Pressemitteilung in Sache Paul WATSON – Sea Shepherd Deutschland

Montag, den 14. Mai 2012 um 13:01 Uhr

Pressemitteilung in Sache Paul WATSON

Captain Paul Watson defending the whales in the Southern Ocean Whale Sanctuary, as the Japanese factory ship, Nisshin Maru, lurks nearby. Photo: Barbara VeigaCaptain Paul Watson verteidigt die Wale im antarktischen Walschutzgebiet, während das japanische Fabrikschiff Nisshin Maru im Hintergrund lauert. Foto: Barbara Veiga

Der kanadische und US – Staatsangehörige Paul WATSON, Gründer der Nichtregierungsorganisationen „Sea Shepherd“ wurde heute durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main auf der Grundlage eines Festnahmebegehrens Costa Rica´s festgehalten, und zunächst in das Untersuchungsgefängnis in Frankfurt am Main eingeliefert.

Die Festnahme erfolgte aufgrund eines am 25.10.2011 durch ein lokales Gericht in Costa Rica erlassenen Haftbefehls.

Grundlage dieses Haftbefehls ist ein Vorfall aus dem Jahr 2002 in internationalen Gewässern vor der Küste Costa Ricas bzw. Guatemalas. Paul WATSON wird durch die Behörden in Costa Rica beschuldigt, einen illegalen Eingriff in den Seeverkehr vorgenommen zu haben.

Paul WATSON bestreitet jedes strafrechtliche Tun.

Es ist mehr als wahrscheinlich, dass die strafrechtliche Verfolgung in Costa Rica nach so langer Zeit politisch motiviert ist; jedenfalls wurde im Jahre 2002 das Verfahren gegen Paul WATSON nach zwei richterlichen Anhörungen und der Vorlage von Beweismitteln (insbesondere Videoaufnahmen des Vorfalls) nicht weiter betrieben.

Der Abteilungsleiter des Referats internationale Rechtshilfe bei der zuständigen Generalstaatsanwaltschaft in Frankfurt am Main wird nunmehr zu entscheiden haben, ob gegen Paul WATSON bei dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main um den Erlass eines vorläufigen Haftbefehls nachgesucht wird.

Interpol Lyon hat nach eingehender Prüfung des Sachverhalts auf der Grundlage von Art. 3 der dortigen Statuten entschieden eine Empfehlung gegenüber den Vertragsstaaten von Interpol auszusprechen, Paul WATSON nicht festzunehmen; jedenfalls ist eine internationale Fahndungsausschreibung („Interpol Red Notice“) durch das Generalsekretariat von Interpol abgelehnt worden. Hintergrund war auch hier die Überzeugung, dass möglicherweise ausschließlich politische Motive hinter der strafrechtlichen Verfolgung von Paul WATSON stehen.

Paul wird von den Rechtsanwälten Oliver Wallasch Frankfurt am Main und Alexander S.K. Gruner Frankfurt am Main gemeinsam vertreten.

Die Beistände stehen in engem Kontakt mit der englischen NGO Fair Trials International.

Wir sind davon überzeugt, dass der Mandant in Costa Rica in keinem Fall ein faires Verfahren erhalten wird, so dass eine Auslieferung nach Costa Rica jedenfalls gegen fundamentale Menschenrechte des Mandanten verstoßen würde.

Oliver Wallasch
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
Alexander S.K. Gruner
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht

via Pressemitteilung in Sache Paul WATSON – Sea Shepherd Deutschland.

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