nicht immer statistisch signifikant. Durch die relative Vielzahl an untersuchten Pflanzen, kommt es zu einer breiten Verteilung der Werte, in der sich Unterschiede verstecken können. Dieser Gefahr könnte begegnet werden, wenn – zum Beispiel – drei konventionelle und drei gv- Sorten verglichen würden. Dann wäre die Wahrscheinlichkeit, dass GVO-typische Unterschiede in einer Art Rauschen versteckt blieben, weniger groß. In jenen Fällen, in denen statistisch signifikante Unterschiede dennoch nicht in der großen Referenzgruppe versteckt werden konnten, wurden die Daten von den Mitgliedern des EFSA-Panels sehr großzügig und sehr kreativ interpretiert. Zum Beispiel mit den Formulierungen “keine konsistenten Unterschiede”, “keine biologische Signifikanz” oder “Unterschiede durch Artefakte ausgelöst” (“no consistent differences”, “no biological significance”, “artifactual differences” – aus den EFSA Gutachten zu NK603 und Mon 863). Mit diesen falschen Methoden, dem eigenwilligen Design und der kreativen Form der Dateninterpretation konnte die EFSA bisher immer ihren Schluss untermauern, dass ein GVO sicher sei.
Unsicherheiten werden ignoriert!
Doch die Kritik an der Risikoabschätzung von GVOs geht über die Interpretation der Daten hinaus. Gemäß der Entscheidung 2002/623 der Europäischen Kommission ist die EFSA auch verpflichtet, Unsicherheiten in der Risikoabschätzung zu identifizieren und diese offen zu kommunizieren. Angesichts der beschriebenen Methoden, die passender als Tricks bezeichnet werden müssten, ist es nicht verwunderlich, dass die EFSA die Unsicherheiten in der Risikobewertung als solcher vollständig ignoriert.
Lehren aus dem Human-Genom-Projekt
Gerade die vielen Überraschungen, die die beteiligte Wissenschaft im Verlauf des Human Genom Projekt erlebt hat, haben gezeigt, dass wir offensichtlich das Geheimnis der DNA nur höchst unvollständig gelüftet haben. Der Mensch hat, wie 2004 offenbar wurde, lediglich etwa 20.000 bis 25.000 Gene. Reis besitzt zirka 50.000 Gene, einfachste Pflanzen wie Arabidopsis (Ackerschmalwand) haben 28.000 Gene. Die Komplexität des Menschen kann nicht durch die Anzahl seiner Gene erklärt werden. Im Gegensatz zu anderen Arten hat der Mensch ausgesprochen viel “Genmüll”, das heißt DNA-Abschnitte, die für keine Proteine codieren. Jahrelang hat man diese Abschnitte als junk-(Müll-)DNA bezeichnet. Heute sagt man dazu “nicht codierende Sequenzen” und man vermutet darin viele lebenswichtige regulatorische Funktionen, von denen einige bereits beschrieben werden konnten.
Eric Neuman (Vizepräsident der US-amerikanischen Firma Bioinformatics) sagte einmal treffend: “Wir haben ein sehr begrenztes Verständnis, was in einer Zelle abläuft. Man kann das ganze Genom kennen und doch weniger als ein Prozent von dem verstehen, was in der Zelle passiert”.
Risikoforschung kann niemals besser sein als die Grundlagenforschung. Lücken in der Grundlagenforschung sind immer auch Lücken in der Risikoforschung. Es fragt sich, ob bei diesem geringen Kenntnistand und 99 % wissenschaftlicher Unsicherheit überhaupt eine verlässliche Risikoabschätzung möglich ist.
Nur eine Antwort: Sicher!
Für die EFSA gibt es solche Fragen nicht, es gibt für sie nur eine Antwort: “Der GVO ist sicher”. Dies hat sie bisher bei allen überprüften GVOs festgestellt. Dass ein Wissenschaftler des EFSA GVO-Panel direkte Kontakte zur Industrie hat und zwei weitere in einem Werbefilm von Monsanto aufgetreten sind, dient lediglich der Abrundung des Bildes. Die Dunkelziffer an Kontakten zwischen EFSA-Mitarbeitern und Industrie ist möglicherweise noch höher, der Nachweis jedoch außerordentlich schwierig.
EFSA – Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit
Bevor die EU-Kommission (…) über einen Antrag entscheidet, holt sie eine Stellungnahme der Europäischen Lebensmittelbehörde (EFSA) ein. Auch wenn diese Stellungnahme keinen verpflichtenden Charakter hat, weicht die EU-Kommission in der Praxis nicht von der Meinung der EFSA ab (…). Damit erhält die EFSA eine zentrale Rolle in den Genehmigungsverfahren. Die EFSA besteht aus acht wissenschaftlichen Gremien, die jeweils für einen Aspekt der Lebensmittelsicherheit zuständig sind. Die Mitglieder der Gremien werden vom Verwaltungsrat der EFSA ernannt. Die Mitglieder des Verwaltungsrats wiederum werden vom Ministerrat in Abstimmung mit dem EU-Parlament gewählt. Das wissenschaftliche Gremium, das für gentechnisch veränderte Organismen zuständig ist, setzt sich aus 21 Mitgliedern zusammen. Zur Zeit sitzen 18 Männer und 3 Frauen im so genannten “GMO-Panel”. Sie vertreten dabei die folgenden Disziplinen: Agronomie, Toxikologie, Genetik, Pflanzenökologie, Populationsbiologie, Virologie, Biotechnologie, Molekularbiologie, Bodenökologie, Mikrobiologie und Tierphysiologie (…). 14 der Wissenschaftler sind zusätzlich noch Mitglied in anderen nationalen oder internationalen Biosicherheitsgremien, wobei acht in einem EU-Mitgliedstaat mit der Risikoabschätzung transgener Pflanzen beschäftigt sind. Da letztere doppelt an der Entscheidung beteiligt sein könnten, müssen sie sich im GMO-Panel oft enthalten. Wissenschaftliche Ausschüsse, die mit der Auswertung vertraulicher Informationen aus der Industrie beauftragt sind, sollten sich aus unabhängigen, mit den aktuellen Entwicklungen vertrauten Experten aller relevanten Disziplinen zusammensetzen. Diese Bedingungen erfüllt das GMO-Panel nur bedingt. Die öffentliche Debatte um transgene Pflanzen zeigt, dass die herrschende Kontroverse unter anderem auf zwei unterschiedliche naturwissenschaftliche Betrachtungsweisen der Natur zurückgeführt werden kann: Die eine befasst sich mit der Komplexität, Vernetzung und fehlenden Vorhersagbarkeit, die andere hingegen mit der Kontrolle bestimmter Eigenschaften von Organismen. Diese unterschiedlichen Sichtweisen bilden zwei verschiedene Schulen der Naturwissenschaften ab – die Ökologie und die Molekularbiologie. Wie die beiden Schulen im GMO-Panel vertreten sind, zeigt die institutionelle Zugehörigkeit seiner Mitglieder: Die Disziplinen Toxikologie, Biotechnologie und Molekularbiologie sind gut vertreten, Expertise im Bereich der Ökologie ist jedoch vergleichsweise spärlich vorhanden. Zu den untervertretenen oder gänzlich fehlenden Disziplinen gehören: Biodiversitätsforschung, Naturschutz, Ökosystemforschung, Invasionsbiologie, Populationsbiologie und -genetik sowie Landschaftsökologie. Wichtige Perspektiven und Problemdefinitionen bleiben somit unberücksichtigt. Wenn die genannten Disziplinen fehlen oder untervertreten sind, bleibt das GMO-Panel befangen, da es einer der beiden Seiten der Debatte um transgene Pflanzen den Vorzug gibt.
Quelle: Benno Vogel (2005): Agrogentechnik & Naturschutz – Auswirkungen des Anbaus von gentechnisch veränderten Pflanzen auf die biologische Vielfalt. Bericht für den Naturschutzbund Deutschland e.V.. Mit umfangreicher Literaturliste im Netz unter: http://www.nabu.de.
Monsanto und Mon 863
In den letzten Wochen wurden zum wiederholten Male Stimmen laut, die forderten, dass der US-amerikanische Konzern Monsanto einerseits weitere Untersuchungen zu dem gentechnisch veränderten (gv) Mais mit dem Kürzel Mon 863 bereitstellen, aber vor allem das Untersuchungs-Dossier zum Zulassungsantrag veröffentlichen soll. Wesentliche Teile des Dossiers sind als “geheime Geschäftsinformation” für die Öffentlichkeit nicht zugänglich.
Der Zulassungsantrag für den gv-Mais war im Jahre 2002 bei der – damals zuständigen – deutschen Behörde, dem Robert Koch Institut (RKI) zur Genehmigung eingereicht worden.(1) Das RKI hatte den Antrag Monsantos mit einem positiven Votum an die Kommission weitergeben, die ihn ihrerseits an die anderen Mitgliedsstaaten der Union weiterreichte. Die Mitgliedstaaten konnten ihrerseits Kommentare abgeben, die von der EFSA gesammelt und abschließend bewertet wurden. Prekärerweise hat eine andere deutsche Behörde, das – mittlerweile stärker an dem Zulassungsverfahren beteiligte – Bundesamt für Naturschutz (BfN), im letzten Jahr eine Art Revision der Einschätzung des RKI veranlasst. Das BfN beauftragte den bekannten ungarisch-britischen Forscher Arpad Pusztai mit der Revision, dessen Stellungnahme ist bisher nicht veröffentlicht. Ein anderer Kommentar von Pusztai hat jedoch nunmehr seinen Weg an die Öffentlichkeit gefunden. Darin geht er auf eine 19-seitige Zusammenfassung der ursprünglichen Untersuchungen und nachgereichten Darstellungen ein. Er erhebt weit reichende Zweifel an der Methodik der Untersuchungen, zum Beispiel bemängelt er die fehlende präzise Zusammenstellung des verabreichten Futters, was von keinem renommierten Fachjournal akzeptiert worden wäre. Außerdem seien eigentlich überflüssige Werte in den Ergebnisteil des Versuches aufgenommen worden, die zu einem weiteren Wertebereich (value range) geführt hätten, was zu einer Verringerung der Chance führt, signifikante Abweichungen zu finden.
Die wesentlichen Ergebnisse der Fütterungsstudien aus dem Monsanto-Dossier sind bereits seit einem Jahr bekannt, nachdem die französische Tageszeitung Le Monde in ihrer Ausgabe vom 22. April 2004 darüber berichtet hatte. Der Leiter der französischen Behörde CBG (“Commission du génie biomoléculaire” – etwa: Kommission für molekularbiologische Arbeiten), Gérard Pascal, wurde im letzten Jahr folgendermaßen zitiert: “Was mich bei dieser Studie erstaunt, ist die Anzahl der Anomalien. Es sind zu viele Dinge, bei denen es signifikante Abweichungen gibt. So etwas habe ich noch bei keiner anderen Studie gesehen.” Die Tiere, die den Mon 863 gefressen hatten, zeigten eine Reihe von gesundheitlichen Schäden, zum Beispiel in der Zusammensetzung des Blutes, Veränderungen der Niere und anderes. Die EFSA hatte in einer Stellungnahme davon gesprochen, diese Veränderungen seien zwar statistisch, nicht aber biologisch signifikant. Die CBG hat mittlerweile ihre Bedenken zurückgenommen, nachdem der Konzern weitere Ergebnisse präsentiert hatte, eben die, die von Pusztai methodisch kritisiert wurden.
Wie die Umweltorganisation Greenpeace berichtet (2), hat das Verwaltungsgericht in Köln entschieden, dass das mehr als 1.000-seitige Untersuchungs-Dossier nun veröffentlicht werden muss. Der US-Konzern Monsanto hatte gegen eine Entscheidung des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Beschwerde eingelegt, nachdem das Amt bereits im April die Freigabe beschlossen hatte. Ob die Entscheidung durch eine mögliche Revision nochmals aufgeschoben wird, war zu Redaktionsschluss noch nicht bekannt. Der Ministerrat der EU wird sich voraussichtlich am 24. Juni erneut mit dem Thema Mon 863 beschäftigen. (pau)
Siehe auch: GID 164 – Juni-Juli 2004
Der so genannte Pusztai-Bericht findet sich hier und hier
Fußnoten:
(1) Die Gentechnikabteilung des Robert Koch Institutes ist nunmehr Teil des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Sie ist die federführende Bundesbehörde im Zulassungsverfahren. Die Änderung ergab sich mit der Neuverteilung der Zuständigkeiten vor etwa drei Jahren. Die so genannte grüne Gentechnik wechselte vom Gesundheits- zum Verbraucherressort. Gleichzeitig wurde das Umweltbundesamt aus dem Verfahren herausgenommen und die Rolle des Bundesamtes für Naturschutz gestärkt.
(2) Greenpeace Pressemitteilung, 10.06.05
Fußnoten:
- Guidance document of the scientific panel on genetically modified organisms for the risk assessment of genitically modified plants and derived food and feed. März 2005, im Netz unter: http://www.efsa.eu.int/science/gmo/gmo_guidance/660/guidance_docfinal1.pdf
- “Thus the safety assessment of GMOs consists of two steps, i.e. a comparative analysis to identify differences, followed by an assessment of the environmental and food/feed safety or nutritional impact of the identified differences, including both intended and unintended differences. (…) The outcome of this comparative analysis will further structure the second part of the assessment procedure, which may include further specific safety and nutritional testing. This approach should provide evidence on whether or not the GM crop-derived food/feed is as safe as the traditional counterpart.” (aus: Guidance document of the scientific panel on genetically modified organisms for the risk assessment of genitically modified plants and derived food and feed; siehe Fußnote (1).
EFSA-Konsultation zur Risikoabschätzung ››GeN
Oktober 2008: Das Gen-ethische Netzwerk hat sich an dem Konsultationsprozess der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zur Überarbeitung des so genannten „Guidance Document for the Risk Assessment of genetically modified plants and derived food and feed” (draft guidance document) beteiligt und die entsprechenden Kommentare an die beiden in Deutschland zuständigen Bundesminister, Horst Seehofer (CSU) und Sigmar Gabriel (SPD) geschickt.
Allgemein:
Beteiligte EU-Behörden
Grundsätzlich sind wir der Ansicht, dass die Aufgaben im Rahmen der Bewertung von gentechnisch veränderten Organismen in der Europäischen Union stärker nach den Fachkompetenzen der Behörden der EU verteilt werden sollten. Entsprechend plädieren wir dafür, dass die EFSA sich auf den Bereich Nahrungs- und Futtermittelsicherheit konzentriert. Ökologische Fragen sollten eher in der Europäischen Umweltagentur (EEA) bearbeitet werden, entsprechend müssen fehlende Kompetenzen dort ggf. aufgebaut werden.
Zeitpunkt der Überarbeitung
Zudem halten wir den Zeitpunkt der Überarbeitung des guidance document angesichts der anhaltenden Debatte über das EU-Zulassungsverfahren gentechnisch veränderter Organismen für äußerst ungünstig gewählt. Es macht nach unserem Dafürhalten wenig Sinn, das guidance document zu überarbeiten, wenn die Rahmenbedingungen für die Zulassung von gentechnisch veränderten Organismen diskutiert und mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch schon bald geändert werden. Dies gilt umsomehr, als dass die Art und Weise des risk assessment, der Risikoabschätzung/ Risikobewertung, wesentlicher Teil dieser Debatten ist. Die EFSA muss gewährleisten, dass die Ergebnisse dieser aktuellen Diskussionen über die Rahmenbedingungen der Zulassung und Bewertung von GVO in das guidance document einfließen
Crash-Test
Wir denken, dass es nach wie vor eine Reihe grundlegender unbeantworteter Fragen zu gentechnisch veränderten Pflanzen (GVP) gibt. Diese weißen Flecken stehen einer wissenschaftlich zuverlässigen Bewertung gentechnisch veränderter Pflanzen im Wege. Das Gen-ethische Netzwerk hat in diesem Zusammenhang am Beispiel des gentechnisch veränderten insektengiftigen Mais MON810 des US-Konzerns Monsanto gefordert, gentechnisch veränderte Pflanzen obligatorisch einem Crash-Test zu unterziehen, bei dem bestimmte biotische und abiotische Faktoren und ihre Einflüsse auf die GVP untersucht werden.1
Antragsdossiers – case by case & step by step
Die Europäische Union muss die Antragsteller insofern stärker in die Pflicht nehmen, als dass diese nachvollziehbare, einheitliche, möglichst standardisierte Unterlagen in ihren Dossiers vorlegen, ohne dass dies zu Lasten eines der beiden Grundprinzipien des Zulassungsverfahrens der Europäischen Union geht. Diese Prinzipien sind die Fallspezifität der Zulassungs- bzw. Genehmigungsverfahren (case by case), das heißt jeder gentechnisch veränderte Organismus muss einem eigenständigen Verfahren unterzogen werden. Außerdem müssen einer gegebenenfalls stattfindenden Freisetzung eines GVO die schrittweise Entwicklung und Bewertung von der Laborbank über (verschiedene weitere) geschlossene Systeme (Gewächshäuser) vorausgehen (step by step). Dabei ist auf jeder Stufe die Berücksichtigung und Darstellung der Ergebnisse der jeweils vorhergehenden Stufe zu beachten.
Transparenz
Wir halten es zudem für notwendig, dass die Verfahren an verschiedener Stelle transparenter gestaltet werden:
- Antragsdossiers müssen weit gehend veröffentlicht werden.
- Entscheidungswege, Gremienbesetzungen und Entscheidungen der EU-Zulassungen müssen deutlich transparenter werden.
Unabhängige Risikoforschung stärken
Außerdem sind wir der festen Überzeugung, dass die unabhängige Risikoforschung gestärkt werden muss. Zumindest ein Teil der Risikobewertung von GVO muss von unabhängigen Gutachterinnen und Gutachtern durchgeführt werden. Die EU muss dafür ein plausibles Konzept vorlegen, in dem die Antragsteller an der Finanzierung der unabhängigen Risikoforschung beteiligt werden, soll heißen, diese in weiten Teilen finanzieren.
Spezielle Anforderungen an eine Risikobewertung von GVO und deren Beobachtung nach dem Inverkehrbringen:
Wir möchten an dieser Stelle betonen, das wir hier nur beispielhafte Kritikpunkte vorbringen. Die Punkte dürfen nicht als abgeschlossene Liste verstanden werden. Wir haben uns entschlossen auch zu dem Punkt Monitoring den einen oder anderen Kommentar abzugeben, auch wenn dieser Punkt – nach den Vorstellungen der EFSA – nicht Teil des Verfahrens sein soll.
Familiarity und substantial equivalence
Das draft guidance document nennt zwei Konzepte, die im Rahmen von vergleichenden Überprüfungen von gentechnisch veränderten Organismen (mit ihren isogenen konventionellen und ggf. mit ihren Eltern-Linien) zur Anwendung kommen (sollen): Diese sind familiarity (etwa: Vertrautheit oder Bekanntheit) und die substantial equivalence (Substantielle Äquivalenz; etwa: wesentliche Gleichwertigkeit). Unbeschadet der im draft guidance document genannten Bezüge zu den Arbeiten internationaler Organisationen 2, 3 über die Bewertung der Umwelt- und Nahrungsmittelsicherheit von GVO muss festgestellt werden, dass die Aussagekraft der genannten Konzepte im Rahmen der Risikobewertung von GVO in einer Reihe von wissenschaftlichen Publikationen kritisiert wird und diese nicht selten zu dem Schluss gekommen sind, dass sie unter Anwendung neuerer Erkenntnisse der Genomforschung in Zweifel gezogen werden muss.
Siehe für eine Übersicht zum Beispiel: Terje Traavik, Kaare M. Nielsen und David Quist: „Genetically engineered cells and organisms: substantially equivalent or different?”; in: Terje Traavik und Lim Li Ching (eds.): Biosafety First; 2007. Generell ist weder das Konzept der familarity noch das der substantiellen Äquivalenz der neuen Qualität der wissenschaftlichen Fragen, die sich in der Ära der Postgenomik stellen, angemessen. Die Ergebnisse der Grundlagenforschung zeigen, dass die Wechselwirkungen im Genom wesentlich komplexer sind als ursprünglich angenommen 4, 5
Da bei gentechnischen Eingriffen nicht nur die genetische Information, sondern auch die Gen-Regulation teilweise außer Kraft gesetzt wird,6 ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die Ähnlichkeit zwischen konventioneller Pflanze und gentechnisch veränderter Pflanze nicht Ausgangspunkt und Basis der Risikobewertung sein kann. Vielmehr müssen alle gentechnisch veränderten Pflanzen per se einem risk assessment unterworfen werden,7 das von der Methodik als eine Art Crash-Test (siehe oben) aufgebaut ist. Das heißt die Pflanzen werden unter verschiedenen Bedingungen (zum Beispiel verschiedenen Umweltstressreizen) und auf längere Zeit gezielt auf Schwachstellen (wie Schwankungen in der Expression des neuen Gens) untersucht. Als ein Standard sollte der Test unter kontrollierten Bedingungen in einer Klimakammer durchgeführt werden 8. Weiterhin müssen potentielle Auswirkungen auf das Nahrungsnetz umfassend und unter voller Berücksichtigung von unerwarteten Effekten bei Ziel- und Nichtzielorganismen, auf allen Stufen des Nahrungsnetzes untersucht werden.
Bewertung Herbizid-resistenter GVO mit ihrem Herbizid
Trotz der Zuordnung der Risikobewertung von so genannten Pflanzenschutzmitteln (= Unkrautvernichtungsmittel, Herbizide oder andere obligatorisch in Verbindung mit einem GVO ausgebrachte Mittel) in den Zuständigkeitsbereich der Richtlinie 91/414/EEC (vom 15. Juli 1991 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln – siehe zum Beispiel draft guidance document, Zeile 429ff) halten wir es für unabdingbar, dass eine intensivere Bewertung von einem GVO in Verbindung mit dem (seinem) Herbizid vorgenommen wird. Dies gilt sowohl für die Untersuchung des GVO selbst als auch für die Untersuchung möglicher schädlicher Effekte durch die vermehrte Anwendung des Herbizids in Verbindung mit dem GVO. Es mag sinnvoll sein, die Unkrautvernichtungsmittel auch für sich genommen – entsprechend der Richtlinie 91/414/EEC – zu überprüfen, dem soll nicht per se widersprochen werden.
Monitoring
Im draft guidance document wird in den allgemeinen Einlassungen über einen Umwelt-Beobachtungsplan (auch: Umweltverträglichkeitsprüfung – Environmental Monitoring Plan) ein dafür wichtiger Grundsatz aus dem Anhang der Freisetzungs-Richtlinie (2001/18) der EU unterschlagen: Neben den im draft guidance document genannten „direct or indirect, immediate and/ or delayed adverse effects of GMOs, their products and their management to human health or the environment, after the GMO has been placed on the market” (direkten oder indirekten, unmittelbaren und/ oder verzögerten negativen Effekten [gentechnisch veränderter Organismen] GVO, ihrer Produkte und deren Management auf die menschliche Gesundheit oder die Umwelt, nachdem die GVO in Verkehr gebracht worden sind), besteht der Freisetzungs-Richtlinie zufolge ein „allgemeiner Grundsatz für die Umweltverträglichkeitsprüfung darin, dass eine Analyse der mit der Freisetzung und dem Inverkehrbringen zusammenhängenden ‚kumulativen langfristigen Auswirkungen‛ durchzuführen ist”. Die EFSA fordert ein fallspezifisches Monitoring (eine fallspezifische Beobachtung) für einen GVO nur in solchen Fällen, wenn ein etwaiges Risiko bereits annähernd erwiesen ist („Where there is scientific evidence of a potential adverse effect linked to the genetic modification, then case-specific monitoring should be carried out after placing on the market” – Gibt es eine wissenschaftliche Evidenz für einen potentiellen negativen Effekt, der mit der gentechnischen Veränderung [des GVO] zusammenhängt, soll nach dem Inverkehrbringen eine fallspezifische Beobachtung durchgeführt werden – draft guidance document, Zeile 2212ff). Wir denken, dass dies nicht plausibel ist, da es in der Regel nicht leistbar ist, bereits auf der Basis der Risikobewertung derart umfassend – mit wissenschaftlicher Evidenz – „vorherzusehen” und/ oder zu beschreiben, welcher Art die Risiken sind, die von einem bestimmten GVO für eine bestimmte Umgebung/ für eine bestimmte Umwelt ausgehen. Dies ist umso bedeutender, als dass die zitierte Einschränkung auch im Kontext von möglichen unvorhergesehenen negativen Effekten („Monitoring of effects: Foreseen and unforeseen”) beschrieben wird. Ein fallspezifisches Monitoring sollte demgegenüber die konsequente Fortführung des fallspezifischen Zulassungsverfahrens und entsprechend obligatorisch sein. Da das Monitoring ganz wesentlich auf der Grundlage des Vorsorgeprinzips beruht und sich nicht nur auf bereits bekannte und abgesicherte Risiken beschränken darf, ist die Entscheidung über die Art und Weise des Monitorings grundsätzlich dem risk management zuzuordnen. Die EFSA sollte sich darauf beschränken, bei allen ihren Stellungnahmen alle möglichen Elemente eines fallspezifischen Monitorings zu beschreiben, unabhängig davon ob sie die Durchführung für notwendig hält. Die Entscheidung über das Monitoring muss aber auf der Ebene des risk management getroffen und auch politisch verantwortet werden.
Untersuchung auf gesundheitliche Risiken
Wie der Fall des gentechnisch veränderten Mais MON863 zeigt, sind die derzeitigen Standards der Risikobewertung nicht nur im Hinblick auf ihre statistische Auswertung strittig.9 Der Fall einer Erbse, die mit einem Eiweiß (Amylase) aus der Bohne verändert wurde 10, zeigt, dass aus gentechnisch veränderten Pflanzen erhebliche gesundheitliche Risiken resultieren. Eine vertiefte Analyse des Falles verdeutlicht,11 dass die derzeitigen Standarduntersuchungen, wie sie auch von der EFSA vorgesehen sind, in diesem Fall kaum geeignet gewesen wären, dieses Risiko zu erkennen. EFSA muss aus den Fällen wie MON863 und der Amylase-Erbse umfassende Konsequenzen für die eigenen Vorgaben ziehen. Das ist in der jetzt präsentierten Vorlage in keinster Weise erfolgt.
In dem hier unten auf der Seite verlinkten pdf-Dokument finden Sie den Brief an Bundeslandwirtschaftsminister Horst Seehofer. Das Anschreiben an Bundesumweltminister Sigmar Gabriel ist diesem pdf-Dokument hinten angehaengt.
- 1. Then, Christoph & Lorch, Antje, 2008. A simple question in a complex environment: How much Bt toxin do genetically engineered MON810 maize plants actually produce? In Breckling, B., Reuter, H. & Verhoeven, R. (2008) Implications of GM-Crop Cultivation at Large Spatial Scales. Theorie in der Ökologie 14. Frankfurt, Peter Lang. (in print) http://www.gen-ethisches-netzwerk.de
- 2. siehe www.oecd.org/dataoecd/26/26/1958527.pdf?channelId=34537&homeChannelId=33… – OECD, 1993a. Safety Considerations for Biotechnology: Scale-up of Crop Plants. OECD, 1993.
OECD, 1993b. Safety evaluation of foods derived by modern biotechnology: concept and principles. OECD, 1993. www.oecd.org/dataoecd/57/3/1946129.pdf?channelId=34537&homeChannelId=337…. (der im EFSA draft guidance document angegebene Internet-Link ist nach unseren Erfahrungen nicht aktuell.) - 3. NEU: http://www.fao.org/wairdocs/ae584e/ae584e00.htm, abgerufen am 19.09.08 – WHO/FAO, 2000. www.fao.org/3245 g/es/ESN/food/pdf/gmreport.pdf www.fao.org/es/esn/food/risk_biotech_aspects_en.stm. (die im EFSA draft guidance document angegebenen Internet-Links sind nach unseren Erfahrungen nicht aktuell.)
- 4. The Encode Project Consortium, 2007. Identification and analysis of functional elements in 1% of the human genome by the ENCODE pilot project. Nature, Vol 447, 14. Juni 2007, Seite 812.
- 5. Richard M. Clark, Gabriele Schweikert, Christopher Toomajian, Stephan Ossowski, Georg Zeller, Paul Shinn, Norman Warthmann, Tina T. Hu, Glenn Fu, David A. Hinds, Huaming Chen, Kelly A. Frazer, Daniel H. Huson, Bernhard Schölkopf, Magnus Nordborg, Gunnar Rätsch, Joseph R. Ecker, Detlef Weigel: Common Sequence Polymorphisms Shaping Genetic Diversity in Arabidopsis thaliana. Science 20.07.07. Siehe auch: Presseerklärung der Max Planck Gesellschaft, 20.07. 2007, http://www.mpg.de/english/illustrations Documentation/documentation/pressReleases/2007/pressRelease20070718/index.html.
- 6. Diehn, S. et al, 1996, Problems that can limit the expression of foreign genes in plants: lessons to be learned from B.t. toxin genes. Genetic engineering – principles and methods, Band 18, Seiten 83-99.
- 7. Siehe UPDATED GUIDANCE DOCUMENT FOR THE RISK ASSESSMENT OF GENETICALLY MODIFIED PLANTS AND DERIVED FOOD AND FEED, The EFSA Journal (2008) 727, 1-135, Draft document adopted in May 2008, Seite 16: „Where no comparator can be identified, a comparative safety assessment cannot be made and a comprehensive safety and nutritional assessment of the GM crop derived food/feed per se should be carried out.“
- 8. http://www.gen-ethisches-netzwerk.de/gen/2008/crash-test
- 9. Séralini, G.-E., Cellier, D. & Spiroux de Vendomois, J. 2007. New analysis of a rat feeding study with a genetically modified maize reveals signs of hepatorenal toxicity. Archives of Environmental Contamination and Toxicology.
- 10. Prescott V.E. et al, 2005. Transgenic expression of bean a-amylase inhibitor in peas results in altered structure and immunogenicity. J Agricultural and Food Chemistry, 53, 9023-30.
- 11. Valenta, R. & Spök, A., 2008. Immunogenicity of GM peas. BfN Skripten 239, Bundesamt für Naturschutz, Bonn.
| Anhang | Größe |
|---|---|
| 0810GeN_efsa-risk_assessment.pdf | 345.34 KB |
What the Public Does Not Know about Banking, Financial Times ››Positive Money
The first letter in the Financial Times on Tuesday 3rd January 2012 was about the creation of money by private banks:
“Sir, In your editorial “Restoring faith in the banking system” (December 29), you rightly draw attention to the useful role played by banks in carrying out their “core activities” of “the payment systems and deposit-taking”. However, you make no mention of their other activity, namely the creation of new money in the form of commercial bank money.
“Many people would consider this to be far the most important activity of banks in the current banking system, accounting as it does for the creation of more than 97 per cent of the money in circulation (M4).
“If banks did not enjoy this extraordinary privilege it is doubtful whether they would have at their disposal the quantity of profits that makes the current bonus system possible.
Read the whole letter here.
via What the Public Does Not Know about Banking, Financial Times | Positive Money.
EFSA-Reform ››keine-gentechnik.de
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA – Food Safety Authority) ist zuständig für die Risikobewertung von Lebens- und Futtermitteln in der Europäischen Union. Nach einer Reihe von Lebensmittelskandalen in den 90er Jahren wurde die EFSA 2002 ins Leben gerufen und dient als “wissenschaftliche Beratungs- und Kommunikationsstelle über Risiken im Zusammenhang mit der Lebensmittelkette”. Innerhalb der EFSA gibt es verschiedene Gremien. Eines davon arbeitet zu gentechnisch veränderten Organismen und hat 21 Mitglieder. Geht in der EU ein Antrag auf Zulassung einer gentechnisch veränderten Pflanze ein, muss die EFSA dazu eine Empfehlung abgeben, auf dessen Grundlage die EU-Kommission sowie die Mitgliedsstaaten entscheiden sollen.
Die Arbeit der EFSA – Was läuft falsch?

Seit einigen Monaten wird die Arbeit der EFSA zunehmend kritisiert. Mittlerweile sind sich darin alle einig: Die Arbeit der EFSA muss verbessert werden, denn
- als Grundlage für die Zulassung neuer Gentech-Pflanzen werden bisher nur unzureichenden Studien der Gentechnik-Unternehmen herangezogen, unternehmensunabhängige Sicherheitsforschung fehlt bisher.
- Wissenschaftlern, die für die EFSA arbeiten, wird vorgeworfen, nicht unabhängig zu sein, weil sie entweder an nationalen Zulassungsverfahren beteiligt oder mit Gentechnik-Konzernen verstrickt sind.
- innerhalb der EFSA fehlt es bisher an Kompetenz aus der praktischen Landwirtschaft.
Testbiotech hat herausgefunden, dass eine leitende EFSA-Angestellte innerhalb kürzester Zeit zur Gentechnik-Industrie gewechselt ist:
Pressemitteilung Testbiotech (14.01.10)
EU-Kommission im Zweifel für die Zulassung
Außerdem gibt es herbe Kritik an der Zulassungsprozess. Zwar entscheidet die EFSA selbst nicht über die Zulassung von gentechnisch veränderten Organismen sondern die EU-Kommission sowie die EU-Mitgliedsstaaten. Diese haben sich aber noch nie gegen eine Empfehlung der EFSA entschieden. In der Regel kam es zu keiner Einigung zwischen den Mitgliedsstaaten, was dazu führte, dass die Kommission im Sinne der EFSA, d.h. in der Regel für die Zulassung der Gentech-Pflanzen entschied. Die Gegenstimmen der Länder spielen dabei keine Rolle mehr.
Dokumente
Neue EFSA-Leitlinien zur Prüfung der Umweltverträglichkeit von Gentechnik-Pflanzen
November 2011 – Die EFSA hat ihre Leitlinien zur Prüfung der Umweltverträglichkeit von gentechnisch veränderten Pflanzen überarbeitet. Die Organisation Testbiotech hat sich die Leitlinien genauer angeschaut und kritisiert sie in einer Stellungnahme als ungeeignet für die Bewertung der Risiken von Gentechnik-Pflanzen: Die grundsätzlich vergleichende Bewertung mit konventionellen Pflanzen sei ein Konzept, das viel zu kurz greife, so Testbiotech. Die Risikobewertung von songenannten Stacked Events ist nach wie vor ungeklärt. Einige Bereiche des Nahrungsnetzes, wie zum Beispiel die Auswirkungen auf Wildtiere, sind komplett unberücksichtigt.
Das Gen-ethisch Netzwerk hat sich an dem Prozess beteiligt und folgende Stellungnahme veröffentlicht:
Antrag der Grünen im Bundestag zur Verbesserung des EU-Zulassungsverfahrens (Mai 2008):
Drucksache: 16/9314
Expertengruppe fordert Crash-Test für Gentechnik-Pflanzen
Die Expterengruppe Testbiotech hat zur Sicherheitsprüfung von gentechnisch veränderten Pflanzen einen Bericht vorgelegt. Darin wird das Konzept der Risikobewertung insgesamt angegriffen. Das Problem sei, dass Gentechnik-Pflanzen grundsätzlich anders funktionieren als konventionelle. Bisher wurde davon ausgegangen, dass man durch einen gezielten gentechnischen Eingriff ganz bestimmte Eigenschaften verändern kann. Bei der Gentechnik wird jedoch das natürliche System der Genregulation durchbrochen. Dadurch werden die Aktivitäten von hunderten von Genen verändert, was sich auf den gesamten Organismus auswirken kann. Unvorhergesehene Eigenschaften von Gentechnik-Pflanzen ließen sich so erklären, so Christoph Then, Mitverfasser der neuen Studie. Diese Erkenntnisse müssten Einfluss auf die Sicherheitsprüfungen von Gentechnik-Pflanzen haben, die für EU-Zulassungen herangezogen werden. Deshalb fordern die Experten einen Crash-Test, der untersucht, wie die Pflanzen unter Stressbedingungen reagieren und welche ungewollten Eigenschaften auftauchen.
EU-Ministerrat beschließt Überarbeitung der EFSA-Richtlinien
Im Dezember 2008 haben die damaligen Minister der 27 EU-Mitgliedstaaten beschlossen, dass die bisher unverbindlichen Richtlinien der Europäischen Lebensmittelbehörde (EFSA) überarbeitet und deutlich verschärft werden müssen. Langzeiteffekte von gentechnisch veränderte Organismen auf Umwelt und Gesundheit sollen besser berücksichtigt werden. Ebenfalls positiv ist, dass grundsätzlich anerkannt wurde, dass die ökologisch unterschiedlichen Regionen innerhalb der EU gesondert berücksichtigt werden sollen. Sozioökonomische Kriterien spielen jedoch auch in Zukunft keine Rolle. Auch auf die rechtlich Verbindliche Einrichtung gentechnikfreier Regionen konnte sich nicht geeinigt werden.
Schlussfolgerung des Rates zu GVO, 05.12.08
Vorschläge der EU-Kommission
Auch die EU-Kommission hat Vorschläge gemacht, wie Entscheidungen über gentechnisch veränderte Oranismen wissenschaftlich kohärenter und transparenter gemacht werden können.
EU-Kommission: Verbesserungsvorschläge zur Umsetzung des europäischen Rechtsrahmens, 12.04.06
EFSA führt Öffentlichkeit in die Irre
Werner Müller von eco-risk hat ein Gutachten über die EFSA erstellt. Hier die deutsche Version:
Neuausrichtung unter französischer Ratspräsidentschaft?
Die französische Regierung hatte sich für die EU-Ratspäsidentschaft hohe Ziele gesetzt. Denn das Zulassungsverfahren für gentechnisch veränderte Organismen sollte in ihrer Amtszeit verbessert werden. Folgende Veränderungen wurden angestrebt:
- Gentechnisch veränderte Organismen sollen besser geprüft werden
- Mitgliedsstaaten brauchen mehr Mitspracherecht bei den Zulassungsverfahren und sollen das Recht bekommen, länderspezifische Maßnahmen zu ergreifen.
- Ein Schwellenwert für die Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Bestandteilen in Saatgut soll beschlossen werden
Der französische Umweltminister Borloo stellte allerdings klar, dass mit den Verfahrungsänderungen kein grundsätzliches Verbot von GVO angestrebt werde.
Pressemitteilungen
● BÖLW, 7. Mai 2008
Grundsätzliche Neuausrichtung der Zulassungsverfahren für genveränderte Pflanzen
● Gen-ethischer Informationsdienst, Werner Müller (Juni 2005)
Wer kontrolliert die EFSA?
via EFSA-Reform.
EU-Kommission schlägt Lobbyistin für EFSA-Verwaltungsrat vor Informationsdienst ››Gentechnik
Drei Tage nachdem die Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA) ihre neuen Unabhängigkeitsregeln verkündet hat, gibt es erneut Grund zum Misstrauen. Der Verein Testbiotech teilt heute in einer Pressemitteilung mit, dass eine Gentechnik-Lobbyistin von der EU-Kommission als neues Mitglied für den Verwaltungsrat der EFSA vorgeschlagen wurde. Mella Frewen ist Direktorin des Industrieverbandes FoodDrinkEurope und ist frühere Mitarbeiterin des Gentechnik-Konzerns Monsanto. 2009 setzte sie sich intensiv dafür ein, dass in der EU nicht zugelassene gentechnisch veränderte Organismen in Lebensmitteln toleriert werden. Die Ernennung Frewens würde die Glaubwürdigkeit der Behörde stark beschädigen, findet Christoph Then von Testbiotech. Der Verein hat bereits diverse Verflechtungen von führenden EFSA-Mitarbeitern mit der Industrie aufgedeckt. Die EFSA ist in der EU für die Risikobewertung von Lebensmitteln zuständig. Nina Holland von Corporate Europe Observatory (CEO) fordert, dass die Industrie auf das Management der EFSA keinen Einfluss haben darf. Stattdessen sollten mehr Vertreter von Verbraucher- und Umweltschutzorganisationen in den Verwaltungsrat der EFSA aufgenommen werden, so Holland.
Testbiotech: EU-Kommission schlägt Ex-Mitarbeiterin von Monsanto als Kandidatin für Verwaltungsrat der EFSA vor
Infodienst Dossier: EFSA-Reform
“A united Europe, our shared future” youth photo competition ››European Youth Press
Solidarity has always been at the heart of the European project. The financial and economic crisis has shaken our bedrock values and risks upsetting the delicate social harmony that allows us all to live together. A return to values of solidarity is essential to safeguard the European social model.
Participants will be encouraged to consider aspects of solidarity within the European Union.
Solidarity can be viewed in different ways:
- between countries in the European Union
- between the old and the young
- between people from different backgrounds
- between men and women
- between countries in the EU and the developing world.
Prizes
For the photographers who submitted the 30 shortlisted photos:
- shortlisted photograph will be showcased in the shortlisted & winners exhibition
- international exposure on the Europe Solidarity website
- potentially global media coverage.
For the 3 winners:
- their winning photograph will be showcased in the shortlisted & winners exhibition
- an InterRail pass for 1 month to travel around Europe in July and August 2012
- a selection of the best photos from their travels around Europe will be included in the digital winners’ book
- international exposure on the Europe Solidarity website
- potentially global media coverage
- return flight to Belgium and hotel accommodation for 2 consecutive nights, to attend the Europe Solidarity awards ceremony in November 2012.
Judging
Selection process:
- In an initial pre-selection round, a shortlist of 100 photos will be drawn up by the Europe Solidarity Pre selection Committee.
- From the 100, an international jury will select a shortlist of 30 (shortlist of 30 to be announced June 2012).
- From these 30 photographs, 3 will be selected as the final winners (winners to be announced June 2012).
- The 3 winning contestants will be invited to submit 50-100 of their own photographs, shot during their InterRail travels around Europe in July-August 2012, for inclusion in the digital winners’ book (September 2012).
Selection criteria
Submission of the photos will be judged according to the following criteria
- Relevance to the topic
- Creativity and originality of expression
- Composition
- Overall photographic quality.
For more information about the competition, please visit europe-solidarity.eu.
via “A united Europe, our shared future” youth photo competition | European Youth Press.
EU-Kommission schlägt Ex-Mitarbeiterin von Monsanto als Kandidatin für Verwaltungsrat der EFSA vor ››testbiotech
Die EU-Kommission empfiehlt eine Cheflobbyistin der europäischen Lebensmittelindustrie und ehemalige Monsanto-Mitarbeiterin als neues Mitglied des Verwaltungsrates der europäischen Lebensmittelbehörde EFSA. Testbiotech und Corporate Europe Observatory warnen vor den drohenden Interessenskonflikten, die eine Ernennung von Mella Frewen mit sich bringen würde. Frewen steht seit 2007 dem Industrieverband FoodDrinkEurope (früher CIAA) vor.
Unter anderem betrieb Frewen 2009 intensive Lobbyarbeit, damit in der EU die Kontamination von Lebensmitteln mit gentechnisch veränderten Pflanzen auch dann toleriert wird, wenn diese in der EU gar nicht zugelassen sind. „Die Ernennung einer Lobbyistin, die in der Vergangenheit sogar dafür plädiert hat, Kontaminationen mit gentechnisch veränderten Pflanzen zuzulassen, würde die Glaubwürdigkeit der Lebensmittelbehörde schwer beschädigen“, sagt Christoph Then von Testbiotech. „Es gibt keine Rechtfertigung dafür, warum ausgerechnet die Lobbyisten der Industrie im Verwaltungsrat der EFSA sitzen sollen.“
Auch Jiri Ruprich, der bereits EFSA-Verwaltungsratsmitglied ist und seit zehn Jahren dem wissenschaftlichen Beirat des Danone-Instituts in Tschechien angehört, steht erneut auf der Kandidatenliste. Auf dieser Liste, die Corporate Europe Observatory (CEO) und Testbiotech zur Kenntnis gelangt ist, finden sich insgesamt 14 Personen, sieben davon sollen in den nächsten Monaten vom EU-Ministerrat in den EFSA-Verwaltungsrat berufen werden.
Erst diese Woche hat die EFSA neue Maßnahmen angekündigt, um in Zukunft ihre Unabhängigkeit besser zu schützen. Doch es werden weitere Anstrengungen nötig sein. So bedürfen beispielsweise die Strukturen der EFSA, die noch 2012 von der EU-Kommission überprüft werden sollen, fundamentaler Veränderungen. Nina Holland von CEO fordert: „Die derzeitigen Bestimmungen sollten so geändert werden, dass die Industrie keinen Einfluss mehr auf das Management der EFSA hat. Stattdessen sollten wesentlich mehr Repräsentanten von Verbraucher- und auch Umweltorganisationen in den Verwaltungsrat der EFSA aufgenommen werden.“
Schon in der Vergangenheit standen Mitglieder des Verwaltungsrates wie dessen Vorsitzende, Diana Banati, wegen Interessenskonflikten in der Kritik. Bisher halten, wie CEO recherchiert hat, Vertreter der Lebensmittelindustrie bereits vier Plätze im Verwaltungsrat besetzt [1]. Der Verwaltungsrat spielt für die EFSA eine entscheidende Rolle. Er genehmigt das jährliche Arbeitsprogramm und entscheidet darüber, welche Wissenschaftler in die Expertengremien gelangen. Außerdem soll er Regeln zur Verhinderung von Interessenskonflikten und zur Wahrung der Unabhängigkeit der Behörde aufstellen.
Christoph Then, Testbiotech, info@testbiotech.org, Tel. 015154638040, www.testbiotech.org
Nina Holland, Corporate Europe Observatory (CEO), ceonina@corporateeurope.org, Tel. +32 (0)2 893 0930, Mobile: +31 (0) 6 302 85 042 , www.corporateeurope.org
| Anhang | Größe |
|---|---|
| Management_Board_EFSA_DE.pdf |
Hochgeladen von CTAgenda am 08.03.2012
This is a brief video outlining some logical reasons for why you should be skeptical about the Kony 2012 campaign.
The best detailed research on this topic I have found so far is listed below:
http://www.reddit.com/r/videos/comments/qlc3u/invisible_children_stop_kony/c3…
http://whitthef.wordpress.com/2012/03/07/kony-2012/
http://www.youtube.com/watch?v=F5UfdY4jOJk
http://landdestroyer.blogspot.com.au/2012/03/kony-2012-wrapping-imperialiam-i…viaWhat is wrong with Kony 2012? – YouTube.
Hochgeladen von CTAgenda am 08.03.2012
This is a brief video outlining some logical reasons for why you should be skeptical about the Kony 2012 campaign.
The best detailed research on this topic I have found so far is listed below:
http://www.reddit.com/r/videos/comments/qlc3u/invisible_children_stop_kony/c3…
http://whitthef.wordpress.com/2012/03/07/kony-2012/
http://www.youtube.com/watch?v=F5UfdY4jOJk
http://landdestroyer.blogspot.com.au/2012/03/kony-2012-wrapping-imperialiam-i…
Mein Leben mit der Aids-Krise. Oder: Wütend auf Lugner. ››schreuder.at
Das wird wieder so ein Blogpost, in dem ich persönlich werde. Um eine Geschichte zu erzählen. Die Geschichte eines schwulen Mannes, der 1969 geboren wurde und in den 80-er Jahren sein Coming-out hatte. Zur Zeit als Aids aufkam. Und diese Geschichte betrifft einen Großteil meiner Generation plusminus einige Jahre. Eigentlich betrifft es alle, die vor 1996 die schöne, bunte und die damals irgendwie auch als gefährlich verrufene Welt der Schwulenszene kennenlernte. Damals änderte sich diese dramatisch. Grund: Die Aids-Krise.
Der Anlass, warum ich das hier schreibe heißt übrigens Richard Lugner. Ich weiß, der wäre es eigentlich nicht wert einen Artikel zu schreiben, in dem er vorkommt. Aber eben: Ein Anlass ist er allemal. Im ORF sagte Lugner nämlich:
„Ein Veganer wird aus mir nicht, auch kein Homosexueller. Das sind so gewisse Dinge, wo ich sage: ‚Das überlasse ich anderen, diese Späße.‘ … Ich habe jetzt unlängst ein Buch gelesen, also ein Kapitel über Homosexualität, und da habe ich gelesen, wie gefährlich das ist und was da alles für Gefahren schlummern. Deswegen wird man eben Aids-krank“,
Lugner war oft am Life Ball, dem größten Aids-Charity-Event überhaupt. Und Life Ball-Macher Gery Keszler reagierte sofort und erklärte Lugner für unerwünscht. Er brauche den Life Ball nicht mehr besuchen, so Keszler. Das ist eine richtige Antwort auf die unsäglichen Äußerungen eines medial viel zu hochgepushten Pensionisten. Bleibt nur noch die Frage, wie man Life Ball-Besucher und -Besucherinnen sensibilisieren kann, die nur aufgrund der Events und des Gesehenwerdens dort sind. Nicht aus inhaltlichen Gründen.
Trotzdem bin ich wütend. Warum?
Wie oben geschrieben bin ich Jahrgang 1969. Das heißt, dass mein Coming-out zeitlich parallel geschah, als Aids auftauchte und Forscher feststellten, dass besonders in der Schwulenszene Menschen betroffen sind. Ich hörte zuerst nur in den Medien davon. Von “Schwulenkrebs” war damals die Rede. Und ich kurz vor dem Coming-out! Nicht gerade lustig, sowas. Und bei einer Veranstaltung, die mein damaliger Schuldirektor der Tourismusschule in Bad Ischl veranlasste (was ich bis heute außergewöhnlich und großartig fand), hörte ich von Übertragungswege und Kondomen, die helfen. Mein Coming-out war also gleichzeitig mit dem Erlernen von Safer Sex-Regeln. Erste Erfahrungen hatte ich bereits, aber noch nicht so wirklich den Durchbruch.
1988 kam ich dann nach Wien. Und kurz darauf besuchte ich die ersten Szenelokale. Ich hatte Angst. Aidsfolder hier, Aidsplakate da. Ich stellte anfangs zwei Sachen fest:
1. In der Schwulenszene muss ich verdammt aufpassen und immer mindestens 3 Kondome und 3 Gleitgel-Packs dabei haben.
2. Die Jungs halten aber ganz schön zusammen!
Und nach einem Jahr Lokale, Clubs, Parties, Freunde kennen lernen, Netzwerkaufbau usw. konnte ich noch etwas Drittes feststellen:
3. Die Freunde, die man gerade gewonnen hat, können jederzeit sterben.
Und das taten sie auch. “Wie die Fliegen”, wie wir damals oft bitter feststellten.
Als sehr junger Mann 1988 (19 Jahre alt) war ich einer der jüngeren Generation. Ich gehörte also zu denen, die bereits mit Safer Sex-Regeln in die Szene ankamen. Das unterschied mich und Gleichaltrige von der Generation, die einige wenige Jahre älter war. Die sich noch an die Zeit erinnern konnte, in der man nach Mykonos, San Francisco und Amsterdam fuhr, um auf wilde Parties teilzunehmen und eines nie dabei hatte: Ein Kondom. Wozu auch? Das war ja nur was für Heteros, damit die keine Kinder kriegen. Diese Generation hat es erheblich erwischt. Oder sie hatten einfach Glück.
Die Szene vor Aids stellte noch keine Forderungen nach Ehe oder Anerkennung ihrer Partnerschaften. Das war sogar ein ziemlich lächerlicher Gedanke! Wozu heterosexuelle Lebensmodelle kopieren? Man verstand sich vielmehr als Teil der sexuellen Revolution, die in den späten 1960-ern begann. Feminismus, Ablehnung von Ehe und konservativen Lebensmodelle! Das war der Geist, der die 70-er Jahre ziemlich prägte. Und dann kam Aids. Promiskuität galt plötzlich als gefährlich. Auch in der Schwulenszene wurden progressive und konservativere Konzepte neu hinterfragt. Die Forderung nach so genannten “Homo-Ehen” bzw. rechtliche Anerkennung von Partnerschaften begann. Die erste Partnerschaft wurde dann 1988 in Dänemark anerkannt. Zeitlich kein Zufall.
Hier spaltete sich auch die Lesben- und die Schwulenszene zu einem gewissen Grad. Zwar trugen viele Lesben die Forderungen, die unter dem Eindruck der Aids-Krise entstand, mit – immerhin waren und sind Lesben und Schwule gern und oft privat befreundet. Doch die aus der feministischen, anti-patriarchalen Ecke stammenden Frauen konnten staatlich anerkannten Lebenspartnerschaften eigentlich nicht viel abgewinnen, ist die Ehe doch ein von Männer für Männer erfundenes Instrument zur Unterdrückung der Frau. Ein Konflikt, der auch heute oft noch auftaucht, wenn auch mittlerweile mit etwas mehr Gelassenheit diskutiert wird.
Doch zurück zur Schwulenszene Ende der 80-er und zu Beginn der 90-er Jahre.
Ich arbeitete in Beisln und hatte Stammcafés. Ich lernte damals ungeheuer spannende Menschen kennen. Man ging ins Café Savoy, ins Café Willendorf, ins Nightshift oder ins Kaiserbründl. Man sah viele Menschen, kannte viele Menschen, und mit Einigen hatte man auch was… Und ein paar wurden enge Freunde. Bis heute. Und manchmal verschwand plötzlich ein Gesicht und man fragte sich: “Wo steckt er denn?” Man wusste nicht: Ausland? Baumgartner Höhe (Synonym für das auf HIV-Patienten spezialisierte Annenheim)? Neuer fixer Freund? Und man hörte Freunde sagen: “Mich hat’s erwischt.” Und dieser flüsterte einige Wochen später “Rate mal, wenn ich oben auf der Baumgartner Höhe noch getroffen habe! Erinnerst du dich noch? Der ist eh seit Monaten verschwunden!” Und man rannte zu vielen Beerdigungen. Sie starben. Als junger schwuler Mann war man früh mit dem Tod konfrontiert. So war das in dieser Zeit.
Aber noch etwas geschah in dieser Zeit: Die Schwulencommunity hatte ein Problem, und dieses Problem galt es zu lösen. Daher gründeten sich früh Aidshilfe-Gruppen, die Kondome verteilten. Überall waren Plakate zu sehen. Folder gab es an jeder Ecke und für jedes Spezialgebiet. Bis zu Safer S/M-Praktiken für schwule Lederkerle. Man hielt unglaublich zusammen, man redete darüber. Und man kümmerte sich um die Patienten, die “oben lagen”, also im Annenheim. Die Medien begannen sich dafür zu interessieren. Schwule wurden plötzlich Experten, vermittelten Safer Sex, machten vermehrt darauf aufmerksam, dass auch Heterosexuelle betroffen sind. Zahlen wurden publik, Frauen waren betroffen! Doch immer noch blieb Aids irgendwie die “Schwulenkrankheit”. Aber Schwule wurden mittlerweile breit wahrgenommen. Sie traten im TV auf. Sie wurden ernster genommen. Dänemark Anerkennung der Partnerschaften 1988, der Beginn des Life Balls 1993 und die erste Regenbogenparade 1996 zeugen von dieser Zeit.
Bis heute wird Aids aber trotzdem noch vorwiegend als ein Problem von homosexuellen Männern wahrgenommen, denn wie viele interpretieren den Life Ball immer noch als Schwulenevent? Dabei ist es längst bekannt, dass es mehrere Risikogruppen gibt (Ungeschützter Analverkehr ist etwa eines der möglichen Risikoverhalten, der aber auch unter Heterosexuellen praktiziert wird) und Sex nicht der einzige Übertragungsweg ist – wenn auch ein wesentlicher.
1996 änderte sich dann vieles. Es kamen die ersten Kombi-Therapien auf, die sich im Laufe der Jahre verbesserten. Bis heute. Nebenwirkungen – etwa ungleiche Fettverteilungen im Körper – wurden sichtbarer Bestandteil der Community, aber besserten sich auch im Laufe der Jahre. Aber es ging plötzlich nicht mehr um einen gewissen Tod, sondern um das Leben mit dem HI-Virus. Um die Integration ins Alltags- und Berufsleben. Die Aids-Prävention freilich wurde dadurch schwieriger. Es starben nicht mehr Freunde weg. Nicht mehr wie die Fliegen.
Ich lernte also zu Beginn meiner Erfahrungen in der Schwulenszene Menschen kennen, die andere befreundete Menschen verloren, Angst hatten, für einander da waren, es thematisierten und neue Lebenskonzepte und ein neues Selbstbewusstsein entwickelten . Und dann hört man Lugner im jahr 2012. Und man fühlt sich einige Jahrzehnte zurück geworfen. Das macht so wütend!
GPA-djp – Journalistengewerkschaft startet Online-Petition gegen Anschlag auf die Pressefreiheit ››gpa-djp.at
Unterstützen Sie die Forderungen der Journalistengewerkschaft in der GPA-djp
Die geplante Änderung der Strafprozessordnung (StPO) birgt für Redaktionen einigen Sprengstoff. In einer überfallsartigen Änderung des ursprünglichen Ministerratsentwurfs und nach Ende der Begutachtungsfrist hat Justizministerin Beatrix Karl Formulierungen eingeschleust, die das Redaktionsgeheimnis und damit die Pressefreiheit abschaffen. Die Journalistengewerkschaft startet deshalb eine Online-Petition gegen diesen Anschlag auf die Pressefreiheit.
Unterstützen Sie mit Ihrer Unterschrift die Forderungen der Journalistengewerkschaft in der GPA-djp!
Konkret geht es darum, dass weisungsgebundene Staatsanwälte mit Hilfe der Polizei praktisch jederzeit redaktionelle Unterlagen und Daten von Redaktionscomputern beschlagnahmen können. “Damit hängt die Regierung den Bürgerinnen und Bürgern praktisch einen Maulkorb um”, kritisiert Franz C. Bauer, Vorsitzender der Journalistengewerkschaft in der GPA-djp, diesen Schritt: “Informanten wird damit jeder Schutz entzogen. Die Aufdeckung von Korruptionsfällen und Fehlverhalten der Regierung sollen damit praktisch unmöglich gemacht werden.”
Fritz Wendl, Vorsitzender des GPA-djp-Wirtschaftsbereichs ORF und Töchter erinnert daran, “dass es in der Folge der verfassungswidrigen staatsanwaltlichen Versuche, ‘Am Schauplatz’-Rohmaterial zu beschlagnahmen, und einem exemplarischen höchstgerichtlichen Grundsatzurteil zur Sicherung des Redaktionsgeheimnisses auch mehrere politische Versprechungen zur weiteren Absicherung der für die Meinungsfreiheit unverzichtbaren Unantastbarkeit journalistischen Materials gegeben hat. Genau das Gegenteil hat das Justizministerium nun offenbar vor, dessen Pläne deutlich machen, wie sehr das Redaktionsgeheimnis hierzulande immer wieder gefährdet ist und wie unumgänglich immer wieder geforderte verbesserte Absicherungen sind”.
Die GPA-djp fordert die Regierung auf, diesen ungeheuerlichen Entwurf unverzüglich zurückzuziehen. Die Nationalratsabgeordneten werden aufgefordert, wachsam zu sein und derartigen Bestrebungen, die auf Zensur hinauslaufen, keine Chance auf parlamentarische Zustimmung zu geben.
via GPA-djp – Journalistengewerkschaft startet Online-Petition gegen Anschlag auf die Pressefreiheit.
§ 31 MedienG (Mediengesetz), Schutz des Redaktionsgeheimnisses ››JUSLINE Österreich
(1) Medieninhaber, Herausgeber, Medienmitarbeiter und Arbeitnehmer eines Medienunternehmens oder Mediendienstes haben das Recht, in einem Strafverfahren oder sonst in einem oder einer Verwaltungsbehörde als Zeugen die Beantwortung von Fragen zu verweigern, die die Person des Verfassers, Einsenders oder Gewährsmannes von Beiträgen und Unterlagen oder die ihnen im Hinblick auf ihre Tätigkeit gemachten Mitteilungen betreffen.
(2) Das im Abs. 1 angeführte Recht darf nicht umgangen werden, insbesondere dadurch, daß dem Berechtigten die Herausgabe von Schriftstücken, Druckwerken, Bild- oder Tonträgern oder Datenträgern, Abbildungen und anderen Darstellungen mit solchem Inhalt aufgetragen wird oder diese beschlagnahmt werden.
(3) Inwieweit die Überwachung von Nachrichten von Teilnehmeranschlüssen eines Medienunternehmens und eine optische oder akustische Überwachung von Personen unter Verwendung technischer Mittel in Räumlichkeiten eines Medienunternehmens zulässig sind, bestimmt die Strafprozeßordnung.
Entscheidungen zu § 31 MedienG
| Entscheidungen zu § 31 Abs. 2 MedienG | |
| • Entscheidungen des UVS (seit 01/1991) |
via § 31 MedienG (Mediengesetz), Schutz des Redaktionsgeheimnisses – JUSLINE Österreich.
Domestic violence claims more victims than the mafia
IN THE RADICAL PRESS / Il MANIFESTO
The most unsafe place for Italian women is the home, figures show
The number of women killed by men is growing in Italy: 127 in 2010, 137 in 2011 and already 37femicides, or femmicidi, in the first two months of the year
A study by Bologna’s Casa delle donne* highlights how ‘the number of homicides has been falling rapidly in Italy from the mid-1990s but the’ killings of women has doubled’.
The figures have been taken solely from press reports because in Italy, in contrast to France and Spain, there is no dedicated body monitoring femicide and there are no disaggregated data published by the country’s ministry for internal affairs.
The figures show that in 1992, 16% of all homicides were women. By 2006 this had risen to 26%. And in the years between 2006 and 2009 there were 439 cases.
Contrary to…
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