Zur Vorratsdatenspeicherung, die mit 1. April 2012 in Österreich in Kraft getreten ist, ist nichts mehr zu sagen, denn alles, was zu diesem äußerst bedenklichen Gesetz zu sagen ist, wurde bereits ausführlich und umfassend von sehr vielen gesagt.
Jetzt gibt es nur mehr eines, zu handeln, als Kläger und Klägerin aufzutreten, am Verfahren gegen dieses Gesetz sich zu beteiligen. Die notwendigen Schritte, wie Sie Ihre Klage einbringen können, finden Sie auf
Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung – Verfassungsklage
Vergessen werden darf aber nicht, daß das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung Teil ist eines insgesamt äußerst bedenklichen Gesetzespaket, zu dem auch gehören die Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes und das Terrorismuspräventionsgesetz. Zur Beruhigung vor diesen äußerst bedenklichen Gesetzen wurde immer mit dem Rechtsschutzbeauftragten argumentiert, der die Garantie vor Mißbrauch sein soll, aber ob dieser es tatsächlich sein wird können, ist äußerst fraglich, wie auch hier öfters angesprochen wurde …
Darüber hinaus ist es auch kein tatsächliches…
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