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Vorratsdatenspeicherung ist Beginn präventivstaatlicher Maßnahmen

Hans G. Zeger

Die Speicherung des Telefonier- und Internetverhaltens aller Bürger ist die erste präventivstaatliche Maßnahme – Vorratsdatenspeicherung gefährdet die Grundfunktionen modernen Zusammenlebens – unbeobachtet Ideen zu entwickeln, zu wirtschaften ist die Grundlage für die Weiterentwicklung unserer Gesellschaft – Österreich zeigt sich wild entschlossen Grundprinzipien der Rechtsstaatlichkeit aufzugeben und erlaubt billigen Sieg des Fundamentalismus

via Vorratsdatenspeicherung ist Beginn präventivstaatlicher Maßnahmen.

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