Wurde die Unschuldsvermutung abgeschafft? (Kommentar) – News – gulli.com

Wurde die Unschuldsvermutung abgeschafft? (Kommentar) – News – gulli.com.

Umsteiger: Ausstieg aus der Karriere – Beruf – Erfolg – Wirtschaftswoche

Umsteiger: Ausstieg aus der Karriere – Beruf – Erfolg – Wirtschaftswoche.

Antrag auf Verfassungsänderung im Bundestag

Antrag auf Verfassungsänderung im Bundestag.

Bundesverfassungsgericht – Ein Gericht hebt ab – Politik – sueddeutsche.de

Bundesverfassungsgericht – Ein Gericht hebt ab – Politik – sueddeutsche.de.

Heimliche Grundgesetz-Änderung: Bürger soll nicht mehr in Karlsruhe klagen können | DEUTSCHE MITTELSTANDS NACHRICHTEN

Heimliche Grundgesetz-Änderung: Bürger soll nicht mehr in Karlsruhe klagen können | DEUTSCHE MITTELSTANDS NACHRICHTEN.

Vorratsdatenspeicherung: Heute schon den Staat verklagt? ››netzpolitik.org

verfassungsklage.at

Heute hat der AK Vorrat Österreich eine Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung vorgestellt. Mit in Kraft treten der Speicherpflicht für alle österreichischen Mobilfunk- und Internetanbieter am kommenden Sonntag eröffnet sich zum ersten Mal der Gang zum Verfassungsgerichtshof.

Auf www.verfassungsklage.at können sich alle Menschen der Anfechtung der österreichischen Vorratsdatenspeicherung anschließen. Auf der Seite gibt es ein Formular mit allen notwendigen Daten für die Vollmacht, welche per E-Mail als PDF zugeschickt wird und dann unterschrieben per Post bis zum 18. Mai 2012 an den AK Vorrat geschickt werden muss.

Notwendig dafür ist nur die Betroffenheit durch einen Telefon- oder Internet-Anschluss in Österreich auf den eigenen Namen. Eine Österreichische Staatsbürgerschaft oder Wohnhaft ist nicht erforderlich. Neben Einzelpersonen können sich auch Firmen und Vereine der Klage anschließen. Wer diesen Prozess durchläuft ist offizieller Mitkläger an der Verfassungsbeschwerde. Kosten und Risiken gibt es für die Mitkläger keine. Nähere Infos finden sich in den FAQs.

Eine sogenannte Drittelbeschwerde aller Oppositionsparteien gegen das Gesetzt ist im August an der FPÖ gescheitert. Die Klage wird nun vom AK Vorrat Österreich gemeinsam mit dem grünen Justizsprechers Albert Steinhauser eingebracht.

Das Ziel der Aktivisten ist es mindestens 1.000 Vollmächte für die Klage zu bekommen, um ein deutliches Signal gegen die pauschale Speicherung an die Politik zu senden. Nach der Bürgerinitiative des AK Vorrat, welche inzwischen über 80.000 Unterschriften gesammelt hat, scheint dieses Ziel realistisch. Am kommenden Samstag dem 31. März 2012, dem letzten Tag vor der Speicherpflicht, gibt es auch Trauerzüge in ganz Österreich.

via Vorratsdatenspeicherung: Heute schon den Staat verklagt? › netzpolitik.org.

Lizenz: CC BY-NC-SA

(1) Demonstration gegen die Vorratsdatenspeicherung (VDS) – Innsbruck

13:00-17:00

Der 31. März ist der letzte Tag, an dem wir ohne verdachtsunabhängige Speicherung von Verbindungs- und Standortdaten mittels Telefon und Internet kommunizieren können. Neben den generellen Entwicklungen rund um ACTA und Co. ist VDS ein Zeichen Richtung Überwachungsstaat, die wir so nicht hinnehmen dürfen.

Aus diesem Grund tragen wir am Samstag dem 31. März um 13:00 mit Start beim Landesmuseum unsere Privatsphäre zu Grabe. Sei auch du dabei, wenn wir mit einem Sarg symbolisch die Unschuldsvermutung beerdigen, weil es auch dich was angeht.

“Wer sagt: Freiheit herrscht, der lügt, denn Freiheit herrscht nicht” wusste schon Erich Fried. Dieses Zitat hat sehr viel Bedeutung. Solidarisieren wir uns und treten geschlossen gegen politische Entwicklungen auf, die in der Zeit des Vormärz zwischen 1815-1848 schon zu Einschränkungen der Meinungsfreiheit geführt hat.

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Nächste Orga Treffen:

– 27.3. im hackerspace: Bastel-Workshop, last-minute Planung

Mailingliste: https://lists.netzfreiheit.org/listinfo/stoppactaibk
Übersicht im Pad: https://etherpad.mozilla.org/tUMbtzWvQX
Website: https://gegenvds.at/
Wiki: https://wiki.gegenvds.at/

Geiwimax: http://www.sowimax.at/geiwimax/
Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung: http://www.akvorrat.at/
Was wird gespeichert: http://wiki.akvorrat.at/doku.php?id=hintergrund%3Afaq%3Awas_soll_gespeichert_werden

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Die Einführung der Vorratsdatenspeicherung ist eine Umkehrung der Unschuldsvermutung. Grundsätzlich wird jedeR BürgerIn überwacht und seine Daten werden aufgezeichnet, egal ob dieser eines Verbrechen schuldig ist oder nicht. Aufgrund bisheriger eingeführter Überwachungsmaßnahmen (Handyortung mit dem Sicherheitspolizeigesetz) und Erfahrungen in anderen Staaten, muss davon ausgegangen werden, dass diese Technologie unweigerlich zu Missbrauch führen wird.

Auch das Argument, es würden ja keine Inhaltsdaten gespeichert, kann nicht zählen. Aus den sozialen Kontakten und dem Bewegungsprofil kann ein sehr exaktes Personenprofil erstellt werden. Hierzu gibt es auch ein gut bebildertes und erklärtes Gutachten des CCC Deutschlands und die veröffentlichten Bewegungsprofile von Malte Spitz, einem deutschen Abgeordneten des Bundestags.

via (1) Demonstration gegen die Vorratsdatenspeicherung (VDS) – Innsbruck.

sVlog

Veröffentlicht am 11.04.2012 von daniel0402hrncir

Andreas Krisch, Obmann des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung, beantwortete uns im Interview alle Fragen zur VDS.

Aktiv gegen die Speicherung der privaten Dateien durch die staatlichen Behörden, kann man sich online unter http://www.verfassungsklage.at und http://www.zeichnemit.at zu Wehr setzten.

Mahriah Zimmermann und Daniel Hrncir für WienTV.org

Hochgeladen von LISAkoeppl
am 30.03.2012

Video by http://tantejolesch.at/ & http://wientv.org/
Hier gehts direkt zum Formular: http://www.verfassungsklage.at/
Durch
das Inkrafttreten der Vorratsdatenspeicherung mit 1. April 2012 haben
wir jetzt zum ersten Mal die Möglichkeit, das Gesetz zu kippen: Die
verdachtsunabhängige Speicherung sämtlicher Kommunikationsdaten aller
Menschen in Österreich stellt einen schweren Grundrechtseingriff dar.
Gegen diesen Eingriff beschweren wir uns gemeinsam beim
Verfassungsgerichtshof – und Du bist dabei!

http://www.verfassungsklage.at/

Ab
1. April 2012 werden die Verbindungsdaten von jedem Telefonat, jeder
SMS und jeder Email gespeichert: wer mit wem kommuniziert, sowie wann
und wo – ohne konkreten Verdacht. Das greift tief in das
Kommunikationsgeheimnis ein. Um…

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sVlog

Hochgeladen von musicloveraustria2 am 27.01.2009

Arik Brauer – Köpferl im Sand

viaArik Brauer – Köpferl im Sand – YouTube.

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Vorratsdatenspeicherung jetzt abschaffen! – verfassungsklage.at

Häufig gestellte Fragen

Wer bringt die Verfassungsklage ein?

Verfassungsklage.at ist eine Initiative vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und dem grünen Justizsprecher Albert Steinhauser. Eingebracht wird die Klage von den ErstklägerInnen und Vertreten durch die Scheucher Rechtsanwalts GMBH (http://www.scheucher.eu)

Warum wurde dieser Rechtsanwalt beauftragt und nicht ein anderer?

Rechtsanwalt Ewald Scheucher aus Wien ist Gründungsmitglied des AKVorrat.at und hat einschlägige Vorerfahrung. Er hat bereits im Jahr 2008 in Kooperation mit dem Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte (BIM) eine “Sammelbeschwerde” von insgesamt 30 AntragstellerInnen als Individualantrag an den VfGH gegen die SPG Novelle 2007 eingebracht, mit der die Polizei damals die Blankoermächtigung bekommen hat, die TeilnehmerInnen zu einer bestimmten IP-Adresse auszuforschen. Dieser Antrag wurde 2009 vom VfGH zurückgewiesen, das heißt aus formalen Gründen gar nicht zur Entscheidung in der Sache angenommen (VfGH vom 1.7.2009, G147/08 ua). Das Hauptargument war dort, dass die AntragstellerInnen nicht unmittelbar und aktuell durch das Gesetz betroffen wären, weil eine Betroffenheit erst bestehe, wenn die Polizei im Einzelfall tatsächlich Daten abgerufen habe. 2010 wurde aufgrund dieser Entscheidung eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eingebracht, ebenfalls von Rechtsanwalt Ewald Scheucher in Kooperation mit dem BIM (EGMR Tretter u.a. gegen Österreich).

Wie kann ich mitmachen?

Füll das Formular auf verfassungsklage.at aus, Du bekommst wenig später eine Mail mit einer vorausgefüllten Vollmacht. Diese druckst Du aus, unterschreibst sie und schickst sie an AKVorrat, Westbahnstrasse 46/1A 1070 Wien. Sobald die Vollmacht bei uns eintrifft, bist Du dabei.

Wann wird die Klage eingebracht?

Die Klage wird voraussichtlich am Freitag dem 25.5.2012 eingebracht. Deshalb sollten alle Vollmachten spätestens am 18.5.2012 zu uns geschickt werden um rechtzeitig dabei zu sein.

Wer kann mitmachen?

JedeR, der/die einen Internetanschluss/ein Mobil oder Festnetztelefon in Österreich angemeldet hat. Auch Firmen können an der Klage teilnehmen.

Bis spätestens wann ist meine Vollmacht erforderlich?

Schicke deine Vollmacht bis spätestens 18.5.2012 zu uns. Die Klage wird eine Woche später eingebracht, damit auch sicher alle Vollmachten bei uns ankommen.

Ein österr. Telefon- oder einen Internetanschluss ist auf mich angemeldet, ich bin aber kein österr. Staatsbürger. Kann ich trotzdem mitklagen?

Ja!

Ich habe nur ein Prepaid-Telefon ohne Vertrag. Kann ich mitklagen?

Nein. Der Eingriff in die Grundrechte basiert darauf, dass personenbezogene Daten gespeichert werden. Obwohl auch bei einem Prepaid-Telefon nicht ausgeschlossen ist, dass die Person dahinter ausgeforscht werden kann (zB über sog. IMEI-Rasterung, wenn mit dem selben Gerät vorher eine personenbezogene SIM-Karte verwendet wurde), muss der Zusammenhang für die Verfassungsbeschwerde unmittelbar mit der Person bestehen.

Ich habe kein auf mich lautendes Telefon und mein Internetprovider sagt, er wäre zu umsatzschwach um unter das VDS-Regime zu fallen. Kann ich mitklagen?

Nein. Die Verfassungsbeschwerde ist ein sogenannter Individual-Antrag nach Artikel 140 Bundesverfassungs-Gesetz (B-VG). Ein solcher Antrag ist nur zulässig, wenn der/die AntragstellerIn durch die angefochtenen Gesetze aktuell und unmittelbar in seinen/ihren Grundrechten betroffen ist. Im Kern des Antrags werden die Bestimmungen im Telekommunikationsgesetz (TKG) zur Vorratsdatenspeicherung bekämpft. Wer bei einem Anbieter ist, der durch diese Bestimmungen (vor allem § 102a TKG) gar nicht zum Speichern verpflichtet ist, ist weder unmittelbar noch aktuell betroffen. Anbieter von Kommunikationsdiensten im Sinne des § 102a TKG sind dann nicht zur Vorratsspeicherung verpflichtet, wenn sie unter die Umsatzschwelle fallen, die ansonsten einen Anbieter zur Entrichtung eines Beitrags zur Rundfunk- und Telekom Regulierungs GmbH (RTR-GmbH) verpflichtet. Die genauen Kriterien dafür sind in § 34 KommAustria Gesetz geregelt. Nach den Umsatzvoranmeldungen für 2012 gibt es nach Angaben der RTR-GmbH in Österreich 142 speicherpflichtige Anbieter. Die RTR-GmbH erwägt derzeit die Veröffentlichung einer Liste der speicherpflichtigen Anbieter, eine Entscheidung darüber ist aber noch nicht gefallen. Im Zweifel sollte man beim eigenen Anbieter nachfragen.

Welche Kosten und Risiken entstehen mir?

Keine. Für die einzelnen Mit-AntragstellerInnen entstehen keinerlei Gerichts-, Anwalts- oder sonstige Kosten. Dies gilt auch dann, wenn die Verfassungsbeschwerde keinen Erfolg haben sollte. In der Vollmacht ist die Kostenfreiheit nicht noch einmal erwähnt, weil die Vereinbarung über die Anwaltsvergütung mit der Vollmacht nichts zu tun hat. Die Vollmacht wird im Original dem VfGH vorgelegt und die Vereinbarung hinsichtlich der Vergütung interssiert den VfGH nicht. Die gesammten Kosten werden vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung getragen. Die vom AKVorrat zu tragenden Gerichtskosten richten sich

Ich kenne Euch nicht, kann ich Euch vertrauen?

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ist eine Gruppe von Aktivisten, die sich mit dem Thema beschäftigt und sich das Ziel gesetzt hat die Vorratsdatenspeicherung in Österreich und Europa abzuschaffen. Wenn du uns kennenlernen willst, komm vorbei: Der Arbeitskreis trifft sich alle zwei Wochen in Wien. Es bestehen aber auch Kontakte zu Organisationen in den Bundesländern, die das selbe Anliegen teilen. Der AKVorrat.at ist zwar als Verein eingerichtet, weil damit in formal-rechtlicher Hinsicht der Handlungsspielraum erweitert ist. Aber für die eigentliche Arbeit ist eine Mitgliedschaft keinesfalls notwendig. Vielmehr will der AKVorrat ein Forum für alle bieten, die für das Ziel der Abschaffung der VDS ihre Energie bündeln wollen.

Was passiert mit den Daten, die ich in das Onlineformular eingebe?

Die Daten werden bis zur Verfassungsbeschwerde in einer nicht öffentlichen Datenbank gesammelt, damit wir eine Liste der MitbeschwerdeführerInnen haben.

Muss ich nach dem Abschicken der Vollmacht noch irgendetwas tun?

Das Abschicken der Vollmacht reicht. Wenn du noch etwas tun willst, erzähle deinen Bekannten und Freunden von der Initiative.

Ich habe schon die Bürgerinitiative auf zeichnemit.at unterschrieben, ist das das gleiche?

Nein. Die Bürgerinitiative richtet sich vorallem gegen die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung. Die Verfassungsklage gegen das österreichische Gesetz, mit dem diese Richtlinie umgesetzt wird.

Kann ich den Klagetext lesen?

Nicht in allen Details. Der vollständige Text des Antrags wird veröffentlicht, sobald er beim Verfassungsgerichtshof eingebracht wurde. Eine Zusammenfassung findest du allerdings Hier

Wie erfahre ich vom Fortschritt der Klage?

Am besten meldest du dich am Newsletter auf www.akvorrat.at an. Alternativ kannst du dem AK Vorrat auf Twitter folgen.

Was genau sagt die Vollmacht aus?

Mit deiner Unterschrift unter die Vollmacht bevollmächtigst du Rechtsanwalt Scheucher, dich in dem Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) zur Anfechtung der Bestimmungen zur Vorratsdatenspeicherung zu vertreten. Bei dem Vollmachtsvordruck handelt es sich um ein Standardformular, wie es bei jeder Beauftragung eines Anwalts unterschreiben wird und das um die notwendigen Angaben zur Beurteilung der Betroffenheit ergänzt ist. Der Individualantrag ist auf die Anfechtung jener österreichischen Gesetzesbestimmungen gerichtet, welche aufgrund der Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG zur Vorratsdatenspeicherung ergangen sind. Diese Vollmacht umfasst jedwede im Zusammenhang mit diesem Individualantrag stehenden Vertretungshandlungen sowie eine Zustellvollmacht.

Könnte ich meine Vollmacht zurückziehen?

Ja, eine Vollmacht kann ebenso widerrufen werden, wie man sie erteilen kann. Dafür ist auch keine Angabe von Gründen notwendig. Damit der Arbeitsaufwand für die (grundsätzlich ehrenamtlichen) Aktivisten des AKVorrat nicht uferlos wird, bitten wir aber darum, einen solchen Widerruf rechtzeitig vor der Antragseinbringung bekannt zu geben.

Warum eine eigene Klage – das Land Kärnten klagt doch schon/auch?

Dem AKVorrat ist jede Initiative recht, die das selbe Ziel verfolgt: Die Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung. Rechtlich hat die Klage des Landes Kärnten aber keine Auswirkungen auf die Zulässigkeit der Klage des AKVorrat. Der AKVorrat bringt auch deshalb eine eigene Klage beim VfGH ein, weil auf diese Weise die Hoheit über die Argumente beim Arbeitskreis liegen, auf die er sonst keinen Einfluss hätte. Vor allem aber kann man sich dem Individualantrag des AKVorrat anschließen, das geht bei der Klage eines Bundeslandes nicht.

Ist die Vorratsdatenspeicherung in Kraft, während die Klage läuft?

Ja, bis zur (erhofften) Aufhebung durch den VfGH ist das Gesetz in Kraft und muss angewendet werden. Ein Antrag auf vorläufige Ausserkraftsetzung ist nach der Rechtslage und der ständigen Rechtssprechung des VfGH aus verschiedenen Gründen im Falle eines Individualantrags nach Artikel 140 B-VG aber unzulässig (zB VfGH vom 10.03.2001, G69/01 ua).

Wie ist das Verhältnis der Klage zum EuGH-Verfahren?

Beide sind formal voneinander unabhängig – Das EuGH-Verfahren betrifft die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung, die VfGH-Beschwerde hingegen das österreichische Gesetz zur Umsetzung dieser Richtlinie. Fällt die Richtlinie weg, so bleibt das österreichische Gesetz zunächst bestehen. Dann hängt es von den Gründen ab, aus denen die Richtlinie durch den EuGH im besten Fall aufgehoben würde: Erklärt er diese für nicht vereinbar mit der EU Grundrechte-Charta, entsteht daraus in der Folge die Pflicht für die Mitgliedsstaaten, die innerstaatlichen Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung wieder abzuschaffen, weil die Staaten sonst EU Recht verletzen würden. Ein Zusammenhang besteht aber insofern, als im Individualantrag an den VfGH beantragt wird, die Frage der Vereinbarkeit der Vorratsdatenspeicherung mit europäischen Grundrechten dem Gerichtshof der EU (EuGH) vorzulegen. Und zwar für den Fall, dass der VfGH der Meinung ist, dass seine Entscheidung von einer Auslegung des EU Rechts abhängt.

Was ist und seit wann gibt es in Österreich eine Sammelklage?

Juristisch gesehen handelt es sich nicht um eine Sammelklage, sondern um eine “normale” Verfassungsbeschwerde, nur dass sie von vielen Personen gemeinsam erhoben wird. Das ist grundsätzlich zulässig und geschieht vor dem VfGH hin und wieder, zB bei der oben erwähnten Anfechtung der SPG Novelle 2007 (VfGH vom 1.7.2009, G147/08 ua). Davon ist die Zulässigkeit des Antrags selbst zu unterscheiden, wo es vor allem um die Frage geht, ob die AntragstellerInnen auch aktuell und unmittelbar betroffen sind.

Was passiert, wenn die Klage erfolgreich war und der Vorratsdatenspeicherung die Verfassungskonformität abgesprochen wurde?

Dann gibt es keine Speicherpflicht für die im Telekommunikationsgesetz festgeschriebenen Daten mehr. Folglich müssen die Daten gelöscht und dürfen nicht mehr gesammelt werden, sobald sie für den Anbieter nicht mehr unbedingt zum Betrieb des Kommunikationsdienstes benötigt werden, etwa zur Abrechnung oder zur Störungsbehebung.

Wurde deine Frage nicht beantwortet? Wende dich an info@akvorrat.at! Wir freuen uns auf deine Anfrage!

Eine Initiative des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung Österreich und des grünen Justizsprechers Albert Steinhauser.

via  Vorratsdatenspeicherung jetzt abschaffen! – verfassungsklage.at.

Vorratsdatenspeicherung jetzt abschaffen! <<verfassungsklage.at

Durch das Inkrafttreten der Vorratsdatenspeicherung mit 1. April 2012 haben wir jetzt zum ersten Mal die Möglichkeit, das Gesetz zu kippen: Die verdachtsunabhängige Speicherung sämtlicher Kommunikationsdaten aller Menschen in Österreich stellt einen schweren Grundrechtseingriff dar. Gegen diesen Eingriff beschweren wir uns gemeinsam beim Verfassungsgerichtshof – und Du bist dabei!

Ab 1. April 2012 werden die Verbindungsdaten von jedem Telefonat, jeder SMS und jeder Email gespeichert: wer mit wem kommuniziert, sowie wann und wo – ohne konkreten Verdacht. Das greift tief in das Kommunikationsgeheimnis ein. Um in ein Grundrecht eingreifen zu dürfen, muss zwecks Aufrechterhaltung der demokratischen Ordnung eine solche Maßnahme notwendig und verhältnismäßig sein. Jedoch ist weder die Verhältnismäßigkeit noch die Notwendigkeit der Vorrats­daten­speicherung erwiesen – im Gegenteil: Studien aus Deutschland zeigen keinen Effekt dieser Maßnahme. Aus diesem Grund wurde die Vorrats­daten­speicherung schon von den Verfassungs­gerichten in Deutschland, Tschechien, Bulgarien und Rumänien gekippt. Das gleiche wollen wir jetzt in Österreich erreichen.

Mach Dich jetzt für Deine Grundrechte stark und bring mit uns Klage gegen die Vorratsdatenspeicherung in Österreich ein! Dazu musst Du nur die Vollmacht unterschreiben und bis 18. Mai 2012 per Post zu uns schicken. Risiken und Kosten trägst Du keine. Die Klage wird vom Arbeitskreis Vorrats­daten­speicherung in Zusammenarbeit mit Albert Steinhauser (Nationalrats­abgeordneter der Grünen) eingebracht.

Die Eckpunkte der Verfassungsbeschwerde

Die Vorratsdatenspeicherung …

  • betrifft alle Nutzer von Kommunikationsdiensten aktuell, unmittelbar und nachteilig in ihrer Grundrechtssphäre.
  • ist nicht dazu geeignet, die vorgeblichen Zwecke zu erreichen.
  • ist selbst dort, wo sie vielleicht in manchen Einzelfällen die Ermittlungen unterstützt, nicht das schonendste Mittel, den Zweck zu erreichen.
  • steht selbst dann, wenn man sie als das gelindeste, noch zum Ziel der Kriminalitätsbekämpfung führende Mittel ansieht, in keinem angemessenen Verhältnis zum Nachteil für die Einzelnen sowie die Gesellschaft.

Jetzt mitklagen!

ErstbeschwerdeführerInnen

  • Dr. Maria Wittmann-Tiwald
    Co-Vorsitzende der Fachgruppe Grundrechte in der Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter
  • A.o. Prof. Dr. Hannes Tretter
    Co-Leiter des Ludwig Boltzmann Institut für Menschrechte
  • Sigi Maurer
    Ex ÖH-Vorsitzende und Aktivistin
  • Jana Herwig
    Medienwissenschaftlerin
  • Andreas Krisch
    Obmann Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und Datenschutzexperte
  • Christof Tschohl
    Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte, Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung
  • Albert Steinhauser
    Nationalratsabgeordneter, Justitzsprecher der Grünen
  • Ao. Univ.-Prof. Mag. DDr. Erich SchweighoferLeiter der Arbeitsgruppe Rechtsinformatik, Universität Wien & WZRI Wiener Zentrum für Rechtsinformatik

via Vorratsdatenspeicherung jetzt abschaffen! – verfassungsklage.at.

Verfassungsklage gegen Vorratsdatenspeicherung – Oesterreich – Politik – Nachrichten | TT Online

Verfassungsklage gegen Vorratsdatenspeicherung – Oesterreich – Politik – Nachrichten | TT Online.

Vorratsdatenspeicherung: Gläserner Mensch <<oe1.ORF.at Gesellschaft

oe1.ORF.at Gesellschaft.

BIM-Entwurf zur Vorratsdatenspeicherung in Begutachtung · Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte

BIM-Entwurf zur Vorratsdatenspeicherung in Begutachtung · Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte.

Trauermarsch gegen die Einführung der Vorratsdatenspeicherung SALZBURG <<Facebook

13:30 bis 15:00

Was ist die VDS?: https://www.youtube.com/watch?v=SGD2q2vewzQ
Ankündigung: https://www.youtube.com/watch?v=aoIwsqrvy9k

“Eine verdachtslose Vorratsdatenspeicherung droht die Unschuldsvermutung auszuhebeln.” #Rumänien

“#VDS widerspricht dem Recht auf Privatsphäre und dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung.” #Tschechien

#VDS “erkläre die gesamte Bevölkerung zu potenziellen Straftätern” und “verstoße gegen Art. 8 der #EMRK”. #Rumänien

Trotzdem wird am 1.April die Vorratsdatenspeicherung in Österreich, als einer der wenigen Länder, die den Vorratsdatenvorgaben der EU folgen, in Kraft treten. Somit weiß die Republik, wann sich wo Ihre Bürgerinnen und Bürger aufhalten, mit welchen Leuten sie in Kontakt stehen und durch das Speichern des Internetverlauf , wird auch viel über jede Österreicherin und jeden Österreicher in Erfahrung gebracht. Somit greift die Politik stark in Unsere Privatsphäre ein und stellen dadurch uns ALLE unter Generalverdacht!
Zwar wird dies als Terrosrismusschutz abgetan, jedoch haben Studien und Statistiken erwiesen, dass es keine höhere Verbrechensaufklärung durch eine Vorratsdatenspeicherung gibt.
Oder drücken wir’s in einem Zitat besser aus:
“Möchte ja mal wissen, wie viele Terroristen so dumm sind, ihr angemeldetes Handy zur Anschlagsplanung zu verwenden.”

Trauerkleidung und Anonmasken erwünscht! Wir trauern hier schließlich um unsere Privatsphäre, Leute! Auch rote Rosen zur Grabniederlegung an der Staatsbrücke wären ganz nett 😉

***** Musik & Audio ******
DJs:
1st DJ (Music): Lunatic Bass (Anonymous DJs of Austria)
https://www.facebook.com/pages/Lunatic-Bass/335282423170861
2nd DJ (Microphone): NuTeck (Anonymous DJs of Austria)
https://www.facebook.com/nuteck
**************************

Macht Eure Freunde und Bekannte auf die VDS aufmerksam, teilt den Link und unterschreibt die Bürgerinitiative auf: http://zeichnemit.at/

Maksen zum Ausdrucken gibts auf unserer FB Seite.

Weiter Veranstaltungen gegen die VDS:
Linz -> https://www.facebook.com/events/305313806193694/
Wien -> https://www.facebook.com/events/333315213359722/?ref=ts
Aufruf: https://www.youtube.com/watch?v=s9WSjgPD26I&contex

via Trauermarsch gegen die Einführung der Vorratsdatenspeicherung.

Demo gegen ACTA und VDS – Linz <<Facebook

13:00 bis 18:00

!! WICHTIG !! Treffpunkt 14 Uhr Volksgarten.
Ich kann leider die Zeit der Veranstaltung nicht mehr ändern wir müssen allerdings die Zeit ne Stunde nach hinten verschieben aufgrund einer zweiten Veranstaltung die auf der Landstraße/Hauptplatz stattfindet.

Der 31. März 2012 wird ein schwarzer Tag werden. Es ist der Tag an dem wir unsere Privatsphäre zu Grabe tragen und uns am 1. April mit der Vorratsdatenspeicherung konfrontiert sehen.

Fest steht das wir genauso entschlossen unserer Stimme erheben werden wie zuvor am 11.2 um diesen undemokratischen Wahnsinn in die Schranken zu weisen.
Unsere Politiker haben scheinbar aus den Augen verloren welche Interessen sie zu wahren haben. Die des Volkes! Keine VDS, kein ACTA.

Diverses Infomaterial, weitere Planungen, Diskusionen werden wir euch auch auf unserer Seite http://www.facebook.com/StoppActaLinz zur Verfügung stellen.
Verschwendet allerdings keine Zeit, mobilisiert die Leute, informiert euch und andere, tauscht euch aus und bringt eure Ideen mit ein.
Wie versprochen bleiben auch wir am Ball und werden weiterhin jede Möglichkeit nutzen um unserer Stimme Gehör zu verschaffen.

via Demo gegen ACTA und VDS – Linz.

Farewell Privacy Demo in Graz <<Facebook

15:00 bis 17:00


Nach langem Kampf und einigen Rückschlägen tragen wir am 31. März eine gute Bekannte, treue Freundin und ständige Begleiterin symbolisch zu Grabe.
Jeder kannte und schätzte sie. Unzählige Menschen traten aufopferungsvoll für ihren Schutz und zu ihrer Rettung ein.
Vergebens.
Wir werden dich vermissen, geliebte Privatsphäre.

Protest gegen Einführung der Vorratsdatenspeicherung
(Protest against EU Data Retention Act in Austria)

Weiter Proteste in Österreich

Wien -> http://www.facebook.com/events/333315213359722/
Linz -> http://www.facebook.com/events/305313806193694/
Salzburg -> https://www.facebook.com/events/124003471060682/
Innsbruck -> http://www.facebook.com/events/234939436598050/

Worum geht es?

April 2011 wurde die Vorratsdatenspeicherung (VDS) von SPÖ/ÖVP trotz zahlreicher europaweiter Protestaktionen und auch parteiinterner Bedenken beschlossen.

Mit 1. April tritt die Regelung der VDS in Kraft.

Was ist die VDS? http://bit.ly/yfSJzj (Wiki AK Vorrat)

Mehrere EU-Staaten (u.a. Deutschland, Tschechien und Schweden) haben die Vorratsdatenspeicherung gekippt, bzw nie eingeführt. Auch in Österreich geht der Kampf um unser aller Privatsphäre weiter.

Eine Online-Bürgerinitiative des AK Vorrat hat bis jetzt rund 70.000 Unterstützer gegen die VDS und zur Evaluierung bestenender “Anti-Terror-Gesetze” gesammelt. Sie kann noch online unterschrieben werden http://zeichnemit.at/

Zur Veranstaltung:
Am 31.März 2012 werden wir unsere Privatsphäre symbolisch durch einen Demonstration die letzte Ehre erweisen. Daher wäre schwarze Trauerkleidung
erwünscht. Auch Rosen, um sie bei der Sargniederlegung dazuzulegen. Seid kreativ und macht etwas dem Anlass und der Stimmung entsprechendes.

Wir freuen uns auf einen friedlichen, ÜBERPARTEILICHEN Demonstration. Das ist keine Parteiveranstaltung. Nicht themenbezogene Parteiwerbung ist unerwünscht. Also lasst sie bitte zu Hause.

Zusätzlich zu den Kundgebungen wollen wir auch für die Teilnehmer ein Sprachrohr bilden.
In diesem Sinne kann jeder, der ein paar Worte zu den Themen Freiheit, Zensur oder Überwachung sagen will, dies anonym (auch vor Ort) niederschreiben und zu Beginn in einen Sarg werfen.

Wann:
Am 31.März 2012
Beginn 15:00Uhr
Ende: 17:00Uhr

Treffpunkt:
Schlossbergplatz, Graz

Leichenschmaus ist dann hier:

https://www.facebook.com/events/185904311524525/

Wir sind das Volk
Wir sind eine Legion
Erwartet uns

Wichtige Links:
http://dahoam.or.at/
http://anonymouswien.rockt.es/
http://mirkollektiv.net/
http://gegenvds.at/
http://akvorrat.at/
http://zeichnemit.at/
http://anonymous-austria.com/

via Farewell Privacy Demo in Graz.

Proteste erfolgreich: Regierung erlaubt Volksabstimmungen <<derstandard.at

http://derstandard.at/1332324133512/Proteste-erfolgreich-Regierung-erlaubt-Volksabstimmungen

Volksbegehren für eine Steuer? <<wienerzeitung.at

http://www.wienerzeitung.at/nachrichten/politik/europa/447026_Volksbegehren-fuer-eine-Steuer.html

Polizei belagert Madrid <<jungewelt.de

http://www.jungewelt.de/2012/03-30/065.php

sVlog

Veröffentlicht am 29.03.2012 von SemperVideo

Neueste Updates zu ACTA, jetzt wird es persönlich…

 

viaACTA – Heiße Phase – YouTube.

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Wie man die Vorratsdatenspeicherung umgeht <<http://fm4.orf.at

http://fm4.orf.at/stories/1696586/

**** EH SCHON ALLE UNTERSCHRIEBEN ??? !!! *** Stoppt die Vorratsdatenspeicherung!

http://zeichnemit.at/

Vorratsdaten: Was wird gespeichert? <<derstandard.at

http://derstandard.at/1332324071119/Wissen-Vorratsdaten-Was-wird-gespeichert

Anonymous Austria startet Countdown für Operation Pitdog <<http://derstandard.at

http://derstandard.at/1332324110814/Vorratsdaten-Anonymous-Austria-startet-Countdown-fuer-Operation-Pitdog

UPDATE COUNTDOWN WAR APRILSCHERZ

countdown was April Fool 😦

naja wie auch immer für die mediale aufmerksamkeit war es wirksam ….

Twitter Diskussion HIER verfolgen

ODER KOMMT DA NOCH WAS??!!

Anon Pastebin Release

Anon Pastebin Release 2

Zwei Jahre Haft als Mindeststrafe für Hacker in der EU <<golem.de

http://www.golem.de/news/anonymous-zwei-jahre-haft-als-mindeststrafe-fuer-hacker-in-der-eu-1203-90841.html

Offline Saturday? Anonymous to shut down Internet over SOPA, Wall St. <<rt.com

http://rt.com/news/anonymous-shut-down-internet-dns-server-781/

Rückenwind für Österreichs Piratenpartei | tagesschau.de

Rückenwind für Österreichs Piratenpartei | tagesschau.de.

Antrag auf Verfassungsänderung im Bundestag

Antrag auf Verfassungsänderung im Bundestag.

Sicherheitslücken alphabit – Pastebin.com

  1. OP REMEMBER
  2. Im Zuge einer komödiantischen Erinnerungsaktion an unseren Lieblingsdemagogen Stephan Eisel, CDU, der keine Gelegenheit auslässt, das Kollektiv Anonymous in ähnlich aggressiver Weise zu verleumden wie dies Scientology für gewöhnlich tut, haben wir, nachdem wir die Website von Stephan Eisel seiner Komik entsprechend aufgehübscht haben, uns die Seiten seines Webdesigners angesehen.
  3. Es handelt sich dabei um die Firma Alphabit Webdesign, die sich vollmundig als “Team von Experten” versteht und von Dienstleistungen “höchster Qualität” spricht. Alphabit Webdesign wirbt mit 8jähriger Erfahrung in “dieser Branche” und “ständiger Weiterentwicklung” – und professioneller Unterstützung.
  4. Wie kann das sein? Der Zugang zu den Adminbereichen auf der Seite von Stephan Eisel, in denen man die Admingruppen und User, die zu den jeweiligen Admingruppen gehören, festlegen kann, waren völlig ungeschützt. Man brauchte kein Passwort, man brauchte nicht einmal SQL Injektionen oder andere Umwege. Man konnte einfach die Adminseite aufrufen und sich die User anzeigen lassen. Die Passwörter der Nutzer alphabit und bonn konnte man einfach neu eingeben. Es gab keine Prüfung, ob das alte Passwort bekannt ist, und es wurde auch keine Nachfrage an irgendeine eMail geschickt.
  5. Ironischerweise funktionierten die gleichen Zugangsdaten auf der Webseite von Alphabit Webdesign – auch noch Stunden nach der Neugestaltung von Stephan Eisel’s Webseite. Wir haben uns daher erlaubt, einen Gruß zu hinterlassen.
  6. Insgesamt haben wir uns auf diesem Weg Zugang zu folgenden Webseiten verschafft und uns erkenntlich gezeigt.
  7. alphabit-webdesign.de
  8. senfmuehle.de
  9. business-frauen-ratingen.de
  10. paten-indischer-kinder.de
  11. Wir könnten uns vorstellen, dass bei einigen dieser Projekte doch etwas mehr dran hängt und gehen davon aus, dass die Firma Alphabit Webdesign umgehend die Sicherheitslücken überarbeitet. Unterschiedliche Passwörter und Accounts sollten für eine doch so professionelle Firma keine Schwierigkeit darstellen.
  12. Abschließend möchten wir noch anmerken, dass es wenig Sinn macht, neue Passwörter zu wählen, solange man die Lücken in der Datenbank nicht ausbessert. Es ist nur eine Frage von Sekunden, bis das neue Passwort bekannt ist. Das ist übrigens das tragische Schicksal der Webseite von Stephan Eisel. Beseitigen Sie die Sicherheitslücken oder die Webseite wird ewig uns gehören. Wir haben Herrn Eisel damals gesagt, dass man Anonymous nicht in die Suppe spuckt. Keine Sorge, wir werden ihm ggf. ein Schreibrecht auf seiner Webseite gewähren, um den freien Fluss der Information zu gewährleisten. Vielleicht. Je nachdem, wie lustig wir sind.
  13. We are Anonymous. We are Legion. We do not forgive. We do not forget. Expect us.

via Sicherheitslücken alphabit – Pastebin.com.

International Comission Barcelona streams… – live streaming video powered by Livestream

International Comission Barcelona streams…

…linking the revolution!

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Was ist die Vorratsdatenspeicherung? – GegenVDS Wiki

Die Vorratsdatenspeicherung ist die Totalüberwachung elektronischer Kommunikationsdaten und bedeutet die Aufzeichnung, welche Menschen wann, mit wem, von wo aus, wie lange und in welcher Form kommuniziert haben – unabhängig davon, ob sie sich jemals etwas zuschulden kommen lassen haben, und ohne Vorliegen eines Verdachtes.

Mit Hilfe der über die gesamte Bevölkerung gespeicherten Daten können Bewegungsprofile erstellt, geschäftliche Kontakte rekonstruiert und private Beziehungen identifiziert werden. Auch Rückschlüsse auf den Inhalt der Kommunikation, auf persönliche Interessen und die Lebenssituation – Krankheit und Beziehungsprobleme ebenso wie etwaige finanzielle Schwierigkeiten – der Kommunizierenden werden möglich. Für Terroristen und organisierte Kriminelle ist es einfach, sich diesem Überwachungsnetz zu entziehen, darin hängen bleiben: „Frau Maier“ und „Herr Müller“, also Sie!

Mit der Vorratsdatenspeicherung dringt der Staat in einen Kernbereich Ihrer Freiheit ein: die Privatsphäre. Wen kenne ich? Mit wem kommuniziere ich und wie oft? Wo war ich?

[Bearbeiten] Was ändert sich mit der Vorratsdatenspeicherung?

  • Die Vorratsdatenspeicherung stellt uns alle unter Pauschalverdacht: Die Überwachung betrifft jeden.
  • Statt Verbrechen gezielt aufzuklären und zu bekämpfen, werden vorsorglich alle verdächtigt: Im Namen angeblicher Sicherheit wird jeder überwacht.
  • Paradigmenwechsel im Datenschutzrecht: Wo bisher der Schutz der Person im Zentrum stand und staatliche Eingriffe nur begründet und gerechtfertigt erfolgen durften, wird nunmehr der staatliche Zugriff zum „Normalzustand“.
  • Was bringt die Vorratsdatenspeicherung?
  • Terroristen und organisierte Kriminelle bleiben in diesem Überwachungsnetz sicher nicht hängen: Mit ein paar technischen Kenntnissen ist es ein Leichtes, der Vorratsdatenspeicherung zu entgehen.
  • Die Vorratsdatenspeicherung ist unwirksam: Bis heute konnte kein Nachweis erbracht werden, dass ein derartiger „Pauschalverdacht“ die Sicherheit tatsächlich erhöht.
  • Wo Sicherheit draufsteht, ist totale Konformität drin: Wer sich von der Norm abweichend verhält, fällt auf. Wer auffällt, ist verdächtig.
  • Berufsgeheimnisse und das damit verbundene Vertrauen werden verletzt: Kontakte zu Ärzten, Anwälten und Journalisten werden ebenso aufgezeichnet wie das Telefonat mit der Schulpsychologin.
  • Gesamtgesellschaftlicher Wandel: Überwachung wird zum Alltag. Wer unbeobachtet sein will, hat wohl auch etwas zu verbergen – dies wird zumindest immer häufiger vermittelt. Die Grenze zu jenem Bereich, der als „Intimsphäre“ akzeptiert wird, wird immer weiter verschoben.

Und im Übrigen: Die erheblichen Kosten Ihrer Überwachung tragen Sie selbst über Steuern und Tarife.

Infos via AK Vorrat Österreich.
Dort findet ihr auch weitere Informationen.

via Was ist die Vorratsdatenspeicherung? – GegenVDS Wiki.

Markt: Ärger um Bau – Wien-15 Rudolfsheim-Fünfhaus – meinbezirk.at

Markt: Ärger um Bau – Wien-15 Rudolfsheim-Fünfhaus – meinbezirk.at.

Was ist die Vorratsdatenspeicherung? | AKVorrat

Die Vorratsdatenspeicherung ist die Totalüberwachung elektronischer Kommunikationsdaten und bedeutet die Aufzeichnung, welche Menschen wann, mit wem, von wo aus, wie lange und in welcher Form kommuniziert haben – unabhängig davon, ob sie sich jemals etwas zuschulden kommen lassen haben, und ohne Vorliegen eines Verdachtes.

Mit Hilfe der über die gesamte Bevölkerung gespeicherten Daten können Bewegungsprofile erstellt, geschäftliche Kontakte rekonstruiert und private Beziehungen identifiziert werden. Auch Rückschlüsse auf den Inhalt der Kommunikation, auf persönliche Interessen und die Lebenssituation – Krankheit und Beziehungsprobleme ebenso wie etwaige finanzielle Schwierigkeiten – der Kommunizierenden werden möglich. Für Terroristen und organisierte Kriminelle ist es einfach, sich diesem Überwachungsnetz zu entziehen, darin hängen bleiben: „Frau Maier“ und „Herr Müller“, also Sie!

Mit der Vorratsdatenspeicherung dringt der Staat in einen Kernbereich Ihrer Freiheit ein: die Privatsphäre. Wen kenne ich? Mit wem kommuniziere ich und wie oft? Wo war ich?

Weshalb tritt der AK Vorrat für eine Welt ohne Vorratsdatenspeicherung ein?

„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.“ (Art. 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1948)

Der Freiheit wird dieser prominente Platz in der fundamentalen, universal anerkannten Menschenrechtserklärung nicht ohne Grund zugestanden. Die Freiheit von äußerer Bestimmung durch den Staat ist die notwendige Grundlage für die Verwirklichung anderer Menschenrechte, sie ist Voraussetzung für die freie Willensbildung und ermöglicht überhaupt, was die Würde des Menschen letztlich ausmacht: Ein Leben in Selbstbestimmung.

Für die Freiheit, wie wir sie heute kennen, haben in der Vergangenheit viele Menschen ihr Leben gelassen. Heute können wir – geschützt durch verfassungsmäßig garantierte Grundrechte – in Freiheit leben. Einer der wichtigste Aspekt davon ist die Privatsphäre: Die Gestaltung des eigenen Lebens aufgrund eigener Entscheidungen, frei von Zwängen, Beobachtung und Beeinflussung. Der Staat darf zwar eingreifen – aber nur, wenn dies begründet und gerechtfertigt ist.

Was hat das mit der Vorratsdatenspeicherung zu tun?

• „Das Recht auf Achtung der Privatsphäre schützt die Persönlichkeit des Menschen in ihrer physischen, seelischen und geistigen Existenz, wie sie sich in der Begegnung des Menschen mit sich selbst und in zwischenmenschlichen Bezügen äußert. Der Schutzbereich umfasst die unmittelbare, intime Sphäre des Menschen, sohin den Bereich, in dem Menschen ihre spezifischen Interessen und Neigungen sowie ihre Beziehungen zu anderen Menschen entfalten.“ (Verfassungsgerichtshof 10.10.2002, VfSlg 16.688)

• Das Recht auf Privatleben umfasst auch, dass ich mich grundsätzlich unbeobachtet bewegen darf. (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte 28.1.2003, Peck vs. GB, Nr. 44647/98)

• In einer freien Gesellschaft „braucht der Bürger ohne triftigen Grund niemandem Einblick zu gewähren, welchem Zeitvertreib er nachgeht, welche Bücher er kauft, welche Zeitungen er abonniert, was er ißt und trinkt und wo er die Nacht verbringt. Auch wenn solche Vorgänge und Umstände oft nicht eigentlich geheim gehalten und einem durch die Umstände beschränkten Personenkreis ohne weiters bekannt werden, ist es doch Sache des Betroffenen, zu entscheiden, ob und was er darüber welchen anderen wissen läßt. Das gilt auch für ein ganz unauffälliges Privatleben.“ (Verfassungsgerichtshof 14.03.1991, VfSlg 12.689)

• Nicht der Staat, sondern ich bestimme, welche Teile meiner Privatsphäre ich freigebe. Wir alle haben etwas „zu verbergen“, nämlich unser ganz normales Privatleben. So gehen etwa Krankheiten, unser ganz normales Familienleben, aber auch familiäre Probleme und natürlich persönliche Kontakte – so lange wir sie nicht selbst offen legen – grundsätzlich niemanden etwas an.

• Wir alle sind der Staat, und der Staat darf nur das, was wir ihm erlauben: Freiheit ist nicht, was der Staat uns zugesteht; Freiheit ist jener Bereich, in den der Staat ohne unsere Erlaubnis nicht eingreifen darf.

Was ändert sich mit der Vorratsdatenspeicherung?

• Die Vorratsdatenspeicherung stellt uns alle unter Pauschalverdacht: Die Überwachung betrifft jeden.

• Statt Verbrechen gezielt aufzuklären und zu bekämpfen, werden vorsorglich alle verdächtigt: Im Namen angeblicher Sicherheit wird jeder überwacht.

• Paradigmenwechsel im Datenschutzrecht: Wo bisher der Schutz der Person im Zentrum stand und staatliche Eingriffe nur begründet und gerechtfertigt erfolgen durften, wird nunmehr der staatliche Zugriff zum „Normalzustand“.

Was bringt die Vorratsdatenspeicherung?

• Terroristen und organisierte Kriminelle bleiben in diesem Überwachungsnetz sicher nicht hängen: Mit ein paar technischen Kenntnissen ist es ein Leichtes, der Vorratsdatenspeicherung zu entgehen.

• Die Vorratsdatenspeicherung ist unwirksam: Bis heute konnte kein Nachweis erbracht werden, dass ein derartiger „Pauschalverdacht“ die Sicherheit tatsächlich erhöht.

• Wo Sicherheit draufsteht, ist totale Konformität drin: Wer sich von der Norm abweichend verhält, fällt auf. Wer auffällt, ist verdächtig.

• Berufsgeheimnisse und das damit verbundene Vertrauen werden verletzt: Kontakte zu Ärzten, Anwälten und Journalisten werden ebenso aufgezeichnet wie das Telefonat mit der Schulpsychologin.

• Gesamtgesellschaftlicher Wandel: Überwachung wird zum Alltag. Wer unbeobachtet sein will, hat wohl auch etwas zu verbergen – dies wird zumindest immer häufiger vermittelt. Die Grenze zu jenem Bereich, der als „Intimsphäre“ akzeptiert wird, wird immer weiter verschoben.
…Und im Übrigen: Die erheblichen Kosten Ihrer Überwachung tragen Sie selbst über Steuern und Tarife

via Was ist die Vorratsdatenspeicherung? | AKVorrat.

Sicherheitsüberwachung: Keine INDECT-Tests zur Fußball-EM

Sicherheitsüberwachung: Keine INDECT-Tests zur Fußball-EM.