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neuwal • Stimmen zur Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes | neuwal

geposted von am 17. November 2011 – 10:00Ein Kommentar

Das umstrittene Sicherheitspolizeigesetz wurde vor wenigen Tagen im Ministerrat beschlossen. Die Stimmen der Kritik scheinen aber nicht zu verhallen. Das, was Innenministerin Mikl-Leitner als “großen Tag” bezeichnete, nennen andere den Beginn der “Aushöhlung des Rechtstaates”.

Wir haben in Zuge unserer “Ende der Demokratie?“-Serie Stimmen aus dem Interet gesammelt und haben sie für euch zusammengefasst. Zuvor empfehlen wir aber noch, sich dieses Video anzusehen: Frau Mikl-Leitner stellt sich in der ORF-Sendung Report den Fragen von Gabi Waldner:

“Die SPÖ muss nach der Begutachtungsfrist des Sicherheitspolizeigesetzes eine Vollbremsung einleiten”, fordert der Grüne Justizsprecher, Albert Steinhauser. […] Die österreichische Sozialdemokratie soll sich ein Beispiel am norwegischen Ministerpräsidenten nehmen, schlägt Steinhauser vor: ”Stoltenberg hat in Folge des Terrors von Oslo auf Verschärfungen der Gesetze verzichtet. Solche will die SPÖ jetzt mitverantworten.” [OTS Aussendung]

“Die Ausweitung der Befugnisse der Sicherheitsbehörden für die Überwachung einzelner Personen ohne richterliche Genehmigung und Kontrolle ist für Attac völlig inakzeptabel. Strickner: „Der Entwurf markiert einen weiteren Schritt in Richtung Überwachungsstaat. Wir protestieren dagegen, dass politisch kritische und engagierte Bürger und Organisationen unter dem Vorwand der Anti-Terror-Bekämpfung unter polizeiliche und geheimdienstliche Kontrolle gestellt werden können.” [attac.at]

“Wenn §54 2a der SPG-Novelle im derzeitigen Wording durchgewunken wird, ändert sich dieser Rahmen des Erlaubten beträchtlich. Durch diese Hintertür wird ein mit bis zu sechs Monaten Haft geahndetes Delikt, nämlich das “In-Umlauf-Bringen von Schadsoftware”, zum “technischen Mittel” für die Polizei. Der Trick dabei: Die technischen Mittel selbst werden nicht näher definiert, sondern nur die Aufgabenstellung.” [Erich Moechel auf fm4.orf.at]

“Fazit: Diese „Entschärfungen“ sind nichts anders als Kosmetik und die Erläuterungen der Ministerin lediglich leere Worthülsen. Dieses Gesetz bleibt auch nach den Änderungen untauglich, mißbrauchsanfällig und gefährlich. Die Piratenpartei Österreichs hält daher ihre Ablehnung gegen dieses Gesetzes voll aufrecht.” [piratenpartei.at]

Die Gesetzesnovelle und die Art der Umsetzung des SPG lässt sich einfach zusammenfassen: DDR Methoden in einem demokratischen Rechststaat. Hatte Karl Korinek, Präsident des Verfassungsgerichtshofs, mit seinem Stasi Vergleich in Ö1 noch für Aufsehen gesorgt – mit der Änderung des SPG wurden seine Warnungen, von einer Regierung der Mitte, rechts überholt. [quintessenz.at – im Übrigen auch mit einem schönen Meinungsüberblick zum Thema]

„Mit dem vorliegenden Gesetz werden die Befugnisse der Sicherheitsbehörden in rechtsstaatlich bedenklicher Weise erweitert“, mahnt ÖRAK-Präsident Dr. Rupert Wolff. Die Rechtsanwälte warnen vor einer drohenden Aushöhlung des Rechtsstaates. [Die österreichische Rechtsanwaltskammer]

Eva Souhrada-Kirchmayer von der Datenschutzkommission: “Wenn man das Gesetz hier unverhältnismäßig vollziehen würde, dann könnte man die Daten von ganz anderen Personen orten, die vielleicht gar nichts mit dieser Person zu tun haben. Das sollte man deutlicher einschränken.” [oe1.orf.at]

SOS Mitmensch fordert die österreichische Regierung dazu auf, die Vorgangsweise der norwegischen Regierung zum Vorbild zu nehmen, denn zur Schaffung von nachhaltiger Sicherheit braucht es eine Stärkung unserer Demokratie, und nicht deren Schwächung. [SOS Mitmensch]

“Unter dem Vorwand der Anti-Terror-Bekämpfung soll es zukünftig ermöglicht werden, politisch engagierte BürgerInnen, Gruppen und Organisationen unter polizeiliche und geheimdienstliche Kontrolle zu stellen. Der vorgelegte Entwurf ist kein Anti-Terror-Paket, sondern mutiert zu einem Anti-Grundrechts-Paket gegen kritische und engagierte BürgerInnen”, so die VertreterInnen der Plattform Niklas Schinerl von Greenpeace und die Ex-ÖH-Vorsitzende Sigrid Maurer. [Greenpeace.at]

Mit dem von SPÖ und ÖVP geplanten Anti-Terror-Paket 2011 kommen weitreichende Änderungen auf jede und jeden von uns zu. Wir sind nunmehr potentiell alle verdächtig, TerroristInnen und/oder Kriminelle zu sein, die möglicherweise vorhaben schwerste Gewalttaten zu verüben. Die Kompetenzen der Sicherheitsbehörden sollen erneut deutlich ausgeweitet, das Speichern von Daten erleichtert, neue Ermittlungsmöglichkeiten eingeführt werden. [ueberwacht.at]

ueberwacht.at

Diese Plattform möchten wie jedem Interessierten ans Herz legen. Frisch gegründet will man hier gegen diese Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes protestieren. Und sich, mit dieser Website, in erster Linie vernetzen um Möglichkeiten zu finden, sich geschlossen dagegen auszusprechen.

Folgende Organisationen sind darin beteiligt: Greenpeace, SOS Mitmensch, ATTAC, VSStÖ, aks, Quintessenz, SJ, Asyl in Not, Österreichische HochschülerInnenschaft, GRAS, Global 2000, Vibe.at, Rettet die Lobau, AUGE/UG – Alternative und Unabhängige GewerkschafterInnen, Verein gegen Tierfabriken, Fraktion engagierter Studierender

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neuwal • Die Gefahr des Kollektivs | neuwal

geposted von am 5. April 2012 – 13:562 Kommentare

In Zeiten des Protests, des Widerstands und des Dagegenseins wachsen sie rasant aus dem Boden: Bewegungen, die mit dem System der „alten“ Parteien nichts mehr zu tun haben wollen. Doch der Wunsch, alle beherbergen zu wollen, bietet die Gefahr, sich in die falsche Richtung zu bewegen.

Occupy Austria hatte es nicht leicht: Während man in den USA Erfolge feiern konnte und selbst die Politik (der Demokraten) mehr und mehr die Anliegen der Empörten zumindest ansatzweise ernst nimmt, machte man sich in Österreich relativ rasch an die Selbstzerstörung.  Man scheiterte an ihrem Wunsch, alles und nichts zu sein: auch sie wollten auf die Missstände hinweisen, wollten eine stärkere Überwachung der Finanzmärkte und eine Verringerung der Schere zwischen Arm und Reich. Doch schnell beheimateten sie unzählige Ewiggestrige, die „wahre“ Occupier zum Austritt bewogen. Das Ende dieser Bewegung ist naheliegend. Vielleicht auch einfach nur, weil man als Kopie, nie auch nur annähernd an das Original heranreichen wird können.

Und dann hätten wir noch Anonymous: Weltweit haben sie bereits für Aufsehen gesorgt, und auch in Österreich gab es bereits Veröffentlichung von Daten, die sich die Hacker einverleibt haben. Die Grundidee ist großartig, zeigt man doch den “Überwachenden” auf, dass sie es mit der Datensicherheit nicht so genau nehmen. Doch der 1. April brachte Gewissheit: der österreichische Ableger hat mit denselben Problemen zu kämpfen wie das internationale Vorbild.

Wir haben es hier also mit unberechenbaren Gruppierungen zu tun: die Grundlage ihrer Gründung in allen Ehren sind sie durch ihre Offenheit oft bald gespaltener als es ihnen gut tun würde. Diese Basisdemokratie, diese Führungslosigkeit, dieses Anarchische … sie ist am Ende angelangt, bevor es überhaupt richtig losgehen konnte. “TheDude” von Anonymous sieht sich als Chef der österreichischen Hacker-Community; doch dabei scheint er der Einzige zu sein. Vielleicht braucht es ein Regelwerk, eine Grundsatzfrage, eine “Hausordnung”. Vielleicht kann man ganz einfach Dinge wie “Occupy” nicht 1:1 auf Österreich übertragen: Während die Rechten in den USA in der Tea Party Platz finden, infiltrieren sie in vermeintlich “linken” Gruppierungen.

Diese Fähigkeit, als Gruppe aufzutreten ohne eine Person an der Spitze zu haben hat zuletzt wohl bei unibrennt funktioniert. Und selbst da haben sich so manche Persönlichkeiten herauskristallisiert, die einfach durch ihr Engagement öfter in den Medien auftauchten. Vielleicht sollten sich auch die heutigen Gruppierungen, diese Kollektive, überlegen, wie sie in Zukunft auftreten wollen: als unberechenbare Ansammlung veränderungswilliger Menschen, die eben auch mal Rechtsextreme beherbergen oder einen Grubenhund erschaffen … oder als eine, möglicherweise weniger coole, aber vielleicht zielführendere Gruppierung, die sich gut gegen eben solche Menschen abgrenzen kann. Das würde Occupy und Anonymous in diesem Land gut tun, und all den anderen Bewegungen natürlich auch.

Weitere passende Beiträge

via neuwal • Die Gefahr des Kollektivs | neuwal.

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quintessenz.at – Datenschutz ist Menschenrecht – AT: Sicherheitspolizeigesetz – Zurueck in die DDR

Die Gesetzesnovelle und die Art der Umsetzung des SPG lässt sich einfach zusammenfassen: DDR Methoden in einem demokratischen Rechststaat. Hatte Karl Korinek, Präsident des Verfassungsgerichtshofs, mit seinem Stasi Vergleich in Ö1 noch für Aufsehen gesorgt – mit der Änderung des SPG wurden seine Warnungen, von einer Regierung der Mitte, rechts überholt.
Folgend ein erster Auszug der Online Medien. In Print Medien wird es die um 16.00 bekannt gewordene Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes wohl erst am Samstag in vollem Umfang schaffen.

Österreichs Polizei soll auch IP-Daten ohne Richterbeschluss erhalten

http://www.heise.de/newsticker/meldung/100191

Außer Daten zu Inhabern von Telefonanschlüssen inklusive des Aufenthaltsorts von Mobiltelefonen soll die österreichische Polizei auch Zugriff auf IP-Adressen und die Daten deren Nutzer erhalten. Eine inhaltliche Begründung gegenüber dem Provider oder ein Richterbeschluss sind nicht mehr vorgesehen.

[ … ]

Internetüberwachung: Regierung will Zugriff auf IP-Adressen

http://derstandard.at/?url=/?id=3140723

In dem Abänderungsantrag von SPÖ und ÖVP werden die “Sicherheitsbehörden berechtigt, von Betreibern öffentlicher Telekommunikationsdienste und sonstigen Diensteanbietern Auskunft zu verlangen über Namen, Anschrift und Teilnehmernummer eines bestimmten Anschlusses, Internetprotokolladresse (IP-Adresse) zu einer bestimmten Nachricht und den Zeitpunkt ihrer Übermittlung sowie Namen und Anschrift eines Benutzers, dem eine IP-Adresse zu einem bestimmten Zeitpunkt zugewiesen war”. Eine Begründung gegenüber dem Internetanbieter oder ein Richterbeschluss seien nicht mehr vorgesehen.

[ … ]

Regierung will Zugriff auf IP-Adressen

http://futurezone.orf.at/it/stories/241096/

Gegen 23:50 Uhr am Donnerstag hat der Nationalrat in seiner 42. Sitzung die Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes [SPG] inklusive des erst am Nachmittag des selben Tages öffentlich bekannt gewordenen Änderungsantrags der ÖVP- und SPÖ-Sicherheitssprecher Günter Kößl und Rudolf Parnigoni mit den Stimmen der Regierungskoalition angenommen.

[ … ]

Sicherheitspolizeigesetz – noch weitergehende Eingriffe sind geplant

http://www2.argedaten.at/php/cms_monitor.php?q=PUB-TEXT-ARGEDATEN&s=57820rgw

In einem Abänderungsantrag werden weitergehende Eingriffe geplant – SP versucht sich als Grundrechtsterminator – Beratungen und Stellungnahmen des DSR werden völlig ignoriert – BMI holt sich auch Totalzugriff auf Internetdaten

ftp://ftp.freenet.at/sic/spg-aenderung-12-2007.pdf

[ … ]

Überwachung von Handys ausgeweitet

http://www.nachrichten.at/regional/oesterreich/622461

WIEN. Das gestern beschlossene Sicherheitspolizeigesetz stößt auf heftige Kritik. Mit dem Gesetz wird eine erweiterte Handy- aber auch die Internetüberwachung erlaubt.

[ … ]

Der Vorsitzende des Datenschutzrates, Harald Wögerbauer, verteidigte dagegen die Ausweitung der Handyüberwachung. Die kritisierte Standortfeststellung ohne richterliche Genehmigung sei bei Rettungseinsätzen schon heute Praxis, etwa wenn ein Vermisster im Gebirge geortet werden muss. Dieser Graubereich werde jetzt rechtlich abgesichert.

[ … ]

Geht der Schutz der Quelle endgültig verloren?

http://nachrichtenfluss.blog.de/2007/12/06/geht_der_schutz_der_quelle_endgultig_ver~3404546

Laut futurezone hat der Vorsitzende des Datenschutzrates, Harald Wögerbauer, noch heute die Handyüberwachung verteidigt. Da stellt sich natürlich die Frage, welche Funktion der Datenschutzrat tatsächlich hat. Der Datenschutz ist es wohl kaum.

[ … ]

Handy-Abhörung beschlossen

http://diepresse.com/home/politik/innenpolitik/347871/index.do

Wien. Zahlreiche kritische Stellungnahmen konnten die Koalition nicht abhalten: Am Ende einer langen Parlamentssitzung beschlossen SPÖ und ÖVP am Donnerstag eine Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz.

[ … ]

Überwachung ohne Richter?

http://www.telepolis.de/tp/r4/artikel/26/26781/1.html

Seit 2003 steigt in Österreich die Zahl der Polizei-Anträge zur Überwachung von Telefon und Handy. Nicht immer stimmen Richter zu. Jetzt ist eine Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes geplant, die so unscharf formuliert ist, dass eine Standortfeststellung auch ohne Gerichtsbeschluss möglich sein könnte. Auch die Erhebung von IP-Adressen könnte der Polizei leichter gemacht werden. Ein rotes Tuch für Datenschützer aber auch ein Problem für Mobilfunkbetreiber beziehungsweise Provider.

[ … ]

Nationalrat geht in Weihnachtspause

http://www.kurier.at/nachrichten/oesterreich/125670.php

[ … ]

Sicherheit

Ein wenig Stimmung könnte ganz am Ende der Tagesordnung aufkommen, wenn das Sicherheitspolizeigesetz debattiert wird. Auf Widerstand stoßen dürfte, dass von Betreibern öffentlicher Telekommunikationsdienste Auskunft über Personendaten verlangt werden dürfen.

[ … ]

Wischi-waschi-Gesetz – Handypeilung wird ohne Richterbeschluss möglich

http://www.oe24.at/zeitung/oesterreich/politik/article178895.ece

Mit einer Wischi-waschi-Formulierung zur Reform des Sicherheitspolizeigesetzes wird die Standortpeilung ohne Richterbeschluss im Parlament abgesegnet.

[ … ]

IP-Adressen für die Polizei auch ohne gerichtliche Anordnung

http://www.gulli.com/news/sterreich-ip-adressen-f-r-die-2007-12-06/

Große Koalitionen scheinen einen unerklärlichen Drang zur Abschaffung von Datenschutz und Bürgerrechten zu verspüren. In Österreich wurde dem Parlament per Schnellschuss ein Abänderungsantrag zum neuen Sicherheitspolizeigesetz zur Abstimmung vorgelegt. Ohne richterliche Anordnung sollen bei “Gefahr im Verzug” demnach Polizisten IP-Adressen, Namen und Anschrift des Nutzers sowie Handy-Standortdaten ausgehändigt werden.
via quintessenz.at – Datenschutz ist Menschenrecht – AT: Sicherheitspolizeigesetz – Zurueck in die DDR.

Freewave ruft Verfassungsgerichthof an › Freewave – Gratis WLAN

Der Beschluss des neuen Sicherheitspolizeigesetzes hat im Dezember des Vorjahres für viel Aufsehen gesorgt. Durch einen kurzfristig eingebrachten Abänderungsantrag wurde etwas ganz anderes beschlossen als ursprünglich vorbereitet. Während der ursprüngliche Entwurf u.a. vom Innenausschuss und der Datenschutzkomission begutachtet wurde bekam den beschlossenen Gesetzestext niemand zu Gesicht. Diese eigenartige Vorgangsweise alleine wirft schon Fragen auf – der Inhalt des Gesetzes hat es erst recht in sich. Denn durch dieses Gesetz wurden die Behörden ermächtigt, ohne richterlichen Beschluss von Internet-Providern, TelCo-Betreibern und sonstigen Anbietern von Kommunikationsdiensten neben den sogenannten “Stammdaten” auch die so genannten “Verkehrs- und Inhaltsdaten” der BenutzerInnen zu verlangen, nämlich:

  • IP-Adressen zu bestimmten Nachrichten
  • Name und Adresse des Benutzers, dem eine IP-Adresse zu einem bestimmten Zeitpunkt zugewiesen war sowie
  • bei Gefahr für Leib oder Leben auch Standortdaten bzw. die IMSI-Kennung von Mobiltelefonen

Damit wird Missbrauch Tür und Tor geöffnet: Die angefochtenen Änderungen im Sicheheitspolizeigesetz machen es auch möglich, faktisch

  • das Internet-Verhalten unbeteiligter bzw. unbescholtener BürgerInnen zu überwachen
  • Handygespräche abzuhören (IMSI Catcher dienen nämlich in erster Linie diesem Zweck)
  • Standortprofile / Bewegungsprofile auszuforschen
  • und auf IP Adressen zuzugreifen

Wir stehen auf dem Standpunkt, dass es sich bei all diesen Daten um sehr persönliche Daten handelt, die entsprechend geschützt werden müssen. Wenn eine behördliche Ermittlung im Gange ist, dann steht es außer Frage, entsprechend zu unterstützen wenn ein Richter seine Zustimmung zu dieser Datenerhebung gegeben hat, so wie dies bei anderen Ermittlungsarten (z.B. Hausdurchsuchung) die normale Vorgangsweise ist. Denn nur so kann Missbrauch einigermaßen ausgeschlossen werden.

Als Unternehmen, das Menschen Zugang zum Internet bietet, beobachten wir die Entwicklung in Richtung Überwachung mit großer Sorge. Das Kapitel der Vorratsdatenspeicherung schlägt in die selbe Kerbe. Denn wenn diese Daten einmal vorrätig sind, werden die entsprechenden Begehrlichkeiten noch größer – und mit ihnen die Missbrauchsmöglichkeiten.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe zum Thema Online-Durchsuchung in Deutschland zeigt, dass die Richter den Kernbereich privater Lebensgestaltung als schützenswert klassifizieren und die Nutzung von Computern diesem Kernbereich zuzurechnen ist. Eingriffe in diesen Bereich erfordern eine richterliche Anordnung.

Freewave hat beim österreichischen Verfassungsgerichtshof einen Individualantrag eingebracht, um ein Gesetzprüfungsverfahren einzuleiten und die entsprechenden Bestimmungen des Sicherheitspolizeigesetzes als verfassungswidrig aufzuheben. Wir sind gespannt, wie unsere Verfassungsrichter entscheiden werden.

via Freewave ruft Verfassungsgerichthof an › Freewave – Gratis WLAN.

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Heimat bist du großer Brüder › Freewave

Welche Verschärfungen die österreichische Regierung unter dem Namen „Anti-Terror-Paket” für das sogenannte Sicherheitspolizeigesetz vorgesehen hat, fasst Heise.de in einem Artikel schön zusammen. Die geplanten Änderungen setzen das langsame, aber stete Untergraben von Bürgerrechten und der Säulen des Rechtsstaats fort:

Die Handy-Peilung und Auswertung von Vorratsdaten ohne richterliche Genehmigung (Paragraph 53 Absatz 3b SPG) soll auch auf ungefährdete Begleitpersonen ausgedehnt werden. Bisher durften nur Handys von Personen gepeilt werden, die die Behörde selbst für gefährdet hielt.

Ebenfalls erwähnt wird, dass 2007 „die überraschend in einer Nationalratssitzung zu später Stunde verabschiedete Änderung des Sicherheitspolizeigesetzes besondere Aufregung verursachte. Genau wegen dieser Änderungen hat Freewave 2008 den Verfassungsgerichtshof angerufen, um ein Gesetz­prüfungs­verfahren einzuleiten und die entsprechenden Bestimmungen des Sicherheits­polizei­gesetzes als verfassungswidrig aufzuheben. Leider ohne Erfolg.

Deswegen schließen wir uns der BürgerInneninitiative zur Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung an. Weiteres Ziel dieser Kampagne ist es, dass „sämtliche Terrorgesetze in Österreich evaluiert und gegebenenfalls abgeschafft werden”. Unsere Empfehlung: Informieren, mitmachen und weitersagen!

Update: Der Artikel „Trojanische Sitten” im Profil zeigt sehr deutlich weitere Gründe auf, die Initiative zu unterstützen.

Ebenfalls empfehlen möchten wir die Big Brother Awards, die am 25. Oktober im Rahmen einer Gala im Rabenhof Theater in Wien an glänzende Negativ-Beispiele in Sachen Datenschutz und Überwachung überreicht werden.

An dieser Stelle möchten wir auch das bekannte Video „Du bist Terrorist.” von Alexander Lehmann zeigen. Es bezieht sich zwar auf Deutschland (wo übrigens die Vorratsdatenspeicherung 2010 als verfassungswidrig eingestuft wurde), ist aber für Österreich nicht weniger wahr und relevant.

via Heimat bist du großer Brüder › Freewave – Gratis WLAN.

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sVlog

Hochgeladen von TheAnoninfos am 29.03.2012

Blog & Informationen: http://anonnewsde.tumblr.com/post/20118199645/operation-paperstorm-vds-deutsc…

Infos & Studien zur VDS: http://www.vorratsdatenspeicherung.de

Twitter: http://www.twitter.com/AnonNewsDE

Flyerpaket: https://rapidshare.com/files/2415397640/vds_paperstorm1.rar (Entpacken mit Winrar oder Winzip)

Paperstorm Termine: 06.04.2012 bis 09.04.2012 und 13.04.2012 bis 15.04.2012

Eröffne Pads oder Facebook-Events für deine Stadt und leite die Informationen an AnonNewsDE via Tumblr oder Twitter weiter, wir spreaden für euch!

Videotext:

Sehr geehrte Bürger Deutschlands,

wir sind Anonymous und möchten so viele Menschen wie möglich dazu bewegen, sich gegen die anstehende Vorratsdatenspeicherung in Deutschland zu wehren. Natürlich setzt die europäische Kommission unsere Regierung mit Sanktionen unter Druck, was aber keine Ausrede für unsere Politiker sein kann, die Demokratie zu untergraben.

Die europäischen Richtlinien zur Vorratsdatenspeicherung existieren nicht erst seit 2012, denn 2010 wurde die Vorratsdatenspeicherung vom Bundesverfassungsgericht als Verfassungswidrig erklärt und seitdem auch nicht weiter geführt.

Vergangene Studien beweisen, dass mit einer Vorratsdatenspeicherung nicht mehr Straftaten aufgeklärt worden sind, als ohne!

Es geht die Regierung…

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sVlog

by AndersDenkenPlus 5 months ago/
Creative Commons License: by nc sa

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GEGEN DIE VERSCHÄRFUNG DES SICHERHEITSPOLIZEIGESETZES

ÖSTERREICHISCHES INNENMINISTERIUM WILL FREIHEITSRECHTE ABSCHAFFEN!

Die erweiterte Gefahrenerforschung soll künftig auch auf Einzelpersonen angewandt werden können.

Verfassungssprecher Wittmann: “Damit schafft man acht Millionen verdächtige Österreicher, und es obliegt der Willkür der Polizei, wen sie verfolgt und wen nicht. Das ist ein ganz gefährlicher Schritt Richtung Polizeistaat.”

Durch Gesetzesverschärfungen sollen sowohl das Sicherheitspolizeigesetz als auch das Strafgesetzbuch geändert werden.

“Da gibt es keinerlei Tatverdacht, noch keinerlei Hinweise. Da kann jeder verdächtigt werden, die Polizei kann jederzeit Verfolgungshandlungen setzen.” so Verfassungssprecher Wittmann

(siehe derstandard.at, 10.9.)

SCHREIBEN SIE AN DIE INNENMINISTERIN MIKL-LEITNER UND AN DIE SPITZEN DER PARTEIEN DAS EIN SOLCHES GESETZ NICHT ZU AKZEPTIEREN IST!!!

Email Mikl-Leitner: ministerbuero@bmi.gv.at

Email Werner Faymann: werner.faymann@spoe.at

Email Josef Cap: josef.cap@spoe.at

Email Eva Glawischning:eva.glawischnig@gruene.at

Email Karl Öllinger: karl.oellinger@gruene.at

Bei dieser Seite handelt es sich um eine Initiative besorgter BürgerInnen welche für Rechtsstaatlichkeit, Gewaltentrennung und Freiheit eintreten.

via GEGEN DIE VERSCHÄRFUNG DES SICHERHEITSPOLIZEIGESETZES.

Webspace & Domain News | Keine Vorratsdatenspeicherung für World4You Kunden

Webspace & Domain News | Keine Vorratsdatenspeicherung für World4You Kunden.

Stellungnahme der PPÖ zum Sicherheitspolizeigesetz Österreich

A-1014 Wien, Postfach 173
GZ: BM-LR 1 340/0005-III/1/2011 d. BMI
Stellungnahme der Piratenpartei Österreichs zu 313/ME: Ministerialentwurf betreffend ein
Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz, das Polizeikooperationsgesetz und das
Bundesgesetz über die Einrichtung und Organisation des Bundesamtes zur
Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung geändert werden
Vorwort:
Ganz offensichtlich wurden zumindest Teile dieses Gesetzes unter dem Eindruck der Attentate von
Oslo am 22. Juli 2011 angefertigt. Eine derartige Anlassgesetzgebung ohne vorhergehende genaue
Untersuchung und eingehender öffentlicher Debatte ist selten brauchbar, sondern meist lediglich zur
Beschwichtigung der Öffentlichkeit geeignet und wird daher von der Piratenpartei Österreichs
abgelehnt.
Inhaltliche Anmerkungen:
Dieses Gesetz gibt den Überwachungsbehörden zahlreiche Möglichkeiten, unkontrolliert
Staatsbürger zu überwachen und deren Freiheit zu beschränken.
So lässt sich bei Punkt 6 („Erweiterte Gefahrenforschung bei Einzelpersonen“) die Kriterien
problemlos auf jeden Anhänger einer regierungskritischen o.ä. Gruppierung hinbiegen.
Auch Punkt 12 („Beauskunftung von Standortdaten“) ist bestens zur Überwachung unliebsamer
Personen geeignet, insbesondere durch die Ausweitung auf etwaige Begleitpersonen und den
fehlenden Schutz für Berufsgruppen wie Rechtsanwälte o.ä.
Die vorgeschlagene Kontrolle durch einen Rechtsschutzbeauftragten im BMI ist nicht einmal
ansatzweise brauchbar, da es sich dabei um einen Angehörigen des selben Apparates handelt,
welcher die Ermittlungen durchführt.
Punkt 34 („Unbefugtes Verwenden geschützter grafischer Darstellungen der Sicherheitsbehörden
und Polizeikommanden“) ist wiederum besonders gegen freie Berichterstattung und die Freiheit der
Kunst generell gerichtet. Hier wird offensichtlich beabsichtigt, eventuell kritische Beiträge bereits
im Vorfeld abzuwürgen.
Seite 1/2
12/SN-313/ME XXIV. GP – Stellungnahme zu Entwurf (elektr. übermittelte Version) 1 von 2
Dieses Dokument wurde mittels e-Mail vom Verfasser zu Verfügung gestellt. Für die Richtigkeit
und Vollständigkeit des Inhaltes wird von der Parlamentsdirektion keine Haftung übernommen.
Abschließendes Statement:
Das Sicherheitspolizeigesetz war schon bisher ausgesprochenes Flickwerk und würde durch die
vorgeschlagenen Änderungen nur noch schlechter, da es massive und unkontrollierte Eingriffe in
Bürger- und Menschenrechte zulässt und sogar fördert.
Die Piratenpartei Österreichs spricht sich somit klar gegen diesen Entwurf aus und schlägt vor,
stattdessen das gesammte Sicherheitspolizeigesetz durch ein sorgfältig ausgearbeitetes Gesetz zu
ersetzen, welches sowohl zeitgemäss als auch konform mit Bürger- und Menschenrechten ist.
Für die Piratenpartei Österreichs (PPÖ):
Peter Stadlmaier – Justizsprecher
Seite 2/2
2 von 2 12/SN-313/ME XXIV. GP – Stellungnahme zu Entwurf (elektr. übermittelte Version)
Dieses Dokument wurde mittels e-Mail vom Verfasser zu Verfügung gestellt. Für die Richtigkeit
und Vollständigkeit des Inhaltes wird von der Parlamentsdirektion keine Haftung übernommen.

via imfname_233746.pdf (application/pdf-Objekt).

Stellungnahme von @newstik zum #SPG

via fname_233744.pdf (application/pdf-Objekt).

Sehr geehrter Damen und Herren!
Hohes Haus!
Hiermit nehme ich bin offener Frist zu den aktuell geplanten Änderungen des SPG Stellung. Ich
erkläre mich mit einer Veröffentlichung ohne Angabe meiner E-Mail-Adresse ausdrücklich
einverstanden.
Außerdem möchte ich sowohl beim Parlament als auch beim BMI anregen, die E-Mail-Adressen für
die Einbringung von Stellungnahmen in Begutachtungsverfahren leicht auf den jeweiligen Webseiten
auffindbar zu machen.
*)Ad §§ 13a Abs 2 und 63 Abs 1a: Die ausdrückliche Festhaltung, dass die Daten aktuell zu halten
sind, begrüße ich.
*) Ad Gefährlicher Angriff (§ 16 Abs 2): Die allgemeine Ausweitung des
Begriffs des gefährlichen Angriffs auf Doping lehne ich ab. Dies sollte
nur für Doping bei Minderjährigen sowie bei Doping ohne Zustimmung des
Gedopten gelten. Bei Erwachsenen, die sich bewusst für Doping
entscheiden, scheidet schon begrifflich das Element des Angriffs aus.
Die vorgesehene Verschärfung schießt über das Ziel hinaus.
Salopp formuliert ist es eher ein gefährlicher Angriff, wenn der im
Stadion neben mir sitzende Zuschauer raucht, als wenn einer der Sportler
gedopt hat.
*) Ad Erweitere Gefahrenforschung (§ 21): Die Ausdehnung der Erweiterten
Gefahrenforschung lehne ich ausdrücklich ab. Die Formulierungen sind so
schwammig, dass diese Bestimmung viel zu leicht gegen unliebsame Bürger
angewendet werden können. Diese Art von Ermächtigungen sind sehr gefährlich.
Gerade nach dem Terrorattentat in Norwegen sollte man dem norwegischen
Beispiel folgen und eine offene Gesellschaft als Gegenentwurf gegen
Terrorismus leben und nicht zu mehr Überwachung greifen. Das fordert nur
immer obszönere Terrorattentate heraus und führt gleichzeitig dazu, dass
die Terroristen gewinnen: Sie ändern unsere Gesellschaft.
*) Ad Wegweisung (§ 38): In diesem Bereich des SPG fehlen noch immer
Bestimmungen hinsichtlich der Unterstützung der Arbeit von Journalisten.
Häufig werden von Demonstranten, Besetzern und dergleichen schwere
Vorwürfe gegen Exekutivkräfte erhoben. Die Beobachtung und
Berichterstattung durch Journalisten könnte sowohl die Exekutive vor
ungerechtfertigten Vorwürfen schützen als auch Bürger vor
ungerechtfertigter Zwangsgewalt.
*) Ad Gefährderansprache (§ 49b): Eine sinnlose Bestimmung. Das wird nur
dazu führen, dass irgendwelche Leute schikanös vorgeladen werden – zB
gerade dann, wenn ein Sportereignis stattfindet. Wenn das so
beabsichtigt wird, soll das der Gesetzgeber bitte auch ehrlich sagen.
Wenn das so nicht beabsichtigt ist, hat diese Bestimmung keinen Sinn.
Kein “Pyrotechnomane” wird durch eine sicherheitsbehördliche Belehrung
wundersam genesen.
10/SN-313/ME XXIV. GP – Stellungnahme zu Entwurf (elektr. übermittelte Version) 1 von 3
Dieses Dokument wurde mittels e-Mail vom Verfasser zu Verfügung gestellt. Für die Richtigkeit
und Vollständigkeit des Inhaltes wird von der Parlamentsdirektion keine Haftung übernommen.
*) Ad § 53 Abs 3b: Diese missglückte Bestimmung noch auf Begleitpersonen
zu erweitern, ist absurd. Vielmehr sollte dieser Absatz aufgehoben
werden. Seit Bestehen dieser Ortungsmöglichkeit sind mir keine Fälle
bekannt geworden, in dem die berühmten verirrten Bergsteiger nur dadurch
gerettet werden konnten. Solche Eingriffe in die Privatsphäre
unbescholtener Bürger sollten nur mit richterlicher Genehmigung
(24h-Dienst!) zulässig sein, insbesondere der Zugriff auf Vorratsdaten
lacht dem Schutz der Privatsphäre Hohn!
Nicht einmal die Verständigungspflicht der Betroffenen im Nachhinein
wird mit dieser Novelle eingeführt. Dies ist höchst unerfreulich und
lässt den Verdacht aufkommen, dass die Sicherheitsbehörden hier etwas zu
verstecken haben.
*) Ad $ 54 Abs 2a: Diese Bestimmung lehne ich ab. Sie wird zu einer
vehementen Zunahme der Überwachungen führen, weil es so viel einfacher
wird. Dadurch wird eine Unzahl Unschuldiger Bürger ins Visier der
Überwacher kommen – die in den Erläuterungen angeführten Beispiele der
Überwachung von Fahrzeugen ist treffend: Ein Fahrzeug kann ja von allen
möglichen Personen genutzt werden, nicht bloß der Zielperson.
Wenn mehr Überwachungen erforderlich sind, müssen eben die personellen
Ressourcen aufgebracht werden. Immer mehr technische Obersavtion schafft
mehr Probleme, als sie löst.
*) Ad Auskunftsrecht (§ 80): Der Anspruch auf pauschalierten
Kostenersatz sollte bei der ersten Anfrage im Jahr entfallen. Die
Privatwirtschaft hat Auskünfte einmal pro Jahr kostenlos zu erteilen,
das sollte umso mehr für die öffentliche Hand gelten.
*) Ad Erhöhung der Verwaltungsstrafen (§§ 81 ff): In den Materialien
wird der Euphemismus der “Valorisierung” bemüht. Tatsächlich ist hier
aber eine saftige Erhöhung der Verwaltungsstrafen (teils über 60%!)
geplant, was weit über jeder Inflationsanpassung liegt. Ich lehne dies
ab. Hier soll nur mehr Geld eingenommen werden, eine abschreckende
Wirkung gibt es hier nicht. Beispiel: Kein in einem Rauschzustand
befindlicher Bürger, der eine Verwaltungsübertretung zu begehen gedenkt,
wird sich durch die Höhe der Verwaltungsstrafe abschrecken lassen.
Gleiches gilt für aggressives Verhalten gegenüber öffentlicher Aufsicht
oder Militärwache.
Darüber hinaus bin ich der Meinung, dass bei der Einschätzung des
Ministerialentwurfes seitens der Regierung geschlampt wurde. Laut
Vorblatt gibt es keine geschlechtsspezifischen Auswirkungen der Novelle.
Da aber wesentlich mehr Männer als Frauen von den in der Novelle
gegenständlichen Verwaltungsstrafen betroffen sind, wirkt sich eine
Erhöhung dieser Strafen sehr wohl geschlechtsspezifisch aus – vor allem
Männer werden noch mehr zahlen müssen.
*) Ad § 83b: Die Vortäuschung einer öffentlichen Berechtigung ist
selbstverständlich hintanzuhalten. Den Versuch einer Beschädigung des
Ansehens der Sicherheitsexekutive durch grafische Darstellungen muss
sich diese meines Erachtens aber gefallen lassen. Hier bin ich mit dem
2 von 3 10/SN-313/ME XXIV. GP – Stellungnahme zu Entwurf (elektr. übermittelte Version)
Dieses Dokument wurde mittels e-Mail vom Verfasser zu Verfügung gestellt. Für die Richtigkeit
und Vollständigkeit des Inhaltes wird von der Parlamentsdirektion keine Haftung übernommen.
ÖJC einer Meinung, dass diese Bestimmung viel zu leicht gegen unliebsame
Kritiker wie zB Karikaturisten angewandt werden kann. Hier gäbe es eine
Reihe von Personen, etwa Sportschiedsrichter, die wesentlich
Schützenswerter sind, als die Sicherheitsexekutive. Die muss (auch
ungehobelte) Kritik und Schmähungen eben aushalten.
*)Ad Befassung des Sicherheitsbeauftragen § 91c: Noch immer fehlen
adäquate Bestimmungen zur Bestellung, finanziellen und personellen
Ausstattung, Bemächtigung, Unabhängigkeit, Pflichten, usf. des
Rechtsschutzbeauftragten. Die derzeitige Ausstattung dieser Einrichtung
ist ein Witz, so dass der Rechtsschutzbeauftragte nicht mehr ist, als
ein Feigenblatt. Hier muss zuerst eine kompetente und schlagkräftige
Rechtsschutzeinheit geschaffen werden, bevor sie mit zahlreichen
Aufgaben bedacht wird. Eine solche Rechtsschutzeinheit sollte auch die
Kapazität für Außeneinsätze haben, etwa zur Beobachtung tatsächlicher,
kritischer Einsätze der Exekutive.
Danke für Ihre unvoreingenommene Befassung mit meiner Stellungnahme.
Mit freundlichen Grüßen
Mag. Daniel AJ Sokolov
10/SN-313/ME XXIV. GP – Stellungnahme zu Entwurf (elektr. übermittelte Version) 3 von 3
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und Vollständigkeit des Inhaltes wird von der Parlamentsdirektion keine Haftung übernommen.

via fname_233744.pdf (application/pdf-Objekt).

Stellungnahme der Bundesvertretung der österreichischen HochschülerInnenschaft zum Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz, das Polizeikooperationsgesetz und das Bundesgesetz über die Einrichtung und Organisation des Bundesamtes zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung geändert werdenn/pdf-Objekt)

oeh_bv_Stellunngnahme_spg_novelle.pdf (application/pdf-Objekt).

Multimedia: Vorratsdaten: Kärntner Antrag landete beim VfGH > Kleine Zeitung

Multimedia: Vorratsdaten: Kärntner Antrag landete beim VfGH > Kleine Zeitung.

Beschwerden Portal Medien Service | Indect – der Traum der EU vom Polizeistaat |

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Beschwerden Portal Medien Service | Keine Vorratsdatenspeicherung in Österreich! |

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Beschwerden Portal Medien Service | Österreich beschließt Sicherheitspolizeigesetz |

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Strafprozessordnung 1975 -StPO und Sicherheitspolizeigesetz – SPG (Änderung)

 

Änderung der Strafprozessordnung 1975 und des Sicherheitspolizeigesetzes, BGBl. I Nr. 33/2011, 20.05.2011
(NR: XXIV RV 1075 AB 1124 S 102; BR: 8483 AB 8497 S 796)

Aus den Materialien:

 

Zu Artikel 1 Änderung der Strafprozessordung 1975

 

Die Änderungen der Strafprozessordnung sind Folge der geänderten Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes – TKG 2003. Sie zielen darauf ab, die Zulässigkeit von Ersuchen um Stammdatenübermittlung, der Anordnung über die Auskunft von Stamm- und Zugangsdaten, sowie die Auskunft über Vorratsdaten zu normieren.

Zu Artikel 2 Änderung des Sicherheitspolizeigesetzes

 

Ziel der Änderungen im Sicherheitspolizeigesetz ist es, die Zulässigkeit der Anfragen an Anbieter von öffentlich zugänglichen elektronischen Kommunikationsdiensten oder öffentlichen Kommunikationsnetzen auf Basis des Sicherheitspolizeirechtes sowie die weitere Verwendung der so ermittelten Daten zu regeln und an die Vorgaben der (neuen) Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) anzupassen.

Für die Sicherheitsbehörden wird die Beauskunftung der Verkehrs- bzw. Zugangsdaten im Sinne des § 99 Abs. 5 TKG im adaptierten § 53 Abs. 3a und 3b SPG geregelt. Zugleich wird aber auch durch einen neuen § 53 Abs. 3c SPG die Verpflichtung der Sicherheitsbehörden zur nachweislichen Information Betroffener bei Standortbeauskunftungen und Beauskunftungen über Zuordnungen des Namens oder der Anschrift eines Betroffenen zu einer IP-Adresse, in beiden Fällen wenn hiefür die Verwendung von Vorratsdaten gemäß § 99 Abs. 5 Z 3 oder 4 iVm § 102a TKG 2003 durch den Betreiber erforderlich war, eingeführt, deren Einhaltung der Prüfung durch den Rechtsschutzbeauftragten nach der ebenfalls ergänzten Bestimmung des § 91c SPG unterliegt. Ebenso ergänzt wird in § 91c Abs. 1 die Informationspflicht über den Einsatz technischer Mittel zur Lokalisierung einer Endeinrichtung (§ 53 Abs. 3b).

Im Rahmen dieser Anpassungen wird auch die Prüfpflicht des Rechtschutzbeauftragten für Meldungen nach § 91c Abs.1 SPG und die Verpflichtung des Rechtsschutzbeauftragten zur Information Betroffener oder zur Erhebung einer Beschwerde an die Datenschutzkommission bei einer Rechtsverletzung durch die Verwendung personenbezogener Daten klargestellt.


Geänderte Rechtsvorschriften:

Strafprozessordnung 1975 – StPO, BGBl.  Nr. 631/1975 idF: BGBl. I Nr. 1/2011,

 

Art: Änderung
Fundstelle im „Österreichischen Recht (ÖR)“: Hauptgruppe: V, Untergruppe: k)
Inkrafttreten: 01.04.2012

Anmerkung:

 

§ 514.

(15) §§ 76a, 134 Z 2a und 5, 135, 137 Abs. 3, 138 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 5, 140 Abs. 1 Z 4, 144 Abs. 3, 145 Abs. 3, 147 Abs. 1 und 3 und § 381 Abs. 1 Z 5 in der Fassung des Bundesgesetzes, BGBl. I Nr. 33/2011 treten mit 1. April 2012 in Kraft.


Sicherheitspolizeigesetz – SPG, BGBl.  Nr. 566/1991 idF: BGBl. I Nr. 133/2009,

 

Art: Änderung
Fundstelle im „Österreichischen Recht (ÖR)“: Hauptgruppe: III, Untergruppe: g)
Inkrafttreten: 01.04.2012

Anmerkung:

 

§ 94.

(30) §§ 53 Abs. 3a, 3b, 3c, 3d und Abs. 4, 91c Abs 1 sowie § 91d Abs. 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 33/2011 treten mit 1. April 2012 in Kraft.

Author: admin on 08/06/2011
Category: 03 Innere Verwaltung, 05 Rechtspflege – Justizrecht, Bundesgesetzgebung, g) Polizei-Verwaltungsrecht, k) Strafprozessrecht

via Strafprozessordnung 1975 -StPO und Sicherheitspolizeigesetz – SPG (Änderung).

Sicherheitspolizeigesetz (SPG) – JUSLINE Österreich

Sicherheitspolizeigesetz (SPG) – JUSLINE Österreich.

RIS – Gesamte Rechtsvorschrift für Sicherheitspolizeigesetz – Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 06.04.2012

HIER DER LINK ZUM PDF – SICHERHEITSPOLIZEIGESETZ ÖSTERREICH – STAND 6-4-2012

Hier gehts zum:

Bundesgesetz über die Organisation der Sicherheitsverwaltung und die Ausübung der Sicherheitspolizei

(Sicherheitspolizeigesetz SPG)

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Ministerrat beschließt Sicherheitspolizeigesetz | Netzpolitik | futurezone.at: Technology-News

Ministerrat beschließt Sicherheitspolizeigesetz | Netzpolitik | futurezone.at: Technology-News.

Stoppt die Vorratsdatenspeicherung! – 5-Minuten-Info: Vorratsdatenspeicherung

Nach Forderungen von EU-Kommission, CDU und CSU soll künftig nachvollziehbar werden, wer mit wem in den letzten sechs Monaten per Telefon, Handy oder E-Mail in Verbindung gestanden oder das Internet genutzt hat. Bei Handy-Telefonaten und SMS soll auch der jeweilige Standort des Benutzers festgehalten werden. In Verbindung mit anderen Daten soll auch die Internetnutzung nachvollziehbar werden.

 

 Mithilfe der über die gesamte Bevölkerung gespeicherten Daten könnten Bewegungsprofile erstellt, geschäftliche Kontakte rekonstruiert und Freundschaftsbeziehungen identifiziert werden. Auch Rückschlüsse auf den Inhalt der Kommunikation, auf persönliche Interessen und die Lebenssituation der Kommunizierenden würden möglich. Zugriff auf die Daten hätten Polizei, Staatsanwaltschaft und ausländische Staaten, die sich davon eine verbesserte Strafverfolgung versprechen.

 

Derzeit dürfen Telekommunikationsanbieter nur die zur Abrechnung erforderlichen Verbindungsdaten speichern. Dazu gehörten Standortdaten, Internetkennungen und Email-Verbindungsdaten nicht. Durch die Benutzung von Pauschaltarifen kann eine Speicherung zudem gänzlich vermieden werden, was etwa für Journalisten und Beratungsstellen wichtig sein kann. All diese Mechanismen zum Schutz sensibler Kontakte und Aktivitäten würde eine Vorratsdatenspeicherung beseitigen.

 

Wo liegt das Problem?

 

Die Aufzeichnung von Informationen über die Kommunikation, Bewegung und Mediennutzung jedes Bürgers stellt die bislang größte Gefahr für unser Recht auf ein selbstbestimmtes und privates Leben dar.

 

Unter einer neu eingeführten Vorratsdatenspeicherung würden wir alle leiden:

 

  • Eine Vorratsdatenspeicherung greift unverhältnismäßig in die persönliche Privatsphäre ein.
  • Eine Vorratsdatenspeicherung beeinträchtigt berufliche Aktivitäten (z.B. in den Bereichen Medizin, Recht, Kirche, Journalismus) ebenso wie politische und unternehmerische Aktivitäten, die Vertraulichkeit voraussetzen. Dadurch schadet sie letztlich unserer freiheitlichen Gesellschaft insgesamt.
  • Eine Vorratsdatenspeicherung verhindert Terrorismus oder Kriminalität nicht. Sie ist unnötig und kann von Kriminellen leicht umgangen werden.
  • Eine Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen das Menschenrecht auf Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung.
  • Eine Vorratsdatenspeicherung ist teuer und belastet Wirtschaft und Verbraucher.
  • Eine Vorratsdatenspeicherung diskriminiert Nutzer von Telefon, Mobiltelefon und Internet gegenüber anderen Kommunikationsformen.

Aktueller Stand

Mit Urteil vom 2. März 2010 hat das Bundesverfassungsgericht das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung für ungültig erklärt. Die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung gilt jedoch weiterhin. CDU und CSU wollen, dass so bald wie möglich ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung beschlossen wird, und führen entsprechende Verhandlungen mit der FDP. Die FDP-Justizministerin hat bereits eine einwöchige Vorratsspeicherung von Daten über jede Internetverbindung vorgeschlagen. Wir wollen verhindern, dass es zu einer erneuten verdachtslosen Totalprotokollierung gleich welcher Art kommt.

Werden Sie aktiv:

 

 

 

via Stoppt die Vorratsdatenspeicherung! – 5-Minuten-Info: Vorratsdatenspeicherung.

Operation Paperstorm VDS Deutschland 2012 <<Facebook

am 07.04.12 15 Uhr Rathausplatz Augsburg

aperstorm gegen VDS,
wir wollen Augsburg mal wieder informieren,
diesmal geht es gegen die Vorratsdatenspeicherung!

Mithilfe der über die gesamte Bevölkerung gespeicherten Daten könnten Bewegungsprofile erstellt, geschäftliche Kontakte rekonstruiert und Freundschaftsbeziehungen identifiziert werden. Auch Rückschlüsse auf den Inhalt der Kommunikation, auf persönliche Interessen und die Lebenssituation der Kommunizierenden würden möglich. Zugriff auf die Daten hätten Polizei, Staatsanwaltschaft und ausländische Staaten, die sich davon eine verbesserte Strafverfolgung versprechen.

Ihr könnt mitmachen informiert eure Familie, Freunde und Kollegen.
Klärt sie auf was es damit auf sich hat und gerne könnt Ihr mit uns zusammen auf einen Paperstorm dabei sein oder selber etwas veranstalten.
Wer mitmachen will kann sich hier melden bei Facebook oder in unserem Forum.

Kontaktmöglichkeiten in Facebook:

https://www.facebook.com/groups/Anonymous.Augsburg/
https://www.facebook.com/AnonymousAugsburg

Kontaktmöglichkeiten in unserem Forum:

http://anonymous-augsburg.boum.tv/

Info Material sowie Flyer und weiteres zum Download:

http://anonnewsde.tumblr.com/post/20118199645/operation-paperstorm-vds-deutschland-2012-expect-us

http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/46/42/lang,de/

via Operation Paperstorm VDS Deutschland 2012.

Entwurf Änderungen > Sicherheitspolizeigesetz, Polizeikooperationsgesetz Österreich

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Entwurf Änderungen > Sicherheitspolizeigesetz, Polizeikooperationsgesetz Österreich.

Prono ever

Es gab im Juni 2009 eine Konferenz “zur sozialen Lage der Kreativen”. Seit dem sind zweieinhalb Jahre vergangen, die Zeit ist also vergangen, aber daß die Zeit vergeht, ist keine Leistung, bringt für Kunstschaffende noch keine wesentlichen Verbesserungen, außer für jene, die es mittlerweile aufgegeben haben, Kunstschaffende zu sein …

Wie sehr eine breitest angelegte Diskussion notwendig ist, zeigt die Sammlung “zur sozialen Lage der Kreativen”, eine breitest öffentliche Diskussion, die schließlich mit einem gesetzlichen Instrumentarium, genannt “Volksbegehren”, die überfällige massive Handlungsaufforderung an Politik und Gesellschaft wohl zu unterschreiben haben wird müssen …

PS Es will zwar weder polemisiert noch gar so etwas wie ein Gegeneinanderausspiel angepfiffen werden, wird jedoch beispielsweise an den Spielplan der Wiener Staatsoper gedacht, und es geht bei dieser Anregung um eine breiteste öffentliche Diskussion auch um zeitgenössische Inhalte, könnte gar leicht der Satz geschrieben werden: Hochkultur macht Kunst altsatt …

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Prono ever

Christoph Schönborn wolle, war heute in der Pressestunde des österreichischen Fernsehens zu hören, die schwarze Pädagogik aufarbeiten, denn der leitende Angestellte des Grätzelsstaates sehe kirchengemäß die schwarze Pädagogik gesamtgesellschaftlich noch nicht aufgearbeitet …

Und nur wenige Stunden später wird diese Aussage von Christoph Schönborn bereits medial brav apportiert …

Es soll nicht der Eindruck entstehen, es will jede Aussage von Christoph Schönborn zugeordnet werden als eine aus der Irrealität –, die seiner Organisation Wirklichkeit ist, wofür der Hinweis auf die Geschichten im alten und neuen Testament ausreichen dürfte …

Es mag also nicht ganz unrichtig sein, daß die schwarze Pädagogik noch nicht in ihrem vollem Umfang gesamtgesellschaftlich aufgearbeitet wurde, jedoch in der Organisation von Christoph Schönborn ist mehr als Aufarbeitung vonnöten, nämlich die Abschaffung der geltenden schwarzen Pädagogik: Katechismus ist der römisch-katholische Begriff dafür. Und, wie hier schon angesprochen, an diesem seit 1992 gültigen Katechismus wirkte Christoph Schönborn als Sekretär…

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Prono ever

Ehe Christoph Schönborn nun ob seiner Entscheidung, einen homosexuellen Pfarrgemeinderat zu erleiden, noch mehr von österreichischen Medien zu einem Mustertoleranten hochgeschrieben wird, als es in den letzten Tagen seit seiner Bemerkung, er halte dafür seine Kappe hin, ohnehin zur Genüge schon geschah, ist diese schönbornsche Entscheidung auf das zu reduzieren, was sie tatsächlich ist, die willkürliche Entscheidung eines leitenden Angestellten des in einem Grätzel von Rom residierenden undemokratischen Regimes …

Es ist ein Kennzeichen von undemokratischen Regimen nach Laune, Antipathie und Sympathie Entscheidungen zu treffen, die zumeist negativ für Menschen im unmittelbaren wie mittelbaren Machtbereich von derartigen Regimen ausfallen, und die sehr selten positiv überraschen …

Es ist auch ein Kennzeichen von undemokratischen Regimen, daß nie sie schuld sind … Als leitender Angestellter dieses römisch-katholischen Grätzelregimes agiert auch Christoph Schönborn nicht anders, wenn er, um den “Standard” vom 3. April 2012 zu zitieren, für die Regeln seines Organisierten Glaubens einen…

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Hauptseite – Vibe!at

Hauptseite – Vibe!at.

About European Digital Rights | EDRI

22 Dec 2010 (All day)

European Digital Rights was founded in June 2002. Currently 28 privacy and civil rights organisations have EDRI membership. They are based or have offices in 18 different countries in Europe.

Members of European Digital Rights have joined forces to defend civil rights in the information society. The need for cooperation among organizations active in Europe is increasing as more regulation regarding the internet, copyright and privacy is originating from European institutions, or from International institutions with strong impact in Europe.

Some examples of regulations and developments that have the attention of European Digital Rights are data retention requirements, spam, telecommunications interception, copyright and fair use restrictions, the cyber-crime treaty, rating, filtering and blocking of internet content and notice-and-takedown procedures of websites.

European Digital Rights takes an active interest in developments regarding these subjects in all 45 member states of the Council of Europe.

Since January 2003, European Digital Rights produces EDRI-gram, a bi-weekly newsletter about digital civil rights in Europe.

European Digital Rights is an international non-profit association (AISBL) under Belgium law granted by decree Nr7/CDLF/14.853/S of 12 February 2003 and registered in Brussels.

EDRI has a bank account at the KBC Bank Auderghem-Centre, Chaussée de Wavre 1662, 1160 Bruxelles, Belgium

Account Nr.: 733-0215021-02
IBAN: BE32 7330 2150 2102
BIC: KREDBEBB

EDRi is registered in the EU Register of Interest Representatives under the number 16311905144-06. See public profile on the EU Register

Statutory membership is restricted to not-for-profit, non-governmental organisations whose goals include the defence and promotion of civil rights in the field of information- and communication technology. Organisations that wish to join should contact European Digital Rights via board email or one of its members.

The statutes of European Digital Rights are available in English and French.

EDRi Annual reports for 2009 and 2010 are also publicly available on our website.

via About European Digital Rights | EDRI.

Wie stehen die österreichischen MEPs zum EU-USA PNR Abkommen | VIBE!AT

Das Abkommen zur Fluggastdatenweitergabe wird in den nächsten Wochen intensiv im EU Parlament behandelt. Um ein Stimmungsbild zeichnen zu können, hat VIBE!AT in Zusammenarbeit mit der digitalen Gesellschaft und noPNR eine Plattform gestartet. Auf pnr.vibe.at werden Aussagen und Meinungen von österreichischen EU Abgeordneten zum Fluggastdatenabkommen zusammengetragen.

Kontaktiert die EU Abgeordneten, teilt ihnen eure Meinung zum Fluggastdatenabkommen zwischen der EU und den USA mit und helft uns das Stimmungsbild zu zeichnen.

via Wie stehen die österreichischen MEPs zum EU-USA PNR Abkommen | VIBE!AT.

Die Texte und offiziellen Stellungnahmen von VIBE!AT können frei vervielfältigt und verbreitet werden, solange ein eindeutiger Bezug (wenn möglich mittels Hyperlink) zum Originaldokument erhalten bleibt.

Schaff jetzt mit uns die Vorratsdatenspeicherung in Österreich ab! | VIBE!AT

30.03.2012
Durch das Inkrafttreten der Vorratsdatenspeicherung mit 1. April 2012 haben wir jetzt zum ersten Mal die Möglichkeit, das Gesetz zu kippen: Die verdachtsunabhängige Speicherung sämtlicher Kommunikationsdaten aller Menschen in Österreich stellt einen schweren Grundrechtseingriff dar. Gegen diesen Eingriff beschweren wir uns gemeinsam beim Verfassungsgerichtshof – und Du bist dabei!

 

 

 

 

 

 

 

MachDich jetzt für Deine Grundrechte stark und bring mit uns die Klage gegen die Vorratsdatenspeicherung in Österreich ein!

Die Details findest du auf → https://www.verfassungsklage.at

via Schaff jetzt mit uns die Vorratsdatenspeicherung in Österreich ab! | VIBE!AT.

Die Texte und offiziellen Stellungnahmen von VIBE!AT können frei vervielfältigt und verbreitet werden, solange ein eindeutiger Bezug (wenn möglich mittels Hyperlink) zum Originaldokument erhalten bleibt.

Stellungnahme zur geplanten Änderung des Sicherheitspolizeigesetzes | VIBE!AT

21.10.2011

In den letzten zehn Jahren ist mit dem Argument der Terrorismusbekämpfung eine Sammlung an Gesetzen entstanden, welche – im Namen der Sicherheit – bürgerliche Rechte und Freiheiten einschränken. In diesem Kontext ist auch die jetzt vom Innenressort, als Reaktion auf die Anschläge in Oslo, eingebrachte Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes zu betrachten. Es fällt zunächst einmal auf, dass sich die Reaktion der österreichischen Regierung grundsätzlich von der der Norwegischen unterscheidet: Während die norwegische Regierung betont, dass die einzige Reaktion auf Terror eine Stärkung der Demokratie ist, will die österreichische Regierung wieder einmal bürgerliche Rechte beschränken. Sie ignoriert die wichtige Funktion der Bürgerrechte, das Machtgefälle zwischen Individuum und Staat auszugleichen. Somit sind sie die Grundlage an der Beteiligung des Individuums an gesellschaftlicher Entwicklung. Das Ziel der Anschläge in Oslo war klar die Abschaffung der demokratischen Grundordnung Europas. Eine Regierung, die mit dem Argument des Schutzes vor Terrorismus, demokratische Freiheiten einschränkt, spielt damit den Terroristen in die Hände.

Die jetzt vorgelegte Ausweitung der Befugnisse von Sicherheitsbehörden dürfen nicht alleine betrachtet werden. Es müssen der Kontext ihrer Entstehung und die vorhergegangenen Gesetzesänderungen miteinbezogen werden. Diese geben ein klares Bild eines immer repressiver werdenden Staates. Ein Staat, der um seine Illusion von Sicherheit mehr besorgt ist, als um die Sicherheit und Rechte der Bürger. Diese Entwicklung muss gestoppt werden. Der von der Regierung vorgelegte Gesetzesentwurf ist deshalb klar abzulehnen. Terror muss durch Offenheit und Toleranz, nicht durch Repression und Verfolgung bekämpft werden.

via Stellungnahme zur geplanten Änderung des Sicherheitspolizeigesetzes | VIBE!AT.

 

Die Texte und offiziellen Stellungnahmen von VIBE!AT können frei vervielfältigt und verbreitet werden, solange ein eindeutiger Bezug (wenn möglich mittels Hyperlink) zum Originaldokument erhalten bleibt.

Widerstand gegen Sicherheitspolizeigesetz | Netzpolitik | futurezone.at: Technology-News

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