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Freie Software – Wikipedia
Freie Software (englisch free software) ist Software, die für jeden Zweck ausgeführt, untersucht, modifiziert und in ursprünglicher oder modifizierter Form weiterverbreitet werden darf. Das schließt auch die kommerzielle Nutzung ein. Freie-Software-Lizenzen können eine Copyleft-Klausel enthalten, die besagt, dass bearbeitete und wiederveröffentlichte Versionen der Software ebenfalls frei sein müssen. Aber auch die BSD-artigen Lizenzen, die kein Copyleft erfordern, sind Freie-Software-Lizenzen.
Freier Software steht die unfreie und/oder proprietäre Software gegenüber, die diese Freiheiten nicht oder nicht in vollem Umfang bietet. Diese Unterscheidung wurde von der Free Software Foundation (FSF) geprägt.[1]
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Abgrenzungen
Offizielles Logo der Free Software Foundation
Die Free Software Foundation definiert Software als Freie Software, wenn ihre Lizenz folgende Freiheiten einräumt:
- Freiheit 0: Das Programm zu jedem Zweck auszuführen.
- Freiheit 1: Das Programm zu untersuchen und zu verändern.
- Freiheit 2: Das Programm zu verbreiten.
- Freiheit 3: Das Programm zu verbessern und diese Verbesserungen zu verbreiten, um damit einen Nutzen für die Gemeinschaft zu erzeugen.
Für die Freiheiten (1) und (3) ist der Zugang zum Quelltext Voraussetzung, da sonst das Verändern eines Programms schwierig bis unmöglich ist. Sind eine oder mehrere dieser Bedingungen nicht erfüllt, wird die Software als proprietär oder „unfrei“ bezeichnet.
Freeware
In der englischen Sprache bedeutet free nicht nur „frei“, sondern auch „kostenlos“ oder „kostenfrei“. Englischsprachige Entwickler und Aktivisten machen die Unterscheidung mit Free as in Freedom („Frei wie in Freiheit“) und free as in free beer („frei wie Freibier“) deutlich. Bei Freie Software (engl. Originalausdruck: free software) bezieht sich „frei“ auf die erste Definition, auf die Freiheiten für den Nutzer der Software. Zu den garantierten Freiheiten gehört auch, freie Software zu einem beliebigen Preis verkaufen zu dürfen. Freie-Software-Lizenzen beinhalten eine Copyleft-Regelung (auch: share alike), das heißt, die Freiheiten dürfen bei der Verbreitung der Software nicht eingeschränkt werden.
Freeware hingegen bezieht sich auf die zweite Bedeutung, „kostenlos“. Diese Software räumt dem Benutzer nicht die von der Free Software Foundation aufgelisteten Freiheiten ein, sondern die der individuellen Lizenzvereinbarung mit dem Urheber. Daher gilt sie als „unfreie“ Software.
Open Source
Der Begriff Open Source (zu deutsch „quelloffen“) wurde von Eric S. Raymond, Bruce Perens und Tim O’Reilly, Gründer der Open Source Initiative (OSI), eingeführt. Sie glaubten, dass das unangenehme Thema Freiheit potentielle Geldgeber für entsprechende Projekte abschrecken könnte. In der Darstellung der Open-Source-Bewegung wird die Freiheit, die freie Software den Benutzern gibt, daher nicht erwähnt. Sie betont, dass Open Source zu besserer und preisgünstigerer Software führt als geschlossene, proprietäre Konstruktionen.
Die Free Software Foundation hingegen meint, dass proprietäre Software allein schon aus moralischen Gründen abzulehnen sei, selbst wenn sie besser als quelloffene wäre. Software soll transparent und überprüfbar sein. Richard Stallman von der FSF lehnt die Bezeichnung Open Source und den dahinterstehenden Standpunkt grundsätzlich ab.
Dennoch arbeiten Anhänger beider Lager bei Projekten zusammen. Auch ist die GNU GPL die beliebteste Lizenz selbst bei Projekten, die von Open-Source-Anhängern dominiert werden. Alternative Kompromissbezeichnungen wie „Free/Libre Open Source Software“, die von Anhängern beider Positionen (einschließlich Richard Stallman) akzeptiert werden, sollen diese Gemeinsamkeiten betonen. Der Begriff „Open-Source-Software“ scheint mit der Betonung der Überlegenheit des Entwicklungsprozesses eher aus Sichtweise der Entwickler wiederzugeben, während der Begriff „Freie Software“ auch die Sicht der Anwender einbezieht.
In ihren konkreten Forderungen an Softwarelizenzen unterscheiden sich die beiden Bewegungen ebenfalls kaum: „Open Source“ bezieht sich darauf, dass der Quellcode eines Programmes offenliegt. Nicht nur das Programm wird verbreitet, sondern auch der Quellcode, auf Grundlage dessen das Programm erstellt wurde. Wer den Quellcode kennt, kann ihn, wie bei Freie Software, untersuchen („studieren“), ändern und neue Programme daraus generieren. Das Bekanntsein des Quellcodes ist wichtig dafür, dass Software frei verbreitet werden kann.
Bisweilen wird zwar auch Software, deren Quellcode nur eingesehen, aber nicht verändert oder weitergegeben werden darf, als „Open Source“ vermarktet. Dies entspricht jedoch nicht der Open Source Definition der OSI.
Halbfreie Software
Aus Angst vor kommerzieller Ausnutzung oder amoralischem Gebrauch der eigenen Software gab und gibt es Bestrebungen, nicht alle Freiheiten aus der Definition freier Software in seiner Lizenz zu gewähren. Die Programmierer des Amiga-Emulators WinUae z. B. ärgerten sich darüber, dass das Unternehmen Cloanto den Emulator in einer Kollektion mit diversen Spielen und Hilfsprogrammen als Amiga Forever Pack für ungefähr 60 Dollar verkaufte. Die eMule-Entwickler sahen sich mit Unternehmen wie 3PO Web-Invest konfrontiert, die eine neue proprietäre Version (eMcrypt-Emule) erstellten und kommerziell vertrieben, die sich vom Original nur durch hinzugefügte Spyware unterschied. Solche Vorfälle führen zu Erwägungen eines Modells, das die Freiheiten der freien Software um die kommerzielle Weiterverbreitung vermindert (aber die sonstigen unverändert beibehält). Von der FSF wird so etwas als halbfreie Software (semi-free software) abgelehnt.
Geschichte
Entwicklungen im Vorfeld
1931 gründete Thomas J. Watson Sr. von IBM ein Methods Research Department um das Wissen zum Betrieb seiner Datenverarbeitungsverfahren zu sammeln und effektiv mit seinen Kunden zu teilen[2], was IBM mit den Nutzergruppen SHARE (Society to Help Avoid Redundant Effort) und GUIDE für seine Mainframe-Programmierung fortführte[3]. Bis 1970 wurde Software von IBM kostenlos und inklusive Quellcode zur Verfügung gestellt.[4] Zwischen 1960 und 1970 etablierte sich unter anderem an akademischen US-Einrichtungen (Stanford, Berkeley, Carnegie Mellon und MIT) eine „Hacker-Kultur“, für die es selbstverständlich war, eigene Software-Verbesserungen mit anderen Programmierern zu teilen. Programmierer tauschten die Software frei untereinander aus und gaben häufig den entsprechenden Quelltext weiter. Insbesondere in großen Benutzergruppen wie der DEC User Group (DECUS) war dies üblich. Es war auch gängige Praxis, den Quelltext der mit Computersystemen ausgelieferten Software mitzuliefern. Dadurch kamen viele Vorschläge für Verbesserungen und Fehlerkorrekturen zu den Computerherstellern zurück. Software wurde als Zugabe zu Computern gesehen, um diese nutzbar zu machen.
Am 23. Juni 1969[5] kündigte IBM neue Regeln für die Nutzung und Wartung seiner Software, getrennt von den Hardware-Nutzungsbedingungen an. Für Software wurde urheberrechtlicher Schutz in Verbindung mit Lizenzverträgen eingeführt.[6] Die bislange freie Dienstleistung zur Wartung und Weiterentwicklung von Software wurde gesondert berechnet, was einen eigenen Wirtschaftsmarkt für diesen Dienstleistungssektor begründete. In den späten 1970er Jahren begannen auch andere Unternehmen, „Softwarelizenzen“ einzuführen, welche den Nutzen, die Weitergabe und die Möglichkeit der Veränderung der Programme einschränkte. Außerdem wurden viele Programme nicht mehr im Quelltext geliefert, sondern nur noch in maschinenlesbarer Form, zum Schutz der Software als Geschäftsgeheimnis, was eine Veränderung nahezu unmöglich machte. Zusätzlich wurde es mit dem Aufkommen von finanzierbaren Mikrocomputern von IBM, Apple, Atari oder Commodore üblich, Software getrennt von Computer-Hardware zu verkaufen und den Quelltext vor der Konkurrenz zu verbergen, die Software wurde somit proprietär. Immer mehr Hacker wurden von den Softwareunternehmen angestellt, und die bisher wahrgenommenen Freiheiten wurden stark eingeschränkt, Software wurde zu einem künstlich verknappten Gut.
In diese Zeit fiel die Arbeit von Richard Stallman am „AI Lab“ (Abteilung für Künstliche Intelligenz) des Massachusetts Institute of Technology. Als dort ebenfalls proprietäre Software in den Laboren eingeführt wurde, bemühte Stallman sich darum, durch das Programmieren alternativer Software eine Monopolstellung proprietärer Anbieter zu verhindern. Er folgte damit seinen Prinzipien einer wissenschaftlichen Zusammenarbeit, die einen freien und ungehinderten Austausch von Software vorsahen.
„Mit dem Verlust meiner Gemeinschaft war es unmöglich, weiterzumachen wie zuvor. Stattdessen stand ich vor einer gänzlich moralischen Entscheidung.
Die einfache Wahl wäre es gewesen, der proprietären Software-Welt beizutreten, Vertraulichkeitsvereinbarungen zu unterzeichnen und zu versprechen, meinen Mit-Hackern nicht zu helfen. Sehr wahrscheinlich würde ich auch Software entwickeln, die unter Vertraulichkeitsvereinbarungen ausgegeben würde, und so den Druck auf andere Leute erhöhen, ihre Kameraden auch zu verraten.
Ich hätte auf diese Art Geld verdienen und mich vielleicht mit dem Schreiben von Code vergnügen können. Aber ich wusste, dass ich am Ende meiner Karriere auf Jahre zurückblicken würde, in denen ich Wände gebaut habe; Wände, welche die Menschen voneinander trennen. Ich würde dann das Gefühl haben, dass ich mein Leben damit verbracht hatte, die Welt zu einem schlechteren Ort zu machen. […]
Eine andere Wahlmöglichkeit, die direkt, aber unerfreulich gewesen wäre, war, mich überhaupt nicht mehr mit Computern zu befassen. Auf diese Art wären meine Fähigkeiten nicht missbraucht worden, aber sie wären andererseits auch verschwendet worden. Ich wäre dann zwar nicht schuld daran, dass Computer-Nutzer voneinander getrennt und eingeschränkt werden, aber ich hätte es auch nicht verhindert.
Also suchte ich nach einem Weg, auf dem ein Programmierer etwas Gutes tun kann. Ich fragte mich selbst: Gibt es ein Programm oder Programme, die ich schreiben könnte, um wieder eine Gemeinschaft möglich zu machen?“
– Richard Stallman[7]
Die Geburt „Freie Software“
Das Unternehmen AT&T entschied sich 1983, eine proprietäre Version seines UNIX auf den Markt zu bringen: UNIX System V. Im September 1983 gründete Richard Stallman das GNU Projekt mit dem Ziel, ein freies, UNIX-ähnliches Betriebssystem mit Namen GNU zu entwickeln.[8]
Damit die Idee der Freiheit auch rechtlich abgesichert sein würde, mussten freie Lizenzen erdacht werden. Stallman entwarf das Copyleft-Prinzip, das bedeutet, dass alle, die die Software (mit oder ohne Änderungen) weiter verteilen, auch die Freiheit zum Weitergeben und Verändern mitgeben müssen. Das Copyleft garantiert, dass alle Benutzer Freiheit haben. Auf diesem Prinzip beruhen die Lizenzen der GNU-Software.
Eine organisatorische Basis für GNU und freie Software überhaupt ist die 1985 gegründete, gemeinnützige Stiftung Free Software Foundation (FSF). Für Softwareprojekte bestanden in den frühen und mittleren achtziger Jahren noch jeweils individuelle Lizenzen. Stallman verband die Rahmenpunkte zu einer einzelnen Lizenz und veröffentlichte 1989 die GNU General Public License (GNU GPL). Diese ist die heute am stärksten verbreitete Lizenz für freie Software.
1991 war das GNU Betriebssystem bis auf den Betriebssystemkern (Kernel) vollständig. Einige Leute erkannten, dass Linux, ein damals proprietärer Betriebssystemkern für Minix, sich für GNU eignen könnte. Nachdem die Entwickler den Betriebssystemkern Linux unter die GNU GPL stellten, konnte man zum ersten Mal ein vollständig freies Betriebssystem einsetzen. Mit der darauffolgenden rasanten Entwicklung und Verbreitung von GNU und Linux, also GNU/Linux, wurde freie Software von immer mehr Menschen genutzt.
Bekannte Beispiele
Persönlichkeiten
- Richard Stallman, Initiator des GNU-Projektes, Gründer der Free Software Foundation, Hauptautor der GNU GPL Versionen 1–3, Mitglied des Board of Directors der FSF, Empfänger des MacArthur Fellowships, des EFF Pioneer Awards und des Takeda Foundation Awards
- Bruce Perens, ehemaliger Projektleiter für Debian, der Hauptautor der Open-Source-Definition, ein Begründer von Software in the Public Interest (SPI) und Mitbegründer der OSI, der sich wieder von Open Source distanziert und zu freier Software bekannt hat.
- Alan Cox, einer der ersten und prominentesten Linux-Kernel-Hacker und Empfänger des FSF Awards
- Theo de Raadt, Mitbegründer von NetBSD, Gründer und Leiter von OpenBSD und OpenSSH und Empfänger des FSF Awards
- Eben Moglen, Gründer und Vorsitzender des Software Freedom Law Center, pro bono Chefsyndikus der FSF, ehemaliges Mitglied des Board of Directors der FSF, Empfänger des EFF Pioneer Awards
- Lawrence Lessig, gründete das Center for Internet and Society und die Creative-Commons-Initiative, Mitglied des Board of Directors der FSF, Empfänger des FSF Awards
Software
Im Juli 2007 waren über 5000 Software-Pakete im „FSF/UNESCO Free Software Directory“ eingetragen [9], welches 1999 ebenfalls als ein Projekt der FSF startete.
Einige der wichtigsten Projekte sind:
- Aus dem GNU-Projekt:
- Der Betriebssystemkern Linux
- Die Gruppe der freien BSD-Betriebssysteme
- Apache, eine Webserver-Software
- Datenbanken, wie MySQL und PostgreSQL
- Compiler oder Interpreter von Programmiersprachen wie Perl, PHP, Java, Python, Ruby, Pharo Smalltalk und Tcl
- X.Org-Server, eine freie Implementierung des X11-Fenstersystems
- KDE, eine Arbeitsumgebung (engl. Desktop-Environment) (integrierte grafische Oberfläche)
- OpenOffice.org jetzt: LibreOffice, ein Office-Paket
- Das Textsatzsystem TeX
- Aus den GIS-Software Projekten der Open Source Geospatial Foundation(OSGeo):
Geschäftsmodelle
Freie Software kann, gemäß den vier Freiheiten, meist nahezu beliebig kopiert und weitergegeben werden. Freie Software darf zwar zu einem beliebig hohen Preis verkauft werden, doch ist sie fast immer auch kostenlos im Internet erhältlich, und so ist ihr Verkaufswert auf Datenträgern meist nicht viel höher als die Selbstkosten. Eine bemerkenswerte Ausnahme ist das GNU-Projekt, das freie Software mit deutlicher Profitspanne anbietet und in den 1980er-Jahren auch einen erheblichen Teil seiner Einnahmen aus dem Verkauf von Software bestritt. Das GNU-Projekt hatte damals jedoch wegen seiner zentralen Rolle bei der Entwicklung freier Software und der damals geringen Verbreitung und Leistungsfähigkeit des Internets eine besondere Rolle, die es heute nicht mehr gibt.
Einige Geschäftsmodelle, die mit freier Software zu tun haben, konzentrieren sich deswegen auf den Dienstleistungsaspekt der Softwareentwicklung, -weiterentwicklung und -anpassung. Wartung und individuelle Anpassung der Software sowie Schulung und technische Unterstützung sind für die Kunden vorrangig. Unternehmen, die allein diese Dienstleistungen als Geschäftsstrategie gewählt haben, sind zum Beispiel MySQL AB, Red Hat und Qt Development Frameworks. Freie Software unterliegt keiner Rivalität und auch nicht der Ausschließbarkeit, ist somit ein reines öffentliches Gut und kann per Definition nicht einem üblichen Marktgeschehen unterliegen. Dennoch betrachten die Herausgeber proprietärer Software sie als eine ernste Bedrohung für ihr Geschäftsmodell der Lizenzierung und versuchen deshalb, potenzielle Kunden von der Benutzung freier Software abzuhalten. Trotzdem sind Hersteller proprietärer Software auch aktive Nutzer von freier Software und unterstützen z. B. die Verfügbarkeit von proprietärer Software auf Plattformen, die auf freier Software basieren.
Als Argumente für ihre Produkte führen Hersteller proprietärer Software unter anderem mehr Garantien, bessere Qualität – besonders im Hinblick auf Benutzerfreundlichkeit und bessere Dienstleistungen – an. Solche Argumente, die auf Versprechungen von Open Source, nicht von freier Software kontern, hat Richard M. Stallman wiederholt als tendenziös und thematisch verfehlt angegriffen; in seinen Augen ist die Entscheidung für oder gegen freie Software primär eine ethische und soziale Entscheidung, von der nicht durch Qualitätsdiskussionen abgelenkt werden darf.
Lizenzen
Es gibt verschiedene Typen von Lizenzen, die die Kriterien freier Software erfüllen:
- Copyleft-Lizenzen, die GNU General Public License (GNU GPL) ist die am häufigsten verwendete. Der Autor behält das Copyright, und es sind Klauseln enthalten, dass veränderte und weitergegebene Software frei bleibt. Auch der Quellcode muss zur Verfügung gestellt werden.
- Bei BSD-artigen Lizenzen behält der Autor das Copyright. Diese dem Grundsatz „Ehre, wem Ehre gebührt“ folgende Lizenz enthält den Namen des Autors und oft auch eine Haftungsbeschränkung. Veränderung und Weitergabe in jeder Form ist erlaubt, das heißt sie darf auch in proprietäre Software eingebaut werden. In diese Klasse fallen die Apache-Lizenz und die MIT-Lizenz.
- Gemeinfreiheit. Der Autor verzichtet auf das Copyright. Damit kann jeder alles mit der Software machen, sie etwa in eigene Programme einbauen, verkaufen oder sie selbst wieder zu proprietärer Software machen. Gemeinfreiheit ist jedoch keine Lizenz, sondern ein gemeinfreies Werk ist besitzlos. In Staaten, in denen keine Gemeinfreiheit von Software möglich ist (etwa in Teilen der Europäischen Union), weil etwa die Urheberrechtsgesetze eine bewusste Übergabe in die Gemeinfreiheit nicht zulassen und die Schutzfristen nach dem Tod eines Autors so lang sind, dass noch keine Gemeinfreiheit jemals geschriebener Software eingetreten ist, wird statt der Gemeinfreiheit eine Lizenzierung verwendet, die dem Lizenznehmer keinerlei Verpflichtungen auferlegt und ihn von allen durch die allgemeinen Copyright-Regelungen auferlegten Beschränkungen befreit (zum Beispiel die Do What The Fuck You Want To Public License (WTFPL)).
Freie Software aus gesellschaftlicher Sicht
Beitrag zur Diskussion über die Wirtschaftsordnung
Einige Menschen sehen in der Freie-Software-Bewegung Ansätze, die Möglichkeiten zur Überwindung des Kapitalismus zu zeigen. In Deutschland beschäftigt sich unter anderem das Projekt Oekonux mit dieser Thematik. Andere sehen in freier Software lediglich einen weiteren Wettbewerber innerhalb der marktwirtschaftlichen Ordnung. Die Freiheit, die Software in andere Sprachen zu übersetzen, kommt besonders denjenigen Sprachgruppen zugute, für die eine Übersetzung bisher kommerziell nicht interessant war.
Beitrag zur Reduktion der digitalen Kluft
Die Freiheit der Software wird vom 3. UNO-Weltgipfel zur Informationsgesellschaft (WSIS) als schützenswert anerkannt. Sie gehört zu den elementaren Forderungen der Zivilgesellschaft, mit der die „Digitale Kluft“ überwunden werden soll. Unter „digitaler Kluft“ wird die Spaltung in Regionen der Erde bezeichnet, die sich die Schaffung von IT-Infrastruktur und damit vor allem die Teilnahme am Internet leisten können, und solchen, die dies nicht können. Anders als bei proprietärer Software fließt bei der Verwendung freier Software kein Geld in fremde Länder ab, wo die Anbieter proprietärer Software ihren Unternehmenshauptsitz haben. Alle Mittel, die vor Ort für die IT bereitstehen, können daher unmittelbar in die IT-Wirtschaft vor Ort einfließen.
„Durch Freie Software haben Entwickler in anderen Kulturräumen die Freiheit, Programme an ihre Sprache und Gegebenheiten anzupassen, um sie dann kommerziell oder nichtkommerziell weiterzugeben. Bei proprietärer Software ist dies generell verboten und von der Gnade des Herstellers abhängig“
– Georg Greve, damaliger Präsident der Free Software Foundation Europe und Vertreter des zivilgesellschaftlichen WSIS Koordinierungskreises in der deutschen Regierungsdelegation, 2003)[10]
Gefahren für freie Software
Proprietäre Schnittstellen
Hardware-Hersteller gehen immer mehr dazu über, die Schnittstellenspezifikationen geheim zu halten, um der Konkurrenz die Nachahmung technischer Lösungsansätze zu verwehren. Der Grund hierfür liegt im zunehmenden Wettbewerbsdruck und darin, dass es billiger ist und schneller geht, einen solchen Schutz technisch einzubauen, als das errungene geistige Gut durch ein Patent für sich zu reservieren. Wenn nicht öffentlich dokumentiert ist, wie die Geräte anzusteuern sind, erleidet die Hardwareunterstützung freier Betriebssysteme mittels freier Treiber einen schweren Rückschlag, da sie allenfalls noch durch Reverse Engineering in Gang gebracht werden kann.
Andererseits haben die Hersteller die Benutzer der wichtigeren freien Betriebssysteme (vor allem GNU/Linux – wobei insbesondere Linux und der X.Org-Server relevant sind) als Kundengruppe erkannt. Viele von ihnen stellen jedoch proprietäre Treiber zur Verfügung. Diese Treiber stoßen unter den Anhängern freier Software auf höchst geteilte Meinungen: einige sind glücklich darüber, dass sie die „Unterstützung“ der Hardware-Hersteller gewonnen haben und deren Hardware durch das von ihnen bevorzugte Betriebssystem nun mehr oder weniger unterstützt wird, andere lehnen proprietäre Treiber grundsätzlich ab.
Von einer generellen Schnittstellenfreigabe würden die Benutzer freier Betriebssysteme sicherlich profitieren. Neben den ideologischen kommen hier auch Fragen der Systemstabilität zum Tragen: sollte beispielsweise ein proprietärer Linux-Netzwerkkartentreiber regelmäßig zu Abstürzen des Systems führen, wären die Linux-Entwickler dagegen machtlos und es hinge vom Gutdünken des Herstellers ab, ob der Fehler behoben wird.
Softwarepatente
Die regelmäßig in den Schlagzeilen auftauchenden Softwarepatente haben auf freie Software einen besonders schwerwiegenden Einfluss, denn es ist zum Teil rechtlich noch nicht einmal möglich, mit freier Software die Patentauflagen zu erfüllen. Diese bestehen nämlich in einigen Fällen auf einer Gebühr pro in Umlauf gebrachter Kopie, aber freie Software verlangt gerade, dass der Herausgeber darauf keinen Einfluss haben darf. Selbst wenn er die Lizenzgebühren zum Beispiel durch Spenden zahlen würde, müsste er eine genaue Zahl der Kopien, die im Umlauf sind, vorlegen können, womit es keine freie Software mehr wäre.
Trusted Computing
Trusted Computing kann Veränderungen an einer Computer-Plattform eindeutig erkennen und damit sowohl externe Software-Angriffe als auch Veränderungen durch den Benutzer, Konfigurationen, Fehlfunktionen, Sicherheitslücken oder von Anwendungsprogrammen eindeutig identifizieren. Die Reaktion auf eine solche Veränderung kann (aber muss nicht) durch ein entsprechendes, sicheres Betriebssystem erfolgen. Trusted Computing kann daher auch zur Absicherung von Digital Rights Management (DRM) und zum Kopierschutz verwendet werden.
Politisch gesehen muss freie Software immer vom Benutzer ersetzbar und veränderbar sein. Software, die in binärer Form zertifiziert sein muss, ist dies nicht. Technisch gesehen kann in freier Software vor dem Benutzer nichts im Binärcode verheimlicht werden, weil der Quellcode für jeden zugänglich sein muss. Somit kann die Verschlüsselung, mit der die Daten vor dem Benutzer „bewahrt“ werden, einfacher hintergangen werden.
Eine weitere Inkompatibilität tut sich mit dem Kopierschutz von DVDs auf: Die Umgehung wirksamer Kopierschutzmaßnahmen ist seit den um die Jahrtausendwende weltweit nach und nach etablierten Reformen zum Copyright (in den USA der Digital Millennium Copyright Act (DMCA)) gesetzlich nur noch mit Zustimmung des Rechteinhabers erlaubt. Dieses Verbot erstreckt sich auch auf die Herstellung oder Verbreitung von Programmen, die diese Maßnahmen umgehen können, so dass freie Abspielsoftware für kopiergeschützte DVDs nicht legal geschrieben werden kann – aus ihren natürlichen Interessen heraus würden die Rechteinhaber ihre Zustimmung dazu niemals erteilen, weil dadurch der Sinn der Maßnahmen ad absurdum geführt würde.
Falls Hardwarehersteller wie Intel oder AMD funktionseinschränkende Verfahren in Chipsätze oder Prozessoren implementieren sollten, könnte freie Software den vollen Funktionsumfang möglicherweise nur noch auf freier Hardware entfalten.
Siehe auch
Portal:Freie Software – Übersicht zu Wikipedia-Inhalten zum Thema Freie Software
- Debian Free Software Guidelines
- Open Letter to Hobbyists (Bill Gates beschwerte sich 1976 über work for nothing)
- Freie Inhalte
Literatur
- Volker Grassmuck: Freie Software zwischen Privat- und Gemeineigentum. 2. Auflage, bpb, Bonn 2004, ISBN 3-89331-432-6 (online, PDF, 1,5 MB; Website zum Buch).
- Stefan Meretz: Linux & Co. Freie Software – Ideen für eine andere Gesellschaft. AG SPAK Bücher, Neu-Ulm 2000, ISBN 3-930830-16-7.
- Bernhard E. Reiter: Wandel der IT: Mehr als 20 Jahre Freie Software. In: HMD, Heft 238, August 2004, S. 83–91, ISSN 1436-3011 (online).
- Edward Viesel: Freiheit statt Freibier. Geschichte und Praxis der freien digitalen Welt – mit einer Einführung in Linux. Unrast Verlag, Münster 2006, ISBN 3-89771-450-7.
Weblinks
- Die Definition Freier Software – Artikel der Free Software Foundation
- Georg Greve: „Freie Software“. (a.k.a. „Libre Software“ oder „Open Source“). In: Free Software Foundation Europe, 19. Oktober 2004.
- Freie Software in der Schule. In: Bundeszentrale für politische Bildung.
- Rafael Laguna: Software: Endlich frei. In: Technology Review, 22. Februar 2005.
- Stephan Maus: Veitstanz der ikonoklastischen Teufel auf dem Gerätepark. Mit Open Source Software gegen die digitale Unmündigkeit. In: Süddeutsche Zeitung, 12. April 2005 (Essay über die Kultur Freier Software).
- Helmuth Siller: Freie Software – Chance für Entwicklungsländer. In: OEW, 26. März 2005.
- Joachim Korb: Kopieren, Verteilen, Verändern. Zur Geschichte der „Freien Software“. November 2001, abgerufen am 8. März 2009 (PDF, 419 KB).
- Rishab Aiyer Ghosh (Hrsg.): Study on the: Economic impact of open source software on innovation and the competitiveness of the Information and Communication Technologies (ICT) sector in the EU. Final Report, 20. November 2006 (PDF, 1,68 MB im Internet Archive).
- Richard M. Stallman: Audio-Vortrag: Software-Lizenzen. In: diagramm.net, 7. März 2008 (MP3, englisch).
- Open Source und Open Source Licensing in kommerzieller Software
Einzelnachweise
- ↑ Kategorien freier und unfreier Software – GNU Projekt – Free Software Foundation (FSF)
- ↑ Pugh, E.W. Origins of software bundling IEEE Annals of the History of Computing, Bd. 24, Nr. 1, Jan.-März 2002 Seiten 57–58 DOI 10.1109/85.988580
- ↑ Johnson, L. A view from the 1960s: how the software industry began IEEE Annals of the History of Computing, Bd. 20, Nr. 1, Jan.-März 1998 Seiten 36–42 DOI 10.1109/85.646207
- ↑ Johnson, L., a.a.O. Conclusion, letzter Absatz
- ↑ Grad, B. A personal recollection: IBM’s unbundling of software and services IEEE Annals of the History of Computing, Bd. 24, Nr. 1, Jan.–März 2002 Seiten 64–71 DOI 10.1109/85.988583
- ↑ Humphrey, W.S. Software unbundling: a personal perspective IEEE Annals of the History of Computing, Bd. 24, Nr. 1, Jan.-März 2002 Seiten 59–63 DOI 10.1109/85.988582
- ↑ Richard Stallman: Das GNU Projekt auf gnu.org, 22. Oktober 2006
- ↑ Richard Stallman: Initial Announcement auf net.unix-wizards, net.usoft, 27. September 1983
- ↑ FSF/UNESCO Free Software Directory auf der Webseite der FSF, 2007
- ↑ Freiheit der Software wird endlich von der UNO als schützenswert anerkannt, Artikel des Netzwerks Neue Medien, 26. September 2003
via Freie Software – Wikipedia.
Der Text ist unter der Lizenz „Creative Commons Attribution/Share Alike“ verfügbar;
Blender (3D Software) *** OPEN SOURCE ***
model – shade – animate – render – composite – interactive 3d
Blender is the free open source 3D content creation suite, available for all major operating systems under the GNU General Public License.
Blender is the free open source 3D content creation suite, available for all major operating systems. We provide daily news, art and tutorials.
via blender.org – Home.
Facade Projections at ETH Zurich on Vimeo on Vimeo
During Christmas 2010 and 2011 we used projections to illuminate the piazza at ETH Zurich Campus Hönggerberg. We tried to not only project animated illusions as they are known from other light festivals, but to make classical architecture communicate with the modern building.
With spacial illusions it is important to know that the illusion usually works only for one view point. Due to our shifted camera method and Blender’s “driver” feature (simplified python scripts) we are now able to animate the view point as well. For more information on our method please check out our website, ia.arch.ethz.ch/projection-mapping-and-spacial-illusions/
Blender (Software) – Wikipedia *** OPEN SOURCE ***
Blender ist eine freie (mit der GPL lizenzierte) 3D-Grafiksoftware. Sie enthält Funktionen, um dreidimensionale Körper zu modellieren, sie zu texturieren, zu animieren und zu rendern. Blender besitzt einen eingebauten Videoschnitteditor und eine Spiel-Engine. Die sehr aktive Entwicklung hat zu einem großen und sich ständig erweiternden Funktionsumfang geführt, der z. B. die Simulation von Flüssigkeiten oder die Mischung von 3D-Sequenzen (Compositing) einschließt. Als Skriptsprache wird Python benutzt.
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Funktionalität
Das Programm ist trotz seines Funktionsumfanges verhältnismäßig klein (gepackt 8 bis 22 MB) und läuft auf den meisten gebräuchlichen Rechnersystemen. Da der Quelltext frei verfügbar ist, kann es bei Bedarf auch für die eigene Plattform übersetzt werden. Es ist für hohe Portabilität ausgelegt und bietet auf vielen Systemen die Möglichkeit, ohne Installation betrieben zu werden (z. B. von einem Netzwerklaufwerk oder USB-Stick).
- Blender arbeitet mit Polygonnetzen, Bézierkurven, NURBS-Oberflächen, Metaball– und Textobjekten. Die Unterstützung für die Bearbeitung von Polygonnetzen ist dabei ein deutlicher Schwerpunkt. Dafür sind unter anderem verfügbar:
- Unterteilungsflächen (Subdivision Surfaces)
- Multiresolution-Netze, also Objekte in mehreren Auflösungsstufen
- Sculpting-Werkzeuge, mit denen Objekte wie virtueller Ton verformt werden können.
- Blender besitzt Material- und Texturierungswerkzeuge:
- Verschiedene UV-Unwrapping-Methoden (u. a. Angle-Based, Conformal, Smart Projections)
- knotenbasierte Material- und Textureditoren, die sehr komplexe Materialien erlauben.
- 3D-Malwerkzeuge erlauben das Malen direkt auf dem Modell
- Grafiktablettunterstützung
- Die Animationswerkzeuge umfassen unter anderem:
- Shape-Keys (Morph Targets)
- Charakteranimationen mit direkter und inverser Kinematik
- Kurven- und Lattice(Käfig)-basierte Verformungen
- Simulation elastischer Objekte (Softbodies) einschließlich Kollisionserkennung
- Simulation von Festkörpern (Rigidbodies), ebenfalls mit Kollisionserkennung
- Kleidungssimulation
- partikelbasierte Haare, Gräser usw.
- Partikel mit Kollisionserkennung
- Flüssigkeitsdynamik
- Neben den zwei internen Renderern können verschiedene externe Renderengines eingesetzt werden (z. B. Kerkythea, Indigo oder LuxRender).
Der voll multithreadfähige interne Renderer unterstützt dabei zur Zeit:
-
- Kantenrendern (Cartoon-Linien)
- Raytracing
- Umgebungsverdeckung (Ambient Occlusion)
- Radiosity
- mehrschichtiges Rendering und Compositing
- verschiedene Ausgabeformate einschließlich HDR, EXR und DivX-Animationen (je nach installierten Codecs)
- Rendern von volumetrischen Partikel (seit Version 2.50)
- Blender benutzt ein eigenes mit „.blend“ gekennzeichnetes Dateiformat, auf welches mit anderen Programmen nur schwer zugegriffen werden kann. Es ist plattformübergreifend und auf- und abwärtskompatibel. Import- und Exportskripte sind für verschiedene Formate integriert, z. B. für OBJ- und 3DS-Dateien.
- Als Skriptsprache dient Python.
- Ebenfalls in Python wird die 3D-Spieleengine programmiert. Mit dieser können eigenständige Echtzeitanwendungen in Blender erstellt werden.
- Blender enthält ein einfaches aber funktionales Videoschnittprogramm, welches den ressourcensparenden Umgang mit großen Dateien erlaubt.
- Blender beinhaltet einen umfangreichen knotenbasierten Compositor, um Bilder und Animationen direkt im Programm zu bearbeiten.
Zusätzlich enthält das Programm ab Version 2.6 auch eine non-biased Renderengine namens “Cycles”, die auch in Echtzeit, d. h. während des Redigierens funktioniert.
Geschichte
Ursprünglich war Blender ein firmeninternes Programm des niederländischen Animationsstudios NeoGeo. Der Chefentwickler Ton Roosendaal gründete im Jahr 1998 die Firma Not a Number Technologies (NaN), um Blender weiterzuentwickeln und zu vertreiben. Nach dem Bankrott von NaN stimmten die Gläubiger zu, Blender für einen Betrag von 100.000 Euro unter die freie Softwarelizenz GNU General Public License (GPL) zu stellen. Am 18. Juli 2002 wurde daher von Ton Roosendaal die Stiftung Blender Foundation mit dem Ziel gegründet, Spenden zu sammeln. Am darauffolgenden 7. September war das Ziel erreicht, 100.000 Euro zu sammeln. Diese Strategie der Spendensammlung nennt man auch das Street Performer Protocol.[1]
Wesentliche Entwicklungsschritte machte das Programm mit den folgenden Versionen:
| Version | Veröffentlichung[2][3] | Anmerkungen und wichtigste Änderungen |
|---|---|---|
| 2.03 | um 2002 | Handbuch The official Blender 2.0 guide |
| 2.26 | 20. August 2003 | erste freie Version |
| 2.30 | 22. November 2003 | neue Benutzeroberfläche; zum ersten Mal die Möglichkeit, Bearbeitungsschritte rückgängig zu machen |
| 2.32 | 3. Februar 2004 | Strahlverfolgung (Raytracing) im internen Renderer; Unterstützung für YafaRay |
| 2.34 | 5. August 2004 | LSCM-UV-Unwrapping, Interaktion von Objekten mit Partikeln |
| 2.37 | 31. Mai 2005 | Simulation elastischer Objekte, Verbesserung des Subdivision-Surfaces-Systems |
| 2.40 | 22. Dezember 2005 | Stark verbessertes Animationssystem mit besseren Charakteranimationen, Aktionen und einem Bearbeitungswerkzeug für nichtlineare Animationen, Simulation von Flüssigkeiten und Haare. Der große neue Funktionsumfang beruhte zu einem guten Teil auf den Projekten des Google Summer of Code 2005.[4] |
| 2.41 | 25. Januar 2006 | Verbesserungen der Game Engine (programmierbare Vertex- und Pixel-Shader, Verwendung von Blender-Materialien, Split-Screen-Modus, Verbesserungen an der Physik-Engine), verbessertes UV-Mapping, Aufnahme des Python-Skripts für Mesh-sculpting, Set-chaining. |
| 2.42 | 14. Juli 2006 | Der Film Elephants Dream bewirkte einen großen Entwicklungsschub in allen Bereichen, die für die Produktion eines Films notwendig sind. Insbesondere das Node-System (Material- und Kompositknoten) wurde implementiert. |
| 2.43 | 16. Februar 2007 | Sculpt-Modelling als Ergebnis des Google Summer of Code 2006 |
| 2.46 | 19. Mai 2008 | Mit der Produktion des neuen Open-Movies Big Buck Bunny wurde Blender um Funktionen erweitert, um Gras und Fell einfach zu erzeugen und schnell zu rendern.[5] |
| 2.48 | 14. Oktober 2008 | Die ursprünglich Blender-eigene Game-Engine wurde anlässlich der Entwicklung des freien Spiels Yo Frankie! in aktualisierter Form wieder in Blender integriert. Zudem wurde eine bessere Materialvorschau eingeführt.[6] |
| 2.49 | 13. Juni 2009 | knotenbasierte Materialien und Texturen; Verbesserungen an der Game-Engine und viele Fehlerbehebungen[7] |
| 2.49b | 1. September 2009 | Fehlerbehebungen[8] |
| 2.57 | 13. April 2011 | Erste offizielle stabile Version des 2.5er-Zweiges: neue Oberfläche, neuer Windowmanager sowie Neuschreibung des Ereignis-, Werkzeug- und Dateiverarbeitungssystems, neues Animationssystem (jede Einstellung kann nun animiert werden), neue Python-API[9] |
| 2.57b | 28. April 2011 | Update-Release mit nahezu 100 Korrekturen (laut offizieller Website) |
| 2.58 | 22. Juni 2011 | Über 200 Fehlerbereinigungen, einige neue Funktionen |
| 2.58a | 4. Juli 2011 | einige Fehlerbehebungen, kleine Erweiterungen in GUI und Python-Schnittstelle [10] |
| 2.59 | 13. August 2011 | Unterstützung von 3D-Mäusen, viele Fehlerbereinigungen |
| 2.60 | 19. Oktober 2011 | Entwicklerzweige werden in den Hauptentwicklungszweig integriert: unter anderem B-Mesh, ein neues Render-/Shading-System, Nurbs, einige GSoC-Projekte |
| 2.61 | 14. Dezember 2011 | Render-Engine Cycles, Motion Tracking, Dynamic Paint (Dynamisches Malen), Ocean Simulator (Ozean-simulator) |
| 2.62 | 16. Februar 2012 | Erweiterung des Motiontracking zum Objekttracking, weitere Erweitung der UV-Tools und Cyclesrenderengine, Remeshmodifier, 205 Bugfixes |
| 2.63 | 27. April 2012 | Bugfixes und neue Werkzeuge: Dissolve, Inset, Bridge, Vertex Slide, Vertex Connect, Bevel |
|
Alte Version
Aktuelle Version
Zukünftige Version
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Eine Übersicht über alle erschienenen Programmversionen ist auf der offiziellen Webseite[11] und im deutschsprachigen Handbuch im Kapitel „Die Geschichte von Blender“[3] zu finden.
Suzanne
Als im Januar 2002 klar wurde, dass NaN im März die Tore schließen würde, wollten die Entwickler noch einmal eine „persönliche Note“ in ihrem letzten Release (v2.25) setzen und fügten als eine Art Easter Egg ein Mesh-Grundmodell (primitive) eines Schimpansenkopfes ein. Es wurde von Willem-Paul van Overbruggen erstellt und ist nach einem Orang-Utan aus dem Film Jay und Silent Bob schlagen zurück benannt.
Suzanne ist ein Low-Poly-Modell (nur 500 Polygone) und stellt in Blender die Alternative zur sonst gebräuchlichen Utah-Teekanne dar. Es dient oft als schnelle und einfache Möglichkeit, Materialien, Texturen und Licht-Setups zu testen.
Der größte Blender-Wettbewerb vergibt jährlich einen Preis mit dem Namen „Suzanne Award“.
Beispiele für den Einsatz von Blender
- Im September 2005 begannen einige der angesehensten Blender-Künstler und -Entwickler die Arbeit an einem Kurzfilm. Dabei benutzten sie hauptsächlich freie Software. Dieses Projekt ist als Orange Movie Project bekannt. Der daraus entstandene Film, Elephants Dream, hatte am 24. März 2006 Premiere, wurde im Mai 2006 auf DVD herausgebracht und über Tauschbörsen zum Herunterladen freigegeben.
- Ein weiteres Filmprojekt namens Big Buck Bunny erschien am 20. Mai 2008 auf DVD. Es stellt das Folgeprojekt von Elephants Dream dar.
- Das von erfahrenen Spieleentwicklern in Blender realisierte quelloffene Spiel Yo Frankie! ist seit dem 14. November 2008 als DVD und seit dem 9. Dezember 2008 im Internet erhältlich. Als Grafikengines kommen die quelloffenen Engines Crystal Space und die Blender-interne Engine zum Einsatz. Das Spiel kann in Blender selbst verändert und erweitert werden.
- In Argentinien entstand der 80-minütige Animationsfilm „Plumiferos“, der am 18. Februar 2010 in Buenos Aires Premiere hatte.
- Am ersten September 2009 startete das dritte Open Movie Project unter dem Arbeitstitel Durian. Der fertige Film namens „Sintel“[12] hatte seine Premiere am 28. September 2010 auf dem Niederländischen Filmfestival[13], seit dem 30. September 2010 steht der Film zum Herunterladen bereit und kann auf öffentlichen Videoplattformen, wie YouTube, angesehen werden.
- Im Oktober 2011 startete das vierte Open Movie Project der Blender Foundation mit dem Projektnamen Mango.
Literatur
- Heiko Ihde: Blender: Ihr Einstieg in die professionelle 3D-Grafik und Animation, Addison-Wesley, Dezember 2011, ISBN 978-3-8273-2899-1 Berücksichtigt Version 2.5 und höher
- Thomas Hintz, Immanuel Günther: Materialgestaltung mit Blender. Grundlagen – Planung – Umsetzung, Open Source Press, März 2011, ISBN 978-3-941841-24-6
- Carsten Wartmann: Das Blender-Buch. 3D-Grafik und Animation mit freier Software. 3., überarbeitete und erweiterte Aufl. dpunkt, Heidelberg 2007, ISBN 978-3-89864-466-2. Berücksichtigt Version 2.43
- Heiko Ihde: Blender 2.5 und höher, Video-Training auf DVD, Addison-Wesley, ISBN 978-3-82736382-4
- Helge Maus: Blender 2.5 – Das umfassende Training, Video-Training auf DVD, Galileo Design, ISBN 978-3-8362-1520-6
- Ruben Buchholz: Das Blender-Training für Fortgeschrittene, Video-Training auf DVD, Galileo Design, ISBN 978-3-8362-1759-0
Weblinks
- blender.org(englisch) – offizielle Webseite
- Doc:DE/Manual – Dokumentation beim BlenderWiki
Einzelnachweise
- ↑ Blender Foundation (englisch) – Seite bei blender.org; Stand: 1. Mai 2006
- ↑ Index of /source/ (englisch) – Seite bei blender.org; Stand: 13. Oktober 2010
- ↑ a b Blender Dokumentation: Die Geschichte von Blender – Kapitel bei Wikibooks, vom 5. September 2009
- ↑ Blender 2.40 (englisch) – Seite bei blender.org; Stand: 23. Dezember 2005
- ↑ 3D-Software Blender 2.46 zum Download freigegeben – Artikel bei Heise online, vom 20. Mai 2008
- ↑ Blender 2.48 (englisch) – Seite bei blender.org; Stand: 25. Dezember 2008
- ↑ Blender 2.49 (englisch) – Seite bei blender.org; Stand: 21. Juni 2009
- ↑ Dev:Ref/Release Notes/Chronological (englisch) – Seite beim BlenderWiki; Stand: 2. September 2009
- ↑ Blender 2.57 (englisch) – Mitteilung auf der offiziellen Webseite, vom 13. April 2011
- ↑ blenderfoundation (9. Juli 2011): Blender 2.58a update log (englisch). blender.org. Abgerufen am 10. Juli 2011.
- ↑ Release-Logs (englisch) – Seite bei blender.org; Stand: 31. Mai 2009
- ↑ Sintel, the Durian Open Movie Project (englisch) – offizielle Webseite; Stand: 2. Oktober 2010
- ↑ Nederlands Film Festival (niederländisch) – offizielle Webseite; Stand: 12. Oktober 2010
Occupy: Ruhig in Europa, blutig in den USA | DEUTSCHE MITTELSTANDS NACHRICHTEN
Occupy: Ruhig in Europa, blutig in den USA | DEUTSCHE MITTELSTANDS NACHRICHTEN.
ÖH BOKU Update *** Besitzstörungs-Klage von Seiten der Universität für Bodenkultur zurückgezogen! ***
Besitzstörungs-Klage von Seiten der Universität für Bodenkultur zurückgezogen!
Saldo – das Wirtschaftsmagazin *
Freitag
04. Mai 2012
09:44
Ö1
Machtwechsel bei Raiffeisen. Der scheidende Generalanwalt Christian Konrad übergibt heute einen Teil seiner Aufgaben an Erwin Hameseder, bisher Chef der Raiffeisen Niederösterreich-Wien und der Raiffeisen Holding. Wie mächtig ist das schwarze Giebelkreuz in Österreich?
Ganzer Text HIER
“ACTA ist ein ganz schlechter Vertrag” | Netzpolitik | futurezone.at: Technology-News
“ACTA ist ein ganz schlechter Vertrag” | Netzpolitik | futurezone.at: Technology-News.
Stephen King: Tax Me, for F@%&’s Sake! – The Daily Beast
Wutbürger Stephen King – Sie lassen ihn nicht bezahlen – Kultur – sueddeutsche.de
Wutbürger Stephen King – Sie lassen ihn nicht bezahlen – Kultur – sueddeutsche.de.
“Die Reichen sind die wahren Sozialschmarotzer” | Telepolis
Gentrifizierung
via “Die Reichen sind die wahren Sozialschmarotzer” | Telepolis.
Kanzleramt: Keine Argumente für Vorratsdatenspeicherung « DiePresse.com
Kanzleramt: Keine Argumente für Vorratsdatenspeicherung « DiePresse.com.
GdP fordert mehr Cyber-Experten für die Polizei – News – gulli.com
GdP fordert mehr Cyber-Experten für die Polizei – News – gulli.com.
Austrian Activists Push Back Against EU Data Retention Directive | Electronic Frontier Foundation
No sooner did a mandatory data retention law go into effect in Austria this month than thousands of Austrians banded together in a swift opposition campaign to overturn it.The Austrian law originated as the misshapen offspring of the 2006 European Data Retention Directive. Led by AK Vorrat Austria, a working group against mandatory data retention, the pushback against this mass-surveillance law demonstrates that opposition remains alive and well six years after the European Union adopted the infamous Directive.
The Austrian data retention law compels all ISPs and telcos operating in Austria to retain everyone’s incoming and outgoing phone numbers, IP addresses, location data, and other key telecom and Internet traffic data. The information is collected for all citizens, rather than just those suspected criminal activity. In many cases, the data is handed over to law enforcement.
Austrian activists took advantage of a two-year delay of the implementation of this ill-conceived Directive in their country by mapping out their opposition strategy in advance. They sought to leverage a two tier strategy to beat back the Data Retention Directive at the European level, and to fight against the Austrian data retention law at the national level.
One day before the law entered into force, Austrian activists organized funeral marches to protest this anti-privacy, anti-anonymity, anti-free expression law.
Now, just weeks after the Directive officially went into effect, its future hangs in the balance as a pair of efforts calling for its reversal speed toward Austria’s Constitutional Court. Austrian activists are seeking to overturn the legality of the Austrian law with a mass complaint filed with Austria’s Constitutional Court. With nearly 7,000 supporters formally signed on and 18,000 declaring their intent to join, that effort that is shaping up to be “the biggest complaint in the history of the republic,” according to European Digital Rights (EDRi), a coalition of 32 privacy and civil rights organizations working in the European Union, including EFF. AK Vorrat Austria initially announced that it hoped to bring 1,000 individuals together to sign onto the complaint – and surpassed that goal in two days’ time.
But activists aren’t stopping there. On a parallel track, AK Vorrat Austria has already gathered 100,000 signatures for a citizens’ initiative calling for their government to work towards the abolishment of the EU Directive. The signatures are enough to meet the required threshold to force the issue to be considered by the National Council, Austria’s legislative branch of government.
Andreas Kirsch, President of European Digital Rights (EDRi) and of the Austrian Association for Internet users (VIBE!AT), noted that this is the first time activists have taken advantage of a new tool that allows citizens to sign petitions on the parliament website. “So the parliament not only has the pressure of 100,000 citizens but also of the success of their own new instrument for direct political participation,” he explained. “They therefore need to show that they take our concerns seriously.” He said a hearing could take place as early as June.
This isn’t the first time this Directive has sparked an uproar in Europe. When it first became clear that the EU was going to cave to governmental lobbying interests from the U.S. and UKand enact a sweeping law that would effectively legitimize mass surveillance, the Freedom not Fear movement responded with massive street protests in Germany and across Europe.
The opposition continues, and is only growing. Courts in Romania, Germany, and the Czech Republic have declared their national laws derived from the EU Directive to be unconstitutional, while a court in Ireland has referred a case to the European Court of Justice—the highest Court in Europe for matters related to European Union law—questioning the legality of the overall EU Data Retention Directive. The European Data Protection Supervisor Peter Hustinx has called the Directive “the most privacy-invasive instrument ever adopted by the EU in terms of scale and the number of people it affects.” Despite all this, the European Commission is still defending it even though it has not been able to provide any evidence that the Directive is necessary, and therefore legal, in the European Union.
Austrian Association for Internet users (VIBE!AT), the Ludwig Boltzmann Institute of Human Rights and several other Austrian activists are encouraging all concerned Austrians to join this fight. Austrians can join the mass complaint against the Austrian data retention law by filling out the declaration form by May 18, available at verfassungsklage.at.
Meanwhile, all Austrians age 16 and older should support the citizens’ initiative online at zeichnemit.at (in German) to call for the abolishment of the EU data retention directive. Take Action: Sign the citizens’ initiative now. Tell the Austrian government to fight for the repeal of the European Data Retention Directive in Brussels.
“We were able to demonstrate – in combination with the ACTA demonstrations – that a large number of citizens oppose a further increase of government surveillance,” Kirsch said, “and that the time of anti-terror hysteria is finally over.”
Note: This post has been updated from an earlier version.
via Austrian Activists Push Back Against EU Data Retention Directive | Electronic Frontier Foundation.
THESE COMPANIES ARE SUPPORTING CISPA
CLICK THEIR NAME TO SEE THEIR PDF LETTER TO RPOVE:
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- AT&T
- Boeing
- BSA
- Business Roundtable
- CSC
- COMPTEL
- CTIA – The Wireless Association
- Cyber, Space & Intelligence Association – Ed. Note: There is no information about this organization, what it is, what it does, or who its members are. We are looking into the matter further.
- Edison Electric
- EMC
- Exelon
- The Financial Services Roundtable
- IBM
- Independent Telephone & Telecommunications Alliance
- Information Technology Industry Council
- Intel
- Internet Security Alliance
- Lockheed Martin
- Microsoft
- National Cable & Telecommunications Association
- NDIA
- Oracle
- Symantec
- TechAmerica: Full list not readily available
- US Chamber of Commerce: Includes more than 3 million businesses
- US Telecom – The Broadband Association: Full list not available
- Verizon
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Veröffentlicht am 12.04.2012 von TheAnonMessage
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8. MAI – Rechtsextremen Aufmarsch verhindern <<Uni Wien

Polizeischutz und Sperre eines Großteils der Inneren Stadt in Wien am 8. Mai 2012, anlässlich des Burschenschafter Aufmarschs
Dienstag
8. Mai 2012
17:00
HIER Twitter Diskussion verfolgen
HIER Live Stream verfolgen
Fotos von der Demo gibt’s HIER
Bericht vom Standard HIER
Bericht die Presse HIER
Protest HACK 🙂
HIER die PROTEST Hacks der Seite www.wkr.at
Der Hack von < http</ ://t.co/w7ZQSJ1i ist echt ein Kunstwerkt! Mehrmals reloaden. #TagDerBefreiung#8MaiWienhttp://bit.ly/y2DSCr

Hier die Route für den 8. Mai: Von der Uni über den Universitätsring (nie mehr Lueger-Ring 😉 durchs Adlertor auf den Heldenplatz und dann gemeinsam den Aufmarsch der rechtsextremen Burschenschafter verhindern
Der 8. Mai ist der Tag der Befreiung vom Nationalsozialismus. Dieses Datum ist Symbol für das Ende des Nationalsozialismus und des 2. Weltkrieges, welche 60 Millionen Menschenleben kosteten.
An diesem Tag betrauern rechtsextreme Burschenschafter jedes Jahr die „totale Niederlage“ und gehen auf die Straße, um ihrer „Held_innen“ zu gedenken. Unter „Held_innen“ verstehen sie dabei jene Personen, die in den bewaffneten Verbänden der Nazis für die Interessen des NS-Regimes gekämpft haben.
Auch dieses Jahr ist wieder ein rechtsextremer Aufmarsch geplant. Das werden wir nicht hinnehmen. Wir mobilisieren zu einer Gegendemonstration, mit dem Ziel, den Aufmarsch zu verhindern.
Angesichts der Opfer fällt es schwer von einem Feiertag zu sprechen. Dennoch ist er dies, da der von den Nazis angezettelte Krieg und die unvergleichlichen Verbrechen endlich ein Ende hatten. Der 8. Mai ist somit ein symbolisch wichtiger Tag der Befreiung.
Nazi-Aufmarsch stoppen!
Vertreter_innen der FPÖ spielen bei der „Gedenkveranstaltung“ eine zentrale Rolle. Im letzten im Jahr musste HC Strache letztes Jahr seine Rede aufgrund von politischem Druck absagen, stattdessen wurde die „Totenrede“ von FPÖ-Landtagsabgeordneten Wolfgang Jung gehalten. Dieser fiel zuletzt durch die ideologische Verteidigung des rechtsextremen WKR-Balls am 27. Jänner.
Auch am 8. Mai gibt die FPÖ den Burschenschaften wieder Rückendeckung und ehrt gemeinsam mit ihnen NS-Täter_innen. Diese klar rechtsextreme Positionierung verwundert umso weniger, als deutschnationale Burschenschaften und FPÖ eng miteinander verwoben sind.
Vor dem Hintergrund aktueller Umfragen, die die FPÖ beinahe gleichauf mit den Regierungsparteien sehen, ist es wichtig ihre Verbindungen zum Rechtsextremismus zu thematisieren und zu verurteilen. Rechtsextreme, sexistische, homophobe und antisemitische Aussagen von FPÖ-Politiker_innen dürfen nicht widerstandslos zum Alltag werden. Gleichzeitig wollen wir aufzeigen, dass die FPÖ gerade aufgrund der Krise und der Umwälzung der Kosten der Krise von oben nach unten an Stimmen gewinnt. Daher muss eine Strategie gegen die FPÖ auch darin bestehen, soziale Errungenschaften gegen fortwährende Angriffe durch Sparpakete zu verteidigen und für ihren Ausbau zu kämpfen.
An Erfolge des 27. Jänners anknüpfen!
Am 27. Jänner ist es tausenden Antifaschist_innen durch die Blockaden an zentralen Punkten gelungen, den rechtsextremen WKR-Ball massiv zu stören. Das war ein großer Erfolg der antifaschistischen Mobilisierung, die auf eine breite Demonstration bei gleichzeitig stattfindenden Aktionen zivilen Ungehorsams gesetzt hat. Es gilt jetzt an diesen Erfolg anzuknüpfen.
Der 8. Mai ist kein Tag der Trauer, sondern der Tag der Befreiung und des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus! Das bedeutet für uns, den Anfängen zu wehren und gegen alle Formen von Rassismus zu kämpfen.
Ihre Niederlage- unsere Befreiung! Rechtsextremen Aufmarsch verhindern!
5. Hanfwandertag Wien <<Facebook
Samstag
5-MAI-2012
13:00
Christian-Broda-Platz
Legalize! Österreich ruft zum mittlerweile 5. Mal zum Hanf-Wandertag durch die Wiener Innenstadt am 5. Mai 2012 auf.
Als einzige Partei, deren Programm die Cannabis-Entkriminalisierung vor allem aus medizinischen Gründen fordert, unterstützt die Piratenpartei Österreichs diese Initiative von „Legalize“, da im Wochentakt neu erscheinende medizinische Studien die heilende Wirkung der ältesten Kulturpflanze der Welt bei immer mehr Krankheiten wissenschaftlich bezeugen.
Der jährliche Hanf-Wandertag ist Österreichs grösste Demonstration für die regulierte Zulassung von pflanzlichem Cannabis in der Medizin sowie für die Gleichstellung von Cannabis mit den legalen, aus medizinischer Sicht aber schädlichen, Drogen Alkohol und Nikotin.
via 5. Hanfwandertag.
Seitenwechsler im Überblick – Lobbypedia
In der unten abgebildeten Übersichtstabelle finden sich prominente Seitenwechsler aus der deutschen Politik. Sortiert nach dem Jahr der Arbeitsaufnahme in der privaten Wirtschaft, werden sowohl die wichtigsten politischen Mandate und Ämter betroffener ex-Politiker als auch deren anschließend ausgeübte Tätigkeiten und neue Arbeitgeber aufgelistet. Weiterführende detailliertere Angaben zu den genannten Seitenwechslern und deren Wirken, finden Sie in den entsprechenden Artikel zu den einzelnen Personen.
Unser Erfassungszeitraum beginnt 2005 mit dem Regierungswechsel von Rot-Grün zur Großen Koalition unter Kanzlerin Merkel. Unser Portal umfasst im Wesentlichen die Seitenwechsler/innen aus den Bundesregierungen: Kanzler, Minister/innen, Staatssekretär/innen und Abteilungsleiter/innen. Hier streben wir Vollständigkeit an. Wichtige Fälle vor 2005 sowie Seitenwechsel auf Bundesländer-Ebene führen wir als interessante Einzelfälle auf. Schritt-für-Schritt sollen auch weitere wichtige frühere Fälle hinzu kommen.
Hinweis: Bei der Aufstellung der Seitenwechsler nach Parteizugehörigkeit fällt derzeit noch eine Häufung von SPD- und Grünen-Politikern auf. Allerdings muss dabei der Erfassungszeitraum ab 2005 berücksichtigt werden: Durch den damaligen Regierungswechsel wurde eine ganze Riege rot-grüner Spitzen-Politiker beschäftigungslos (etwa Gerhard Schröder, Joschka Fischer, Wolfgang Clement, Otto Schily). Es wäre nach Einschätzung von LobbyControl falsch, Politiker und Politikerinnen aus SPD und Grünen für wirtschaftsnäher zu halten als ihre CDU- oder FDP-KollegInnen. Umgekehrt ist allerdings nicht erkennbar, dass sie eine besondere Zurückhaltung an den Tag gelegt hätten.
Inhaltsverzeichnis |
HIER geht’s zu den Seitenwechslern 🙂
Agrarsubventionen – Liste deutscher Empfänger 2011 | Landwirtschaft und Ernährung | EurActiv.de – Portal: EU-Informationen, EU-Nachrichten, EU-Debatten mit News, Hintergrund und Politikpositionen – Europa und Europe, EU-Kommission, EU-Parlament, EU-Rat und EU-Stakeholder
http://www.euractiv.de/fileadmin/images/Agrarsubventionen_DE_2011.pdf
Europäisches Manifest: Eine irdische Idee | Kultur | ZEIT ONLINE
Europäisches Manifest: Eine irdische Idee | Kultur | ZEIT ONLINE.
Freiwilliges Jahr: Wir sind Europa* | Kultur | ZEIT ONLINE
Wir sind Europa! | Manifest-Europa
initiiert von Ulrich Beck und Daniel Cohn-Bendit
Ein Freiwilliges Jahr für alle – für Taxifahrer und Theologen, für Angestellte, Arbeiter und Arbeitslose, für Musiker und Manager, für Lehrer und Lehrlinge, Künstler und Köche, Richter und Rentner, für Frauen und Männer – als eine Antwort auf die Euro-Krise!
Die Jugend Europas, besser ausgebildet denn je, erfährt mit den drohenden Staatsbankrotts und dem Niedergang der Arbeitsmärkte ihr „europäisches Schicksal“. Jeder vierte Europäer unter 25 Jahren ist arbeitslos. Dort, wo das jugendliche Prekariat seine Zeltlager errichtet hat und seine Stimme öffentlich erhebt, geht es um die Forderung nach sozialer Gerechtigkeit. Ob in Spanien, Portugal, in den Ländern Nordafrikas, oder in den amerikanischen Großstädten, oder in Moskau – diese Forderung wird überall machtvoll vorgebracht. Es wächst die Wut über eine Politik, die mit riesigen Summen Banken rettet, aber die Zukunft der Jugend verspielt. Doch welche Hoffnung bleibt dann für ein Europa, das immer älter wird?
Der US-Präsident John F. Kennedy versetzte einst die Welt in Erstaunen mit seiner Idee, ein Peace Corps ins Leben zu rufen. „Fragt nicht, was euer Land für euch tun kann, fragt, was ihr für euer Land tun könnt.“
Wir, die Erstunterzeichnenden, möchten der europäischen Bürgergesellschaft eine Stimme geben. Wir fordern deshalb die Europäische Kommission und die nationalen Regierungen, das Europäische Parlament und die nationalen Parlamente dazu auf, ein Europa der tätigen Bürger zu schaffen und sowohl die finanziellen wie auch rechtlichen Voraussetzungen für ein Freiwilliges Europäisches Jahr für alle bereitzustellen – als Gegenmodell zum Europa von oben, dem bisher vorherrschenden Europa der Eliten und Technokraten. Europa droht zu scheitern an der unausgesprochenen Maxime der Europapolitik, das Glück des europäischen Bürgers notfalls auch gegen seinen Willen zu schmieden.
Es geht darum, die nationalen Demokratien europäisch zu demokratisieren und auf diese Weise Europa neu zu begründen. Nach dem Motto: Frage nicht, was Europa für dich tun kann, frage vielmehr, was du für Europa tun kannst – Doing Europe!
Kein Vordenker – von Jean-Jacques Rousseau bis Jürgen Habermas – wollte eine Demokratie, die sich in periodischen Abstimmungen erschöpft. Die Schuldenkrise, die gegenwärtig Europa spaltet, ist nicht nur eine wirtschaftliche, sondern eine politische. Um sie zu lösen, bedürfen wir der europäischen Bürgergesellschaft und der Vision der jüngeren Generationen. Wir dürfen nicht zulassen, dass Europa dabei zum Feindbild wird, dass eine „Wutbewegung“ der Bürger gegen ein Europa ohne Europäer entsteht. Europa kann nicht ohne engagierte Europäer funktionieren, und Europäer können ihre Sache nicht tun, ohne die Luft der Freiheit zu atmen.
Die nationale, ethnische und religiöse Grenzen übergreifende Praxis, die das Freiwillige Europäische Jahr stiftet, dient nicht als Feigenblatt für politische Versäumnisse. Sie soll vielmehr schöpferische Räume eröffnen. Das Europäische Freiwilligenjahr für alle ist also ein Selbstbegründungsakt der europäischen Bürgergesellschaft und nicht ein Almosen an die arbeitslosen Jugendlichen, ein Selbstgründungsakt, mit dem sich Europa eine neue tätige Verfassung von unten gibt und damit seine politische Kreativität und Legitimität begründet. Politische Freiheit schließt Furchtlosigkeit ein, welche nur dort wächst, wo die Menschen ein Dach über dem Kopf haben und heute wissen, wovon sie morgen und im Alter leben. Daher bedarf das Europajahr einer soliden Grundfinanzierung. Wir rufen die europäische Wirtschaft auf, dazu ihren Beitrag zu leisten!
Das Europa von unten kann nicht auf vorgegebene Aktionsmuster zurückgreifen. Seine Bürger gehen in andere Länder und werden transnational in Problemfeldern aktiv, für die Nationalstaaten keine Lösung mehr bieten – so z.B. bei Klimawandel und Umweltzerstörung, Flüchtlingsströmen, Rassismus und Rechtsradikalismus. Sie möchten aber auch die europaweit vernetzten Kunst-, Literatur und Theaterhäuser als Bühnen für Europa nutzen. Es bedarf einer neuen Abstimmung zwischen Staat, EU, politischer Zivilgesellschaft, Markt, sozialer Sicherheit und ökologischer Zukunftsfähigkeit.
Wozu ist Europa gut? Wie viel ist uns Europa wert? Welches Modell kann und soll die Zukunft Europas im 21. Jahrhundert gewährleisten? Das sind brennend offene Fragen. Unsere Antwort lautet: Europa ist ein Labor politischer und sozialer Ideen, wie es das nirgendwo sonst gibt. Was macht die Identität Europas aus? Man könnte sagen, das Europäische liegt im Dialog und Dissens der vielen politischen Kulturen des „Citoyen“, des „Citizen“, des „Staatsbürgers“, des „Burgermatschappij“, des „Ciudadano“, des „Obywatel“, des „Politês“ –, aber auch in der Ironie, im Lachen Europas über sich selbst.
Es gibt keinen besseren Weg als das tätige Miteinander der Bürger, um Europa mit Leben und Lachen zu füllen.
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Drohne: Flugroboter landet auf der Hand – Golem.de
ATV.at – AmPunkt: (An)Füttern verboten – stoppt das neue Transparenzpaket die Korruption
Sendung HIER ansehen
(An)Füttern verboten – stoppt das neue Transparenzpaket die Korruption?
„Wos woar mei Leistung“ soll sich in Zukunft niemand mehr fragen – mit dem neuen rot-schwarzen Transparenzpaket wird der Korruption in der Politik nun der Kampf angesagt. Schluss mit Fällen wie Hochegger und Co. Die Regierung feiert sich als der große Reinemacher, doch Kritiker fragen sich: Warum kommt das Gesetz erst jetzt und warum ist es nicht strenger?
Gäste:
* Josef Cap, Klubchef SPÖ
* Karlheinz Kopf, Klubchef ÖVP
* Herbert Kickl, Generalsekretär FPÖ
* Hubert Sickinger, Experte für Parteienfinanzierung
Im Analysestudio bei Sophia Angelides ist Daniela Kittner, „Kurier“.
via ATV.at – Alle Sendungen online ansehen. Jederzeit und kostenlos!.
SoliSOLILAlalalaaa…FEST TÜWI Wien !!! Landbesetzung Jedlersdorf <<Facebook
Freitag 4-MAI-2012 um 14:00
bis
Samstag 5-MAI-2012 um 06:00
Solidaritätsfest für die bisher geschädigten Personen und Deckung der Kosten der Landbesetzung des ehemaligen Versuchsgarten in Jedlersdorf (Gerasdorferstraße 105) und der Räumung letzten Donnerstag!
VOKÜ / WILDKRÄUTER / JAMSESSION / INFOTISCH / BANDS / HIPHOP / BEATBOX / JUNGLE / PUNK
ab 14 Uhr im Tüwi-Garten! Peter Jordan Straße, gegenüber vom Parkeingang – hier findest du einen INFOTISCH mit allen Informationen zur Besetzung, zur Räumung, zum Vorgehen der BOKU, zu den Gentechnikversuchen der BOKU in Jedlersdorf und zu Landbesetzungen allgemein!
schön langsam wird der Samen gesetzt…
die VOKÜ wird um 15 Uhr zum Kochen beginnen, u.a. gibt es Wildkräutersalat-Leckereien! Bring dich ein! Koch mit!
untemalt von einer bunten Jamsession! Bring deine Instrumente, deinen Rythm, deinen Vibe, deine Freunde!
die SOLIbar erfrischt mit Säften! Bier gibt es auch wie gewohnt dazu!
…gut gegossen wächst der Samen und sprießt in der Sonne!
(am 4.5. ist auch der Tag der Sonne 🙂
Abends wird es lauter!
Bands halten uns in Schwung, das Pflänzchen wiegt sich im Rythmus!
Bring das Tanzbein mit!
Rund um 22 Uhr gibts HipHop und Beatbox Show!
Billyches (BeatBox/1bm)
DerMog supported by Bacchus (HipHop/Jungle)
präsentiert sein brandneues Album und mehr
…und fließender Übergang zu
Mr. Kiweedo (DaBassCo)
…weiter wächst es mit HipHop/Dancehall/Jungle…
und einer Prise PunK.
Die BOKU hat uns von einer privaten Sicherheitsfirma räumen lassen, sie hat unsere Arbeit auf der Fläche zerstören lassen, unsere Pflänzchen mit Baggern überrollt und inzwischen sind 8 Personen (darunter 1 inskribierte auf der BOKU) mit einer Besitzstörungsklage über bis zu 700Euro pro Kopf konfroniert!
Solidarisiert euch mit diesen und allen aktiven Personen! Helft uns und zeigt, dass wir das Verhalten der BOKU kritisieren! Wir wollen unser erlerntes Wissen anwenden dürfen! Wir wollen kritisch sein dürfen!
LAND DENEN, DIE ES BEWIRTSCHAFTEN WOLLEN!
RESISTANCE IS FERTILE!
Wir danken euch schon im Voraus! Und danke, Tüwi!
Blog der Landbesetzung: 17april.blogsport.eu
via SoliSOLILAlalalaaa…FEST TÜWI Wien !!! Landbesetzung Jedlersdorf.
Gartentreffen | Guerilla Gardening Wien
Wir werden uns wieder am Samstag Nachmittag im Garten treffen
Wichtigstes ToDo: Vernünftigen Gießplan überlegen! (Auch wenns jetzt ein bisschen regnet) Vorab-Diskussionen gerne auch auf der Mailingliste!
Und nicht vergessen, morgen ist Aktionstag für die SoliLa!
SoliSOLILAlalalaaa…FEST TÜWI Wien | Guerilla Gardening Wien
| 4. Mai 2012 | ||
| 10:30 | bis | 23:30 |
Liebe Gärtner*innen!
Am Freitag findet an der/rund um die Boku und das Tüwi ein Aktionstag und Solidaritätsfest für die bisher geschädigten Personen und Deckung der Kosten der Landbesetzung des ehemaligen Versuchsgarten in Jedlersdorf (Gerasdorferstraße 105) und der Räumung letzten Donnerstag!
Die Geschichte hat gerade erst begonnen..
Am Freitag, den 04.Mai 2012 ist Aktionstag mit Solifest:
_ um 10:30 gibt es Lärmerei auf der BOKU, kommt zahlreich und bringt eure Instrumente (z.B. Töpfe und Kochlöffel) mit!
_ ab 11:00 wird es an der Kreuzung beim TÜWI einen Infotisch geben mit Information zur Räumung und zur aktuellen Lage
_ ab 14:00 und noch den ganzen Tag ist Solifest im TÜWI, es wird Musik und gutes Essen geben!
Wir lassen uns nicht plattmachen – Widerstand ist fruchtbar!
Weiter Infos am 17.April Blog und auf Facebook
via SoliSOLILAlalalaaa…FEST TÜWI Wien | Guerilla Gardening Wien.
#Special301: USTR 2012 Special 301 Report Ignores Legal Criticism <<Genesis Framework
May 2, 2012 By
Beginning with the 2009 report, the USTR began hosting a public hearing and making small efforts to improve public participation in the Special 301 adjudication process. But, as in the past, the 2012 report shows that USTR largely ignores the comments of those it disagrees with. Indeed, despite specific requests that the agency at least respond to serious accusations of factual and legal error — the Report simply pretends that the challenges to its methodology were never made. This course of action, which has been constant in recent years despite an uptick in public interest participation in the process, is strong evidence that Special 301 is an illegal process under US law because it acts arbitrarily.
Particularly glaring is the refusal of USTR to respond to serious complaints that its expansions or omissions in various areas render it illegal under either U.S. law or World Trade Organization rules. Here are three key legal challenges to the Special 301 process and methodology presented in the record of the 2012 301 hearing that are ignored in the report:
1. Threatening trade sanctions through Special 301 violates the WTO Dispute settlement understanding.
There have been multiple submissions in the Special 301 process over the last several years challenging the current use of Special 301’s escalating watch lists as violations of the WTO’s dispute settlement understanding. The understanding states:
“Members shall not make a determination to the effect that a violation has occurred, that benefits have been nullified or impaired or that the attainment of any objective of the covered agreements has been impeded, except through recourse to dispute settlement in accordance with the rules and procedures of this understanding.”
In a WTO case against the more general Section 301 program, a WTO panel instructed that
“a threat of unilateral action, especially when it emanates from an economically powerful Member, may in effect be forced to give in to the demands imposed by the Member exerting the threat”
Thus, threats alone of unilateral trade action, even if not carried out, also violate the WTO dispute settlement understanding.
The Special 301 program is an institutionalized threat of unilateral trade sanction by the U.S. against other countries over matters – intellectual property law and enforcement – explicitly covered by the World Trade Organization’s Agreement on Trade Related Aspects of Intellectual Property Rights. That much is clear from the USTR report, which explains:
“[U]nder Special 301 provisions, USTR must identify those countries that deny adequate and effective protection for IPR or deny fair and equitable market access for persons that rely on IPR protection. . . . Priority Foreign Countries are potentially subject to an investigation under the Section 301 provisions of the Trade Act of 1974. . . . Placement of a trading partner on the Priority Watch List or Watch List indicates that particular problems exist in that country with respect to IPR protection, enforcement, or market access for persons relying on IPR. Countries placed on the Priority Watch List are the focus of increased bilateral attention concerning the problem areas.”
This program, which predates the WTO accords, exists to enable the U.S. to first threaten, and then implement, unilateral trade sanctions against foreign countries over IP matters. As such, the program should have been disbanded after the WTO came into effect, as many countries expected. Instead, Special 301 was amended to allow sanctions for policies explicitly allowed by the WTO, and the number of countries on 301 watch lists dramatically increased.
So how does USTR justify the continuance of this system of trade threats as in compliance with the WTO? It doesn’t. It just ignores the complaint.
2. Non-discriminatory reimbursement programs that reduce medicine prices are beyond the scope of the 301 statute.
As in previous years, the 2012 Report complains about numerous countries for having drug pricing or reimbursement policies that having nothing to do with intellectual property or trade. Numerous U.S. health officials global health organizations have challenged the statutory basis for such identifications.
In the 2011 hearing , Pharma’s Jay Taylor explained his application of Special 301 to drug pricing by saying that “If you have a single payer system that devalues our company that comes back and effects research and development here in the US.” The problem with this reasoning, apparently adopted by the USTR, is that it is not what the statute says.
The 2012 report lists complaints over foreign pricing programs under a section of the report identifying “market access” barriers to pharmaceutical firms. Special 301 has a statutory definition of “market access,” but it does not include price regulation within its definition. 19 USC 2242(d)(3) states that a country “denies fair and equitable market access” under the terms of the statute only if its laws and regulations either “(A) violate provisions of international law or international agreements,” or “(B) constitute discriminatory nontariff trade barriers.”
Thus, to list a reimbursement program for cost restraining properties that do not violate any international agreement, they must be “discriminatory.” Yet, the 301 Report does not allege that most of the pricing programs noted in its report (including, for example, New Zealand’s PHAMRAC program) do not apply equally to local and foreign products. Instead, the complaint is just that they are too effective at keeping all prices down.
How does USTR explain it statutory interpretation in response to these kinds of challenges? It does not, of course. It just ignores the argument.
3. “Intellectual property” under 301 includes limitations and exceptions.
Internet policy groups and companies have long argued in their submissions that, to achieve some balance in Special 301, it should at least beat up on foreign countries for lacking U.S.-style limitations and exceptions as well as U.S.-style proprietor rights.
This argument has a legal basis in the statute. Special 301 orders USTR to single out countries that lack “adequate and effective intellectual property.” It is well known that adequate intellectual property systems result from a balance of proprietor rights and user rights. So USTR should be examining both sides of every country’s laws. But it doesn’t.
When USTR says “stakeholders” in the report, it means only brand name pharmaceutical companies (not generics) and big Hollywood media content owners (not internet service providers).The Computer and Communications Industry Association has gone so far as to list countries that it finds have inadequate limitations and exceptions for U.S. companies doing business there, and these lists appear in the 2012 and previous Special 301 records. But those countries never appear in the report.
Why, for example, does the Special 301 Report not list Belgium for holding search engines liable for copyright violations for indexing websites, a practice allowed under U.S. fair use? Or why is France not on the list for prohibiting auction sites like E-bay from using trademark names and references to accurately describe items being lawfully sold through its service, a practice allowed by trademark nominative use and fair use doctrines? We get no answer.
THE PAPER TIGER
Public interest groups are ignored by Special 301 — so why don’t they ignore it?
Many countries, like Brazil, actively ignore the report and seem uninfluenced by it. But others, including many named int he reports best practices section, take the report seriously and amend their laws to comply with its unilateral dictates. And that is why a select group of U.S. industries – represented by PhRMA and IIPA – take it so seriously. Sometimes it still works.
The first step toward putting Special 301 in its place may be to continue to advertise its illegality under US and WTO law to encourage other countries to pay it no heed.
The real answer to the WTO challenges raised above is that Special 301 is a paper tiger. Although the agency does not say it in the report, the apparent policy is that USTR will not list any country that is a WTO member as a Priority Foreign Country because that would be a very direct threat of unilateral sanctions in violation of the WTO. USTR assumes, correctly so far, that countries will not challenge the program as long as it is only a series of “watch” lists, with no direct threat attached. Under the WTO’s reasoning, even the watch lists are probably vulnerable, since they too are threats of escalation and findings of trade barriers not authorized by the WTO. At minimum, countries should treat the program for what it is – all bark and no bite.
But the continuation of a program that lacks basic elements of due process and participatory governance should continue to bother us. Here is one easy change that could change the current dynamics — Congress should amend the Special 301 statute, or the administration should dictate by executive order, that the report act alike any common rule making and respond to all the submissions put before it. Then, at least, we could see what they are thinking and perhaps better challenge that thinking.
via #Special301: USTR 2012 Special 301 Report Ignores Legal Criticism.

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devianzen » Blog Archive » thomas oppermann zur vorratsdatenspeicherung
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WOW what an Awarness… CORDIS: Technology Marketplace
Do we really need to take millions of eur in our hands to find out, where black people in USA come from …?!
Hochgeladen von XNGTELEVISION am 17.02.2012
INDECT est un projet Européen qui verra le jour en 2014, visant a surveiller tout les faits et gestes des internautes européens, et aussi surveiller leur vie quotidienne (mise sous écoute des lignes téléphonique, fichage ADN, mise en place de millions de caméras de vidéo-surveillance)
Infoveranstaltung und Aktionstag am Freitag, 04. Mai 2012 | Ein Blog zu den Aktionen rund um den 17 April
Die Geschichte hat gerade erst begonnen..
Am Freitag, den 04.Mai 2012 ist Aktionstag mit Solifest:
_ um 10:30 gibt es Lärmerei auf der BOKU, kommt zahlreich und bringt eure Instrumente (z.B. Töpfe und Kochlöffel) mit!
_ ab 11:00 wird es an der Kreuzung beim TÜWI einen Infotisch geben mit Information zur Räumung und zur aktuellen Lage
_ ab 14:00 und noch den ganzen Tag ist Solifest im TÜWI, es wird Musik und gutes Essen geben!
_um 14:00 findet im Rahmen des Projektes “Nederland in the Tüwi” eine Schnitzeljagd durch Wien statt. Start ist 14:oo beim Tüwi. An dem heutigen Tag der Sonne wollen wir beide Aktionen vernetzen. Seid mit dabei.
Fahrrad nicht vergessen!
Ersatztermin bei Schlechtwetter: Sa.5.Mai um 14:00
Wir lassen uns nicht plattmachen – Widerstand ist fruchtbar!
Besitzstörungsklagen | Ein Blog zu den Aktionen rund um den 17 April
Liebe Menschen,
Es gibt jetzt acht Besitzstörungsklagen von der BOKU gegen Menschen, die sich bei der SoliLa Jedlersdorf beteiligt haben, bzw. die sich noch vor der Besetzung am 17. April in der Nähe des Geländes aufgehalten haben.
Dabei handelt es sich um Kosten in der Höhe von mehreren tausend Euro. Klägerin ist die BOKU!
Was du tun kannst, um SoliLa und die Betroffenen zu unterstützen:
_ Schreib ein Mail gegen die Besitzstörungsklage (Vorschlag siehe unten) und sende sie an das Rektorat der BOKU: rektorat@boku.ac.at
_ Leite diese Mail oder den Mailvorschlag unten an viele andere Menschen mit der Bitte um Weiterleitung weiter (Freund_innen, Verwandte, Kolleg_innen, Lehrende, Institutionen, …)
Vielen Dank!
Hier der Mailvorschlag:
Sehr geehrtes Rektorat,
hiermit fordere ich Sie auf, von der Besitzstörungsklage gegen die Aktivist_innen der Gruppe SoLila-Jedlersdorf abzusehen.
Mit freundlichem Gruß,
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Name Datum Ort
via Besitzstörungsklagen | Ein Blog zu den Aktionen rund um den 17 April.




























