Even though EU governments and institutions repeatedly confine crisis to the ‘exceptional’ case of Greece, the state of emergency seems to be the spectre that is haunting Europe. It seems that in one of the richest areas of the globe, no one is living within their means and austerity is the only way to rescue whatever has been built for decades; rescuing by drowning, building by demolishing seems to
be the dogma of political and economic orthodoxy.
Even though several political forces had in many instances predicted the tragic outcomes of this specific form of development that the post-fordist regime of accumulation and the unleashed financialisation of the economy would engender for societies
at large, it seems that the general feeling, even among the most radical, is dominated by an uncomfortable numb. It seems that verification of prediction repeats…
Ein guter Beitrag von Egon Koch auf Deutschlandlandfunk zu Privatisierungen im Gewand sogenannter Öffentlich Privater Partnerschaften: Mit Beteiligung privater Unternehmen versucht die öffentliche Hand trotz aller Haushaltsdefizite und gekürzter Budgets eine Reihe außerordentlich großer Bauprojekte zu realisieren. Der Bau der Hamburger Elbphilharmonie oder der eines 75 Kilometer langen Abschnitts der Autobahn A1 zwischen Hamburg und Bremen sind bekannte Beispiele für dieses Finanzierungsmodell. Hier kann man den Beitrag nachhören und hier gibt es das Manuskript (pdf) zur Sendung.
We circulate this important call initiated by critical greek intellectuals already signed by a thousand people in their country, to contribute to his “Europeanisation”.
Nous faisons circuler cet important Appel initié par des intellectuels critiques grecs et déjà signé dans leur pays par un millier de personnes afin de contribuer à son “européanisation”.
Dear friends We are sending you our “"Call for the Defense of Society and Democracyin Greece",” which urges for a powerful intervention in Greek and Europeanpublic opinion.The Call has been published in Greek, English, French, German, Spanish, Italian,Portuguese and Turkish.If you agree, please sign at http://www.koindim.eu/.We would also be grateful if you circulated our *Call* to a wider publicand the media.
Taking a stand against the agricultural takeover of the United States and worldwide, a group of Occupy DC members began to protest outside the offices of Monsanto. Taking part in an attempt to help raise awareness over the atrocities committed by mega corporations like Monsanto, Occupy members as far away as Portland helped to organize the national protest. In the call to action statement provided by Occupy Portland, the movement stated that the protest was to highlight the fact that “corporations buy off legislators and craft legislation that serves the interests of corporations and not people.” According to Occupy DC, about 12 members were arrested.
Protesters were told by D.C. police officers to remove themselves from the Monsanto office, where they formed a line around the building. One police officer, William Farr, said that around 50 protesters gathered around the building. Police threatened protesters with arrest if…
4.3.2012 – Die Woche mit Jacob Jung: Diesmal mit einem besonders neugierigen Geheimdienst, einem künftigen Präsidenten, der alle mag, bis auf DIE LINKE, der Gegenkandidatin der Linkspartei, Beate Klarsfeld und einem französischen Präsidentschaftskandidaten, der Millionäre zur Kasse bitten will.
Außerdem mit Vera Lengsfeld, dem Maschinengewehr Gaucks, einer kleinen Nachhilfe in Sachen Arbeitslosenstatistik, einem rassistischen Polizeikalender und einem Gerichtsverfahren zwischen der Linksjugend und dem Bundesfamilienministerium.
Eine mögliche Anklage gegen den einstigen Finanzminister rückt näher. Der KURIER beantwortet die wichtigsten offenen Fragen.
Niederungen der Realität: Gerichtssaal und Vernehmungszimmer wurden für KHG bekanntes Terrain. Drei Delikte werden ihm zur Last gelegt
Ein Sonnyboy geht in die Politik, wird der beliebteste Finanzminister seit Jahrzehnten, heiratet in einen Milliarden-schweren Kristall-Clan ein – und wird von seiner Vergangenheit, sprich mehr oder weniger zweifelhaften Freunden, eingeholt: Die Affäre Karl-Heinz Grasser hat alle Zutaten für eine seichte TV-Serie. Für den Hauptdarsteller ist der Fall aber ungemein ernst. Es geht um Malversationen in Millionenhöhe, eine Millionen-Show also, in der es für Grasser irgendwann „Game over“ heißen könnte. Denn die Causa spitzt sich zu: Die Justiz hat den Einstellungsantrag von KHG abgewiesen. Und sogar die Schwiegermutter belastet ihn. Wie geht es weiter? Wird Grasser im Gefängnis landen? Der KURIER beantwortet die wichtigsten Fragen.
Seit Herbst 2009 wird gegen Karl-Heinz Grasser ermittelt und laut Gericht besteht „dringender Tatverdacht“ – warum gibt es dann noch keine Anklage? Die Antwort lautet: Weil die Ermittlungen immer noch laufen. So wartet etwa die Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) bis heute auf Unterlagen, die bei Hausdurchsuchungen in Liechtenstein und in der Schweiz sichergestellt wurden. Die dortige Justiz hat die Unterlagen zwar seit Längerem in Gewahrsam. Stiftungsräte und Anwälte haben aber Einspruch gegen die Auslieferung erhoben und nun muss ein Gericht klären, welche Unterlagen die Vaduzer Staatsanwälte ins Ausland, sprich nach Wien, schicken dürfen. Dem nicht genug, werden nach wie vor Unterlagen von Hausdurchsuchungen im Zusammenhang mit dem Linzer Terminal Tower ausgewertet. „Daher kann derzeit auch keine Entscheidung über eine Anklage oder eine Verfahrenseinstellung getroffen werden“, erklärt WKStA-Sprecher Martin Ulrich. „Wir sind vom Gesetz verpflichtet, alles umfassend aufzuklären.“ Per Gesetz dürfen Staatsanwälte grundsätzlich nur dann Anklage erheben, wenn eine Verurteilung wahrscheinlicher ist als ein Freispruch.
Wolfgang Kulterer
Ex-Hypo-Chef Wolfgang Kulterer wurde in Haft genommen, weil er seinen Wohnsitz aufgeben wollte. Karl-Heinz Grasser plant ebenfalls, seine Wiener Wohnung aufzugeben. Warum ist er noch auf freiem Fuß? Neben dem dringenden Tatverdacht müssen auch Haftgründe (Flucht-, Tatbegehungs- und Verdunkelungsgefahr) vorliegen, um jemanden in U-Haft zu nehmen. Dass Grasser seinen Wohnsitz in der Wiener Innenstadt aufgeben will, bedeutet für die Justiz „nicht zwingend“, dass er mit ihr nicht mehr zusammenarbeitet. Grasser ist bisher zu allen Terminen anstandslos erschienen (er wurde mehrfach stundenlang einvernommen, zuletzt im August 2011) und die Gefahr, dass er die ihm vorgeworfenen Taten wiederholt beziehungsweise versucht, Spuren zu verwischen (Verdunkelungsgefahr) ist – derzeit – nicht gegeben. Abgesehen davon, dass ein Richter die U-Haft angesichts dieser Tatsachen vermutlich nicht genehmigen würde, gibt es ein zusätzliches „Hindernis“: Bei Verdunkelungsgefahr darf die U-Haft maximal zwei Monate dauern. Die Ermittlungen werden sicher noch länger dauern, U-Haft wäre also sinnlos.
Welche Delikte werden Grasser zur Last gelegt?
Gegen Karl-Heinz Grasser wird wegen des Verdachts der Untreue, der Bestechlichkeit (Geschenkannahme durch Beamte) und wegen Steuerhinterziehung ermittelt. Worum geht’s bei der Untreue? Dieser Verdacht bezieht sich auf die Auswahl der Investment-Bank, die den Verkauf der staatlichen BUWOG-Wohnungen abgewickelt hat. Grasser steht im Verdacht, dafür gesorgt zu haben, dass die US-Investmentbank Lehman Brothers zum Zug kam, obwohl sich die Vergabekommission ursprünglich für die CA-IB ausgesprochen hatte. Laut Staatsanwaltschaft war Lehman nicht Best- und Billigstbieter – Grasser soll also die Republik finanziell geschädigt haben. Außerdem wird Grasser der Bestechlichkeit verdächtigt. Er steht im Verdacht, einen Teil jener 9,6 Millionen-Euro Provision kassiert zu haben, die bei der Privatisierung der staatlichen BUWOG geflossen ist. Konkret vermuten die Ermittler, dass die BUWOG-Käufer über Umwege von Grasser erfahren haben, wie viel sie bieten müssen, um den Zuschlag zu erhalten. Das juristische Problem der Strafverfolger ist dabei: Für das Delikt der Untreue muss auch ein konkreter Schaden nachgewiesen werden; dieser scheint vorerst aber schwer beweisbar. Denn selbst wenn der BUWOG-Verkauf ein „abgekartetes Spiel“ war (Michael Ramprecht, Ex-Mitarbeiter Grassers) , müsste die Staatsanwaltschaft beweisen, dass ein Konkurrent mehr für die BUWOG-Wohnungen bezahlt hätte, als das tatsächliche Käuferkonsortium. Grasser selbst bestreitet sowohl die Bestechlichkeit als auch die Untreue. Was die Steuerhinterziehung betrifft, hat er eine Selbstanzeige erstattet. Diese bezieht sich allerdings nur auf ein Wertpapier-Depot. Die Ermittler vermuten, dass Grasser über seine komplexen Stiftungs- und Firmenkonstruktionen im Ausland Steuern hinterzogen hat – was Grasser dementiert.
Wird es eine Anklage geben? Ob es eine Anklage in allen Punkten gibt, lässt sich schwer abschätzen. Bei der Frage der Abgaben-, sprich Steuerhinterziehung wird die Entscheidung maßgeblich davon abhängen, wie sich Grassers Steuerberater verhält. Er hat vor den Ermittlern ausgesagt, dass Grasser vier Millionen Euro seiner Meinl-Honorare via Liechtenstein nach Wien überwiesen hat. Diese Praxis wird vom Verwaltungsgerichtshof als Versuch gewertet, die Einkommenssteuer zu umgehen – sowohl der ehemalige Finanzminister wie auch sein Steuerberater mussten das natürlich wissen. Wenn Grassers Berater aussagt, dass der Ex-Finanzminister die Bestimmungen wider besseren Wissens umgehen wollte, droht ein Strafverfahren. Ansonsten müsste Grasser im Falle einer Hinterziehung nur Steuer und Pönale nachzahlen.
Gibt es Zeugen, Indizien oder Beweise, die den Ex-Finanzminister entlasten? Die Justiz muss Be- und Entlastendes recherchieren. Die Tatsache, dass Grasser als Ex-Spitzenpolitiker eine komplizierte Stiftungskonstruktion in Liechtenstein betreibt, ist bemerkenswert, aber noch nicht strafbar. Ebenso irrelevant wäre, wenn der einstige Finanzressortchef in seinen Stiftungen mehr Geld parkt, als er mit Meinl, Magna und als Minister verdient haben kann. Er muss das nicht erklären können, es sei denn, die Staatsanwaltschaft würde auch wegen Geldwäsche ermitteln – was sie aber nicht tut.
Kann Grasser nur aufgrund von Indizien verurteilt werden, oder braucht es Sachbeweise, Geständnisse etc.? In Österreich gilt die freie Beweiswürdigung, das heißt: Der Richter entscheidet, welche Information wie relevant ist, es gibt bei Beweisen oder Indizien keine qualitativen Unterschiede. Letztlich liegt es an der Staatsanwaltschaft, ein so dichtes Netz an Informationen zu weben, dass es für eine Anklage und auch für einen Schuldspruch reicht – sonst gibt es keinen Prozess.
Welche Strafe droht KHG bei einer Verurteilung? Wird Grasser wegen Untreue verurteilt, droht ihm als Ex-Minister eine Freiheitsstrafe von bis zu 15 Jahren Haft. Experten rechnen damit, dass eine Verurteilung jedenfalls zu einer „mehrjährigen Haft“ führen würde. Als Argument gilt die Höhe der involvierten Zahlungen – allein die Kaufsumme der BUWOG betrug eine Milliarde Euro.
Müsste KHG im Falle einer Verurteilung Geld zurückzahlen? Wenn ja, wie viel? Nur wenn das Gericht einen Schaden festmachen kann. Dafür müsste z. B. ein Sachverständiger nachweisen, dass ein anderer Bieter mehr für die BUWOG bezahlt hätte. Rückwirkend ist das schwierig.
Verliert Grasser bei einer Verurteilung Ansprüche auf eine Politiker-Pension? Das ist wahrscheinlich, denn aufgrund seiner Tätigkeit als Landeshauptmann-Stellvertreter stünde Grasser in Kärnten ein Drittel der Mindestpension für Regierungsmitglieder zu, sprich: Zwischen 2000 und 3000 Euro brutto. Laut Kärntner Landesrecht verliert man diesen Anspruch, wenn man eine unbedingte Haftstrafe ausfasst.
Fast untergegangen im ACTA-Rummel sind die neuesten Beschlüsse unseres Parlamentes.
Dazu zählen die Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz (SPG) und das Polizeidatenabkommen mit den USA.
Zum SPG berichtet die “Wiener Zeitung” [1]:
“Mit einer Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz wird die erweiterte Gefahrenforschung ausgedehnt. Verdichten sich die Anzeichen auf schwere Gewalt gegen die öffentliche Sicherheit im Zusammenhang mit weltanschaulichen oder religiösen Gründen, darf der Verfassungsschutz künftig auch bei Einzelpersonen aktiv werden und observieren.”
Das ist ein Etikettenschwindel, denn bei ausreichender Verdachtslage (!) können die Behörden auch jetzt schon tätig werden. [2]
“Ein solches Einschreiten muss vom Rechtsschutzbeauftragten genehmigt werden”
Der Rechtsschutzbeauftrage ist selbst ein Angehöriger des BMI und daher alles andere als unabhängig. Bei dem derzeitigen Aufkommen an diversen Begehren dürfte der Rechtsschutzbeauftragte auch nicht in der Lage sein, solche Anträge sorgsam zu prüfen. [3]
“In der SPG-Novelle wird zudem der Einsatz von Peilsenderndefiniert. Wenn der Blickkontakt zu einer observierten Person abreißt, dürfen auch Bezugs- oder Begleitpersonen per Handy geortet werden.”
Selbiges gilt auch für (angeblich) suizidgefährdetePersonen. Auch hier dürfen unbeteiligte als vermeindliche Begleitpersonen mit überwacht werden. [4] Ausserdem ist nach wie vor keine Information der überwachten Personen vorgeschrieben. [5]
Daraus folgt, dass wegen mangelnder Transparenz und Rechtsschutz sowie unverhältnismässigen Eingreifen in die Privatsphäre diese Gesetzesnovelle abzulehnen ist!
Das Polizeidatenabkommen wiederum wird zu einer Einbahnstraße: Dadurch wird den USA weit mehr Zugriff auf österreichische Daten ermöglichen als umgekehrt– immerhin gerät man in Österreich weit einfacher in Polizeidateien als in den USA.
Zudem gelten US-amerikanische Datenschutzregelungen ausschließlich für US-Bürger. Also könnten US-Datenschutzbeauftragte schon rein gesetzlich kein Auge auf Fingerabdruckanfragen wegen Nichtamerikanern haben, kritisiert der Datenschützer Hans G.Zeger. [6]
Auch dieses Abkommen ist daher aus der Sicht der PPÖ ein Fehler!
http://systemdefekt.de Die Animation erklärt leicht verständlich die Grundlagen der Funktion unseres Geldsystems und die Rolle der Banken. Leicht gekürzte Version des Meisterwerks von Max Bock.
Gemeinsam für ein sicheres Deutschland. Die Kampagne „Du bist Deutschland war 2005 der Beginn einer positiven Stimmungswelle im ganzen Land. Diese gebündelte Energie hat sich 2009 umgekehrt, denn nun bist du potenzieller Terrorist und wirst überwacht.
Nachdem kürzlich für St. Georg und St. Pauli sogenannte Soziale Erhaltungsverordnungen erlassen wurden, wollen SPD und GAL das auch für weitere Stadtteile im Bezirk. Hamm, Horn und Borgfelde sollen so vor „allzu starker Gentrifizierung“ geschützt werden.
Borgfelde-Bildarchiv-Hamburg-300×212 in Erlasse gegen die Gentrifizierung
Der Bezirk Mitte prüft auch für den Stadtteil Borgfelde eine Soziale Erhaltungsverordnung.
Der Bezirk Mitte will in Hamm, Horn und Borgfelde sogenannte Soziale Erhaltungsverordnungen erlassen. Das beschloss der Ausschuss für Wohnen und Stadtteilentwicklung auf eine gemeinsame Initiative von SPD und GAL hin.
Die Stadtteile sollen „vor einer allzu starken Gentrifizierung und Veränderung“ geschützt werden, so Michael Osterburg, Vorsitzender der GAL-Bezirksfraktion. Noch würden „städtebauliche und mieterfreundliche Kriterien allzu oft in den Hintergrund“ geraten. Susanne Buhl, Sprecherin der SPD für den Regionalbereich Hamm / Horn / Borgfelde/ Rothenburgsort sagt: „Wir wollen weitere Entwicklungen mit dem Stadtteilcharakter in Einklang halten.“
Dabei sollen laut den Fraktionen zwei Instrumente helfen: erstens ein sogenanntes Strukturmonitoring, bei dem vor allem vorhandene Daten über die soziale Situation der Bevölkerung und die Wohnsituation mit Mietpreisentwicklung zusammengestellt und ausgewertet werden. Zweitens die Prüfung einer Sozialen Erhaltungsverordnung für bestimmte Bereiche der Stadtteile. Die fachliche Bewertung übernimmt jetzt das Fachamt für Stadt- und Landschaftsplanung im Bezirk Mitte. Erste Ergebnisse sind im Mai dieses Jahres zu erwarten.
Für Teile der Stadtteile St. Georg und St. Pauli gelten seit Februar sogenannte Soziale Erhaltungsverordnungen. Modernisierungen, Nutzungsänderungen und Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in den Quartieren müssen künftig vom Bezirk genehmigt werden. Laut Bezirksamt Mitte verhindern die Verordnungen die Verdrängung einkommensschwacher Haushalte.
Außer für St. Pauli und St. Georg gilt eine solche Verordnung schon für die südliche Neustadt. Zudem sollen in diesem Jahr auch für das Osterkirchenviertel in Altona und die Sternschanze Erhaltungsverordnungen erlassen werden.
It should be pointed out that in a case when the project research on the detection of threats requires some experimental studies; the project conducts these experiments on university campuses. The tests are conducted exclusively within the universities and directly adjacent areas, in the wake of obtaining all the possible approvals and permits, from people whose image and voice is recorded and stored. Prototype tools are tested in separated areas, (e.g. in the internal parking lot of the university) with the participation of people informed about such attempts and, according to the procedures, after giving their informed consent. In order to satisfy personal information constrains a signed permission was received from all subjects (consent template can be found in public INDECT Deliverable D0.5). No personal data of participants were collected. The person’s images were anonymized by utilization of low resolution cameras, insufficient for registration of recognizable face image.
The project’s research for the detection of threats by intelligent cameras, especially those threats related to terrorism and serious criminal activities, can obviously be used by companies producing equipment for monitoring the safety of people at the stadiums. INDECT as a research project has no plans to perform testing of such equipment in the stadiums. There are no plans for European Football Championship in Ukraine and Poland or Olympic Games in United Kingdom next year to test tools developed in the INDECT project
Im sogenannten U-Ausschuss soll also helle Aufregung unter den Abgeordneten geherrscht haben, daß das Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart seiner gesetzlichen Verpflichtung nachgekommen ist, diejenigen Informationen nicht an den Untersuchungsausschuss weiterzugeben – d.h. im Akt „zu schwärzen“ –, die nach Einschätzung des zuständigen Beamten nicht vom Auftrag des U-Ausschusses erfaßt sind. Man kann darüber stöhnen, daß es keine geeignete neutrale Stelle gibt, um das zu beurteilen – Fakt ist: Leitet der Beamte Steuerinformationen an den U-Ausschuss weiter, die nicht vom Auftrag des U-Ausschusses erfaßt sind, bricht er das Gesetz, siehe etwa § 48a Bundesabgabenordnung, das Datenschutzgesetz und von Art. 25 Abs. 3 der Bundesverfassung. Natürlich darf trotzdem ein „Experte“ nicht fehlen, der die Position des Beamten für unhaltbar hält, ohne im freilich zu sagen, wie der sich ohne teure Gutachten für die spezifischen Sachverhalte dagegen absichern kann, nicht doch zum Rechtsbrecher zu werden. Ich vergaß: Der Experte…
Vor einigen Tagen wurde bekannt, dass die Geheimdienste im Jahr 2011 ca. 37 Millionen E-Mails überprüft haben, weil darin Begriffe wie “Bombe” auftauchten. Diese Zahlen besagen allerdings auch, dass noch wesentlich mehr gescannt wurde und “nur” in 37 Millionen Mails diejenigen Suchbegriffe enthalten waren, nach denen der Bundesnachrichtendienst gesucht hatte und von denen er glaubt, dass sie beispielsweise zur Früherkennung der Gefahr terroristischer Anschläge taugen. Die gescannten Mails, die keine der vorgegebenen Suchbegriffe enthielten, tauchen in der Statistik von vornherein nicht auf.
Die Rechtsgrundlage für das Vorgehen des Bundesnachrichtendiensts, das in der Presse gerne elektronischer Staubsauger genannt wird, findet sich in § 5 des Gesetzes zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (G 10).
Der BND darf für diese “strategischen Maßnahmen”, durch die das Fernmeldegeheimnis eingeschränkt wird, nur solche Suchbegriffe verwenden, die geeignet sind zur Aufklärung von Sachverhalten über den in der Anordnung genannten Gefahrenbereich beizutragen. Das sind aber gerade so allgemeine Begriffe wie Bombe, Al Quaida oder Anschlag.
Wie sich dem Bericht des Parlamentarischen Kontrollgremiums vom 10.02.2012 entnehmen lässt, hat das Innenministerium im Jahr 2010 derartige Maßnahmen für drei große Bereiche (internationaler Terrorismus, internationale Verbreitung von Kriegswaffen sowie unerlaubter Außenwirtschaftsverkehr mit Waren, Datenverarbeitungsprogrammen und Technologien und gewerbs- oder bandenmäßig organisiertes Einschleusen von Ausländern) genehmigt.
Im Jahr 2010 hat die Bundesregierung allein im Bereich “Internationaler Terrorismus” 2752 (!) allgemeine Suchbegriffe zugelassen. Anhand dieser Suchbegriffe hat der BND den Telekommunikationsverkehr gescannt und nur für den Terrorismusbereich 10 213 329 Vorgänge näher untersucht, davon 10 208 525 E-Mails.
Grundsätzlich müssen diese Maßnahmen nach dem Gesetz zwar auf internationale Telekommunikationsbeziehungen beschränkt werden. Wie man diese Einschränkung aber speziell beim E-Mail-Verkehr umsetzen und einhalten will, ist unklar. Die Ansicht des Abgeordneten Ströbele, dass Deutsche kaum betroffen sein dürften, kann man deshalb getrost als naiv bezeichnen. Es muss vielmehr davon ausgegangen werden, dass der BND zunächst unterschiedslos (nahezu) den gesamten E-Mail-Verkehr scannt.
Diese flächendeckende Form der Telekommunikationsüberwachung, die zutreffend als elektronischer Staubsauger bezeichnet wird – weil zunächst alles angesaugt wird – wurde 1999 vom Bundesverfassungsgericht in einer äußerst fragwürdigen Entscheidung abgesegnet. Damals war allerdings das Ausmaß der Überwachung nicht vorhersehbar. Das Gericht ging vielmehr davon aus, dass die täglich erfassten Telekommunikationsvorgänge aus technischen Gründen auf 15 000 beschränkt bleiben würden. Tatsächlich sind es mittlerweile über 100 000 jeden Tag.
Sowohl die parlamentarische, als auch die gerichtliche Kontrolle hat sich in diesem Bereich also als gänzlich wirkungslos erwiesen. Das Grundrecht aus Art. 10 GG ist zumindest mit Blick auf die Geheimdienste nur noch eine leere Hülle. Die Dienste können praktisch nach Belieben agieren, zumal die Bundesregierung die ohnehin sehr weit gefassten Anordnungen nach § 5 G 10 äußerst großzügig erlässt.
Der Kampf um die ACTA-Ratifizierung ist noch in vollem Gange – es sieht nicht allzu gut aus. Und man hört schon die nächsten Paukenschläge. IPRED ist z.B. der Vorstoß der Europäischen Kommission, so ziemlich alle Punkte die zur Zeit an dem ACTA Abkommen kritisiert werden, in teils noch verschärfterer Form in einem anderen Vertrag festzulegen. Der Startschuss für IPRED fiel schon im Jahr 2004, heise berichtete darüber. Der Aufschrei war allerdings nicht annähernd so laut wie bei der ACTA Diskussion. In einem späteren Artikel werde ich mich näher mit IPRED beschäftigen.
Aber wer jetzt denkt das wars mit dem Eisberg, den muss ich enttäuschen. Im Jahr 2009 hat die EU ein neues Vorhaben ins Leben gerufen, die INDECT – “INtelligent information system supporting observation, searching and DEteCTion for security of citizens in urban environment” (“Intelligentes Informationssystem, das Überwachung, Suche und Entdeckung für die Sicherheit von Bürgern in einer städtischen Umgebung unterstützt”) … Wen der Name noch nicht abschrecken sollte, für den habe ich die Gruselmeldung schlechthin. Und ich bitte nun jeden Leser mit einem schwachen Gemüt unsere Seite zu schließen und sich wieder den schönen Dingen des Lebens zu widmen. Denn was jetzt kommt ist nichts geringeres als blanker Horror für jeden Datenschützer, Demokraten und aufrechten Bürger.
Begonnen hat das ganze wie gesagt schon Anfang 2009 im Zuge des 7. Forschungsrahmenprogramms aus Brüssel. Die Studie soll 5 Jahre andauern und bis zum 31.12.2012 abgeschlossen sein. Die Gesamtkosten des Projekts sollen sich auf 14,8 Millionen Euro belaufen, davon übernimmt die EU 10,906,984 Euro. Von den 17 Institutionen aus 10 Ländern kommen 3 aus Deutschland. Die Innotec Data GmbH, die PSI AG und die Bergische Universität Wuppertal. Das deutsche BKA hat sich einer Teilnahme vorbildhaft enthalten, in einer Pressemeldung lässt es verlauten „aufgrund des umfassenden Überwachungsgedankens des Projektes“ nicht zu partizipieren! Es hat 2009 ein eigenes Projekt “Foto-Fahndung” vorgestellt, welches jedoch 2007 mit überwiegend negativen Ergebnissen eingestellt wurde. Dies war der einzige Beitrag des BKA an dem INDECT Projekt.
An diesem Punkt haben wir die Fakten geklärt, jetzt zum Inhalt, die Webseite Stoppt-Indect hat eine Darstellung die ich selbst nicht hätte besser formulieren können:
INDECT verbindet sämtliche Daten aus Foren, Social Networks (z.B. Facebook), Suchmaschinen des Internets mit staatlichen Datenbanken, Kommunikationsdaten und Kamerabeobachtungen auf der Straße. INDECT wird wissen, wo wir sind, was wir tun, weshalb wir es tun und was unsere nächsten Schritte sein werden. INDECT wird unsere Freunde kennen und wissen, wo wir arbeiten. INDECT wird beurteilen, ob wir uns normal oder abnormal verhalten.
Klingt wie Science-Fiction ist aber harte Wahrheit. Selbst der Wikipedia-Artikel darüber schreibt: “Mittels „Predictive Analytics“ und „Relationship mining“ sollen Risiken analysiert und Straftaten vorhergesehen werden”. Klingt stark nach dem Hollywood Film Minority Report. Damit ist es amtlich, die bis heute geltende Unschuldsvermutung wird in kürze ein Ding der Vergangenheit sein.
Erklärte Ziele des Projektes sind unter anderem die vollständige Nutzbarmachung aller vorhandenen Daten, On- und Offline, um ein Profil über Menschen zu erstellen, welches Straftaten und andere Delikte präventiv aufklären soll. Hierzu sollen alle Aktivitäten von ihnen in Chats, News-Seiten, P2P Netzwerken und selbst dem Usenet automatisch gesammelt und bewertet werden – von einer Software. Ein Dokument (work package 4), welches im Oktober 2009 auf Wikileaks erschien und als “Geheim” gekennzeichnet ist, beschreibt wie die Computerlinguistik dahingehend entwickelt werden soll, das “die Suchroutinen in der Lage sind, Beziehungen zwischen Personen sowie den Kontext einer Unterhaltung bei der Interpretation der Sprache mit einzubeziehen”.
Weiterhin sollen Polizeiliche Einrichtungen die Möglichkeit bekommen, Menschen auf der Strasse zu überwachen. Hierzu sollen UAVs (Unmanned Air Vehicle), kleine fliegende Geräte die mit Kameras versehen sind, in der mobilen städtischen Observation von Bürgern (Mobile Urban Observation System) eingesetzt werden. Diese sollen maximal vernetzt, autonom auffällige Personen verfolgen und die Daten an die nächstgelegene zuständige Einrichtung schicken. Um verdächtiges Verhalten zu definieren wurden Fragebögen an Polizisten verteilt, unter anderem mit Fragen wie:
– Wie sehen Taschendiebe/Dealer/Drogenabhängige/verlorene Kinder/Hooligans/Terroristen aus, welche Kleidung tragen sie?
– Woran erkennt man Autodiebstähle, Vandalismus, Bedrohung mit Waffengewalt etc.
– Woran erkennt man Personen, die Hilfe benötigen?
– Welche Bewegungsarten zeichnen gefährliche Situationen in Massenveranstaltungen aus?
In einer Umfrage mit polnischen Polizisten wird auffälliges Verhalten dann etwas konkreter. Wer auf der Straße rennt, kämpft, zu schnell fährt; wer im öffentlichen Nahverkehr auf dem Fußboden sitzt, zu lange sitzt, Gepäck vergisst; wer im Stadion Flaschen wirft, das Spielfeld betritt; wer am Flughafen Gepäck vergisst oder zu lange sitzt wird erfasst.
In die automatisierte Überwachung sollen des weiteren Bewegung in die “falsche” Richtung, “Herumlungern”, Treffen von mehr als X Personen, Autodiebstahl, Laufen, fallende Personen, Gepäck vergessen, Herumsitzen, länger als die Dauer X, Schreien, Schüsse, Explosionen und fluchende Personen einfließen. Aus diesen Daten wird dann ein personenbezogenes Profil erstellt und in eine Gefahrenkategorie eingestuft. Im schlimmsten Fall für immer.
Auch die bisher installierten öffentlichen Überwachungskameras an größeren Plätzen, in U-Bahn Stationen und Bahnhöfen kommen nicht zu kurz. So soll Software entwickelt werden, die anhand von biometrischen Daten aus Ausweisen und Führerscheinen Bewegungsprofile erstellt und Personen vollautomatisiert verfolgt. Diese Daten sollen dann gemeinsam mit anderen, wie Telekommunikationsdaten (Vorratsdatenspeicherung) und Mobilfunkdaten (Stille SMS / GPS), in einer großen Datenbank zusammengeführt werden. George Orwell, 1984 lässt grüßen. Wem dabei Skynet oder ähnliches in den Sinn kommt, der ist nicht verrückt, kein Verschwörer oder ähnliches, das wird unter Umständen bald sehr real.
Bei der diesjährigen Fussball Europameisterschaft in Polen soll das System erstmals zum Einsatz kommen. Es werden Feldversuche über die Registrierung von abnormalem Verhalten bei den Zuschauern und Anwohnern, sowie eine automatisierte Analyse von Sprechchören durchgeführt. Im September 2010 wurden die Geheimhaltungsvorschriften für INDECT noch einmal scharf heraufgestuft, es wurde ein “Ethikrat” gegründet, der fortan die Veröffentlichungen zu Fortschritten und Ergebnissen kontrolliert.
Nachfolgend noch ein paar Links zu Kritikern und Meinungen.
VON SVEN GREST – zuletzt aktualisiert: 01.03.2012 – 14:21
Düsseldorf (RPO).Das internationale Anti-Piraterie-Abkommen ACTA soll den Kampf gegen digitale Raubkopien vorantreiben. Tatsächlich aber werde damit das Internet nach und nach zensiert, behauptet die Netzgemeinde. Wer hat Recht?
Es kann jeden treffen. Denjenigen, der eben noch auf ein lustiges Baby-Foto bei Facebook aufmerksam gemacht hat. Oder den, der gestern bei Youtube ein amüsantes Tier-Video hochgeladen hat, das sich nun schon 50.000 Leute angesehen haben. Oder den, der bei Twitter einen interessanten Blog-Eintrag verlinkt hat. Sie alle könnten in den nächsten Wochen Anwalts-Post bekommen. Der Inhalt: eine Abmahnung wegen begangener Urheberrechtsverletzung. In ähnlicher Form geschehen 230.000 Mal im vergangenen Jahr in Deutschland.
Wer im Internet surft und dabei soziale Netze und Multimedia-Plattformen nutzt, bewegt sich in einer rechtlichen Grauzone. Viele digitalen Kulturgüter wie Musik, Fotos und Videos sind urheberrechtlich geschützt, werden aber dennoch im Internet verbreitet, ohne dass die Urheber daran verdienen. Experten sind sich darum einig, dass ein neues Urheberrecht für das Internet her muss. Doch wie soll das aussehen?
Die öffentliche Debatte darüber wollte die internationale Unterhaltungsindustrie umgehen. Zu groß schien die Gefahr, dass am Ende ein Konsens gestanden hätte, der für die beteiligten Unternehmen nicht allzu lukrativ gewesen wäre. Darum ließ die Musik- und Filmindustrie ein Paket schnüren, das die europäischen Politiker in aller Stille unterzeichnen sollten. Beinahe wäre dies sogar gelungen.
Am 16. Dezember 2011 hat der Fischereiausschuss des EU-Rats bei seiner Sitzung in Japan das internationale Anti-Piraterie-Abkommen ACTA unterzeichnet. Es ist nicht unüblich, dass in EU-Gremien Gesetzesvorlagen von fachfremden Politikern beschlossen werden, wenn die Thematik unstrittig ist. In diesem Fall aber verdeutlicht das Prozedere, dass die EU-Mitgliedsstaaten im Begriff sind, einen völkerrechtlichen Vertrag zu beschließen, über den sie nicht abschließend in Kenntnis gesetzt sind und von dem wesentliche Teile noch überhaupt nicht ausgearbeitet sind.
Ein Indiz dafür: Nachdem neben Neuseeland und den USA bereits 22 europäische Staaten das Abkommen unterzeichnet hatten, wuchs der öffentliche Protest der Netzgemeinde – und die Ratifizierung geriet ins Stocken. Erst verweigerten Polen, Lettland und Tschechien ihre Unterschrift, dann zog auch Deutschland sein angekündigtes Einverständnis zurück.
Bundesregierung rudert zurück
Einen Tag vor bundesweit angekündigten Protesten kündigte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) in der vergangenen Woche an, eine juristische Prüfung der Verträge abwarten zu wollen. Aus Protest gegen die Intransparenz des Verfahrens trat der zuständige Berichterstatter im EU-Parlament in der vergangenen Woche von seinem Posten zurück. Und am Mittwoch erklärte die EU-Kommission, den Text dem Europäischen Gerichtshof zur Prüfung vorzulegen. Eine klare Positionierung sieht anders aus.
Warum wehrt sich die Netzgemeinde so sehr gegen Acta? Einer der Kritikpunkte ist die Entstehung des weitreichenden Schriftstücks. Warum wurden die Verträge hinter verschlossenen Türen ausgehandelt? Warum saßen Apple, Google, Microsoft und die Filmindustrie Hollywoods am Verhandlungstisch, aber kein einziger Vertreter der Nutzer oder der Weltorganisation für geistiges Eigentum? Und warum wurde das Abkommen in aller Stille im fernen Japan ausgerechnet vom Fischereiausschuss getroffen?
Kernstück der Kritik ist aber der Inhalt des Schriftstücks, das künftig Europa, Japan, den USA und zahlreiche weitere Staaten einen einheitlichen Umgang mit Urheberrechtsverletzungen bringen soll. Erst nachdem eine erste Version des Textes geleakt und von Hackern ins Netz gestellt worden war, wurde die endgültige Version öffentlich gemacht. Der Inhalt des Schreibens schürt seitdem Horrorvisionen der Netz-Aktivisten von Anonymous: Acta zufolge sollten künftig alle Aktivitäten des Internetnutzers überwacht und aufgezeichnet werden. Acta sorge dafür, dass die Internetprovider bei Verdacht eines Gesetzverstoßes die Kundendaten an die Unterhaltungsindustrie weitergeben müssen und dem User die Internetverbindung kappen würden. Doch nur ein Teil dieser Befürchtungen entspricht der Wahrheit.
Drohen Youtube und Twitter das aus?
Fakt ist: Wenn alle Videos gelöscht werden, bei denen die Unterhaltungsindustrie Ansprüche geltend machen könnte, wären Plattformen wie Youtube undenkbar. Wenn die Verlinkung eines Artikels erst auf seinen Wahrheitsgehalt überprüft werden muss, würde es Twitter bald nicht mehr geben. Doch das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (Acta) würde bei Inkrafttreten die deutsche Gesetzeslage nicht wesentlich verändern. Zu diesem Schluss kommt der Kölner Medienanwalt Christian Solmecke, der das Abkommen analysiert hat. Allerdings lasse das Abkommen den Staaten Freiraum, Internetnutzer künftig zu überwachen und zu kontrollieren. „Acta ermöglicht den Staaten alle Möglichkeiten. Da die Formulierungen sehr schwammig sind, lässt sich dort viel hinein interpretieren“, sagt Solmecke.
So könnten Internetanbieter künftig verpflichtet werden, die Kontaktdaten von Usern bei einem Anfangsverdacht weiterzugeben. In Artikel 27 I,II werden in einer Fußnote mögliche „Rechtsmittel gegen Internetprovider“ angesprochen. Der Klartext: Sollte beispielsweise die Musikindustrie einen Anfangsverdacht gegen einen Internetuser haben, dass dieser illegal Musik heruntergeladen hat, könnte der Internetanbieter aufgefordert werden, die Kontaktdaten des Users weiterzugeben, um gerichtlich gegen ihn vorzugehen. „Das ist in begrenzter Form bereits heute der Fall“ sagt Solmecke. „Schließlich sind die Provider befugt, die Daten der Nutzer aus technischen Gründen sieben Tage lang zu speichern. Allerdings könnte mit Acta eine Rechtsverletzer-Datenbank nötig werden – ein Schritt, der gleich in mehrfacher Hinsicht mit dem Grundgesetz kollidieren würde.
“Acta legt die Regulierung der Meinungsfreiheit in die Hände privater Unternehmen”
Der zweite Teil der Acta-Vereinbarung gilt der Prävention von Straftaten im Internet. In Artikel 27, III verpflichten sich die Teilnehmerländer darauf hinzuwirken, dass die Provider zu Gunsten der Rechteinhaber „mitarbeiten“. Sprich: Die Unterzeichnerstaaten müssten Internetprovider auffordern, mit der Film- und Musikindustrie Verträge abzuschließen, in denen Sperren, Filter und Leitungsüberwachungen installiert werden, damit User sich gar nicht erst auf illegalen Pfaden im Internet bewegen können. „Damit legt Acta die Regulierung der Meinungsfreiheit in die Hände privater Unternehmen“, kritisiert Markus Beckedahl von der Plattform Digitale Gesellschaft. Schließlich kämen entsprechende Maßnahmen der Provider einer Zensur gleich – und der Internetanbieter würde zum Hilfssheriff. Ein Horrorszenario für jeden Blogger. „Die Meinungsfreiheit würde eingeschränkt werden, Blogs, Magazine, ganze Portale würden verschwinden“, sagt Blogger Marcel Winatschek.
Doch wer glaubt, das Handelsabkommen betreffe nur das Internet, irrt sich. Die Hilfsorganisation „Ärzte ohne Grenzen“ wehrt sich ebenfalls gegen Acta – aus einem ganz anderen Grund: Das Abkommen richtet sich auch gegen Raubkopien in der realen Welt. Produktfälschungen sollen häufiger kontrolliert und in allen Teilnehmerstaaten einheitlich geahndet werden. Davon betroffen wären auch sogenannte Generika, preisgünstige Nachahmerpräparate, mit denen in den Entwicklungsländern Aids behandelt wird. Generika könnten mit Acta der Produktpiraterie zugeordnet werden, wenn beispielsweise das Ettikett ähnlich dem des Originalproduktes ist. „80 Prozent der Medikamente, die wir verwenden, werden in Indien produziert. Nun will die Europäische Kommission den Hahn zudrehen“, heißt es in einem Aufruf der Hilfsorganisation.
Ob das Abkommen tatsächlich umgesetzt wird oder auf der Zielgeraden doch noch gestoppt wird, ist unklar. Am Mittwoch soll im Außenhandelsausschuss des EU-Parlaments über Acta erneut diskutiert werden. In Brüssel arbeitet man aber auch bereits an Plan B: Die Neuauflage der Direktive zur Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte (IPRED) könnte beinhalten, was bei Acta derzeit auf Widerstand stößt: Provider sollen einschreiten, wenn ihre Kunden verdächtig sind, etwas Illegales zu tun. Sie sollen abmahnen und sperren.
Demonstrationen in 50 deutschen Städten
Am heutigen Samstag sind darum erneut in mehr als 50 deutschen Städten Proteste angekündigt. Das Ziel der Demonstranten: Anstelle das Internetuser mit rechtlichen Strukturen von vorgestern zu kriminalisieren, sollte besser das Urheberrecht reformiert werden. „Dass man von tollen neuen Filmen liest, diese dann aber über Monate nicht legal erwerben kann, ist nicht nur die dämlichste aller Zumutungen der Filmindustrie, sondern auch entgangener Umsatz“, schreibt Deutschlands bekanntester Blogger Sascha Lobo.
Tatsächlich hinken die Film- und Musikindustrie den aktuellen Entwicklungen des Internets Zeit hinterher. Hierzulande, wo sich die gebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen Sender eine juristische Schlacht mit den Zeitungsverlegern um die Nachrichten-Hoheit im Netz liefern, spitzt sich das Problem zu. Die vor einem Jahr gegründete „Content Allianz“ aus Film- und Fernsehindustrie, dem Buchhandel sowie Gema, ARD und ZDF wird nicht müde zu betonen, wie wichtig Acta für die beteiligten Unternehmen sei. Medienkritiker und Blogger Stefan Niggemeier kommentierte die kürzlich herausgegebene Pressemitteilung der Content Allianz als „Versuch, sich vor dem Ertrinken zu bewahren, in dem sie sich gegenseitig umklammern und das Wasser beschimpfen.“
Die Kernfrage lautet schließlich: Bezahlt jemand für Kulturprodukte im Internet? Anstatt den freien Zugang zu Informationen zu beschränken, müssten neue Verkaufsstrategien und Vertriebsangebote im Internet geschaffen werden, so die Argumentation der Acta-Gegner. Die juristisch einzige Möglichkeit in einem Rechtsstaat bleibt schließlich, bis zu einer umfassenden Klärung der Rechtslage die Bürgerrechte über Besitzansprüche zu stellen. Und damit den freien Zugang zum Internet gegenüber Einahmequellen der Unterhaltungsindustrie höherzustellen.
Als Lösung wird immer wieder ein Vorschlag genannt: Die Einführung einer Pauschale für die Internetnutzung ähnlich der bisherigen Leermedienababe. Wer heute eine Musik-CD kauft, zahlt dabei bereits einen pauschalen Centbetrag als Lizenzgebühr für die eventuelle Anfertigung legaler Privatkopien. Eine ähnliche Pauschale, die nach übertragenem Datenvolumen abgerechnet würde, halten Experten auch als Regelung für Lizenzgebühren für kulturelle Inhalte im Internet möglich. Sicherlich nicht ohne Protest der Blogger.
Von Hanspeter Thür, Eidgenössischer Datenschützer. Aktualisiert um 16:09
Der zweite Gastbeitrag
Am Donnerstag, 1. März, ändert Google seine Datenschutzbestimmungen.
Für die kostenlosen Onlinedienste wie etwa den Fotodienst Picasa, den Kartendienst Google Maps, das soziale Netzwerk G+ oder auch Youtube sollen künftig dieselben Datenschutzbestimmungen gelten.
Diese waren bislang getrennt und unterschiedlich – rund 60 verschiedene Datenschutzbestimmungen werden zusammengefasst. Gleichzeitig sollen die Nutzer künftig nur noch ein Konto über alle Dienste hinweg besitzen.
Wie sinnvoll ist das? Was bezweckt Google damit? Antworten darauf liefert Googles oberste Privacy-Verantwortliche, Alma Whitten, schweizweit exklusiv für Tagesanzeiger.ch/Newsnet. Den Text dazu gibt es hier.
Sind Googles Datenschutzbekenntnisse aber vielleicht nur Schall und Rauch? Rechts finden Sie die Replik von Hanspeter Thür, dem obersten Schweizer Datenschutzbeauftragten.
So lässt sich die Privatsphäre schützen Die oberste Regel im Umgang mit Datensammlern lautet: Seien Sie sparsam mit den Informationen, die Sie von sich preisgeben. Egal ob Kontaktinformationen, Bilder oder Hobbys – denken Sie immer daran, dass sich Daten nur schwierig aus dem Internet entfernen lassen.
Sei es auf Facebook, Google+ oder anderen Diensten: Schaffen Sie sich einen Überblick über die Privatsphäre-Optionen. Wollen Sie etwa verhindern, dass Ihr Facebook-Profil bei einer Google-Suche gefunden werden kann, können Sie das bei Facebook in den Optionen unter der Privatsphäre-Rubrik «Anwendungen und Webseiten» ausschalten. Unter «Funktionsweise von Markierungen» lässt sich zudem die automatische Gesichtserkennung deaktivieren.
Möchten Sie verhindern, dass ein einzelner Internetkonzern zu viele Daten über Sie sammelt, informieren Sie sich über Alternativen. Die Gefahr des Missbrauchs sinkt, wenn sich Ihre Nutzerdaten auf mehrere Unternehmen aufteilen. Statt neben Google+ und G-Mail auch noch die personifizierte Google-Suche zu verwenden, nutzen Sie zum Beispiel Scroogle, Bing oder DuckDuckGo. (cze)
Mit der nach eigenen Angaben grössten Kommunikationsoffensive in der Geschichte des Unternehmens preist Google (GOOG621.510.53%) seine neuen Datenschutzbestimmungen in den höchsten Tönen: Der Nutzer werde von diesen Änderungen nur profitieren, weil ihm die Verknüpfung der Daten zahlreiche neue Möglichkeiten und Vereinfachung biete.
Dabei verschweigt Google, dass diese neuen Möglichkeiten in erster Linie der Werbewirtschaft dienen und der Firma eine bessere Vermarktung ihrer Nutzer bringt, die gezielter beworben werden können. Datenschutzbedenken werden zurückgewiesen, mit der Begründung, dass durch die Verknüpfung der Dienste ja keine neuen Informationen gesammelt würden.
Aussagekräftige neue Personenprofile
Das sehe ich anders. Mit der Zusammenführung der Nutzerdaten können sehr aussagekräftige neue Personenprofile entstehen, die detailliert Auskunft geben über Merkmale wie Interessen, Tätigkeiten, Freundes- und Bekanntenkreis, Charakter, Vorlieben und vieles mehr.
Berücksichtigt man, dass Google inzwischen gegen 70 Dienste anbietet, kommt von seinen Nutzern eine gewaltige Datenmenge zusammen. Auch wenn Google beteuert, die Daten nicht weiterzugeben, ist eine solch umfangreiche Datensammlung für die betroffenen Personen heikel, denn Datenpannen, Missbrauch, Hackerangriffe oder Zugriffe durch Behörden auf die Datenbanken können nicht ausgeschlossen werden.
Nutzer verlieren die Wahlfreiheit
Trotz der aufwendigen Informationskampagne bleiben noch zahlreiche Fragen zur Bearbeitung der Nutzerdaten durch das Unternehmen offen: So ist unter anderem unklar, wie die Daten genau verknüpft und ausgewertet werden. Problematisch ist ebenfalls, dass die Userin und der User der Verknüpfung ihrer Daten nicht widersprechen können, was ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung einschränkt. Google bietet zwar verschiedene Funktionen wie das Dashboard an, mit denen man eine gewisse Kontrolle über die angehäuften Daten erhält. Dazu müssen die Nutzer aber von sich aus tätig werden.
Privacy by design!
Dabei sollte es eigentlich umgekehrt sein: Die Grundeinstellungen von Internetdiensten sollten so gewählt sein, dass sie einen grösstmöglichen Schutz der Privatsphäre gewährleisten und dass aktiv werden muss, wer darauf verzichten will. Privacy by design heisst die Lösung eines verantwortungsvollen Datenschutzesim Zeitalter einer dramatischen technischen Entwicklung. Das fordert übrigens auch die Europäische Union, die über eine neue Privacy-Richtlinie die Rechte der Internetnutzer stärken will. Nach wie vor nimmt Google die Anliegen der europäischen Datenschutzbehörden aber nicht ernst und mokiert sich über viel zu restriktive Gesetze.
Kritik auch aus den USA
Inzwischen ist aber der Widerstand gegen Googles neue Datenschutzbestimmungen auch in den USA angekommen, wo der Datenschutz traditionell einen geringeren Stellenwert hat. So hat die Nationale Vereinigung der Staatsanwälte letzte Woche in einem Schreiben an den Konzern dessen neue Privacy-Policy kritisiert, nachdem ihm bereits die Konsumentenschutzorganisation Epic ungenügende Transparenz vorgeworfen hatte.
Dazu passt auch, dass die Datenschutzbeauftragten weltweit erst wenige Tage vor dem Gang an die Öffentlichkeit über die bevorstehenden Änderungen informiert wurden. Und die Gruppe der europäischen Datenschutzbeauftragten fand mit ihrer Bitte, mit der Umsetzung zwecks vertiefter Abklärungen noch zuzuwarten, kein Gehör. Da liegt der Verdacht nahe, dass es sich beim «Bekenntnis zum Datenschutz» in erster Linie um ein Lippenbekenntnis handelt. (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)
25 mutmaßliche Anonymous-Hacker sind festgenommen worden.
Bei einem international abgestimmten Polizeieinsatz in 15 Städten sind 25 mutmaßliche Internet-Hacker der Gruppe Anonymous festgenommen worden. Wie die Zentrale von Interpol in Lyon am Dienstag mitteilte, richtete sich die Razzia gegen “koordinierte Cyber-Attacken, die von Argentinien, Chile, Kolumbien und Spanien ausgingen”. 250 Computer, Handys und andere Geräte sowie Kreditkarten und Bargeld seien beschlagnahmt worden.
Die spanische Polizei teilte ihrerseits mit, sie habe vier mutmaßliche Anonymous-Hacker festgenommen. Weitere zehn Festnahmen erfolgten demnach in Argentinien, sechs in Chile und fünf in Kolumbien. In der Interpol-Mitteilung war davon die Rede, dass unter anderem Webseiten des kolumbianischen Verteidigungsministeriums, des Stromunternehmens Endesa und der Nationalbibliothek in Chile angegriffen worden seien. Zum Teil hinterließen die Hacker im Alter von 17 bis 40 Jahren Verunzierungen von Politikern mit Reißzähnen.
“Diese Operation zeigt, dass Verbrechen in der virtuellen Welt reale Auswirkungen auf die Verantwortlichen haben”, erklärte Interpol. Das Internet könne nicht als “sicherer Raum für kriminelle Aktivitäten” angesehen werden. Die spanische Polizei warf den dort Festgenommenen vor, im Internet persönliche Daten von Leibwächtern des spanischen Regierungschefs und von Mitarbeitern der Polizei veröffentlicht zu haben. Überdies sollen sie Internetseiten blockiert und geändert haben.
Der internationale Einsatz unter dem Code-Namen “Operation Unmask” wurde bereits Mitte Februar eingeleitet. Einer der in Spanien Festgenommenen soll den Angaben zufolge für die Verwaltung der Infrastruktur von Anonymous in Spanien und Lateinamerika zuständig gewesen sein. Er habe dazu auf Server in Tschechien und Bulgarien zurückgegriffen. Im Internet firmierte er als Thunder und Pacotron.
Anonymous ist eine lockeres Netzwerk von Hackern, die sich in den vergangenen Jahren zu einer Reihe von Cyberattacken bekannt haben. Nach eigener Darstellung wollen sie damit für Freiheit im Internet eintreten. Die NATO stuft die Gruppe als “Bedrohung” ein.
Brüssel.Warschau.Wien. EU-Handelskommissar Karel De Gucht hat das ACTA-Abkommen zum Schutz geistigen Eigentums entschieden verteidigt. “Die Alptraum-Vorstellung dieses Abkommens, die einige in den Raum stellen, gründet nicht in der Realität”, sagte er am Mittwochabend in Brüssel vor dem Handelsausschuss des EU-Parlaments. Am gleichen Tag hatte das EU-Parlament eine von 2,5 Millionen Menschen unterzeichnete Petition gegen ACTA entgegen genommen.
ACTA werde die Rechtslage in Europa nicht ändern, sagte De Gucht. Bestehende Gesetze zur Durchsetzung geistigen Eigentums seien nicht berührt. Er verteidigte das umstrittene Abkommen auch gegen den Vorwurf der Intransparenz: “Das (EU-)Parlament wurde während des gesamten Verhandlung vollständig über den Prozess informiert.”
Das öffentliche Interesse an ACTA lobte De Gucht als gesund. Er fügte aber hinzu, er sei zeitweise enttäuscht gewesen über den “Mangel an sachlicher Genauigkeit”. Ziel müsse es sein, die Bevölkerung über das Abkommen aufzuklären, “wirkliche Ängste” auszuräumen und Missverständnisse zu beseitigen.
Gegner sehen die Freiheit des Internets durch das internationale Abkommen gefährdet. Nachdem die EU-Kommission es zur Prüfung an den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg gegeben hatte, liegt das
Polens Verfassungsrechtler sind sich einig: das internationale Abkommen gegen Produktpiraterie im Internet und Urheberrechtsverletzungen, ACTA (Anti-Counterfeiting Trade Agreement), ist unvereinbar mit der polnischen Verfassung, berichtete am Mittwoch die Tageszeitung “Dziennik Gazeta Prawna”. Sie betonen, dass der Widerspruch das Wesen des Grundgesetzes betrifft, und zwar die Garantien des demokratischen Rechtsstaates. Die Experten sind der Auffassung, dass ACTA sich vor allem um die Interesse der Urheberechtsinhaber kümmert, und das Recht auf Verteidigung derjenigen, die im Verdacht stehen, die Rechte zu verletzten, beschränkt.
Die Experten hatten das Dokument im Auftrag des Büros für Analysen im Parlament untersucht. Nach dem Rechtsgutachten von Verfassungsrechtler Ryszard Piotrowski steht das Dokument völlig im Gegensatz zum polnischen Recht. Ähnliche Schlussfolgerungen beinhaltet das Gutachten von Boguslaw Banaszak, der auf Gefahren hinweist, die mit der Ratifizierung des Abkommens verbunden sind, und zwar der Mangel an Verfahrensgarantien der Achtung der individuellen Rechte auf Schutz der persönlichen Daten und Verletzung der Regeln zur Gewährleistung des Rechts auf Verteidigung. “ACTA gibt Anlass zur Sorge über den möglichen Missbrauch des Rechts auf Zugang zu persönlichen Daten von Personen, die im Verdacht stehen, Urheberrechte zu verletzen”, erklärte gegenüber der Zeitung die Gesetzgebungsexpertin aus dem Analysenbüro des Parlaments Ewa Wojnarska-Krajewska.
March 1, 2012 at 4:26 pm · Filed under Uncategorized
In Ottensheim passiert, was in Wien offenbar unmöglich ist: Die Gemeinde stellt ihr leerstehendes ehemaliges Amthaus (mitten im Ortszentrum) für (vorerst auf 3 Jahre befristete) Zwischennutzungen zur Verfügung – Kulturinitiativen, Vereine, Pfadfinder, Technologie-Labor u.a. ziehen bereits ein – Gemeinschaftsräume müssen DIY betreut (Reinigung etc.) werden, weitere Räume stehen für kurzfristig einberaumte Treffen von Vereinen/Gruppen etc. zur Verfügung – Miete muss KEINE bezahlt werden (seit 2003 haben in Ottensheim die BürgerInnen ihre eigene Partei (PRO-O) gegründet und die Parteipolitik zurückgedrängt bzw. zur Konstruktivität gezwungen)
Mit 16 wurde Mandy Kopp gezwungen, als Prostituierte zu arbeiten. In dem Richter, der ihren Zuhälter verurteilte, will sie einen Freier erkannt haben. Nach fast 20 Jahren soll die Wahrheit in einem neuen Prozess geklärt werden.
Vor fünf Jahren gibt es bundesweit Skandalmeldungen über ein ominöses kriminelles Netzwerk aus Leipziger Immobilienmanagern, Justizbeamten und Polizisten. Auslöser ist eine Datensammlung des sächsischen Verfassungsschutzes, die an die Öffentlichkeit gelangt. Der Komplex, unter dem Namen »Sachsensumpf« bekannt, ist bis heute nicht ganz aufgeklärt, und manche bezweifeln sogar seine Existenz.
Der Menschenrechtsrat der UN hat am Mittwoch erstmals über freie Meinungsäußerung im Internet diskutiert. Dabei warnte die Hochkommissarin für Menschenrechte der Vereinten Nationen, Navanethem Pillay, davor, Inhalte im Inernet können zunehmend gefiltert und gesperrt werden. Der Verlust staatlicher Informationsmonopole könne in vielen Ländern zu immer mehr Netz-Restriktionen führen. Während viele Regierungen die von Schweden initiierte Diskussion ausdrücklich lobten, brachten die Regierungsvertreter aus Kuba, Russland, Weißrussland und China ihren Unmut über das Thema zum Ausdruck, indem sie die Sitzung mit Geschäftsordnungsanträgen torpedierten.
Pillay kritisierte, dass die nationale Sicherheit, der Kampf gegen den Terrorismus, aber auch den Schutz des geistigen Eigentums zunehmend als Vorwand missbraucht werde, um Grundrechte im Netz einzuschränken. Die Sicherheit der Bürger und deren Schutz vor Kriminalität seien zentral. Doch Methoden, Verbrecher im Netz aufzuspüren und auszuforschen, würden zunehmend auch gegen Blogger und Aktivisten eingesetzt. Ausdrücklich warnte die Hochkommissarin vor erdrückenden Auflagen und Haftungsregeln für Service Provider.
Frank la Rue, UN-Sonderberichterstatter für das Recht auf freie Meinungsäußerung und Autor eines aufsehenerregenden Berichts zu Verletzungen des einschlägigen Artikels 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, forderte eine “Entkriminalisierung des Internets”. Vor allem über das Instrument des Strafrechts würden die Grundrechte im Netz angegriffen: “Es wird ziemlich schwer, Urheberrechte zu verteidigen, wenn sich die Menschen dadurch in ihrem Grundrecht auf Informations- und Meinungsfreiheit verletzt fühlen.”
“Machen Sie uns nicht zu Zensoren”, rief William Echikson, Chef für den Bereich “Free Expression, External Relations, Communications and Public Affairs” bei Google den Delegierten des Menschenrechtsrates zu. Echikson sprach von 40 Ländern, in denen gefiltert und blockiert werde. Norwegens Vertreterin sprach gar von 60 Ländern.
Vertreter der EU und der USA verlangten insbesondere eine stärkere Auseinandersetzung mit der Rolle privater Unternehmen. Diese dürften nicht zu Komplizen werden, so die Vertreterin der USA. Die Niederlande verwiesen auf die Initiative der EU, die Ausfuhr von Softwaretools oder Diensten klassischen Dual-Use-Exportkontrollen zu unterziehen. Eine Doppelmoral in Bezug auf die Freiheit im Netz warf Kubas Vertreter den USA vor. Das zeige der Fall Wikileaks und Bradley Manning.
Offen beschrieb der brasilianische Internet-Governance-Experte Carlos Alfonso die Widersprüchlichkeit seiner Regierung bei diesem Thema: Während einerseits der brasilianische Kongress einen Rechtekatalog für das Internet vorbereite – in dem etwa das Recht auf Zugang zu Infrastruktur und Information, aber auch das Prinzip Netzneutralität verbrieft werden sollen –, arbeite die Verwaltung gleichzeitig an zahlreichen Einzelverordnungen, die diesen Prinzipien zuwiderliefen.
Wenige Ideen wurden dazu geäußert, wie die UN das Problem zunehmender Einschränkungen von Grundrechten im Netz angehen können. Neue internationale Verträge sind laut La Rue nicht notwendig, denn Grundrechte und auch die Bedingungen für deren Einschränkung seien in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte klar definiert. Anriette Esterhuysen, Chefin der Association for Progressive Communications (APC), empfahl, die Durchsetzung der bestehenden Rechte zu forcieren, etwa indem die Mitgliedsländer regelmäßig überprüft würden. (Monika Ermert) / (jub)
Clean-IT
StoppCleanIT – Für ein Internet ohne Überwachung
ECHELON- Das weltweite Abhörsystem
Bei Echelon handelt es sich um das vermutlich größte Abhörnetz der Welt, welches von den Geheimdiensten der Staaten des UKUSA-Abkommens betrieben wird: USA, Kanada, Großbritannien, Australien und Neuseeland.
Europäische Gendarmerietruppe (EGF)
Die Militärtruppe kann dabei unter das Kommando der Europäischen Union, der Vereinten Nationen, der NATO sowie anderen internationalen Organisationen oder Ad-hoc-Koalitionen gestellt werden.
The CleanIT Project
The Clean IT project is carried out with the financial support from the Prevention of and Fight against Crime Programme of the European Union, European Commission – Directorate-General Justice, Freedom and Security.
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§ Urheberrechte
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Published explainity on Jul 28, 2011
Sanfte Umschuldung, Rettungspaket, Schuldenschnitt...ganz schön viele Begriffe, die da gerade durch die Nachrichten geistern. explainity fasst die Sache mal in einigen Minuten zusammen, ums ein bisschen übersichtlicher zu machen.
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