18. Juli 2012 von Günter Metzges
Heute morgen hat das Bundesverfassungsgericht das Leben von mehr als 130.000 in Deutschland lebenden Asylbewerber/innnen und Kriegsflüchtlingen grundlegend verändert. Die bisherigen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz seien evident unzureichend, menschenunwürdig und damit verfassungswidrig.
via Bundesverfassungsgericht: Es gibt keine Menschenwürde zweiter Klasse | Campact Blog.


























