Ärztekammer: Neuer ELGA-Gesetzesentwurf mit alten Fehlern | Österreichische Ärztekammer | ots.at

Weitergabe von Gesundheitsdaten – schwere Bedenken von Datenschützern

 

Der neue Gesetzesentwurf zu einem elektronischen
Gesundheitsakt (ELGA) enthält nach Aussage des Präsidenten der
Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK), Walter Dorner, unverändert
schwere Mängel.

Die aus verfassungsrechtlichen Gründen erforderliche freiwillige
Teilnahme von Patienten und Ärzten fehle ebenso wie die Zuordnung
klarer Verantwortlichkeiten, so der Ärztechef Montag in einer ersten
Analyse. “Im Weiteren ist vorgesehen, die hochsensiblen
Gesundheitsdaten der Österreicherinnen und Österreicher
unverschlüsselt in ELGA zu speichern. In Zeiten von weltweiten
Datendiebstählen ist das einfach fahrlässig”, sagte Dorner in einer
Presseaussendung. Auch der medizinische Nutzen und die Kostenfrage
seien nach wie vor ungeklärt. Ebenso zeige die Evaluierung der
E-Medikation, dass das System so nicht praktikabel sei. Dasselbe sei
auch für ELGA und seine Dokumente zu befürchten.

Massive Bedenken gibt es auf datenschutzrechtlicher Seite gegen den
neuen ELGA-Gesetzesentwurf. Hauptkritikpunkt ist ein Passus, wonach
ELGA-Gesundheitsdaten “zum Zweck der Gesundheitsvorsorge”
weitergegeben und verwendet werden dürfen. Außerdem wird im aktuellen
Entwurf im Abschnitt “Nutzungsrechte” festgehalten, dass ELGA-Daten
“als Teil der öffentlichen Gesundheitsinfrastruktur unentgeltlich zur
Verfügung zu stellen” seien. Der Begriff der Vorsorge bleibe dabei
undefiniert und könne alles umfassen, sagte der Obmann der ARGE
Daten, Hans Zeger. Er gab zu bedenken, dass mit dem Argument der
Gesundheitsvorsorge im Grunde jeder Anspruch auf Gesundheitsdaten
erheben kann, etwa zur Berechnung von Versicherungsrisiken oder zur
Vermarktung von Medikamenten. “Das reicht dann von
Gesundheitsunternehmen bis hin zu sozialen Netzwerken”, so der
Datenschutzexperte. Zeger: “Im Grunde ist das System jetzt so
optimiert worden, dass der Gesundheitszustand jedes einzelnen Bürgers
für jeden behaupteten Vorsorgezweck nachverfolgt werden kann.” Der
Passus zu den Nutzungsrechten, wonach ELGA-Daten “zur Wahrung des
finanziellen Gleichgewichts des Systems der sozialen Sicherheit [...]
unentgeltlich zur Verfügung zu stellen” seien, stelle eine
“gefährliche Besonderheit” des vorliegenden Entwurfes dar.
Persönliche Daten würden so zu einer öffentlichen Angelegenheit.

Auch Dorner forderte eine neuerliche Überarbeitung der betreffenden
Passagen, denn: “Ansonsten wird hier eine Lawine losgetreten, die
nicht mehr zu stoppen ist.”

Der gläserne Patient werde mit dem Gesetzesentwurf jedenfalls
definitiv Realität, warnten Dorner und Zeger abschließend. (sl/ms)

OTS-Originaltext Presseaussendung unter ausschließlicher inhaltlicher Verantwortung des Aussenders.
OTS0081 2012-06-04 10:49 041049 Jun 12 NAE0001 0366

via Ärztekammer: Neuer ELGA-Gesetzesentwurf mit alten Fehlern | Österreichische Ärztekammer | ots.at.

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