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Library statement on Trans-Pacific Partnership Agreement negotiations | IFLA

Library statement on Trans-Pacific Partnership Agreement negotiations | IFLA.

VoteWatch.eu Europäisches Parlament – Anti-Counterfeiting Trade Agreement between the EU and its Member States, Australia, Canada, Japan, the Republic of Korea, Mexico, Morocco, New Zealand, Singapore, Switzerland and the USA

namentliche Abstimmung

via VoteWatch.eu Europäisches Parlament – Anti-Counterfeiting Trade Agreement between the EU and its Member States, Australia, Canada, Japan, the Republic of Korea, Mexico, Morocco, New Zealand, Singapore, Switzerland and the USA.

ÖJC-Podcast: EU-Abgeordnete sprechen über mögliches “ACTA-2”-Abkommen | unwatched.org

Wenige Minuten nach der Ablehnung des ACTA-Vertrages durch die Mehrheit der Abgeordneten des Europäischen Parlaments hat der Österreichische Journalisten Club (ÖJC) die Abgeordneten Jörg Leichtfried (Delegationsleiter SPÖ), Eva Lichtenberger (Grüne) und Martin Ehrenhauser (fraktionslos) zum einem Gespräch zum Thema ACTA geladen. Dabei begrüßten alle drei Abgeordneten das Ende von ACTA.

via ÖJC-Podcast: EU-Abgeordnete sprechen über mögliches “ACTA-2”-Abkommen | unwatched.org.

EuGH-Urteil zu Gebrauchtsoftware: Eine revolutionäre Entscheidung für die Informationsgesellschaft | iRights.info

Creative Commons License

urheberrechtlich geschützt und lizenziert unter der
Creative Commons Namensnennung-Keine Bearbeitung Lizenz 2.0 Germany.

 

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden: Der Weiterverkauf von Software ist auch dann legal, wenn sie im Rahmen einer dauerhaften Nutzungslizenz erworben und aus dem Netz heruntergeladen wurde. Das Urteil könnte auch den rechtlichen Umgang mit MP3s und E-Books revolutionieren.

 

Software darf unabhängig davon weiterveräußert werden, ob sie auf einem physischen Datenträger ausgeliefert oder aus dem Internet heruntergeladen wird. Mit seinem Urteil im Streit zwischen den Unternehmen Usedsoft und Oracle hat der Europäische Gerichtshof ein wesentliches urheberrechtliches Prinzip auf die digitale Welt übertragen. Es ist eine revolutionäre Entscheidung für die Informationsgesellschaft.

 

Worum es geht

 

Grundlage für das Urteil ist ein Rechtsstreit zwischen dem Softwarehersteller Oracle und dem „Gebrauchtsoftware“-Händler Usedsoft. Usedsoft kauft in großem Stil gebrauchte Softwarelizenzen von Unternehmen ein, die sie von Herstellern wie Oracle oder Microsoft erworben hatten. An dem Markt mit Gebrauchtsoftware besteht offenbar ein großes Interesse. Usedsoft vermeldet seit Jahren steigende Umsatzzahlen – trotz der bisherigen Rechtsunsicherheit, ob das Geschäftsmodell überhaupt rechtmäßig ist. Unternehmen verkaufen Software-Lizenzen etwa dann, wenn sie Arbeitsplätze abbauen, auf andere Programme migrieren oder sonstige Veränderungen vornehmen.

 

Software stellt heutzutage häufig einen großen Teil der Vermögenswerte eines Unternehmens dar. Entsprechend bedeutend ist die Frage, ob sie weiterverkauft werden kann, ob man also den „Gebrauchtwert“ von Software-Lizenzen realisieren kann. Bislang war nur klar, dass ein Weiterverkauf zulässig ist, wenn man die Software auf einem Datenträger erworben hat. Heutzutage werden beim Software-Handel aber vor allem an Unternehmen nicht mehr hunderte von CD-ROMs verkauft. Die Software wird vielmehr zum Download bereitgestellt und das Unternehmen erwirbt „Lizenzen“ (also Nutzungsrechte) in der benötigte Anzahl. Ob bei diesem Modell die gleiche Rechtslage in Bezug auf die Weiterveräußerung gilt, war bis heute unklar.

 

Diese Frage hat erheblich über den vom EuGH entschiedenen Fall hinausgehende Bedeutung. Sie ist auch für Verbraucher äußerst relevant, die ihre Software, Games, Musik oder Filme weiterverkaufen möchten. Auch solche Inhalte werden heutzutage zunehmend in unkörperlicher Form (per Download) gehandelt und nicht mehr auf Daten-, Ton- oder Bildträgern. Entsprechend ist die Frage, ob Dateien ebenso weiterverkauft werden dürfen, wie CDs oder BlueRay-Discs, für die Konsumenten äußerst wichtig. Will ich zum Beispiel meine über Jahre zusammengetragene Hip-Hop-Plattensammlung verkaufen, weil ich mich zukünftig eher auf Electro konzentrieren möchte, darf ich das. Ob das gleiche für meine Download-Sammlung gilt, für die ich schließlich auch eine Menge Geld bezahlt habe, war immer unklar.

 

Der EuGH hat nun für Software entschieden, dass die Regeln der körperlichen Welt auch für die unkörperliche Welt gelten. Der Entscheidung sind grundsätzliche Aussagen zum Online-Handel zu entnehmen, die darauf schließen lassen, dass für Musik, Filme oder eBooks nichts anderes gelten kann.

 

Der Erwerb: Kauf oder Lizenz?

 

In einem zentralen Punkt des Urteils geht es um die Frage, ob es sich bei dem Online-Erwerb einer Software-Datei um einen Kauf oder einen reinen Lizenzvertrag handelt. Die Rechtswissenschaft hat sich seit Jahren über diesen Punkt gestritten. Die Wirtschaft hatte sich immer auf den Standpunkt gestellt, dass es beim Erwerb einer unkörperlichen Werkkopie (Musikdatei, Computerprogramm, E-Book etc.) nicht um einen Kauf, sondern einen Lizenzvertrag handelt. Der Unterschied ist von erheblicher Bedeutung. Bei einem Kauf wird der Erwerber Eigentümer der Kopie. Bei einem Lizenzvertrag erhält er nur (mehr oder weniger erheblich beschränkte) Nutzungsrechte an dem jeweiligen Inhalt. Wird beim Erwerb Eigentum übertragen hat der Erwerber als Eigentümer weitgehende Rechte an dem Kaufgegenstand, die ihm auch nicht ohne weiteres verwehrt werden können – zum Beispiel durch die Nutzungsbedingungen. Eine Nutzungslizenz kann dagegen annähernd beliebig beschränkt werden, zum Beispiel indem der Weiterverkauf des Nutzungsrechts untersagt wird.

 

Der EuGH hat nun – einigermaßen überraschend – ganz klar gestellt, dass die Veräußerung von urheberrechtlich geschützten Werkexemplaren einen Kauf darstellt und dass der Erwerber Eigentümer der Kopie wird. Dies gelte unabhängig davon, ob der Kunde eine Datei oder eine physische Kopie erhält. Voraussetzung ist, dass die Datei zur dauerhaften Nutzung, also nicht etwa nur verliehen, vermietet oder zur zeitlich begrenzten Nutzung überlassen wird. Das ist bei Computerprogrammen (vor allem im Verbraucherverkehr) in aller Regel der Fall, ebenso beim Erwerb von Musikdateien oder Downloads von Filmen und E-Books.

 

Erschöpfungsgrundsatz auch für Softwaredownloads

 

Dass auf physischen Medien vertriebene Kopien ohne weiteres weiterverkauft werden dürfen, nachdem sie erstmals vom Rechteinhaber auf dem europäischen Markt in den Verkehr gebracht wurden, liegt am so genannten Erschöpfungsgrundsatz. Er besagt konkret, dass sich das Verbreitungsrecht nach dem ersten In-Verkehr-Bringen in der EU erschöpft, also entfällt. Damit kann die jeweilige Kopie auf den weiteren Handelsstufen frei vertrieben werden. Plattenbörsen oder auch eBay-Verkäufe gebrauchter Tonträger, Games oder Computerprogrammen werden so erst ermöglicht. Grund für den Erschöpfungsgrundsatz ist die Erwägung, dass der Hersteller solche nachgelagerten Märkte nicht kontrollieren und steuern können, indem sie Weiterverkäufe untersagen oder hierfür Geld verlangen. Der Erschöpfungsgrundsatz schützt damit unter anderem den freien Binnenmarkt und stellt insofern ein wesentliches Regelungsprinzip des Urheberrechts dar.

 

Diese Wertung gilt nach der EuGH-Entscheidung unabhängig davon, ob es um den Handel mit körperlichen oder unkörperlichen Werkkopien geht. Auch aus wirtschaftlicher Sicht seien die Fälle vergleichbar. Dem Einwand der Industrie, ein Gebrauchtmarkt von Dateien sei unkontrollierbar und würde zu Piraterie führen, die man nicht eindämmen könne, erteilt der EuGH eine Absage. Der Rechteinhaber könne sich beim Erstverkauf eine angemessene Vergütung sichern. Eine darüber hinaus gehende Befugnis, die Weiterveräußerung zu verhindern oder zu kontrollieren, sei nicht angemessen: „Eine solche Beschränkung des Wiederverkaufs von aus dem Internet heruntergeladenen Programmkopien ginge über das zur Wahrung des spezifischen Gegenstands des fraglichen geistigen Eigentums Erforderliche hinaus.“ statuiert der Europäische Gerichtshof.

 

An diesen Wertungen wird ein subtiler, aber wesentlicher Punkt deutlich: Der EuGH erkennt an, dass der Erwerber einer Werkkopie ein schützenswertes Interesse als Eigentümer hat. Der Erschöpfungsgrundsatz dient damit auch und vor allem seinem Interesse und nicht nur – wie es der Bundesgerichtshof in der Vorlageentscheidung impliziert hat – dem „Verkehrsschutz“, also dem freien Handel an sich.

 

Ein weiterer Punkt, der aus juristischer Sicht wichtig ist, liegt in der rechtlichen Einordnung der Veräußerung im Online-Bereich. Nach dem EuGH fällt ein Angebot, dem Nutzer eine unkörperliche Kopie zur dauerhaften Nutzung zu überlassen, unter das Verbreitungsrecht, nicht unter das „Recht der öffentlichen Zugänglichmachung“. Aus Sicht des Juristen ist dies eine überraschende Entscheidung, bislang war man immer von letzterem ausgegangen. Der Unterschied ist für die Anwendung des Erschöpfungsgrundsatzes von grundlegender Bedeutung, weil er sich nur auf das Verbreitungsrecht bezieht, nicht auf das Online-Recht.

 

Nutzung des Programms durch den Zweiterwerber

 

Ein weiterer wichtiger Punkt bei Gebrauchtsoftware ist, woher der Zweitererwerber das Recht bekommt, die Software dann auch zu verwenden. Noch der Generalanwalt Yves Bot, der die EuGH-Entscheidung in dem Usedsoft-Verfahren vorbereitet hatte, wollte hier aus dem Grundsatzurteil einen Papiertiger machen. Vereinfacht ausgedrückt war dessen Beurteilung, dass man die Kopie zwar weiterverkaufen, der Erwerber sie aber nicht nutzen darf. Denn für die Nutzung von Dateien muss man Vervielfältigungen machen (bei Software: Installation auf dem Rechner, Kopien im Arbeitsspeicher usw.), diese Vervielfältigungen seien aber vom Erschöpfungsgrundsatz nicht abgedeckt. Der EuGH sieht das anders: Er entschied, dass der Erwerber gar kein Vervielfältigungsrecht vom Rechteinhaber braucht. Die Software einfach ablaufen zu lassen, ist eine „bestimmungsgemäße Benutzung“, die jeder rechtmäßige Nutzer schon nach dem Gesetz vornehmen darf.

 

Das bedeutet, dass der Zweiterwerber gar keine Lizenz vom Anbieter benötigt, um das Programm zu verwenden. Entsprechend muss er den Rechteinhaber auch nicht fragen, ob er das gebraucht gekaufte Programm dann auch einsetzen darf. Die einzig konsequente Lösung, die übrigens von der Rechtsliteratur auch seit langer Zeit so vertreten wird.

 

Keine Aufspaltung von Volumenlizenzen

 

Eine Besonderheit des Usedsoft-Falls betrifft die Frage, ob so genannten Volumenlizenzen in Teilen weiterverkauft werden dürfen. Der EuGH hat das verneint. Für Usedsoft-Anbieter ist das ein wichtiger Punkt. Unternehmen erwerben durch einen Lizenzvertrag häufig nicht einzelne Nutzungsrechte, sondern ganze Pakete (zum Beispiel hundertmal Microsoft Office). Der EuGH sagt, dass es nicht zulässig ist, diese Pakete in kleineren Teilen weiterzuverkaufen, sie müssen also „am Stück“ veräußert werden. Gerade im Gebrauchtsoftware-Handel ist diese Aufspaltung aber ein wichtiger Aspekt, sie gibt Händlern und Kunden größere Flexibilität und eröffnet damit einen potenziell größeren Markt.

 

Was bedeutet das für Musik, Filme und E-Books?

 

Unmittelbar legen die Richter des EuGH im Urteil nur die EU-Richtlinie über den Rechtsschutz von Computerprogrammen (2009/24/EG) aus. Für Computerprogramme gelten im Urheberrecht in vielen Fällen andere Regelungen als für andere Werkarten wie Musik, Filme oder Bücher. Auch im EU-Recht ist das so. Während Software durch die genannte Richtlinie geregelt wird, gelten für andere Werkarten andere Richtlinien, wie zum Beispiel die so genannte Informationsgesellschaft-Richtlinie (2001/29/EG).

 

Allerdings enthalten auch die Richtlinien über anderen Werkarten den Erschöpfungsgrundsatz. Der EuGH sagt zwar nicht konkret, dass die aufgestellten Grundsätze unmittelbar auch für die Auslegung der Richtlinien gelten, die sich auf diese anderen Inhalte beziehen. Er sagt aber ausdrücklich: „Zwar müssen die in den Richtlinien 2001/29 und 2009/24 verwendeten Begriffe grundsätzlich dieselbe Bedeutung haben“ und sagt damit im Grundsatz, dass es nicht angehen kann, das Erschöpfungsprinzip bei Musik, Filmen etc. anders auszulegen, als bei Software. Es dürfte Gerichten daher schwer fallen, zu argumentieren, dass solche Dateien entgegen der Wertungen des EuGH nicht weiterverkauft werden dürfen. Da die Auslegung des EuGH in allen Mitgliedstaaten verbindlich ist, ist die Grundlage sowohl für gestärkte Verbraucherrechte als auch für die Entstehung ganz neuer Märkte gelegt: Plattformen wie ReDigi.com (Recycled Digital Media) könnten hiernach auch in Europa operieren und Konsumenten die Möglichkeit eröffnen, ihre digitalen Musikstücke, Filme etc. weiterzuverkaufen.

 

Das EuGH-Urteil könnte in seinen Auswirkungen schließlich dem entsprechen, was ich bereits in der Studie „Verbraucherschutz im Urheberrecht” (PDF) aus dem Jahr 2011 vorgeschlagen habe: Die Einführung einer allgemeinen Weiterveräußerungsbefugnis für Kopien von jeder Art urheberrechtlich geschütztem Werk.

 

Bedenken bleiben

 

Trotz der positiven Aussichten, die man angesichts des EuGH-Urteils prognostizieren kann, gibt es doch Bedenken, wie sich die Sache in der Praxis auswirken wird. Die Anbieter könnten versuchen, den Gebrauchtmarkt mit Musik, Software oder Filmen durch geänderte Vertrags- und Geschäftsmodelle und/oder technische Schutzmaßnahmen zu umgehen. So gilt die Entscheidung nicht für Streaming-Dienste, bei denen dem Nutzer keine Kopien zur dauerhaften Nutzung überlassen werden. In die Richtung von Cloud-Angeboten geht aber gerade der Trend, vor allem im Musik und auch Software-Markt. Umgehungsmöglichkeiten könnten auch darin liegen, dass die Anbieter in ihren Lizenzbestimmungen vorsehen, dass die Kopien nicht mehr zeitlich unbegrenzt, sondern statt dessen für bestimmte Zeit – zum Beispiel ein Jahr – gelten und dann erlöschen oder sich verlängern. Ob solche Versuche als Umgehung der EuGH-Vorgaben gewertet und als unwirksam erachtet würden, ist jetzt noch nicht zu sagen und müsste jeweils von Gerichten entschieden werden.

 

Auch durch Kopierschutz- oder Aktivierungspflichten können dem Weiterverkauf massive Hürden auferlegt werden. Digitaler Weiterverkauf erfordert immer, zu kopieren, eine „Weitergabe“ der Datei im eigentlichen Sinne ist hier schon aus technischen Gründen nicht möglich. Sind Kopien aber aufgrund von Digital-Rights-Management- oder Kopierschutzsystemen nicht möglich, ergeben sich weitere, sowohl technische als auch juristische Hürden. Technisch schlicht dadurch, dass man sie erst einmal umgehen können muss, um den Weiterverkauf realisieren zu können. Juristisch, da es nach geltendem EU-Recht auch dann nicht zulässig ist, technische Schutzmaßnahmen zu umgehen, wenn es einer an sich zulässigen Verwendung des Werks dient. Dieses rigide Verbot sieht keine Ausnahmen vor – weder für Privat- oder Sicherungskopien noch für den Weiterverkauf. Hier gilt es meines Erachtens, im EU-Recht konsequent nachzusteuern und das Umgehungsverbot zu lockern, um dem neu geschaffenen Weiterveräußerungsrecht nicht über Umwege wieder seine Bedeutung zu entziehen.

 

Fazit

 

Das EuGH-Urteil zum Weiterverkauf von Gebrauchtsoftware ist ein Meilenstein auf dem Weg des Urheberrechts in die Informationsgesellschaft. Auch wenn allerhand Fragen weiterhin offen sind, bringt der Europäische Gerichtshof doch einen ganz wichtigen Punkt klar zum Ausdruck: Wertungen, die in der physischen Welt getroffen werden, müssen auch in der Online-Welt gelten. Hiermit fügt sich das Urteil in eine ganze Reihe von neueren Entscheidungen auf judikativer und legislativer Ebene ein, die dem Umstand Rechnung tragen, dass es für eine veränderte Welt auch angepasste Regelungen bedarf. Ein Grund mehr, das Internet endlich als Chance und nicht nur als Gefahr anzusehen.

via EuGH-Urteil zu Gebrauchtsoftware: Eine revolutionäre Entscheidung für die Informationsgesellschaft | iRights.info.

 

sVlog

Hochgeladen von BlinkenTV am 11.10.2011

INDECT nennt sich ein europäisches Forschungsprojekt, welches nur das Beste für den Bürger im Sinn hat. Nämlich seine Privatssphäre zu überwachen…

Inhaltsangabe:

Wer sich im öffentlichen Raum bewegt, wird beobachtet. Bislang wurden die Daten aus Überwachungskameras oder polizeilichen Ermittlungen in getrennten Schubladen aufbewahrt, ohne sie zu verknüpfen. Das soll sich nun ändern: Beim Forschungs-Projekt INDECT tüftelt man an einer ganz neuen Qualität der Überwachung: Alle verfügbaren Quellen sollen zusammengeführt und ausgewertet werden.

————–

Unser Blog:
http://www.elektrischer-reporter.com

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viaSpionage mit INDECT – DIGIsellschaft 15 – YouTube.

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Netzaktivist Beckedahl: Acta kommt wieder – unter neuem Namen | Politik – Frankfurter Rundschau

Auch wenn das EU-Parlament Acta gekippt hat: Umstrittene Vorhaben sind damit nicht vom Tisch, warnt Netzaktivist Markus Beckedahl. Echtzeitüberwachung, die Kappung von Internetanschlüssen bei Urheberrechtsverletzungen und Netzsperren sollen trotzdem durchgesetzt werden.

via Netzaktivist Beckedahl: Acta kommt wieder – unter neuem Namen | Politik – Frankfurter Rundschau.

Post-Privacy-Zeitalter: Verknotet den Saugrüssel der Datensammler | Meinung – Frankfurter Rundschau

Persönliche Daten sind der begehrteste “Rohstoff” in der digitalen Welt. Fast jeder hinterlässt andauernd und weltweit Spuren. Wir brauchen Kräfte, die den Saugrüssel der Datensammel-Monopolisten im Zaum halten.

via Post-Privacy-Zeitalter: Verknotet den Saugrüssel der Datensammler | Meinung – Frankfurter Rundschau.

Berichtigung der Richtlinie 2004/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums

l_19520040602de00160025.pdf (application/pdf-Objekt).

Internet-Law » ACTA ist weiterhin äußerst lebendig

Die Freude im Netz darüber, dass das Europäische Parlament heute ein für Europa eher zweitrangiges internationales Abkommen namens ACTA gestoppt hat, ist groß.

Die Entscheidung des Parlaments ist aber im Grunde nebensächlich, weil vieles was ACTA fordert in der EU längst durch die sog. Enforcement-Richtlinie (Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums) aus dem Jahre 2004 umgesetzt worden ist, gegen die sich meines Wissens seinerzeit keinerlei Widerspruch regte. Und das wissen natürlich auch die Abgeordneten des EU-Parlaments.

Die Evaluierung der Enforcement-Richtlinie ist übrigens längst im Gange und die Einbindung der Provider ist ebenfalls wieder Teil der Agenda. Hierüber hatte ich bereits vor ein paar Monaten berichtet.

Ihr könnt also die Korken in den Sektflaschen lassen.

Internet-Law » ACTA ist weiterhin äußerst lebendig.

Kabinett: Umstrittenes Leistungsschutzrecht noch nicht verabschiedet – Golem.de

Die Medienexpertin der Grünen meldet, dass das Leistungsschutzrecht heute nicht wie geplant verabschiedet werden konnte. ” Die Bundesregierung ist klug beraten, das Leistungsschutzrecht wieder einzupacken”, sagte sie.

via Kabinett: Umstrittenes Leistungsschutzrecht noch nicht verabschiedet – Golem.de.

T-Shirts (und Rock) für guten Zweck (Die Shirts befinden sich in #WIEN)

T-Shirts (und Rock) für guten Zweck zu verkaufen: selbst Sieb-gedruckte Motive auf Baumwoll Shirts, je EUR 9,00 + freiwillige spende (schwarzes shirt mit weissem motiv 5 EUR weil kleiner druckfehler) –> erlös –> wir sammeln für aktionen um abschiebungen zu verhindern (zB flugtickets kaufen, und direkt an board abflug verhindern ect), bei interesse –> e-Mail an sunnyromy@rocketmail.com (oder per PM an die Posterin auf Facebook, siehe Link)

(Die Shirts befinden sich in WIEN)

via Facbook: –> Unbenanntes Album.

Siebdruck Werkstatt Wien – PerpetuumMobile2.3 – Geibelgasse 23

Jeden 1. Montag Siebdruck Workshop!

Website

Facebook

Adresse: Geibelgasse 23, 1150 Wien
Erste Aktivität: 2011 Zeitraum: 2011 Status: aktiv

PerpetuuMobile 2.3
über den Raum, das Projekt und Verknüpfungen…

Übersicht & Öffnungstage:
PerpetuuMobile 2.3 – Geibelgasse 23, 1150Wien
e-mail: perpetuummobile@riseup.net
Homepage: http://perpetuummobile.blogsport.eu/
jeden Samstag ab 20h – ca. 01h
SilentBar – Musik/Auflegerei und Cocktail-Bar
jeden Sonntag ab 17h Kochen ab 20h Vokü
jeden 1. und 3. Montag (sowie 5.Montag)
ab 16h – ca. 21h Siebdruckwerkstatt
am 2. und 4. Montag -WERK:STATT
mitWorkshop oder nach Bedarf – siehe Homepage
Jeden 1. und 3. Mittwoch gibt es um 20h ein Koordinationstreffen der am Raum beteiligten Gruppen.
Wenn du dich beim PM2.3 beteiligen möchtest dann schau einfach bei der für dich relevanten Arbeitsgruppe vorbei.

Ein Perpetuum mobile (von lat. „sich ständig Bewegendes“, Pl. Perpetua mobilia) ist eine hypothetische Konstruktion, die – einmal in Gang gesetzt – ewig in Bewegung bleibt. Das Konzept
widerspricht eigentlich der Energieerhaltung, da das Perpetuum mobile Arbeit verrichten oder Nutzenergie bereitstellen soll, ohne dass ihr von außen Energie zugeführt wird.
Die Idee davon eine Dynamik oder eine Bewegung zu haben, die, einmal ausgelöst, nicht mehr aufhört sich zu Bewegen und zu Wirken. Der Wunsch die Idee umzusetzen ist wahrscheinlich ein sehr alter. Gerade für Menschen die ständig mit (kleinen und) großen Widerständen zu kämpfen
haben, ist ein sich derart bewegen können wichtig.
Beruhigend die Vorstellung, dass ein kleiner Gedanke – zum Beispiel, dass ein jeder Mensch ein Recht darauf hat “Gut! zu Leben” – sich immer weiter durchsetzten würde.
Schön der Gedanke, dass die damit aufkommende Solidarität mehr bedeuten würde, als nur Worte, welche zu Staub zerfielen. Eine Solidarität, die sich im praktischen dauerhaften und gegenseitigen Unterstützen auslebt. Die dadurch entstehende Selbstorganisation würde sich dann, ebenso wie der damit einhergehende energetische Prozess, leicht und freudvoll entfalten, Staats-Grenzen wären
vergessen, Arbeiten würde Spaß machen und Geld wäre wohl eher überflüssig. Ein breites Miteinander
verschiedener sozialer Geschlechter, Hautfarben, Religionen, Gruppierungen, etc. – bunte gesellschaftliche Systeme also – die nebeneinander jeweils ohne Machtanspruch stehen.
Im praktischen Alltag für diese Ansprüche und Ideen, die Menschen als Wunsch in sich tragen, einzustehen, bedeutet u.a., mit Machtansprüchen konfrontiert zu werden und diesen entgegenzuwirken. Es bedeutet den Mut aufzubringen, eigene soziale Konstrukte zu leben. Davon
auszugehen, dass die Beteiligten automatisch frei von erlebten Prägungen seien, wäre absurd. Ein ständiges Auseinandersetzen und Hinterfragen eigener Vorurteile und Prägungen, ist wichtig, um ein Offenbleiben für Andere(s) zu leben.

Das PerpetuuMobile 2.3 ist das zweite dauerhafte Raumprojekt im KuKuMA Netzwerk. Die Räumlichkeiten in der Geibelgasse 23 im 15.Bezirk wurden zuvor unter dem Namen “uoqbon” als Vereinslokal geführt. Nachdem sich diese Gruppe aufgelöst hat, weht seit dem Sommer
2011 nun ein frischer Wind: es wird umgebaut, an einer neuen Struktur gebastelt und es gibt einen neuen Namen.

Verschiedene Arbeitsbereiche nehmen mit März 2012 ihren Betrieb auf.

Ein Mobile ist ein frei hängendes, ausbalanciertes, leichtes Gebilde, das schon von schwachem Luftzug bewegt wird. Der Begriff stammt aus dem Französischen (Adjektiv: mobile „beweglich, verstellbar, drehbar, lose, fig. lebhaft“, Substantiv: mobile „beweglicher Körper, fig. Motiv, Anlass, Beweggrund,
Antrieb“).

Allgemeine Info – freie Preise
Bei uns gibt es keine fixen Preise.Wie auch bei anderen KuKuMA-Projekten liegt es an dir einzuschätzen, was du Spenden möchtest bzw. kannst – für: den Raum, die laufende freiwillige Arbeit, die nötig ist, um das Projekt am Leben zu halten, sowie für das, was du konsumierst, ausleihst, etc. Dabei ist uns bewusst, dass nicht alle in der Gesellschaft über dieselben Geldmittel (oder sonstige
Ressourcen) verfügen. Unabhängig davon sind wir der Meinung, dass kreatives Verwirklichen oder der Zugang zu Ressourcen allen Menschen gleichermaßen offen stehen muss. Da wir nicht in eure Geldbörse schauen können – und das auch nicht wollen – bleibt es euch also selbst überlassen, einzuschätzen, was ihr zum Beispiel für ein Getränk oder die von euch verbrauchte Siebdruckfarbe,
spenden wollt. Insgesamt ist es aber dennoch wichtig, dass wir durch Spenden das Projekt kostendeckend durchführen können. Statt durch Geld ist es auch möglich, sich durch
andere Dinge einbringen, die im Projekt oder allgemein im Netzwerk benötigt werden.

Info´s zu den einzelnen Arbeitsbereichen

ZeugXpool
Du brauchst einen Beamer für eine Film-Präsentation? Du möchtest eine Kundgebung gegen die HERRschenden Zustände organisieren und benötigst dafür eine Anlage? Für eine Veranstaltung wollt ihr gemeinsam kochen, aber die eigenen Töpfe sind zu klein? Mit den ZeugXpool werden die verschiedenen, im KuKuMA Netzwerk vorhandenen Ressourcen, verwaltet, zur Verfügung gestellt bzw. können ausgeborgt werden. Eine Liste der verfügbaren Dinge, sowie der Konditionen unter denen wir die Dinge verborgen findet sich in Kürze auf unserer Homepage.

SilentBar &Auflegerei:
Jeden 2. und 4. Samstag wird herzlich dazu eingeladen, zur Silent Bar seine Platten mitzubringen, um mit anderen Menschen zusammen neue Mixes auszuprobieren, ein eigenes Set zu spielen, oder dir Tricks, zur ,,Kunst des Auflegens“ zeigen zu lassen.

WERK:STATT
Abwechselnd mit der Siebdruckwerkstatt, wird jeden 2ten und 4ten Montag im Monat, der Raum nach Bedarf geöffnet zumWerkeln, Planen und Ausprobieren. An einigen WERKS:STATT Terminen wird es thematische Schwerpunkte geben und dazu passende Workshops.
Achtung: es ist nicht immer offen – schaut also auf die Homepage oder die Programmtafel!

Siebdruckerei
Bei der Siebdruck-werkstatt wird darauf abgezielt, vielen Menschen den Umgang mit dieser Kunstform näher zu bringen. Eigene Impulse und Ideen können in dieWerkstatt mitgenommen und von der Skizze bis zum Druck umgesetzt werden. Ebenso ist es natürlich möglich, mit bereits bestehenden Grafiken zu arbeiten. Durch das offene Format der regelmäßigenWorkshops soll sowohl der freie
Zugang zu den Materialien, als auch ein gemeinschaftliches Erschaffen und ein Voneinander-Lernen
erleichtert werden.

DuKo_Wien – Dumpster u. Kochkollektiv
Beim Essen kommen d’ Leut’ z’samm Menschen: unterschiedliche Meinungen, Lebensstile,
soziale Herkunft, finanzielle Möglichkeiten … doch Hunger haben sie alle. Hunger? Ja, alle verspüren das angeblich hin und wieder. Manche öfter, manche seltener. Auch Geschmäcker sind bekanntlich verschieden. Hunger nach Neuem, Süßem, Freiheit, Deftigem, Unbekanntem, Obstsalat, Solidarität, Vertrauen, Zerstreuung, Vielfalt, Zwietracht, Party, Familie, Eintopf, fröhlichem Kuddelmuddel, Diskussion, neuen Rezepten, Tratsch, einfach nur Dasitzen,Wortgefechten, Leutschau’n, Kuchen, gemeinsamemWerken,…
Menschen die gern gemeinsam Kochen, quatschen, essen, an der Bar sitzen und schwafeln.Wie ein großes Wohnzimmer: mit Freunden, Bekannten – aber auch wie ein Beisl: neue Bekanntschaften, Bahö, lustiges Durcheinander. Interessante Gespräche und Blödeleien. Das alles hat bei uns Platz.
Zentrales Element des Aktivismus des DuKo-Wien ist die wöchentliche VolXküche.

Volxküche (VoKü) wird in der linksalternativen Szene ein ein- bis mehrmals wöchentlich stattfindendes, regelmäßiges Gruppenkochen genannt, bei dem das Essen zum Selbstkostenpreis oder sogar darunter ausgegeben wird. Das Wort leitet sich vom älteren Ausdruck Volksküche
(Suppenküche), dem weltlichen Gegenstück der christlichen Armenspeisung her.

Text: Eigen-Projektbeschreibung Print-Folder

http://www.besetzungsarchiv.org/projekt/perpetuum-mobile-2-3/

Kapitalismuskritik: Die Schocktherapie der Naomi Klein – Nachrichten Wirtschaft – WELT ONLINE

Sie gilt als Stimme der Globalisierungsgegner. Naomi Klein wurde mit dem Bestseller “No Logo” weltweit berühmt. Nun ist ihr neues Buch “Die Schock-Strategie” erschienen, in dem sie auf weit mehr als 600 Seiten beschreibt, wie raffiniert Neoliberale ihre Vorstellungen durchsetzen. Doch ihr Werk ist ein einseitiges Geschichtsbuch geworden. Von Sebastian Siegloch

via Kapitalismuskritik: Die Schocktherapie der Naomi Klein – Nachrichten Wirtschaft – WELT ONLINE.

Agrarkonzerne: Konzerne auf Mission Gentechnik | Wirtschaft – Berliner Zeitung

Amerikanische Agrarkonzerne wollen ihr genverändertes Saatgut in möglichst viele Länder verkaufen. Sie haben dabei einen mächtigen Helfer: die US-Regierung.

via Agrarkonzerne: Konzerne auf Mission Gentechnik | Wirtschaft – Berliner Zeitung.

“Durchs Filesharing droht mir der Bankrott” | Netzpolitik | futurezone.at: Technology-News

675.000 US-Dollar Strafe für das Tauschen von 30 Songs über die Tauschbörse Kazaa. Diese Summe blüht dem mittlerweile 28-jährigen US-Bürger und Doktor der Physik, Joel Tenenbaum. Er hat in seiner Schulzeit Songs von Nirvana oder Green Day geteilt – etwas, das Jugendliche heutzutage täglich über Dienste wie Spotify machen. Die futurezone traf den Filesharer in Wien zum Interview.

via “Durchs Filesharing droht mir der Bankrott” | Netzpolitik | futurezone.at: Technology-News.

Kommentar beachten! Nicht den Zeitgeist Blabla :)

Kommentar beachten! Nicht den Zeitgeist Blabla 🙂

Ausschlaggebend für meine „Erweckung“ vor über einen Jahr, war der Film Zeitgeist (Part I.) – gerade die Lüge vom 11. September ist am Anfang sehr schockierend.

Als ich mir dann schließlich den zweite Teil von Zeitgeist (Addendum) ansah, regte sich in mir erstes Misstrauen. Die Analysen des heutigen Weltgeschehen sind ja nicht falsch, aber manchmal auch nur Halbwahrheiten – doch darüber lässt sich mit Sicherheit streiten. Gegenstand meiner Kritik sind vielmehr die Lösungen, welche Zeitgeist propagiert. Meiner Meinung nach, stellt das „Venus-Projekt“ eine sozialistisch-ökologische Technokratie dar. Auch erinnert mich die starke Fokussierung auf die Ökologie (Umweltschutz und Nachhaltigkeit) stark an die Ideologie des New-Age, der religiösen Agenda der Neuen Weltordnung, in der die Erde (Gaia) als eine Art Göttin verehrt wird (s. Die alternativen zehn Gebote der Marksteine von Georgia http://www.das-gibts-doch-nicht.info/seite4808.php). Und das der Wissenschaft und Technologie die Schlüsselrolle bei dieser neuen Gesellschaft zufällt, halte ich am bedenklichsten.
Der als Unabomber bekannte Theodore Kaczynski beschreibt die Gefahren des blinden Fortschrittsglaubens in dem Unabomber-Manifest sehr treffend [s. http://switzerland.indymedia.org/de/2003/12/16842.shtml – besonders deutlich in: Technologie und Freiheit § 125 – 135 und Die Zukunft § 171 – 179)]. Auch interessant der Dokumentarfilm „Das Netz“ von Lutz Dammbeck (s.
http://www.t-h-e-n-e-t.com/start_html.htm, gibt es auf http://video.google.de/videosearch?q=das+netz&emb=0# zu sehen). Wem dazu die Zeit fehlt, hier zwei kurze Videos aus dem Film über die Person Theodore Kaczynski (Sein Briefwechsel mit dem Filmemacher): http://www.youtube.com/watch?v=70CNM1e3k5k und http://www.youtube.com/watch?v=6xFWuDZzkaY&feature=related.
Zusammengefasst könnte man sagen, dass Theodore Kaczynski eine Art Ökoanarchismus vertritt, dessen Verwirklichung auch Gewalt als legitimes Mittel mit einschließt. Ich weiß seine Position ist fragwürdig und kontrovers, gerade in Anbetracht seiner Taten. Dennoch sollte man seine Prophezeiungen erst nehmen. Wem dies alles noch zu utopische erscheint, verweise ich auf die Entwicklungen der Robotertechnologie (s. http://www.heise.de/tp/r4/artikel/30/30058/1.html und http://www.heise.de/tp/r4/artikel/29/29940/1.html).
Um es jetzt kurz zumachen, wir alle wissen, dass alles auf der Welt so was von schief läuft, doch müssen wir bei „Patentlösungen“ besonders vorsichtig und kritisch sein. Passend dazu erschien heute ein Artikel, der genau sich damit auseinandersetzt:
http://www.wahrheiten.org/blog/2009/04/03/wo-beginnen-verschwoerungstheorien/#more-3562
Wenn es uns also in den Lügensumpf zieht, dann mit offenen Augen und einem gesunden Misstrauen.

MfG an alle Gedankenverbrecher

Kommentar beachten! Nicht den Zeitgeist Blabla 🙂
Ausschlaggebend für meine „Erweckung“ vor über einen Jahr, war der Film Zeitgeist (Part I.) – gerade die Lüge vom 11. September ist am Anfang sehr schockierend. Als ich mir dann schließlich den zweite Teil von Zeitgeist (Addendum) ansah, regte sich in mir erstes Misstrauen. Die Analysen des heutigen Weltgeschehen sind ja nicht falsch, aber manchmal auch nur Halbwahrheiten – doch darüber lässt sich mit Sicherheit streiten. Gegenstand meiner Kritik sind vielmehr die Lösungen, welche Zeitgeist propagiert. Meiner Meinung nach, stellt das „Venus-Projekt“ eine sozialistisch-ökologische Technokratie dar. Auch erinnert mich die starke Fokussierung auf die Ökologie (Umweltschutz und Nachhaltigkeit) stark an die Ideologie des New-Age, der religiösen Agenda der Neuen Weltordnung, in der die Erde (Gaia) als eine Art Göttin verehrt wird (s. Die alternativen zehn Gebote der Marksteine von Georgia http://www.das-gibts-doch-nicht.info/seite4808.php). Und das der Wissenschaft und Technologie die Schlüsselrolle bei dieser neuen Gesellschaft zufällt, halte ich am bedenklichsten.
Der als Unabomber bekannte Theodore Kaczynski beschreibt die Gefahren des blinden Fortschrittsglaubens in dem Unabomber-Manifest sehr treffend [s. http://switzerland.indymedia.org/de/2003/12/16842.shtml – besonders deutlich in: Technologie und Freiheit § 125 – 135 und Die Zukunft § 171 – 179)]. Auch interessant der Dokumentarfilm „Das Netz“ von Lutz Dammbeck (s.
http://www.t-h-e-n-e-t.com/start_html.htm, gibt es auf http://video.google.de/videosearch?q=das+netz&emb=0# zu sehen). Wem dazu die Zeit fehlt, hier zwei kurze Videos aus dem Film über die Person Theodore Kaczynski (Sein Briefwechsel mit dem Filmemacher): http://www.youtube.com/watch?v=70CNM1e3k5k und http://www.youtube.com/watch?v=6xFWuDZzkaY&feature=related.
Zusammengefasst könnte man sagen, dass Theodore Kaczynski eine Art Ökoanarchismus vertritt, dessen Verwirklichung auch Gewalt als legitimes Mittel mit einschließt. Ich weiß seine Position ist fragwürdig und kontrovers, gerade in Anbetracht seiner Taten. Dennoch sollte man seine Prophezeiungen erst nehmen. Wem dies alles noch zu utopische erscheint, verweise ich auf die Entwicklungen der Robotertechnologie (s. http://www.heise.de/tp/r4/artikel/30/30058/1.html und http://www.heise.de/tp/r4/artikel/29/29940/1.html).
Um es jetzt kurz zumachen, wir alle wissen, dass alles auf der Welt so was von schief läuft, doch müssen wir bei „Patentlösungen“ besonders vorsichtig und kritisch sein. Passend dazu erschien heute ein Artikel, der genau sich damit auseinandersetzt:
http://www.wahrheiten.org/blog/2009/04/03/wo-beginnen-verschwoerungstheorien/#more-3562
Wenn es uns also in den Lügensumpf zieht, dann mit offenen Augen und einem gesunden Misstrauen.

MfG an alle Gedankenverbrecher

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Studie zu Gentechnik-Baumwolle löst heftige Kritik aus

Eine Langzeit-Studie zum Anbau von Gentechnik-Baumwolle in Indien der Universität Göttingen erntet heftige Kritik seitens Kishor Tiwari, Präsident der landwirtschaftlichen Interessenvereinigung Vidarbha Jan Andolan Samiti (VJAS). Die Untersuchung – mittlerweile oft “die deutsche Studie” genannt – kommt zu dem Ergebnis, dass der Anbau von Gentechnik-Baumwolle zu einem Mehrertrag von 24 Prozent durch die Einsparung von Insektiziden führe. Dies entspreche einem Gewinnzuwachs von 50 Prozent. Tiwari hält die Studie jedoch für realitätsfern.

weiter lesen via Studie zu Gentechnik-Baumwolle löst heftige Kritik aus.

Das Zeitgeistmovement und seine scheinbare Wissenschaftlichkeit « New-Age-Trasher.de

Ich werde hier in unregelmäßigen Abständen meine kritische Sicht zum Zeitgeistmovement darlegen. Der Schwerpunkt liegt hier vor allen Dingen auf den konkreten Aussagen hinsichtlich verschiedenen wissenschaftlichen Themen, die das Movement tätigt. Somit möchte ich eine Ergänzung liefern zu den hier schon mehrfach aufgezeigten Parallelen des Movements zu theosophischen Sichtweisen oder auch zu den Darstellungen über die Hintermänner und Quellenlieferanten der Zeitgeistfilme. Mir geht es vor allen Dingen darum, die im Endeffekt wirklich verdrehten Darstellungen aufzudecken.

weiter lesen via Das Zeitgeistmovement und seine scheinbare Wissenschaftlichkeit « New-Age-Trasher.de.

sVlog

Veröffentlicht am 30.03.2012 von Unterdosis

Angeblich haben wir über unsere Verhältnisse gelebt, uns zu viel geleistet: Auf jedem Deutschen lastet eine Staatsschuld von fast 26.000 Euro. Weltweit stehen die Industrieländer mit 55 Billionen Euro in der Kreide. Jetzt sollen es die Bürger richten – sprich Sparen, hämmert uns die Politik ein. Die Staatsverschuldung hat weltweit Billionen umverteilt – von unten nach oben. Mit den Schulden explodierten die Vermögen der Millionäre dieser Welt. Warum? Gierige Banker? Arglose Politiker? In einem Gewinnmaximierungssystem, das angeblich alternativlos ist? Die Staatsverschuldung und die Dominanz der Finanzoligarchie ist eine Gefahr für unser Gemeinwesen und die Demokratie, urteilt der Wirtschaftsexperte Prof. Max Otte.

 

viaARD – Die Story im Ersten: Die Welt auf Pump – YouTube.

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geistig.autark - eine Kunstform

Viele leben einfach in den Tag hinein. Sie stehen morgens auf, leisten ihren Beitrag in der Gesellschaft, kommen irgendwann heim, machen noch irgendwas und gehen des Nächtens schlafen. Ein Zyklus, welcher sich Tag für Tag wiederholt. Dies sind meistens solche Leute, die auf die Frage ob man frei sei sofort mit JA antworten.

Aber stimmt das denn auch? Werfen wir doch mal einen Blick auf den Tag von unserem guten Freund “Alfred”.

06:00h morgens, der Wecker klingelt. Mürrisch schleift sich Alfred in Richtung der Musik. Als er sie abgestellt hat sinniert er kurz über den Tag des Kaufes. Er wollte ja eigentlich einen stylischeren Wecker und natrülich gab es solche auch in Hülle und Fülle, allerdings hatte keiner von denen diese Funktion, dass man zwei Weckzeiten eingeben kann. So war Alfred gezwungen, trotz großer Auswahl diesen optisch fragwürdigen Schlafstörer zu erstehen.

Auch wenn Alfred kein Morgenmensch ist, ist er schnell…

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geistig.autark - eine Kunstform

Ich gehe durch die Stadt. Überall höre ich Geräusche. Hier ein Handy, das den neuesten Hit lautstark zum Besten gibt, da ein übertrieben lautes Auto und im Grunde von überall her das Gerede der Leute.

Zu den Geräuschen kommen noch Bilder. Frauen in viel zu freizügigen Klamotten, die allen ernstes ernst genommen werden wollen, Leute, die jedem Modetrend erliegen, egal wie lächerlich dieser ist.

Zu den optischen und akustischen Reizen kommen dann zu guter Letzt noch die psychischen hinzu. Von vielen coolen Kids hört man bei jedem zweiten Wort ein “Oida” (= “Alter”) oder “Opfah”.

All diese Reize. All diese unangenehmen Beeinflussungen. Wie sehr sehne ich mich danach nach Hause zu fahren und eine runde World Of WarCraft zu spielen, my little pony anzuschauen oder ein Fantasybuch zu lesen. Gut, in diesen fiktiven Welten liegt auch einiges im Arm, aber dennoch bieten sie zwei Vorteile, die die reale Welt nie…

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geistig.autark - eine Kunstform

Sehr entehrte Damen und Herren!

In den letzten Jahren habe ich mich immer mehr mit Wirtschaft und Regierungen befasst und habe dabei etwas erschreckendes herausgefunden: Entweder sind Politiker moralisch fragwürdig, oder – trotz oft anzufindender Titel – des Intellektes größter Feind.

Jetzt werden Sie sich sicherlich fragen, wie ich zu diesen Schlüssen komme. Nun, die Antwort ist simpel: Die von Ihnen (nach außen hin) angestrebte Regierungsform “Demokratie” wird von Ihnen nicht durchgesetzt. Ich denke hierbei z.B. an die VDS oder ACTA, um nur zwei aktuelle Themen zu wählen. An dieser Stelle möchte ich Ihnen nun eine kurze Beschreibung Ihres Arbeitsplatzes zukommen lassen. Natürlich nur um Missverständnisse zu beseitigen.

Die demokratische Regierung ist dazu angehalten, die Interessen des Volkes zu vertreten.

Das wars schon. Simpel, oder? Nun werden Sie vermutlich denken “Was, das ist alles? Und deswegen schreibt der uns?”. Nunja, wenn Sie so denken, dann haben Sie es nicht ganz…

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sVlog

Hochgeladen von ARD am 09.11.2011

Die meisten glauben, dass die hierzulande gesammelten Altkleiderspenden direkt in die Katastrophengebiete der Welt gehen. Was sie nicht wissen: Der größte Teil der gespendeten Bekleidung wird weiterverkauft – zum Kilopreis. Einige Hilfsorganisationen platzieren oft nur ihr Logo auf den Sammelcontainern von Altkleiderfirmen.

Ein geringer Teil der Kleidung wird direkt in Deutschland an Bedürftige ausgegeben. Die besten noch brauchbaren Sachen gehen nach Osteuropa und in die arabischen Staaten. Sechzig Prozent der heimischen Ware gelangt nach Afrika. Doch was passiert dort mit den Altkleidern? Die Reportage-Autoren Michael Höft und Christian Jentzsch haben in Tansania nach Antworten gesucht. Ihr Fazit: Nicht nur deutsche Firmen und einige große Hilfsorganisationen verdienen gut an den Kleiderspenden, auch für viele Händler in Afrika sind Altkleiderspenden ein lukratives Geschäft. Selbst die Ärmsten der Armen müssen dafür bezahlen. Die Billigkleider überschwemmen die Märkte des Landes und zwingen die afrikanische Textilbranche in die Knie

http://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/die_reportage

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sVlog

Hochgeladen von Ylere am 22.02.2011

Der Film wirft einen kritischen Blick auf die Entstehung der heutigen Konsumgesellschaft. Es wird erklärt was “geplante Obsoleszenz” ist und wie dadurch unser enormes (Wirtschafts-)Wachstum erst möglich wurde. Doch unbegrenztes Wachstum ist in einer begrenzten Welt nicht möglich, und so zeigt der Film gegen Ende Alternativen und Lösungswege auf, die uns hoffentlich eines Tages aus diesem Dilemma heraushelfen werden.

Autorin: Cosima Dannoritzer

Material: 720p H.264 Video, 256kbs AC3 Audio

Ausgestrahlt wurde der Film am 15.02.2011 auf arte.

viaKaufen für die Müllhalde (ARTE/HD) – YouTube.

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Geldbeschaffung auf Kosten der Steuerzahler – Cross Boarder Leasing (CBL) <<letsmakemoney.at

weiter lesen via www.letsmakemoney.at/diefakten/cross-border-leasing.html

oder via http://de.wikipedia.org/wiki/Cross-Border-Leasing

Cross-Border-Leasing (CBL) bezeichnet Leasing über Staatsgrenzen hinweg.

Auf Basis einer komplexen rechtlichen Konstruktion verpachten z.B. Städte ganze Infrastrukturen langfristig (meist 99 Jahre) an einen US-Investor und mieten diese umgehend für eine festgelegte Dauer (25 bis 30 Jahre) wieder zurück.

Diese CBL-Transaktionen sind Scheingeschäfte, die eine Lücke im US-amerikanischen Steuergesetz ausnützen. Mit solchen Finanzkonstruktionen konnten US-Investoren große Steuervorteile lukrieren, die beiden Vertragspartnern Gewinne bescheren – letztlich zu Lasten der US-SteuerzahlerInnen. Ende 2004 stellten die USA dieses auch in Europa beliebte Geldbeschaffungsmodell ab.

Die bereits abgeschlossenen Geschäfte laufen allerdings weiter…

weiter lesen via www.letsmakemoney.at/diefakten/cross-border-leasing.html

oder via http://de.wikipedia.org/wiki/Cross-Border-Leasing

Urteile in Neuseelands erstem neuen Terrorismus-Verfahren <<annalist.noblogs.org/

24. Juni 2012

Terrorismus als Schreckgespenst ist schon wieder aus dem Bewusstsein gerutscht, aber die Folgen der neueren Anti-Terror-Gesetze sind gelegentlich spürbar. Auch Neuseeland hatte in der Folge des 11. September ein neues Anti-Terror-Gesetz beschlossen. 2007 wurde das erste Verfahren nach dem neuen Gesetz gestartet. Jetzt im Mai wurden die Urteile gesprochen, am Freitag die letzten Strafen festgelegt.

WEITER LESEN VIA http://annalist.noblogs.org/

Tote bei Protesten gegen Goldbergwerk in Peru

Mittwoch, 4. Juli 2012, 9:17 Uhr

Bei Protesten gegen ein fünf Milliarden Dollar schweres Goldminenprojekt in Peru sind mindestens drei Menschen getötet worden. Rund 20 Personen wurden bei den Zusammenstössen von Polizei und Demonstranten verletzt.

weiter lesen via http://www.tagesschau.sf.tv/Nachrichten/Archiv/2012/07/04/International/Tote-bei-Protesten-gegen-Goldbergwerk-in-Peru

Demonstration gegen INDECT in München am 28.07.2012

Samstag,

28. Juli 2012

15:00 bis 18:00

Am 28.07.2012 finden in ganz Europa Proteste gegen INDECT statt. Auch in München wird an diesem Tag ein solcher Protest stattfinden.
(!!! BITTE FREUNDE EINLADEN!!!)Was ist INDECT eigentlich?
http://bit.ly/N9GT0bWikipedia Beschreibung:

“INDECT ist […], eines von der Europäischen Union im Rahmen des 7. Forschungsrahmenprogramms finanzierten Vorhabens im Bereich der intelligenten Sicherheitssysteme.
Ziel des Projektes ist es, durch den Einsatz von Videoüberwachung, Drohnen etc automatisch strafrechtlich relevante Bedrohungen und Taten zu erkennen.

Erreicht werden soll dies durch die Bündelung und automatische Auswertung der Videoströme verschiedener Überwachungskameras, um eine präventive Polizeiarbeit zu ermöglichen. Primäre Zielgruppen sind Homeland Security Services (Dt. wörtlich Dienste für Innere Sicherheit, sinngemäß Sicherheitsbehörden), Polizeibehörden und Gemeinden.”

Alle Details zu Indect:

https://viennanonymous.wordpress.com/was-ist-indect/

via https://www.facebook.com/events/198191943642016/

ACTA: Gespaltene Meinungen nach EU-Ablehnung

Die Reaktionen nach der Ablehnung des internationalen Anti-Piraterie-Abkommens ACTA sind vielfältig. Die SPÖ und die Arbeiterkammer sprechen sich dezidiert für die Modernisierung des Urheberrechts aus, die Piratenpartei warnt davor, dass es noch nicht “vorbei” ist. AnonAustria bedankt sich bei den Demonstranten. Die Vertreter der Musikwirtschaft sehen es als “vergebene Chance”.

weiter lesenvia http://futurezone.at/netzpolitik/9939-acta-gespaltene-meinungen-nach-eu-ablehnung.php

**** Wien AKTION Treffpunkt Westbahnhof *** 28-07-2012 #OpINDECT Paperstorm #INDECT

Öffentliche Veranstaltung · Von Anonymous Wien

Samstag, 28. Juli 2012

14:00

Christian-Broda Platz/Hofer

VIA https://www.facebook.com/events/431277870226209/

Am 28.7. findet ein Europaweiter Protesttag gegen INDECT statt! Deshalb wird in Wien und einigen anderen Städten ein Paperstorm stattfinden.
Piratepad zu OpINDECT: http://piratepad.net/OpINDECT
Treffpunkt für Wien: 14:00 am .Christian-Broda Platz/Hofer (http://bit.ly/KBTztF)
http://piratepad.net/OpINDECTvienna

Andere Paperstorms in Österreich:
Salzburg: http://www.facebook.com/events/384270801636836/
Graz: http://www.facebook.com/events/330548177030663/

*** DÜSSELDORF *** Orga-Treffen für die Aktionstage 18. – 21. Juli

ich weiss, post kommt etwas spät 🙂 aber es gibt sicher noch weitere treffen, denk ich mal, meldet euch einfach mal bei der gruppe, wenn ihr interesse habt!
Orga-Treffen für die Aktionstage 18. – 21. Juli
Öffentliche Veranstaltung · Von Occupy Düsseldorf

Heute 19:30

Occupy Camp Düsseldorf
Um konkrete Aktionen auszuarbeiten, Themen wie Ressourcen, Wirtschaftssystem, Echte Demokratie und Menschlichkeit mit Inhalten zu füllen und den Kontakt mit Bündnissen, Organisationen und Initiativen zu verstärken.

via https://www.facebook.com/events/261469783955078/

Datenauskunft von Meldeämtern: Bundesregierung macht Widerspruch wirkungslos <<Netzpolitik.org

Dieser Beitrag steht unter der Lizenz CC BY-NC-SA:
Andre Meister, Netzpolitik.org.
Von | Veröffentlicht am: 03.07.2012 um 16:16h | 48 Antworten

Künftig können Daten von Einwohnermeldeämtern auch für Werbung und Adresshandel genutzt werden, selbst wenn man dieser Herausgabe widersprochen hat. Das hat der Bundestag letzte Woche mit der schwarz-gelben Mehrheit beschlossen. Außerdem ist die vorgeschlagene Opt-In Lösung in das schwächere Opt-Out abgeändert worden.

Am Donnerstag hat der Bundestag in zweiter und dritter Beratung über das Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens abgestimmt und mit der Regierungsmehrheit angenommen. Die Oppositionsparteien sprechen von einem Rückschritt für den Datenschutz.

Im Entwurf aus dem September 2011 sollte die einfache Melderegisterauskunft für Werbung und Adresshandel noch verboten sein, “es sei denn, die betroffene Person hat in die Übermittlung für jeweils diesen Zweck eingewilligt”. Nach mächtigem Lobby-Druck ist im nun verabschiedeten Gesetz nur noch “das Recht, der Übermittlung ihrer Daten […] zu widersprechen” übrig geblieben.

Doch auch beim Widerspruch gibt es noch eine Ausnahme:

Dies gilt nicht, wenn die Daten ausschließlich zur Bestätigung oder Berichtigung bereits vorhandener Daten verwendet werden.

Die SPD-Abgeordneten Gabriele Fograscher und Gerold Reichenbach krisitieren:

Das macht sogar die Widerspruchsregelung weitgehend wirkungslos. Da man für die Melderegisterauskunft immer bereits vorhandene Daten benötigt, wird es sich stets um eine Bestätigung oder Berichtigung vorhandener Daten handeln. Das ist ein dramatischer Rückfall sogar hinter die Regelungen der bisherigen Gesetzeslage. Die Datenschutzpolitik von Schwarz-Gelb führt erneut zu einer Verschlechterung des Bürgerdatenschutzes.

Der Linke Jan Korte sagt auch weitere Nutzungen der Daten vorraus:

Angesichts der Bedeutung der Meldedaten und der rasanten technischen Entwicklungen sind die Schutzinstrumente in diesem Gesetz, sowohl was ihren kommerziellen Nutzen betrifft, als auch den Zugriff staatlicher Behörden, ungenügend ausgestaltet. Die absehbaren Versuche von Unternehmen, aber auch von Bundeswehr und Religionsgemeinschaften eine noch einfachere Meldedatennutzung zu erreichen bzw. Privilegierungen für die eigene Klientel durchzusetzen, werden zunehmen.

Manuel Höferlin, Vorsitzender der AG “IT und Netzpolitik” der FDP-Bundestagsfraktion, rechtfertigt sich hingegen:

Wir haben das Recht der betroffenen Person, einer automatisierten Melderegisterauskunft zu widersprechen, gestrichen. Bevor hier wieder das Geschrei aus der Opposition kommt: Die Entscheidung war richtig.

Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen. Hoffentlich sehen die Sozialdemokraten dort das genau so. In denen von ihnen regierten Bundesländern haben die nämlich auch kein Opt-Out eingeführt.

Auch die beamtete Staatssekretärin im Bundesministerium des Innern fordert, Datenschutz-Standards umzukehren. Der Datenschützer Werner Hülsmann berichtet von der Berliner Datenschutzrunde:

Derzeit gilt, wenn es nicht eine Erlaubnis in einer rechtlichen Regelung (Gesetz oder Verordnung) gibt oder durch die wirksame Einwilligung des Betroffen erlaubt ist, dass die personenbezogene Datenverarbeitung verboten ist. Dieses Prinzip sei zwar für staatliche Stellen nach wie vor richtig, so Frau Rogall-Grothe, nicht aber für die Wirtschaft. In Verhältnis von Bürger_innen zu Unternehmen, solle, wie sonst im Zivilrecht auch, gelten, dass eine Verarbeitung personenbezogener Daten grundsätzlich erlaubt sein soll, außer wenn diese Verarbeitung konkret durch eine gesetzliche Regelung verboten ist. Sie begründetet dies damit, dass Einzelunternehmen und Firmen mit der Verarbeitung personenbezogener Daten ein Grundrecht wahrnehmen würden (nämlich das Grundrecht auf Berufsfreiheit, Anmerkung von mir).

via https://netzpolitik.org/2012/datenauskunft-von-meldeamtern-bundesregierung-macht-widerspruch-wirkungslos/

Vor ESM-Beschluss: Misstrauen und “Mahnwache”

es ist soooo traurig, wie die Grünen den moralischen Verfall in der österreichischen Politik personifizieren… ^^

hatte es nicht eigentlich geheissen, wenigst die Transaktionststeuer wäre Voraussetzung für einen Kuh Handel?? naja nicht mal dafür seid ihr euch noch gut genug…

03.07.2012 | 13:00 |   (DiePresse.com)

Die Grünen sichern der Regierung die Zweidrittelmehrheit für den Euro-Rettungsschirm. Die FPÖ plant eine “Mahnwache” und einen Misstrauensantrag. Das BZÖ will über das “Teufelswerk” abstimmen lassen.

via http://diepresse.com/home/politik/innenpolitik/1261860/Vor-ESMBeschluss_Misstrauen-und-Mahnwache?from=rss

nsnbc

Washington’s road to Iran goes through Syria

The results of the Geneva talks on Syria depend on whom you ask.

­

­US Secretary of State Hillary Clinton insists that the principle of “mutual consent” on which a “transitional government” in Syria would be based, means President Assad has to go. Russian Foreign Minister Sergey Lavrov, on the contrary, insists the formation of a “transitional government” will be made on inclusive basis.

Before discussing what it means, let’s stop for a second to grasp the sheer fact: five foreign powers gathered to decide the fate of a country, in the absence of its leader and its people, who never asked them to do anything of the kind, let alone gave any mandate. This is an outrageous breach of international law. And what is even more outrageous is that nobody is concerned or even talking about it.

Now, the wording of…

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nsnbc

Washington’s road to Iran goes through Syria

The results of the Geneva talks on Syria depend on whom you ask.

­

­US Secretary of State Hillary Clinton insists that the principle of “mutual consent” on which a “transitional government” in Syria would be based, means President Assad has to go. Russian Foreign Minister Sergey Lavrov, on the contrary, insists the formation of a “transitional government” will be made on inclusive basis.

Before discussing what it means, let’s stop for a second to grasp the sheer fact: five foreign powers gathered to decide the fate of a country, in the absence of its leader and its people, who never asked them to do anything of the kind, let alone gave any mandate. This is an outrageous breach of international law. And what is even more outrageous is that nobody is concerned or even talking about it.

Now, the wording of…

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