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Heimat bist du großer Brüder › Freewave

Welche Verschärfungen die österreichische Regierung unter dem Namen „Anti-Terror-Paket” für das sogenannte Sicherheitspolizeigesetz vorgesehen hat, fasst Heise.de in einem Artikel schön zusammen. Die geplanten Änderungen setzen das langsame, aber stete Untergraben von Bürgerrechten und der Säulen des Rechtsstaats fort:

Die Handy-Peilung und Auswertung von Vorratsdaten ohne richterliche Genehmigung (Paragraph 53 Absatz 3b SPG) soll auch auf ungefährdete Begleitpersonen ausgedehnt werden. Bisher durften nur Handys von Personen gepeilt werden, die die Behörde selbst für gefährdet hielt.

Ebenfalls erwähnt wird, dass 2007 „die überraschend in einer Nationalratssitzung zu später Stunde verabschiedete Änderung des Sicherheitspolizeigesetzes besondere Aufregung verursachte. Genau wegen dieser Änderungen hat Freewave 2008 den Verfassungsgerichtshof angerufen, um ein Gesetz­prüfungs­verfahren einzuleiten und die entsprechenden Bestimmungen des Sicherheits­polizei­gesetzes als verfassungswidrig aufzuheben. Leider ohne Erfolg.

Deswegen schließen wir uns der BürgerInneninitiative zur Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung an. Weiteres Ziel dieser Kampagne ist es, dass „sämtliche Terrorgesetze in Österreich evaluiert und gegebenenfalls abgeschafft werden”. Unsere Empfehlung: Informieren, mitmachen und weitersagen!

Update: Der Artikel „Trojanische Sitten” im Profil zeigt sehr deutlich weitere Gründe auf, die Initiative zu unterstützen.

Ebenfalls empfehlen möchten wir die Big Brother Awards, die am 25. Oktober im Rahmen einer Gala im Rabenhof Theater in Wien an glänzende Negativ-Beispiele in Sachen Datenschutz und Überwachung überreicht werden.

An dieser Stelle möchten wir auch das bekannte Video „Du bist Terrorist.” von Alexander Lehmann zeigen. Es bezieht sich zwar auf Deutschland (wo übrigens die Vorratsdatenspeicherung 2010 als verfassungswidrig eingestuft wurde), ist aber für Österreich nicht weniger wahr und relevant.

via Heimat bist du großer Brüder › Freewave – Gratis WLAN.

Heimat bist du großer Brüder › Freewave - Gratis WLAN

sVlog

Hochgeladen von TheAnoninfos am 29.03.2012

Blog & Informationen: http://anonnewsde.tumblr.com/post/20118199645/operation-paperstorm-vds-deutsc…

Infos & Studien zur VDS: http://www.vorratsdatenspeicherung.de

Twitter: http://www.twitter.com/AnonNewsDE

Flyerpaket: https://rapidshare.com/files/2415397640/vds_paperstorm1.rar (Entpacken mit Winrar oder Winzip)

Paperstorm Termine: 06.04.2012 bis 09.04.2012 und 13.04.2012 bis 15.04.2012

Eröffne Pads oder Facebook-Events für deine Stadt und leite die Informationen an AnonNewsDE via Tumblr oder Twitter weiter, wir spreaden für euch!

Videotext:

Sehr geehrte Bürger Deutschlands,

wir sind Anonymous und möchten so viele Menschen wie möglich dazu bewegen, sich gegen die anstehende Vorratsdatenspeicherung in Deutschland zu wehren. Natürlich setzt die europäische Kommission unsere Regierung mit Sanktionen unter Druck, was aber keine Ausrede für unsere Politiker sein kann, die Demokratie zu untergraben.

Die europäischen Richtlinien zur Vorratsdatenspeicherung existieren nicht erst seit 2012, denn 2010 wurde die Vorratsdatenspeicherung vom Bundesverfassungsgericht als Verfassungswidrig erklärt und seitdem auch nicht weiter geführt.

Vergangene Studien beweisen, dass mit einer Vorratsdatenspeicherung nicht mehr Straftaten aufgeklärt worden sind, als ohne!

Es geht die Regierung…

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sVlog

by AndersDenkenPlus 5 months ago/
Creative Commons License: by nc sa

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GEGEN DIE VERSCHÄRFUNG DES SICHERHEITSPOLIZEIGESETZES

ÖSTERREICHISCHES INNENMINISTERIUM WILL FREIHEITSRECHTE ABSCHAFFEN!

Die erweiterte Gefahrenerforschung soll künftig auch auf Einzelpersonen angewandt werden können.

Verfassungssprecher Wittmann: “Damit schafft man acht Millionen verdächtige Österreicher, und es obliegt der Willkür der Polizei, wen sie verfolgt und wen nicht. Das ist ein ganz gefährlicher Schritt Richtung Polizeistaat.”

Durch Gesetzesverschärfungen sollen sowohl das Sicherheitspolizeigesetz als auch das Strafgesetzbuch geändert werden.

“Da gibt es keinerlei Tatverdacht, noch keinerlei Hinweise. Da kann jeder verdächtigt werden, die Polizei kann jederzeit Verfolgungshandlungen setzen.” so Verfassungssprecher Wittmann

(siehe derstandard.at, 10.9.)

SCHREIBEN SIE AN DIE INNENMINISTERIN MIKL-LEITNER UND AN DIE SPITZEN DER PARTEIEN DAS EIN SOLCHES GESETZ NICHT ZU AKZEPTIEREN IST!!!

Email Mikl-Leitner: ministerbuero@bmi.gv.at

Email Werner Faymann: werner.faymann@spoe.at

Email Josef Cap: josef.cap@spoe.at

Email Eva Glawischning:eva.glawischnig@gruene.at

Email Karl Öllinger: karl.oellinger@gruene.at

Bei dieser Seite handelt es sich um eine Initiative besorgter BürgerInnen welche für Rechtsstaatlichkeit, Gewaltentrennung und Freiheit eintreten.

via GEGEN DIE VERSCHÄRFUNG DES SICHERHEITSPOLIZEIGESETZES.

Webspace & Domain News | Keine Vorratsdatenspeicherung für World4You Kunden

Webspace & Domain News | Keine Vorratsdatenspeicherung für World4You Kunden.

Stellungnahme der PPÖ zum Sicherheitspolizeigesetz Österreich

A-1014 Wien, Postfach 173
GZ: BM-LR 1 340/0005-III/1/2011 d. BMI
Stellungnahme der Piratenpartei Österreichs zu 313/ME: Ministerialentwurf betreffend ein
Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz, das Polizeikooperationsgesetz und das
Bundesgesetz über die Einrichtung und Organisation des Bundesamtes zur
Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung geändert werden
Vorwort:
Ganz offensichtlich wurden zumindest Teile dieses Gesetzes unter dem Eindruck der Attentate von
Oslo am 22. Juli 2011 angefertigt. Eine derartige Anlassgesetzgebung ohne vorhergehende genaue
Untersuchung und eingehender öffentlicher Debatte ist selten brauchbar, sondern meist lediglich zur
Beschwichtigung der Öffentlichkeit geeignet und wird daher von der Piratenpartei Österreichs
abgelehnt.
Inhaltliche Anmerkungen:
Dieses Gesetz gibt den Überwachungsbehörden zahlreiche Möglichkeiten, unkontrolliert
Staatsbürger zu überwachen und deren Freiheit zu beschränken.
So lässt sich bei Punkt 6 („Erweiterte Gefahrenforschung bei Einzelpersonen“) die Kriterien
problemlos auf jeden Anhänger einer regierungskritischen o.ä. Gruppierung hinbiegen.
Auch Punkt 12 („Beauskunftung von Standortdaten“) ist bestens zur Überwachung unliebsamer
Personen geeignet, insbesondere durch die Ausweitung auf etwaige Begleitpersonen und den
fehlenden Schutz für Berufsgruppen wie Rechtsanwälte o.ä.
Die vorgeschlagene Kontrolle durch einen Rechtsschutzbeauftragten im BMI ist nicht einmal
ansatzweise brauchbar, da es sich dabei um einen Angehörigen des selben Apparates handelt,
welcher die Ermittlungen durchführt.
Punkt 34 („Unbefugtes Verwenden geschützter grafischer Darstellungen der Sicherheitsbehörden
und Polizeikommanden“) ist wiederum besonders gegen freie Berichterstattung und die Freiheit der
Kunst generell gerichtet. Hier wird offensichtlich beabsichtigt, eventuell kritische Beiträge bereits
im Vorfeld abzuwürgen.
Seite 1/2
12/SN-313/ME XXIV. GP – Stellungnahme zu Entwurf (elektr. übermittelte Version) 1 von 2
Dieses Dokument wurde mittels e-Mail vom Verfasser zu Verfügung gestellt. Für die Richtigkeit
und Vollständigkeit des Inhaltes wird von der Parlamentsdirektion keine Haftung übernommen.
Abschließendes Statement:
Das Sicherheitspolizeigesetz war schon bisher ausgesprochenes Flickwerk und würde durch die
vorgeschlagenen Änderungen nur noch schlechter, da es massive und unkontrollierte Eingriffe in
Bürger- und Menschenrechte zulässt und sogar fördert.
Die Piratenpartei Österreichs spricht sich somit klar gegen diesen Entwurf aus und schlägt vor,
stattdessen das gesammte Sicherheitspolizeigesetz durch ein sorgfältig ausgearbeitetes Gesetz zu
ersetzen, welches sowohl zeitgemäss als auch konform mit Bürger- und Menschenrechten ist.
Für die Piratenpartei Österreichs (PPÖ):
Peter Stadlmaier – Justizsprecher
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2 von 2 12/SN-313/ME XXIV. GP – Stellungnahme zu Entwurf (elektr. übermittelte Version)
Dieses Dokument wurde mittels e-Mail vom Verfasser zu Verfügung gestellt. Für die Richtigkeit
und Vollständigkeit des Inhaltes wird von der Parlamentsdirektion keine Haftung übernommen.

via imfname_233746.pdf (application/pdf-Objekt).

Stellungnahme von @newstik zum #SPG

via fname_233744.pdf (application/pdf-Objekt).

Sehr geehrter Damen und Herren!
Hohes Haus!
Hiermit nehme ich bin offener Frist zu den aktuell geplanten Änderungen des SPG Stellung. Ich
erkläre mich mit einer Veröffentlichung ohne Angabe meiner E-Mail-Adresse ausdrücklich
einverstanden.
Außerdem möchte ich sowohl beim Parlament als auch beim BMI anregen, die E-Mail-Adressen für
die Einbringung von Stellungnahmen in Begutachtungsverfahren leicht auf den jeweiligen Webseiten
auffindbar zu machen.
*)Ad §§ 13a Abs 2 und 63 Abs 1a: Die ausdrückliche Festhaltung, dass die Daten aktuell zu halten
sind, begrüße ich.
*) Ad Gefährlicher Angriff (§ 16 Abs 2): Die allgemeine Ausweitung des
Begriffs des gefährlichen Angriffs auf Doping lehne ich ab. Dies sollte
nur für Doping bei Minderjährigen sowie bei Doping ohne Zustimmung des
Gedopten gelten. Bei Erwachsenen, die sich bewusst für Doping
entscheiden, scheidet schon begrifflich das Element des Angriffs aus.
Die vorgesehene Verschärfung schießt über das Ziel hinaus.
Salopp formuliert ist es eher ein gefährlicher Angriff, wenn der im
Stadion neben mir sitzende Zuschauer raucht, als wenn einer der Sportler
gedopt hat.
*) Ad Erweitere Gefahrenforschung (§ 21): Die Ausdehnung der Erweiterten
Gefahrenforschung lehne ich ausdrücklich ab. Die Formulierungen sind so
schwammig, dass diese Bestimmung viel zu leicht gegen unliebsame Bürger
angewendet werden können. Diese Art von Ermächtigungen sind sehr gefährlich.
Gerade nach dem Terrorattentat in Norwegen sollte man dem norwegischen
Beispiel folgen und eine offene Gesellschaft als Gegenentwurf gegen
Terrorismus leben und nicht zu mehr Überwachung greifen. Das fordert nur
immer obszönere Terrorattentate heraus und führt gleichzeitig dazu, dass
die Terroristen gewinnen: Sie ändern unsere Gesellschaft.
*) Ad Wegweisung (§ 38): In diesem Bereich des SPG fehlen noch immer
Bestimmungen hinsichtlich der Unterstützung der Arbeit von Journalisten.
Häufig werden von Demonstranten, Besetzern und dergleichen schwere
Vorwürfe gegen Exekutivkräfte erhoben. Die Beobachtung und
Berichterstattung durch Journalisten könnte sowohl die Exekutive vor
ungerechtfertigten Vorwürfen schützen als auch Bürger vor
ungerechtfertigter Zwangsgewalt.
*) Ad Gefährderansprache (§ 49b): Eine sinnlose Bestimmung. Das wird nur
dazu führen, dass irgendwelche Leute schikanös vorgeladen werden – zB
gerade dann, wenn ein Sportereignis stattfindet. Wenn das so
beabsichtigt wird, soll das der Gesetzgeber bitte auch ehrlich sagen.
Wenn das so nicht beabsichtigt ist, hat diese Bestimmung keinen Sinn.
Kein “Pyrotechnomane” wird durch eine sicherheitsbehördliche Belehrung
wundersam genesen.
10/SN-313/ME XXIV. GP – Stellungnahme zu Entwurf (elektr. übermittelte Version) 1 von 3
Dieses Dokument wurde mittels e-Mail vom Verfasser zu Verfügung gestellt. Für die Richtigkeit
und Vollständigkeit des Inhaltes wird von der Parlamentsdirektion keine Haftung übernommen.
*) Ad § 53 Abs 3b: Diese missglückte Bestimmung noch auf Begleitpersonen
zu erweitern, ist absurd. Vielmehr sollte dieser Absatz aufgehoben
werden. Seit Bestehen dieser Ortungsmöglichkeit sind mir keine Fälle
bekannt geworden, in dem die berühmten verirrten Bergsteiger nur dadurch
gerettet werden konnten. Solche Eingriffe in die Privatsphäre
unbescholtener Bürger sollten nur mit richterlicher Genehmigung
(24h-Dienst!) zulässig sein, insbesondere der Zugriff auf Vorratsdaten
lacht dem Schutz der Privatsphäre Hohn!
Nicht einmal die Verständigungspflicht der Betroffenen im Nachhinein
wird mit dieser Novelle eingeführt. Dies ist höchst unerfreulich und
lässt den Verdacht aufkommen, dass die Sicherheitsbehörden hier etwas zu
verstecken haben.
*) Ad $ 54 Abs 2a: Diese Bestimmung lehne ich ab. Sie wird zu einer
vehementen Zunahme der Überwachungen führen, weil es so viel einfacher
wird. Dadurch wird eine Unzahl Unschuldiger Bürger ins Visier der
Überwacher kommen – die in den Erläuterungen angeführten Beispiele der
Überwachung von Fahrzeugen ist treffend: Ein Fahrzeug kann ja von allen
möglichen Personen genutzt werden, nicht bloß der Zielperson.
Wenn mehr Überwachungen erforderlich sind, müssen eben die personellen
Ressourcen aufgebracht werden. Immer mehr technische Obersavtion schafft
mehr Probleme, als sie löst.
*) Ad Auskunftsrecht (§ 80): Der Anspruch auf pauschalierten
Kostenersatz sollte bei der ersten Anfrage im Jahr entfallen. Die
Privatwirtschaft hat Auskünfte einmal pro Jahr kostenlos zu erteilen,
das sollte umso mehr für die öffentliche Hand gelten.
*) Ad Erhöhung der Verwaltungsstrafen (§§ 81 ff): In den Materialien
wird der Euphemismus der “Valorisierung” bemüht. Tatsächlich ist hier
aber eine saftige Erhöhung der Verwaltungsstrafen (teils über 60%!)
geplant, was weit über jeder Inflationsanpassung liegt. Ich lehne dies
ab. Hier soll nur mehr Geld eingenommen werden, eine abschreckende
Wirkung gibt es hier nicht. Beispiel: Kein in einem Rauschzustand
befindlicher Bürger, der eine Verwaltungsübertretung zu begehen gedenkt,
wird sich durch die Höhe der Verwaltungsstrafe abschrecken lassen.
Gleiches gilt für aggressives Verhalten gegenüber öffentlicher Aufsicht
oder Militärwache.
Darüber hinaus bin ich der Meinung, dass bei der Einschätzung des
Ministerialentwurfes seitens der Regierung geschlampt wurde. Laut
Vorblatt gibt es keine geschlechtsspezifischen Auswirkungen der Novelle.
Da aber wesentlich mehr Männer als Frauen von den in der Novelle
gegenständlichen Verwaltungsstrafen betroffen sind, wirkt sich eine
Erhöhung dieser Strafen sehr wohl geschlechtsspezifisch aus – vor allem
Männer werden noch mehr zahlen müssen.
*) Ad § 83b: Die Vortäuschung einer öffentlichen Berechtigung ist
selbstverständlich hintanzuhalten. Den Versuch einer Beschädigung des
Ansehens der Sicherheitsexekutive durch grafische Darstellungen muss
sich diese meines Erachtens aber gefallen lassen. Hier bin ich mit dem
2 von 3 10/SN-313/ME XXIV. GP – Stellungnahme zu Entwurf (elektr. übermittelte Version)
Dieses Dokument wurde mittels e-Mail vom Verfasser zu Verfügung gestellt. Für die Richtigkeit
und Vollständigkeit des Inhaltes wird von der Parlamentsdirektion keine Haftung übernommen.
ÖJC einer Meinung, dass diese Bestimmung viel zu leicht gegen unliebsame
Kritiker wie zB Karikaturisten angewandt werden kann. Hier gäbe es eine
Reihe von Personen, etwa Sportschiedsrichter, die wesentlich
Schützenswerter sind, als die Sicherheitsexekutive. Die muss (auch
ungehobelte) Kritik und Schmähungen eben aushalten.
*)Ad Befassung des Sicherheitsbeauftragen § 91c: Noch immer fehlen
adäquate Bestimmungen zur Bestellung, finanziellen und personellen
Ausstattung, Bemächtigung, Unabhängigkeit, Pflichten, usf. des
Rechtsschutzbeauftragten. Die derzeitige Ausstattung dieser Einrichtung
ist ein Witz, so dass der Rechtsschutzbeauftragte nicht mehr ist, als
ein Feigenblatt. Hier muss zuerst eine kompetente und schlagkräftige
Rechtsschutzeinheit geschaffen werden, bevor sie mit zahlreichen
Aufgaben bedacht wird. Eine solche Rechtsschutzeinheit sollte auch die
Kapazität für Außeneinsätze haben, etwa zur Beobachtung tatsächlicher,
kritischer Einsätze der Exekutive.
Danke für Ihre unvoreingenommene Befassung mit meiner Stellungnahme.
Mit freundlichen Grüßen
Mag. Daniel AJ Sokolov
10/SN-313/ME XXIV. GP – Stellungnahme zu Entwurf (elektr. übermittelte Version) 3 von 3
Dieses Dokument wurde mittels e-Mail vom Verfasser zu Verfügung gestellt. Für die Richtigkeit
und Vollständigkeit des Inhaltes wird von der Parlamentsdirektion keine Haftung übernommen.

via fname_233744.pdf (application/pdf-Objekt).

Stellungnahme der Bundesvertretung der österreichischen HochschülerInnenschaft zum Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz, das Polizeikooperationsgesetz und das Bundesgesetz über die Einrichtung und Organisation des Bundesamtes zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung geändert werdenn/pdf-Objekt)

oeh_bv_Stellunngnahme_spg_novelle.pdf (application/pdf-Objekt).

Multimedia: Vorratsdaten: Kärntner Antrag landete beim VfGH > Kleine Zeitung

Multimedia: Vorratsdaten: Kärntner Antrag landete beim VfGH > Kleine Zeitung.

Beschwerden Portal Medien Service | Indect – der Traum der EU vom Polizeistaat |

Beschwerden Portal Medien Service | Indect – der Traum der EU vom Polizeistaat |.

Beschwerden Portal Medien Service | Keine Vorratsdatenspeicherung in Österreich! |

Beschwerden Portal Medien Service | Keine Vorratsdatenspeicherung in Österreich! |.

Beschwerden Portal Medien Service | Österreich beschließt Sicherheitspolizeigesetz |

Beschwerden Portal Medien Service | Österreich beschließt Sicherheitspolizeigesetz |.

Strafprozessordnung 1975 -StPO und Sicherheitspolizeigesetz – SPG (Änderung)

 

Änderung der Strafprozessordnung 1975 und des Sicherheitspolizeigesetzes, BGBl. I Nr. 33/2011, 20.05.2011
(NR: XXIV RV 1075 AB 1124 S 102; BR: 8483 AB 8497 S 796)

Aus den Materialien:

 

Zu Artikel 1 Änderung der Strafprozessordung 1975

 

Die Änderungen der Strafprozessordnung sind Folge der geänderten Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes – TKG 2003. Sie zielen darauf ab, die Zulässigkeit von Ersuchen um Stammdatenübermittlung, der Anordnung über die Auskunft von Stamm- und Zugangsdaten, sowie die Auskunft über Vorratsdaten zu normieren.

Zu Artikel 2 Änderung des Sicherheitspolizeigesetzes

 

Ziel der Änderungen im Sicherheitspolizeigesetz ist es, die Zulässigkeit der Anfragen an Anbieter von öffentlich zugänglichen elektronischen Kommunikationsdiensten oder öffentlichen Kommunikationsnetzen auf Basis des Sicherheitspolizeirechtes sowie die weitere Verwendung der so ermittelten Daten zu regeln und an die Vorgaben der (neuen) Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) anzupassen.

Für die Sicherheitsbehörden wird die Beauskunftung der Verkehrs- bzw. Zugangsdaten im Sinne des § 99 Abs. 5 TKG im adaptierten § 53 Abs. 3a und 3b SPG geregelt. Zugleich wird aber auch durch einen neuen § 53 Abs. 3c SPG die Verpflichtung der Sicherheitsbehörden zur nachweislichen Information Betroffener bei Standortbeauskunftungen und Beauskunftungen über Zuordnungen des Namens oder der Anschrift eines Betroffenen zu einer IP-Adresse, in beiden Fällen wenn hiefür die Verwendung von Vorratsdaten gemäß § 99 Abs. 5 Z 3 oder 4 iVm § 102a TKG 2003 durch den Betreiber erforderlich war, eingeführt, deren Einhaltung der Prüfung durch den Rechtsschutzbeauftragten nach der ebenfalls ergänzten Bestimmung des § 91c SPG unterliegt. Ebenso ergänzt wird in § 91c Abs. 1 die Informationspflicht über den Einsatz technischer Mittel zur Lokalisierung einer Endeinrichtung (§ 53 Abs. 3b).

Im Rahmen dieser Anpassungen wird auch die Prüfpflicht des Rechtschutzbeauftragten für Meldungen nach § 91c Abs.1 SPG und die Verpflichtung des Rechtsschutzbeauftragten zur Information Betroffener oder zur Erhebung einer Beschwerde an die Datenschutzkommission bei einer Rechtsverletzung durch die Verwendung personenbezogener Daten klargestellt.


Geänderte Rechtsvorschriften:

Strafprozessordnung 1975 – StPO, BGBl.  Nr. 631/1975 idF: BGBl. I Nr. 1/2011,

 

Art: Änderung
Fundstelle im „Österreichischen Recht (ÖR)“: Hauptgruppe: V, Untergruppe: k)
Inkrafttreten: 01.04.2012

Anmerkung:

 

§ 514.

(15) §§ 76a, 134 Z 2a und 5, 135, 137 Abs. 3, 138 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 5, 140 Abs. 1 Z 4, 144 Abs. 3, 145 Abs. 3, 147 Abs. 1 und 3 und § 381 Abs. 1 Z 5 in der Fassung des Bundesgesetzes, BGBl. I Nr. 33/2011 treten mit 1. April 2012 in Kraft.


Sicherheitspolizeigesetz – SPG, BGBl.  Nr. 566/1991 idF: BGBl. I Nr. 133/2009,

 

Art: Änderung
Fundstelle im „Österreichischen Recht (ÖR)“: Hauptgruppe: III, Untergruppe: g)
Inkrafttreten: 01.04.2012

Anmerkung:

 

§ 94.

(30) §§ 53 Abs. 3a, 3b, 3c, 3d und Abs. 4, 91c Abs 1 sowie § 91d Abs. 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 33/2011 treten mit 1. April 2012 in Kraft.

Author: admin on 08/06/2011
Category: 03 Innere Verwaltung, 05 Rechtspflege – Justizrecht, Bundesgesetzgebung, g) Polizei-Verwaltungsrecht, k) Strafprozessrecht

via Strafprozessordnung 1975 -StPO und Sicherheitspolizeigesetz – SPG (Änderung).

Sicherheitspolizeigesetz (SPG) – JUSLINE Österreich

Sicherheitspolizeigesetz (SPG) – JUSLINE Österreich.

RIS – Gesamte Rechtsvorschrift für Sicherheitspolizeigesetz – Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 06.04.2012

HIER DER LINK ZUM PDF – SICHERHEITSPOLIZEIGESETZ ÖSTERREICH – STAND 6-4-2012

Hier gehts zum:

Bundesgesetz über die Organisation der Sicherheitsverwaltung und die Ausübung der Sicherheitspolizei

(Sicherheitspolizeigesetz SPG)

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Ministerrat beschließt Sicherheitspolizeigesetz | Netzpolitik | futurezone.at: Technology-News

Ministerrat beschließt Sicherheitspolizeigesetz | Netzpolitik | futurezone.at: Technology-News.

Stoppt die Vorratsdatenspeicherung! – 5-Minuten-Info: Vorratsdatenspeicherung

Nach Forderungen von EU-Kommission, CDU und CSU soll künftig nachvollziehbar werden, wer mit wem in den letzten sechs Monaten per Telefon, Handy oder E-Mail in Verbindung gestanden oder das Internet genutzt hat. Bei Handy-Telefonaten und SMS soll auch der jeweilige Standort des Benutzers festgehalten werden. In Verbindung mit anderen Daten soll auch die Internetnutzung nachvollziehbar werden.

 

 Mithilfe der über die gesamte Bevölkerung gespeicherten Daten könnten Bewegungsprofile erstellt, geschäftliche Kontakte rekonstruiert und Freundschaftsbeziehungen identifiziert werden. Auch Rückschlüsse auf den Inhalt der Kommunikation, auf persönliche Interessen und die Lebenssituation der Kommunizierenden würden möglich. Zugriff auf die Daten hätten Polizei, Staatsanwaltschaft und ausländische Staaten, die sich davon eine verbesserte Strafverfolgung versprechen.

 

Derzeit dürfen Telekommunikationsanbieter nur die zur Abrechnung erforderlichen Verbindungsdaten speichern. Dazu gehörten Standortdaten, Internetkennungen und Email-Verbindungsdaten nicht. Durch die Benutzung von Pauschaltarifen kann eine Speicherung zudem gänzlich vermieden werden, was etwa für Journalisten und Beratungsstellen wichtig sein kann. All diese Mechanismen zum Schutz sensibler Kontakte und Aktivitäten würde eine Vorratsdatenspeicherung beseitigen.

 

Wo liegt das Problem?

 

Die Aufzeichnung von Informationen über die Kommunikation, Bewegung und Mediennutzung jedes Bürgers stellt die bislang größte Gefahr für unser Recht auf ein selbstbestimmtes und privates Leben dar.

 

Unter einer neu eingeführten Vorratsdatenspeicherung würden wir alle leiden:

 

  • Eine Vorratsdatenspeicherung greift unverhältnismäßig in die persönliche Privatsphäre ein.
  • Eine Vorratsdatenspeicherung beeinträchtigt berufliche Aktivitäten (z.B. in den Bereichen Medizin, Recht, Kirche, Journalismus) ebenso wie politische und unternehmerische Aktivitäten, die Vertraulichkeit voraussetzen. Dadurch schadet sie letztlich unserer freiheitlichen Gesellschaft insgesamt.
  • Eine Vorratsdatenspeicherung verhindert Terrorismus oder Kriminalität nicht. Sie ist unnötig und kann von Kriminellen leicht umgangen werden.
  • Eine Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen das Menschenrecht auf Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung.
  • Eine Vorratsdatenspeicherung ist teuer und belastet Wirtschaft und Verbraucher.
  • Eine Vorratsdatenspeicherung diskriminiert Nutzer von Telefon, Mobiltelefon und Internet gegenüber anderen Kommunikationsformen.

Aktueller Stand

Mit Urteil vom 2. März 2010 hat das Bundesverfassungsgericht das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung für ungültig erklärt. Die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung gilt jedoch weiterhin. CDU und CSU wollen, dass so bald wie möglich ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung beschlossen wird, und führen entsprechende Verhandlungen mit der FDP. Die FDP-Justizministerin hat bereits eine einwöchige Vorratsspeicherung von Daten über jede Internetverbindung vorgeschlagen. Wir wollen verhindern, dass es zu einer erneuten verdachtslosen Totalprotokollierung gleich welcher Art kommt.

Werden Sie aktiv:

 

 

 

via Stoppt die Vorratsdatenspeicherung! – 5-Minuten-Info: Vorratsdatenspeicherung.

Operation Paperstorm VDS Deutschland 2012 <<Facebook

am 07.04.12 15 Uhr Rathausplatz Augsburg

aperstorm gegen VDS,
wir wollen Augsburg mal wieder informieren,
diesmal geht es gegen die Vorratsdatenspeicherung!

Mithilfe der über die gesamte Bevölkerung gespeicherten Daten könnten Bewegungsprofile erstellt, geschäftliche Kontakte rekonstruiert und Freundschaftsbeziehungen identifiziert werden. Auch Rückschlüsse auf den Inhalt der Kommunikation, auf persönliche Interessen und die Lebenssituation der Kommunizierenden würden möglich. Zugriff auf die Daten hätten Polizei, Staatsanwaltschaft und ausländische Staaten, die sich davon eine verbesserte Strafverfolgung versprechen.

Ihr könnt mitmachen informiert eure Familie, Freunde und Kollegen.
Klärt sie auf was es damit auf sich hat und gerne könnt Ihr mit uns zusammen auf einen Paperstorm dabei sein oder selber etwas veranstalten.
Wer mitmachen will kann sich hier melden bei Facebook oder in unserem Forum.

Kontaktmöglichkeiten in Facebook:

https://www.facebook.com/groups/Anonymous.Augsburg/
https://www.facebook.com/AnonymousAugsburg

Kontaktmöglichkeiten in unserem Forum:

http://anonymous-augsburg.boum.tv/

Info Material sowie Flyer und weiteres zum Download:

http://anonnewsde.tumblr.com/post/20118199645/operation-paperstorm-vds-deutschland-2012-expect-us

http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/46/42/lang,de/

via Operation Paperstorm VDS Deutschland 2012.

Entwurf Änderungen > Sicherheitspolizeigesetz, Polizeikooperationsgesetz Österreich

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Entwurf Änderungen > Sicherheitspolizeigesetz, Polizeikooperationsgesetz Österreich.

Prono ever

Es gab im Juni 2009 eine Konferenz “zur sozialen Lage der Kreativen”. Seit dem sind zweieinhalb Jahre vergangen, die Zeit ist also vergangen, aber daß die Zeit vergeht, ist keine Leistung, bringt für Kunstschaffende noch keine wesentlichen Verbesserungen, außer für jene, die es mittlerweile aufgegeben haben, Kunstschaffende zu sein …

Wie sehr eine breitest angelegte Diskussion notwendig ist, zeigt die Sammlung “zur sozialen Lage der Kreativen”, eine breitest öffentliche Diskussion, die schließlich mit einem gesetzlichen Instrumentarium, genannt “Volksbegehren”, die überfällige massive Handlungsaufforderung an Politik und Gesellschaft wohl zu unterschreiben haben wird müssen …

PS Es will zwar weder polemisiert noch gar so etwas wie ein Gegeneinanderausspiel angepfiffen werden, wird jedoch beispielsweise an den Spielplan der Wiener Staatsoper gedacht, und es geht bei dieser Anregung um eine breiteste öffentliche Diskussion auch um zeitgenössische Inhalte, könnte gar leicht der Satz geschrieben werden: Hochkultur macht Kunst altsatt …

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Prono ever

Christoph Schönborn wolle, war heute in der Pressestunde des österreichischen Fernsehens zu hören, die schwarze Pädagogik aufarbeiten, denn der leitende Angestellte des Grätzelsstaates sehe kirchengemäß die schwarze Pädagogik gesamtgesellschaftlich noch nicht aufgearbeitet …

Und nur wenige Stunden später wird diese Aussage von Christoph Schönborn bereits medial brav apportiert …

Es soll nicht der Eindruck entstehen, es will jede Aussage von Christoph Schönborn zugeordnet werden als eine aus der Irrealität –, die seiner Organisation Wirklichkeit ist, wofür der Hinweis auf die Geschichten im alten und neuen Testament ausreichen dürfte …

Es mag also nicht ganz unrichtig sein, daß die schwarze Pädagogik noch nicht in ihrem vollem Umfang gesamtgesellschaftlich aufgearbeitet wurde, jedoch in der Organisation von Christoph Schönborn ist mehr als Aufarbeitung vonnöten, nämlich die Abschaffung der geltenden schwarzen Pädagogik: Katechismus ist der römisch-katholische Begriff dafür. Und, wie hier schon angesprochen, an diesem seit 1992 gültigen Katechismus wirkte Christoph Schönborn als Sekretär…

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Prono ever

Ehe Christoph Schönborn nun ob seiner Entscheidung, einen homosexuellen Pfarrgemeinderat zu erleiden, noch mehr von österreichischen Medien zu einem Mustertoleranten hochgeschrieben wird, als es in den letzten Tagen seit seiner Bemerkung, er halte dafür seine Kappe hin, ohnehin zur Genüge schon geschah, ist diese schönbornsche Entscheidung auf das zu reduzieren, was sie tatsächlich ist, die willkürliche Entscheidung eines leitenden Angestellten des in einem Grätzel von Rom residierenden undemokratischen Regimes …

Es ist ein Kennzeichen von undemokratischen Regimen nach Laune, Antipathie und Sympathie Entscheidungen zu treffen, die zumeist negativ für Menschen im unmittelbaren wie mittelbaren Machtbereich von derartigen Regimen ausfallen, und die sehr selten positiv überraschen …

Es ist auch ein Kennzeichen von undemokratischen Regimen, daß nie sie schuld sind … Als leitender Angestellter dieses römisch-katholischen Grätzelregimes agiert auch Christoph Schönborn nicht anders, wenn er, um den “Standard” vom 3. April 2012 zu zitieren, für die Regeln seines Organisierten Glaubens einen…

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Hauptseite – Vibe!at

Hauptseite – Vibe!at.

About European Digital Rights | EDRI

22 Dec 2010 (All day)

European Digital Rights was founded in June 2002. Currently 28 privacy and civil rights organisations have EDRI membership. They are based or have offices in 18 different countries in Europe.

Members of European Digital Rights have joined forces to defend civil rights in the information society. The need for cooperation among organizations active in Europe is increasing as more regulation regarding the internet, copyright and privacy is originating from European institutions, or from International institutions with strong impact in Europe.

Some examples of regulations and developments that have the attention of European Digital Rights are data retention requirements, spam, telecommunications interception, copyright and fair use restrictions, the cyber-crime treaty, rating, filtering and blocking of internet content and notice-and-takedown procedures of websites.

European Digital Rights takes an active interest in developments regarding these subjects in all 45 member states of the Council of Europe.

Since January 2003, European Digital Rights produces EDRI-gram, a bi-weekly newsletter about digital civil rights in Europe.

European Digital Rights is an international non-profit association (AISBL) under Belgium law granted by decree Nr7/CDLF/14.853/S of 12 February 2003 and registered in Brussels.

EDRI has a bank account at the KBC Bank Auderghem-Centre, Chaussée de Wavre 1662, 1160 Bruxelles, Belgium

Account Nr.: 733-0215021-02
IBAN: BE32 7330 2150 2102
BIC: KREDBEBB

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Wie stehen die österreichischen MEPs zum EU-USA PNR Abkommen | VIBE!AT

Das Abkommen zur Fluggastdatenweitergabe wird in den nächsten Wochen intensiv im EU Parlament behandelt. Um ein Stimmungsbild zeichnen zu können, hat VIBE!AT in Zusammenarbeit mit der digitalen Gesellschaft und noPNR eine Plattform gestartet. Auf pnr.vibe.at werden Aussagen und Meinungen von österreichischen EU Abgeordneten zum Fluggastdatenabkommen zusammengetragen.

Kontaktiert die EU Abgeordneten, teilt ihnen eure Meinung zum Fluggastdatenabkommen zwischen der EU und den USA mit und helft uns das Stimmungsbild zu zeichnen.

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Schaff jetzt mit uns die Vorratsdatenspeicherung in Österreich ab! | VIBE!AT

30.03.2012
Durch das Inkrafttreten der Vorratsdatenspeicherung mit 1. April 2012 haben wir jetzt zum ersten Mal die Möglichkeit, das Gesetz zu kippen: Die verdachtsunabhängige Speicherung sämtlicher Kommunikationsdaten aller Menschen in Österreich stellt einen schweren Grundrechtseingriff dar. Gegen diesen Eingriff beschweren wir uns gemeinsam beim Verfassungsgerichtshof – und Du bist dabei!

 

 

 

 

 

 

 

MachDich jetzt für Deine Grundrechte stark und bring mit uns die Klage gegen die Vorratsdatenspeicherung in Österreich ein!

Die Details findest du auf → https://www.verfassungsklage.at

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Stellungnahme zur geplanten Änderung des Sicherheitspolizeigesetzes | VIBE!AT

21.10.2011

In den letzten zehn Jahren ist mit dem Argument der Terrorismusbekämpfung eine Sammlung an Gesetzen entstanden, welche – im Namen der Sicherheit – bürgerliche Rechte und Freiheiten einschränken. In diesem Kontext ist auch die jetzt vom Innenressort, als Reaktion auf die Anschläge in Oslo, eingebrachte Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes zu betrachten. Es fällt zunächst einmal auf, dass sich die Reaktion der österreichischen Regierung grundsätzlich von der der Norwegischen unterscheidet: Während die norwegische Regierung betont, dass die einzige Reaktion auf Terror eine Stärkung der Demokratie ist, will die österreichische Regierung wieder einmal bürgerliche Rechte beschränken. Sie ignoriert die wichtige Funktion der Bürgerrechte, das Machtgefälle zwischen Individuum und Staat auszugleichen. Somit sind sie die Grundlage an der Beteiligung des Individuums an gesellschaftlicher Entwicklung. Das Ziel der Anschläge in Oslo war klar die Abschaffung der demokratischen Grundordnung Europas. Eine Regierung, die mit dem Argument des Schutzes vor Terrorismus, demokratische Freiheiten einschränkt, spielt damit den Terroristen in die Hände.

Die jetzt vorgelegte Ausweitung der Befugnisse von Sicherheitsbehörden dürfen nicht alleine betrachtet werden. Es müssen der Kontext ihrer Entstehung und die vorhergegangenen Gesetzesänderungen miteinbezogen werden. Diese geben ein klares Bild eines immer repressiver werdenden Staates. Ein Staat, der um seine Illusion von Sicherheit mehr besorgt ist, als um die Sicherheit und Rechte der Bürger. Diese Entwicklung muss gestoppt werden. Der von der Regierung vorgelegte Gesetzesentwurf ist deshalb klar abzulehnen. Terror muss durch Offenheit und Toleranz, nicht durch Repression und Verfolgung bekämpft werden.

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Widerstand gegen Sicherheitspolizeigesetz | Netzpolitik | futurezone.at: Technology-News

Widerstand gegen Sicherheitspolizeigesetz | Netzpolitik | futurezone.at: Technology-News.

Prono ever

Zur Vorratsdatenspeicherung, die mit 1. April 2012 in Österreich in Kraft getreten ist, ist nichts mehr zu sagen, denn alles, was zu diesem äußerst bedenklichen Gesetz zu sagen ist, wurde bereits ausführlich und umfassend von sehr vielen gesagt.

Jetzt gibt es nur mehr eines, zu handeln, als Kläger und Klägerin aufzutreten, am Verfahren gegen dieses Gesetz sich zu beteiligen. Die notwendigen Schritte, wie Sie Ihre Klage einbringen können, finden Sie auf

Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung – Verfassungsklage

Vergessen werden darf aber nicht, daß das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung Teil ist eines insgesamt äußerst bedenklichen Gesetzespaket, zu dem auch gehören die Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes und das Terrorismuspräventionsgesetz. Zur Beruhigung vor diesen äußerst bedenklichen Gesetzen wurde immer mit dem Rechtsschutzbeauftragten argumentiert, der die Garantie vor Mißbrauch sein soll, aber ob dieser es tatsächlich sein wird können, ist äußerst fraglich, wie auch hier öfters angesprochen wurde …

Darüber hinaus ist es auch kein tatsächliches…

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Prono ever

Sollte es tatsächlich zum Beschluß dieser Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes im österreichischen Parlament in dem vom Bundesministerium für Inneres vorgelegten Entwurf zum Inkrafttreten bereits 2012 kommen, also ohne Berücksichtigung der vielen berechtigten Einwände durch essenzielle Abänderungen dieses Ministerialentwurfes, sollten weiter Bundespräsident Dr. Heinz Fischer und auch Bundeskanzler Werner Faymann diese Änderung des Sicherheitspolizeigesetzes beurkunden,

dann wird die Frage massiv und breitest zu stellen sein,

weshalb es überhaupt noch je ein Begutachtungsverfahren für Gesetzesentwürfe gibt,

aber auch weitere Fragen, etwa,

ob es noch Abgeordnete für Abstimmungen über Gesetze es bedarf,

ob es eines Bundespräsidenten für handlungslose Mahnworte es noch bedarf,

ob es eines Verfassungsdienstes im Bundeskanzleramt es noch bedarf,

ob …,

wenn als ausreichende Begründung für ein derartiges Gesetz die Zeitungslektüre über einen mordenden Einzeltäter in Norwegen einer Ministerin genügt, wobei vermutet werden darf, es dürfte der erste Zeitungsartikel von Johanna Mikl-Leitner gewesen sein, den sie je las, möglicherweise gemeinsam mit…

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6542/J (XXIV. GP) – Änderung des Sicherheitspolizeigesetzes

Schriftliche Anfrage

Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Änderung des Sicherheitspolizeigesetzes (Reformvorschläge des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages)

Eingebracht von: Harald Vilimsky

Eingebracht an: Mag. Dr. Maria Theresia Fekter Regierungsmitglied Bundesministerium für Inneres

Datum Stand der parlamentarischen Behandlung ProtokollSeiten des Stenographischen Protokolls
06.10.2010 Einlangen im Nationalrat (Frist: 06.12.2010)
06.10.2010 Übermittlung an das Bundeskanzleramt und das Bundesministerium für Inneres
20.10.2010 80. Sitzung des Nationalrates: Mitteilung des Einlangens S. 11
06.12.2010 Schriftliche Beantwortung (6479/AB)

via 6542/J (XXIV. GP) – Änderung des Sicherheitspolizeigesetzes.

Sicherheitspolizeigesetz (Österreich) – Wikipedia

Das Sicherheitspolizeigesetz (SPG) regelt die Organisation der Sicherheitsverwaltung und die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit in Österreich. Es wurde im Juli 2005 anlässlich der Zusammenlegung von Bundesgendarmerie, Bundessicherheitswachekorps und dem Kriminalbeamtenkorps zur Bundespolizei grundlegend novelliert.

 

Das SPG stellt die rechtliche Grundlage für die Sicherheitsbehörden und deren Organe, also die Polizei dar. Außerdem regelt das SPG die Organisation und Aufgaben der Sicherheitsbehörden und des Wachkörpers Bundespolizei.

 

Das SPG gliedert sich in 9 Teile und diese wiederum in Hauptstücke und weiters in Abschnitte. Die 9 Teile beschäftigen sich jeweils mit:

 

  • 1. Teil: Organisation der Sicherheitsverwaltung und Begriffsbestimmungen
  • 2. Teil: Aufgaben
  • 3. Teil: Befugnisse der Behörden und insbesondere der Polizei
  • 4. Teil: Erkennungsdienst und Ermittlungsdienst
  • 5. Teil: Haftvollzugsverwaltung
  • 6. Teil: Strafbestimmungen
  • 7. Teil: besonderer Rechtsschutz
  • 8. Teil: Informationspflichten
  • 9. Teil: Schlussbestimmungen

 

Inhaltsverzeichnis

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Verordnungen [Bearbeiten]

 

Mittlerweile wurden zahlreiche Durchführungsverordnungen erlassen. Die wichtigsten und für Polizei und Behörden bedeutendsten sind:

 

  • Richtlinien-Verordnung – RLV (begründet in § 31 SPG)
  • Sondereinheitenverordnung – SEV (begründet in § 6 SPG)
  • Anhalteordnung – AnhO (begründet in § 50 SPG)
  • Menschenrechtsbeiratverordnung – MRB-V
  • Uniformschutzverordnung – USV (neu; begründet in § 83a SPG)
  • Sicherheitsakademie-Bildungsverordnung – SIAK-BV (neu)

 

Abgrenzung zur StPO [Bearbeiten]

 

Manche Aufgaben im SPG stehen in einem Naheverhältnis zum Strafrechtswesen, und hier im Besonderen zur StPO (Strafprozessordnung). Einige sehr wesentliche Aufgaben, wie etwa die erste allgemeine Hilfeleistung (§ 19 SPG), die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung (§ 27 SPG) oder die Auflösung von Besetzungen (§ 37 SPG), hängen mit der Strafjustiz nicht unmittelbar zusammen, anders jedoch Aufgaben wie zum Beispiel die Abwehr aktueller gefährlicher Angriffe (§ 21 SPG) oder etwa die Verhinderung zukünftiger Straftaten durch die Aufklärung von aktuellen oder früheren gefährlichen Angriffen.

 

Hier ist auch der präventive Charakter des SPG im Vergleich zur StPO erkennbar. Das SPG soll bereits im Vorfeld greifen und strafbare Handlungen verhindern (zum Beispiel vorbeugender Schutz von Rechtsgütern (§ 22 SPG), Wegweisung und Betretungsverbot bei Gewalt in Wohnungen (§ 38a SPG), während hingegen die StPO zur Aufklärung einer Straftat dient.

 

Vereinfacht gesagt reichen die Aufgaben des SPG von der Vorbeugung bzw. Verhinderung der Straftat bis zu Maßnahmen zur Beendigung einer gerade stattfindenden Straftat. Die StPO hat hingegen die Aufgabe die Tat aufzuklären und den/die Täter auszuforschen.

 

Dies wird in einigen Paragrafen des SPG verdeutlicht wie zum Beispiel im § 40 SPG – Durchsuchung von Menschen. Diese Personsdurchsuchung dient dazu, Gegenstände eines Festgenommenen zu finden, die geeignet sind die Sicherheit des Festgenommenen und die anderer zu gefährden oder die ihm eine Flucht ermöglichen können. Während hingegen eine Personsdurchsuchung nach Beweisgegenständen nach einer Straftat ausschließlich nach den Bestimmungen der StPO (§ 139 bis § 142 StPO) zu erfolgen hat.

 

Interessant ist auch, dass sich die Bestimmungen für den Erkennungsdienst, also wie Fingerabdrücke, DNA-Abstriche, etc durchzuführen sind, im SPG geregelt sind. Dies deshalb da die erkennungsdienstliche Behandlung vorrangig zur Abwehr von Straftaten dienen soll, aber auch um nicht nur jene erkennunsdienstlich behandeln zu können die verdächtig sind eine Straftat begangen zu haben sondern zum Beispiel auch Abgängige oder Gelegenheitspersonen (Personen die nicht tatverdächtig sind und Gelegeneheit hatten, am Tatort Spuren zu hinterlassen, wie zum Beispiel Angehörige des Opfers, Ärzte und Sanitäter, Polizeibeamte). Trotzdem dürfen diese ermittelten Daten auch zum Zwecke der Strafrechtspflege (also zur Ausforschung eines Täters) eingesetzt werden (§ 71 SPG – Übermittlung erkennungsdienstlicher Daten).

 

Handy- und Internetdaten [Bearbeiten]

 

Völlig überraschend wurde im Dezember 2007 in der Nacht unter der Regierung Gusenbauer aus SPÖ und ÖVP das SPG dahingehend novelliert, dass Mobilfunkanbieter Standortdaten und die internationale Mobilfunkteilnehmerkennung (IMSI) eines Handys oder die Daten zu einer IP-Adresse ohne Richterkontrolle an die Polizei bekanntgeben müssen.[1][2] Bereits in den ersten 6 Monaten seit Inkrafttreten hat sich herausgestellt, dass die Exekutive ihre neuen Möglichkeiten ausschöpft.[3]

 

Gegen mehrere Bestimmungen zu Handy- und Internetdaten haben ein Mobilfunkbetreiber (GSM und UMTS) und mehrere Privatpersonen Beschwerden beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) eingebracht. Die T-Mobile Austria beantragte die „Aufhebung des gesamten Art. 1 Punkt 4. des Bundesgesetzes, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz, das Grenzkontrollgesetz und das Polizeikooperationsgesetz geändert werden, BGBl. I 114/2007, wegen Verfassungswidrigkeit“ und stellte weitere Hilfsanträge.[4] Gegen § 53, § 53a und § 54 SPG in der Form des BGBl. I Nr. 4/2008 erhoben 27 Einzelpersonen Beschwerden wegen behaupteter Verfassungswidrigkeit beim Verfassungsgerichtshof.[5]

 

Der VfGH hat in seinen Entscheidungen die Prüfung abgelehnt.[6][7]

 

Die Politikerin Marie Ringler (Grüne) kündigt daraufhin an, das Gesetz vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) auf seine Vereinbarkeit mit der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) prüfen zu lassen.[8]

 

Einzelnachweise [Bearbeiten]

 

  1. heise online: Neues österreichisches Sicherheitspolizeigesetz in der Kritik
  2. Big Brother Awards: Nominierungen
  3. heise online: Österreichs Polizei nutzt neue Überwachungsrechte intensiv
  4. Verfassungsgerichtshof: Beschluss vom 1. Juli 2009, Aktenzeichen G 31/08-13. Abgerufen am 16. Juli 2009 (PDF).
  5. Verfassungsgerichtshof: Beschluss vom 1. Juli 2009, Aktenzeichen G 147, 148/08-14. Abgerufen am 16. Juli 2009 (PDF).
  6. heise online: Österreichs Verfassungsgerichtshof prüft Sicherheitspolizeigesetz nicht
  7. VfGH: Presseaussendung
  8. http://www.heise.de/newsticker/meldung/Oesterreich-Sicherheitspolizeigesetz-vor-Menschenrechtsgerichtshof-Update-909383.html

 

Weblinks [Bearbeiten]

 

 

Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

via Sicherheitspolizeigesetz (Österreich) – Wikipedia.

Spanisches SOPA-Gesetz: 79 Sperranfragen im 1. Monat | unwatched.org

Spanisches SOPA-Gesetz: 79 Sperranfragen im 1. Monat | unwatched.org.

Vorratsdatenspeicherung – interaktive Grafik | Datenschutz | Digital | ZEIT ONLINE

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