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Eurogruppe zieht 800-Milliarden-Euro-Brandschutzmauer ein – Freie Presse

Eurogruppe zieht 800-Milliarden-Euro-Brandschutzmauer ein – Freie Presse.

Mängelmelder

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via Mängelmelder.

***KLAGE GEGEN VORRATSDATENSPEICHERUNG*** ORF TVthek: ZIB 13 – 30.03.2012 13:00 Uhr

ORF TVthek: ZIB 13 – 30.03.2012 13:00 Uhr.

Anon Austria • “Einmal die falsche Nummer”

Anon Austria • “Einmal die falsche Nummer”.

Mit ACTA erhält Musikindustrie die Vorratsdaten « DiePresse.com

Mit ACTA erhält Musikindustrie die Vorratsdaten « DiePresse.com.

ichmachPolitik.at – Die Video Plattform zur österreichischen Politik.

Präsentation der Verfassungsklage “Klage mit! Gegen Vorratsdatenspeicherung.” Ab 1. April tritt die umstrittene Vorratsdatenspeicherung in Österreich in Kraft. AKVorrat und Grüne machen dagegen mobil. Teilnehmer: Albert Steinhauser, Justizsprecher der Grünen Andreas Krisch, Obmann AK-Vorrat Christof Tschohl, Jurist und Mitarbeiter am Ludwig-Boltzmann-Institut für Menschenrechte (BIM) Zeit: Freitag, 30. März, 10 Uhr Ort: Medienzentrum des Parlaments, Dr. Karl-Renner-Ring 1, 1010 Wien

Video posted by geschuetz

geschuetz 30. Mar. 2012 — Präsentation der Verfassungsklage “Klage mit! Gegen Vorratsdatenspeicherung.” Ab 1. April tritt die umstrittene Vorratsdatenspeicherung in Österreich in Kraft. AKVorrat und Grüne machen dagegen mobil. Teilnehmer: Albert Steinhauser, Justizsprecher der Grünen Andreas Krisch, Obmann AK-Vorrat Christof Tschohl, Jurist und Mitarbeiter am Ludwig-Boltzmann-Institut für Menschenrechte (BIM) Zeit: Freitag, 30. März, 10 Uhr Ort: Medienzentrum des Parlaments, Dr. Karl-Renner-Ring 1, 1010 Wien

Themen:
akvorrat vds verfassungsbeschwerde

via ichmachPolitik.at – Die Video Plattform zur österreichischen Politik..

http://ichmachpolitik.at/embed_q_id/1566

heise online | Gegner der Vorratsdatenspeicherung ziehen vor österreichischen Verfassungsgerichtshof

heise online | Gegner der Vorratsdatenspeicherung ziehen vor österreichischen Verfassungsgerichtshof.

Vorratsdaten: Bürger ziehen vor VfGH – help.ORF.at

Vorratsdaten: Bürger ziehen vor VfGH – help.ORF.at.

Anonymous News Germany • Operation Paperstorm VDS Deutschland 2012, expect us!

Wieder mal steht die Vorratsdatenspeicherung vor der Tür und wir möchten keine Zeit verlieren, die deutschen Bürger darüber aufzuklären um eine zukünftige Petition gegen die VDS zu stärken! (z.B.)

Wir würden uns freuen, wenn auch ihr wieder Flyer und Informationsmaterial anfertigt und zur Verfügung stellt, wie bekannt: Wir stellen immer nur simple Informations-Flyer zur Verfügung. Jeder darf sich frei fühlen, das Flyer-Angebot zu erweitern!

Diesmal stehen wieder 2 Termine für größere Paperstorms an, damit in so vielen Städten wie möglich geflyert wird, eröffnet Pads und/oder Facebook-Events für eure Städte, und leitet die Links an uns weiter. Wir werden hier alle Events sammeln und für euch die Links verteilen.

Paperstorm 1: 06.04.2012 bis 09.04.2012 (24 Std. lang pro tag, feel free)

Paperstorm 2: 13.04.2012 bis 15.04.2012 (24 Std. lang pro tag, feel free)

*Bitte keine Autos, Brief- wie auch Postkästen bekleben, verhaltet euch friedlich und seid freundlich!


Paperstorm Events (Städte):

Magdeburg: http://www.facebook.com/events/327557553972124/

Wernigerode: http://www.facebook.com/events/362739067104284/

Dortmund: http://www.facebook.com/events/141644119296737/

Düsseldorf: http://www.facebook.com/events/194922780623182/


Video zum Paperstorm: http://www.youtube.com/watch?v=iJJ-pFaAsT0

Flyer & Material: https://rapidshare.com/files/2415397640/vds_paperstorm1.rar

Studien und Infos: http://www.vorratsdatenspeicherung.de

Twitter Infos: http://www.twitter.com/AnonNewsDE

via Anonymous News Germany • Operation Paperstorm VDS Deutschland 2012, expect us!.

Anonymous’s new target – the INDECT crime surveillance project – Thenews.pl :: News from Poland

Anonymous’s new target – the INDECT crime surveillance project – Thenews.pl :: News from Poland.

sVlog

Hochgeladen von curzondax am 18.11.2008

Alle Menschen werden Brüder.
Olle?
Menschen wer’n prüder?
Ah, werden Brüder!
Alle Menschen werden Brüder.

(Chor:)
Na, wir wer’n kan Richter brauchen, weu wir ham a golden’s Herz,
Mir wer’n ollas übertauchen, und dann fohr’ ma himmelwärts.
Mir san olle guate Lotsch’n, und d’rum homma uns so gern.
Do bei uns streckt kana d’ Potsch’n, ohne daß die Erb’n rehrn.

(gesprochen:)
Ruhe! Ruhe!
Ich wer’ Euch des jetzt übersetz’n, ohne Genierer, wiar i bi!
I winsch’ Eich oll’n an Hauf’n Gretz’n, an Zeck im Ohr, und den gwi gwi.

(gesungen:)
Olle Menschen samma z’wida, i mecht’s in de Gosch’n hau’n.
Mir san olle Menschen z’wida, in de Gosch’n mecht’ i’s hau’n.
Vota, Muata, Schwester, Bruada, und de gonze Packelrass’.
Olle Menschen samma z’wida, wann i Leit’ sich, geh’r i haß.

Wos, Ia’s kennt’s mi a net leid’n, und i sogt’s, I bin net g’scheid?
Oba…

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Polizei soll größere Drohnen beschaffen | Telepolis

Polizei soll größere Drohnen beschaffen | Telepolis.

sVlog

Hochgeladen von schipflingerfred am 10.01.2009

Ludwig Hirsch: Omama

 

viaLudwig Hirsch: Omama – YouTube.

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Fossil Free: Microbe Helps Convert Solar Power to Liquid Fuel: Scientific American

sRomy says:

jaja, Atomkraft ist alternaivlos… !

via Fossil Free: Microbe Helps Convert Solar Power to Liquid Fuel: Scientific American.

Proteste erfolgreich: Regierung erlaubt Volksabstimmungen – Tschechische Republik – derStandard.at › International

Proteste erfolgreich: Regierung erlaubt Volksabstimmungen – Tschechische Republik – derStandard.at › International.

Massenproteste in Polen gegen Rente mit 67 | tagesschau.de

Massenproteste in Polen gegen Rente mit 67 | tagesschau.de.

Bündnis “Steuer gegen Armut”: Schäuble bringt neue Dynamik in Diskussion um Finanztransaktionssteuer <<attac.de/

Die Kampagne “Steuer gegen Armut” begrüßt die Entschiedenheit, mit der sich Bundesfinanzminister Schäuble für die Einführung einer Finanztransaktionssteuer in Europa einsetzen will. In der gestrigen Bundestagsdebatte hatte Schäuble betont, “das Menschenmögliche an Einigung” zustande bringen zu wollen. “Schäuble bringt neue Dynamik in die Debatte. Die Kritiker haben sich zu früh gefreut: Die Umsetzung der Finanztransaktionssteuer ist keineswegs gescheitert”, sagt Tobias Hauschild von Oxfam.

Das Bündnis erwartet jetzt einen entsprechenden Vorstoß auf dem informellen Treffen der EU-Finanzminister in Kopenhagen. Aufgrund des anhaltenden Widerstands aus einigen EU-Ländern, insbesondere Großbritannien, ist der Weg vorgezeichnet: “Vorwärts geht es mit der Steuer nur im Rahmen einer erweiterten Zusammenarbeit von EU-Mitgliedstaaten, die dazu bereit sind. Es ist gut, dass sich der Bundesfinanzminister dafür einsetzen will, und wir erwarten in Kopenhagen eine entsprechende Absichtserklärung.”

Für ein Vorgehen im Rahmen einer erweiterten Zusammenarbeit müssen keine neuen Konzepte entwickelt werden, die Blaupause ist schon da. “Das von der EU-Kommission vorgelegte Konzept für eine EU-weite Steuer funktioniert auch im kleineren Rahmen”, sagte Peter Wahl von WEED. Das EU-Konzept sieht Abgaben auf die Geschäfte mit Aktien und Anleihen in Höhe von 0,1 Prozent und auf den Handel mit Derivaten von 0,01 Prozent vor. “Eine Finanztransaktionssteuer im Rahmen der erweiterten Zusammenarbeit sollte mindestens genauso ambitioniert gestaltet sein wie das vorliegende Kommissionskonzept”, forderte Wahl.

Das Kampagnenbündnis “Steuer gegen Armut” wird von 90 Nichtregierungsorganisationen, kirchlichen und gewerkschaftlichen Gruppen getragen. Das Bündnis fordert die Einführung einer Finanztransaktionssteuer, also die Besteuerung des Handels mit Finanzprodukten. Die Einnahmen daraus sollen der weltweiten Armutsbekämpfung, dem Schutz von Klima und Umwelt, sowie der Abfederung der Krisenfolgen in Deutschland zugutekommen.

via Bündnis “Steuer gegen Armut”: Schäuble bringt neue Dynamik in Diskussion um Finanztransaktionssteuer.

EU-Parlament will im Juni abstimmen – Acta-Abkommen steht am Anfang vom Ende – Digital – sueddeutsche.de

EU-Parlament will im Juni abstimmen – Acta-Abkommen steht am Anfang vom Ende – Digital – sueddeutsche.de.

Fekter plaudert Rettungsschirm-Details aus – news.ORF.at

Fekter plaudert Rettungsschirm-Details aus – news.ORF.at.

kino.to-Prozess: Programmierer legt Geständnis ab – Der Newsburger

kino.to-Prozess: Programmierer legt Geständnis ab – Der Newsburger.

Wurde die Unschuldsvermutung abgeschafft? (Kommentar) – News – gulli.com

Wurde die Unschuldsvermutung abgeschafft? (Kommentar) – News – gulli.com.

Umsteiger: Ausstieg aus der Karriere – Beruf – Erfolg – Wirtschaftswoche

Umsteiger: Ausstieg aus der Karriere – Beruf – Erfolg – Wirtschaftswoche.

Antrag auf Verfassungsänderung im Bundestag

Antrag auf Verfassungsänderung im Bundestag.

Bundesverfassungsgericht – Ein Gericht hebt ab – Politik – sueddeutsche.de

Bundesverfassungsgericht – Ein Gericht hebt ab – Politik – sueddeutsche.de.

Heimliche Grundgesetz-Änderung: Bürger soll nicht mehr in Karlsruhe klagen können | DEUTSCHE MITTELSTANDS NACHRICHTEN

Heimliche Grundgesetz-Änderung: Bürger soll nicht mehr in Karlsruhe klagen können | DEUTSCHE MITTELSTANDS NACHRICHTEN.

Vorratsdatenspeicherung: Heute schon den Staat verklagt? ››netzpolitik.org

verfassungsklage.at

Heute hat der AK Vorrat Österreich eine Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung vorgestellt. Mit in Kraft treten der Speicherpflicht für alle österreichischen Mobilfunk- und Internetanbieter am kommenden Sonntag eröffnet sich zum ersten Mal der Gang zum Verfassungsgerichtshof.

Auf www.verfassungsklage.at können sich alle Menschen der Anfechtung der österreichischen Vorratsdatenspeicherung anschließen. Auf der Seite gibt es ein Formular mit allen notwendigen Daten für die Vollmacht, welche per E-Mail als PDF zugeschickt wird und dann unterschrieben per Post bis zum 18. Mai 2012 an den AK Vorrat geschickt werden muss.

Notwendig dafür ist nur die Betroffenheit durch einen Telefon- oder Internet-Anschluss in Österreich auf den eigenen Namen. Eine Österreichische Staatsbürgerschaft oder Wohnhaft ist nicht erforderlich. Neben Einzelpersonen können sich auch Firmen und Vereine der Klage anschließen. Wer diesen Prozess durchläuft ist offizieller Mitkläger an der Verfassungsbeschwerde. Kosten und Risiken gibt es für die Mitkläger keine. Nähere Infos finden sich in den FAQs.

Eine sogenannte Drittelbeschwerde aller Oppositionsparteien gegen das Gesetzt ist im August an der FPÖ gescheitert. Die Klage wird nun vom AK Vorrat Österreich gemeinsam mit dem grünen Justizsprechers Albert Steinhauser eingebracht.

Das Ziel der Aktivisten ist es mindestens 1.000 Vollmächte für die Klage zu bekommen, um ein deutliches Signal gegen die pauschale Speicherung an die Politik zu senden. Nach der Bürgerinitiative des AK Vorrat, welche inzwischen über 80.000 Unterschriften gesammelt hat, scheint dieses Ziel realistisch. Am kommenden Samstag dem 31. März 2012, dem letzten Tag vor der Speicherpflicht, gibt es auch Trauerzüge in ganz Österreich.

via Vorratsdatenspeicherung: Heute schon den Staat verklagt? › netzpolitik.org.

Lizenz: CC BY-NC-SA

(1) Demonstration gegen die Vorratsdatenspeicherung (VDS) – Innsbruck

13:00-17:00

Der 31. März ist der letzte Tag, an dem wir ohne verdachtsunabhängige Speicherung von Verbindungs- und Standortdaten mittels Telefon und Internet kommunizieren können. Neben den generellen Entwicklungen rund um ACTA und Co. ist VDS ein Zeichen Richtung Überwachungsstaat, die wir so nicht hinnehmen dürfen.

Aus diesem Grund tragen wir am Samstag dem 31. März um 13:00 mit Start beim Landesmuseum unsere Privatsphäre zu Grabe. Sei auch du dabei, wenn wir mit einem Sarg symbolisch die Unschuldsvermutung beerdigen, weil es auch dich was angeht.

“Wer sagt: Freiheit herrscht, der lügt, denn Freiheit herrscht nicht” wusste schon Erich Fried. Dieses Zitat hat sehr viel Bedeutung. Solidarisieren wir uns und treten geschlossen gegen politische Entwicklungen auf, die in der Zeit des Vormärz zwischen 1815-1848 schon zu Einschränkungen der Meinungsfreiheit geführt hat.

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Nächste Orga Treffen:

– 27.3. im hackerspace: Bastel-Workshop, last-minute Planung

Mailingliste: https://lists.netzfreiheit.org/listinfo/stoppactaibk
Übersicht im Pad: https://etherpad.mozilla.org/tUMbtzWvQX
Website: https://gegenvds.at/
Wiki: https://wiki.gegenvds.at/

Geiwimax: http://www.sowimax.at/geiwimax/
Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung: http://www.akvorrat.at/
Was wird gespeichert: http://wiki.akvorrat.at/doku.php?id=hintergrund%3Afaq%3Awas_soll_gespeichert_werden

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Die Einführung der Vorratsdatenspeicherung ist eine Umkehrung der Unschuldsvermutung. Grundsätzlich wird jedeR BürgerIn überwacht und seine Daten werden aufgezeichnet, egal ob dieser eines Verbrechen schuldig ist oder nicht. Aufgrund bisheriger eingeführter Überwachungsmaßnahmen (Handyortung mit dem Sicherheitspolizeigesetz) und Erfahrungen in anderen Staaten, muss davon ausgegangen werden, dass diese Technologie unweigerlich zu Missbrauch führen wird.

Auch das Argument, es würden ja keine Inhaltsdaten gespeichert, kann nicht zählen. Aus den sozialen Kontakten und dem Bewegungsprofil kann ein sehr exaktes Personenprofil erstellt werden. Hierzu gibt es auch ein gut bebildertes und erklärtes Gutachten des CCC Deutschlands und die veröffentlichten Bewegungsprofile von Malte Spitz, einem deutschen Abgeordneten des Bundestags.

via (1) Demonstration gegen die Vorratsdatenspeicherung (VDS) – Innsbruck.

sVlog

Veröffentlicht am 11.04.2012 von daniel0402hrncir

Andreas Krisch, Obmann des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung, beantwortete uns im Interview alle Fragen zur VDS.

Aktiv gegen die Speicherung der privaten Dateien durch die staatlichen Behörden, kann man sich online unter http://www.verfassungsklage.at und http://www.zeichnemit.at zu Wehr setzten.

Mahriah Zimmermann und Daniel Hrncir für WienTV.org

Hochgeladen von LISAkoeppl
am 30.03.2012

Video by http://tantejolesch.at/ & http://wientv.org/
Hier gehts direkt zum Formular: http://www.verfassungsklage.at/
Durch
das Inkrafttreten der Vorratsdatenspeicherung mit 1. April 2012 haben
wir jetzt zum ersten Mal die Möglichkeit, das Gesetz zu kippen: Die
verdachtsunabhängige Speicherung sämtlicher Kommunikationsdaten aller
Menschen in Österreich stellt einen schweren Grundrechtseingriff dar.
Gegen diesen Eingriff beschweren wir uns gemeinsam beim
Verfassungsgerichtshof – und Du bist dabei!

http://www.verfassungsklage.at/

Ab
1. April 2012 werden die Verbindungsdaten von jedem Telefonat, jeder
SMS und jeder Email gespeichert: wer mit wem kommuniziert, sowie wann
und wo – ohne konkreten Verdacht. Das greift tief in das
Kommunikationsgeheimnis ein. Um…

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sVlog

Hochgeladen von musicloveraustria2 am 27.01.2009

Arik Brauer – Köpferl im Sand

viaArik Brauer – Köpferl im Sand – YouTube.

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Vorratsdatenspeicherung jetzt abschaffen! – verfassungsklage.at

Häufig gestellte Fragen

Wer bringt die Verfassungsklage ein?

Verfassungsklage.at ist eine Initiative vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und dem grünen Justizsprecher Albert Steinhauser. Eingebracht wird die Klage von den ErstklägerInnen und Vertreten durch die Scheucher Rechtsanwalts GMBH (http://www.scheucher.eu)

Warum wurde dieser Rechtsanwalt beauftragt und nicht ein anderer?

Rechtsanwalt Ewald Scheucher aus Wien ist Gründungsmitglied des AKVorrat.at und hat einschlägige Vorerfahrung. Er hat bereits im Jahr 2008 in Kooperation mit dem Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte (BIM) eine “Sammelbeschwerde” von insgesamt 30 AntragstellerInnen als Individualantrag an den VfGH gegen die SPG Novelle 2007 eingebracht, mit der die Polizei damals die Blankoermächtigung bekommen hat, die TeilnehmerInnen zu einer bestimmten IP-Adresse auszuforschen. Dieser Antrag wurde 2009 vom VfGH zurückgewiesen, das heißt aus formalen Gründen gar nicht zur Entscheidung in der Sache angenommen (VfGH vom 1.7.2009, G147/08 ua). Das Hauptargument war dort, dass die AntragstellerInnen nicht unmittelbar und aktuell durch das Gesetz betroffen wären, weil eine Betroffenheit erst bestehe, wenn die Polizei im Einzelfall tatsächlich Daten abgerufen habe. 2010 wurde aufgrund dieser Entscheidung eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eingebracht, ebenfalls von Rechtsanwalt Ewald Scheucher in Kooperation mit dem BIM (EGMR Tretter u.a. gegen Österreich).

Wie kann ich mitmachen?

Füll das Formular auf verfassungsklage.at aus, Du bekommst wenig später eine Mail mit einer vorausgefüllten Vollmacht. Diese druckst Du aus, unterschreibst sie und schickst sie an AKVorrat, Westbahnstrasse 46/1A 1070 Wien. Sobald die Vollmacht bei uns eintrifft, bist Du dabei.

Wann wird die Klage eingebracht?

Die Klage wird voraussichtlich am Freitag dem 25.5.2012 eingebracht. Deshalb sollten alle Vollmachten spätestens am 18.5.2012 zu uns geschickt werden um rechtzeitig dabei zu sein.

Wer kann mitmachen?

JedeR, der/die einen Internetanschluss/ein Mobil oder Festnetztelefon in Österreich angemeldet hat. Auch Firmen können an der Klage teilnehmen.

Bis spätestens wann ist meine Vollmacht erforderlich?

Schicke deine Vollmacht bis spätestens 18.5.2012 zu uns. Die Klage wird eine Woche später eingebracht, damit auch sicher alle Vollmachten bei uns ankommen.

Ein österr. Telefon- oder einen Internetanschluss ist auf mich angemeldet, ich bin aber kein österr. Staatsbürger. Kann ich trotzdem mitklagen?

Ja!

Ich habe nur ein Prepaid-Telefon ohne Vertrag. Kann ich mitklagen?

Nein. Der Eingriff in die Grundrechte basiert darauf, dass personenbezogene Daten gespeichert werden. Obwohl auch bei einem Prepaid-Telefon nicht ausgeschlossen ist, dass die Person dahinter ausgeforscht werden kann (zB über sog. IMEI-Rasterung, wenn mit dem selben Gerät vorher eine personenbezogene SIM-Karte verwendet wurde), muss der Zusammenhang für die Verfassungsbeschwerde unmittelbar mit der Person bestehen.

Ich habe kein auf mich lautendes Telefon und mein Internetprovider sagt, er wäre zu umsatzschwach um unter das VDS-Regime zu fallen. Kann ich mitklagen?

Nein. Die Verfassungsbeschwerde ist ein sogenannter Individual-Antrag nach Artikel 140 Bundesverfassungs-Gesetz (B-VG). Ein solcher Antrag ist nur zulässig, wenn der/die AntragstellerIn durch die angefochtenen Gesetze aktuell und unmittelbar in seinen/ihren Grundrechten betroffen ist. Im Kern des Antrags werden die Bestimmungen im Telekommunikationsgesetz (TKG) zur Vorratsdatenspeicherung bekämpft. Wer bei einem Anbieter ist, der durch diese Bestimmungen (vor allem § 102a TKG) gar nicht zum Speichern verpflichtet ist, ist weder unmittelbar noch aktuell betroffen. Anbieter von Kommunikationsdiensten im Sinne des § 102a TKG sind dann nicht zur Vorratsspeicherung verpflichtet, wenn sie unter die Umsatzschwelle fallen, die ansonsten einen Anbieter zur Entrichtung eines Beitrags zur Rundfunk- und Telekom Regulierungs GmbH (RTR-GmbH) verpflichtet. Die genauen Kriterien dafür sind in § 34 KommAustria Gesetz geregelt. Nach den Umsatzvoranmeldungen für 2012 gibt es nach Angaben der RTR-GmbH in Österreich 142 speicherpflichtige Anbieter. Die RTR-GmbH erwägt derzeit die Veröffentlichung einer Liste der speicherpflichtigen Anbieter, eine Entscheidung darüber ist aber noch nicht gefallen. Im Zweifel sollte man beim eigenen Anbieter nachfragen.

Welche Kosten und Risiken entstehen mir?

Keine. Für die einzelnen Mit-AntragstellerInnen entstehen keinerlei Gerichts-, Anwalts- oder sonstige Kosten. Dies gilt auch dann, wenn die Verfassungsbeschwerde keinen Erfolg haben sollte. In der Vollmacht ist die Kostenfreiheit nicht noch einmal erwähnt, weil die Vereinbarung über die Anwaltsvergütung mit der Vollmacht nichts zu tun hat. Die Vollmacht wird im Original dem VfGH vorgelegt und die Vereinbarung hinsichtlich der Vergütung interssiert den VfGH nicht. Die gesammten Kosten werden vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung getragen. Die vom AKVorrat zu tragenden Gerichtskosten richten sich

Ich kenne Euch nicht, kann ich Euch vertrauen?

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ist eine Gruppe von Aktivisten, die sich mit dem Thema beschäftigt und sich das Ziel gesetzt hat die Vorratsdatenspeicherung in Österreich und Europa abzuschaffen. Wenn du uns kennenlernen willst, komm vorbei: Der Arbeitskreis trifft sich alle zwei Wochen in Wien. Es bestehen aber auch Kontakte zu Organisationen in den Bundesländern, die das selbe Anliegen teilen. Der AKVorrat.at ist zwar als Verein eingerichtet, weil damit in formal-rechtlicher Hinsicht der Handlungsspielraum erweitert ist. Aber für die eigentliche Arbeit ist eine Mitgliedschaft keinesfalls notwendig. Vielmehr will der AKVorrat ein Forum für alle bieten, die für das Ziel der Abschaffung der VDS ihre Energie bündeln wollen.

Was passiert mit den Daten, die ich in das Onlineformular eingebe?

Die Daten werden bis zur Verfassungsbeschwerde in einer nicht öffentlichen Datenbank gesammelt, damit wir eine Liste der MitbeschwerdeführerInnen haben.

Muss ich nach dem Abschicken der Vollmacht noch irgendetwas tun?

Das Abschicken der Vollmacht reicht. Wenn du noch etwas tun willst, erzähle deinen Bekannten und Freunden von der Initiative.

Ich habe schon die Bürgerinitiative auf zeichnemit.at unterschrieben, ist das das gleiche?

Nein. Die Bürgerinitiative richtet sich vorallem gegen die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung. Die Verfassungsklage gegen das österreichische Gesetz, mit dem diese Richtlinie umgesetzt wird.

Kann ich den Klagetext lesen?

Nicht in allen Details. Der vollständige Text des Antrags wird veröffentlicht, sobald er beim Verfassungsgerichtshof eingebracht wurde. Eine Zusammenfassung findest du allerdings Hier

Wie erfahre ich vom Fortschritt der Klage?

Am besten meldest du dich am Newsletter auf www.akvorrat.at an. Alternativ kannst du dem AK Vorrat auf Twitter folgen.

Was genau sagt die Vollmacht aus?

Mit deiner Unterschrift unter die Vollmacht bevollmächtigst du Rechtsanwalt Scheucher, dich in dem Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) zur Anfechtung der Bestimmungen zur Vorratsdatenspeicherung zu vertreten. Bei dem Vollmachtsvordruck handelt es sich um ein Standardformular, wie es bei jeder Beauftragung eines Anwalts unterschreiben wird und das um die notwendigen Angaben zur Beurteilung der Betroffenheit ergänzt ist. Der Individualantrag ist auf die Anfechtung jener österreichischen Gesetzesbestimmungen gerichtet, welche aufgrund der Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG zur Vorratsdatenspeicherung ergangen sind. Diese Vollmacht umfasst jedwede im Zusammenhang mit diesem Individualantrag stehenden Vertretungshandlungen sowie eine Zustellvollmacht.

Könnte ich meine Vollmacht zurückziehen?

Ja, eine Vollmacht kann ebenso widerrufen werden, wie man sie erteilen kann. Dafür ist auch keine Angabe von Gründen notwendig. Damit der Arbeitsaufwand für die (grundsätzlich ehrenamtlichen) Aktivisten des AKVorrat nicht uferlos wird, bitten wir aber darum, einen solchen Widerruf rechtzeitig vor der Antragseinbringung bekannt zu geben.

Warum eine eigene Klage – das Land Kärnten klagt doch schon/auch?

Dem AKVorrat ist jede Initiative recht, die das selbe Ziel verfolgt: Die Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung. Rechtlich hat die Klage des Landes Kärnten aber keine Auswirkungen auf die Zulässigkeit der Klage des AKVorrat. Der AKVorrat bringt auch deshalb eine eigene Klage beim VfGH ein, weil auf diese Weise die Hoheit über die Argumente beim Arbeitskreis liegen, auf die er sonst keinen Einfluss hätte. Vor allem aber kann man sich dem Individualantrag des AKVorrat anschließen, das geht bei der Klage eines Bundeslandes nicht.

Ist die Vorratsdatenspeicherung in Kraft, während die Klage läuft?

Ja, bis zur (erhofften) Aufhebung durch den VfGH ist das Gesetz in Kraft und muss angewendet werden. Ein Antrag auf vorläufige Ausserkraftsetzung ist nach der Rechtslage und der ständigen Rechtssprechung des VfGH aus verschiedenen Gründen im Falle eines Individualantrags nach Artikel 140 B-VG aber unzulässig (zB VfGH vom 10.03.2001, G69/01 ua).

Wie ist das Verhältnis der Klage zum EuGH-Verfahren?

Beide sind formal voneinander unabhängig – Das EuGH-Verfahren betrifft die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung, die VfGH-Beschwerde hingegen das österreichische Gesetz zur Umsetzung dieser Richtlinie. Fällt die Richtlinie weg, so bleibt das österreichische Gesetz zunächst bestehen. Dann hängt es von den Gründen ab, aus denen die Richtlinie durch den EuGH im besten Fall aufgehoben würde: Erklärt er diese für nicht vereinbar mit der EU Grundrechte-Charta, entsteht daraus in der Folge die Pflicht für die Mitgliedsstaaten, die innerstaatlichen Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung wieder abzuschaffen, weil die Staaten sonst EU Recht verletzen würden. Ein Zusammenhang besteht aber insofern, als im Individualantrag an den VfGH beantragt wird, die Frage der Vereinbarkeit der Vorratsdatenspeicherung mit europäischen Grundrechten dem Gerichtshof der EU (EuGH) vorzulegen. Und zwar für den Fall, dass der VfGH der Meinung ist, dass seine Entscheidung von einer Auslegung des EU Rechts abhängt.

Was ist und seit wann gibt es in Österreich eine Sammelklage?

Juristisch gesehen handelt es sich nicht um eine Sammelklage, sondern um eine “normale” Verfassungsbeschwerde, nur dass sie von vielen Personen gemeinsam erhoben wird. Das ist grundsätzlich zulässig und geschieht vor dem VfGH hin und wieder, zB bei der oben erwähnten Anfechtung der SPG Novelle 2007 (VfGH vom 1.7.2009, G147/08 ua). Davon ist die Zulässigkeit des Antrags selbst zu unterscheiden, wo es vor allem um die Frage geht, ob die AntragstellerInnen auch aktuell und unmittelbar betroffen sind.

Was passiert, wenn die Klage erfolgreich war und der Vorratsdatenspeicherung die Verfassungskonformität abgesprochen wurde?

Dann gibt es keine Speicherpflicht für die im Telekommunikationsgesetz festgeschriebenen Daten mehr. Folglich müssen die Daten gelöscht und dürfen nicht mehr gesammelt werden, sobald sie für den Anbieter nicht mehr unbedingt zum Betrieb des Kommunikationsdienstes benötigt werden, etwa zur Abrechnung oder zur Störungsbehebung.

Wurde deine Frage nicht beantwortet? Wende dich an info@akvorrat.at! Wir freuen uns auf deine Anfrage!

Eine Initiative des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung Österreich und des grünen Justizsprechers Albert Steinhauser.

via  Vorratsdatenspeicherung jetzt abschaffen! – verfassungsklage.at.

Vorratsdatenspeicherung jetzt abschaffen! <<verfassungsklage.at

Durch das Inkrafttreten der Vorratsdatenspeicherung mit 1. April 2012 haben wir jetzt zum ersten Mal die Möglichkeit, das Gesetz zu kippen: Die verdachtsunabhängige Speicherung sämtlicher Kommunikationsdaten aller Menschen in Österreich stellt einen schweren Grundrechtseingriff dar. Gegen diesen Eingriff beschweren wir uns gemeinsam beim Verfassungsgerichtshof – und Du bist dabei!

Ab 1. April 2012 werden die Verbindungsdaten von jedem Telefonat, jeder SMS und jeder Email gespeichert: wer mit wem kommuniziert, sowie wann und wo – ohne konkreten Verdacht. Das greift tief in das Kommunikationsgeheimnis ein. Um in ein Grundrecht eingreifen zu dürfen, muss zwecks Aufrechterhaltung der demokratischen Ordnung eine solche Maßnahme notwendig und verhältnismäßig sein. Jedoch ist weder die Verhältnismäßigkeit noch die Notwendigkeit der Vorrats­daten­speicherung erwiesen – im Gegenteil: Studien aus Deutschland zeigen keinen Effekt dieser Maßnahme. Aus diesem Grund wurde die Vorrats­daten­speicherung schon von den Verfassungs­gerichten in Deutschland, Tschechien, Bulgarien und Rumänien gekippt. Das gleiche wollen wir jetzt in Österreich erreichen.

Mach Dich jetzt für Deine Grundrechte stark und bring mit uns Klage gegen die Vorratsdatenspeicherung in Österreich ein! Dazu musst Du nur die Vollmacht unterschreiben und bis 18. Mai 2012 per Post zu uns schicken. Risiken und Kosten trägst Du keine. Die Klage wird vom Arbeitskreis Vorrats­daten­speicherung in Zusammenarbeit mit Albert Steinhauser (Nationalrats­abgeordneter der Grünen) eingebracht.

Die Eckpunkte der Verfassungsbeschwerde

Die Vorratsdatenspeicherung …

  • betrifft alle Nutzer von Kommunikationsdiensten aktuell, unmittelbar und nachteilig in ihrer Grundrechtssphäre.
  • ist nicht dazu geeignet, die vorgeblichen Zwecke zu erreichen.
  • ist selbst dort, wo sie vielleicht in manchen Einzelfällen die Ermittlungen unterstützt, nicht das schonendste Mittel, den Zweck zu erreichen.
  • steht selbst dann, wenn man sie als das gelindeste, noch zum Ziel der Kriminalitätsbekämpfung führende Mittel ansieht, in keinem angemessenen Verhältnis zum Nachteil für die Einzelnen sowie die Gesellschaft.

Jetzt mitklagen!

ErstbeschwerdeführerInnen

  • Dr. Maria Wittmann-Tiwald
    Co-Vorsitzende der Fachgruppe Grundrechte in der Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter
  • A.o. Prof. Dr. Hannes Tretter
    Co-Leiter des Ludwig Boltzmann Institut für Menschrechte
  • Sigi Maurer
    Ex ÖH-Vorsitzende und Aktivistin
  • Jana Herwig
    Medienwissenschaftlerin
  • Andreas Krisch
    Obmann Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und Datenschutzexperte
  • Christof Tschohl
    Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte, Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung
  • Albert Steinhauser
    Nationalratsabgeordneter, Justitzsprecher der Grünen
  • Ao. Univ.-Prof. Mag. DDr. Erich SchweighoferLeiter der Arbeitsgruppe Rechtsinformatik, Universität Wien & WZRI Wiener Zentrum für Rechtsinformatik

via Vorratsdatenspeicherung jetzt abschaffen! – verfassungsklage.at.

Verfassungsklage gegen Vorratsdatenspeicherung – Oesterreich – Politik – Nachrichten | TT Online

Verfassungsklage gegen Vorratsdatenspeicherung – Oesterreich – Politik – Nachrichten | TT Online.

Vorratsdatenspeicherung: Gläserner Mensch <<oe1.ORF.at Gesellschaft

oe1.ORF.at Gesellschaft.

BIM-Entwurf zur Vorratsdatenspeicherung in Begutachtung · Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte

BIM-Entwurf zur Vorratsdatenspeicherung in Begutachtung · Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte.