BGH erlaubt Verkauf billiger Auslands-Medikamente

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Apotheken dürfen einem BGH-Urteil zufolge aus dem Ausland importierte Medikamente wie Aspirin weiterverkaufen.

Deutsche Apotheken dürfen grundsätzlich über eine Zusammenarbeit mit europäischen Auslandsapotheken Medikamente billiger anbieten. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Freitag veröffentlichten Urteil entschieden. Auf preisgebundene verschreibungspflichtige Arzneimittel dürften inländische Apotheken dabei jedoch keine Rabatte gewähren, betonten die Karlsruher Richter.

Das Gericht gab einer Apotheke aus dem bayerischen Freilassing recht. Sie hatte ihren Kunden angeboten, apothekenpflichtige Medikamente in einer Apotheke in Budapest zu bestellen, wo sie billiger sind. Dabei handelte es sich um Reimporte, die sie zuvor selbst über einen Großhändler nach Ungarn hatte liefern lassen. Dabei kommen der Apotheke die unterschiedlichen Mehrwertsteuersätze zugute. (Az.: I ZR 211/10)

Entwicklung von Medikamenten
Die Rechnung für die Medikamente kam offiziell von der ungarischen „Europa-Apotheke“. Der Apotheker in Bayern prüfte nur noch das Mittel und beriet die Kunden. Dagegen hatte eine Konkurrentin aus der Grenzstadt bei Salzburg geklagt, aber schon in der Vorinstanz verloren.

Wie das Oberlandesgericht München erkannte auch der Erste BGH-Zivilsenat in diesem Vorgehen weder einen Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz noch gegen den Versorgungsauftrag der Apotheker; er wies die Revision zurück.

Medikamente sind im Ausland günstiger

Nach Angaben der bayerischen Landesapothekerkammer bieten inzwischen mehrere Apotheken in Deutschland ihren Kunden solche Reimporte an. Viele Medikamente kosten im Ausland weit weniger als in Deutschland.

Deutschland gehört zu den Ländern mit den höchsten Mehrwertsteuersatz auf Medikamente in Europa. So fallen hier zu Lande auf Arzneimittel 19 Prozent Mehrwertsteuer an, in Ungarn sind es nur fünf Prozent. Der Reimport verschreibungspflichtiger Mittel sei rechtskräftig verboten.

Die Freilassinger Apotheke hatte den Reimport nach Angaben des Justiziars der Kammer eingestellt, nachdem ihr die Kammer diese Praxis untersagt hatte und das Verbot vom Verwaltungsgericht bestätigt worden war.

dapd/Reuters/woz

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