Es geht um die Steuergelder der Deutschen.
Es geht um eine Katastrophe, die absehbar ist.
Es geht um ein neues Atomkraftwerk in Brasilien.
Es geht um eine problematische Bürgschaft von Frau Merkel für den Bau eines AKWs, obwohl Deutschland klar und deutlich den Atomausstieg anstrebt!
Urgewald bestätigt, dass das lange erwartete Gutachten von ISTec nun dem Wirtschaftsministerium vorliegt. Wie wir es nicht anders kennen, wird es den Umweltverbänden und BürgernWährend Urgewald noch auf Einsicht in die Unterlagen warten, bilden sich die zuständigen Ministerien bereits ihre Meinung. Damit bei der Entscheidungsfindung auch die Bedenken der Bürgerinnen und Bürger bedacht werden, haben sich Urgewald und Campact eine ungewöhnliche Aktion überlegt – eine Telefonaktion!
Die Beschneidung des Rederechts für Bundestagsabgeordnete mit einer abweichenden Meinung dürfte weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit beschlossen werden.
April 26, 2012 at 10:42 am · Filed under Uncategorized
Grüne Floridsdorf fordern Dialog aller beteiligten Parteien bei Landbesetzung in Groß-Jedlersdorf
Utl.: Dietl: Nachbarschaftliche und gemeinsame Nutzung von Grünflächen sind wichtig für Bezirk
Wien (OTS) – “Es braucht dringend einen Dialog zwischen der Grundstückseigentümerin BIG, der Boku als scheidender Mieterin, den BesetzerInnen, AnrainerInnen und der benachbarten Schule, die dieses Freigelände mitnutzt”, so Susanne Dietl, Klubobfrau der Grünen Floridsdorf, zur Räumung des Grünlandes in Groß-Jedlersdorf.
LandbesetzerInnen haben in der letzten Woche ein Feld im Lehrgarten der Universität für Bodenkultur in der Gerasdorfer Straße 105 in Beschlag genommen und betreiben dort Acker- und Gemüseanbau. Das insgesamt mehrere Hektar große Gelände dient auch der Naherholung und wird von AnrainerInnen und SchülerInnen der benachbarten Schule genutzt.
“Im November letzten Jahres stellten die Grünen einen Antrag in der Bezirksvertretung, dass die Liegenschaft zukünftig partizipativ landwirtschaftlich genutzt werden soll. Dieser Antrag wurde von allen Fraktionen unterstützt und einstimmig von der Bezirksvertretung Floridsdorf beschlossen. Ich hoffe, auf eine rasche und friedliche Einigung im Sinne der Bevölkerung”, schließt Dietl.
(dont be afraid of the security questions when entering this site… 🙂 )
[Blog] Leak: Bundesregierung plant verdachtslose Vorratsspeicherung aller Verbindungen (18.04.2012)
+++ Gesetzentwurf dem AK Vorrat zugespielt +++ Bundesjustizministerin will Internetnutzung rückverfolgbar machen, Bundesinnenminister will auch Nutzung von Telefon, Mobiltelefon, E-Mail und Anonymisierungsdiensten speichern lassen +++
Nach einem internen Gesetzentwurf, der uns zugespielt worden ist, will das Bundesjustizministerium künftig jede Internetverbindung in Deutschland erfassen lassen. Damit wäre im Regelfall sieben Tage lang nachvollziehbar, wer wann eine Internetseite gelesen, einen Kommentar veröffentlicht, eine Datei ins Internet geladen oder aus dem Internet heruntergeladen hat. Außerdem würden bislang anonyme E-Mail- und Benutzerkonten (z.B. bei Twitter oder Facebook) identifizierbar, was die Erstellung von Interessens- und Bewegungsprofilen (bei mobiler Internetnutzung) zulassen würde. Ausgenommen von der Internet-Vorratsdatenspeicherung sollen kleine Internet-Zugangsanbieter mit weniger als 100.000 Kunden sein.
Nach dem Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums soll die Identifizierung von Internetnutzern ohne richterliche Anordnung selbst zur Aufklärung von Bagatelldelikten wie Beleidigung oder Filesharing zulässig sein.
Das Bundesinnenministerium will neben Internetverbindungen auch Telefonverbindungen, Mobiltelefonverbindungen (einschließlich SMS), E-Mails und die Nutzung von Anonymisierungsdiensten sechs Monate lang verdachtslos auf Vorrat speichern lassen. Strafverfolger sollen die Daten u.a. zur Aufklärung von „Straftaten bei Wahlen“, von Betrügereien oder von unerlaubtem Glücksspiel nutzen dürfen, also weit über die Fälle der Telekommunikationsüberwachung (§ 100a StPO) hinaus. Selbst zur Aufklärung „gewichtiger Ordnungswidrigkeiten“ soll eine Datennutzung zulässig sein – ein klarer Verstoß gegen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Wo keine Straftat vorliegt, sollen die Daten „zur Abwehr von Gefahren“ präventiv abrufbar sein. Selbst die 19 deutschen Geheimdienste sollen auf Vorratsdaten Zugriff erhalten – ohne jede richterliche Anordnung. Entgegen den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts ist ein Übermittlungsverbot für Beratungsstellen nicht vorgesehen.
Beide Gesetzentwüfe gehen weit über eine Umsetzung der zweifelhaften EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung hinaus: Die EU-Richtlinie sieht „nur“ die Speicherung der Daten vor, verlangt aber nicht, auch einen Zugriff auf die Daten zuzulassen. Eine Umsetzung wäre mithin möglich, ohne staatlichen Stellen eine Nutzung der Daten zu gestatten. Außerdem ist die vom Bundesinnenminister geforderte Vorratsdatenspeicherung für Anonymisierungsdienste in der EU-Richtlinie nicht vorgesehen.
Die beiden Minister verhandeln zurzeit über ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung.
Die Position des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung ist:
Deutschland muss von einer Umsetzung der EU-Richtlinie absehen und die absehbare Nichtigerklärung der Richtlinie durch den EuGH abwarten.
Deutschland sollte Freistellung von der Umsetzungspflicht beantragen und erforderlichenfalls einklagen.
Deutschland sollte in der Zwischenzeit keinesfalls eine Vorratsdatenspeicherung einführen, weil ein solches Gesetz auch bei Nichtigerklärung der EU-Richtlinie fortbestünde. Der Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums befristet die darin vorgesehene anlasslose und flächendeckende Vorratsspeicherung aller Internet-Verbindungsdaten (IP-Adressen, § 113a TKG-E) nicht einmal auf den Tag, an dem die europarechtliche Speicherpflicht außer Kraft tritt.
Während die im Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums vorgesehene anlassbezogene Datensicherung (§ 100j StPO-E) im Grundsatz hinnehmbar ist, gilt dies nicht für die gleichfalls vorgesehene anlasslose und flächendeckende Vorratsspeicherung aller Internet-Verbindungsdaten (§ 113a TKG-E). Diese muss aus dem Gesetzentwurf gestrichen werden!
Die Identifizierung von Internetnutzern (§ 100k StPO-E) muss außerdem wenigstens den Voraussetzungen für die Verwendung sonstiger Verkehrsdaten (§ 100g StPO) unterworfen werden.
Wir haben inzwischen eine Handreichung zum richtigen Umgang mit dem EU-Vertragsverletzungsverfahren zur Vorratsdatenspeicherung ausgearbeitet (pdf-Dokument, 2 Seiten).
Hier die geplanten Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung im Vergleich:
Gesetzentwurf der Bundesjustizministerin
Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums
§ 113a
Pflichten zur Speicherung von Daten(1) Wer öffentlich zugängliche Internetzugangsdienste für mehr als 100 000 Endnutzer erbringt, ist verpflichtet, Daten, die von ihm bei der Nutzung seines Dienstes erzeugt oder verarbeitet werden, nach Maßgabe der Absätze 2 und 4 unverzüglich für sieben Tage im Inland oder in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zu speichern. Wer öffentlich zugängliche Internetzugangsdienste für mehr als 100 000 Endnutzer erbringt, aber nicht alle der nach Maßgabe der Absätze 2 und 4 zu speichernden Daten selbst erzeugt oder verarbeitet, hat
1. sicherzustellen, dass die nicht von ihm selbst bei der Erbringung des Dienstes erzeugten oder verarbeiteten Daten gemäß Satz 1 gespeichert werden, und
2. der Bundesnetzagentur auf deren Verlangen unverzüglich mitzuteilen, wer diese Daten speichert.
(2) Der nach Absatz 1 Verpflichtete speichert:
1. die dem Teilnehmer für eine Internetnutzung zugewiesene Internetprotokoll-Adresse,
2. eine eindeutige Kennung des Anschlusses, über den die Internetnutzung erfolgt,
3. Datum und Uhrzeit unter Angabe der zugrunde liegenden Zeitzone von Beginn und Ende der Internetnutzung unter der zugewiesenen Internetprotokoll-Adresse.
(3) Der Inhalt der Kommunikation und Daten über aufgerufene Internetseiten dürfen auf Grund dieser Vorschrift nicht gespeichert werden.
(4) Die Speicherung der Daten hat so zu erfolgen, dass Auskunftsersuchen der berechtigten Stellen unverzüglich beantwortet werden können.
(5) Der nach dieser Vorschrift Verpflichtete hat die allein auf Grund dieser Vorschrift gespeicherten Daten unverzüglich, spätestens jedoch an dem Werktag, der auf den Ablauf der Frist nach Absatz 1 Satz 1 folgt, nach dem Stand der Technik zu löschen oder die Löschung sicherzustellen.
§ 113a
Pflichten zur Speicherung von Daten(1) Wer öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste erbringt, ist verpflichtet, Daten, die von ihm bei der Nutzung seines Dienstes erzeugt oder verarbeitet werden, nach Maßgabe der Absätze 2 und 4 unverzüglich für sechs Monate im Inland oder in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zu speichern. Wer öffentlich zugängliche Internetzugangsdienste erbringt, aber nicht alle der nach Maßgabe der Absätze 2 und 4 zu speichernden Daten selbst erzeugt oder verarbeitet, hat
1. sicherzustellen, dass die nicht von ihm selbst bei der Erbringung des Dienstes erzeugten oder verarbeiteten Daten gemäß Satz 1 gespeichert werden, und
2. der Bundesnetzagentur auf deren Verlangen unverzüglich mitzuteilen, wer diese Daten speichert.
(2) Die Anbieter von Telefondiensten speichern:
1. die Rufnummer oder andere Kennung des anrufenden und des angerufenen Anschlusses sowie im Falle von Um- oder Weiterschaltungen jedes weiteren beteiligten Anschlusses,
2. den Beginn und das Ende der Verbindung nach Datum und Uhrzeit unter Angabe der zugrunde liegenden Zeitzone,
3. in Fällen, in denen im Rahmen des Telefondienstes unterschiedliche Dienste genutzt werden könne, Angaben zum genutzten Dienst,
4. im Falle mobiler Telefondienste ferner:
a) die internationale Kennung für mobile Teilnehmer für den anrufenden und den angerufenen Anschluss,
b) die internationale Kennung des anrufenden und des angerufenen Endgeräts,
c) die Bezeichnung der durch den anrufenden und den angerufenen Anschluss bei Beginn der Verbindung genutzten Funkzellen,
d) im Fall im Voraus bezahlter anonymer Dienste auch die erste Aktivierung des Dienstes nach Datum, Uhrzeit und Bezeichnung der Funkzelle,
5. im Fall von Internet-Telefondiensten auch die Internetprotokoll-Adresse des anrufenden und des angerufenen Anschlusses sowie die eindeutige Kennung des Anschlusses, über den die Internetnutzung erfolgt.
Satz 1 gilt entsprechend bei der Übermittlung einer Kurz-, Multimedia- oder ähnlichen Nachricht; hierbei sind anstelle der Angaben nach Satz 1 Nr. 2 die Zeitpunkte der Versendung und des empfangs der Nachricht zu speichern.
(3) Die Anbieter von Diensten der elektronischen Post speichern:
1. bei Versendung einer Nachricht die Kennung des elektronischen Postfachs und die Internetprotokoll-Adresse des Absenders sowie die Kennung des elektronischen Postfachs jedes Empfängers der Nachricht,
2. bei Eingang einer Nachricht in einem elektronischen Postfach die Kennung des elektronischen Postfachs des Absenders und des Empfängers der Nachricht sowie die Internetprotokoll-Adresse der absendenden Telekommunikationsanlage,
3. bei Zugriff auf das elektronische Postfach dessen Kennung und die Internetprotokoll-Adresse des Abrufenden,
4. die Zeitpunkte der in den Nummern 1 bis 3 genannten Nutzungen des Dienstes nach Datum und Uhrzeit unter Angabe der zugrunde liegenden Zeitzone.
(4) Die Anbieter von Internetzugangsdiensten speichern:
1. die dem Teilnehmer für eine Internetnutzung zugewiesene Internetprotokoll-Adresse,
2. eine eindeutige Kennung des Anschlusses, über den die Internetnutzung erfolgt,
3. Datum und Uhrzeit unter Angabe der zugrunde liegenden Zeitzone von Beginn und Ende der Internetnutzung unter der zugewiesenen Internetprotokoll-Adresse.
(5) Soweit Anbieter von Telefondiensten die in dieser Vorschrift genannten Verkehrsdaten für die in § 96 Abs. 2 genannten Zwecke auch dann speichern und protkollieren, wenn der Anruf unbeantwortet blieb oder wegen eine Eingriffs des Netzwerkmanagements erfolglos ist, sind die Verkehrsdaten auch nach Maßgabe dieser Vorschrift zu speichern.
(6) Wer Telekommunikationsdienste erbringt und hierbei die nach Maßgabe dieser Vorschrift zu speichernden Angaben verändert, ist zur Speicherung der ursprünglichen und der neuen Angabe sowie des Zeitpunktes der Umschreibung dieser Angaben nach Datum und Uhrzeit unter Angabe der zugrunde liegenden Zeitzone verpflichtet.
(7) Wer ein Mobilfunknetz für die Öffentlichkeit betreibt, ist verpflichtet, zu den nach Maßgabe dieser Vorschrift gespeicherten Bezeichnung der Funkzelle auch Daten vorzuhalten, aus denene sich die geografische Lagen der die jeweiligen Funkzelle versorgenden Funkantennen sowie deren Hauptabstrahlrichtungen ergeben.
(8) Der Inhalt der Kommunikation und Daten über aufgerufene Internetseiten dürfen auf Grund dieser Vorschrift nicht gespeichert werden.
(9) Die Speicherung der Daten hat so zu erfolgen, dass Auskunftsersuchen der berechtigten Stellen unverzüglich beantwortet werden können.
(10) Der nach dieser Vorschrift Verpflichtete hat die allein auf Grund dieser Vorschrift gespeicherten Daten unverzüglich, spätestens jedoch an dem Werktag, der auf den Ablauf der Frist nach Absatz 1 Satz 1 folgt, nach dem Stand der Technik zu löschen oder die Löschung sicherzustellen.
§ 113b
Verwendung der Daten(1) Die allein auf Grund des § 113a gespeicherten Daten dürfen für eine Auskunft über die in § 113 Absatz 1 Satz 1 in Bezug genommenen Daten zu bekannten Internetprotokoll-Adressen, die zu bestimmten Zeitpunkten zugewiesen waren oder noch sind, verwendet werden, wenn diese Auskunft von einer Strafverfolgungsbehörde für Zwecke der Verfolgung von Straftaten verlangt wird. Dies gilt auch, wenn diese Daten auf Grund einer Anordnung nach § 100j der Strafprozessordnung gesichert worden sind.(2) Für andere Zwecke als die in Absatz 1 oder in § 113d genannten dürfen die allein auf Grund des § 113a gespeicherten Daten nicht verwendet werden.
§ 113b
Verwendung der nach § 113a gespeicherten Daten(1) Die allein auf Grund des § 113a gespeicherten Daten dürfen für eine Auskunft über die in § 113 Absatz 1 Satz 1 in Bezug genommenen Daten zu bekannten Internetprotokoll-Adressen, die zu bestimmten Zeitpunkten zugewiesen waren oder noch sind, verwendet werden, wenn diese Auskunft von der zuständige Behörde
1. für Zwecke der Verfolgung von Straftaten oder auch im Einzelfall besonders gewichtiger Ordnungswidrigkeiten,
2. zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung oder
3. zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, des Bundesnachrichtendienstes und des Militärischen Abschirmdienstes verlangt wird. Für Zwecke der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten darf die Auskunft nur verlangt werden in Verfahren wegen §§ XXXX OWiG.(2) Darüber hinaus dürfen die allein auf Grund der Speicherungsverpflichtung nach § 113a gespeicherten Daten
1. zur Verfolgung von auch im Einzelfall schwer wiegenden Straftaten nach § 100g Abs. 1a der Strafprozessordnung,
2. zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit bei vorliegen tatsächlicher Anhaltspunkte für eine konkrete Gefahr für Leib, Leben, Freiheit einer Person, Bestand oder Sicherheit des Bundes oder eine Landes oder zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder
3. zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, des Bundesnachrichtendienstes und des Militärischen Abschirmdienstes bei vorliegen tatsächlicher Anhaltspunkte für eine konkrete Gefahr für Leib, Leben, Freiheit einer Person, Bestand oder Sicherheit des Bundes oder eine Landes oder zur Abwehr einer gemeinen Gefahr
an die zuständigen Stellen auf deren Verlangen übermittelt werden, soweit dieses in den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen unter Bezugnahme auf § 113a vorgesehen und die Übermittlung im Einzelfall angeordnet ist.
Auf Wunsch unseres Informanten können wir den Gesetzentwurf nur auszugsweise veröffentlichen. Wenn ihn uns jemand zur vollständigen Veröffentlichung übersenden kann, möchte er dies bitte anonym und nicht rückverfolgbar tun. Wir entfernen die Metadaten vor der Veröffentlichung.
Wer schreibt die Strafanzeige. Wenn das Ding tatsächlich authentisch ist, fordern ja offenbar Teile der Regierung offen die Abschaffung der verfassungsmäßi g zugesicherten Rechte. Wenn ich mich recht entsinne, ist das strafbar?!
Die Angst geht um in den Zentralen der Macht. Der Umgang mit Überwachung wird weiterhin genutzt werden öffentlichkeits wirksame Kritiker mit irgendwas zu kriminalisieren oder zu kompromitieren.
Wir müssen die fiktiven Szenarien durch eine Liste tatsächlicher Szenarien von Missbrauch bekannt und begreifbar machen.
Mich hat mal vor Jahren ein Artikel bewegt, als ein Mann betrunken in der Nacht auf eine Parkbank was gekritzelt hat und am nächsten morgen (dank durchgehender Videoüberwachun g) die Polizei vor der Tür hatte und sich wegen Sachbeschädigun g verantworten musste.
Ich empfehle “Pär Ström”: Überwachungsmaf ia* Musterklagen vorbereiten.
* Liste der kleinen Internet-Zugangsanbieter veröffentlichen
* Tor propagieren und ausbauen
Und da wunder sich die Presse warum die Piratenpartei die Grünen überholt.
Präventiv kann ich nur die Nutzung ausländischer Anonymisierungs dienste empfehlen (z.B. http://www.perfect-privacy.com). Funktioniert auch prima über Handies – siehe meine IP.
habt ihr gestern die Tagesschau gesehen? Falls nicht bitte in der Mediathek nachholen und bei der Redaktion beschweren. Das war weit weg von objektiver neutraler Berichterstattu ng.
Es wird im ÖR Rundfunk immer offener pro VSD Propaganda gesendet. Mir macht das Angst.
Verständnisfrag e: Wo steht was von der Speicherung der URLs angerufener Internet-Seiten?
Im Artikel heißt es: “Damit wäre im Regelfall sieben Tage lang nachvollziehbar , wer wann eine Internetseite gelesen, einen Kommentar veröffentlicht, eine Datei ins Internet geladen oder aus dem Internet heruntergeladen hat.”
Der Staat kann dies nachvollziehen, indem er sich erst vom Serverbetreiber das Zugriffsprotoko ll aushändigen lässt und dann vom Internet-Zugangsanbieter die Identifikation der Nutzer, die eine Internetseite gelesen, einen Kommentar veröffentlicht, eine Datei ins Internet geladen oder aus dem Internet heruntergeladen haben.
Mit einem „Hühner-Ballett” vor dem Kanzleramt präsentierte Campact Agrarministerin Aigner über 120.000 Unterschriften unter dem Appell Megaställe stoppen – am Mittwoch, den 15. Februar 2012, vor der Sitzung des Bundeskabinetts. Und es hat sich gelohnt: Agrarministerin Aigner gab ihren Widerstand gegen ein neues Baugesetz von Minister Ramsauer auf. Künftig dürfen Gemeinden Megaställe verbieten — ein klasse Erfolg! Weitere Aktionen: http://www.campact.de
. . . immer wieder zu hören, dass wir über unsere Verhältnisse gelebt
haben.
. . . von denen, die das internationale Finanzdesaster verursacht haben,
als die Schuldigen angeprangert zu werden.
. . . dass 90% der Bevölkerung seit Jahren keinen Zuwachs an Kaufkraft
erfährt, während die reichsten 10% immer reicher werden.
. . . dass ganz Wenige immer die Gewinne einstreifen, während
ganz Viele die Verluste zahlen müssen.
. . . dass beim Sparen immer die Ärmsten der Bevölkerung am meisten
draufzahlen.
. . . gegen all das wehrlos zu sein.
. . . dass die Mächtigen glauben, wir schlucken das schon.
Nein, wir schlucken das nicht! Jetzt lassen wir es raushängen!
*** Am 12. Mai 2012 ist es so weit ***
Wir setzen ein deutliches Zeichen.
Wir hängen unseren Aufschrei öffentlich aus. Auf 47 augewählten Standorten in der
Welser Innenstadt. Unser Aufschrei lautet:
********“ES HÄNGT UNS RAUS!” ********
Diesen Satz schreiben wir auch auf kleinere Plakate, Leintücher, alte Hemden, Unterwäsche,
weisse Blätter, . . .
. . . und hängen das ab 10 Uhr gut sichtbar beim Fenster hinaus. Oder wir kleben
diesen Aufschrei hinter die Heckscheibe unseres Autos, wenn wir Einkaufen fahren.
Wir sind da sehr kreativ!
Ausserdem verteilen wir einen Flyer, der unseren Protest erklärt und eine Neuauflage
der Zeitung „Echt Krass“.
Ziel der Aktion ist, dass am 12. Mai um 5 vor 12 Uhr die Stadt weiß beflaggt ist mit
unserem Aufschrei:
„Wir haben NICHT über unsere Verhältnisse gelebt!“
Damit es alle sehen können: Es hängt uns raus!
Bitte schließt euch dieser Aktion an
und bitte verbreitet diesen Aufruf weiter, so gut ihr nur könnt!
Der FDP-Europaabgeordnete Alexander Alvaro twitterte eben, dass die liberale Fraktion im Europaparlament gegen ACTA stimmen wird.
#Liberale im #EP werden #ACTA ablehnen – somit gibt es im EP keine Mehrheit mehr für das Abkommen. http://t.co/gaqDDuZI
Für Morgen ist um 14:30 Uhr eine Pressekonferenz der liberalen Fraktion zum Thema angesetzt. Dieser Schritt ist erfreulich. Ob damit die Mehrheit im Europaparlament für ACTA tatsächlich schon gekippt ist, wird sich noch zeigen, ich bin da immer noch skeptisch. Auch wenn Linke, Grüne, Sozialdemokraten und Liberale, die zusammen 48% der Mandate im Parlament haben, sich gegen ACTA aussprechen sollte man bedenken: Es gibt keinen Fraktionszwang und viele Ländergruppen einzelner Fraktionen stimmen gerne anders ab, wie z.B. vermutlich die spanischen Sozialdemokraten pro ACTA. Und auch die Liberalen werden sicher nicht geschlossen gegen ACTA stimmen. Gleichzeitig dominieren die Konservativen das Parlament und die sind immer noch für ACTA (Wenngleich auch hier Ausnahmen die Regel bestätigen).
Insofern ist das eine gute Entwicklung, aber noch ist keine Zeit für eine Entwarnung und wir haben ACTA auch noch nicht verhindert. Entscheidend ist, was zum Schluss bei der Abstimmung herauskommt und bis dahin kann sich noch viel ändern!
Nachdem die Kulturministerin offenbar immer weiter darauf setzt, die Urheberrechtsabgabe auf Festplatten einzuführen und so Künstler und Musiker zu unterstützen, wird dieses Vorgehen von vielen Seiten – zum Beispiel den Grünen und der WKÖ – start kritisiert.
Worum geht es konkret: Die bereits existente Leerkassettenvergütung soll auch für Festplatten umgesetzt werden. Das solle angeblich bis zu 30 Millionen Euro einbringen. Dabei ist fraglich, ob diese Abgabe gerecht ist, denn auf Festplatten werden auch private Daten gespeichert, für die man keine Urherberrechtsabgabe verrichten müsste. Nicht zuletzt weil man z.b. bei Filmen oder Musik meist schon vorher, beim Kauf, diese Abgaben geleistet hat.
Es ist also nachvollziehbar, dass viele diese Verallgemeinerung dieser Abgabe, nur als ein weiteres Mittel sehen, um die steigenden Urheberrechtsverletzungen irgendwie auszugleichen, dazu finden derzeitVerhandlungen zwischen Justiz- und Kulturministerium statt.
Um gegen diese Maßnahme zu protestieren und ein Zeichen zu setzen, hat AnonAustria deshalb am Abend des 20.Aprilmit DDOS-Attacken gegen diese Festplattenabgabe protestiert. Unter dem Hashtag #FestplattenabgabeMyAss wurden folgendene Ziele unter beschuss genommen:
bmukk.gv.at
fama.or.at
Diese Websites wurden auch erfolgreich vom Netz genommen.
You should have expected us – Anonymous Austria wird auch weiterhin gegen diese Abgabe protestieren, und alles daran setzen, dass diese nicht eingeführt wird.
UPDATE (25.04.2012): Am Dienstag Abend war auch die Seite der Austro Mechana (http://www.aume.at) von einem DDOS-Angriff von Anonymous Austria betroffen, zusammen mit dieser waren auch die Seiten des ORF Zukunft.orf.at und Contentsales.orf.at nicht erreichbar.
Seit kurzem ist Austro Mechana zwar wieder erreichbar jedoch wird ist nur die Meldung “Wir machen Pause. Vielen Dank fuer Ihr Verstaendnis. Ihre austro mechana.” zu lesen.
A group of representatives of AGH – University of Science and Technology in Kraków working on the INDECT project took part in CeBIT, the world’s largest and most international computer expo. The event took place between 6-10 March 2012 in Hanover, Germany. The main theme of CeBIT 2012 was “Managing Trust”.
The delegates included Andrzej Głowacz, Paweł Korus, Piotr Glazor and Mikołaj Leszczuk…..
Erklärung:
Seit 24.04. kursiert in Berlin, bei Twitter und Facebook ein
Aushang.spreeproduktion distanziert sich ausdrücklich davon – wir
haben diesen Aufruf nicht initiiert!Des Weiteren weisen wir darauf hin, dass wir die
Urheber dieser Aktion ermitteln und rechtliche Schritte
gegen sie einleiten werden.
Fadjen is a Spanish fighting bull who was supposed to die during a bullfight, suffering agony during several minutes under the applauds of the public.
Fadjen’s destiny changed when he met Christophe Thomas. He became a quiet and sociable bull, living in peace and in an environment adapted to his needs.
He is now a very powerful symbol of non-violence, Fadjen the “fighting bull” has completely upset prejudices conveyed by the bullfighting world.
Anstatt sie in der Arena brutal abzuschlachten, kann man auch exzellent mit ihnen kuscheln – dankbarer Stier, der vor der Arena in Barcelona gerettet wurde.
This is exactly what the German copyright lobby must have thought.
They are reportedly recruiting students who are asked to attend a 2-hour demonstration for a lucrative 100 euro ($130).
The demonstration is held on World Intellectual Property Day where the students will probably have to hold up pro-ACTA signs and other propaganda.
And yes, these students are paid with money from the copyright industry, money that could have been paid to artists as well.
It doesn’t look like the demonstration is going to be a huge success though, as even one of the major industry associations backed out already because they fear bad press.
Clean-IT
StoppCleanIT – Für ein Internet ohne Überwachung
ECHELON- Das weltweite Abhörsystem
Bei Echelon handelt es sich um das vermutlich größte Abhörnetz der Welt, welches von den Geheimdiensten der Staaten des UKUSA-Abkommens betrieben wird: USA, Kanada, Großbritannien, Australien und Neuseeland.
Europäische Gendarmerietruppe (EGF)
Die Militärtruppe kann dabei unter das Kommando der Europäischen Union, der Vereinten Nationen, der NATO sowie anderen internationalen Organisationen oder Ad-hoc-Koalitionen gestellt werden.
The CleanIT Project
The Clean IT project is carried out with the financial support from the Prevention of and Fight against Crime Programme of the European Union, European Commission – Directorate-General Justice, Freedom and Security.
*** Tor Browser Bundle*** The Tor software protects you by bouncing your communications around a distributed network of relays run by volunteers all around the world
§ Urheberrechte
Sollten sich auf dieser Seite versehentlich oder unwissentlich irgendwelche Copyright Verletzungen finden, schickt bitte eine e-Mail an sunnyromy@rocketmail.com oder hinterlasst einen Kommentar mit Hinweis.
Ich werde die Copyrightverletzung dann sofort entfernen!
Published explainity on Jul 28, 2011
Sanfte Umschuldung, Rettungspaket, Schuldenschnitt...ganz schön viele Begriffe, die da gerade durch die Nachrichten geistern. explainity fasst die Sache mal in einigen Minuten zusammen, ums ein bisschen übersichtlicher zu machen.
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Kommentare
#1Oliver 2012-04-18 23:53
Zitieren
#2Markus 2012-04-19 01:40
Zitieren
#3Michael 2012-04-19 02:12
Zitieren
#4Martin Rieth 2012-04-19 02:34
Wir müssen die fiktiven Szenarien durch eine Liste tatsächlicher Szenarien von Missbrauch bekannt und begreifbar machen.
Mich hat mal vor Jahren ein Artikel bewegt, als ein Mann betrunken in der Nacht auf eine Parkbank was gekritzelt hat und am nächsten morgen (dank durchgehender Videoüberwachun g) die Polizei vor der Tür hatte und sich wegen Sachbeschädigun g verantworten musste.
Ich empfehle “Pär Ström”: Überwachungsmaf ia* Musterklagen vorbereiten.
* Liste der kleinen Internet-Zugangsanbieter veröffentlichen
* Tor propagieren und ausbauen
Danke für eure Arbeit.
Ich sach 42, Martin
Zitieren
#5Moritz 2012-04-19 04:45
Zitieren
#6p1r4t 2012-04-19 06:01
Und da wunder sich die Presse warum die Piratenpartei die Grünen überholt.
Präventiv kann ich nur die Nutzung ausländischer Anonymisierungs dienste empfehlen (z.B. http://www.perfect-privacy.com). Funktioniert auch prima über Handies – siehe meine IP.
Zitieren
#7crazyc1own 2012-04-19 06:54
Hallo AK-Vorratsdatenspe icherung,
habt ihr gestern die Tagesschau gesehen? Falls nicht bitte in der Mediathek nachholen und bei der Redaktion beschweren. Das war weit weg von objektiver neutraler Berichterstattu ng.
Es wird im ÖR Rundfunk immer offener pro VSD Propaganda gesendet. Mir macht das Angst.
MfG
Zitieren
#8bernd 2012-04-19 07:31
Zitieren
#9daswars 2012-04-19 07:45
ich bin es leid zu kämpfen. vds, acta und was alles noch so geplant wird…
IHR habt gewonnen!!
…dann schnüffelt doch alle daten ab! mich interessiert EUER Internet nicht mehr. Wir vernetzen uns OHNE EUCH.
Back to the darknets – UNSER internet ist schon lange tot!1
Zitieren
#10Autor 2012-04-19 07:49
zitiere Moritz:
Im Artikel heißt es: “Damit wäre im Regelfall sieben Tage lang nachvollziehbar , wer wann eine Internetseite gelesen, einen Kommentar veröffentlicht, eine Datei ins Internet geladen oder aus dem Internet heruntergeladen hat.”
Der Staat kann dies nachvollziehen, indem er sich erst vom Serverbetreiber das Zugriffsprotoko ll aushändigen lässt und dann vom Internet-Zugangsanbieter die Identifikation der Nutzer, die eine Internetseite gelesen, einen Kommentar veröffentlicht, eine Datei ins Internet geladen oder aus dem Internet heruntergeladen haben.
Zitieren
Alle Kommentare dieses Beitrages als RSS-Feed.