Am Dienstag fand in Karlsruhe die Verhandlung über die Eilanträge der ESM Beschwerdeführer statt, bei der es darum geht, ob das Gericht dem Bundespräsidenten bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache verbietet, die Zustimmungsgesetze zu unterzeichnen. Denn wenn Joachim Gauck unterzeichnet, ist Deutschland völkerrechtlich an die Verträge gebunden und kann diese nicht mehr anfechten oder ändern, selbst wenn das Verfassungsgericht im Nachhinein feststellen sollte, dass sie gegen das Grundgesetz verstoßen.


























