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[FSFE PR][EN] European Parliament must prevent criminalisation of software vendors and users <<europarl.europa.eu
Joachim Jakobs press at fsfeurope.org
Mon Apr 23 10:10:40 CEST 2007
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European Parliament must prevent criminalisation of software vendors and users FSFE criticises the proposed "second Intellectual Property Enforcement Directive" (IPRED2) for sweeping criminalisation across various areas of law and loosely described areas of activity, including for 'attempting, aiding or abetting and inciting.' The proposed text criminalises these acts for infringement of many dissimilar laws including copyright, trademark, and patents. "This threatens" according to a press release of FSFE "to introduce intimidating degrees of punishment to activities which individuals, community-based projects, and other small to medium-sized groups participate in - groups that may not have sufficient money or lawyers to defend their rights in court." "The proposed text greatly increases the number of criminalised activities and is very unclear on where the limits are", explains Ciaran O'Riordan, FSFE's Brussels Representative, and continues "we understand criminal sanctions might form a useful part of consumer protection and can deter and help prosecution of cases of counterfeit pharmaceuticals or equipment that could create public safety risks. But it is obvious that applying the same sanctions to publishers and software developers is completely unnecessary and is harmful for society." The Directive will be voted on next week when the MEPs are in Strasbourg. If member states already have such consumer protection laws in place, then rejecting the Directive outright would also be a good option. "This directive targets users, distributors, developers and publishers of software in general, including those of Free Software," explains Georg Greve, President of FSFE. "In combination with the lack of a strong directive against software patentability, the directive would create incalculable risk for all participants of the information society." In a broad coalition with FFII, EFF, EBLIDA, and BEUC, FSFE calls on all participants of the information society in EU member states to support the joint amendments published on FFII's site. FSFE's open letter has been sent to MEPs in six languages so far. About the Free Software Foundation Europe: The Free Software Foundation Europe (FSFE) is a non-profit non-governmental organisation active in many European countries and involved in many global activities. Access to software determines participation in a digital society. To secure equal participation in the information age, as well as freedom of competition, the Free Software Foundation Europe (FSFE) pursues and is dedicated to the furthering of Free Software, defined by the freedoms to use, study, modify and copy. Founded in 2001, creating awareness for these issues, securing Free Software politically and legally, and giving people Freedom by supporting development of Free Software are central issues of the FSFE. [1] http://fsfeurope.org/projects/ipred2/letter-april-2007.en.html -- Joachim Jakobs <jj at office.fsfeurope.org Media Relations - FSF Europe (http://fsfeurope.org) Tel: +49 700 - 373387673, Ext.: 404 Mobile: +49-179-6919565 Join the Fellowship and protect your freedom! (http://www.fsfe.org) via http://mail.fsfeurope.org/pipermail/press-release/2007q2/000176.html
30.04.2007 Votum des Europäischen Parlaments zum strafrechtlichen Schutz geistigen Eigentums <<ifross.org
30.04.2007
Von: Benjamin Roger
Das EU-Parlament hat dem Kommissionsentwurf für die geplante “Richtlinie über strafrechtliche Maßnahmen zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums” (IPRED2) am 26. April 2007 mit einigen Änderungen in erster Lesung zugestimmt (vgl. Meldung von heise.de mit einigen Reaktionen). Patente sind nunmehr vom Geltungsbereich der Richtlinie ausgeschlossen, was gerade mit Blick auf die noch unklare Situation bei Softwarepatenten (vgl. auch Nachricht der Woche vom 05.03.07) zu begrüßen ist. Einige zentrale Begriffsdefinitionen wurden aufgenommen, insbesondere die der “Gewerbsmäßigkeit”, wobei dennoch zweifelhaft bleibt, ob private Nutzer gänzlich von der Strafdrohung ausgenommen sind. Dem kann auch die neue “fair use”-Klausel zu Gunsten bestimmter Nutzerkreise (insb. Forschung und Lehre) nicht abhelfen, die den rein persönlichen Gebrauch gerade nicht nennt.
Man versucht gerade die Internetuser wieder mal zu täuschen und auch mit dem “Bäumchen Wechsel dich Spiel” Mundtod zu machen, aber das können sich die Korrumpierten Politiker mal ganz schnell abschminken. Deshalb hier der neue Hinweis und Aufruf von Anonymous:
Aus #ACTA wird #IPRED beziehungsweise #IPRED2, sagt Anonymous Frankfurt in einem deutschen Video
In einem Video von “Anonymous Frankfurt” aus Youtube, weist eine Stimme darauf hin, dass #ACTA nun umbenannt wurde in #IPRED beziehungsweise #IPRED2. Anderer Name. Gleiches Ziel: Die Kontrolle über Inhalte im Netz, durch die Regierung. Die Kontrolle über Meinungen und Kommunikationswege im Netz. Die Kontrolle über den Bürger im Netz. Was dagegen hilft? Demonstrieren, demonstrieren, demonstrieren – Die Stimme im Video sagt zudem, dass man demonstrieren sollte, auch nur um zu beweisen, dass die Bevölkerung nicht dumm ist. Teilt die Mitteilung und warnt Freunde, Verwandte und Bekannte.
Dieser Artikel wurde zur Verfügung gestellt von Critch.de.
Täglich Neuigkeiten…
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IPRED2: Abstimmung Parlament gelaufen <<netzpolitik.org
Die EU-Richtlinie zur strafrechtlichen Durchsetzung von Geistigen Eigentum (IPRED2) ist heute im EU-Parlament mit Änderungen angenommen worden. Ein Antrag der Grünen auf Abweisung ist nicht durchgekommen. 379 sollen für die Richtlinie gestimmt haben, 270 dagegen. Es soll zwar eine Änderung in der Formulierung zwischen kommerzieller / privater Nutzung angenommen worden sein, aber wahrscheinlich ist die Konkretisierung nicht gut genug. Sie wird immer noch als sehr schwammig bezeichnet. Ein weitergehender Änderungsantrag wurde leider abgelehnt. Mehr Infos später.
Update: Reaktionen.
Malte Spitz, Mitglied des Bundesvorstandes von Bündnis 90/Die Grünen: Dem Lobbydruck gebeugt!
Die Richtlinie sieht mit ihren allzu schwammigen Formulierungen vor, dass private Tauschbörsennutzer, die in keiner weise kommerziell handeln, bald nicht mehr wie bisher nur zivilrechtlich sondern möglicherweise auch strafrechtlich verfolgt werden können. Die Unklarheit in den Formulierungen, trotz Aufnahme einer Änderung, lässt dabei alle Interpretationsmöglichkeiten offen.[…]Es ist sehr bedauerlich, dass so viele Abgeordnete auf die Lobbyarbeit der Rechteinhaber, besonders der Film- und Musikindustrie, reingefallen sind. Mit der Umsetzung könnte die Musikindustrie dann beispielsweise Zugriff auf die Daten zur Verfolgung erhalten, die im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung gesammelt wurden.“
Monika Ermert hat für Heise einige Stimmen gesammelt: EU-Parlament schränkt Strafrechtssanktionen zum Schutz geistigen Eigentums ein.
Das EU-Parlament in Straßburg hat sich heute in erster Lesung mehrheitlich für eine EU-Richtlinie zu strafrechtlichen Sanktionen zum Schutz geistigen Eigentums (IPRED2) ausgesprochen. Allerdings wurde der von der EU-Kommission vorgelegte Vorschlag in mehreren Punkten zurückgestutzt. Urheberrechtsverletzungen, die im persönlichen und nicht auf Gewinn abzielenden Bereich vorkommen, wurden beispielsweise von Strafrechtssanktionen ausgeschlossen. Patente sollen anders als bei den 2004 verabschiedeten zivilrechtlichen Maßnahmen (IPRED1) nicht erfasst werden. Im mehrheitlich beschlossenen Positivkatalog der von den Strafrechtsmaßnahmen erfassten geistigen Eigentumsrechte ist neben dem klassischen Urheberrecht auch der Schutz von Datenbanken, Halbleitertopographien, Markenrechten- und Geschmacksmusterrechten, geographischen Herkunftsbezeichnungen und Firmennamen eingeschlossen.
EFF: IPRED2 Slips Through, Fight to Continue
We were told by the two largest political parties that they felt that the Directive had not been given enough time to be properly discussed, and that our campaign had definitely contributed to the discussion. The fight now moves to the Council of the European Union, where it will be considered by representatives of the national governments of all EU Member States. Several states have started to mount resistance to IPRED2 in recent weeks, with the UK and Holland leading the charge. Europeans worried about their right to innovate, and their ability to live under clear, fair criminal laws must now turn to their own national governments to ensure that IPRED2 doesn’t set a terrible precedent for copyright law, and the EU legal process. If the Council disagrees with EuroParl’s action — which we believe is in reach — IPRED2 would be returned for a second reading. We will be tracking these developments and providing opportunities to act at CopyCrime.eu.
IPRED2 Passes First Reading <<copycrime.eu
EuroParl votes yes to making you a copycriminal: the battle now moves to the Council of Ministers. More information soon at EFF’s DeepLinks blog, and from FFII’s IPRED2 workgroup.
Sign our petition to be kept up to date with the latest news.
If IPRED2 is implemented without clear limits, “aiding, abetting, or inciting” copyright infringement on a “commercial scale” in the EU will become a crime.
Penalties for these brand new copycrimes will include permanent bans on doing business, seizure of assets, criminal records, and fines of up to €100,000.
IPRED2’s backers say these copycrimes are meant only for professional criminals selling fake merchandise. But Europe already has laws against these fraudsters. With many terms in IPRED2 left unclear or completely undefined – including “commercial scale” and “incitement” – IPRED2 will expand police authority and make suspects out of legitimate consumers and businesses, slowing innovation and limiting your digital rights.
IPRED2 and Business
The entertainment industry spent millions suing the makers of the first VCRs, MP3 players and digital video recorders, trying to use copyright law to kill those innovative products because they threatened old business models. Fortunately, the industry was unsuccessful.
IPRED2’s new crime of “aiding, abetting and inciting” infringement again takes aim at innovators, including open source coders, media-sharing sites like YouTube, and ISPs that refuse to block P2P services.
With the new directive, music labels and Hollywood studios will push for the criminal prosecution of these innovators in Europe, saying their products “incite” piracy – with EU taxpayers covering the costs.
Under IPRED2, these same entertainment companies can work with transnational “joint investigation teams” to advise the authorities on how to investigate and prosecute their rivals!
IPRED2 and Your Digital Freedoms
Criminal law needs to be clear to be fair. While IPRED2 says that only “commercial scale” infringement will be punished, the directive doesn’t clearly define “commercial scale” or “incitement.” Even IP lawyers can’t agree on what are “private” and “personal” uses of copyrighted works. One step over that fuzzy line, however, and anyone could be threatened with punishments intended for professional counterfeiters and organized criminals.
How can ordinary citizens feel safe exercising their rights under copyright and trademark law when serious criminal penalties may be brought against them if they cross the line?
Tell the European Parliament to Fix IPRED2
The excesses of IPRED2 need to be reined back. Call your MEP, and sign our petition now!
Kriminalisierung von Verletzungen des Urheber- und Markenrechts <<fsfe.org
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- Status
- Bisherige Aktivitäten
- Zusammenfassung der Richtlinie
- Schädliche Auswirkungen auf Freie Software
- Den Vorschlag „2006/0168(COD)“ lesen
- Was wir tun können
- Externe Links
Aktueller Stand
Am 25. Mai 2007 findet die Abstimmung zur ersten Lesung des Europäischen Parlaments statt. Der FFII hat eine Tabelle mit den Änderungsanträgen veröffentlicht, aus der man auch ablesen kann, welche Änderungsanträge bisher angenommen wurden.
Bisherige Aktivitäten
Informationen zur Position der FSFE, vor der ersten Lesung des Europäischen Parlaments, finden Sie in unserem offenen Brief an die MEPs (Mitglieder des Europäischen Parlaments), April 2007.
Zusammenfassung der Richtlinie
- Die vorgeschlagene Richtlinie: com(2006)168
„Artikel 3
Straftat
Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass jede vorsätzliche, in gewerblichem Umfang begangene Verletzung eines Rechts des geistigen Eigentums, der Versuch einer solchen Rechtsverletzung sowie die Beihilfe und Anstiftung dazu als Straftat gilt.“
(Artikel 3. Seite 9 der vorgeschlagenen Direktive)
Die Definition von „geistigem Eigentum“ („Intellectual property rights“) wirft Patente, Urheberrechte, Markenrechte, Geschmacksmuster und andere Kategorien von Recht in einen Topf. Es wird keine Definition von „vorsätzlich“ oder von „in gewerblichem Umfang“ gegeben, und es fehlen Beispiele dazu, was unter „geistigem Eigentum“ zu verstehen sein soll und was nicht darunter zu verstehen ist.
Diese Richtlinie wird häufig „IPRED2“ genannt. Wir empfehlen jedoch, Begriffe wie „geistiges Eigentum“ nicht zu verwenden, da dies zu Verwirrungen führt, die unsere Arbeit schwieriger machen. Die Richtlinie könnte stattdessen „die Kriminalisierungsrichtlinie“ genannt werden.
Schädliche Auswirkungen auf Freie Software
Softwarepatente: Durchsetzung mittels Angst
Wir erwarten, dass das Europäische Parlament die vorgeschlagene Richtlinie abändern wird, um Patente auszuschließen. Dies ist wichtig, denn obwohl durch das Europäische Patentabkommen Software von der Patentierbarkeit ausgeschlossen ist, gewährt das Europäische Patentamt (EPA) Patente auf Softwareideen. Trotz der Tatsache, dass mehr als 90% der Rechtstreitigkeiten, die auf solchen Patenten basieren, keine Chance auf Erfolg vor Gericht besäßen, bietet das EPA damit Patentinhabern eine juristische Grundlage, um Softwareproduzenten und -händlern Gerichtsverfahren anzudrohen. Gefängnisstrafen, hohe Geldstrafen, Beschlagnahme von Besitz und die Gefahr der Firmenschließung sind Bedrohungen, die genügend Furcht unter Computernutzern erzeugen könnten, diese ungültigen Patente anzuerkennen. (Weitere Informationen zu der Problematik von Softwarepatenten gibt es auf der Seite über die Arbeit der FSFE gegen Patentierbarkeit von Software.)
Schaden für effiziente Softwareproduktions- und Vertriebsmodelle
Die starke Erhöhung der Risiken von Softwareentwicklung und -vertrieb wird sich abschreckend auf Produzenten und Händler auswirken, die in Strukturen agieren, die keine oder nur wenige Geldmittel für juristische Zwecke zur Verfügung haben. Damit wird insbesondere Freie Software geschwächt, da diese oft durch Einzelpersonen, kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) oder durch Unternehmen, die ihre Kerngeschäft nicht in der Softwareentwicklung sehen, entwickelt wird.
Ermutigung zu kommerziellem Missbrauch, siehe SCO
Wenn man den Initiatoren von Gerichtsverfahren in diesem Zusammenhang erweiterten Zugang zu nationalen Strafverfolgungsinstitutionen gibt und damit die nachteiligen Auswirkungen von Rechtsstreitigkeiten erhöht, dann werden Menschen dazu angeregt, diese Gerichtsverfahren als kommerzielles Werkzeug am Markt anzuwenden.
Ein weithin bekanntes Beispiel aus den USA ist SCO: Ohne irgendeinen Beweis oder irgendwelche anderen Hinweise hat SCO IBM und andere der Verletzung von „geistigem Eigentum“ auf kommerzieller Ebene beschuldigt. Damit haben sie den wachsenden Einsatz von Freier Software, wie etwa des GNU/Linux-Betriebssystems, gehemmt und haben dem Ansehen einer Handvoll Unternehmen, allesamt Wettbewerbsgegner von Microsoft, einem der Hauptunterstützer von SCO, geschadet.
Verhinderung von Haftungsübernahmen
Bei Straftatbeständen ist keine Haftungsübernahme möglich. Daher werden Versicherungen gegen Patentklagen unmöglich gemacht, und Softwareproduzenten können nicht mehr die Haftung für ihre Vertragshändler übernehmen.
Entwickler in Grauzonen: DeCSS, Datentauschdienste
Die Europäische Richtlinie zur „Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft“ (com(2001)29ec) hat den Einfluss des Urheberrechts stark erweitert. Neben dem Verbot der nichtgenehmigten Vervielfältigung von Informationen schränkt das Gesetz jetzt auch die Möglichkeiten ein, wie die Öffentlichkeit Technologien einsetzen kann, um auf urheberrechtlich geschützte Informationen zuzugreifen. Zum Beispiel gilt man als Urheberrechtsverletzer, wenn man seine eigene Software entwickelt, mit der man eine gewöhnliche, selbst erworbene DVD anschauen kann. Schreibt man Software, mit der man Dateien mit anderen über das Netzwerk tauschen kann, so befindet man sich in einer rechtlichen Grauzone – es könnte eine Urheberrechtsverletzung darstellen. Die in der Richtlinie angedrohten Gefängnisstrafen und anderen harten Strafen werden viele davon abhalten, nützliche Software aller Art zu schreiben (inklusive zwar geduldeter, aber illegaler Software sowie Software in Grauzonen).
Den Vorschlag „2006/0168(COD)“ lesen
Der IPRED2-Vorschlag bestand ursprünglich aus zwei Teilen, wurde dann aber im Mai 2006 als ein Richtlinienvorschlag veröffentlicht: com(2006)168).
Der Grund für die Neuveröffentlichung und die Änderung von zwei Teilen zu einem ist ein Präzedenzfall des Europäischen Gerichtshofes, der besagt, dass EU-Richtlinien von Mitgliedstaaten die Einführung von strafrechtlichen Maßnahmen verlangen können.
Verfahrensdetails
Die folgenden Informationen in diesem Abschnitt gelten für die erste Veröffentlichung von IPRED2, es ist aber sehr wahrscheinlich, dass es sich im aktuellen Vorschlag nicht ändern wird.
Verantwortlicher Ausschuss im Parlament: Rechtsausschuss (JURI)
Berichterstatter im Parlament: Nicola Zingaretti (PSE, Italien).
Weitere kommentierende Ausschüsse im Parlament: Industrie, Forschung und Energie (ITRE), Binnenmarkt- und Verbraucherschutz (IMCO), Bürgerrechte, Justiz und Innenpolitik (LIBE).
Die Probleme
Die größten Probleme der Richtlinie bestehen in den Artikeln 3 und 4 (Seite 9 und 10 des Dokuments). Artikel 3 ist weiter oben angeführt. Artikel 4 listet die harten strafrechtliche Maßnahmen auf, die für die in Artikel 3 beschriebenen Handlungen anwendbar gemacht werden sollen. Diese beinhalten Gefängnis- und Geldstrafen, Geschäftsschließungen, Zerstörung von Gütern, die Möglichkeit, durch das Gericht überwacht zu werden und das Verbot, auf öffentliche Unterstützung zurückgreifen zu können.
Schwache Abgrenzung: „vorsätzlich“ und „gewerbsmäßig“
Der Satz „jede vorsätzliche Verletzung […] in gewerbsmäßigem Umfang“ wird viele Menschen glauben machen, die Richtlinie beziehe sich nur auf vorsätzlichen Gesetzesbruch aus Profitgründen.
Nehmen wir zum Beispiel den Anwalt eines Patentinhabers, der versucht, einen Softwareentwickler dazu zu zwingen, seine Software nicht mehr zu vertreiben.
Anwalt: „Hallo. Sie verletzen unser Patent, stellen Sie den Vertrieb Ihrer Software ein.“
Softwareentwickler: „Da muss ein Missverständnis vorliegen. Ich habe kein Patent gelesen, und außerdem ist Softwarefunktionalität in der EU nicht patentierbar.“
Anwalt: „Aber das Europäische Patentamt hat dieses Patent gewährt, und Sie verletzen es.“
Softwareentwickler: „Es ist sehr unwahrscheinlich, dass es einer gerichtlichen Überprüfung standhalten wird.“
Anwalt: „Da Sie vorsätzlich ihre Software geschrieben haben und Ihre Software den Softwaremarkt betrifft, ist Ihre Rechtsverletzung vorsätzlich und gewerbsmäßig – das macht Sie zu einem Kriminellen. Werden Sie nun den Vertrieb ihrer Software einstellen, oder riskieren Sie eine Vorstrafe, die Schließung Ihres Unternehmens, eine hohe Geldstrafe und vielleicht ein wenig Zeit im Gefängnis?“
Softwareentwickler: „… aber meine Entwicklungsarbeit war vorsätzlich, die Rechtsverletzung jedoch nicht. Ich habe noch nicht einmal etwas von diesem dubiosen Patent gewusst.“
Anwalt: „Nun, seit dem Zeitpunkt meiner Anschuldigung der Rechtsverletzung Ihnen gegenüber sind Sie sich dessen jedoch bewusst. Daher ist jede weitere Rechtsverletzung vorsätzlich. Werden Sie jetzt den Vertrieb einstellen?“
Ein einfacheres Beispiel ist der Musiker, der auf der Straße für das Kleingeld der Leute spielt. Die vorgeschlagene Richtlinie stempelt jeden Musiker zum Kriminellen ab, wenn das Lied, das er spielt, urheberrechtlich geschützt ist und ohne einer Lizenz vorgetragen wird. Es macht auch die Person, die den Musiker in die Stadt gefahren hat zum Kriminellen, da sie die Rechtsverletzung unterstützt hat. Leute, die dem Musiker ihr Kleingeld geben oder einfach nur umherstehen und zuhören, könnten dann ebenso Kriminelle sein, da sie den Musiker zum spielen animieren. Und jeder, der die Rechtsverletzung hätte verhindern können, dies aber nicht tat, ist auch ein Krimineller: Er hat die Rechtsverletzung begünstigt. Dieses Beispiel kann sehr nützlich sein, den Menschen klarzumachen, wie aberwitzig der Richtlinientext ist, aber es verdeutlicht nicht die Gefahr für die Softwarefreiheit. Daher ist es nur als erster Schritt für tiefergehende Erläuterungen zu verstehen.
Unverhältnismäßiger Zugang für Rechteinhaber
Der Richtlinienvorschlag gibt den Rechteinhabern Sonderrechte, um die Untersuchung zu beeinflussen:
„Artikel 7
Gemeinsame Ermittlungsgruppen
Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass die betroffenen Inhaber von Rechten des geistigen Eigentums oder ihre Vertreter sowie Sachverständige an den von gemeinsamen Ermittlungsgruppen geleiteten Untersuchungen von Straftaten im Sinne von Artikel 3 mitwirken können.“
Wichtig ist auch Artikel 8 (Seite 11), der aussagt, dass Mitgliedstaaten Verletzungen „geistiger Eigentumsrechte“ auch untersuchen und bestrafen sollen, wenn der Rechteinhaber dies nicht verlangt hat.
Was wir tun können
- Wir können das Europäische Parlament und den Ministerrat dazu aufrufen, die strafrechtlichen Mittel auf jene Fälle zu beschränken, bei denen die Rechtsverletzung im Zusammenhang mit organisierter Kriminalität steht, oder wo sie ein Gesundheits- oder Sicherheitsrisiko für die Öffentlichkeit darstellt. Organisierte Kriminalität und öffentliche Gesundheit- und Sicherheitsrisiken werden als Rechtfertigung für diese Richtlinie genannt und es erscheint angemessen, die Artikel an die Rechtfertigungen zu knüpfen.
- Wir können das Europäische Parlament und den Ministerrat dazu auffordern, die strafrechtliche Behandlung „des Versuches einer solchen Rechtsverletzung sowie der Beihilfe und Anstiftung“ aus der Richtlinie zu entfernen. Denn für die meisten, wenn nicht sogar alle Mitgliedstaaten stellt die Richtlinie eine härtere Bestrafung für Anstiftung oder Beihilfe einer solchen Verletzung von „geistigem Eigentum“ dar, als bisher für das eigentliche Delikt auf der jeweiligen nationalen Ebene anwendbar ist.
- Wir können Druck im Europäischen Parlament aufbauen, diese Richtlinie einfach grundsätzlich abzulehnen. Der Entwurf von Gesetzen ist die Aufgabe der Europäischen Kommission und nicht des Europäischen Parlaments. Nachdem die Kommission den Richtlinienvorschlag an das Parlament übergeben hat, welcher im Grunde aus undefinierten und unklaren Begriffen besteht, wäre es für das Parlament angemessen, den Vorschlag zurückzuweisen, da die Kommission nicht ihre Aufgaben gemacht hat.
- Wir können im Präzedenzrecht nach existierenden Strafsanktionen für Patent-, Urheber- und Markenrechtsverletzungen suchen. Einige MEPs denken, dass dieser Richtlinienvorschlag lediglich eine Harmonisierung existierender Gesetze ist. In Wirklichkeit existieren aber nur in sehr wenigen Mitgliedstaaten der EU solche Gesetze – und es wäre interessant zu wissen, wie oft diese angewandt werden. Wenn dies alte, selten angewandte Gesetze sind, dann wäre es schwer für jemanden zu argumentieren, dass diese Gesetze europaweit unabdingbar sind.
- Wir können versuchen, Patente aus der Richtlinie auszuschließen. Dies wäre sehr brauchbar, da es gerade bei Patenten einfach ist, diese unwissentlich zu verletzen. Diese unwissentliche Verletzung würde hier niemanden vor Strafsanktionen schützen, denn „vorsätzlich“ könnte sich hier eher auf die Handlung beziehen, welche zur Rechtsverletzung (schreiben der Software) führte, als die Rechtsverletzung selbst. Selbst wenn man unwissentliche Rechtsverletzungen ausschließen würde, würde dieser Richtlinienvorschlag den Patentinhabern die Macht geben, durch einfaches Informieren des Rechteverletzers ein Vergehen in eine Straftat zu verwandeln. Diese hätte offensichtlich Verwendungsmöglichkeiten auf dem Markt: Einen Konkurrenten kurz vor der Veröffentlichung eines Produkts oder während eines Ausschreibungsverfahrens zu informieren wären zwei Beispiele für einen möglichen Missbrauch.
Notwendige Sofortmaßnahmen
Hoffentlich wird diese Internetseite nützlich sein, um andere zu informieren. Wenn Sie der Meinung sind, dass weitere Informationen hier hinzugefügt werden sollten, dann nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
Viele Mitgliedstaaten besitzen bereits strafrechtliche Maßnahmen für Urheber- und Markenrechtsverletzungen, und einige haben diese sogar schon für Patentverletzungen. Wenn Politiker fragen: „Welchen Schaden haben strafrechtliche Maßnahmen in anderen EU-Mitgliedstaaten hervorgerufen?“, so sollten wir eine Liste mit treffenden Beispielen zur Verfügung haben. Diese Liste muss zusammengetragen werden, und dafür benötigen wir Ihre Hilfe.
Externe Links
- Der Richtlinienvorschlag: com(2006)168. (auch weiter oben verlinkt)
- Meinten Sie „geistiges Eigentum“? Ein verführerisches Nichts, eine Abhandlung von Richard Stallman über Begrifflichkeiten.
- Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union. Die Richtlinie verletzt möglicherweise den Artikel 49 über die „Verhältnismäßigkeit im Zusammenhang mit Straftaten und Strafen“.
- Ein Artikel des ZDNet aus Großbritannien: (englisch) Making IP infringement a crime
- com(2000)789, eine im Zusammenhang stehende Mitteilung der Kommission.
- IPRED-1, der Vorgänger dieser Richtlinie
IPRED <<wiki.openrightsgroup.org
Contents[hide] |
IPRED
The Intellectual Property Rights Enforcement Directive (IPRED) is a long-running proposal by the European Union to increase penalties and ultimately criminalise “commercial” infractions of intellectual property law within the EU.
The directive was originally passed in March 2004 and provided additional confiscatory and subpoena powers to litigants in civil IP cases. Additional legal protection for technical protection measures (TPM) was dropped, as were criminal penalties for IP infringement.
Directive 2004/48/EC of the European Parliament and of the Council (Enforcement Directive or IPRED Directive)
This directive aimed at the harmonisation of national legislations relating to the enforcement of intellectual property rights in order to promote innovation and business competitiveness, safeguard employment, prevent tax losses and destabilisation of the markets, ensure consumer protection and the maintenance of public order. The rights covered by the directive were not thoroughly clear until the clarification made by the EC with the statement 2005/295/EC. The rights concerned are:
- copyright;
- rights related to copyright
- sui generis right of a database maker
- rights of the creator of the topographies of a semiconductor product
- trademark rights
- design rights
- patent rights, including rights derived from supplementary protection certificates;
- geographical indications
- utility model rights
- plant variety rights
- trade names, in so far as these are protected as exclusive property rights in the national law concerned
Article 3 of the IPRED directive contains a general obligation for the Member States that must provide for effective, dissuasive, proportionate measures, remedies and procedures necessary to ensure the enforcement of intellectual property rights. However, “those measures, procedures and remedies shall be fair and equitable and shall not be unnecessarily complicated or costly, or entail unreasonable time-limits or unwarranted delays”.
The Directive states that Member States have to ensure that judicial authorities, under certain circumstances, may order a party (in a trial) to present the evidences lying under its control upon request of the opposing party needing these evidences. The same applies to the communication of banking, financial or commercial documents when the infringement is committed on a commercial scale. In presence of reasonably available evidences on the actual or potential infringement of an intellectual property right, the competent judicial authorities may order prompt provisional measures (e.g. taking of samples, physical seizures, etc.) to preserve evidence even before the proceedings. Article 8 provides for a right of information: upon request of the claimant, the competent judicial authorities may order to provide information on the origin of the goods or services that are thought to infringe an intellectual property right and on the networks for their distribution or provision. The order refers to the infringer and/or to any person who:
- was found in possession of the infringing goods on a commercial scale
- was found to be using the infringing services on a commercial scale
- was found to be providing on a commercial scale services used in infringing activities
- was indicated as being involved in the production, manufacture or distribution of the infringing goods or services
The Enforcement Directive provides also for interlocutory injunctions aimed at preventing imminent infringements or stopping the continuation of infringements of an intellectual property right. In some cases, this continuation can be subject to the lodging of guarantees intended to ensure the compensation of the right holder. These injunctions are issued by the competent judicial authorities at request of the right-holder. In case of an infringement on a commercial scale and if the injured party demonstrates risks affecting the recovery of damages, precautionary seizures can be issued towards “the movable and immovable property of the alleged infringer, including the blocking of his bank accounts and other assets” (art.9.2).
If the goods are found to be infringing an intellectual property right, the competent judicial authorities may order corrective measures that generally are carried out at the expense of the infringer. The measures are issued in respect of the proportionality between the seriousness of the infringement and remedies that must be taken. On the strength of these provisions, the infringing goods can be recalled from the channels of the market, definitively removed or destructed. Moreover, the judicial authorities may order injunctions in order to prohibit the continuation of the infringement. The injunctions may be ordered also against intermediaries whose services have been used by a third party for the infringement of an intellectual property right.
Instead of the measures previously described, pecuniary compensation may be ordered if the infringer “acted unintentionally and without negligence, if execution of the measures in question would cause him disproportionate harm and if pecuniary compensation to the injured party appears reasonably satisfactory” (art. 12). In deciding the merit of the case, the competent judicial authorities set the damages that the infringer has to pay to the right-holder. The damages are calculated taking into account the negative economic consequences (e.g. lost profits) for the right-holder, any unfair profit made by the infringer and, in some cases, other economic factors such the moral prejudice suffered by the right-holder.
IPRED Directive covers the area of the civil and administrative proceedings. By contrast, the provisions do not affect existing European and laws on intellectual property, Member States’ international obligations and national provisions on criminal procedures and penalties in respect of infringement of intellectual property rights.
The Enforcement Directive has been widely criticized by scholars, digital activist and organizations for different reasons. First, the directive would be characterized by a lack of distinction between the different IP rights creating an uniform protection that would lead to a one-size-fits-all approach to enforcement. Moreover, the lack of distinction would characterize also the kinds of infringement, as the failures to define non-commercial and commercial scales prove. Second, the provisions relating to the intermediaries would constitute an excessive burden on the Internet Service Providers (ISPs) that could be forced to disclose the data of potential infringers using their services. This rigid system of IP protection seems to not take into account considerably the right to privacy of citizens and could reduce the use of internet in public spaces. Finally, some argue that the directive seems to ignore the importance of copyright exceptions in permitting a fair dealing of copyrighted works in order to facilitate innovation and access to knowledge. In 2005 the European Commission proposed a new directive (known as IPRED2) aimed to supplement directive 2004/48/EC. This proposal imposed to the Member States to treat as criminal offences all intentional infringements of an intellectual property right on a commercial scale, and attempting, aiding or abetting and inciting such infringements. Widely criticized for its draconian provisions, the proposal has been withdrawn by the Commission in September 2010.
In December 2010, the European Commission launched a consultation aimed at the revision of the IPRED Directive. The consultation has been accompanied by a report that evaluates the application of Directive 2004/48/EC by the Member States. According to some commentators, the EC will propose a new piece of legislation strengthening the enforcement of IP rights but without considering the criticism raised and to opportunity to adapt the IP regime to the new digital era.
IPRED2
IPRED2 was a renewed attempt in 2005 to re-introduce the criminal provisions of the original proposal. It would require that “all intentional infringements of an intellectual property right on a commercial scale, and attempting, aiding or abetting and inciting such infringements, are treated as criminal offences”. It, too, was temporarily postponed for procedural reasons following a European Court case, although it has been reintroduced.
Its official name is “directive on criminal measures aimed at ensuring the enforcement of intellectual property rights”.
June 29th 2006. Both Chambers of the Dutch Parliament (Staten-General) have unanimously concluded that the European Commission has no competence to propose a directive to criminalise intellectual property violations.
European Parliament had its first reading on IPRED2 in April, 2007. It passed the first vote in the European Parliament but did not include its most controversial element, the criminalising of patent infringement.
Executive Summary
The original Commission proposal has been heavily criticized, and much of the concern can be traced to two major lines of analysis. First, many Member States submitted that the proposal went beyond the legislative competence of the European Community. For example, as the Dutch Parliament stated in a letter, the legal means to combat piracy are already available, so the proposal was not justified. Second, almost all position papers written about the proposal characterized it as disproportionate, and noted that it fails to make adequate distinctions between commercial piracy enterprises, legitimate/lawful activities undertaken by business competitors, or even the common activities of ordinary Europeans.
Recommended Action: The Directive is fundamentally flawed. For these reasons, we are united in our belief that the best option would be to reject the directive in its entirety. A second best alternative would be to seek to ameliorate the most egregious impacts of the directive by incorporating legally precise definitions to safeguard legal certainty and proportionality. Even then, a solution must be found for the problem that preliminary rulings take too long for criminal cases.
Wording for this executive summary taken from the FFII/EFF/EBLIDA/BEUC coalition report on the proposal as amended in Strasbourg by the European Parliament at its first reading on Wednesday, 25 April, 2007.
Criticisms
While supposedly aimed only at commercial pirates, IPRED and IPRED2 both have serious chilling effects on ordinary users of technology, as well as open source developers. If you unknowingly infringe a patent or trademark in your work, you may find yourself criminally prosecuted. In the case of copyright infringement, the burden of work to pursue infringers now moves from the rights-holders to law enforcement. If IPRED2 passes, we can envision greater lobbying by powerful copyright industries to transfer police resources to pursuing “intellectual property” crimes.
- FFII/EFF/EBLIDA/BEUC coalition report on the proposal 2007
- Law Society of England and Wales’ 2006 analysis – Suggests narrowing of scope to counterfeiting and piracy (i.e. exclude criminal sanctions for patents and trade marks)
- FIPR’s 2005 criticisms
Current Manoeuvring
The Commission has relaunched a slightly modified version of the directive under the co-decision procedure on 2 May. Originally (July/August 2005), it was proposed by the Commission primarily as a Council framework decision (with only some details put under co-decision). In that case, the European Parliament has little or no legislative power, and the Council must decide with unanimity.
The reason for the original legislative path was that only member states have the competence to decide about criminal law until now (the proposed Constitutional Treaty would change that though). Co-decision is reserved for cases where there is a distortion in the internal market which can be solved using harmonisation.
In autumn 2005, the European Court of Justice however published a ruling regarding an act concerning criminal sanctions for environmental pollution, and decided that this act could/should be under co-decision. The reason was that member states with lax sanctions concerning Environmental crimes would have a competitive advantage over those with strong regulations, so that would disturb the internal market.
The Commission is however now using this ruling everywhere as justification to relaunch directives concerning criminal sanctions under co-decision (since the Council is then less strong, as it only has to approve with a qualified majority in case the Commission agrees with their standpoint). They argue in each case that some sort of harmonisation is required for a better functioning internal market, but in case of this directive they don’t explain at all how that would be the case for IP infringements.
This means that now a) the European Parliament will be a full co-legislator for this directive (and thus can reject it) b) several member states are angry at the Commission for meddling in their criminal law without these member states having veto power in the Council (see e.g. the Dutch Minister of Justice’ statements quoted in our press release)
Additionally, Wednesday the Commission started publicly pressuring member states to accept all regulations related to criminal sanctions (http://www.eupolitix.com/EN/News/200605/f22b375f-238f-4313-b4be-e9b65a18397c.htm):
“Should we wait for another terrorist atrocity before we have effective joint decisions across Europe to fight terrorism?,” he asked.
The IPRED2 directive’s justification indeed stresses threats to national governments and organised crime.
Quotes
Ross Anderson, Chair of FIPR and Professor of Security Engineering at Cambridge University:
- Whitehall spin-doctors are telling us that the Government will foster the creative industries, but the IPR Enforcement Directive will have exactly the opposite effect. It will interfere with enterprise and choke off competition. It will push up prices for consumers at a time of rising global inflation, and do particular harm to the software and communications industries. It will also harm universities, libraries and the disabled.”
Said Terri Dowty, Director of Action on Rights for Children and member of FIPR’s Advisory Council:
- We have already seen the kind of pressure that companies are prepared to exert on the parents of children who download music without due thought. We fear that they would not baulk at mounting criminal prosecutions of children.
- “It is monstrous that a ten-year old (or an eight-year old in Scotland) could be criminalised by the careless download of files. Children often assume that if something is available it must also be legitimate, and it is unreasonable to expect parents to monitor their every action — and most will not have the specialist knowledge to understand whether or not a particular download will be a crime.”
Said Nicholas Bohm, FIPR’s General Counsel:
- “Criminalising patent and other IPR infringement could expose a range of business advisers (accountants, lawyers, bankers) to threats of prosecution as accessories if a company involved in a deal they were arranging or implementing was subject to an infringement complaint.”
Links
Groups
News
Documents
- IPRED2 entry in Wikipedia
- IPRED Wiki
- Free Software Foundation Europe on IPRED
- FIPR’s critique of IPRED2
- FFII position paper and amendment proposals
- EU-Commissions proposal COM(2006) 168 — (COD 2005/0127)
- FFII’s full analysis of the text, IP Enforcement Directive 2: European Community goes criminal
- Minister Donner not pleased with European interference with Dutch criminal law
- EDRI/FIPR take on the new proposal
- Directive text
IPRED: Schwedens Provider widersetzen sich <<tomshardware.de
12:50 – Donnerstag, 30. April 2009 von Thomas Kretschmann – quelle: Tom’s Hardware DE
Anfang April ging der Datenverkehr in Schweden deutlich zurück (siehe »Schweden surft auf Sparflamme«). Grund dafür war das Inkrafttreten der EU-Richtlinie IPRED (Intellectual Property Rights Enforcement Directive). Dieses Anti-Piraterie-Gesetz sieht vor, dass die Internet-Provider auf richterliche Anordnung Kundendaten herausgeben müssen. Weitergeleitet werden die Informationen dann an die Rechteinhaber, beispielsweise Vertreter der Musikindustrie, um Identität mutmaßlicher Urheberrechts-Verletzer festzustellen diese anzuklagen.
Während die PirateBay-Betreiber mit ihrem IPREDator ihren Kunden einen kostenpflichtigen VPN-Service anbieten, um das Ausspähen von P2P-Verbindungen und -Daten zu unterbinden (siehe »Großer Erfolg für Schwedens IPREDator«), wehren sich die schwedischen Internet-Provider auf ihre eigene Weise gegen die Datenweitergabe: Sie speichern die Kundendaten nicht mehr, sondern löschen sie.
Wie unter anderem Pressetext meldet, speichert nach den Providern All Tele und Bahnhof auch Tele2 nun keine IP-Adressen mehr. »Bisher haben wir einige Informationen zu den jeweiligen IP-Adressen unserer Kunden für interne Zwecke gespeichert. Die Integrität dieser Daten ist jetzt aber durch die IPRED gefährdet«, wird Tele2-Chef Niclas Palmstierna zitiert.
Das Löschen beziehungsweise das Nicht-Vorhalten von Kundendaten verstößt nicht gegen geltendes Recht: »Im Gesetz ist nicht ausgeführt, was wir speichern müssen, lediglich, was wir nicht speichern dürfen«, so Palmstierna. Liegen keine Daten vor, kann auch nichts weitergegeben werden.
Das Verhalten der ISPs stößt bei der Medienindustrie beziehungsweise deren Vertretern freilich auf wenig Gegenliebe: »Jeder im Parlament hat unter der Annahme gehandelt, dass die ISPs sich gegenüber dem Gesetzgeber loyal verhalten und nicht von Rechtsbrüchen profitieren wollen«, so Peter Danowsky, der Anwalt des Branchenverbandes IFPI (International Federation of the Phonographic Industry). Er wird für den Fall, dass sich noch weitere Provider dem Trend anschließen, noch härtere Gesetze fordern
The Criminal Measures IP Directive: Criminalizing the industry <<ipred.org
The European Commission has proposed a directive to combat piracy and other infringements of “intellectual property rights” (IP-rights), such as patents, copyright and trade marks. While it does make sense to combat clear cases of piracy, it is nonsense to combat other infringements than such clear cases, with criminal measures. These other infringements occur during normal commercial business conduct, civil courts decide on them. The Commission criminalises the industry, inhibits the desired freedom to act in the market. Decent people can be treated as organised criminals.
A badly drafted Commission proposal was matched by badly drafted European Parliament amendments, and an amendment changed after the vote. The proposal is now in the hands of the Council.
Behind closed doors the EU, US and Japan negociate an Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA), with much the same content, or even worse. See our ACTA page.
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Die Köpfe hinter ACTA in der EU-Kommission <<fm4.orf.at/stories
9. 2. 2012 – 09:00 Uhr
Handelskommissar Karel de Gucht und Michel Barnier (Binnenmarkt) treiben das umstrittene Abkommen voran. Die für “geistiges Eigentum” zuständige Juristin der Kommission war bis 2004 Toplobbyistin der Musikindustrie.
Er sei von den Protesten gegen ACTA nicht beeindruckt, versicherte De Gucht am Mittwoch den EU-Parlamentariern. Sein Handeln erweckte allerdings einen gegenteiligen Anschein: De Gucht hatte alle Fraktionen zu dringenden Gesprächen gebeten. Nacheinander und natürlich hinter verschlossenen Türen, wie es dem Ungeist dieses Abkommens, dessen Text jahrelang strikt geheim gehalten worden war, entspricht.
Die Proteste in Polen, Tschechien, der Slowakei und neuerdings auch in Lettland hatten zu eiligen Distanzierungen der jeweiligen Regierungen geführt, was wiederum hinter den Kulissen von Brüssel einige Hektik ausgelöst hat. Ein Land könnte nämlich genügen, um das gesamte, umstrittene “Anti-Piraterie”-Abkommen zu Fall zu bringen.
ACTA und IPRED
Noch ist ACTA im EU-Parlament gar nicht richtig angekommen, schon geht es Schlag auf Schlag. Die EU-Kommission hat vor wenigen Tagen eine “Roadmap” zur Novellierung der Richtlinie zur “Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte” (IPRED) veröffentlicht. In diesem Fahrplan ist exakt jenes Kapitel enthalten, das bereits vor Längerem aus ACTA gestrichen werden musste, weil es dafür offenbar keinen Konsens gab: das Kapitel zum Internet.
Hochgeladen von AnonymousFfm am 15.02.2012
Quelle: http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,815011-6,00.html
Beitrag vom 09.02.2012:
ACTA und IPRED
Noch ist ACTA im EU-Parlament gar nicht richtig angekommen, schon geht es Schlag auf Schlag. Die EU-Kommission hat vor wenigen Tagen eine “Roadmap” zur Novellierung der Richtlinie zur “Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte” (IPRED) veröffentlicht. In diesem Fahrplan ist exakt jenes Kapitel enthalten, das bereits vor Längerem aus ACTA gestrichen werden musste, weil es dafür offenbar keinen Konsens gab: das Kapitel zum Internet.
Ende März 2011 hatte die EU-Kommission die Ergebnisse einer öffentlichen Konsultation zur verschärften Durchsetzung des Urheberrechts im Internet begutachtet und diskutiert. Damit war man allerdings bereits im Juni 2011 weitgehend fertig, denn das nun vorgelegte, aus drei Seiten bestehende “Fahrplan”-Dokument trägt diesen Zeitstempel.
“Kooperation” als Pflicht
“Um die Wertschöpfungskette der Produktfälscher zu unterbrechen, sind geeignete rechtliche Instrumente zu entwerfen”, heißt es da auf Seite drei, “und die Kooperation zwischen Inhabern geistiger Eigentumsrechte und Übermittlern zu verstärken…
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Faule Kredite in Spanien auf höchstem Stand seit 1994 <<orf.at/
Die spanischen Banken haben so viele faule Kredite in ihren Büchern wie seit fast zwanzig Jahren nicht mehr. Das Volumen der Zahlungsrückstände erhöhte sich im Dezember um 1,5 Mrd. auf 135,7 Mrd. Euro, teilte die Notenbank heute in Madrid mit. Das entspricht einem Anteil von 7,61 Prozent am gesamten Kreditportfolio.
Ein Grund dafür ist die schlechte Wirtschaftslage, die zu einem drastischen Anstieg der Arbeitslosigkeit geführt hat. Jeder fünfte Spanier hat keinen Job – das ist ein Negativrekord in der Europäischen Union.
Publiziert am 17.02.2012
Content Allianz fordert rasche Umsetzung von ACTA <<internet-law.de
Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0 – 17.2.12
Die Deutsche Content Mafia Allianz hat die Bundesregierung aufgefordert, das umstrittene völkerrechtliche Abkommen ACTA ohne weitere Verzögerung umzusetzen. Dieser Allianz gehören u.a. der Bundesverband der Musikindustrie, die Spitzenorganisation der Filmwirtschaft (SPIO), die GEMA, ARD und ZDF, der Börsenverein des Deutschen Buchhandels sowie der Verband Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT) an.
Bei der Lektüre dieser lobbyistischen Pressemitteilung muss ich einmal mehr feststellen, dass die Vorstellungen darüber, wie eine zukunftsorientierte Reform des Urheberrechts aussehen muss, gar nicht weiter auseinandergehen könnten. Man hat unweigerlich den Eindruck, dass die Content-Industrie die bestehende Legitimationskrise des Urheberrechts schlicht ignoriert. Es ist genau diese Geisteshaltung, die die immer wieder beklagten Krisen der Musikindustrie und der Verlage maßgeblich mitverursacht hat. Die mangelnde Kreativität einer Branche, die davon lebt, mit der Leistung Kreativer Geld zu verdienen, ist vielleicht ihr größtes Problem.
Und mit Blick auf die gebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ARD und ZDF, die ebenfalls meinen, in das Horn der Urheberrechtslobbyisten blasen zu müssen, hat mich vorher gerade ein Tweet des Kulturschaffenden Alexander Lehmann zum Nachdenken angeregt.
Eine berechtigte Frage, über die Frau Piel und Herr Schächter vielleicht auch einmal nachdenken sollten.
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Hinweis: Gesetzes- und Rechtsprechungszitate werden automatisch über dejure.org verlinkt
via http://www.internet-law.de/2012/02/content-allianz-fordert-rasche-umsetzung-von-acta.html
Razzien in Rom und Zürich: Mafia fälschte im großen Stil US-Staatanleihen <<deutsche-mittelstands-nachrichten.de
Bei einer Polizeirazzia in Zürich fiel den Ermittlern ein überraschendes Vermögen in die Hände: Die Mafia hatte US-Staatsanleihen im Wert von 6 Billionen Dollar gefälscht – das wäre etwa die Hälfte der amerikanischen Staatsverschuldung.
Die italienischen Behörden haben acht Personen, die im Zusammenhang mit den gefälschten Anleihen stehen (Operation Vulcania), festgenommen. Die US-Botschaft in Rom hat bestätigt, dass die Wertpapiere unecht sind, so die Behörden. Sie haben das Ausgabedatum 1934 und besitzen pro Stück einen Nominalwert von einer Milliarde Dollar.
Der Staatsanwaltschaft zufolge wurden die gefälschten US-Anleihen 2007 von Hongkong nach Zürich gebracht. Die Tatverdächtigen wollten mit den unechten Anleihen Plutonium aus Nigeria kaufen, wie aus einem von der Polizei abgehörten Telefongespräch hervorging.
Die italienischen Fälscher haben sich offensichtlich an Mario Draghi ein Beispiel genommen: Sie wollten durch Drucken reich werden. Aus legalen Gründen kann das EZB-Geschäftsmodell leider nicht auf die Privatwirtschaft übertragen werden.
via http://www.deutsche-mittelstands-nachrichten.de/2012/02/38419/
Von eDemocracy keine Spur. Digitale Bürgerbeteiligung ist auf europäischer Ebene nahezu unmöglich! <<netzpolitik.org
Für das neue Debattenportal Diskurs@Deutschlandfunk haben Kirsten Fiedler und Joe McNamee einen Meinungsbeitrag zum Thema “Von eDemocracy keine Spur. Digitale Bürgerbeteiligung ist auf europäischer Ebene nahezu unmöglich!” geschrieben, den wir hier mit freundlicher Genehmigung spiegeln.
Das Desinteresse der Wählerinnen und Wähler an Europawahlen hat eine lange Tradition. Regelmäßig liegt die Quote der Wahlbeteiligung auf historischen Tiefstständen. Allein von der Europawahl 1979 bis zur letzten Europawahl 2009 sind die Quoten von über 63 Prozent auf 43 Prozent abgestürzt. Aber auch an anderer Stelle scheint die konkrete Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger nicht gewünscht. Eine Beteiligungsmöglichkeit wie ePetition, die der deutsche Bundestag seit einigen Jahren anbietet und die von Beginn an intensiv genutzt wurde, hat das EU-Parlament noch nicht im Angebot. Eines von vielen Hindernissen auf dem Weg hin zu einer europäischen Zivilgesellschaft, in der die Herausforderungen der Gegenwart und der Zukunft in öffentlichen Diskursen erörtert werden, um gemeinsam Lösungen zu entwickeln. Da das Netz einer der Orte sein wird, an denen diese Debatten stattfinden sollten, ist die Stimme einer Nichtregierungsorganisation umso wichtiger. Gerade mit Blick auf die Tatsache, dass Brüssel die Heimat für ca. 15.000 Industrielobbyisten ist. Das jedenfalls meinen Kirsten Fiedler und Joe McNamee von der europäischen NGO European Digital Rights, die in diesem Jahr ihr zehnjähriges Bestehen feiert.
Partizipation an politischen Prozessen und die Rolle von NGOs in digitalen Lebensräumen – insbesondere in der Europäischen Union von Kirsten Fiedler und Joe McNamee, edri.org
Die wachsende Bedeutung digitaler Medien wird langsam aber sicher auch von der Politik verstanden. Unser alltäglicher Umgang mit dem Netz – wie z.B. Behördengänge, die Onlinenutzung von Musik, Filmen, Fernseh- oder Radiosendungen – und die immer zentraler werdende Rolle des Internet bei (welt-)politischen Ereignissen zeigen deutlich, wie wichtig es ist, das offene, freie und neutrale Internet zu schützen.
Auf europäischer Ebene gehen Gesetzgebungsvorschläge jedoch oft in die entgegengesetzte Richtung. Solange noch die Angst vor dem Netz als terra incognita, als großem, aber weitgehend unbekanntem Lebensraum überwiegt, werden digitale Bürgerrechte bei politischen Entscheidungsprozessen schnell in Mitleidenschaft gezogen – gerade auf der oft intransparenten EU-Ebene.
Die Politik, also die Akteure und Institutionen, suchen leider noch zu oft nach Lösungen für isolierte, statische Probleme, während durch Netz und Digitalisierung bereits ein hohes Tempo herrscht und der Grad der Vernetzung zwischen den gesellschaftlichen Sphären und Kontexten rasant gestiegen ist. Dieser Umstand zeigte sich in den letzten Monaten am Beispiel der unterschiedlichen europäischen Versuche, das völlig unzulängliche Mittel der Netzsperren im notwendigen Kampf gegen Kinderpornografie einzuführen. Schon oft mussten Gesetzgeber frustriert feststellen, dass sie gegen den sogenannten „Streisand-Effekt” wenig anrichten können: Sobald Seiten gesperrt oder Domains beschlagnahmt werden, tauchen im Handumdrehen zahlreiche Kopien an anderer Stelle im Netz auf.
EU-Politik und das Internet
Internetsperren und sogenannte Blackouts, die auch von autoritären Regimen im arabischen Raum in Zeiten der Massenproteste verhängt werden, können erhebliche Konsequenzen haben, wie wir jüngst im Nahen und Mittleren Osten sehen konnten. Ende 2010, also kurz vor dem „Arabischen Frühling“, rief der tunesische Blogger und Internetaktivist Alla Abd El Fattah die westlichen Regierungen dazu auf, sich endlich näher mit den „beunruhigenden Entwicklungen in den eigenen Hinterhöfen“ zu beschäftigen.
Im selben Jahr legte EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström den Vorschlag für obligatorische Internetsperren gegen Kinderpornographie vor; auf diese Weise handelte sie sich (angelehnt an die deutsche Debatte der letzten Jahre, während der die damalige Familienministerin Ursula von der Leyen, aufgrund ihres Vorschlags Internetsperren zu verhängen, mit dem Spitznamen Zensursula versehen worden war) den Spitznamen Censilia ein. Beide Vorgänge sorgten europaweit für große Proteste und die berechtigte Sorge, dass über diesen Umweg – wissentlich oder unwissentlich – eine Zensurinfrastruktur etabliert werden sollte. Zensursula und Censilia haben mit den ausgelösten Protesten also mehr zum Kampf gegen Internetzensur beigetragen, als sie sich vielleicht heute noch erträumen können. Denn durch die Vorschläge und Debatten um obligatorische Filtersysteme kam auch das komplette Unverständnis der Materie vieler Entscheidungsträger zutage.
Die Existenz einer vernehmbaren Stimme der Zivilgesellschaft in Brüssel war hier ausschlaggebend. Gerade netzpolitische Themen, bei denen der Politik in vielen Fällen die nötige Expertise fehlt und sie dementsprechend für die Einflüsterungen von Lobbyorganisationen der Wirtschaft anfällig wird, braucht es Vertreter der digitalen Zivilgesellschaft, die alternative Positionen formulieren und zu Gehör bringen können. Denn NGOs, wie EDRI, haben die Möglichkeit direkt vor Ort zu erklären, warum Internetsperren technisch wirkungslos und politisch gefährlich sind und zudem schnell zu Etablierung einer Zensurinfrastruktur führen können. Aufgrund einfacher Ahnungslosigkeit setzt sich leider noch heute so mancher Politiker für Sperren ein und fordert im nächsten Atemzug ein offenes, neutrales und kompetitives Internet, sprich Netzneutralität.
Das Thema ‚Internetsperren‘ zeigt aber auch, wie sehr nationale Bewegungen eine Auswirkung auf europäische Gesetzgebungsvorhaben haben können. Die Erfahrungen, Studien und Analysen deutscher Aktivisten waren hierbei mehr als wertvoll. Am Ende sah man in Deutschland und der EU ein, dass durchdachtere und effektivere Lösungen gefunden werden müssen, anstatt Populismus walten zu lassen. Ende 2011 wurden die Pläne für obligatorische Internetsperren dann endgültig gekippt.
Ein weiteres Beispiel sind die jüngsten Vorstöße der EU-Kommission im Bereich des Urheberrechts. Die Kommission treibt momentan repressive Maßnahmen gegen Urheberrechtsverletzungen voran. Einerseits durch das Anti-Piraterie-Abkommen ACTA und andererseits durch die Novellierung der Richtlinie zur “Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte” (IPRED). In einem Bericht zur bevorstehenden Überarbeitung der IPRED-Richtlinie erklärte die Kommission, Urheberrechtsverletzungen im Internet seien mittlerweile „gang und gäbe“. Anstatt jedoch die logische Schlussfolgerung zu ziehen, und das verstaubte und veraltete Urheberrecht von Grund auf zu reformieren, werden in Brüssel strafrechtliche Sanktionen vorgeschlagen. Schlimmer noch: Wo Gesetze und Gerichte versagen, sollen nun mit ACTA und IPRED verstärkt „freiwillige“ Lösungsansätze und private Unternehmen für die Durchsetzung von Urheberrechten sorgen. Seit 15 Jahren wird unermüdlich versucht, die fehlende Harmonisierung in Europa blind mit der Einführung repressiver Maßnahmen zu beheben.
Das Internet und EU-Politik
Die Politik findet leider zurzeit nahezu ausschließlich Antworten, die sich weder den Bedürfnissen der Gegenwart anpassen, noch der Zukunft zugewandt sind. Da ein Großteil nationaler Gesetze mittlerweile nur noch EU-Vorschriften umsetzen, ist eine Vertretung der Zivilgesellschaft in Brüssel unabdingbar. Hierbei stellen sich jedoch den 740 Millionen Bürgern mehrere Hindernisse in den Weg.
Von den europäischen Institutionen werden keine E-Petitionen angeboten, wie es beispielsweise der Bundestag bereits tut. Es gibt zwar ab dem 1. April 2012 die Europäische Bürgerinitiative (ECI), die EU-Bürgern die Möglichkeit gibt, EU-Politik mit Unterschriftensammlungen zu beeinflussen. Allerdings sind die Hürden hierfür hoch: Eine Million Unterschriften müssen mindestens aus sieben Mitgliedstaaten kommen, damit die Initiative von der EU-Kommission geprüft wird.
Daher müssen NGOs diese Lücke schließen. Im letzten Jahr organisierte beispielsweise ein breites Bündnis europäischer Organisationen ein „Freiheit statt Angst“-Wochenende in Brüssel, an dem sich Aktivisten mit Entscheidungsträgern aus Parlament und Kommission zu diversen netzpolitischen Fragen austauschen konnten. Außerdem rufen Bürgerrechtsorganisationen regelmäßig online Mitmach-Kampagnen zu aktuellen Themen ins Leben. Hierdurch bekommen Bürger in ganz Europa alle nötigen Infos darüber, welche EU-Abgeordneten für was zuständig sind und wie sie am besten kontaktiert werden können.
Genau hier stellen NGOs ein wichtiges Gegengewicht zu den professionellen Lobbyverbänden der Unterhaltungs- und Überwachungsindustrie her – zwar nicht mit denselben finanziellen Mitteln, aber mit der Macht des Internet. Das Corporate Europe Observatory hat ausgerechnet, dass die europäische Hauptstadt Sitz von über 15.000 Industrie-Lobbyisten ist, von denen sich viele auch mit digitalen Aspekten der Politikgestaltung beschäftigen. Es gibt schon seit einiger Zeit das Transparenzregister; viele der in Brüssel ansässigen Lobbyisten sind jedoch dort nicht verzeichnet. So ist z.B. zu Guttenbergs neuer Arbeitgeber, das Center for Strategic and International Studies (CSIS) nicht im Register zu finden, obwohl zu Guttenberg nun Berater in Sachen Internetfreiheit ist.
Die wenigen Brüsseler NGOs sind daher der Vernetzungsknoten für die europäische digitale Bürgerrechtsbewegung, die sich dafür einsetzt, dass bei der europäischen Politikgestaltung die Interessen der Bürger und der digitalen Gesellschaft nicht nur berücksichtigt, sondern konsequent zur Bedingung werden. Das Hauptziel ist daher, ständig auf die vernetzten Problematiken hinzuweisen, sie im Blick zu behalten und aufzuklären, um als Stimme der Zivilgesellschaft die digitalen Grundrechte in Brüssel zu verteidigen.
Nicht zuletzt auch, um der oft noch stark in nationalstaatlichen Dimensionen denkenden Publizistik, die Relevanz und vielfach auch die Virulenz von Brüsseler Entscheidungen zu vergegenwärtigen. Denn Themen wie zum Beispiel Vorrats- und Fluggastdatenspeichung sind nicht nur weitere Aspekte, die Grundrechte im digitalen Zeitalter massiv einengen, sondern auch für eine freie Publizistik auf Dauer zu einem grundsätzlichen Problem werden könnte.
Anonymous: Warungen an US-Regierung wegen ACTA <<gulli.com
Das Internet-Kollektiv Anonymous nahm in der Nacht mehrere Websites der US-amerikanischen Regierung unter Beschuss. Auch heute waren Teile der Website der Federal Trade Commission nicht erreichbar. Anlass dafür scheint ACTA zu sein. Anonymous drohte aber auch, dies würden nicht die einzigen Angriffe bleiben.
Über den Twitter-Account @AnonymousIRC wurde unter anderem verbreitet, man habe den Server hinter business.ftc.gov übernommen und die darauf befindlichen Daten gelöscht. Bevor die Daten gelöscht wurden, wurde die Website aber anscheinend defaced und mit einem humorvollen Youtube-Video sowie einer Botschaft der Hacker gegen ACTA versehen. In dieser Nachricht wird unter anderem der Twitter-Account @AnonymousIRC genannt. Dieses Video und die Nachricht sind allerdings nur noch über eine Version im Cache verfügbar, da die eigentliche Website nicht mehr erreichbar ist.
Diese Angriffe sind an sich nicht neues, stehen aber in diesem konkreten Fall in Zusammenhang mit dem umstrittenen internationalen Handelsabkommen ACTA. Auch wurde die Occupy-Bewegung erwähnt.
In der Nachricht wird scherzhaft darauf Bezug genommen, dass sich viele Leute davor fürchten, dass unter ACTA Websites zensiert und abgeschaltet werden könnten. So heißt es: “Don’t like it?… So, how’s it feel when your entire site is jack-hammered off the internet? Do tell!” Auch wurde Bezug auf die Kampagne #AntiSec genommen. Man werde “systematisch alle bösen Firmen und Regierungen aus [unserem] Internet entfernen”, und es würde “Feuer regnen auf die Feinde der freien Meinungsäußerung, Privatsphäre und des Internets”, sollte ACTA verabschiedet werden.
Es bleibt also abzuwarten, wie weiter vorgegangen wird. Man sollte die Drohungen aber ernst nehmen, dass weitere Angriffe folgen könnten.
Was meint die Community dazu? Ist das einfach nur dumme Erpressung oder ist das wipen eines Servers eine berechtigte Form des Protests, um seinen Unmut zum Ausdruck zu bringen?
via http://www.gulli.com/news/18173-anonymous-warungen-an-us-regierung-wegen-acta-2012-02-17
Razzia bei Ex-Hypo-Aktionären <<kurier.at
Letztes Update am 17.02.2012, 16:52
Wieder gab es bei der Hypo in Klagenfurt eine Hausdurchsuchung. Verdacht: Untreue und Bilanzfälschung.
Am Montag wird in Wien der Prozess der Bayerischen Landesbank gegen die Mitarbeiterstiftung der Hypo fortgesetzt. Damit in Zusammenhang steht eine Hausdurchsuchung, die am Donnerstag bei zwei der ehemaligen Hypo-Aktionäre, der Mitarbeiterprivatstiftung (MAPS) und der Landesholding (KLH) durchgeführt wurde.
Die Staatsanwälte suchten nicht nur nach Beweisen für Bilanzfälschung und Untreue, sondern auch nach Hinweisen, wer davon gewusst hat. Sollte nachweisbar sein, dass den Bayern die Machenschaften bekannt waren, wäre deren Klage der Grund entzogen. Die Bayern werfen der Hypo nämlich vor, dass sie den Organen der Bayerischen Landesbank vor dem Kauf der Hypo gefälschte und aufgeblähte Bilanzen vorgelegt haben.
Eigenkapital-Spiel
Die MAPS war unter jenen Vorzugsaktionären, die 2006 eine Kapitalerhöhung der Hypo gezeichnet und – wahrscheinlich illegale – Garantien für deren Rückzahlung bekommen haben.
Zudem steht ein Kapital-Ringelspiel zwischen MAPS, Landesholding und Hypo im Visier der Staatsanwalt. Die Landesholding hat 420 Millionen Euro aus einer Wandelanleihe an die MAPS und weiter an die Hypo zur Veranlagung geleitet. Das Geld wurde zum Teil bei Aktiengeschäften im Steuerparadies Jersey verspielt. Die Hypo hat es 2008 unter den Bayern als Eigentümer – allerdings zur Gänze an die Landesholding – zurück bezahlt. Der Verlust blieb also der Hypo, was als Untreue ausgelegt werden könnte. Für KLH-Vorstand Hans-Jörg Megymorez ist alles in Ordnung: „Einnahmen aus der Wandelschuldanleihe wurden zu normalen Marktkonditionen in der MAPS veranlagt und 2008 mit 2,54 Prozent Rendite rückgeführt.“ Das habe auch der Landesrechnungshof für „okay“ befunden.
Bayern ermitteln
Indes will auch die Staatsanwaltschaft München die Ermittlungen wegen der gesetzeswidrigen Rückkaufsrechte der Hypo-Vorzugsaktien aus dem Jahre 2006 wieder aufnehmen. Das Rechtshilfeansuchen an die Klagenfurter Staatsanwälte wurde kürzlich gestellt.
Und die Hypo hat vergangenen Montag eine weitere Zivilklage gegen die Ex-Chefs Wolfgang Kulterer und Günter Striedinger wegen des Hotelprojekt Jadranski eingebracht, der in der Hypo 6,4 Millionen Euro Schaden verursachte.
via http://kurier.at/nachrichten/4485334-razzia-bei-ex-hypo-aktionaeren.php
PIRATEN fordern: ACTA ablehnen und Debatte um modernes Urheberrecht beginnen! <<xing.com
Die Piratenpartei begrüßt, dass sich nun endlich auch die europäischen Institutionen demokratischen Richtlinien verpflichtet sehen und die Proteste des europäischen Souveräns ernst nehmen.
Einem geleakten Protokoll einer Sitzung führender Köpfe der EU-Kommission ist Spannendes zu entnehmen: Angesichts der »starken Mobilisierung« gegen das Abkommen vonseiten »gewisser Bürgerrechtsorganisationen und Internet-Bewegungen« soll ACTA nun durch den Europäischen Gerichtshof auf Vereinbarkeit mit EU-Recht geprüft werden.
»Es ist schön zu sehen, dass die Bemühungen und der Einsatz breiter gesellschaftlichen Schichten für ihre Grundrechte und deren Erhalt nicht vergebens sind. Die ersten Äußerungen vonseiten der EU-Kommission und Herrn De Gucht, die Proteste seien ungerechtfertigt und die Demonstranten unwissend, waren eine Frechheit«, so Christopher Lang, Bundespressesprecher der Piratenpartei Deutschland. »Die EU-Kommission muss nun zügig ihre Lehren aus dem Geschehen rund um den Fall ACTA ziehen. Es ist immerhin schon ein Schritt in die richtige Richtung, seine Fehler zu erkennen und einzugestehen.«
»Internationale Verträge müssen von Beginn an rechtsstaatlich auf sicheren Füßen stehen. Geheime Verhandlungen wie bei ACTA sind des demokratischen Prozesses unwürdig. Es fehlt dennoch weiterhin eine transparente Beteiligung der Nutzer und Kreativen. Mit ACTA werden einseitig die Begehren der Content-Industrie befriedigt, veraltete Verwertungsrechte verteidigt und Pfründe gewahrt. Unsere Informationsgesellschaft braucht jedoch ein neues, modernes Urheberrecht, das Kreative und Nutzer in den Mittelpunkt stellt. Diese Diskussionen wollen wir PIRATEN jetzt europaweit führen«, erklärt Lang weiter.
Ein Programmpapier als Ausgangspunkt für ein neues Urheberrecht, welches die Interessen der Urheber selbst in den Mittelpunkt stellt und die Interessen der Allgemeinheit ebenfalls berücksichtigt, hat die Piratenpartei auf dem letzten Bundesparteitag in Offenbach beschlossen.
Die Piratenpartei erwartet weitere »Fälle«, in denen es ein ähnliches Aufbegehren gegen Entscheidungen der EU-Kommission geben wird – INDECT, TPP und IPRED sind nur einige wenige Beispiele.
http://www.piratenpartei.de/Pressemitteilung/piraten-fordern…
Bye, bye, privacy. Canada introduces online-spying bill <<rt.com
Published: 15 February, 2012, 03:04

A person wears a Guy Fawkes mask while using an Apple iPhone at the Occupy Toronto movement in Toronto. (REUTERS/Mark Blinch)
TAGS: Law, Internet, Information Technology, North America
Move over, SOPA and say your prayers, PIPA. There’s a new bill in the works that, if passed, will pull the plug on how the Internet is used in Canada.
Lawmakers in the Great White North are debating a bill that will pulverize what’s left of online privacy for Canucks.
The Investigative Powers for the 21st Century Act (Bill C-51) is legislation that isn’t new to Canadian Parliament, but after a series of additions and other changes, lawmakers there are expected to begin discussion on it this week. If passed, law enforcement there will be able to monitor all Internet and telephone activity from anyone, anywhere in the country, without having to obtain a warrant.
According to the Calgary Herald out of the province of Alberta, a Conservative-majority government is likely to pass the bill.
Vic Toews, Canada’s minister of public safety, thinks the bill is necessary for the welfare of the nation. “We are proposing to bring to measure, to bring laws into the twenty-first century and provide police with the lawful tools that they need,” he pleads.
Opponents of Toews, however, say that the bill will do far more harm than good.
“I know the criminal justice system is constantly looking for information about criminals, child pornographers etc, but at the same time it seems like an invasion of everyone’s personal information,” University student Jared Exner tells CTV. He’s used the Internet his whole life and is aware of legislation already in place to thwart such things as child pornography. If Bill C-51 is passed, however, anyone operating on the Web or on a mobile device in Canada will be subject to instantaneous, no-questions-asked surveillance.
Towes insists that it’s an issue that’s either black or white. Canadians, says the minister, “can either stand with us or with the child pornographers.”
In an earlier form, the bill died in Parliament along with a provision that allowed “warrantless access” for authorities. A campaign managed to help kill that addendum, but it is back once again. If passed, authorities will be able to view anything, anytime, and some fear that it was install Big Brother over all too broad of a medium.
“It could include anything from email addresses to IP addresses and cellphone-identified numbers,” University of Ottawa law professor Michael Geist tells the Winnipeg Free Press. “The ability to use that kind of information in a highly sensitive way without any real oversight is very real.”
By forcing Internet and cell providers to handle IP addresses, profiles can be constructed of any Canuck that details practically every move they make online. Geist thinks of that as way too encompassing of a regulation and questions why it is even needed.
“One thing (the government) has never provided is the evidence to show how the current set of laws has stymied investigations or created a significant barrier to ensure that we’re safe in Canada,” he adds.
Others fear that if Canadian officials have the power to monitor in real-time without warrants, the all-watching eye will seemingly cease civil liberties.
“How can we trust them not to use private information to intimidate law abiding Canadians to protest a pipeline, or protest pension cut?” asks Francis Scarpaleggia, a Liberal MP for Lac-Saint-Loius. Like Exner, Scarpaleggia is opposed to the bill. New Democratic Party member and digital critic Charlie Angus also is against it, and warns Parliament that, if passed, it will turn each Canadian’s cell-phone into “an electronic prisoner’s bracelet.”
“I say to Vic Toews, ‘Stop hiding behind the boogey man. Stop using the boogey man to attack the basic rights of Canadian citizens,’” adds Angus. “Is Vic Toews saying that every privacy commissioner in this country who has raised concerns about this government’s attempt to erase the basic obligation to get a judicial warrant, is he saying that they’re for child pornography?”
Nearly 100,000 Canadians have so far signed a “stop online spying” petition started by openmedia.ca, a net neutrality lobby group.
Anonymous will Internet am 31. März abschalten <<web.de
In der Ankündigung werden anschließend alle 13 Root-DNS-Server aufgelistet, die angegriffen werden sollen, um die Abschaltung zu erzwingen. Dabei sollen konkret folgende Root-DNS-Server angegriffen werden:
- 198.41.0.4
- 192.228.79.201
- 192.33.4.12
- 128.8.10.90
- 192.203.230.10
- 192.5.5.241
- 192.112.36.4
- 128.63.2.53
- 192.36.148.17
- 192.58.128.30
- 193.0.14.129
- 199.7.83.42
- 202.12.27.33
Bei 198.41.0.4 handelt es sich beispielsweise um von VeriSign betriebene Root-Server, die auch in Frankfurt stehen. Eine Auflistung aller Root-DNS-Server finden Sie auf http://root-servers.org/.
Ein erfolgreicher Angriff auf alle Root-DNS-Server hätte zufolge, dass nach einer Eingabe einer URL diese nicht mehr in eine IP-Adresse umgewandelt werden könnte. Der Aufruf von http://www.pcwelt.de wäre damit nicht möglich, sondern die Anwender müssten die IP-Adresse der Website kennen und diese im Brower eingeben. Im Falle von PCWELT.de müsste in der Adresszeile also 62.146.91.230 eingegeben werden. Da die Mehrheit der Internet-Nutzer im Internet über URLs surft, wäre damit praktisch durch den Angriff auf das Herz des Internets das gesamte Internet lahm gelegt.
Promotion
Bleibt letztendlich die Frage, ob die Drohung ernst gemeint ist oder ob es sich – der genannte Termin 31. März wäre ein Hinweis – um einen verfrühten April-Scherz handelt. Auch Anonymous weiß, dass das Internet in vielen Ländern die einzige Möglichkeit für die Bevölkerung ist, frei miteinander zu kommunizieren. Ein derartiger Angriff auf die freie Meinungsäußerung wäre eher untypisch für Anonymous.
Zuletzt erfolgte im Jahr 2007 ein großangelegter Angriff auf die Root-DNS-Server. Damals wurden 2 der insgesamt 13 Root-DNS-Server angegriffen. Zu spürbaren Problemen bei der Erreichbarkeit von Web-Servern und Internet-Diensten kam es damals aufgrund des Angriffs nicht, weil die restlichen Root-DNS-Server die Arbeit übernahmen.
Die Root-DNS-Server sind nicht zuletzt auch für die Verarbeitung riesiger Anfrage-Mengen konzipiert. Dadurch stellt sich die Frage, ob ein solcher Angriff auf alle Root-DNS-Server überhaupt mittels eine DOS-Attacke möglich ist. Theoretisch könnte eine große Mehrheit der Root-DNS-Server gleichzeitig ausfallen, ohne dass es die Internet-Surfer mitkriegen. Bei einem gleichzeitigen Ausfall aller Root-DNS-Server könnte zumindest das von Internet-Providern genutzte DNS-Caching zur Beschleunigung der DNS-Anfragen für eine Milderung der Probleme sorgen.
Hochgeladen von greenwebA am 17.02.2012
27.09.2011: Kopf verspricht im Bürgerforum vor laufender Kamera Regelungen vor Weihnachten
17.02 2012: Cap und Kopf wollen Korruptions-Reform nun doch vor Sommer (APA)
via http://www.youtube.com/watch?v=UaXzil3YXNE&feature=player_embedded
Parlamentarische Anfragen INDECT ››europarl.europa.eu
20. Juni 2011 E-006026/2011
Anfrage zur schriftlichen Beantwortung an die Kommission
Artikel 117 der Geschäftsordnung Martin Ehrenhauser (NI)
Betrifft: Indect — Audy-Bericht
Antwort(en)
Am 8. Juni 2011 hat das Europäische Parlament einen Bericht über die Zwischenbewertung des 7. Rahmenprogramms der Europäischen Union für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration angenommen.
Darin wird die Kommission unter Punkt 27 aufgefordert, alle Unterlagen im Zusammenhang mit Indect zur Verfügung zu stellen.
1. Wird die Kommission der Forderung des Europäischen Parlaments nachkommen? Falls ja: Wann wird die Kommission die entsprechenden Unterlagen zur Verfügung stellen und in welcher Form? Falls nein: warum nicht?
2. Darüber hinaus wird ein klares und strenges Mandat für das Forschungsziel, die Anwendung und die Endanwender von Indect gefordert. Wie steht die Kommission dieser Forderung gegenüber?
3. Wird die Kommission das Mandat entsprechend der Forderung des Europäischen Parlaments ändern? Falls ja: wann und wie? Falls nein: warum nicht?
via Schriftliche Anfrage – INDECT – Audy-Bericht – E-006026/2011.
Why has it taken 65 years to recognise that rape is a weapon of war? ››The Guardian
Outrage over history’s failure to acknowledge the devastating legacy of sexual violence in conflict zones has inspired a brilliant new online project
Gloria Steinem: her comments have inspired the Women Under Siege Project. Photograph: Eamonn McCabe for the Guardian
It took generations for the extent of sexual violence against Jewish women in the Holocaust to be fully documented in a book published just over a year ago – a period of time which horrified activist and journalist Gloria Steinem who said: “Why had it taken 65 years to reveal these facts. Why were they ignored at Nuremberg? If we’d known, might it have helped prevent rape camps in the former Yugoslavia? Or rape as a weapon of genocide in the Congo?”
Her outrage has directly inspired a brilliant new website, womenundersiegeproject.com, which launched this week and aims to document sexual violence as a tool of war. In an interview with the project’s new director Lauren Wolfe, Steinem explains the thinking behind the site, which allows victims of sexual violence to bear witness: “For me, inspiration comes from seeing positive results. For instance, a woman survivor of brutal rape in the Congo is rejected by her family, but learns she’s not alone or at fault from the story of a Jewish woman who survived rape and the Holocaust only to be shunned as if she had collaborated. Each example illuminates another.”
The idea is to stop the silencing of victims in a weapon that is being increasingly used in war. The focus, to start with, is on seven conflicts including those of the Democratic Republic of Congo, still the “rape capital of the world”, Egypt and the Holocaust.
The site includes not only the interview with Steinem which first ran in The Atlantic but also a moving first-person piece by Lara Logan, CBS News’ chief foreign affairs correspondent, who writes that being able to speak about her own assault in Tahrir Square has brought her strength.
Asked how such a project can help raise awareness, Steinem says: “This project is not trying to create a competition of tears. It’s wrong whether men or women are suffering. It’s just that the suffering has to be visible and not called inevitable or blamed on the victim before we can stop it.”
With both the silencing and shame of rape victims a global phenomenon, I found this project moving and inspirational. Go and have a look
via Why has it taken 65 years to recognise that rape is a weapon of war? | Life and style | The Guardian.
07.12.2010: Menschensuchmaschine des Polizeistaats ››Tageszeitung neues deutschland
Von Marian Krüger 07.12.2010 / Inland
Auf EU-Ebene wird an einem vernetzten Überwachungssystem geforscht. Die Bundesregierung weiß von nichts
via 07.12.2010: Menschensuchmaschine des Polizeistaats (Tageszeitung neues deutschland).
IPRED das ist ACTA² ››Piratenpartei Braunschweig
vom 15.02.2012 in Internet und Medien, Themen, Urheberrecht, Wirtschaft
Gerade beschäftigen wir uns noch mit ACTA und gehen zusammen mit 100.000 anderen Bürgern in Deutschland auf die Straße, da entsteht unter unseren Augen eine noch größere Bedrohung für die Informationsfreiheit:
IPRED (Intellectual Property Rights Enforcement Directive), die Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte an immateriellen Gütern
EU KomissionDie EU-Kommission hat bereits einen Zeitplan zur Novellierung von IPRED veröffentlicht. Aber was genau verbirgt sich dahinter? IPRED stellt eine Erweiterung zu ACTA dar, die den verwendeten Begriff “geistiges Eigentum” enger fassen und die Kontrolle der Inhalte im Internet festlegen soll. Mit IPRED soll ein schärferes Vorgehen gegen Webseiten mit urheberrechtlich geschützten Inhalten ermöglicht werden. Wie das konkret geschehen soll wird noch nicht beschrieben, stattdessen wird auf eine Initiative für ein Notifizierungs- und Handlungssystem gegen illegalen Online-Content verwiesen.
Dabei beinhaltet der Entwurf einige durchaus sinnvolle Ansätze. So sollen beispielsweise endlich EU-weit klare Regelungen zur Herausgabe von Daten durch Provider geschaffen werden. In Deutschland sind diese bereits zivilrechtlich festgeschrieben. Außerdem sollen die Rechteinhaber für eine Genehmigung zur Datenabfrage das “gewerbliche Ausmaß” von Rechtsverletzungen nachweisen müssen, um sicherzustellen, dass statt gegen “individuelle Verbraucher” nur gegen “professionelle Fälscher” vorgegangen wird. Leider wurde auch hierbei versäumt, die Grenze zwischen einem gewerblichen Ausmaß und einer privaten Nutzung zu definieren.
Wenn es nach Brüssel geht, sollen kleine und mittlere Unternehmen, die Opfer von (Raub)kopien ihres geistigen Eigentums werden, zivilrechtliche Abhilfsmaßnahmen im Schnellverfahren zur Seite gestellt werden. Dazu sollen auch einstweilige Verfügungen, Schadensersatzzahlungen oder andere Ausgleichsmittel gehören, wie sie in der Form und Umsetzung bereits in den ACTA Papieren zu finden sind.
Die Kommision erwägt zudem noch weitere Möglichkeiten um Raubkopien im Internet gänzlich zu unterbinden und zu diesem Zweck die “Kooperation zwischen Zugangsanbietern (Internet Providern) und Rechteinhabern” zu verbessern. Dabei wird, wieder einmal, die “abgestufte Erwiederung”, wie sie auch vom Bundeswirtschaftsministerium postuliert wird, in den Raum gestellt. Mit anderen Worten: Die europaweite Einführung von “Three strikes” wird gefordert. Das bedeutet, dass nach zwei Vergehen, die leicht bestraft werden (in der Regel mit Verwarnungen), beim dritten Mal eine drastische Strafe folgt. In diesem Fall handelt es sich um den Entzug des Grundrechts auf Internetzugang für eine bestimmte Zeit. Denn wie die für Medienfragen zuständigen Minister der Mitgliedstaaten des Europarates in der Abschlusserklärung ihres Treffens vom 28. bis 29. Mai 2009 in Reykjavik feststellen: “Der Zugang zu [Internetdiensten] betrifft ebenso die Menschenrechte und Grundfreiheiten wie die Ausübung demokratischer Bürgerrechte”.
Das Fatale ist, dass dieser Entzug des Internetzugangs durch die oben erwähnte “Kooperation zwischen Zugangsanbietern und Rechteinhabern” erfolgen soll, also auf Zuruf durch die Rechteinhaber und ohne einen Gerichtsbeschluß. Das bedeutet im schlimmsten Fall eine Umkehr der Beweislast, möchte ein Betroffener seinen Internetzugang zurück haben, muss er dagegen klagen und seine Unschuld beweisen. Hier gilt nun nicht mehr das Prinzip der Unschuldsvermutung. Stattdessen wird erneut versucht, jeden einzelnen Bürger unter einen Generalverdacht zu stellen und zu kriminalisieren.
Im deutschen Rechtssystem ist die Unschuldsvermutung nicht explizit niedergelegt. Sie ist jedoch nach einhelliger Auffassung eine zwingende Folge des Rechtsstaatsprinzips des Artikel 20 Grundgesetz. In Artikel 6 Absatz 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention heißt es: “Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig“. Eine ähnliche Formulierung ist in Artikel 11 Absatz 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948 zu finden).
Die Kommision will jetzt eine Folgenabschätzung durchführen um die Verhältnismäßigkeit der Ansätze zu prüfen. Im September soll dann ein offizieller Vorschlag der Richtlinie folgen.
Jetzt ist genau der richtige Zeitpunkt, um sich nicht nur gegen ACTA zu stellen, sondern um dem Europäschen Parlament und der Bundesregierung zu zeigen, dass kein Regelungswerk, das die Informations- und Meinungsfreiheit in Gefahr bringt, von den Bürgern akzeptiert werden wird.
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getaggt mit: ACTA, IPRED
geschrieben von: Oliver Schönemann
AnonAustria: Polizei stürmt falsche Wohnung ››futurezone.at
Auf der Suche nach dem unter dem Namen “The_Dude” bekannten Mitglied von AnonAustria, dem Verhetzung vorgeworfen wird, tappt die Polizei weiter im Dunkeln. Im Rahmen der Ermittlungen kam nun ein weiteres Mal ein vollkommen Unbeteiligter zum Handkuss. Bei einem Treffen mit der futurezone berichtet der betroffene Michael R., wie die Beamten schwer bewaffnet seine Wohnung stürmten und wonach er bei der Einvernahme befragt wurde.
26. Jänner 2012: Frühmorgens um 6.45 Uhr klingelt es an der Wohnungstür von Michael R. Durch den Spion an der Tür sieht R. einen Mann in Installateurs-Montur und öffnet. “Wir sind vom Notfallsdienst, es gibt einen Wasserschaden”, sagt der Mann und deutet mit der Hand zur Seite. Michael R. tritt darauf hin einen Schritt aus der Wohnung hinaus und findet sich im nächsten Moment fixiert von zwei Beamten am Treppengeländer wieder.
“Zuerst wusste ich überhaupt nicht, was los ist”, erzählt Michael R. beim Treffen mit der futurezone. Sein erster Gedanke: “Wollen die mir die Wohnung ausräumen?” Erst als einer der Beamten seinen Ausweis vorzeigt, ist klar: hier ist eine Mannschaft des BVT (Bundesamt für Verfassungsschutz und Terorrismusbekämpfung) ausgerückt, um eine Hausdurchsuchung vorzunehmen. “Ein ganzer Wega-Strumtrupp ist in meine Wohnung hinein und hat als erstes mal das ‘Objekt gesichert’”, beschreibt R. die Situation.
Vorgeworfen wird dem Wiener Informatiker er habe gegen das Verbotsgesetz verstoßen, er sei jenes Mitglied von AnonAustria (futurezone-Interview hier), das unter dem Nickname “The_Dude” Aussagen wie “Heilt eurem (sic!) Führer”, “Für Grossösterreich” und “Ich bin der Führer!” getätigt haben soll. Wie aus der Anordnung zur Hausdurchsuchung hervorgeht, die der futurezone vorliegt, sollten im Zuge der Polizeiaktion “NS-Devotionalien und NS-Propagandamaterial, Computer, Mobiltelefone, Fotoapparate, Videokameras und sonstige Speichermedien” sichergestellt werden.
Rätseln über Verdachtsmoment
Vollkommen unklar ist bislang, wie die Ermittler überhaupt auf Michael R. – dem mittlerweile offiziell bescheinigt wurde, nichts mit der Sache zu tun zu haben – gekommen sind. In der Begründung zur Hausdurchsuchung ist bloß zu lesen, Michael R. stehe im Verdacht, sich “im nationalsozialistischen Sinn betätigt zu haben, indem er in ‘Chats’ vor jeweils ca. 20 anwesenden Personen nachfolgende Äußerungen unter den Nicknames ‘Reichsfuehrer_Dude’ und ‘The_Dude’ veröffentlichte (…)”.
Danach werden in dem Dokument die oben genannten Aussagen aufgezählt, weiters heißt es: “Der dringende Verdacht, dass es sich bei dem bis dato unbekannten Täter ‘Dude’ um Michael R. (…) handelt, ergibt sich aus den umfangreichen, auf AS 15ff in ON 3 ausführlich wiedergegebenen, Ermittlungen des Bundesamtes für Verfassungschutz und Terrorismusbekämpfung, die zahlreiche Übereinstimmungen zwischen ‘Dude’ und Michael R. zu Tage brachten.”
Auszug: Diese Aussagen wurden bzw. werden “The_Dude” zur Last gelegt
“Ich hab mir das durchgelesen und konnte damit eigentlich gar nichts anfangen”, sagt R., der sich bis dato selbst nicht im geringsten erklären kann, wie der Verdacht auf ihn fallen konnte und woher die Übereinstimmungen mit der gesuchten Person hinter “The_Dude” rühren sollen. Während der Hausdurchsuchung sei ihm noch nicht einmal klar gewesen, dass es sich hier um Ermittlungen im Zusammenhang mit AnonAustria gehandelt habe. Mit der Gruppe stand er nach eigenen Aussagen zudem überhaupt nie in Kontakt, “abgesehen davon, dass ich AnonAustria auf Twitter folge und einmal in diesem IRC-Chat war (Anm. den jeder besuchen kann), um mir anzusehen, was die dort machen”. Den Nickname “Dude” habe er nie verwendet, sagt R., der die Aktionen von AnonAustria differenziert sieht und etwa das Veröffentlichen von privaten Daten, wie beim Leak der Polizeidaten, strikt ablehnt.
Wiederbetätigungs-Vorwurf nur als Vorwand?
Nachdem im Zuge der Durchsuchung weder NS-Devotionalien noch andere Hinweise auf nationalsozialistisches Gedankengut in der Wohnung oder auf den Computern des Beschuldigten gefunden wurden, musste Michael R. zur Einvernahme auf ein Polizeiamt.
Aus dem Vernehmungsprotokoll, das der futurezone ebenfalls vorliegt, wirft sich zudem die Frage auf, inwiefern der Verstoß gegen das Verbotsgesetz hier nur als Vorwand diente, um dem österreichischen Anonymous-Ableger den Garaus zu machen. Seitens dem vermeintlich echten “The_Dude” wurde bereits mehrmals – zuletzt im Interview mit der futurezone – betont, die Aussagen aus dem Chatprotokoll seien aus dem Zusammenhang gerissen worden und nicht ernst gemeint, sondern Satire gewesen.
Wenngleich für diese Rechtfertigung kein Beweis vorliegt, mutet es dennoch seltsam an, dass Michael R. im Rahmen der Einvernahme letztlich eher am Rande zum Thema Wiederbetätigung und hauptsächlich zu seinen IT-Kenntnissen und Internetaktivitäten befragt wurde: “Kennen Sie Anonymous/AnonAustria?”, “Betreiben Sie einen eigenen Server?”, “Welche Accounts, Anmeldungen, haben Sie im Internet?”, “Haben Sie eigene Internertseiten?”, usw. Zum Thema Nationalsozialismus finden sich in dem mehrseitigen Protokoll nur zwei Fragen: “Ihre Meinung zu nationalsozialistischem Gedankengut? und “Gibt es Foren, wo sie schon mal darüber gelesen haben?”.
Akteneinsicht
Trotz der harten Vorgehensweise bei der Hausdurchsuchung hegt Michael R. erstaunlicherweise wenig Groll gegen die beteiligten Beamten. Dass gleich ein Wega-Trupp angerückt ist, erklärt sich der Informatiker damit, dass er über eine Waffenbesitzkarte verfügt. “Da ging es bei den Beamten wohl auch um so etwas wie Selbstschutz. Als sie gesehen haben, dass es bei mir nichts Gefährliches gibt, sind sie ja relativ rasch wieder abgezogen”, zeigt sich R. gelassen.
Eine Akteneinsicht zum Ermittlungsverlauf soll es nun in den kommenden Wochen geben. “Darauf bin ich schon sehr gespannt”, sagt Michael R., der sich dadurch endlich Klarheit darüber erhofft, wie er überhaupt zur verdächtigten Person werden konnte. “Je nachdem, was dabei herauskommt, werde ich mir natürlich überlegen, wie ich weiter vorgehe.” Mit Begründungen wie der Tatsache, dass er im IT-Bereich arbeitet, und in seinem Twitter-Namen das Wort “terror” vorkommt, würde er sich jedenfalls nicht zufrieden geben, sagt R. Dass Leute von AnonAustria den Verdacht auf ihn gelenkt haben könnten, um sich selbst zu schützen, schließt er aus.
AnonAustria: “Polizei versteht Internet nicht”
AnonAustria fängt Mails an Innenministerium ab
Anonymous: Aktivisten unter Generalverdacht
Polizei wirft AnonAustria Verhetzung vor
via AnonAustria: Polizei stürmt falsche Wohnung | Netzpolitik | futurezone.at: Technology-News.
Veteranentag: Militarisierung der Gesellschaft ››Der Newsburger
Opposition vom Vorschlag eines Veteranentags wenig begeistert.
Linke wirft de Maizière Militarisierung der Gesellschaft vor
Berlin – Die Linke im Bundestag hat Verteidigungsminister Thomas de Maizière vorgeworfen, mit seinem Vorstoß für einen Veteranentag die Militarisierung der Gesellschaft voranzutreiben. Doch auch in den Fraktionen von SPD und Grünen wurden Bedenken laut, wie eine dapd-Umfrage am Donnerstag ergab. Unterstützung bekam der Minister aus der Koalition und vom Bundeswehrverband. In einem Punkt waren alle einig: Als möglicher Feiertag ist der Volkstrauertag belastet. Er wurde 1934 vom NS-Regime in “Heldengedenktag” umbenannt.
De Maizière hatte am Mittwoch vorgeschlagen, ähnlich wie in anderen NATO-Staaten künftig auch in Deutschland einen Veteranentag zu begehen. “Die Zeit dafür ist reif”, sagte der Minister. Als mögliches Datum biete sich der Volkstrauertag an. Ausdrücklich lud der CDU-Politiker die Opposition ein, sich an der Debatte zu beteiligen. Ein erstes Thesenpapier will er bis zum Sommer vorlegen.
Der außenpolitische Sprecher der Linksfraktion im Bundestag, Wolfgang Gehrcke, kritisierte, unter de Maizière werde die Militarisierung der Gesellschaft vorangetrieben. Das lehne die Linke als “geschmacklos” ab. Angesichts von Toten und Verwundeten in Afghanistan wäre “sinnvoller als ein Veteranentag”, die Verletzten und Traumatisierten ordentlich medizinisch zu versorgen. Der beste Schutz aber wäre: “Keine Auslandseinsätze der Bundeswehr.”
Der SPD-Wehrexperte Hans-Peter Barthels nannte den Veteranentag eine diskussionswürdige Idee. Einschränkend sagte er: “Das ist im Moment sicher nicht die größte Baustelle der Bundeswehr.” Er sei auf das Papier gespannt, das de Maizière vorlegen wolle. Bei der Auswahl eines Datums für das Gedenken müssen man sensibel sein: “Heldengedenken gab es früher einmal.”
Der Verteidigungsexperte der Grünen im Bundestag, Omid Nouripour, lehnt einen von oben angeordneten Gedenktag ab. “Man kann einen Veteranentag nicht ‘par ordre du mufti’ einführen”, sagte Nouripour. Einen solchen Tag müssten die betroffenen Verbände organisieren. “Das muss von unten kommen”, betonte der verteidigungspolitische Sprecher.
Der FDP-Verteidigungsexperte Christoph Schnurr sagte, es sei “absolut zu begrüßen”, dass de Maizière das Thema Veteranen erneut aufgegriffen habe. Inzwischen seien mehr als 300.000 deutsche Soldaten an Einsätzen in den Krisen- und Katastrophengebieten dieser Welt beteiligt gewesen. An welchem Tag das Gedenken stattfinden könne, müsse noch “in aller Ruhe evaluiert werden”. Wichtiger als ein Gedenktag sei aber eine Gesamtkonzeption, wie die Bundeswehr mit ihren Veteranen umgehen wolle.
Der Vorsitzende der Jungen Union, der CDU-Abgeordnete Philipp Mißfelder, unterstützte die Idee, ehemalige Soldaten im Einsatz mit der Einführung eines Gedenktags zu ehren. “Doch auch dem Engagement derzeit für Deutschland aktiver Soldaten sollte durch die Einbeziehung Rechnung getragen werden”, sagte Mißfelder.
Der Deutsche Bundeswehrverband begrüßte “uneingeschränkt” die Pläne des Verteidigungsministers für einen Veteranentag. “Er bekommt auf diesem Wege alle Unterstützung vom Bundeswehrverband, die er braucht”, sagte Sprecher Jan Meyer.
De Maizière hatte bereits im September 2011 bei der Diskussion über den Jahresbericht des Wehrbeauftragten im Bundestag erklärt, es sei kaum ein größerer Kontrast vorstellbar als der zwischen mancher Einsatzrealität der Soldaten und dem zivilen, weitestgehend gewaltfreien Leben in Deutschland. “Zu dieser Einsatzrealität gehört auch, dass es in Deutschland seit einigen Jahren wieder Veteranen gibt, Veteranen der Bundeswehr.” Er bekenne sich zu diesem Begriff. “Die Bundeswehr ist eine Armee im Einsatz – wie andere Nationen sollten auch wir deshalb von unseren Veteranen sprechen.”
© dapd / newsburger.de – maa
via Veteranentag: Militarisierung der Gesellschaft – Der Newsburger.
Oskar Lafontaine: Merkel wegen Euro-Politik scharf angegriffen ››Der Newsburger
“Merkel ist dabei, Europa zu zerstören” – Linken-Politiker aus Bund und Ländern beraten in Kiel.
Ex-Linken-Chef Lafontaine greift Merkel wegen Euro-Politik scharf an
Kiel – Gravierende Fehler in der Europa-Politiker attestiert Ex-Linken-Chef Oskar Lafontaine Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU). “Merkel ist dabei, Europa zu zerstören, und zwar die Demokratie in Europa und auch den sozialen Zusammenhalt”, sagte Lafontaine am Donnerstag zum Auftakt eines Parlamentariertages der Linken mit rund 200 Abgeordneten aus Bund und Ländern in Kiel. Die Kanzlerin habe durch die Euro-Rettungspolitik zig Milliarden deutschen Geldes verspielt.
Merkel habe das über Jahrzehnte durch ihre Vorgänger aufgebaute Vertrauen in Deutschland zerstört. “Diese Rettungsschirme sind in Wirklichkeit Streubomben gegen die soziale Gerechtigkeit”, sagte der saarländische Linken-Spitzenkandidat. Notwendig sei eine Reform des Bankensektors. “Die Diktatur der Finanzmärkte muss gebrochen werden.”
Dem Finanzsektor warf Lafontaine vor, die Demokratie weltweit abzuschaffen. “Dieser Krieg der Banken gegen die Völker Europas muss gestoppt werden.” Zur Lösung der Finanzkrise schlug er eine europaweite Millionärssteuer vor.
Nach Ansicht der Linken brauchen verschuldete Staaten wie Griechenland einerseits Hilfsprogramme. Zudem müsse die Abhängigkeit der Staatshaushalte von den Finanzmärkten gebrochen werden. Die Partei schlägt dazu eine direkte Kreditvergabe an Staaten durch eine öffentlich-rechtliche Bank vor, die ihrerseits Kredite bei der Europäischen Zentralbank aufnehmen sollte. Dann seien die Finanzmärkte abgeschafft und die Macht der Ratingagenturen gebrochen, sagte Lafontaine.
Bundestags-Fraktionschef Gregor Gysi kritisierte, “inzwischen haben einige wenige Finanzmarktakteure ausreichend Macht, um Staaten an die Kette zu legen”. Gewählte Regierungen müssten deshalb “vor dem gewalttätigen Wort einiger privater Ratingagenturen” zittern.
Wenige Wochen vor den Landtagswahlen im Saarland und in Schleswig-Holstein zeigte sich die Parteispitze in Kiel zuversichtlich. “Wenn man gewinnen will, muss man optimistisch sein”, sagte Gysi mit Blick auf die Umfragewerte seiner Partei von unter fünf Prozent im Norden. Die Linke habe bundesweit wieder gewonnen und werde “auch in Schleswig-Holstein zulegen”. Derzeit ist die Partei mit sechs Abgeordneten im Kieler Landtag vertreten.
Auch Linke-Bundeschef Klaus Ernst sieht eine “gute Chance” für einen Wiedereinzug ins Parlament. Ein gutes Ergebnis bei der Wahl im Saarland am 25. März könne dazu Rückenwind geben.
Auch Lafontaine gab sich optimistisch. Mit einem guten Ergebnis bei der Wahl im Saarland im März hoffe er, der Nord-Linken für die Wahl in Schleswig-Holstein am 6. Mai helfen zu können. “Die Sozialdemokratie hat sich so weit nach rechts bewegt, dass viel Platz ist für eine linke Partei sowohl in Schleswig-Holstein als auch im Saarland”, sagte Lafontaine. Auch bei der anstehenden Bundestagswahl 2013 sei Zweistelligkeit weiter möglich. Dazu sei eine “Mannschaft nötig, die aufhört, gegen das eigene Tor zu spielen”
Ihre Ablehnung der Schuldenbremse machte die Linke zum Auftakt der zweitägigen Veranstaltung mit einer Plakat-Aktion in der Kieler Innenstadt deutlich. Sie sei schlicht “Murks und führt nur zu sozialen Kürzungen”, sagte Schleswig-Holsteins Linke-Spitzenkandidatin Antje Jansen.
Unmittelbar neben der CDU-Landesgeschäftsstelle entrollte die Partei von einem Kran ein 14 Meter langes Plakat gegen die Finanzpolitik von Schwarz-Gelb. Die CDU reagierte gelassen. “Wir stehen aus Überzeugung zur Schuldenbremse”, sagte CDU-Landesgeschäftsführer Daniel Günther auf dapd-Anfrage.
© dapd / newsburger.de – maa
via Oskar Lafontaine: Merkel wegen Euro-Politik scharf angegriffen – Der Newsburger.
Die Polizei auf dem Weg zur Geheimpolizei ›››Deutschlandradio Kultur
16.02.2012 · 07:20 Uhr
Staatliche Interessen verdrängen den Rechtsschutz des Bürgers
Von Peter-Alexis Albrecht
Die bewährte grundsätzliche Zuständigkeit der Länder für polizeiliche Gefahrenabwehr, aber auch die Trennung zwischen Polizei und Nachrichtendiensten werden aufgehoben. Die rechtsstaatliche Polizei denaturiert zur Geheimpolizei, meint Peter-Alexis Albrecht.
Das oberste Gebot in einem demokratischen Rechtsstaat ist das einer transparenten Polizei, die durch Offenheit dem Bürger Vertrauen in den Staat vermittelt. Die Offenheit wird jedoch zunehmend überlagert durch den Trend zum geheimen Ermittlungsverfahren. Das Gespenst der Geheimen Staatspolizei und der Staatssicherheit aber erschüttert das Vertrauen der Bürger. In einem demokratischen Rechtsstaat eigentlich undenkbar.
Nach Belieben kann sich die Polizei selbst von den Fesseln der Strafprozessordnung befreien. Es gibt keine strafrichterliche Kontrolle und keine Erkenntnismöglichkeiten für die Gerichte über die polizeilichen Methoden der Beweiserhebung.
Auch die Beteiligung der Strafrichter durch den Richtervorbehalt führt nicht zu einer effektiven Begrenzung (geheim-)polizeilicher Ermittlungen. Dies liegt zum einen daran, dass bei Gefahr im Verzug der Richter durch die Eilkompetenz der Staatsanwaltschaft oder der Polizei umgangen werden kann. Zum anderen filtert die Polizei den Sachverhalt aus ihrer Sicht, ohne dass die Richter ihn tatsächlich zu überprüfen vermögen.
Das Gesetz über das Bundeskriminalamt aus dem Jahr 2009 räumt der zentralen Behörde Möglichkeiten zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus ein, die zuvor nur den Polizeibehörden der Länder zustanden. Neben der umstrittenen Online-Durchsuchung kommen vor allem Rasterfahndung hinzu, Einsatz verdeckter Ermittler, Möglichkeiten zur akustischen und optischen Überwachung von Wohnungen sowie der Telekommunikationsüberwachung.
Die vielfach kritisierte Reform des Gesetzes ermöglicht dem Bundeskriminalamt zudem, präventive Ermittlungen ohne konkreten Tatverdacht in eigener Leitung durchzuführen. Solche sogenannten “Vorfeldermittlungen” obliegen nun nicht mehr allein der Staatsanwaltschaft, obwohl sie größtmögliche Grundrechtseingriffe des Staates ermöglichen.
Die bewährte grundsätzliche Zuständigkeit der Länder für polizeiliche Gefahrenabwehr, aber auch die Trennung zwischen Polizei und Nachrichtendiensten werden aufgehoben. Gerade diese Trennung dient der Sicherung bürgerlicher Freiheitsrechte. Die rechtsstaatliche Polizei denaturiert zur Geheimpolizei. Staatliche Strafverfolgungsinteressen verdrängen den Rechtsschutz des betroffenen Bürgers bis zur Unkenntlichkeit.
Besonders bedenklich ist es, dass umgekehrt auch der Bundesnachrichtendienst polizeiliche Eingriffsbefugnisse erhält, also nach seinem Ermessen Strafverfolgung einleiten, ja sogar das Bestehen einer konkreten Gefahrenlage oder eines Tatverdachts feststellen darf. Damit wird das rechtsstaatlich unabdingbare Straf-verfolgungsmonopol der Staatsanwaltschaft außer Kraft gesetzt. Die Bewertung des Bundesnachrichtendienstes als Bundesgeheimpolizei liegt nahe.
Die Verquickung erfolgt durch das schon 2004 gegründete Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum. Dort tauschen Beamte aus dem Bundeskriminalamt und dem Bundesnachrichtendienst gemeinsam mit Verfassungsschutzbehörden und Landeskriminalämtern ihre Erkenntnisse und ihr Fachwissen aus.
Wenn weder der Bürger noch die rechtsstaatliche Strafjustiz von polizeilichen Ermittlungen Kenntnis erhalten, um sie zu kontrollieren, ist das Ende des Rechtsstaats eingeläutet. Aber das scheint in unserer Gesellschaft fast niemanden zu stören. Die Ökonomie hat den Rechtsstaat seit langem überrollt und zehrt ihn auf. Die soziale Kontrolle dient zunehmend der Stabilität des ökonomischen Systems – weitgehend ohne Rechtsschutz für den Einzelnen. Werden das Recht und der Rechtsstaat dagegen zu reaktivieren sein?
Peter Alexis Albrecht, geboren 1946, ist Jurist, Sozialwissenschaftler und Professor für Kriminologie und Strafrecht an der Goethe Universität Frankfurt am Main. Seine Forschungsgebiete sind das Strafrecht in seinen Grundlagenbezügen zur Kriminologie, zur Rechtssoziologie und Rechtstheorie sowie die Methoden empirischer Sozialwissenschaften zur Erforschung der Wirkungsweisen des Kriminaljustizsystems. Veröffentlichungen u.a.: “Die vergessene Freiheit” (2. Auflage, 2006) und “Der Weg in die Sicherheitsgesellschaft – Auf der Suche nach staatskritischen Absolutheitsregeln” (2010). Peter-Alexis Albrecht ist Herausgeber und Schriftleiter der Zeitschrift “Kritische Vierteljahresschrift für Gesetzgebung und Rechtswissenschaft”.
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Fall Wulff: Die Erklärung der Staatsanwaltschaft Hannover ››tagesschau.de
Die Staatsanwaltschaft Hannover hat die Aufhebung der Immunität von Bundespräsident Christian Wulff beantragt. Die Erklärung im Wortlaut:
Ein Schild mit der Aufschrift “Staatsanwaltschaft Hannover”. (Foto: dapd) Großansicht des Bildes Die Staatsanwaltschaft Hannover hat beantragt, die Immunität Wulffs aufzuheben. “Nach umfassender Prüfung neuer Unterlagen und der Auswertung weiterer Medienberichte sieht die Staatsanwaltschaft Hannover nunmehr zureichende tatsächliche Anhaltspunkte (Paragraf 152 Abs. 2 StPO) und somit einen Anfangsverdacht wegen Vorteilsannahme bzw. Vorteilsgewährung. Sie hat deshalb bei dem Präsidenten des Deutschen Bundestages die Aufhebung der Immunität des Bundespräsidenten beantragt.
Diese Entscheidung hat die Staatsanwaltschaft Hannover unabhängig nach intensiver kollegialer Beratung getroffen. Weisungen vorgesetzter Behörden hat es nicht gegeben.
Aufgabe der angestrebten Ermittlungen ist es, den Sachverhalt in einem förmlichen Verfahren zu erforschen. Nach dem gesetzlichen Auftrag (Paragraf 160 Abs. 2 StPO) hat die Staatsanwaltschaft dabei nicht nur die zur Belastung, sondern auch die zur Entlastung dienenden Umstände zu ermitteln. Selbstverständlich gilt auch nach Bejahung des Anfangsverdachts die Unschuldsvermutung.
Über die Aufhebung der Immunität befindet der Deutsche Bundestag. Die Staatsanwaltschaft Hannover ist deshalb aus rechtlichen Gründen an weiteren Stellungnahmen gehindert.”
WeltatlasWeltatlas: Deutschland [Flash|HTML]
via Fall Wulff: Die Erklärung der Staatsanwaltschaft Hannover | tagesschau.de.
Telekom-Affäre • ÖVP mitten im Sumpf ››news.at
Das Nachrichtenmagazin NEWS verfügt über rund 200.000 E-Mails des Telekom-Managements aus einem Zeitraum von über zehn Jahren, die weder dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss noch der zuständigen Staatsanwaltschaft vorliegen. NEWS veröffentlicht eine erste Serie von E-Mails, die einen tiefen Einblick in das Innenleben und die politischen Machenschaften des teilverstaatlichten, börsennotierenden Konzerns geben.
Nach dem BZÖ hat jetzt auch die ÖVP massiven Erklärungsbedarf. In den Mails unter führenden Telekom-Managern geht es um Spendenzusagen an die ÖVP-Bundespartei, Sponsorverträge mit ÖVP-Vorfeldorganisationen, das Sponsoring von ÖVP-Bundesparteitagen, Gefallen für ÖVP-Politiker und deren Kinder, sowie Luxus-Urlaube auf Telekom-Kosten für ehemalige ÖVP-Größen und Gelder für die Christgewerkschaft.
Gemäß der Mail vom 14. November 2007, geschrieben von Michael Fischer, ehemals Organisationsreferent der ÖVP und ab 1. Juni 2007 Head of Public Affairs der Telekom Austria, an den damaligen Telekom-Manager Gernot Schieszler, heißt es: “Lieber Gernot, Rudi Fischer hat 100.000 Euro via Peter Hochegger an die ÖVP-Bundespartei für 2007 zugesagt. Mit der Bitte um Berücksichtigung. Liebe Grüße, Michael”. Rudolf Fischer war damals Telekom-Vorstand. Gegenüber NEWS meint Michael Fischer, das Geld sei nicht an die Bundespartei gegangen, sondern an die Junge ÖVP. Die JVP hat bereits vor Monaten dementiert, dass sie Geld von der Telekom erhalten habe.
In einer weiteren Mail von Michael Fischer an Rudolf Fischer wird um ein Telekom-Sponsoring für den ÖVP-Bundesparteitag am 21. April 2007 in Salzburg ersucht. “Ich möchte noch als ÖVP-Mitarbeiter mit einer Sponsoringbitte an dich herantreten”, schreibt Michael Fischer während seiner Zeit in der ÖVP. Sachleistungen (“Liveübertragung im Internet”) sollten als “Sponsorleistung mit der Telekom” abgewickelt werden. Laut Telekom-Sprecher Alexander Kleedorfer wurde dieses Sponsoring im Gegenzug zu Werbung und Logopräsenz abgewickelt.
Tourbus für den Sohn
Weiters berichtet NEWS über ein von Michael Fischer an den Telekom-Vorstand weitergeleitetes E-Mail vom 30. November 2007 des ÖVP-Abgeordneten Franz Morak. Ob man den Franz unterstützen könne, da er einen Tourbus für seinen Sohn brauche, heißt es da laut Magazin. “Er (Morak, Anm.) hilft uns sehr (Serentschy, TKK).” Serentschy ist der Telekom-Regulator, die TKK ist die Telekom-Kontroll-Kommission. Ein derartiges Sponsoring habe nie stattgefunden, die Telekom habe keine Busse zu verborgen, so Michael Fischer zum Magazin.
Weiters bittet Michael Fischer in einer E-Mail vom 28. Mai 2007 den Telekom-Vorstand Rudolf Fischer um Sponsoring für ein Theaterprojekt der Tochter von Wolfgang Schüssel, Nina Blum. “Vielleicht kannst du das Projekt mit 2.000 bis 3.000 Euro unterstützen? Das würde schon sehr, sehr helfen”. Im ersten Anlauf war Blums Sponsoringansuchen abgelehnt worden, nach dem Nachhaken von Michael Fischer floss dann Geld: “Es gab ein Sponsoring über einen geringen einstelligen Tausenderbetrag – mit entsprechender werblicher Gegenleistung”, so die Telekom zu NEWS.
Einladung zum Hahnenkamm-Rennen
Der frühere ÖVP-Abgeordnete Wendelin Ettmayer – damals bereits in Pension – war von der Telekom mit Begleitung zum Hahnenkamm-Rennen vom 23. bis 25. Jänner 2009 nach Kitzbühel eingeladen worden, er reiste aber laut NEWS schon am 18. Jänner an. Laut Telekom habe es sich um eine ganz normale Einladung gehandelt.
Auch die Zahlungen der Telekom an den Fußballverein SV-Flexopack Sierning (25.000 Euro) und für die ÖVP-Arbeitnehmerorganisation ÖAAB (15.000 Euro) sind in einem Mail von Michael Fischer an Gernot Schieszler erwähnt. Ex-Vizekanzler und Ex-ÖVP-Chef Wilhelm Molterer hatte dem Fußballklub seiner oberösterreichischen Heimatgemeinde, dem SV Sierning, einen Sponsorvertrag mit der Telekom vermittelt, wie ein ehemaliger Mitarbeiter Molterers der APA im August 2011 bestätigt hatte. Der ÖAAB hatte damals betont, für das Geld der Telekom habe es werbliche Gegenwerte gegeben.
“Lobhudelei” über die Telekom
Auch zum Mailverkehr über Christgewerkschafter und Telekom-Betriebsrat Franz Kusin gibt es neue Details. So habe Kusin auf eine Beförderung gedrängt. Für die FCG-Zeitung seien 3.000 Euro geflossen, dafür erscheine eine “Lobhudelei” über die Telekom in der Zeitung, zitiert NEWS aus den Mails.
Eine Kooperation mit dem “Forum Land” über 150.000 Euro sei über Fritz Kaltenegger, im Jahr 2007 bei “Forum Land” und von 2008 bis 2011 ÖVP-Generalsekretär, verhandelt worden. Und die ÖVP Linz sei mit einem Wunschzettel mit Infrastrukturwünschen bis zum Flachbildschirm an den Telekom-Manager Michael Jungwirth herangetreten. Laut Telekom sei bis auf einen verliehenen Fernseher alles “normal” fakturiert worden.
Telekom-E-Mails zum Download:
100.000 Euro an ÖVP-Bundespartei
Sponsoring für ÖVP-Bundesparteitag
Sponsoring für Wolfgang Schüssels Tochter
Einladung zum Hahnenkamm Rennen 2009
Tourbus für den Sohn von Franz Morak
Strasser <<youtube.com
Hochgeladen von fidelcastro1971 am 24.03.2011
EU Parliamentarian Strasser outet as a lobbyist.
EX ÖVP D….sack.
Korruption von Österreich direkt in Brüssel.























Kommentar by Marcel Weiß — 17.02, 2012 @ 16:55
Ein sehr schöner Satz, der die gesamte Tragödie auf den Punkt bringt. Ich würde sogar so weit gehen und das “vielleicht” weglassen.
Kommentar by Arnulf — 17.02, 2012 @ 17:39
Außerdem, die Content-Industrie ist kurz vor dem Ziel und sieht, dass die Felle davon schwimmen, also müssen sie zur Eile drängen, weil sie wissen, dass aufgeklärte Abgeordnete anders handeln könnten als ihnen lieb ist.
Hinter ACTA steckt mehr als der Text und weismachen will. Vielleicht ist doch ein wenig der ACTA-Hysterie berechtigt?
Kommentar by Frank — 17.02, 2012 @ 18:18