Vertrag zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus ESM- Kommentar des Bundesministerium der Finanzen

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Copyright: Bundesministerium der Finanzen- Artikel vom 21.Mai 2012

Die 17 Mitgliedstaaten des Euroraums haben sich auf einen permanenten Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) geeinigt, der die Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) ablösen und langfristig zur Stabilisierung des Euro-Währungsgebiets beitragen wird.

Der ESM wird durch völkerrechtlichen Vertrag als internationale Finanzinstitution mit Sitz in Luxemburg gegründet.

Zweck des ESM ist es, Finanzmittel zu mobilisieren und diese in finanzielle Schwierigkeiten geratenen Mitgliedstaaten der Eurozone unter strikten wirtschaftspolitischen Auflagen Unterstützung durch verschiedene Finanzierungsinstrumente zur Verfügung zu stellen, wenn dies unabdingbar ist, um die Stabilität des Euro-Währungsgebietes insgesamt zu wahren.

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