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July 12, 2012 at 12:34 pm · Filed under Uncategorized and tagged: 1984, antiterror, österreich, überwachung, überwachungsstaat, Big Brother, cordis, deutschland, EU, europa, FP7, FP7 Security, freizeit, geheimpolizei, gesellschaft, INDECT, Industrie, kamera, kontrolle, krieg, kriminalität, leben, piraten, polen, Politik, politiker, polizei, polizeistaat, recht, sicherheit, technik, technologie, verfassung, video, wirtschaft
{{A|7|LeChuck|Teilnahme #OpIndect am 28.07}}
Simple Frage – werden wir als LO Wien zur OpIndect beitragen?
{{Abstimmung|7|
|Frage=Simple Frage – werden wir als LO Wien zur OpIndect beitragen?
|Ja=LeChuck, cmv, zapata
|Nein=
|Enthaltung=MoD
|Ergebnis=Im Forum publizieren und schon einmal aufrufen zurr Teilnahme,
ob Schwedenplatz oder Parlament oder Unterstützung einer bereits existierenden Aktion entscheiden bis nächste LV-sitzung.
}}
{{Beschluss|
|Zeit=2135
|Beschluss=Die LO wird sich dafür einsetzen
|Begründung=
}}
End Sitzung 21:35
via Piratenpad: LV-Wien-Sitzung-2012-07-10.
July 12, 2012 at 12:05 pm · Filed under Uncategorized
***** WARNUNG VOR FOLGENDER FACEBOOK-VERANSTALTUNG: *****
“Netzprotest: Die Regierung will DEIN LETZTES HEMD – Schick Ihnen eines und sag’s Deinen Freunden!”
https://www.facebook.com/events/199585743501787/
Die Domain des Veranstalters meinletzteshemd.eu ist auf Sven Liebich in Halle (an der Saale) registriert. Dieser ist ein Aktivist der – inzwischen verbotenen – gewalttätigen und rechtsextremen Terrororganisation Blood & Honour (Blut und Ehre) gewesen. Auf den Namen Sven Liebich ist außerdem der Online-Shop “Shirtzshop” registriert. Darin vertreibt er u.a. T-Shirts ‘nett verpackt’ mit Sprüchen wie “Döner-Morde”, “Ausländerfrei”, “Ethnische Säuberung” und “Nationalbefreite Zone”. Zudem ist Herr Liebich bekannt dafür, andere Händler von T-Shirts wegen angeblicher Markenrechtsverletzung durch einen Anwalt abmahnen zu lassen.
Die Rechtsradikale Plattform PI-News widmete dieser Veranstaltung kurz nach Erstellung einen eigenen Artikel und rief zur Unterstützung auf. Auch wird auf der Veranstaltungs-Seite auf zweifelhafte und rechtsextreme Seiten verlinkt (screenshots liegen vor). NPD-Anhänger und NPD-Funktionäre haben sich dieser Veranstaltung bereits angeschlossen.
Wir warnen deshalb eindringlich davor, dieser Facebook-Veranstaltung beizutreten und somit dem Veranstalter einen Erfolg zu bescheren. Wir Demokraten sollten uns nicht zu Handlangern von rechtsextremen Antidemokraten machen.
BITTE TEILT DIESE MELDUNG UND INFORMIERT EURE FREUNDE!
via https://www.facebook.com/groups/440463605964244/
July 12, 2012 at 11:22 am · Filed under Uncategorized and tagged: bild, gratis-bild, Netzpolitik, Springer verlag
Linus Neumann, Netzpolitik.org.
Die von mir an dieser Stelle vor einigen Wochen beschriebenen effektiven Gegenmaßnahmen gegen die Gratis-Bild-Aktion haben anscheinend einige Nachahmer gefunden. Offensichtlich sieht die Axel-Springer AG sich nun gezwungen, einen Weg zu finden, den Auskunftsgesuchen nach Bundesdatenschutzgesetz keine Folge leisten zu müssen.
Die unten dokumentierte Email erreichte heute Morgen alle Personen, die ihren Widerspruch gegen die BILD-Zustellung mit einem Auskunftsgesuch und Löschantrag nach Bundesdatenschutzgesetz verbunden hatten.
Darin unterstellt man den datenschutzbewussten Bürgern (und wohl allem voran mir) “einen rechtswidrigen Eingriff in unseren … Gewerbebetrieb” und “Computersabotage gem. § 303 b StGB.” und fordert die Einsendung einer Personalausweiskopie. Diese Aufforderung dient meiner Ansicht nach der Einschüchterung und der Minderung des Aufwandes, der durch die Auskunftsgesuche entstanden ist (welche ohne Personalausweiskopie nun nicht behandelt werden sollen)
Ich lasse derweil prüfen, ob ich mich gegen die Unterstellung der Anstiftung zur Computersabotage zur Wehr setzen kann.
Sehr geehrter Herr Herr X,
wir haben Ihre datenschutzrechtliche Anfrage und alle weiteren gleichlautenden Anfragen, die uns aufgrund des Blogs „Gratis-BILD: Den Springer-Verlag effektiv zurücktrollen“ erreicht haben, zum Anlass genommen, uns mit der Berliner Datenschutzbehörde abzustimmen.
Da uns die entsprechenden Schreiben entsprechend der Aufforderung von Herrn Neumann auf acht unterschiedlichen E-Mail-Adressen gleichzeitig erreicht haben, ist offensichtlich, dass es den Petenten nicht auf die datenschutzrechtliche Anfrage, sondern darauf ankam, unsere Kommunikationseinrichtungen zu blockieren. Das sog. „E-Mail-Bombing“ stellt einen rechtswidrigen Eingriff in unseren eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar und erfüllt außerdem den Tatbestand der Computersabotage gem. § 303 b StGB.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um Mitteilung, ob Sie Ihre datenschutzrechtlichen Anfragen aufrechterhalten wollen. Falls dies so ist, fügen Sie Ihrem Schreiben bzw. Ihrer E-Mail bitte eine Kopie der Vorder- und Rückseite Ihres Personalausweises bei. Wir haben im Verlauf der Aktion „Gratis-BILD für alle“ eine Vielzahl von E-Mails mit unzutreffenden Absenderangaben erhalten, so dass wir uns vor der Erteilung der Auskünfte über die Identität des Petenten versichern müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Axel Springer AG
Axel-Springer-Str. 65
10888 Berlin
Axel Springer AG, Sitz Berlin, Amtsgericht Charlottenburg, HRB 4998 Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dr. Giuseppe Vita Vorstand: Dr. Mathias Döpfner (Vorsitzender) Jan Bayer, Ralph Büchi, Lothar Lanz, Dr. Andreas Wiele
Update:
Netzpolitik.org fragte einen Juristen, der zugleich als IT-Sachverständiger für das Bundesministerium der Justiz und den Deutschen Bundestag tätig ist, nach seiner rechtlichen Einschätzung:
“Eine Anstiftung zur Computersabotage würde nach dem Strafgesetzbuch die Vorstellung voraussetzen, dass durch die Zusendung von – ggf. auch zahlreichen – eMails die Datenverarbeitung des Axel-Springer-Verlages möglicherweise erheblich gestört werden könnte. Das wäre aber eine unrealistische Vorstellung, denn immerhin handelt es sich um einen der größten Verlage in Deutschland. Es ist kaum anzunehmen, dass dessen EDV nicht auf die Annahme von einigen tausend eMails eingerichtet sein könnte. Angesichts einer in Millionen zählenden Leserschaft dürften jeden Tag per eMail Leserbriefe in ähnlicher Zahl eingehen, die der Verlag offenbar ebenfalls bearbeiten kann, ohne dass dies die EDV in die Knie zwänge. Das Strafgesetzbuch schützt außerdem nur vor Sabotage, nicht aber davor, ggf. auch von vielen Menschen mit abweichenden Meinungen konfrontiert zu werden. Daher dürfte man auch straflos zu virtuellen Demonstrationen aufrufen – selbst wenn sie lästig sein mögen.”
Dieser Beitrag steht unter der Lizenz
CC BY-NC-SA: Linus Neumann,
Netzpolitik.org.
via Gratis-BILD: Springer wirft netzpolitik.org “E-Mail-Bombing” und Computersabotage vor (Update).
July 12, 2012 at 10:42 am · Filed under Uncategorized and tagged: Sicherheitspolizeigesetz, SPG
SPG
Rechte des Betroffenen bei der Ausübung von Befugnissen
§ 30.
(1) Bei der Ausübung von Befugnissen im Rahmen der Sicherheitsverwaltung ist der Betroffene
1. auf sein Verlangen von Anlaß und Zweck des Einschreitens zu informieren;
2. auf sein Verlangen von den Dienstnummern der einschreitenden Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes in Kenntnis zu setzen;
3. berechtigt, eine Person seines Vertrauens beizuziehen;
4. berechtigt, für die Amtshandlung bedeutsame Tatsachen vorzubringen und deren Feststellung zu verlangen.
(2) Dies gilt nicht, solange dadurch die Erfüllung der Aufgabe gefährdet wäre. Die Rechte von Zeugen, Beteiligten und Parteien im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens bleiben unberührt.
Identitätsfeststellung
§ 35.
(1) Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind zur Feststellung der Identität eines Menschen ermächtigt,
1. wenn auf Grund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, er stehe im Zusammenhang mit einem gefährlichen Angriff oder könne über einen solchen Angriff Auskunft erteilen;
2. wenn der dringende Verdacht besteht, daß sich an seinem Aufenthaltsort
a) mit beträchtlicher Strafe bedrohte Handlungen ereignen oder
b) flüchtige Straftäter oder einer Straftat Verdächtige verbergen;
3. wenn er sich anscheinend im Zustand der Hilflosigkeit befindet und die Feststellung der Identität für die Hilfeleistung erforderlich scheint;
4. wenn der dringende Verdacht besteht, daß sich an seinem Aufenthaltsort Fremde befinden, die nicht zum Aufenthalt im Bundesgebiet berechtigt sind;
5. wenn auf Grund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, es handle sich
a) um einen abgängigen Minderjährigen (§ 146b ABGB) oder
b) um einen Menschen, der auf Grund einer psychischen Krankheit das Leben oder die Gesundheit anderer ernstlich und erheblich gefährdet oder
c) um einen Untersuchungshäftling oder Strafgefangenen, der sich der Haft entzogen hat.
6. wenn nach den Umständen anzunehmen ist, der Betroffene habe im Zuge einer noch andauernden Reisebewegung die Binnengrenze überschritten oder werde sie überschreiten;
7. wenn der Betroffene entlang eines vom internationalen Durchzugsverkehr benützten Verkehrsweges unter Umständen angetroffen wird, die für grenzüberschreitend begangene gerichtlich strafbare Handlungen typisch sind;
8. wenn dies für die Verhängung eines Betretungsverbotes in einer Schutzzone und die Durchsetzung desselben (§ 36a Abs. 3 und 4) notwendig ist;
9. wenn dies für die Verhängung eines Betretungsverbots in einem Sicherheitsbereich bei Sportgroßveranstaltungen gemäß § 49a und die Durchsetzung desselben notwendig ist.
(2) Die Feststellung der Identität ist das Erfassen der Namen, des Geburtsdatums und der Wohnanschrift eines Menschen in dessen Anwesenheit. Sie hat mit der vom Anlaß gebotenen Verläßlichkeit zu erfolgen.
(3) Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes haben Menschen, deren Identität festgestellt werden soll, hievon in Kenntnis zu setzen. Jeder Betroffene ist verpflichtet, an der Feststellung seiner Identität mitzuwirken und die unmittelbare Durchsetzung der Identitätsfeststellung zu dulden.
Durchsuchen von Menschen
§ 40.
(1) Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind ermächtigt, Menschen, die festgenommen worden sind, zu durchsuchen, um sicherzustellen, daß diese während ihrer Anhaltung weder ihre eigene körperliche Sicherheit noch die anderer gefährden und nicht flüchten.
(2) Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind außerdem ermächtigt, Menschen zu durchsuchen, wenn auf Grund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, diese stünden mit einem gegen Leben, Gesundheit, Freiheit oder Eigentum gerichteten gefährlichen Angriff in Zusammenhang und hätten einen Gegenstand bei sich, von dem Gefahr ausgeht.
(3) Die den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes in den Abs. 1 und 2 eingeräumten Befugnisse gelten auch für das Öffnen und das Durchsuchen von Behältnissen (zB Koffer oder Taschen), die der Betroffene bei sich hat.
(4) Bei Durchsuchungen gemäß Abs. 1 und 2 haben sich die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes auf eine Durchsuchung der Kleidung und eine Besichtigung des Körpers zu beschränken, es sei denn, es wäre auf Grund bestimmter Tatsachen anzunehmen, der Betroffene habe einen Gegenstand in seinem Körper versteckt; in solchen Fällen ist mit der Durchsuchung ein Arzt zu betrauen.
Recht auf Gesetzmäßigkeit sicherheitspolizeilicher Maßnahmen
§ 87.
Jedermann hat Anspruch darauf, daß ihm gegenüber sicherheitspolizeiliche Maßnahmen nur in den Fällen und der Art ausgeübt werden, die dieses Bundesgesetz vorsieht.
Beschwerden wegen Verletzung subjektiver Rechte
§ 88.
(1) Die unabhängigen Verwaltungssenate erkennen über Beschwerden von Menschen, die behaupten, durch die Ausübung unmittelbarer sicherheitsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt in ihren Rechten verletzt worden zu sein (Art. 129a Abs. 1 Z 2 B-VG).
(2) Außerdem erkennen die unabhängigen Verwaltungssenate über Beschwerden von Menschen, die behaupten, auf andere Weise durch die Besorgung der Sicherheitsverwaltung in ihren Rechten verletzt worden zu sein, sofern dies nicht in Form eines Bescheides erfolgt ist.
(3) Beschwerden gemäß Abs. 1, die sich gegen einen auf dieses Bundesgesetz gestützten Entzug der persönlichen Freiheit richten, können während der Anhaltung bei der Sicherheitsbehörde eingebracht werden, die sie unverzüglich dem unabhängigen Verwaltungssenat zuzuleiten hat.
(4) Über Beschwerden gemäß Abs. 1 oder 2 entscheidet der unabhängige Verwaltungssenat durch eines seiner Mitglieder. Im übrigen gelten die §§ 67c bis 67g und 79a AVG.
(5) (Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 104/2002)
Beschwerden wegen Verletzung von Richtlinien für das Einschreiten
§ 89.
(1) Insoweit mit einer Beschwerde an den unabhängigen Verwaltungssenat die Verletzung einer gemäß § 31 festgelegten Richtlinie behauptet wird, hat der unabhängige Verwaltungssenat sie der zur Behandlung einer Aufsichtsbeschwerde in dieser Sache zuständigen Behörde zuzuleiten.
(2) Menschen, die in einer binnen sechs Wochen, wenn auch beim unabhängigen Verwaltungssenat (Abs. 1), eingebrachten Aufsichtsbeschwerde behaupten, beim Einschreiten eines Organs des öffentlichen Sicherheitsdienstes, von dem sie betroffen waren, sei eine gemäß § 31 erlassene Richtlinie verletzt worden, haben Anspruch darauf, daß ihnen die Dienstaufsichtsbehörde den von ihr schließlich in diesem Punkte als erwiesen angenommenen Sachverhalt mitteilt und sich hiebei zur Frage äußert, ob eine Verletzung vorliegt.
(3) Wenn dies dem Interesse des Beschwerdeführers dient, einen Vorfall zur Sprache zu bringen, kann die Dienstaufsichtsbehörde eine auf die Behauptung einer Richtlinienverletzung beschränkte Beschwerde zum Anlaß nehmen, eine außerhalb der Dienstaufsicht erfolgende Aussprache des Beschwerdeführers mit dem von der Beschwerde betroffenen Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes zu ermöglichen. Von einer Mitteilung (Abs. 2) kann insoweit Abstand genommen werden, als der Beschwerdeführer schriftlich oder niederschriftlich erklärt, klaglos gestellt worden zu sein.
(4) Jeder, dem gemäß Abs. 2 mitgeteilt wurde, daß die Verletzung einer Richtlinie nicht festgestellt worden sei, hat das Recht, binnen 14 Tagen die Entscheidung des unabhängigen Verwaltungssenates zu verlangen, in dessen Sprengel das Organ eingeschritten ist; dasselbe gilt, wenn eine solche Mitteilung (Abs. 2) nicht binnen drei Monaten nach Einbringung der Aufsichtsbeschwerde ergeht. Der unabhängige Verwaltungssenat hat festzustellen, ob eine Richtlinie verletzt worden ist.
(5) In Verfahren gemäß Abs. 4 vor dem unabhängigen Verwaltungssenat sind die §§ 67c bis 67g und 79a AVG sowie § 88 Abs. 5 dieses Bundesgesetzes anzuwenden. Der unabhängige Verwaltungssenat entscheidet durch eines seiner Mitglieder.
StPO
Durchführung der Vernehmung
§ 160.
(1) In der Regel ist jeder Zeuge einzeln und in Abwesenheit der Verfahrensbeteiligten und anderer Zeugen zu vernehmen. Personen, die durch Krankheit oder Gebrechlichkeit oder aus anderen berücksichtigungswürdigen Umständen verhindert sind, eine Ladung zu befolgen, können in ihrer Wohnung oder an ihrem sonstigen Aufenthaltsort gehört werden.
(2) Auf Verlangen des Zeugen ist einer Person seines Vertrauens die Anwesenheit bei der Vernehmung zu gestatten. Auf dieses Recht ist in der Ladung hinzuweisen. Als Vertrauensperson kann ausgeschlossen werden, wer der Mitwirkung an der Straftat verdächtig ist, wer als Zeuge vernommen wurde oder werden soll und wer sonst am Verfahren beteiligt ist oder besorgen lässt, dass seine Anwesenheit den Zeugen an einer freien und vollständigen Aussage beeinflussen könnte. Vertrauenspersonen sind zur Verschwiegenheit über ihre Wahrnehmungen im Zuge der Vernehmung verpflichtet (§ 301 Abs. 2 StGB).
(3) Der Vernehmung einer Person, die psychisch krank oder geistig behindert ist oder die das vierzehnte Lebensjahr noch nicht zurückgelegt hat, ist jedenfalls eine Person ihres Vertrauens beizuziehen.
Vernehmung des Beschuldigten
§ 164.
(1) Dem Beschuldigten ist vor Beginn der Vernehmung mitzuteilen, welcher Tat er verdächtig ist. Sodann ist er im Sinn des Abs. 2 und darüber zu informieren, dass er berechtigt sei, sich zur Sache zu äußern oder nicht auszusagen und sich zuvor mit einem Verteidiger zu beraten, soweit dieser Kontakt nicht gemäß § 59 Abs. 1 beschränkt werden kann. Der Beschuldigte ist auch darauf aufmerksam zu machen, dass seine Aussage seiner Verteidigung dienen, aber auch als Beweis gegen ihn Verwendung finden könne.
(2) Der Beschuldigte hat das Recht, seiner Vernehmung einen Verteidiger beizuziehen; dieser darf sich an der Vernehmung selbst auf keine Weise beteiligen, jedoch nach deren Abschluss ergänzende Fragen an den Beschuldigten richten. Während der Vernehmung darf sich der Beschuldigte nicht mit dem Verteidiger über die Beantwortung einzelner Fragen beraten. Von der Beiziehung eines Verteidigers kann jedoch abgesehen werden, soweit dies erforderlich erscheint, um eine Gefahr für die Ermittlungen oder eine Beeinträchtigung von Beweismitteln abzuwenden. In diesem Fall ist nach Möglichkeit eine Ton- oder Bildaufnahme (§ 97) anzufertigen.
(3) Der Beschuldigte ist zunächst über seine persönlichen Verhältnisse zu befragen. Dann ist ihm Gelegenheit zu geben, sich in einer zusammenhängenden Darstellung zu dem gegen ihn erhobenen Tatvorwurf zu äußern. Zu schwierigen Fragen, die besondere Sachkunde voraussetzen oder eine Beurteilung durch einen Sachverständigen erfordern, ist ihm zu gestatten, sich binnen angemessener Frist ergänzend schriftlich zu äußern.
(4) Es dürfen weder Versprechungen oder Vorspiegelungen noch Drohungen oder Zwangsmittel angewendet werden, um den Beschuldigten zu einem Geständnis oder zu anderen Angaben zu bewegen. Die Freiheit seiner Willensentschließung und seiner Willensbetätigung sowie sein Erinnerungsvermögen und seine Einsichtsfähigkeit dürfen durch keinerlei Maßnahmen oder gar Eingriffe in seine körperliche Integrität beeinträchtigt werden. Dem Beschuldigten gestellte Fragen müssen deutlich und klar verständlich und dürfen nicht unbestimmt, mehrdeutig oder verfänglich sein. Fragen, mit denen ihm Umstände vorgehalten werden, die erst durch seine Antwort festgestellt werden sollen, dürfen nur dann gestellt werden, wenn dies zum Verständnis des Zusammenhanges erforderlich ist; solche Fragen und die darauf gegebenen Antworten sind wörtlich zu protokollieren. Fragen, die eine vom Beschuldigten nicht zugestandene Tatsache als bereits zugestanden behandeln, sind nicht zulässig.
via SPG Rechte des Betroffenen bei der Ausübung von Befugnissen § 30. (1) – Pastebin.com.
July 12, 2012 at 10:39 am · Filed under Uncategorized and tagged: überwachung, überwachungsstaat, Facebook, Facebook-Fahndung, Jörg-Uwe Hahn, polizei, polizeistaat, recht, social network, soziale nettzwerke, spionage, verdeckte ermittlung
Jörg-Uwe Hahn, derzeit Chef der Justizministerkonferenz, will die Facebook-Fahndung legalisieren. Datenschützer haben nach den bisherigen Experimenten aber Bedenken.
via Polizei: Die Fallstricke der Facebook-Fahndung | Digital | ZEIT ONLINE.
July 12, 2012 at 10:36 am · Filed under Uncategorized and tagged: überwachung, übewrachungsstaat, datenschutz, deutschland, Facebook, internet, polizei, social network, soziale netzwerke, spionage
Nützliche Informationen über einen Großteil der deutschen Bürger gibt es für polizeiliche Ermittlungen im Internet zuhauf: Kontaktdaten, Spitznamen, Interessen & Hobbies, besondere körperliche Merkmale (z.B. Tattoos), vergangene und aktuelle Aufenthaltsorte, benutzte Verkehrsmittel, das soziale Umfeld…und vieles mehr.
weiter lesen via Polizeiliche Ermittlungen via Facebook sollen legalisiert werden » Polizei, Soziale Netzwerke, Internet, informationelle Selbstbestimmung, Facebook, Datenschutzbeauftragter » Datenschutzbeauftragter.
July 11, 2012 at 3:47 pm · Filed under Uncategorized
sVlog
Minenarbeiter marschieren an ihrem Ziel ein – MADRID
laut YT ca 150.000 Demosntranten
Veröffentlicht am 10.07.2012 von mcarmenbarrera
Los mineros de la marcha negra, que han recorrido más de 400 kilómetros desde el 22 de junio para llegar a Madrid en demanda de ayudas para el sector han encontrado esta noche en el entorno del intercambiador de Moncloa a miles de personas que aguardaban su llegada para proseguir hasta la Puerta del Sol, destino final de la penúltima protesta prevista en la capital.
Los aplausos se han mezclado con los gritos de apoyo de los presentes, acompañados de banderas y lemas variados en un clima de gran emotividad. Tras dejar la explanada de la sede del Ejército del Aire, la protesta ha proseguido por Princesa rumbo a Gran Vía. Esta marcha y la manifestación de mañana miércoles ante Industria son los principales actos reivindicativos programados en Madrid.
Gracias a un…
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July 11, 2012 at 12:06 pm · Filed under Uncategorized

Beitrag von NoTroika am/um Do, 05/07/2012 – 00:00
mit ca. 60-80 Leuten in ähnlichen Zusammensetzung wie bei den Vorbereitungstreffen
Auswertung: Was waren wichtige Fragen, an denen wir weiter arbeiten müssen
Ergebnisse und Verabredungen
zu I. Wichtige Diskussionspunkte aus der Auswertungsrunde
1. „Blockupy Frankfurt“ wurde in nur 2 ½ Monaten vorbereitet, denn erst Ende Februar 2012 haben wir uns für die Mobilisierung zu den Aktionstagen nach Frankfurt entschieden. Das ist ein anderer Zeitraum als wir bei anderen Mobilisierungen kennen; z.B. zu den Anti-Nazi-Blockaden in Dresden oder nach Heiligendamm für „Block G8“.
Wir müssen allerdings davon ausgehen, dass sich Zeiträume und Dynamiken im Bereich der Sozial- und Krisenproteste nicht notwendig ändern werden, denn die Krisenentwicklung ist zum einen hoch dynamisch und erfordert schnelles Handeln, zum anderen sind auch die Sozial- und Krisenproteste strukturell anders „aufgestellt“ als beispielsweise im „Antifa-Bereich“. D.h. auch die bessere Vorbereitung und Analyse, und damit verbunden, eine etwas bessere…
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July 10, 2012 at 12:23 pm · Filed under Uncategorized
KEINE Trittbrettfahrer Jetzt!
Wer Lust hat, mitzumachen, schickt mir am besten seine mail addi auf sunnyromy@rocketmail.com – wir sammeln netzwerke mit denen wir nichts am hut haben wollen 🙂 [zB Zivile Koalition von Betraix von Storch ect) um ein bisschen licht ins dunkle zu bringen, die schleimer tarnen sich mittlerweile sehr schlau!
Ausserdem haben wir vor, diese “watch” Seite wesentlich seriöser zu gestalten, als z.B. Esowatch dies tut!
Mehr Info folgt…
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July 10, 2012 at 11:41 am · Filed under Uncategorized and tagged: 1984, diktatur, ESM, europa, finanz, fiskalpakt, live-ticker, rettungsschirm, sparpaket, verfassung, verfassungsgerichtshof
Live-Ticker aus dem Verfassungsgericht: +++ Abgeordnete streiten offen vor Gericht +++ | FTD.de.
July 10, 2012 at 10:24 am · Filed under Uncategorized
Gesellschaftsentwickler-/in gesucht
(Junior/Senior) (m/w)
Danke an Steffen Aumüller für die Idee!

Gesellschaftsentwickler-/in gesucht (Junior/Senior) (m/w)
Danke an Steffen Aumüller für die Idee!
July 10, 2012 at 9:56 am · Filed under Uncategorized and tagged: 20jul2012, aktion, austria, österreich, critical mass, juli2012, vienna, wien
Am Freitag, dem
20. Juli,
ist es wieder so weit!
In Wien versammeln sich ab 16:30 Uhr Radfahrerinnen und Radfahrer am Schwarzenbergplatz und rollen um 17 Uhr in großer Gruppe los!
nur, wohin? Donauinsel, Floridsdorfer Brücke? Welche Vorschläge gäb’s denn noch? Von Abschlusspunikt-Einladungen wissen wir die Monat noch nix.
cu u there!
via 20. Juli 2012 – CM Vienna at Critical Mass in Austria.
July 10, 2012 at 9:55 am · Filed under Uncategorized
Autonome Antifa Bielefeld
Der seit Jahrzehnten aktive Nazi Meinolf Schönborn aus Herzebrock-Clarholz (Kreis Gütersloh) ist mal wieder ins Visier der Ermittlungsbehörden geraten. Dieses Mal wird gegen ihn und vier weitere Personen aus dem neonazistischen Spektrum ermittelt, da sie beschuldigt werden eine bewaffnete Gruppe gebildet zu haben und illegal Waffen zu besitzen.
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July 10, 2012 at 9:46 am · Filed under Uncategorized and tagged: #opINDECT, 1984, antiterror, österreich, überwachung, überwachungsstaat, Big Brother, cordis, demonstration, deutschland, EU, europa, FP7, FP7 Security, freizeit, geheimpolizei, gesellschaft, INDECT, Industrie, kamera, kontrolle, krieg, kriminalität, leben, paperstorm, piraten, polen, Politik, politiker, polizei, polizeistaat, recht, sicherheit, technik, technologie, verfassung, video, wirtschaft
Liste von Demos und Paperstorms.
European-wide Protest Day against #INDECT on 28/07/2012
https://www.facebook.com/events/380724975312538/
Demos…
Deutschland:
München
http://www.facebook.com/events/198191943642016/
http://action-freedom.de/
Dortmund
https://www.facebook.com/events/134403493365437/
Frankreich:
Paris (https://www.facebook.com/events/333950773341158/)
Lille (https://www.facebook.com/events/406638399373479/)
Bordeaux (https://www.facebook.com/events/263985197041098)
Brest (https://www.facebook.com/events/381107745275687/)
Caen (https://www.facebook.com/events/247345452046354/)
Lyon (https://www.facebook.com/events/206207962838778)
Marseille (https://www.facebook.com/events/179573218840014/)
Montpellier (https://www.facebook.com/events/377956238937598)
Nantes (https://www.facebook.com/events/291383664302154/)
Nice (https://www.facebook.com/events/463382560338663)
Strasbourg (https://www.facebook.com/events/305013899595403/)
Toulouse (https://www.facebook.com/events/263985197041098)
Paperstorms:
07. Juli – Frankfurt am Main: http://www.facebook.com/events/323378677747755/
21. Juli – Werningerode: http://www.facebook.com/events/432569276776052/
28. Juli – Graz: http://www.facebook.com/events/330548177030663
28. Juli – Wien: http://www.facebook.com/events/431277870226209/
28. Juli – Salzburg: http://www.facebook.com/events/384270801636836/
28. Juli – Klagenfurth: http://piratepad.net/OpINDECTkaernten
weitere Aktionen:
14. Juli – Freiburg: Grillen gegen INDECT
http://www.facebook.com/events/385785674814004/
July 9, 2012 at 2:55 pm · Filed under Uncategorized and tagged: antiESM, beatrix von storch, ESM, vonStorch
*** MIT DIESEN FASCHOS HIER IM ANHANG HABEN WIR NICHTS AM HUT! BLEIBT IN EUREN BRAUNEN 4 WÄNDEN UND HEULT !!! ***
Rednerliste Anti-ESM-Demo Karlsruhe
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Quelle: http://eurodemostuttgart.wordpress.com/2012/06/12/unsere-redner-auf-der-demonstration-am-16-juni/
1.) Beatrix von Storch von der “Zivilen Koalition”
– http://lobbypedia.de/index.php/Zivile_Koalition
“…eine Organisation, die über Initiativen und Kampagnen marktradikale Postionen, rechtspopulistische Auffassungen und erzkonservative Wertvorstellungen propagiert”
– http://lobbypedia.de/index.php/B%C3%BCrgerKonvent
2.) Michael Schlecht, MdB und Chefvolkswirt der Bundestagsfraktion “Die Linke”
– Ob er wußte, in welcher Gesellschaft er dort sprechen wird?
3.) Redner der “Freien Wähler Baden-Württemberg”
– http://piratenpartei-bayern.de/2012/06/02/gefahrliches-spiel-der-freien-wahler/
– http://www.der-rechte-rand.de/?p=737
4.) Verlesung des Grußwortes von Wilhelm Hankel
– http://de.wikipedia.org/wiki/Wilhelm_Hankel
“Wilhelm Hankel vertrat seine Ansichten u.a. in der national-konservativen Jungen Freiheit, der rechtsextremen National-Zeitung…”
5.) Volker Reusing vom “Netzwerk Volksentscheid”
a) Volker Reusing
– ÖDP-Abgeordneter (Wuppertal)
– Blogger, Autor von “Unser Politikblog” (http://unser-politikblog.blogspot.com/)
– Verschwörungstheoretiker, spekuliert viel über “Bilderberger”, verlinkt z.B. gerne iknews und ASR
– Bs: Video “Was haben die Bilderberger mit der Schweiz vor?”
-> Reusing interviewt Alexander Benesch (Infokrieg TV) und Freeman (ASR)
Teil 1: http://www.youtube.com/watch?v=IBtBCLb6vx8
Teil 2: http://www.youtube.com/watch?v=jOmeflt0B_I
– Bs: “Uno-Menschenrechtsrat unter Lügenattacken zu Syrien – Spuren füren zu Rebellen und Al-Qaida-Söldnern – Welche Rolle spielt Bilderberg?”
http://unser-politikblog.blogspot.de/2012/06/uno-menschenrechtsrat-unter.html
b) “Netzwerk Volksentscheid” (http://netzwerkvolksentscheid.de)
– betrieben von Klaus Lohfing-Blanke
– Eso-Verschwörungstheretiker (“Raumenergie”) und vehementer Klimaleugner
– Bs: “Massenverblödung vom anthropogenen Klimawandel”
Massenverblödung, Mensch gemachter Klimawandel, GEZ und mehr…
– Bs: http://netzwerkvolksentscheid.de/tag/vakuumenergie/
siehe dazu auch
http://www.esowatch.com/ge/index.php?title=Raumenergie
http://www.esowatch.com/ge/index.php?title=Claus_Wilhelm_Turtur
6.) Verlesung des Grußwortes von Carlos A. Gebauer, dem “Entdecker” des ESM
– Kolumnist der marktradikal-neurechten Zeitschrift “eigentümlich frei”
http://de.wikipedia.org/wiki/Eigent%C3%BCmlich_frei
http://www.nrw.vvn-bda.de/hma/an_2004_08.htm
7.) Josef Szoboszlai von der “Partei der Vernunft”
– obskure, marktradikale Splitterpartei von Oliver Janich, leugnet Treibhauseffekt und menschlichen Einfluss auf das Klima
http://www.esowatch.com/ge/index.php?title=Oliver_Janich
http://de.wikipedia.org/wiki/Partei_der_Vernunft
http://de.wikipedia.org/wiki/Partei_der_Vernunft#Umweltpolitik
Zusammenfassung: abgesehen von einem ABgeordneten der Linkspartei nur Marktradikale, Rechte bzw. Rechtspopulisten, Verschwörungstheoretiker und Klimaleugner (Leugner des Einflusses von CO2 bzw. des menschlichen Einflusses auf das Klima)
via Rednerliste Anti-ESM-Demo Karlsruhe – Pastebin.com.
July 9, 2012 at 2:37 pm · Filed under Uncategorized
geistig.autark - eine Kunstform
Quelle: http://www.youtube.com/watch?v=zVFZ4Ocz4VA&feature=youtu.be
Ich habe mir gerade die o.g. Doku angesehen und mir ein paar Gedanken dazu gemacht:
1. Warum setzen viele Unternehmen nicht auf Nachhaltigkeit?
2. Warum sieht keiner, was mit uns passiert?
3. Was kannst du dagegen tun?
Viele Unternehmen bauen ihre Produkte bewusst so, dass sie nach kürzester Zeit den Geist aufgeben. Je schneller ein Gerät kaputt ist, desto eher muss es neu gekauft werden. Dies ist – kurz gesagt – der Gedanke hinter der geplanten Obsoleszenz. Jedoch darf Geiz nicht vor dem gesunden Menschenverstand stehen. Auch mit Nachhaltigkeit lassen sich massig Gewinne erzielen. Und sein wir doch mal ehrlich: Eine Wurstsemmel füllt meinen Magen genauso gut wie ein 200 Euro Hummer. Ich sage nicht , dass es schlecht oder verboten sei, einen höheren Lebensstandard anzustreben, aber ich sage, dass es irgendwann genug ist. Es gibt Leute auf dieser Welt die so viel Geld haben, dass sie es…
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