Archive for June 15, 2012
Der Krankenpfleger unter den Waffenhändlern: Rüdiger von Braunbehrens – BELOHNUNG: 25000 EURO
Rüdiger von Braunbehrens
Krankenpfleger aus Freiburg
Anteile an KMW: 90 Millionen €
11,25 %
Wer ist das?
Der gelernte Krankenpfleger Rüdiger von Brauenbehrens besitzt seit dem 20. März 2012 sagenhafte 90 Millionen Euro (11,25 %) an Krauss-Maffei Wegmann und ist damit der größte Eigentümer. Der Krankenpfleger setzt auf die konsequente Fortführung einer bisher scheinbar bewährten Familientradition in Unternehmens-Reinkultur: Der willkürlich anmutende Versuch, die eigene Vita präventiv mit gutmenschlichen oder schöngeistigen Tätigkeiten aufzufüllen, um den eigenen Machenschaften innerhalb des Panzer-Clans einen moralischen Ausgleich entgegenzustellen. So sitzt er im Vorstand der Maria-Montessori-Schule in Freiburg. Auf deren Homepage prangt der Satz: “So wie du bist, bist du gut.” – Man sollte vielleicht in Klammern dazuschreiben: “Dieser Spruch ist mit dem Vorstand abgesprochen und stellt keine Garantie dar.”
Desweiteren ist Herr von Brauenbehrens 1. Vorsitzender der “Freiburger Alpinschule”, einem sich als “idealistisch” gerierenden Bergsteigerverein, der es sich unter anderem zum Ziel gemacht hat, die “TeilnehmerInnen zu selbstständigen und besonnenen BerggängerInnen heranzubilden” und diese in die Lage zu versetzen, “die Schönheit der Natur im Hochgebirge, abseits gesicherter Wege, verantwortungsbewusst zu erleben und unbeschadet wieder nach Hause zu kommen.” Hoffen wir, dass er seine erlernten, sozialen Kompetenzen nun dafür nutzt, sich ein wenig mehr um “besonnene und verantwortungsbewusste PanzerfahrerInnen” zu kümmern.
via Der Krankenpfleger unter den Waffenhändlern: Rüdiger von Braunbehrens – BELOHNUNG: 25000 EURO.
Waffenhandels-Experte Andrew Feinstein über unsere Aktion: Fahndungsticker – BELOHNUNG: 25000 EURO
Der international bekannte Waffenhandels-Experte Andrew Feinstein (“The Shadow World”) hat dem ZDF ein Interview gegeben, in dem er sich über unsere Aktion äußert: “The executives of the weapons makers should not be able to sleep at night!”
Petition Erhalt des Studiums Internationale Entwicklung
Hintergrund
Entstanden ist die IE als ein nicht-institutionalisiertes Projekt, das
am Institut für Afrikawissenschaften angesiedelt war und nur über ein
geringes Ausmaß an eigenen finanziellen Ressourcen verfügt hat. Dass die
IE in der hierarchischen Universitätslandschaft eher eine Initiative
von „unten“, als von „oben“ ist, drückte sich in den geringen
finanziellen und räumlichen Ressourcen aus, die der IE von Beginn an zur
Verfügung standen.
Das erfolgreiche Bachelorstudium, das im letzten Wintersemester noch über 600 Erstsemestrige zählte, wird, wenn es nach dem Willen der Entscheidungsträger_innen der Universität Wien geht, ab Herbst 2012 seine Pforten nicht mehr öffnen.
Internationale Entwicklung (IE) kann seit dem Studienjahr 2002/03, in Form eines genehmigten „Individuellen Diplomstudiums“, als eigene Studienrichtung studiert werden. Seitdem ist die Nachfrage IE zu studieren ständig gestiegen. Waren es zu Beginn unter 100 Studierende, sind es nach nur 10 Jahren bereits über 2500. Hinzu kommen noch StudentInnen, die Lehrveranstaltungen der IE im Rahmen ihrer Wahlfächer absolvieren.
Gerade im deutschsprachigen Raum ist IE eine einzigartige Studienrichtung, da es das einzige Studium der Entwicklungsforschung ist, das auch als Grundstudium angeboten wird. Die IE basiert auf einem transdisziplinären Forschungsansatz, d.h., dass Entwicklungsforschung durch verschiedene Wissenschaftsdisziplinen betrachtet wird. Des Weiteren gibt es immer wieder engere Zusammenarbeit mit der entwicklungspolitischen Sektion des Außenministeriums bzw. der ADA (Austrian Development Agency) und österreichischen Nichtregierungsorganisationen (NGOs) aus dem EZA-Bereich. Die Austrian Development Agency unterstützt die Forschung mit einer langjährigen Stiftungsprofessur.
Aktuelle Entwicklungen
Im Zuge der Protestwoche im April 2012 wurde von über 500 Studierenden zuerst das Rektorat und darauf für mehrere Stunden der größte Hörsaal der Universität Wien besetzt. Das Rektorat ließ beide Besetzungen gewaltsam durch Polizei und WEGA räumen. Studierende wurden durch Abfilmen und Aufnahme der Personalien kriminalisiert. Die vom Rektorat daraufhin angesetzten Veranstaltungen zum Thema autonome Studiengebühren und Abschaffung des Bachelors IE zeigten einmal mehr die Kompromisslosigkeit der Entscheidungsträger_innen der Universität Wien und dass in keinem der Punkte auf die Forderungen eingegangen wurde.
Trotz unveränderter Stellungnahme des Rektorats, nahmen die Proteste größeres Ausmaß an: ein breites Echo in den Medien, zahlreiche nationale und internationale Solidaritätserklärungen und eine sich breit in verschiedensten Arbeitsgruppen organisierende Protestbewegung.
Auch der Wissenschaftsminister Karl-Heinz Töchterle, der sich bis dato eines Gesprächs verweigerte, sieht sich bis heute nicht in der Lage, mit den Studierenden der Internationalen Entwicklung in Kontakt zu treten und von seinem Recht in inneruniversitäre Angelegenheiten einzugreifen, Gebrauch zu machen.
Deshalb fordern wir, dass sich die Entscheidungsträger_innen der Universität Wien und der Wissenschaftsminister sich nicht mehr ihrer Verantwortung entziehen und den Erhalt des Vollstudiums Internationale Entwicklung (BA, MA, PhD) garantieren.
Vorteile des Studiengangs Internationale Entwicklung:
- Hohes (internationales) Interesse am Studiengang
- Einzigartig im deutschsprachigen Raum
- Internationale Profilierung und Prestige für Österreich in anerkannter Entwicklungsforschung
- Lehre und Forschung in Postcolonial Studies und Gender Studies
- Beschäftigung mit gesellschaftlichen Tabuthemen wie Rassismus, Sexismus, Hintergründen von globaler Ungleichheit, Neokolonialismus
- Behandlung von und problem- und lösungsorientierter Auseinandersetzung mit aktuellen Themen, wie nachhaltige Entwicklung (z.B.: Rio+20)
- kritische Entwicklungsforschung
- Bachelor ermöglicht es Studierenden früh in den Bereich der Entwicklungsforschung einzusteigen
- transdisziplinärer Ansatz
- zukunftsträchtige Wissenschaftsdisziplin, die gerade im Entstehen ist
AbsolventInnen verfügen über:
- die Fähigkeit, in globalen Zusammenhängen zu denken
- umfassende Kenntnisse über Geschichte, Organisation und Konzeption internationaler Entwicklungspolitik und -zusammenarbeit
- die Fähigkeit, Strategien zu untersuchen, welche globale und innergesellschaftliche Ungleichheiten reduzieren
- ein exemplarisches Wissen über bestimmte Regionen und gesellschaftliche Gruppen
- Grundfertigkeiten wissenschaftlichen Arbeitens und Denkens
- Praxiserfahrungen und unmittelbar praxisrelevante Fertigkeiten in einschlägigen Arbeitsfeldern
- die Fähigkeit „quer zu denken“ und somit innovative Lösungen für zukünftige Gesellschaftsprobleme zu finden
Bitte unterstützen Sie uns mit Ihrer Unterschrift! Danke!
Wir lieben Gesellschaft. Verändern wir S_IE.
via Petition Erhalt des Studiums Internationale Entwicklung.
Internationale Entwicklung in Wien | Vollstudium Internationale Entwicklung in Wien bleibt!
Posted on June 3, 2012
Das Vollstudium Internationale Entwicklung an der Universität Wien soll nach 10 Jahren eingestellt werden. 2002 als engagiertes Projekt von einigen ProfessorInnen, JungwissenschafterInnen und an einer solchen Studienrichtung interessierten Studierenden ins Leben gerufen, steht es jetzt vor dem Aus.
Wenn es nach dem Willen der EntscheidungsträgerInnen der Universität Wien geht, soll der erfolgreiche Bachelorlehrgang, der im letzten Wintersemester noch über 600 Erstsemestrige zählte, ab Herbst 2012 seine Pforten nicht mehr öffnen.
via Internationale Entwicklung in Wien | Vollstudium Internationale Entwicklung in Wien bleibt!.
Die IE verliert ihr Bachelorstudium – daniel0402hrncir
warum genau DIESES Studium für den Senat so im Weg steht, finde ich schon seeeehr verdächtig… vielleicht weil es als EINZIGES Wirtschaftsstudium NICHT unter der Fuchtel der Wirtschaftsuni steht…
wovor haben die Herrschaften Angst, was wird denn hier so Unheimliches unterrichtet… IE ist nicht das einzige “Mini” Studium, im Gegenteil, es gibt wesentlich schlechter frequentierte (und von den Berufsaussichten her gesehen “sinnlosere” Studien)
vielleicht liegts ja dran, dass wir nur lernen sollen, was wir wissen dürfen…?
Veröffentlicht am 15.06.2012 von daniel0402hrncir
Der Senat schafft nun endgültig das Bachelorstudium der Internationalen Entwicklung ab. In Zukunft gibt es nur noch das Masterstudium, da die finanziellen Mittel an der Uni Wien einfach zu gering sind um beides zu erhatlen. Der Protest gegen die Schließung der IE wird immer dramtischer und zeigt die Verzweiflung der Studierenden. Der Senat zeigt leider gar kein Verständnis und holt die Polizei.
Interviews und mehr zu diesem Thema gibts dann in den nächsten WienTV Nachrichten.
via Die IE verliert ihr Bachelorstudium – YouTube.
IE BLEIBT !!!! Hier der IE Song
Verwaltungsgerichtshof: „Arbeit hat Zukunft“ wegen Unbestimmtheit und fehlender Fokusierung unzumutbar?
A M S B R E N N T

M E H R B I L D U N G , J O B S U N D H U M A N I T Ä T
„Arbeit hat Zukunft“ wegen Unbestimmtheit und fehlender Fokusierung unzumutbar?
Verwaltungsgerichtshof bestätigt Begründungspflicht und erkennt erstmals, dass Arbeitslose nicht selber schuld sind an der Arbeitslosigkeit
Herr K., international anerkannter und tätiger Komponist und Künstler verlor im Oktober 2004 seine Stellung als Lehrbeauftragter und fand trotz intensiver Suche keine neue, halbwegs passende Arbeit. Obwohl bereits zwei Coachingprogramme nicht gefruchtet hatten, trug das AMS Salzburg Herrn K. auf, ein „Case-Management (Coaching)“ beim Verein „Arbeit hat Zukunft“ zu machen. Außer Standardfloskeln, dass Herrn K’s persönliche Kenntnisse und Fähigkeiten nicht ausreichten, und dass die bisherigen Vermittlungsversuche des AMS Salzburg erfolglos gewesen seien, wusste das AMS Salzburg keine Argumente zur Begründung vorzubringen, sperrte Herrn K. dennoch den Bezug für 8 Wochen.
Der Verwaltungsgerichtshof stellte nun zur angeblichen Begründung des AMS Salzburg fest:
„Diese Ausführungen lassen weder ein konkretes Defizit des Beschwerdeführers erkennen noch machen sie ersichtlich, inwiefern ein bestehendes Defizit durch den Besuch der Maßnahme behoben würde. Dass der Arbeitsmarkt in dem der Ausbildung des Beschwerdeführers entsprechenden Berufsfeld “eher schwierig” ist, ist ein von der Person des Beschwerdeführers unabhängiger Umstand, der durch eine Maßnahmenteilnahme kaum verbessert werden kann. Der Beschwerdeführer genießt als Notstandshilfebezieher keinen Berufsschutz im Sinne des § 9 Abs. 3 AlVG, daher ist eine Zuweisung zu einer Beschäftigung in anderen Tätigkeitsfeldern zulässig. Konkrete Defizite des Beschwerdeführers hinsichtlich weniger qualifizierter Beschäftigungen lassen sich der Begründung des angefochtenen Bescheids nicht entnehmen. Der Umstand, dass bislang sämtliche Vermittlungsversuche gescheitert sind, stellt für sich allein - ohne Verbindung mit “bereits zB im Betreuungsplan (§ 38c AMSG) erörterten Problemlagen” - keine ausreichende Begründung dar, um die Zuweisung zu einer Maßnahme zu begründen.“
Auch daß mit der AlVG-Novelle „persönliche Unterstützung bei der Arbeitssuche“ als ausdrücklich zulässig erklärt wurde, „bedeutet aber nicht, dass das Arbeitsmarktservice bei Zuweisung zu einer solchen Maßnahme nicht begründen müsste, wie dadurch die spezifische Problemlage der arbeitslosen Person beseitigt werden kann.“
Zu „Arbeit hat Zukunft“ stellt der VwGH fest: „Angesichts der Unbestimmtheit dieser Maßnahme und der fehlenden Fokussierung auf eine Lösung konkreter Defizite des Arbeitslosen vermag hier auch die schon lang andauernde Arbeitslosigkeit des Beschwerdeführers für sich allein keine nach § 10 Abs. 1 Z 3 AlVG sanktionierbare Pflicht zur Teilnahme an der Maßnahme zu begründen, da nicht ersichtlich ist, wie durch die zugewiesene Maßnahme die aus der langjährigen Absenz vom Arbeitsmarkt resultierenden Defizite - wie der Mangel arbeitsplatzbezogener Einordnungs- und Kommunikationsfähigkeiten - beseitigt werden sollen.“
Erfreulich also die Bestätigung der Begründungspflicht und dass indirekt anerkannt wird, dass fehlende Arbeitsplätze und nicht angebliche Vermittlungshindernisse für die Langzeitsarbeitslosigkeit so vieler Menschen in Österreich verantwortlich ist.
Generalvorverurteilung Langzeitsarbeitsloser: VwGH mauert weiter
Einziger Wermutstropfen an diesem Urteil ist, dass der VwGH geradezu beschwörend seine Generalvorverurteilung von Lanzeitsarbeitslosen als notorisch und daher nicht zu begründen mit einem Mangel an arbeitsplatzbezogenen Einordnungs- und Kommunikationsfähigkeiten behaftet. Diese in dieser Pauschalität aufgestellte Behauptung stellt unserer Meinung nach eine Diskriminierung nach Artikel 14 der in Verfassungsrang stehenden Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) dar. Verletzt wird unserer Meinung nach auch das Recht auf ein faires Verfahren (Artikel 6 EMRK), da den Betroffenen keine Chance auf Widerlegung der Pauschalvorverurteilung gegeben wird,.
Ebenso überzeugt uns nicht, dass der VwGH einfach so von seinen Schreibtischen aus behauptet, dass durch die „praxisnahe Beschäftigung auf einem Transitarbeitsplatz bzw. die Vorbereitung auf einen solchen, … eben dieses Defizit der langen Absenz vom “1. Arbeitsmarkt” abgeschwächt werden.“
Bezugssperren jetzt überprüfen!
Aus unserer Beratungspraxis schließen wir, dass mangelnde Begründung zu den von Betroffenen oft als „Sinnloskurse“ bezeichneten AMS-Zwangsmaßnahmen, eher die Regel als die Ausnahme ist.
Der Verein AKTIVE ARBEITSLOSE fordert daher:
- AMS Österreich oder das Sozialministerium sollen im Zuge der Dienstaufsicht alle bisherigen Bezugssperren wegen AMS-Zwangsmaßnahmen amtswegig auf die nun wieder bestätigte Begründungspflicht überprüfen und nicht ausreichend begründete Bezugssperren aufheben.
- Nachschulung des AMS-Personal auf die Begründungspflicht und Abschaffung der vielen nur der Statistikverfälschung dienenden AMS-Zwangsmaßnahmen.
- Freie Wahl der AMS-Maßnahmen am freien Markt durch die Betroffenen selbst als einfachstes und wirksamstes Qualitätssicherung statt sinnloser und teurer Planwirtschaft.
Weitere Informationen:
- Die Entscheidung im Volltext:
https://www.ris.bka.gv.at - Generalvorverurteilung für Langzeitsarbeitslose?
http://www.arbeitslosennetz.org - Rechtsanwalt Dr. Pochieser: Aussendung zur Begründungspflicht
http://www.arbeitslosennetz.org - Rechtsanwalt Dr. Pochieser: Aussendung zu Einschränkungen bei der Begründungspflicht
http://www.arbeitslosennetz.org
Rückfragehinweis:
Mag. Ing. Martin Mair
Obmann „AKTIVE ARBEITSLOSE
+43 676 3548310
kontakt@aktive-arbeitslose.at
Langzeitarbeitslose – Einordnungs- und Kommunikationsdefizite? |
Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) geht davon aus, dass Langzeitarbeitslose Einordnungs- und Kommunikationsdefizite haben.
Vor dem Gerichtsgebäude auf dem Judenplatz 11 zeigten die AMS Aktiven Arbeitslosen und vernetzte Sympathisanten lautstark und pointiert auf, dass der VwGH unter Realitätsverlust leidet.
Die Aktionskünstlerin Betty Baloo, Martin Mair (“Erste Hilfe Handbuch für Arbeitslose“) und der Schriftsteller Martin Auer bestritten den High Noon Poetry Slam. Die Demonstranten bewiesen Kreativität und Organisationsfähigkeit bei der vitalen Unterstützung der Aktion.
Möglicherweise hat der VwGH aber mit den “Einordnungsdefiziten” recht, denn lakaienhafte Einordnung unter die Interessen des Kapitals ist ihre Sache nicht.
AMS allgemeine Menschenrechtsstornierung
Aktive Arbeitslose auf Facebook
Generalvorverurteilung für Langzeitarbeitslose?
VwGH bestätigt Begründungspflicht des AMS
via Langzeitarbeitslose – Einordnungs- und Kommunikationsdefizite? |.
andererseits: Agro-Treibstoffe? Nein, tanke!
Dass Treibstoffe aus Agrarpflanzen nicht unbedingt des Rätsels Lösung sind, zeigen die Vorträge der Veranstaltung “Agro-Treibstoffe? Nein tanke!” auf. In ihren Referaten legen Markus Meister vom Welthaus Graz und Harald Frey von der TU Wien dar, wieso die Zukunft der Treibstoff-Gewinnung keinesfalls in Agro-Stoffen liegen sollte.
“Best of Verwaltungsgerichtshof Entscheidungen” Prekär – Sendung vom 14.06.2012
Eine Gruppe von DemonstrantInnen versammelt sich zum Poetry Slam vor dem Verwaltungsgerichtshof in Wien und trägt ein “Best of Verwaltungsgerichtshof Entscheidungen” vor. Mit dabei sind die Aktionskünstlerin Betty Baloo, der Schriftsteller Martin Auer sowie Martin Mair vom Verein arbeitslose.at bzw http://www.aktive-arbeitslose.at/#0
via Prekär.
























