Christoph Schönborn wolle, war heute in der Pressestunde des österreichischen Fernsehens zu hören, die schwarze Pädagogik aufarbeiten, denn der leitende Angestellte des Grätzelsstaates sehe kirchengemäß die schwarze Pädagogik gesamtgesellschaftlich noch nicht aufgearbeitet …
Und nur wenige Stunden später wird diese Aussage von Christoph Schönborn bereits medial brav apportiert …
Es soll nicht der Eindruck entstehen, es will jede Aussage von Christoph Schönborn zugeordnet werden als eine aus der Irrealität –, die seiner Organisation Wirklichkeit ist, wofür der Hinweis auf die Geschichten im alten und neuen Testament ausreichen dürfte …
Es mag also nicht ganz unrichtig sein, daß die schwarze Pädagogik noch nicht in ihrem vollem Umfang gesamtgesellschaftlich aufgearbeitet wurde, jedoch in der Organisation von Christoph Schönborn ist mehr als Aufarbeitung vonnöten, nämlich die Abschaffung der geltenden schwarzen Pädagogik: Katechismus ist der römisch-katholische Begriff dafür. Und, wie hier schon angesprochen, an diesem seit 1992 gültigen Katechismus wirkte Christoph Schönborn als Sekretär…
Ehe Christoph Schönborn nun ob seiner Entscheidung, einen homosexuellen Pfarrgemeinderat zu erleiden, noch mehr von österreichischen Medien zu einem Mustertoleranten hochgeschrieben wird, als es in den letzten Tagen seit seiner Bemerkung, er halte dafür seine Kappe hin, ohnehin zur Genüge schon geschah, ist diese schönbornsche Entscheidung auf das zu reduzieren, was sie tatsächlich ist, die willkürliche Entscheidung eines leitenden Angestellten des in einem Grätzel von Rom residierenden undemokratischen Regimes …
Es ist ein Kennzeichen von undemokratischen Regimen nach Laune, Antipathie und Sympathie Entscheidungen zu treffen, die zumeist negativ für Menschen im unmittelbaren wie mittelbaren Machtbereich von derartigen Regimen ausfallen, und die sehr selten positiv überraschen …
Es ist auch ein Kennzeichen von undemokratischen Regimen, daß nie sie schuld sind … Als leitender Angestellter dieses römisch-katholischen Grätzelregimes agiert auch Christoph Schönborn nicht anders, wenn er, um den “Standard” vom 3. April 2012 zu zitieren, für die Regeln seines Organisierten Glaubens einen…
European Digital Rights was founded in June 2002. Currently 28 privacy and civil rights organisations have EDRI membership. They are based or have offices in 18 different countries in Europe.
Members of European Digital Rights have joined forces to defend civil rights in the information society. The need for cooperation among organizations active in Europe is increasing as more regulation regarding the internet, copyright and privacy is originating from European institutions, or from International institutions with strong impact in Europe.
Some examples of regulations and developments that have the attention of European Digital Rights are data retention requirements, spam, telecommunications interception, copyright and fair use restrictions, the cyber-crime treaty, rating, filtering and blocking of internet content and notice-and-takedown procedures of websites.
European Digital Rights takes an active interest in developments regarding these subjects in all 45 member states of the Council of Europe.
Since January 2003, European Digital Rights produces EDRI-gram, a bi-weekly newsletter about digital civil rights in Europe.
European Digital Rights is an international non-profit association (AISBL) under Belgium law granted by decree Nr7/CDLF/14.853/S of 12 February 2003 and registered in Brussels.
EDRI has a bank account at the KBC Bank Auderghem-Centre, Chaussée de Wavre 1662, 1160 Bruxelles, Belgium
Statutory membership is restricted to not-for-profit, non-governmental organisations whose goals include the defence and promotion of civil rights in the field of information- and communication technology. Organisations that wish to join should contact European Digital Rights via or one of its members.
The statutes of European Digital Rights are available in English and French.
Das Abkommen zur Fluggastdatenweitergabe wird in den nächsten Wochen intensiv im EU Parlament behandelt. Um ein Stimmungsbild zeichnen zu können, hat VIBE!AT in Zusammenarbeit mit der digitalen Gesellschaft und noPNR eine Plattform gestartet. Auf pnr.vibe.at werden Aussagen und Meinungen von österreichischen EU Abgeordneten zum Fluggastdatenabkommen zusammengetragen.
Die Texte und offiziellen Stellungnahmen von VIBE!AT können frei vervielfältigt und verbreitet werden, solange ein eindeutiger Bezug (wenn möglich mittels Hyperlink) zum Originaldokument erhalten bleibt.
30.03.2012
Durch das Inkrafttreten der Vorratsdatenspeicherung mit 1. April 2012 haben wir jetzt zum ersten Mal die Möglichkeit, das Gesetz zu kippen: Die verdachtsunabhängige Speicherung sämtlicher Kommunikationsdaten aller Menschen in Österreich stellt einen schweren Grundrechtseingriff dar. Gegen diesen Eingriff beschweren wir uns gemeinsam beim Verfassungsgerichtshof – und Du bist dabei!
MachDich jetzt für Deine Grundrechte stark und bring mit uns die Klage gegen die Vorratsdatenspeicherung in Österreich ein!
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In den letzten zehn Jahren ist mit dem Argument der Terrorismusbekämpfung eine Sammlung an Gesetzen entstanden, welche – im Namen der Sicherheit – bürgerliche Rechte und Freiheiten einschränken. In diesem Kontext ist auch die jetzt vom Innenressort, als Reaktion auf die Anschläge in Oslo, eingebrachte Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes zu betrachten. Es fällt zunächst einmal auf, dass sich die Reaktion der österreichischen Regierung grundsätzlich von der der Norwegischen unterscheidet: Während die norwegische Regierung betont, dass die einzige Reaktion auf Terror eine Stärkung der Demokratie ist, will die österreichische Regierung wieder einmal bürgerliche Rechte beschränken. Sie ignoriert die wichtige Funktion der Bürgerrechte, das Machtgefälle zwischen Individuum und Staat auszugleichen. Somit sind sie die Grundlage an der Beteiligung des Individuums an gesellschaftlicher Entwicklung. Das Ziel der Anschläge in Oslo war klar die Abschaffung der demokratischen Grundordnung Europas. Eine Regierung, die mit dem Argument des Schutzes vor Terrorismus, demokratische Freiheiten einschränkt, spielt damit den Terroristen in die Hände.
Die jetzt vorgelegte Ausweitung der Befugnisse von Sicherheitsbehörden dürfen nicht alleine betrachtet werden. Es müssen der Kontext ihrer Entstehung und die vorhergegangenen Gesetzesänderungen miteinbezogen werden. Diese geben ein klares Bild eines immer repressiver werdenden Staates. Ein Staat, der um seine Illusion von Sicherheit mehr besorgt ist, als um die Sicherheit und Rechte der Bürger. Diese Entwicklung muss gestoppt werden. Der von der Regierung vorgelegte Gesetzesentwurf ist deshalb klar abzulehnen. Terror muss durch Offenheit und Toleranz, nicht durch Repression und Verfolgung bekämpft werden.
Die Texte und offiziellen Stellungnahmen von VIBE!AT können frei vervielfältigt und verbreitet werden, solange ein eindeutiger Bezug (wenn möglich mittels Hyperlink) zum Originaldokument erhalten bleibt.
Zur Vorratsdatenspeicherung, die mit 1. April 2012 in Österreich in Kraft getreten ist, ist nichts mehr zu sagen, denn alles, was zu diesem äußerst bedenklichen Gesetz zu sagen ist, wurde bereits ausführlich und umfassend von sehr vielen gesagt.
Jetzt gibt es nur mehr eines, zu handeln, als Kläger und Klägerin aufzutreten, am Verfahren gegen dieses Gesetz sich zu beteiligen. Die notwendigen Schritte, wie Sie Ihre Klage einbringen können, finden Sie auf
dann wird die Frage massiv und breitest zu stellen sein,
weshalb es überhaupt noch je ein Begutachtungsverfahren für Gesetzesentwürfe gibt,
aber auch weitere Fragen, etwa,
ob es noch Abgeordnete für Abstimmungen über Gesetze es bedarf,
ob es eines Bundespräsidenten für handlungslose Mahnworte es noch bedarf,
ob es eines Verfassungsdienstes im Bundeskanzleramt es noch bedarf,
ob …,
wenn als ausreichende Begründung für ein derartiges Gesetz die Zeitungslektüre über einen mordenden Einzeltäter in Norwegen einer Ministerin genügt, wobei vermutet werden darf, es dürfte der erste Zeitungsartikel von Johanna Mikl-Leitner gewesen sein, den sie je las, möglicherweise gemeinsam mit…
Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Änderung des Sicherheitspolizeigesetzes (Reformvorschläge des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages)
Das SPG stellt die rechtliche Grundlage für die Sicherheitsbehörden und deren Organe, also die Polizei dar. Außerdem regelt das SPG die Organisation und Aufgaben der Sicherheitsbehörden und des Wachkörpers Bundespolizei.
Das SPG gliedert sich in 9 Teile und diese wiederum in Hauptstücke und weiters in Abschnitte. Die 9 Teile beschäftigen sich jeweils mit:
1. Teil: Organisation der Sicherheitsverwaltung und Begriffsbestimmungen
2. Teil: Aufgaben
3. Teil: Befugnisse der Behörden und insbesondere der Polizei
Manche Aufgaben im SPG stehen in einem Naheverhältnis zum Strafrechtswesen, und hier im Besonderen zur StPO (Strafprozessordnung). Einige sehr wesentliche Aufgaben, wie etwa die erste allgemeine Hilfeleistung (§ 19 SPG), die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung (§ 27 SPG) oder die Auflösung von Besetzungen (§ 37 SPG), hängen mit der Strafjustiz nicht unmittelbar zusammen, anders jedoch Aufgaben wie zum Beispiel die Abwehr aktueller gefährlicher Angriffe (§ 21 SPG) oder etwa die Verhinderung zukünftiger Straftaten durch die Aufklärung von aktuellen oder früheren gefährlichen Angriffen.
Hier ist auch der präventive Charakter des SPG im Vergleich zur StPO erkennbar. Das SPG soll bereits im Vorfeld greifen und strafbare Handlungen verhindern (zum Beispiel vorbeugender Schutz von Rechtsgütern (§ 22 SPG), Wegweisung und Betretungsverbot bei Gewalt in Wohnungen (§ 38a SPG), während hingegen die StPO zur Aufklärung einer Straftat dient.
Vereinfacht gesagt reichen die Aufgaben des SPG von der Vorbeugung bzw. Verhinderung der Straftat bis zu Maßnahmen zur Beendigung einer gerade stattfindenden Straftat. Die StPO hat hingegen die Aufgabe die Tat aufzuklären und den/die Täter auszuforschen.
Dies wird in einigen Paragrafen des SPG verdeutlicht wie zum Beispiel im § 40 SPG – Durchsuchung von Menschen. Diese Personsdurchsuchung dient dazu, Gegenstände eines Festgenommenen zu finden, die geeignet sind die Sicherheit des Festgenommenen und die anderer zu gefährden oder die ihm eine Flucht ermöglichen können. Während hingegen eine Personsdurchsuchung nach Beweisgegenständen nach einer Straftat ausschließlich nach den Bestimmungen der StPO (§ 139 bis § 142 StPO) zu erfolgen hat.
Interessant ist auch, dass sich die Bestimmungen für den Erkennungsdienst, also wie Fingerabdrücke, DNA-Abstriche, etc durchzuführen sind, im SPG geregelt sind. Dies deshalb da die erkennungsdienstliche Behandlung vorrangig zur Abwehr von Straftaten dienen soll, aber auch um nicht nur jene erkennunsdienstlich behandeln zu können die verdächtig sind eine Straftat begangen zu haben sondern zum Beispiel auch Abgängige oder Gelegenheitspersonen (Personen die nicht tatverdächtig sind und Gelegeneheit hatten, am Tatort Spuren zu hinterlassen, wie zum Beispiel Angehörige des Opfers, Ärzte und Sanitäter, Polizeibeamte). Trotzdem dürfen diese ermittelten Daten auch zum Zwecke der Strafrechtspflege (also zur Ausforschung eines Täters) eingesetzt werden (§ 71 SPG – Übermittlung erkennungsdienstlicher Daten).
Völlig überraschend wurde im Dezember 2007 in der Nacht unter der Regierung Gusenbauer aus SPÖ und ÖVP das SPG dahingehend novelliert, dass Mobilfunkanbieter Standortdaten und die internationale Mobilfunkteilnehmerkennung (IMSI) eines Handys oder die Daten zu einer IP-Adresse ohne Richterkontrolle an die Polizei bekanntgeben müssen.[1][2] Bereits in den ersten 6 Monaten seit Inkrafttreten hat sich herausgestellt, dass die Exekutive ihre neuen Möglichkeiten ausschöpft.[3]
Gegen mehrere Bestimmungen zu Handy- und Internetdaten haben ein Mobilfunkbetreiber (GSM und UMTS) und mehrere Privatpersonen Beschwerden beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) eingebracht. Die T-Mobile Austria beantragte die „Aufhebung des gesamten Art. 1 Punkt 4. des Bundesgesetzes, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz, das Grenzkontrollgesetz und das Polizeikooperationsgesetz geändert werden, BGBl. I 114/2007, wegen Verfassungswidrigkeit“ und stellte weitere Hilfsanträge.[4] Gegen § 53, § 53a und § 54 SPG in der Form des BGBl. I Nr. 4/2008 erhoben 27 Einzelpersonen Beschwerden wegen behaupteter Verfassungswidrigkeit beim Verfassungsgerichtshof.[5]
Der VfGH hat in seinen Entscheidungen die Prüfung abgelehnt.[6][7]
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Hier ist der komplette Mitschnitt des dritten netzpolitischen Digiges-Abend in der c-base in Berlin am 4. April 2012. Die ersten Minuten sind mit der Zweitkamera aufgezeichnet, weil da die Stream-Kamera aussetzte. Also nicht über die schlechte Qualität in den ersten Minuten wundern, die wird nach spätestens zehn Minuten viel besser.
Wir werden noch in den kommenden Tagen die Vorträge einzeln bereitstellen. Bis dahin gibt es die 85 Minuten lange Extended-Version:
Zuerst spricht Markus Beckedahl über ACTA und die Proteste dagegen. Mathias Schindler erzählt über seinen Klageweg auf Freigabe von ACTA-Dokumenten auf Basis des Informationsfreiheitsgesetzes gegen die Bundesregierung. Philipp Otto von iRights gibt einen Überblick rund um das Leistungsschutzrecht, die Debatte um die Vorratsdatenspeicherung wird wieder intensiver, wie Andre Meister berichtet und zum Schluß Sandra Mamitzsch erklärt das Fluggastdaten-Abkommen und was man dagegen tun kann.
The latest attempt by Congress to try to regulate and control the Internet is no longer known as SOPA but CISPA: the Cyber Intelligence Sharing and Protection Act. The SOPA-like bill would give companies the power to collect information on their subscribers and hand it over to the government and all they have to do is request it. Kendall Burman, senior national security fellow for the Center for Democracy and Technology, joins Liz Wahl to talk about what this means for online freedoms.
http://wientv.org In Frankfurt gibt es Tumulte bei einer Demonstration gegen den Kapitalismus, in Wien marschieren Clowns mit der Polizei. Tausende Menschen nehmen an der Demo gegen die Vorratsdatenspeicherung statt und unterstützen die Klage beim Verfassungsgerichtshof vor Ort. Die Piraten halten ihre Bundesgeneralversammlung ab, wir haben sie interviewt. Viele haben es satt, vor allem den Landwirtschaftsminister und der Sience Buster Prof. Oberhummer will nicht, dass der Staat die Kirche mit finanziert.
gepostet am 23. September 2011 – 3:33 von George Orwell
Nachdem sich SPÖ und ÖVP auf ein „Antiterror-Paket“ geeinigt haben, hat das Innenministerium heute Donnerstag eine „entsprechende Antiterror Gesetzesnovelle“ in Begutachtung geschickt. Der Entwurf enthält umfassende Änderungen im Sicherheitspolizeigesetz, das die Polizei- und Verfassungsschutzarbeit regelt. Die treffenste Beschreibung dieser Gesetzesänderung ist wohl „Überwachungsstaat Novelle“!
Sie gibt den Repressionsbehörden weitgehende Überwachungs- und Datensammelbefugnisse ohne dabei einer Kontrolle unterliegen zu müssen. Sofern es noch irgendwelche gesetzlichen Hindernisse für den Verfassungsschutz gab politischen Aktivismus zu überwachen und zu kriminalisieren, würden diese wohl mit diesem Gesetz vollends beseitigt werden.
Die Grauslichkeiten der Überwachungsstaat Novelle im Detail:
Erweiterte Gefahrenerforschung bei Einzelpersonen
Erweiterte Gefahrenerforschung ist ein Euphemismus für Geheimdienstarbeit. Menschen werden wegen ihrer politischen Einstellung und/oder Tätigkeiteit beobachtet und überwacht und dies ohne dass überhaupt eine Gesetzesübertretung, ein konkreter Verdacht, oder dergleichen vorliegen müsste. Es reicht vielmehr, dass der Verfassungsschutz zu…
Offener Brief der Ortsgruppe Regensburg im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung an den Europaabgeordneten Manfred Weber.
Regensburg, 04.04.2012
Sehr geehrter Herr Weber,
mit diesem offenen Brief wenden wir uns an Sie und beziehen uns dabei auf Ihre Pressemitteilung vom 22. März 2012 “Leutheusser muss Verweigerungshaltung aufgeben”, abrufbar unter der Rubrik Aktuelles auf Ihrer Webseite.
Wir möchten Sie dringend daran erinnern, dass Frau Leutheusser-Schnarrenberger im Jahr 2008 vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung geklagt hat. Dies tat sich nicht alleine. Über 34.000 Bürger reichten im Rahmen der Sammelverfassungsbeschwerde des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung Klage ein. Diese war erfolgreich, das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung wurde für verfassungswidrig und nichtig erklärt.
Es liegt nahe, dass die Justizministerin andere Gründe gegen die Vorratsdatenspeicherung hat, als die von Ihnen unterstellten “politischen Spielereien”. Gerade bei einer Person wie Frau Leutheusser-Schnarrenberger ist es unehrenhaft ihr, noch dazu in einem so schwerwiegenden Fall wie der geplanten verdachtslosen Telekommunikationsüberwachung der gesamten Bevölkerung, parteipolitisches Kalkül zu unterstellen. Immerhin war sie es, die 1996 aus Gewissensgründen vom Amt zurücktrat, als der Große Lauschangriff beschlossen werden sollte. Dieser wurde dann auch 2004 vom BVerfG für teilweise verfassungswidrig befunden.
Bitte rufen Sie sich auch das Urteil des BVerfG zur Vorratsdatenspeicherung ins Gedächtnis: Das Gericht war der Ansicht, um nur ein Beispiel anzuführen, dass die Vorratsdatenspeicherung ein geeignetes Mittel sei, um ein diffuses Gefühl des Überwacht-werdens zu erzeugen, welches die Bürger daran hindern könnte, ihre Rechte unbefangen wahrzunehmen. Der IT-Rechtsanwalt Thomas Stadler aus Freising vertritt die Auffassung, dass sich die Richtlinie nicht grundgesetzkonform umsetzen lässt.
Die Zusammenarbeit mit der EU erreicht eben dort ihre Grenzen, wo das Grundgesetz dem entgegensteht. Die EU-Institutionen müssen an dieser Stelle auch an ihr Legitimationsdefizit erinnert werden. Der Drang zur Umsetzung grundgesetzwidriger Richtlinien, wie derjenigen zur Vorratsdatenspeicherung, sind ein weiterer Anlass, der das Misstrauen der Bevölkerung gegenüber der EU stärkt. Im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung stellen wir uns zudem die Frage, woraus die EU-Kommission die bemerkenswert kurze Frist von vier Wochen zur Umsetzung der Richtlinie ableitet. Wie rechtfertigt sich denn diese kurze Frist?
Sie behaupten weiterhin, die Justizministerin würde sich auf dem Rücken der Bürger profilieren wollen. Das Gegenteil ist der Fall, sie vertritt die Mehrheit der Bevölkerung!
Wie eine von der CDU/CSU (!) Bundestagsfraktion in Auftrag gegebene Allensbach Studie vom September 2011 zeigt, sind Zwei-Drittel der Bevölkerung gegen die anlasslose Überwachung! Selbst unter den Wählern der CDU/CSU sind 56% der Befragten dagegen. War Ihnen das bekannt? Auch ist momentan eine Petition beim Petitionsausschuss des Bundestages anhängig, die den Bundestag dazu auffordert, sich gegen die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung einzusetzen und darüber hinaus auf ein Verbot der Vorratsdatenspeicherung hinzuwirken. Diese Petition wurde von über 60.000 Personen gezeichnet.
In Österreich ist die Vorratsdatenspeicherung zum 1. April in Kraft treten. Auch dort fordern über 90.000 Bürger mittels einer Petition die Abschaffung der EU-Richtlinie und dazu eine Evaluation sämtlicher Terrorgesetze!
Dies bestärkt uns in unserer Meinung, dass die Vorratsdatenspeicherung nicht nur für sich, sondern ebenso im Kontext weiterer Überwachungsgesetze und -vorhaben betrachtet werden muss. Deshalb planen wir in Regensburg für den Herbst 2012 eine Veranstaltungsreihe. Dabei wollen wir die Forderung nach einer Überarbeitung der bestehenden Sicherheitsgesetze und einem Moratorium für neue Sicherheitsgesetze diskutieren.
Wir wollen mit einem berühmten Zitat von Benjamin Franklin schließen: “Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren.”
Wir würden uns sehr freuen, Sie im Herbst 2012 bei der Abschlussveranstaltung unserer Reihe begrüßen zu dürfen. Die Terminanfrage dazu ist in Ihrem Niederbayern-Büro eingegangen.
Mit freundlichen Grüßen
Ortsgruppe Regensburg im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung
"Blog-Beitrag von Armin - Dieser Beitrag gibt die persönliche Meinung des Autors wieder."
Dieter Spöri, Präsident der Europäischen bewegung Deutschland (EBD) und früherer SPD-Wirtschaftspolitiker, kritisiert das ruinöse Krisenmanagement und vergleicht es mit einer Fastenkur, die einem Schwerkranken auf der Intensivstation verordnet werde. “Der Fiskalpakt funktioniert nur antizyklisch.”
Die EU-Kommission will das EU-Parlament von einer Abstimmung über das umstrittene Anti-Produktpiraterie-Handelsabkommen ACTA abhalten. Das Parlament solle zunächst die Stellungnahme des Europäischen Gerichtshof abwarten, hat EU-Handelskommissar und ACTA-Befürworter Karel de Gucht gefordert.
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plista Blume powered by plista
Im Streit um das Anti-Produktpiraterie-Handelsabkommen (ACTA) hat die EU-Kommission nun eine Frage formuliert, die dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt werden soll. Die Frage lautet: “Ist ACTA mit den Europäischen Verträgen, insbesondere mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union?”
Der Bundesvorstand möge durch Kostenübernahme die Teilnahme eines Piraten an der INDECT Konferenz “MCSS 2012” in Krakau ermöglichen. Die Mittel sind vorab bereit zu stellen.
Begründung
Auf der Konferenz haben wir die seltene Möglichkeit mit Projektverantwortlichen zu sprechen und weitere Einzelheiten und Hintergründe zum Projekt zu erfahren. Somit können wir künftig zielgerichteter arbeiten und besser planen.
Im Gegensatz zum letztem Jahr wird uns diesmal KEIN “Studentenrabatt” von 150€ gewährt, sondern es wird der komplette Betrag von 300€ allein zur Teilnahme fällig.
Nicht benötigtes Budget würde der Partei natürlich umgehend zurück gebucht. Eine Bereitstellung der Mittel ist auf Grund der Höhe der entstehenden Kosten vor Reiseantritt zu gewähren.
Einzelheiten zur Konferenz unter http://mcss2012.indect-project.eu/
Antragssteller
Volker Münch im Namen der Taskforce INDECT
Seit 1. April ist die Vorratsdatenspeicherung in Österreich in Kraft. Der SPÖ-EU-Abgeordnete Josef Weidenholzer erinnert daran, dass die Richtlinie europaweit noch immer nicht vollständig umgesetzt wurde. Deutschland muss nach einem Urteil des Verfassungsgerichts ein neues Gesetz einbringen und die irische Regierung hat eine vielversprechende Klage vor dem EuGH eingebracht. “Auch die Kommission ist mit der unterschiedlichen Handhabung der Richtlinie in den europäischen Mitgliedstaaten unzufrieden und hat deshalb eine Reform der Richtlinie angekündigt, die zwar nicht zu deren Aufhebung führen soll, aber doch einige gravierende Änderungen erwarten lässt, vor allem, was die Speicherdauer, den Zweck und die Reichweite, den Kostenersatz für die Provider und einen besseren Schutz der Grundrechte betrifft”, erläutert Weidenholzer am Donnerstag gegenüber dem SPÖ-Pressedienst. ****
Weidenholzer kritisiert, dass die Vorratsdatenspeicherung in
keinerlei Relation zu den dadurch für die Exekutive im Kampf gegen
das organisierte Verbrechen entstehenden Möglichkeiten stehe.
Vielmehr sei die Vorratsdatenspeicherung das Ergebnis einer
Anlassgesetzgebung auf europäischer Ebene, deren Folgen zu wenig
bedacht wurden. “Europa muss korrigieren, was es sich in der
Regulierungswut vor fünf Jahren angemaßt hat”, so der EU-Abgeordnete,
der darauf verweist, dass das EU-Parlament die Reform der Richtlinie
Gerne habe ich mir Ihr Anliegen für Sie angesehen:
Mit Inkrafttreten der gesetzlichen Vorratsdatenspeicherung am 1. April müssen Mobilfunk- und Internetprovider eine bestimmte Auswahl der in ihren Systemen anfallenden Daten, wie z.B Stammdaten, Vertragsdaten, Verkehrs- und Geodaten für sechs Monate verfügbar halten. Zugriff auf diese Daten sind nur durch einen rechtsgültigen Gerichtsbeschluss möglich.
Und wenn Sie noch Fragen haben, rufen Sie uns an. Unser A1 Service Team ist unter 0800 664 100 einfach gerne für Sie da.
Danke für die Auskunft. Die Gesetzeslage ist mir bereits bewusst, interessant wäre eine Auskunft von A1 zur Ermittlung folgender Daten:
– Mobiles Internet & GSM Angebot:
Zugewiesene Mobile IP Adresse (UMTS, EDGE, 3G,..), Kundennr, Zeitstempel (Beginn & Ende der Verbindung), a-GPS, Cell-ID (Funkmast), IMEI, SIM-ID, IMSI, Rufnummer, Rufnummer des angerufenen, Gesprächsinhalt, Anschrift des Kunden
– Webmail:
Emailadressen (Absender / Empfänger) (RCPT, From,..), Zeitstempel (Beginn & Ende der Verbindung), TCP-Verbindungsdaten (Header), Betreffzeile (Subject), Mailinhalt (Body), Kundennummer, Anschrift des Kunden
– Voice over IP (SIP) Angebot:
Rufnummer, Zeitstempel (Beginn & Ende der Verbindung), Rufnummer des Empfängers, TCP-Verbindungsdaten (Header), Verschlüsselungsverfahren, Clientsoftware, Gesprächsinhalt, Anschrift des Kunden
Weiters: Wie ist ihr Archivierungssystem gesichert, wer hat Zugang, wie wird vor unbefugtem Zugang/Zutritt geschützt und gegen Sicherheitslücken im System vorgebeugt?
Bitte ggf. an die technische Abteilung / Engineering weiterleiten. Danke für ihre Hilfe.
Clean-IT
StoppCleanIT – Für ein Internet ohne Überwachung
ECHELON- Das weltweite Abhörsystem
Bei Echelon handelt es sich um das vermutlich größte Abhörnetz der Welt, welches von den Geheimdiensten der Staaten des UKUSA-Abkommens betrieben wird: USA, Kanada, Großbritannien, Australien und Neuseeland.
Europäische Gendarmerietruppe (EGF)
Die Militärtruppe kann dabei unter das Kommando der Europäischen Union, der Vereinten Nationen, der NATO sowie anderen internationalen Organisationen oder Ad-hoc-Koalitionen gestellt werden.
The CleanIT Project
The Clean IT project is carried out with the financial support from the Prevention of and Fight against Crime Programme of the European Union, European Commission – Directorate-General Justice, Freedom and Security.
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Ich werde die Copyrightverletzung dann sofort entfernen!
Published explainity on Jul 28, 2011
Sanfte Umschuldung, Rettungspaket, Schuldenschnitt...ganz schön viele Begriffe, die da gerade durch die Nachrichten geistern. explainity fasst die Sache mal in einigen Minuten zusammen, ums ein bisschen übersichtlicher zu machen.
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